Brandschauen in Karlsruhe

Vorlage: 2014/0480
Art: Anfrage
Datum: 12.03.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Bauordnungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.04.2014

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Brandschauen in Karlsruhe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 11.03.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2014 2014/0480 24 öffentlich Brandschauen in Karlsruhe 1. Verfügt die Stadt Karlsruhe, ähnlich wie die Stadt Mannheim, über eine Liste von Wohngebäuden, bei denen Probleme wegen Überbelegung, Müll oder Lärm bekannt sind? 2. Führt die Stadt Karlsruhe Brandschauen in derartig problematischen Gebäuden durch? 3. Werden die Brandschauen gewöhnlich aus Eigeninitiative der Stadt oder nur nach Meldungen von Dritten durchgeführt? 4. Wie viele Brandschauen führte die Stadt Karlsruhe im Jahr 2013 in solchen Wohngebäuden durch? 5. Sind die Hauseigentümer in der Regel kooperativ und beseitigen die Mängel? 6. In welchen Straßen in Karlsruhe sind der Stadtverwaltung Probleme bei der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungs- diensten bekannt, beispielsweise durch enge Durchfahrten oder irreguläres Parkverhalten? Der Brand eines Wohngebäudes in Mannheim mit dem tragischen Tod dreier Kinder erschüttert die Menschen auch in unserer Region. Durch eine konsequente Kontrolle von problematischen Gebäuden und die Sicherstellung der Erreichbarkeit von Ge- bäuden im Notfall durch Einsatzfahrzeuge kann die Gefahr solcher Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Brandkatastrophen gesenkt werden. Die Stadtverwaltung ist deshalb gefordert, ge- eignete Präventionsmaßnahmen regelmäßig durchzuführen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Michael Zeh Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 27. März 2014

  • Stellungnahme TOP 24
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 11.03.2014 eingegangen: 11.03.2014 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2014 2014/0480 24 öffentlich Dez. 6 Brandschauen in Karlsruhe 1. Verfügt die Stadt Karlsruhe, ähnlich wie die Stadt Mannheim, über eine Liste von Wohngebäuden, bei denen Probleme wegen Überbelegung, Müll oder Lärm be- kannt sind? Bei den Dienststellen der Stadtverwaltung wird keine derartige Liste geführt. 2. Führt die Stadt Karlsruhe Brandschauen in derartig problematischen Gebäuden durch? Aufgrund der Vorfälle in anderen Städten wurde bei der Sozial- und Jugendbehörde eine Informationsveranstaltung mit der Branddirektion und dem Bauordnungsamt durchgeführt mit dem Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Diens- tes, die häufig Bewohnerinnen und Bewohner „problematischer Wohngebäude“ be- treuen, den Blick für Missstände zu schärfen, von denen Brandgefahren ausgehen können. Die Ursachen dafür können sowohl bei der Vernachlässigung der Gebäudeun- terhaltung und Bewirtschaftung als auch im Nutzerverhalten liegen. Es wurde verein- bart, dass der Soziale Dienst versucht, vor Ort auf von ihm erkannte Mängel im Rah- men seiner Möglichkeiten aufmerksam zu machen und bei Nichtbeseitigung dem Bau- ordnungsamt Mitteilung zu machen, so dass von dieser Seite aus eingeschritten wer- den kann. 3. Werden die Brandschauen gewöhnlich aus Eigeninitiative der Stadt oder nur nach Meldungen von Dritten durchgeführt? Die Verwaltungsvorschrift des Landes über die Brandverhütungsschau enthält eine Auflistung derjenigen baulichen Anlagen, in denen in Zeitabständen von höchstens 5 Jahren von der Baurechtsbehörde unter Hinzuziehung von Sachverständigen (Brand- direktion) eine Brandverhütungsschau durchzuführen ist. Mit Ausnahme der Hochhäu- ser enthält sie keine Wohngebäude, in denen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Seite 2 Nutzung entsprechend der Baugenehmigung in der Regel von keinen besonderen Brandgefahren ausgegangen werden kann. Die Beseitigung der bei der gesetzlichen Brandverhütungsschau festgestellten Mängel wird vom Bauordnungsamt durchgesetzt. Werden dem Bauordnungsamt und der Branddirektion im Einzelfall Mängel in nicht brandverhütungsschaupflichtigen Gebäuden durch andere Dienststellen oder Dritte bekannt, werden brandschutztechnische Begehungen zur Sachverhaltsfeststellung durchgeführt und eine Beseitigung der festgestellten Mängel vom Bauordnungsamt durchgesetzt. 4. Wie viele Brandschauen führte die Stadt Karlsruhe im Jahr 2013 in solchen Wohngebäuden durch? Das Bauordnungsamt verfügt über keine Auflistung der brandschutztechnischen Be- gehungen von nicht brandverhütungsschaupflichtigen „problematischen Wohngebäu- den“ für das Jahr 2013. Diese beschränken sich auf wenige Einzelfälle. 5. Sind die Hauseigentümer in der Regel kooperativ und beseitigen die Mängel? Sowohl bei den der Brandverhütungsschau unterliegenden Objekten als auch bei den nicht brandverhütungsschaupflichtigen „problematischen Wohngebäuden“ müssen oft sämtliche Zwangsmittel zur Durchsetzung der Mängelbeseitigung ausgeschöpft wer- den. In einigen Fällen wurden die Verfügungen auch vor den Verwaltungsgerichten angegriffen. 6. In welchen Straßen in Karlsruhe sind der Stadtverwaltung Probleme bei der Er- reichbarkeit für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten bekannt, beispielsweise durch enge Durchfahrten oder irreguläres Parkverhal- ten? Probleme bei der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge entstehen vor allem in Stadtvier- teln mit dichter Bebauung, engen Höfen und schmalen Straßen, in denen der ruhende Verkehr nur unzureichend auf Privatgrundstücken abgewickelt werden kann und der öffentliche Straßenraum damit belastet wird. Die Straßenverkehrsstelle führt regelmäßig zusammen mit der Branddirektion so ge- nannte präventive Brandschauen durch. Hierbei werden einzelne Stadtteile mit den Seite 3 großen Einsatzfahrzeugen abgefahren, um prekäre Situationen im Vorfeld zu erken- nen. Sobald das Feuerwehrfahrzeug Probleme bei der Durchfahrt zwischen parkenden Kraftfahrzeugen oder bei Abbiegesituationen hat, veranlasst das Ordnungs- und Bür- geramt straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Form von Haltverboten oder Markie- rungen. Zuletzt mussten einseitige Haltverbote in der Hennebergstraße und in der Koblenzer Straße ausgesprochen werden. Dies findet nicht immer die Zustimmung der dort woh- nenden Personen. Jedoch geht die Sicherheit gegenüber dem Wunsch eines Parkplat- zes vor dem eigenen Anwesen vor. Der zuständige Bürgerverein ist zu den Brandschauen eingeladen und somit eng ein- gebunden in die vorgesehenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen.

  • Protokoll TOP 24
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 8. April 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 24 der Tagesordnung: Brandschauen in Karlsruhe Anfrage der Stadträtin Doris Baitinger und des Stadtrats Michael Zeh (SPD) so- wie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 11. März 2014 Vorlage: 2014/0480 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Mai 2014