Transparente Vergabe städtischer Landwirtschaftsflächen
| Vorlage: | 2014/0419 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 18.02.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.03.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.02.2014 eingegangen: 14.02.2014 Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0419 25 öffentlich Dez. 4 Transparente Vergabe städtischer Landwirtschaftsflächen - Kurzfassung - Die Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen ist derzeit Gegenstand eines umfassenden Abstimmungsprozesses. Dessen Ergebnisse werden den Ausschüssen vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet einheitliche und transparente Vergabekriterien für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die Stadt. Die Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen und die Inhalte der Landpachtverträge der Stadt sind derzeit Gegenstand eines Abstimmungsprozesses sowohl mit den städtischen Ämtern und Naturschutzverbänden als auch mit den staatlichen Landwirtschaftsbehörden und dem Landesbauernverband. 2. In den Vergabekriterien wird berücksichtigt, dass die Existenzsicherung landwirt- schaftlicher Betriebe besondere Priorität hat. Die Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe hat bisher schon für die Stadt eine hohe Priorität. 3. Die Vergabekriterien werden so ausgestaltet, dass Methoden des biologischen Landbaus auf städtischen Landwirtschaftsflächen gezielt gefördert werden. Zu klären ist, wie weit die Stadt unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Einfluss auf die Art der Bewirtschaftung nehmen kann. 4. Die Bereitschaft zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen wie Ackerrandstrei- fen, Pflegerandstreifen an Gewässern, Biotopverbund- und Extensivierungsmaß- nahmen fließt als weiteres Bewertungskriterium für die Vergabe mit ein. Zu den verbindlichen Grundsätzen der "guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft gehören u. a. auch die Erhaltung von Hecken und Feldrainen. Eine darüber hinausgehende Durchfüh- rung von Pflegemaßnahmen dürfte je nach Umfang dem Pächter eher als Lohnarbeit zu beauf- tragen sein. 5. Die Vergabekriterien werden im Umweltausschuss und im Ausschuss für öffentli- che Einrichtungen beraten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Sobald der Abstimmungsprozess (Ziff. 1) zu einem Abschluss gekommen ist, wird das Liegen- schaftsamt die Ergebnisse den Ausschüssen vorlegen.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. Februar 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 59. Plenarsitzung Gemeinderat 18.03.2014 2014/0419 25 öffentlich Transparente Vergabe städtischer Landwirtschaftsflächen 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet einheitliche und transparente Vergabekriterien für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die Stadt. 2. In den Vergabekriterien wird berücksichtigt, dass die Existenzsicherung landwirt- schaftlicher Betriebe besondere Priorität hat. 3. Die Vergabekriterien werden so ausgestaltet, dass Methoden des biologischen Landbaus auf städtischen Landwirtschaftsflächen gezielt gefördert werden. 4. Die Bereitschaft zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen wie Ackerrand- streifen, Pflegerandstreifen an Gewässern, Biotopverbund- und Extensivierungs- maßnahmen fließt als weiteres Bewertungskriterium für die Vergabe mit ein. 5. Die Vergabekriterien werden im Umweltausschuss und im Ausschuss für öffentli- che Einrichtungen beraten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Aus der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage der GRÜNEN Fraktion vom November 2013 ergibt sich, dass die Stadt aktuell 762 ha an landwirtschaftlich ge- nutzten Flächen verpachtet. Die Entscheidung über eine Verpachtung landwirtschaft- licher Flächen durch die Stadt ist demnach für einige Landwirte und Landwirtinnen von existenzieller Bedeutung. Der Antwort der Stadtverwaltung ist außerdem zu entnehmen, dass die Verpachtung von Landwirtschaftsflächen bisher überwiegend nach interner Einschätzung der Ver- waltung erfolgt. In der Vergangenheit kam es dabei verschiedentlich zu Beschwerden von Landwirten und Landwirtinnen, die bei einer städtischen Pachtvergabe nicht zum Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Zuge gekommen waren. Da bisher keine objektiv nachvollziehbaren Vergabekriterien existieren, lässt sich schwer abschätzen, welche dieser Beschwerden berechtigt sind und welche nicht. Derartige Situationen sollten zukünftig durch ein transparentes, einheitliches und nachvollziehbares Bewertungs- und Vergabeverfahren vermieden werden. Den Äußerungen der Stadtverwaltung zufolge wird bei der städtischen Vergabe in der Regel das Ziel verfolgt, dem erhöhten Flächenbedarf moderner landwirtschaftli- cher Betriebe zu entsprechen. Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion sollte der Schwer- punkt bei der Flächenvergabe aber vor allem der Existenzsicherung landwirtschaftli- cher Betriebe dienen, wobei auch kleinere Betriebe zum Zuge kommen sollten. Letz- tere leisten oft einen besonders wichtigen Beitrag zum Erhalt einer vielfältigen und strukturreichen Kulturlandschaft. Eine gezielte Förderung des biologischen Landbaus auf städtischen Flächen wird seitens der Stadt offenbar bereits angestrebt, jedoch wird dieses Ziel bisher nicht durch konkrete Maßnahmen verfolgt. Auch hierzu sollten die zu erarbeitenden Vergabekriterien beitragen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Johannes Honné Manfred Schubnell Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 25 der Tagesordnung: Transparente Vergabe städtischer Landwirtschafts- flächen Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Dr. Ute Leidig, der Stadträte Jo- hannes Honné und Manfred Schubnell (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 14. Februar 2014 Vorlage: 2014/0419 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Das Thema dieses Antrags ist vielleicht keines, das den Gedanken an Wahlkampf nahelegt. Insofern können wir es relativ kurz machen. In der Sache ist es uns aber doch wichtig. Die Stadt hat über 760 ha an landwirtschaftlicher Fläche, die sie verpachtet. Das ergab sich aus einer Anfrage, die wir vor wenigen Monaten gestellt haben. Diese Größenord- nung rechtfertigt, dass man sich auch einmal mit der Frage der Vergabe beschäftigt. Denn für manche Landwirte ist es durchaus auch existenziell, ob sie von der Stadt Flä- chen bekommen oder nicht zum Zuge kommen. Es haben sich in der Vergangenheit schon mehrfach Landwirte an uns gewandt, die sich ungerecht behandelt fühlten, die nicht zum Zuge kamen und wissen wollten, warum. Unsere Nachfragen bei der Verwal- tung haben relativ klar ergeben, dass das immer Einzelfallbetrachtungen sind, die schwer objektivierbar und für die Betroffenen und uns als Außenstehende schwer nach- vollziehbar sind. Uns ist wichtig, dass dieser Prozess in irgendeiner Form transparent gestaltet wird und für alle nachvollziehbar ist. Natürlich spielt eine wichtige Rolle, dass die Existenzsiche- rung von Betrieben möglichst gewährleistet wird. Uns ist aber auch wichtig, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, den ökologischen Landbau auf den städtischen Flächen - 2 - gezielt zu fördern, dass eher Landwirte zum Zuge kommen, die eine Bereitschaft haben, mit dem Naturschutz zu kooperieren. Wobei klar ist, wenn sie Naturschutzmaßnahmen durchführen, dass das natürlich in Lohnarbeit passieren soll. Das ist gar keine Frage. Die Stadt sollte sich mit dieser Thematik befassen und uns dazu ein Konzept vorlegen. Jetzt entnehme ich der Antwort der Verwaltung, dass da schon etwas in Arbeit ist. Das freut uns. Wir hoffen, das geht auch in die Richtung, die wir uns vorstellen. Wir warten ab, wie die Ausschussberatung läuft. Grundsätzlich sind wir aber mit dem, was hier steht, erst einmal einverstanden. (Beifall bei den Grünen) Der Vorsitzende: Es steht ausdrücklich drin, dass die Naturschutzverbände beteiligt sind. Insofern gehe ich schon davon aus, dass diese Themen dann auch entsprechend angesprochen werden. Stadträtin Müllerschön (SPD): Auch die SPD-Fraktion vertritt die Meinung, dass die Vergabe städtischer landwirtschaftlicher Flächen transparent, offen und nachvollziehbar erfolgen soll. Insofern freuen wir uns natürlich auf den Abstimmungsprozess, der zur- zeit über das Liegenschaftsamt läuft. In erster Linie geht es schließlich darum, dass man die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe in unserer Stadt sichert. Wir wissen aber auch, dass die Landwirtschaftsflächen in dieser Stadt begrenzt sind und stetig abnehmen. Insofern müssen sich die Vergabe- kriterien auch an gewissen Parametern orientieren. Ich möchte jetzt nur die wichtigsten herausgreifen, in Anbetracht der späten Stunde. Es ist Fakt, dass die Landwirte immer wieder Bewirtschaftungsflächen verlieren. Das ge- schieht z. B. durch Kompensationsmaßnahmen. Das geschieht durch die Ausweisung von Gewerbeflächen oder Baugebieten. In diesem Fall benötigen die Landwirte natür- lich Ersatzflächen, wenn sie bereit stehen. Sie sollten dann zumindest auch bevorzugt behandelt werden, insbesondere auch dann, wenn es angrenzende Flächen sind, die sie bereits bewirtschaften. Bei den mehr und mehr begrenzten städtischen Landwirtschafts- flächen sollten nach Möglichkeit ortsansässige Landwirte bei den Verpachtungen zum Zug kommen, denn moderne landwirtschaftliche Betriebe haben nun einmal einen gro- ßen Flächenbedarf, wenn sie am Markt bestehen wollen. Ein weiteres Kriterium sollte die Bevorzugung von Vollerwerbslandwirten gegenüber Nebenerwerbslandwirten sein, denn erstere müssen in Gänze davon leben. Diese grundlegenden Fakten müssen bei den Vergabekriterien verankert sein, um die landwirtschaftlichen Betriebe hier in der Stadt auch lebensfähig zu erhalten. Die Grünen fordern außerdem bei der Vergabe praktisch die gezielte Förderung der biologischen Bewirtschaftung. Ich denke, das ist ein Prozess. Diese Umstellung kann nicht von heute auf morgen erfolgen. Meines Wissens ist die Bewirtschaftung bisher noch Sache des Pächters und im Übrigen auch abhängig von dem Bewirtschaftungskonzept, das der jeweilige Pächter durchführt. - 3 - Zudem fordern die Grünen Naturschutzmaßnahmen. Ich denke, die können nicht in der Gesamtheit in die Vergabekriterien aufgenommen werden. Es ist so, dass die Landwirte bereits viele Naturschutzmaßnahmen durchführen, einerseits durch Vorgaben der EU, aber auch in Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt und dem Umweltamt. Anderer- seits ist es natürlich auch so, dass, wenn sie diese gesamten Maßnahmen durchführen, nochmals ein erhöhter Flächenverlust damit verbunden ist. Diese ganzen Maßnahmen durchzuführen, ist natürlich für die Landwirte auch ein Mehraufwand. Da stellt sich auch die Frage, wer zahlt denn diesen Mehraufwand. Ich denke, zeitgemäße Landwirt- schaft muss leistungsorientiert und umweltfreundlich arbeiten, um in der Marktwirt- schaft bestehen zu können. Darauf müssen diese Vergabekriterien auch achten. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Haller (CDU): Diese Ausarbeitung der Verwaltung finden meine Fraktion und ich sehr hoffungsbringend. Es ist gut, wenn man das in den Ausschüssen noch einmal bearbeitet, wenn die Vorarbeit zu Ende geleistet ist. In Anbetracht der Stunde sollten wir uns alle darauf einigen. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Jooß (FDP): Ich kann mich meiner Vorrednerin, Ute Müllerschön, als ausge- wiesene Fachfrau anschließen. Ich denke, sie hat das hervorragend präsentiert. Zum Punkt 1, Transparenz: Transparenz muss gewährleistet sein. Hier müssen entschei- dende Regelungen gefunden werden. Punkt 2, Vergabekriterium: Das muss sich an der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ausrich- ten. Es muss die Balance zwischen Groß- und Kleinbetrieben gefunden werden. Zum Punk 3: Das sehen wir sehr kritisch. Es kann nicht sein, dass nur biologische An- bauer zum Zuge kommen. Die Stadt erklärt richtig: "Zu klären ist, wie weit die Stadt unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Einfluss auf die Bewirtschaf- tung nehmen kann." Ich denke, da kann es nicht nur Biobauern geben, sondern die anderen haben genauso ihre Berechtigung. Punkt 4, Bereitschaft zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen: Ich sehe eine große Chance für die kleineren Betriebe, oder die, die es in Lohnarbeit machen können. Ansonsten sind wir froh, wenn das in den entsprechenden Ausschüssen behandelt und konkretisiert wird. (Beifall bei der FDP) Der Vorsitzende: Sie wären damit einverstanden, dass wir das zu gegebener Zeit im Ausschuss behandeln, wenn wir Ergebnisse vorlegen können. - 4 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. April 2014