Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Vorlage: 2014/0439
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.02.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.03.2014

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • BPlan Hotel Schwarzwaldstraße
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0439 5 öffentlich Dezernat 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel an der Schwarzwaldstraße“, Karlsruhe-Weiherfeld-Dammerstock: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.03.2014 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 3). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Anlass der Planung und allgemeiner Planinhalt Das Plangebiet südlich des Hauptbahnhofs liegt in einer wichtigen städtebaulichen Entwick- lungsfläche der Stadt, für die bereits ein Rahmenplan entwickelt wurde und derzeit auch der Bebauungsplan „Schwarzwald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße“ ausgearbeitet wird. Aus dem Rahmenplan und dem Bebauungsplanvorentwurf sind bereits hinreichend kon- krete Aussagen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, den erwünschten Baustrukturen, den freizuhaltenden Flächen/Grünflächen sowie zur Gebietserschließung abzuleiten. Die komplexen Anforderungen an den öffentlichen Verkehrsraum wurden im Zuge der Bebauungsplanung durch das Büro Koehler + Leutwein GmbH vertiefend untersucht. Parallel dazu wurde eine um- fangreiche Verkehrssimulation erarbeitet (ptv Karlsruhe). Der Bebauungsplan „Schwarzwald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße“ wird im Verfahren jedoch nicht so schnell voran- schreiten können, um zügig die planungsrechtlichen Grundlagen für eine von der Hotelkette B&B vorgesehene Hotelbebauung schaffen zu können. Aus diesem Grund soll für das Grund- stück zwischen Schwarzwaldstraße und Güterbahnstraße westlich des Knotens zur Ettlinger Allee ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Größe und Lage des Plan- gebiets ermöglicht die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Erstellung eines ansonsten nach § 2 a vorgeschriebenen Um- weltberichts sowie eine Umweltprüfung entfallen nach § 13 Abs. 3 BauGB. Die Stadtplanung strebt mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan an, durch eine entspre- chende Gebäudekubatur einerseits die Ecksituation mit angemessenen Dimensionen räumlich zu fassen, andererseits aber auch keine konkurrierende Dominanz zur vorgesehenen Bebauung nördlich der Schwarzwaldstraße entstehen zu lassen. Insofern kommen für das Baugebiet süd- lich der Schwarzwaldstraße Baublocks mit durchgehend gleicher Höhe in möglichst geschlosse- ner Bauweise in Frage. Die künftige Gebäudehöhe entspricht dem westlich des Plangebiets vor- handenen Bürogebäude und der im gegenüberliegenden Bebauungsplan „Hauptbahnhof Süd“ vorgesehenen Gebäudehöhe von 135,00 m über NN. Die Planung des Hotelvorhabens berück- sichtigt diese Maßgaben. Zur Platanenallee werden angemessene Schutzabstände eingehalten. Bei dieser Gebäudehöhe kommt es bezüglich der oberirdischen Bebauung zu einer Grund- stücksausnutzung (geplante GRZ: 0,5 und GFZ: 2,05), wie sie auch für das weitere Bebauungs- plangebiet entlang der Schwarzwald- und Fautenbruchstraße vorgesehen ist. Auch die Stellplät- ze können innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche in einer Tiefgarage untergebracht werden. Lediglich für die Be- und Entlüftung dieser Tiefgarage dürfen die Baulinien und Bau- grenzen unterirdisch bis 1,5 m überschritten werden. Für die Tiefgarage und Nebenanlagen, die nach § 19 Abs. 4 BauGB bei der Ermittlung der Grundflächenzahl zu berücksichtigen sind, wird allerdings die Erhöhung der GRZ auf bis zu 0,8 erforderlich. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Güterbahnstraße, die in einem weiteren Planungsschritt ausgebaut werden soll. Das geplante Hotel kann, so bestätigte das Verkehrsgutachten, aber auch schon im heutigen Ausbauzustand der Güterbahnstraße gut erreicht werden, so dass dessen Erschließung auch jetzt schon gesichert ist. Das Plangebiet ist durch Verkehrslärmimmissionen stark vorbelastet. Der Vorhabenträger hat, da aktive Schallschutzmaßnahmen nicht erfolgversprechend sind, in ausreichendem Maße bauli- chen Schallschutz für die Hotelnutzung vorzusehen. Entsprechende Festsetzungen sollen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Des Weiteren soll durch die Festsetzung von Emissions- kontingenten sichergestellt werden, dass durch die Nutzung im Plangebiet umliegende Nutzun- gen nicht erheblich störenden Schallimmissionen ausgesetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange Im Rahmen der nach § 13 a vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung, die nach öffentlicher Be- kanntmachung am 13.12.2013 durch Auslegung der Planunterlagen vom 16.12.2013 bis 10.01.2014 erfolgte, sind seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen zur Planung eingegan- gen. Seitens der Träger öffentlicher Belange haben das Polizeipräsidium Karlsruhe, die Immissi- onsschutzbehörde, die Naturschutzbehörde, die Umweltverbände, die DB Bahn AG und der Bürgerverein Weiherfeld-Dammerstock zur Planung Stellung genommen und verschiedene An- regungen vorgetragen. Diese betreffen die Erschließung des Hotels, die Immissions- und Ver- kehrsvorbelastung im gesamten Gebiet sowie artenschutzrechtliche Aspekte. Außerdem hatte der BUND den Bedarf für ein weiteres Hotel in Karlsruhe noch dazu an diesem Standort grund- sätzlich in Frage gestellt. Der Vorhabenträger hält diese Lage für durchaus geeignet und auch die Stadtplanung sieht eine Erforderlichkeit für diese Planung. Darüber hinaus konnten die Anregungen, soweit sie für die vorliegende Planung relevant wa- ren, im Wesentlichen Berücksichtigung finden oder dem Vorhabenträger zur Beachtung weiter- gegeben werden. Anregungen zur gesamten Verkehrssituation im Bereich der Güterbahnstraße, Schwarzwaldstraße sowie dem Knotenpunkt Schwarzwaldstraße/Ettlinger Allee werden jedoch erst in der Gesamtplanung des Bebauungsplans „Schwarzwald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße“ thematisiert werden können. Der nun zur Auslegung vorgesehene vorha- benbezogene Bebauungsplan steht dem, nach Auffassung der Stadtplanung, nicht entgegen. Die oben erwähnten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der beiliegenden Synopse (Anlage 1) mit einer Bewertung durch die Stadtplanung und den Vorhabenträger auf- geführt. Hierauf wird verwiesen und dem Gemeinderat empfohlen, das Verfahren mit der Aus- legung des Bebauungsplanentwurfs fortzusetzen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel an der Schwarzwald- straße“, Karlsruhe-Weiherfeld-Dammerstock einschließlich ergänzender örtlicher Bauvor- schriften eingeleitet. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortgesetzt. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 18.11.2013 in der Fas- sung vom 17.01.2014 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grund- züge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplan- entwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungs- planentwurfes wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014

  • Anlage 1 Schwarzwaldstraße
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VbB) „Hotel an der Schwarzwaldstraße“ hier: Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mit dem Vorhabenträger Polizeipräsidium Karlsruhe, 09.01.2014 Dem Vorentwurf ist zu entnehmen, dass das Ho- tel über die noch auszubauende Güterbahnstra- ße, die an die Schwarzwaldstraße angebunden ist, erschlossen werden soll. Gegebenenfalls soll eine untergeordnete Verbindung als Mischver- kehrsfläche hergestellt werden. Durch die Zusammenlegung verschiedener Ver- kehrsflächen bzw. Verkehrsarten wird eine Ver- langsamung der Geschwindigkeit angestrebt. Die Güterbahnstraße weist im Bereich der An- bindung zur Schwarzwaldstraße einen abschüs- sigen Verlauf auf. Dieser begünstigt erfahrungs- gemäß eine schnellere Fahrweise. Eine Akzep- tanz für eine reduzierte Geschwindigkeit, scheint daher nicht gegeben. Konfliktsituationen mit auf der Mischverkehrsfläche befindlichen Personen sind nicht auszuschließen. Streckenabschnitte in Mischverkehrsflächen soll- ten nicht zu lang bemessen sein. Bei einer ange- dachten Ausdehnung bis zum so genannten „Albwinkel“ wird die Einhaltung von Schrittge- schwindigkeit ebenfalls keine Akzeptanz finden. Des Weiteren sollten gewerbliche Betriebe („Das gesamte Plangebiet südlich der Schwarzwald- straße und Fautenbruchstraße ...“) über Misch- verkehrsflächen nicht erschlossen werden. Eine „Hotelvorfahrt“ kann den Planungsunterla- gen nicht entnommen werden. Hotelgäste, die nicht den ÖPNV nutzen, reisen erfahrungsgemäß mittels Kraftfahrzeugen an. Der geplante Ein- gang zum Foyer/Empfang des Hotels liegt nörd- lich zur Schwarzwaldstraße. Halt- bzw. Parkmög- lichkeiten sind in diesem Bereich der Schwarz- waldstraße nicht gegeben. Für Hotelgäste be- steht somit keine geeignete Aus- /Einstiegsmöglichkeit. Es ist jedoch zu erwarten, Bezüglich der Erschließung des Ho- tels ist klarstellen: Die Erschließung soll grundsätzlich über die auszu- bauende Güterbahnstraße erfolgen. Diese ist nicht als Mischverkehrsflä- che geplant, sondern wird von Geh- und Radwegen flankiert. Lediglich die provisorische Hotelzufahrt bis zum Erlass des Bebauungsplans „Schwarzwald-, Ettlinger, Fauten- bruch- und Güterbahnstraße“ er- folgt über die derzeit noch unaus- gebaute Güterbahnstraße über eine Mischverkehrsfläche. Weitere Ge- biete sollen durch dieses Provisori- um nicht erschlossen werden. Eine klassische Hotelvorfahrt sieht das Betreiberkonzept in diesem Fall nicht vor. Gäste, die mit Bahn oder ÖPNV anreisen, können den Ein- gang von der Schwarzwaldstraße aus benutzen. Pkws und Taxis müs- sen den Check-In von der Güter- bahnstraße aus nutzen. Es handelt sich hier um ein Budget-Hotel, des- sen Gäste zu einem großen Teil mit - 2 - dass Pkw, Taxi und KOM, auf Höhe des Eingangs zum Empfang auf der Schwarzwaldstraße halten um Gäste ein-/austeigen zu lassen. An der Schwarzwaldstraße verlaufen dort ein Gehweg und ein Radweg von West nach Ost. Im Zusam- menhang mit dem Radweg wird auf eine Unfall- häufungsstelle im Bereich der nahegelegenen Tankstelle hingewiesen. Die dort vorhandene Problematik „ein- /ausfahrende Kfz contra kreu- zende Radfahrer“ könnte sich im Bereich des geplanten Hotels durch „ein-/aussteigende Ho- telgäste contra Radfahrer“ wiederholen. Es wird daher angeregt, eine geeignete und ausreichend dimensionierte „Hotelvorfahrt“ in die Planung einzubeziehen. Die Zu-/Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Hotels erfolgt über die noch auszubauende Gü- terbahnstraße. Eine Neigung der Zufahrts- bzw. Abfahrtsrampe ist von hier aus nicht ersichtlich. Beim Ausfahren aus der Tiefgarage müssen die Sichtfelder auf den davor liegenden Verkehrs- raum gewährleistet sein. Noch vor Ausbau der Güterbahnstraße empfeh- len wir, die Belange der Feuerwehr, der Müllab- fuhr sowie des zu erwartenden Schwerverkehr (Lieferverkehr) entsprechend den örtlichen Ver- hältnissen zu berücksichtigen. der Bahn anreisen werden. Gerade wegen der Lage am Knotenpunkt Schwarzwaldstraße/Ettlinger Allee und der sich daraus ergebenden Gefährdung des Verkehrs bei Halte- oder Rangiervorgängen auf der Schwarzwaldstraße erschließt der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Grundstückszufahrt von der Gü- terbahnstraße aus. Die Tiefgaragenzufahrt von der Gü- terbahnstraße erfolgt relativ eben- erdig, da diese ca. 4,50 m tiefer liegt als die Schwarzwaldstraße. Durch die ebenerdige Ein- und Aus- fahrt der Tiefgarage und dem gera- den Verlauf der Güterbahnstraße sind weder bei der Anfahrtssicht noch bei der Haltesicht Beeinträch- tigungen ersichtlich. Die Beteiligung der empfohlenen Ämter erfolgt stadtintern bei jeder Planung. Zentraler Juristischer Dienst, Immissionsschutzbehörde, 08.01.2014 Wegen der hohen Belastung des Plangebiets mit Schienen- und Straßenverkehrslärm sehen die Festsetzungen passive Schallschutzmaßnahmen vor, was prinzipiell schlüssig ist, da aktive Schall- schutzmaßnahmen nicht möglich sind. Die vorgesehene Festsetzung eines Emissions- kontingents stützt sich auf die schalltechnische Untersuchung vom Mai 2013, die für den noch in Ausarbeitung befindlichen Bebauungs- plan(entwurf) „Schwarzwald-, Ettlinger, Fauten- bruch- und Güterbahnstraße“ erstellt wurde. Unseres Erachtens ist hier noch klärungsbedürf- tig, ob das vorgesehene Emissionskontingent L EK = 55 dB(A) auch zutreffend ist, wenn der spä- Auf den im Schallschutzgutachten abgegrenzten Flächen sind Nutzun- gen zulässig, deren mittlere Schallabstrahlung pro m² die festge- setzten Emissionskontingente L EK überschreiten. Insofern ist für jede Teilbebauung der im Schallschutz- gutachten abgegrenzten Bereiche das nicht zu überschreitende Emissi- onskontingent einzuhalten. Die aus dem Gutachten abgeleiteten Fest- setzungen sind deshalb gerade auch für eine Teilbebauung zutreffend. Da die Tankstelle im Laufe des Jahres - 3 - tere Abschnitt BA 2 nun unterteilt wird. Auch im Hinblick auf die anderen Einflussgrößen auf den LEK ist von der jetzigen planungsrechtlichen und vermutlich zulässigerweise lärmintensiveren Situ- ation der Umgebung auszugehen und nicht vom II Planfall Schwarzwald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße. Vor dem Hintergrund des Hinweis Nr. 10 in der Planbegründung sollte geklärt und in Ziffer 3.5 der Begründung aufgenommen werden, ob Er- schütterungen oder elektromagnetische Felder das Plangebiet beeinträchtigen bzw. entspre- chende Festsetzungen erfordern. Im Plantext sollten auch mögliche Luftschad- stoffbelastungen im Plangebiet erwähnt werden. 2014 entfallen wird, ist zum Zeit- punkt der Inbetriebnahme des Ho- tels keine stärkere Belastung als im Planfall Bebauungsplan „Schwarz- wald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße“ zu erwarten. Da die volle Ausnutzung des zulässigen Emissionskontingents durch die Ho- telnutzung ohnehin nicht zu erwar- ten ist, wären im selben Teilbereich auch stärkere Emittenten als im o. g. Planfall zulässig. Bezüglich Erschütterungen und elektromagnetischer Felder, die vom Bahnbetrieb auf das Plangebiet ein- wirken können, ist nach Einschät- zung des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz das geplante Vorha- ben vergleichbar mit anderen, reali- sierten Vorhaben an einer Bahnlinie in Karlsruhe und weist keine Beson- derheiten auf. Die Erschütterungen durch die Bahn könnten Auswir- kungen auf die Statik des Gebäudes haben. Bei der Tragwerksplanung des Hotels werden die Erschütte- rungen des Bahnbetriebs ausrei- chend berücksichtigt. Auswirkungen von den elektromagnetischen Fel- dern der Bahnanlage werden nicht erwartet. Zum einen befindet sich das Gebäude in über 15 m Entfer- nung der Gleisanlage, zum anderen wird davon ausgegangen, dass das Gebäude die elektromagnetischen Felder des Bahnstroms weitestge- hend abschirmt. Für das Bebauungsplanverfahren “Hauptbahnhof-Süd“ wurde im Jahr 2002 eine lufthygienische Untersu- chung durchgeführt (Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe). Danach ist für den dortigen Bereich der derzeit gültige Grenzwert von NO 2 lt. Prognose nicht überschritten. Die Planung lässt diesbezüglich keine Veränderungen erwarten. - 4 - Deutsche Telekom Technik GmbH, 10.01.2014 Im Planungsbereich liegen Telekommunikations- linien der Telekom. Ihre Lage ist aus dem beige- fügten Plan von Telekom ersichtlich. Es erfolgen Hinweise zu Baumpflanzungen, Überbauungen von Telekommunikationslinien und Bauausführung Es wird beantragt, die Planungen so zu verän- dern, dass die betroffenen TK-Linien der Telekom in ihrer jetzigen Lage verbleiben können, alterna- tiv dem Träger des Vorhabens aufzuerlegen, die Kosten der Telekom für die Sicherung/Änderung / Verlegung ihrer TK-Linien aufgrund des geplan- ten Vorhabens im erforderlichen Umfang zu tra- gen. Die Hinweise wurden dem Vorha- benträger zur Kenntnis gegeben und werden von diesem beachtet. Eine Anpassung oder ggf. erforder- liche Neuverlegung von Telekom- munikationsleitungen wird im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Leitungsträger abgestimmt. Im Durchführungsvertrag ist geregelt, dass sämtliche anfallende Kosten vom Vorhabenträger zu überneh- men sind. ZJD, Untere Natur- und Bodenschutzbehörde, 09.01.2014 Eingriff in Natur und Landschaft: Da es sich um einen Bebauungsplan der Innen- entwicklung im Sinne des § 13 a BauGB handelt, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, kann von einer Eingriffs- /Ausgleichsbetrachtung abgesehen werden. Artenschutz: Im Rahmen der Ausarbeitung des Vorentwurfs für den Bebauungsplan "Schwarzwald-, Ettlin- ger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße" wurde eine spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung Dies bestätigt die Auffassung der Stadtplanung. Dies bestätigt die Auffassung der Stadtplanung. - 5 - (saP) durch das Büro ILN Bühl (2012) durchge- führt, deren Untersuchungsbereich auch die Flä- che des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hotel an der Schwarzwaldstraße" beinhaltet. Die für den Geltungsbereich des VEP relevanten Erkenntnisse und Ergebnisse aus dieser Untersu- chung wurden in den Vorentwurf des VEP ein- gearbeitet. Um eine Verwirklichung der Verbotstatbestände aus § 44 Abs. 1 BNatSchG hinsichtlich europäi- scher Vogelarten sowie Fledermäusen zu verhin- dern, ist im Vorentwurf eine zeitliche Beschrän- kung für den Abriss von Gebäuden sowie die Entfernung von Gehölzen festgesetzt. Die öko- logische Funktionalität der im Bereich des VEP kartierten Brutstätte der Dorngrasmücke im räumlichen Zusammenhang bleibt auch ohne die Durchführung von vorgezogenen Ausgleichs- maßnahmen (CEF-Maßnahmen) weiterhin erhal- ten. Durch die im Vorentwurf festgesetzte Umsied- lung von Mauereidechsen in quantitativ ausrei- chende und bis zum Beginn der Umsiedlung auch qualitativ hinreichend aufgewertete CEF- Flächen, die sich im räumlichen Zusammenhang zu den wegfallenden Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten befinden, wird auch die kontinuierliche Funktionalität dieser Stätten gewährleistet. Ergänzungen/Anpassungen des Vorent- wurfs: Um eine Tötung oder Verletzung von Eidechsen (Individualschutz gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) zu verhindern bitten wir, bei den Pla- nungsrechtlichen Festsetzungen Ziff. 8.3) folgen- de Ergänzung in den textlichen Teil aufzuneh- men: (...) Da nicht gewährleistet ist, dass beim Abfangen der Eidechsen alle Exemplare aus dem Baubereich verbracht werden können, ist eine Vergrämung der verbliebenen Individuen erfor- derlich. Hierzu sind vor Baubeginn im Baubereich Folien auszulegen, um diesen Bereich für die Ei- dechsen unattraktiv zu gestalten. Nach der Ver- grämung muss vor Baubeginn ein provisorischer Reptilienschutzzaun entlang der Bahntrasse auf- gestellt werden, um ein Einwandern von Mauer- eidechsen in die Bauflächen zu verhindern. Die Die Notwendigkeit, nach dem er- folgten Abfangen der Mauereidech- sen, diese vor Baubeginn zusätzlich zu vergrämen, wird in die Festset- zungen mit aufgenommen. Nach Auffassung des Artenschutz- Gutachters kann eine Vergrämung jedoch sowohl durch Auslegen von Folien im Baubereich (Böschungen) als auch durch die Rüttelplattenme- thode (langsames Befahren der ebenen Flächen mit mehreren Rüt- telplatten) erfolgen. Es wird deshalb eine fachgerechte Vergrämung fest- setzen, ebenso das Errichten des provisorischen Reptilienschutzzauns, - 6 - Umsiedlungs-, Vermeidungs- und Vergrämungs- maßnahmen sind mit einem Reptilienexperten (ökologische Baubegleitung) abzustimmen und durchzuführen. Insbesondere vor dem Entfernen der Folie müssen entsprechende Kontrollen erfol- gen, gegebenenfalls ist ein weiteres Abfangen verbliebener Tiere notwendig. In der Begründung bitten wir analog zu obiger Anpassung, Ziff. 4.9.3) folgendermaßen abzuändern: Zur Wah- rung der kontinuierlichen ökologischen Funktion der verlorengehenden Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten müssen die Mauereidechsen im Eingriffs- bereich vor der Beseitigung der Habitatflächen abgefangen werden und in die bereits als CEF- Flächen angelegten Ersatzhabitate umgesiedelt werden. Da nicht gewährleistet ist, dass beim Ab- fangen der Eidechsen alle Exemplare aus dem Baubereich verbracht werden können, ist eine Vergrämung der verbliebenen Individuen erfor- derlich. Hierzu sind vor Baubeginn im Baubereich Folien auszulegen, um diesen Bereich für die Ei- dechsen unattraktiv zu gestalten. Nach der Ver- grämung muss vor Baubeginn ein provisorischer Reptilienschutzzaun entlang der Bahntrasse auf- gestellt werden, um ein Einwandern von Mauer- eidechsen in die Bauflächen zu verhindern. Die Umsiedlungs-, Vermeidungs- und Vergrämungs- maßnahmen sind mit einem Reptilienexperten (ökologische Baubegleitung) abzustimmen und durchzuführen. Insbesondere vor dem Entfernen der Folie müssen entsprechende Kontrollen erfol- gen, gegebenenfalls ist ein weiteres Abfangen verbliebener Tiere notwendig. Da großflächigere Verglasungen des Gebäudes insbesondere für die öffentlichen Bereiche vorge- sehen sind, regen wir an durch Festsetzung im VEP zu gewährleisten, dass durch geeignete Maßnahmen (z.B. Vogelschutzglas, gestalterische Elemente) vor allem bei Durchsichten (verglaste Gänge u. Ä.) und bei stark spiegelnden Glasflä- chen das Risiko des Vogelschlags minimiert wird. Bei der Dachbegrünung (Begründung Ziff. 4.9.1) empfehlen wir aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Gleisanlagen als Lebensstätte der Mauer- eidechsenpopulation einen Hinweis o. ä. in den VEP aufzunehmen, dass keine stark aussamen- den, nicht-einheimischen Pflanzenarten verwen- det werden sollten. Wir empfehlen, einen den die ökologische Baubegleitung so- wie entsprechende Kontrollen und ggf. ein weiteres Abfangen. Durchsichten sind im Hotel nur im Foyer des Erdgeschosses möglich. Wegen der Tiefe des dazwischen liegenden Raumes, der Anordnung der Größe der Verglasungen, der Lage im Erdgeschoss ist hier jedoch nach gutachterlicher Einschätzung nicht mit Vogelschlag zu rechnen. Die Dachbegrünung ist als Trocken- rasen in der Qualität nach LfU 2001 Ziffer 36.70 herzustellen, Zielarten dabei sind Seedung-Arten, Flechten, Moose sowie Gräser der Trockenra- sen (Festtuca-Arten, Koeleria-Arten, Stipa-Arten). Die Herstellung hat mit - 7 - der Gleisanlagen entsprechenden Vegetationstyp (trocken-ruderal) und zertifiziertes Pflanz- und Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW zu verwenden. Bei Einhaltung der verbindlichen Festsetzungen der im jetzigen Vorentwurf aufgenommenen Maßnahmen unter Aufnahme der angeregten Ergänzungen und Anpassungen kann von einem Hineinplanen in die artenschutzrechtliche Legal- ausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG ausgegan- gen werden. Hinweis: Die schmalen Grünstreifen entlang der Bahn weisen laut Gutachten durch ILN Bühl (2012) für die Mauereidechse eine hohe Bedeutung als Le- bensraum und Vernetzungskorridor auf. Dieser Bereich liegt außerhalb des Bebauungsplans. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens sollte da- für Sorge getragen werden, dass dieser Bereich während der Baudurchführung geschützt und nicht z.B. als Baustelleneinrichtungsfläche, La- gerplatz oder ähnliches genutzt wird. Wir regen an, nach Möglichkeit einen entsprechenden Hinweis an den Vorhabenträger bereits in den Durchführungsvertrag aufzunehmen. autonem Saatgut aus Baden- Württemberg zu erfolgen. Die Fest- setzungen wurden dementspre- chend präzisiert. Eine Beschränkung nur auf das Herkunftsgebiet 6 ist laut Gutachter (ILN Bühl) nicht zweckmäßig. Dem Vorschlag wird gefolgt und der Hinweis in den Durchführungsver- trag mit aufgenommen. BUND, NABU, LNV, 13.01.2014 Bedarf / Lage Ob in Karlsruhe Bedarf für ein weiteres Hotel be- steht, können wir nicht beurteilen. Die Lage scheint zwar verkehrlich akzeptabel, das Umfeld dagegen aber wenig für ein angenehmes Ho- telambiente geeignet zu sein. Dabei scheinen nicht nur die Lärmemissionsquellen Bahnhof (Bus sowie Zug) im Norden, stark befahrene (vor al- lem in den Nachtstunden) Güterbahngleise im Süden und rund herum noch die zwei ampelge- steuerten Verkehrsachsen, sondern auch die Luftschadstoffemissionsquellen 1. Ampelhalt und 2. Tankstelle im Nordwesten ziemlich nutzerun- freundlich zu sein. Lokalklima Inwieweit die klimatische Situation durch die Gebäudehöhe (die genaue Geschosshöhe haben wir nicht gefunden) beeinträchtigt bzw. nicht Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Hotelbe- treiber, hält die Lage für sein Hotel für geeignet und eine entspre- chende Nachfrage für gegeben. Die Gebäudehöhe ergibt sich aus der Dachform (Flachdach) und der festgesetzten Wandhöhe von 135 m üNN (siehe Planzeichnung) und - 8 - beeinträchtigt wird, ist nicht nachvollziehbar, weil darüber in den Unterlagen wenig Aussage- kräftiges zu finden ist. Es sind schon bei der Pla- nung dieses Vorhaben bereits geplante und/oder zu erwartende Bauvorhaben im räumlichen Um- feld zu betrachten. Artenschutz In der Fachwelt bestehen – basierend auf zahl- reichen negativen Fallbeispielen – erhebliche Zweifel betreffend der Praxis des Umgangs mit durch Eingriffe beeinträchtigen Eidechsenpopu- lationen. Die Naturschutzverbände verweisen in diesem Zusammenhang auf eine Zusammenfas- sung von Hartmann und Laufer aus dem Jahr 2011, in der wichtige rechtliche und fachliche Grundlagen zusammengefasst sind, dies vor kur- zem erst so bestätigt durch ein Schreiben der Höheren Naturschutzbehörde (Ref. 55, RPK). Den Naturschutzverbänden sind keine Belege für den (quantitativen!) Erfolg von CEF- Maßnah- men im Zusammenhang mit Eingriffen in der Stadt Karlsruhe bekannt, die über das von Hart- mann und Laufer angerissene Fallbeispiel hin- ausgehen. Es wird angeregt, für das Jahr 2014 eine Erfolgskontrolle der bisher als Grundlage für die Genehmigung von Eingriffen durchgeführter CEF-Maßnahmen seitens der Stadt zu beauftra- gen. So lange die Einhaltung fachlicher Stan- dards nicht gewährleistet werden kann, sind Eingriffe in Populationen streng geschützter Ar- ten kaum als artenschutzrechtskonform anzuse- hen und müssen deshalb unterbleiben. Ohne diese Erfolgskontrollen, kann keine Prognosesi- cherheit bestehen, diese ist allerdings Vorausset- zung für die Anerkennung von CEF- Maßnahmen. Als geboten bezüglich Mauereidechse ist die Einhaltung dieser Voraussetzungen anzusehen (Hartmann & Laufer 2011): Anforderungen an CEF-Maßnahmen: • Ökologische Funktion muss erfüllt sein: ist im Rahmen der Begründung Zifffer 4.3 - Maß der baulichen Nutzung Abs. 1 und 2 ausführlich behandelt. Sie entspricht den Fest- setzungen der im Bebauungsplan „Hauptbahnhof-Süd“ festgelegten gegenüberliegenden Riegel- Bebauung. Diese Höhe wurde be- reits in diesem Bebauungsplan als klimaverträglich überprüft und verhindert nicht die notwendige Durchlüftung in die Innenstadt. Im Zuge der artenschutzrechtli- chen Maßnahmen ist ein Monito- ring (Untersuchung Eidechsen) als Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen nach der Ausführung durchzuführen. Näheres wird noch mit der Naturschutzverwaltung abgestimmt und im Durchfüh- rungsvertrag vereinbart werden. Der Gutachter hatte hierzu vorge- schlagen, ein Monitoring im 1. 3. und 5. Jahr durchzuführen. Dabei sind sowohl eine Kontrolle des Er- folgs als auch noch weitere Maß- nahmen zur Bestandsicherung notwendig. Dazu erfolgt jeweils eine Berichterstattung an die Un- tere Naturschutzbehörde. Im Rahmen der Bauarbeiten wird eine „ökologische Baubegleitung“ die Ausführung der Bauarbeiten überwachen. Die Ergebnisse wer- den der Unteren Naturschutzbe- hörde in schriftlicher Form mitge- teilt. Für den Bebauungsplan „Wol- fartsweierer Straße“ wurden für die Mauereidechsen vorgezogene artenschutzrechtliche Maßnahmen umgesetzt, Mauereidechsen um- gesiedelt und eine Erfolgskontrolle (zweites und viertes Jahr nach der Maßnahme) durchgeführt. Die Kontrollen bestätigen den Erfolg der Maßnahmen, die hergerichte- - 9 - o Ausdehnung der Fläche o Qualität des Habitats o vollständige Wirksamkeit der Maßnahme zum Eingriffszeitpunkt • Keine Zielkonflikte zwischen Arten • Räumlicher Zusammenhang (im Aktionsraum der betroffenen Individuengruppe) • Ausreichende Sicherheit, dass Maßnahme wirksam ist (Prognosesicherheit) • Festlegung eines Risikomanagements aus Funktionskontrollen und Korrekturmaß- nahmen (i. d. R. Monitoring mit Nachbesse- rungsoption) Für das Risikomanagement sind als Anforderun- gen festgehalten (Hartmann & Laufer 2011) Monitoring mit Nachbesserungsoption • Über 5 Jahre, 3 Kontrollen pro Jahr • Wurden die CEF-Maßnahmen angenommen? • Hat sich der Bestand wie erwartet entwickelt? • Findet Reproduktion statt? • Sind Verbesserungen nötig? • Sind Pflegemaßnahmen nötig? Baumbestand: Eines ist uns unklar. Inwieweit sind die Platanen an der Schwarzwaldstraße von dem Neubau be- troffen? Um die Beantwortung dieser Frage bit- ten wir Sie noch. ten Flächen waren im vierten Jahr flächig besiedelt. Die Platanen entlang der Schwarz- waldstraße sind direkt nicht betrof- fen. Während der Bautätigkeit wird in den Traufbereich der Bäume ein- gegriffen werden müssen. Dem Vorhabenträger ist jedoch auferlegt, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Bäume zu treffen. Deutsche Bahn AG Immobilien, 16.01.2014 Gegen den Bebauungsplan bestehen seitens der DB AG aus eisenbahntechnischer sowie aus im- mobilienwirtschaftlicher Sicht keine Einwände, wenn folgende Bedingungen der DB Netz AG, lnfrastrukturbetreiberin und Eigentümerin der benachbarten Bahnbetriebsstrecke, eingehalten werden: Bei den weiteren Planungen ist sicherzustellen, dass jederzeit Zuwegungen auf das Bahnbe- triebsgelände für das Notfallmanagement der OB Netz AG freigehalten werden. Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist so zu ge- Die Zuwegung zum Bahngelände auf Höhe des geplanten Hotels er- folgt über die Güterbahnstraße. Die- se ist im Eigentum der aurelis. Zu Flächen der DB gibt es keine direkte Verbindung. DB-Flächen müssen für die Zu- und - 10 - stalten, dass zur Ausgestaltung der Fahrspuren der Güterbahnstraße, z.B. zur Einhaltung von Wendekreis, Abbiegespur o. Ä., keine DB- Flächen in Anspruch genommen werden müssen und ausreichend Abstand zu Bahnanlagen (mind. 6,80) eingehalten wird. Niederschlags- und Abwasser sind ordnungsge- mäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten und dürfen nicht auf Bahngelände gelangen. Ei- ner Versickerung in Gleisnähe kann nicht zuge- stimmt werden. Anpflanzungen im Grenzbereich entlang der Bahnanlagen sind so zu gestalten, dass ein Überhang nach§ 910 BGB vermieden wird und die Vorgaben des Nachbarrechts eingehalten sind. Die Abstände der Pflanzstandorte sind so zu wählen, dass der Abstand zur Grenze gleich der Endwuchshöhe der Bäume und der Sträu- cher ist. Die Pflanzung darf zu keinem Zeitpunkt die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gefährden. Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhal- tung der Eisenbahn sind entschädigungslos zu dulden. Hierzu gehören auch Bremsstaub, lärm, Erschütterungen und Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder. Schutzmaßnahmen gegen Einwirkungen aus dem Bereich der Eisen- bahn haben gegebenenfalls auf Kosten des Bau- herrn zu erfolgen. ln unmittelbarer Nähe unserer elektrifizierten Bahnstrecken ist mit der Beein- flussung von Monitoren, medizinischen Untersu- chungsgeräten und anderen auf magnetische Felder empfindlichen Geräten zu rechnen. Es ob- liegt den Anliegern, für Schutzvorkehrungen zu sorgen. Eventuelle Beleuchtungsanlagen von Parkplät- zen, Wegen, Werbung und dergleichen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu ge- stalten. Sie sind in ihrer Farbgebung und Strahl- richtung so anzuordnen, dass jegliche Signalver- wechslung und Blendung ausgeschlossen sind. Sollte sich nach der Inbetriebnahme eine Blen- dung herausstellen, so sind vom Bauherrn ent- sprechende Abschirmungen anzubringen. Abfahrt zur Tiefgarage nicht in An- spruch genommen werden. Der ge- forderte Abstand zu den Bahnanla- gen wird eingehalten. Niederschlags- und Abwasser wer- den ordnungsgemäß in die öffentli- che Kanalisation abgeleitet. DB- Grundstücke sind davon nicht be- troffen. Einen Grenzbereich zu den Bahnan- lagen gibt es nicht, da das Plange- biet keine gemeinsamen Grenzen zu Grundstücken mit Bahnanlagen hat. Die Sicherheit des Eisenbahnbetrie- bes ist durch die geplante Bepflan- zung im Geltungsbereich nicht ge- fährdet. Die Ausführungen der DB zum Haf- tungsausschluss wurde in die Hin- weise zum Bebauungsplan mit auf- genommen. Die Hinweise zur Gestaltung von Be- leuchtungsanlagen wurden an den Vorhabenträger weitergegeben und von dort zur Kenntnis genommen. - 11 - Bürgerverein Weiherfeld-Dammerstoc,k 10.01.2014 Der Bürgerverein Weiherfeld-Dammerstock be- grüßt eine Initiative zum Hotelbau in seinem Stadtteil. Der Stadtteil ist aufgrund seiner Lage und feh- lender Lärmschutzmaßnahmen übermäßig stark vom Verkehrslärm belastet: ,Südtangente’, DB- Strecke mit Güterverkehr, Schwarzwaldkreuz, Ettlinger Allee. Dies trifft insbesondere auf den anliegenden Teil des Dammerstecks (Eschwinkel) zu. Der VbBp schafft mit einem weiteren Hochbau jenseits der Hauptlärmquellen eine zusätzliche Reflektionsfläche. Die Fassade nach Süden sollte deshalb eine Gestaltung haben, die eine Lärmre- flektion verhindert. Hierzu werden keine gutachterlichen Ausführungen gemacht. Alter- nativ wäre eine Lärmschutzwand entlang des Gleises der S-Bahn auf dem Fahrdamm zu sehen. Das Schwarzwaldkreuz ist insbesondere in den Hauptverkehrszeiten überbelastet. Das Hotel wird zusätzlichen Individualverkehr in den kriti- schen Bereich einbringen. Hierzu werden keine Aussagen gemacht. Der Bürgerverein hält hierzu eine Ergänzung für erforderlich. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Planung des Busterminals zu sehen. ln der dort vorgestell- ten Verkehrssimulation wurde der Hotelbau der Erinnerung nach nicht berücksichtigt. Da das Ho- tel über die Güterbahnstraße erschlossen wird, erscheint der Hotelbau die Entscheidung zum Terminalstandort zu tangieren. Aus Sicht des BV führt dies zu einer Bevorzugung des Standorts am bisherigen Terminal und nicht östlich des Schwarzwaldkreuzes. Hierbei der Hinweis, dass es entgegen der Gemeinderatsvorlage zum Bus- terminal keine Aussage der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine (AKB) zum Standort gibt. Dies sollte dem Gemeinderat übermittelt werden. Der Bürgerverein Weiherfeld-Dammerstock hält Durch die geplante Hotelbebauung im Bereich ist im Bereich Weiherfeld- Dammerstock keine wahrnehmba- ren Erhöhung der Lärmbelastung zu erwarten. Schallemissionen bzw. die Schallreflexionen von bestehenden Verkehrswegen wie Südtangente oder Bahnstrecke werden durch die bestehenden Böschungen und Dammlagen von Verkehrswegen und Straßenbahnen abgeschirmt. Dabei ist insbesondere auf den Weg von Einfalls- und Ausfallswinkel hin- zuweisen, der Reflexionen in das Gebiet Weiherfeld-Dammerstock nur von Straßen- bzw. Schienenab- schnitten östlich der L 561 (Ettlinger Allee) ermöglichen würde. Lärm- schutzmaßnahmen aufgrund der Reflexionen des Gebäudes sind da- her nicht erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungs- plan „Hotel an der Schwarzwald- straße“ greift der Gesamtplanung Bebauungsplan „Schwarzwald-, Ett- linger, Fautenbruch- und Güter- bahnstraße“ vor, in dessen Rahmen die gesamte Verkehrssituation Gü- terbahnstraße, Schwarzwaldstraße und der Knotenpunkt Schwarzwald- straße / Ettlinger Allee überplant wird und in dessen Bereich auch von Anfang an der Hotelbau mit vorge- sehen war. Insofern war auch die geplante Hotelnutzung mit Grund- lage für sämtliche Verkehrsuntersu- chungen für das Gebiet. Der Hotelbau war bereits für das Gebiet geplant, bevor die Standort- suche für ein Busterminal themati- siert wurde. Dessen Bau war jedoch bisher keines der Kriterien für die Auswahl eines möglichen Standor- - 12 - es im Rahmen des VbB insgesamt für erforder- lich, ein Gesamtverkehrskonzept mit Lärm- schutzmaßnahmen für den Stadtteil zu erstellen. Hierbei wäre auch der Umbau der Ettlinger Allee in eine einstreifige Straße zu berücksichtigen, die aus ihrer Sicht nicht am Rüppurrer Schloss son- dern an der ,Südtangente' beginnen soll. tes und wird hierfür auch nicht aus- schlaggebend sein. Gerade die verkehrliche Gesamtsitu- ation ist also im Fokus der Bauleit- planung für das Gesamtgebiet, aber nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplans. Die Verkehrsplaner haben für das Hotel sowohl die Er- schließung über die unausgebaute als auch über die gemäß überge- ordneter Planung ausgebaute Gü- terbahnstraße als verkehrstechnisch unbedenklich bewertet. Die verkehrstechnische Gesamtsitua- tion ist nicht Gegenstand des vorlie- genden Bebauungsplans und kann im Rahmen dessen auch nicht be- handelt werden.

  • Anlage 2 Schwarzwaldstraße
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hotel an der Schwarzwaldstraße“ Karlsruhe – Weiherfeld - Dammerstock Entwurf (Verfahren nach § 13 a BauGB) Vorhabenträger: B&B HOTELS GmbH Ian Biglands, Director of Development Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden T. 06122 - 7037 - 350 F. 06122 - 7037 - 399 biglands@hotelbb.com Planverfasser: VbB VEP GERHARDT.stadtplaner.architekten Eisfeld Engel Architekten Weinbrennerstraße 13 An der Alster 11 76135 Karlsruhe 20099 Hamburg T. 0721 – 831030 T. 040 - 555 02 977 - 0 F. 0721 – 853410 F. 040 - 555 02 977 - 20 mail@gsa-karlsruhe.de info@eisfeldengel.de VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit 4 2. Bauleitplanung 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung 5 3. Bestandsaufnahme 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 5 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit 5 3.2.2 Artenschutz 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung 6 3.4 Eigentumsverhältnisse 6 3.5 Belastungen 6 3.5.1 Altlasten 6 3.5.2 Schallschutz 6 3.5.3 Sonstige mögliche Beeinträchtigungen 6 4. Planungskonzept 7 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen 7 4.2 Art der baulichen Nutzung 7 4.3 Maß der baulichen Nutzung 7 4.4 Abstandsflächen 8 4.5 Überbaubare Grundstücksflächen 8 4.6 Stellplätze und Garagen / Carports sowie Nebenanlagen 8 4.7 Erschließung 9 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 9 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr 9 4.7.3 Ruhender Verkehr 9 4.7.4 Geh- und Radwege 9 4.7.5 Ver- und Entsorgung 9 4.7.6 Energiekonzept 9 4.8 Gestaltung 10 4.8.1 Fassaden 10 4.8.2 Dächer 10 4.8.3 Werbeanlagen und Automaten 10 4.8.4 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 10 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 11 4.9.1 Pflanzbindung, Grünordnungsplan, Pflanzungen 11 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft 11 4.9.3 Artenschutz 11 4.10 Schallschutz 12 4.11 Klima 12 5. Umweltbericht 13 6. Sozialverträglichkeit 13 7. Statistik 13 7.1 Flächenbilanz 13 7.2 Geplante Bebauung 13 7.3 Bodenversiegelung 13 8. Kosten 13 9. Durchführung 13 VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 3 B. Hinweise (beigefügt) 14 1. Versorgung und Entsorgung 14 2. Entwässerung / Wasserschutzgebiet 14 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale 15 4. Baumschutz 15 5. Altlasten 15 6. Erdaushub / Auffüllungen 15 7. Private Leitungen 16 8. Barrierefreies Bauen 16 9. Erneuerbare Energien 16 10. Hinweise der DB (Deutsche Bahn) Services Immobilien GmbH 16 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften 17 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 17 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen 17 2. Art der baulichen Nutzung 17 3. Maß der baulichen Nutzung 17 3.1 Wandhöhe 17 3.2 Grundflächenzahl 18 4. Abstandsflächen 18 5. Überbaubare Grundstücksfläche 18 6. Tiefgaragen, Stellplätze und Garagen / Carports 18 7. Nebenanlagen 18 8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 18 8.1 Dachbegrünung 18 8.2 Begrünung von Tiefgaragen 18 8.3 Pflanzbindungen 19 8.4 Artenschutzbezogene Maßnahmen (CEF- Maßnahmen) 19 9. Schallschutz 19 II. Örtliche Bauvorschriften 21 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 21 1.1 Fassaden 21 1.2 Dächer 21 2. Werbeanlagen und Automaten 21 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 21 3.1 Vorgärten 21 3.2 Unbebaute Flächen 21 3.3 Einfriedungen 22 3.4 Abfallbehälterstandplätze 22 4. Außenantennen 22 5. Niederspannungsfreileitungen 22 6. Abstellplätze für Fahrräder 22 7. Stellplätze für PKW 22 III. Sonstige Festsetzungen 22 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung 23 Unterschriften 24 Anlage 1 Vorhaben- und Erschließungsplan 25 VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 4 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Südlich des Karlsruher Hauptbahnhofs liegt eine der wichtigen städtebaulichen Entwicklungsflächen der Stadt. Das Areal markiert den südlichen Eingang zur Innenstadt und steht für eine Bebauung mit kulturellen Sondernutzungen sowie hochwertigen Büro- und Dienstleistungsangeboten in direktem Anschluss an das übergeordnete Verkehrsnetz zur Verfügung. Der Schwerpunkt dieser Entwicklungsflächen liegt auf dem Bereich nördlich der Schwarzwaldstraße bis zum südlichen (heute rückwärtigen) Bahnhofszugang. Für diese Flächen setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Hauptbahnhof Süd“ Gebäude mit bis zu 13 Geschossen um einen großzügigen Platz am südlichen Bahnhofszugang sowie eine bis zu 20-geschossige Bebauung in der Blickachse der aus südlicher Richtung auf den Bahnhof zuführenden Ettlinger Allee fest. Bei den Flächen südlich der Schwarzwaldstraße handelt es sich um eine städ- tebaulich ebenfalls bedeutsame, dem Hauptbahnhof vorgelagerte Zone, wäh- rend südlich der Fautenbruchstraße Abschnitte anschließen, die gegenüber dem „Hauptbahnhof Süd“ und der Schwarzwaldstraße untergeordnete städte- bauliche Bedeutung haben. Für das Gebiet südlich der Schwarzwald- und Fautenbruchstraße wurde ein städtebaulicher Rahmenplan entwickelt, auf dessen Grundlage derzeit der Be- bauungsplan „Schwarzwald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße“ ausgearbeitet wird. Über den Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen zur Entwicklung des Baugebiets als Büro-, Verwaltungs- und Dienstleistungsstandort zu schaffen. Aus dem Rahmenplan und dem Bebauungsplan-Vorentwurf sind bereits hinrei- chend konkrete Aussagen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, den er- wünschten Baustrukturen, den freizuhaltenden Flächen / Grünflächen sowie zur Gebietserschließung abzuleiten. Die komplexen Anforderungen an den öffentli- chen Verkehrsraum wurden im Zuge der Bebauungsplanung vertiefend unter- sucht (Koehler+Leutwein GmbH). Parallel dazu wurde eine umfangreiche Ver- kehrssimulation erarbeitet (ptv Karlsruhe). Innerhalb des Rahmenplan- und Bebauungsplangebiets südlich der Schwarz- wald- und Fautenbruchstraße liegt eine Teilfläche westlich des Knotens Schwarzwald-/ Ettlinger Straße, die auf Grundlage der Ergebnisse eines im No- vember 2012 entschiedenen Architektenwettbewerbs für eine Hotel-Bebauung der Hotelkette B&B vorgesehen ist (Planung: Eisfeld Engel Architekten, Ham- burg). Da die städtebaulichen und architektonischen Rahmenbedingungen geklärt sind, der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan jedoch aus anderen Grün- den noch keinen ausreichenden Verfahrensstand für eine Genehmigung nach § 33 BauGB hat, soll das Baurecht für das Hotel über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB geschaffen werden. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 qm festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Verfahren aufgestellt. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 5 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (FNP NVK) als geplante gemischte Baufläche dargestellt. Da als Nut- zungsart "Hotel" festgesetzt wird, ist die Planung aus dem FNP entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet gelten derzeit die Bebauungspläne Nr. 768, Hauptbahnhof Süd vom 02.06.2006 sowie Nr. 116 und 116 a, Am Stadtgarten, Poststr., Karl- Hoffmann-Str. vom 20.03.1913. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Be- bauungsplans werden sie durch die Festsetzungen dieser Planung ersetzt. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt zwischen Schwarzwaldstraße, Ettlinger Allee und Güterbahn- straße. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz 3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Der große, alte Baumbestand entlang der Schwarzwaldstraße verleiht ihr den Cha- rakter einer markanten Platanenallee. Die Schwarzwaldstraße steigt bis zur Ettlin- ger Allee, die die südlich der Güterbahnstraße liegenden Bahnanlagen mit einer Brücke quert, leicht an. Der Höhenunterschied zwischen Schwarzwald- und Güter- bahnstraße beträgt auf Höhe des Geltungsbereichs ca. 4.50 m. Das Baugrund- stück verfügt über vereinzelte Gehölzbestände, ist im nördlichen Bereich relativ eben und wird im südlichen Drittel durch eine steile Böschung geprägt. Befesti- gungsreste (Mauerreste, Betonelemente) können nicht ausgeschlossen werden. 3.2.2 Artenschutz Für das gesamte Gebiet des Bebauungsplans „Schwarzwald-, Ettlinger, Fauten- bruch- und Güterbahnstraße“ wurden faunistische Bestandserfassungen und ein artenschutzrechtliches Gutachten erarbeitet (Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN), Bühl, September 2012). Da der Geltungsbereich dieses vorha- benbezogenen Bebauungsplans „Hotel an der Schwarzwaldstraße“ ein Teilbereich des untersuchten Gebietes ist, können die artenschutzrechtlichen Festsetzungen für diesen Bebauungsplan aus den Ergebnissen des Gutachtens abgeleitet wer- den. Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Im Jahr 2012 erfolgten im geplanten Bebauungsgebiet „Schwarzwald-, Fauten- bruch-, Güterbahn-, Ettlinger Straße“ in Karlsruhe sowie in dessen Umfeld auf ei- ner Fläche von insgesamt ca. 3,8 Hektar Bestandserfassungen zu den Tierarten- gruppen / Arten: Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Nachtkerzenschwärmer. Artenschutzrechtlich relevante Arten sind die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten im Untersuchungsgebiet jagenden Fledermausarten (insbesondere die Zwergfledermaus), die Mauereidechse sowie die im Gebiet brütenden europäi- schen Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie (Dorngrasmücke, Haussperling, Mau- ersegler). VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 6 Die für das untersuchte Gesamtgebiet erforderlichen CEF-Maßnahmen (Stein- / Totholz- / Erdwälle) zur Umsiedlung der Mauereidechsen wurden auf der Fläche östlich des Frachtzentrums Karlsruhe in der Wolfartsweierer Straße bereits reali- siert. Die Eidechsen wurden im September 2013 abgefangen. Für April 2014 wird vor- sorglich ein zweiter Abfangtermin anberaumt. Zusätzlich wird durch Vergrämung gesichert, dass möglichst alle Individuen aus dem Baufeld verbracht werden. Die Fläche wird durch einen Reptilienschutzzaun vor einer Wiedereinwanderung der Tiere geschützt. Im Zuge der Anlage von CEF-Maßnahmen ist ein Monitoring (Un- tersuchung Eidechsen) als Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen im 1., 3. und 5. Jahr nach der Ausführung durchzuführen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das heute von der Schwarzwaldstraße erschlossene Grundstück liegt brach. Westlich des Vorhabengrundstücks befindet sich eine Tankstelle, die nach derzei- tigem Kenntnisstand im Jahr 2014 abgeräumt werden soll. 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentümer der Grundstücksflächen sind die Aurelis Asset GmbH, die mit B&B- Hotels einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der bei Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens wirksam wird und die Stadt Karlsruhe, welche beabsichtigt die not- wendigen Flächen an den Vorhabenträger zu verkaufen. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Eine Abfalluntersuchung wurde durchgeführt. Im Geltungsbereich sind keine Alt- lastenverdachtsfälle bekannt. Es sind jedoch flächig anthropogene Auffüllungen mit einer wahrscheinlichen Mächtigkeit von ca. 4.50 m vorhanden. Daher ist bei Bau- maßnahmen anfallendes Aushubmaterial unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten. In Abhängigkeit von der Detailplanung sind eventuell noch Untersu- chungen des Wirkungspfades Boden – Mensch (Oberbodenuntersuchung) erfor- derlich. 3.5.2 Schallschutz Das Gebiet ist vor allem durch starken Schienen- und Straßenverkehrslärm belas- tet. Näheres hierzu s. 4.10 3.5.3 Sonstige mögliche Beeinträchtigungen Bei der Tragwerksplanung des Hotels werden die Erschütterungen durch den Bahnbetrieb ausreichend berücksichtigt. Auswirkungen von den elektromagneti- schen Feldern der Bahnanlage werden nicht erwartet. Zum einen befindet sich das Gebäude in über 15 m Entfernung der Gleisanlage, zum anderen wird davon aus- gegangen, dass das Gebäude die elektromagnetischen Felder des Bahnstroms weitestgehend abschirmt. Für das Bebauungsplanverfahren „ Hauptbahnhof Süd“ wurde im Jahr 2002 eine lufthygienische Untersuchung durchgeführt (Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe) Danach ist für den dortigen Bereich der derzeit gültige Grenzwert für NO 2 laut Prognose nicht überschritten. Die Planung lässt diesbezüglich keine Veränderun- gen erwarten. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 7 4. Planungskonzept Die Grundstücksflächen südlich des Karlsruher Hauptbahnhofs gehören zu den at- traktiven Entwicklungsstandorten der Stadt. Das Plangebiet ist Teil dieses Stand- orts und bildet den „Auftakt“ oder die „Vorzone“ einer hochwertigen städtebauli- chen Szenerie, die künftig auf den Arealen hinter dem Hauptbahnhof entstehen wird. Dem Bebauungsplan „Hauptbahnhof Süd“ zufolge wird die Blickachse von Süden (Ettlinger Allee / Südtangente) künftig auf ein Hochhaus auf der Nordseite der Schwarzwaldstraße treffen. Die beiden im Plangebiet „Schwarzwald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße“ vorgesehenen Eckgebäude westlich und öst- lich der Einmündung Ettlinger Allee / Schwarzwaldstraße rahmen diesen Blick. Bei dem westlichen Gebäude handelt es sich um das geplante Hotel. Die im Plangebiet entstehende Gebäudekubatur soll einerseits die Ecksituation mit angemessenen Dimensionen räumlich fassen, darf andererseits aber zur nördlich der Schwarzwaldstraße vorgesehenen Bebauung keine konkurrierende Dominanz entwickeln. Insofern kommen für das Baugebiet südlich der Schwarzwaldstraße Baublocks mit durchgehend gleicher Höhe in möglichst geschlossener Bauweise in Frage. Die künftige Gebäudehöhe entspricht dem westlich des Plangebiets vor- handenen Bürogebäude und der im gegenüberliegenden Bebauungsplan „Haupt- bahnhof Süd“ festgesetzten Gebäudehöhe von 135.00 m ü. NN. Die Planung des Hotelvorhabens berücksichtigt diese Maßgaben. Zur Platanenallee werden ange- messene Schutzabstände eingehalten. Das Hotel wird über die auszubauende Güterbahnstraße von der Südseite aus er- schlossen. Die für einen Ausbau der Güterbahnstraße erforderlichen Flächen kön- nen auf künftig nicht mehr benötigten Gleistrassen der Deutschen Bahn zur Verfü- gung gestellt werden. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen In Anwendung von § 9(2) BauGB sind nur solche baulichen und sonstigen Nut- zungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sich der Vorhaben- träger im Durchführungsvertrag auf Basis des zugehörigen Vorhaben- und Er- schließungsplans (VEP) verpflichtet. Der VEP (siehe Anlage) wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungs- plans. Das mögliche Nutzungsspektrum wird im Vorhabenbezogenen Bebauungs- plan nochmals bauplanungsrechtlich festgesetzt. 4.2 Art der baulichen Nutzung Für vorhabenbezogene Bebauungspläne muss kein Gebietstyp nach Baunut- zungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Die Festsetzung zur Art der bau- lichen Nutzung entspricht dem geplanten Vorhaben (Art der Nutzung: Hotel). Nur im Zusammenhang mit der Hotelnutzung sind Schank- und Speisewirtschaften, Dienstleistungsbetriebe, Läden sowie Sport- und Wellnessanlagen zulässig. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Die künftige Bebauung orientiert sich in ihrer Höhenentwicklung an den Vorgaben des Bebauungsplans „Hauptbahnhof Süd“, der entlang der Schwarzwaldstraße ei- ne Wandhöhe von 135.00 m über Normalnull (NN) festsetzt. Dies sichert eine städ- VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 8 tebaulich erwünschte, beidseitig gleichförmige räumliche Einfassung der Schwarzwaldstraße. Zur Flexibilisierung sind Unterschreitungen bis 0.5 m zulässig. Der aktuellen Bauplanung zufolge liegt die geplante Erdgeschoss- Fertigfußbodenhöhe (EFH) des Hotels bei 119.80 m über Normalnull (ü.NN) und die geplante Oberkante Flachdachattika bei 134.72 m ü.NN. Damit ergibt sich eine Wandhöhe von ca. 14.92 m. Die Parameter zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl GRZ = 0.5, Wandhöhe) sichern die Umsetzbarkeit der entwickelten städtebaulichen Kubatur. Im Zuge der Rahmenplanung war anhand von Testentwürfen nachgewiesen wor- den, dass das Baufeld in einer dem Standort angemessenen Verdichtung bebaut werden kann und ein flexibler, auch wirtschaftlich tragfähiger Gebäudegrundriss umsetzbar ist. Mit einer GRZ von 0,5 liegt der Überbauungsgrad durch das Hotel zwischen den Obergrenzen der BauNVO für Wohngebiet (0,4) und Mischgebiet (0,6) und stellt damit eine für die Hotelnutzung angemessene Überbauung dar. Die geplante Bebauung bleibt mit einer GFZ von 2,05 unter der gem. BauNVO gel- tende GFZ-Obergrenze von 2,4 für Sondergebiete, wie sie als Nutzungsart für die weitere umgebende Bebauung an der Schwarzwaldstraße vorgesehen ist. Dieser Wert könnte angesichts einer relativ moderaten Bebauung auf dem Höhenniveau der Schwarzwaldstraße noch weiter unterschritten werden, wenn nicht das Unter- geschoss der Tiefgarage wie ein Vollgeschoss in der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung berücksichtigt werden müsste.. Das Untergeschoss ist hinsicht- lich seiner in Bezug zur Schwarzwaldstraße fast komplett unterirdischen Lage und hinsichtlich seiner Nutzung als Tiefgarage kein typisches Vollgeschoss. gilt aber nach der Landesbauordnung als solches. Könnte man das UG unberücksichtigt lassen, ergäbe sich eine GFZ von nur 1,56. Da das Vorhabengrundstück aufgrund der städtebaulichen Situation außer den mit der Tiefgarage bebauten Flächen weitestgehend ebenfalls zu befestigende Flä- chen enthält (z.B. Vorplatz, etc.), ist die nach § 19 (4) Nr. 3 BauNVO mit höchstens 0.8 festgelegte Überschreitung der GRZ hier zulässig. 4.4 Abstandsflächen Abstandsflächen sind mit 0,125 der Wandhöhe zu berechnen, da dies dem Maß entspricht, das die Landesbauordnung für ein Sondergebiet vorsieht, wie es im Bebauungsplan „Schwarzwald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße“ ge- plant ist. 4.5 Überbaubare Grundstücksflächen Für die Be- und Entlüftung der Tiefgarage sind unterirdischen Bauwerke notwen- dig. Deshalb dürfen Baugrenzen und Baulinien mit ausschließlich unterirdischen Bauwerken bis 1.50 m überschritten werden. 4.6 Stellplätze und Garagen / Carports sowie Nebenanlagen Mit Blick auf die besondere städtebauliche Lage des Plangebiets am südlichen Stadtzugang sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Fahrrad-Abstellplätzen nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Eingehauste Abfallbehälterstand- plätze können zeitlich befristet bis zu einer öffentlichen Widmung der Güterbahn- straße auch außerhalb überbaubarer Flächen zugelassen werden, wenn ihr Rück- bau nach Ablauf der Frist gesichert ist. PKW - Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig, während die Errichtung von Garagen / Carports ausgeschlossen wird. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 9 4.7 Erschließung 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist über die Straßenbahn- und Bus-Haltestellen in direkter Umge- bung zum Karlsruher Hauptbahnhof bestens an das städtische ÖPNV-Netz ange- schlossen. 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung erfolgt südlich des Hauptbahnhofs über den bestehenden An- schluss der Güterbahnstraße. Das gesamte Plangebiet südlich der Schwarzwald- und Fautenbruchstraße wird künftig über die auszubauende Güterbahnstraße er- schlossen. Die Anbindung der Güterbahnstraße an die Schwarzwaldstraße erfolgt gegenüber dem Hauptbahnhof. Gegebenenfalls wird eine untergeordnete Verbin- dung als Mischverkehrsfläche bis zu dem im Westen gelegenen sog. „Albwinkel“ hergestellt. Die Deutsche Bahn prüft derzeit die Verfügbarkeit der für einen Ausbau der Güter- bahnstraße erforderlichen Grundstücksflächen. Im Verkehrsgutachten des Büros Koehler+Leutwein GmbH wird bestätigt, dass erste Projekte im Bereich der Güter- bahnstraße (z.B. der Hotelneubau) auch vor Realisierung der Gesamt- Verkehrs- konzeption für den Bereich an die Schwarzwaldstraße erschlossen werden kön- nen. Das geplante Hotel kann demnach auch schon über die Güterbahnstraße in ihrem heutigen, noch nicht ausgebauten Zustand erreicht werden; die Erschlie- ßung des Vorhabens ist insofern gesichert. 4.7.3 Ruhender Verkehr Die baurechtlich notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück in der Tiefgarage nachgewiesen. Aufgrund der Anordnung des geplanten Baukörpers und der topographischen Situation sowie zur Sicherung des begrünten, ruhigen In- nenhofes wird Parken außerhalb der Tiefgarage auf dem Grundstück ausge- schlossen. 4.7.4 Geh- und Radwege Am Rande des Plangebietes ist künftig eine Radwegeverbindung der Ringroute Alb - Oberwald südlich der Güterbahnstraße mit Anschluss an die Fautenbruch- straße bzw. im Bereich Albwinkel vorgesehen. Zwischen Hotel und Güterbahnstraße sieht der Hotelentwurf eine flache Treppen- verbindung („Reitertreppe“) vor. In Abstimmung mit dem städtischen Tiefbauamt wird diese so ausgeführt, dass auch mit Fahrrädern der Höhenunterschied zwi- schen Güterbahnstraße und Schwarzwaldstraße (schiebend) bewältigt werden kann. Dafür notwendige Regelungen werden in den Durchführungsvertrag aufge- nommen. 4.7.5 Ver- und Entsorgung Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außen- bzw. Satelli- tenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlossen. Pro Gebäude ist allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 4.7.6 Energiekonzept Die Versorgung des Gebäudes mit Heizenergie erfolgt mittels Luft – Luft - Wärme- pumpen aus der Umgebungsluft. Die dazu notwendigen Aggregate werden auf dem Dach aufgestellt. Die Anforderungen der geltenden Energie-Einspar- VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 10 Verordnung (EnEV 2009) und der auf die geltende EnEV zu beziehende Standard KfW Effizienzhaus 70 werden erfüllt. 4.8 Gestaltung 4.8.1 Fassaden Im Hinblick auf die besondere städtebauliche Situation des südlichen Stadtein- gangs sind bei der gesamten Bebauung südlich der Ettlinger- und Schwarzwald- straße hochwertige Fassaden mit dauerhaften, qualitätvollen Materialien umzuset- zen; die Hotelfassade ist deshalb als Ziegelfassade auszuführen. 4.8.2 Dächer Ebenfalls im Hinblick auf die besondere städtebauliche Situation wird für das Plan- gebiet eine einfache, prägnante bauliche Kubatur angestrebt und als Dachform begrünte Flachdächer festgesetzt, wodurch unter anderem positive kleinklimati- sche Effekte erreicht werden (Speicherung / Verdunstung von unverschmutzt an- fallendem Niederschlagswasser sowie Verminderung der Gebäude-Aufheizung) und die Belastung der Kanalnetze begrenzt werden können (verzögerte Ableitung). Aus demselben Grund und zur Aufwertung der begrenzt vorhandenen Freiflächen auf den Grundstücken ist die Tiefgarage zu begrünen. Die geplanten befestigten Bereiche auf der Tiefgarage sind so auszuführen, dass die Wasserrückhaltefunkti- on des Gründaches möglichst wenig beeinträchtigt wird. Dachaufbauten können die äußere Wirkung der Gebäude beeinträchtigen und sind deshalb, abgesehen von technisch notwendigen Aufbauten und Aufbauten zur so- laren und thermischen Energiegewinnung, nicht zulässig. Auch die technischen Aufbauten sind von der Fassadenfront zurück zu setzen um sie im öffentlichen Raum so wenig wie möglich in Erscheinung treten zu lassen. 4.8.3 Werbeanlagen und Automaten Zur Vermeidung einer schädlichen Umweltbeeinflussung durch die Lichtemissio- nen bestimmter Werbeanlagen wird eine Verwendung von wechselndem oder be- wegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches ausgeschlossen. Die weiteren Vorschriften entsprechen den üblichen städtischen Festsetzungen für Kerngebiete; dieser Standard eignet sich am besten für die städtebaulich hochwer- tige Stadteingangssituation. Abweichend von diesem Standard werden allerdings Anlagen, die zum Anschla- gen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind und das Erscheinungsbild des Plangebiets mit unangemessener Dominanz prägen könnten, als unzulässig festgesetzt. 4.8.4 Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze Zur Begrenzung des Versiegelungsgrades sind die notwendigen Befestigungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen wasserdurchlässig auszuführen. Um die städtebaulich - gestalterische Wirkung des Straßenraums und der Gebäu- defronten entlang der Schwarzwaldstraße nicht zu beeinträchtigen, dürfen die sog. „Vorgärten“ (das sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze / Baulinie liegen) nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden. Diese Fläche entlang der Schwarzwaldstraße soll analog zum im Verfahren befindlichen Bebau- ungsplan „Schwarzwald-, Ettlinger, Fautenbruch- und Güterbahnstraße“ mit einem VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 11 Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit und einem Leitungsrecht zugunsten der Lei- tungsträger belegt werden, um diese den öffentlichen Gehwegen als nutzbare Flä- che mit Beleuchtung zuschlagen zu können. Aus gleichem Grund sind entlang der Schwarzwaldstraße sowie zur Ettlinger Allee keine Einfriedungen zulässig, wohl aber entlang der anderen Grundstücksgrenzen in Form von Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen und / oder Drahtgeflecht bis zu einer Höhe von max. 1.50 m. Die Abfallentsorgung soll von der Güterbahnstraße aus erfolgen. Da die Güter- bahnstraße erst in ihrem ausgebauten Zustand für Müllfahrzeuge befahrbar sein wird und die Abfallentsorgung bis dahin von der Schwarzwaldstraße aus erfolgen muss, ist als Interimslösung ausnahmsweise ein Abfallbehälterstandplatz in den Vorgärten zulässig. Abfallbehälterstandplätze sind aus städtebaulich-gestalterischen Gründen, sofern sie von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sicht- schutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnah- men verdeckt herzustellen ist. 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.9.1 Pflanzbindung, Grünordnungsplan, Pflanzungen Die Festsetzungen zur Pflanzbindung regeln den Schutz und den Erhalt bestehen- der Bäume und deren Nachpflanzung. Im Grünordnungsplan zum VEP sind die Dachbegrünung, die Begrünung der nicht überbaubaren Flächen sowie das An- pflanzen von Bäumen und Sträuchern geregelt. Wo die „Vorgartenflächen“ aus gestalterischen Gründen nicht begehbar ausgeführt werden, sollen diese begrünt werden. 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft Für die Planung entfallen 3 Bäume und eine Anzahl Sträucher im Böschungsbe- reich. Ansonsten liegt der hauptsächliche Eingriff in Aushub und Versiegelung des Bodens. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine überbaubare Grundfläche von weniger als 20.000 qm festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der durch den Bebauungsplan zu erwartende Eingriff gilt deshalb baurechtlich als bereits ausgeglichen. 4.9.3 Artenschutz Mauereidechsen: Zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktion hinsichtlich der verloren gehenden Habitate werden die Mauereidechsen im Eingriffsbereich zeitlich vor der Beseitigung der Habitatflächen im Geltungsbereich abgefangen und in die als CEF - Maßnahmen realisierten Ersatzhabitate östlich des Frachtzentrums Karlsruhe in der Wolfartsweierer Straße umgesiedelt. Zusätzlich zum Abfangen wird die Ver- bringung aller Individuen aus der Baufläche durch Vergrämungsmaßnahmen si- chergestellt. Die Umsiedlungs-, Vermeidungs- und Vergrämungsmaßnahmen wer- den mit einem Reptilienexperten (ökologische Baubegleitung) abgestimmt und durchgeführt. Durch die Errichtung eines provisorischen Reptilienschutzzauns ent- lang der Bahntrasse wird die Wiederbesiedlung der Bauflächen durch Mauerei- dechsen verhindert. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 12 Fledermäuse/Vögel: Um das Töten von Individuen im Zusammenhang mit der Zerstörung potentieller Quartiere und Niststätten zu vermeiden, erfolgen notwendige Rodungen von Ge- hölzen sowie der Abriss von Gebäuden nur nach nochmaliger vorheriger Kontrolle. 4.10 Schallschutz Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schwarzwald-, Fautenbruch-, Güterbahn-, Ettlinger Straße“ ist unter Berücksichtigung des Schienen- und Stra- ßenverkehrslärms sowie des möglichen Gewerbelärms innerhalb des Bebauungs- plangebietes eine schalltechnische Untersuchung erfolgt. Die zu erwartende Lärmemissionen und -immissionen wurden entsprechend den geltenden Richtli- nien berechnet und nach der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), sowie der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) beurteilt. Innerhalb des Geltungsbereichs ergeben sich durch Verkehrslärm des umliegen- den Straßen- und Schienenverkehrsnetzes Überschreitungen der Orientierungs- werte der DIN 18005 für Sonder-/Gewerbegebiete. Da aktive Lärmschutzmaß- nahmen bei den gegebenen topografischen Verhältnissen nicht greifen, wurden aufgrund der Überschreitungen für Aufenthaltsräume Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) festgesetzt, um ggf. unzumutbare Lärmbelästi- gungen innerhalb der Gebäude zu vermeiden. Durch die geplante Straßenneubaumaßnahme außerhalb des Bebauungsplange- bietes nördlich der Bahngleise (Güterbahnstraße) ergeben sich keine Überschrei- tungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an dem bereits bestehenden Gebäude der DB Netz AG. Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Straßenneu- baumaßnahme sind daher nicht erforderlich. Aufgrund zukünftig möglicher Bebauung im Bereich „Hauptbahnhof Süd“ mit Wohnnutzungen wird zur planrechtlichen Sicherstellung der angestrebten Schutz- ziele empfohlen, im Bebauungsplan Emissionskontingente für die einzelnen Teil- flächen im Nachtzeitraum festzusetzen. Die Einhaltung der festgesetzten Werte ist im Betriebsgenehmigungsverfahren entsprechend der DIN 54691 nachzuweisen. Bei Umsetzung der gutachterlich vorgeschlagenen Maßnahmen entstehen keine unzumutbaren Lärmbelästigungen innerhalb des Bebauungsplangebietes oder für die bestehenden oder geplanten Nutzungen im Umfeld. Die Empfehlungen wurden deshalb als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. 4.11 Klima Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption südlich der Schwarzwald- und Fautenbruch- straße durch einen Wechsel von kompakten Baukörpern mit großzügig dimensio- nierten Plätzen zwischen den Baufeldern zur Durchlüftung, Begrünung und Frei- raumgestaltung Rechnung getragen. Die festgesetzte Oberflächenbegrünung des Tiefgaragendachs und der Dachflächen sowie die zu erhaltenden Bäume erhöhen den Grünanteil im Gebiet. Mit dem Grünanteil steigt die Möglichkeit der Regen- wasser-Rückhaltung, wodurch das Klima vor Ort positiv beeinflusst wird. Durch die Zulässigkeit von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung schafft der Bauleit- plan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung klimaschonender Technologien. Die geplante Beheizung und Kühlung des Hotels erfolgt über Luft- Luft-Wärmepumpen, die auf dem Dach, verdeckt im Sichtschatten der Attika lie- gend, angeordnet werden. Über eine fassadenorientierte Zuordnung ist bedarfsab- VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 13 hängig ein gleichzeitiger Kühl- oder Heizbetrieb je nach Zimmerausrichtung mög- lich. Durch die Beheizung und Kühlung des Hotels sind keine negativen Auswir- kungen auf das Klima vor Ort zu erwarten. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet und erhält eine effiziente Wärme- dämmung. Dadurch kann im Sommer zusätzliche Klimatisierung vermieden wer- den. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 qm festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit Das Vorhaben ist barrierefrei konzipiert mit kurzen Verbindungen zu ÖPNV- Anschlüssen und standortnahen Versorgungsangeboten rund um Bahnhofsge- bäude und Bahnhofsvorplatz. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz H o te ln u tzu n gc a . 891qm49% W e g e re c h tc a . 260qm14% s o n s tig e A u ß e n a n la g e nc a . 661qm36% G e s a m tc a . 1812qm100% 7.2 Geplante Bebauung Bruttogeschossfläche ca. 2850 m² , ca. 100 Hotelzimmer 7.3 Bodenversiegelung G e s a m tflä c h e P la n g e b ie tca.1 .8 1 2qm100% D e rze itig e V e rs ie g e lu n g ca. 0qm0% Z u k ü n ftig e ve rs ie g e lte F lä c h e ca. 1 .4 8 6qm82% Hinweis: In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich entspre- chend. In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten Im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallende Kosten übernimmt der Vorha- benträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 14 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2.50 m bis 3.50 m Abstand von geplanten bzw. vor- handenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung / Wasserschutzgebiet Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. Anwohner selbst entsprechend zu schützen. Wasserschutzgebiet Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet IIIA Wasserwerk Durlach. Es gelten die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 25.01.1974, sowie die Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete 1. Teil (DVGW W 101). Bei allen Maß- nahmen ist zu gewährleisten, dass keine Verunreinigung des Grundwassers oder dessen sonstige nachteilige Veränderung zu besorgen ist. Nach der Schutzge- bietsverordnung ist die Niederschlagswasserversickerung nicht zulässig. Falls doch versickert werden soll, so ist eine Ausnahmegenehmigung von der Schutz- gebietsverordnung erforderlich. Ein großer Teil der Fläche liegt zudem in der Kin- zig-Murg-Niederung. Hier ist eine Versickerung nicht sinnvoll. Ob es für die Versi- ckerung geeignete Bereiche gibt und ob Mindestanforderungen für eine schadlose Versickerung (z.B. 1m Sickerraum bis zum mittleren höchsten Grundwasserstand) eingehalten werden können, müsste in einem Baugrundgutachten geklärt werden. In der Schutzzone III (IIIA / IIIB) sind die Verlegung und der Betrieb von Abwasser- kanälen und -leitungen unter Beachtung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Gewässer grundsätzlich zulässig. Das Gefährdungspotential von Abwasserleitun- gen für häusliches Abwasser ist insbesondere auf Grund seiner hygienischen Be- lastung grundsätzlich als sehr hoch einzustufen. Der Bau und Betrieb von Grund- wasserwärmepumpen und Erdwärmesonden ist im Wasserschutzgebiet IIIA nicht zulässig. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 15 3. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Re- gierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 4. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 5. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 6. Erdaushub / Auffüllungen Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur An- deckung zu verwenden. Erdaushub soll, soweit Auffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten (Bundes- Bodenschutzgesetz -BBodSchG vom 17. März 1998 sowie das Gesetz des Lan- des zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfall- rechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Landes-Bodenschutz- und Alt- lastengesetz -LBodSchAG vom 14. Dezember 2004) zu betrachten. Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Bodenmaterial von außerhalb sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgeset- zes (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Boden Baden-Württemberg vom 14. März 2007 - Az.: 25- 8980.08M20Land/3) einzuhalten. Bei Herstellung von technischen Bauwerken (Höherlegung, etc.) mit Recyclingma- terial sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 16 /AbfG vom 27. September 1994) und die vorläufigen Hinweise des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13.04.2004 - Az.: 25-8982.31/37 zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial einzuhalten. Zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht im Baugebiet mit Bodenma- terial von außerhalb sind die bodenschutzrechtlichen Vorgaben für das Auf- und Einbringen von Materialien in oder auf den Boden gemäß Vollzugshilfe zu § 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) maßgebend. 7. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 8. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 9. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuer- bare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 10. Hinweise der DB (Deutsche Bahn) Services Immobilien GmbH Es ist zu berücksichtigen, dass es im Nahbereich von Bahnanlagen zu Immissio- nen aus dem Bahnbetrieb kommen kann. Hierzu gehören Bremsstaub, Lärm, Er- schütterungen und Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder. Es können keine Ansprüche gegenüber der DB AG für die Errichtung von Schutzmaßnahmen geltend gemacht werden. Ersatzansprüche gegenüber der DB AG aufgrund von Schäden durch Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb sind ausgeschlossen. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 17 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fas- sung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.07.2013. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 9 und der Planzeichnung (IV.) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlagen) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durch- führungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Hotel Nur im Zusammenhang mit der Hotelnutzung sind zulässig: - Schank- und Speisewirtschaften, - Dienstleistungsbetriebe, - Läden, - Sport- und Wellnessanlagen. 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Wandhöhe Die im zeichnerischen Teil festgesetzte Wandhöhe ist am oberen Abschluss der Wand (Attika) zu ermitteln und darf bis 0.50 m unterschritten werden. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 18 3.2 Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl (GRZ) wird durch Planeintrag im zeichnerischen Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans festgesetzt. Mit baulichen Anlagen gemäß § 19 (4) BauNVO kann die festgesetzte GRZ bis zu einem Wert von 0,8 überschrit- ten werden. 4. Abstandsflächen Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,125 der Wandhöhe. 5. Überbaubare Grundstücksfläche Baugrenzen und Baulinien dürfen mit unterirdischen Bauwerken bis 1.50 m über- schritten werden. 6. Tiefgaragen, Stellplätze und Garagen / Carports Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Garagen / Carports sind unzulässig. 7. Nebenanlagen Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind mit Ausnahme von Fahrrad- Abstellplätzen und Hotelvorplatz nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Eingehauste Abfallbehälterstandplätze können auf der hierfür ausgewiesenen Flä- che bis zu einer öffentlichen Widmung der Güterbahnstraße auch außerhalb über- baubarer Flächen zugelassen werden. Nach diesem Zeitpunkt sind diese Anlagen zurückzubauen. 8. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 8.1 Dachbegrünung Dachflächen sind mit Gräsern und Kräutern der Zielarten Sedum, Flechten, Moose sowie Trockenrasengräser (Festuca-Arten, Koeleria-Arten, Stipa-Arten) mit autoch- thonem Saatgut aus Baden-Württemberg zu begrünen und zu unterhalten. Hierfür ist ein geeignetes Substrat in einer Schichtstärke von mindestens 10 cm in gesetz- tem Zustand über der Dränschicht aufzubringen und fachgerecht zu begrünen. Be- festigte Dachflächen für technische Anlagen und deren Erschließung sowie Dachöffnungen sind hiervon ausgenommen. Parallel zur Dachbegrünung sind Fotovoltaikanlagen zulässig, sofern die Dachbe- grünung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Alle Pflanzungen sind dauerhaft zu er- halten, fachgerecht zu pflegen und bei Abgang spätestens in der darauf folgenden Pflanzperiode zu ersetzen. 8.2 Begrünung von Tiefgaragen Die Tiefgaragen sind für Strauchpflanzungen mit mindestens 60 cm über Dräns- chicht und im Bereich der Bäume mindestens 90 cm über Dränschicht Erdaufbau auf einer Fläche von mindestens 5 x 5 m zu versehen. Es muss Anschluss für die Baumwurzeln an die angrenzenden Vegetationsflächen bestehen. Im Bereich von Baumbeeten ist eine automatische Bewässerung vorzusehen. Wenn ein Dachbe- grünungssystem mit Bewässerung vorgesehen wird, können geringere Aufbauhö- hen als Ausnahme zugelassen werden. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 19 8.3 Pflanzbindungen Im Traufbereich plus 1,5 m von Bäumen mit Pflanzbindung im Geltungsbereich, aber auch der zu erhaltenden Bäume außerhalb des Geltungsbereichs (Platanen entlang der Schwarzwaldstraße) sind bei Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bo- denversiegelungen wirksame Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Bäume zu treffen. Bei Abgang ist in der nächsten Pflanzperiode ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Für Nachpflanzungen ist eine offene Baumscheibe von mind. 10 m² vorzusehen und eine mit Substrat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe, mit einer Tiefe von 1,50 m. Eine teilweise Überbauung der of- fenen Baumscheibe ist möglich, wenn der zu überbauende Teil der Baumpflanz- grube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. 8.4 Artenschutzbezogene Maßnahmen Mauereidechsen: Vor der Beseitigung der Habitatflächen im Geltungsbereich sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde die dort lebenden Exemplare abzufangen und in die bereits realisierten Ersatzhabitate östlich des Frachtzentrums Karlsruhe in der Wolfartsweierer Straße umzusiedeln. Dort wird durch Durchführungsvertrag ein Monitoring (Untersuchung Eidechsen) als Nachweis der Wirksamkeit der Maß- nahmen durchgeführt. Zusätzlich zum Abfangen ist die Verbringung aller Individuen aus der Baufläche durch fachgerechte Vergrämungsmaßnahmen sicher zu stellen. Die Umsiedlungs-, Vermeidungs- und Vergrämungsmaßnahmen sind mit einem Reptilienexperten (ökologische Baubegleitung) abzustimmen und durchzuführen. Durch die Errich- tung eines provisorischen Reptilienschutzzauns entlang der Bahntrasse ist die Wiederbesiedlung der Bauflächen durch Mauereidechsen zu verhindern. 9. Schallschutz Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raum- arten und -nutzungen die nach Tabelle 8 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 1989) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus den Lärmpegelbereichen nach Tabelle 9 und 10 der DIN 4109 und der VDI-Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhän- gigkeit von Fenster- und Wandgröße aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen. Für nach Norden, Osten und Süden gerichtete Gebäudefronten wird Lärmpegelbe- reich V, für nach Westen gerichtete Gebäudefronten wird Lärmpegelbereich IV festgesetzt. Sofern für die einzelnen Gebäudefronten im Einzelfall geringere Lärmpegelberei- che nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschirmende Bauten entste- hen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere Schalldämmmaße be- rücksichtigt werden. Schutz vor Gewerbelärm Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche das Emissions- kontingente L EK = 55 nach DIN 45691 nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) unterschreiten. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 20 Vorhaben sind auch dann zulässig, wenn der Beurteilungspegel L R der Betriebsge- räusche der Vorhaben das dem Betriebsgrundstück zugeordnete Immissionskon- tingent L IK an den jeweiligen Immissionsorten nach Gleichung 6 und 7 der DIN 45691 nicht überschreitet. Der Beurteilungspegel L R am Immissionsort aufgrund der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes gilt entsprechend den Vor- schriften der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, TA-Lärm, vom 26.08.1998, unter der Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung. Das zulässige Emissionskontingent L EK ergibt sich unter Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung im Vollraum für jede Teilfläche und die anschließende Summierung der einzelnen Immissionskon- tingente L IK der einzelnen Teilflächen am Immissionsort. Für die Ermittlung der zulässigen Immissionskontingente L EK sind die Immission- sorte der im Anschluss dargestellten Koordinaten gemäß Gauß-Krüger, Zone 3, maßgeblich. Die Einhaltung der festgesetzten Werte ist im Zuge von Genehmi- gungsverfahren nachzuweisen. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, 2006/12, Abschnitt 5. Koordinaten maßgebliche Immissionsorte Immissionsort Nutzung x m y m IO 01 MK 3456258,22 5428452,41 IO 02 MK 3456337,59 5428482,92 IO 03 MK 3456397,22 5428505,84 IO 04 MK 3456474,59 5428535,58 IO 05 MK 3456536,61 5428559,42 Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, VDI 2719 „Schalldämmung von Fens- tern und deren Zusatzeinrichtungen“ und DIN 45691 „Geräuschkontingentie- rung“ liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstr. 7, 1. OG, Zimmer 113/114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Berlin). VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 21 II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1.1 Fassaden Zulässig sind Ziegelfassaden. 1.2 Dächer Zulässig sind Flachdächer. Dachaufbauten sind bis auf die technisch notwendigen Aufbauten und Aufbauten zur solaren und thermischen Energiegewinnung nicht zulässig. Lüftungsauslässe und Aufbauten zur solaren und thermischen Energiegewinnung bis max. 0,60 m sind in einem Abstand von mindestens 1 m zur Außenfassade zulässig. Sonstige technisch notwendige Aufbauten sind in einem Abstand von mindestens 5 m zur Außenfassade und bis zu einer Höhe von 3.50 m zulässig. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude, im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, nicht in der Vorgartenzone und unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von 1.00 qm, - die Oberkante der Anlage darf 8 m nicht überschreiten. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybea- mer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 3.1 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grundstücks- breite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze / Baulinie liegen. Die Benutzung der Vorgärten als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zu- lässig. Sofern die Vorgartenzone nicht begehbar befestigt oder für die außerhalb überbaubarer Flächen zulässigen Nebenanlagen genutzt wird, sind Vegetations- flächen anzulegen und zu unterhalten. 3.2 Unbebaute Flächen Die notwendige Befestigung von nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 22 3.3 Einfriedungen Zur Schwarzwaldstraße, Güterbahnstraße und Ettlinger Allee sind keine Einfrie- dungen zulässig. Ansonsten sind als Einfriedungen nur Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen und / oder Drahtgeflecht bis zu einer Höhe von max. 1.50 m zulässig. 3.4 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und We- gen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Abstellplätze für Fahrräder Fahrradabstellplätze sind in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung nach folgendem Schlüssel auf der Erdgeschossebene (= Ebene Schwarzwaldstraße) oder im Un- tergeschoss (= Ebene Güterbahnstraße) nachzuweisen: Nutzungsart 1 Fahrradabstellplatz je Hotel 20 Betten 7. Stellplätze für PKW Stellplätze sind in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung nach folgendem Schlüssel in der Tiefgarage im Untergeschoss (= Ebene Güterbahnstraße) nachzuweisen: Nutzungsart 1 PKW – Stellplatz x 40% (ÖPNV-Bonus) je Hotel 2 Hotelzimmer III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 768, Hauptbahnhof Süd vom 02.06.2006 sowie Nr. 116 und 116 a, Am Stadtgarten, Poststr., Karl-Hoffmann-Str. vom 20.03.1913. wer- den in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu ge- regelt werden. Die Anlage 1 – Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) – ist bindender Bestand- teil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 23 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung VbB Hotel an der Schwarzwaldstraße Stand 17.01.2014 Seite 24 Unterschriften Vorhabenträger: B&B HOTELS GmbH Ian Biglands, Director of Development Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden T. 06122 - 7037 - 350 F. 06122 - 7037 - 399 biglands@hotelbb.com Planverfasser: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße 13 76135 Karlsruhe T. 0721 - 831030 F. 0721 - 853410 mail@gerhardt-stadtplaner-architekten.de ............................................ (GERHARDT.stadtplaner.architekten) Stadtplanungsamt Karlsruhe: Prof. Dr. Anke Karmann - Woessner Leiterin des Stadtplanungsamtes Lammstraße 7 76133 Karlsruhe ............................................ (Prof. Dr. Anke Karmann - Woessner) Karlsruhe, den 18.11.2013 Fassung vom 17.01.2014

  • Anlage 3 Schwarzwaldstraße
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Seite 25 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Hotel an der Schwarzwaldstraße“ Karlsruhe - Weiherfeld-Dammerstock Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden-Nordenstadt Karlsruhe, den 17.01.2014 Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus: 1. Erläuterungen 26 2. Übersichtspläne 2.1 Luftbild des Grundstücks 27 2.2 Bestandskataster 28 2.3 Lageplan Hotel 1:500 29 3. Grundrisse 3.1 Grundriss EG 30 3.2 Grundriss 1.OG 31 3.3 Grundriss 2.OG 32 3.4 Grundriss 3.OG 33 3.5 Grundriss 4.OG 34 3.6 Dachaufsicht 35 3.7 Garage 36 4. Ansichten und Schnitte 4.1 Ansicht Schwarzwaldstraße 37 4.2 Ansicht Vorplatz 38 4.3 Ansicht Güterbahnstraße 39 4.4 Schnitt A-A 40 4.5 Schnitt B-B 41 5. Perspektive 42 6. Flächenberechnung und Nachweis der Zimmeranzahl 43 7. Stellplatznachweis 44 Anlage 1 Seite 26 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Hotel an der Schwarzwaldstraße“ Karlsruhe - Weiherfeld-Dammerstock Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden-Nordenstadt Karlsruhe, den 17.01.2014 Erläuterungen Städtebau Der Hotelneubau nimmt die im städtebaulichen Rahmenplan festgesetzte Figur der sich nach Süden öffnenden, 5- geschossigen Baublöcke auf. Durch plastische Bearbeitung wird zusätzlich eine Eckbetonung zur Kreuzung Ettinger Allee / Schwarzwaldstraße erreicht, ohne die zusammenhängende Wirkung des Gesamtblockes zu beeinträchtigen. Der Baukörper reagiert durch einen Rücksprung in den oberen Geschossen auf die aufgrund der projektierten Nut- zung als Bürogebäude abweichenden Geschosshöhen der Anschlussbebauung, während sich das Gebäude zum Vorplatz hin durch eine Unterschneidung öffnet. Architektur Das plastische Volumen aus hellem Ziegel erhält durch die spannungsvolle Komposition von offenen und geschlos- senen Flächen und unterschiedliche Oberflächenstrukturen seinen spezifischen Ausdruck. Das Fassadenmotiv der einzelnen Hotelzimmer überhöht durch den geometrischen Zuschnitt der Leibungsbekleidungen die Tiefenwirkung der Fassade und überspielt die geschlossen Brüstungsbereiche. Räumliche Organisation Foyer und Frühstücksraum sind als zusammenhängendes Raumkontinuum folgerichtig zur Kreuzung Ettinger Allee / Schwarzwaldstraße hin orientiert, öffnen sich jedoch gleichzeitig zum Hof und ermöglichen Durchblicke über die ge- samte Gebäudetiefe. Daran anschließend folgt in Richtung Schwarzwaldstraße die Haupterschließung mit dem Zim- mertrakt, während die internen Funktionen (Empfang, Vorbereitung und Betreiberwohnung) zur Güterbahnstraße hin gelegen sind. In den Obergeschossen erhält das Treppenhaus über einen Einschnitt im Gebäude Tageslicht und Außenraumbezug. Die mittige Anordnung garantiert kurze Wege und eine gute Übersichtlichkeit. Freiflächen Die öffentlichen Bereiche öffnen sich über großzügige Verglasungen zum Außenraum mit dem neugeschaffenen Vorplatz, der als steinerner Teppich durch das Gebäude hindurchfließt. Harte Kanten zwischen den Grünflächen und der Platzfläche zeichnen Blick- und Wegebeziehungen nach. Dieses Thema setzt sich bis in den Hofbereich hinein fort. Von der Güterbahnstraße aus führt eine flachgeneigte Rampe mit Schleppstufen über den Vorplatz zum Eingang des Hotels und verbindet die beiden unterschiedlichen städtebaulichen Niveaus von Güterbahn- und Schwarzwald- straße. Eine Schieberampe ermöglicht auch Fahrradfahrern die Nutzung dieser Anlage. Energiekonzept Die Beheizung und Kühlung des Gebäudes erfolgt über Luft-Luft-Wärmepumpen, die auf dem Dach, verdeckt im Sichtschatten der Attika liegend, angeordnet werden. Als Inneneinheiten sind gebläseunterstützte Wandgeräte vor- gesehen, die oberhalb der Zimmerzugänge installiert werden. Über eine fassadenorientierte Zuordnung ist bedarfs- abhängig ein gleichzeitiger Kühl- oder Heizbetrieb je nach Zimmerausrichtung möglich. Das Warmwasser wird unabhängig von den Wärmepumpen über einen mit Gas betriebenen Niedertemperaturkessel zentral im Untergeschoss aufbereitet. Die Gästezimmer werden mechanisch über den Sanitärraum entlüftet. Für die Nachströmung von Frischluft werden im Fensterrahmenbereich schallgedämmte Elemente integriert, die den erforderlichen Luftwechsel sicherstellen. Entwässerungskonzept Die Flachdachflächen erhalten eine extensive Begrünung mit innenliegenden Entwässerungspunkten und Fallrohren in den Gebäudeschächten. Das Gebäudeentwässerungssystem wird entsprechend der DIN EN 12056-2 geplant. Die Schmutzwasserableitung erfolgt über Fallstränge und diese werden über Hauptlüftungen entlüftet. Wo nötig, werden Anschlussleitungen mit einer Umlüftung bzw. Belüftungsventilen nach DIN EN 12380 versehen. Die Schmutzwasserleitungen (Sammelanschlussleitungen) im Bereich von Installationswänden werden bis zur Fall- leitung innerhalb von Vorwandsystemen geführt. Die Schmutzwasserleitungen werden, falls nötig, unter den Ge- schossdecken verzogen. Die Fallleitungen erhalten im Erdgeschoss Reinigungsöffnungen und gehen unterhalb der Bodenplatte in Grundleitungen über. Die einzelnen Grundleitungsanschlüsse werden unterhalb der Bodenplatte gesammelt, zusammengeführt und bis zum Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze geführt. Von dort aus wird das Schmutzwasser über die Hausan- schlussleitung dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt. Anlage 1 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock 1:1000 Maßstab Bestand Luftbild Seite 27 17.01.2014 Anlage 1 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Maßstab 1:1000 Bestand Seite 28 17.01.2014 Bestandskataster 119.58 119.53 119.41 119.29 119.13 118.96 119.13 119.28 1 1 9 . 4 0 119.54 1 1 9 . 6 7 1 1 9 . 8 1 119.91 119.88 119.77 119.63 1 1 9 . 7 1 119.50 119.60 119.22 119.27 119.07 119.57 KD= 119.69 119.94 120.10 120.12 119.91 119.38 119.39 119.26 119.42 119.56 119.72 1 1 9 . 7 4 119.65 119.44 119.37 119.70 Kasten 119.62 119.22 119.34 119.02 118.88 118.80 119.16 119.11 119.19 119.39 119.44 119.38 118.94 1 1 8 . 9 6 M a u e r r e s t 119.35 Betonpl. 119.43 Betonpl. 119.54 Betonplatte 119.50 119.49 119.53 119.41 119.67 119.64 119.83 119.79 119.83 119.72 119.59 119.64 119.67 119.61 119.66 119.44 119.38 Betonpl. 119.49 Betonpl. 119.52 Betonpl. 119.63 Betonpl. 119.69 119.27 119.05 119.00 119.54 Mauerrest 118.92 118.91 118.65 118.96 118.63 119.42 Betonpl. 119.39 Betonpl. 119.55 119.69 119.63 119.70 119.81 119.86 119.97 120.12 120.27 120.57 120.82 120.92 121.06 121.21 KD= 120.90 120.72 120.78 Litfass 120.40 120.15 KD= 120.36 120.03 120.27 119.95 119.76 119.84 119.96 119.88 119.82 119.72 119.24 1 1 9 . 7 8 119.87 120.17 120.40 120.85 120.68 120.47 120.24 120.15 120.09 119.96 120.04 120.05 119.98 1 1 9 . 8 4 1 1 9 . 9 7 119.97 Bewuchsgrenze Bewuchsgrenze 120.18 120.61 120.31 120.14 120.08 119.88 119.85 120.19 1 2 0 . 5 5 120.71 120.69 120.78 120.40 120.09 120.10 120.97 121.10 1 2 1 . 1 9 121.10 121.35 121.48 115.31 115.28 115.34 115.38 115.45 115.43 115.50 115.57 115.76 115.60 115.71 115.87 115.72 115.83 115.89 116.02 116.15 115.97 115.91 116.01 116.06 116.01 115.93 115.83 115.99 115.77 115.68 115.91 115.54 115.56 115.60 115.83 115.50 115.31 115.32 115.26 115.54 116.20 115.76 115.94 115.74 115.53 120.15 120.08 L 5 6 1 L 5 6 1 W h s 109 1 9 9 2 2 / 1 1 9 9 2 2 1 9 9 2 2 / 2 2 0 9 4 1 / 8 1 9 8 9 3 1 9 9 2 3 2 3 6 6 / 8 1 9 9 1 9 / 1 9 8 8 0 / 1 H i n t e r m H a u p t b a h n h o f E t t l i n g e r A l l e e 6190000 6191000 5581000 99455054 G F G I S A n l B g l S G S G F W 6568004 3461033 3461082 3461081 3461087 99455042 3461080 3461057 3461056 3461055 99455043 3461027 99455055 99455056 3461026 3461079 3461001 3461063 3461043 99455044 99455057 3461002 3461003 3461004 3461047 99455053 3461006 3461005 3461041 99455052 99455051 41811003 41811004 3461021 3461019 3461060 3461062 3461061 3461059 DK=18.0 DK=18.0 DK=18.0 DK=18.0 DK=6.0 DK=18.0 DK=18.0 DK=3.0 DK=8.0 DK=15.0 DK=6.0 DK=10.0 DK=8.0 DK=10.0 P a r k p l a t z P a r k p l a t z W e g W e g Wiese G ü t e r b a h n s t r a ß e E t t l i n g e r S t r a ß e S c h w a r z w a l d s t r a ß e G r u n d s t ü c k s t a r k b e w a c h s e n Gebüsch G e b ü s c h G e b ü s c h G e b ü s c h B ö s c h u n g g e f a s s t B r ü c k e U n t e r f ü h r u n g Verkehrsgrün Verkehrsgrün 119.48 GEBÜSCH G r ü n s t r e i f e n 1 2 0 . 3 9 G E B Ü S C H Kirschbaum Bestand / ggf. Neupflanzung großkroniger Laubbaum Platanen Bestand 1:200 Grundriss 1.OG 31 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 B B A A 5 . 3 7 % 1 6 . 8 7 % + 3.00 Familienzi. Zimmer Familienzi. Zimmer Wäsche- raum Zimmer Zimmer Zimmer TH.1 2 5 . 7 4 Güterbahnstraße 1 4 . 2 4 12.86% 5.76 13.87% 32.50 TH.2 1:200 Grundriss 2.OG 32 A A B B eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 TH.1 Familienzi. Zimmer Familienzi. Zimmer Zimmer TH.2 5 . 3 7 % 2 5 . 7 4 Wäsche- raum Zimmer + 5.75 Zimmer 1 6 . 8 7 % Güterbahnstraße 1 2 . 8 6 % 1 . 3 7 % 12.86% 5.76 13.87% 19.49 13.01 32.50 1:200 Grundriss 3.OG 33 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 A A B B + 8.50 TH.1 TH.2 TH.1 Familienzi. Zimmer Familienzi. Zimmer Zimmer TH.2 2 5 . 7 4 Wäsche- raum 5 . 3 7 % Zimmer Zimmer Güterbahnstraße 1 6 . 8 7 % 1 2 . 8 6 % 1 . 3 7 % 12.86% 5.76 13.87% 32.50 19.49 13.01 1:200 Grundriss 4.OG 34 A A B B eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 TH.1 TH.2 Zimmer Zimmer 2 5 . 7 4 Wäsche- raum Zimmer 5 . 3 7 % 1 6 . 8 7 % +11.25 Güterbahnstraße Familienzi. Zimmer Familienzi. Zimmer 1 2 . 8 6 % 1 . 3 7 % 12.86% 5.76 13.87% 19.49 13.01 32.50 35 1:200 Dachaufsicht eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 B A B A 2 7 . 5 0 +6.67 OK Attika ca. +14.92 = 134.72 üNN Flachdach begrünt Aufzugs- überfahrt Wärmepumpen/Umluftkühler Dachausstieg + Entrauchung TH.1 Güterbahnstraße 5 . 3 7 % Entrauchung TH. 2 Abgasrohr 1 4 . 2 4 Aufgang zum Platz 1 6 . 8 7 % 12.86% 5.76 13.87% 19.49 13.01 32.50 1:200 Grundriss Garage 36 B B A A eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 2 7 . 5 0 1 . 7 6 2 5 . 7 4 32.50 - 3.90 Treppe mit Schieberampe Warmwasser- bereitung 01 02 03 04 05 06 07 28 27 26 29 30 23 24 25 22 21 18 17 16 19 20 15 14 1312 11 100908 Hausan- schlussraum -4.10 Platanen Bestand Güterbahnstraße Kasematte Beh. Stellplatz VK Fassade VK Fassade VK Fassade -4.27 Müll 1:200 Ansicht Schwarzwaldstraße 37 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 + 5.75 + 8.50 +11.25 + 3.00 - 0.02 ca. +14.92 1:200 Ansicht Vorplatz 38 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 + 5.75 + 8.50 +11.25 + 3.00 Güterbahnstraße Schwarzwaldstraße 115.55 - 0.02 = 119.78 üNN ca. +14.92 1:200 Ansicht Güterbahnstraße 39 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 + 5.75 + 8.50 +11.25 - 4.10 - 0.02 Zufahrt TG ca.+14.92 + 3.00 1:200 Schnitt A-A 40 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 + 5.75 + 8.50 +11.25 + 3.00 - 4.10 – 0.00 - 4.25 - 1.90 Aufzugs- überfahrt Flachdach begrüntRWA/ Dach- ausstieg ca. +14.92 1:200 Schnitt B-B 41 eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Fassung vom: Maßstab Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Seite Anlage 1 17.01.2014 1: 17.01.2014 +11.25 + 8.50 + 5.75 + 3.00 - 4.10 Frühstücksraum ZimmerZimmer Empfang Wärmepumpen/Umluftkühler Entrauchung TH.2 Abgasrohr – 0.00 ca. +14.92 - 0.02 = 119,78 Anlage 1 Perspektive eisfeld engel ARCHITEKTEN BDA Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden - Nordenstadt Karlsruhe, den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Hotel an der Schwarzwaldstraße" Karlsruhe - Weiherfeld - Dammerstock Fassung vom: Seite 42 17.01.2014 17.01.2014 Anlage 1 Seite 43 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Hotel an der Schwarzwaldstraße“ Karlsruhe - Weiherfeld-Dammerstock Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden-Nordenstadt Karlsruhe, den 17.01.2014 Flächen und Rauminhalte gemäß DIN 277 Geschoss BGF a [m²] Höhe [m]BRI a [m³] BGF b [m²] Höhe [m]BRI b [m³] 4 561,8 m² 2,75 m 1.545,0 m³ 3 561,8 m² 2,75 m 1.545,0 m³ 2 561,8 m² 2,75 m 1.545,0 m³ 1 579,6 m² 2,75 m 1.593,9 m³ 0 562,9 m² 3,0 m 1.688,7 m³ 16,7 m² 3,0 m 50,1 m³ -1 848,6 m² 4,5/3,875m 3.645,8 m³ Gesamt 3.676,4 m² 11.563,4 m³16,7 m² 50,1 m³ Nachweis der Zimmeranzahl Geschoss Zimmer für Menschen mit BehinderungenFamilienzimmerZimmer 4 4 19 3 4 19 2 4 19 1 4 19 0 1 4 2 Gesamt 12078 Gesamtanzahl aller Hotelzimmer 99 Anlage 1 Seite 44 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Hotel an der Schwarzwaldstraße“ Karlsruhe - Weiherfeld-Dammerstock Vorhabenträger: B&B Hotels GmbH Otto-von-Guericke-Ring 7 65205 Wiesbaden-Nordenstadt Karlsruhe, den 17.01.2014 Notwendige Stellplätze gemäß Verwaltungsvorschrift über die Herstellung notwendiger Stellplätze Tabelle A Kriterien ÖPNV Punkte je Kriterium Erreichbarkeit (1) Dichte der Verkehrsmittel Leistungsfähigkeit (2) (Taktfolge werktags 6 h - 19 h) Attraktivität des Verkehrsmittels 1 mindestens eine Haltestelle des ÖPNV in R = > 500 m - max. 600 m mehr als 1 Bus- oder Bahnlinie Takt max. 15 min Bus überwiegend auf eigenen Busspur 2 mindestens eine Haltestelle des ÖPNV in R = > 300 m - max. 500 m mehr als 2 Bus- oder Bahnlinien Takt max. 10 min Straßenbahn, Stadtbahn 3 mindestens eine Haltestelle des ÖPNV in R = max. 300 m mehr als 3 Bus- oder Bahnlinien Takt max. 5 min Schienenschnellverkehr (S-Bahn, Stadtbahn) mit eigenem Gleiskörper Summe Erreicht 2 3 2 3 10 Die Zahl der notwendigen PKW-Stellplätze beträgt bei 10-11 Punkten = 40% der aus Tab. B ermittelten Stellplätze 40% Tabelle B Verkehrsquelle+Anforderung 6.4 Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 PKW-Stellplatz je 2 Zimmer Zimmeranzahl B&B Hotel 99 Zimmer Resultierende PKW-Stellplatzanzahl nach Tabelle B 99 Zimmer : 2= 50 Stp. Zahl der notwendigen PKW-Stellplätze 40% von 50 Stp.= 20 Stp. Berechnung der Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder Nutzungsart: Hotel 1 Fahrradabstellplatz je 20 Betten Bettenanzahl B&B Hotel 220 Betten Zahl der notwendigen Abstellplätze für Fahrräder 218 : 20 = 11 Stp.

  • Anlage 3 b Schwarzwaldstraße
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Hotel an der Schwarzwaldstraße", Karlsruhe- Weiherfeld-Dammerstock: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2014/0439 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Verfahren zur Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Hotel an der Schwarzwaldstraße", Karlsruhe-Weiherfeld-Dammerstock einschließlich ergänzen- der örtlicher Bauvorschriften eingeleitet. 2. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vor- haben- und Erschließungsplan wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwur- fes gemäß § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortgesetzt. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 18.11.2013 in der Fassung vom 17.01.2014 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplan aufnehmen oder zu diesem Zwecke ggf. die öffentliche Ausle- gung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: 3 Nein-Stimmen, Rest Ja-Stimmen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und stellt Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Sie stimmen dem mit 3 Nein-Stimmen, ansonsten Ja-Stimmen zu. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. April 2014