Gesplittete Abwassergebühr - Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger
| Vorlage: | 2014/0609 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.05.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 01.07.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 08.05.2014 eingegangen: 08.05.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0609 21 öffentlich Dez. 6 Gesplittete Abwassergebühr - Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger - Kurzfassung - Mit Einführung der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten für die Abwasserbeseitigung gerechter verteilt. Objekte mit geringem Wasserverbrauch und relativ großen Versiegelungsflächen werden im Gegensatz zu bisher tendenziell belastet, Objekte mit großem Wasserverbrauch und relativ kleinen Versiegelungsflächen eher entlastet. Die Stadt erzielt durch die gesplittete Abwassergebühr keine Mehrein- nahmen. Grundsätzlich ist es Ziel der Stadtentwässerung, die vorgegebenen umweltpo- litischen Ziele möglichst wirtschaftlich umzusetzen mit möglichst niedrigen Abwasser- gebühren. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe erhebt die Entwässerungsgebühren für die überwiegende Anzahl der Grundstücke als sogenannte Einheitsgebühr noch auf der Grundlage des Frischwas- serverbrauchs. In dieser Einheitsgebühr sind neben den Kosten für die Schmutzwasser- beseitigung auch die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten. Bei die- ser Gebührenerhebung bleibt unberücksichtigt, ob und wie viel Niederschlagswasser auf dem Grundstück anfällt und wie viel davon in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Eine gerechtere Gebührenerhebung erfolgt durch die sogenannte ge- splittete Abwassergebühr. Bei diesem Verfahren werden die Gebühren getrennt für die Kostenanteile Niederschlagswasser und Schmutzwasser ermittelt und abgerechnet. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach dem Frischwasserverbrauch in Euro/m³, die Niederschlagswassergebühr für die abzuleitende Regenwassermenge be- rechnet sich nach der befestigten und abflusswirksamen Fläche in Euro/m². Ziel der ge- splitteten Abwassergebühr ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasser- beseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Die flächendeckende Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erfolgt zum 01.01.2015. Im Herbst 2014 werden die dann geltenden Gebührensätze kalkuliert. Be- rechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr sind die für 2015 bzw. 2016 ge- planten gebührenfähigen anteiligen Aufwendungen für die Schmutzwasserbeseitigung (Haushaltsansätze Doppelhaushalt) und die prognostizierten gebührenfähigen Frisch- wasserverbräuche. Kalkulationsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die für 2015 bzw. 2016 geplanten gebührenfähigen anteiligen Aufwendungen für die Nie- derschlagswasserbeseitigung (Haushaltsansätze Doppelhaushalt) und die gebührenrele- vanten gesamtstädtischen Versiegelungsflächen, welche derzeit in einem Kombinati- onsverfahren aus Luftbildauswertung und Selbstauskunft erhoben werden. Die Haushaltsansätze für die Abwasserbeseitigung werden stets unter Berücksichtigung der vorgegebenen umweltpolitischen Ziele und der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beantragt. Die Stadt Karlsruhe nimmt im Vergleich der Abwasserge- bühren unter den Deutschen Großstädten nach wie vor einen der günstigsten Ränge ein. Die Karlsruher Gebührensätze betragen demnach nur ca. 50 - 60 % des Bundes- durchschnitts. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für die Prognose der künftigen Wasserverbräuche werden statistische Werte und Ent- wicklungstendenzen verwendet. Die gesamtstädtischen Versiegelungsflächen ergeben sich aus der Flächenerhebung, die bis Herbst 2014 abgeschlossen sein soll. Bei der Ge- bührenkalkulation kann aus praktischen und darf aus rechtlichen Gründen die Verwal- tung nicht zu Gunsten eines bestimmten Klientels, z. B. der Gruppe der Mieter, zu Las- ten der übrigen Gebührenzahler eingreifen. Objektbezogen wird es zwangsläufig zu Veränderungen in der Gebührenbelastung kommen. Dies ist abhängig von den jeweils aktuellen Gebührensätzen und den indivi- duellen Frischwasserverbräuchen und Versiegelungsflächen auf den einzelnen Grund- stücken. Nach den allgemeinen Erfahrungen werden Objekte mit geringem Wasserver- brauch und relativ großen Versiegelungsflächen tendenziell belastet, Objekte mit ho- hem Frischwasserverbrauch und relativ geringen Versiegelungsflächen wie zum Beispiel der im Antrag angesprochenen Mietwohnungsbau werden tendenziell entlastet. Insgesamt jedoch wird durch die gesplittete Abwassergebühr keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehende Abwassergebühr nur gerechter verteilt. Die Stadt er- zielt durch die gesplittete Abwassergebühr keine Mehreinnahmen. Dies wäre nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auch nicht zulässig. Nach § 14 KAG dürfen Abwasser- gebühren höchstens so bemessen sein, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseiti- gung gedeckt werden. Übersteigen die Gebühreneinnahmen die Gesamtkosten, so sind diese Überschüsse innerhalb der folgenden 5 Jahre über eine nachfolgende Gebühren- kalkulation den Gebührenpflichtigen wieder auszugleichen. Eine sachfremde Verwen- dung von Überschüssen ist im Abwasser- und Müllbereich ausgeschlossen.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 08.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0609 21 öffentlich Gesplittete Abwassergebühr - Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger Die CDU-Fraktion beantragt: Die Stadtverwaltung wird nach Auswertung der Erfassungsbögen sämtlicher Grund- stückseigentümer das gesamtstädtische Gebührenaufkommen, das nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu erwarten ist, noch vor dem 01.01.2015 neu be- rechnen. Dabei ist auch unter Beachtung notwendiger Investitionskosten darauf zu achten, dass der Gesamtpreis für Abwasser und Niederschlagswasser sich vor allem für vermietende Wohnungseigentümer nicht verteuert. Sachverhalt/Begründung: Derzeit läuft die Erfassung der versiegelten Flächen für die Grundstücke, die kleiner als 1000 m² sind. Somit kann die Stadtverwaltung noch vor dem 01.01.2015 eine genaue Festsetzung der Abwasser- und Niederschlagsgebühren vorlegen. Wichtig ist, dass auch nach Einbeziehung sämtlicher Grundstücke in Karlsruhe der Grundsatz gewahrt bleibt, dass keine höheren Gebühreneinnahmen erzielt werden sollen, lediglich die Abwassergebühren gerechter aufgeteilt werden. Diese Aufkom- mensstabilität, aber auch die Ausgabenkontrolle ist wichtig, um letztlich für den Ver- braucher, insbesondere die Mieter, zu gewährleisten, dass nicht stillschweigend wei- tere Steigerungen der 2. Miete entstehen. Das muss vor allem für Mehrfamilien- Seite 2 __________________________________________________________________________________________ hausanlagen gelten, bei denen selten Möglichkeiten bestehen, auf die Höhe des Niederschlagswassers technisch Einfluss zu nehmen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Tilman Pfannkuch Dr. Klaus Heilgeist Dr. Albert Käuflein Sven Maier Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 21 der Tagesordnung: Gesplittete Abwassergebühr - Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger Antrag der Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz, der Stadträte Tilman Pfann- kuch, Dr. Klaus Heilgeist, Dr. Albert Käuflein und Sven Maier (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 8. Mai 2014 Vorlage: 2014/0609 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt um 18:45 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesord- nungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die Diskussion ist etwas abgeflaut, aber es ist noch einmal sehr heftig über diese gesplittete Abwassergebühr diskutiert worden - was ganz natür- lich ist -, im Zusammenhang mit der erforderlichen Erfassung, die jetzt für Grundstücke unter 1.000 m 2 Grundfläche nachgeführt wurde. Unser Antrag hat zunächst einmal das Ziel, dass wir das monetäre Ergebnis dieser zu- sätzlichen Erfassung miteinander diskutieren. Ich nehme vorweg, in der Antwort der Verwaltung ist es angekündigt. Das ist auch gut so. Denn klar ist - dass da kein Missver- ständnis entsteht -, über die Frage der Gebührenerhebung und der Aufsplittung zwi- schen Niederschlagswasser und Abwässer gibt es bei der CDU keine Diskussion. Das wird mitgetragen. Nun wissen Sie alle, dass ursprünglich einmal nur angedacht war, Grundstücke über 1.000 m 2 in diese Erfassung zu nehmen. Die Rechtssprechung, wie sie manchmal überraschend ist, hat uns jetzt geboten, alle Grundstücke aus Gründen der Gerechtigkeit einzubeziehen. Dass das aber Gebührenerhebungseffekte hat, er- scheint uns klar. Selbst wenn man das - wie wir überzeugt sind - statistisch berechnen - 2 - könnte, ist es jetzt ein Idealzustand, dass wir in ein paar Monaten die genauen Zahlen bekommen werden. Wir wissen auch, dass Aufkommenserhöhungen innerhalb von fünf Jahren ausgegli- chen werden müssen nach dem Kommunalabgabengesetz. Wir haben jetzt hier eine Ausnahmesituation. Da müssen wir die Bürgerinnen und Bürger auch mitnehmen. Die wurden jetzt belastet mit Erfassungen, mit Erhebungen, die sollen Antworten geben und haben dann, wenn sie so weit gekommen sind im Internet, auch errechnet, dass sie in vielen Fällen höhere Abwassergebühren werden zahlen müssen. In manchen Fällen vielleicht nicht, aber in vielen Fällen - das kann man sicherlich jetzt schon sagen - wer- den erhöhte Gebühren herauskommen. Weil wir diesen Sondereffekt haben, finde ich es jetzt auch für meine Fraktion sehr gut, dass wir noch in diesem Jahr eine genaue Kalkulation der Gebührensätze vorgelegt be- kommen werden, als Vorgriff auf die Haushaltsberatung. Das ist das Gute an der Ge- schichte. Wir danken für diese Ankündigung. Man muss eines berücksichtigen. Warum wir darauf jetzt so Wert legen, ist die Tatsa- che, dass Abwassergebühren insgesamt - einschließlich der Niederschlagswassergebüh- ren - Teil der zweiten Miete sind, die unsere Mieter in der Stadt bezahlen müssen. Wenn wir über bezahlbaren Wohnraum reden, dann gehört auch der Nebenkostenbe- reich dazu. Es ist heute auch wieder in einem kleinen Artikel in den BNN angemerkt worden, dass diese Nebenkosten ständig steigen. Wir als Stadt sollten - wenn möglich - nicht auch noch dazu beitragen. Wir fordern auf, dass das so gemacht wird. Ich hoffe, dass wir weiterhin - löblich, wie die Verwaltung uns das immer vormacht - sparsam mit diesem Gebührenhaushalt um- gehen. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Honné (GRÜNE): Ich habe mir verzweifelt überlegt, was eigentlich der Sinn des Antrags ist. Aber so ganz habe ich es nicht kapiert; auch aus der Rede jetzt nicht so wirklich entnehmen können. Denn in der Antwort der Verwaltung steht, das wäre alles gemacht worden. Wir wussten es lange vorher, dass die Gebühren neu berechnet wer- den, wenn feststeht, wie viel nach welchem System abgerechnet wird. An der absolu- ten Höhe, also an der Summe der Einnahmen, ändert sich nichts durch das neue Sys- tem. Es ändert sich nur an der Verteilung etwas, dass die einen mehr und die anderen weniger bezahlen müssen. Es wird sich exakt ausgleichen. Es kommen keine zusätzli- chen Kosten auf uns alle zu, außer für die einmalige Umstellung. Aber das war relativ wenig. Das war auch nicht der Punkt. Ich weiß nicht, was da jetzt eigentlich beantragt wurde. Für die Haushaltsberatungen ist das Ganze nicht relevant, da wir im Haushalt nur das genehmigen, was ohnehin nötig ist für die Abwasserreinigung, was gemacht werden muss. Insofern können wir auch nicht sagen: Wir machen jetzt weniger, damit wir die Leute weniger belasten. Wir wol- len sowieso nur das machen, was unbedingt nötig ist. Auch dafür braucht man es nicht wirklich. - 3 - Es wird Änderungen geben für diejenigen, die Gebühren zahlen. Aber es wird gerechter dadurch. Das ist doch gut so. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Baitinger (SPD): Ich kann mich nahtlos dem Kollegen Honné von den Grü- nen anschließen. Auch mir ist weder des langen Schreibens dunkler Sinn, noch gar der Rede dunkler Sinn aufgegangen. Denn letztlich wurde nur gesagt, dass die Verwaltung die Gesetze einhält. Dies halte ich allerdings für eine Selbstverständlichkeit. Die Gesetze sind eigentlich in diesem Hause auch hinreichend bekannt: Bei den Gebühren die Auf- kommensneutralität, der Ausgleich innerhalb von fünf Jahren und bei dem speziellen Fall der gesplitteten Abwassergebühr die Umverteilung, nicht die Kostenerhöhung. Natürlich wäre es denkbar, dass im Wahlkampf in aufgeregten Sitzungen hier Gerüchte aufkamen, und die CDU die löbliche Aufgabe übernommen hat, via Antrag diese Ge- rüchte zu zerstreuen, da ein beantworteter Antrag natürlich mehr Autorität ausstrahlt, als das Argument eines Gemeinderats. Insofern sind wir dankbar, dass diese Sache vom Tisch ist und wir überall mit der Antwort der Stadtverwaltung sagen können: Keine Pa- nik. Nur wer versiegelte Vorgärten, versiegelte Hinterhöfe hat, der muss mit mehr Kos- ten rechnen. Vielleicht wäre es an dieser Stelle allerdings günstig, wenn wir bei der Be- ratung den Menschen nahelegen würden zu entsiegeln, damit sie dort mehr Grünflä- che, mehr Versickerungsfläche haben. Dann können sie Kosten senken. Schlussendlich noch ein Dank an die Verwaltung. Mir ist von Vielen zu Ohren gekom- men, dass ihre ersten Bescheide nicht gestimmt haben, also die Bilder mit versiegelten und unversiegelten Flächen. Alle haben aber bestätigt, dass es sehr unbürokratisch ging, diese Fehler zu korrigieren. Ich muss sagen, mein Bescheid war richtig. Ich hatte überhaupt nichts auszusetzen. Insofern fand ich auch das Verfahren ganz unbürokra- tisch und unproblematisch. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Dr. Fischer (KAL): Ich könnte mich jetzt den Worten meiner 20-jährigen Kol- legin, meiner 20 Jahre im Gemeinderat seienden Kollegin anschließen. (Heiterkeit) - Ich wollte besonders charmant sein. Aber ich habe noch einen anderen Aspekt. Es fiel eben das Lob für die zuständige Be- hörde, das Tiefbauamt, das diese Sache relativ unbürokratisch gestaltet. Ich will dieses Lob noch ein bisschen erweitern und einmal das Pferd von der anderen Seite aus auf- zäumen. Wir reden hier über gesplittete Abwassergebühr. Das klingt so, als würde irgendjemand irgendwo sagen: Du muss jetzt zahlen für dein Abwasser, als Strafe, dass du etwas machst. - 4 - In Wirklichkeit ist es aber so - das muss man ganz deutlich herausstellen: Die Gebühr ist praktisch der Preis dafür, dass wir so eine hervorragend funktionierende Abwasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung in Karlsruhe haben. Wenn ich das sage, dann sage ich das auch aus einem Vergleich mit anderen Städten. Unser Kanal- netz ist natürlich nicht hervorragend, aber es ist in einem vergleichsweise hervorragen- den Zustand. Wir haben ein Klärwerk, das Maßstäbe setzt. Wir haben gerade letztes Jahr eine sehr teure Maßnahme, die uns Brüssel aufs Auge drückt, nach vorne gebracht. Das kostet Geld. Das wird über diese Gebühr - diesen Preis, möchte ich es lieber nen- nen - refinanziert. Trotzdem sind wir in Karlsruhe immer noch - im Vergleich zu anderen Städten - ein sehr günstiger Anbieter von Abwasser- und Niederschlagswasserentsor- gung. Das war mein Problem, das ich mit dem Antrag hatte. Denn wenn man den Antrag so liest, könnte man meinen, die CDU ließe den Gedanken zu, die Stadt hätte irgendeine Wahlfreiheit, wie hoch sie diese Gebühr wählt. Diese Wahlfreiheit hat sie nicht. Es wird uns zu jedem Doppelhaushalt eine Gebührenkalkulation neu vorgelegt. Die kann nur die real existierenden Kosten abrechnen. Nicht mehr und nicht weniger. Dann kommt das Verteilungsproblem. Mir war es nur wichtig, dass deutlich wird: Es darf nicht in der Öffentlichkeit der Ein- druck zurückbleiben, irgendjemand in der Stadtverwaltung legt nach Nase und Gefühl irgendwelche Gebührensätze fest, sondern das wird streng kalkuliert, ganz egal, ob nach gesplitteter Abwasserberechnung oder nach dem alten System. (Beifall bei der KAL) Stadtrat Høyem (FDP): Wir Liberalen standen die ganze Zeit, von Anfang an, dieser gesplitteten Abwassergebühr skeptisch gegenüber. Es wurde nicht wegen des Umwelt- schutzes erfunden, sondern ist - so habe ich es verstanden - ursprünglich eine giganti- sche Konsequenz eines Rechtsurteils über streitende Nachbarn, von denen einer Neid hat, dass der andere weniger Abwassergebühr bezahlt hat. Wir halten diese gigantische, teure und wachsende Bürokratie für unnötig. Aber bun- desweit können wir unglaublich viele Beamtinnen und Beamte beschäftigen. Ob je- mand am Ende dieses großen Aufwandes glücklicher wird, bezweifle ich. Der CDU-Antrag dreht sich um finanzielle Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Das ist bestimmt ein wichtiger Aspekt. Wir wollten ursprünglich einen ganz anderen Antrag stellen. Aber wir nutzen jetzt diese Möglichkeit, unseren Unmut über die Bür- gerrechte auszudrücken. Die Verwaltung ist nicht die NSA, und ich bin nicht Mr. Snowden. Aber wie können wir sicher sein, dass dieses Bildmaterial nur für gesplittete Abwassergebühr benutzt wird? Ich habe schon drei Beispiele gehört: - 5 - - Bürger können von der Zwangsbiotonne befreit werden, falls sie selber kompos- tieren. Jetzt kann man das tatsächlich kontrollieren. - In bestimmten Gebieten und Zeiten ist Grillen oder Bewässerung nicht erlaubt. Jetzt kann man dieses tatsächlich kontrollieren. - Wir haben eine unglaubliche Regel, dass ein Bürger nicht seinen eigenen Baum auf dem eigenen Grundstück fällen darf, falls der Baumumfang mehr als eine bestimmte Anzahl von Zentimetern beträgt. Jetzt kann man es tatsächlich kon- trollieren. Herr Oberbürgermeister, wie können wir für unsere Bürger sicherstellen, dass diese Bild- informationen nicht für andere Zwecke genutzt werden? Wie lange wird diese Doku- mentation über jedes Karlsruher Grundstück eigentlich aufgehoben? (Beifall bei der FDP) Der Vorsitzende: Damit ist der Antrag als erledigt erklärt worden. Stadträtin Luczak-Schwarz (CDU): Aufgrund der Ausführungen wollte ich mich noch einmal melden. Das Thema gesplittete Abwassergebühr hat uns natürlich intensiv beschäftigt hier im Rat. Auch die CDU hat sich für dieses gerechtere Modell ausgesprochen. Durchhaus, Herr Honné, sind der CDU die Rahmenbedingungen und Inhalte des Gebührenhaushalts bekannt. Das können Sie sich sicher vorstellen. Das war auch nicht der Grund, dass wir uns hier in irgendeiner Form von Ihnen vorführen lassen wollten, dass wir den Gebüh- renhaushalt nicht verstehen. Unser Antrag hatte schon ein gewisses Ziel. Wir haben gesagt, die Berechnungsgrund- lage hat sich dergestalt verändert. Daraufhin gibt die Vorlage auch keine konkrete Ant- wort. Wir können im Moment nicht erkennen, ob sich durch die Erweiterung für Grundstücke unter diesen 1.000 m 2 , die jetzt aufgrund der Verwaltungsgerichtsent- scheidung hinzugekommen sind, die Gebühren insgesamt für den Haushalt erhöht ha- ben, so dass ein Gebührenüberschuss angesammelt wird, der dann in fünf Jahren even- tuell verteilt werden müsste. Wir hatten überlegt, ob hier nicht ein Handlungsbedarf seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt besteht. Das war der Antrag, weil wir von den Bürgerinnen und Bürgern gehört haben: Wir müssen viel mehr zahlen als früher. Aber ich kann es nicht plausibel nachvollziehen, dass auf der anderen Seite so viele Leute weniger bezahlen, dass insgesamt eine Null- summe für die Verwaltung herauskommt. Das war die Zielrichtung des Antrags. Das ist die eine Baustelle. Die zweite Baustelle ist das Thema Kommunikation. Da wäre meine Bitte, noch einmal mit den betroffenen Eigentümern zu sprechen, weil es für viele schon schwierig war, dieses Verfahren durchzuführen mit den entsprechenden Bögen. Ich habe auch bei manchen gehört, die haben es einfach nur draufgeschrieben und weggeschickt. Aber - 6 - die erwarten natürlich eine Reaktion. Da wäre mir einfach wichtig, dass man die Leute noch einmal mitnimmt. Der Herr Kollege Pfannkuch hat es so schön gesagt: Die Bürger wollen mitgenommen werden. Es ging eigentlich um ein bisschen mehr Transparenz. Ist es wirklich so, dass mehr Ge- bühreneinnahmen erzielt werden, im Vergleich zum vorherigen Berechnungssystem? Wird ein Gebührenüberschuss erwirtschaftet innerhalb des Gebührenhaushaltes nach den Regeln des Kommunalabgabengesetzes? (Beifall bei der CDU) Der Vorsitzende: Ich bin jetzt ein bisschen ratlos, weil ich denke, dass wir das ausführ- lich dargestellt haben. Wir können aber gerne noch einmal darstellen, wie sich die Ein- nahmen in diesem Jahr entwickelt haben, verglichen mit den letzten Jahren. Vielleicht können wir dann zu einer gemeinsamen Interpretation dieser Angaben kommen. Viel- leicht ist das ein vernünftiger Weg. Dann brauchen wir jetzt hier nicht länger herumzu- streiten. In diesem Sinne wäre es dann erledigt. Das sehen Sie auch so. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheit - 25. August 2014