Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung Karlsruhe

Vorlage: 2014/0386
Art: Anfrage
Datum: 04.02.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 1
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.03.2014

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-KFLS-Stiftung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 31. Januar 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 59. Plenarsitzung Gemeinderat 18.03.2014 2014/0386 33 öffentlich Karl Friedrich-, Leopold- und Sophienstiftung Karlsruhe A. Ist es richtig, dass der Geschäftsführer und sein Stellvertreter als städtische Beamte von der Stadt für ihre Tätigkeit für die KFLS-Stiftung abgeordnet wer- den? Man gewinnt den Eindruck, dass beide abgeordnete Beamte gleichzeitig als Geschäftsführer und Vertreter für den Wohnstift e. V. (Fächerresidenz), der ein privater Verein für die betuchten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe ist, tätig zu sein scheinen. Der Vorstand des Vereins scheint ähn- lich zusammengesetzt wie der Stiftungsrat der KFLS-Stiftung. 1. Wie sehen die Verträge für die Beamten bei der KFLS-Stiftung bzw. für den Wohnstiftverein aus? 2. Gibt es eine zeitliche Begrenzung? 3. Wie wäre in einem solchen Fall die Geschäftsführung einer öffentlichen Stiftung durch abgeordnete städtische Beamte mit der zeitgleichen Ge- schäftsführung eines privaten Vereins vereinbar? B. Laut Medienbericht hätten bei einem Verkauf des voll belegten Markgrafen- Stifts mit 62 Wohnungen und einer Pflegestation, welcher von 2011-2013 vorbereitetet wurde, die betagten Bewohner in die nicht belegten Apparte- ments von Fächerresidenz und Wohnstift Rüppurr umziehen müssen. Ist dem so? 1. Gab es wegen der Verkaufsabsichten des stiftungseigenen Markgra- fenstifts mit 80 - 90 dort lebenden Senioren unterschiedliche Zielset- zungen von Geschäftsführer und Heimleiterin, die zum Konflikt und der aktuellen Freistellung der Heimleiterin führten? 2. Gab es wegen der Verkaufsabsichten einen Belegungsstopp? Ist der Verkauf von Stiftungseigentum nach § 2 Abs.1 der Satzung überhaupt satzungsgemäß? 3. Sollte es tatsächlich personelle Vermischungen zwischen KFLS- Stiftung und Fächerresidenz geben, wäre die Vermutung, dass durch die angekündigte „Kernsanierung“ des Markgrafenstifts „freie Kapazitä- ten in der Fächerresidenz“ belegt werden sollen, nicht nahe liegend? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage „Konzept für stadtteil- und zu- kunftsorientierte Wohn- und Pflegeeinrichtungen“ (TOP 26 der 56. Plenarsitzung, vom 21.01.2014) ist zu lesen: „Von einer drohenden Schließung des Markgrafenstif- tes ist der Verwaltung nichts bekannt“. Im Schreiben das Stiftungsratsvorsitzenden der Karl Friedrich-, Leopold- und So- phien-Stiftung Karlsruhe (kurz: KFLS-Stiftung), vom 31.10.2013 an die Fraktionen im Karlsruher Gemeinderat, war allerdings u. a. zu lesen: „...Für das Markgrafen-Stift kann es daher keine generelle Bestandsgarantie, auch nicht bis zu einem bestimm- ten Kalenderjahr geben,...“ Ebenfalls ist in dem Schreiben des KFLS-Stiftungsratsvorsitzenden zu entnehmen, dass es wegen streng geheim gehaltener Verkaufsvorbereitungen, von denen die Heimleiterin Kenntnis erlangte, zu einem Zerwürfnis zwischen der Heimleiterin und dem Geschäftsführer des Markgrafenstiftes bzw. KFLS-Stiftung gekommen ist. Eine besorgniserregende Entwicklung, die bereits ihren Weg in die lokalen Medien gefun- den hat. Die KFLS-Stiftung unterhält neben dem Markgrafenstift weitere Alten- und Pflege- wohnheime, wie das „Christian-Griesbach-Haus“ oder des „Senioren-Zentrum Neu- reut“. Laut Satzung § 4 ist der Gemeinderat Organ der Stiftung und laut § 5 u. a. für die Änderung des Stiftungszwecks, die Zusammenlegung der Stiftung mit einer an- deren Stiftung zuständig. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 31.01.2014 eingegangen: 31.01.2014 Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0386 33 öffentlich Dez. 1 Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung Karlsruhe A. Ist es richtig, dass der Geschäftsführer und sein Stellvertreter als städtische Be- amte von der Stadt für ihre Tätigkeit für die KFLS-Stiftung abgeordnet werden? Man gewinnt den Eindruck, dass beide abgeordnete Beamte gleichzeitig als Ge- schäftsführer und Vertreter für den Wohnstift e. V. (Fächerresidenz), der ein priva- ter Verein für die betuchten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe ist, tätig zu sein scheinen. Der Vorstand des Vereins scheint ähnlich zusammengesetzt wie der Stiftungsrat der KFLS-Stiftung. 1. Wie sehen die Verträge für die Beamten bei der KFLS-Stiftung bzw. für den Wohnstiftverein aus? Die jeweils für die KFLS-Stiftung tätigen städtischen Beamten sind schon seit über 40 Jahren von der Stadt Karlsruhe zur KFLS-Stiftung abgeordnet. Seit Gründung des Vereins Wohnstift Karlsruhe sind die jeweils abgestellten Beamten auch für diesen Verein tätig. Es besteht ein Vertrag über die „Zusammenarbeit zwischen der KFLS-Stiftung und dem Wohnstift Karlsruhe e. V.“, der eine gegenseitige Verrechnung sowohl von Personal-, als auch von Raum- und weiteren Sachkosten vorsieht. 2. Gibt es eine zeitliche Begrenzung? Es gibt keine zeitliche Begrenzung. 3. Wie wäre in einem solchen Fall die Geschäftsführung einer öffentlichen Stiftung durch abgeordnete städtische Beamte mit der gleichzeitigen Geschäftsführung eines privaten Vereins vereinbar? Es bestehen und es bestanden keine Bedenken gegen die Vereinbarkeit der gleich- zeitigen Geschäftsführung. In sozialen Bereichen bestehen oftmals übereinstimmende Geschäftsführertätigkeiten für mehrere Organisationen oder Unterorganisationen. Seite 2 Anmerkung: Entgegen der Behauptung, dass der Vorstand des Vereins ähnlich zusammengesetzt ist wie der Stiftungsrat der KFLS-Stiftung ist festzustellen, dass es bei jeweils 9 Personen im Vorstand bzw. Stiftungsrat lediglich bei 2 Personen eine Übereinstimmung gibt. B. Laut Medienbericht hätten bei einem Verkauf des voll belegten Markgrafen-Stifts mit 62 Wohnungen und einer Pflegestation, welcher 2011 - 2013 vorbereitet wur- de, die betagten Bewohner in die nicht belegten Appartements von Fächerresi- denz und Wohnstift Rüppurr umziehen müssen. Ist dem so? 1. Gab es wegen der Verkaufsabsichten des stiftungseigenen Markgrafenstifts mit 80 - 90 dort lebenden Senioren unterschiedliche Zielsetzungen von Geschäfts- führer und Heimleiterin, die zum Konflikt und der aktuellen Freistellung der Heimleiterin führten? Es gab zu keiner Zeit Verkaufsabsichten seitens der KFLS-Stiftung für das Markgrafen- Stift, sondern lediglich eine von den Paracelsus-Kliniken Deutschland ausgehende An- kaufsanfrage. Der Geschäftsführer verhandelte daraufhin im Auftrag des Stiftungsrates mit der Klinik über die Modalitäten für einen evtl. Kauf des Markgrafen-Stifts bis März 2013 (hier hat die Paracelsus-Klinik der KFLS-Stiftung mitgeteilt, dass sie an einem Kauf nicht mehr interessiert ist). Die Klinik hatte sich zuvor ausdrücklich Stillschweigen ausbedungen. Einer von mehreren Interessenkonflikten besteht zwischen Geschäftsführer und Heim- leiterin darin, dass der Geschäftsführer den ihm vom Stiftungsrat erteilten o. g. Verhand- lungsauftrag ausgeführt hat, wohingegen die Heimleiterin nach Kenntnis weitere Ver- handlungen und einen evtl. Verkauf unter allen Umständen verhindern wollte. 2. Gab es wegen der Verkaufsabsichten einen Belegungsstopp? Ist der Verkauf von Stiftungseigentum nach § 2 Abs. 1 der Satzung überhaupt satzungsgemäß? Es gab zu keiner Zeit einen Belegungsstopp. Auch wenn § 2 Abs. 1 der Satzung einen Verkauf nicht ausdrücklich erwähnt, ist dieser nicht ausgeschlossen, da in dieser Textpassage der Satzung lediglich der Stiftungs- zweck erläutert wird. 3. Sollte es tatsächlich personelle Vermischungen zwischen KFLS-Stiftung und Fächerresidenz geben, wäre die Vermutung, dass durch die angekündigte „Kern- sanierung“ des Markgrafenstifts „freie Kapazitäten in der Fächerresidenz“ belegt werden sollen, nicht nahe liegend? Bei der FächerResidenz handelt es sich um eine im April 2008 in Betrieb gegangene Einrichtung des Wohnstift Karlsruhe e. V. Aufgrund der guten Belegung dieses Hauses (87,5 %), könnten theoretisch nur 1/5 der Bewohnerinnen und Bewohner des Mark- grafen-Stifts in dieses Haus einziehen. Die Residenz Rüppurr des Wohnstift Karlsruhe e. V. ist übrigens zu 95 % ausgelastet. Die Vermutung ist daher falsch.

  • Protokoll TOP 33
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 33 der Tagesordnung: Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung Karlsruhe Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 31. Januar 2014 Vorlage: 2014/0386 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. April 2014