Inklusion autistischer Kinder
| Vorlage: | 2014/0516 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 31.03.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.05.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) vom 26.03.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 20.05.2014 2014/0516 34 öffentlich Inklusion authistischer Kinder 1. Wie kann eine bedarfsdeckende Leistung hinsichtlich der Schulbegleitung gesichert werden? 2. Was geschieht mit dem Wunsch- und Wahlrecht, das die Eltern derzeit haben? 3. Wie wird mit dem persönlichen Budget verfahren? Eltern autistischer Kinder befürchten, dass die Bedürfnisse ihrer Kinder bei der Novellierung des Schulgesetzes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eine Mitarbeit bei der Neugestaltung des Gesetzes sei Ihnen ausdrücklich verwehrt worden. Da das Kultusministerium angekündigt habe, mit den Kommunen Eckpunkte zur Beschulung behinderter Kinder an allgemein bildenden Schulen zu erarbeiten, möchte die FDP-Fraktion die Verwaltung bitten, die oben genannten Fragen mit einzubringen und zu klären. Noch besser wäre jedoch, die Betroffenen in die Bearbeitung des Neuen Schulgesetzes einzubinden. unterzeichnet von: Karl-Heinz Jooß Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2014 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) vom: 26.03.2014 eingegangen: 26.03.2014 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.05.2014 2014/0516 34 öffentlich Dez. 3 Inklusion autistischer Kinder 1. Wie kann eine bedarfsdeckende Leistung hinsichtlich der Schulbegleitung ge- sichert werden? Das Sozialamt prüft anhand der entsprechenden Gutachten den Bedarf, Umfang und die Qualifikation der erforderlichen Schulbegleitung. Die Leistungshöhe richtet sich nach den ortsüblich vereinbarten Vergütungssätzen einer einfachen Kraft, einer qualifizierten Kraft bzw. einer Fachkraft. Mit den Eltern des behinderten Kindes wird eine Zielvereinbarung unter anderem über die erforderlichen Maßnahmen und Ziele getroffen. Die Leistungen zur Schulbegleitung werden als persönliches Budget oder als Sachleistung gewährt. 2. Was geschieht mit dem Wunsch- und Wahlrecht, das die Eltern derzeit haben? Die jeweiligen Bedarfe des Kindes werden im notwendigen Umfang sichergestellt. Die Eltern sind frühzeitig am Hilfeverfahren beteiligt. Dabei wird das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gewahrt. 3. Wie wird mit dem persönlichen Budget verfahren? Inwieweit mit dem neuen Schulgesetz eine Änderung der bisherigen Verfahrensweise ver- bunden ist, ist derzeit nicht absehbar. Die Befürchtungen der betroffenen Eltern werden von hier nicht geteilt, da die Städte und Landkreise über die kommunalen Spitzenver- bände bei der Ausarbeitung des neuen Schulgesetzes und in den fünf Modellregionen zur inklusiven Beschulung beteiligt sind.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Mai 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 34 der Tagesordnung: Inklusion autistischer Kinder Anfrage des Stadtrats Karl-Heinz Jooß (FDP) vom 26. März 2014 Vorlage: 2014/0516 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014