Eichendorffschule: Aufhebung der Werkrealschule

Vorlage: 2014/0423
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.02.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Neureut, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.03.2014

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Eichendorffschule
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0423 8 öffentlich Dez. 3 Eichendorffschule: Aufhebung der Werkrealschule zum Ende des Schuljahres 2019/20 und Änderung des Schulbezirkes zum Schuljahr 2015/16 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 25.02.2014 2 vorberaten Gemeinderat 18.03.2014 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat: a) die Aufhebung der Werkrealschule am Standort Eichendorffschule zum Ende des Schul- jahres 2019/20. b) die Änderung des Schulbezirks der Eichendorff-Grundschule gemäß § 25 Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2015/16 gemäß Anlage. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 a) Aufhebung der Werkrealschule am Standort Eichendorffschle zum Ende des Schuljahres 2019/20 Die Schulleitungen der Eichendorff- und Ernst-Reuter-Schule haben in Abstimmung mit dem Bürgerverein Waldstadt ein Schulentwicklungskonzept erarbeitet. Dies bedeutet u. a., dass ab dem Schuljahr 2015/16 die Ganztags- und Halbtagsgrundschule ausschließlich am Standort der Eichendorffschule und die Sekundarstufe I in Form der Gemeinschaftsschule ausschließlich am Standort Ernst-Reuter-Schule angeboten wird. Aus diesen Gründen wird die Eichendorffschule ab dem Schuljahr 2015/16 keine Werkrealschüler mehr in die Klassenstufe 5 aufnehmen. Die Werkrealschule an der Eichendorffschule wird somit zum Ende des Schuljahr 2019/20 aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler, die bisher die Schule besuchen, können dort auch ihren Abschluss machen. b) Änderung des Schulbezirks der Eichendorff-Grundschule zum Schuljahr 2015/16 Der Schulbezirk der Eichendorff-Grundschule wird ab dem Schuljahr 2015/16 um den Schul- bezirk Grundschule an der Ernst-Reuter-Schule erweitert. Gemäß § 25 Abs. 1 Schulgesetz Ba- den-Württemberg hat jede Grundschule einen Schulbezirk. Gemäß § 25 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg bestimmt der Schulträger den Schulbezirk, wenn im Gebiet des Schulträ- gers mehrere Schulen derselben Schulart bestehen. Soweit nicht anders beschrieben, gilt jeweils die Straßenmitte als Grenze. Der Schulbezirk der Eichendorff-Grundschule wird wie folgt neu festgelegt: Nördliche Grenze: Stadtgrenze zwischen Grabener Allee und der Landesstraße 604 zwischen der Wald- stadt/Hagsfeld und Stutensee. Östliche Grenze: Von der Stadtgrenze entlang der Landesstraße 604 zwischen Stutensee und Waldstadt/Hagsfeld in südlicher Richtung bis ca. 250 m südlich des Lachenwegs (Reitschulschlagsiedlung), von hier aus in westlicher Richtung bis zur Bahnlinie nach Mannheim, entlang der Bahnlinie in südlicher Richtung bis Jägerhausstraße, Beuthener Straße zwischen Jägerhausstraße und L 560, von dort Grenze des Stadtteils Waldstadt in südlicher Richtung und weiter der Straßenbahn folgend zur Haid-und-Neu-Straße. Südliche Grenze: Grenze des Stadtteils Hagsfeld zwischen der Haid-und-Neu-Straße (ca. 200 m nördlich der Sins- heimer Straße) und Büchiger Allee, Büchiger Allee in südlicher Richtung bis Rintheimer Queral- lee, Rintheimer Querallee in nordwestlicher Richtung bis zur Grenze des Stadtteils Neureut (Grenze des Stadtteils Waldstadt). Westliche Grenze: Grenze des Stadtteils Neureut von der Rintheimer Querallee bis zur Stadtgrenze. Der geänderte Schulbezirk der Eichendorff-Grundschule mit der Nummer 2 ist im beigefügten Plan dargestellt (Anlage). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat: a) die Aufhebung der Werkrealschule am Standort Eichendorffschule zum Ende des Schuljah- res 2019/20. b) die Änderung des Schulbezirks der Eichendorff-Grundschule gemäß § 25 Schulgesetz Ba- den-Württemberg zum Schuljahr 2015/16 gemäß Anlage. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014

  • Eichendorffschule Anlage
    Extrahierter Text

    Neue Grundschulgrenzen Eichendorff-Schule/ehem.Ernst-Reuter Schule 2 3 45 5 7 38 10 4 Alte Grenze Schulbez 1+2 Anlage 

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Eichendorffschule: Aufhebung der Werkrealschule zum Ende des Schuljahres 2019/2020 und Änderung des Schulbezirkes zum Schuljahr 2015/2016 Vorlage 2014/0423 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat: a) die Aufhebung der Werkrealschule am Standort Eichendorffschule zum Ende des Schuljahres 2019/2020. b) die Änderung des Schulbezirkes der Eichendorff-Grundschule gemäß § 25 Schulge- setz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2015/2016 gemäß Anlage zur Vorlage: 2014/0423 Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Ich glaube, da brauchen wir keine neue Debatte. Das hat mit dem vorherigen Tages- ordnungspunkt zu tun. Das ist eine einstimmige Beschlusslage. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. April 2014