Stadterneuerungsprogramm SEP "City-West"; Aufhebung der Sanierungssatzung
| Vorlage: | 2014/0420 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.02.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.03.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0420 13 öffentlich Dez. 6 Stadterneuerungsprogramm SEP „City-West“: Aufhebung der Sanierungssatzung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.03.2014 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsge- bietes „City West“ mit der als Anlage beigefügten Sanierungsaufhebungssatzung Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: "Wohnen in der City", "Höfekonzept" Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit Satzung vom 09.05.2006 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet „SEP City West“ im Rahmen des „Stadterneuerungsprogramms" (SEP) beschlossen. In einem umfangreichen Beteiligungsprozess der von einer externen Moderation geleitet wurde, haben Bürgerinnen und Bürger sich mit städtebaulichen Themen wie Straßenumgestaltung, vor allem aber mit den Karlsruher ehemaligen Lieferhöfen, ihrer Aufwertung und Vernetzung befasst. Sichtbarstes Zeichen der Verbesserungen im öffentlichen Raum ist der Umbau der im Ge- biet gelegenen Straßen, vor allem Erbprinzen-, Herren-, Wald- und Ritterstraße. Ganz be- sonderes Augenmerk lag auf der Reaktivierung der verschiedenen Lieferhöfe wie Wald-, Hirsch- und Karls- wie auch Passagehof - nicht zuletzt auch die Sichtbarmachung ihrer Zu- gänge ("Corporate Design"). Im privaten Bereich wurden Zuschüsse für zahlreiche Moderni- sierungsmaßnahmen gewährt. Leider konnten auch einige Maßnahmen nicht durchgeführt werden: Dies war bei den Höfen insbesondere die zunächst angedachte Aufwertung des Herren-, aber auch des Erbprinzen- hofes. Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft der dortigen Anlieger verhinderte dort entspre- chende Maßnahmen. Auch einige Aufwertungen im öffentlichen Straßenraum mussten we- gen der derzeitigen Bauarbeiten der KASIG auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wer- den (z. B. Umgestaltung der westlichen Kaiserstraße zwischen dem Bereich der künftigen Haltestelle und dem Europaplatz oder am Zirkel). Bedauerlicherweise wurde aber auch das Angebot einer (bezuschussten) Umwandlung von Büro- in Wohnräume in den Oberge- schossen zur Verfestigung des Wohnens in der Innenstadt von den Hauseigentümern nicht in Anspruch genommen. Der bewilligte Sanierungszeitraum läuft vom 01.01.2006 bis 31.12.2014. Angesichts der größtenteils abgearbeiteten Projekte im öffentlichen Raum (s. o.) und der weiterhin sehr zu- rückhaltenden Nachfrage im privaten Bereich (Bezuschussung von Modernisierungsmaß- nahmen) soll das Sanierungsgebiet nun zum 31.03.2014 aufgehoben werden. Die Schlussdokumentation wird in der Sitzung aufgelegt. Wichtige Maßnahmen, die während der Laufzeit des Programms „Stadterneuerungs- programm" (SEP) (01.01.2006 - 31.03.2014) durchgeführt und gefördert wurden: Straßen, Wege, Plätze, Höfe rund 2.189.000 Euro Grunderwerb rund 103.000 Euro Modernisierungszuschüsse an Private, Kostenerstattungsbeträge ("KEB") rund 209.000 Euro Vorbereitung, Bürgerbeteiligung etc. rund 82.100 Euro Mit den dargestellten - geförderten - Maßnahmen in Höhe von rund 2.584.000 Euro konnte der Förderrahmen in Höhe von 3.166.667 Euro nicht ganz ausgeschöpft werden. Mangels weiterer Nachfrage konnten deshalb dem Regierungspräsidium gegenüber vorab 350.000 Euro an Fördermitteln freigegeben werden; die Sanierungsmaßnahme "City West" kann daher bereits zum 31.03.2014 abgeschlossen werden; das Gebiet ist demnach mit der als Anlage beigefügten Satzung aus der Sanierung zu entlassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsge- bietes „City West“ mit der als Anlage beigefügten Sanierungsaufhebungssatzung. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014
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Extrahierter Text
Anlage Satzung zur förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebietes „City-West“ Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) mit Wir- kung vom 21.06.2013 und § 4 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Gemeinde- ordnung in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 582, ber. 698) zuletzt geändert durch Ge- setz vom 16.04.2013 (GBI. S. 55) mit Wirkung vom 20.04.2014 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung der Sanierungssatzung Die Satzung vom 9. Mai 2006 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „City West“ wird zum 31.03.2014 aufgehoben. § 2 Bisherige Gebietsgrenzen Die Grenzen des bisherigen Sanierungsgebietes ergeben sich aus der beigefügten Skizze. Diese ist Bestandteil dieser Satzung. § 3 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, ....... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Anlage
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Stadterneuerungsprogramm SEP „City-West“: Aufhebung der Sanierungssatzung Vorlage: 2014/0420 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungs- gebietes „City-West“ mit der der Vorlage als Anlage beigefügten Sanierungsaufhe- bungssatzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf: Hier verweise ich auf die Informationsbroschüre. - Dem stimmen Sie auch alle zu. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. April 2014