Milieuschutzsatzung - Schutz von alteingesessenen Bewohnerinnen/Bewohnern vor Verdrängung durch Mieterhöhungen

Vorlage: 2014/0403
Art: Anfrage
Datum: 11.02.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Südstadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.03.2014

    TOP: 36

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 36
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 07.02.2014 eingegangen: 07.02.2014 Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0403 36 öffentlich Dez. 4 Milieuschutzsatzung - Schutz von alteingesessenen Bewohnerinnen/Bewohnern vor Ver- drängung durch Mieterhöhungen 1. Beobachtet bzw. verfolgt die Stadtverwaltung, inwieweit in Karlsruher Stadtteilen oder Stadtquartieren Prozesse der Verdrängung von alteingesessenen Bewohnern und Bewohnerinnen stattfinden als Folge von Mieterhöhungen nach energetischen oder sonstigen Sanierungs- und Aufwertungsmaßnahmen? Wenn ja: a) Mit welchen Mitteln verfolgt die Stadtverwaltung dies? b) Was sind die bisherigen Ergebnisse? Derartige Verdrängungsprozesse werden von der Stadtverwaltung nicht beobachtet. Insbesonde- re werden derzeit in Karlsruhe keine flächenhaften Sanierungen oder gar Sanierungen hin zu Lu- xusobjekten wie in Berlin oder München gesehen, durch die alteingesessene Bewohner ihre Un- terkunft verlieren. Sicherlich gibt es auch in Karlsruhe punktuell Sanierungen. Dies ist für eine Stadt in der Größe von Karlsruhe völlig normal und wird es auch weiterhin geben. Die beschrie- benen negativen Auswirkungen werden jedoch nicht festgestellt. In der Vergangenheit mussten keine Menschen wegen derartiger Maßnahmen obdachlosenrecht- lich versorgt werden. Sofern bei Kunden der Sozial- und Jugendbehörde in Einzelfällen die Mieten aufgrund von Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen gestiegen sind, konnten über Son- derregelungen die Mieten abgesichert werden. Auch bei der Volkswohnung sind die beschriebenen Verdrängungsprozesse im Rahmen der Miet- interessentenaufnahme und -betreuung nicht erkennbar. Seite 2 Im Rahmen der Stadtsanierung wird bei der Gewährung von Modernisierungszuschüssen in den vom Gemeinderat festgelegten Gebieten darauf geachtet, dass durch eine vertraglich vereinbarte Mietpreisbindung auch nach der Modernisierung ein moderates Mietpreisgefüge aufrechterhalten bleibt und eine Verdrängung der Mieter in den Sanierungsobjekten nicht stattfindet. Unabhängig davon sind selbstverständlich die im Mietrecht (z. B. bei Modernisierung) ohnehin verankerten Höchstgrenzen zu beachten. Auch eine Milieuschutzsatzung würde daran nichts än- dern. Die zeitgemäße Modernisierung und energetische Erneuerung eines Gebäudes sieht § 172 Absatz 4 Baugesetzbuch selbst bei Vorliegen einer solchen Satzung als ausdrücklichen Genehmi- gungstatbestand vor. Es ist darauf hinzuweisen, dass umfassende Modernisierungsmaßnahmen in den Sanierungsge- bieten heute ohnehin eher in geringerer Zahl anfallen und natürlich auch in Abhängigkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Zuschüsse durch die Eigentümer zu sehen sind. Da diese Mo- dernisierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten ohnehin nur punktuell sind, kann mit einer solchen, auf Einzelobjekte bezogenen Mietpreisbindung nicht das Gesamtgefüge in einem Sanie- rungsgebiet beeinflusst werden. Auch in den seit längerem abgeschlossenen Sanierungsbieten in Weststadt, Südstadt und in den beiden Gebieten in der Oststadt konnten seitens der Stadtsanierung keine solchen Verdrängungs- tendenzen beobachtet werden. 2. Ist die Stadtverwaltung bereit, wenn oben beschriebene Verdrängungsprozesse oder deren Bevorstehen festzustellen sind, dem Gemeinderat den Erlass einer Milieuschutz- satzung für das je in Frage stehende Gebiet oder Stadtquartier vorzuschlagen? In Anbetracht der beschriebenen Situation sieht die Stadtverwaltung derzeit keinen Handlungs- bedarf für eine kommunale Satzung. Sollte sich die Situation ändern, werden entsprechende Maßnahmen geprüft.

  • Die Linke-Milieuschutzsatzung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 7. Februar 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 59. Plenarsitzung Gemeinderat 18.03.2014 2014/0403 36 öffentlich Milieuschutzsatzung - Schutz von alteingesessenen Bewohnerinnen/Bewohnern vor Verdrängung durch Mieterhöhungen 1. Beobachtet bzw. verfolgt die Stadtverwaltung, inwieweit in Karlsruher Stadttei- len oder Stadtquartieren Prozesse der Verdrängung von alteingesessenen Bewohnern und Bewohnerinnen stattfinden als Folge von Mieterhöhungen nach energetischen oder sonstigen Sanierungs- und Aufwertungsmaßnah- men? Wenn ja: a) Mit welchen Mitteln verfolgt die Stadtverwaltung dies? b) Was sind die bisherigen Ergebnisse? 2. Ist die Stadtverwaltung bereit, wenn oben beschriebene Verdrängungsprozes- se oder deren Bevorstehen festzustellen sind, dem Gemeinderat den Erlass einer Milieuschutzsatzung für das je in Frage stehende Gebiet oder Stadtquar- tier vorzuschlagen? Nach § 172 Baugesetzbuch kann die Gemeinde eine Milieuschutzsatzung erlassen, wenn ein städtebauliches Problem vorliegt, wie ein sich andeutender Prozess der Verdrängung der alteingesessenen Bewohnerschaft. Gerade die von der Verdrän- gungsgefahr besonders betroffene Gruppe der Niedrigverdiener oder Familien mit mehreren Kindern werden erfahrungsgemäß im näheren Umfeld keine Wohnung mehr finden, die sie sich leisten können. Die Wohnungsknappheit in Karlsruhe ist mittlerweile unbestritten, auch der Mangel an erschwinglichen Mietwohnungen für Geringverdienende. Prozessen wie der Verdrängung von alteingesessenen Bürge- rinnen und Bürgern (Gentrifizierung) sollte frühzeitig gegengesteuert werden. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Protokoll TOP 36
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 36 der Tagesordnung: Milieuschutzsatzung - Schutz von alteingesesse- nen Bewohnerinnen/Bewohnern vor Verdrängung durch Mieterhöhungen Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos vom 7. Februar 2014 Vorlage: 2014/0403 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. April 2014