Vorbereitende Untersuchungen für den Erlass einer Karlsruher Katzenschutzverordnung

Vorlage: 2014/0603
Art: Antrag
Datum: 08.05.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.07.2014

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Katzenschutzverordnung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 06.05.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0603 20 öffentlich Vorbereitende Untersuchungen für den Erlass einer Karlsruher Katzenschutzver- ordnung 1. Die Stadtverwaltung Karlsruhe führt eine vorbereitende Untersuchung für den Erlass einer Karlsruher Katzenschutzverordnung auf Basis der Vorlage der Landestierschutzbeauftragten durch: - Die Stadtverwaltung identifiziert Gebiete auf Karlsruher Gemarkung, auf denen frei lebende Katzen vorkommen. Sie legt dar, in welchem gesundheitlichen Zustand sich die Katzen befinden. - Die Stadt Karlsruhe richtet einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern des Tierschutzvereins Karlsruhe und Umgebung e. V., der KatzenHilfe Karlsruhe e. V. und des KatzenschutzVereines Karlsruhe und Umgebung e. V. ein. Dort sollen die Untersuchungsergebnisse besprochen und weitergehende Maßnahmen mit öffentlicher Unterstützung geplant werden. 2. Die Untersuchungsergebnisse werden in einem zuständigen Fachausschuss der Stadt Karlsruhe dargelegt und besprochen. Auch in Karlsruhe, vor allem in Schrebergartenanlagen, in Industriegebieten oder auf Friedhöfen, gibt es eine Vielzahl frei lebender Katzen. Streunende Katzen sind auf- grund der mangelnden Versorgung oft krank und unterernährt. Zudem vermehren sie sich ungebremst. Um das daraus entstehende Tierleid einzudämmen, ist es wichtig, die Zahl der wild lebenden Katzen in Grenzen zu halten und zu reduzieren. Ein wich- tiger Schritt dabei ist die Kastration der bereits wild lebenden Katzen. Moderner Tier- schutz setzt auf Bestands- und Gesundheitskontrolle: Die verwilderten Katzen wer- den eingefangen, kastriert, ärztlich versorgt, tätowiert, zurückgesetzt und eine Fütte- rung organisiert. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ziel der vorbereitenden Untersuchung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung ist die Identifizierung von frei lebenden Katzen auf Karlsruher Gemarkung und deren Gesundheitszustand. Dies könnte z. B. mit Hilfe von Karlsruher Tierschutzorganisati- onen geschehen. Um die Untersuchungsergebnisse besprechen und weitergehende Maßnahmen mit öffentlicher Unterstützung planen zu können, sollte die Stadt Karlsruhe einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern von Karlsruher Tierschutzvereinen einrichten. Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion hat bereits im Jahre 2011 die Anfrage „Steigende Anzahl wild streunender Katzen“ (vom 14.01.2011 Vorlage 862) an die Stadtverwal- tung gerichtet. Damals befürwortete die Stadt Karlsruhe die Kastration und Betreu- ung der wild lebenden Katzen vor Ort. Für den Erlass einer Katzenschutzverordnung fehlten nach Ansicht der Stadt Karlsruhe zur damaligen Zeit jedoch die rechtlichen Grundlagen. Durch die Novelle des Bundestierschutzgesetzes und den Beschluss der baden- württembergischen Landesregierung(*) hat die Stadt Karlsruhe nun die Möglichkeit, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen und so das Leid der wild lebenden Katzen zu verringern. Da es sich um eine landesweite Empfehlung handelt, ist davon auszu- gehen, dass in absehbarer Zeit weitere Gemeinden eine solche Verordnung erlassen werden und somit eine flächendeckende Wirkung erzielt wird. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tanja Kluth Michael Borner Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014

  • Stellungnahme TOP 20
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 06.05.2014 eingegangen: 06.05.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0603 20 öffentlich Dez. 2 Vorbereitende Untersuchungen für den Erlass einer Karlsruher Katzenschutzverordnung - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat für vorbereitende Untersuchungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung bereits erste Maßnahmen ergriffen. Parallel zur Ermittlung der Kat- zenpopulation und deren Gesundheitszustand wird das weitere Vorgehen nach einem durch die Stadtverwaltung erarbeiteten Maßnahmenplan unter Einbeziehung der Katzenschutzver- eine erfolgen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.: Die Stadtverwaltung Karlsruhe führt eine vorbereitende Untersuchung für den Erlass einer Karlsruher Katzenschutzverordnung auf Basis der Vorlage der Landestierschutzbeauftragten durch: - Die Stadtverwaltung identifiziert Gebiete auf Karlsruher Gemarkung, auf denen frei lebende Katzen vorkommen. Sie legt dar, in welchem gesundheitlichen Zustand sich die Katzen befinden. - Die Stadt Karlsruhe richtet einen Runden Tisch mit Vertreter/innen des Tierschutzvereins Karlsruhe und Umgebung e. V., der KatzenHilfe Karlsruhe e.V. und des KatzenschutzVereines Karlsruhe und Umgebung e.V. ein. Dort sollen die Untersuchungsergebnisse besprochen und weitergehende Maßnahmen mit öffentlicher Unterstützung geplant werden. Im Hinblick auf den möglichen Erlass einer Karlsruher Katzenschutzverordnung wurden durch die Stadtverwaltung Karlsruhe bereits verschiedene Gespräche geführt. So war be- reits Anfang April ein Termin zur Begehung der Katzenfutterstelle am Rheinhafen ange- dacht, der von Seiten des Ordnungsamtes aber wegen der bevorstehenden Wahlen ver- schoben werden musste. Weiterhin besteht bereits Kontakt zu einem ausgewiesenem Katzenschutzexperten. Ge- meinsam mit ihm wird die Vergabe einer Diplomarbeit geplant, die die Ermittlung sowohl des Vorkommens von Populationen frei lebender Katzen auf Karlsruher Gemarkung als auch die Populationsdichte zum Inhalt haben soll. Die Stadt Karlsruhe hält die Einrichtung eines Runden Tisches mit Vertreterinnen und Ver- tretern der im Antrag genannten Institutionen für zielführend. Die Themen der jeweiligen Besprechung werden durch die Stadt Karlsruhe erarbeitet und bauen inhaltlich aufeinander auf, um eine gemeinsame Basis bezüglich der Rechtsgrundlagen und der Möglichkeiten des weiteren Vorgehens zu erreichen. Die Stadt Karlsruhe stellt immer wieder fest, dass die Rechtsgrundlagen und deren Ausle- gung nicht bei allen Beteiligten in ausreichendem Maße bekannt sind. So werden häufig Maßnahmen, die im Vorfeld des Erlasses einer Katzenschutzverordnung erfolgen müssen, als Inhalte einer solchen angenommen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit der Katzenschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 19.11.2013 die Zuständigkeit zum Erlass einer Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen auf die Gemeinden übertragen. Gemäß § 13b des Tierschutzgesetzes ist der Erlass einer kommunalen Katzenschutzverordnung an folgende Voraussetzungen gebunden: In einem bestimmten Gebiet müssen bei frei leben- den Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf eine hohe Katzenpopulation zurückzuführen sind. Der Erlass einer derartigen Verordnung ist nur Ergänzende Erläuterungen Seite 3 dann zulässig, wenn bisherige Maßnahmen zum Einfangen, Versorgen, Kastrieren und Frei- setzen wild lebender Katzen bereits erfolgt sind und zu keiner wesentlichen Änderung der Gesamtsituation geführt haben. Maßnahmen dieser Art werden in einem gewissen Maß be- reits durch Katzenschutzorganisationen durchgeführt, die dafür jährlich eine Unterstützung durch die Stadt Karlsruhe erhalten. Der Erlass einer Katzenschutzverordnung und damit die Beschränkung oder das Verbot des freien, unkontrollierten Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen stellt einen schwer wiegenden Eingriff u. a. in das Eigentum der Katzenhalterinnen und -halter dar. Um den Verhältnismä- ßigkeitsgrundsatz zu wahren, müssen einer solchen Anordnung andere Maßnahmen voraus gehen. Erst wenn sich zeigt, dass diese für eine dauerhafte Verminderung der (erst noch zu ermittelnden) Population nicht ausreichen, kann eine weiter reichende Regelung getroffen werden. Zu 2.: Die Untersuchungsergebnisse werden in einem zuständigen Fachausschuss der Stadt Karlsruhe dargelegt und besprochen. Die ermittelten Untersuchungsergebnisse werden in dem zuständigen Fachausschuss dar- gelegt und besprochen.

  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 20 der Tagesordnung: Vorbereitende Untersuchungen für den Erlass ei- ner Karlsruher Katzenschutzverordnung Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Tanja Kluth, der Stadträte Michael Borner und Alexander Geiger (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 6. Mai 2014 Vorlage: 2014/0603 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Lassen Sie uns noch ein bisschen über Katzen reden. (Zurufe: Pause!) - Nein, gut. Pause. Stadtrat Borner (zur Geschäftsordnung): Ich weiß, wir haben jetzt 18:00 Uhr. Norma- lerweise ist jetzt Pausenzeit. Aber oben auf der Tribüne sind heute sehr viele Katzen- schützerinnen anwesend, die schon seit 15:30 Uhr ausharren. Ich bitte Sie, dass wir die- sen Tagesordnungspunkt noch vorziehen. Laut einer bundesweiten Statistik lebten im Jahr 2012 mehr als 12 Mio. Katzen in deut- schen Haushalten, davon ein großer Teil als so genannte Freigänger, also mit der Mög- lichkeit, draußen ungehindert herumstreifen zu können. Doch diese Freiheit hat auch ihre Schattenseiten. Viele von ihnen leiden unter Hunger und sterben oft qualvoll an schlimmen Krankheiten und im Winter an Kälte und Nässe. Katzen sind zudem schon nach vier bis sechs Monaten geschlechtsreif und können anschließend zweimal im Jahr - 2 - bis zu fünf Junge bekommen, die sich dann ebenso rasant weitervermehren. Eine Kast- rationsverordnung für bestimmte Gebiete könnte dies verhindern und gleichzeitig die Ansteckungsgefahr für nicht verwilderte Hauskatzen verringern. Wir sind heute mit der Antwort der Stadtverwaltung sehr zufrieden. Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung dieses Problem erkannt und dem Gemeinderat schon konkre- te Vorschläge dargelegt hat. Die Grünen werden gemeinsam mit den Katzenschutzver- einen diese Gespräche an dem von uns beantragten runden Tisch konstruktiv begleiten. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Dr. Müller (CDU): Im April waren Vertreter unserer Fraktion im Rheinhafen vor Ort an einer Katzenfutterstelle und haben sich über die Situation informieren kön- nen. Dort haben wir auch den Eindruck gewonnen, dass sehr viel Ehrenamtliches ge- macht wird, aber dass dies nicht ausreicht und man schon in Richtung der Katzen- schutzverordnung weiter denken und weiter vorbereiten sollte. Es geht darum, dass das Leid der Katzen vermindert wird, aber auch, dass nicht Zustän- de herrschen, wo zu viele Katzen auf unserem Gebiet sind und man dann - wie in man- chen südeuropäischen Ländern - auch in der Bevölkerung merkt, dass die Katzen über- hand genommen haben. Deswegen müssen diese Maßnahmen, die jetzt vorgeschlagen sind, zügig in Angriff genommen werden. Ich halte es für eine gute Idee, was hier ein- gebracht wurde, dass eine Diplomarbeit erstellt wird. Denn das ist etwas wissenschaft- lich Fundiertes. Damit ist es auch nicht politisch zu diskutieren, sondern es wird mit sehr viel Mühe versucht, uns eine vernünftige Grundlage zu schaffen, auf der dann ent- schieden werden kann, wie weit die Katzenschutzverordnung zu gehen hat, für welche Gebiete dies notwendig ist. Wir sollten nicht vergessen, dass bereits Vieles getan wird und dass all denen, die sich um den Schutz der Katzen engagieren, unser ganz großer Dank gelten sollte. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Dr. Maul (SPD): Als Halter einer nicht frei umherschweifenden Katze fühle ich mich dennoch berufen, im Namen meiner Fraktion Stellung zu nehmen. Wir begrüßen dieses Anliegen durchaus. Wir finden den Antrag der Grünen sehr in Ordnung. Es wird nicht nur schlicht eine Forderung aufgestellt, sondern auch ein Weg aufgezeigt, wie man zu dem Ergebnis einer Katzenschutzverordnung kommen kann. Das ist alles sehr zu unterstützen. Die Verwaltung hat sich das auch so zu Eigen ge- macht. Allerdings darf man nicht ganz die Augen verschließen vor den rechtlichen Problemen, vor denen man steht. So ganz leicht ist eine Katzenschutzverordnung nicht dargestellt. Das hat die Verwaltung im Einzelnen dargelegt. Es muss ermittelt und festgestellt werden, dass es doch eine größere Menge Katzen gibt, die in sehr bedrängten Verhältnissen leben. Dann muss weiter festgestellt werden, - 3 - ob es nicht einfachere Maßnahmen als diese Verordnung gibt, wie z. B. - was auch schon gemacht wird - die Katzen einzufangen, zu versorgen und sie dann freiwillig zu kastrieren. Insofern ist es ganz gut, dass jetzt jemand beauftragt wird, eine Arbeit zu schreiben, in der das alles dargelegt wird. Wenn diese Arbeit vorliegt, kann man das am runden Tisch erörtern. Dann kann man weitersehen, ob einfache Maßnahmen greifen können und ausreichen, oder ob man eine Katzenschutzverordnung fassen muss. Das kann dann der neue Gemeinderat machen. Die SPD-Fraktion stimmt jedenfalls diesem Anliegen grundsätzlich zu. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Høyem (FDP): Wir sprechen heute nicht über eine Katzenschutzverordnung, sondern über die Untersuchungen und Vorbereitungen, die Voraussetzung für eine Kat- zenschutzverordnung sind. Für uns Liberale sind die Vorbereitungen wichtig, und in sich selber nicht nur ein Weg zum Ziel, sondern hoffentlich in sich selber so wichtig, dass ein eigentliches Gesetz - wie von unseren grünen Kollegen gewünscht - nicht notwendig wird. Kastration und even- tuell auch Sterilisation von Wildkatzen ist wahrscheinlich das einzig effiziente Mittel ge- gen einen unkontrolliert wachsenden Katzenbestand. Zynische Leute könnten meinen, dass es besser wäre, wilde Katzen zu töten. So eine Haltung birgt ernste, moralisch ethische Probleme und ist auch nicht effizient. Die Fut- terressourcen sind die eigentliche Begrenzung für die meisten Wildtiere, auch für die Katzen. Für jede getötete Katze gibt es schon einen Nachfolger, der nur auf dieses Ge- biet wartet. Deshalb ist die Begrenzung nur die Kastration. Es ist das Ziel, die kastrierten Katzen wieder im eigenen Revier auszusetzen. Mancher könnte meinen, dass Kastration ein unnötiger Eingriff in die Identität dieser Katze ist. Aber wenn man so denkt, hat man wahrscheinlich nicht richtig verstanden, wie viel Schmerzen und Elend die Katzen- population erleidet und wie schnell die Population wächst. Wahrscheinlich wissen die meisten Kollegen, dass Karlsruhe mit unserer Partnerstadt Temeswar in Verhandlung ist, ein Kastrationsprojekt der unglaublich vielen Straßen- hunde zu beginnen. Man hat in Temeswar 12.000 und in Bukarest 60.000 Straßenhun- de. Aber die Katzenschutzverordnung beinhaltet noch mehr, nämlich auch die Privathal- tung der Katzen. Das erklärt unsere Haltung, warum wir Liberalen sehr skeptisch einer eigentlichen Katzenschutzverordnung gegenüberstehen. Der Hauptgrund ist, dass es ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre von Katzenhalterinnen und Katzenhaltern wä- re. Hier möchten wir lieber mit Information und Freiwilligkeit arbeiten, und nicht, wie die Grünen, mit Zwang. Es ist gut, mit Katzenvereinen und Tierschutzvereinen in einem Fachausschuss zu disku- tieren. Aber überall müssen wir selbstverständlich auch die Tierärzte und Veterinäre mit allem sachlichen und fachlichen Wissen mit einbeziehen. Aber in erster Linie sollten wir den Ehrenamtlichen danken und deren Erfahrungen nutzen. - 4 - (Beifall bei der FDP) Stadtrat Kalmbach (GfK): Wir erkennen das Problem durchaus. Wir sehen, dass da große Not ist. Aber gleichzeitig - wenn ich diese Zeilen lese - muss ich sagen, geht mir das doch zu weit. Die Katzen werden eingefangen, kastriert, ärztlich versorgt, tätowiert, zurückgesetzt und eine Fütterung organisiert. Ein kompletter Eingriff, eine komplette Versorgung, Sozialwesen für Katzen. Das geht mir zu weit. Wir müssen dafür sorgen, dass die Auswucherung eine Grenze hat. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kastration in eine gute, geordnete Bahn geht, aber keine Versorgung darüber hinaus. Dann müssen wir fragen: Wie geht es mit anderen Tieren? Wir haben viele Tiere in der Stadt, die ebenso frei herumlaufen, die ebenso in Not sind. Insofern glaube ich nicht, dass wir eine spezielle Katzenschutzverordnung brauchen. Der Vorsitzende: Ich denke, das wesentliche gute Ergebnis der heutigen Debatte ist, dass wir uns über den Weg klar sind, wie wir erfassen, ob eine solche Katzenschutzver- ordnung nötig ist oder nicht, und welche Elemente wir dann andiskutieren. Ich würde mir wünschen, dass alle tierbewegten Menschen in der Stadt dann auch mit dem Ergebnis dieses gemeinsam vereinbarten Weges einverstanden sind. Denn die Dis- kussion in den letzten Jahren war mir dann doch ein bisschen zu emotional, manchmal dahingehend, wenn man allein die rechtlichen Hürden dargestellt hat, wie Herr Dr. Maul oder auch Herr Høyem es gemacht haben, dass man dann schon fast als Katzen- gegner galt. Ich finde es von daher sehr begrüßenswert, dass wir uns jetzt über den Weg klar sind. Wir müssen diesen Weg gehen, Herr Kalmbach, denn es gibt einen Anspruch uns ge- genüber, dass wir eine solche Situation für Katzen überprüfen und dann auch agieren. Unabhängig davon, mit welchem Ergebnis man diesen gemeinsam vereinbarten Weg geht, möchte ich mich ganz herzlich beim Katzenschutzverein und allen anderen über- wiegend ehrenamtlich engagierten Menschen hier bedanken. Ich habe im eigenen Um- feld erleben dürfen, wie sinnvoll diese Arbeit ist. Von daher sollten wir uns als weiteres gemeinsames Ergebnis noch einmal für dieses herausragende ehrenamtliche Engage- ment sehr herzlich bedanken. Ich bitte Sie, das an die entsprechenden Vertreterinnen und Vertreter weiterzugeben. (Beifall) Damit können wir den Tagesordnungspunkt abschließen. Es ist jetzt eine Pause vorge- sehen. Wir treffen uns dann um 20 vor 7 hier wieder. (Unterbrechung der Sitzung von 18:15 - 18:45 Uhr) - 5 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014