Richtlinien Kindergartenbau

Vorlage: 2014/0604
Art: Antrag
Datum: 08.05.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.07.2014

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in den Jugendhilfeausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 19
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 05.05.2014 eingegangen: 06.05.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0604 19 öffentlich Dez. 3 Richtlinien Kindergartenbau - Kurzfassung - Die Baukostenrichtlinien wurden zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats am 18. Juni 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2014 angepasst. Der finanzielle Aufwand für die Ver- besserung der einzelnen Zuschusstatbestände bzw. Erhöhung der Förderobergrenzen wurde mit einem jährlichen Aufwand von über einer Million Euro veranschlagt. Wegen der laufenden Anpassung der Grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen steht die Ver- waltung in unterschiedlichen Gremien und Zusammensetzungen im laufenden Dialog mit den Karlsruher Trägern von Betreuungseinrichtungen. Die Standards werden in den Gremien laufend diskutiert und bei Bedarf fortgeschrieben bzw. in die Förderrichtlinien eingearbeitet. Auch aktuell findet ein Diskussionsprozess mit den Trägern über Raumgrößen und Qualitäten statt. Über die Ergebnisse wird im Jugendhilfeausschuss berichtet. Insofern wird dem Antrag der FDP-Fraktion entspro- chen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das städtische Standardraumprogramm dient bei der Bemessung der Förderung als Re- ferenzrahmen, was bedeutet, dass diese Flächen mindestens vorhanden sein müssen, um die volle Förderung zu erhalten. Die Raumaufteilung kann der jeweilige Träger in Abhängigkeit seines pädagogischen Konzepts gestalten. Das städtische Standardraum- programm entspricht in jeder Hinsicht den Anforderungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS), der für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertages- einrichtungen zuständig ist. Bei Kinderkrippen liegt das Standardraumprogramm mit 15 qm pro Gruppe im Gruppenbereich sogar über den Anforderungen des KVJS, um eine flexible spätere Nutzung zu gewährleisten. Allerdings zeigt sich aktuell, dass vor allem in innerstädtischen Lagen bei einem Umbau das Raumprogramm wegen der beengten Grundstücksverhältnisse nicht immer kom- plett umgesetzt werden kann. Die Bemessung der Baukostenzuschüsse war zwar vor 2011 auskömmlich bemessen, Baupreissteigerungen und Standardveränderungen durch gestiegene technische Anfor- derungen an die Raumakustik und energetische Komponenten sowie die Erweiterung des Standardraumprogramms um Schlafräume machten jedoch die im vorliegenden Antrag erwähnte Neuauflage der Grundsätze für die Gewährung von Baukostenzu- schüssen erforderlich. Die Anpassung wurde am 13. Dezember 2011 vom Gemeinderat beschlossen. Über eine weitere Anpassung der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen befand der Gemein- derat am 18. Juni 2013 mit Geltung ab 1. Januar 2014. Auf Initiative der Karlsruher Träger wurde der Förderprozentsatz von 70 % auf 75 % der Baukosten sowie die all- gemeinen Förderobergrenzen erneut erhöht. Diese Erhöhung leitete sich aus der Aus- wertung der geförderten Projekte in den letzten Jahren ab und wurde durch einen Ab- gleich mit objektspezifischen Daten aus der Datenbank der Architektenkammer verifi- ziert. Dabei wurde für die Ermittlung der Förderobergrenzen ein definierter mittlerer Standard plus Zuschlag zugrunde gelegt. Aus dem ständigen Dialog der Verwaltung mit den Karlsruher Kindergartenträgern wurden seinerzeit unter anderem auch die Referenzgrößen für die Kücheneinrichtung von Kindertagesstätten drastisch erhöht. Der erwähnte Austausch zwischen Verwaltung und Kindertagesstättenträgern ist in folgenden Gremien zum Teil gesetzlich oder per Geschäftsordnung institutionalisiert:  Arbeitsgemeinschaft nach § 78 des 8. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)  Der Arbeitsausschuss als definierter Unterausschuss der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII, der vierteljährlich zusammentritt  Der Arbeitskreis der Fachberaterinnen der Karlsruher Einrichtungen, zu dem ne- ben Vertreterinnen der Jugendhilfe auch die städtische Stabstelle Projektcontrol- ling gehört Ergänzende Erläuterungen Seite 3  Der „Runde Tisch Inklusion in Kindertageseinrichtungen“ Durch diese Gremienarbeit ist gewährleistet, dass gesellschaftliche und pädagogische Entwicklungen zeitnah in die Grundsätze für die Baukostenbezuschussung und die all- gemeine Förderung von Kindertageseinrichtungen einfließen. Das Einverständnis aller Träger für die Anhebung von Raumstandards ist notwendig, da durch die komplemen- täre Beteiligung von 25 % an den Baukosten die Träger durch jede Standarderhöhung anteilig finanziell belastet werden. Im Einzelfall werden bei der Prüfung der Baukostenkalkulation Sonderbedarfe nach Möglichkeit berücksichtigt, auch wenn nur allgemein gehaltene Regelungen hierüber in den Richtlinien enthalten sind. So müssen nach der Landesbauordnung grundsätzlich alle neuen Kindertageseinrichtungen barrierefrei sein bzw. muss die Barrierefreiheit bei größeren Umbauten hergestellt werden. Damit sind die Grundvoraussetzungen für eine inklusive Betreuung gegeben. Werden darüber hinaus trägerspezifisch zusätzliche Flä- chen für die Inklusion benötigt (z. B. zusätzliche Therapieräume), wird dies bisher einzel- fallabhängig durch eine erhöhte Förderung im Rahmen von sog. „zusätzlichen Flächen“ berücksichtigt (z. B. Kita im Lebenshilfehaus, Kita "Villa im Zaubergarten", Kinderhaus Parzival). So konnte zum Teil die Förderobergrenze für inklusiv arbeitende Einrichtungen um 25 % angehoben werden. Die Standards werden in den Gremien laufend diskutiert und bei Bedarf fortgeschrieben bzw. in die Förderrichtlinien eingearbeitet. Auch aktuell findet ein Diskussionsprozess mit den Trägern über Raumgrößen und Qualitäten statt. Über die Ergebnisse wird im Jugendhilfeausschuss berichtet. Insofern wird dem Antrag der FDP-Fraktion entspro- chen.

  • FDP-Richtlinien Kindergartenbau
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 05.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0604 19 öffentlich Richtlinien Kindergartenbau Die Stadtverwaltung überarbeitet grundsätzlich die Bauförderrichtlinien für Karlsruher Kindertagesstätten nach den aktuellen pädagogischen Anforderungen. Die Baukostenrichtlinien für Kindergärten werden zwar ab und an an die neuen pädagogischen Anforderungen angepasst, so z. B. 2010 mit der Anerkennung der Notwendigkeit eines Schlafraumes, dennoch hinken sie den Entwicklungen weit hinterher. Für Träger neu geschaffener Einrichtungen bedeutet dies, dass ihre Planungen unter Berücksichtigung z. B. der Inklusion nur zum Teil bezuschusst werden können. Nimmt man die pädagogischen Forderungen ernst, müssen die Förderrichtlinien stetig angepasst werden. unterzeichnet von: Thomas H. Hock Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 19 der Tagesordnung: Richtlinien Kindergartenbau Antrag des Stadtrats Thomas H. Hock (FDP) sowie der FDP- Gemeinderatsfraktion vom 5. Mai 2014 Vorlage: 2014/0604 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung und Verweisung in den Ju- gendhilfeausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, über die Ergebnisse im Jugendhilfeausschuss zu diskutieren. Wenn Sie jetzt nicht auf die Bänke springen, würde ich sagen, wir verweisen den An- trag gleich dorthin. Dann brauchen wir es hier nicht groß zu diskutieren. - Sie damit einverstanden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014