Gesetzgebung zur Einführung von Ganztagsgrundschulen
| Vorlage: | 2014/0425 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.02.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Neureut, Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.03.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0425 9 öffentlich Dez. 3 Gesetzgebung zur Einführung von Ganztagsschulen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 25.02.2014 3 vorberaten Gemeinderat 18.03.2014 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat die Entwicklungen zur geplanten Verankerung der Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2014/15 in das Schulgesetz und die Auswirkungen auf die bestehenden Angebotsstrukturen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) keine Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Land Baden-Württemberg plant nach der Einigung mit den kommunalen Spitzenver- bänden die Verankerung der Ganztagsgrundschulen in das Schulgesetz zum Schuljahr 2014/15. Folgende essentielle Regelungen bzw. Änderungen sind geplant: 1. Das Gesetz regelt die Ganztagschule an eigenständigen Grundschulen, an Grundschulen im Verbund mit anderen Schulen und an Grundstufen der Förderschulen sowie für Grundschulen, die im Verbund mit Gemeinschaftsschulen geführt werden. Es sind noch keine Regelungen für weiterführende Schulen vorgesehen. 2. Das Gesetz bietet den kommunalen Schulträgern hinsichtlich des zeitlichen Umfangs die Auswahl unter vier Formen des Ganztagsbetriebs an: Ganztagsangebot Lehrerwochenstundenzuweisung je Gruppe a) 4 Wochentage à 8 Zeitstunden 12 b) 4 Wochentage à 7 Zeitstunden 8 c) 3 Wochentage à 8 Zeitstunden 9 d) 3 Wochentage à 7 Zeitstunden 6 3. Die Lehrerzuweisung erfolgt nun gruppen- und nicht mehr klassenbezogen. Ab 25 Schülerinnen und Schülern, die sich für den Ganztagsbetrieb insgesamt an der Grund- schule anmelden, kann eine Gruppe gebildet und der Ganztagsbetrieb eingerichtet werden. Ab 29 Kindern kann eine zweite Gruppe eingerichtet werden. Bei dem ange- strebten zeitlichen Umfang von 4 Wochentagen à 8 Zeitstunden stehen dann den bei- den Gruppen insgesamt 24 Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb zur Verfü- gung. 4. Die Einbeziehung außerschulischer Partner bleibt ein wichtiger Bestandteil des Ganz- tagsschulkonzepts. Bis zu 50 % der Lehrerwochenstunden-Zuweisung kann die Schullei- tung monetarisieren und als Mittel für weitere Angebote externer Partner an der Ganz- tagsgrundschule einsetzen. 5. Die Aufsichtspflicht im Rahmen des Mittagbandes ist folgendermaßen geregelt: Die Schulträger übernehmen wie bisher die Bereitstellung, Ausgabe und Beaufsich- tigung im Speiseraum für alle Schülerrinnen und Schülern. Die Aufsichtsübernahme im restlichen räumlichen und zeitlichen Teil des Mittag- bandes (außerhalb des Speiseraumes) übernimmt das Land. Es erhält dafür im Rah- men des Finanzausgleichs eine Entschädigung. 6. Die Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule bedürfen nun nur noch der Zu- stimmung der Schulkonferenz und nicht mehr auch der Gesamtlehrerkonferenz. 7. Die Grundschulbezirke bleiben für Halbtags- und Ganztagsschulen erhalten. Für Grund- schulen, die mit Gemeinschaftsschulen verbunden sind, wird der Schulbezirk wieder eingeführt. Dies betrifft aktuell in Karlsruhe die Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen und die Anne-Frank-Schule. 8. Bestehende Ganztagsgrundschulen können in der bisherigen Form nach Maßgabe des Einrichtungserlasses weitergeführt werden, bis der Schulträger eine Änderung bzw. Um- stellung auf die gesetzliche Basis beantragt und diese auch genehmigt werden. Das Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Land geht davon aus, dass bestehende Ganztagsgrundschulen in einem Zeitraum von drei Jahren auf das neue, gesetzlich geregelte Modell umgestellt werden, sofern ent- sprechende Anträge vorliegen. 9. Die Zahl der jährlich umzustellenden Schulen steht vor dem Hintergrund der zur Verfü- gung stehenden Ressourcen und der Zahl der jeweiligen Neuanträge unter einem Haus- haltsvorbehalt. 10. Schulen können komplett auf den Ganztagsbetrieb umstellen. Es ist nicht mehr erfor- derlich, dass auch ein Halbtagszug geführt werden muss. Betroffene Eltern können ei- nen Schulbezirkswechsel beantragen, der regelmäßig durch die Schulverwaltung ge- nehmigt wird. 11. Mit der Verankerung der Ganztagsgrundschulen in das Schulgesetz entfällt ab dem Schuljahr 2015/16 die Förderung der Ergänzenden Betreuung und der Flexiblen Nach- mittagsbetreuung durch Landeszuschüsse. Im Zuge des Bestandsschutzes werden nur noch bestehende Betreuungsangebote gefördert. Die Förderung im Rahmen des Ju- gendbegleiterprogramms ist hiervon nicht betroffen. Die dargelegten geplanten Änderungen haben die folgenden Auswirkungen auf die bestehen- den Angebotsstrukturen: 1. Wenn Ganztagsschulen sukzessive vollständig auf den Ganztagsbetrieb ohne Halb- tagsangebot umstellen, bedeutet dies, dass Eltern, die nur die Halbtagsschule, evtl. mit ergänzender Betreuung, benötigen, einen Schulbezirkswechsel beantragen müssen. Die- ser wird in der Regel einen längeren Schulweg für das Kind zur Folge haben. 2. Im ersten Schritt beabsichtigt die Verwaltung, mit den bereits beim Land für das Schul- jahr 2014/15 beantragten 5 Ganztagsschulen - Anne-Frank-Schule, Eichendorffschule, Hebelschule, Nordschule Neureut, Weinbrennerschule sowie die Grundschule Südstadt- Ost - Gespräche zu führen mit dem Ziel, diese bereits zum kommenden Schuljahr auf das neue Landesfördersystem umzustellen. 3. Die im November 2013 beschlossene Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsan- gebote für Grundschulkinder“ wird gegenwärtig nicht verändert, da sie die Chance bie- ten, dass Ganztagsschulen noch intensiver mit der Stadt/Schul- und Sportamt oder freien Trägern bei der Entwicklung und Umsetzung von Betreuungskonzeptionen zu- sammenarbeiten können. Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden ermöglichen eine neue pädagogische Qualität, um die Kinder verstärkt individuell zu fördern. Die Ganz- tagsgrundschulen können somit eine wirkliche Alternative zu anderen Betreuungsfor- men wie Horte sein. Aufgrund der umfangreichen städtischen Unterstützung der Ganz- tagsgrundschulen wird die Stadt mit den künftigen Ganztagsschulen, die aufgrund der genannten gesetzlichen Regelungen eingerichtet werden, Gespräche führen mit dem Ziel, dass im Interesse eines qualitativen Ausbaus grundsätzlich nur Ganztagsschulen in der Form 4 Wochentage à 8 Zeitstunden beantragt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat die Entwicklungen zur geplanten Verankerung der Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2014/15 in das Schulgesetz und die Auswirkungen auf die bestehenden Angebotsstrukturen zur Kenntnis. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Gesetzgebung zur Einführung von Ganztagsgrund- schulen Vorlage 2014/0425 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat die Entwicklung zur geplan- ten Verankerung der Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2014/2015 in das Schulge- setz und die Auswirkungen auf die bestehenden Angebotsstrukturen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf. Bürgermeister Lenz: Was die Kleinkindbetreuung für uns in den zurückliegenden Jah- ren als Herausforderung darstellte, stellt aktuell selbstverständlich die Schulkindbetreu- ung in logischer Folge dar. Ganz wichtig ist die jetzt anstehende Einführung in das Schulgesetz, was den Ganztag anbelangt. Vielleicht nur wenige Punkte, wir haben es Ihnen in der Vorlage ausführlich dargestellt: Wichtig ist zum einen, dass wir nun mit viel mehr Lehrerdeputaten rechnen dürfen. Das ist nicht nur quantitativ für uns wichtig. Denn uns geht es - wie in anderen Städten auch - als Kommune darum, die ganze Schulkindbetreuung auch qualitativ zu entwi- ckeln. Da macht die Anzahl der Lehrerdeputate das Grundsätzliche aus. Des Weiteren - endlich, möchte ich sagen - wird das Thema Sozialer Brennpunkt ent- koppelt. Neu ist natürlich auch, dass bei entsprechendem Bedarf nunmehr komplett auf eine Ganztagsschule umgestellt werden kann und der Halbtageszug, der Parallelbetrieb, nicht mehr Voraussetzung ist. Aber ich betone: kann. Es ist kein Muss. Das dritte Wichtige, das ist uns hier in Karlsruhe besonders wichtig. Ich erinnere an un- sere Pionierleistung, an das Programm Kooperation von Schule und Verein, für das wir im letzten Haushalt die Mittel um 50 % erhöht haben. Dort haben wir schon genau - 2 - diesen Weg gebahnt, nämlich dass außerschulische Partner verstärkt in der Schule mit- wirken, sei es der Sport, sei es unser Badisches Konservatorium, sei es der Stadtjugend- ausschuss, seien es die dort auch angeschlossenen Jugendverbände. Bestehende Ganz- tagesschulen - ganz klar - haben Bestandsschutz, sollten aber in einem überschaubaren Zeitraum - so das Ministerium - auf die neue Rechtsgrundlage umgestellt werden. Hier- zu müssen die Schulen dann nochmals pädagogische Konzepte erarbeiten, die Gremi- enbeschlüsse herbeigeführt und die Stadt als Schulträger natürlich entsprechend den Antrag mitstellen. Deshalb werden wir bereits im nächsten Gemeinderat am 8. April einen solchen Beschluss fassen. Dabei würde ich es jetzt bewenden lassen. Stadtrat Krug (CDU): Zwei ganz kurze Anmerkungen. Wir stimmen natürlich auch zu. Aber uns ist es sehr wichtig, dass der Grundsatz "Kurze Beine, kurze Wege" ebenso gewahrt bleibt, z. B. im Norden Neureuts, wie der Grundsatz, dass da - und da liegt der Charme, den wir als Großstadt ganz anderes als auf dem flachen Land haben -, wo der Bedarf an Halbtagsgrundschulen da ist - der ist in so einer Stadt wie Karlsruhe da und kann dann auch bei dem großen Angebot an Grundschulen flächendeckend befriedigt werden - dieses Angebot gewahrt wird. Wir werden als CDU-Fraktion ein besonderes Augenmerk darauf haben, wobei ich davon ausgehe, dass die anderen Fraktionen es genauso sehen. Ich bin jetzt nicht Herr Dr. Heilgeist, aber in diesen Fällen sprechen die Finanzen natür- lich eine klare Sprache. Wir haben bei der Schulsozialarbeit eine genuine Aufgabe - wenn man den pädagogischen Hintergrund berücksichtigt - des Landes. Das ist die Software und nicht die Hardware. Die Finanzierung ist ein Drittel. Ich mache überhaupt keinen Unterschied zwischen schwarz-gelb, grün-rot. Die Tendenz wird in allen Ländern die gleiche sein, Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Dagegen müssen wir uns ge- meinsam wehren. Es sind einige Kostenfaktoren, die auf uns zukommen. Ich rede jetzt für die Zukunft, nicht für den augenblicklichen Stand. Das möchte ich ausdrücklich her- vorheben. Positiv ist, dass jetzt eine Kofinanzierung erfolgt. Wir haben die Kantinen, wir haben den Unterhalt der Kantinen, der Aus- und Umbau bestehender Grundschulen wird Geld kosten. Es soll auch der Standard der Horte bewahrt werden. Hier ist das Ver- trauen, das wir in unser Schuldezernat setzen, sicher gerechtfertigt. All diese Punkte möchte ich noch einmal hervorheben, die an unserer prinzipiellen Zustimmung nichts ändern. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Cramer (KAL): Bei diesem Wortbeitrag von Ihnen, Herr Kollege Krug, ist mei- ne Fraktion sehr nah bei Ihnen. Wir sehen auch das Problem. Wenn ich mir jetzt in der Vorlage auf S. 3 den Punkt 10 betrachte, "Es ist nicht mehr erforderlich, dass auch ein Halbtagszug geführt werden muss. Betroffene Eltern können einen Schulbezirkswechsel beantragen, der regelmäßig durch die Schulverwaltung genehmigt wird." Wenn ich mir jetzt die Grundschule in der Südstadt anschaue, die zur Ganztagsschule werden soll, wo wir aber entsprechende Räume haben, so dass auch ein Halbtagesbesuch möglich ist, wünscht meine Fraktion, dass wir diese Möglichkeiten, wo es vom Raumangebot her möglich ist, auch weiter bestehen lassen, dass man den Eltern Wahlfreiheit gibt. Wir wissen aus der Erfahrung mit der Werkrealschule in der Südstadt, dass dort sehr unter- schiedliche Bedürfnisse da sind. Einmal für eine Ganztagesschule, aber auch für die freie - 3 - Entscheidung, sein Kind - gerade bei einer Grundschule muss man das noch mehr be- rücksichtigen - mittags nach Hause nehmen zu können. Da sollten wir noch einmal hineingehen. Ein weiteres Stichwort: Was wir genauso sehen, Herr Krug, sind die Belange der Schü- lerhorte. Auch da muss man schauen, wo eine gute Zusammenarbeit jetzt schon be- steht zwischen den Schulen und den Horten, dass man weiter daran arbeitet, dass es bestehen bleibt, vor allem auch die ganzen Anstrengungen, die der Stadtjugendaus- schuss in den letzten Jahren in einzelnen Stadtteilen geleistet hat, dass man das nicht einfach mit einem Federstrich vom Tisch wischt. Ich denke, da muss man hineingehen. Ich habe aber keine Sorge, dass das zuständige Dezernat und das Schul- und Sportamt in der Richtung agieren wird. Ich möchte es einfach heute noch einmal benennen, vor allem auch aufgrund des Wortbeitrags der CDU-Fraktion. (Beifall bei der KAL) Stadträtin van Hoffs (GRÜNE): Wir stimmen dieser Vorlage zu, zumal wir sie auch nur zustimmend zur Kenntnis nehmen. Es ist nichts, worüber wir entscheiden. Das ein- mal vorweg geschickt. Dürften wir es entscheiden, würden wir es aber trotzdem genauso tun. Einfach aus dem Grund, dass die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen eine Konsequenz ist aus den Entwicklungen der letzten Jahre heraus. Eltern haben verstärkt immer wieder nach Plät- zen in der Kleinkindbetreuung nachgefragt. Ganztagsplätze sind ein Wunsch. Auch die- ser Verpflichtung sind wir nachgekommen in dieser Stadt. Wir haben in Karlsruhe in den letzten Jahren verstärkt Betreuungsplätze ausgebaut. Es ist natürlich immer schwie- rig für die Eltern, wenn ihr Kind in einer Einrichtung war, wo es den ganzen Tag betreut wurde. Dann kommt das Kind in die Schule und plötzlich ist das ganze Betreuungssys- tem dahin. Das hat vielen Eltern in der Vergangenheit massive Schwierigkeiten bereitet und hat im Übrigen dazu geführt, dass diejenigen Eltern, die keine Halbtagsgrundschule benötigt haben, einen Schulbezirkswechsel beantragen und auch schon damals mehr oder weniger lange Wege für Kind in Kauf nehmen mussten. Jetzt würde sich das unter Umständen ein bisschen umkehren. Wir sehen darin jetzt aber keine tatsächliche Prob- lematik, weil sich die Gegebenheiten, die Ansprüche und Wünsche der Eltern auch ge- ändert haben. Insofern geht es konform mit der gesellschaftlichen Entwicklung. Was wir ganz besonders begrüßen, ist die Tatsache, dass nun auch Lehrerstunden ein- gesetzt werden können. Früher war es notwendig, dass wirklich die ganze Struktur auf einer Kooperation mit Ehrenamtlichen aufgebaut wurde. Das war ein mehr oder weni- ger fragiles Gebilde. Auch sehr zerfasert, mit ergänzender Betreuung, mit Nachmittags- betreuung, die Eltern wussten nicht, wo melden sie ihr Kind an, was gehört wozu, was gehört zur Schule und was nicht, also sehr undurchschaubar und sehr schwierig. Wir begrüßen es sehr, dass das jetzt in dieser Struktur eine neue Ordnung findet und dann auch für alle deutlich transparenter und einfacher zu handhaben wird. Mit den Horten sprechen Sie ein wahres Wort. Ich würde einmal sagen: Da trifft uns der Fluch der guten Tat. Früher waren die Horte die Schmuddelkinder. Wir haben das hier so gut gemanagt und hinbekommen und so tolle Leute, dass die Eltern die Horte ganz - 4 - toll finden und jetzt nicht mehr missen möchten. Ich denke, das ist eine sensible Aufga- be. Die wird unsere Verwaltung auch sensibel anpacken. Dann werden wir einmal se- hen, wie es weitergeht. Aber insgesamt begrüßen wir das auf jeden Fall. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Melchien (SPD): Auch wir nehmen Kenntnis, allerdings hocherfreut. Wir sehen es als ganz wichtigen Schritt, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an- geht, aber auch die Chancengleichheit, den Kindern und Jugendlichen hier eine Ganz- tagsbetreuung oder Beschulung zu ermöglichen. Längst wäre eine gesetzliche Veranke- rung notwendig gewesen. Ich habe mich auch noch einmal gemeldet, um auf die Frage des Halbtagszugs einzu- gehen. In Punkt 10 der Vorlage lautet der entsprechende Passus: Schulen können kom- plett auf den Ganztagsbetrieb umstellen. Bisher war es tatsächlich nicht unser Problem, dass wir Eltern hatten, die vor Ganztagszügen geflohen sind, sondern wir hatten ein- fach nicht mehr den Bedarf für Halbtagszüge, mussten ihn aber aufrecht erhalten, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Jetzt sind wir nicht mehr verpflichtet, ein Angebot aufrechtzuerhalten, das niemand mehr in Anspruch nehmen will oder zumindest dann an Ort und Stelle nicht. Ziel der Landesregierung ist es nicht, 100 % auf Ganztagesschulen umzustellen. Die Landesregierung spricht von 70 % aller Grundschulen und 50 % aller Schüler als Ziel- marke. Auch hier sollten wir die Relation in den Blick nehmen. Sie haben die finanzielle Situation angesprochen, Herr Kollege, und gesagt, wir müssen uns gemeinsam wehren. Ich finde, an der Stelle sollten wir gemeinsam danken. Wir sind für die Ausstattung der Schulen zuständig. Das ist unsere Aufgabe. Das machen wir auch gerne. Hier werden wir finanziell ganz eindeutig besser gestellt. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Jooß (FDP): Endlich ein Gesetz, damit man weiß, woran man ist. Es ist jetzt endlich ausgehandelt zwischen Kommunen und dem Land, wer was macht, wer für was zuständig ist. Ich denke, es ist höchste Eisenbahn. Dass hier Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden, ist natürlich äußerst erfreulich. Da ist mit Sicherheit mehr Qualität vorhanden, als nur mit Betreuung oder Kooperatio- nen. Das freut uns sehr. Leider habe ich im Schulbeirat erfahren, dass die Horte nicht entsprechend entlastet werden, weil uns die Horte finanziell auf der Tasche liegen. Wir müssen also weiterhin noch mit den Horten leben. Aber ich denke, die Ganztagsschule ist qualitativ noch besser als unsere Horte bisher gut sind. Wir haben hier im Gemeinderat einmal einen Antrag gestellt, dass auch in den Ferien die Schulen offen sind. Herr Frisch hat gesagt, natürlich haben einige Schulen auch schon in den Ferien offen. Das ist uns ganz wichtig, denn die Eltern haben nicht so lan- ge Ferien wie Schulferien sind. Von daher ist es uns ganz wichtig, dass das auch weiter- hin gewährleistet oder sogar ausgebaut wird. - 5 - Zum Thema, das Kollege Cramer schon angesprochen hat: Wenn es nur noch Ganz- tagsangebote gibt, ist uns ganz wichtig, wenn die Eltern das nicht wollen und ihre Kin- der selber mit dem Mittagessen versorgen wollen, dass sie dann auf Antrag den Schul- bezirk wechseln können, dass also kein Zwang besteht zur Ganztagsschule und die El- tern wirklich frei sind zu wechseln. Das kommt uns natürlich sehr entgegen. Ansonsten begrüßen wir, dass endlich ein Gesetz da ist. (Beifall bei der FDP) Der Vorsitzende: Ich habe noch drei Anmerkungen: Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Jooß, dass Sie noch einmal darauf hingewiesen haben. Es geht nicht nur um eine bessere Ausstattung, sondern es geht darum, dass nach vie- len Jahrzehnten der Begriff Ganztagsschule im Schulgesetz überhaupt das erste Mal auftaucht. Es ist schade, dass das jetzt nicht gleich für alle Schularten ist, sondern erst einmal nur für die Grundschulen. Aber das ist natürlich erst einmal die erste große Hür- de gewesen. Man hat sich bei der Lehrerbemessung etwa an dem orientiert, was Sie an der Ernst-Reuter-Schule als so genannter "Alterlass Ganztagsschule" schon seit Jahren gewohnt sind. Man hat sich damit Gott sei Dank an einem pädagogischen Niveau ori- entiert, das man durchaus auch hätte niedriger einrichten können. Dann hätten wir aber wieder das Problem gehabt. Von daher ist das aus meiner Sicht eine sehr gute Lö- sung. Zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Krug. Ich bin zwar auch Ihrer Meinung, dass die Schulsozialarbeit eigentlich Sache der Schule ist. Aber es gibt eine Rechtssprechung, die ganz klar sagt: Schulsozialarbeit ist Jugendsozialarbeit und fällt damit unter den Zustän- digkeitsbereich des SGB VIII. Deswegen ist das Land nicht zuständig. Umso höher ist es anzurechnen, dass das Land uns hier ein Drittel der Kosten erstattet. Das ist nur über die Erhöhung der Grunderwerbssteuer möglich gewesen. Von daher sollte man auf die- sen Zusammenhang noch einmal hinweisen. Zum Punkt 10, der hier sehr kritisch angemerkt worden ist, möchte ich noch einmal daran erinnern - Frau Melchien hat es auch schon gesagt -, der Punkt 10 ist nicht so zu verstehen, dass wir jetzt Eltern zwingen müssen. Aber er gibt uns zum ersten Mal die Möglichkeit, auch reine Ganztagsgrundschulen einzurichten. Das ist an vielen Orten in diesem Land absolut sinnvoll. Denn es macht keinen Sinn, in jedem Ganztagsschulbe- reich dann aber trotzdem auch noch viele andere Alternativangebote vorzusehen. Vor allem da, wo man mehrere Grundschulen in unmittelbarer Nähe hat, ist es sinnvoll, die- se Angebotsform auch entsprechend aufzuteilen. Dann bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. Die Kenntnis können Sie kaum verweigern nach der Diskussion. Jetzt stimmen Sie dem auch noch zu. - 6 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. April 2014