Sirenenwarnsystem in Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0401 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.02.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.03.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 35. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.03.2014 2014/0401 3 öffentlich Dez. 5 Sirenenwarnsystem in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.02.2014 3 Hauptausschuss 11.03.2014 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis von der Vorbemerkung und stimmt dem Erhalt des flächendeckenden Sirenenwarnsystems in Karlsruhe zu. Der Hauptausschuss beschließt hierzu nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen die Vergabe des Pla- nungsauftrages für die Erneuerung des Sirenenwarnsystems in Karlsruhe und beauftragt die Branddirektion mit dem Abschluss des Planungsvertrages (Leistungsphase 1 - 3). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 30.160,00 € keine 30.160,00 € keine Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.370001.700.816.14 Kontenart: 78310000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1 1 A A u u s s g g a a n n g g s s l l a a g g e e Zu den Grundpfeilern des Zivil- und Katastrophenschutzes gehört es, die Bevölkerung schnell und flächendeckend vor bestehenden Gefahren in Folge von Naturereignissen, Unglücken oder Störfällen zu warnen. Dadurch kann kurzfristig ein bestimmtes Verhalten der Bevölke- rung erreicht werden, z. B. das Aufsuchen sicherer Orte. Ein Warnsystem kann nur dann ein wirksames Instrument der Gefahrenabwehr sein, wenn es gelingt, möglichst die gesamte betroffene Bevölkerung zu erreichen. Eine Warnung be- steht daher immer aus zwei Phasen: Phase 1: „Wecken“ (Aufmerksamkeit erzeugen/akustische Initialwarnung) Phase 2: „Informieren“ (z. B. durch Rundfunkdurchsagen) Ein umfassendes Wecksystem, das die Bevölkerung sicher erreicht, ist ohne Sirenen nicht darstellbar. Nur Sirenen erreichen auch die Menschen, die sich im Freien aufhalten oder kein Handy mitführen bzw. besitzen. Während viele andere Städte die dringende Notwendigkeit eines flächendeckenden Sire- nenwarnsystems erst vor kurzem für sich erkannt haben und den Aufbau fokussieren, verfügt die Stadt Karlsruhe bereits seit Jahren über ein funktionierendes System. Aktuell besteht das Sirenenwarnsystem aus 88 elektrischen Motorsirenen aus den Sechziger Jahren und 14 neuen elektronischen Hochleistungsanlagen. Die Auslösung der Sirenen läuft dabei über zwei unterschiedliche Wege: die 88 älteren Modelle werden über Tonfrequenz- Rundsteuerempfänger der Stadtwerke Karlsruhe angesteuert, die neuen Anlagen über digi- tale Fernwirkempfänger. Die Stadtwerke Karlsruhe muss ab 2014 die Technik der Ansteue- rung erneuern. Dadurch können die Tonfrequenz-Rundsteuergeräte zur Auslösung der 88 Motorsirenen nicht mehr bedient werden. Die durch die Stadtwerke angebotene Alternative zur Umrüstung dieser Sirenenanlagen kann eine gesicherte zeitnahe Warnung der Bevölke- rung nicht gewährleisten. Die bisherigen Planungen der Unteren Katastrophenschutzbehörde sahen vor, die Motorsi- renen sukzessive durch neue Hochleistungssirenen, die auch bei Stromausfall funktionieren, zu ersetzen. Durch den Verlust der Ansteuerungsmöglichkeit muss dieser Ersatz nun deut- lich schneller (bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen durch die Stadtwerke) vollzogen werden. Nach einer ersten überschlägigen Ermittlung muss mit etwa 35 noch zu definieren- den Sirenenstandorten gerechnet werden. 2 2 Z Z i i e e l l s s e e t t z z u u n n g g Für das gesamte bebaute Gebiet der Stadt Karlsruhe soll im Ereignisfall eine flächende- ckende Warnung der Bevölkerung durch den Einsatz von Sirenen erreicht werden. Unter Berücksichtigung bestehender Sirenenstandorte sollen durch das z u beauftragende Pla- nungsbüro neue Sirenenstandorte festgelegt werden. Die Sirenen sollen bis zum Abschluss der Umbaumaßnahmen der Stadtwerke im Jahr 2015 funktionstüchtig sein. Dazu sind die festgelegten Standorte auszuschreiben und durch die Stadt zu vergeben. Die Bauüberwa- chung bis zur Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe an den Betreiber ist durch das Pla- nungsbüro durchzuführen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3 3 K K o o s s t t e e n n z z u u s s a a m m m m e e n n s s t t e e l l l l u u n n g g Nach der ersten überschlägigen Ermittlung sind für den Erhalt des flächendeckenden Sire- nenwarnsystems etwa 35 Sirenenstandorte erforderlich. Daraus ergeben sich vorläufig an- rechenbare Kosten in Höhe von circa 678.000,00 € brutto. Die entsprechenden Honorar- leistungen für den vollständigen Planungsauftrag belaufen sich auf rund 149.000,00 € brutto. Durch die anteilige Mitarbeit des Auftraggebers kann die Honorarleistung auf ein Honorar von rund 122.000,00 € brutto reduziert werden. Mit dieser Vorlage soll über die Vergabe der ersten drei Leistungsphasen des Planungsauftrages entschieden werden (30.160,00 € brut- to), um für die Mittelanmeldung zum Doppelhaushalt 2015/2016 belastbare Kostenangaben zu haben. Die Haushaltsmittel für den vollständigen Planungsauftrag (Leistungsphasen 1 - 9) stehen bereits in voller Höhe zur Verfügung. Der Gemeinderat entscheidet über die vollstän- dige Umsetzung des Sirenenwarnsystems im nächsten Doppelhaushalt. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen - die Vergabe des Planungsauftrages für die Erneuerung des Sirenenwarnsystems in Karlsruhe und beauftragt die Branddirektion mit dem Abschluss des Planungsvertrages (Leistungsphase 1 - 3) Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Februar 2014
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 35. Sitzung Hauptausschuss Termin: 11. März 2014, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Sirenenwarnsystem in Karlsruhe Vorlage: 2014/0401 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen - die Vergabe des Planungsauftrages für die Erneuerung des Sirenenwarnsystems in Karlsruhe und beauftragt die Branddirektion mit dem Abschluss des Planungsvertrages (Leistungsphase 1 - 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt er fest, dass der Hauptausschuss der Vor- lage zustimmt. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:38 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 1. April 2014