Coffee Bike in Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0467 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.03.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.04.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 11.03.2014 eingegangen: 11.03.2014 Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.04.2014 2014/0467 25 öffentlich Dez. 2 Coffee Bike in Karlsruhe 1. Ist es richtig, dass dem Coffee Bike die Genehmigung verwehrt wird? Ja. 2. Falls ja - auf welcher Grundlage? Die vorgesehene Nutzung stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentli- chen Verkehrsraumes dar, da dieser über den Allgemeingebrauch in Anspruch ge- nommen wird. Grundsätzlich dürfen Straßen, Wege und Plätze nur im Rahmen der Widmung in An- spruch genommen werden. In der Regel ist dies Rad-, Fußgänger- und Kraftfahrzeug- verkehr. Rechtsgrundlage ist § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg. Danach bedarf die Be- nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus der Erlaubnis. Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. 3. Basiert die bisherige Ablehnung auf einem grundsätzlichen Verbot oder beruht es auf einer Ermessungsentscheidung der Stadt? Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis liegt im pflichtgemäßen Ermessen. Die Stadt Karlsruhe erteilt schon seit Jahren aus grundsätzlichen Gründen keine neuen Sondernutzungserlaubnisse mehr für mobile Verkaufsstände im öffentlichen Raum. Diese restriktive Handhabung ist mit den für Verkehr und Stadtbild befassten Dienst- stellen abgestimmt. Auch sollte ein Schutz des stehenden Gewerbes erfolgen, da diese hohe Mieten be- gleichen müssen im Verhältnis zu der doch geringen Sondernutzungsgebühr. Auch sollte mit der Ablehnung ein Präzedenzfall vermieden werden, denn ähnliche Anträge mit den verschiedensten Warenangeboten werden regelmäßig gestellt. Seite 2 4. Falls es eine Ermessungsentscheidung ist: ist die Stadt bereit, ihr Ermessen zu- gunsten des Coffee Bikes auszuüben und eine großzügige Genehmigung zu er- teilen? Zwingendes öffentliches Interesse an einer partiellen Einschränkung et- wa für Baustellenbereiche der Innenstadt kann durch einschränkende Auflagen umgesetzt werden. Der Ablehnungsbescheid gegenüber dem Coffee-Bike-Betreiber ist vom Verwaltungs- gericht aufgehoben worden. Die Stadt Karlsruhe wurde verpflichtet, unter den Vorga- ben des Gerichts einen neuen Bescheid zu erlassen. Der Betreiber des Coffee Bikes wurde gebeten, einen neuen Antrag zu stellen. Dieser muss detaillierte ortsgebundene Flächen und Plätze sowie exakte Verkaufszeiten zum Inhalt haben. Der bisherige An- trag bezog sich pauschal auf das Stadtgebiet. Dies wurde vom Verwaltungsgericht bemängelt. Nur wenn die konkreten Örtlichkeiten bekannt sind, kann nunmehr, insbe- sondere unter straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten, entschieden werden.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 11.03.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 60. Plenarsitzung Gemeinderat 08.04.2014 2014/0467 25 öffentlich Coffee Bike in Karlsruhe 1. Ist es richtig, dass dem Coffee Bike die Genehmigung verwehrt wird? 2. Falls ja: auf welcher Grundlage? 3. Basiert die bisherige Ablehnung auf einem grundsätzlichen Verbot oder beruht es auf einer Ermessungsentscheidung der Stadt? 4. Falls es eine Ermessungsentscheidung ist: ist die Stadt bereit, ihr Ermessen zugunsten des Coffee Bikes auszuüben und eine großzügige Genehmigung zu erteilen? Zwingendes öffentliches Interesse an einer partiellen Einschränkung etwa für Baustellenbereiche der Innenstadt kann durch einschränkende Auflagen umgesetzt werden. Rostock, Kiel und Osnabrück genehmigen es für ihre Innenstädte und die Randgebiete, andere Städte klammern die Fußgängerzonen aus: das Coffee Bike. Auch in Karlsruhe möchte ein Jungunternehmer Passanten und Festbesucher mobil bewirten. Eine Genehmigung hat er offenbar ausschließlich für das Schlachthofareal und für den Wochenmarkt der Oststadt erhalten. Auf dieser eingeschränkten Basis kann der junge Unternehmer sein ambulantes Gewerbe aber nicht wirtschaftlich ausüben. Andere Zulassungen wurden ihm jedoch verwehrt. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die FDP-Fraktion versteht nicht, weshalb der Betreiber dieses innovativen Angebots eingeschränkt und auf den Rechtsweg verwiesen wird. Wir möchten kreativen Existenzgründern helfen, zumal hier mit umweltfreundlichem Einsatz die innerstädtische Atmosphäre gefördert, was einer Großstadt gut anstehen sollte. unterzeichnet von: Thomas H. Hock Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 27. März 2014
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ANLAGE
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 60. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 8. April 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 25 der Tagesordnung: Coffee Bike in Karlsruhe Anfrage des Stadtrats Thomas H. Hock (FDP) sowie der FDP- Gemeinderatsfraktion vom 11. März 2014 Vorlage: 2014/0467 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Høyem (FDP): Welche Befürchtungen werden von den in die Ablehnung ein- gebundenen Stadtbildämter vorgetragen? Sollte nicht die Nachfrage entscheiden, ob ein Zusatzangebot angenommen wird? Der Vorsitzende: Wir werden mit Ihnen noch einmal in Kontakt treten. Ich hatte es dem Kollegen schon gesagt, dass ich das gerne noch einmal in der Verwaltung diskutie- ren möchte. Nach dem, wie wir es einschätzen, ist die Auskunft so richtig und auch nicht anzugreifen. Aber ich würde das jetzt ungern hier in der großen Runde diskutie- ren wollen. Stadtrat Høyem (FDP): Ich habe bestimmt nichts angegriffen. Ich war nur neugierig. Der Vorsitzende: Das Stadtbild hat natürlich nichts dagegen, das ist auch nicht das Thema. Bürgermeister Jäger: Es geht nicht um Angebot und Nachfrage, sondern es geht schlichtweg um eine Genehmigung nach straßenverkehrsrechtlichen gesetzlichen Vor- gaben. Insofern habe ich gerade heute mit Schreiben den Antragsteller aufgefordert, seinen Antrag entsprechend dem, was wir ihm an Vorgaben machen, vorzulegen. Er - 2 - muss angeben, in welchen Straßen und zu welchen Zeiten er sein Gewerbe aufstellen möchte. Wenn er diesen Antrag vorlegt, dann werden wir ihn entsprechend ver- bescheiden, ob das machbar ist. Wenn er sich jetzt mitten auf dem Marktplatz aufstel- len will, wird er wahrscheinlich keine Chance haben. Aber wenn er ohne störende Ein- wirkung auf straßenverkehrsrechtliche Belange seinen Standort wählt und dies zu einer Uhrzeit, die entsprechend keine Beeinträchtigung befürchten lässt, dann wird im Rah- men einer Ermessensausübung dem Antrag durchaus wohlwollend gegenüber getreten werden können. Stadträtin Fromm (FDP): Es geht jetzt einfach darum - - (Zurufe: Fragen!) Wir fragen, welche Gewerbetreibenden in Karlsruhe erheben denn Vorbehalte gegen diese neue moderne Form der Existenzgründung? Bürgermeister Jäger: Die Fragestellung geht in Richtung Konkurrenzdenken. Derartige Überlegungen sind gerade von Seiten des Gerichts als nicht sachgerecht beanstandet worden. Die werden einer neuen Verbescheidung nicht mehr zugrunde liegen. Der Vorsitzende: Ich würde vorschlagen, dass vielleicht der Interessent noch einmal mit der entsprechenden Stelle Kontakt aufnimmt und wir das noch einmal untereinan- der diskutieren. Vielleicht wird es dann für alle nachvollziehbarer. Das Ganze nimmt zum Teil eine Dimension an, die letztlich der Sache hier nicht unbedingt angemessen ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Mai 2014