Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Stadt: Schaffung von insgesamt 1,75 VZW für die Grundbucheinsichtsstellen in Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Neureut und Karlsruhe-Stadt

Vorlage: 2014/0567
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.04.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Personal- und Organisationsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.05.2014

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Grundbucheinsichtsstellen
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.05.2014 2014/0567 6 öffentlich Dez. 2 Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Stadt: Schaffung von insgesamt 1,75 VZW für die Grundbucheinsichtsstellen in Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Neureut und Karlsruhe-Stadt Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Personalausschuss 11.04.2014 II/12 Zustimmung Gemeinderat 20.05.2014 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt  die Antragstellung auf Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Stadt zum 01.01.2015 sowie die damit verbundene kommunale Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Stadt vor- läufig einzurichten und über den endgültigen Fortgang je nach Inanspruchnahme im Spätjahr 2015 zu entscheiden.  die Einführung eines einheitlichen Standards in den Grundbucheinsichtstellen Karlsruhe-Stadt, Karlsru- he-Durlach und Karlsruhe-Neureut.  die dauerhafte Schaffung von 0,50 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle des Stadtamtes Durlach zum 01.05.2014, die Schaffung von 0,25 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe Neureut zum 01.05.2014, befristet bis zum 31.12.2015, sowie die Schaffung von 1,0 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe Stadt zum 01.01.2015 befristet bis zum 31.12.2015. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 23.000 € (Durlach) 11.500 € (Neureut) 74.000 € (Stadt) 34.500 € 17.250 € 69.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstellen: 1001.6000 6200.6410 Kontenart: 40000000 Ergänzende Erläuterungen: Auf Grund der derzeitigen Prognose ist bereits jetzt von einer Überschreitung des Personalhaushalts auszugehen. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen der Grundbuchreform werden die staatlichen Grundbuchämter sukzessive in mehrere zentrale Amtsgerichte eingegliedert. Dabei ist die Verlagerung der staatli- chen Grundbuchämter im Stadtgebiet Karlsruhe zum Amtsgericht Maulbronn im Januar 2015 vorgesehen. Damit entfällt eine ortsnahe Einsichtsmöglichkeit in das Grundbuch. Zur Aufrechterhaltung dieses Bürgerservice besteht die Möglichkeit kommunale Grund- bucheinsichtsstellen mit folgendem Aufgabenspektrum einzurichten:  Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch bei Nachweis eines berechtigten Interesses.  Erteilung von Ausdrucken bzw. beglaubigten Abschriften aus dem Grundbuch (gegen Entgelt).  Unterstützung bei der Anforderung von Grundbuchakten bzw. Anleitung zur persönlichen Vorsprache beim zuständigen „Zentralgrundbuchamt Maulbronn“. Die Einrichtung einer solchen Grundbucheinsichtsstelle liegt im Ermessen einer Gemein- de und erfolgt durch Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg mit Zustimmung der Gemeinde. Zur Aufrechterhaltung des Bürgerservice wurde zum 1. April 2013 die kommunale Grundbucheinsichtsstelle vorläufig beim Stadtamt Durlach eingerichtet. Hierzu wurde zunächst die Arbeitszeit einer Mitarbeiterin des mittleren Dienstes aus dem Bereich der Hauptverwaltung befristet um 0,20 VZW überplanmäßig aufgestockt. Zwischenzeitlich fand durch das Personal- und Organisationsamt eine Evaluation der Grundbucheinsichtsstelle statt. Dabei wurde die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. der damit verbundene zeitliche Aufwand der Mitarbeiterin für die Aufgabenwahrnehmung methodisch ermittelt. Es ist festzustellen, dass die Grundbucheinsichtsstelle von den Bürgerinnen und Bürgern rege in Anspruch genommen wird und die Schaffung von dauerhaft 0,50 VZW aus organisatorischer Sicht notwendig ist. Auch in Karlsruhe-Neureut existiert eine Grundbucheinsichtsstelle. Diese wurde nach Auflösung des Grundbuchamtes Neureut 2005 eingerichtet. Auf Grundlage der bisheri- gen Erfahrungswerte vor Ort und in der Grundbucheinsichtsstelle Durlach, sollen dort zunächst befristet 0,25 VZW geschaffen werden. Die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. der damit verbundene zeitliche Aufwand des Mitarbeitenden, aus dem der dauer- hafte Bedarf abgeleitet werden kann, wird noch methodisch ermittelt. Die Verlagerung des staatlichen Grundbuchamts Karlsruhe-Stadt zum Amtsgericht Maulbronn ist zum Januar 2015 vorgesehen. Aktuell lässt sich noch nicht abschätzen, in welchem Umfang der Service einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle tatsächlich in Karlsruhe-Stadt in Anspruch genommen wird, zumal das Land auch weiterhin für die Bereiche Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Durlach zwei Notariate vorhält, bei denen die entsprechenden Dienstleistungen auch nachgefragt werden könnten. Die durch diesen Bürgerservice anfallenden Kosten der Einrichtung, Unterbringung und des laufenden Betriebs sind von der Gemeinde zu tragen. Bei Betrieb einer Grundbucheinsichtsstelle ergeben sich laufende Einnahmen aus der Erteilung von Ausdrucken aus dem Elektroni- schen Grundbuch. Die Kommune erhält für die Tätigkeit der Ratschreiber der Grund- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 bucheinsichtsstellen von den zur Staatskasse erhobenen Gebühren für die Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch sowie von den Ausdrucken aus dem maschinell ge- führten Grundbuch einen Anteil von 5 € der Gebühr des einzelnen Geschäfts. Diese beträgt für unbeglaubigte Abschriften 10,00 € und für beglaubigte Abschriften 20,00 €. Diese Einnahmen decken allerdings die entstehenden Personalkosten nur teil- weise. Die Verwaltung schlägt für eine bürgernahe, kommunale Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Stadt folgende Lösung vor: Die Einrichtung der neuen kommunalen Grundbucheinsichtsstelle zum 01.01.2015 wird beim Justizministerium beantragt, damit sie von dort per Rechtsverordnung eingerichtet werden kann. Gegebenenfalls kann das Justizministerium diese auf Antrag der Stadt wieder aufheben. Deshalb wird die kommunale Grundbucheinsichtsstelle vorläufig in Karlsruhe-Stadt eingerichtet. Ob diese dauerhaft verbleibt, wird je nach Inanspruch- nahme spätestens im Spätjahr 2015 entschieden, dann wird ggf. beim Justizministerium ein Antrag auf Aufhebung der Grundbucheinsichtsstelle zu stellen sein. Aus den Erkenntnissen in Karlsruhe-Durlach sollte die Grundbucheinsichtstelle für Karls- ruhe-Stadt zunächst mit einer befristeten planmäßigen 1,0 VZW-Stelle in A 9 mD aus- gestattet werden. Die Grundbucheinsichtsstelle wird dem Liegenschaftsamt zugeordnet. Der/die entsprechende Mitarbeiter/-in ist zur/zum Grundbuch-Ratschreiber/-in zu bestel- len. Die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. der damit verbundene zeitliche Aufwand des Mitarbeitenden wird dann ermittelt und der erforderliche Stellenbedarf gegebenen- falls angepasst. Um den Bürgern und Bürgerinnen in allen drei Grundbucheinsichtstellen die Leistungen im gleichen Umfang anbieten zu können, ist es notwendig, in den Grundbucheinsicht- stellen einen einheitlichen Standard einzuführen. Dieser Standard ist von der bereits evaluierten Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Durlach abzuleiten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Antragstellung auf Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Stadt zum 01.01.2015 sowie die damit ver- bundene kommunale Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Stadt vorläufig einzu- richten und über den endgültigen Fortgang je nach Inanspruchnahme im Spätjahr 2015 zu entscheiden. 2. Der Gemeinderat beschließt, einen einheitlichen Standard in den Grundbuchein- sichtstellen Karlsruhe-Stadt, Karlsruhe-Durlach und Karlsruhe-Neureut. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die dauerhafte Schaffung von 0,50 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle des Stadtamtes Durlach zum 01.05.2014, die Schaffung von 0,25 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichts- stelle Karlsruhe Neureut zum 01.05.2014 befristet bis zum 31.12.2015 sowie die Schaffung von 1,0 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe Stadt zum 01.01.2015, befristet bis zum 31.12.2015. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2014

  • Protokoll TOP 6
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Mai 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichts- stelle in Karlsruhe-Stadt: Schaffung von insgesamt 1,75 VZW für die Grundbucheinsichtsstellen in Karls- ruhe-Durlach, Karlsruhe-Neureut und Karlsruhe-Stadt Vorlage: 2014/0567 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Antragstellung auf Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Stadt zum 01.01.2015 sowie die damit ver- bundene kommunale Grundbucheinsichtsstelle in Karlsruhe-Stadt vorläufig einzu- richten und über den endgültigen Fortgang je nach Inanspruchnahme im Spätjahr 2015 zu entscheiden. 2. Der Gemeinderat beschließt einen einheitlichen Standard in den Grundbuchein- sichtstellen Karlsruhe-Stadt, Karlsruhe-Durlach und Karlsruhe-Neureut. 3. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die dauerhafte Schaffung von 0,50 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle des Stadtamtes Durlach zum 01.05.2014, die Schaffung von 0,25 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichts- stelle Karlsruhe Neureut zum 01.05.2014 befristet bis zum 31.12.2015 sowie die Schaffung von 1,0 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe Stadt zum 01.01.2015, befristet bis zum 31.12.2015. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 auf und verweist auf die erfolgte Vorbe- ratung im Personalausschuss. Das ist alles vorberaten. Ich bitte um das Kartenzeichen. - Das ist auch einstimmig. - 2 - Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. August 2014