Nichtförderfähige Kosten der Kombilösung - Schadensersatzforderungen Dritter
| Vorlage: | 2014/0594 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 02.05.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 01.07.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 28.04.2014 eingegangen: 28.04.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0594 32.1 öffentlich Dez. 4 Kombilösung: Nicht förderfähige Kosten der Kombilösung - Schadenersatzforderungen Dritter A. Die Verwaltung will nach Auswertung der zum 31.12.2013 festgestellten Ab- rechnungen sowie unter Einbeziehung der aktualisierten Kostenberechnung für die Kriegsstraße die fortgeschriebene Kostenannahme für die Kombilö- sung dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 29.04.2014 vorstellen. Darauf basie- rend werden derzeit auch die Folgekosten der Kombilösung detailliert ermit- telt. Sind bei dieser Kostenvermittlung auch die Schadenersatzforderungen Dritter sowie andere nicht förderfähige Kosten der Kombilösung enthalten? Bei der Fortschreibung der Gesamtbaukosten für die Kombilösung werden alle förder- fähigen und nicht förderfähigen Kosten gemäß GVFG berücksichtigt, die bei der Reali- sierung der Maßnahme entstehen. Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigun- gen, die auf Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme beruhen, sind grundsätzlich zuwendungsfähig und werden bei Feststellung in die Kostenfortschreibung aufge- nommen. B. Welche und wie viele Haus- und Grundstückseigentümer haben Schadener- satzansprüche gestellt und in welchem Umfang? Für Schäden, die durch die Baumaßnahme verursacht werden, hat die KASIG eine kombinierte Bauleistungs- und Bauhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die zu den förderfähigen Kosten zählt und auch in der Kostenannahme enthalten ist. Eine öffent- liche Bekanntgabe von Antragstellern bzw. eine Aussage über Anzahl und Umfang von gestellten Schadenersatzforderungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen lei- der nicht möglich. Seite 2 1. Welche Einzelhändler (Postgalerie, Hertie, Karstadt, PC, Schöpf usw.) ha- ben und in welchem Umfang Schadenersatzansprüche gestellt? Siehe Antwort zu B. 2. In diesem Zusammenhang ist ein Gerücht im Umlauf, das besagt, dass ein Großinvestor Mietausfälle für sein Objekt am Europaplatz in Millionenhö- he gestellt hätte. Trifft dies zu? Siehe Antwort zu B. C. Folgende Informationen sind der Berichterstattung über das Treffen vom 22.04.2014, bei dem der Staatssekretär Odenwald vom Bundesverkehrsminis- terium sowie der Verkehrsminister Hermann des Landes BW mit OB Mentrup und dem KASIG-Geschäftsführer Konrath nicht zu entnehmen. Wir bitten um Beantwortung: 1. Welche Kosten waren nach dem GVFG zuschussfähig für den Stadtbahn- tunnel Kaiserstraße? Gemäß Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 liegen auf Grundlage des GVFG- Ergänzungsantrags vom 30.07.2010 die zuwendungsfähigen Kosten beim Teil- projekt „Stadtbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße“ gegen- wärtig bei 366.740.984,00 Euro. 2. Welche Kosten werden nach dem GVFG für den Kriegsstraßenumbau zu- schussfähig sein? Gemäß Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 liegen auf Grundlage des GVFG- Ergänzungsantrags vom 30.07.2010 die zuwendungsfähigen Kosten beim Teil- projekt „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ gegenwärtig bei 133.312.437,00 Euro. Seite 3 3. In der Vergangenheit war stets von einem Festzuschuss von 100,8 Millio- nen Euro von Seiten des Landes die Rede. Gab es diesbezüglich Verände- rungen? Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vom 03.07.2007 und der Finanzierungs- vereinbarung vom 22./23.12.2008 zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe fördert das Land die Maßnahme mit 100,8 Mio. Euro in zwölf Jahresraten. Die Präambel zu dieser Vereinbarung besagt: „Mit dieser Vereinba- rung wird eine Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage der derzeitigen haus- haltsrechtlichen Rahmenbedingungen geregelt. Für den Fall von Kostensteigerun- gen während der Durchführung des Vorhabens wird das Land im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Entflechtungsgesetz oder einer landesrechtlichen Nachfolgeregelung und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten die unabdingbaren Mehrkosten entsprechend fördern.“ Inwieweit die vom Bund und den Ländern angestrebte Nachfolgeregelung für das in 2019 auslaufende Bundes-GVFG weitere Optionen für Bezuschussung der Kombilösung nach 2019 eröffnet, wird zu gegebener Zeit durch die Zuwen- dungsgeber geprüft. a. Wenn JA, welche Zuschüsse werden für den Stadtbahntunnel Kaiser- straße vom Land bezahlt? Die Stadt geht entsprechend den geschlossenen Vereinbarungen weiterhin davon aus, dass sich das Land mit 20% an den abschließend festgestellten zuwendungsfähigen Kosten beim Stadtbahntunnel beteiligt. b. Wenn JA, welche Zuschüsse sind dann für den Kriegsstraßenumbau vom Land zu erwarten? Die Stadt geht entsprechend den geschlossenen Vereinbarungen weiterhin davon aus, dass sich das Land mit 20 % an den abschließend festgestellten zuwendungsfähigen Kosten beim Kriegsstraßenumbau beteiligt.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 28.04.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0594 32.1 öffentlich Kombilösung: Nicht förderfähige Kosten der Kombilösung - Schadenersatzforderungen Dritter A. Die Verwaltung will nach Auswertung der zum 31.12.2013 festgestellten Ab- rechnungen sowie unter Einbeziehung der aktualisierten Kostenberechnung für die Kriegsstraße die fortgeschriebene Kostenannahme für die Kombilösung dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 29.04.2014 vorstellen. Darauf basierend werden derzeit auch die Folgekosten der Kombilösung detailliert ermittelt. Sind bei dieser Kostenvermittlung auch die Schadenersatzforderungen Dritter sowie andere nicht förderfähige Kosten der Kombilösung enthalten? B. Welche und wie viele Haus- und Grundstückseigentümer haben Schadener- satzansprüche gestellt und in welchem Umfang? 1. Welche Einzelhändler (Postgalerie, Hertie, Karstadt, PC, Schöpf usw.) haben und in welchem Umfang Schadenersatzansprüche gestellt? 2. In diesem Zusammenhang ist ein Gerücht im Umlauf, das besagt, dass ein Großinvestor Mietausfälle für sein Objekt am Europaplatz in Millio- nenhöhe gestellt hätte. Trifft dies zu? C. Folgende Informationen sind der Berichterstattung über das Treffen vom 22.04.2014, bei dem der Staatssekretär Odenwald vom Bundesverkehrsminis- terium sowie der Verkehrsminister Hermann des Landes BW mit OB Mentrup und dem KASIG-Geschäftsführer Konrath nicht zu entnehmen. Wir bitten um Beantwortung: 1. Welche Kosten waren nach dem GVFG zuschussfähig für den Stadt- bahntunnel Kaiserstraße? 2. Welche Kosten werden nach dem GVFG für den Kriegsstraßenumbau zuschussfähig sein? 3. In der Vergangenheit war stets von einem Festzuschuss von 100,8 Mil- lionen Euro von Seiten des Landes die Rede. Gab es diesbezüglich Veränderungen? a. Wenn JA, welche Zuschüsse werden für den Stadtbahn- tunnel Kaiserstraße vom Land bezahlt? b. Wenn JA, welche Zuschüssen sind dann für den Kriegs- straßenumbau vom Land zu erwarten? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In der Beantwortung der GRÜNEN-Anfrage „TOP 23 in der 60. Plenarsitzung“ teilt die Verwaltung unter 1.a. mit: „Die nächste Fortschreibung der Gesamtkosten ist in Bearbeitung. Nach Auswertung der zum 31.12.2013 festgestellten Abrechnungen sowie unter Einbeziehung der aktualisierten Kostenberechnung für die Kriegsstraße die fortgeschriebene Kostenannahme für die Kombilösung dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 29.04.2014 vorgestellt werden. Darauf basierend werden derzeit auch die Folgekosten der Kombilösung detailliert ermittelt.“ unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014 Sachverhalt/Begründung:
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 32.1 der Tagesordnung: Kombilösung Nicht förderfähige Kosten der Kombilösung - Schadenersatzforderungen Dritter Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 28. April 2014 Vorlage: 2014/0594 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32.1 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014