Erhalt ausgewiesener verkehrsberuhigter Bereiche
| Vorlage: | 2014/0572 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 17.04.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 01.07.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 15.04.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 62. Plenarsitzung Gemeinderat 01.07.2014 2014/0572 30 öffentlich Erhalt ausgewiesener verkehrsberuhigter Bereiche 1) Wie viele verkehrsberuhigte Bereiche (ugs. Spielstraßen) sind im Karlsruher Straßennetz derzeit eingerichtet? 2) Lässt sich bereits abschätzen, für wie viele verkehrsberuhigte Bereiche die Umwandlung in Tempo-30-Zonen auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zu erwarten ist? 3) Welche Kriterien legt die Verwaltung an, um zu entscheiden, welche betroffe- nen verkehrsberuhigten Bereiche durch bauliche Maßnahmen erhalten werden sollen? 4) Wurde bei rechtlich nicht mehr haltbaren verkehrsberuhigten Bereichen in zent- ralen städtischen Lagen geprüft, ob Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, warum nicht? 5) Welche Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, um rechtlich problematische verkehrsberuhigte Bereiche so umzugestalten, dass sie erhalten werden kön- nen? Welche Haushaltsmittel können im Zuge haushaltsrechtlicher Möglichkeiten wie Übertragung und Deckungsfähigkeit zusätzlich im aktuellen Haushalt verfügbar gemacht werden? Auf Grund aktueller Rechtsprechung werden die bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche in Karlsruhe auf Ihre Rechtskonformität überprüft. Es ist zu erwarten, dass viele derzeit ausgewiesene verkehrsberuhigte Bereiche ohne bauliche Veränderung nicht erhalten werden können, weil sie – z. B. durch eine Trennung von Geh- und Fahrwegen – nicht so gestaltet sind, dass Autofahrer/-innen zweifelsfrei erkennen können, dass sie sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Diese Straßen müssten ohne bauliche Veränderungen in Tempo-30-Zonen umgewandelt werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Nach aktueller Darstellung von Seiten der Stadt, z. B. bei der Jahreshauptversamm- lung der Bürger-Gesellschaft der Südstadt, sind größere Umbaumaßnahmen, die einen Erhalt der verkehrsberuhigten Bereiche möglich machen würden, derzeit nicht geplant. Den GRÜNEN im Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, möglichst viele ver- kehrsberuhigte Bereiche zu erhalten, soweit dies finanziell darstellbar ist. Dies gilt insbesondere in Bereichen, deren Gebietscharakter durch Aufenthaltsfunktionen ge- prägt ist und in der Nähe von Einrichtungen, die von Kindern oder Seniorinnen und Senioren häufig aufgesucht werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob dort, wo bauliche Investitionen für den Erhalt von verkehrsberuhigten Bereichen als unver- hältnismäßig beurteilt werden, nach § 45 (1 d) StVO Zonen-Geschwindigkeits- beschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden können. unterzeichnet von: Alexander Geiger Bettina Lisbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Juni 2014
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 15.04.2014 eingegangen: 15.04.2014 Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 01.07.2014 2014/0572 30 öffentlich Dez. 2 Erhalt ausgewiesener verkehrsberuhigter Bereiche 1.) Wie viele verkehrsberuhigte Bereiche (ugs. Spielstraßen) sind im Karlsruher Straßennetz derzeit eingerichtet? Im Stadtgebiet Karlsruhe sind derzeit 127 verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Das räumliche Ausmaß ist hierbei vielfältig. 2.) Lässt sich bereits abschätzen, für wie viele verkehrsberuhigte Bereiche die Umwandlung in Tempo-30-Zonen auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zu erwarten ist? Nein, es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung. Bislang wurde nur der City-Park überprüft. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist es nicht sinnvoll und auch nicht rechtens, einen verkehrsberuhigten Be- reich zu belassen, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Einer- seits besteht für die dort wohnenden Personen eine Scheinsicherheit und auch Erwartungshaltung, andererseits aber erkennen die Autofahrerinnen und Autofahrer auf Grund der baulichen Ausge- staltung nicht das Vorhandensein des verkehrsberuhigten Bereichs. Auch hier sollte gelten: Bau und Betrieb müssen übereinstimmen. In der Umwandlung verschiedener Straßen in eine Tempo- 30-Zone wird kein Sicherheitsverlust gesehen. Auch Bedenken des Lärmschutzes können zurück- gestellt werden, da anderorts Tempo 30 angestrebt wird. 3.) Welche Kriterien legt die Verwaltung an, um zu entscheiden, welche betroffenen ver- kehrsberuhigten Bereiche durch bauliche Maßnahmen erhalten werden sollen? Verkehrsberuhigte Bereiche sind bekanntermaßen Mischflächen für alle Verkehrsteilnehmenden. Sofern der öffentliche Raum durch Fahrbahn, Parkstreifen und Gehweg aufgeteilt ist, wäre ein vollständiger Umbau der Straße erforderlich. Dies ist sicherlich unangemessen. Zu berücksichtigen ist auch die tatsächliche Verkehrsbelastung. Es ist nicht sinnvoll, eine Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, wenn sie de facto die Funktion einer Durchgangsstraße hat, wie zum Bei- spiel der südliche Teil der Henriette-Obermüller-Straße. Seite 2 4.) Wurde bei rechtlich nicht mehr haltbaren verkehrsberuhigten Bereichen in zentralen städtischen Lagen geprüft, ob Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, warum nicht? Grundsätzlich sollten innerhalb des Stadtgebietes allgemein nachvollziehbare Geschwindigkeitsre- gelungen bestehen. Hier ist zunächst von der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auszugehen. In Wohngebieten sind flächendeckend Tempo-30-Zonen vorhanden. Für Geschwindigkeiten unter 30 km/h ist eine Rechtsgrundlage erforderlich unter Darlegung einer besonderen Gefahr. Bislang wurde Tempo 20 nur dort ausgesprochen, wo keine Gehwege vorhanden sind und Fußgängerin- nen und Fußgänger - teilweise - die Fahrbahn benutzen müssen (z. B. kleine Rheinstraße zwischen Hardtstraße und Lerchenstraße oder Steinkreuzstraße in Wolfartsweier, Dürrenwettersbacher Stra- ße). Für alle anderen Straßen, in denen ein Gehweg vorhanden ist, sollte es bei einer Tempo-30- Zone bleiben, unabhängig von ihrer Lage. Nicht zuletzt würde dies auch zu Unzufriedenheiten bei der nicht zentral wohnenden Bürgerschaft führen. 5.) Welche Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, um rechtlich problematische verkehrsbe- ruhigte Bereiche so umzugestalten, dass sie erhalten werden können? Welche Haushaltsmittel können im Zuge haushaltsrechtlicher Möglichkeiten wie Über- tragung und Deckungsfähigkeit zusätzlich im aktuellen Haushalt verfügbar gemacht werden? Besondere Haushaltsmittel sind für entsprechende Umgestaltungen derzeit nicht vorgesehen.
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 62. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 1. Juli 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 30 der Tagesordnung: Erhalt ausgewiesener verkehrsberuhigter Bereiche Anfrage des Stadtrats Alexander Geiger und der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 15. April 2014 Vorlage: 2014/0572 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Ich habe drei Nachfragen: Frage 1: Welche Kosten entstehen voraussichtlich durch die Rückführung bzw. den Rückbau von jetzigen verkehrsberuhigten Bereichen in Tempo-30-Zonen? Frage 2: Hat sich die Verwaltung bei anderen Kommunen nach deren Umgang mit den Verwal- tungsgerichtsurteilen erkundigt und im Zuge dessen die Anwendung des Freiburger Konzeptes zur Umwandlung bestehender Wohnstraßen in verkehrsberuhigte Bereiche für Karlsruhe überprüft? Frage 3: Welche Möglichkeiten gibt es bzw. sieht die Stadtverwaltung, straßenrechtskonform zu verhindern, dass die Henriette-Obermüller-Straße entgegen dem Ansatz im Bebauungs- plan als Durchgangsstraße genutzt wird? Wir sind mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden. Der Vorsitzende: Wir beantworten es schriftlich. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014