Wegfall der Rückerstattung der EEG-Umlage: Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0577 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.04.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.05.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 16.04.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 20.05.2014 2014/0577 42 öffentlich Wegfall der Rückerstattung der EEG-Umlage 1. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, den von der Bundesregierung ge- planten Wegfall der EEG-Umlagen-Rückerstattung, etwa über die kommuna- len Spitzenverbände, noch zu verhindern? Ist die Stadtverwaltung bereit, ei- nen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen? 2. Wie könnte der Karlsruher Nahverkehr den drohenden Verlust auffangen? a. Durch Zahlung eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt? b. Durch Umlage auf den Fahrpreis? Würden deutlich erhöhte Fahrkar- tenpreise das Fahrgastverhalten ändern? 3. Ist mit erhöhtem Aufkommen des MIV zu rechnen? Bei mindestens 10 Mio. Kilowattstunden Fahrstrom pro Jahr erhalten Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs bislang eine Gutschrift ihrer EEG-Umlage. Bei der DB Regio, der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft und den Verkehrsbetrieben Karlsruhe beträgt derzeit der Rückerstattungsbetrag aus der EEG-Um-lage insge- samt ca. 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Dies soll nach derzeitigen Planungen der Bundesregierung abgeschafft werden. unterzeichnet von: Thomas H. Hock Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2014 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 16.04.2014 eingegangen: 16.04.2014 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.05.2014 2014/0577 42 öffentlich Dez. 4 Wegfall der Rückerstattung der EEG-Umlage 1. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, den von der Bundesregierung geplanten Wegfall der EEG-Umlagen-Rückerstattung, etwa über die kommunale Spitzenver- bände, noch zu verhindern? Ist die Stadtverwaltung bereit, einen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen? Das Bundeskabinett hat am Dienstag, dem 8. April 2014, den Gesetzentwurf für die Novellie- rung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Danach wird der EEG-Umlagen- vorteil für Schienenbahnen nicht entfallen, sondern modifiziert. Die ursprünglichen Risikobetrachtungen für die Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe mit jeweiligen Auswirkungen in Millionenhöhe sind deshalb überholt. Am 26. und 27. Juni soll der Bundestag das Gesetz beschließen und am 11. Juli der Bundesrat zustimmen sowie am 1. August 2014 die Novelle in Kraft treten. Die Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe nutzen die Zeit, um über den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen die Lobbyarbeit im Interesse der Stadt Karlsruhe wahrzunehmen. 2. Wie könnte der Karlsruher Nahverkehr den drohenden Verlust auffangen? a) durch Zahlung eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt? b) durch Umlage auf den Fahrpreis? Würden deutlich erhöhte Fahrkartenpreise das Fahrgastverhalten ändern? Das EEG sieht seit der Inkrafttretung u. a. eine besondere Regelung vor, wonach Schienen- bahnen mit einem Stromverbrauch von 10 GWh pro Jahr antragsberechtigt sind. Weil sowohl die VBK GmbH als auch die AVG mbH ein Vielfaches davon verbraucht und somit diese Vo- Seite 2 raussetzung jeweils erfüllt, wird die EEG-Umlage für die betreffenden Jahre seither wie folgt für die Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe begrenzt: Bislang ist für 10 % des Strom- verbrauchs die EEG-Umlage in vollem Umfang zu leisten, und für den übrigen Verbrauch be- trägt die EEG-Umlage 0,05 Cent je kWh. Wäre der EEG-Umlagenvorteil entfallen, wie dies im letzten Jahr nicht auszuschließen war, hätte dies das Jahresergebnis der Verkehrsunterneh- men der Stadt Karlsruhe jeweils im siebenstelligen Bereich negativ beeinflusst. Nach dem Ge- setzentwurf für die Novellierung des EEG vom 08.04.2014 (siehe unten) ist nach derzeitigen Schätzungen davon auszugehen, dass die negative Beeinflussung des Jahresergebnisses je Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe ggf. im sechsstelligen Bereich liegen könnte. (Weil die EEG-Umlage und der betreffende Stromverbrauch für 2015 etc. noch nicht bekannt ist, konnte nur eine Schätzung erfolgen.) Der oben aufgeführte Gesetzentwurf für die Novellie- rung des EEG sieht insbesondere folgende Eckpunkte vor: - Absenkung des Schwellenwertes zur Antragsberechtigung auf 2 GWh/a. - Die neue Umlagebegrenzung greift ab der ersten Kilowattstunde. - Die gesamte selbstverbrauchte Strommenge (gesondert definiert) wird damit zukünftig mit 20 % der im Begrenzungsjahr fälligen EEG-Umlage belastet. Damit ist die drohende negative Beeinflussung des Jahresergebnisses je Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe im Rahmen der jährlich auftretenden Kostensteigerungen innerhalb des betreffenden Wirtschaftsplanes des jeweiligen Verkehrsunternehmens aufzufangen. Darüber hinaus berücksichtigt z. B. die AVG den EEG-Umlage-Sachverhalt in den zukünftig zu verein- barenden Verkehrsverträgen. Zu dieser Sachlage ist daher derzeit keine Zuschusszahlung aus dem städtischen Haushalt vorgesehen. Die Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe haben keinen direkten Einfluss auf die Tarifänderungen zur Fahrpreisanpassung. Nach dem Gesellschaftsvertrag des KVV ist es die Aufgabe des Verkehrsverbundes, den Verbundtarif jährlich mit dem Ziel einer Anpassung an die Kostenentwicklung zu prüfen. Der KVV ist deshalb mit den Risikobetrachtungen zur Novellierung des EEG vertraut. Der Umgang mit Kostensteigerungen im sechsstelligen Bereich ist aber für die Verkehrsunternehmen der Stadt Karlsruhe nicht außergewöhnlich, deshalb sind entsprechende Auswirkungen innerhalb der regelmäßigen bzw. üblichen Fahrpreisanpas- sungen abzufedern. Deutlich erhöhte Fahrpreise sind nach den aktuellen Risikobetrachtungen Seite 3 daher nicht anzunehmen, weshalb eine signifikante Änderung des Fahrgastverhaltens nicht zu erwarten ist. 3. Ist mit erhöhtem Aufkommen des MIV zu rechnen? Siehe Antwort zur Frage 2. Deshalb ist mit einem erhöhten Aufkommen des MIV nicht zu rechnen.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Mai 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 43. Punkt 42 der Tagesordnung: Wegfall der Rückerstattung der EEG-Umlage Anfrage des Stadtrats Thomas H. Hock (FDP) sowie der FDP- Gemeinderatsfraktion vom 16. April 2014 Vorlage: 2014/0577 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 42 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014