Kombilösung - Auswirkungen auf Haushalt und Folgekosten
| Vorlage: | 2014/0520 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 02.04.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | KASIG |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.05.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 28.03.2014 eingegangen: 28.03.2014 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.05.2014 2014/0520 31.2 öffentlich Dez. 4 Kombilösung: Kombilösung - Auswirkungen auf Haushalt und Folgekosten 1. Wie hoch werden nach gegenwärtigem Erkenntnisstand die Folgekosten der Kombilösung pro Jahr sein? Auf Grundlage der Kostenprognose 2019 mit Stand 12/2013 wurde dem Aufsichtsrat der KASIG in der Sitzung am 29.04.2014 eine Folgekostenberechnung zur Kombilö- sung vorgelegt. Im Herbst 2014 werden die Submissionsergebnisse für die Umbaumaßnahmen Kriegsstraßentunnel vorliegen. Dann wird das Kostentableau einschließlich Folgekos- ten entsprechend aktualisiert. Unter der Annahme, dass der Zuschuss mit der Kostenentwicklung konform ansteigt, wird im Jahr 2018 mit voraussichtlichen Folgekosten in Höhe von rund 14,5 Mio. Euro und 2019 in Höhe von etwa 19,4 Mio. Euro gerechnet. Ab dem Jahr 2020 (vsl. 18,2 Mio. Euro) ist angesichts jährlich geringerer Zinsbelastungen mit fallenden Folgekosten zu rechnen. 2. Inwieweit liegen diese Folgekosten über oder unter ursprünglichen Annahmen oder Schätzungen? In der Gemeindratssitzung am 20.11.2012 wurden im Rahmen einer Stellungnahme zu TOP 33 für die Jahre 2018 und 2019 Folgekosten in Höhe von ca. 14,9 Mio. Euro und ab 2020 in Höhe von ca. 19,4 Mio. Euro angegeben. 3. Ab wann, in welcher Form und in welcher Höhe werden die Folgekosten der Kombilösung wirksam: a) auf den städtischen Haushalt? Der städtische Haushalt wird liquiditätsmäßig unmittelbar belastet, sobald Zahlungen für den Straßentunnel in der Kriegsstraße geleistet werden. In den Folgejahren wird sich dieser Zahlungsbetrag dann ergebniswirksam auf den städtischen Haushalt über die Abschreibungsbeträge auswirken. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der von der Stadt zu leistende Zuschuss rund 80 Mio. Euro (Kaufpreis rd. 67 Mio. € zuzüglich Umsatzsteuer) betragen wird. Seite 2 b) auf Haushalte städtischer Gesellschaften (welcher?)? Die Folgekosten, die aufwandswirksam bei der KASIG oder der VBK entstehen, belas- ten ab 2018 bzw. 2020 über den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Or- ganschaftsvertrag) das Ergebnis der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH. 4. Ab wann, in welcher Form und in welcher Höhe werden die Gesamtkosten der Erstellung der Kombilösung wirksam: a) auf den städtischen Haushalt? Siehe Nr. 3 a. Der städtische Haushalt ist außerdem mittelbar über die Haushalte der betroffenen städtischen Gesellschaften belastet, insbesondere insoweit die Folgekos- ten nicht durch den KVVH-Konzern getragen werden können. b) auf Haushalte städtischer Gesellschaften (welcher?)? Die Finanzierung der Kombilösung erfolgt zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten mit GVFG-Mitteln, dabei handelt es sich mit 60 % um Bundesmittel und mit 20 % um Lan- desmittel. Die restlichen Kosten (20 % der zuwendungsfähigen Kosten sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten) werden von der KASIG durch Eigenmittel und durch Fremdfinanzierung über die Europäische Investitionsbank finanziert. Zu den Fol- gekosten siehe Antwort zu Nr. 1 und 3. 5. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus in Bezug auf den städtischen Haus- halt und auf Haushalte städtischer (welcher?) Gesellschaften, ab welchem Zeit- raum? Siehe Antworten zu Nr. 1, 3 und 4.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 28.03.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 20.05.2014 2014/0520 31.2 öffentlich Kombilösung: Auswirkungen auf Haushalt und Folgekosten 1. Wie hoch werden nach gegenwärtigem Erkenntnisstand die Folgekosten der Kombilösung pro Jahr sein? 2. Inwieweit liegen diese Folgekosten über oder unter ursprünglichen Annahmen oder Schätzungen? 3. Ab wann, in welcher Form und in welcher Höhe werden die Folgekosten der Kombilösung wirksam: a) auf den städtischen Haushalt? b) auf Haushalte städtischer Gesellschaften (welcher?)? 4. Ab wann, in welcher Form und in welcher Höhe werden die Gesamtkosten der Erstellung der Kombilösung wirksam: a) auf den städtischen Haushalt? b) auf Haushalte städtischer Gesellschaften (welcher?)? 5. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus in Bezug auf den städtischen Haushalt und auf Haushalte städtischer (welcher?) Gesellschaften, ab wel- chem Zeitraum? Die Gesamtkosten der Kombilösung sind so hoch und so dynamisch, dass sie immer wieder erörtert werden müssen. Auch die Folgekosten werden erheblich sein. Das hat Auswirkungen auf die städtischen Haushalte der nächsten Jahre und muss so früh wie möglich festgestellt und diskutiert werden. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2014 Sachverhalt/Begründung:
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Mai 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 31 der Tagesordnung: Kombilösung Punkt 31.1 BUND-Gutachten zur Leistungsfähigkeit des Tunnels Kaiserstraße Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 19. März 2014 Vorlage: 2014/0504 Punkt 31.2 Kombilösung - Auswirkungen auf Haushalt und Folgekosten Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 28. März 2014 Vorlage: 2014/0520 Punkt 31.3 Förderfähige Kosten der Kombilösung - Nachfrage Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 8. April 2014 Vorlage: 2014/0545 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 31.1, 31.2 und 31.3 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahmen der Verwaltung lägen vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014