Garten der Künste/Gestaltung des Bodenbelags nach Kaiserstraßenfertigstellung

Vorlage: 2014/0595
Art: Anfrage
Datum: 02.05.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.07.2014

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 28.04.2014 eingegangen: 28.04.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0595 33 öffentlich Dez. 6 Garten der Künste/Gestaltung des Bodenbelags nach Kaiserstraßenfertigstellung A. Zum Stadtgeburtstag schenkt sich Karlsruhe einen "Garten der Religionen". Was spricht gegen einen Ideenwettbewerb zur Ausschreibung eines "Garten der Künste"? Karlsruhe weist eine hohe Anzahl von Kunstwerken und künstlerisch gestalteten Denkmälern aus al- len Epochen der Stadtgeschichte auf. Auch in der jüngeren Vergangenheit sind zahlreiche Kunstwerke im öffentlichen Raum realisiert worden, sei es dauerhaft - siehe Platz der Grundrechte u. a. -, sei es temporär - siehe Skulpturenpark Ostaue 2008 bis 2011. Der Reichtum an Kunstwerken im öffentlichen Raum in Karlsruhe ist u. a. dokumentiert in den Veröf- fentlichungen "Denkmäler, Brunnen und Freiplastiken in Karlsruhe 1715 - 1945" aus dem Jahr 1987, "Kunst im Stadtraum - Skulpturenführer für Karlsruhe" von 2005 und "Platz der Grundrechte Karls- ruhe", 2006. Diese Fülle an künstlerischen Arbeiten im öffentlichen Stadtraum, die noch einige Jahre andauernde Belegung innerstädtischer Plätze und Straßen mit Baustellen, der durch die Baustellen bedingte tem- poräre Abbau von Kunstwerken (Ettlinger-Tor-Skulptur, Stundenbrunnen vor der Postbank, Lamm- brunnen Kaiserstraße, Kommentierung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals u. a.) sowie der künstlerische und gesellschaftliche Wandel der Kunst im öffentlichen Raum veranlassten das Kulturamt im Jahr 2011, eine neue Diskussion über Kunst im öffentlichen Raum anzustoßen. Ausgehend von einer öf- fentlich durchgeführten Werkstatt zu Kunst im öffentlichen Raum im Dezember 2011 sowie aufbau- end auf den gemeinderätlichen Richtlinien zu Kunst im öffentlichen Raum von 1983/2008 wurden in Abstimmung mit der Kunstkommission Leitlinien zum künftigen Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum Karlsruhe entwickelt, die Eingang in das Kulturkonzept 2025 gefunden haben. Einer der Leit- sätze (Nr. 6) fordert: "Kunst im öffentlichen Raum kann im gesamten Stadtraum mit allen Stadtteilen wirksam werden und Orte über künstlerische Eingriffe neu definieren und erlebbar machen." Seite 2 In den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen heißt es unter Ziffer 2: "Kunst im öffentlichen Raum bezieht sich immer unmittelbar auf ihre räumliche und soziale Umge- bung und ist nicht auf Plätze und Grünanlagen beschränkt: In Zukunft werden auch bisher nicht in Betracht gezogene Orte für Kunst geprüft und der für die künstlerische Idee am besten geeignete Ort gewählt. Im umgekehrten Fall wird das für den Ort am besten geeignete Kunstwerk entwickelt oder ausgesucht." Diese Konzeptionsüberlegungen zu Kunst im öffentlichen Raum in Karlsruhe gehen bewusst auf Dis- tanz zu früheren Konzepten, die die Einrichtung von Skulpturengärten oder -plätzen beinhalteten. Die nun vorgeschlagene Einrichtung eines "Gartens der Künste" würde den neuen, mit dem Gemeinderat abgestimmten Überlegungen und dem damit verbundenen Auftrag an Kunst im öffentlichen Raum in Karlsruhe entgegenstehen. B. Karlsruhe ist eine einmalige Planstadt. Um diese Einmaligkeit zu unterstreichen, könnten Künstler Teile oder Teilbereiche (je 2 x 2 oder 4 x 4 Meter) des Marktplatzes oder der Kaiser- straße gestalten. Was spricht dagegen, mit ortsansässigen Künstlern sich an einem "Runden Tisch" mit Realisierungsmöglichkeiten zu unterhalten? Das Handlungsfeld 4 des Kulturkonzepts 2025 unter der Überschrift "Stadt: Raum für Kunst und Kul- tur" richtet seinen Fokus u. a. auf Kultur auf Straßen und Plätzen als Ausdruck der Lebendigkeit und Vielfalt des kulturellen Stadtlebens. Die Bespielung und temporäre Gestaltung durch Künstlerinnen und Künstler, durch Akteure der kulturellen Szenen ist ein wesentliches Merkmal eines lebendigen kulturellen Stadtraumes. Hierzu sollen auch bildende Künstlerinnen und Künstler beitragen. Allerdings sollte unter Beachtung der zitierten Leitlinien für Kunst im öffentlichen Raum das Augenmerk auf temporärer sowie orts- und situationsbezogener Gestaltung liegen. Was den Marktplatz angeht, kon- kurrieren gegenwärtig mehrere Vorschläge. Die evangelische Kirchengemeinde wünscht ein ornamen- tales Zitat der Umrisse der Konkordienkirche. Es wurden auch Wünsche zur Wiederherstellung der „Rosetten“ auf dem Marktplatz geäußert. Eine dauerhafte künstlerische Gestaltung von Pflasterflä- chen im Innenstadtbereich würde den Leitlinien widersprechen und den öffentlichen Raum dauerhaft definieren und in seiner Benutzung beschränken. Das Wettbewerbsergebnis für die Neugestaltung von Kaiserstraße und Marktplatz sieht eine solche Gestaltung ebenfalls nicht vor.

  • FW-Garten der Künste
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 28.04.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0595 33 öffentlich Garten der Künste/Gestaltung des Bodenbelags nach Kaiserstraßenfertigstellung A. Zum Stadtgeburtstag schenkt sich Karlsruhe einen „Garten der Religionen“. Was spricht gegen einen Ideenwettbewerb zur Ausschreibung eines „Garten der Künste“? B. Karlsruhe ist eine einmalige Planstadt. Um diese Einmaligkeit zu unterstrei- chen, könnten Künstler Teile oder Teilbereiche (je 2x2 oder 4x4 Meter) des Marktplatzes oder der Kaiserstraße gestalten. Was spricht dagegen, mit orts- ansässigen Künstlern sich an einem „Runden Tisch“ mit Realisierungsmög- lichkeiten zu unterhalten? Karlsruhe ist Heimat vieler aktiver Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen. Doch im Stadt- und Straßenbild ist davon leider wenig zu sehen. Dem entgegen zu wirken wäre die Schaffung eines „Garten der Künste“, der ähnlich wie der „Garten der Religionen“ ein Podium nur für Künstler darstellt. Auch die Gestaltung von Teilen oder Teilbereichen (z. B. vor dem Rathaus) des zukünftigen Bodenbelages nach Fer- tigstellung des Kaiserstraßentunnels durch Künstler wäre eine Möglichkeit und Chance zur Einmaligkeit. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Protokoll TOP 33
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 33 der Tagesordnung: Garten der Künste/Gestaltung des Bodenbelags nach Kaiserstraßenfertigstellung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 28. April 2014 Vorlage: 2014/0595 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014