Ergänzungsantrag KAL: Variante 2 gleichberechtigt planen und prüfen/Chancen auf Landesförderung und Zeit bis zur Förderung nach GVFG

Vorlage: 2014/0529
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 08.04.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Rintheim

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Zusätzliche Dateien

  • KAL-Umfahrung Hagsfeld
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) vom 7. April 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2014 2014/0529 5 öffentlich Umfahrung Hagsfeld: Variante 2 gleichberechtigt planen und prüfen/Chancen auf Landesförderung und Zeit bis zur Förderung nach GVFG 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Variante 1 b und die Variante 2 weiter auszuarbeiten und einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag für die nächsten Haushaltsjahre (2015/2016 und 2017/2018) vorzulegen. 2. Die Verwaltung klärt in Gesprächen mit dem Regierungspräsidium, mit dem zuständigen Ministerium sowie mit den im Landtag vertretenen Parteien (über die hiesigen MdL), welche Variante aus Verwaltungs- und aus politischer Sicht binnen wie vielen Jahren mit Förderung nach dem GVFG rechnen könnte. 3. Die Verwaltung plant parallel eine Fortführung der beiden Varianten in den Technologiepark und zum Hirtenweg. Verkehrslenkende Maßnahmen zur Minderung der Attraktivität der Haid-&-Neu-Straße werden dabei eingerechnet. Die Begründung ergibt sich aus 1. der jahrelangen Diskussion des Themas 2. aus der durch die Verfechter der Nordtangente verschuldeten Verzögerung einer Entlastung für Hagsfeld 3. aus den Wünschen des Stadtteils Hagsfeld nach baldiger Entlastung 4. aus den Wünschen des Stadtteils Rintheim nach Entlastung der Haid-und- Neu-Straße und nach Lärmschutz. Punkt 3 zielt auf die Verlegung eines Teils des Verkehrs durch die Haid-und-Neu- Straße nach Norden, zur Autobahn, zu den Gewerbegebieten und nach Pfinztal. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. April 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 5 KAL
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) vom: 07.04.2014 eingegangen: 07.04.2014 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2014 2014/0529 5 öffentlich Dez. 6 Umfahrung Hagsfeld: Variante 2 gleichberechtigt planen und prüfen Chancen auf Landesförderung und Zeit bis zur Förderung nach GVFG zu 1. In den Informationsveranstaltungen in Hagsfeld am 21.02.2014 und in Rintheim am 11.03.2014 wurden die Varianten vorgestellt und diskutiert. Daraus war zweifelsfrei zu erkennen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Varianten 1a/1b auf Grundlage des Bebauungsplans bevorzugen (vgl. auch Vorlage zu TOP 5, Punkt 4). Daher empfiehlt die Verwaltung die Variante 2 nicht weiter auszuarbeiten, auch wenn diese kostengünstiger wäre. zu 2. Die Finanzierung nach GVFG scheint bei allen Varianten und der erforderlichen Kos- tenhöhe unsicher wegen begrenzter Verfügbarkeit von Fördermitteln bis 2019 (vgl. Vorlage zu TOP 5, Punkt 3). Um verbindliche finanzielle Zusagen über GVFG-Mittel zu erhalten, muss ein Antrag auf Bezuschussung beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden. zu 3. Laut Bebauungsplan ist kein zusätzlicher Anschluss an den Technologiepark und zum Hirtenweg vorgesehen, bisher gibt es also hierfür kein Baurecht. Die Stadtver- waltung kann einen zusätzlichen Anschluss prüfen, hierbei sind jedoch auch Aspekte wie Kosten, Leistungsfähigkeit, Lärm (durch einen möglichen neuen Anschlusskno- ten) und der bauliche Eingriff in die für die Bebauung vorgesehenen Flächen zu be- achten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit