Parken auf Gehwegen
| Vorlage: | 2014/0375 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.01.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.03.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom 27. Januar 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 59. Plenarsitzung Gemeinderat 18.03.2014 2014/0375 31 öffentlich Parken auf Gehwegen 1. Wie hat sich in Bezug auf Gehwegparken die Strategie der Ordnungsbehörde geändert? Gibt es eine einheitliche Regelung, wie mit Gehwegparkern verfahren wird? 2. Wie sieht das beispielsweise in der Südstadt aus? Würde hier ein konsequentes Verbot vom Gehwegparken bedeuten, dass der bisher genehmigte Radverkehr entgegen der Ein- bahnstraßenrichtung beendet werden müsste? 3. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, bei genügend breiten Gehwegen durch ent- sprechende Markierung das Gehwegparken teilweise weiter zu erlauben und dadurch den Radverkehr durchgängig zu halten? Begründung: Offensichtlich werden seit einiger Zeit Bußgelder für das Parken auf den Gehwegen z. B. in der Südstadt erhoben. Bislang wurde den Autofahrern durch Ankeilung der hohen Bürger- steige ermöglicht, auf den Gehwegen zu parken, und dies wurde entsprechend als Duldung gewertet. Wenn dies aber nun doch verboten wäre, würde sich durch das beidseitige Parken der Autos auf der Straße der Fahrraum so sehr verengen, dass die Fahrräder im Gegenverkehr nicht mehr durchkämen. Darum setzt sich GfK dafür ein, dass die Stadtverwaltung hier Klarheit schafft und dass dort, wo es von der Breite her möglich ist, durch eine Markierung auf dem Gehweg das Gehweg- parken weiterhin erlaubt bleibt. Natürlich ist uns auch wichtig, dass die Gehwegbreite für Kinderwägen und Rollstühle entsprechend beibehalten wird. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom: 27.01.2014 eingegangen: 27.01.2014 Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0375 31 öffentlich Dez. 2 Parken auf Gehwegen 1. Wie hat sich in Bezug auf Gehwegparken die Strategie der Ordnungsbehörde ge- ändert? Gibt es eine einheitliche Regelung, wie mit Gehwegparkern verfahren wird? Die Thematik wurde am 16. Januar 2014 im Planungsausschuss behandelt und das zu- künftig vorgesehene Konzept hierbei vorgestellt. Die Stadtverwaltung sah, nicht zuletzt nach Hinweisen vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und Beschwerden der zu Fuß gehenden Personen, Handlungsbedarf, die schutzwürdigen Interessen des genannten Personenkreises stärker zu berücksichtigen. Die Straßenverkehrsordnung sieht dies ohne- hin vor. Danach ist zum Parken der rechte Fahrbahnrand zu benutzen. Das derzeit gedul- dete Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg ist nicht rechtskonform. Das neue Konzept ist noch nicht in der Praxis umgesetzt. Dies bedeutet, dass sich an der Ahndungspraxis des Gemeindlichen Vollzugsdienstes bislang nichts geändert hat. Verwar- nungen werden somit ausgesprochen, wenn neben dem parkenden Kraftfahrzeug für die zu Fuß gehenden Personen nicht mindestens 1,20 m verbleiben. Unabhängig von der ver- bleibenden Restbreite wird ein Fahrzeug beanstandet, wenn es mit vier Rädern auf dem Gehweg steht. Bei der Umsetzung der neuen Regelung werden die Bürgervereine und die Ortsverwaltun- gen eng mit eingebunden. Seite 2 2. Wie sieht das beispielsweise in der Südstadt aus? Würde hier ein konsequentes Verbot vom Gehwegparken bedeuten, dass der bisher genehmigte Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung beendet werden müsste? Jede Straße bedarf einer besonderen Überprüfung. Die Aufhebung von Einbahnstraßen für den Radverkehr ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 3. Sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit, bei genügend breiten Gehwegen durch entsprechende Markierung das Gehwegparken teilweise weiter zu erlau- ben und dadurch den Radverkehr durchgängig zu halten? Ja. Die Legalisierung des Gehwegparkens durch Markierung und Beschilderung wird nach erfolgter Überprüfung der Straßen an geeigneten Stellen zur Anwendung kommen. Die vorgesehenen Maßnahmen für den Fußgängerverkehr sollen nicht zu Lasten des Radver- kehrs erfolgen.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 31 der Tagesordnung: Parken auf Gehwegen Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto (GfK) vom 27. Januar 2014 Vorlage: 2014/0375 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. April 2014