Einrichtung für schwerstbehinderte Menschen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0370 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 24.01.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.03.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Sozialausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 21.01.2014 eingegangen: 22.01.2014 Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0370 17 öffentlich Dez. 3 Einrichtung für schwerstbehinderte Menschen in Karlsruhe - Kurzfassung - Das Sozialministerium hat am 31.07.2013 die neue Verwaltungsvorschrift zur Investiti- onsförderung von Behinderteneinrichtungen durch das Land Baden-Württemberg erlas- sen. Da ein Bedarf nach solchen Wohnheimplätzen festzustellen ist, wird die Sozial- und Jugendbehörde zusammen mit dem Träger der Behindertenhilfe eine Konzeption zur Wohnheimversorgung erarbeiten und dem Sozialausschuss vorlegen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag an den Sozialausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Karlsruhe gibt es derzeit eine ganze Reihe von Wohnheimen für schwerstbehinderte Menschen in unterschiedlicher Trägerschaft (z. B. Ev. Stadtmission, HWK, Reha- Südwest). Vorhandene Wohnheimplätze sind meist belegt, und es gibt nur eine geringe Fluktuation. Viele Einrichtungen haben eine Warteliste, sodass es schwerstbehinderte Menschen gibt, die nicht adäquat in einem Heim versorgt werden können. Die Planung von neuen Einrichtungen ist in den vergangenen Jahren ins Stocken gera- ten, weil die Landesförderung ausgesetzt war. Nunmehr hat das Sozialministerium am 31.07.2013 eine neue Verwaltungsvorschrift zur Investitionsförderung von Behinder- teneinrichtungen erlassen. Diese Richtlinien legen die Bedingungen fest, nach denen neue Einrichtungen für be- hinderte Menschen (Wohnheime und Beschäftigungsstätten) vom Land Baden- Württemberg und von den Kommunen gefördert werden. So können nur noch Wohn- heime gefördert werden, die maximal 24 Plätze haben. Aufgrund dieser neuen Förderrichtlinien und dem bestehenden Bedarf wird die Sozial- und Jugendbehörde eine Planung für die Wohnheimversorgung von schwerstbehinder- ten Menschen erarbeiten und dem Sozialausschuss vorlegen.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 21. Januar 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 59. Plenarsitzung Gemeinderat 18.03.2014 2014/0370 17 öffentlich Einrichtung für schwerstbehinderte Menschen in Karlsruhe Die Verwaltung ermittelt den Bedarf für eine Einrichtung zur stationären und teilstationären Betreuung von schwerstbehinderten Menschen in Karlsruhe und erstellt auf dieser Basis eine Konzeption für eine solche Einrichtung. Begründung: Nach Informationen der SPD-Gemeinderatsfraktion fehlt in Karlsruhe ein passendes Angebot zur Betreuung und Pflege von schwerstbehinderte Menschen. Eltern, die jahrelang schwerstbehinderte Kinder pflegen, aber dazu nicht mehr in der Lage sind, können derzeit nicht auf ein wohnortnahes Angebot für die Unterbringung und Betreuung ihrer Kinder in Karlsruhe zurückgreifen. Die Verwaltung sollte deshalb den Bedarf einer solchen Einrichtung ermitteln, eine entsprechende Konzeption ausarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Angela Geiger Yvette Melchien Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Einrichtung für schwerstbehinderte Menschen in Karlsruhe Antrag der Stadträtinnen Doris Baitinger, Gisela Fischer, Angela Geiger und Yvette Melchien (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 21. Januar 2014 Vorlage: 2014/0370 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung und Verweisung an den Sozial- ausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Melchien (SPD): Wir begrüßen die Stellungnahme zu unserem Antrag und die Ausführung der Verwaltung. Wir hatten den Antrag gestellt, da wir die dringende Notwendigkeit eines Konzeptes zur Wohnheimversorgung sehen. Dieses soll den Be- darf, die Gegebenheiten und die Möglichkeiten aufzeigen, um in Karlsruhe neue Wohnheimplätze einzurichten. Dank der Investitionsförderung des Landes sind sie auch finanziell wieder realisierbar. In der Antwort ist zu lesen - und wir wissen es auch aus persönlichen Gesprächen -, es gibt schwerbehinderte Menschen in unserer Stadt, die keinen Platz finden. Was das ins- besondere für Angehörige bedeutet, lässt sich kaum messen, sicherlich eine extreme Belastung, und das für alle Beteiligten, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehender Einrichtungen, die diese Hilfesuchenden dann abweisen müssen. Wir se- hen kein - und das möchte ich betonen: kein - qualitatives Problem. Die Leistung, die in diesem Bereich erbracht wird, ist absolut lobenswert. Wir sehen ein strukturelles Prob- lem, denn wir haben schlichtweg zu wenige Plätze in diesem Bereich. Wir werden gerne gemeinsam mit den Trägern der Behindertenhilfe und mit Hilfe ihrer Expertise im Sozial- ausschuss an tragfähigen Lösungen arbeiten, um das Angebot auch in diesem Bereich - 2 - dem Bedarf anzupassen und das Netz an Einrichtungen in unserer Stadt enger zu span- nen. (Beifall bei der SPD) Stadträtin Köhler (CDU): Die CDU begrüßt die Empfehlung der Stadtverwaltung, den Antrag an den Sozialausschuss zu verweisen. Das Sozialministerium hat im Juli 2013 eine neue Verwaltungsvorschrift zur Investitionsförderung von Behinderteneinrichtun- gen erlassen, deshalb müssen die neuen Richtlinien ausgelotet werden. Der Antrag muss im Sozialausschuss intensiv bearbeitet werden, sodass neue Wohnheimplätze in Karlsruhe entstehen können, um den Behinderten, ihren Eltern und den Kindern ge- recht zu werden. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Borner (GRÜNE): Die GRÜNEN unterstützen den Antrag der SPD. Die Grünen haben schon einmal in einer Gemeinderatsanfrage im Jahre 2011 auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Damals war unser Hauptaugenmerk vor allem auf die Kurzzeit- pflege nach SGB XII für Kinder und Jugendliche gerichtet. So sind alleine in den Jahren 2009 und 2010 mehrere Hundert Betreuungstage für Karlsruher Kinder und Jugendli- che in Einrichtungen außerhalb von Karlsruhe angefallen. In Karlsruhe bietet nur die Reha-Südwest mit sechs Plätzen eine Kurzzeiteinrichtung. Laut Auskunft der Einrichtung beträgt die Belegungsquote in allen Schulferienzeiten in Baden-Württemberg 100 Pro- zent, wobei die vorhandenen Plätze mindestens doppelt belegt werden könnten. Aus diesem Grund bieten wir darum, dass in der Planung Wohnheimversorgung auch Kurz- zeitpflegeplätze näher betrachtet werden. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Golombeck (FDP): Der Antrag selbst ist wirklich zu unterstützen, wenn ich lese, dass die Eltern von pflegebedürftigen schwerstbehinderten Kindern so in die Jahre kommen oder auch erkranken, dass sie das nicht mehr durchführen können und wollen dann das Kind abgeben, natürlich in Wohnortnähe, damit man es besuchen kann. Jetzt lese ich in der Stellungnahme, dass es zwar eine ganze Reihe Wohnheime für schwerst- behinderte Menschen gibt, aber durch die geringe Fluktuation in diesen Heimen gibt es einen Rückstau, eine Warteliste. Die Warteliste wird immer länger, sie wird nicht kürzer werden. Daraus resultiert natürlich, dass der Bedarf auch erkannt wurde. Ich bedauere nur, dass in den vergangenen Jahren diese Förderung ins Stocken geraten ist. Jetzt ist das seit dem 31.07. wieder eröffnet worden, und in der Sozial- und Jugendbehörde wird eine Planung herausgearbeitet, die dem Sozialausschuss vorgelegt wird. Das ist dringend notwendig. Wir unterstützen diesen Antrag. (Beifall bei der FDP) Stadträtin Döring (KAL): Der SPD-Antrag macht auf ein Thema aufmerksam, das so in der Öffentlichkeit nicht ist. Es gibt schwerstbehinderte Menschen, die als Kinder sicher noch gut zuhause versorgt werden können, aber dann irgendwann die Situation ein- - 3 - tritt, dass eine andere Art der Versorgung aus verschiedensten Gründen sinnvoll ist. Für diese Versorgung müssen Plätze da sein. Als ich den Antrag gelesen habe, dachte ich, es gibt doch solche Plätze. Mir ist dann ganz spontan das Martinshaus in Berghausen eingefallen, weil ich weiß, dass da, ob- wohl es kein spezielles Heim für schwerstbehinderte ist, inzwischen auch solche Men- schen leben. Mir ist auch klar, dass solche Plätze, wenn sie denn belegt sind, lange be- legt sind, weil schwerstbehinderte Menschen auch alt werden und deswegen lange le- ben können. Deshalb ist die Situation sicher so, dass immer mehr Plätze gebraucht wer- den, und wenn es jetzt die Möglichkeit gibt, mit Fördermittel solche Einrichtungen zu schaffen, dann sollte Karlsruhe gucken, wo ist das auf unserer Gemarkung möglich. Ich denke auch, dass die Größe dieser Einrichtung mit maximal 24 Plätzen etwas ist, das man sich genau angucken muss, weil einige Träger vielleicht sagen, dass sei nicht ren- tabel. Auf der anderen Seite ist es bestimmt sinnvoller, Menschen in kleinen Einrichtun- gen zusammenleben zu lassen. Von daher denke ich, ist es wichtig, dass wir mehr Fak- ten bekommen, im Sozialausschuss darüber reden können - also genaue Zahlen be- kommen, wie groß ist im Moment der Bedarf, gibt es Wartelisten und wie groß sind sie -, damit wir uns ein genaueres Bild machen können, um anschließend gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. (Beifall bei der KAL) Stadtrat Kalmbach (GfK): Ich selbst habe in meiner Verwandtschaft zwei schwerstbe- hinderte Kinder, die in Kork untergebracht sind. In Karlsruhe gibt es einfach keine Ein- richtung, die den Kindern entsprechend helfen könnte. Wenn man von Schwerstbehin- derung redet, gibt es so viele spezialisierte und verschiedene Ausprägungen, sodass die alleinige Forderung nach einem Haus die Sachlage nicht trifft. Ich habe nichts dagegen, dass man das differenziert in den Ausschüssen berät und behandelt, aber mir erscheint die Fragestellung zunächst als sehr unbedarft und oberflächlich. Es bedarf noch gründli- cher Überlegungen, damit es überhaupt etwas helfen kann. Stadtrat Wenzel (FW): Die SPD hat mit ihrem Antrag einen Vorhang gelüpft, bei dem viele Menschen nicht wissen, was sich dahinter verbirgt. Ich möchte hier als Anregung aufnehmen, dass wir uns Erfahrungen auch aus dem Umland und anderen Städten ho- len. Ich sehe hier aufgrund der Redebeiträge sehr viel Bedarf, und meine Zustimmung ist auf jeden Fall sicher. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt überall nur Zustimmung gehört. Wir würden den An- trag in den Sozialausschuss verweisen. Ich bitte bei den Planungen zu berücksichtigen, dass es auch einen Teil schwerstbehinderter Erwachsener gibt, die in eigenen Räumen durch ein Assistentensystem ambulant versorgt werden wollen. Auch da ist in Karlsruhe ein Bedarf da, der noch nicht gedeckt ist. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt hier mit Planungen und Gesprächen helfen kann, es aber letztlich natür- lich die Aufgabe der Sozialträger ist, entsprechende Angebote einzurichten. Unsere Aufgabe ist es dann, die konkreten Dienstleistungen ggf. zu bezahlen. Hätte eine War- teliste bisher dazu geführt, dass ein Träger gesagt hätte, er will sein Angebot erweitern, dann hätte die Stadt dies sicher auch entsprechend unterstützt. Insofern bitte ich da- - 4 - rum, die Erwartungen an das, was die Stadt an dieser Stelle leisten kann, nicht überzu- bewerten. Sind Sie damit einverstanden, dass wir so verfahren? - Das ist der Fall. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. April 2014