Baumfällungen im Stadtgebiet
| Vorlage: | 2014/0501 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 21.03.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwinkel, Knielingen, Nordstadt, Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.05.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 18.03.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 20.05.2014 2014/0501 29 öffentlich Baumfällungen im Stadtgebiet 1. Wo und aus welchen Gründen wurden im Stadtgebiet in den letzten Monaten vermehrt Baumfällarbeiten durchgeführt? 2. Kann die Stadtverwaltung bestätigen, dass im vergangenen Winter/Frühjahr überdurchschnittlich viele Bäume gefällt wurden? Wenn ja, aus welchem Grund? 3. Warum wurden die Baumfällarbeiten teilweise noch nach dem 1. März durchgeführt, obwohl das nach Bundesnaturschutzgesetz § 39 zwischen dem 1. März und dem 30. September nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist? 4. Wie wird gewährleistet, dass Eingriffe in Baum- und Gehölzbestände im Stadtgebiet für Tiere und Pflanzen möglichst schonend erfolgen? 5. Welche Ämter sind für die Baumfällarbeiten und Gehölzpflege im Stadtgebiet zuständig und wie sind die Aufgaben unter den Ämtern aufgeteilt? 6. In welchen Fällen wird das Umweltamt zur Begutachtung und Begleitung von Baumfäll- und Gehölzpflegearbeiten im Stadtgebiet einbezogen, um sicherzustellen, dass Belange des Natur- und Artenschutzes umfassend Berücksichtigung finden? 7. Welche Maßnahmen hält die Stadtverwaltung für notwendig bzw. sinnvoll, um Belange des Natur- und Artenschutzes bei der städtischen Baum- und Gewässerpflege zukünftig stärker zu berücksichtigen? 8. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, im Vorfeld größerer Gehölzpflege- und Baumfällaktionen die Öffentlichkeit über eine Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bürgeranhörung oder Bürgerinformationsveranstaltung unter Beteiligung der Umweltverbände zu informieren? Der GRÜNEN Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, große und alte Bäume im Stadtgebiet so weit wie möglich zu schützen und zu erhalten. Insbesondere großkronige Bäume erhöhen Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt und haben darüber hinaus wichtige Funktionen für Lokalklima und Naturschutz. In den letzten Monaten häufen sich Beschwerden seitens des ehrenamtlichen Naturschutzes und aus der Bevölkerung über ungewöhnlich zahlreiche Baumfällungen, für die kein offensichtlicher Grund, wie beispielsweise die Verkehrssicherungspflicht, zu erkennen war. Hinzu kommt, dass etliche Baumfällarbeiten noch im Monat März durchgeführt wurden, was auch aufgrund des frühen Beginns der diesjährigen Vegetationsperiode besonders kritisch zu sehen ist. Beispiele für umfangreichere Baumfällarbeiten sind aus dem Waldring in der Hardtwaldsiedlung, an verschiedenen Stellen entlang der Alb (u. a. bei Grünwinkel) sowie im Waldstück zwischen Adenauerring und Nordstadt (Tennesseeallee, Binsenschlauchallee) gemeldet worden. Die GRÜNE Fraktion möchte wissen, ob bzw. warum im vergangenen Winter bis ins Frühjahr hinein besonders viele Bäume in der Stadt gefällt worden sind, wodurch dies im Einzelnen begründet war und welche Maßnahmen die Stadtverwaltung ergreifen will, um Belange des Naturschutzes bei der städtischen Baum- und Gewässerpflege zukünftig stärker zu berücksichtigen. Im Vorfeld besonders umfangreicher Gehölzpflege und Baumfällaktionen sollte die Öffentlichkeit unter Beteiligung der Umweltverbände über Bürgeranhörungen oder Bürgerinformationsveranstaltungen umfassend informiert werden. Dies könnte dazu beitragen, offene Fragen zu klären und manchen Eingriff auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2014 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 18.03.2014 eingegangen: 18.03.2014 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.05.2014 2014/0501 29 öffentlich Dez. 6 Baumfällungen im Stadtgebiet 1. Wo und aus welchen Gründen wurden im Stadtgebiet in den letzten Monaten vermehrt Baumfällarbeiten durchgeführt? Seitens des Gartenbauamtes wurden in den vergangenen Monaten wegen Sturmschäden ver- mehrte Baumfällarbeiten durchgeführt (siehe Antwort 2). Die ca. 650 in der Fällsaison 2013/14 durch das Gartenbauamt gefällten Bäume waren über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Bei ei- nem Gesamtbestand von aktuell ca. 148.000 Einzelbäumen bedeutet dies, dass weniger als 0,5% des Bestandes von den Maßnahmen betroffen waren. Alle betroffenen Bäume mussten aus Gründen der Verkehrssicherung aus dem Bestand entnommen werden. In den Wäldern der Stadt und des Landes werden durch die Forstverwaltung jedes Jahr in etwa die gleichen Holzmengen im Zuge von Baumfällmaßnahmen aufgearbeitet. Grundlage ist die vom Land für den Staatswald und vom Gemeinderat für den Stadtwald festgelegte mittelfristige Planung im Forsteinrichtungswerk. Zusätzlich zu den planmäßigen forstlichen Maßnahmen wur- den im Hardtwald, in der Forstlach nahe Weiherfeld und in der Rheinaue Richtung Ölhafen Sturmhölzer aus dem Gewittersturm im Juni 2013 aufgearbeitet. In dem in der Begründung des Antrages aufgeführten Waldstück zwischen Adenauerring und Nordstadt wurden weit mehr als die Hälfte der Bäume schon im März 2013 im Rahmen einer Übung der Feuerwehr gefällt. Auf- grund der Vegetationszeit wurde dann die Maßnahme unterbrochen und erst im Februar 2014 fortgesetzt. Dabei wurde ortsweise relativ stark eingegriffen, weil viele Bäume eine extreme Nei- gung hatten, Faulstellen aufwiesen (Ahorne) und gefährliche „Druckzwiesel“ an Bäumen vor- handen waren. Zusätzlich wurden im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen einige stärke- re Roteichen beim Studentenwohnheim entnommen. Wo vorhanden, wurden Ansätze von na- türlicher Verjüngung und brauchbarer Wald-Unterstand gefördert im Hinblick auf eine dauer- waldartige Struktur. Auf landwirtschaftlichen Flächen lagen Schwerpunkte in Knielingen, Am Brurain sowie an der Lauterburger Straße: Seite 2 - Die Fällungen erfolgten vor allem in den Bereichen der Sturmschäden vorwiegend zur Ge- fahrenabwehr angrenzender Gebäude (z. B. Kleintierzuchtverein Knielingen). Sukzessive werden die stark überalterten Obstbaumbestände in Verwaltung des Liegenschafts- amtes im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Streuobstkonzeptes verjüngt. Das Tiefbauaumt führte im Rahmen des Gewässerentwicklungsplanes (GEP) Baumfällarbeiten entlang der Alb durch. 2. Kann die Stadtverwaltung bestätigen, dass im vergangenen Winter/Frühjahr über- durchschnittlich viele Bäume gefällt wurden? Wenn ja, aus welchem Grund? Ja, die unter 1. genannte Größenordnung von 650 Bäumen entspricht gegenüber dem langjäh- rigen Vergleich einem um ca. 25 % höheren Arbeitsaufkommen im Gartenbauamt. Dies wurde vor allem wegen den beträchtlichen Schäden, die die sommerlichen Starkwindereignisse am 1. Juni 2013 und am 6. August 2013 verursacht haben, erforderlich. Für Forst und Landwirtschaft im Liegenschaftsamt kann nicht bestätigt werden, dass im Mehrjah- resvergleich überdurchschnittlich viele Bäume gefällt wurden. 3. Warum wurden die Baumfällarbeiten teilweise noch nach dem 1. März durchgeführt, obwohl das nach Bundesnaturschutzgesetz § 39 zwischen dem 1. März und dem 30. September nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist? Die Regelungen des § 39 Abs 5 Ziffer 2 BNatschG sind auf die von den Maßnahmen des Garten- bauamtes und des Forstes betroffenen Flächen nicht anzuwenden. Zudem handelt es sich bei je- dem durch Gartenbauamt entnommenen Baum aufgrund der Tatsache, dass die Verkehrssicher- heit der öffentlichen Straßen, Anlagen und Kinderspielplätze durch die Fällungen wiederherge- stellt bzw. erhalten wurde, um begründete Ausnahmefälle im Sinne des § 39 Abs 5 BNatschG. Im Wald sind dem Grunde nach ganzjährig Maßnahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft möglich. Dennoch versucht der Forst auf freiwilliger Basis die Holzerntemaßnahmen in sensiblen Gebieten und in Schutzgebieten bis Ende Februar abzuschließen. Die Erledigung aller Holzern- temaßnahmen des Forstes im Zeitfenster von Anfang Oktober bis Ende Februar ist nicht möglich. Aus Gründen der Arbeitssicherheit kann meistens erst ab Anfang November nach dem Laubab- fall die Holzernte beginnen. Im Bereich der Landwirtschaft haben die beauftragten Firmen sowie die Mitarbeiter des Liegen- schaftsamtes die Baumfällungen innerhalb der Schutzfrist ausgeführt. Lediglich die Aufräumar- beiten bzw. Häckseln und Abtransport des Schnittgutes wurden im März erledigt. Seite 3 Die Verwaltung ist sich der Vorbildfunktion gegenüber Privaten bewusst, auch wenn die Verbots- tatbestände auf alle durchgeführten Arbeiten nicht zutreffen. Daher wurde die Gesamtaktion des Gartenbauamtes in enger Abstimmung mit Unterer Naturschutzbehörde und Umwelt- und Arbeitsschutz durch die Baumpflege des Gartenbauamtes durchgeführt. Alle mit den Fällungen betrauten Mitarbeiter sind entsprechend informiert und sensibilisiert. Alle artenschutzrechtlichen Belange wurden selbstverständlich berücksichtigt. Ferner wurde am 7. März 2014 eine entspre- chende Presseinformation ins Presseportal gestellt, um den Bürgerinnen und Bürgern die Not- wendigkeit der Fällungen und die Fortdauer über den 28. Februar 2014 hinaus zu erläutern. Weiter informiert das Gartenbauamt jährlich im Herbst über die bevorstehende Fällsaison mit ei- ner Pressemitteilung. 4. Wie wird gewährleistet, dass Eingriffe in Baum- und Gehölzbestände im Stadtgebiet für Tiere und Pflanzen möglichst schonend erfolgen? Durch entsprechende Information und Sensibilisierung der betrauten Mitarbeiter. Alle Eingriffe werden entweder unter Aufsicht durch Fachpersonal oder direkt durch solches durchgeführt. Zudem verfügt die Stadtverwaltung über ein bindendes Ablaufschema zum Artenschutz bei Baumfällungen, welches sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Bestand anzu- wenden ist. Hieran sind alle städtischen Dienststellen, die für Gehölzbestände verantwortlich sind, gebunden. Umwelt- und Arbeitsschutz zieht selbstverständlich bei Bedarf auch die höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium hinzu. Überdies bestehen begleitende Fachkon- zepte (zum Beispiel Alt- und Totholzkonzept, Bodenschutzkonzept). Grundsätzlich werden alle Arbeiten an den Gehölzen und Bäumen durch fachkundiges Personal durchgeführt. Erfolgen Maßnahmen durch Fremdfirmen, werden diese explizit auf die Belange des Artenschutzes hingewiesen. Die konkreten Fällungen der Bäume waren nach Prüfung durch die städtische Baumkontrolle nach FLL aus Verkehrssicherungsgründen bzw. im Rahmen der Streuobstpflege erforderlich und wurden unter Einbeziehung der jeweiligen zuständigen Dienststellen durchgeführt. Notwendige Genehmigungen zur Fällung beim Sachgebiet Baumschutz des Gartenbauamtes wurden seitens des Liegenschaftsamtes eingeholt. Seite 4 5. Welche Ämter sind für die Baumfällarbeiten und Gehölzpflege im Stadtgebiet zustän- dig, und wie sind die Aufgaben unter den Ämtern aufgeteilt? a. Das Tiefbauamt ist zuständig für Baumfällungen in und an Gewässern b. Das Gartenbauamt ist zuständig für Baumfällungen I. im Bereich des Straßenbaulastträgers (Straßengrundstücke) II. auf Grundstücken in Verwaltung des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft III. auf Kinderspielflächen und Freiflächen IV. in Grünanlagen und Parks c. Das Liegenschaftsamt, Abt. Forst ist für alle Waldflächen im Stadtkreis zuständig. Alle Baumfällarbeiten zum Zweck der Waldentwicklung, Waldpflege und Waldverjüngung werden dort geplant und gesteuert. d. Das Liegenschaftsamt, SG Landwirtschaft und Pacht ist für alle landwirtschaftlichen Flä- chen unter anderem Wiesen, Pflegestreifen sowie Brachflächen, Biotop- und Kompensati- onsflächen als auch Gehölz und Sukzessionsareale zuständig. e. Das Friedhofs- und Bestattungsamt ist auf den Flächen der Friedhöfe zuständig. f. Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Amt Karlsruhe ist zuständig für die Liegenschaf- ten im Eigentum des Landes g. Die Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) ist verantwortlich für die Liegenschaften der Bundesrepublik Deutschland (Bund) 6. In welchen Fällen wird das Umweltamt zur Begutachtung und Begleitung von Baumfäll- und Gehölzpflegearbeiten im Stadtgebiet einbezogen, um sicherzustellen, dass Belange des Natur- und Artenschutzes umfassend Berücksichtigung finden? In allen Fällen, in denen ein Anfangsverdacht besteht, dass die Vorschriften des speziellen Arten- schutzes betroffen sein können. Für Baumfällungen besteht ein gemeinsam mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz und der Natur- schutzbehörde entwickeltes Ablaufschema: Der Umwelt- und Arbeitsschutz wird verständigt, wenn ein Baum artenschutzrelevante Strukturen aufweist, wie z. B. Höhlen und dauerhafte Nes- ter. Seite 5 7. Welche Maßnahmen hält die Stadtverwaltung für notwendig bzw. sinnvoll, um Belange des Natur- und Artenschutzes bei der städtischen Baum- und Gewässerpflege zukünftig stärker zu berücksichtigen? Die genannten Baumfällungen gehen auf unterschiedliche Intentionen zurück, so handelt es sich bei den Maßnahmen zwischen Tennesseeallee und Adenauerring um Durchforstungen, im Be- reich der Alb um Maßnahmen zur Förderung der Strukturvielfalt am Gewässer, Verkehrssicher- heitsmaßnahmen sowie vorbereitende Maßnahmen für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen, in anderen Fällen wurden Verkehrssicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Baumfällungen erfolgen auch zwecks Umbau von Gehölzbeständen aus gestalterischen oder ökonomischen Gründen. Hinsichtlich des Waldes, der landwirtschaftlichen Flächen sowie der Flächen in Verwaltung des Gartenbauamtes halten die flächenverwaltenden Dienststellen die Belange des Natur- und Arten- schutzes durch die bisherige Praxis für ausreichend gesichert. Zur weiteren Optimierung des Baumschutzes in Karlsruhe schlägt der Umwelt- und Arbeitsschutz vor: Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes auf den Waldflächen des Landes und der Stadt Kartierung der Alt- und Biotopbäume sowie der Zukunftsbäume außerhalb der Waldflächen Erarbeitung eines Baumbiotopverbundes für Bäume außerhalb der Waldflächen. Hierbei sind zu berücksichtigen: o Sicherung, Optimierung und Erhalt der herausragenden Alt- und Zukunftsbaumbe- stände, o Sicherung von blüten- und insektenreichen Strukturen im Umfeld der Altbäume (blü- tenreiche Wiesen sind z. B. Nahrungshabitat der xylobionten Käfer) o Öffentlichkeitsarbeit Umsetzung des bereits in der Stadtverwaltung erarbeiteten Pflegekonzeptes für Alteichen auf alle Altbäume Erarbeitung eines Streuobstkonzeptes (in Vorbereitung) prioritäre Berücksichtigung der ökologischen Bedeutung von Bäumen und Gebüschen vor gestalterischen Gesichtspunkten. Seite 6 8. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, im Vorfeld größerer Gehölzpflege- und Baumfällaktionen die Öffentlichkeit über eine Bürgeranhörung oder Bürgerinfor- mationsveranstaltung unter Beteiligung der Umweltverbände zu informieren? Angesichts der großen Resonanz von Baumfällarbeiten in der Bevölkerung strebt die Stadtverwal- tung ein zentrales Informationsmanagement an, das sowohl die Information der Dienststellen untereinander als auch die Information der Öffentlichkeit beinhaltet. Umfangreichere Fällungen außerhalb der Waldwirtschaft stehen in der Regel immer im Zusam- menhang mit Bauprojekten. Es wird zukünftig besonders darauf geachtet, dass im Zuge der dazu stattfindenden Bürgerinformationen auch über die Auswirkungen auf den Baumbestand infor- miert wird. Größere Pflegemaßnahmen sind eher die Ausnahme. Hier wird zukünftig im Einzelfall geprüft, ob eine ausführliche Pressemitteilung ausreicht, oder ob der besondere Sachverhalt eine Bürger- informationsveranstaltung erfordert.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Mai 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 29 der Tagesordnung: Baumfällungen im Stadtgebiet Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Dr. Ute Leidig sowie der Stadträte Alexander Geiger und Johannes Honné (GRÜNE) vom 18. März 2014 Vorlage: 2014/0501 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014