Einrichtung von Ganztagsgrundschulen auf Grundlage der geplanten Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2014/15
| Vorlage: | 2014/0473 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.03.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut, Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.04.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2014 2014/0473 7 öffentlich Dez. 3 Einrichtung von Ganztagsgrundschulen auf Grundlage der geplanten Änderung des Schul- gesetzes zum Schuljahr 2014/15 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 08.04.2014 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anträge auf Einrichtung von Ganztagsgrund- schulen auf Grundlage der geplanten Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2014/15 für folgende Schulen: 1. für die in der Sitzung des Gemeinderats vom 20.11.2012 beschlossene Einrichtung der Ganztagsgrundschule an der Grundschule Südstadt-Ost, 2. für die in der Sitzung des Gemeinderats vom 19.11.2013 beschlossene Einrichtung von Ganztagsgrundschulen an der Anne-Frank-Schule, der Nordschule Neureut, der Hebel- schule, der Weinbrennerschule und der Eichendorffschule, 3. für die in der Sitzung des Gemeinderats vom 19.11.2013 beschlossenen Erweiterungsan- träge für die Schloss-Schule und die Tulla-Grundschule. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Durch die Änderung des Antrags entstehen keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zu den in der Sitzung des Gemein- derats am 19.11.2013 beschlossenen Anträgen. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 25.03.14 (Neureut), 02.04.14 (Durl.) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Schulgesetz Baden-Württemberg soll zum Schuljahr 2014/15 geändert werden, um die Einrichtung von Ganztagsschulen zunächst an Grundschulen und den Grundstufen der Förder- schulen zu erleichtern. Der Gesetzentwurf liegt vor und enthält im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. Es gibt die Möglichkeit, aus 4 verschiedenen Zeitmodellen - 3 Tage à 7 Zeitstunden, 3 Tage à 8 Zeitstunden, 4 Tage à 7 Zeitstunden, 4 Tage à 8 Zeitstunden - zu wählen. 2. Grundsätzlich gibt es zwei Formen des Ganztagsschulbetriebs, die verbindliche Form und die Wahlform. In der verbindlichen Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil. 3. Außerschulische Partner sollen in die jeweiligen Ganztagskonzeptionen eingebunden wer- den. Die im November 2013 beschlossene Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ werden gegenwärtig nicht verändert, da sie die Chance bieten, dass Ganz- tagsschulen bei der Entwicklung und Umsetzung von Betreuungskonzeptionen noch intensiver mit Anbietern (Schul- und Sportamt oder freien Trägern) zusammenarbeiten können. Aufgrund der umfangreichen städtischen Unterstützung der Ganztagsgrundschulen wird die Stadt Karls- ruhe nur Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen auf Grundlage der geplanten Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2014/15 stellen, wenn die Konzeptionen vorsehen, dass der Zeitrahmen der Ganztagsschule 4 Wochentage à 8 Zeitstunden beträgt außerschulische Partner z. B. aus den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt eingebunden werden Die Verwaltung schlägt vor, in einem ersten Schritt für die zum Schuljahr 2014/15 beantragten fünf Ganztagsgrundschulen, die sich derzeit noch im Genehmigungsprozess befinden, einen Antrag auf Umstellung auf die neue Rechtsgrundlage zu stellen. Auch die Tulla-Grundschule und die Schloss-Schule sollen aufgrund der neuen Rechtsgrundlage umgestellt werden, da für diese beiden Schulen zum Schuljahr 2014/15 bedingt durch die starke Nachfrage Erweiterungs- anträge gestellt worden sind. Auch für die Grundschule Südstadt-Ost ist die Umstellung vorge- sehen, da dort aktuell fast ausschließlich die Ganztagsschule nachgefragt ist. Die überarbeiteten Konzepte dieser Schulen liegen vor und erfüllen die genannten Bedingun- gen. Bei Bedarf können die Konzepte angefordert werden. Anne-Frank-Schule Die Ganztagsgrundschule an der Anne-Frank-Schule wird ab dem Schuljahr 2014/15 in der Wahlform geführt. Als Kooperationspartnerin nach der städtischen Rahmenkonzeption und Richtlinie fungiert die Stadt Karlsruhe (Schul- und Sportamt). Die Beschlüsse der Gesamtlehrer- konferenz und der Schulkonferenz liegen vor. Nordschule Neureut Die Ganztagsgrundschule an der Nordschule Neureut wird ab dem Schuljahr 2014/15 in der Wahlform geführt. Als Kooperationspartner nach der städtischen Rahmenkonzeption und Richt- linie fungiert der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe. Die Beschlüsse der Gesamtlehrerkonfe- renz und der Schulkonferenz liegen vor. Hebelschule Die Ganztagsgrundschule der Hebelschule wird ab dem Schuljahr 2014/15 in der Wahlform geführt. Als Kooperationspartner nach der städtischen Rahmenkonzeption und Richtlinie fun- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 giert der Caritasverband e. V. Karlsruhe. Die Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz liegen vor. Weinbrennerschule Die Ganztagsgrundschule der Weinbrennerschule wird ab dem Schuljahr 2014/15 in der Wahl- form geführt. Die Schule stellt zum Schuljahr 2014/15 alle Klassenstufen (1 - 4) um. Als Koope- rationspartner nach der städtischen Rahmenkonzeption und Richtlinie fungiert der Stadtjugend- ausschuss e. V. Karlsruhe. Die Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz liegen vor. Eichendorffschule Die Ganztagsgrundschule an der Eichendorffschule wird ab dem Schuljahr 2014/15 in der Wahl- form geführt. Als Kooperationspartnerin nach der städtischen Rahmenkonzeption und Richtlinie fungiert die Stadt Karlsruhe (Schul- und Sportamt). Die Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz liegen vor. Schloss-Schule Die Ganztagsgrundschule der Schloss-Schule wird ab dem Schuljahr 2014/15 in der Wahlform geführt. Im Rahmen des Erweiterungsantrages vom 23.10.2013 werden ab dem Schuljahr 2014/15 neben den Klassenstufen 1 und 2 auch die Klassenstufen 3 und 4 in den Ganztagsbe- trieb mit aufgenommen. Als Kooperationspartnerin nach der städtischen Rahmenkonzeption und Richtlinie fungiert die Stadt Karlsruhe (Schul- und Sportamt). Die Beschlüsse der Gesamtleh- rerkonferenz und der Schulkonferenz werden im März/April gefasst. Tullaschule Die Ganztagsgrundschule an der Tullaschule wird ab dem Schuljahr 2014/15 in der Wahlform geführt. Im Rahmen des Erweiterungsantrages werden ab dem Schuljahr 2014/15 alle Klassen- stufen (1 - 4) ein Ganztagsangebot haben, bei einer Zweizügigkeit in Klassenstufe 1. Als Kooperationspartnerin nach der städtischen Rahmenkonzeption und Richtlinie fungiert die Stadt Karlsruhe (Schul- und Sportamt). Die Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz werden im März/April gefasst. Grundschule Südstadt-Ost Die Ganztagsgrundschule Südstadt Ost wird aufgrund des bestehenden Bedarfs ab dem Schul- jahr 2014/15 in verbindlicher Form geführt. Sollten Familien im Schulbezirk eine Halbtagsschule wünschen, stehen in räumlicher Nähe die Hans-Thoma-Schule, die Nebeniusschule und die Schillerschule zur Verfügung. Darüber hinaus können Eltern ggf. auch andere Schulen im Stadt- gebiet wählen. Als Kooperationspartner nach der städtischen Rahmenkonzeption und Richtlinie fungiert der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe. Die Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz liegen vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anträge auf Einrichtung von Ganztagsgrund- schulen auf Grundlage der geplanten Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2014/15 für folgende Schulen: 1. für die in der Sitzung des Gemeinderats vom 20.11.2012 beschlossene Einrichtung der Ganztagsgrundschule an der Grundschule Südstadt-Ost, 2. für die in der Sitzung des Gemeinderats vom 19.11.2013 beschlossene Einrichtung von Ganztagsgrundschulen an der Anne-Frank-Schule, der Nordschule Neureut, der Hebelschu- le, der Weinbrennerschule und der Eichendorffschule, 3. für die in der Sitzung des Gemeinderats vom 19.11.2013 beschlossenen Erweiterungsan- träge für die Schloss-Schule und die Tulla-Grundschule. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 27. März 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 8. April 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 7 der Tagesordnung: Einrichtung von Ganztagsgrundschulen auf Grund- lage der geplanten Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2014/15 Vorlage: 2014/0473 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anträge auf Einrichtung von Ganztags- grundschulen auf Grundlage der geplanten Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2014/15 für folgende Schulen: 1. für die in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2012 beschlossene Einrichtung der Ganztagsgrundschule an der Grundschule Südstadt-Ost, 2. für die in der Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2013 beschlossene Einrichtung von Ganztagsgrundschulen an der Anne-Frank-Schule, der Nordschule Neureut, der Hebelschule, der Weinbrennerschule und der Eichendorffschule, 3. für die in der Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2013 beschlossenen Erweite- rungsanträge für die Schloss-Schule und die Tulla-Grundschule. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und stellt Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Sie stimmen dem alle zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Mai 2014