Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften

Vorlage: 2014/0490
Art: Anfrage
Datum: 19.03.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.05.2014

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Beschäftigungsquote Gesellschaften
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 14.03.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 61. Plenarsitzung Gemeinderat 20.05.2014 2014/0490 27 öffentlich Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften 1. Wie hoch ist die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln) 2. Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe in den städtischen Gesellschaften, die entrichtet werden muss, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht wird? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln) 3. Wie vielen anrechnungsfähigen Pflichtplätzen entspricht die entrichtete Ausgleichsabgabe? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln) 4. Bei welchen städtischen Gesellschaften besteht gemäß § 71 Abs. 1 SGB IX keine Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen? 5. Welche Maßnahmen wurden von den städtischen Gesellschaften seit Anfang 2012 ergriffen, um den Anteil der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen zu erhöhen? 6. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind im Stadtkreis Karlsruhe arbeitslos? Bitte die Fallzahl und den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl aller Arbeitslosen angeben. Im Januar 2012 hat die GRÜNE Fraktion sich in einer Anfrage zur „Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe“ informiert (Vorlage 967). Während im Kämmereibereich die gesetzliche Beschäftigungsquote von Behinderten immer erfüllt wurde, stellt sich das Bild bei einigen städtischen Gesellschaften differenzierter dar. So konnten einige städtische Gesellschaften nicht die notwendige Beschäftigungsquote erfüllen, so dass hier eine entsprechende Ausgleichsabgabe Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ anfiel. Wir möchten mit dieser Anfrage erfahren, ob diese Gesellschaften seither die Zahl der Beschäftigten mit Behinderungen erhöht haben. Aus GRÜNER Sicht kann die Zahlung einer Ausgleichsabgabe nur eine Übergangssituation sein. Stattdessen sollten die städtischen Gesellschaften im Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung als öffentliche Arbeitgeber alle Anstrengungen unternehmen, um die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen. Sie können in vielerlei Hinsicht davon profitieren, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, denn wer Inklusion lebt, gewinnt: Vielfältige Teams sind kreativer. Sie schaffen ein besseres Betriebsklima und sichern den Ruf von Unternehmen als attraktive Arbeitgeber. unterzeichnet von: Michael Borner Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2014

  • Stellungnahme TOP 27
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 14.03.2014 eingegangen: 14.03.2014 Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.05.2014 2014/0490 27 öffentlich Dez. 4 Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften 1. Wie hoch ist die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln) Gesellschaft Quote in % KVVH 3,1 KBG 0 Fächerbad 8,69 KASIG 0 SWK 6,72 SWK Netze 12,49 KEK 0 VBK 7,01 AVG 2,87 KVV 0,0 VOLKSWOHNUNG (Konzern) 6,72 KFG 0 KFE 0 Städtisches Klinikum 5,5 KVD 2,7 MVZ 0 AFB 14,29* KMK 5,14 Stadtmarketing 0 * Stammbeschäftigte ohne Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geförderten Zeitverträgen. Seite 2 2. Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe in den städtischen Gesellschaften, die entrichtet werden muss, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht wird? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln) Gesellschaft Abgabe in € KVVH 0 KBG 1.380 Fächerbad 0 KASIG 0 SWK 0 SWK Netze 0 KEK 0 VBK 0 AVG 36.800 KVV 1.380 VOLKSWOHNUNG (Konzern) 0 KFG 0 KFE 0 Städtisches Klinikum 0 KVD 10.200 MVZ 0 AFB 0 KMK 26.970 Stadtmarketing 0 Seite 3 3. Wie vielen anrechnungsfähigen Pflichtplätzen entspricht die entrichtete Ausgleichsabgabe? (Bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln) Gesellschaft Personen KVVH n/a KBG 1 Fächerbad n/a KASIG n/a SWK n/a SWK Netze n/a KEK n/a VBK n/a AVG 15 KVV 1 VOLKSWOHNUNG (Konzern) n/a KFG n/a KFE n/a Städtisches Klinikum n/a KVD 4 MVZ n/a AFB n/a KMK 8 Stadtmarketing n/a n/a = nicht anwendbar 4. Bei welchen städtischen Gesellschaften besteht gemäß § 71 Abs. 1 SGB IX keine Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen? Stadtmarketing, MVZ, KEK, KFG, KFE, KASIG. Seite 4 5. Welche Maßnahmen wurden von den städtischen Gesellschaften seit Anfang 2012 ergriffen, um den Anteil der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen zu erhöhen? Gesellschaft Maßnahmen KVVH Keine. KBG Keine. Fächerbad Keine. KASIG Keine. SWK Vertrauensperson der Schwer- behinderten wird bei der Beset- zung von freien Stellen immer in das Auswahlverfahren einbezo- gen. SWK Netze Vertrauensperson der Schwer- behinderten wird bei der Beset- zung von freien Stellen immer in das Auswahlverfahren einbezo- gen. KEK Keine. VBK Zusammenarbeit mit der Agen- tur für Arbeit. AVG Enger Kontakt mit der Agentur für Arbeit und Schwerbehinder- tenvertretung. KVV Bei der Stellenauswahl wurden Bewerber/-innen mit Behinde- rung bevorzugt. VOLKSWOHNUNG (Konzern) Keine. KFG Keine. KFE Keine. Städtisches Klinikum Regelmäßiger Kontakt zwischen Schwerbehindertenvertretung, Personalabteilung und Füh- rungskräften; Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Bedarf; Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. KVD Keine. MVZ Alle vor der Gründung der Ge- sellschaft beim Klinikum Be- schäftigten werden an die Ge- sellschaft überlassen. Unter ihnen beträgt die Quote der Beschäftigten mit Behinderung 10,32 %. Die eignen Beschäftig- ten werden motiviert, den Grad ihrer Behinderung feststellen zu lassen. AFB Bei Ausschreibungen für Stammpersonal wird konse- quent auf das AGG geachtet. Bei den geförderten Arbeitsplät- Seite 5 zen wird grundsätzlich geprüft, ob aufgrund einer Behinderung eine Förderung möglich ist, so dass auf diesen Arbeitsplätzen viele Menschen mit Behinderung beschäftigt werden. KMK Regelmäßiger Kontakt mit Re- gierungspräsidium, Integrations- amt und Integrationsfachdienst; Arbeitsplatzverbesserungen im Rahmen des betrieblichen Ein- gliederungsmanagements; Be- rücksichtigung von Bewerbun- gen von Menschen mit Behinde- rung. Stadtmarketing Es werden grundsätzlich alle Bewerber/-innen mit Behinde- rung eingeladen. 6. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind im Stadtkreis Karlsruhe arbeitslos? Bitte die Fallzahl und den prozentualen Anteil an der Gesamtzahl aller Arbeitslosen angeben. 626 Personen (Stand März 2014). Das entspricht einem Anteil von 7,1 % an der Gesamtzahl aller Arbeitslosen.

  • Protokoll TOP 27
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 61. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Mai 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 27 der Tagesordnung: Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit Behinderung in den städtischen Gesellschaften Anfrage des Stadtrats Michael Borner und der Stadträtinnen Tanja Kluth und Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 14. März 2014 Vorlage: 2014/0490 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. August 2014