Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" - Sachstandsbericht
| Vorlage: | 2014/0365 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.01.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2014/0365 12 öffentlich Dez. 6 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie - Sachstandsbericht Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis PlanA 13.02.2014 8 GR 18.02.2014 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wird um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie gebeten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 11.02.14 (OR Wettersbach) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Entwurf Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Am 03.12.2012 hat die Verbandsversammlung des NVK ein Konzept für den Teil-Flä- chennutzungsplan Windenergie beschlossen. Die darin dargestellten Konzentrationszonen für WEA waren das Ergebnis einer ersten überschlägigen Prüfung der Eignung potentiell windhöffi- ger Standorte für eine Windenergienutzung im Verbandsgebiet. Die Standorte waren wegen unterschiedlich starker Restriktionen, insbesondere ihrer teilweisen Lage in Landschaftsschutz- gebieten unterteilt in Konzentrationszonen erster und zweiter Kategorie. Für die weitere Über- arbeitung des Planentwurfs waren vertiefende Untersuchungen und Recherchen erforderlich, die nun abgeschlossen werden konnten. Das Ergebnis der Untersuchungen hat ergeben, dass im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes eine Konzentrationszone für Windenergie in Karlsbad (F27 – Deponie Hagbuckel) ausgewiesen werden kann. Andere Standorte innerhalb des Verbandsgebietes kommen aufgrund von vorlie- genden Restriktionen oder gravierender negativer städtebaulicher und landschaftsbildprägender Auswirkungen nicht als Konzentrationszone in Frage. In Karlsruhe ist somit keine Konzentrati- onszone vorgesehen. Lediglich der Energieberg ist als bestehende Windenergieanlage darge- stellt. Dort soll auch ein Repowering im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit ermöglicht werden. Der Gemeinderat wird um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie gebeten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - die Offenlage des Teil- Flächennutzungsplans Windenergie. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2014
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Extrahierter Text
Tabellen mit Stellungnahmen - Öffentlichkeit - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Bürger, 21.09.12 Die heutige BNN berichtet über das Ausschlussgebiet Hohenwettersbach. Dabei erweckt die Berichterstattung den Eindruck, als sei es durch das be-sonders schöne Landschaftsbild zum Ausschluss gekommen. Das trifft nach meiner Beobachtung nicht zu. Im Schwarzwald sind bereits zahlreiche schöne Landschaftsbilder ohne jede Rücksicht zu Vorranggebieten erklärt worden. Was also wird hier der ausschlaggebende Punkt gewesen sein? Außerdem werden die Windräder dann eben im Nachbarstadtteil gebaut und ärgern dann wiederum die dortigen Bürger. Mann kann nur mit dem Kopf schütteln über dieses Florianprinzip der „Volksvertreter“. Beanstandet wird die bei der Konzepterarbeitung vom Planungsbü-ro vorgenommene Zurückstellung einer potenziellen Fläche für die Windenergie bei Karlsruhe-Hohenwettersbach, bezeichnet als Nr. 4 "Grünberg". Die Fläche ist l aut Ergebnis von Stufe 3 des Kon- zepts den Flächen mit rechtlichen Restriktionen zugeordnet; sie liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund der geringen Abstände zu Siedlungsrändern ist infolge der absehbaren immissionsschutzrechtlichen Beschränkungen die Nutzbarkeit infrage gestellt. Konf liktreich werden auch die Erho- lungsfunktionen bewertet. Eine Vergleichbarkeit mit nicht näher benannten Flächen "im Schwarzwald" kann nicht hergestellt wer-den. E.: Kenntnisnahme Bürger, 11.09.12 Geht man davon aus, dass die bisherigen Verpflichten aus dem EEG zwi- schen 100 und 300 Milliarden Euro sich nach Expertenmeinung bewegen, das entspricht in etwa dem jährlichen Bundeshaushalt, wird schnell deutlich klar, welche Sprengkraft dieses Thema politisch und gesamtgesellschaftlich in sich birgt. Dazu beigetragen hat insbesonde re die völlig ausufe rnde Subventions- politik: Die Fotovoltaik trägt zu 3% der Energiebereitstellung bei; sie wird aber mit über 50% aus dem EEG subventioniert wobei wiederum der größte Anteil davon chinesische Arbeitsplätze sichert. Wie will man solch einen Sachverhalt ernsthaft den Bürgern vermitteln? Es geht nicht um die Frage Erneuerbare Energien ja oder nein, sondern um das wann und wie? Die Gesetzeslage zum Ausbau der Windkraft in Baden-Württe mberg sieht vor: den Ausbau der Wind- kraft zur fördern kann nur... unter Einbeziehung, Unterstützung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Was hat die Politik hierzu bisher geleistet? Die Planung der Bundesregierung geht bei der Energie der Wind-kraft von 42 Gigawatt Leistung aus, die Länder planen 96 Gigawatt Leistung. Damit wird deutlich, dass es an einem abgestimmten Gesamtkonzept fehlt. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reaktionen in der Bevölkerung verständlich; sie waren zu erwarten. Windkraft an fragwürdigen, sensiblen Standorten muss sich an ihrer Notwendigkeit messen lassen vor allem, wenn das Thema Energieeinsparung durch di e Landesregierung bisher sträflich vernachlässigt wurde. Es muss eine Abkehr von der Subventionspolitik hin zu einer Politik des Wettbewerbs der Er neuerbaren Energien untereinander er- folgen. Eine Entschleunigung des Zubaus Erneuerbarer Energien ist ein Ge- Die Einwendung bezieht sich vorrangig auf die politischen Rah-menbedingungen für den Ausbau regenerativer Energien. Auf den Gegenstand der frühzeitigen Offenlage (Zwischenergebnis des Planungskonzepts) bezieht sich die Kritik an der Einbeziehung des Windatlas BW. Der Windatlas ist als flächendeckende und hoch aufgelöste Orien-tierung zur Windhöffigkeit für die Regional- und Bauleitplanung ei-ne "hinreichend genaue Datengrundlage" (Windenergierlass Ba-den-Württemberg 2012, S. 13). Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Ett-lingen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Wind-energie. E.: Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle bot volkswirtschaftlicher Vernunft. Das b aden-württembergische Energie-. Konzept 2020 sieht vor, ca. 1200 Windkraftanlagen (WKA) bis 2020 zu errich-ten. Als planerische Grundlage für dieses Mammutvorhaben wurde ein, durch die Politik vielgepriesener, Windatlas modifiziert. Auf das Wesentliche bezo- gen sind dabei einheitliche Daten zur Windgeschwindigkeit in Baden-Württemberg als Planungsgrundlage für Standorte zur Errichtung von WKA genannt. Die Daten basieren hauptsächlic h auf Computer-Simulationen. Also geschätzten Vorhersagen. Nach dies en Schätzwerten sind Kommunen und Regionalverbände verpflichtet, Vorranggebiete für WKA festzulegen. Planung also nach Schätzwerten. Dass die Landesregierung ihren eigenen Daten ge- genüber skeptisch eingestellt ist, wird an anderer Stelle deutlich. Dort heißt es: „Der Windatlas ist allerdings kein Ersatz für ein akkreditiertes Windgutach-ten das für einen spezifischen Standort erst ellt wird“ wie es z. B. Banken von Investoren fordern. Damit wird auch verständlich, warum sich öffentliche In-vestoren z. B. die Stadtwerke Karlsru he bzw. Stadtwerke Ettlingen in dieser Debatte bisher bemerkenswert bedeckt hi elten. Sie verlassen sich vermutlich und nachvollziehbar eher auf über eine n längeren, aussagefähigen Zeitraum mit gemessenen Daten. Umso erstaunlicher ist die Risikobere itschaft der Stadt Ettlingen bevorzugte Gebiete auszuweisen, insbesondere in den Ortsteilen Völkersbach und Schluttenbach, in denen die Windhöfigkei t, d. h. die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Windenergie fraglich ist. Die Gesetzeslage sieht hierzu Folgen-des vor: den Ausbau der Windkraft zu fördern k ann nur... unter Einbeziehung, Unterstützung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Bürger, 12.09.12 Bitte beachten Sie in Ihren Planungen auch das Thema „Drachenenergie“. Wir hatten hierzu bereits im März 2012 einen Antrag für das Gebiet um Grünwet-tersbach gestellt. Vorteile der Drachenenergie sind: es wird nur ein kleines niedriges Gebäude benötigt, kein Turm. der Drachen selbst ist ein stehendes Flugobjekt wie jeder angehängte Bal- lon, kein Bauwerk. er fliegt über 500 m Höhe, d.h. auch kein Schatten, dann bitte aber auch die Berechnung der Energie auf diese Höhe beziehen. Es ist richtig, dass bestimmte Windrä der Fledermäuse und bestimmte Vögel schädigen, nicht aber bei der Kitegen Te chnik (Drachenenergie), denn in die- sen Höhen fliegen Vögel und Fledermäuse sehr selten, zudem können diese Tiere bei dieser Technik besser ausweichen. Das Planungsziel, die Windenergienutzung im Gebiet des NVK mit einem Teil-FNP zu steuern, bezieht sich auf Windenergieanlagen gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass in Zukunft auch andere Techniken zur Energiege-winnung eine Rolle einnehmen können. E.: Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Wenn man eine Energiewende und Naturschutz zum Wohl der Tiere und Bür-ger wünscht, dann sollten auch alle technisch möglichen Maßnahmen, die wirtschaftlicher sind, ergriffen werden. Bürger, 23.09.12 Viele Grünwettersbacher Bürger sind entsetzt über die mögliche Ausweisung des Edelbergs und des Wattkopfs als „Konzentrationszone“. Es sprechen eine Reihe von Gründen gegen eine entsprechende Auswei-sung: Das Gebiet ist ein artenreiches Ref ugium für viele Pflanzen und Tiere. Es ist nicht umsonst zu großen Teilen als Landschaftsschutzgebiet und Vo-gelschutzgebiet (Roter Milan ist beheimatet, was bekanntermaßen gegen Windenergieanlagen spricht) ausgewiesen. Das Gebiet ist für viele Grünwettersbacher, Ettlinger und Karlsruher ein wichtiges Naherholungsgebiet. Fam ilien wie ältere Bürger gehen dort wandern (Schwarzwaldverein Nord), fahren Fahrrad oder treiben sonsti-gen Sport. Diese Nutzung ist noch mit der dortigen Natur vereinbar. Windenergieanlagen werden heute bis zu 200 m hoch gebaut. Angesichts der - im Vergleich - geringen Windstärken in der Suchzone ist zu erwar-ten, dass hier zu gegebener Zeit noch höhere Anlagen gebaut werden. Baulärm, die Waldrodung, die Emissionen der Windenergieanlagen wie insbesondere der Schattenwurf und Lärm würden das Refugium zerstören sowie eine umweltverträgliche Nutzung durch die Bürger beeinträchtigen. Die Suchzone ist ein windarmes Gebiet. 80% der windreichen Gegenden des Landes Baden-Württemberg befinden sich im Nordosten und Osten unseres Landes. Insofern würden hier bei uns ineffiziente Gebiete ausge-wiesen. Rein wirtschaftlich wären Investitionen zwar nicht sinnvoll. Es ist jedoch zu vermuten, dass regional verankerte Unternehmen unter politi-scher Einflussnahme Windräder in der Karlsruher Konzentrationszone bauen werden. Gegen solche Pseudooptimierungen, die zu Lasten des Erholungs- und Landschaftsschutzgebietes gehen, wenden wir uns. Aus den vorgenannten Gründen wird sich in Kürze eine Bürgerinitiative „Pro Erholungs- und Landschaftsschutzgebiet Grünwettersbach“ gründen und für den Erhalt dieses für uns sehr wichtigen Lebensraumes mit allen uns zur Ver-fügung stehenden politischen Mitteln eintre ten. Ineffiziente Windenergieanla- gen mit den Folgen für Fauna, Flora und die Bürger passen wahrlich nicht ins Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Im Verfahren des Teil-FNP wur de zunächst ein flächendeckendes Konzept erstellt. Dabei wurden vorhandene Gegebenheiten bzw. Restriktionen erfasst, bewertet und eine Vorschlagskulisse erarbei-tet. In die Bewertung sind insbesondere auch die Umweltschutzgü-ter Tiere/Pflanzen und Mensch/Erh olung eingeflossen. Vertiefende Untersuchungen wurden für Vorschlagsflächen des Konzepts durchgeführt, um weitere Grundlagen für eine Abwägung der un-terschiedlichen Belange zur Verfügung zu stellen. Das Planungsziel ist es, die Windenergienutzung im Gebiet des NVK mit einem Teil-FNP zu steuern. Um in ungeeigneten Berei-chen Ausschlussflächen auszuweis en, muss der Plan gleichzeitig der Windenergienutzung an anderer Stelle substanziell Raum ge-geben. Im Konzept des NVK einbezogen werden Flächen mit einer mittle-ren Windgeschwindigkeit ab 5m/s in 100m Höhe gemäß Windatlas BW. In dem in Rede stehenden Bereich am Edelberg sind bis zu 5,5 m/s verzeichnet. Eine wirtscha ftliche Windenergienutzung kann auch im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung in solchen Flächen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. E.: Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Bild dieser Stadt. Bürger Wir sind eine junge Familie, die gerade erst zu Beginn dieses Jahres von Ettlingen nach Grünwettersbach gezogen ist. Gründe hierfür waren vor al-lem die Ruhe, Nähe zu Naherholungsgebieten (toll für keine Kinder, damit diese in der Natur groß werden und nicht bereits im Kleinkindstadium zwi-schen parkenden und fahrenden Fahrzeugen spielen können) und der damit einhergehenden Ruhe. Alle dies e Punkte scheinen uns gefährdet wenn das Vorhaben der riesigen Wi ndenergieanlagen unterstützen würde. Große Teile der Konzentrationszonen sind Landschaftsschutzgebiet und Vogelschutzgebiet. Die Emissionen der Windenergieanl agen wie der Schattenwurf und Lärm würden das Refugium zerstören sowie seine umweltverträgliche Nutzung durch die Bürger beeinträchtigen. Der Schattenwurf würde eine Seite un-seres neu erstandenen Hauses komplett betreffen und in dieser Größen-ordnung, aufgrund unserer vielen Glasfronten uns allgegenwärtig beein-flussen. Wir werden eine Bürgerinitiative „Pro Erholungs- und Landschaftsschutzgebiet Grünwettersbach“ gründen und für den Erhalt dieses für uns sehr wichtigen Lebensraumes mit allen uns zur Verfügung stehenden politischen und rechtli-chen Mitteln eintreten. wie vor Bürger, 26.08.12 Als Einwohner von Völkersbac h bin ich neben den massiven Eingriffen in das Landschaftsbild, sowie den Natur- und Tierschutz insbesondere jedoch von Lärmimmissionen von den in der unmittelbaren Nachbarschaft, in den Such-räumen/Konzentrationszonen Vorderer Kreuzelberg, Oberweier/Kirchberg und Scheuerberg geplanten Windk raftanlagen betroffen. Das gegenseitige Abstimmungsgebot bei der Flächensuche nach möglichen WKA Standorten zwischen Malsch und Ettlingen wird nach dem gegenwärti- gen Planungsstand nicht beachtet, d. h. die Planungen enden an der Gemar-kungsgrenze, obwohl die Auswirkungen weit über die Gemarkungsgrenze hinausreichen. Aus den in der Offenlage befindlichen Planungen ist nicht erkennbar inwieweit die Eigenschaften einzelner Wohngebiete wie „allgemeines Wohngebiet“ oder „reines Wohngebiet“ wie z. B. das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan von Schluttenbach als reines Wohngebiet ausgewiesene Baugebiet „Langenacker“ berücksichtigt wird. Insbesondere auch wegen der fehlenden Berücksichtigung der im Scheuer- Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. E.: Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle berggebiet geplanten Malscher WKA-Standorte sind die ausgelegten Unterla-gen des Nachbarschaftsverbandes für eine Überprüfung ungeeignet ob die für Schluttenbach zu beachtenden Restrikt ionen aufgrund der TA-Lärm bei der Erstellung des T-FNP-Wind beachtet wurden. Dies wird gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe und gegenüber der Gemeinde Malsch gleichermaßen beanstandet. Fehlen in Verbindung mit den auf Malscher Gemarkung vorgesehenen Wind-kraftanlagen darüber hinaus überprüfbare Untersuchungen bzw. Angaben zum Natur- und Landschaftsschutz bzw. zu den nachhaltigen Veränderungen des Landschaftsbildes. 88 Bürger, 27./28.09.12 Als Einwohner von Schlu ttenbach bin ich neben den massiven Eingriffen in das Landschaftsbild, sowie den Natur- und Tierschutz insbesondere jedoch von Lärmimmissionen von den in der unm ittelbaren Nachbarschaft, in den Suchräumen/Konzentrationszonen Vorderer Kreuzelberg, Oberwei-er/Kirchberg und Scheuerberg geplant en Windkraftanlagen betroffen. Rein vorsorglich werden auch gegen die gegenwärtig nicht favorisierten Konzentra-tionszonen Bedenken erhoben. Im Wesentlichen wird deshalb Folgendes be-mängelt: Das gegenseitige Abstimmungsgebot bei der Flächensuche nach möglichen WKA-Standorten zwischen Malsch und Ettlingen wird nach dem gegenwärti- gen Planungsstand nicht beachtet, d. h. die Planungen enden an der Gemar-kungsgrenze, obwohl die Auswirkungen weit über die Gemarkungsgrenze hinausreichen. Aus den in der Offenlage befindlichen Planungen ist nicht erkennbar inwieweit die Eigenschaften einzelner Wohngebiete wie „allgemeines Wohngebiet“ oder „reines Wohngebiet“ wie z. B. das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan von Schluttenbach als reines Wohngebiet ausgewiesene Baugebiet „Langenacker“ berücksichtigt wird. Insbesondere auch wegen der fehlenden Berücksichtigung der im Scheuer-berggebiet geplanten Malscher WKA-Standorte sind die ausgelegten Unterla-gen des Nachbarschaftsverbandes für eine Überprüfung ungeeignet, ob und inwieweit, die für Schluttenbach zu beachtenden Restriktionen nach den Vor-gaben der TA-Lärm bei der Erstellung des T-FNP-Wind beachtet wurden. Darüber hinaus fehlen in Verbindung mit den auf Malscher Gemarkung vorge-sehenen Windkraftanlagen, überprüfbare Untersuchungen bzw. Angaben zum Natur- und Landschaftsschutz, bzw. zu den nachhaltigen Veränderungen des Landschaftsbildes. Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Mit den im FNP-Verfahren angewandten Planungskriterien und Leitlinien wird dem Immissionsschutz umfangreich Rechnung ge-tragen. Dabei sind auch reine Wohngebiete berücksichtigt. Nach vertiefenden Untersuchungen in 2013 führen insbesondere Belange des Artenschutzes sowie der Flugsicherung zur Zurück-stellung der Flächen. E.: der Einwendung kann nicht gefolgt werden Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Vor diesem Hintergrund wird gegen die derzeitigen in der Offenlage befindli- chen Planungen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Einspruch erhoben. Dieser wird mit der Aufforderung verbunden, den berechtigten Schutzbedürf-nissen der Bürger, von Flora und Fauna, des Tierschutzes aber auch des Landschaftsbildes in einer der Bedeutung des Projektes gebotenen Weise in der weiteren Planung, umfänglich und vor allem vollständig, Rechnung zu tra-gen. Bürger, 27.09.12 Die Angaben aus der Verband sversammlung des NVK am 27.09.2012 zu ei- nem geplanten Abstand von 1.000 m zwischen WKA und einem allgemeinen Wohngebiet (WA) beruhen augenscheinlich nicht auf qualifizierten Berech- nungen gemäß BImSchG und dem Stand der Normen und Techniken, son- dern sind reine Verwaltungsvorgabe/-annahme. Ich beanstande und rüge , dass reine Wohngebiete (WR) von Ihnen grob fahrlässig immer noch nicht gewürdigt werden, da mir bekannt ist, dass der NVK von dritter Seite schon vor Tagen auf diesen Mangel aufmerksam ge-macht wurde. Es ist Ihre Pflicht, schon während der Planungen ALLE gesetzlichen Vorga- ben zu erfüllen. Völlig unseriös ist, dass weder die Anza hl noch die Leistungsklassen der WKA einer fiktiven Konzentrationszone ange geben wurden, für welche der o. a. Ab- stand von 1.000 m gelten soll. Aufgrund fachmännischrer Schall-Pr ognoserechnungen mit den Zuschlägen z.B. Vertrauensbereichsgrenze für Em issionswertprognose, Impulszuschlag, Serienstreuung, Tonzuschlag ergeben sich je nach Leistungsklasse von 2 MW bzw. 3 MW und bei 3 WKA/Konzentr ationszone dann am Immissionsort (Messort z. B. am Fenster des betroffenen Hauses) Abstandsmaße zwischen 2.000 m bzw. 2.500 m um den gesetzlichen Schallpegel der TA-L von 35 dB(A) für ein reines Wohngebiet NACHTS nicht überschreiten. Sonderzei- ten sind hierin noch nicht berücksichtigt. Ich wohne in Schluttenbach, d. h. im WR, und bin nicht bereit, ungesetzliche Eingriffe auf meine Gesundheit und mein Eigentum hinzunehmen. Ich fordere Sie auf, die Vorschriften des BImSchG immer in der nächst höhe-ren Stufe zu erfüllen. Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in dem genannten Bereich keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Mit den im FNP-Verfahren angewandten Planungskriterien und Leitlinien wird dem Immissionsschutz umfangreich Rechnung ge-tragen. Dabei sind auch reine Wohngebiete berücksichtigt. E.: der Einwendung kann nicht gefolgt werden Bürger, 27.09.12 Als zukünftiger Einwohner von Völkersbach bin ich neben den massiven Ein- griffen in das Landschaftsbild, sowie den Natur- und Tierschutz insbesondere jedoch von Lärmimmissionen von den in der unmittelbaren Nachbarschaft, in den Suchräumen/Konzentrationszonen Vorderer Kreuzelberg, Oberwei- Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Mit den im FNP-Verfahren angewandten Planungskriterien und Leitlinien wird dem Immissionsschutz umfangreich Rechnung ge- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle er/Kirchberg und Scheuerberg gepl anten Windkraftanlagen betroffen. Das gegenseitige Abstimmungsgebot bei der Flächensuche nach möglichen WKA-Standorten zwischen Malsch und Ettlingen wird nach dem gegenwärti- gen Planungsstand nicht beachtet, d. h. die Planungen enden an der Gemar-kungsgrenze, obwohl die Auswirkungen weit über die Gemarkungsgrenze hinausreichen. Aus den in der Offenlage befindlichen Planungen ist nicht erkennbar inwieweit die Eigenschaften einzelner Wohngebiete wie „allgemeines Wohngebiet“ oder „reines Wohngebiet“ wie z. B. das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan von Schluttenbach als reines Wohngebiet ausgewiesene Baugebiet „Langenacker“ berücksichtigt wird. Insbesondere auch wegen der fehlenden Berücksichtigung der im Scheuer-berggebiet geplanten Malscher WKA-Standorte sind die ausgelegten Unterla-gen des Nachbarschaftsverbandes für eine Überprüfung ungeeignet ob die für Schluttenbach zu beachtenden Restriktionen aufgrund der TA-Lärm bei der Erstellung des T-FNP-Wind beachtet wurden. Es fehlen in Verbindung mit den auf Malscher Gemarkung vorgesehenen Windkraftanlagen darüber hinaus überprüfbare Untersuchungen bzw. Anga-ben zum Natur- und Landschaftsschutz bz w. zu den nachhaltigen Verände- rungen des Landschaftsbildes. tragen. Dabei sind auch reine Wohngebiete berücksichtigt. E.: der Einwendung kann nicht gefolgt werden Bürger, 26.09.12 Grundsätzlich begrüßen wir die Nutzung der Windenergie, sofern die Rah- menbedingungen stimmen. d. h. wenn negative Auswirkungen auf Bevölke-rung und Natur ausgeschlossen sind. Bzgl. der beabsichtigten Teilneuaufstellung des Flächennutzungsplanes Windenergie - wie er bisher der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und speziell für die Suchräume 5+6 - haben wir jedoch Bedenken und Einwände. Wertverlust unserer und umliegende r Immobilien, kalte Enteignung Für unsere selbstbewohnte Immobilie in exponierter Lage des Gebiets „Am Michelsberg“ in Grünwettersbach ist eine deutliche Beeinträchtigung durch op-tische und akustische Einflüsse zu erwarten, falls in den Suchräumen 5 und 6 Windräder in zu dichtem Abstand gebaut werden sollten. Dies würde zu einem Wertverlust des zur Alterssicherung angeschafften Ob-jekts führen und quasi eine teilweise Enteignung darstellen, wofür evtl. eine Entschädigung erfolgen müsste. Gesundheitsschädigung durch Lärm (auch Infraschall): Abstand vergrö-ßern Bei den Ermittlungen des Mindestabstandes zum reinen Wohngebiet „Am Mi- Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Im Verfahren des Teil-FNP wur de zunächst ein flächendeckendes Konzept erstellt. Dabei wurden vorhandene Gegebenheiten bzw. Restriktionen erfasst, bewertet und eine Vorschlagskulisse erarbei-tet. In die Bewertung sind insbesondere auch die Umweltschutzgü-ter Tiere/Pflanzen und Mensch/Erh olung eingeflossen. Vertiefende Untersuchungen wurden für Vorschlagsflächen des Konzepts durchgeführt, um weitere Grundlagen für eine Abwägung der un-terschiedlichen Belange zur Verfügung zu stellen. Mit den im FNP-Verfahren angewandten Planungskriterien und Leitlinien wird dem Immissionsschutz umfangreich Rechnung ge-tragen. Dabei sind auch reine Wohngebiete berücksichtigt. Im Konzept zum Teil-FNP wurden erweiterte Vorsorgeabstände an-gewendet, um Beeinträchtigungen von Umweltschutzgütern, ins-besondere auch dem Menschen zu vermindern. In einem Gutachten zum Schattenwurf wurde nachgewiesen, dass Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle chelsberg“ dürfen nicht einfache Du rchschnittswerte (...750 m) und „Erfah- rungswerte“ des Windradherstellers angenommen werden. Das Wohngebiet befindet sich in der Haupt-Windrichtung der Schallquelle, was sicher größere Abstände nötig macht, um zumindest die Vorgaben der TA Lärm zu erfüllen. Zudem wird auch auf verschiedenen Verwaltungsebenen schon diskutiert, den generell vorgeschriebenen Mindestabstand deutlich zu erhöhen (1,5 - 2 km). Der von den Windrädern ausgehende Infraschall wird oft (da unhörbar) nicht berücksichtigt, seine Auswirkung auf die Gesundheit wird kontrovers disku-tiert. Auch deshalb sollte ein vergrößerter Abstand von vorneherein eingeplant werden. Bedrängende optische Wirkung: Abstand vergrößern Der Blick von unserem Haus in Richtu ng der evtl. geplanten Windräder links und rechts des Fernmeldeturms geht „den Hang hinauf“. Wir erwarten deshalb eine deutlich bedrängendere optische Wirkun g als z. B. im flachen Land, da die Windräder oben auf dem Berg noc h deutlich höher und mächtiger erschei- nen werden. Auch hier schafft ein größer er Abstand zuminderst teilweise Ver- besserung. Es darf nicht mit den standardisierten Mindestabständen geplant werden. Beeinträchtigungen durch periodischen Schattenwurf: Abstand vergrö-ßern Dass der periodische Schattenwurf für weite Teile Grünwettersbachs eine starke Beeinträchtigung darstellen wird, wurde schon durch Fotos vom Schat-ten des Funkturms gezeigt. Der Abstand muss deshalb vergrößert werden. Beeinträchtigungen von Natur, Umwelt und Landschaftsbild Der Grünwettersbacher Fernmeldeturm ist seit langer Zeit ein markantes Landzeichen für Karlsruhe aus vielen Blickrichtungen. Durch die Einrah- mung von deutlich größeren Windrädern wird er optisch verschwinden, ja sogar lächerlich erscheinen! Die Gegend um Grünwettersbach ist Naherholungs- und Landschafts- schutzgebiet, ersteres be sonders auch am Funkturm und Wildschweinge- hege. Zur heimischen Tierwelt gehört auch der besonders schützenswerte rote Milan. Richtfunkstrecken des Fernmeldeturms könnten gestört werden. Nur wenn wirklich geeignete und unkr itische Flächen ausgewiesen werden, kann die positive Einstellung zur Windenergie erhalten oder gefördert werden. die geltenden Richtwerte eingehalten werden könnten. Richtig ist, dass die starke Bündelung von Richtfunkstrecken in Teilflächen, die Möglichkeiten zur Errichtung von WEA deutlich einschränken würden. Nach vertiefenden Untersuchungen in 2013 führen insbesondere Belange des Artenschutzes sowie der Flugsicherung zur Zurück-stellung der Flächen. E.: der Einwendung kann nur teilweise gefolgt werden Bürger (Anwalt), 27.09.12 Bewertung der Auslegungsunterlagen Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Nicht aufgenommen in die Kriterientabelle sind Restriktionen, die auf recht-verbindlichen Bebauungsplänen basieren, wi e z. B. Reine Wohngebiete. Sie sind zuzuordnen in Flächen mit erhöhtem Schallschutz, 35 dB(A) nachts, wie Kurgebiete, Krankenhäuser etc., gemäß Kr iterientabelle. Dies wurde versäumt und ist zu korrigieren, weil dem fachlich nicht versierten Bürger der Eindruck vermittelt wird, dass Wohngebiete nur mit 40 dB(A) als Grenzwert geschützt sind. Die sonst übliche Verfahrensweise bei der Aufstellung von FNP hinsichtlich Nichtunterscheidung zwischen WR und WA, kann bei der Aufstellung eines Teil-FNP-Windenergie nicht angewendet werden, weil bekanntermaßen mit erheblichen Lärmimmissionen zu rechnen ist, die auch in größeren Entfernun-gen noch die zulässigen Grenzwerte von angrenzenden Wohngebieten (WR) überschreiten können, wenn sie nicht bereits bei der Ausweisung von mögli- chen Flächen im Teil-FNP-Windenergie z. B. mit ihrem Grenzwert von 35 dB(A) und den sich daraus ergebenden Abstände beachtet werden. Selbst Fachleute aus dem Umfeld des NVK teilen die Einschätzung, dass be-reits bei der Entwurfserstellung für einen Teil-FNP-Windenergie alle bekann-ten Restriktionen von Anbeginn zu beacht en sind, dazu gehört insbesondere zum Schutz der dort wohnenden Bevölkerung die Beachtung der Schall-schutzgrenzwerte, die bekanntermaß en bei einem reinen Wohngebiet 35 dB(A) betragen. Der Vergleich zwischen einem „Reinen Wohngebiet“ mit dem Grenzwert 35 dB(A) und einem „Allgemeinen Wohngebi et“ mit dem Grenzwert 40 dB(A) führt zu dem Ergebnis, dass bei einem reinen Wohngebiet ein um ca. 400-600 m größerer Schutzabstand gegenüber einem allgemeinen Wohngebiet zur Einhaltung der Schallschutzgrenzwerte erforderlich ist. Allein dieser Abstandsunterschied macht nach Meinung unserer Mandanten bereits deutlich, dass Windenergieflächen in einem Teil-FNP, die diese Ab-standabhängigkeiten schon bei der Entwurfsaufstellung nicht beachten, mit einem grundsätzlichen Mangel behaftet si nd, wenn sich später herausstellt, dass Windkraftanlagen wegen den zu beachtenden Schutzabständen gar nicht möglich sind. Dies trifft auch auf den rechtsverbi ndlichen Bebauungspla n Schluttenbach „Langenacker“ zu, weil für einen Fachmann sofort erkennbar ist, dass der Schallschutzgrenzwert von 35 dB(A) verletzt wird. Bestehende Eigentums- rechte dieser Art sind dem Abwägungsspielraum des Planverfassers entzo-gen. keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Mit den im FNP-Verfahren angewandten Planungskriterien und Leitlinien wird dem Immissionsschutz und den Aspekten Land-schaftsbild/Erholung Rechnung getragen. Dabei sind auch reine Wohngebiete berücksichtigt. E.: der Einwendung kann nicht gefolgt werden Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Bei den in der Tabelle aufgeführten Abständen wird ferner auf verschiedene Erlasse und Rechtsverordnungen hingewiesen, die in Verbindung mit einem „Referenzwindpark“ als Begründung angeblich die angesetzten Abstände als Grundlage haben. Konkret nachprüfbar ist das nicht, weil in den Offenlegungsunterlagen zwar auf die E-82 (Enercon) als Basis verwie sen wird, die zugehörigen Datenblätter mit Schall-Leistungspegeln, Berechnungs- und Prognoseparametern sind a-ber nicht offen gelegt. Die ausgelegten Unterlagen haben hier einen wesentlichen Mangel, weil dem betroffenen Bürger die Prüfungsmöglichkeit vorenthalten wird, ob seine recht-lich geschützten Interessen, die sich aus einem rechtsverbindlichen Bebau-ungsplan hinsichtlich Schallschutz ergeben, bei der Aufstellung des vorliegen-den Teil-FNP auch wirklich beachtet wurden. Ein kommunaler Abwägungsspielraum, wie in der Tabelle aufgeführt, ist nur dann gegeben, wenn größere Abstände als die nach der TA Lärm und der BauNVO zu beachten sind, gewählt werden. Im tabellarischen Vergleich der Suchräume (9) Vorderer Kreuzelberg, (10) Oberweier/Kirchberg und (12) Scheuer berg/Schluttenbach findet sich kein Hinweis auf die Restriktion des Reinen Wohngebietes Schluttenbach „Lan-genacker“ mit 35 dB(A), obwohl die Karte Nr. 2 mit den Kriterien für die Aus-schlussgebiet ein der Legende sehr wohl den Hinweis auf vorhandene Flä-chen mit erhöhtem Schallschutz 35 dB(A) gibt. Die Markierung in der Karte selber, siehe am Beispiel Schluttenbach „WR Langenacker“ besonders er-kennbar, wurde aber unterlassen. Bewertung der öffentlichen Vorstellung des Teil-FNP vom 18.09.2012 Folgende Fragen sind laut meines Mandanten offen geblieben: 1. Welche Datenbasis haben sie bei der Festlegung der Ausschlussgebiete mit dem Kriterium Lärmschutz 35 dB(A) verwendet? 2. Welche Schall-Leistungspegel liegen ihrem Referenz-Windpark zugrun- de? 3. Welche Berechnungs- bzw. Prognose-Parameter wurden im Detail bei der Ermittlung des Schall-Leistungspegels ihres Referenz-Windparks ange-wendet? Lärmimmissionen WR „Langenacker“ Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle a) Der Vorentwurf der Planung geht gegenwärtig von einem Mindestabstand von 1.000 m zwischen den Konzentrationszonen und allen Baugebieten der BauNVO (mit Ausnahme von Gewerbe- und Industriegebieten) aus. Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass dieser Abstand nicht ausreicht, um den Schutz der Wohnbevölkerung vo r erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu gewährleisten. Die entsprechenden Lärmrichtwerte ergeben sich aus der TA-Lärm i.V.m. der jeweiligen Schutzwürdigkeit der nach der BauNVO zu beurteilenden Baugebiete. Sie betragen nach Tz. 6. 1 TA-Lärm in reinen Wohngebieten 35 dB(A), in allgemeinen Wohngebiet en 40 dB(A) und in Kern-/Dorf- und Mischgebieten 45 dB(A), jeweils nachts. b) Aus den in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegten Unter- lagen und Karten des NVK ergibt sich, dass die im Bereich des Scheuer-berg/Schluttenbach, Vorderer Kreuzelberg, Oberweier/Kirchberg ange-dachten Suchräumen/Konzentrationszonen im benachbarten Ortsteil Schluttenbach der Stadt Ettlingen, den Grenzwert für reine Wohngebiete von 35 dB(A) (nachts) nicht nur erre ichen, sondern sogar erheblich über- schreiten werden. Da eine exakte Schallausbreitungs-Berechnung bisher offenbar noch nicht erstellt, jedoch nicht offen gelegt worden ist, lässt sich nicht feststellen, ob dabei auch die besondere Impulshaltigkeit von WEA’s, die nach Tz. A 3.3.6 TA-Lärm und nach der hierzu ergangenen, einschlägigen Recht-sprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.2007, NVwZ 2008, 76, 77f.; VG Saarlouis, Urt. v. 16.02.2011, juris, Rdnrn. 93 ff., sowie aktuell OLG Mün- chen, Urt. v. 14.08.2012 - 27 U 3421/ 11, www.windwahn.de: „Impulshal- tigkeit bei Enercon E-82“) einen Zuschlag von (mindestens) 3 dB(A) ge-bietet, berücksichtigt worden ist, Das Gleiche -vermutlich mangelnde Be-rücksichtigung - gilt für den Zuschlag für die Vertrauensbereichsgrenze für Immissionsprognosen in Höhe von + 2 dB(A) und die Serienstreuung mit + 1,2 dB(A), vgl. Hinweise zur Schallimmissionsprognose bei Windener- gieanlagen des LAI-Ausschusses 2005. Nach der von unserem Mandanten fachkundig auf dieser Grundlage er-stellten Schallimmissionsprognose ergibt sich jedoch, dass die vorläufige Schallprognose, obwohl bereits danach Teilbereiche von Schluttenbach im kritischen Bereich liegen, wohl mit wesentlich zu konservativen An- nahmen gearbeitet und mit noch höheren Überschreitungen der Schall-schutzgrenzwerte gerechnet werden muss. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle c) Die 35 dB(A)-Grenze ist vorliegend deshalb maßgeblich, weil der Bereich von Schluttenbach, der von geplanten Suchräumen/Konzentrationszonen am nächsten liegt und dementsprechend von deren Auswirkungen am meisten betroffen sein würde, nach dem Bebauungsplan „Langenacker“ der Stadt Ettlingen, rechtsverbindlic h seit 02.09.1977, als reines Wohnge- biet (WR) ausgewiesen ist. In diesem Bereich liegen auch die Anwesen unserer Mandanten. d) Der NVK hätte sich deshalb bei der Festlegung der Schutzabstände unter anderem gegenüber Wohngebieten nicht auf den pauschalen Mindestab-stand von 1.000 m beschränken dürfen, sondern statt dessen baugebiets- bezogen nach Maßgabe der Vorgaben der TA-Lärm differenzieren müs-sen. Jedenfalls wird dies bei der weiteren Konkretisierung der Teil-FNP- Planung-Windenergie zu berücksichtigen sein. Ansonsten würde diese Planung nicht nur mit den geschützten Eigentü-merbelangen unserer Mandanten und der übrigen in den reinen Wohnge-bieten des Bebauungsplanes „Langenacker“ ansässigen Bevölkerung, sondern insbesondere auch mit dem interkommunalen Abstimmungsge-biet des § 2 Abs. 2 BauGB in Konflikt geraten. Denn eine solche Planung würde in zweifacher Hinsicht unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die Belange der Stadt Ettlingen in Gestalt der entsprechenden Ge- bietsausweisung in deren Bebauungsplan „Langenacker“ haben, weil so-wohl auf Malscher und Ettlinger Gemarkung gleichzeitig und bisher nicht aufeinander abgestimmte Teil-FN P-Windenergieplanungen aufgestellt werden. Hierauf haben die planenden Gemeinden, in diesem Fall der NVK mit der Stadt Ettlingen und die Gemeinde Malsch, die gebotene Rücksicht auf das Reine Wohngebiet „Langenacker“ zu nehmen (vgl. speziell zur Bedeutung von Abständen von Wind parks zur Nachbargemeinde OVG Lüneburg, Urt. v. 14.09.2000, NVwZ 2001, 452 und im Übrigen Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Komm., Rdnr. 110 f. zu § 2 m.w.Nw. [Stand: 9/2007]). Landschaftsbild/Erholung a) Speziell der hier interessierende Be reich „Scheuerberg, Vorderer Kreu- zelberg, Oberweier/Kirchberg“ in de r Nachbarschaft des Ortsteils Schlut- tenbach der Stadt Ettlingen kann unter den Gesichtspunkten Land- schaftsbild und Erholung nicht als Konzentrationszone für Windenergiean-lagen in Frage kommen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Sowohl die Darstellungen im FNP des NVK als auch insbesondere die entsprechenden Festlegungen in der Raumnutzungskarte des Regional-plans des RVMO weisen der Vorbergzone im Bereich der Höhengemein-den von Ettlingen bis nach Völkersbach eine besondere Bedeutung für die lokale und regionale Erholung und die Möglichkeit eines z.Zt. noch ver-gleichsweise ungestörten Naturerlebnisses zu. b) Diese durch die Flächennutzungs planung des NVK und durch den Regio- nalplan des RVMO herausgehobene Schutzbedürftigkeit der hier interes-sierenden Bereiche der Vorbergzone am Rande des Verdichtungsraums Karlsruhe/Ettlingen kann weder durch da s im Vorentwurf der hier streiti- gen Planung herausgestellte Ziel der Landesregierung, mehr regenerati-vem Strom zu erreichen, dadurch maßgeblich eingeschränkt oder relati-viert werden, wenn dabei höherwert ige Schutzgüter verletzt werden. c) Im Gegenteil: gerade weil es sich um eine sehr sensible Landschafts- und Erholungssituation an der Nahtstelle zwischen dem belebten und dicht besiedelten Rheintal einerseits und der Ruhe- bzw. Rückzugszone der unmittelbar angrenzenden Vorberge des nördlichen Schwarzwaldes ande-rerseits handelt, erscheint das Ziel des NVK, mit dem geplanten Suchzo-nen die Erfüllung der Vorgaben der Landesregierung mit regenerativem Strom sicher zu stellen, auch unter dem Gesichtspunkt der Windhäufig-keit, bereits vom Ansatz her verfehlt. Sollte auch bei der weiteren Konkreti sierung der Planung keine hinreichende Auseinandersetzung, Berücksichtigu ng bzw. Abwägung mit den erwähnten Vorgaben erfolgen, die sich unter den Gesichtspunkten des Schallschutzes für Reine Wohngebiete, Landschaftsbild und Erholung aus der Flächennutzungs- planung des NVK, aus den entsprechenden Festlegungen des Regionalplans ergeben, so würde dies einen ganz wesentlichen, weiteren Mangel derselben zur Folge haben. Als Bürger der Gemeinde Ettlingen, die im Ortsteil Schluttenbach und damit in einem reinen Wohngebiet ansässig sind, wären unsere Mandanten von einer Umsetzung der im Betreff genannten Planung in eigenen Rechten betroffen und, da die Planung aus unserer Sicht auf verfahrensfehlerhaften, unvollstän-digen und unzutreffenden Erwägungen beruht, letztlich in diesen Rechten ver-letzt. Hinsichtlich der Betroffenheit in eigenen Rechten dürfen wir uns zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die zuletzt ergangenen Entschei-dungen zur Antragsbefugnis von im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO gegen Flächennutzungspläne zur Vermeidung unnötiger Wiederholun- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle gen beziehen. Eine Umsetzung einer solchen Planung in einen Bebauungs-plan oder in eine Bebauung ist nicht denkbar, ohne dass unsere Mandanten erhebliche Nachteile und Einschränkungen in der privaten Lebensführung, Gesundheit und dem privaten Grundstückseigentums als Mittelpunkt der Le-bensführung erfahren würden. Die v on solchen Anlagen ausgehenden Emis-sionen stellen dabei nicht nur Aspekte einer konkreten Umsetzung der Flä-chennutzungsplanung, sondern bereits Anhaltspunkte für beeinträchtigende Auswirkungen dar. Bürger, 28.09.12 Ich bin von der offen gelegten Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie bzw. von einer Umsetzung entsprechender Planungen direkt be- troffen, und zwar insbesondere durch Planungen in den Suchräumen für Kon-zentrationszonen D und E, Ziffern 9, 10 und 12. Meine Einwendungen fußen darauf, dass Windenergieanlagen keine idylli-schen, lautlosen und „gemütlichen“ Wind räder, sondern Industrieanlagen ge- waltigen Ausmaßes sind, die die erheblichen Belastungen für Mensch und Umwelt jeder anderen Industrieanlage mit sich bringen und die daher in einem Waldgebiet mit einzigartiger Artenvielfalt, vielen Naturschutz- und Land-schaftsschutzgebieten und hohem Erholungsw ert sowie in unmittelbarer Nähe von ländlichen und besonders ruhigen Wohngebieten a priori nichts zu suchen haben. Vor allem geht von Windenergieanlagen eine Lärmbelastung aus, die selbst für Menschen mit überdurchschnittlic her Allgemeinbildung überraschend ist: die Schallleistung von modernen Windenergieanlagen liegt bei 105 dB(A), das liegt über dem Schalldruckpegel eines Presslufthammers und ist vergleichbar mit der Schallleistung des Karlsruh r Rettungshubschraubers, der bekanntlich weit und vernehmlich zu hören ist, wenn er sich in einer Flughöhe von ca. 150 m, also der Nabenhöhe moderner WEAs bewegt. Als Nachweis für diese Fak-ten liegt ein Prospekt des Herstellers REpower zu den technischen Daten der Windenergieanlage REpower 3.2M114-3.200 bei, die Teil der Planung der Gemeinde Malsch ist. Windenergieanlagen bewegen sich jedoch nicht fort, sondern emittieren ihren Schall permanent in die anliegenden Wohngebiete. Wenige hundert Meter Abstand machen aus einem Lärm mit einem Schalldruckpegel von 105 dB(A) kein Flüstergeräusch, wie von Planungsbüros gerne behauptet wird. Im Ge-genteil: Sogar schon vorläufige Abschätzungen eines Planungsbüros, das bei den Planungen der Gemeinde Malsch beteiligt war, und das eigene Interes-sen am Bau von WEAs hat, das also „optimistische“ Annahmen für die Ab- Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Mit den im FNP-Verfahren angewandten Planungskriterien und Leitlinien wird dem Immissionsschutz und den Aspekten Land-schaftsbild/Erholung Rechnung getragen. Dabei sind auch reine Wohngebiete berücksichtigt. Im Konzept des NVK zum Teil-FNP Windnergie einbezogen wer-den Flächen mit einer mittleren Windgeschwindigkeit ab 5m/s in 100m Höhe gemäß Windatlas BW. Eine wirtschaftliche Windener-gienutzung kann auch im Hinblick auf die technische Weiterent-wicklung in solchen Flächen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. E.: der Einwendung kann nicht gefolgt werden Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle schätzungen zugrunde gelegt, gehen von einer Dauerlärmbelastung des rei-nen Wohngebiets „Langenacker“ der Ort schaft Schluttenbach durch eine WEA auf dem Standort Scheuerberg/Ma lsch von über 35 dB(A) aus. Des Weiteren sind die erheblichen langfristigen Schäden und Zerstörungen während der Bauphase sowie die benötigte Infrastruktur („Zuwegung“) zu be-rücksichtigen und in den Waldgebieten der Suchräume D und E nicht hin-nehmbar. Die derzeitigen Planungen sind um so mehr abzulehnen, als die genannten Suchräume nach der derzeitigen objektiven Informationslage einen wirtschaft-lichen Betrieb der Windenergieanlagen gar nicht ermöglichen. Dies um so mehr, als die Lärmimmissionen im Wohngebiet Langenacker in Schluttenbach schon nach vorläufigen Abschätzungen über den gesetzlichen Grenzwerten liegen und daher, sollten tatsächlich Windenergieanlagen in den genannten Suchräumen errichtet werden, teuere Lärmschutzmaßnahmen oder Leis-tungsdrosselungen durch nächtliches Ab schalten oder dergleichen notwendig würden. Der Schaden wäre dann aber schon entstanden, und Windenergiean-lagen können, wie Kernkraftwerke, konstruktionsbedingt nicht vollständig ab-geschaltet werden. Eine permanente Lärmemission bleibt. Es wäre fatal darauf zu vertrauen, dass die Projektplaner und die Erbauer der Windenergieanlagen nur dann Anlagen realisieren, wenn sie langfristig wirt-schaftlich betrieben werden können. Denn diese Unternehmen investieren gar nicht selbst, und die beteiligen sich nicht am erwarteten Gewinn, habe also kein eigenes Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb. Über Fondsbeteili-gungen wird es dennoch ein leichtes sein, di zu investierenden Summen auf dem nach Investitionsmöglichkeiten suchenden Markt einzusammeln. Als Nachweis für die zweifelhafte Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Wind-energieanlagen in den Suchräumen 9, 10 und 12 verweise ich auf den offiziel-len Windatlas des Landes Baden-Württemberg, in dem für diese Suchräume mittlere Windgeschwindigkeiten von 5,50 - 6,00 m/s in 100 m über Grund so-wie von 5,75 - 6,25 m/s in 140 m über Grund angegeben sind. Laut den tech-nischen Daten des Herstellers der WEA REpower 3.2M114-3.200 kann diese Anlage bei den genannten Windgeschwindigkeiten jedoch nur mit ca. 10% der Nennleistung betrieben werden. Bürger, 27.09.12 Anregung zu den Suchräumen C Bereich C gliedert sich nach den Übersichtskarten in die Teilflächen 5 (Kohl-platte), Teilfläche 6 (Edelberg, getre nnt durch Freileitungstrasse) und Teilflä- che 7 (Wattkopf/Kälberkopf). Insgesam t umfassen diese Teilflächen ca. 224 Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. E.: Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle ha. Rein rechnerisch würden die Fl ächen die Aufstellung von 15-22 Wind- energieanlagen ermöglichen (bei eine r Annahme von 10-15 ha pro Windener- gieanlage). Dies würde das Landschafts- und Ortsbild im örtlichen und ge-samträumlichen Kontext star k verändern, zumal sich entlang der Hügelkette auch Planungen der angrenzenden Kommunen zur Windenergie sowie weite-re potenzielle Windnutzungsgebiete vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe selbst anschließen. Eine Einschränkung der nun vorliegenden Suchräume, wie es nach den Aus-führungen in den Planunterlagen und Präs entationen im weiteren Verfahrens- schritt vorgesehen ist, sollte daher in jedem Fall erfolgen. Insbesondere die Teilflächen 5 und 6 würden unmittelbar auf das Ortsbild und auf die Ortslage von Grünwettersbach einwirken. Zudem wird das Waldgebiet um den Funkturm mit den dortigen Einrichtungen (Waldspielplatz, ausgewie-sene Jogging-/Walking-/Trimm-Dich-Str ecken, Wildschweingehege) sehr ger- ne für die Naherholung genutzt, was sich auch in der Einstufung als Erho-lungswald Stufe I niederschlägt. Die Teilflächen 5+6 liegen im Bereich der Gemarkung Grünwettersbach au-ßerdem im Landschaftsschutzgebiet. Im Vergleich zu den Teilflächen 5+6 ist die Teilfläche 7 weniger kritisch einzus tufen. Daher wird ein Verzicht, zumin- dest jedoch eine deutliche Reduzierung für die Flächen 5+6 angeregt, auch die Flächenabgrenzung der Teilfläche 7 sollte im Hinblick auf die mögliche Anzahl von WEA nochmals sorgfältig geprüft werden. Bürger, 28.09.2012 1. Welcher Punkt der WKA zählt? Die ausgelegte Kriterientabelle, Stand 30.07.2012, enthält eine Vielzahl von Mindestabständen, beispielsweise „i.d.R. 30 m“ zu Kreisstraßen (Seite 4). An keiner Stelle konnte ich eine Definition dieser Abstände finden, im konkreten Beispiel: a) Ist dies der Abstand zwischen Straße und Turm der Windkraftanlage (WKA) oder b) ist hier die Flügelspitze maßgeblich, d.h. wenn der Rotorkreis quer zur Straßen ausgerichtet ist und ein in Richtung Straße zeigendes Rotorblatt waagerecht steht? Im Fall a) würden die Fahrzeuge auf der Kreisstraße bei den aktuellen Rotor-durchmessern von bis zu 120 m unter den kreisenden Rotorblättern durchfah-ren - ein Mindestabstand wäre de facto nicht gegeben. Bitte stellen sie klar, dass sich die Abstände immer auf den äußersten möglichen Punkt der WKA beziehen; sc hließlich ist die Geschwindigkeit zu 1) Wie im Windenergieerlass BW in Pkt. 5.6.4.6 beschreiben, sind die geforderten Abstände von der WEA einschließlich Rotoren einzu-halten. zu 2) 1. die genannte Anzahl wäre durch Veränderungen der üblichen Abstände nicht verändert. 2. Grundsätzlich sind festzulegende Abstände von Flächenauswei-sungen im Einzelfall zu begründen. Abweichungen sind also denk-bar. 3. und 4. Zur Baugenehmigung ist im immissionsschutzrechtlichen Verfahren die Einhaltung der geltenden Grenzwerte nachzuweisen. Die im Teil-FNP dargestellten Abgrenzungen von Konzentrations- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle an der Rotorblattspitze am höchsten und diese damit eine intensive Quel-le von Lärmemissionen. Bitte zeigen sie unmissverständlich auf, dass eine Definition gemäß b) auch bei den Suchräumen bzw. Konzentrationszonen zur Anwendung kommt und auch bei evtl. späteren Baugenehmigungen angewendet wird. Das ist auch deshalb wichtig, we il Grenzen des Wachstums von Na- benhöhe und Rotordurchmesser nicht abzusehen sind; erst in einigen Jahren gebaute oder ersetzte Anlagen (Repowering) würden im Fall a) mit ihren Flügeln immer weiter in die geschützten Zonen ragen. 2. Anzahl Windkraftanlagen Die ausgelegte Kriterientabelle, Stand 30 .07.2012, differenziert oft zwischen „3 bzw. 1 Anl.“ mit zum Beispiel „100 0 m bzw. 750 m“ (Seiten 1-3). In den ausgelegten Unterlagen konnte ich nicht erkennen: 1. Wie eng müssen denn die drei Anlagen beieinander stehen, damit sie nicht als zwei und eine Anlage gewertet werden (und dann nur 750 m statt 1000 m gelten)? 2. Wird bei der Eingrenzung der Such räume bzw. der Ausweisung von Kon- zentrationszonen immer der größere Abstand für drei Anlagen berücksich- tigt? Auch dann, wenn (bereits bei aktuellen Anlagedimensionen) keine drei Anlagen hineinpassen? 3. Wird der größere Abstand für drei Anlagen auch bei eventuellen späteren Baugenehmigungen garantiert eingehalten, falls nur eine oder zwei Anla-gen gebaut werden? 4. Wird der größere Abstand für drei Anlagen auch bei eventuellen späteren Baugenehmigungen garantiert eingehalten, falls in einer Konzentrations- zone für ursprünglich drei oder mehr Anlagen wirtschaftlich nur noch zwei Anlagen gebaut werden können? Insbesondere deswegen, weil zunehmend größere Rotordurchmesser entsprechend größere Abstände zwischen den Anlagen verlangen und eine ausgewiesene Konzentrationszone damit in den nächsten Jahren immer weniger Anlagen des jeweils aktuellen/größten Typs aufnehmen kann. 5. „Im stark reliefierten Gelände...wir d...lediglich von einer Anlage ausge- gangen.“ (Seite 1) Bei welchen Suchräumen liegt dieser Fall vor? zonen sind einzuhalten. 5. Der Planfall ist bei weiterer Konkretisierung der Planung nicht eingetreten, eine Auflistung betroffener Flächen wäre daher nicht relevant. zu 3) Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Mit den im FNP-Verfahren angewandten Planungskriterien und Leitlinien wird dem Immissionsschutz Rechnung getragen. Dabei sind auch reine Wohngebiete berücksichtigt E.: Kenntnisnahme, Pkt. 3 kann gefolgt werden Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle 3. Unzureichende Berücksichtigung von reinen Wohngebieten (WR) Die ausgelegte Karte Nr. 2 „Ausschluss“ differenziert zwischen Flächen a) mit erhöhtem Schallschutz (der Ziffer 6.1.f TA Lärm entsprechend), b) mit normalem Schallschutz (wohl Ziffer 6.1.d), und c) mit reduziertem und geringem Schallschutz. Große Bereiche des Ettlinger Höhenstadtteils Schluttenbach sind im gültigen Bebauungsplan Langenacker vom 02.09.1977 als reines Wohngebiet ausge-wiesen (mit Kürze WR), womit die Ziffer 6.1.e der TA Lärm relevant wird. Bitte präzisieren sie die Planung dahingehend, dass die reinen Wohnge- biete gemäß dem ihnen zustehenden Sc hutz nach Ziffer 6.1.e der TA Lärm berücksichtigt werden. Bitte prüfen sie, wo es außer Ettlingen-Schluttenbach weitere reine Wohngebiete gibt. Bitte detaillieren sie analog zu den Karten die Kriterientabelle, die (auf Seite 1) auch nur allgemeine, aber keine reinen Wohngebiete auflistet. Bürger, 29.09.2012 Ich möchte meine Vorbehalte und Einwendungen gegenüber der Entschei- dung der Stadt Ettlingen vom 25.07.2012 und damit zugleich gegen die Pla-nungen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe zur Fortschreibung des Flä-chennutzungsplanes Teilbereich Windenergie geltend machen: 1. Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen hat in seiner Sitzung vom 25.07.12 in der Phase der frühen ersten Bürgerbeteiligung die Entscheidung getrof-fen, von sechs denkbaren Suchräumen vier Standorte als „ohne Akzep- tanz“ abzulehnen. Mittlerweile wird lediglich noch der Suchraum Edelberg als akzeptabel eingestuft. In der öffentlichen Diskussion (siehe nur BNN vom 26.09.12) ist aber insbesondere der Scheuerberg nach wie vor als Standort zweiter Präferenz präsent. Die gemeindliche Akzeptanz ist ein Entscheidungs- und Abwägungskrite- rium innerhalb der Kriterien des Nachbarschaftsverbandes. Nach meiner Auffassung ist die Entscheidung über die gemeindliche (Nicht-) Akzeptanz in Ettlingen nicht hinreichend abgewogen, die Entscheidung ist ermes-sensfehlerhaft (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensfehlgebrauch). Die Ortsteile wurden vor dieser „Akzeptanzerklärung“ nicht angehört, obwohl besonders betroffen, insbesondere Schluttenbach. Die Entscheidung der Stadt Ettli ngen verlässt das veröffentlichte Planverfahren des NVK. Dieses sieht in Modul I zunächst nur die Be-rücksichtigung der harten Kriterien vor. Stattdessen zieht die Stadt Ettlingen mit ihrer Entscheidung ausdrücklich ein weiches Kriterium in Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet in den genannten Bereichen keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. Mit den im FNP-Verfahren angewandten Planungskriterien und Leitlinien wird dem Immissionsschutz und den Aspekten Land-schaftsbild/Erholung Rechnung getragen. Dabei sind auch reine Wohngebiete berücksichtigt Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle das Modul I vor, das der NVK nach seinem Verfahren in der Prüfpha-se Modul II berücksichtigt. Dies verschiebt die Gewichtung der Abwä-gungskriterien in den einzelnen Planungsphasen. Hierin sehe ich ei-nen Verfahrensfehler. Die Planung muss zunächst alle „harten Kriterien“ bearbeiten und da- zu Stellung beziehen, bevor die weichen Kriterien hinzukommen. Die Entscheidung der Stadt Ettlingen verlässt diese Reihenfolge. Eine Abwägung der Standorte nach Maßgabe der „harten Kriterien“ hat nicht stattgefunden. Inhaltlich kann ich die Akzeptan zerklärung der Stadt Ettlingen nicht nachvollziehen. Warum fällt die Bewertung des Landschafts- und Stadtbildes auf dem Wattkopf/Kalberkopf anders aus als auf dem Scheuberg? Ist das Landschaftsbild auf dem Höhenrücken weniger gewichtig und weniger schützenswert? Was heißt, der Eingriff in Landschafts- und Stadtbild sei am Kalberkopf/Wattkopf besonders störend? Woran wird diese Haltung festgemacht? Weil ein Windrad die Bürger der Ettlinger Kernst adt sehen können und die Zahl der Einwohner dort größer ist als die der Schluttenbacher? Konkret der Wattkopf/Kalberkopf ist bereits vorbelastet durch einen Funkturm - so wird auch beim Standort Edelberg argumentiert. Wa-rum also scheidet dieser Suchraum aus? Hierzu ist nichts in der ge-meindlichen Abwägung dargelegt. 2. Die notwendige großflächige Abholzung des Waldes am Standort Scheu- erberg ist aus Gründen der weit über Schluttenbach hinausgehend Nah-erholungsfunktion dieses Gebietes nicht hinzunehmen. Die Bewohner der dort stehenden Einzelgehöfte sind ungeschützt, und das Restaurant (auf Malscher Gemarkung) wird seinen einzigartigen Standort in unberührter Natur einbüßen. Das von Industrieanlagen bisher völlig unberührte Land-schaftsbild wird durch eine solche Anlage endgültig zerstört. 3. Fragen der Gründung der Einzelanlagen und der Erschließung der Stand- orte sind bisher weder geklärt noch in das Planverfahren eingebracht. Welche Infrastruktureinrichtungen braucht ein Windrat, die im Plan noch gar nicht enthalten sind? Von wo sollte nach der Vorstellung des Nach-barschaftsverbandes der Standort Scheuerberg im Fall einer Realisierung erschlossen werden? Über die Hofstraße? Wie viel Fläche und Wald gin-ge dafür zusätzlich verloren? Wie viel Lärmbelastung müsste Schlutten-bach ertragen? Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle 4. Wie steht es um die Wasserversorgung in Schluttenbach bei Realisierung einer Windenergieanlage auf dem Scheuerberg? Im Bereich Scheuerberg befindet sich ein Wasserspeicher, der Schluttenbach versorgt. 5. Wie steht es um die Bodenverhäl tnisse und die Sicherung der Gründung am Standort Scheuerberg? Kennt die Stadt die geologischen Verhältnis-se? Gibt es Gutachten, Daten, damit Stabilität gesichert ist. Wie sieht es mit dem Regenwasserabfluss aus bei einem Starkregenereignis, wenn der Boden durch den Bau einer Windenergieanlage großflächig verdichtet wird? 6. Der Standort Scheuerberg berührt mit seinem Emissionen (Infraschall, Schall und Schattenwurf) unmittelbar Schluttenbach. 700 m gesetzlich vorgesehene Abstandsfläche sichern nicht die Gesundheit der Menschen, die hier wohnen. 7. Die Anlagen mindern den Naherholungswert und die Ruhe in Schlutten- bach, wodurch unmittelbar auch die Werte der Hausgrundstücke in Schluttenbach gemindert werden. 8. Wie soll der Brandschutz des pot entiellen Standorts Scheuerberg inner- halb des Waldgebietes gesichert werden? 9. Was ist über die Lebensräume von geschützten Tieren/Arten, insb. der geschützten Fledermäuse am Stando rt Scheuerberg bekannt? Sind die Flugrouten des Weißstorches betroffe n? Wendet der NVK zur Prüfung der Belange des Natur- und Artenschutzes die von der Landesanstalt für Um- welt LUBW geforderten Standards an? Bürger (Eingang beim BMA Weingarten, 24.09.12) 1. Die von der Landesregierung vorgelegte Anzahl von WKA ́s (120 a 3 MW) reicht nicht aus, um 10% (= 7TWh) Strom zu erzeugen. Dies wäre nur dann möglich, wenn die Anzahl der Volllaststunden tatsächlich ~ 2.000 h erreichen würde. Im Mittel über mehrere Jahre haben die bisherigen WKA ́s in BW nur etwa 1.400 h Vollla ststunden erreicht. Nur in Küstennä- he erreichen WKA ́s etwa 2.000 h! 2. Die vom NVK ausgewiesenen Suchräume für Weingarten sind an der un- tersten Grenze der „Windhöffigkeit“ . Es ist zu bedenken, dass der Strom- ertrag nicht linear mit der Windgeschwindigkeit ansteigt, sondern mit nur 3%! 3. Die ausgewiesenen Suchräume basieren auf veraltetem (ungültigen) Kar- tenmaterial. Im Windenergiepotenzi al-Atlas der FVA-Stand 23.08.2012 sind die Flächen 32,33 und 34 nicht ausgewiesen. Es taucht lediglich die Fläche 35 (zerstückelt in zwei Hälften) auf. Auf den Gegenstand der frühzeitigen Offenlage (Zwischenergebnis des Planungskonzepts) bezieht sich die Kritik an der Einbeziehung des Windatlas BW (2012) zur Bewertung der Windhöffigkeit. Der Windatlas ist als flächendeckende und hoch aufgelöste Orien-tierung zur Windhöffigkeit für die Regional- und Bauleitplanung ei-ne "hinreichend genaue Datengrundlage" (Windenergierlass Ba-den-Württemberg 2012, S. 13). Im Konzept des NVK zum Teil-FNP Windenergie einbezogen wer-den Flächen mit einer mittleren Windgeschwindigkeit ab 5m/s in 100m Höhe gemäß Windatlas BW. Eine wirtschaftliche Windener-gienutzung kann auch im Hinblick auf die technische Weiterent-wicklung in solchen Flächen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. In den gutachterlichen Flächenbewertungen (Steckbrie- fen) ist die Windhöffigkeit überwiegend als "bedingt nutzbar" ein- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle 4. Sollte ein potenzieller Investor Windgeschwindigkeitsmessungen vor Ort durchführen lassen, so sind die relativ kurz andauernden Feldmessungen mit Langzeitmessungen der Windgeschwindigkeiten zu vergleichen (z. B. Mastmessungen am FZK - heute KIT - 200 m hoher Messturm). Nur so könnte die „Windhöffigkeit“ eines möglichen Standortes geprüft werden und evtl. Fehlinvestitionen vermieden werden. gestuft. Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Weingarten keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. E.: der Einwendung kann nicht gefolgt werden Bürger (Eingang beim BMA Weingarten, 24.10.12) In dem für die Windkraftwerke per heute auf der Gemarkung Weingarten vor-gesehenen Landstrich hat sich die Landwirtschaft verhältnismäßig positiv entwickelt. Grund für diese positive l andwirtschaftliche, siedlungspolitische und landschaftliche Entwicklung ist eine in den letzten Jahren stark expandie-rende Veredelungswirtschaft: Mittlerwe ile erlösen rund 80 % der ansässigen Landwirte größere Teile oder auch ihre kompletten Einnahmen direkt oder in-direkt mit Pensionspferdehaltungen un d Reitbetrieben. Außerdem wurden in den vergangenen rund zehn Jahren einige der Pferdebetriebe in Weingarten sowie in den direkt angrenzenden Geme inden durch Privatinvestoren restau- riert. Die Deckungsbeiträge und Unternehmensrenditen der Pferdebetriebe sind in der Regel relativ niedrig, liegen meist im einstelligen Bereich. Die massiven Kostensteigerungen der vergangenen Jahre z. B. durch gestiegene Preise in den zuzukaufenden Futtermitteln oder auch bei den immer höheren Energie-kosten konnten nur in geringem Umfang über Preiserhöhungen an die Kunden weiter gegeben werden. Die kürzlich vom Bund eingeführte Erhöhung der Vorsteuer von 7 % auf 19 % für Pferdebetriebe wirkt sich zusätzlich negativ auf die heutigen Unternehmenserlöse aus. Sollten innerhalb eines Gebietes, da s von den Pferdebesitzern durch einen durchschnittlichen Ausritt erschlossen we rden kann (Radius: ca. 5 bis 10 km), Windkraftwerke entstehen, so wirkt sich das für die Pferdekundschaft direkt negativ auf die Attraktivität des Standort es und somit auf die Wirtschaftlichkeit der Pferdebetriebe aus. Dies belegen Erfahrungen und Recherchen aus dem Norden Deutschlands, wo schon seit Jahrzehnten Erfahrungen mit der Ver- träglichkeit von Windenergie gesammelt werden. Diesen Analysen und fachli- chen Gutachten zu Folge sind für Pferdebetriebe auf die Dauer Umsatzeinbu-ßen von 10 % bis 30 % zu erwarten. Die Immobilienwerte werden diesen Er- fahrungen zu Folge ebenfalls drastisch sinken - den Studien von Fachleuten in Norddeutschland zu Folge um rund 50 %. Legt man diese Informationen einer Zuk unftsprognose für den für Windkraft zu erschließenden Raum auf der Gemarkung Weingarten zugrunde, so ist mit Der Entwurf des Teil-FNP beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Weingarten keine Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie. E.: Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TE IL-FNP_WIND\Druck\034.12.04 Tab frühzeitig-Öffentlichkeit.doc Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle folgenden Konsequenzen zu rechnen: 1. Die Erträge aus der Pferdewirtschaft sinken um 10 % bis 30 %. 2. Die Immobilienwerte sinken um rund 50 %. 3. Daraus resultierend: Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse vieler Pfer- de- bzw. Landwirte sinken auf 0 bzw. werden deutlich defizitär. 4. Die bisherigen Businessplanungen der meisten land- bzw. pferdewirt- schaftlichen Betriebe dieses Raumes, die z. B. auch allen Investitionen und Refinanzierungsberechnungen zugrunde liegen, werden obsolet. 5. Die Folge: Den landwirtschaftlic hen Betrieben mit Pferdehaltung im Um- kreis der Windkraftanlagen wird mitte lfristig die Existenzgrundlage entzo- gen. 6. Geht man von rund 25 Pferdebetrieben in der direkten Umgebung mit durchschnittlich ca. 12 Pferden pro Betrieb aus, fällt ein Gesamtumsatz von ca. 1 Mio. Euro jährlich weg. Dies entspricht einem Wegfall alleine ei-ner jährlichen Umsatzsteuer von 190.000 Euro - zzgl. weiterer Steuerarten - sowie der von obigen Umsätzen abhängenden Arbeitsplätze. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK Nutzen von WEA Windhöffigkeit und mikroskalige Topographie - BW gehört laut Windatlas zu den windschwächsten Regi- onen Deutschlands Hinweis auf windstärkere Regionen außerhalb von Karlsruhe und Umland (Bsp.: Bereich Ho-henlohe) - Einfluss der Windgeschwindigkeit auf Wirtschaftlichkeit einer Anlage Ausweisung von Konzentrationszonen in windschwachen Bereichen des NVK fragwürdig - Da Fläche C5 eine Max. Windgeschwindigkeit von 5,25m/s aufweist, ist diese umgehend gemäß Windenergieerlass BW aus der Planung heraus zu nehmen. - Nur ca. 6 ha der Fläche C6 mit Priorität 1 weisen laut Windatlas BW eine Windgeschwindigkeit von 5,25-5,5m/s auf. Dieses Gebiet ist deutlich zu klein, um als Konzentra-tionszone zu fungieren und ist daher ebenfalls herauszu-nehmen. - Der Windatlas BW ist – zumindest für die hier betrachtete Region – methodisch nicht valide. Mikroskalige topogra-phische Besonderheiten wurden bei der Planung des NVK außer acht gelassen, obwohl diese mit hoher Wahrschein-lichkeit zu einer signifikanten Verringerung der Werte des Windatlas BW führen. - Verwirbelungen und Turbulenzen sind, laut TÜV-Süd (hat an der Erstellung des Windatlas BW mitgewirkt), nicht im Windatlas BW und erstaunlicherweis auch nict im FNP des NVK berücksichtigt. Der pauschale Aufschlag, den der NVK mit 0,25m/s im Vergleich zur Planungsfrundlage Windatlas BW vornimmt, ist nicht haltbar. Vielmehr sprechen alle Hinweise für eine nötige Verringerung von 0,4m/s gegen-über den Werten im Windatlas. Somit käme man auf mitt-lere Windgeschwindigkeiten von max. 4,8-5,1m/s für das Gebiet C6. - Bis heute werden bei der Er richtung der Mehrzahl der - Damit ein FNP die beabsichtigte Ausschlusswirkung gemäß § 35 BauGB entfalten kann, muss er für die Windenergienut-zung substanziell Raum schaffen; dies gilt grundsätzlich auch für die vergleichsweise windschwache Region des NVK. Da-her werden die potenziellen Fl ächen in die Untersuchungen einbezogen. - Einbezogen werden Flächen ab 5 m/s durchschnittlicher Windgeschwindigkeit in 100m Höhe, um eine ausreichende Flächenkulisse für weitere Untersuchungen einzubeziehen. Hierfür spricht auch die gegebene Unsicherheit der Berech-nungen im Windatlas. Flächen un ter 5,5m/s werden als be- dingt geeignet dargestellt. Weitergehende Wirtschaftlich-keitsberechnungen werden auf der Ebene des FNP nicht be-arbeitet. - Karten von HHP zeigen, dass auch mit dem Abzug von 0,25m/s größere Anteile der Fläche C6 als Gebiet mit bedingt nutzbarer Windhöffigkeit verbleibt. - Windmessungen und flächenspezifische Interpretationen der Einflüsse auf die Windanströmung sind nicht Bestandteil des FNP-Verfahrens. Die Hinweise zu möglicherweise nachteiligen Auswirkungen der Geländebeschaffenheit werden im FNP dokumentiert. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK WEA keine Windmessungen durchgeführt, sodass Investo-ren häufig von den Daten des Windatlas BW ausgehen (insb. Bürgerwindparks). Insofern verleitet die methodisch angreifbare Planung im NVK Investoren zu unwirtschaftli-chen Investitionen. Fragen an die Planer: 1. Können die Suchgebiete C5 & C6 trotz der Unterschrei-tung der Mindestanforderungen an die mittlere Jahreswind- geschwindigkeit wirtschaftlich sinnvolle Standorte sein? 2. Wenn ja, wurden bei der Bewertung der Wirtschaftlich-keit sowohl die mikroskalige Topographie als auch die or-thographischen Gegebenheiten mit ihren Implikationen für die instationären, turbulenten Strömungsverhältnisse be-rücksichtigt? Antworten: 1. Ja 2. Nein NVK-Suchgebiete C5 und C6 aus ökologischer Sicht - Für die BI ist es unverständlich, weshalb eines der ökolo-gisch sensibelsten Gebiete Karlsruhes als Konzentrations-zone ausgewiesen werden soll. In den Suchräumen befinden sich : ausgewiesene Erholungswälder der Stufe 3 und 4, ein LSG, ein Naturpark, ein FFH-/Natura2000-Gebiet sowie benachbart ein Naturschutz-/Vogelschutzgebiet - Auf die wertvollen Feldflure und Streuobstwiesen (auch Teil des LSG und FFH-Gebiets), die ein besonderes Kultur-gut darstellen und auf die völlig unzureichend in dem Entwurf des NVK eingegangen wird, sei an dieser Stelle hingewiesen. - Die Gebiete C5 und C6 verbleiben wir die anderen potenziel-len Flächen nach Verschneidung der Windhöffigkeit mit Ta-bubereichen gemäß Windenergieerlass (WEE). Sie müssen al-so in weitere Untersuchungen einbezogen werden. Die ge-nannten Flächenausweisungen gelten gem. WEE nicht als Ausschluss- sondern als Prüfbereiche. Die bisherigen gutach-terlichen Einschätzungen zum Konzept (HHP) verweisen be-reits auf die gegebenen Restriktionen. Ob eine Ausweisung als Konzentrationszone für die Windenergie im FNP infrage kommt, kann erst nach Abschluss aller Untersuchungen fest-stehen. Ökologische Betrachtung Schutzgut Wald - Große Teile der Suchfläche sind mit Hainsimsen-Buchenwald bedeckt, der im Natura2000- - Vorhandene relevante FFH-Lebensraumtypen werden in den Steckbriefen des Umweltbereichts flächenbezogen dokumen- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK Managementplan mit dem LRT-Code 9110 gekennzeich-net ist. - Die südliche Teilfläche von C6 ist FFH-geschütztes Gebiet. Fragen an die Planer: 1. Werden Gehölzbestände an den Waldrändern durch We-ge- oder Leitungsbau beeinträchtigt oder nachhaltig ge-schädigt (vgl. hierzu §29 (s) und §32 NatSchG BW) 2. Welche Beeinträchtigungen erwarten die Planer für die geschützten, feuchten Hochstaudenfluren mit LRT-Code Nr. 6431 (Essigklamm und Hasenklamm)? 3. Welche tatsächliche Schallbelastung ist kumulativ – ein-bezogen unterschiedliche Lärmquellen wie Straßenverkehr und WEA – und angesichts der besonderen topographi-schen Situation zu erwarten? Wie wirkt sich dabei die Ro-dung von Teilen des Waldes aus? Eine echte Lärmmessung und darauf aufbauende Modellierung ist notwendig! 4. Wird von einer Zunahme v on wetterbedingten Schäden in den Bergdörfern durch die großflächige Rodung gerechnet? Methodische Begründung der Antwort. tiert. Die mögliche Betroffenheit des FFH-Gebietes ist in einer Vorprüfung zu ermitteln, ggf. werden weitergehenden Un-tersuchungen erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, ob bei einer konkreten Standortfe stlegung für WEA die Bean- spruchung schützenswerter Teilflächen vermieden werden kann. Antworten: 1. Dies ist nicht auszuschließen. Der Umweltbereicht enthält Aussagen zur resultierenden Risikoeinschätzung. Bewertung und Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind gemäß Eingriff sregelung BNatSchG im Geneh- migungsverfahren aufzuarbeiten und festzulegen. 2. Absehbarer Beeinträchtigungen werden in der FFH-Vorprüfung aufgearbeitet. 3. Eine kumulative Betrachtung von Gewerbelärm (hierzu zählt der Lärm, der von einer WEA ausgeht) und Verkehr ist per Ge-setz nicht zulässig. Lediglich die kumulative Betrachtung von unterschiedlichen Lärmquellen aus dem Bereich Gewerbe ist hier zu betrachten. Lärmmessung en sind nicht Bestandteil eines FNP-Verfahrens. Der NVK hat eine Schallprognose für das Ge-biet C6 durchführen lassen. 4. Nein. Schutzgut Tiere - Haselmäuse: In einem Nistkasten, welcher sich in der Umbebung des Wildschweingeheges befindet, wurde eine Haselmaus-Familie (zwei Elterntiere und fünf, noch nackte Junge) entdeckt. Die Haselmaus ist nach der IUCN-Rote Liste ge-führt und ist nach EU-Recht besonders schützenswert. - Ausgewählte Vogelarten: Rotmilan Wanderfalke Wespenbussard Kolkrabe - Der Hinweis zum Vorkommen der Haselmaus wird zur Kenntnis genommen. Ein Ausschluss der Flächen im FNP ist daraus nicht abzuleiten. - Siehe hierzu Gutachten Dr. Boschert, bioplan zur artenschutz-rechtlichen Untersuchung (Vögel), 2013 - Eine gesonderte Untersuchung der Fledermäuse ist nicht vor-genommen worden und auf Ebene des FNP kaum leistbar. Ebenso verhält es sich mit anderen genannten Artengruppen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK Turmfalke Schwarzstorch Schwarzspecht - Fledermäuse - Schmetterlinge: dunkler Wiesenkopf-Ameisenbläuling und großer Feuerfalter sind laut I UCN-Liste stark ge fährdet, die Stadt Karlsruhe hat besondere Sorgfaltspflicht - Amphibien: Feuersalamander sind durch mögliche Straße zu den WEA gefährdet - Käfer: Hirschkäfer und Heldbock wären durch WEA ge-fährdet - Andere Insekten: Ameisenhaufen dürfen gemäß §83 Abs. 2 Nr. 16 LWaldG nicht zerstört werden Fragen an die Planer: 1. Welche vergrößerten Abstän de zu den windkraftsensiblen Vogelarten wie Rotmilan, Wanderfalke und Schwarzspecht sind vorgesehen? 2. Welche Abschaltzeiten sind angesichts des Vorhanden-seins von Fledermäusen eingeplant? Antworten: 1. Die Herangehensweise der artenschutzrechtlichen Untersu-chungen für Vögel folgen dem umgekehrten Ansatz: Ausge-hend von den Prüfflächen wird geprüft, ob windkraftempfindli-che Vogelarten in bestimmten, im Radien vorkommen. Die un-terschiedlichen Radien sind in den Empfehlungen der LUBW aufgeführt. Die gutachterlichen Einschätzungen werden daran orientiert. 2. Nein, derartige Vorgaben zu m Betrieb von WEA können auf FNP-Ebene nicht erfolgen. Ein Abschaltmanagement wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens festgelegt, sofern ent-sprechende Untersuchungen den Bedarf ergeben. Schutzgut Wasser und Böden - Der Bau von WEA erfordert massive Eingriffe in den Bo-den. Bau und Betrieb bedingen zusätzliche Risiken für das Grundwasser. Fragen an die Planer: 1. Welche Veränderungen des hydrologischen Haushaltes (4 Quellen) sind zu erwarten? Antworten: 1. und 2. Im Umweltbericht wurde kein erhöhtes Risiko für den Wasserhaushalt ermittelt. Ein Ausschluss der Flächen im Teil-FNP Wind ist somit nicht zu begründen. 3. Im FNP erfolgen keine Fest legungen zur Eingriffsregelung. Allerdings können absehbare Umweltrisiken durch Flächenein-grenzungen vermindert werden; Beispiel: Teilflächen mit ge- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK 2. Welche zusätzlichen Risike n ergeben sich bei Unwetter? 3. In welcher Form werden Minderungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen vorgesehen? In welchen Gebie-ten werden diese geplant? schützten Biotopen. Bewertung und Kompensation der Beein- trächtigungen von Natur und Landschaft sind gemäß Eingriffs-regelung BNatSchG im Genehmigungsverfahren aufzuarbeiten und festzulegen. klimatische Verän- derung - Der hier zur Disposition stehende Buchenwald hat erhebli-che Relevanz für das lokale Klima (Kühlung im Sommer, Lieferant frischer Atemluft, Verminderung von Luftverun-reinigung) Fragen an die Planer: 1. Welche Schutzbaumaßnahmen und Auflagen werden angesichts der mikroklimatischen Folgewirkungen den Betreibern der WEA oder Grundstückseigentümer gemacht? Antworten: 1. Im FNP erfolgen keine Festlegungen hierzu. Die Auswirkun-gen klimatischer Veränderungen sind im Umweltbericht als ge-ring bewertet. Lärm und Infra- schall als Folge von WEA - Die Rotorblätter von WEA sind exzellente Erzeuger von lufteigenem Infraschall. Infrasc hall ist mit den international üblichen A-bewerteten Schallpegelmessgeräten (TA-Lärm), nicht messbar, da sie das Schallspektrum erst ab 45 Hz er-fassen Fragen an die Planer: 1. Sind Lärm-Messmethoden berü cksichtigt, die zu der Grö- ße der hier geplanten Anlagen relevante Antworten für die betroffenen Anwohner geben? 2. Wird der in den Studien geforderte Mindestabstand zu Lärmquellen von über 2 km pro Anlage eingehalten? Bei Turbinen mit Höhen von über 100m sind >3 km Abstand empfehlenswert. Werden diese Abstandsforderungen ein-gehalten? - Hinweise der LUBW Antworten: 1. Der NVK hat eine Schallprognose für das Gebiet C6 durch-führen lassen. 2. Laut WEE sind grundsätzlich Abstände von 700m zu Wohn-gebieten anzusetzen. Aufgrund des Vorsorgeprinzips beabsich-tigt der NVK bei der Abgrenzung von Konzentrationszonen er-weiterte Vorsorgeabstände anzuwenden, z.B. 1.000m zu Wohngebieten. Gesundheit-liche Be-trachtung Schattenschlag und Gesundheit - Trifft der Schattenwurf ein Haus, so ist nicht nur ein Raum davon betroffen. Meist wird nur einen Punkt oder ein fik- tives Fenster von 1 x 1 m Gr öße einbezogen, nicht aber die tatsächlichen Auswirkungen des Schattenwurfes, die bei einem Helligkeitsunterscheidungsvermögen des Auges Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK von 2,5% eine innerhäusliche Fluchtmöglichkeit ohne Ab-dunkelung der Fenster nicht zulassen . Die Belastung durch Schattenwurf ist so stark, dass fast alle Menschen nach recht kurzer Zeit dieses Phänomen für unerträglich halten . Vor allem Menschen mit latenter Epilepsie sind gefährdet, im Übrigen stellen sich Stressreaktionen ähnlich wie bei Lärmeinwirkung ein, bz w. addieren oder potenzie- ren sich sogar mit diesen. Ausgehend von Schleswig-Holstein wird derzeit von vielen Bundesländern ein Richt-wert von astronomischen 30 Stund en/Jahr (de factor 8h in Praxis) und 30 Minuten am Tag mit der stärksten Belas-tung angewendet. Fragen an die Planer: 1. Werden die, in den Richtlinien des BImSchG geltende Rechtssprechung, Belastung der Betroffenen durch Blitzlicht und Schattenschlag von 8h/Jahr (astronomisch 30h/Jahr) und/oder 30 Minuten/Tag, in jedem Fall eingehalten? Antworten: - 1. Die Einhaltung de r genannten immissionsschutzrechtlichen Grenzen ist im Genehmigungsverfahren (BImSchG) nachzu-weisen. Eine vom NVK beauftragte Schattenwurfprognose hat ergeben, dass die Unters chreitung unproblematisch mög- lich ist. (iNeG 2013: 13) Verminderung der Naherholung und Ge-sundheit Fragen an die Planer: 1. Wird dem Anspruch der betroffenen Bürger auf wohn-ortnahe Naherholung Rechnung getragen und der Schutz-wald im Planansatz nicht beschädigt? Antworten: 1. Die Bedeutung der Landschaft für die wohnortnahe Erholung ist im Umweltbereicht bewertet. Dieser Aspekt ist somit der Abwägung aller Belange zugänglich. Soziale Be-trachtung Erholungsfunktion und Stadtrecht Fragen an die Planer: 1. Welche Mindestabstände für WEA sind für diese beiden Erholungswald-Stufen 3 und 4 am Edelberg verbindlich und werden ggf. erweiterte Abstände vorgesehen? 2. Inwiefern ist die "Vereinbarung über die freiwillige Ein-gliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsru-he" in die FNP-Planung eingeflossen? Welche moralische und rechtliche Bindungswirkung hat die Eingliederungsver-einbarung mit Bezug zur Planung von WEA auf C5 und C6? Antworten: 1. Es handelt sich um Erholungswald, Stufe 1 und 2. Verbindli-che Abstände, die WEA einhalten müssen, sind nicht bekannt. 2. Die genannte Vereinbarung ist nicht Gegenstand der Flä-chenuntersuchungen für das Konzept zum Teil-FNP Wind. Eine rechtliche Bindung wird für den TFNP Wind nicht gesehen. Die-se wäre allenfalls für die auf Karlsruher Gebiet liegenden Teil-flächen gegeben. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK Richtfunkstrecken, verschiedene Nut-zungsbereiche Fragen an die Planer: 1. Sind diese Aspekte im Planfeststellungsverfahren unter-sucht, insbesondere eine Stellungnahme der Betreibergesell-schaft des Fernmeldeturmes DFMG eingeholt und berück-sichtigt worden? Antworten: 1. Private und behördliche Betrei ber von Richtfunkstrecken sind gemäß Angaben der Bundesnetz agentur angefragt. Die dem NVK gemeldeten Angaben werden als Restriktion berücksich-tigt. Meist wird die Freihaltung eines 50m-Puffers gefordert. Die DFMG als Betreiber des Fernmeldetums war von der BNetzA nicht genannt, ist aber rückwirkend beteiligt worden und hat sich ablehnend geäußert. zulässige Schall- druckpegel und Ab-standsflächen Fragen an die Planer: 1. Sind die nach diesen Berechnungen nötigen Mindestab-stände zw. WR und den auszuweisenden Konzentrationsflä-chen in der Planung berücksichtigt worden und wurde dabei wegen der Ungenauigkeit der Prognose der Schutz der An-wohner in den Vordergrund gestellt? Antworten: 1. JA, die erweiterten Mindestabstände berücksichtigen die Schutzwürdigkeit, die von einem reinen Wohngebiet ausgeht. Bei der Ausweisung von Konzentrationszonen erfolgte keine Bevorzugung einzelner Belange. Eiswurf- und Ro- torbruchzone Fragen an die Planer: 1. Wurde die, durch die Top ographie bedingt e, Erweiterung der Gefahrenzone und die daraus resultierende Gefährdung der genannten Bereiche bei der Planung berücksichtigt? 2. Durch welche bautechnischen Auflagen wird die darge-stellte Eiswurfproblematik beseitigt? 3. Welche Abschaltzeiten sind für den Windbetrieb vorgese-hen? Antworten: 1.-3. Die Anlagen der meisten Betreiber verfügen über "Entei-sungsanlagen". Genauere Angaben zu weiteren Erfordernissen wie Abschaltautomatiken können auf Ebene des FNP nicht ge-tätigt werden. Ablenkung im Straßenverkehr Fragen an die Planer: 1. Sind diese Risiken für die Verkehrssicherheit auf diesen stark frequentierten Straßena bschnitten untersucht und in der Planung berücksichtigt worden? 2. Wird ein Gutachten zur Ablenkung durch Bewegung und Reflexion an Rotorblättern eingeholt? 3. Wurde eine Stellungnahme des Bundesverkehrsamts zu möglichen Ausweisung einer Konzentrationszone im Nahbe-reich eines Autobahnkreuzes eingeholt? Antworten: 1.-3. Die gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände zu Straßen werden eingehalten, sie sind hi er weit übertroffen. Weiterer Untersuchungsbedarf besteht nich t. Die zuständigen Straßen- behörden werden auch im weiteren Verfahren beteiligt. Technische Betrachtung Rettungs- und Ka- Fragen an die Planer: Antworten: Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK tastrophentransporte, Luftverkehr 1. Sind die Auswirkungen dieses Hindernisses auf Rettungs-zeiten (sowie evtl. auch auf die Flugkosten) im Planfeststel-lungsverfahren berücksichtigt worden? 2. Wurden die zuständigen Fl ugrettungsgesellschaften, pri- vate ortsansässige Flugsportvereine (Flugplätze Forchheim und Schwann), der Flugplatz "Baden Airpark" sowie die Bundesluftwaffe zur Ste llungnahme angefragt? 1.u. 2.) Es erfolgt kein Planfeststellungsverfahren auf der Ebene des FNP. Zum FNP wurden in de r frühzeitgen Beteiligung Stra- ßen- und Flugverkehrsbehörde im RPK angehört. Einschrän-kungen für den Suchraum C ergaben sich nicht. Verbindlich einzuhaltende Abstände zu Verkehrsanlagen wurden im Kon-zept frühzeitig berücksichtigt. Stroboskop-Effekt Fragen an die Planer: 1. Ist dieser Effekt und seine Auswirkungen auf BAB 5 und 8 sowie die B3 und die daraus re sultierenden Gefahren unter- sucht worden? Gibt es anzusetzende Normen und Stan-dards/ Planungsrichtlinien? Antworten: 1. Verbindlich einzuhaltende Abstände zu Verkehrsanlagen wurden im Konzept frühzeitig berücksichtigt. Ein Stroboskopef-fekt, auch Disco-Effekt genannt durch reflektierendes Sonnen-licht ist bei heutigen WEA ausz uschließen, da matte Lackierun- gen üblich sind. Fundamentschä- den durch Schwin-gungen Fragen an die Planer: 1. Wurden mögliche Schwingungsübertragungen auf beste-hende Bauwerke und ihre Folgen bei der Planung berück-sichtigt und wurde ein geomechanisches Gutachten einge-holt? Antworten: 1. Nein, Vorsorgeabstände von WEA zu Bebauungen dienen auch der Vorbeugung derartiger Auswirkungen. Wirtschaftlich- keitsberechnung Fragen an die Planer: 1. Welche Referenzerträge erwarten Sie in dem von WEA betroffenen Gebiet und wie begründen Sie diese metho-disch bzw. wie sieht Ihre Berechnung aus? Antworten: 1. Auf der Ebene des FNP ist eine Wirtschaftlichkeitsberech-nung nicht vorgesehen . Die Wirtschaftlichkeit von WEA ist ne- ben der Windhöffigkeit von Faktoren wie Anlagekosten, Kosten für Netzanschluss, Erschließung, Kompensation und Grunder-werb/Pacht abhängig (vgl. Winden ergieerlass BW, Pkt. 4.1). Zu diesen sind im Rahmen des FNP keine belastbaren Berechnun-gen machbar. Wertverfall von Immobilien Fragen an die Planer: 1. Inwiefern werden bei den Planungen die finanziellen Auswirkungen – sowohl für den typischen EFH-Besitzer als auch kumuliert für die Bergdörfer – berechnet, um eine volkswirtschaftlich vernünftige Entscheidung fällen zu kön- Antworten: 1. Im FNP-Verfahren erfolgten derartige Berechnungen bislang nicht. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Stellungnahme der BI-Bürgerinitiative proBERGDÖRFER G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\G eneralplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\Stellungnahmen\Zus ammenfassung_Stellungnahme-BI_pr oBERGDÖRFER-mr.doc Themen Inhalte und Fragen BI Bearbeitung durch Planungsstelle NVK nen? Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 1 Teil-Flächennutzungsplan Windenergi e: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Bürgermeisteramt Pfinztal Der Gemeinderat Pfinztal hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 das Konzept des Büros Hage+Hoppenstedt Partner zur Kenntnis genommen. Danach ist gewünscht, im Rahmen der weiteren Untersuchungen alle inner-halb der Gemeinde liegenden, denkbaren Windenergiestandorte zu erfas-sen, zu bewerten und entsprechende Steckbriefe hierzu anzufertigen. Als Standort mit oberster Untersuchungspriorität sehen wir den Bereich „Ho-he Warte“ an (evtl. sollte die Untersuchungsfläche etwas nach Süden bis zum Gewann „Kugelbuss“ ausgedehnt werden). Zusätzlich zu den im Konzept des Büros HHP aufgeführten Standorten möchten wir Sie bitten, folgende Standorte mit in die Prüfung aufzunehmen. Es sind dies im Einzelnen: Rotenbusch (Söllingen), Stumpenäcker (Kleinsteinbach), ICT - Erweiterung Richtung Grötzingen (Berghausen) und Mickenloch - Erweiterung in Richtung Erddeponie (Berghausen). Im Hinblick auf das Scopingverfahren teilen wir Ihnen mit, dass wir derzeit keine weiterreichenden, umweltrelevanten Informationen vorliegen haben. Wir überlasen die Erhebung der relevanten Daten den beauftragten Ingeni-eurbüros. Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungsmaßnahmen zur Windenergie gibt es in Pfinztal nicht. Auf dem Gebiet der Gemeinde Pfinztal enthält der Entwurf des Teil-FNP keine Konzentrationszone für die Windenergie. Die genannten weiteren Flächen liegen überwiegend in Bereichen, die eine Windhöffigkeit unter 5,25m/s aufweisen; trotz des im Kon-zept vorgenommenen Aufschlags von +0,25 m/s wird die Stufe „bedingte Nutzbarkeit“ nicht erreicht. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von WEA nicht möglich ist. Ferner liegen die Flächen teilweise in Tabubereichen (graue Flä-chen in Karte 3). Daher scheiden die genannten Flächen für eine nähere Untersuchung ihrer Eignung als Konzentrationszonen im Konzept aus. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass seitens der Deutschen Flugsicherung eine Stellungnahme zur frühzeitigen Offenlage vor-liegt. Demzufolge bestehen seitens der DFS aufgrund der Nähe zum Funkfeuer „VOR“ Wöschbach“ erhebliche Bedenken zu den Flächen des Suchraums J. In einer ergänzenden Stellungnahme im September 2013 hat die DFS auf Anfrage die Bedenken präzi-siert. Demnach liegt die Fläche der Gemeinde Pfinztal fast voll-ständig in Radialbereichen des Schutzbereichs, die von dre DFS als für WEA "gänzlich ungeeignet" bewertet sind. E: Kenntnisnahme, der Bitte zur Aufnahme weiterer Flächen kann nach Prüfung nicht gefolgt werden. Gemeinde Waldbronn Der zuständige Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderates hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2012 auf der Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen über das Thema Windenergie beraten und beschlossen. Die als Zwischenergebnis für die Gemeinde Waldbronn ermittelten Such-räume bzw. Prüfflächen - Rotenbuckel, Ortsteil Busenbach, Streuobstwiese, Fläche 0,3 ha und - Hohberg, Ortsteil Etzenrot, Erholungswald, Fläche 0,4 ha Auf dem Gebiet der Gemeinde Waldbronn befinden sich keine Vorschlagsgebiete (im Konzept) bzw. geplante Konzentrationszo-nen (im Entwurf Teil-FNP) für die Windenergie. E: Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 2 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle wurden vom Gremium zur Kenntnis genommen. Kommunale Planungsüber-legungen werden durch die beiden Standorte nicht tangiert. Obwohl die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen bereits weitgehend be-rücksichtigt sind, ist nochmals zu betonen, dass die Gemeinde Waldbronn als Kurort mit ihrer gesamten Gemarkungsfläche Teil des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord ist. Beide Standorte liegen zudem in einem Land-schaftsschutzgebiet. Der Standort Rotenbuc kel liegt zusätzlich in einer regi- onalen Grünzäsur und ist daneben Teil eines FFH-Gebiets. Alle diese umweltrechtlichen Kriterien können nach Auffassung des Gremi-ums im weiteren Verfahren bei sachgerechter Bewertung nur zu einem Aus-schluss der beiden Standorte führen. Stadt Ettlingen Die Stadt Ettlingen äußert sich hiermit zu dem im Betreff genannten Vorgang entsprechend der Beschlussfassung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.07.2012. Die Stadt Ettlingen erkennt ausdrücklic h ihre gesamtgesellschaftliche Ver- pflichtung zur Ausweisung von Windkr aft-Standorten an, wobei die Standorte verträglich und sorgfältig abgewogen sein müssen. In einer vorläufigen Meinungsbildung, die auf dem Zwischenergebnis des Windenergie-Konzepts des Nachbarschaftsverbandes und eigenen Visuali-sierungen basiert, kommt die Stadt zu einer dreistufigen Einschätzung der Suchräume. "Ohne Akzeptanz" bedeutet, dass die Stadt dort keine Windenergieanlagen akzeptiert und entsprechende Suchrä ume/Konzentrationszonen ablehnt. In dieser Gruppe sind C Nr. 7 Wattkopf/Kalberkopf, D Nr. 8 Wilhelmshöhe, D Nr. 9 Vorderer Kreuzelberg, D Nr. 10 Oberweier/Kirchberg. "Gegebenenfalls mit Akzeptanz" bedeutet, dass die Stadt sich dort Wind-energieanlagen vorstellen kann und entsprechenden Suchräumen zustimmt. Dies trifft für C Nr. 6 Edelberg zu. "Mit zweifelhafter Akzeptanz" bedeute t, dass die Stadt den Standort für frag- lich hält und eine Zustimmung oder Ablehnung von Erkenntnissen aus weite- Im Konzept, Modul II wurden zunächst auch die Flächen mit „zwei-felhafter“ und „ohne Akzeptanz“ weiter untersucht. Mit der Ausar-beitung von Steckbriefen im Umweltbericht wurde eine Datenbasis für alle Suchraumflächen erarbeitet. Insbesondere Belange der Flugsicherung und des Artenschutzes (Fläche C) sowie die Abwägung städtebaulicher Belange (Fläche D) führen dazu, dass im Entwurf des Teil-FNP Windenergie keine Flächen auf dem Gebiet der Stadt Ettlingen als Konzentrationszo-nen für die Windenergie dargestellt sind. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 3 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle ren Untersuchungen abhängig macht. Dies trifft für E Nr. 12 Scheuerberg zu. Die vorläufigen Einschätzungen werden folgendermaßen begründet: Auch wenn eine weitere Detaillierung und Visualisierung im Rahmen des NVK-Windenergie-Konzepts in der nächsten Planungsstufe (Modul II und Modul III) vorgesehen ist, hat die Stadt Ettlingen auf der Basis einer vom Planungsamt Ettlingen vorab durchgeführte "3D-Modell-Foto-Analyse" be-reits jetzt eine Einschätzung des Eingriffs in das Landschafts- und Stadtbild durch Windenergieanlagen vorgenommen. Dies erfolgte auch mit Blick auf die politische Bedeutung und die gr oße Resonanz der Bevölkerung. Mögliche Beeinträchtigungen verschiedener Art und auch die Tatsache, dass künftig noch größere/höhere Anla gen mit größeren Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind, veranlassen die Stadt Ettlingen zu fordern, dass mögliche Standorte einen Mindestabst and von 1000 m zu Wohnsiedlungen haben. Der Suchraum D 10 (Oberweier/Kirchberg) ist schon insofern ohne Akzeptanz, weil alle darin denkbaren Standorte näher an dem Siedlungsbe-reich Oberweier und Schluttenbach lägen. C 7 Wattkopfweg/Kalberkopf Windenergieanlagen stünden direkt nord-östlich oberhalb der Stadt Ettlin-gen, auf dem Robberg mit Bismarckturm. Stadt/Stadtsilhouette und Berg-hang/Bergsilhouette stellen eine Einheit als Stadt-Landschaft dar, die mit ei-ner außergewöhnlichen Ästhetik Ettlin gen unverwechselbar prägt. Gleichzei- tig stellt dieses Gebiet die linke Flanke des Albtaleingangs dar. D 8 Wilhelmshöhe Der Standort "Wilhelmshöhe" ist als Hintergrund für die Ettlinger (Alt-)Stadtkulisse mit ihren Türmen ähnlich prägend wie C 7. Der Berg/Berghang stellt die rechte Flanke des Albtaleingangs dar. D 9 Vorderer Kreuzelberg Der dortige Standort stellt den süd-östl ichen Hintergrund Ettlingens dar. Ett- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 4 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle lingenweier, gelegen in der Vorbergzone, stellt mit dem Hausberg Kreuzel-berg ein Gesamtbild dar. Auch hier zeigt eine erste Visualisierung, dass eine gestalterische Einheit zwischen Stadt- und Landschaftsbild besteht. Diese ist für die Ettlinger Gesamtkulisse und für E ttlingenweier mit seiner historischen Stadtkontur so prägend, dass Win denergieanlagen dort unverträglich wären. D 10 Oberweier/Kirchberg Der Standort stellt analog D 9 den östlichen Hintergrund Oberweiers dar. Windenergieanlagen würden das dort städtebaulich/landschaftlich prägende Gesamtbild unverträglich stören. E 10 Scheuerberg Wegen seiner Nähe zu Schluttenbach und dem Zusammenwirken mit mögli-chen Windenergieanlagen auf der Gemarkung Malsch ergeben sich noch nicht endgültig absehbare Auswirkungen auf den Natur- und Stadtraum. Auch wegen der dortigen Bedeutung der Erholungsfunktion hat der Bereich eine zweifelhafte Akzeptanz. Es bedarf weitergehender Untersuchungen vor einer letztlichen Abwägung und Entscheidung. C 9 Edelberg Dieser Standort wird wegen seiner Siedlungsentfernung sowie den dortigen landschaftlichen und akustischen Vorstörungen/Vorbelastungen durch die sechsspurige Autobahntrasse und die Ho chspannungstrassen nach derzeiti- gem Stand gegebenenfalls akzeptiert, weshalb dort weitergehende Untersu-chungen als sinnvoll erachtet werden. Die Stadt Ettlingen bittet die verschiedenen Einschätzungen zu den Such-räumen/Konzentrationszonen zu beachten. Die Stadt behält sich im weiteren Planungsprozess vor, besonders sobal d weitere Untersuchungen/Abwä- gungskriterien vorliegen, sich erneut zu äußern. Stadt Karlsruhe 1. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) hat in seiner Verbands- versammlung am 11.01.2012 den Aufstellungsbeschluss für einen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie gefas st. Dies war schon zu diesem Zeitpunkt erforderlich geworden, weil die Landesregierung beabsichtig- Nach weiteren Untersuchungen und Gutachten ist keine der Vor-schlagsflächen des Konzeptes auf Karlsruher Gebiet als Konzent- rationszone im Entwurf des Teil-FNP Windenergie enthalten. Das artenschutzrechtliche Gutachten (Vögel) ergab für die Flächen A1 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 5 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle te, eine Änderung des Landesplanung sgesetzes herbei zuführen, wel- che dann auch am 26.05.2012 in Kraft trat. Diese Änderung sieht u. a. vor, dass die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zur Wind-energienutzung bereits zum 31.12.2012 außer Kraft treten und die Re- gionalplanung künftig nur noch Vorranggebiete, aber keine Ausschluss-gebiete mehr festlegen darf. Die Kommunen bzw. Träger der vorberei-tenden Bauleitplanung erhalten damit die Möglichkeit einer eigenen planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in ihren Flächennut-zungsplänen. Ohne eine solche Steuerung wären Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich planungsrechtlich nunmehr nämlich allein nach den Grundsätzen des § 35 BauGB zu beurteilen. Für den Bereich des NVK sollte nach Ansicht seiner Mitgliedsgemein- den aber eine Steuerung der Standorte für Windenergieanlagen ge-währleistet bleiben. Die Planungsstelle des NVK hat deshalb zur Vorbe-reitung eines Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie ein Konzept er-arbeitet, mit dem die Flächen ermittelt werden sollen, die später im Teil-Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen festgelegt werden sollen. Grundlage der Planung ist dabei die Auswei-sung von Konzentrationszonen, da positive Standortzuweisungen im Flächennutzungsplan nach dem so genannten „Planvorbehalt“ des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zur Folge haben, dass der übrige Außenbereich des Planungsraums von Windenergieanlagen freigehalten wird, weil dort einem Vorhaben in der Regel öffentliche Belange entgegenstehen. Demgegenüber genießen Windenergieanlagen innerhalb der Konzent-rationszonen aber gegenüber konkurrierenden Nutzungen einen Vor-rang. Voraussetzung für eine planerische Steuerung ist ein auf Unter-suchung des gesamten Gebietes basierendes Planungskonzept, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungs-gebots gerecht wird und der Windener gienutzung in substantieller Wei- se Raum schafft. Gemäß der eins chlägigen Rechtsprechung hat der Planungsträger dabei stufenweise vorzugehen. Die Methodik ist in der beiliegenden Ausarbeitung des Büros Hage + Hoppenstedt und Partner dargelegt (Anlage 1, Seiten 1-3). (Knielinger Feldflur), C (Edelberg/Kophlplatte) sowie den Bereich G2 (Silzberg) ein sehr hohes ar tenschutzrechtliches Risiko. Zu 1) Die beschriebene Abschichtung diente als erste Grobeinschätzung der Flächen bei der Ermittlung von Suchräumen; die Bedenken werden berücksichtigt, im weiter en Planungsverl auf werden alle Flächen vertiefend untersucht. Zu 2 bis 4) Die Anmerkungen und Empfehlungen zu den Einzelflächen bzw. Suchräumen werden im weiteren Ve rfahren geprüft. In der weite- ren Vertiefung des Konzeptes werden die aufgeführten Aspekte im Modul II, Arbeitsschritte 4 bis 6 einbezogen. Zu 3) Die Erarbeitung von Sichtbarkeitsanalysen und Visualisierungen ist erfolgt. Im ersten Halbjahr 2013 wurden vier Visualisierungen für die Fläche C erstellt; sie wurden der Verbandsversammlung im Juli 2013 vorgestellt und sind auch auf der Internetseite des NVK zu sehen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 6 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Der nun vorliegende Planungsstand des NVK, zu dem die Stadt Karls- ruhe um Stellungnahme gebeten wurde, stellt das Ergebnis von Modul 1 Stufe 3 dieser Vorgehensweise dar (siehe Anlage 1, Seite 3), also dem Abgleich von Flächen mit relev anter Windhöffigkeit mit den „nicht zur Verfügung stehenden Gebieten“. Es wurden also zunächst die Ge-biete ermittelt, in denen die Windhöffigkeit so groß ist, dass Windener-gieanlagenbetreiber unter rein betrieb swirtschaftlichen Gesichtspunkten auch geeignete Standorte finden können, um Windenergieanlagen wirt-schaftlich nutzen zu können. Da jedoch aufgrund verschiedener rechtli-cher Restriktionen (Lärmschutz, Na turschutzgebiete, Bannwälder, eu- ropäische Vogelschutzgebiete ...) nich t in jedem Gebiet mit ausreichen- der Windhöffigkeit auch tatsächlich eine Windenergieanlage errichtet werden darf, sind bestimmte Gebiete einer Windenergienutzung nicht zulänglich. Die nach Abzug dieser aufgrund „harter“ Restriktionen weg-fallenden Flächen verbleibenden potentiellen Windnutzungsgebiete sind in Karte 3 (Anlage 2) dargestellt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Belange, so genannte „weiche“ Restriktionen, die einer an sich im Außenbereich privilegierten Wind-energienutzung entgegenstehen können und die der Planungsträger bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes umfassend und gerecht mit dem Belang einer angestrebten Windenergienutzung abzuwägen hat. Dies bedeutet, dass die öffentlichen Belange, die gegen die Auswei-sung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, mit dem Anliegen abzuwägen sind, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zur Realisierung zu geben, die ihrer Privilegie-rung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird. Hierzu wurde durch das Planungsbüro zusätzlich eine Tabelle (Anlage 1, Seiten 4 ff) erstellt, in der alle potentiell möglichen Windnutzungsge-biete aufgelistet und bereits bekannte Restriktionen aufgeführt sind. Dies können beispielsweise sein: Lage in einem Landschaftsschutzge-biet, Erholungswald, gewichtige Belange des Landschaftsbildes, Vor- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 7 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle sorgebereiche des Lärmsc hutzes etc. Gleichzeitig wurde mit dieser Ta- belle bereits eine Abstufung innerhalb der Suchräume vorgenommen (Kategorie I bis III) und einzelne G ebiete wegen unterschiedlicher Krite- rien aus der weiteren Betrachtung ausgeschieden. Bei der Erstellung dieser Tabelle hat sich das Planungsbüro an den Kriterien orientiert, die in Kapitel 4 „Planungshinweise“ des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 aufgeführt sind. Die daraus resultierenden Gebiete, in denen nach Ansicht der Pla- nungsstelle beim NVK die Errichtung von Windenergieanlagen nach erster, überschlägiger Prüfung möglich sein könnte, sind in Karte 6 (An-lage 3) als Prüfflächen dargestellt un d stellen Suchräume dar, innerhalb derer nun im weiteren Verfahren mittels auszuarbeitender Steckbriefe gebietsspezifische Betrachtungen und Bewertungen vorgenommen werden sollen. 2. Für die Gemarkung der Stadt Karlsruhe bedeutet dies: Es gibt vier Suchräume für Konzentrationsflächen (in Karte 6 die Gebiete A, C, G II und K). In Suchraum A liegen die potentielle Windnutzungsgebiete 1, 1 a und 1 b; in Suchraum C das potentielle Windnutzungsgebiet C 6; in Suchraum G II das potentielle Windnut-zungsgebiet 23 und in Suchraum K das potentielle Windnutzungs-gebiet 46. Die in Karte 3 noch enthaltenen potentiellen Windnutzungsgebiete 2, 3, 4, 5, 45 und 47 werden wegen verschiedener Restriktionen bzw. der fehlenden Bündelungsmöglichk eit von Windenergieanlage nicht in die Suchräume aufgenommen. Diese Flächen sind nach Ansicht der Planungsstelle des NVK wegen bestehender Restriktionen als Windnutzungsgebiete nicht geeignet, so dass diese Flächen im wei-teren Verfahren nicht mehr vertieft betrachtet werden sollen. Zu den Suchräumen und den zugrunde gelegten Restriktionen hat die Stadt Karlsruhe als untere Ve rwaltungsbehörde gegenüber der Pla- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 8 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle nungsstelle des NVK bereits Stellung genommen. Hierin wurden Anre-gungen zum methodischen Vorgehen und den potentiellen Windnut-zungsgebieten im Einzelnen geäußert. Sie sind somit bereits in das Verfahren eingebracht und werden du rch den NVK im Weiteren abzu- arbeiten sein. Die Stellungnahme ist als Anlage 4 beigefügt. Zusätzlich hat jedoch die Stadt Karl sruhe als Gebietskörperschaft die Möglichkeit zur Planung, die der NVK für das Verbandsgebiet aufstellt, Stellung zu nehmen. Ergänzend zu den Ausführungen in Anlage 4 ist unter diesem Gesichtspunkt zu einzelnen Suchräumen noch Folgendes anzumerken: Suchräume C und G II (in Karte Nr. 6) Zunächst ist festzustellen, dass zwei Flächen, nämlich das Windnut- zungsgebiet 23 in Suchraum G II im Bereich nördlich von Grötzingen und das Windnutzungsgebiet Nr. 6 in Suchraum C, der sich zwischen Grünwettersbach und Ettlingen befindet, in der Benennung der Tabelle (Anlage 1) den Gemeinden Ettlingen bzw. Pfinztal zugeordnet wurden, obwohl sie sich teilweise auch auf Karlsruher Gemarkung befinden. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt- und Landschaftsplanung grund-sätzlich anzumerken, dass diese beiden Suchräume für die Wind-energienutzung sich im sensiblen Bereich der Hangkante zwischen Rheinebene und Kraichgau bzw. Vorb ergzone des Nordschwarzwaldes befinden. (Nachfolgender Satz wird nach der Vorberatung in der ge-meinsamen Sitzung von Planungs- und Umweltausschuss am 12.09.2012 gestrichen: „Aus städtebaulichen Gründen und den Belan-gen des Landschaftsbildes sollten di e Suchräume von der Hangkante abgerückt werden, um so die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen zu verringern.“) Insofern sind die Suchräume C und G II in ihrer jetzigen Ausdehnung kritisch zu bewerten. Sofern diese Flächen nach den wei-teren, vertiefenden Untersuchungen trotz der vielfältigen Restriktionen als Konzentrationszonen nach wie vor in Frage kommen, wäre plane-risch zu ermitteln, wie eine mass ive Überprägung dieser Landschafts- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 9 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle formation gerade im Hinblick auf mögliche zusätzliche Anlagen nördlich und südlich der Karlsruher Gemarkung, vermieden werden kann. Ne-ben der genannten Freihaltung der vorderen Hangkante wären bei-spielsweise auch Anlagengruppierungen mit mehreren Anlagen zu be-vorzugen, um die übrigen Bereiche von Windenergieanlagen freizuhal-ten. Der Ortschaftsrat Grötzingen hat sich in seiner Sitzung vom 12.09.2012 mehrfach dafür ausgesprochen, im Suchraum G II nördlich von Gröt-zingen das potenzielle Windnutzungsgebiet 23 - wie vorgeschlagen - in das weitere Verfahren einzubeziehen. Ferner spricht sich der Ort-schaftsrat Grötzingen nunmehr me hrheitlich dagegen aus, das zwi- schen Grötzingen und dem Windnutzungsgebiet 23 gelegene potenziel-le Windnutzungsgebiet 2 weiter zu untersuchen. Damit rückt der Ort-schaftsrat Grötzingen von der bisherigen Anregung ab, Standorte künf-tiger Windenergieanlagen mit dem Standort der beim Fraunhofer-Institut teilgenehmigten Windenergieanlage zu bündeln. Die von der Ortsverwaltung Wette rsbach erbetenen konkreten Aussa- gen zu den möglichen Auswirkungen der Planung auf die Ortschaft (Lärm, Schattenwurf, Verlust an Wald flächen ...) werden im weiteren Verfahren noch eingehender zu betrachten sein. Hier hat der NVK be-reits angekündigt, dass für die Flächen, die nach der frühzeitigen Anhö-rung der Behörden und Träger öffentlicher Belange als potentielle Windnutzungsgebiete verbleiben, weitergehende gebietsspezifische Steckbriefe erarbeitet werden sollen. Hier werden alle Prüf- und Restrik- tionskriterien erfasst werden. Eine darüber hinausgehende detailliertere Prüfung würde dann in einem anschließenden anlagenspezifischen Genehmigungsverfahren erfolgen. Der Ortschaftsrat Wettersbach bekr äftigte in seiner Sitzung vom 11.09.2012 o.g. Position der Ortsverwaltung Wettersbach. Dabei legte der Ortschaftsrat großen Wert darauf, dass die Suchräume im dortigen Bereich gerade nicht von der Hangkante abgerückt werden (s.o.) und Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 10 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle mit Blick auf die Auswirkungen des Schattenwurfes und Belange des Landschaftsbildes zu Lasten der Or tsteile Grünwettersbach und Palm- bach fotorealistische Visualisierungen durchgeführt werden. Zugleich ist bei den weiteren Verfahren insbesondere die Verträglichkeit etwaiger Windenergieanlagen mit der gewachsenen Wettersbacher Kulturland-schaft sowie deren Natur- und Erholungsfunktion für den Ballungsraum Karlsruhe fundiert zu untersuchen. Im Übrigen wurden von den Ortsverwaltungen keine weiteren Beden- ken oder Anregungen zur Planung vorgetragen. Suchraum K (in Karte Nr. 6) Dieser Suchraum liegt innerhalb des Natur- und Landschaftsschutzge- bietes Burgau und weist nach Angaben des Liegenschaftsamtes die äl-testen und besten Obstbestände in Karlsruhe auf. Die als Windnut-zungsgebiet erwogene Fläche 46 wird deshalb kritisch gesehen. Diese Fläche grenzt aber westlich an die bereits als Standort für Windener-gieanlagen genutzte Mülldeponie West (Windmühlenberg) an. Hier wä-re zu prüfen, ob der Bereich der ehemaligen Deponie und ggf. noch Außenbereichsflächen in Richtung der gewerblich/industriellen Nutzung in das weitere Verfahren einbezogen werden können. So könnte mögli-cherweise eine Verdichtung/Ergänzung der dortigen Windenergieanla-gen, zumindest aber eine Erhaltung des Standorts und evtl. auch ein Repowering der vorhandenen Anlagen gesichert werden. Suchraum A (in Karte Nr. 6) Dieser Suchraum in der Knielinger Feldflur liegt im Bereich einer im Flächennutzungsplan dargestellten g eplanten gewerblichen Baufläche, auf der sich zum Teil bereits genehmigte Außenbereichsvorhaben be-finden. Insofern wäre zu prüfen, inwieweit eine Windenergienutzung mit der im FNP vorgesehenen gewerblichen Nutzung kompatibel ist. Dabei sollte der hohen Bedeutung der Gewe rbeflächenvorsorge ein entspre- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 11 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle chender Stellenwert eingeräumt werden. Auch könnten Straßenplanun-gen des Bundes/Landes Baden-Württemberg sich auf diesen Bereich auswirken und in der weiteren Planung zu berücksichtigen sein. Des Weiteren ist dieser Bereich zusammen mit der Burgau eines der weni-gen verbliebenen Gebiete für Erholungssuchende aus Knielingen. Allerdings erscheint dieser Bereich aufgrund der bereits vorhandenen starken industriellen Vorbelastung hinsichtlich einer möglichen Beein- trächtigung des Landschaftsbildes durch Windenergienutzung weniger stark betroffen. Auch diesem Gr unde bedauert die Stadtplanung auch, dass eine lineare Bündelung von Windenergieanlagen entlang des Rheins auf Höhe der Raffinerie nicht in die Planung einbezogen wurde. Diese Fläche sollte nochmals auf ihre Windhöffigkeit und mögliche Re-striktionen überprüft und ggf. in den Suchraum A aufgenommen wer-den. Der Suchraum A sollte im weiteren Verfahren näher betrachtet werden. 3. Ergänzende allgemeine Anmerkungen: Es erscheint absehbar, dass den Sc hutzgütern Landschaftsbild und Er- holungseignung sowohl in der künftigen fachlichen und planerischen Ausarbeitung von Flächen für die Windenergienutzung als auch in der öffentlichen Diskussion besonderes Gewicht zukommen wird. Es gilt al-so für den Planungs- und Abwägungsprozesse aussagefähige Grund-lagen zu erarbeiten. Es wird daher angeregt, die Analysen und Bewer-tungen möglicher Beeinträchtigungen auf Basis aktueller Methoden und professioneller Techniken zu erstellen; hierzu zählen die bereits im Mo- dul II in den Steckbriefen vorgesehenen 2 D-Sichtbarkeitsanalysen. Hinzu kommen fotorealistische Visualisierungen von Windenergie-standorten in geplanten Konzentrationszonen für die Nah- und Fernwir-kung bis hin zu deren 3 D-Animationen. Sofern es also im weiteren Ver-fahren Wertungen zur Optimierung von Flächenvarianten gegeben wird, sollten diese Mittel unterstützend herangezogen werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass wichtige städtebauliche bzw. land- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 12 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle schaftsbildprägende Sichtachsen und Landmarken freigehalten werden. Da der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie auch Flächen mit einbe- zieht, die unmittelbar an die Gemarkung der Stadt Karlsruhe angren-zen, sollte bei der Prüfung und Bewertung einer etwaigen Beeinträchti-gung des Landschaftsbildes wie auch möglicher anderer Restriktionen eine gemarkungsübergreifende Betr achtung durch den Planungsträger erfolgen. In einem Ballungsraum wie Karlsruhe mit begrenzten Freiflächen und vielfältigen Nutzungsansprüchen sind unbebaute und von Störung weit-gehend freigehaltene Flächen für Mensch und Natur von besonderer Bedeutung. Trotz einer gewünscht en und angestrebten Windenergie- nutzung auf dem Gebiet der Stadt Ka rlsruhe müssen Freiflächen für die erholungssuchende Bevölkerung erhalten bleiben. Insofern ist auf der Ebene der Flächennutzungsplanung si cherzustellen, dass Bestrebun- gen der Gemeinde ruhige Gebiete im Rahmen der Lärmminderungs-planung zu sichern im Einklang mit der Planung zur Windenergienut-zung stehen. Stadt Rheinstetten 1. Suchraum/Prüffläche 1 liegt nahe dem Gewerbegebiet Neue Messe. Bei der Fortschreibung des FNP sind hier im Anschluss an das Sonder-gebiet Neue Messe und an das Gewe rbegebiet Neue Messe weitere Suchräume/Prüfflächen für Gewerbe vorgesehen. Bei Realisierung die-ser vorgesehenen Entwicklungen werden weitere Ausgleichsflächen für Natur- und Artenschutz benötigt, welche meist in räumlicher Nähe nach-gewiesen werden müssen. Die Fläche 1 sollte deshalb als Vorhalteflä-che für Ausgleichsmaßnahmen für weitere Gewerbeentwicklung im dor-tigen Areal vorgehalten werden. Den entsprechenden Plan erhält der NVK mit der Stellungnahme zu den Suchräumen für Gewerbeflächen. Eventuell könnten hier auch Flugr outen des Großen Mausohrs tangiert sein. Die Wochenstube befindet sich im Verwaltungsgebäude der LTZ im Silberstreifen und bildet die gesamte Lokale Population dieser Art im FFH-Gebiet Hardtwald. Es ist bekannt, dass die Art von dort aus regel- Die Anregungen und Hinweise wurden geprüft und einbezogen. Die Vorschlagsfläche B13 (Obere Hardt) wurde vertiefend unter-sucht. Das artenschutzrechtliche Gu tachten (Vögel) ergab ein sehr hohes artenschutzrechtliches Risiko. Die Fläche ist nicht als Kon-zentrationszone im Teil-FNP Windenergie enthalten. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 13 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle mäßig zur Jagd nach Westen in den Bereich Kastenwört einfliegt. Des Weiteren ist der Standort des Segelfluggeländes Rheinstetten-Forchheim zu beachten. Einwirkungen auf dessen Betrieb durch die Er-richtung von Windkraftanlagen sind zu untersuchen. 2. Suchraum/Prüffläche 2 ist schon durch die von der Planungsstelle ein- getragene Abstandsfläche zum Naturschutzgebiet mit 200 m stark mini-miert. Gegenüber liegt das Gewerbegebiet Kurze Pfeiferäcker, welches nach dem Flächennutzungsplan noch eine weitere Entwicklungsfläche besitzt. Es ist nicht erkennbar, ob hier einzuhaltende Abstandsflächen bereits berücksichtigt sind oder ob diese eventuell noch in die Fläche 2 hineinragen würden. Die Stadt bittet die Planungsstelle den Sachverhalt zu überprüfen. Ausgegrenzt ist ein Teilgebiet, welches im FNP als be-sondere Vegetationsfläche ausgewiesen ist. Hier handelt es sich um ei-nen Komplex aus Hecken/Obstbaumbeständen/Brachflächen. Die Ab-grenzung entspricht aber nur teilweise den tatsächlichen Gegebenheiten und sollte vor Ort überprüft werden. Weiterhin befindet sich in dem Gebiet die Ausgleichsmaßnahme E2/3, die insbesondere auch artenschutzr echtlichen Zwecken (Vogelwelt) die- nt. 3. Suchraum/Prüffläche 3 kollidiert teilweise mit den Ausgleichsmaßnah- men E1 und E4, die insbesondere auc h artenschutzrechtlichen Zwecken (Vogelwelt) dienen. Dies ist bei der Prüfung zu beachten. 4. Suchraum/Prüffläche 4 ist ohne Vorbelastung. Es handelt sich hierbei um ein relativ großes zusammenhängendes Gebiet ohne Bebauung öst-lich der Bundesstraße 36 und südlich der L 566. Allerdings weist der Regionalplan im westlichen Teil dieses Bereiches Entwicklungsfläche für Gewerbe aus. Generell ist zu sagen, dass bei der Prüfung der Suchräume/Prüfflächen, die im beigefügten Plan rot umr andeten Ausgleichsflächen beachtet werden müssen. Um eine Kollision mit den sowohl bereits vorhandenen Flächen für Gewerbeentwicklung als auch mit den zur Fortschreibung des FNP vorgesehenen Suchräume für Gewerbe zu vermeiden, sollte hier frühzeitig eine Abstimmung erfolgen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 14 Einzeländerungen des Fläche nnutzungsplanes 2010: Ergebnisse der frühzei tigen Beteiligung nach §§ 3 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversamml ung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab fr ühzeitig_Mitgliedsgemeinden.doc Mitgliedsgemeinden Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Grundsätzlich wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen als zumutbar erachtet. Stadt Stutensee Nach der bisherigen Planung sind der Gemarkung Stutensee keine poten-ziellen Windnutzungsgebiete vorgesehen. Wir bitten im weiteren Verfahren um die Darstellung der visuellen Auswirkungen von Windkraftstandorten in der Nachbargemeinde Weingarten auf Stutensee. Eine Visualisierung wurde im Mai 2013 angefertigt, dargestellt ist eine Blickbeziehung aus dem Ortsteil Stutensee-Staffort zur Kon-zept-Vorschlagsfläche H34 (Weingart en). Diese Fläche ist im Ent- wurf des Teil-FNP nicht als Konzentrationszone für die Windener-gie dargestellt. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Gemeinde Weingarten A ufgrund der gesetzlichen Verpflicht ung des Ausbaus der regenerativen Energien steht die Gemeinde Weingart en/Baden der vertiefenden Untersu- chung des Suchraumes Nr. 34 (Pfadberg/Höheforst) grundsätzlich positiv gegenüber. Es wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Windkraft- anlagen entlang der Hangkante auf Gemarkung Weingarten (Kirchberg und Katzenberg) aufgrund der markanten Lage und der Nähe zur vorhandenen Bebauung nicht mitgetragen wird. Vor der Festlegung der künftigen Konzent-rationsfläche ist eine eingehende Einzelfallprüfung des Standortes Nr. 34 (Pfadberg/Höheforst) erforderlich. Die Vorschlagsfläche H34 (Pfadberg) wurde vertiefend untersucht. Das artenschutzrechtliche Gutachten (Vögel) ergab ein sehr hohes artenschutzrechtliches Risiko. Zudem liegen erhebliche Bedenken der DFS vor. Die Fläche ist nicht als Konzentrationszone im Teil-FNP Windenergie enthalten. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren Gemeinde Marxzell Der Gemeinderat Marxzell hat vom Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des NVK Kenntnis genommen. Er sieht sich im Moment noch nicht in der Lage, eine abschließende Stel-lungnahme abgeben zu können, weil zu den vorgestellten Suchräumen noch wesentliche Angaben und weitere Untersuchungsergebnisse fehlen. Anmerkung: Sollten die Suchräume auf der Gemarkung Marxzell weiterverfolgt werden, ist eine Visualisierung mit der max. Anzahl von möglichen Windenergieanla-gen erforderlich. Die Vorschlagsfläche I43 (Hardtko pf) wurde vertiefend untersucht. Die Fläche ist nicht als Konzentrationszone im Teil-FNP Wind-energie enthalten. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 1 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Es bestehen Überlegungen seitens des Nachbarschaftsverbandes, Flächen im Bereich der ehemaligen Kreismülldeponie Grötzingen als Konzentrationszone für Windenergiean-lagen auszuweisen. Einer anderweitigen Überplanung oder gar anderen Nutzung als Windnutzungsgebiet steht der Planfeststellungsbeschluss zu r Deponie entgegen. Eine andere Nutzung ver- hindert auch der zwischen der Stadt Ka rlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe bestehende Pachtvertrag. Bei Änderungen in planfestgel egten Anlagen bedarf es nach § 35 KrWG der Prüfung, ob die geplante Maßnahme eine we sentliche Änderung darstellt. In diesem Falle wäre dann sogar ein weiteres Planf eststellungsverfahren oder ggf. ein Plangeneh- migungsverfahren nach § 35 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 74 Abs. 6 LVwVfG erforderlich Wie sie wissen, befindet sich die Deponie Grötzingen in der Stilllegungsphase. Derzeit ist lediglich eine temporäre Oberflächenabdich tung auf dem Deponiekörper aufgebracht, die in einigen Jahren durch eine endgültige Oberflächenabdichtung ersetzt werden muss. Vor Abschluss dieser Baumaßnahme halten wir den Bau einer Windkraftanlage auf der De-ponie für kaum realisierbar. Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis ge- nommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet kei-ne Flächendarstellung für die Windenergie im Bereich der Deponie Grötzingen. E: Kenntnisnahme und Beachtung im weiteren Ver- fahren. Bürgermeisteramt Bad Herrenalb Das vorliegende Zwischenergebnis weist Suchräume und Prüfflächen aus. Eine dieser möglichen Prüfflächen liegt südlich der Gemeinde Schielberg und schließt an die Gemar-kung Bad Herrenalb, Ortsteile Rotensol und Neusatz an. Im Plan ist dieser Suchbereich mit dem Buchstaben „I“ gekennzeichnet und beschreibt das potentiell mögliche Windnut- zungsgebiet Nr. 43 Hartkopf der Markung Ma rxzell. Die Fläche umfasst eine Größe von 87,6 ha. Laut Windatlas ist mit einer mittleren jährlichen Windhöffigkeit von 5,25-6,0 m/sec. zu rechnen. Falls sich diese rechnerisch ermi ttelte Windgeschwindigkeit durch Messungen bestätigt, wäre der Mindestwert für eine wirt schaftliche Ertragsaussicht erreicht. Die Flä- che liegt im Landschaftsschutzgebiet und weis t eine sehr hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung aus. Diese mögliche Konzentrationszone wurde vom Planungsbüro HHP aus Rottenburg auf-geführt, weil sie im Vergleich zu anderen Flächen im Bereich des NVK eine nennenswer-te Windhöffigkeit aufweist. Die rechtlichen Restriktionen sind aber durch Flächeneingren-zungen nicht zu umgehen. Die Umsetzbarkeit wird vom Büro HHP daher als fraglich be-zeichnet. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb un d Dobel hat sich der Arbeitsgruppe Wind- energienutzung im Nordschwarzwald angeschl ossen. Unter der Federführung der Städte Die ablehnende Haltung des Suchraumes I, Nr. 43 zum Schutz des Landschaftsbilds bzw. Sichtachsen wird zur Kenntnis genommen und in die Abwägung bei der Ausweisung von Konzentrationszonen im Teil-FNP einbezogen. Die Ortsränder von Rotensol und Neusatz liegen mind. 700m südlich der vorläufigen Suchraumabgrenzung. In den weiteren Untersuchun-gen ist vorgesehen mit den Umweltschutzgütern auch Belange des Landschaftsbildes zu analysieren. Zur Minderung von Umweltwirkrungen ist grundsätzlich vorgesehen in begründeten Fällen erhöhte Vorsorge-abstände zu Siedlungsflächen anzusetzen. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet keine Flächendarstellung für die Windenergie im Bereich des Hardtkopfes (Nr. I43). Die benachbar- ten Gebietskörperschaften werden im förmlichen FNP-Verfahren nochmals beteiligt; dann ist der Ent- wurf mit geplanten Konzentrationszonen für die Wind- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 2 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Bühl und Baden-Baden würde eine interkommunale Zusammenarbeit von 29 Gemeinden Anfang des Jahres gegründet. Als Beratendes Planungsbüro ist hier ebenfalls das Büro HHP aus Rottenburg tätig. Die vergleichbare Ausarbeitung vom Büro HHP für das Gemeindegebiet von Bad Herre-nalb schlägt im angrenzenden Bereich keinen Suchraum und keine Prüffläche vor. Dies hängt vor allem mit der Nähe zur Bebauung und der eher geringen Windhöffigkeit zu-sammen. Es sind zudem einzelne Teilfläch en als Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet (Fledermäuse), Wasserschutzgebiet und Bodenschutzwald deklariert. Das entscheidende Argument für eine Abl ehnung einer eigenen Konzentrationszone in diesem Bereich ist aber die unmittelbare Si chtbarkeit möglicher Windkraftanlagen aus Richtung Rotensol, Neusatz und Dobel. Die Wind kraftanlagen würden frontal in der Sicht- achse Richtung Rheintal stehen und das Landschaftsbild erheblich stören. Das Gleiche gilt analog für die von Ihnen eingezeichnete Prüffläche (Konzentrationszo- ne). Nach einer Beratung im Gemeinderat am 23. Juli 2012 bitten wir Sie, auf die mögliche Konzentrationszone Nr. 43 Hartk opf (Marxzell) zu verzichten. energie ausgearbeitet. E: Kenntnisnahme und Beachtung im weiteren Ver- fahren. Bürgermeisteramt Gaggenau Auch die Stadt Gaggenau hat die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Wind be-schlossen. Als Vorbereitung hierzu hat Gaggenau, wie 30 Kommunen im Umfeld von Ba- den-Baden/Bühl, das Büro HHP mit einer Vorprüfung beauftragt. Allerdings hat sich auf-grund der Größe des Plangebiets und der Tatsache, dass verschiedene Regionalverbän-de und Kreise betroffen sind, die Bearbeitung verzögert. Wir hoffen, im September 2012 ein Analyseergebnis zu haben, welches dann anschlie-ßend noch in die verschiedenen politischen Gremien muss. Entsprechend spät können wir Ihnen eine fundierte Stellungnahme abgeben. Aber alleine schon aufgrund der Windhöffigkeit ist nahe liegend, dass sich auf Teilflächen im Ortsteil Gaggenau-Freiolsheim potentielle Windenergieflächen befinden werden. Es wird in der weiteren Planung vermutlich einer von vielen Gesichtspunkten sein, dass Siedlungen - sei es auf unserem Stadtgebiet oder anderen Gemeinden - nicht von Anla- gen umstellt sind. Wir würden es daher begrüßen, wenn wir zusammen vor Ihrer Offenlage prüfen und ge- meinsam auf Verwaltungsebene klären, ob mit uns ein Abstimmungsgespräch (evtl. ge-meinsam mit Bad Herrenalb) insbesondere zum Flächengebiet „I“, d.h. Nr. 43, sinnvoll oder unabdingbar ist. Vollständigkeitshalber sei erläutert, dass wi r zwar in einer großen Gruppe von Städten Die Erläuterungen zum Stand der Planung werden zur Kenntnis genommen. Der Suchraum I Nr. 43 ist etwa 2 km von der Gemeindegrenze zur Stadt Gaggenau entfernt. Eine interkommunale Abstimmung mit be-nachbarten Gemeinden ist grundsätzlich auch seitens der Planungsstelle beabsichtigt. Mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Gaggenau wur-de am 16.08.2012 telefonisch abgestimmt, dass ein gemeinsamer Abstimmungster min erst nach weiterer Konkretisierung der Planungen sinnvoll ist, bevor das förmliche Verfahren zum FNP eingeleitet wird. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet keine Flächendarstellung für die Windenergie im Bereich des Hardtkopfes (Nr. I43). Die benachbar- ten Gebietskörperschaften werden im förmlichen FNP-Verfahren nochmals beteiligt; dann ist der Ent- wurf mit geplanten Konzentrationszonen für die Wind-energie ausgearbeitet. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 3 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle und Gemeinden eine gemeinsame Analyse beauftragt haben, die Flächennutzungsplan-verfahren vermutlich meist jedo ch eigenständig durchführen. E: Kenntnisnahme. Bürgermeisteramt Malsch Wie sie aus dem in der Anlage ferner beigefügten Kartenausschnitt entnehmen können, kollidieren Ihr Suchraum E und Ihr potentielles Windnutzung sgebiet Nr. 12 mit dem von uns zu Grunde gelegten 800 m-Schutzabstand bezogen auf die Splittersiedlung Rim-melsbacher Hof. Nach den Ausweisungen in Ihren Planunterlagen ist dort bislang nur ein wesentlich ge-ringerer Schutzabstand bezogen auf den Rimmelsbacher Hof vorgesehen. Damit sind wir nicht einverstanden. Wir bitt en den NVK deshalb ausdrücklich in Bezug auf die Splittersiedlung Rimmelsbacher Hof einen Schutzabstand von 800 m bei der Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen einzuhalten. In vergleichbarer Weise gilt dies, wie Sie aus dem in der Anlage beigefügten Kartenaus-schnitt entnehmen können, auf unseren Ortsteil Sulzbach: Hier erkennen wir eine Kollisionsgefahr mit Ihrem Suchraum D und Ihres potentiellen Windnutzungsgebiets Nr. 10 Oberweier/Kirchberg (Ettlingen). Wir bitten den NVK auch hier, mit der Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Wind-energieanlagen einen Schutzabstand von 1.000 m in Bezug auf den Ortsteil Sulzbach einzuhalten. Die als Ausschlussflächen geltenden Abstände zu Siedlungsflächen wurden gleichermaßen innerhalb wie außerhalb des NVK-Gebietes angewendet. Der Planungsstand zur frühzeitigen Beteiligung sah einen Vorsorgeabstand von mindestens 750m zu Wohnge-bieten vor, der sich auf di e Immissionsrichtwerte der TA-Lärm von 40 dB(A) unter Annahme von Referenz-anlagen begründet. Im weiteren Planungsverlauf sollen grundsätzlich er-weiterte Vorsorgeabstände der Konzentrationszonen z.B. zu allg. Wohngebieten von 1.000 m angewendet werden, zu Splittersiedlungen 750m, in begründeten Einzelfällen können größere Abstände angesetzt wer-den; dabei sind - wie bisher - auch Siedlungsflächen benachbarter Gemeinden zu berücksichtigen. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet keine Flächendarstellung für die Windenergie in räumlicher Nähe zur Gemarkungsfläche der Ge-meinde Malsch bzw. dem Ortsteil Sulzbach. Die benachbarten Gebietskörperschaften werden im förm-lichen FNP-Verfahren nochmals beteiligt; dann ist der Entwurf mit geplanten Konzentrationszonen für die Windenergie ausgearbeitet. E: Kenntnisnahme und Beachtung im weiteren Ver- fahren Bürgermeisteramt Remchingen Nur die Flächen der Gemarkung Pfinztal Nrn. 15, 16, 17, 18 und 19 betreffen eventuell die Belange der Gemeinde Remchingen. Da in der Untersuchung diese Flächen zunächst nicht zur weiteren Betrachtung stehen, hat die Gemeinde Remchingen keine Anmerkun- gen in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zu diesem Verfahren. Die genannten Flächen werden im Konzept, Modul II noch weiter untersucht, um für die weiteren Planungs- und Abwägungsschritte eine ausreichende Datenba-sis zu erarbeiten. Über eine Zurückstellung war zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung noch nicht end- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 4 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle gültig entschieden. Zu den genannten Flächen liegen dem NVK mittlerweile schwerwiegende Vorbehalte seitens der Deutschen Flugsicherung vor, die auf-grund der VOR-Anlage bei Wöschbach erhoben wer-den. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet keine Flächendarstellung für die Windenergie im Bereich der Gemeinde Pfinztal. Die benachbarten Gebietsk örperschaften werden im förmlichen FNP-Verfahren nochmals beteiligt; dann ist der Entwurf mit geplanten Konzentrationszonen für die Windenergie ausgearbeitet. E: Kenntnisnahme. Bürgermeisteramt Walzbachtal Die Gemeinde Walzbachtal betreibt die Untersuchungen derzeit zusammen mit den Ge-meinden Gondelsheim, Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen und der Stadt Bretten betreut durch das Ingenieurbüro Blaser in Esslingen. Derzeit laufen die Untersu- chungen, u.a. wurden Ausschluss- und Prüfflächen erarbeitet. Die Mittelregion Bretten wird einen Vorsorgeabstand zu Siedlungen von 700 m, zu Grün-flächen von 300 m und landwirtschaftlichen An wesen im Außenbereich mit Wohnnutzung 500 m annehmen. Die genauen Abstände werden in den nächsten Tagen mit dem Ingenieurbüro abge-stimmt. Wir werden das Ingenieurbüro Blaser bitten, Ihnen diese Abstandsdaten zukom- men zu lassen. Wir gehen davon aus, dass dies bei Ihren weiteren Planungen Eingang finden wird. Bei der weiteren Planung bitten wir v.a. wegen der Auswirkungen auf uns als Nachbar-gemeinde, die bei Nabenhöhen von über 100 m oftmals vorhanden sind, um Abstimmung der evtl. kommunenübergreifenden Flächen und gemarkungsnahen Flächen, insbesonde-re bei den Flächen 16-19 sowie 31-34. Sollte sich nach den folgenden Planungsschritten ergeben, dass gemarkungsnahe Flä-chen ausgewiesen werden sollen, halten wi r einen persönlichen Abstimmungstermin zur kurzen Erörterung des Sachverhalts für zweckdienlich. Sobald unsere Planungen intern abgestimmt sind, werden wir Sie am Verfahren beteili- gen. Die Erläuterungen zum Stand der Planung einschließ-lich der genannten Vorsorgeabstände zu Siedlungen werden zur Kenntnis genommen. Eine interkommuna-le Abstimmung mit benachbarten Gemeinden ist auch seitens der Planungsstelle beabsichtigt. Die im Konzept des NVK zugrunde liegenden Abstän-de sind auch auf benachbarte Siedlungsflächen an-gewendet. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet keine Flächendarstellung für die Windenergie in den genannten Bereichen. E: Kenntnisnahme und Beachtung im weiteren Ver- fahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 5 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Wir bitten um Beachtung unserer Stellungna hme und weitere Beteiligung am Verfahren. BUND LNV NABU Grundsätzlich haben wir starke Bedenken geg en das Vorhaben, jetzt auf der Ebene des Flächennutzungsplans, ähnlich wie ehedem im Regionalplan, eine „Schwarz-Weiß- Planung“ durch die Festsetzung von Konzentrationszonen durchzuführen, die den weit-aus größeren Teil der Gesamtfläche zu Ausschlussflächen werden lassen. Dies ist für das gesamtgesellschaftliche Anliegen einer St ärkung der regenerativen Energienutzung, das auch die Natur- und Umweltschutzverbände unterstützen, nur bedingt förderlich. Denn um eine solche „Schwarz-Weiß-Planung“ wirklich sachgerecht und zielführend zu erstellen, wären unseres Erachtens flächendeckende gründliche Detailuntersuchungen erforderlich, die kaum leistbar erscheinen. So aber besteht sowohl die Gefahr, dass punk- tuell geeignete Standorte für (auch einzelne) Windenergieanlagen „übersehen“ werden, als auch, dass Standorte in „Konzentrati onszonen“ sich aufgrund mangelhafter Kenntnis der Vorkommen von gegen solche Anlagen empfindlichen Arten oder des genauen Ver-laufs von Vogel- oder Fledermaus-Zugrout en bei genauerer Untersuchung dann doch als ungeeignet erweisen. Strikte Ausschlusskriterien fü r Windenergieanlagen sind unsere s Erachtens letztlich nur - die objektive Lärmbelastung von Wohngebieten sowie - artenschutzfachliche Belange, wobei di e artenschutzfachlich festzusetzenden Grenzen keineswegs immer mit den Grenzen ausgewiesener Schutzgebiete übereinstimmen. Kein grundsätzliches Ausschlusskriterien sind Landschaftsschutzgebiete; zwar ist die Er-richtung einer Windenergieanlage in aller Regel nach den LSG-Verordnungen nicht zu-lässig, in Anbetracht des großen öffentlich en Interesses an der Errichtung solcher Anla- gen halten wir hier jedoch – vorausgesetzt, die Belange des Artenschutzes werden, wie überall, hinreichend beachtet – die Erteilung von Ausnahmen bzw. Befreiungen grund-sätzlich für möglich. Im Detail möchten wir noch in Bezug auf zwei Verbandsgemeinden anmerken: Stadt Rheinstetten : Wir teilen die Einschätzung der Stadt, dass von den drei Teilen der Prüffläche B (auf der Rheinstettener Hard t) nur die südliche Teilfläche in Frage kommt. Zusätzlich regen wir an, als weitere mögliche Standorte die Rheinstettener Niede-rung zwischen Mörsch und Neuburgweier nördlich der L 566 sowie die Gegend des „Kiesdreiecks“ beim Zusammenstoß von K 3581 und L 566 noch näher zu untersuchen. Gemeinde Pfinztal : Wir unterstützen die Anregung der Gemeinde, zusätzlich die von ihr Der NVK hat sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den FNP zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung der Windenergie planerisch zu steuern. Mit der Erstellung des auf der Untersuchung des gesamten NVK-Gebiets basierenden Konzepts wird die Vorausset-zung dafür geschaffen, dass der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum gegeben wird. Eine rei-ne Verhinderungsplanung ist weder beabsichtigt noch wäre sie rechtlich zulässig. Mit der gewählten Vorgehensweise, die sich an den Empfehlungen des Windenergieerlasses (WEE) orien-tieren, konnten potenziell für die Windenergienutzung geeignete Flächen ermittelt werden; diese unterliegen aber vielfach weiteren „weichen“ Restriktionen, die weiter zu untersuchen sind. Große Teile des NVK-Gebiets wurden aufgrund man-gelnder Windhöffigkeit für die Windenergienutzung ausgeschieden. Der Windatla s ist hierfür eine hinrei- chend genaue Datengrundlage mit hoher Auflösung (WEE, Kap. 4.1). Um aufgrund der anzunehmenden Unsicherheiten nicht Bereiche mit einer geringeren Windhöffigkeit zu frühzeitig auszuscheiden, wurde im Konzept ein Aufschlag von +0,25m/s vorgenommen. Somit ist bereits eine vergrößerte Flächenkulisse in die weiteren Untersuchungen eingegangen, was auch im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen mit Effizienzsteigerungen der Anlagentechnik gerechtfer- tigt ist. Im Konzept ausgeschieden sind dagegen umfangrei-che Flächen aufgrund „harter Restriktionen“, die sich aus dem Fachrecht ergeben: Immissionsschutz, Na-turschutzrecht u.a. Die Belange des besonderen Artenschutzes werden Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 6 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle vorgeschlagenen weiteren Standortmöglichkeiten in die Untersuchungen mit einzubezie-hen. mehrstufig einbezogen, indem zunächst verfügbare Daten ausgewertet werden; erforderlichenfalls erfol-gen zu bestimmten Suchräumen vertiefende Bewer-tungen anhand örtlicher Erhebungen bzw. Gutachten. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung zu wind-kraftempfindlichen Vogelarten wurde in 2013 durchge-führt. Landschaftsschutzgebiete werden nicht als Aus-schlusskriterium, sondern als Prüfflächen bewertet. Zu den Flächenanregungen: Stadt Rheinstetten : Der Bereich zwischen Mörsch und Neuburgweier wurde als potenzielles Windnutzungsgebiet Nr. 44 ermittelt. Im Bereich des sog. „Kiesdreiecks“ liegt keine ausrei-chende Windhöffigkeit vor. Gemeinde Pfinztal: siehe Erwiderung zur Stellungnahme der Gemeinde Pfinztal. E: Den Bedenken und Anregungen zum Konzept kann nicht gefolgt werden. Deutsche Flugsicherung GmbH allgemeine Hinweise, gelten für alle Suchräume: Windkraftanlagen, die eine Bauhöhe von 100 m über Grund überschreiten, bedürfen ge- mäß § 14 LuftVG der luftrechtlichen Zustimm ung durch die Luftfahrtbehörde. Art und Um- fang der Tag- und Nachtkennzeichnung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Luftfahrtbehörde festgelegt. Vorrang- und Eignungsgebiete zur Windenergienutzung sollten grundsätzlich derart fest-gelegt werden, dass keine Anlagenschutzber eiche von Flugsicherungseinrichtungen da- von berührt werden. Falls in den Anlagen schutzbereichen Objekte geplant werden, be- dürfen dieser einer Einzelfallprüfung und müssen unter Angabe der Standortkoordinaten und Anlagenhöhe über die zu ständige Luftfahrtbehörde des Landes dem Bundesauf- Die Hinweise und Bedenken werden im weiteren Ver- fahren berücksichtigt. Es wi rd insbesondere geprüft, ob und inwieweit die erheblichen Bedenken zum Suchraum J (Pfinztal) zum Ausschluss der Flächen für die Windenergienutzung führen müssen. Aufgrund der von der DFS übermittelten ergänzenden Stellungnahme vom 10.9.2013 liegen genauere An-gaben zu den Restriktionen vor. Die DFS hat Radial-bereiche definiert, die für die Windenergienutzung "gänzlich ungeeignet" sind. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 7 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle sichtsamt für Flugsicherung (BAF) vorgelegt werden. Einschränkungen bezüglich Anzahl und Höhe der geplanten Windenergieanlagen sind wahrscheinlich. Da die zu erwartenden Einschränkungen dem eigentlichen Ziel von Vorrang- und Eig-nungsgebieten entgegenstehen, empfehlen wir, innerhalb von Anlagenschutzbereichen keine Vorrang- und Eignungsgebiete zur Windenergienutzung auszuweisen. Suchräume A und K, B, E, D, Gebiet Nr. 10 (Oberweiler/Kirchberg) Suchraum I, F, Gebiet Nr. 28 (Beim Jakbosbrunnen): Durch die oben aufgeführte Planung werden Belange der DFS bezüglich § 18a LuftVG nicht berührt. Es werden daher weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Suchraum D, Gebiet Nr. 9 (Vorderer Kreuzelberg) Durch oben genannte Plangebiete sind die An lagenschutzbereiche gem. § 18a LuftVG der folgenden Flugsicherungsanlagen betroffen: VOR Karlsruhe - Geogr. Koordinaten (ETR S89): 48° 59’ 34,60“ N/08° 35’ 03,25“ E; Höhe des Geländes 267,67 m ü. NN Die gemäß LuftVG angemeldeten Anlagenschutz bereiche orientieren sich an den Anhän- gen 1-3 des „ICAO EUR DOC 015, 2. Ausgabe 2009“ (http://www.baf.bund.de/DE/BAF/Publikationen /ICAO_Docs/IC AO_Docs_node.html). Auf- grund betrieblicher Erfordernisse kann der angemeldete Schutzbereich im Einzelfall von der Empfehlung des ICAO EUR DOC 015 abw eichen (insbes. bei Radaranlagen). Der Anlagenschutzbereich der oben genannten Anlage gem. § 18a LuftVG ist von WEA-Vorhaben im nordöstlichen Teil des Plangebiets (innerhalb eines Radius von 15 km um den Standort der Anlage) betroffen. Gegen WEA in einer Entfernung von mehr als 15 km zur Flugsicherungsanlage bestehen keine Bedenken. Suchraum G I, G II und H, Suchraum D, Gebiet 24 (Im Großen Wald), 25 (Spielberg-Hinterwald), 26 (Birkenhau) und 27 (Mülldeponie Hagbuckel) Durch oben genannte Plangebiete sind die An lagenschutzbereiche gem. § 18a LuftVG der folgenden Flugsicherungsanlagen betroffen: VOR Karlsruhe - Geogr. Koordinaten (ETR S89): 48° 59’ 34,60“ N/08° 35’ 03,25“ E; Höhe des Geländes 267,67 m ü. NN Die gemäß LuftVG angemeldeten Anlagenschutz bereiche orientieren sich an den Anhän- Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet au-ßer einer kleinen Teilfläche der Konzentrationszone F27 (Karlsbad) am Rand des VOR-Schutzbereichs keine Flächendarstellung für die Windenergie in die-sen Bereichen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 8 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle gen 1-3 des „ICAO EUR DOC 015, 2. Ausgabe 2009“ (http://www.baf.bund.de/DE/BAF/Publikationen /ICAO_Docs/IC AO_Docs_node.html). Auf- grund betrieblicher Erfordernisse kann der angemeldete Schutzbereich im Einzelfall von der Empfehlung des ICAO EUR DOC 015 abw eichen (insbes. bei Radaranlagen). Sollten zukünftig geplante Windenenergieanlagen eine max. Höhe von 320 m über NN überschreiten, so ist der Anlagenschutzberei ch betroffen. Bleiben die WEA unterhalb ei- ner Höhe von 320 m über NN, werden Belange der DFS nicht berührt; in diesem Fall be-stehen keine Bedenken. Suchraum C, Gebiet Nr. 6 (Edelberg): Suchraum C, Gebiet Nr. 7 (Wattkopf/Kalberkopf): Suchraum D, Gebiet Nr. 8 (Wilhelmshöhe): Durch oben genannte Plangebiete sind die An lagenschutzbereiche gem. § 18a LuftVG der folgenden Flugsicherungsanlagen betroffen: VOR Karlsruhe - Geogr. Koordinaten (ETR S89): 48° 59’ 34,60“ N/08° 35’ 03,25“ E; Höhe des Geländes 267,67 m ü. NN VHF-Kommunikation Empfänger Karlsruhe-Busenbach - Geogr. Koordination (ETRS89) 48° 56’ 3,16“ N/08° 27’ 7,60“ E; Höhe des Geländes 266,38 m ü. NN Die gemäß LuftVG angemeldeten Anlagenschutz bereiche orientieren sich an den Anhän- gen 1-3 des „ICAO EUR DOC 015, 2. Ausgabe 2009“ (http://www.baf.bund.de/DE/BAF/Publikationen /ICAO_Docs/IC AO_Docs_node.html). Auf- grund betrieblicher Erfordernisse kann der angemeldete Schutzbereich im Einzelfall von der Empfehlung des ICAO EUR DOC 015 abw eichen (insbes. bei Radaranlagen). Sollten zukünftig geplante Windenenergieanlagen eine max. Höhe von 320 m über NN überschreiten, so ist unser Anlagenschutzbe reich betroffen. Bleiben die WEA unterhalb einer Höhe von 320 m über NN, werden Belange der DFS nicht berührt; in diesem Fall bestehen keine Bedenken. Suchraum J: Durch oben genannte Plangebiete sind die An lagenschutzbereiche gem. § 18a LuftVG der folgenden Flugsicherungsanlagen betroffen: VOR Karlsruhe - Geogr. Koordinaten (ETR S89): 48° 59’ 34,60“ N/08° 35’ 03,25“ E; Höhe des Geländes 267,67 m ü. NN Die gemäß LuftVG angemeldeten Anlagenschutz bereiche orientieren sich an den Anhän- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 9 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle gen 1-3 des „ICAO EUR DOC 015, 2. Ausgabe 2009“ (http://www.baf.bund.de/DE/BAF/Publikationen /ICAO_Docs/IC AO_Docs_node.html). Auf- grund betrieblicher Erfordernisse kann der angemeldete Schutzbereich im Einzelfall von der Empfehlung des ICAO EUR DOC 015 abw eichen (insbes. bei Radaranlagen). Die Windnutzungsgebiete befinden sich in max. 2,5 km Entfernung zu unserer Flugsiche-rungsanlage. Von zukünftig geplanten WEA der heute üblichen Größe geht ein erhebli-ches Störpotenzial aus, so dass wir dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Ab-lehnung entsprechender Anträge empfehlen müssen. Deutsche Telekom Von uns wurde untersucht, ob Richtfu nkstrecken beeinflusst we rden. Anhand des mitge- lieferten Planes wurde versucht, die vorha ndenen Richtfunkstrecken zu identifizieren, welche sich innerhalb bzw. in der Nähe v on den eingezeichneten Suchräumen befinden. Die Fa. Ericsson, die in unserem Auftrag die Strecken betreibt, hat dazu eine Zusam-menstellung geliefert: Auch für weiteren Mobile-Anbindungen (andere Aufbaufirma) werden teilweise Richtfunk-strecken benützt: In der Anlage finden Sie alle Verbindungen, die hierfür betrieben wer-den. In den Objektdaten der Shapes (WGS 84 referenziert) sind auch die Abstandsanga- ben (1. Fresnellzone) dokumentiert. Bitte berü cksichtigen Sie alle diese Daten, damit es für unseren Richtfunk zu keinen Störungen kommt. Die Hinweise und Bedenken werden im weiteren Ver- fahren berücksichtigt, indem die erforderlichen Frei-haltekorridore in die Detailabgrenzung möglicher Kon-zentrationszonen für die Windenergie einfließen. Aufgrund der Vielzahl der Daten war eine vollständige Übernahme sämtlicher Richtfunkstrecken in diesem Planungsstadium nicht sinnvoll, zumal sich schon die flächendeckende Ermittlung aller Betreiber als zu auf-wendig herausgestellt hat. Hierzu hat die Bundes-netzagentur auf Anfrage des NVK eine gezielte Abfra-ge zu konkreten Flächen bei fortgeschrittener Planung empfohlen. Die im Rahmen der Anfrage der gemeldeten privaten Betreiber sowie des behördlichen Richtfunks (BOS) wurden bei der Flächenbewertung berücksichtigt. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH Nach Prüfung der übersandten Unterlagen steht fest, dass unsere Anlagen, die Mineralöl- fernleitung Ingolstadt-Karlsruhe (TAL-OR 26") nebst Zubehör, im Nahbereich der Prüfflä-che/Konzentrationszone "1" liegen sowie die Prüfflächen/Konzentrationszonen "34" und "35" bzw. durchlaufen. Wir geben zu beachten, dass im Bereich uns erer Fernleitung der Mindestabstand zwi- schen Leitungsachse und Windkraftanlage die 1,5-fache Nabenhöhe betragen muss und Ein entsprechender Korridor wird als Ausschluss- bzw. Restriktionsbereich in das Konzept eingearbeitet. Im Rahmen telefonischer Abstimmungen wurde von-seiten der Deutschen Transalpine signalisiert, dass verminderte Abstände nach Einzelfallprüfung möglich sind. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 10 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle bitten, dies bei der weiteren Planung entsprechend zu berücksichtigen. Bei Bedarf können wir die Trassenführung unse rer Mineralölfernleitung als DXF-Datei zur Verfügung stellen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. EnBW Regional AG Im Umfeld der Suchräumen C (Nr. 6, Edelberg und Nr. 7, Wattkopf/Kalberkopf) sowie K (Nr. 46, Schlehert/Burgau) befinden sich folgende Hoch- und Höchstspannungsleitungen: 110-kV-Leitung Anschluss Ettlingen/Spinnerei, Anlage 3032, EnBW 110-kV-Leitung Oberwald-Birkenhof, Anlage 1030, EnBW 220-kV-Leitung Daxlanden-Birkenfeld, Anlage 5160, TransnetBW 380-kV-Leitung Philippsburg-Daxlanden, Anlage 7520, TransnetBW Wir bitten Sie, die Leitungsanlagen Anlage 7520 in die Vorbelastung im Suchbereich K aufzunehmen. Grundsätzlich werden keine Bedenken vorgebra cht; es ist aber darauf zu achten, dass der Abstand zwischen den Schutzstreifen der Leitungsanlagen mindestens der Gesamt- höhe der Windkraftanlage entspricht. Zur Anbindung der Einspeiseanlagen müssen die Netze erweitert bzw. angepasst wer-den. In welchem Ausmaß dies notwendig wird , kann erst im Zuge des jeweiligen Bebau- ungsplanverfahrens bzw. der Einspeiseanfragen beurteilt werden. Die 20-kV-Versorgungsleitungen (M 1:500) sowie die Hochspannungsleitungen (M 1:25.000) sind aus den beigefügten Plänen ersichtlich. Die Anlagen sollen in den Flä-chennutzungsplan zu übernommen werden. Die Anlagen werden, sofern noch nicht enthalten, in die Planung einbezogen und berücksichtigt. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Gemeinde Straubenhardt Die Gemeinde Straubenhardt begrüßt die geplante Festlegung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Die lt. Karte 6 dargestellten potentiellen Windenergiegebiete unter Berücksichtigung der Gesamteinschätzung in der tabellarischen Übersicht beeinträchtigen nicht die Belange der Gemeinde Straubenhardt (insbesondere nicht die Nummern 27, 28 und 43). Bitte lassen Sie uns nach Abschluss der früh zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der der Behörden das Ergebnis hierüber zukommen. Die positiven Bewertungen zum Planungsstand wer-den dankend zur Kenntnis genommen. E: Kenntnisnahme. Industrie- und Handels-kammer Karlsruhe Die IHK unterstützt als Träger öffentlicher Belange das Ziel der Planung, die Windkraft- nutzung im Nachbarschaftsverband Karlsruhe in bestimmte Konzentrationszonen zu len- ken. Aus unserer Sicht sollten dabei aus wirtschaftlichen Gründen Flächen mit einer Windhöffigkeit von 5,8 Meter/pro Sekunde und mehr bevorzugt unters ucht werden. Diese Im Konzept des NVK ist die Qualität der Windhöffig-keit mit bewertet: Ab 5,75 m/s „gute Nutzbarkeit“, darunter „bedingte Nutzbarkeit“ Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 11 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Flächen sollten so dimensioni ert werden, das s dort auch kleinere Windparks installiert werden können. Angesichts der Gewerbeflächenknappheit in den verkehrsgünstig gelegenen Teilen des Planungsgebietes (Nähe zur Bundesautobahn, zu Bundesstraßen und zu Wasserstra- ßen) sollten keine Flächen für die Windene rgie freigegeben werden, die eventuell auch als Gewerbe- bzw. Industri egebiet genutzt werden können. Wir denken hier insbesondere an die Planflächen 1 und 13. Wir regen stattdessen an zu prüfen, ob nicht statt dieser Zonen Flächen im Bereich der Gemarkungen Eggenstein-Leopoldshafen u nd Linkenheim-Hochstetten mit einer ähnli- chen Windhöffigkeit näher untersucht werden sollten. Um Konflikte mit den Planungen anderer Nachbarkommunen außerhalb des Nachbar-schaftsverbandes zu vermeiden, sollten die Planungen eng mit diesen (eventuell unter Einbeziehung des Regionalverbandes) abgest immt werden. Wir können uns vorstellen, dass so Konflikte in der Weise gelöst werd en können, dass man sich auf eine (größere) Fläche auf nur einer Gemarkung einigt, auf der dann ein größerer Windpark aufgebaut werden kann. Wir denken hier zum Beispiel an Flächen in Ettlingen an der Grenze zu Malsch oder auch an Pfinztal mit den Grenzen zu Walzbachtal, Remchingen und Königs- bach-Stein. Weitere Anregungen oder Bedenken können wir erst dann äußern, wenn die Planung in ein konkreteres Stadium getreten ist. Bereiche guter Nutzbarkeit sind im NVK-Gebiet nur kleinflächig gegeben. Weiter untersucht werden daher alle Flächen ab „bedingter Nutzbarkeit“, die nicht in Tabuflächen liegen. Die Dimensionierung potenzieller Flächen ergibt sich nicht aus den genannten Planungszielen sondern der Windhöffigkeit und Restriktionen. Mit betrachtet wurde frühzeitig, ob die Flächengr öße für eine oder mehrere Anlagen geeignet ist. Die Bedenken zur möglichen Konkurrenz von Wind-energie und Gewerbenutzungen wird zur Kenntnis genommen. In den genannten Gemeinden der Hardt wurde keine ausreichende Windhöffigkeit festgestellt. Abstimmungen mit betroffenen Nachbarkommunen laufen bereits oder sind noch geplant; alle Nachbar-gemeinden wurden zudem in die frühzeitige Beteili-gung einbezogen. Der regelmäßiger Informationsaus-tausch ist darüber hinaus mit dem vom RVMO organi-sierten „Runden Tisch Windenergie“ gegeben. E: Kenntnisnahme. Landratsamt Karlsruhe Amt für Umwelt und Arbeitsschutz - untere Naturschutzbehörde Stellungnahme aus der eigenen Zuständigkeit, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage: Die untere Naturschutzbehörde befürwortet die Vorgehensweise. Zum jetzigen Verfah- renszeitpunkt haben wir keine weiteren Anregungen. Weitergehende Daten liegen uns nicht vor. Es wird empfohlen, hierzu die von der LUBW zur Verfügung gestellten Daten/Unterlagen zu berücksichtigen. Eine detaillierte Stellungnahme geben wir im weiteren Verfahren ab, wenn die angekün-digten Steckbriefe und der Umweltbericht vorgelegt werden. Amt für Umwelt und Arbeitsschutz - Wasser-Boden-Altlasten Die jeweiligen Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren be-rücksichtigt. Die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Wasser, Klima/Luft und Landschaft sind Bestandteil der weite-ren Flächenuntersuchungen, die in sog. Steckbriefen als Basis für den Umweltbericht zum FNP dokumen-tiert werden. Nicht abzuhandeln ist auf Ebene des FNP die mögli-che Entwicklung niederfrequenter Schallemissionen („Infraschall“). Wie im Windenergieerlass BW ange- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 12 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Stellungnahme aus der eigenen Zuständigkeit, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage: Boden/Altlasten Grundsätzlich bestehen fachlich keine Einwände gegen die vorliegende Planung. Wir weisen darauf hin, dass die vorgelegten Unterlagen nicht geeignet sind, die Altlastensitu-ation in den Suchräumen konkret zu prüfen (zu grobmaßstäblich, einzelne Suchräume in Karte nicht dargestellt, z. B. 11, 14 etc). Wir empfehlen, im Rahmen der Detailplanung frühzeitig im Verfahren die konkrete Altlastensituation beim Amt für Umwelt und Arbeits-schutz anzufragen. Wir weisen ferner darauf hin, dass im Rahmen der Detailplanung die Eingriffe in die na-türlichen Bodenfunktionen und deren Ausgleich im vorzulegenden Umweltbericht nach den Arbeitspapieren des Landes Ba.-Wü. darzustellen sind. Grundwasser/Wasserversorgung/Gewässer Es werden keine Anregungen und Bedenken zur Planung vorgetragen. Amt für Umwelt und Arbeitsschutz - untere Immissionsschutzbehörde Stellungnahme aus der eigenen Zuständigkeit, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage: Durch den Betrieb der Windenergieanlagen entstehen Schallemissionen, die in der Um-gebung zu Beeinträchtigungen führen können. Ebenso ergeben sich mögliche Beein-trächtigungen durch die Größendimension und Bewegungsdynamik der Rotorblätter (Hel-ligkeitsschwankungen, Schattenwurf) so wie die Befeuerung der Anlage zu Signalzwe- cken. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht wird in sbesondere auf die Ziffern 4.3 sowie Ziff. 5.6 des Windenergieerlasses Ba.-Wü. vom 9. Mai 2012 verwiesen. Dort sind bestimmte Abstandsflächen zur Wohnbebauung aus Gründen des Lärmschutzes sowie Immissions-richtwerte hinsichtlich Beschattungsdauer angegeben. Die Beurteilung der schädlichen Umweltauswirkungen durch Geräuschimmissionen erfolgt auf Grundlage der TA-Lärm. Auf die Einhaltung der entsprechenden Grenz werte in Abhängigkeit des jeweiligen Ge- bietscharakters (Schutzwürdigkeit der vers chiedenen Baugebiete) durch ausreichenden Abstand wird hingewiesen. geben, wird davon ausgegangen, dass „...tieffrequenter Schall durc h WEA in der für Lärm- schutz im hörbaren Bereich notwendigen Abständen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt.“ (Kap. 5.6.1.1, S. 28); weitergehende Nachweise wären ggf. im Genehmigungsverfahren (BImSchG) auf Basis der konkreten Standort- und Anlageplanung zu führen. F27, Deponie Hagbuckel: Die vom Abfallwirtschafts-betrieb des Landkreises genannten Restriktionen u.a. aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses werden berücksichtigt und in geeigneter Weise im FNP-Entwurf dargestellt. Voraussichtlich kann eine Flä-chenabgrenzung einer Konzentrationszone für die Windenergie derart erfolgen, dass Bereiche in unmit-telbarer Umgebung des Deponiegeländes als Stand-orte infrage kommen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 13 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Landwirtschaftsamt Stellungnahme aus der eigenen Zuständigkeit, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage: Die dargestellten Suchräume/Prüfflächen zur Findung von Konzentrationszonen für Wind-energieanlagen liegen überwiegend im Wald, so dass landwirtschaftliche Belange erst durch eventuelle Ersatzaufforstungen und/ oder Ausgleichsmaßnahmen tangiert werden. Einige der Suchräume betreffen landwirtschaftliche Nutzflächen. Die einzelnen Wind-kraftanlagen stellen eine Bewirtschaftungserschwernis dar, verursachen aber keinen gro-ßen Flächenverlust. Hoher Flächenverlust ist durch die Umsetzung von Ausgleichsmaß-nahmen zu befürchten. Zu befürchten ist auch die Verschattung von Kulturen, was insbe- sondere bei Sonderkulturen problematisch sein kann. Es wird im Folgenden nur zu Suchräumen Stellung genommen, welche Flurbilanzstufe I und/oder Sonderkulturen betreffen. Bedenk en gegen weitere Suchräume werden zurück- gestellt. Wir behalten uns allerdings vor, auch in diesen Gebieten mögliche Ausgleichs-maßnahmen kritisch zu beurteilen, sofern hoc hwertige landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen werden. B Nr. 13 Obere Hardt (Rheinstetten) Das Areal wurde aufgrund der Sonderkulturfähigkeit und der extremen Flächenverknap-pung aufgrund anderer öffentlicher Planungen mi t Flurbilanzstufe I bewertet. Weitere strukturelle Nachteile oder Flächenverluste durch Ausgleichsmaßnahmen sind hier nicht zu verkraften. G I Nr. 32 Kirchberg (Weingarten Die Rebflächen dürfen nicht in die Planung miteinbezogen oder durch Schattenwurf be-einträchtigt werden. H Nr. 34 Pfadberg (Weingarten) Es handelt sich hier um hochwertigste Acke rflur im nahen Umfeld landwirtschaftlicher Siedlungen. Besonders der Bereich östlich des Sallenbusches in Richtung Binsheimsied-lung (bis zur Gemarkungsgrenze) hat weit überdurchschnittliche Bedeutung für eine landwirtschaftliche Nutzung. Eine Verschlechterung der Bewirtschaftungsbedingungen oder ein Flächenverlust durch Ausgleichsmaßnahmen wiegt hier besonders schwer. Amt für Straßen Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 14 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Es werden keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgetragen. Forstamt Zu den einzelnen Suchräumen bzw. Windnutzungsgebieten ergehen folgende Hinweise: C_D_E_Ettlingen_Karlsruhe Nr. 12: Hier befindet sich das Ausflugsziel Rimmelsbacher Hof. F_Karlsbad Nr. 27: ehemalige Kreishausmül ldeponie Karlsbad-Itte rsbach. Höchster Punkt in diesem Bereich. I_Marxzell Nr. 43: Im Bereich Schielberg gibt es Vorkommen von Kolkrabe und Rotmilan. Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe In der Einstufung potenzieller Windnutzungsgebiete wurde u.a. die Fläche Nr. 27, Müll-deponie Hagbuckel (Karlsbad) als mögliche Fläc he ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die ehemalige Kreishausmü lldeponie Karlsbad-Ittersbach , die durch den Landkreis Karlsruhe von 1980 bis 1993 betrieben wurde. Die Deponie wird nicht mehr für die Abla-gerung von Abfällen genutzt und wurde zwischenzeitlich ordnungsgemäß stillgelegt. Hierzu wurde unter anderem ein Oberfläche nabdichtungssystem über den gesamten De- poniekörper aufgebracht und mit einem Vorwald bepflanzt. Die Fläche der Deponie ist als Waldfläche ausgewiesen. Einer anderweitigen Überplanung oder gar anderen Nutzung als Windnutzungsgebiet steht der Planfeststellungsbeschluss zur Deponie vom 10. September 1980 entgegen. Eine andere Nutzung verhindert auch der mit dem Landkreis bestehende Pachtvertrag. Auch aus bautechnischer Sicht erscheint di e Nutzung der Deponiefläche nur mit einem erhöhten Aufwand bei der Gründung der Windkraftanlagen geeignet zu sein. Wir halten es daher für notwendig, im weiteren Verfah ren die Verträglichkeit einer möglichen Wind- nutzung an diesem Standort mit rechtlichen und technischen Restriktionen aus der Nut-zung der Fläche als Deponie detailliert zu pr üfen und hinsichtlich einer möglichen Um- setzbarkeit zu bewerten. Ggfs. ist diese Fläc he auch als potenzielle Windnutzungsfläche zurück zu stellen und nicht weiter zu betrachten. Bei Änderungen in planfestgestellten Anlagen bedarf es nach § 35 KrWG der Prüfung, ob Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 15 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle die geplante Maßnahme eine wesentliche Änderung darstellt. In diesem Falle wäre dann sogar ein weiteres Planfeststellungsverfahren oder ggf. ein Plangenehmigungsverfahren nach § 35 Abs. 3 KrWG i.V.m. § 74 Abs. 6 LVwVfG erforderlich. Die Feststellung der Landschaftsarchitekten HHP, wonach „keine rech tlichen Restriktionen erkennbar“ sind, ist folglich nicht zutreffend. Es wir gebeten, das Landratsamt Karlsruhe au ch im weiteren Verfahren über die Koordi- nierungsstelle zu beteiligen. Gesundheitsamt Zur Ermittlung von voraussichtlich erheblic hen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden benötigt: - Eine Beschreibung der Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sowie auf Erholungs- und Freizeitfunktionen. Dieses betrifft im Wesentlichen die Schallemissionen möglicher Windkraftanlagen, wobei auch bel astungsfähige Aussagen zu niederfrequen- ten Schallemissionen benötigt werden. Für den Aspekt der menschlichen Gesundheit sind indirekt auch Auswirkungen der Pla-nungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft und Landschaft relevant. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg In Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft möchten wir Sie darüber informieren, dass das Bundesministerium für Verteidigung mitgeteilt hat, dass eine bundesweite bedarfsabhängige Anhebung der Untergrenze des Nachttiefflug-systems um ca. 100 m ermöglicht worden ist und damit im Grundsatz Windenergieanla-gen bis zu einer Höhe von 213 m über Grund auch in Gebieten von militärischen Nacht-tiefflugsystemen möglich sind. E: Kenntnisnahme Regierungspräsidium Frei-burg (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für geowissenschaftliche und bergbehördli-che Belange äußert sich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regionalen Kenntnisse zum Pla-nungsvorhaben: Geotechnik: Nach Geologischer Karte bzw. vorläufiger Geologischer Karte stehen in den Suchräumen in der Rheinebene überwiegend junge Talfüll ungen bzw. pleistozäne Schotter und Sande an. In den im Schwarzwald bzw. im Kr aichgau gelegenen Suchräumen stehen überwie- gend Gesteine der Abfolge Mittlerer Buntsandst ein bis Oberer Muschelkalk an. Überdeckt werden diese Gesteine größtent eils von Löss sowie Löss- und Verwitterungslehm mit im Die jeweiligen Hinweise werden zur Kenntnis genom-men und im weiteren Verfahren berücksichtigt. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 16 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Detail nicht bekannter Mächtigkeit. Die ungefähren Umrisse der genannten geologi schen Schichten können dem aktuellen geologischen Kartenwerk entnommen werden. Die Gesteine des Muschelkalks können stellenw eise stark verkarstet sein. Außer den in den Geologischen und Topografischen Karten ve rzeichneten Erdfällen bzw. Dolinen las- sen sich im hochauflösenden Digitalen Geländemodell v. a. in den Suchräumen C 6, G I 31, G II 23, H 35 und J 19 zahlreiche weitere Verkarstungsstrukturen erkennen. Mit ver-karstungsbedingten Spalten und Hohlräumen im Untergrund, ggf. sogar mit Erdfällen, muss jedoch im gesamten Verbreitungsgebiet der Gesteine des Muschelkalks gerechnet werden. Verkarstungserscheinungen können u. U. von quartären Lockergesteinen so überdeckt sein, dass sie an der Erdoberfläche nicht ohne weitere Untersuchungen er-kannt werden können. Rutschungen und setzungsempfindliche Schichten können bei der Errichtung von Wind-kraftanlagen zu geotechnisch bedingten M ehraufwendungen führen oder die Errichtung aus wirtschaftlichen oder bautechnischen Gründen in Einzelfällen auch unmöglich ma-chen. Zu Rutschungen neigen insbesondere die Gesteine des Oberen Buntsandsteins und des Mittleren Muschelkalks, zu Setzungen neigen insbesondere Auen-, Löss- und Verwitterungslehm. Auch in den anderen Gest einen oder deren Lockergesteinsauflage können Rutschungen bzw. Setzungen auftreten. Ingenieurgeologische Belange werden erst im Rahmen konkreter Planungen näher ge-prüft. Für die konkreten Standorte neuer Windkraftanlagen werden objektbezogene Bau- grunderkundungen gemäß DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 unter besonderer Berücksich- tigung der dynamischen Belastung sowie der Verkarstung und Hangstabilität empfohlen. Boden: Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe: Gemäß Windenergieerlass vom 30.05.2012 ni mmt das LGRB erst im BlmSchG- Genehmigungsverfahren Stellung als Träger öffentlicher Belange. Im Zusammenhang mit der Standortsuche für Windkraftanlagen seitens der Regionalver- bände und Kommunen hat das LGRB einen neuen Geodaten-Dienst mit Planungsgrund-lagen speziell für diesen Nutzerkreis eingeric htet. Dieser Geodaten-Dienst ermöglicht ei- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 17 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle ne rasche Übersicht über die Lage von erkannten wirtschaftlich bedeutsamen Rohstoff-vorkommen in einer Online-Kartenanwendung auf der LGRB-Homepage oder als WMS-Dienst in der eigenen GIS-Umgebung. Über den Geodaten-Dienst können die erforderli- chen Informationen zur Lage und Ausdehnung von Rohstoffvorkommen für Kommunen kostenlos eingesehen werden. Um diesen Dienst nutzen zu können, ist folgende Vorgehensweise erforderlich: Bestellung des Zugangs zum Dienst Rohstoffvorkommen im Online-Shop unter der URL: hhtp://www.lgrb.uni-freiburg. de/lgrb/Produkte/direktlin k/ROHSTOFFVORKOMMEN. Am darauffolgenden Tag wird eine E-Mail mit den Zugangsdaten und dem Link zur Online-Kartenanwendung zugesendet. Sofern die Zugangsdaten an einen Dienstle ister weitergegeben werden sollen, ist eine Verpflichtungserklärung vom Dienstleister au szufüllen und an das LGRB zurück zu schi- cken. Sofern der Dienst als WMS-Dienst in die eigene GIS-Umgebung integriert werden soll, ist eine Kontaktaufnahme mit dem LGRB notwendig. Grundwasser: Hydrogeologische Belange werden erst im konkreten Einzelfall des BlmSchG-Genehmigungsverfahrens geprüft. Aus hydrogeologischer Si cht ist dort für die konkreten Standorte zu prüfen, ob durch Eingriffe in den Untergrund (Bau der Fundamente, Anlage der Kabeltrassen, Schaffung von Zufahrten zu den Standorten) die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung beeinträ chtigt wird. Beim Bau und Betrieb von Windkraftanla- gen werden Wasser gefährdende Stoffe eingesetz t (insbesondere Hydrauliköl, Schmieröl, Schmierfett und Transformatorenöl). Von daher ist für die konkreten Standorte auch si-cherzustellen, dass es hierdurch nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Grundwas-serqualität kommt. Bergbau: Von bergbehördlicher Sicht sind keine Anregungen vorzubringen. Geotopschutz: Für Belange des geowissenschaftlichen Naturs chutzes verweisen wir auf unser Geotop- Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://www.lgrb.uni-freiburg.de/lgrb/Service/geotourismus_uebersicht (Anwendung LGRB-Mapserver Geotop-Ka taster) abgerufen werden kann. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 18 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Regierungspräsidium Karls-ruhe - Abteilung 2 (Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen) Bau und Kunstdenkmalpflege: Die Denkmalpflege ist durch die Fortschreibung „Windenergie“ ganz erheblich tangiert. Es steht zu befürchten, dass es durch die Ausweisung von Gebieten zur Installation von Windkraftanlagen in zahlreichen Fällen zu gem. § 15(3) DSchG erheblichen Beeinträchti- gungen von Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung kommen könnte. Die potentielle Betroffenheit der Denkmalpflege haben die bayerischen Kollegen in Hinblick auf die Fort-schreibung des Regionalplanes Donau-Iller vor kurzem so treffend formuliert, dass sie hier zitiert werden sollen: „Windkraftanlagen können sich auf die Kulturlandschaft im Allgemeinen und im Besonde-ren auf die Umgebung bzw. auf großräumige Sichtbezüge von denkmalgeschützten Be-reichen negativ auswirken. Solche Bereiche sind sog. Landmarken und die Kulturland-schaft prägende Denkmäler, wie u. a. vorges chichtliche Befestigungsanlagen, obertägig sichtbare Grabhügelfelder, der obergermanisc he-raetische Limes und Burgställe, im wei- teren mittelalterliche und neuzeitliche Anlagen von Ruinen, Burgen, Schlössern, Kirchen oder Klosteranlagen und Ortssilhouetten, vor allem von als Ensemble erkannten und ausgewiesenen Städten und Dörfern. Die Um gebung be-deutender landschaftswirksamer Denkmäler sollte regelmäßig von Windkraft anlagen frei gehalten werden. Der Umfang des Umgebungsschutzes ist immer vom konkreten Schutzgegenstand abhängig. Eine pauschale Abstandsregelung kann nicht definiert werden. Die Beurteilung erfolgt am Ein- zelfall durch die Denkmalfachbehörde. (...) Insbesondere bedeutsam ist dies wie hier im Fall der Beeinträchtigung des denkmal-gesch ützten Wirkungsraums regional und lan- desweit bedeutsamer Denkmäler und historischer Kulturlandschaften.“ Den so genannten Umgebungsschutz genießen insbesondere alle gem. §12 oder §28 DSchG geschützten Kulturdenkmale. Für die von Ihnen ausgewiesene Fläche sind dies insbesondere: Bad Herrenalb, Im Kloster (§12 DSchG) Klosterkirche: langgestreckte, querschifflose Basilika. Erhalten: vorgelagertes Para- dies, netzgewölbter Chor von 1478 mit Tumbengrab von Markgraf Bernhard 1431. 1738 Errichtung einer Pfarrei, 1739 Anbau eines Langhauses mit Westturm an den Chor. / Pfarrhaus hinter der Kirche. Ehemal s wohl Fruchtspeicher und/oder Infirmerie. / "Altes Schulhaus" daran angebaut. / Profanbau 12. Jh., seit Spätmittelalter als Scheune genutzt, heute Restaurant. / Rathaus in einem Turm der Klosterummaue-rung. / Schaffnerei/Oberamtei, oft umgebaut, heute Kurverwaltung. / Teile der Um- In die Untersuchungen im Rahmen des Konzepts des NVK sind die Belange des Denkmalschutzes bereits einbezogen (Schutzgüter Landschaft sowie Kultur-/Sachgüter); die Hinweise zu Einzelobjekten werden zur Kenntnis genommen. Die geforderte Vorgehensweise ist bereits vorgese-hen: Im Zuge der Konkretisierung von Suchräumen bzw. Konzentrationszonen wurden Sichtbarkeitsana- lysen (2D) erstellt (UB-Steckbriefe). Ergänzend kom-men Visualisierungen (Fotos) hinzu. Zur möglichen Betroffenheit von regionalbedeutsamen KD Bedeutung fand 2013 eine Abstimmung mit dem Referat 26 statt. Im Ergebnis wurde noch Untersu-chungsbedarf zur Fläche H34 bei Weingarten in Be-zug auf die KD Michaeliskapelle und Schloss Obergrombach gesehen. Nunmehr ist die Fläche H34 nicht Bestandteil des Entwurfs des Teil-FNP. Die genannten Daten zur archäologischen Denkmal-pflege (2010) liegen der Planungsstelle vor und sind einbezogen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 19 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle mauerung, 1824 stark in der Höhe reduziert. Bad Herrenalb, Im Kloster 9 (§28 DSchG) Klosterkrankenhaus, Residenz und herrscha ftliches Gästehaus des Abtes, zeitweilig Kornspeicher, ab 1750 evangelisches Pfarrhau s, zugehörig Garten, unter Abt Lukas wohl Umbau, über dem Spitzbogeneingang Wappen des Abtes Lucas von 1533 mit seiner Devise, 12. Jahrhundert mit historischen Veränderungen Bad Herrenalb, Im Kloster 13, Rathausplatz 7, 9 (§28 DSchG) Evang. Marienkirche mit Paradies und umgr enzter Kirchhof Chor mit Netzgewölbe von 1478, Sakristei um 1250, Langhaus 1739, durchgreifende Erneuerung 1903 durch Oberbaurat Heinrich Dolmetsch, Ausmalung von Hofdekorationsmaler Eugen Woernle, Stuttgart (Sachgesamtheit) Bad Herrenalb-Bernbach, Bernsteinstraße 2 (§28 DSchG) Evangelische Kirche, längsgerichteter B au mit Sakristeianbau an der nördlichen Chorseite und Dachreiter mit Glockendach an der Südseite, bezeichnet 1782 über dem Haupteingang, im Mauerwerk an der östlichen Längsseite neben einem Neben- eingang unter Putz Eingang mit Eselsbogen vermauert, eventuell Hinweis auf den Vorgängerbau von 1620 oder eine Spolie aus einer hier von den Bewohnern vermu-teten Ebersteinschen Burg, im Innern Orgel prospekt von 1735 aus Ettlingenweier mit einem Werk der Orgelfirma Walcker von 1906, Kanzel und Kruzifix 18. Jahrhundert, 1962 Innenerneuerung Bruchsal-Obergrombach (§28 DSchG) Burgruine und Schloss Obergrombach mit Nebenanlagen, Bergfried auf rechteckför-migen Grundriss, hohe Schildmauer, Zwinger mit Schalentürmen, (Sachgesamtheit), 1265 erstmals erwähnt, Kernburg 13. Jahrhundert, von 1311 bis 1803 in Besitz der Fürstbischöfe von Speyer, 1461 Erbauung de s vierstöckigen Palas, 1689 zerstört, seitdem Ruine, Schlossgebäude mit Nebengebäuden (z. B. Torhaus) von Damian Hugo von Schönborn 1720-1723 errichtet, 1803 Übergang an Grafen von Ehrenfels, seit 1885 in Besitz der Familie von Bohlen und Halbach Bruchsal-Untergrombach (§28 DSchG) Wallfahrtskirche St. Michael mit Innenau sstattung, Freitreppe nach Westen und an- gebautem Wohnhaus, an der Außenwand eine Ölberggruppe (Sachgesamtheit), Ka- pelle durch Kardinal Schönborn 1742-44 auf den Ruinen eines Vorgängerbaus errich-tet, Architekt Johann Georg Stahl, Hochaltar Tobias Günther 1792, 1857 restauriert, Ölberggruppe wohl 17. Jahrhundert, Wohnhaus, seit 1878 Ausflugslokal, zweige- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 20 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle schossiger Putzbau mit Walmdach, 2. Hälfte 18. Jahrhundert Karlsruhe-Durlach, Gesamtanlage „A ltstadt Durlach“, (§19 DSchG) Gesamtanlage Altstadt Durlach, Orts-, Plat z- und Straßenbild im Bereich der histori- schen Altstadt Durlachs, städtebauliche Grundstruktur mit ovalem Stadtkern der Vor-stadt und dem Schlossbereich, große hist orische öffentliche und private Gebäude, Verlauf von Stadtmauer und Graben, mittela lterliche Parzellierung, von der histori- schen Bebauung geprägte Straßen und Platzräume mit Profilen, Belägen, Möblierung des öffentlichen Raumes und den Grünbereichen, Gebäudefassaden mit ihrer aus der Parzellengröße und Traufhöhe sich ergebenden Proportionen, Gliederungen, Dachzonen, gestaltete Einzelausbildungen an den Fassaden, Farb- und Material-wahl, Fensterformate, Fensterteilungen und Fensterläden, Tür- und Torflügel Karlsruhe-Durlach, Reichhardtstraße 24 (§28 DSchG) Turmberg-Ruine, heute Aussichtsturm, Burganlage des 12. Jahrhunderts, 1279 zer-stört, Bergfried mit Buckelquadern des s päten 13. Jahrhunderts, Treppenturm mit Wendeltreppe des 16. Jahrhunderts, im Tu rm zwei tonnengewölbte Räume, Zisterne, Turm diente im 15./16. Jahrhundert als Wachturm, damals Bau des rechteckigen Pfeilers zur Aufstellung einer Alarmkanone, 1644 und 1689 ausgebrannt, damals je-weils wieder hergestellt, im späten 19. Jahrhundert Ausbesserung, Rekonstruktion und Hinzufügung von Bauteilen Marxzell-Burbach, Klostersteige (§28 DSchG) Gutshof Metzlinschwander Hof (Sachgesamt heit), Vierseithof mit Wohnhaus mit Ma- donna (Giebelnische), Stallteil, kleinere Ökonomiegebäude, Hofmauer (?), Scheune, separtem Backofen und Bauerngarten mit Einfriedungsgrundmauer sowie eingemau- erte Wappensteine, massiver, zweigeschossi ger, verputzter Wohnaustrakt mit winklig anschließendem Stallanbau, Walmdach, einseitig verkrüppelt, Sandsteinportale und hohes Rundbogenstalltor, 1726-1728 (i) erbaut, Scheune mit rundbogigem Kellerpor-tal von 1885 (i) Marxzell-Burbach, Klostersteige Kape lle Metzlinschwander Hof (§28 DSchG) Kapelle mit Alleepflanzung, massive Kapelle mit Nische und Satteldach, darin Kruzifix mit Anbetungsgruppe (Maria und Johannesstat ue), davor Betschranke (Sandsteinba- lustrade), 1713 (i) errichtet Marxzell-Schielberg, Klosterstraße 7, 8, 9, 11, 12, 14, 17 (§28 DSchG) Kloster Frauenalb, ehem. Benediktinerinnenkloste r, E. 12. Jh. gestiftet, im 17./18. Jh. neu angelegt; Klosteranlage mit allen aus Mittelalter und Barock stammenden bauli- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 21 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle chen Anlagen und Freiflächen, außerdem relevanten, aus der Zeit der frühen touristi-schen Erschließung stammenden Schichten Die regional bedeutsamen Kulturdenkmale stellen nur einen kleinen Teil aller im Raum befindlichen Objekte dar. Sie werden auf lokaler Ebene durch eine große Zahl weiterer Kulturdenkmale nach dem Baden-Württember gischen Denkmalschutzgesetz ergänzt, die hier nicht alle benannt werden können. Für eine denkmalfachliche Beurteilung zur Klärung der möglicherweise entstehenden Be-einträchtigung von fern- oder/und raumbedeutsamen Kulturdenkmalen sind folgenden Arbeitsschritte notwendig: 1. Der Planungsträger liefert mit Sichtbar keitsstudien bzw. Sichtbarkeitsanalysen so- wohl für die geplanten Windkraftanlagen als auch für die potentiell beeinträchtigten Kulturdenkmale die planerischen Grundlagen. 2. In Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege werden die von Beeinträchtigungen frei- zuhaltenden Areale und Sichtbezüge festgelegt. 3. Mittels Fotosimulationen stellt der Planu ngsträger die jeweils kritischen Situationen bildlich dar. 4. Abschließend kann die Denkmalpflege auf der Basis dieser Daten entscheiden, ob gegebenenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung von Kulturdenkmalen vorliegt und geltend gemacht werden muss. Archäologische Denkmalpflege Die Errichtung von Windenergieanlagen kann aus Sicht der Archäologischen Denkmal-pflege problematisch sein. Wir verweisen grundsätzlich auf den einführenden Text der Stellungnahme von der Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege und das darin enthaltene Zitat bezüglich der Fortschrei- bung des Regionalparks Donau-Iller, das in Teilen auch Aspekte der Archäologischen Denkmalpflege formuliert. Archäologische Denkmale befinden sich in großer Anzahl außerhalb der Städte und Sied-lungen in ländlichen Bereichen bzw. blieben do rt erhalten (vgl. die Zusammenstellung al- ler Denkmäler nach DSchG §§ 2, 12 und 22 in den am 23. März 2010 übersendeten sha-pe-files an den NVK). Ihre Substanz ist durch die umfangreichen Bodeneingriffe bei der Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Windenergie und deren technischer Anbindung in erheblichem Maß ge-fährdet. Die Folgen sind eine unwiederbringliche Zerstörung des Bodendenkmals oder Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 22 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle erheblicher Teile. Daher sollten bei der Lokalisierung solcher Anlagen unbedingte Bereiche mit ar-chäologischen Denkmälern ausgespart werden. Es sind bei weitem nicht alle Bodendenkmäler bekannt und es muss demzufolge immer wieder mit der Aufdeckung neuer Denkmäler im Zuge von Baumaßnahmen und Boden-eingriffen jeglicher Art gerechnet werden. So lche sind der Archäologischen Denkmalpfle- ge unverzüglich zu melden, um eine sachger echte Freilegung, Dokumentation und Ber- gung zu gewährleisten (DSchG § 20). Regierungspräsidium KA - Abt. 4 - Straßenwesen und Verkehr - Im Bereich des NVK liegen der Sonderlandeplatz Linkenheim und das Segelfluggelände Rheinstetten. Im Bereich Linkenheim entnehmen wir der Karte 6 keinen Suchraum/Prüffläche. In der Nähe des Segelfluggeländes Rheinstette n befindet sich der Suchraum B. Die Dis- tanz beträgt ca. 2,7 km zum südlichen Ende der Start- und Landebahn. Damit könnte es notwendig werden, bei der weiteren Verfeinerung der Suchkriterien eine genaue Hinder-nisbewertung bezüglich der Hindernisfreifläch en dieses Fluggeländes durchzuführen. Bei dem jetzigen Planungsstand ist das noch ve rfrüht. Das kann der Bewertung der sog. „Steckbriefe“ überlassen werden. Jedenfalls muss auf diesen Standort ein A ugenmerk gerichtet bleiben, weil in der tabella- rischen Einstufung für dieses Gebiet von einer Bündelung mehrerer WEA-Anlagen die Rede ist. Dies muss wiederum bei der letztendlichen Beurteilung beachtet werden. Wir gehen davon aus, dass wir an dem weiteren Verfahren beteiligt bleiben. Im Bereich NVK liegen noch mehrere Hubschr auberlandeplätze bei Krankenhäusern. In deren Umgebung sind jedoch keine Suchräume eingezeichnet. Der Segelflugplatz Rheinstetten-Forchheim wurde mit der Platzrunde plus Abstand 100m bereits bei der Ab-grenzung der Suchräume berücksichtigt. Im ebreich der genannten Landeplätze enthält der Teil-FNP keine Darstellungen von Windnutzungsflächen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Regierungspräsidium KA - Abt. 5 - Umwelt - 1. Windhöffigkeit Auf Karte „3_Windnutzungsgebiete.pdf“ wird die Windhöffigkeit in 100m Höhe gem. Windatlas Baden-Württemberg „korrigiert um +0 ,25s/m“, also mit einem Zuschlag darge- stellt. Die Notwendigkeit und Höhe eines Zuschlags wird in den uns vorliegenden Unter-lagen nirgends begründet. Ein nun erkennbarer Effekt ist, dass Flächen, deren Windhöf-figkeit gem. Windatlas nicht einer bedingten Nutzbarkeit zuzuordnen wären, als bedingt nutzbar durch Windenergie dargestellt werd en, abgesehen davon, dass ev. auch Flächen mit bedingter Nutzbarkeit gem. Windatlas nun al s gut nutzbar dargestellt sind. Durch den Zuschlag werden somit die zur Windenergie nutzbaren Bereiche im Planungsraum über-zeichnet. Dieses Vorgehen hat immense Auswirkungen für die derzeit als Windnutzungs- zu 1.) Mit der gewählten Vorgehensweise, die sich an den Empfehlungen des Windenergieerlasses Baden-Württemberg (WEE) orientiert, wurden große Teile des NVK-Gebiets aufgrund mangelnder Windhöffigkeit für die Windenergienutzung ausgeschieden. Wie im WEE beschrieben ist der Windatlas als hinrei-chend genaue Datengrundlage anzusehen; die „räum-liche Auflösung ist sehr hoch und die Methodik valide. (...) Die Unsicherheiten... betragen in einer Höhe von Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 23 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle gebiete abgegrenzten Suchräume und ist aus unserer Sicht bedenklich, zumal die me-thodischen Unschärfen der Windgeschwindigkei ts-Modellierungen nicht nur positiv aus- gelegt werden können (man könnte ebenso gut mit Abschlägen arbeiten!). Sinnvoll wäre es, aktuelle und wissenschaftlic h anerkannte Detailgutachten oder konkrete Messungen für die Region oder Teilregionen (Suchräume) als ergänzende Datengrund-lage vorzulegen, die den Zuschlag von +0,25m/s bei der Windhöffigkeit für jedes Vor-schlagsgebiet begründen (s. auch Windenergi eerlass) oder stattdessen mit den Daten aus dem Windatlas ohne Zu- oder Abschläge (s.o.) zu arbeiten. Dabei könnten durchaus für eine erste Auswahl auch „Schwachwindsta ndorte“ von 5-5,25m/s in 100m Höhe in die Planungen einbezogen und dargestellt werden. Die Windhöffigkeit ist ohne Zuschlag in folgenden Gebieten (Nummerierung lt. Karte Nr. 6: Prüfflächen) gem. Windatlas geringer als 5,25m/s: 1, 3, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 , 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 33, 36, 38, 39, 41, 42, 44, 45, 46, 47. Als Fazit folgt daraus: Für 35 der 47 Gebiete liegt die Windhöffigkeit unter einem Wert von 5,25m/s in 100m Höhe und für diese wäre daher eine weitere Betrachtung als Wind- energiegebiete / Suchräume / Konzentrationszon en zu verwerfen, insbesondere wenn mit mittleren und größeren Konflikten zu rechnen ist. Hilfreich ist sicherlich die Überprüfung der eher „schwachwindigen“ Standorte mit den digital zur Verfügung stehenden bisheri-gen 60 und 80 Prozent Referenzertragsflächen des Energieeinspeisegesetzes hinsicht-lich ihrer Wirtschaftlichkeit. 2. Zu den einzelnen Konzentrationszonen / Suchräumen Es folgen Anmerkungen zu den einzelnen Suchräumen. Auf die Probleme der Windhöf-figkeit (s.o.) wird dabei i.d.R. nicht mehr weiter eingegangen. Für alle Suchräume sind die unter 3. und 4. folgenden gebiets- und arte nschutzrechtlichen Aspekte zu beachten. A: - B: einige Teilflächen von B grenzen dire kt an das NSG Allmendäcker an. Schutz- zweck ist u.a. auch Schutz v on Vogelarten. Die Grenze der Konzentrationszone ist so anzupassen, dass ein Vorsorgeabstand von 200m eingehalten wird (siehe auch Windenergie-Erlass Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012). 100m +/- 0,2 bis 0,4m/s.“ (WEE, Kap. 4.1) Um aufgrund dieser Unsicherheiten nicht Bereiche zu frühzeitig auszuscheiden, wurde im Konzept ein Auf-schlag von +0,25m/s vorgenommen. Dieser Aufschlag ist auch im Hinblick auf technische Weiterentwicklun-gen mit Effizienzsteigerungen der Anlagentechnik ge-rechtfertigt. Diese methodische Festlegung erfolgte in Übereinstimmung mit dem RVMO. Ein Abschlag der Windatlas-Werte wäre dagegen mit einer Einengung der Untersuchungskulisse verbunden und als mögli-che „Verhinderungsplanung“ eher angreifbar. In der weiteren Vertiefung des Konzeptes wird die Windhöffigkeit bei jeder Flächenbetrachtung einbezo-gen. Flächen, die bei nur “bedingter“ Windhöffigkeit eine hohe Konfliktdichte aufweisen, erhalten entspre-chend ungünstigere Gesamtbewertungen. Die Flächen mit einem 60% Referenzertrag sind aus-schließlich im östlichen Bereich des NVK, der Vor-bergzone zu finden. Sie entsprechen den Bereichen mit einer Windhöffigkeit ab 5,25m/s. Im Bereich der Fläche 35 wird der 60% Referenzertrag erreicht, wo-gegen im Bereich der Fläche Nr. 47 (im Rheintal) die-ser nicht erreicht wird. Bereiche mit einem 80% Referenzertrag sind im Nachbarschaftsverband Karlsruhe nicht zu finden. E: Den Anregungen wird nicht gefolgt. Zu 2) Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 24 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle C: Nr. 7; die Fläche befindet sich im Bereich des Vorsorgeabstands um das Vogel- schutzgebiet „Kälberklamm und Hasenk lamm“ (Vorkommen von Wanderfalke, Schwarzspecht). Detaillierte Untersuchu ngen der Avifauna (saP und FFH-VP) sind aus unserer Sicht schon zum jetzigen Zeitpunkt notwendig (s. u. Nr. 4). D: Nr. 8; Flächenstreichung wird empfohl en, da eine Windhöffigkeit > 5,25m/s nicht gegeben ist sowie rechtliche Restriktio nen durch das LSG 2.15.060 auftreten kön- nen. E: - F: Nr. 26 und 28; Flächenstreichung wird empfohlen, da eine Windhöffigkeit > 5,25m/s nicht gegeben ist sowie rechtliche Restriktionen durch das LSG 2.15.060 auftreten können. Außerdem gibt es für die Flächen 25, 26 und 28 Überschnei-dungen mit einem FFH-Gebiet mit dem Vorkommen von Fledermausarten. Wer-den die Flächen weiter verfolgt, kann nur mit einer FFH-VP ermittelt werden, ob eine Realisierung möglich ist. G I: Nr. 31; Flächeneinschränkung notwendig aufgrund rechtlicher Restriktionen durch das LSG 2.15.056. Der Aussage des Gutachters schließen wir uns an. Zudem wird ein nationaler Wildtierkorridor durchschnitten. G II: Nr. 23; Flächenstreichung wird empfohlen, da eine Windhöffigkeit >5,25m/s nicht gegeben ist sowie rechtlic he Restriktionen durch das LSG 2.15.056 auftreten können. H: - I: Die Aussagen der Gutachter („Umsetzung fraglich“) sollten schon jetzt dazu füh- ren, auf eine weitere Bear beitung des Suchraums I zu verzichten, zumal eine Teil- überschneidung mit einem FFH-Gebiet mit windkraftempfindlichen Fledermausar-ten vorliegt. J: Nr. 15-19; Flächenstreichung wird empfohlen, da eine Windhöffigkeit >5,25m/s nicht gegeben ist sowie rechtlic he Restriktionen durch das LSG 2.15.032 auftreten können. Zudem wird ein Wildtierkorridor durchschnitten. K: Flächenstreichung wird zwingend empfohlen, da eine Windhöffigkeit >5,25m/s nicht gegeben ist, rechtlic he Restriktionen durch das LSG 2.15.019 auftreten können, ein FFH-Gebiet mit windkraftempfindlichen Arten sowie ein Ramsar-Gebiet und Vogelschutzgebiet benachbart sind. Siehe dazu auch die unter Ziffer 3 erwähnte Rechtsprechung. Sollt e diese Fläche weiterverfolgt werden, kann nur eine detaillierte Artenschutzr echtliche Prüfungen (Avifauna, Fledermäu- Die Anmerkungen und Empfehlungen zu den Einzel-flächen bzw. Suchräumen werden im weiteren Verfah-ren geprüft. In der weiteren Vertiefung des Konzeptes werden die aufgeführten Aspe kte im Modul II, Arbeits- schritte 4f einbezogen. zu Suchraum B, NSG Allmendäcker: Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung lagen kei-ne Kenntnisse über die vorkommenden Vogelarten und ihre Windenergieempfindlichkeit vor. Ein 200m-Puffer um NSG ist auf Bauleitplanungsebene nicht generell einzuhalten (vgl. Kap. 4.2.2 WEE). Zu 2 und 3) In der weiteren Vertiefung des Konzeptes werden die aufgeführten Aspekte im Modul II, Arbeitsschritte 4f geprüft und einbezogen. Die Vielzahl der Konflikte, insb. die Aspekte des Ar-tenschutzes, waren näher zu untersuchen. Der Ent-wurf des Teil.FNP stellt auße Fläche F27 keine weite-re Fläche als Konzentrationszone für die Windenergie dar. zu 4) Die Dokumente und Hinweise der LUBW/ MLR sind bekannt. Eine artenschutzrec htliche Untersuchung für windkraftempfindliche Vogelarten wurde 2013 durch-geführt. Für Fläche F27 wird ein geringes bis mäßiges Konfliktpotenzial angenommen. Kartendarstellungen: Die Kartendarstellungen der Restriktionen sollten als Überblick über die uns bereits vorhandenen Daten dienen. Ziel war es u.a., evt. zusätzliche Datengrund- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 25 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle se) und eine FFH-VP Aufschluss darüber geben, ob die Fläche tatsächlich geeig-net ist. Der Gutachter selbst sieht eine Umsetzung schon jetzt als fraglich an. Die-ser Einschätzung schließen wir uns an. 3. Habitatschutz: Das Verbot, die Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten erheblich zu beeinträchtigen, gilt zunächst innerhalb der Schutzgebiete. Der VGH Baden-W ürttemberg hat aber schon früh klargestellt, dass das Schutzregime des § 34 Abs. 2 BNatSchG auch bei erheblichen Beeinträchtigungen greift, die ihre Ursache zwar außer halb des Schutzg ebiets haben, sich aber auf das Gebiet auswirken (VGH BW 29.11.2002 - 5 S 2312/02 - juris Rn. 12). Eine ein Vogelschutzgebiet beeinträchtigende Wirkung kann insbesondere dann von ei- ner Windkraftanlage ausgehen, wenn sie die Gefahr einer Verriegelung des Gebiets mit sich bringt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 – 8 A 2357/08 – juris Rn. 124) bzw. eine Barrierewirkung dergestalt entfalten, dass Vögel daran gehindert werden, das Schutzgebiet zu erre ichen oder zwischen Nahrungs- und Rast- plätzen, die sich jeweils in einem Schutzgebiet befinden, zu wechseln (Niedersächsi- sches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. März 2003 - 1 LB 3571/01 - juris Rn. 49), oder wenn sie aufgrund von Ausweichbewe gungen der Vögel zur Verlängerung von Pen- delflügen zwischen Schlaf-, Nahrungs- und Komf ortplätzen führen, die sich jeweils in ei- nem Schutzgebiet befinden, mit der Folge ei nes erhöhten Energiebedarfs, welcher bei Nahrungsengpässen zu einer erhö hten Sterblichkeit führen kann (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfa len, Urteil vom 3. August 2010 – 8 A 4062/04 – juris Rn. 148). Eine ein FFH-Gebiet beeinträchtigende Wirkung kann insbesondere dann von einer Windkraftanlage ausgehen, wenn sie die Gef ahr des Fledermausschlages signifikant er- höht. Hieraus kann sich die Notwendigkeit ei nes nächtlichen Abschaltregimes ergeben, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirken würde. Daraus folgt, dass auch Windkraftstandorte außerhalb, aber in der Nähe von Vogel-schutzgebieten mit windkraftempfindlichen V ögeln und von FFH-Gebieten mit windkraft- empfindlichen Fledermausvorkommen entweder einer genaueren Überprüfung unterzo-gen werden müssen oder die Flächen wegen des Konfliktpotentials zu streichen sind. 4. Artenschutzrechtliche Aspekte Hinsichtlich des weiteren Vorgehens verweis en wir im Hinblick auf artenschutzrechtliche lagen abzufragen. Da sich in manchen pot. Windnut-zungsgebieten sehr viele Restriktionen überlagern, kam es zu der erschwerten Lesbarkeit. Insbesondere trifft dies zu, wenn nicht nur die jeweiligen Ausschnitte der pot. Windnutzungsgebiete betrachtet werden, sondern gesamträumlich gearbeitet wird. Eine Verein-fachung der Datenbereitstellung ist bereits für die Of-fenlage in 9/2012 erfolgt. Zum Entwurf des Teil-FNP ist das Planwerk überarbeitet. Für die Beteiligungsverfahren im folgenden FNP-Verfahren wird die Verwendung von Datenträgern er-wogen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 26 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Prüfungen auf folgende Dokumente des MLR bzw. der LUBW, die den Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012, Az. 64-4583/404, Nr. 5.6.4.2.4. ergänzen: Formblatt zur speziellen artenschutzrecht lichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogela rten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP). Das Formblatt kann unter dem Link http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttem-berg.de/servlet/is/103384/Artenschutzformular_ Endfassung_09_05_2012.pdf?command=downloadConten t&filename=Artenschutzformular_Endfassung_09_05_2012.pdf heruntergeladen werden. Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleit- planung und Genehmigung für Windenergieanlagen. Das Dokument ist erhältlich un-ter: www.lubw.baden-wuerttemberg.de -> Natur und Landschaft -> Artenschutz -> Wind- kraft und Naturschutz Es wird dringend angeraten, die fachlichen Hi nweise entsprechend der dort dargestellten Abstufungen auch für die Aufstellung von Fl ächennutzungsplänen (Konzentrationszonen) und Bebauungsplänen für Windenergieanlagen anzuwenden. Analog zu den Vogelarten raten wir weiter hin dazu, entsprechende Recherchen und Un- tersuchungen schon jetzt für die Artengruppe der Fledermäuse in den geplanten Kon-zentrationszonen / Suchräumen durchführen zu lassen. Die LUBW arbeitet derzeit an entsprechenden Planungshilfen und Erfassungss tandards. Über die Verfügbarkeit ent- sprechender Dokumente zu den Fledermäus en und weiterer Planungshilfen der LUBW bitten wir Sie, sich laufend selbst zu info rmieren. Die Planungshinweise der LUBW zum Thema „Windkraft und Naturschutz“ sind bzw. werden im Internet unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/216927/ veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass für die infr astrukturellen Maßnahmen (Zuwegung, Baufeld etc.) zusätzlich zu Vögeln und Fledermäuse n alle FFH-Anhang IV-Arten einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Für den weiteren Beteiligungsprozess bitten wir jeweils um Zusendung der vollständigen Planunterlagen auf Datenträger anstatt der Option einer mühsamen zusätzlichen Daten-beschaffung über Download auf Nachfrage und ze itlicher Befristung des Downloads. Die Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 27 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Karten sind in der derzeitigen Aufbereitung sc hwer lesbar (insbesondere die verwendeten Schraffuren, verwendeten Farben). Wir empfehlen, das Kartenlayout entsprechend zu op-timieren. RVMO Insgesamt legen der NVK und der Regionalverband ihren Planungen ähnliche Kriterien zugrunde. Die Unterschiede ergeben sich insbesondere daraus, dass beim NVK auch Standorte für Einzelanlagen mit untersucht werden. Tabukriterien Bei den Ausschlusskriterien zeigen sich geringfügige Unterschiede im Vergleich zu den diesbezüglichen Kriterien in der Planung des Regionalverbandes (Stand: 12.07.2012). Die Abstandsflächen für den Schallschutz we rden im NVK-Konzept differenziert betrach- tet, je nachdem, wie viele Windenergieanlagen vorgesehen sind (eine oder mehr als drei Anlagen). Die Abstände für Flächen mit Immissionsgrenzwerten von 35 dB(A) nachts (TA Lärm) sind für drei Anlagen mit 1.100 m etwas größer gewählt als im Konzept des Regio-nalverbandes. Die Abstände zu den Standorten für Einzelanlagen liegen hingegen unter den Ansätzen des Regionalverbandes (500 m/300 m/150 m gegenüber 700 m/500m /300 m). Der Regionalverband strebt zusätzlich einen Abstand von 500 m von störungsemp- findlichen Grün- und Erholungsflä chen wie z. B. Friedhöfe, Kleingärten und Parkanlagen an. Diese Unterschiede werden aber - vor allen wenn von Standorten für mehrere Anla-gen ausgegangen wird - nur zu geringfügig verschiedenen Abgrenzungen der Suchräume zwischen RVMO und NVK führen. Die Abgrenzungen können im Detail im weiteren Ver-fahren abgestimmt werden. Im Bereich der Infrastruktur geht die Pl anung des NVK von einem Abstand zu Bundesau- tobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von Abständen in der Größenordnung 40/20/20/15 m vom Fahrbahnrand aus. Der Regi onalverband hat hier die Bauverbote nach Bundesfernstraßengesetz (§ 9) und St raßengesetz Baden-Württemberg (§ 22) an- gesetzt, was Abstände von 100/40/40/30 m zur Folge hat. Im Bereich luftverkehrliche Re- striktionen hat der NVK eine Platzrunde (ink l. 100 m Abstand) um das Segelfluggelände Rheinstetten einbezogen, die beim RVMO bislang nicht berücksichtigt wird, weil das Re-gierungspräsidium Karlsruhe zu den Platzru nden erst im Beteiligungsverfahren Stellung nehmen möchte. Der Abstand zum Schutz von Freileitungen wird in beiden Konzepten mit 100 m angesetzt. Die Nachttiefflugstrecken möchte der Nachbarschaftsverband ähn-lich wie der Regionalverband erst im Rahmen der Behördenbeteiligung berücksichtigen, Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen, abweichende Anwendungen von Abstandsflächen u.ä. im weiteren Verfahren geprü ft. In der weiteren Vertie- fung des Konzeptes werden die aufgeführten Aspekte im Modul II, Arbeitsschritte 4f einbezogen. Die Abstände zu den aufgeführten Straßen werden analog zum RVMO gemäß § 9 Bundesfernstraßenge-setz bzw. § 22 Straßengesetz BW angewendet. Die Darstellung bzgl. der Landes- und Kreisstraßen erfolgt allerdings erst in der Detailplanung der Konzentrati-onszonen. Die Flächen für den Rohstoffabbau werden als Prüf- und Restriktionsflächen berücksichtigt. Der Konzeption des NVK liegen die gleichen bzw. ähnliche Kriterien zugrunde. Sie sind als Prüf- und Restriktionskriterien der Kriterientabelle zu entneh-men. Es wurden zunächst Freiraumfestlegungen einbezo-gen, die einem Bau von WEA entgegenstehen (Grün-zäsur; Schutzbedürftiger Be reich für Naturschutz und Landschaftspflege). Die anderen Freiraumfestlegun-gen werden im weiteren Planungsverlauf berücksich-tigt. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 28 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle da hierzu bislang noch keine räumlichen Dat en vorliegen. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach Aussage des Staatssekretärs im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt, vor dem Bundestag das militärische Nachttieffl ugsystem grundsätzlich kein Hindernis für die Errichtung von Bauvorhabe n bis zu einer Höhe von 213 m mehr darstellt. Den Auszug der BT-Drucksache 17/10012 (Seite 56/57) haben wir Ihnen in der Anlage beigefügt. Flächen für die Rohstoffsicherung werden im Konzept des NVK bislang nicht berücksich- tigt. Hier sind insbesondere die als Ziele der Raumordnung festgelegten Abbaustandor-te/Konzessionen für oberflächennahe Rohstoffe, Vorranggebiete für den Rohstoffabbau und Vorranggebiete für die Sicherung von Rohstoffvorkommen des Regionalplans Mittle-rer Oberrhein zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass der Regionalverband derzeit den Regionalplan in diesem Bereich fortschreibt und sich nach der erfolgten Offenlage noch Änderungen ergeben können. Für den Freiraum- und Naturschutz sind im Konzept des NVK weitgehend die gleichen Restriktionen berücksichtigt wie beim RVMO. Konfliktkriterien Wir möchten ergänzend darauf hinweisen, dass der Regionalverband Mittlerer Oberrhein in seiner Konzeption zusätzlich folgende Konfliktkriterien berücksichtigen wird: Biotoptypenkomplexe des Offenland es von sehr hoher Bedeutung Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan) Landschaften von besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit (Landschaftsbild) Große unzerschnittene Räume mit hoher Eignung für die landschaftsgebundene, stil- le Erholung Kulturdenkmale im Außenbereich mit regionaler Bedeutung Überschwemmungsgebiete Böden von überregionaler oder regionaler Bedeutung Regionale Grünzüge (Regionalplan) Grünzäsuren (R egionalplan) Bereiche mit besonderer Bedeutung für di e landwirtschaftliche Nutzung (Vorrangflur Stufe I) Datengrundlage und daraus resultierende Bewertung von Suchflächen Bei der Bewertung des NVK wurden verschiedene Freiraumfestlegungen des Regional- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 29 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle plans Mittlerer Oberrhein nicht einbezogen. Beispiele wie die schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft, Stufe I und Stufe II, di e schutzbedürftigen Bereiche für die Erho- lung (Erholungsgebiet), die schut zbedürftigen Bereiche für die Forstwirtschaft und die Be- reiche zur Sicherung von Wasservorkommen. Regionalplanerische Festlegungen zum Freiraumschutz Wir regen an, zum Umgang mit den aufgeführten Zielen und Grundsätzen im Einzelnen ein Gespräch zu führen, sobald sich die St andortauswahl weiter konkretisiert hat. The- men sind dabei aus unserer Sicht insbesondere die Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen mit Freiraumfestlegungen (insbe sondere Alternativprüfungen) und die Mini- mierung von unumfänglichen Inanspruchnahm en (insbesondere Detailabgrenzungen). Zur Bedeutung der zielförmigen Freiraumfestlegungen haben wir eine Übersicht erstellt. Sie umfasst die den Freiraum schützenden Festlegungen, die zielförmig formuliert und damit bindend sind. Dazu verweisen wir auf unser Schreiben vom 24.07.2012, dessen tabellarische Darstellung wir Ihnen als Anlage nochmals beigefügt haben. Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 und Teilfortschreibung „Windenergie“ Der Planungsausschuss des RVMO hat am 16.03.2011 beschlossen, den Regionalplan im Bereich „Vorranggebiete für regionalbedeut same Windkraftanlagen“ fortzuschreiben. Auf der Basis des Entwurfs des Windenergieerlasses der Landesregierung wurde am 01.02.2012 ein erster Kriterienk atalog beschlossen, der im Mai 2012 nach dem Erlass der Verwaltungsvorschrift ergänzt und angepasst wurde. Auf dieser Basis grenzt die Verwaltung der zeit potenzielle Suchräume für die Windener- gienutzung ab und wählt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren die aus regionaler Be-trachtung besten Vorranggebiete aus. Nach § 1 IV BauGB werden die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung (z. B. Vor-ranggebiete für die Nutzung der Windenergie) angepasst. Insofern müssen im Regional-plan festgelegte Vorranggebiete in die Flächennutzungsplanung übernommen werden. Wegen der zeitlichen Parallelität und inhal tlichen Verknüpfung der Planungsverfahren von NVK und RVMO sollte der weitere Ausw ahlprozess für die Standorte eng abgestimmt werden. Dafür bietet der Planentwurf des N VK eine gute Grundlage. Nach dem derzeiti- gen Planungsstand sind alle Suchräume des RVMO auch aktuelle Diskussionsgrundlage Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 30 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle im Flächennutzungsplanverfahren des NVK. Stadt Bruchsal Die zur Abgabe einer Stellungnahm e vorgelegten Unterlagen stellen einen Zwischenbe- richt dar, der in der weiteren Bearbeitung entsprechend dem Arbeitspapier voraussichtlich noch erheblichen Veränderungen unterliegt. Inso fern geht die Verwaltung der Stadt Bruchsal davon aus, dass im Verfahren zur Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes eine weitere Beteiligung erfolgt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die aus dem Windatlas des Landes Baden-Württemberg entnommenen Windgeschwindigkeiten für den Planbereich pauschal um 0,25 m/sec. erhöht wurden. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist der im Windatlas an- gegebene Unsicherheitsfaktor bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten im vorge-gebenen Raster. Nach dem Windatlas gilt der Unsicherheitsfaktor für die angegebenen Windgeschwindigkeiten aber in beide Rich tungen. Dies bedeutet, dass die angegebene Geschwindigkeit um den Unsicherheitsfaktor größer oder kleiner sein kann. Die vorge- nommene Erhöhung kann deshalb zu Fehlinterpretationen bei Bürgern und Investoren führen, weil die tatsächliche Windgeschwindigkeit zu der im FNP dargestellten Ge-schwindigkeit um bis zu 0,5 m/sec. abweichen kann. Die Stadt Bruchsal ist von der überwiegenden Anzahl der Prüfflächen innerhalb des Plangebietes des Nachbarschaftsverbandes nicht betroffen. Eine Betroffenheit kann sich durch die Ausweisung der Prüfflächen 34, „P fadberg“ und 35 „Katze nberg und Hinterkat- zenberg“ als Konzentrationszon en für Windenergieanlagen ergeben. Die beiden Flächen liegen auf der Gemarkung Weingarten am unmittelbaren Gemar-kungsrand zu den Stadtteilen Untergrombach und Obergrombach. Nach dem derzeitigen Stand der Bearbeitung werden um die Siedlungsflächen aufgrund der zu erwartenden Schallemissionen der Windenergieanlagen Abst ände von 500 m eingehalten, um den er- forderlichen Immissionsschutz sicherzustellen. Hierbei wird offensichtlich nicht zwischen Allgemeinen Wohngebieten und Reinen Wohngebieten differenziert. Das erforderliche einzuhaltende Schutzziel der beiden Gebietsart en für den Nachtzeitraum liegt bei Allge- meinen Wohngebieten bei 40 dB(A) und bei Reinen Wohngebieten bei 35 dB(A). Auf-grund der unterschiedlichen Lärmgrenzwerte für beide Gebietsarten sollte aus Sicht der Stadt Bruchsal deshalb entweder eine Differenzierung vorgenommen oder bei der Fest-legung der einzuhaltenden Abstände der geringere Lärmgrenzwert zu Grunde gelegt werden. Die betroffenen Wohngebiete in den Stadtteilen Untergrombach und Ober- grombach sind nach den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne bzw. der tat-sächlichen Art der baulichen Nutzung als Reine Wohngebiete zu bewerten. Windatlas: „Die Unsicherheiten... betragen in einer Höhe von 100m +/- 0,2 bis 0,4m/s.“ (WEE, Kap. 4.1) Um auf-grund dieser Unsicherheiten nicht Bereiche zu frühzei-tig auszuscheiden, wurde im Konzept ein Aufschlag von +0,25m/s vorgenommen. Dieser Aufschlag ist auch im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen mit Effizienzsteigerungen der Anlagentechnik gerecht-fertigt. Diese methodische Festlegung erfolgte in Übereinstimmung mit dem RVMO. Ein Abschlag der Windatlas-Werte wäre dagegen mit einer Einengung der Untersuchungskulisse verbunden und als mögli-che „Verhinderungsplanung“ eher angreifbar. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet keine Flächendarstellung für die Windenergie in den genannten Bereichen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 31 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Den vorgesehenen weiteren Arbeitsschritten zur Erstellung des Teilplanes Windenergie ist zu entnehmen, dass zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte und darüber hinaus gehender planerischer Vorsorge zur Vermeidung von Lärmkonflikten durchaus auch Schutzabstän- de von bis zu 1.500 m eingehalten werden sollen. Eine Entscheidung hierüber steht aber noch aus und ist der Abwägung vorbehalten. Sofern Abstände in diesen Größenordnun-gen zu bestehenden Siedlungsflächen eingehal ten werden, wäre eine Ausweisung der Fläche 35 „Katzenberg und Hinterkatzenberg“ sowie der Fläche 34 „Pfadberg“ nicht mehr möglich bzw. hinsichtlich der Flächengröße erheblich eingeschränkt. Auch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinscha ft Bruchsal erarbeitet derzeit gerade einen sachlichen Teilplan Windenergie. Nach dem derzeitigen Stand der Bearbeitung ist nicht vorgesehen, im Nahbereich zum Plangebiet des NVK Konzentrationszonen für Wind-energieanlagen auszuweisen. Sofern sich di es im Zuge der weiteren Bearbeitung ändern sollte, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen. Hinweise zum erforderlichen Umfang und De taillierungsgrad der Umweltprüfung werden von Seiten der Stadt Bruchsal nicht abgegeben. Stadt Bretten Die Gemeinden Gondelsheim, Kürnba ch, Oberderdingen, Sulzfeld, Walzbachtal und die Stadt Bretten (Mittelbereich Bretten) haben sich zu einer interkommunalen Planungsge-meinschaft in Sachen Windkraftplanung zusammengeschlossen. Die Federführung ob-liegt der Stadtverwaltung Bretten. Die er forderlichen Untersuchungen werden durch das Ingenieurbüro Blaser aus Esslingen durchgeführt. Zum heutigen Zeitpunkt hat das Ingenieurbüro Blaser im Mittelbereich Bretten 18 Such-räume für die Windkraftnutzung ermittelt, welche zum Teil mit Restriktionen aus Natur- und Landschaftsschutz belegt sind. Die ermitte lten Suchräume bedürfen einer weiteren, tieferen Untersuchung, welche nun beginnt. Bei der Ermittlung der Suchräume wurden im 1. Schritt folgende Vorsorgeabstände für den Siedlungsbereich zu Grunde gelegt, daneben bestehen weitere Tabuzo-nen/Restriktionen: Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 1000 m Allgemeine Wohngebiete 700 m Misch-, Dorf- und Kerngebiete 500 m Wohngenutzte Einzelhäuser im Außenbereich 500 m Gewerbegebiete 300 m Sondergebiete und Gebiete für den Gemeinbedarf 300 m Die Erläuterungen zum Stand der Planung einschließ-lich der genannten Vorsorgeabstände zu Siedlungen werden zur Kenntnis genommen. Eine interkommuna-le Abstimmung mit benachbarten Gemeinden ist auch seitens der Planungsstelle beabsichtigt. Der bisherige Planungsstand sieht einen Abstand von 750m zu Wohngebieten vor, der sich auf die Immissi-onsrichtwerte der TA-Lärm von 40 dB(A) unter An-nahme von Referenzanlagen begründet. Im weiteren Planungsverlauf sollen grundsätzlich erweiterte Vor-sorgeabstände der Konzentrationszonen z.B. zu allg. Wohngebieten von 1.000 m angewendet werden, zu Splittersiedlungen 750m, in begründeten Einzelfällen können größere Abstände angesetzt werden; dabei sind - wie bisher - auch Siedlungsflächen benachbar-ter Gemeinden zu berücksichtigen. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet keine Flächendarstellung für die Windenergie in den genannten Bereichen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 32 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Störungsempfindliche Grün- und Erholungsflächen 300 m Ob eine Änderung der bisherigen Vorsorgeabstände, auch im Hinblick mit angrenzenden Planungsregionen, erforderlich ist, werden die noch anstehenden Beratungen in den poli-tischen Gremien und die einzelnen Beteiligungsstufen des Bauleitplanverfahrens zeigen. Im Grenzbereich zum Nachbarschaftsverband Karlsruhe befinden sich die Suchräume Nummer 16, 17, 18, 15 a und 15 b (siehe Übersichtskarte und Detailkarten/Luftbilder) des Mittelbereichs Bretten. Die Prüfflächen Nummer 17-19 sowie 31-34 des Nachbarschafts-verbandes Karlsruhe befinden sich wiederum im Grenzbereich zum Planungsraum Mit-telbereich Bretten. Diese grenznahen potentie llen Windkraftflächen bedürfen einer Ab- stimmung im Detail. Eine Abstimmung zwischen dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe und der Planungsgemeinschaft Mittelbereich Br etten, u.a. bezüglich der Vorsorgeabstän- de ist im weiteren Verfahren deshalb unabdingbar. Wünschenswert wäre bei benachbarten Planungsregionen eine einheitliche kartographi-sche Darstellung um eine bessere Lesbarkeit der Karten zu erreichen. Von den Windkraftplanungen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe werden keine Be-einträchtigungen der Stadt Bretten erwartet. Wir bitten um Beachtung unserer Stellungna hmen und um weitere Beteiligung am Verfah- ren. Für persönliche Abstimmungster mine stehen wir gerne zur Verfügung. Sobald unsere Planungen soweit sind, wer den wir Sie am Verfahren beteiligen. E: Kenntnisnahme. Stadt Karlsruhe Untere Verwaltungsbehörde Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hatte die Stadt Karlsruhe um Stellungnahme zu den als Zwischenergebnis ermittelten Suchräumen/Prüfflächen für Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen sowie um umweltrelevante Informationen im Hinblick auf die Planung gebeten. Hierzu können wir derzeit lediglich im Rahmen unserer landesbehördli-chen Zuständigkeit innerhalb des Stadtkreise Karlsruhe zu den einzelnen Belangen und Suchräumen Stellung nehmen, da eine Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gebietskörperschaft in der Kürze der uns ge setzten Frist nicht in den gemeinderätlichen Gremien beraten werden konnte. Auch die Stellungnahmen einzelner Ortsverwaltungen stehen noch aus. Zu der vom Büro Hage + Hoppenstedt und Pa rtner erarbeiteten vorläufigen Flächenkulis- se für Suchräume/Prüfflächen können wir aus behördlicher Sicht Folgendes anmerken: 1. Methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Suchräume für Konzentrationszonen In der Beschreibung zur Vorgehensweise ist in Absatz 1 aufgeführt, dass der aktuelle Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 33 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Bearbeitungsstand das Ergebnis von Modul 1 Stufe 3 sei, also der Verschneidung von Flächen mit relevanter Windhöffigkei t mit den "nicht zur Verfügung stehenden Gebieten". Hierzu wurde auch eine Tabelle erstellt, in der alle potentiell möglichen Windnutzungsgebiete aufgelistet und bereits bekannte Restriktionen aufgeführt sind. Gleichzeitig wurde mit dieser Tabelle bereits eine Abstufung innerhalb der Suchräu-me vorgenommen (Kategorie I bis III) und einzelne Gebiete wegen unterschiedlicher Kriterien aus der weiteren Betrachtung ausge schieden, so dass hierfür im weiteren Verfahren keine Steckbriefe mehr erstellt werden sollen. Diese Abschichtung ist aus unserer Sicht nicht ausreichend klar dargel egt bzw. die maßgeblichen Kriterien sind nicht in einheitlicher und nachvollziehbarer Weise angewandt worden. So befinden sich beispielsweise sowohl bei den weiter zu untersuchenden Flächen als auch bei den auszuschließenden Gebieten Flächen, die Landschaftsschutzgebiete und FFH-Gebiete mit windempfindlichen Arten umfass en oder innerhalb des Vorsorgeradius um Naturschutzgebiete liegen. In manchen Fällen wurden diese als Suchräume emp-fohlen in anderen aufgrund der naturschut zrechtlichen Restrikt ionen aber von der weiteren Planung ausgenommen. 2. Zu den Suchräumen auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe im Einzelnen 2.1 Suchraum A 2.1.1 Allgemeines zum Suchraum Der Suchraum liegt zwischen den Raffinerien und dem Siedlungsgebiet Knielin- gen und damit in einem Spannungsfeld von Auswirkungen gewerblicher Nutzung einerseits und Erholungsfunktion der freien Landschaft für die Bewohner in der Umgebung andererseits. Außerdem ist auf der Ebene der vorbereitenden Bau- leitplanung für diesen Bereich zum Teil gewerbliche Nutzung dargestellt und in unmittelbarer Nähe zum Suchraum befinden sich genehmigte Außenbereichsvor-haben. Mögliche Nutzungskonflikte und wechselweise Beschränkungen sollten im weiteren Verfahren geprüft werden. 2.1.2 Naturschutzrechtliche Belange Die naturschutzfachliche Datenlage für die Gebiete 1, 1 A, 1 B in der Knielinger Feldflur ist relativ begrenzt. Bekannt ist eine seit Jahren et ablierte Saatkrähenko- lonie im Gewann „Vorderes Bruch“. Di e naturschutzfachliche Bedeutung des Ge- Zu 1) Die beschriebene Abschichtung diente als erste Grobeinschätzung der Flächen bei der Ermittlung von Suchräumen; die Bedenken werden berücksichtigt, im weiteren Planungsverlauf werden alle Flächen vertie-fend untersucht. Zu 2 bis 4) Die Anmerkungen und Empfehlungen zu den Einzel-flächen bzw. Suchräumen wurden im weiteren Verfah-ren geprüft. In der weiteren Vertiefung des Konzeptes sind die aufgeführten Aspekte im Modul II, Arbeits-schritte 4f einbezogen. Der Entwurf des Teil-FNP Windenergie beinhaltet keine Flächendarstellung für die Windenergie in den genannten Bereichen auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 34 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle biets „Waid“ einer eingezäunten und damit beruhigten Niederungsfläche östlich des Teilgebiets 1 B liegend, ist durch die geplante Ausweisung als Naturschutz-gebiet im Landschaftsplan 2010 dokumentiert. Weiterhin muss noch hervorgeho-ben werden, dass die Knielinger Feldflur trotz der Vorbelastung durch die an- grenzende Raffinerie das einzige Naherholungsgebiet für Knielingen Nord ist. Für eine differenzierte artenschutzrechtlic he Bewertung ist eine Artenschutzprüfung auf der Grundlage erhobener Daten erforderlich. Zu erfassende Artengruppen sind die Fledermäuse und Vögel. Der Suchraum unterliegt keinen Restriktionen in Form ausgewiesener Schutzge- biete. Es ist nach gegenwärtiger Einsch ätzung zu vermuten, dass dieser Standort von den vorgeschlagenen Suchräumen das geringste naturschutzfachliche Kon-fliktpotential birgt. 2.2 Suchraum K 2.2.1 Allgemeines zum Suchraum Dieser Suchraum liegt innerhalb des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Bur- gau und weist nach Angaben der unteren Landwirtschaftsbehörde die ältesten und besten Obstbestände in Karlsruhe auf. Er grenzt westlich an die bereits als Standort für Windenergieanlagen genutzte Mülldeponie West (Windmühlenberg) an. Da der Bereich der Mülldeponie als Außenbereich anzusehen ist, sollte die weitere Planung auch die bisherigen Standorte für Windenergieanlagen auf der Deponie in ihre Prüfung einbeziehen. 2.2.2 Naturschutzrechtliche Belange Durch die Lage des Suchraums im Natu r- und Landschaftsschutzgebiet Burgau einer kombinierten Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wäre in die-sem Fall auch das Regierungspräsidium die für die naturschutzrechtliche Zulas- sung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes zuständige Behörde. Naturschutzfachlich ist anzumerken, dass es sich bei dem NSG/LSG „Burgau“ um ein abgeschlossenes Rheinniederungsgebiet mit sehr hoher Bedeutung für Pflanzen und Tiere handelt. In den Naturs chutzgebietsteilen nördlich und südlich der Ackerflächen sind Lebensstätten von Schwarz- und Mittelspechten, Neuntö- tern sowie Fledermäusen (Großes Mausohr) bekannt. Obwohl die Datenlage be-zogen auf das Schutzgebiet recht gut ist, zumal ein Pflegeplan von 2003 und Er- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 35 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle fassungen zum Managementplan vorliegen, müssten sich Gutachten mit Spezial-fragen wie z. B. den Wechselwirkungen des Feuchtgebietes „Schlehert“ mit dem Wald in der „Ackerheck“ auseinandersetzen. Als Naherholungsgebiet für den Menschen hat das Schutzgebiet örtliche bis überregionale Bedeutung (Ergebnis aus zahlreichen Besucherbefragungen). Die nachteilige Änderung des Land-schaftsbildes oder der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie des Naturge-nusses oder des besonderen Erholungswertes der Landschaft sind gemäß Schutzgebietsverordnung verboten. Das Naturschutzgebiet dient auch expliz it der „Sicherung und Offenhaltung der für durchziehende und überwinternde V ogelarten wesentlichen ausgedehnten Niederungsflächen als international bedeutende Rast- und Nahrungsräume“ (§ 3 Nr. 7 Schutzgebietsverordnung). Das umliegende Landschaftsschutzgebiet dient insbesondere der „Sicherung des ökolog isch notwendigen Ergänzungsraumes für das Naturschutzgebiet und seiner Tier- und Pflanzenwelt“ (§ 6 Nr. 2 Schutzge-bietsverordnung) und ist damit funktional mit dem NSG verknüpft. Soweit wir dies den Plänen entnehmen können, werden insbesondere die Abstandsvorgaben gemäß 4.2.2 des Windenergieerlasses von 200 m zum NSG nicht eingehalten. Vor diesem Hintergrund ist die Lage der Fläche Nr. 46 umgeben von einem nörd-lich und südlich angrenzenden NSG denkbar ungeeignet. An den Suchraum grenzen zudem unmit telbar die Natura-2000-Gebiete FFH- Gebiet Nr. 7015-341 „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ und Vogelschutzgebiet Nr. 015-441 „Rheinni ederung Elchesheim-Karlsruhe“ an. Ge- rade das Vogelschutzgebiet beherbergt windenergieempfindliche Arten. Dies würde auf jeden Fall eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ma-chen. Die Vogelschutzgebietsverordnung Baden-Württemberg (VSG-VO) vom 05.02.2010 definiert als gebietsbezogene Erhaltungsziele des Schutzgebiets u. a. für die windenergiegefährdeten Arten Sc hwarzmilan und Weißstorch die Erhal- tung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitun-gen und Windkraftanlagen. Zwar befinden sich auf dem Gelände der Mülldeponie West räumlich nahe Windkraftanlagen, so dass sich unter Konzentrationsge-sichtspunkten Flächen im Umfeld anbieten ein weiteres Heranrücken an die sen-siblen Schutzgebieten hält die Natursch utzbehörde jedoch für sehr kritisch. Darüber hinaus ist eine räumliche Nähe zum Ramsar-Gebiet „Oberrhein zwi- schen Weil am Rhein und Karlsruhe“ gegeben, was zwar keine unmittelbaren Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 36 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle rechtlichen Auswirkungen hat, aber die Sc hutzbedürftigkeit und Empfindlichkeit unterstreicht. Aufgrund der Lage im Vorsorgeabstand von 200 m um das LSG und die umlie- genden sensiblen Schutzgebiete empfiehlt die Naturschutzbehörde die Fläche herauszunehmen. 2.3 Suchraum C 2.3.1 Allgemeines zum Suchraum Dieser Suchraum liegt zum Teil auf Karlsruher und zum Teil auf Ettlinger Gemar- kung. Aus Gründen der Zuständigkeit beschränkt sich die Stellungnahme aller-dings auf den Teil des Suchbereiches, der sich auf Karlsruher Gemarkung befin-det. Zumindest hinsichtlich der optischen Wirkungen und möglicher übergreifen-der naturschutzfachlicher Konflikte sollt e aber in Anbetracht einer angestrebten Konzentration von Anlagen im weiteren Verfahren eine einheitliche gemarkungs- übergreifende Betrachtung erfolgen. Bezüglich der Waldflächen weist die untere Forstbehörde darauf hin, dass dieser Wald in besonderem Maße von der Bevölkerung zur Erholung genutzt wird. 2.3.2 Naturschutzrechtliche Belange Das Gebiet ist Bestandteil des LSG „G rünwettersbacher Wa ld-Hatzengraben“, dessen Schutzzweck u. a. die Bewahrun g des Gebietscharakters als unbebauter Teil der Karlsruher Vorbergzone ist. Ve rboten sind Handlungen, die das Land- schaftsbild nachteilig ändern oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf an- dere Weise sowie den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert der Landschaft beeinträchtigen. Hieraus ergibt sich ein Prüfungsbedarf der Verträg-lichkeit eines möglichen Vorhabens mit den Inhalten der Landschaftsschutzge-bietsverordnung respektive die Prüfung ei ner Befreiungsfähigkeit bzw. (Teil- )Aufhebung der Verordnung. Als gewisse Vorbelastung hinsichtlich mastartiger Eingriffe ist der Wettersbacher Funkturm zu bewerten, der allerdings singulären Charakter hat, während neu hinzutretende (bewegte) Windenergieanlagen eine neue Qualität darstellen würden. Teil des Suchraums (Flächen des Offenlandes außerhalb des Grünwettersbacher Walds) liegen auch innerhalb des FFH-Gebiets Nr. 7016-342 „Wiesen und Wäl-der bei Ettlingen“. Das Konfliktpotential mit den Erhaltungszielen des FFH- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 37 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Gebiets dürfte hinsichtlich der im Gebi etssteckbrief genannten Arten (vor allem Schmetterlinge) eher gering sein. Im weiteren Verfahren wird allerdings zu klären sein, welchen Zuschnitt dieser Suchraum erhalten soll, da sowohl Wald- als auch Offenlandgebiete potentielle Standorte für Windenergieanlagen sein könnten. Ei-ne Rodung von Wald zur Schaffung von Standflächen wird hier von der Natur-schutzbehörde kritisch gesehen. Die südliche Teilfläche (südlich der Hochspannungstrasse) reicht teilweise in den Vorsorgeabstand von 700 m um das Vogelschutzgebiet Nr. 7016-401 „Kälber-klamm und Hasenklamm“. Da das Schutzgebiet Wanderfalken beherbergt, die nach LUBW Angaben zu den windkraftgef ährdeten Arten zählen, sollte dieser Vorsorgeabstand gewahrt bleiben. Artens chutzrechtlich wären für diesen Such- raum insbesondere Vögel und Fledermäus e im Rahmen einer näheren Prüfung zu betrachten. Der Suchraum unterliegt aufgrund der Betroffenheit von Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebietsflächen sowie der Nähe zu einem Vogelschutzgebiet erhöhten Prüfanforderungen. Ein Ausschlusskriterium ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Sicht der Naturschutzbehörde aber nicht gegeben. 2.4 Suchraum G II 2.4.1 Allgemeines zum Suchraum Dieser Suchraum nordöstlich von Grötzingen liegt gemarkungsübergreifend an der Grenze zu Weingarten. Zusammen mit weiteren windhöfigen Flächen auf Weingartener Gemarkung und Pfinztaler Gemarkung bildet er den Suchraum G. Insofern gelten auch die Ausführungen zu Ziffer 2.3.1. Südlich dieses Suchrau- mes befindet sich in ca. 1.000 m Entfernung das Gelände des Fraunhofer Insti-tuts auf dem im Jahre 2011 eine Winden ergieanlage zu Forschungszwecken von der Stadt Karlsruhe teilgenehmigt, bislang aber noch nicht errichtet wurde. Auch dieser Wald wird nach Angaben der unteren Forstbehörde in besonderem Maße von der Bevölkerung zur Erholung genutzt. 2.4.2 Naturschutzrechtliche Belange Das Gebiet befindet sich innerhalb de s Landschaftsschutzgebietes „Grötzinger Bergwald-Knittelberg“ dessen Schutzzweck u. a. die „Sicherung des größten zu-sammenhängenden Gebiets der Karlsruher Berghangzone mit bedeutender Kli- Zu 2.4.2) Die Abgrenzungen ergeben sich aus der Einhaltung der Abstände der TA-Lärm. In diesem Fall ist der 300m Abstand zum Sondergebiet, Forschung und Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 38 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle maschutzfunktion und beachtlichem Erhol ungswert insbesondere durch die Er- lebbarkeit der Rheinebene, des Pfinztal s und der sich nach Südwesten fortset- zenden Hügelkette“ umfasst. Verboten sind Handlungen, die das Landschaftsbild nachteilig ändern oder die natürliche Ei genart der Landschaft auf andere Weise sowie den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert der Landschaft be-einträchtigen. Hieraus ergibt sich ein Prüfungsbedarf der Verträglichkeit eines möglichen Vorhabens mit Inhalten der L andschaftsschutzgebietsverordnung, re- spektive die Prüfung einer Befreiungsfähig keit bzw. (Teil-)Aufhebung der Verord- nung. FFH-Gebietsflächen oder andere Schutz gebiete sind nicht betroffen. Artenschutz- rechtlich wären hier insbesondere Vöge l und Fledermäuse im Rahmen einer nä- heren Überprüfung zu betrachten. Nicht nachvollziehbar ist das Zust andekommen der räumlichen Abgrenzung im Wald, insbesondere da weiter südlich im Bereich der ehemaligen Mülldeponie Grötzingen Flächen liegen, die laut Windatlas eine höhere Windhöffigkeit aufwei-sen und unseres Wissens keinen stärkeren Restriktionen unterliegen. 3. Potentielle Windnutzungsgebiete mit rest lichen Restriktionen für die keine nähere Betrachtung mehr vorgenommen werden soll Aus der Tabelle zur „Einstufung potentie ller Windnutzungsgebiete Stand: 15. Juni 2012“ ist ersichtlich, dass verschiedene Flächen im Plangebiet und damit auch auf Karlsruher Gemarkung zwar grundsätzlich aufgrund ihrer Windhöffigkeit als potentielle Windnutzungsgebiete geeignet se in könnte, diese aber im weiteren Verfahren keiner vertiefenden Betrachtung mehr unterzogen werden sollen. Un-terschiedliche Restriktionen führen hier also dazu, dass diese Flächen als nicht geeignet angesehen werden. Zwar sind die einzelnen Kriterien die Restriktionen darstellen können, in der Auf- stellung enthalten, allerdings werden diese wie unter Ziffer 1 dieses Schreibens schon erwähnt, unseres Erachtens nicht trans parent dargestellt. Da es sich hier- bei vor allem um naturschutzrechtliche Re striktionen handelt, möchten wir in un- serer Stellungnahme auch gerade aus dieser Sicht auf die einzelnen Gebiete noch kurz eingehen. All diesen Gebieten ist nämlich gemeinsam, dass sie in Landschaftsschutzgebieten liegen, was für sich allein allerdings noch kein Aus-schlusskriterium darstellt, da zu prüfen ist, ob eine Planung „in eine Befreiungsla- Entwicklung ausschlaggebend (Ausschlussgebiet). Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 39 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle ge hinein“ möglich ist bzw. ob eine Änderung der Schutzgebietsverordnung mög-lich wäre. Auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe handelt es sich dabei um die Ge-biete 2, 4, 5, 45 und 47. Zu Nr. 2 (Silzberg/Umfeld ehemalige Deponie Grötzingen): Die Fläche liegt wie Suchraum G II Nr. 23 im Landschaftsschutzgebiet „Grötzin- ger Bergwald-Knittelberg“ und dabei, soweit wir dies zu erkennen vermögen, so-gar auf einem windhöffigeren Standort. Zu Nr. 4 (Grünberg): Der westliche Teil des Gebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet „Bergwald- Rappeneigen“, der östliche Teil stellt noch Außenbereiche dar. Allerdings soll der Bereich Grünberg aufgrund seiner landschaftlichen Situation nach Planungen der Naturschutzbehörde ausgehend vom Landschaftsplan 2010 ebenfalls unter Landschaftsschutz gestellt werden. Das Unterschutzstellungsver- fahren für das Landschaftsschutzgebiet „Eisenhafengrund-Grünberg“ wurde zwar im August 2010 begonnen, konnte bislang aber nicht substantiell weitergeführt werden. Obwohl damit nur ein Teil der Fläche formal unter Landschaftsschutz steht, ist die Fläche Nr. 4 insgesamt als landschaftsschutzwürdig anzusehen. Zu Nr.5 (Kohlplatte): Das Gebiet liegt innerhalb des Landsc haftsschutzgebietes „Grünwettersbacher Wald-Hatzengraben“ und des FFH-Gebietes „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“. Die Situation ist vergleichbar mit Suchraum C Nr. 6. Bei diesen drei Gebieten scheint es uns bezüglich der Frage, ob in den jeweiligen Landschaftsschutzgebieten Windenergieanlagen zu ermöglichen sind, erforder-lich zu sein im weiteren Verfahren Kriterien zu entwickeln und einheitlich anzu-wenden, um transparent machen, wo Windenergienutzung gebietsbezogen mit dem Schutzzweck in Einklang gebracht werden kann und wo nicht. Ergänzend sei hierzu auch die Haltun g des Naturschutzbeauftragten erwähnt, der Schutzgebiete jeglicher Art also auch Landschaftsschutzgebiete von Windener- gieanlagen freihalten möchte, da diesen Gebieten in einem Ballungsraum wie Karlsruhe für die Naherholung eine herausragende Bedeutung zukommt. Ange-sichts der geringen Wirtschaftlichkeit - die Flächen in Karlsruhe weisen lediglich Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 40 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle geringe bis mittlere Windhöffigkeit auf - seien weitere Eingriffe dort nicht zu recht-fertigen. Diese Ausführungen gelten inhaltlich auch für die Gebiete Nr. 45 und 47. Hier könnte jedoch zusätzlichneben diesen zu entwickelnden Kriterien die mögliche Restriktion „FFH-Gebiet mit windenergiee mpfindlichen Arten“ hinzutreten. Die Naturschutzbehörde erachtet inhaltlich eine Herausnahme der Gebiete aus der Suchkulisse, wegen des zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials für sinnvoll. Allerdings fehlen auch dort bislang detaillierte Artenkenntnisse. Zu Nr. 45 (Knielinger See): Dieses Gebiet ist wie der Suchraum K Gebiet Nr. 46 ebenfalls Bestandteil des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Burgau und weist eine engere räumliche Verflechtung mit dem Naturschutzgebiet und dem Vogelschutzgebiet auf. Die Aussagen zu Fläche Nr. 46 gelten hier entsprechend. Ergänzend weist auch die untere Landwi rtschaftsbehörde darauf hin, dass bei den Flächen um das Hofgut Maxau der landwirtschaftlichen Nutzung der Vorzug gegeben werden sollte. Zu Nr. 47 (Westlich Daxlanden): Dieses Gebiet liegt im Landschaft sschutzgebiet „Rheinaue“ westlich des Um- spannwerks. Die Lage im technisch vorgeprägten Raum (H ochspannungsleitun- gen Rheinhafendampfkraftwerk) machen den Standort unter dem Gesichtspunkt der Vorbelastung des Landschaftsbildes attr aktiv. Kritisch ist aber auch hier das unmittelbare angrenzende Vogelschutzgebi et, weswegen die Naturschutzbehör- de eine Herausnahme des Gebietes empfehlen würde. 4. Potentielle Windnutzungsgebiete in denen keine Bündelung von Windenergiean- lagen möglich ist und für die deshalb keine nähere Betrachtung mehr vorgenom-men werden soll. Die betrifft auf der Gemark ung der Stadt Karlsruhe die Fl äche Nr. 3 (Rehbuckel) östlich von Hohenwettersbach. Die Fläche liegt sehr exponiert und hat eine sehr hohe Bedeutung für die Naherholung. Eine vereinzelte Anlage auf der Höhenflä-che mit weiter Einsehbarkeit dürfte in dem weitgehend unvorbelasteten Raum hohe negative Ausstrahlungswirkung haben. Aktuell handelt es sich um Außen- Zu 4.) Inwieweit der Windenergie „substantiell Raum“ gege-ben wird, kann erst anhand der auszuweisenden Kon-zentrationsflächen ermittelt werden. Die Ausweisung von Konzentrationszonen (Bündelung von WEA) be-inhaltet den im Windenergieerlass geforderten „land-schaftsverträglichen Ausbau“ der Windenergienut-zung. Dem wird versucht bei der Aufstellung des Kon- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 41 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle bereich ohne formalen Schutzstatus. Auch dieses Gebiet ist aber eventuell für ei-ne Einbeziehung in das Landschaftsschu tzgebiet „Eisenhafengrund-Grünberg“ vorgesehen. Erkenntnisse über das Vorkommen geschützter Arten liegen nicht vor. Der Standort ist zwar kritisch zu sehen, ein naturschutzrechtliches Aus- schlusskriterium ist aktuell aber nicht ersichtlich. Hier wird im weiteren Verfahren zu klären sein, ob für das Plangebiet insgesamt wegen der Auswirkungen auf das Landsc haftsbild („Verspargelung“) einer Bünde- lung von Windenergieanlagen generell der Vorzug gegeben werden soll und Standorte für Einzelanlagen damit ausscheiden. Dies setzt unseres Erachtens je-doch voraus, dass der Windenergie trotz Annahme dieses Kriteriums im gesam-ten Plangebiet „substantiell Raum geschaffen“ werden kann. 5. Ergänzende, allgemeine Anmerkungen zum Artenschutz Bereits vor den Detailuntersuchungen in späteren Genehmigungsverfahren müs- sen aus Sicht der Naturschutzbehörde für die Suchräume hinreichend aussage-kräftige Prüfungen/Abschätzungen zum Art enschutz getroffen werden. Dies zu- mindest bezüglich der Brut und des Zu ges von Vögeln und Fledermäusen. Es könnte dabei empfehlenswert sein, sich eng an dem von der LUBW entwickelten Leitfaden „Hinweise für den Untersuchu ngsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen“ vom 21.05.2012 zu orientieren. Entsprechende Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Er-fassung von Fledermäusen werden derzeit entwickelt und sollten sobald verfüg- bar mit in die Planung einfließen. Die bei der Stadt Karlsruhe derzeit vorhandenen Datenlage ist u. E. noch nicht ausreichend, um den Maßstäben des Windenergieerlasses gerecht zu werden, da prinzipiell aufzuzeigen sein wird, dass der Planung keine artenschutzrechtli-chen Verbote entgegenstehen. Da dies sowohl für die Regional- als auch die Flä-chennutzungsplanung gilt, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein und der Nachbarschaftsverband Karlsruhe aber bei ihren Planungen sinnvoller Weise von vergleichbaren oder sich ergänzenden Datengrundlagen ausgehen sollten, regen wir hier eine enge Abstimmung mit dem RVMO an. Aus unserer Sicht sollte für etwaige Untersuchungen des NVK bekannt sein, welche inhaltliche Tiefe die ar-tenschutzrechtlichen Untersuchungen auf Regionalplanebene haben, welche Kri-terien hier zur Auswahl herangezogen werden und welche Gebiete betroffen sind, zeptes und der Umsetzung im FNP-Windenergie ge-recht zu werden. Zu 5.) Die Leitfäden sind bekannt; Kartierungen zum Vogel-zug sind bei der LUBW in Diskussion; wenn über-haupt sind sie erst Ende 2013 zu erwarten. Angaben zu räumlichen Schwerpunktvorkommen von Fledermäusen (Widerstandskarte) sind für dieses Jahr nicht möglich. Die Arbeitsgemeinschaft Fledermaus-schutz stellt der LUBW ihre punktgenauen Daten nicht zur Verfügung. Daten zum Vorkommen von Fleder-mäusen sind vorab beim RP Karlsruhe nachgefragt; zum Auerhuhnvorkommen sind im Bereich des NVK keine Restriktionen bekannt (FVA); Daten bzgl. Weiß-störche liegen erst ab Ende Okt. bei der LUBW vor; eine Vorababfrage für den NVK wurde getätigt. Detaillierte Kartierungen und Untersuchungen zum Artenschutz können erst na ch Festlegung der Kon- zentrationszonen erfolgen. Die Anmerkungen und Empfehlungen zum Arten-schutz werden zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren wurde ein stufenweises Herangehen vor-gesehen, das mit der Auswertung vorhandener Da- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 42 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle da sie im Regionalplan als Vorranggebiet festgelegt werden sollen. Wir danken für die Beteiligung am Verfahren; die ergänzende Stellungnahme der Stadt Karlsruhe als Gebietskörperschaft werden wir Ihnen nach den Beratungen im Gemeinde-rat nachreichen. tengrundlagen begann; die Vorgehensweise wurde mit dem RVMO und Fachbehörden abgestimmt. Im 2013 erstellten artenschutzrechtlichen Gutachten für windkraftempfindliche Vogelarten wurde für die Karls-ruher Vorschlagsflächen A, C, G ein seht hohes Kon-fliktpotenzial ermittelt. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Stadtwerke Hiermit wird bescheinigt, dass die du rch den Antragsteller geplante Maßnahme mit der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH, im Folgenden SWKN genannt und der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, im Folgenden SWK genannt, als Träger besonderer Anlagen abge-stimmt worden ist. Stellungnahmen zum Wasser-, Fernwärme-, Telekommunikations- und Straßenbeleuchtungsnetz erfolgen durch die SWKN im Auftrag der SWK. Diese Abstimmungsbescheinigung erteilt die SWKN nur unter dem Vorbehalt, dass nach-folgend aufgeführte Bedingungen und Auflagen Berücksichtigung finden. Der Antragsteller hat auf seinen eingereic hten Projektplänen alle Leitungen und Anlagen der SWKN vollständig und lagerichtig eingetra gen. Eine diesbezügliche Prüfung durch die SWKN erfolgte nicht. Fehlbeurteilungen aufgrund mangelhafter Unterlagen des An-tragstellers gehen ebenso wenig zu Lasten der SWKN, wie ein daraus resultierender Mehraufwand des Antragstellers. Bei der Bauausführung ist das SWK-Hinweisheft „Leitungsschutzanweisung“ zu beach-ten. Zu Ihrer o. g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Stromversorgung Gegen den Teil-Flächennutzungsplan Windenergie (FNP Wind) gibt es keine Einwände. Für eine Einbindung von mehreren Windkraftanlagen an einem Standort mit einer Leistung von größer 8 MW werden umfangreiche Leitungsverlegungen erforderlich, evtl. sogar der Bau eines Umspannwerkes und die damit notwendige Verlegung von 110-kV-Kabel. Zu SWKN) Die Anmerkungen und Auflagen werden zur Kenntnis genommen; die genannten Auflagen betreffen aber überwiegend nicht die Ebene der Flächennutzungs-planung, sondern sind im Genehmigungsverfahren bzw. im Zuge der Anlagenplanung zu berücksichtigen. E (SWKN): Kenntnisnahme und Beachtung im weite- ren Verfahren. Zu SWK) Die genannten „Wunschstandorte“ waren in Karte 3 (2012) mit dargestellt; darin ist erkennbar, dass sie teilweise in Bereichen liegen, die eine Windhöffigkeit unter 5,25m/s aufweisen; trotz des im Konzept erfolg-ten Aufschlags von +0,25 m/s wird die Stufe „bedingte Nutzbarkeit“ nicht erreicht. Es muss also davon aus-gegangen werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von WEA nicht möglich ist. Ferner liegen die Flächen teilweise in Ausschlussflä-chen/Tabubereichen, die sich aus den einbezogenen Restriktionen ergeben (graue Flächen in Karte 3). Da-her schieden diese Flächen für eine nähere Untersu-chung ihrer Eignung als Konzentrationszonen im Kon-zept aus. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 43 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Sollte dies geplant sein, bitten wir Sie rechtzeitig um Kontaktaufnahme. Strom Unsere vorhandenen Stromversorgungsleitungen haben in diesem Gebiet in der Regel eine Tiefenlage von: 1. Niederspannungskabel 0,60 m 2. Mittelspannungskabel 0,80 m 3. Hochspannungskabel 1,00 - 1,20 m Die genaue Lage und Höhen der Versorgungslei tungen bitten wir im Katasterbüro der Stadtwerke GmbH, Daxlander Straße 72, zu erheben. Bei Erfordernis ist die genaue Hö-henlage unserer Versorgungsleitungen durch Probeschlitze festzustellen. 110-kV- und 20-kV-Kabel dürfen nicht freigelegt unter- oder überbohrt werden. Ist dies nicht möglich, sind die Stadtwerke Karl sruhe GmbH, Herr Nagel, Tel. 599 4121 oder Herr Schützendübel, Tel. 599 4137 zu verständigen, um notwendige Maßnahmen (Sicher-heitsabschaltungen, kontrollierte Freilegung etc. ) zu veranlassen. Die Verständigung über die Baumaßnahme in Bereichen mit 110-kV-Kabel muss mindestens sechs Wochen und in Bereichen mit 20-kV-Kabel mindestens zw ei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen! Bei einer Beschädigung dieser Kabel ist neben einem immensen wirtschaftlichen Scha-den eine akute Lebensgefahr gegeben! Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH hat folgende Anmerkungen: Die nachfolgenden Angaben zu "Wunschstandorten" beziehen sich auf die als solche kenntlich gemachten Standorte gemäß Karte 3. Die Angaben zur Windhöffigkeit gemäß Windatlas Baden-Württemberg sind zunächst als Orientierungshilfe zu betra chten. Für die endgültige Beurteilung eines Standortes sind detaillierte Windmessungen erforderlich. Auf Basis nicht verifizierter An-gaben zur Windhöffigkeit sollte daher kein Standort ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH bittet, die folgenden Standorte weiterhin zu prüfen: Potenziell mögliches Windnutzungsgebiet Nr. 2 ("Silzberg/Umfeld ehemalige Deponie" in Grötzingen): Dort ist die Umsetzbarkeit wegen rechtlicher Restriktionen (LSG) nicht ge-klärt. Eine solche Klärung sollte herbeigeführt werden. Bei der Bewertung des Standortes ist die geplante WEA des Fraunhofer-ICT in direkter Folgende Anmerkungen zu einzelnen „Wunschstand- orten“ können derzeit gemacht werden: Die Flächen Nr. 2 ("Silzberg/Umfeld ehemalige Depo- nie", Grötzingen) sowie Nr. 5 (Kohlplatte) und Nr. 6 (Edelberg) werden in den weiteren Untersuchungen weiter betrachtet (Steckbriefe). - südlich des BAB-Anschlusses Karlsbad (Lan- gensteinbacher Kurve): Voraussichtlich keine ausreichende Windhöffigkeit: 4,75- 5,0 m/s; Abstand zur Wohnbebauung nur 500m - zwischen Batzenhof und Thomashof , südöstlich von Hohenwettersbach (ohne Nr.) und - Bereich der Deponie Ost , oberhalb Geigersberg: voraussichtlich keine ausreichende Windhöffigkeit: 4,75- 5,0 m/s; keine Bündelung von WEA möglich Gas- und Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung, Öffentliche Straßenbeleuchtung und Kommunikations- und Informationstechnik, Fernwärmeversorgung: Die Anmerkungen und Auflagen werden zur Kenntnis genommen; die genannten Auflagen betreffen aber überwiegend nicht die Ebene der Flächennutzungs-planung, sondern sind im Genehmigungsverfahren bzw. im Zuge der konkreten Anlagen- und Standort-planung zu berücksichtigen. E (SWK): Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 44 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Nachbarschaft zu berücksichtigen. Auch wenn diese nur befristet genehmigt ist, könnten sich erhebliche Synergien bei Planung und Errichtung der Anlagen ergeben. Es wird auch die Erweiterung der Prüfung auf die vollst ändige Fläche der Deponie bei dann geringfügig reduziertem Abstand zur Bebauung des Fraunhofer-Instituts vorgeschlagen. Ferner wird auf die Möglichkeit zur Bündelun g von Anlagen im Bereich der Deponie Gröt- zingen mit Anlagen im potenziell möglichen Windnutzungsgebiet Nr. 23 (Im großen Wald, Pfinztal) hingewiesen. Wunschstandort dire kt südlich des BAB-Anschlus ses Karlsbad (ohne Nr.): Bis zur Verifizierung der Angaben zur Windhöffigkeit gemäß Windatlas Baden-Württemberg sollte dieser Standort weiterhin geprüft werden. Wunschstandort zwischen Batzenhof und T homashof, südöstlich von Hohenwettersbach (ohne Nr.): Bis zur Verifizierung der Angaben zur Windhöffigkeit gemäß Windatlas Ba-den-Württemberg sollte dieser Standort weiterhin geprüft werden. Wunschstandort im Bereich der Deponie Ost, oberhalb Geigersberg (ohne Nr.): Bis zur Verifizierung der Angaben zur Windhöffigkeit gemäß Windatlas Baden-Württemberg sollte dieser Standort weiterhin geprüft werden. Auf die Möglichkeit zur Bündelung von Anlagen im Bereich der Deponie Ost mit Anlagen am o. g. Standort (Bat-zenhof/Thomashof) wird hingewiesen. Potenziell mögliches Windnutzungsgebiet Nr. 5 (Kohlplatte) und potenziell mögliches Windnutzungsgebiet Nr. 6 (Edelberg): Teile des Gebiets Nr. 6 liegen auf Karlsruher Ge- markung. Sofern LSG betroffen sind, sollte die Umsetz barkeit geklärt werden, da die Standorte auf- grund der Windhöffigkeit und ggf. der Bündelungsmöglichkeit mehrerer Anlagen attraktiv sind. Als Ansprechpartner steht Ihnen hierzu Herr Schön, Tel. 0721/599-1081 zur Verfügung. Gas- und Wasserversorgung Gegen den Teil-Flächennutzungsplan Windenergie (FNP Wind) gibt es keine Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 45 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Einwände. Unsere vorhandenen Versorgungsleitungen haben in diesem Gebiet in der Regel eine Überdeckung von: Gasleitungen 0,8 bis 1,2 m Wasserleitungen 1,2 bis 1,5 m. Die genaue Lage und Höhen der Versorgungsleitungen bitten wir bei der Planauskunft der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlander Straße 72, zu erheben. Bei Erfordernis ist die genaue Höhenlage der Versorgungsleitungen durch Suchschlitze festzustellen. Im Bereich der offenen Bauweise bitten wir folgende lichten Abstände einzuhalten: Parallelverlegung zu Gas- und Wasserversorgungsleitungen 0,50 m Kreuzungen der Gas- und Wasserversorgungsleitungen (rechtwinklig) 0,30 m. Bei grabenloser Verlegung ist grundsätzlich ein lichter Mindestabstand von 1,0 m einzu- halten. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen sp rechen Sie bitte mit unserer Abteilung T- NBG, Herrn Rau, Telefon 0721/599-3552 oder Herrn Weber, Telefon 0721/599-3553 ab. Trinkwassergewinnung Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen den uns vorliegenden Teil-Flächennutzungsplan Windenergie. Von den Planungen berührt wird unser Wasserschutzgebiet Kastenwört durch den Suchraum B, Windnutzungsgebiet Nr. 13 „Obere Hardt Rheinstetten“. Ob darüber hinaus weitere Wasserschut zgebiete der Stadtwerke Karlsruhe betroffen sind, lässt sich aus dem zur Verfügun g gestellten Kartenmaterial (Karte 6) nicht sicher ermitteln. Grundsätzlich gilt jedoch, dass bei der Nutzung von Flächen in Wasser-schutzgebieten, die Schutzgebietsverordnun gen in den jeweils gültigen Fassungen, zu berücksichtigen sind. Öffentliche Straßenbeleuchtung und Kommunikations- und Informationstechnik Keine Einwände. Fernwärmeversorgung Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 46 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Zwischen baulichen Gegebenheiten eines solchen Windrades und der Infrastruktur der Fernwärme ist ein ausreichend großer Abstand (min. 5 m sowohl zwischen Fundament und lichter Außenk ante Fernwärme, als auch im oberirdi- schen Montagebereich zwischen Montageraum Fernwärme und Windrad). Die Genehmigung ist im Einzelfall zu prüfen. Bestehende Fernwärme-Infrastruktur ist vor Beschädigung zu schützen. Vorhandene Leitungen sind zu erheben und in einem Mehrspartenplan darzustellen. Für Fernwärmemaßnahmen gilt grundsätzlich: Fernwärmeleitungen dürfen nicht überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen be- pflanzt werden. Fernwärmeleitungen dürfen auf einer Länge von mehr als 2,0 m nicht freigelegt wer- den. Der Fernwärmebetrieb ist vor Beginn der Arbeiten oberhalb oder unterhalb von Fernwärme-Trassen zu informieren. Eine Überdeckungshöhe von min. 0,80 m muss eingehalten werden. Die Leitungsschutzanweisung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist zu beachten. Die Fernwärmeleitungen sind mit entsprechenden Maßnahmen, gegen Beschädi- gungen zu schützen. Leitungserhebungen sind einzuholen und in die Planungen mit aufzunehmen. terranets bw GmbH Wir teilen mit, dass Leitungen und Anlagen bei den ausgewiesenen Prüfflächen für Wind- kraft B und C betroffen und bei den Prüfflächen G Näherungen erkennbar sind. Windkraftanlagen sind grundsätzlich im Nä herungsbereich von Gashochdruckleitungen und -anlagen möglich. Es ist im Rahmen der weiteren Bauleitplanung jedoch sicherzustellen, dass der Bestand unserer Anlagen im Rahmen der Detailplanung nicht gefährdet ist. Bedingung ist, dass im Einzelfall gutachterlich nachgewiesen wird, dass von der Windkraftanlage keine Gefähr-dung für die bestehenden Gashockdruckleitungen und -anlagen ausgeht. Durch den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes verlaufen verschiedene Gas-hochdruckleitungen unseres Unternehmens, unter anderem die Gashochdruckleitung Blankenloch - Neu-Ulm, SWB,DN 600 zu der Näherungen mit ihren ausgewiesenen Prüf-flächen G erkennbar sind, sowie die Anschl ussleitung Langensteinbach DN 250 und un- sere in Planung (planfestgestellte) Nordschw arzwaldleitung (NOS), wo wir mit Ihren aus- gewiesenen Prüfflächen B und C betroffen wär en. Im Schutzstreifen der Gashochdruck- leitungen von je 6 m (3 m beidseits der Rohrachse) verlaufen außerdem Telekommunika- Die Anmerkungen und Auflagen werden zur Kenntnis genommen; die genannten Auflagen betreffen aber überwiegend nicht die Ebene der Flächennutzungs-planung, sondern sind im Genehmigungsverfahren bzw. im Zuge der konkreten Anlagen- und Standort-planung zu berücksichtigen. E: Kenntnisnahme. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 47 Teil-Flächennutzungsplan Windener gie: Ergebnisse der frühzeitige n Beteiligung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\ TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühz eitig-TöB_neu-08-01-2014.doc Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle tionskabel (Betriebszubehör). Die Leitungen sind zur Sicherung ihres Bestandes, des Betriebes und der Instandhaltung sowie gegen Einwirkungen von außen in eine m Schutzstreifen von 6 m Breite (3 m beid- seitig zur Leitungsachse) verlegt. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Gasleitung keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet werden. Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Be-trieb der Gasleitung beeinträchtigen oder gefährden. Aus diesem Grund ist die terranets bw GmbH als Träger öffentlicher Belange rechtzeitig an allen weiteren Planungen, die Auswirkungen auf unsere Anlagen bzw. den Schutz-streifen haben, zu beteiligen. Bei allen Planungen sind die vorhandenen Gashochdruckleitungen zu berücksichtigen, um die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen rechtzeitig abstimmen zu können. Zweckverband Wasserversorgung Albgau Wir teilen Ihnen mit, dass u. U. Anlagen des ZWA betroffen sind. Da uns der Plan der Prüfflächen nur ohne Maßstab vorliegt, konnten wir die Anlagen des ZWA nur ca. über-tragen und überprüfen. Nach jetzigem Kenntnisstand müssen Sie davon ausgehen, dass ggf. folgende Flächen auf Belange des ZWA zu überprüfen sind: Konzentrationszone C: Windnutzungsgebiet: 7 Konzentrationszone E: Windnutzungsgebiet: 12 Konzentrationszone F: Windnutzungsgebiete: 26, 27, 28. Wir würden Ihnen folgende weiter e Vorgehensweise vorschlagen: Angabe der vorgenannten Konzentrationszonen und Windschutzgebiete mit ggf. An- lagen des ZWA. Wir übersenden Ihnen den ZWA-Übersichts plan 1:25.000 im.dxf/dwg-Format und bit- ten um Eintragung der Anlagen (Leitu ngen/HB, etc.) in Ihre Planunterlagen und Überprüfung der Belange (Schutzstreifen, Zugänglichkeit, etc. des ZWA). Außerdem bitten wir Sie den Plan der Prüfflächen im dxf/dwg-Format an uns zu übersenden, damit wir die ZWA-Anlagen dort ebenfalls eintragen können. Die Anmerkungen und Vorschläge zur Vorgehenswei-se betreffen überwiegend nicht die Ebene der Flä-chennutzungsplanung, sondern sind im Genehmi-gungsverfahren bzw. im Zuge der konkreten Anlagen- und Standortplanung zu berücksichtigen. Im FNP sol-len Konzentrationszonen flächenhaft aber ohne kon-krete Festlegung von WEA- Einzelstandorten ausge- wiesen werden; somit ist der vorgeschlagene Daten-austausch in der gewünschten Detailschärfe nicht möglich. Noch vor der Offenlage erhält der ZWA die Abgrenzungen von Konzentrationszonen, also der Fläche F27, zur Ergänzung relevanter Anlagen. E: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Teil-Flächennutzungsplan Windenergie: Ergebnisse der frühzeitigen Beteili- gung nach § 4 (1) BauGB G:\StplA\#_Daten\Bereich GS\Generalplanung\Verbandsversammlung\TEIL-FNP_WIND\034.12.05 Tab frühzeitig-TöB_neu-08- 01-2014.doc Keine Anregungen und Einwände - Bürgermeisteramt Keltern - Bürgermeisteramt Königsbach-Stein - Gemeinde Graben-Neudorf - Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung - Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Staatl. Hochbauamt Baden-Baden - Bürgermeisteramt Eggenstein-Leopoldshafen - Bürgermeisteramt Au am Rhein - Wehrbereichsverwaltung Süd Keine Stellungnahme abgegeben - Bürgermeisteramt Karlsbad - Bürgermeisteramt Linkenheim-Hochstetten - Abwasserverband Albtal - Abwasserverband Mittleres Pfinz- und Bocksbachtal - Abwasserverband Pfinztal-Rennachtal - Abwasserverband Walzbachtal - Bürgermeisteramt Dettenheim - Bürgermeisteramt Durmersheim - Bürgermeisteramt Karlsdorf-Neuthard - Bürgermeisteramt Remchingen - Gemeinde Gondelsheim - Kabel Deutschland GmbH - Karlsruher Messe- und Kongress- GmbH - Kreisbauernverband Karlsruhe e. V. - Mineralölraffinerie Oberrhein GmbH & Co. - Naturfreunde Ba.-Wü. - Naturfreunde Ortsgruppe Karlsruhe e. V. - Regierungspräsidium Freiburg - Landesbetrieb Forst - Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 36 - Staatl. Vermögens- und Hochbauamt Karlsruhe - Stadtverwaltung Wörth am Rhein - Verbandsgemeinde Hagenbach - Zweckverband Wassergewinnung - Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 1 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie/Rich tfunkstrecken: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB - Stellungnahmen TöB und Richtfunkbetreiber, die nach Erste llung des Konzepts zum Teil-FNP (10/2012) eingeholt wurden - Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle RPK Ref 26 23.09.2013 Da nicht für jedes Einzelne Objekt ein umfassender Kulturgüterschutz in Be-zug auf Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden kann, wurde eine Auswahl von Objekten getroffen; diese „Kulturdenkmale von besonde-rer Bedeutung“ sind nach §12 bz w. §28 DSchG Baden-Württemberg ge- schützt. Diese durch ihre Funktion u nd Gestaltung herausragenden, zugleich auch landschaftlich dominanten Bauten genießen darüber hinaus einen be- sonderen Schutz ihrer Umgebung gem. §15 Abs. 3 DSchG, die für das Er- scheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist. Dabei muss die Umgebung für das Erscheinungsbild, Wesen und die Wirkung des Kulturdenkmals von solcher Bedeutung sein, dass deren Veränderung zwangsläufig auch das Kulturdenkmal berührt. Dies ist der Fa ll, wenn das Kulturdenkmal in seiner Aussagekraft in hohem Maße auf seine Umgebung bezogen ist, etwa durch hergestellte Blickbeziehungen, durch zugehörige Wegebeziehungen oder durch eine spezifische topografische Lage, wie das etwa bei Burgen oder Wallfahrtskirchen regelmäßig gegeben ist. Mit Blick auf Ettlingen muss festgehalten werden, dass ein Schutz des Stadtbildes von Seiten der Denkmalpflege nur dann möglich ist, wenn es sich hierbei um eine Gesamtlage gem. §19 DSchG handelt. Das baden-württembergische Denkmalschutzgesetz bietet mit dem §19 die Möglichkeit, historische Ortskerne als Gesamtlage unter Schutz zu stellen und das über- lieferte Erscheinungsbild historisch wertvoller Ortschaften mit allen Bestand-teilen und Merkmalen zu bewahren. Es li egt aber in der Verantwortung der Städte und Gemeinden, eine Gesamt anlagenschutzsatzung im Benehmen mit dem Regierungspräsidium zu erlassen. Das Landesamt für Denkmal-pflege hat 2002/03 in einem landesweiten Projekt alle historischen Stadtker- ne auf ihre Qualität als Gesamtlage gem. §19 DSchG vergleichend wissen-schaftlich untersucht. Auch Ettlingen war damals Teil dieser Untersuchung, erfüllte jedoch nicht die strengen fachlichen Kriterien für eine Bewertung als Gesamtlage. Wie von Ihnen geschrieben muss für das Schloss Ettlingen zweifelsohne ei-ne überregionale Bedeutung festgemacht werden. Darüber hinaus ist aber eine landschaftliche Dominanz des Gebäudes, aufgrund der topografischen Lage im Talkessel, nicht gegeben. Somit muss festgehalten werden, dass gegenüber den geplanten Windkraftanla gen durch das Schloss Ettlingen von Seitens des Nachbarschaftsverbandes wurde bezüglich des Ettlin-ger Schlosses und der Altstadt Ettlingen beim Referat 26 des Re-gierungspräsidiums (Obere Denkmalschutzbehörde) um dezidierte Prüfung der Denkmalschutzwürdigkeit der genannten Objekte und Sachgesamtheiten sowie eine erneute Stellungnahme gebeten. E .: Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 2 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie/Rich tfunkstrecken: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Seiten der Denkmalpflege keine erheblichen Bedenken hervorgebracht wer-den können. Deutsche Flugsicherung 10.09.2013 Durch die Windprüfflächen sind nun die Anlagenschutzbereiche gemäß § 18a LuftVG der folgenden Flugsicherungsanlagen betroffen: - VOR-Karlsruhe – Geographische Koordinaten (ETRS89): 48° 59’ 34,60’’ N / 08° 35’ 03,25’’ E; Höhe des Geländes 267,67m ü. NN - Empfangsstelle Karlsruhe-Busenbach RX – Geographische Koordina- ten (ETRS89): 48° 56’ 3016’’ N / 08° 27’ 7,60’’ E; Höhe des Geländes 266,38m ü. NN - Peiler Karlsruhe/Baden-Baden – Geographische Koordinaten (ETRS89): 48° 46’ 41,02’’ N / 08° 05’ 01,29’’ E; Höhe des Geländes 123,15m ü. NN - Karlsruhe/Baden-Baden ILS 03 – Geographische Koordinaten Locali- zer (ETRS): 48° 47’ 33,74’’ N / 08° 05’ 34,86’’ E; Höhe des Geländes 122,04m ü. NN Es wird empfohlen, innerhalb der Anlagenschutzbereiche keine Vorrangge-biete zur Windenergienutzung auszuweisen. Für den Bereich bis 10 km Umkreis von der DVOR Karlsruhe ist grundsätz-lich mit der Ablehnung von WEA zu rechnen. Im äußeren Bereich zwischen 10 km und 15 km sind erhebliche Einschränkungen für WEA zu erwarten. Ist der Abstand der WEA zur DVOR Karlsruhe größer 3 km und bleiben die WEA unterhalb einer Höhe von 320m ü. NN, werden Belange der DFS nicht berührt; in diesem Fall bestehen keine Bedenken. Die genannten Radialbereichen, welche die DFS als "für WEA gänzlich ungeeignet" einstuft, ko mmen nach Einschätzung der Pla- nungsstelle nicht weiter als Konzentrationszonen in Betracht. In den anderen Radialbereichen können potenzielle Windflächen nicht ausgeschlossen werden, obwohl erhebliche Einschränkungen genannt sind und eine Ablehnung von WEA in einem Genehmi-gungsverfahren mehr oder weniger wahrscheinlich ist. Es ist davon auszugehen, dass die zuständige Luftverkehrsbehörde den gut- achterlichen Bewertungen der DFS folgt und eine Zustimmung nicht erteilt bzw. erhebliche Bedenken äußert. Zur Präzisierung dieser Bewertungen haben NVK und RVMO die DFS zu vertiefenden Prüfungen denkbarer WEA-Standorte aufge-fordert (für NVK-Flächen H34 und F27). Stand 14.1.2014: Stel-lungnahme DFS ist noch nicht eingegangen. E .: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren Deutsche Funkturm GmbH 27.05.2013 Funkturm Wettersbach Durch die geplanten Konzentrationszonen C5 bis C7 würde die von dem Fernmeldeturm aus gewährleistete Versorgung mit Telekommunikation er-heblich gestört. Darüber hinaus besteht wegen der Nähe zur Konzentrati-onszone C6 zum Fernmeldeturm ein erhöhtes Eisschlagrisiko. Die Belange des Funkturmbetreibers stellen eine erhebliche Re-striktion insbesondere für die Vorschlagsflächen C5 und 6 dar. Im Teil-FNP werden keine genauen WEA-Standorte bestimmt. Ggf. müsste im Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger die Ver-träglichkeit konkreter Standorte nachgewiesen werden. In der Summe vieler Aspekte, die eine Errichtung von Windkraftan-lagen auf den potentiellen Konzentrationszonen C5, C6 und C7 stark beeinträchtigen, werden diese Flächen nicht mehr als Kon-zentrationszone ausgewiesen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 3 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie/Rich tfunkstrecken: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle E .: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren LRA KA 17.05.2013 vorläufige Hinweise zu den folgenden Flächen: zu G II 23 (Im Großen Wald, Pfinztal): Bereits der Steckbrief beschreibt ei ne voraussichtlich eintretende arten- schutzrechtliche Problematik (Vorkommen Schwarzmilan und Rohrweihe im Abstand von 300m, Quartiere windkraftempfindlicher Fledermausarten). Schutzzweck der LSG-VO vom 7.11.1991 ist unter anderem die Bewahrung der zum größten Teil noch durch naturnahe Artenzusammensetzung ge-kennzeichneten Wälder wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt, der Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Sc hutzfunktion für Wasser, Boden und Kli- ma sowie wegen ihrer Funktion als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung und die Bewahrung des für große Teile der Pfinztäler Gemarkung typischen Landschaftsbildes. Eine Befreiung vom LS G Pfinzgau kann nicht in Aussicht gestellt werden. zu J 15 (Stranzenberg. Pfinztal): Eine Befreiung vom LSG Pfinzgau kann nicht in Aussicht gestellt werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass genügend Alternativflächen im Ver-bandsgebiet vorhanden sind. zu J 18 (südl. Forlenwald, Pfinztal) Das LSG ist bei entsprechender Anordnung von Windkraftanlagen nicht be-troffen. Eine Befreiung ist daher nicht erforderlich. E .: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren Bereitschaftspolizeipräsidi-um Baden-Württemberg Nach Eingabe der Daten bei der Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) konnte festgestellt werden, dass folgende Windvor-rangflächen nach aktuellem Planungsstand nicht vom BOS-Richtfunknetz betroffen sind: - beide Flächen Industriegebiet Karlsruhe - Vorderer Kreuzelberg - Pfadberg - Im Großen Wald - beide Flächen Hartkopf Die Aspekte werden bei der konk reten Abgrenzung der Konzentra- tionsräume berücksichtigt. Sofern Richtfunkstrecken im Entwurf des Teil-FNP in einer geplanten Konzentrationszone für die Wind-energie liegen, werden die geförde rten Freihaltezonen in geeigne- ter Weise als Restriktions-Prüf bereiche kenntlich gemacht, bei BOS-Strecken also 250m beiderseits. Allerdings ist eine Darstel-lung von BOS-Strecken in Plänen nicht zulässig; es kann daher ggf. nur verbal auf vorhandene Strecken hingewiesen werden. Im Teil-FNP werden keine genauen WEA-Standorte bestimmt. Ggf. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 4 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie/Rich tfunkstrecken: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle Bei den übrigen Windvorrangflächen verlaufen BOS-Richtfunkverbindung durch, oder in zu geringem Abstand vorbei. Die konkreten Richtfunkstrecken liegen dem NVK vor. Der Mindestabstand zwischen Windvorrangflächen, bzw. konkreten Wind-kraftanlagen und BOS-Richtfunkverbindungen wurden prozessintern mit der für den Digitalrichtfunk zuständigen Planungsfirma auf 250 m festgelegt. Wir dieser Mindestabstand unterschritten, können Störungen nicht mehr mit ho- her Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist gemäß dem Windenergieerlass Baden-Württemberg eine gutachterliche Stellungnahme auf Kosten des Vorhabenträgers erforderlich. ist im Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger die Verträg-lichkeit konkreter Standorte im Benehmen mit dem Richtfunk-betreiber nachzuweisen. E .: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren Telefónica Germany GmbH & Co. OHG In den geplanten Konzentrationszonen sind Richtfunkstrecken unseres Un- ternehmens betroffen. Die konkreten Richtfunkstrecken liegen dem NVK vor. Um Störungen der Richtfunkverbindungen und damit der Mobilfunknetze un-seres Unternehmens durch Rotorblätter der Windkraftanlagen auszuschlie-ßen, ist ein (theoretisch röhrenförmige r) Korridor mit einem Radius von 50 m um die Richtfunkachse freizuhalten (Fre ihaltezone). Wie nah Windkraftanla- gen an diese Freihaltezone heran gebaut werden dürfen, hängt somit von der Länge der Rotorblätter und dem Ausmaß des Windkraftmastens ab. Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der weiteren Planung Ihrer Windkraftanla-gen. Die Aspekte werden bei der konk reten Abgrenzung der Konzentra- tionsräume berücksichtigt. Sofern Richtfunkstrecken im Entwurf des Teil-FNP in einer geplanten Konzentrationszone für die Wind-energie liegen, werden die geförde rten Freihaltezonen in geeigne- ter Weise als Restriktionsbereiche kenntlich gemacht. Im Teil-FNP werden keine genauen WEA-Standorte bestimmt. Ggf. ist im Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger die Verträg-lichkeit konkreter Standorte im Benehmen mit dem Richtfunk-betreiber nachzuweisen. E .: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren Vodafone D2 GmbH Im Suchraum A, Windnutzungsg ebiet 1 kann es zu Beeinträchtigungen von Richtfunkstrecken kommen. Die konkre ten Richtfunkstrecken der Firma Vo- dafone liegen dem NVK digital vor. Bei den anderen Windnutzungsgebieten kommt es zu keinerlei Beeinträchti-gungen von Richtfunkstrecken. Die Fläche A ist im Teil-FNP nicht als Konzentrationszone für die Windenergie dargestellt. E .: Kenntnisnahme Ericsson GmbH Die Ericsson Services GmbH betreibt mehrere Richtfunkstrecken welche sich innerhalb bzw. in der Nähe von den eingezeichneten Suchräumen be-finden. Es sollte ein Abstand zur Richtfunkmittellinie von mindestens 40 m (Trassenbreite 80 m) eingehalten werden. Die konkreten Richtfunkstrecken liegen der Planungsstelle vor. Die Aspekte werden bei der konk reten Abgrenzung der Konzentra- tionsräume berücksichtigt. Sofern Richtfunkstrecken im Entwurf des Teil-FNP in einer geplanten Konzentrationszone für die Wind-energie liegen, werden die geförde rten Freihaltezonen in geeigne- ter Weise als Restriktionsbereiche kenntlich gemacht. Im Teil-FNP werden keine genauen WEA-Standorte bestimmt. Ggf. ist im Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger die Verträg-lichkeit konkreter Standorte im Benehmen mit dem Richtfunk-betreiber nachzuweisen. Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 5 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie/Rich tfunkstrecken: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle E .: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren TelemaxX Telekommunika-tion GmbH Eine unserer Richtfunkstrecken läuft vom städtischen Elektrizitätswerk (3452349/5430966) zur Miro (3451574/5435300), Der Link läuft über den Sachraum A, potenzielles Windnutzungsgebiet 1. Die Fläche A ist im Teil-FNP nicht als Konzentrationszone für die Windenergie dargestellt. E .: Kenntnisnahme Sparkasse Germersheim-Kandel Unsere Richtfunkstrecke ist in Ihrem Plan nicht betroffen. Es entstehen für unsere Richtfunkstrecke keine Konflikte mit Ihren geplanten Windenergiean- lagen. E .: Kenntnisnahme Pfalzwerke AG Die in der Plan-Anlage eingezeichneten Gebiete beeinträchtigen unsere Richtfunkstrecken nicht. E .: Kenntnisnahme ASKLEPIOS Südpfalzklini-ken GmbH Wir können Ihnen hierzu mitteilen, dass wir mit der aktuellen Flächennut- zungsplanung Windenergie einverstanden sind. E .: Kenntnisnahme Chemisches und Veterinär-untersuchungsamt Karlsru-he Auf Ihre Anfrage teilt des CVUA Karlsruhe mit, dass die von uns ehedem be-triebene Richtfunkstrecke Weißenburger Straße-Hertzstraße (Uni West) En- de 2005 außer Betrieb genommen wurde. Konflikte mit den aufgeführten Konzentrationszonen sind daher nicht zu befürchten. E .: Kenntnisnahme Fraunhofer-Institut für Werk-stoffmechanik IWM Wir planen derzeit zwei Instituts-Neub auvorhaben des IWM. Auf diesen Ge- bäuden sind nach derzeitiger Kenntnis keine Richtfunkanlagen vorgesehen. Beide Bauvorhaben liegen gemäß Ihres Konzentrationsplanes nicht in den Bereichen der Priorität 1 oder 2. E .: Kenntnisnahme WiMee Clearwire Germany GmbH Wir gehen davon aus, dass das WiMAX-Funknetz der WiMee-Connect grundsätzlich nicht durch Windenergieanlagen gestört wird. E .: Kenntnisnahme DBD Deutsche Breitband Dienste GmbH Wir betreiben beziehungsweise planen, zum jetzigen Zeitpunkt, keine Stati-onen in der Nähe Ihres o. g. Bauvorhabens. Somit bestehen von unserer Seite aus keine Einwände gegen das von Ihnen geplante Vorhaben bzgl. der funktechnischen Beeinträchtigung unserer Richtfunkstrecken. E .: Kenntnisnahme EnBW Kraftwerk GmbH Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass wir derzeit zu der in Ihrem Schreiben bei-gefügten Plananlage ausgewiesenen Konzentrationszonen mit der Priorität 1 und Priorität 2 keine Konflikte mit dem Betrieb unserer Richtfunkstrecke zur Landespolizeidirektion Karlsruhe sehen. E .: Kenntnisnahme EnBW Regional AG Die EnBW betreibt mehrere Richtfunkverbindungen von Kraftwerk Karlsruhe Die genannten Flächen sind im Teil-FNP nicht als Konzentrations- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 6 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie/Rich tfunkstrecken: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle mit den Koordinaten Karlsruhe BL Koordinaten 08°18’12,0“ / 49°00’46,0“, Antennenhöhe ca. 105 m nach Koordination Standort Oberhausen P 08°29’11,0“, Antennenhöhe ca. 22 m, Ausrichtung nach Karlsruhe ca. 206,83° - Konflikt Vorranggebiet 1 Koordination Standort Pforzheim C 08°37’41,0“ / 48°54’02,0“, Antennenhöhe ca. 40 m, Ausrichtung nach Karlsruhe ca. 297,88° - Konflikt Vorranggebiet 6 Vorranggebiet 1 und 6: Die ausgewiesenen Vorranggebiete tangieren unsere oben beschriebenen Richtfunkverbindungen. In diesem Bereich kann es zu Beeinträchtigungen kommen, da der Richt-funkstrahl durch die ausgewiesenen Gebiete führt. Eine Windkraftanlage kann hier nur erstellt werden, wenn es zu keiner Beeinträchtigung der Richt-funkstrecke kommt! zone für die Windenergie dargestellt. E .: Kenntnisnahme SWR Unsere gesetzliche Aufgabe der Rundfunkversorgung wird durch die geplan-ten Konzentrationszonen nicht direkt berührt. Richtfunkstrecken sind derzeit nicht betroffen. Windkraftanlagen können sich außerdem auf den Hörfunk- und den TV-Empfang auswirken. Eine Windenergieanl age kann durch die überstrichene Fläche als Reflektor (und dadurch u. U. als „Störsender“) wirken. Betroffen sind Gebiete, die vom Sender nicht direkt eingesehen werden können, wohl aber von der Windenergieanlage. Wir können derartige Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Hörfunk- und TV-Signale bis zu einem gewissen Grad simulieren. Im Zuge konkretisierender Planungen kann der SWR Detailprüfungen durch-führen. Der SWR wird bei der Offenlage des Teil-FNP-Entwurfs nochmals beteiligt. E .: Kenntnisnahme Verkehrsbetriebe Karlsru-he/Albtal-Verkehrs-Gesellschaft Als Ergebnis können wir Ihnen mitteilen, dass weder VBK noch AVG in den betreffenden, zur Ausweisung für Wi ndnutzung untersuchten Flächen eigene Richtfunkanlagen betreiben und auch nicht planen. Insoweit bestehen unsererseits keine Bedenken gegen die „Vorschläge für Konzentrationszonen“. E .: Kenntnisnahme ProRegio Bündelfunk GmbH 1. Die geplanten Windkraftanlagen dürfen unsere Richtfunkstrecken nicht Die Aspekte werden bei der konk reten Abgrenzung der Konzentra- Nachbarschaftsverband Karlsruhe Seite 7 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie/Rich tfunkstrecken: Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Träger Öffentlicher Belange Stellungnahmen Beschlussempfehlung der Planungsstelle & Co. KG Südwest beeinflussen oder stören. 2. Wir erwarten, dass wir vor Genehmigung einer Windkraftanlage bezüg- lich etwaiger möglicher Störungen unserer Richtfunkstrecken gehört werden. 3. Etwaige erforderliche Verlegungen unserer Richtfunkstrecken gehen zu Lasten des Betreibers der Windkraftanlagen. Dies gilt sowohl für die er-forderlichen Investitionen wie auch für laufende Kosten für den Betrieb. 4. Anbei erhalten Sie Auszüge aus der topografischen Karte 1:50.000, in die wir den Verlauf unserer Richtfunkstrecken eingetragen haben. Um einen störungsfreien Betrieb der Richtfunkstrecken zu gewährleisten, ist ein Abstand auf allen Seiten mit einem Radius von mindestens 50 m einzuhalten. tionsräume berücksichtigt. Sofern Richtfunkstrecken im Entwurf des Teil-FNP in einer geplanten Konzentrationszone für die Wind-energie liegen, werden die geförde rten Freihaltezonen in geeigne- ter Weise als Restriktionsbereiche kenntlich gemacht. Im Teil-FNP werden keine genauen WEA-Standorte bestimmt. Ggf. ist im Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger die Verträg-lichkeit konkreter Standorte im Benehmen mit dem Richtfunk-betreiber nachzuweisen. E .: Kenntnisnahme und Berücksichtigung im weiteren Verfahren
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Extrahierter Text
Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle Sachlicher Teil-Flächenutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe - Entwurf - Erläuterungen Karlsruhe im Januar 2014 - 2 - Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe - Entwurf - Erläuterungen Konzentrationszone Windenergie: In der angegebenen Konzentrationszone sind Windenergieanlagen in unbeschränkter Höhe zulässig. Hierzu ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Ausschlussgebiet: In dem Ausschlussgebiet des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie sind Windenergie- anlagen jeglicher Art und Höhe ausgeschlossen. Energieberg mit vorhandenen Windkraftanlagen: Auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe ist der „Energieberg“ mit vorhandenen Windkraftanlagen darge- stellt. Die vorhandenen Windkraftanlagen sind auf dieser Fläche zulässig, hier wird zudem Repowe- ring ermöglicht. Detailblatt – Konzentrationszone Deponie Hagbuckel-Karlsbad Hinweise: Restriktionen, Prüferfordernisse (vgl. Begründung, Kap. 5.3 und Umweltbericht): Deponiekörper: Die ehemalige Deponie ist ordnungsgemäß stillgelegt und bepflanzt. Es bestehen bautechnische und genehmigungsrechtliche Einschränkungen aufgrund des Oberflächenabdichtungssystems und des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.09.1980. Betreiber: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsru- he. Diese Restriktionen bestehen außerhalb des Deponiegeländes nicht. Richtfunkstrecken: Die Fläche wird von drei Richtfunkstrecken überquert, darunter auch BOS-Strecken. Richtfunkstre- cken dürfen durch WEA nicht beeinträchtigt werden. Die Darstellung von BOS-Strecken im FNP ist nicht zulässig, eingetragen ist deshalb nur eine private Richtfunkstrecke. Der Mindestabstand zwischen konkret geplanten Windkraftanlagen und BOS-Richtfunkverbindungen wurde von der der Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) mit der für den Digi- talrichtfunk zuständigen Planungsfirma auf 250 Meter festgelegt. Wird dieser Mindestabstand unter- schritten, wie in der Fläche F27 der Fall, können Störungen nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist gemäß des Windenergieerlasses des Landes Baden- Württemberg, Punkt 5.6.4.13 eine gutachterliche Stellungnahme auf Kosten des Vorhabenträgers erforderlich. Dies ist im Fall einer konkreten Standortplanung im Genehmigungsverfahren zu klären. Flugsicherung: Die Fläche liegt am Rand des erweiterten Anlagen-Schutzbereiches des Drehfunkfeuers bei Pfintztal- Wöschbach (DVOR) mit einem Radius von 15 km. Sie befindet sich überwiegend in einem Kreisseg- ment, in dem voraussichtlich noch einzelne WEA akzeptabel sind. Eine kleine Teilfläche liegt in einem Bereich, der gänzlich ungeeignet für WEA bewertet wird (DFS 10.09.2013). Im Rahmen eines Ge- nehmigungsverfahrens sind die DFS und das Referat 46 im RPK zu beteiligen. Natura 2000: Bei der Erschließung der Fläche ist auf die Aspekte des benachbarten FFH-Gebietes zu achten. Es wird davon ausgegangen, dass durch Standortwahl der Anlagen und Zuwegung erhebliche Beein- trächtigungen des FFH-Gebiets vermieden werden können. Die Belange kann erst auf der nachgela- gerten Planungs- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsebene sinnvoll geprüft werden (Abschichtung). Artenschutz - Windkraftempfindliche Vögel: Als windenergieempfindliche Vogelart wurde in der artenschutzrechtlichen Untersuchung der Rotmilan als Nahrungsgast gesichtet. Ein Brutverdacht oder -nachweis besteht nicht. Die Flächen F24, 26, 27 haben somit ein gering bis mäßiges artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Hinblick auf das Vor- - 3 - kommen von windenergieempfindlichen Vogelarten. Weitere detaillierte Untersuchungen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Aspekte sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchzuführen. Artenschutz - Fledermäuse: Die Konfliktsituation bzgl. möglichem Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebensstätten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots wie z.B. durch Kollision ist in einem Genehmi- gungsverfahren zu prüfen. Lage im Wasserschutzgebiet, Zone III Heilquellenschutzgebiet: Die Anforderungen aus den Vorgaben des Grundwasserschutzes sind zu beachten Der Verbandsvorsitzende Johannes Arnold Oberbürgermeister ! H ! H ! H Kartengrundlage: Topograpische Karte 1: 100000 (TK 100) © Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (http://www.lv-bw.de) vom 20.12.00, AZ.: 2851.2-A/264. Bearbeitung: Nachbarschaftsverband Karlsruhe - Planungsstelle HHP Hage+Hoppenstedt Partner, Raum- und Umweltentwicklung Nachbarschaftsverband Karlsruhe Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Stand: Januar 2014 Der Verbandsvorsitzende Johannes Arnold Oberbürgermeister !H Energieberg mit vorhandenen Windkraftanlagen Konzentrationszone Windenergie Ausschlussgebiet ± 0123 km Nachbarschaftsverband Karlsruhe Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie ENTWURF Gezeichnet Planungsstelle Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Heike Dederer CGVSt 16.01.2014 1:100.000 Plan-Nr. geändert Projektleitung Leitung Planungsstelle N VK Dat umMaßstab Nachbarschaftsverband Karlsruhe Nachbarschaftsverband Karlsruhe Detailblatt Konzentrationszone Deponie Hagbuckel-Karlsbad Kartengrundlage: Topograpische Karte 1: 25000 (TK 25) © Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (http://www.lv-bw.de) vom 21.11.2001, AZ.: 2851.2-D/1284 (Blatt 6815 LV RHL.-PDF) Bearbeitung: Nachbarschaftsverband Karlsruhe - Planungsstelle HHP Hage+Hoppenstedt Partner, Raum- und Umweltentwicklung Nachbarschaftsverband Karlsruhe Flächennutzungsplan 2010 genehmigt nach § 6 BauGB durch Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe NR: 21-2511.3-11/79 vom 19.07.2004 Wirksam 24.07.2004 3. Aktualisierung mit Einzeländerungen und Berichtigung Stand: Januar 2012 Der Verbandsvorsitzende Johannes Arnold Oberbürgermeister Konzentrationszone Windenergie ± 050100150200 m ENTWURF Gezeichnet Planungsstelle Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Heike Dederer CGVSt 1:10.413 Plan-Nr. geändert Projektleitung Leitung Planungsstelle N VK Dat umMaßstab Nachbarschaftsverband Karlsruhe 23.01.2014 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle Sachlicher Teil-Flächenutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe - Entwurf - Begründung Karlsruhe im Januar 2014 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle Postanschrift: 76124 Karlsruhe Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 / 133-6111 Telefax: 0721 / 133-6109 E-Mail: ifno@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Internet: http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/ Planungsstelle Leiterin: Heike Dederer Bearbeiterinnen und Bearbeiter: Cornelia Gauss (Technische Betreuung) Martina Hoffmann (Sekretariat) Hans-Volker Müller Viola Steinmetz HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner raumplaner I landschaftsarchitekten D 72108 Rottenburg a.N. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 3 / 36 A BEGRÜNDUNG 1 Planungserfordernis und rechtliche Voraussetzungen .............................................. 4 1.2 Landesplanung........................................................................................................... 4 1.3 Regionalplanung ........................................................................................................ 4 1.4 Kommunale Steuerung von Windenergieanlagen – Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie ....................................................................... 5 1.5 Windenergieerlass Baden-Württemberg .................................................................... 5 2 Übergeordnete Planungen ............................................................................................. 6 2.1 Landesentwicklungsplan 2002 ................................................................................... 6 2.2 Regionalplan der Region Mittlerer Oberrhein 2003.................................................... 6 3 Leitlinien und kommunale Entwicklungsziele.............................................................. 7 3.1 Leitlinien der Windenergieplanung............................................................................. 7 3.2 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Flächennutzungsplanung - Abstimmungsgebot .................................................................................................... 8 4 Schlüssiger gesamträumlicher Planungsansatz ......................................................... 8 5 Konzentrationszone im Nachbarschaftsverband Karlsruhe ..................................... 12 5.1 Vergleich der potenziellen Windnutzungsgebiete und Alternativenprüfung ............. 12 5.2 Vertiefte Betrachtung und Konkretisierung potentieller Windnutzungsgebiete für eine Ausweisung als Konzentrationszone im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie ..................................................................... 12 5.3 Konzentrationszone F27 Hagbuckel - Karlsbad ....................................................... 17 6 Überprüfung des Substanziellen Raums für die Windenergienutzung ................... 19 7 Abgleich der Konzentrationszonen mit den Erfordernissen der Landesplanung, der Raumordnung und der Flächennutzungsplanung.................. 20 7.1 Landesentwicklungsplan 2002 ................................................................................. 20 7.2 Regionalplan Mittlerer Oberrhein ............................................................................. 21 7.2.1 Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003............................................................. 21 7.2.2 Teilfortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien – Windenergie............ 21 7.3 Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe........................................ 21 7.3.1 Wirksamer Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe.................................................................................................................. 21 7.3.2 Teilfortschreibung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie .............. 22 8 Hinweise......................................................................................................................... 22 9 Verfahrensübersicht ..................................................................................................... 23 10 Anhang........................................................................................................................... 24 B UMWELTBERICHT NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 4 / 36 A ERLÄUTERUNGSBERICHT 1 Planungserfordernis und rechtliche Voraussetzungen Im 2010 verfassten Energiekonzept 1 der Bundesregierung wird der Ausbau der erneuer- baren Energien angestrebt, um vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen Versorgungssicherheit zu gewährleisten und um einen Beitrag zum Klima- und Umwelt- schutz zu erbringen. Im Juni 2011 hat die Bundesregierung ergänzend die Energiewende und damit den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Damit hat Deutschland die gesellschaftliche Grundentscheidung getroffen, seine Energieversorgung in Zukunft im Wesentlichen auch aus erneuerbaren Quellen zu decken. 1.2 Landesplanung Die Energiewende gehört zu den wichtigen Zielen der Landesregierung von Baden- Württemberg. So beabsichtigt Baden-Württemberg eine verstärkte Förderung alternativer Energien, gleichzeitig soll die Nutzung der Atomenergie endgültig beendet werden 2 . Die Nutzung der Wasserkraft hat bisher die größte Bedeutung bei der Nutzung der erneuer- baren Energien, so dass bereits ein hohes Ausbauniveau erreicht ist. Auch die Stromer- zeugung aus heimischer Biomasse stößt in naher Zukunft absehbar an ihre Grenzen. Demgegenüber bestehen bei der Nutzung von Photovoltaik und Windenergie noch Aus- baupotentiale. Die Energieversorgung mit regenerativer Energie und insbesondere der Ausbau der Windenergienutzung ist somit ein zentrales Ziel der Landesregierung und steht damit im besonderen öffentlichen Interesse. Zum Erreichen dieser landespolitischen Ziele wurden daher u. a. die rechtlichen Vorga- ben zur Windenergieplanung im Landesplanungsgesetz verändert. Demnach wurden die bestehenden regionalen Vorrang- und Ausschlussgebiete für Standorte regionalbedeut- samer Windenergieanlagen zum 31.12.2012 gesetzlich aufgehoben. Die Regionalpla- nung kann zukünftig nur noch Vorranggebiete für Windenergieanlagen festlegen, Aus- schlussgebiete hingegen nicht mehr. Durch die regionalplanerische Festlegung von Vor- ranggebieten wird im Hinblick auf eine planungsrechtliche Zulässigkeit eine positive Vor- entscheidung getroffen und somit Investoren in den Vorranggebieten Investitions- und Planungssicherheit gegeben. 3 Die Planungshoheit zur Steuerung der Windenergie liegt nun auf der kommunalen Ebe- ne. 1.3 Regionalplanung Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderungen bekennt sich der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Am 16.03.2011 hat der Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regional- plans zur Förderung aller regionalbedeutsamen regenerativen Energien gefasst. Von zentraler Bedeutung ist hier die Festlegung von neuen Vorranggebieten für die Wind- energie. Zur Regionalplanfortschreibung gehört auch eine kontinuierliche Begleitung der auf der kommunalen Ebene laufenden Windenergieplanungen, um so eine mit den Kommunen abgestimmte und für die Region schlüssige Konzeption zur Nutzung der Windenergie zu erhalten. 1 Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, Be- schluss des Bundeskabinetts vom 28.09.2010 2 Der Wechsel beginnt – Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der SPD Baden- Württemberg 2011 - 2016 3 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 22.05.2012 - Begründung NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 5 / 36 1.4 Kommunale Steuerung von Windenergieanlagen – Sachlicher Teilflächen- nutzungsplan Windenergie Durch den Wegfall der regionalplanerischen Festlegungen von Vorrang- und Aus- schlussgebieten seit dem 1.01.2013 sind Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben im Sinne des §35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich grundsätzlich zulässig, wenn öf- fentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Mit der Ände- rung der Planungshoheit durch die Landesregierung obliegt der Kommune bzw. dem Planungsverband die Entscheidung, einen Teil-Flächennutzungsplan aufzustellen. An- dernfalls werden Anträge für Windenergieanlagen nach §35 BauGB und dem damit ein- hergehenden Bundesimmissionsverfahren von den zuständigen Behörden entschieden. Fortan erhält der Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Möglichkeit, die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern und so einer Zersiedlung des Außenbereichs entgegen- zuwirken sowie der Windenergie substanziell Raum zu bieten. Hierzu muss nicht der ge- samte Flächennutzungsplan fortgeschrieben werden, es reicht aus, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan nach §5 Abs. 2 Nr. 2b BauGB aufzustellen. Dieses Instrument ermöglicht eine Ausweisung von Konzentrationszonen und Ausschlussgebieten für Windenergie gleichermaßen, ohne das aufwändige Verfahren der Neuaufstellung des gesamten Flächennutzungsplans sofort durchführen zu müssen. Erforderlich für eine Steuerung ist jedoch, dass der Planungsverband eine Untersuchung des gesamten Verbandsgebiets vorgenommen hat und ein schlüssiges Planungskonzept vorlegt, mit dem er die besondere Eignung der konkret ausgewiesenen Fläche darlegt und auf der anderen Seite ungeeignete Standorte ausschließt. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hat in der Verbandsversammlung am 11. Januar 2012 den Aufstellungsbeschluss für den sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Wind- energie“ (TFNP) gefasst. Dieser wird für das gesamte Gebiet des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe aufgestellt. Das Rechtsverfahren gleicht dem eines herkömmlichen Flächennutzungsplanes. Dabei dürfen die Darstellungen nicht im Widerspruch mit denen des allgemeinen Flächennutzungsplans stehen. Die planerischen Darstellungen erfolgen als „Konzentrationszonen“. Mit der Novelle des Baugesetzbuches am 22.07.2011 wird in §5 Abs. 2 Nr. 2b klarge- stellt, dass auch technische Anlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken, im Flächen- nutzungsplan dargestellt werden können. Die Darstellungen des TFNP dienen der Steuerung von Windenergieanlagen im gesam- ten Außenbereich der Gemarkung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe 4 . Dabei wer- den die künftigen Konzentrationszonen „Windenergie“ - Flächen mit mindestens drei Windenergieanlagen (WEA) - mit den im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen, insbesondere den forstwirtschaftlichen Flächen überlagert. Bei der Darstellung von Kon- zentrationszonen werden die städtebaulichen Wirkungen beschränkt. Zusätzlich ermög- licht die Konzentration mehrerer benachbarter Windenergieanlagen eine größere Flexibi- lität bei der räumlichen Anordnung. Im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie wird die Konzentrationszone für Windenergieanlagen überlagert mit forstwirtschaftlicher Nutzung dargestellt. Dabei kann die dargestellte forstwirtschaftliche Nutzung zum überwiegenden Teil weiter betrieben werden. 1.5 Windenergieerlass Baden-Württemberg Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde auch eine gemeinsame Verwal- tungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeri- ums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Inf- rastruktur sowie des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft erlassen. Der Windener- gieerlass (WEE B-W) 5 dient allen am Verfahren der Planung, Genehmigung und dem 4 Großwindanlagen: laut Anhang 1.6 der 4. BImSchVO immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich 5 Land Baden-Württemberg, 2012: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 6 / 36 Bau von Windenergieanlagen beteiligten Kommunen, Behörden, Bürgerinnen und Bür- gern sowie den Investoren als praxisorientierte Leitlinie. Für die nachgeordneten Behörden ist der Erlass verbindlich. Für die Träger der Regio- nalplanung, die Kommunen und sonstigen Träger der Bauleitplanung bietet der Erlass ei- ne Hilfestellung für die Planung. Die Planungsträger treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und AB-Wägung aller öffentlichen und privaten Belange ei- genständige planerische Entscheidungen. Die Entwicklung des sachlichen Teilflächen- nutzungsplanes Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wurde eng an den Empfehlungen des Windenergieerlasses angelehnt. 2 Übergeordnete Planungen 2.1 Landesentwicklungsplan 2002 Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 enthält verschiedene Vorgaben zur Weiterentwicklung der Energieversorgung. Demnach ist die Energieversorgung des Landes so auszubauen, dass landesweit ein ausgewogenes, bedarfsgerechtes und lang- fristig gesichertes Energieangebot zur Verfügung steht (PS 4.2.1 G). Zur langfristigen Si- cherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken (PS 4.2.2 Z). Für die Stromerzeugung sollen verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie, Biomasse, Biogas, Holz Erdwärme genutzt werden. Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur Nutzung rege- nerierbarer Energien soll gefördert werden (PS 4.4.5 G). Diesen im Landesentwicklungsplan 2002 enthaltenen Grundsätzen wird die Planung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gerecht. 2.2 Regionalplan der Region Mittlerer Oberrhein 2003 Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 einschließlich des Kapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien - Windenergie enthält verschiedene Vorgaben zur Entwicklung der Energiever- sorgung. So soll die Elektrizitätserzeugung mit Blockheizkraftwerken, regenerativen Energien und ggf. mit Müllheizkraftwerken sowie die verstärkte Ausnutzung der Wasserkraft zur Stromproduktion gefördert werden (PS 4.2.2 G(1)). Die Nutzung der Windenergie in ausreichend windhöf- figen Gebieten soll geordnet und gesteuert werden (PS 4.2.5 G(3)). Aufgrund der großen raum- und umweltbeanspruchenden Wirkung von Windenergieanlagen soll durch Aus- weisung von Konzentrationszonen eine ungeordnete Entwicklung als Folge einer Vielzahl von Einzelanlagen verhindert werden. Zugleich sollen auf diese Weise die freie Land- schaft und die besiedelten Bereiche gegen die von Windenergieanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen geschützt werden. Diesen Grundsätzen wird die Planung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gerecht. des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 09. Mai 2012 – Az.: 64-4583/404 NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 7 / 36 Aufgrund der landesgesetzlichen Änderungen erfolgt derzeit die Teilfortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003 (Kapitel 4.2.5 Erneuerbare Energie). Durch die Ausweisung von regionalbedeutsamen Vorranggebieten für die Windenergie wird eine raumverträgliche und insbesondere landschaftsverträgliche Steuerung von Windenergie- anlagen angestrebt. Diese Vorranggebiete haben eine gebietsinterne Wirkung und si- chern die entsprechenden Flächen gegenüber anderen Nutzungen verbindlich für die Windenergienutzung. Am 10.10.2012 hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Durchführung der Öffent- lichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur Teilfortschrei- bung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003, Kapitel 4.2.5 Erneuerbare Energien beschlossen. Ferner wurde die Verbandsverwaltung des RVMO beauftragt, die Vorrang- gebiete für Windenergienutzung weiter mit den Kommunen abzustimmen und anhand der Erkenntnisse aus dem Anhörungsverfahren sowie der parallel laufenden frühzeitigen Be- teiligungen im Zuge der Flächennutzungsplanungen zu überarbeiten. Der Regionalver- band Mittlerer Oberrhein plant für das Frühjahr 2014 eine zweite Offenlage. 3 Leitlinien und kommunale Entwicklungsziele 3.1 Leitlinien der Windenergieplanung Hergeleitet aus dem Windenergieerlass Baden-Württemberg und vor dem Hintergrund der heutigen Größe und Wirkung von modernen Anlagen, wurden im Rahmen des Kon- zeptes zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung des Nach- barschaftsverbandes Karlsruhe vom 23.10.2012 Planungsgrundsätze formuliert, wie sich eine raumverträgliche Windenergienutzung gestalten lässt. Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Flächen für eine Windenergienutzung mit ge- ringem Konfliktpotenzial: Eine ausreichend hohe Windhöffigkeit ist der entscheidende Parameter für eine wirt- schaftlich vertretbare Nutzung der Windenergie. Bei einer nicht wirtschaftlich vertretba- ren Nutzung sind in der Regel andere Aspekte der Raumnutzung sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft bedeutender, als die Errichtung einer unwirt- schaftlichen Windenergieanlage. Je nach Anlagentyp, Turmhöhe und Höhe des Standortes über Meer ist zum Erreichen eines Mindestertrags eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 m über Grund erforderlich. Für einen wirtschaftlich sinnvollen Standort gilt in der Praxis – fast unabhängig von Anlagentyp und Nabenhöhe – erst ab einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über Grund (WEE B-W vom 09.05.2012). Die Windenergienutzung steht in Konkurrenz zu anderen Nutzungen. Flächen mit ge- ringen Restriktionen sind insbesondere in verdichteten Gebieten selten anzutreffen. Eine Fläche mit einer möglichst hohen Windhöffigkeit und gleichzeitig geringen Re- striktionen ist aus diesem Grund die erste Wahl für eine Ausweisung als Konzentrati- onszone im Flächennutzungsplan. Konzentration und Bündelung der Anlagen in Windparks zur Vermeidung zahlreicher Einzelanlagen: Die Konzentration und Bündelung von Windenergieanlagen ist aus landschaftsökolo- gischer Sicht dem Bau von Einzelanlagen vorzuziehen. Einer „Verspargelung“ der Landschaft durch viele einzelne Windenergieanlagen sollte vermieden werden. Das bedeutet, dass. Windenergieanlagen nach dem Bündelungsprinzip auf ausgewählten Flächen konzentriert werden sollten. Daher gilt es Flächen zu ermitteln, die unter As- pekten des Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Anwohnerschutzes verträglich und ge- eignet sind. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 8 / 36 Vermeidung von Windenergieanlagen in Gebieten mit hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes: Die Landschaft ist im Hinblick auf ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu schützen (§1 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG). Daher ist bei der Flächensuche für Konzentrationszonen für Windenergie das Landschafsbild zu berücksichtigen und ggf. zwischen einer Nut- zung der Windenergie und dem Schutz des Landschaftsbildes abzuwägen (Windener- gieerlass B-W 2012, Kap. 4.2.6). Herausragende Landschaften, insbesondere Landschaften mit internationaler, natio- naler und landesweiter Bedeutung, sind zu erhalten und zu schonen. Bei der Suche nach Flächen für Konzentrationszonen für Windenergie sollten die Be- lange, die für eine Windenergienutzung sprechen, mit dem Erhalt des Charakters der Kulturlandschaften (neben anderen Belangen) abgewogen werden. Besondere Blick- beziehungen tragen maßgeblich zur Erholungsfunktion einer Landschaft und zur Iden- tität bei. So sollte der Erhalt besonderer Blickbeziehungen und die für die Windener- gienutzung sprechenden Belange berücksichtigt und abgewogen werden (Windener- gieerlass 2012, Kap. 4.2.6). Eine ungesteuerte Streuung von Windenergieanlagen soll vermieden werden. 3.2 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Flächennutzungsplanung - Abstimmungsgebot Bei der Steuerung der Windenergienutzung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie wird eine interkommunale Abstimmung angestrebt. So werden mit den Nachbargemeinden Inhalte und zeitliche Abläufe der jeweiligen FNP-Verfahren abge- stimmt. Die Flächennutzungspläne können so getrennt von den Kommunen bearbeitet, gleichzeitig aber inhaltlich übereinstimmend durchgeführt werden. Die Abstimmung der Planung erfolgte im Wesentlichen durch die regelmäßigen „Runden Tische Windenergie“ des Regionalverbandes Mittleren Oberrhein sowie durch folgende Abstimmungen mit Gemeinden und Planungsträgern: Gespräche mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO), Gespräche mit den nördlich an den NVK angrenzenden Stadt Bruchsal sowie den Gemeinden Bretten/Gondelsheim und Walzbachtal, Gespräche mit der südlich an den NVK angrenzenden Gemeinde Malsch und Gespräche mit der süd-östlich an den NVK angrenzenden Gemeinde Straubenhardt. Außerdem wurde in dem bisherigen Verfahren die Öffentlichkeit (Workshops) sowie die Träger öffentlicher Belange und die Behörden angehört. 4 Schlüssiger gesamträumlicher Planungsansatz Der sachliche Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe baut auf einem schlüssigen Gesamtkonzept auf, in welchem aufgezeigt wird, an welchen Standorten im planungsrechtlichen Außenbereich Windenergieanlagen kon- zentriert werden können und aus welchen Gründen der übrige Planungsraum von Wind- energieanlagen freigehalten werden soll. Das schlüssige Gesamtkonzept (Konzept zur Entwicklung und Steuerung der Windener- gie in der Bauleitplanung) wurde in einer ersten Form im Oktober 2012 für den Nachbar- schaftsverband Karlsruhe (23.10.2012) ausgearbeitet. Hier wurde bei der flächendeckenden Überprüfung des gesamten planungsrechtlichen Außenbereichs auf geeignete und nicht geeignete Standorte eine erste möglichst umfas- sende Abwägung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorge- nommen. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgte in mehreren Schritten im Wege NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 9 / 36 der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung (Trichtermethodik). Die- se Einengung erfolgte v. a. unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit. Im Zuge des Planverfahrens wurden die Kriterien vertieft und die Strukturierung verbes- sert. Stufe 1: Windverhältnisse in Bezug auf die Windenergienutzung Da Standorte für Windenergieanlagen zwingend an gute Windbedingungen ge- bunden sind, galt es zunächst, die Windverhältnisse in der Raumschaft zu un- tersuchen und aufzuzeigen, welche Windhöffigkeit mindestens benötigt wird, um Windenergieanlagen zu betreiben. Hierzu wurde der Windatlas des Landes Baden-Württemberg 6 sowie die Empfehlungen des Windenergieerlasses 7 zu Grunde gelegt. Gemäß Windenergieerlass sollten alle Standorte mindestens eine durchschnitt- liche Windgeschwindigkeit von 5,3m/s in 100m Höhe über Grund liefern, um mit modernen Windenergieanlagen und den derzeitigen Rahmenbedingungen des EEG eine hinreichende Energieausbeute für einen wirtschaftlichen Betrieb er- zielen zu können. Bei Angaben zur Windhöffigkeit wurde die im Windatlas an- gesprochene Modellierungsunsicherheit mit einem Korrekturfaktor von 0,25m/s berücksichtigt. Stufe 2: Ermittlung von nicht für die Nutzung von Windenergie geeigneten Flächen Tabu- und Ausschlussflächen Da auch andere Raumnutzungen Anforderung an den Raum stellen, werden in einem weiteren Arbeitsschritt alle zwingend zu berücksichtigenden Anforderun- gen herausgestellt, die gegen den Betrieb von Windenergieanlagen sprechen (Ausschluss aufgrund eindeutiger rechtlicher Ausschlusstatbestände gem. Windenergieerlass B-W (2012). Als Bereiche, die für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen, wurden die Bereiche definiert, deren Zweckbestimmung der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich entgegenstehen. Sie betreffen neben technischen Aspekten, vor allem Gesichtspunkte, die der Vermeidung von Um- weltkonflikten dienen. Durch die Bestimmung der zwingend nicht zur Verfügung stehenden Gebiete und der vorhandenen Windhöffigkeiten wurden die möglichen Windnutzungsbereiche ermittelt. Die Bestimmung erfolgte nicht begrenzt auf die besonders windhöffigen Bereiche, sondern flächendeckend für das gesamte Un- tersuchungsgebiet. Die Festlegung dieser nicht zur Verfügung stehenden Gebiete ergab sich auf- grund eindeutiger rechtlicher Ausschlusstatbestände gem. WEE B-W. Ausschluss aufgrund anzutreffender sachlicher und rechtlicher Gründe: Ausschluss aufgrund zu geringer Windhöffigkeit gemäß Windenergieerlass B- W: Keine Ausweisung von Konzentrationszonen auf Flächen mit Windgeschwin- digkeiten <5,25m/s in 100m Höhe, da hier die grundlegenden Bedingungen zum Betrieb einer Windenergieanlage nicht gegeben sind. Hierbei wurde die Modellierungsungenauigkeit des Windatlasses B-W berücksichtigt, sodass Flächen, die nicht mindestens der Einstufung des Windatlasses von 5,0 m/s bis 5,25 m/s in 100m über Grund aus sachlichen Gründen als Ausschlussflä- chen gewertet wurden. 6 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2011, Windatlas Baden- Württemberg 7 Land Baden-Württemberg 2012, Windenergieerlass Baden-Württemberg Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infra- struktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 09. Mai 2012 – Az.: 64-4583/404 NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 10 / 36 Ausschluss aufgrund eindeutiger rechtlicher Tabu- und Ausschlusstatbestände gem. Windenergieerlass B-W – harte Kriterien: Keine Ausweisung von Konzentrationszonen auf Flächen, die eindeutig als Ausschluss zu definieren sind und in denen ein Antrag auf Genehmigung von Windenergieanlagen keine Aussicht auf Erfolg hätte: - Flächenhaft geltende Tabukriterien gem. WEE B-W wie Naturschutzgebie- te, Naturmonumente, Nationalpark, Kernzonen Biosphärengebiete, Bann- und Schonwälder - Flächenhaft geltender Ausschluss gem. WEE B-W wie z.B. einzuhaltende Abstände zu Siedlungsflächen und dauerhaft zur Wohnnutzung festgelegte Flächen - Flächenhaft geltender Ausschluss von pauschal geprüften Restriktionskri- terien wie z.B. Grünzäsur - Flächenhaft geltender Ausschluss von im Einzelfall geprüften Restriktions- kriterien wie z.B. SPA mit Vorkommen windenergieempfindlicher Arten Flächenhaft geltender Ausschluss von im Einzelfall geprüften Artenschutzas- pekten gem. WEE B-W, SPA und FFH mit windkraftempfindlichen Arten Ausschluss der Bereiche mit technischen Infrastrukturen wie VOR (Drehfunk- feuer) – Radialbereiche mit eindeutiger Ausschlusswirkung Ausschluss aufgrund besonderer städtebaulicher Leitlinien und Abständen zur Wohnnutzung in Verbindung mit immissionsschutzrechtlicher Belange (Lärm- schutz): Der flächenhaft geltende Ausschluss der einzuhaltenden Abstände zu Sied- lungsflächen und dauerhaft zur Wohnnutzung festgelegten Flächen (siehe oben) wurde aufgrund der Anforderungen von einer Anlage der Referenzanla- ge in Abhängigkeit der Nutzungsform des FNP festgelegt. Die sich hierdurch ergebenden Abstände (z.B. Wohngebiet 500m) sind geringer als der im Wind- energieerlass festgelegte Wert von pauschal 700m. Die Abstände wurden in Abhängigkeit von der Nutzung festgelegt (siehe Anhang Tab. 1 - erster Prüf- schritt). Der Nachbarschaftsverband verfolgt das Ziel einer Bündelung und legt deshalb die immissionsschutzrechtlich bedingten Abstände für drei Anlagen der Refe- renzanlage zu Grunde. Dies erfolgte in einem weiteren Prüfungsschritt, der der Stuf 4 zuzurechnen ist. (siehe Anhang Tab. 1 - zweiter Prüfschritt). Hierdurch erhöht sich der Abstand z.B. bei einem Wohngebiet auf 750m. Diese Festle- gung entspricht der Zielsetzung des Gesetzgebers, „Konzentrationszonen Windenergie“ auszuweisen. Durch die schrittweise erfolgte Abschichtung konn- te vermieden werden, dass benachbarte Kleinstflächen, die zusammen auch eine Bündelung darstellen könnten, nicht berücksichtigt werden. Durch dieses Vorgehen konnten bereits wesentliche Umweltkonflikte vermieden werden. Im Detail können die Kriterien in der Tab 1: Ausschluss aufgrund anzutreffender sachlicher Gründe - harte Kriterien sowie in Tab. 2: Ausschluss aufgrund besonderer städtebaulicher Leitlinien - weiche Kriterien, entnommen werden. Eine kartografische Darstellung ist in den Karten 1 und 2 vorgenommen worden (vgl. C - Anhang) Stufe 3: Ermittlung potentieller Windnutzungsgebiete Durch die Überlagerung der Ergebnisse von Schritt 1 und 2 wurden die Flächen dargestellt, die einerseits ausreichend windhöffig sind und andererseits nicht durch eindeutig erkennbare „harte“ Restriktionen belegt sind. Dies sind die po- tentiellen Windnutzungsgebiete, die im weiteren Prozess vertieft untersucht wurden. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 11 / 36 Stufe 4: Vergleichende Beurteilung der potentiellen Windnutzungsgebiete mit Dar- stellung der Ergebnisse in Steckbriefen – Prüf- und Restriktionsflächen – weiche Kriterien Anhand einer konkreten Betrachtung aller potentiellen Windnutzungsgebiete hinsichtlich ihrer Eignung (Windverhältnisse, Geländesituation, Bewuchs, Netz- anbindung, Wegeerschließung, etc.) sowie ihrer Umweltverträglichkeit, wurden eine vergleichende Beurteilung und eine Einschätzung des Konfliktrisikos erar- beitet. Das Ergebnis wurde in Form von Steckbriefen dokumentiert. Die hier verwendeten Prüf- und Restriktionskriterien unterliegen im Wesentlichen der Abwägung und führten dazu, dass im Zuge der Abwägung einzelne Flächen zunächst zurückgestellt wurden. Die verbleibenden Flächen wurden zusammen und in Abstimmung mit den zu- ständigen Fachbehörden in einer mehrstufigen Einzelfallbetrachtung geprüft und bewertet: Ökologisch wertvolle Bereiche wie z.B. hohes artenschutzrechtliches Konflikt- potential, Benachbarung von SPA und FFH mit windenergieempfindlichen Ar- ten Ausschluss aufgrund von im jeweiligen Einzelfall geprüfter städtebaulich be- gründeter Vorsorgeabstände wie z.B. erweiterte Siedlungsabstände über auf- grund immissionsschutzrechtlich auszuschließender Bereiche hinaus Ausschluss der Bereiche mit technischen Infrastrukturen wie VOR (Drehfunk- feuer) – Radialbereiche ohne eindeutige Ausschlusswirkung, Ausschluss von Schutzzonen wie WSG II, Landschaftsschutzgebiete Ausschluss von flächenhaft städtebaulich begründeter Aspekte wie z.B. be- sondere Erholungsflächen oder historische Stadtkulisse Ausschluss aufgrund besonders hoher ökologischer Restriktionen und/oder der Kumulation von gravierenden Restriktionen städtebauliche Leitlinien der Planung Die Auflistungen der unterschiedlichen Kriterien sowie deren Begründung sind im Anhang zu finden. Anzumerken ist, dass die Einzelfallbeurteilung einzelner Aspekte zu einem durch harte Kriterien begründetem Ausschluss führt. Auch für die zunächst zurückgestellten Flächen erfolgte eine abschließende Beurteilung im Rahmen der Abwägung. Stufe 5: Konzentrationszonen Windenergienutzung im Flächennutzungsplan Aufbauend auf dem stufenweise begründeten Ausschluss der potentiell zur Ver- fügung stehenden Windnutzungsgebiete, wurden die Konzentrationszonen Windenergie im Flächennutzungsplan abgeleitet und begründet. Dies erfolgte zunächst im Konzept zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung (Oktober 2012) sowie anhand vertiefender Kenntnisse (siehe oben) zu den betreffenden Gebieten, die im Laufe des FNP-Verfahrens erhoben und zusammengetragen wurden. Stufe 6: Substanzieller Raum für Windenergienutzung Schlussendlich gilt es nachzuweisen, dass die vorgesehene Ausweisung der Windenergienutzung „substanziellen Raum“ gibt. Das Verhältnis der tatsächlich für die Windenergienutzung vorgesehenen Fläche zu den theoretisch möglichen NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 12 / 36 Windnutzungsbereichen muss sich in einem bestimmten Rahmen bewegen. Sie sind miteinander in Bezug zu setzen und zu werten 8 5 Konzentrationszone im Nachbarschaftsverband Karlsruhe 5.1 Vergleich der potenziellen Windnutzungsgebiete und Alternativenprüfung Die zahlreichen potenziellen Windnutzungsgebiete wurden vor dem Hintergrund planeri- scher Leitvorstellungen und rechtlicher Kriterien zur Nutzung von Windenergie und der Charakterisierung der Gebiete beurteilt. Dabei ist es erklärtes Ziel, eine ungesteuerte Streuung von Windenergieanlagen zu vermeiden. Auf diese Weise wurden möglichst kon- fliktarme Standorte herauskristallisiert, auf denen ein wirtschaftlicher Betrieb sowie eine Bündelung von Windenergieanlagen möglich sind. Aufgrund der geringen Windhöffigkeit, der sehr hohen Dichte der räumlichen Nutzungen, der artenschutzrechtlichen Restriktio- nen sowie weiterer naturschutzrechtlicher und technischer Aspekte ergeben sich kaum Möglichkeiten für eine Ausweisung von Konzentrationszonen Windenergie. 5.2 Vertiefte Betrachtung und Konkretisierung potentieller Windnutzungsgebie- te für eine Ausweisung als Konzentrationszone im sachlichen Teilflächen- nutzungsplan Windenergie Aufbauend auf der ersten Alternativenbeurteilung der Flächen wurden einige Aspekte ver- tieft untersucht, um offene Fragen beantworten zu können. 5.2.1 Artenschutz (Windenergieempfindliche Vögel) In Bezug auf den Artenschutz sind in 2013 windkraftempfindliche Vogelarten in methodi- scher Anlehnung an die Hinweise der LUBW untersucht worden (vgl. gesonderter Be- richt). Die u. U. sehr aufwendigen Untersuchungen der Artengruppe Fledermäuse wurden aus methodischen Gründen zurückgestellt. Zum einen sind auf Ebene der Flächennutzungs- planung kaum abschließende Ergebnisse zu erwarten, die letztlich erst in einer Geneh- migungsplanung mit konkreten Standortfestlegungen ermittelt werden können. In dieser Planungsebene können zudem mögliche Regelungen zum Abschaltmanagement von WEA einbezogen werden, mit denen artenschutzrechtliche Konflikte vermeidbar sind. Zum anderen liegen die methodischen Hinweise der LUBW noch nicht vor. Das Büro Bioplan, Bühl hat im Spätsommer die Ortsbegehungen abgeschlossen. Anfang August fand ein Abstimmungsgespräch mit den Naturschutzbehörden statt. Gegenstand waren die herangehensweise und Zwischenergebnisse im Hinblick auf die artenschutz- rechtliche Relevanz. In die vorliegende Auswertung konnten neben den anfangs ermittelten Daten auch um- fangreiche Hinweise aus der Raumschaft einbezogen werden. Der Bericht zur arten- schutzrechtlichen Untersuchung ist im Anhang enthalten. Wie sich bereits im Sommer 2013 anhand der Zwischenergebnisse angedeutet hat, ver- deutlichen die Ergebnisse die hohe Relevanz des Artenschutzes für die Bewertung der Flächen. Für folgende Untersuchungsbereiche legen die Ergebnisse nahe, diese Flächen für den TFNP nicht weiter zu verfolgen, da das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für diese Flächen als sehr hoch bewertet wird: A1 - Knielinger Feldflur, Karlsruhe B13 - Obere Hardt, Rheinstetten C5/6 – Edelberg, Ettlingen/Karlsruhe H34 - Pfadberg, Weingarten 8 Stephan Gatz: Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, Bonn 2009, S. 272 NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 13 / 36 sowie bei den über die Vorschlagskulisse hinaus zusätzlich einbezogenen Flächen: C7 - Wattkopf/Essigwies, Ettlingen GII 2/23 - Silzberg/ Im Großen Wald, Karlsruhe, Pfinztal Fläche J18 - ForlenwaldPfinztal Für diese Flächen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Verbote der Windenergienutzung entgegenstehen. Es wird angenommen, dass sich mit dem Betrieb von WEA das Tötungsrisiko signifikant erhöhen würde und nicht in ge- eigneter Weise vermindert werden kann. Voraussetzungen, eine Windenergienutzung dennoch als Ausnahme gemäß §45 BNatSchG zulassen zu können, sind nicht erkenn- bar. Die höhere Naturschutzbehörde hat hierzu im o. g. Gespräch signalisiert, dass sie keine zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Windenergie sieht, da insbesondere eine erhöhte Windhöffigkeit nicht gegeben ist. Für folgende Untersuchungsbereiche wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial als hoch bewertet: D9 – Kreuzelberg, Ettlingen Für folgende Untersuchungsbereiche wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial als gering bis mäßig bewertet: F24, 26, 27 – Im Großen Wald, Birkenau, Mülldeponie Hagbuckel, Karlsbad (gering) I43 – Hartkopf, Marxzell (mäßig) Für diese Flächen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Verbote der Windenergienutzung absehbar nicht entgegenstehen. Es wird angenom- men, dass sich mit dem Betrieb von WEA das Tötungsrisiko nicht signifikant erhöhen würde und/oder es in geeigneter Weise vermindert werden kann. 5.2.2 Lärmschutz Schallimmissionsprognosen wurden für die Vorschlagsflächen A1 und C6/7 vom Büro Kurz und Fischer GmbH, Winnenden erstellt: Fläche A1 - Knielinger Feldflur, Karlsruhe Die Berechnungen kommen unter Einbeziehung der Vorbelastungen zu dem Ergebnis, dass von den untersuchten Einzelstandorten an zwei Standorten der Betrieb von einer WEA mit reduzierter (halber) Nennleistung möglich wäre. Somit ist nach Auffassung der Planungsstelle die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzung der Windenergie wegen rela- tiv geringer Windhöffigkeit in diesem Bereich aufgrund der Anforderungen des Immissions- schutzes gegenüber der dort vorhandenen Wohnbebauung nicht erkennbar. Fläche C6/7 - Edelberg/Wattkopf, Karlsruhe/Ettlingen Die Berechnungen kommen unter Einbeziehung der Vorbelastungen zu dem Ergebnis, dass in der Fläche der Betrieb von zwei WEA in Volllast und einer WEA mit reduzierter Nennleistung möglich wäre. Somit würden nach Auffassung der Planungsstelle Gründe des Immissionsschutzes in Bezug auf den Schallschutz einer möglichen Genehmigung von WEA in den Flächen C6 und C7 nicht entgegenstehen. 5.2.3 Schattenwurf Periodischer Schattenwurf von geringer Dauer ist hinzunehmen. Von einer erheblichen Belästigung des Menschen ist auszugehen, wenn unter Berücksichtigung aller einwirken- den WEA der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschritten ist. Relevant ist der Schattenwurf, der von den drehenden Rotoren ausgeht. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 14 / 36 Der Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten, der Immissionsrichtwert für die astronomisch maximal mögliche jährliche Beschattungsdau- er beträgt 30 Stunden. Dies entspricht einer tatsächlichen Beschattungsdauer von etwa 8 Stunden pro Jahr. Im Falle einer prognostizierten Überschreitung der Immissionsrichtwerte ist durch techni- sche Maßnahmen sicherzustellen, dass die tatsächliche Beschattungsdauer 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Der Nachweis ist grundsätzlich im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für ein konkretes Vorhaben zu erbringen. Zahlreiche Einwendungen in der frühzeitigen Beteiligung zum TFNP haben sich mit denkbaren Einwirkungen von Schattenwurf ausgehend von möglichen WEA im Bereich der Fläche am Edelberg befasst. Auch im Ortschaftsrat Karlsruhe-Wettersbach wurde ei- ne Klärung dieses Themas eingefordert. Fotos eines Ortschaftsrates belegen, dass im Spätsommer der Schatten des am Edelberg stehenden Fernmeldeturms zeitweise deut- lich in die Ortslage Grünwettersbach hineinreicht. Auch die topografischen Gegebenhei- ten sowie die Südwestlage führten dazu, dem Aspekt Schattenwurf für die Vorschlagsflä- che C nachzugehen. Hierzu wurde für diese Fläche eine Schattenwurfprognose beauf- tragt. Das Ingenieurbüro INeG, Bad Iburg hat die Schattenwurfprognose für die Flächen C6/C7 in zwei Varianten erstellt. Für 23 Immissionspunkte in der Umgebung (Wohngebäude) wurde berechnet, in welchen Zeiträumen eine Beeinträchtigung durch den periodischen Schattenwurf durch die Rotoren der WEA unter Berücksichtigung der örtlichen Gegeben- heiten theoretisch zu erwarten ist. Es wurden drei WEA in Fläche C6 und eine WEA in Fläche C7 positioniert (Variante 1). Ergebnisse Variante 1 (4 WEA) : Die max. zulässigen Einwirkzeiten werden an 10 von 23 Immissionspunkten überschrit- ten; der Umfang dieser Überschreitungen beträgt wenige Stunden bis maximal um 35 Std./Jahr bzw. 11 Min/Tag im Bereich Hedwigshof. Ergebnisse Variante 2 (3 WEA): Die max. zulässigen Einwirkzeiten werden an 5 Immissionspunkten um Werte von bis zu 15,5 Std./Jahr bzw. 11 Min./Tag überschritten. In beiden Varianten werden die meisten Schattenwurfzeiten durch die WEA C7 verur- sacht. Die Überschreitungen bewegen sich lt. Einschätzung des Gutachters insgesamt in einem vergleichsweise niedrigen Bereich. Auftretenden Überschreitungen könne begeg- net werden, indem während der Dauer des Schattenwurfs an den Immissionspunkten die WEA mithilfe technischer Vorkehrungen automatisch außer Betrieb gesetzt wird (Ab- schaltautomatik). Festlegungen hierzu wären im immissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren auf Basis vertiefender Berechnungen zu bestimmen. Der in Variante 2 betrachtete Entfall einer WEA in Fläche C6 führt zu einer Reduzierung der zu erwartenden Einwirkzeiten, insbesondere an den nördlich gelegenen Immissions- punkten. Diese Reduzierung wäre aber auch über eine entsprechende Abschaltautomatik realisierbar. Die detaillierte Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Abschaltung ist nicht Teil der vorliegenden Prognose, sie werden aber seitens des Gut- achters als vertretbar angesehen. Die Berechnungen haben ergeben, dass Aspekte des Immissionsschutzes in Bezug auf Schattenwurf einer möglichen Genehmigung von WEA in den Flächen C6 und C7 abseh- bar nicht entgegenstehen würden. 5.2.4 Flugsicherung Gemäß § 18a Luftverkehrs-Gesetz dürfen Windenergieanlagen nicht errichtet werden, wenn sie zu Störungen von Einrichtungen der Flugsicherung führen. Diese Anlagen die- nen der Sicherheit im Luftverkehr. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung entschei- det auf der Grundlage eines Gutachtens der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 15 / 36 (DFS), ob solche Störungen möglich sind. Dies erfolgt im Rahmen eines Genehmigungs- verfahrens anhand konkreter Standorte. Im Gebiet des NVK liegt das "Drehfunkfeuer Karlsruhe" bei Pfinztal-Wöschbach (DVOR). Die DFS wurde bereits in der frühzeitigen Beteiligung einbezogen und hat zu den Prüfflä- chen Stellung genommen (27.-30.07.2012). - Abgelehnt wurde die Fläche J. - Bedenken wurden geäußert zu den Flächen C, G und H. - Auf die Notwendigkeit von Einzelfallprüfungen hat die DFS für die Flächen D und F verwiesen. In Ergänzung dazu hat die DFS im September 2013 ihre Untersuchung "[...] mit den Werkzeugen durchgeführt, die auf Ebene des Genehmigungsverfahrens Anwendung fin- den" (DFS 10.09.2013). Diese Beurteilung der DFS wurde seitens der Planungsstelle und dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein angefordert, weil die jeweils vorliegende Stel- lungnahme teilweise unterschiedliche Interpretationen zuließen. Definiert sind nunmehr die Restriktionen in präzise definierten Radialbereichen im Schutzbereich (15 km-Umkreis) des DVOR. Der Stellungnahme sind drei Stufen mit abgestufter Beurteilung zu entnehmen: a) Zwei im NVK-Gebiet liegende Radialbereiche beurteilt die DFS als "gänzlich un- geeignet" für die Ausweisung von Konzentrationszonen. Darin liegen die Vor- schlagsflächen: - C5/6 Edelberg (Karlsruhe/Ettlingen) - D9 Kreuzelberg (Ettlingen), teilweise: etwa nördliches Drittel - F26 Birkenau (Karlsbad) - F27 Dep. Hagbuckel, (Karlsbad), kleine Teilfläche am westlichen Rand - H34 Pfadberg (Weingarten), teilweise, östlicher Teil - J15 Stranzenberg (Pfinztal) b) Erhebliche Auflagen bzw. Ablehnung wahrscheinlich: - H34 Pfadberg (Weingarten), westlicher Teil c) Voraussichtlich noch einzelne WEA akzeptabel (Entfernung von VOR >10km): - F24 Im großen Wald und - F27 Deponie Hagbuckel (beide Karlsbad), diese Fläche liegt am Rand des erweiterten Schutzbereichs, ca. 14,7 km von der VOR-Anlage entfernt. Auf Grundlage dieser gutachterlichen Aussagen ist davon auszugehen, dass die in a) genannten Flächen für die Darstellung als Konzentrationszonen im aktuellen Verfahren nicht mehr einbezogen werden können. Diese Zurückstellung wäre erst hinfällig, wenn sich entsprechende technische Änderungen der VOR-Anlage ergeben würden. Diese seien aber laut DFS momentan nicht beabsichtigt. Vor diesem Hintergrund kann die DFS "[...] eine Ausweisung von Windvorranggebieten im Anlagenschutzbereich der DVOR [...] nicht empfehlen...]" (DFS 10.09.2013). In Kooperation mit dem Regionalverband wurde die DFS inzwischen gebeten ergänzend zur bisherigen Bewertung mehrere Szenarien optionaler WEA-Standorte in den Berei- chen b) und c) zu prüfen. Einbezogen sind dabei auch potenzielle Windflächen der be- nachbarten Planungsträger VGG Bretten/Gondelsheim, Bruchsal und Walzbachtal. Die Antwort der DFS wird für Anfang 2014 erwartet. 5.2.5 Landschaft Visualisierungen Durch Visualisierungen auf fotografischer Basis soll den Betrachtern ein Eindruck der landschaftlichen Situation mit dem realisierten Vorhaben zu Verfügung stehen. Sie kön- nen die Wirkung von Bauwerken, hier WEA, auf die gegebenen örtlichen Verhältnisse veranschaulichen. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 16 / 36 Von Herbst 2012 bis Juni 2013 wurden 17 Visualisierungen für 5 Vorschlagsflächen erar- beitet und der Verbandsversammlung am 15.07.2013 vorgestellt. Sie sind seitdem auch auf der Internetseite des NVK eingestellt. Die Visualisierungen entstanden für die vier Vorschlagsflächen der Priorität 1 sowie die Flächen B13 und F27 (Priorität 2). Auftragnehmer ist die Ki-Werkstatt, Herr Tuttas, Karls- ruhe. Später beauftragt ist noch die Erstellung einer Visualisierung für die Fläche I43 (Hardtkopf, 2. Priorität) an zwei Fotostandorten, die bei geeigneter Witterung erarbeitet wird. Die Gesamthöhe der dargestellten WEA ist mit 200m angesetzt (Nabenhöhe 150m, Ro- tordurchmesser 100m). Stückzahl und Anordnung sind nicht verbindlich; ihre Positionie- rung erfolgte anhand der Gegebenheiten in den Vorschlagsflächen. Orientiert sind sie an den bei Standortplanungen üblichen Mindestabstände untereinander (mind. 3-facher/5- facher Rotordurchmesser in Neben-/ Hauptwindrichtung, also rund 300m bzw. 500m). Die jeweiligen Fotostandorte wurden an wichtigen Blickbeziehungen, meist im Umfeld von Ortslagen, ausgewählt und vorab mit den Gemeindeverwaltungen abgestimmt. (vgl. C Anhang) Bewertungen des Landschaftsbildes Die vertieft untersuchten Potentiellen Windnutzungsgebiete wurden in 2013 vom Büro HHP umfassend hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft untersucht und bewertet. Die Flächen wurden durch Geländekartierung mit einer einheitlichen Methodik beurteilt. In diesem Kontext wurden auch die Erschlie- ßungsmöglichkeiten begutachtet. Suchraum Landschaftsbild Erschließung B 13 (Rheinstetten) Mittleres Leistungsvermögen gut C 5 und C 6 (Karlsru- he, Ettlingen) Hohes Leistungsvermögen erschwert D 9 (Ettlingen) Hohes Leistungsvermögen erschwert F 24, 26, 27 (Karls- bad) Hohes Leistungsvermögen gut H 34 (Weingarten) sehr hohes Leistungsvermö- gen erschwert I 43 (Marxzell) sehr hohes Leistungsvermö- gen schwierig J 15 (Pfinztal) sehr hohes Leistungsvermö- gen schwierig Die Untersuchung wurde separat dokumentiert (siehe C - Anhang). 5.2.6 Städtebauliche Belange Bei der Planung der Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie werden so- wohl öffentliche als auch private Belange in die AB-Wägung eingestellt. Belange des Klimaschutzes müssen mit anderen gewichtigen städtebaulich relevanten Belangen wie etwa den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsver- hältnisse, den Belangen von Sport, Freizeit und Erholung, den Belangen des Rohstoffab- baus, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege im jeweiligen konkreten Planungsfall aber auch mit privaten Be- langen abgewogen werden. Im Rahmen der Abwägung werden folgende Flächen nicht als Konzentrationszonen für die Windenergie ausgewiesen: D9 Kreuzelberg (Ettlingen) In der vertiefenden Bewertung zur Umweltprüfung wurden für zwei Schutzgüter nega- tive Umweltauswirkungen ermittelt (Landschaft, Pflanzen/Tiere). Deutlich wird die er- hebliche Bedeutung des nicht vorbelasteten Gebietes für die Naherholung. Der Kreu- NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 17 / 36 zelberg mit seinen Buchenwäldern ist bedeutende landschaftliche Kulisse für das Stadtgebiet von Ettlingen. Zugleich bildet die Hangkante den prägnanten Übergang der Rheinebene zur Vorbergzone. Mit der Windenergienutzung wären hohe Risiken einer Überprägung dieser landschaftlich und städtebaulich wirksamen Charakteristik verbunden. Die Fläche liegt teilweise in einem FFH-Gebiet. Die Vorprüfung hat erge- ben, dass eine Beeinträchtigung der Schutzgegenstände (vorkommende Lebensraum- typen) nicht ausgeschlossen werden kann. F24 Im großen Wald (Karlsbad) In der vertiefenden Bewertung zur Umweltprüfung wurden für drei Schutzgüter negati- ve Umweltauswirkungen ermittelt (Landschaft, Pflanzen/Tiere, Wasser). Die Waldflä- che ist als Erholungswald Stufe 1 ausgewiesen. In der Landschaftsbildbewertung ist der Höhenzug als fernwirksamer Orientierungspunkt erfasst. I43 Hartkopf (Marxzell) In der vertiefenden Bewertung zur Umweltprüfung wurden für drei Schutzgüter negati- ve Umweltauswirkungen ermittelt (Mensch, Pflanzen/Tiere, Boden), für das Schutzgut Landschaft werden erhebliche negative Umweltauswirkungen gesehen. Die bewaldete Bergkuppe ist als großräumig unberührter Bereich einzustufen und als Erholungswald ausgewiesen. Die Erschließungsmöglichkeiten werden als erheblich erschwert bewer- tet. Die Fläche liegt im "Landschaftsschutzgebiet Albtalplatten und Herrenalber Berge" sowie im Naturpark "Schwarzwald Mitte/Nord". Die Errichtung von WEA würde hier absehbar den Schutzzielen des LSG widersprechen. 5.3 Konzentrationszone F27 Hagbuckel - Karlsbad Im sachlichen Teilflächennutzungsplan wird eine Konzentrationszone für die Windener- gienutzung auf dem Gebiet der Gemeinde Karlsbad mit einer Größe von etwa 11ha ausgewiesen (vgl. Plandarstellung). Als Restriktionen sind zu beachten: Lage im Wasserschutzgebiet, Zone III Heilquellenschutzgebiet: Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtlich unter 500m² pro WEA betra- gen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versi- ckerung des anfallenden Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhalti- ge Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. (Umweltbericht, Steckbrief) Richtfunkstrecken: Die Fläche wird von Richtfunkstrecken überquert, darunter auch BOS-Strecken. Richt- funkstrecken dürfen durch WEA nicht beeinträchtigt werden. Es ist i. d. R. ein Abstand von 50m einzuhalten. Der Mindestabstand zwischen konkret geplanten Windkraftanlagen und BOS- Richtfunkverbindungen wurde von der der Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden- Württemberg (ASDB-W) mit der für den Digitalrichtfunk zuständigen Planungsfirma auf 250 Meter festgelegt. Wird dieser Mindestabstand unterschritten, wie in der Fläche F27 der Fall, können Störungen nicht mehr mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist gemäß des Windenergieerlasses des Landes Baden- Württemberg, Punkt 5.6.4.13, eine gutachterliche Stellungnahme auf Kosten des Vorhabenträgers erforderlich. Dies ist im Fall einer konkreten Standortplanung im Ge- nehmigungsverfahren zu klären. Die lagegenaue Darstellung von BOS-Strecken im FNP ist nicht zulässig, im Plan wird ein entsprechender Vermerk eingetragen. Lage im Randbereich der erweiterten Schutzzone der DVOR (Flugsicherung): Die Fläche liegt ca. 14,7 km von der VOR-Anlage entfernt. Der erweiterte Schutzbereich ist von der DFS mit 15km angegeben. Die Fläche liegt gem. Stellungnahme der DFS NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 18 / 36 vom 10.09.2013 in einem Kreissegment, in dem voraussichtlich noch einzelne WEA ak- zeptabel sind. Eine kleine Teilfläche liegt in einem Bereich, der laut DFS ungeeignet für WEA bewertet wird. In Kooperation mit dem Regionalverband wurde die DFS gebeten ergänzend zur bishe- rigen Bewertung mehrere Szenarien optionaler WEA-Standorte in verschiedenen Flä- chen zu prüfen; darunter WEA-Standorte in der Fläche F27. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Lage im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord: Die Fläche liegt in der Gebietskulisse des Naturparks Schwarzwald Mitte/Süd. Der NVK wird durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Verordnungsgeber des Naturparks eine Er- schließungszone innerhalb diesem festlegen, damit dort die Erlaubnisvorbehalte für die Errichtung baulicher Anlagen gemäß der Naturparkverordnung regelmäßig nicht gelten. Deponiekörper: Die Deponie ist ordnungsgemäß stillgelegt und bepflanzt. Es bestehen bautechnische und genehmigungsrechtliche Einschränkungen aufgrund des Oberflächenabdichtungs- systems und des Planfeststellungsbeschlusses vom 10.09.1980. Für mögliche WEA- Standorte außerhalb des Deponiegeländes bestehen diese Restriktionen absehbar nicht. Weitere Hinweise: Natura 2000 (vgl. Umweltbericht): Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks des FFH-Gebiets durch die Kon- zentrationszone kann voraussichtlich ausgeschlossen werden, da das FFH-Gebiet nicht direkt betroffen ist. Bei der Erschließung der Fläche ist auf die Aspekte des FFH- Gebiets zu achten. Es wird davon ausgegangen, dass durch Standortwahl der Anlagen und Zuwegung erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets vermieden werden können. Da auf bauleitplanerischer Ebene noch keine genauen Angaben über Art und Umfang der Baumaßnahmen (u.a. Lage der Anlage und Zuwegung) sowie dem Betrieb der Windenergieanlagen vorliegen, können die Belange erst auf der nachgelagerten Planungs- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsebene sinnvoll geprüft werden (Abschichtung). Belange des besonderen Artenschutzes stehen einer Ausweisung der Fläche im Teil- FNP nicht entgegen (vgl. Umweltbericht): Windkraftempfindliche Vögel: Aspekte zum Vorkommen von Vogelarten wurden im Sommer 2013 geprüft (Bioplan 2013). Als windenergieempfindliche Vogelart wurde der Rotmilan als Nahrungsgast ge- sichtet. Ein Brutverdacht oder -nachweis besteht nicht. Die Flächen F24, 26, 27 haben somit ein gering bis mäßiges artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Hinblick auf das Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten. Weitere detaillierte Untersu- chungen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Aspekte sind im Rahmen des Genehmi- gungsverfahrens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvor- kommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bzgl. möglichem Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebensstätten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots wie z.B. durch Kollision ist ggf. in einem Genehmigungs- verfahren zu klären. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 19 / 36 6 Überprüfung des Substanziellen Raums für die Windenergienutzung Der Windenergienutzung im Außenbereich ist in substanzieller Weise Raum zu schaffen. Um einer Verhinderungsplanung entgegenzuwirken, ist nachzuweisen, dass dieser Prä- misse durch die Ausweisung der Konzentrationszonen Windenergie folge geleistet wird. Für den NVK bestehen folgende Flächenverhältnisse: Gesamtfläche NVK 50.260 ha Ausschluss aufgrund eindeutiger rechtlicher Ausschlusstatbestände gem. WEE 48.240 ha verbleibenden Flächen: potentielle Windnutzungsgebiete 2.020 ha Ausschluss aufgrund besonderer städtebaulicher Leitlinien und städtebaulich begründeter Vorsorgeabstände 1.699 ha vertieft untersuchte Flächen (inkl. derjenigen Flächen mit Lage im LSG, VOR- Navigationsbereich ungeeignet sowie ohne artenschutzrechtli- che Aspekte) 321 ha Konzentrationszone F 27 Deponie Hagbuckel 11 ha (3,4% der vertieft untersuchten Flä- chen) Eine alternative Berechnung könnte angestellt werden, wenn für die vertieft untersuch- ten Flächen (321 ha) die vorliegenden weiteren „weichen“ Kriterien berücksichtigt wür- den. Hier können insbesondere folgende Restriktionen zu einer Nicht-Genehmigung von WEA führen: Lage im LSG, Lage in den Radialbereichen der VOR-Navigationsanlage, die von der deutschen Flugsicherung als gänzlich ungeeignet für Konzentrationszone eingestuft werden, Bereiche mit einem sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential. Für diese Bereiche ist eine Genehmigung von Windenergieanlagen im nachgeordneten Genehmigungsverfahren unwahrscheinlich. Werden die Flächen mit diesen o.g. Restriktionen ebenfalls zurückgestellt, stehen für den NVK 94 ha zur Verfügung. Die Konzentrationszone Deponie Hagbuckel umfasst 11 ha, welche dann 11,7% der für die Windenergie zur Verfügung stehenden Flächen entsprächen. Gesamtfläche NVK 50.260 ha Ausschluss aufgrund eindeutiger rechtlicher Ausschlusstatbestände gem. WEE 48.240 ha verbleibenden Flächen: potentielle Windnutzungsgebiete 2.020ha Ausschluss aufgrund besonderer städtebaulicher Leitlinien und städtebaulich begründeter Vorsorgeabstände (inkl. LSG, VOR, sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential) 1.926 ha vertieft untersuchte Flächen (ohne die Flächen mit Lage im LSG, VOR-Navigationsbereich ungeeignet sowie ohne artenschutzrechtliche Aspekte) 321 ha (94 ha) Konzentrationszone F 27 Deponie Hagbuckel 11 ha (11,7% der ver- tieft untersuch- ten Flächen) NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 20 / 36 Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe ist einerseits durch eine sehr hohe Dichte an räumlichen Nutzungen sowie andererseits in den ländlich geprägten Bereichen der Ober- rheinniederung, des Schwarzwaldes und auch des Kraichgaus durch ausgesprochen hochwertige Landschaften geprägt. Die vorherrschende Windhöffigkeit ist in weiten Teilen des Nachbarschaftsverbandes sehr grenzwertig, um Windenergieanlagen sinnvoll und wirtschaftlich betreiben zu können. Im Rahmen des Aufstellungsprozesses wurden so die großen Bemühungen, „Konzentra- tionszonen Windenergie“ auszuweisen, durch eine Vielzahl an harten Kriterien (Arten- schutz, Flugsicherung usw.), aber auch weicher Kriterien (z.B. städtebaulich konfliktreiche Lagen zu historischen Altstädte) zu Nichte gemacht. Vor dem Hintergrund der ausgespro- chen geringen Windhöffigkeit und der sehr geringen Möglichkeiten der Ausweisung leistet die Ausweisung der Konzentrationszone F27 Deponie Hagbuckel einen substantiellen Beitrag zur Windenergiegewinnung. Mit dieser Ausweisung nutzt der Nachbarschaftsverband seine Möglichkeiten aus und er- gänzt das vorgesehene regionalplanerische Angebot, das im Bereich des NVK aus ge- nannten Gründen keine Vorranggebiete vorsieht. 7 Abgleich der Konzentrationszonen mit den Erfordernissen der Landesplanung, der Raumordnung und der Flächennutzungsplanung Die Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie ist den Zielen der Raumordnung anzupassen. Vor diesem Hintergrund erfolgt ein Abgleich der ausge- wählten potenziellen Windnutzungsgebiete mit den freiraumbezogenen Festlegungen im Landesentwicklungs- und Regionalplan. Die in den Steckbriefen (vgl. C Anhang) aufge- führten regionalplanerischen Ausweisungen stehen teilweise einer Windenergienutzung entgegen. Teilweise ist aber auch eine Überplanung mit Konzentrationszonen für Wind- energie möglich, sofern sich die Erforderlichkeit hierzu aus einer Alternativenprüfung im weiteren Verfahren ergibt. Darüber hinaus soll die Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie den Darstellungen des Gesamtflächennutzungsplanes nicht entgegenstehen. 7.1 Landesentwicklungsplan 2002 Der Landesentwicklungsplan 2002 enthält freiraumbezogene Festlegungen. Danach sind die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft und Klima sowie die Tier- und Pflanzenwelt sind in Bestand, Regenerationsfähigkeit, Funktion und Zusammenwirken dauerhaft zu sichern oder wiederherzustellen (PS 5.1.1 G). Der Landesentwicklungsplan legt als Bestandteile zur Entwicklung eines ökologisch wirk- samen großräumigen Freiraumverbunds überregional bedeutsame naturnahe Land- schaftsräume fest. Dies sind (PS 5.1.2 Z): Gebiete, die Teil des künftigen europaweiten, kohärenten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ sind, Gebiete, die sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdiger Biotope oder überdurchschnittliche Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeich- nen und die eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbunds und im Hinblick auf die Kohärenz des europäi- schen Schutzgebietsnetzes besitzen, Unzerschnittene Räume mit hohem Wald- und Biotopanteil und einer Größe über 100 km², Gewässer mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, die bereits lange natürliche und naturnahe Fließstrecken und Auen aufweisen. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 21 / 36 In den überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräumen ist die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern. Planungen und Maßnahmen, die diese Landschaftsräume erheblich beeinträchtigen, sollen unterbleiben oder, soweit unvermeidbar, ausgeglichen werden (5.1.2.1 Z). Die überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume sollen möglichst unzerschnitten in ihrem landschaftlichen Zusammenhang erhalten und untereinander vernetzt werden. In großen unzerschnittenen Räumen sind Eingriffe mit Trennwirkung auf das unvermeidbare zu beschränken. Unabweisbare linienförmige Infrastruktureinrichtungen sind nach Möglichkeit mit bestehenden zu bündeln. Überregional bedeutsame Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind grundsätzlich zu vermeiden (PS 5.1.2.2 Z). Die Konzentrationszone des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe liegt nicht in überregional bedeutsamen Lebensräumen der Karte 4 des Anhangs des LEP 2002. Die Darstellung überregional bedeutsamer Landschaftsräume wird darüber hinaus aber im Regionalplan Mittlerer Oberrhein durch die Festlegung von Schutzbedürftigen Bereichen konkretisiert. 7.2 Regionalplan Mittlerer Oberrhein 7.2.1 Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Den landesplanerischen Vorgaben entsprechend sind im Regionalplan unter anderem Regionale Grünzüge und Schutzbedürftige Bereiche für die verschiedenen Freiraumfunk- tionen und -nutzungen ausgewiesen. Die Ausweisungen des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 stehen der ausgewiesene Konzentrationszone im Gebiet des NVK nicht entgegen. 7.2.2 Teilfortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien – Windenergie Der Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien – Windener- gie enthält Prüfflächen für die weitere Prüfung und Konkretisierung zu Vorranggebieten für die Windenergie. Beim anstehenden Anhörungsverfahren müssen eine Reihe von Be- langen, die maßgeblichen Einfluss auf die Standortwahl haben, konkretisiert werden. So muss insbesondere auch der Umgang mit den Landschaftsschutzgebieten geklärt wer- den. Im Planverfahren erfolgte eine ständige Abstimmung zwischen Regionalplanung und kommunaler Planung. Der Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels 4.2.5 Erneuerbare Energien - Wind- energie enthält Flächen erster, zweiter und dritter Priorität im Gebiet des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe (Stand 1. Offenlage, 2012). Bei Ettlingen-Schluttenbach enthält der Entwurf kleine Flächen erster Priorität. Die geplante Konzentrationszone bei Karlsbad ist im Entwurf der Teilfortschreibung als Fläche zweiter Priorität enthal- ten. 7.3 Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 7.3.1 Wirksamer Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Für die ausgewiesene Konzentrationszone gelten folgende Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans: Sondergebiet Abfallverwertungsanlage, Deponie (geschlossen) Wald NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 22 / 36 Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind mit dem öffentlichen Interesse an der Nutzung der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen. Da die Kon- zentrationszonenplanung in Überlagerung mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen vorgesehen ist, kann die vorhandene Grundnutzung auch künftig mit geringen Ein- schränkungen fortgesetzt werden. 7.3.2 Teilfortschreibung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Auf dem gebiet der Stadt Karlsruhe ist der „Energieberg“ als Windpark dargestellt. Diese Fläche wird beibehalten, hier wird Repowering ermöglicht. Gegenüber den bisher wirksamen Darstellungen des Flächennutzungsplans 2010 sind keine Änderungen durch die ausgewiesene Konzentrationszone zu erwarten. Auf der Grundlage des Windenergieerlasses und des Erlasses MVI 9 ist bei überlagernder Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen unter Beibehaltung der Grundnutzung „Wald“ keine Waldumwandlungserklärung erforderlich. Bei späterer Vorhabenzulassung wird jedoch eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich. 8 Hinweise Auf folgende Punkte ist ergänzend hinzuweisen: Umgang mit Konflikten mit den Bestimmungen des speziellen Artenschutzes Gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG kann regelmä- ßig nur durch tatsächliche Handlungen verstoßen werden. Eine Erfüllung von Verbotstat- beständen kommt demgemäß grundsätzlich nicht schon durch die Aufstellung von Flä- chennutzungsplänen, sondern erst dann in Betracht, wenn bei deren Umsetzung konkre- te Bauvorhaben realisiert werden sollen. Somit kann die Flächennutzungsplanung selbst nicht unmittelbar gegen die Verbotstat- bestände des Artenschutzes verstoßen. Ein Flächennutzungsplan, dessen Umsetzung aber zwangsläufig an rechtlichen Hindernissen – hier des speziellen Artenschutzes – scheitern müsste, ist wegen Vollzugsunfähigkeit unwirksam. Daher wurde bei der Aufstel- lung des Flächennutzungsplans vorausschauend geprüft, ob einer Planumsetzung nicht unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG entgegenstehen. Dies wurde nicht festgestellt. 9 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Erforderlichkeit einer Waldumwandlungserklärung im Zu- sammenhang mit Flächennutzungsplan Windenergie vom 27.08.2012 NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 23 / 36 9 Verfahrensübersicht Aufstellungsbeschluss FNP nach § 2 (1) BauGB 11. Januar 2012 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB 3. bis 28. September 2012 Frühzeitige Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß §2 (2) BauGB, der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 (1) BauGB 25 Juni bis 31. Juli 2012 Erstellung Vorlage Konzept Aktualisierung des Konzeptes 23. Oktober 2012 18. Januar 2013 Synopse der eingegangen Stellungnahmen, AB-Wägungsvorschlag, Konkretisierung der Planung, Anpassung des Umweltberichts Durchführung natur- und artenschutzfachliche Beiträge zur Umweltprüfung März bis September 2013 Fertigstellung der abgestimmten Planunterla- gen und des Umweltberichts Dezember 2013 Offenlagebeschluss der Verbandsversammlung gemäß § 3 (2) BauGB öffentliche Auslegung vorgesehen für 20. Februar 2014 10. März bis 11. April 2014 Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgesehen für 3. März bis 11. April 2014 Satzungsbeschluss N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 24 / 36 10 Anhang Tab. 1 Ausschluss aufgrund anzutreffender sachlicher und rechtlicher Gründe – (harter Ausschluss) Ausschlussflächen: aufgrund rechtlicher Restriktionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Kriterium Fläche Abstand Schutzgut Begründung Siedlung Kurgebiete, Krankenhäu-ser, Pflegeanstalten (FNP, ALK); Reine Wohngebiete x Prüfschritt 1: 750 m (1 WEA) Prüfschritt 2: zusätzlich von 750 bis 1100m (3 WEA) Wohngebiete (FNP) x Prüfschritt 1: 500 m (1 WEA)Prüfschritt 2: zusätzlich von 500 bis 750 m (3 WEA) Misch-, Dorf- und Kernge-biete (FNP) x wohngenutzte Einzelhäuser im Außenbereich (ALK) bzw. Einzelfallprüfung x Prüfschritt 1: 300 m (1 WEA)Prüfschritt 2: zusätzlich von 300 bis 500 m (3 WEA) Gewerbegebiete (FNP) x Sondergebiete (ohne SO Bund) und Gebiete für den Gemeinbedarf (FNP) x Prüfschritt 1: 150 m (1 WEA)Prüfschritt 2: zusätzlich von 150 bis 300 m (3 WEA) Grün- und Erholungsflä-chen (FNP); Sondergebiet Gartenhausgebiet x Prüfschritt 1: -Prüfschritt 2: von 0 bis 500m Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Die Abstände des Prüfschritt 1 ergeben sich aus der TA-Lärm unter Zugrunde-legung der Emissionswerte für eine WEA der Referenzanlage E 82 Die Abstände des Prüfschritt 2 ergeben sich aus der TA-Lärm unter Zugrunde-legung der Emissionswerte für drei WEA der Referenzanlage E 82. Der flächenhaft geltende Ausschluss der einzuhaltenden Abstände zu Sied-lungsflächen und dauerhaft zur Wohnnutzung festgelegte Flächen (siehe oben) wurde aufgrund der Anforderungen von einer Anlage der Referenzanla-ge in Abhängigkeit der Nutzungsform des FNP festgelegt. Die sich hierdurch ergebenden Abstände (z.B. Wohngebiet 500m) sind geringer als der im Wind-energieerlass festgelegte Wert von pauschal 700m. Der Nachbarschaftsver-band verfolgt das Ziel einer Bündelung und legt deshalb die immissionsschutz-rechtlich bedingten Abstände für drei Anlagen der Referenzanlage zu Grunde. Hierdurch erhöht sich der Abstand z.B. bei einem Wohngebiet auf 750m. Die-se Festlegung entspricht der Zielsetzung des Gesetzgebers, „Konzentrations-zonen Windenergie“ auszuweisen. Durch die schrittweise erfolgte Abschich-tung konnte vermieden werden, dass benachbarte Kleinstflächen, die zusam-men auch eine Bündelung darstellen könnten, nicht berücksichtigt werden. (vgl. Kap. 4.3 WEE B-W) Vermeidung von akustischen Beeinträchtigungen der Wohn- und Aufenthalts-funktion sonstige technische Infrastruktur Elektrizitätsfreileitungen (> 110 kV) x 100m im immissionsschutzrechtli-chen Genehmigungsverfah-ren zu prüfen Abstände gemäß WEE B-W Kap. 5.6.4.8 Gefährdung der Infrastruktur, u.a. durch herabfallende Teile der Windenergieanlage VOR-Navigationsanlage x 15 bzw. 10 km Kultur- und Sach-güter Störung der Flugsicherungsanlagen N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 25 / 36 Ausschlussflächen: aufgrund rechtlicher Restriktionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Kriterium Fläche Abstand Schutzgut Begründung Deutsche Flugsicherung erweiterter Anlagenschutz-bereich Stellungnahme Deutsche Flugsicherung 26.7.2012 sowie 10.9.2013: Radialbereiche 0-90°, 125-135°, 210°- 320°bis 15km: Flächen gänzlich unge- eignet Mineralölleitung x 150m Kultur- und Sach-güter Störung der Funktionstüchtigkeit der Infrastruktur Stellungnahme 20.9.2012/ Gesprächsnotiz 19.12.2012: Mindestabstand 150m zur Leitung; evt. Restriktionen/ Vorbe halte und Prüferfordernis im Abstand von 1,5fache der Nabenhöhe sonstige kommunale und regionale Planungen Grünzäsur x - Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Land-schaftspflege x - Pflanzen, Tiere u.Biologische Vielfalt Abbaustandort für oberflä-chennahe Rohstoffe x - Schutzbedürftiger Bereich für den Abbau oberflä-chennaher Rohstoffe x - Bereich zur Sicherung von Rohstoffvorkommen x - Kultur- und Sach-güter Stellungnahme RV MO; 01.08.2012 bzw. Tel. 5.12.2013: In diesen Bereichen ist eine baulich e Nutzung ausgeschlossen. Konzentrati- onszonen Windenergie widersprechen den im Regionalplan festgesetzten Zie-len. Sie sind bei Entscheidungen über Abweichungen zu berücksichtigen. Die Bereiche sind nach RV MO als Tabu eingestuft. Verkehr Bundesautobahnen x 100 m Bundes- und Landesstra-ßen x 40m Kreisstraßen x 30m Schienenwege und Bahnanlagen x 50m Flughäfen und Verkehrs-landeplätze, Sonderlande-plätze, Segelflugplätze x Bauschutzbereich, Hinder-nisbegrenzungsflächen Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Abstände gemäß WEE B-W Kap. 5.6.4.6 – 5.6.4.11 Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bzw. Flugsicherheit u.a. auch durch Flugeis N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 26 / 36 Ausschlussflächen: aufgrund rechtlicher Restriktionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Kriterium Fläche Abstand Schutzgut Begründung Standseilbahn Turmberg Durlach x 50m Flugplatz (Landeplatz / Se-gelfluggelände) x - Hubschrauberlandeplatz x - Land- und Forstwirtschaft Bannwälder x - Schonwälder x - Pflanzen, Tiere u.Biologische Vielfalt vgl. WEE B-W Kap. 4.2.1 Zerstörung wertvoller Biotope / Lebensräume; Beeinträchtigung der Biotop-/ Lebensraum-funktionen Gewässerschutz alle oberirdischen Gewäs-ser x - Gewässer 1. Ordnung und stehende Gewässer > 1 ha x 10 m vgl. WEE B-W Kap. 4.4 und 5.6.4.4 Beeinträchtigung des Gewässerbiotops; Störung von Tierarten Wasserschutzgebiet Zone I x - Wasser Verringerung schü tzender Deckschichten; nach teilige Veränderungen des Grundwassers Wasserschutzgebiet Zone II x - Wasser Wasserschutzgebiete werden per Rechtsverordnung festgesetzt. Diese enthal-ten zur Sicherung des Schutzzwecks Ge- und Verbote. Mit der Errichtung von WEA ist v. a. eine Minderung der schützenden Deckschicht verbunden, wo-durch das Risiko einer nachteiligen Veränderung des Grundwassers steigt. In der Schutzzone II kann im Einzelfall unt er bestimmten ortsspezifischen Vor- aussetzungen eine Befreiung von den Verboten der jeweiligen Schutzgebiets-verordnung möglich sein. Dies gilt allerdings nur für Einzelanlagen. Windparks sind in den Schutzzonen II generell nicht mit den Zielen des Grundwasser-schutzes für die Trinkwassergewinnung vereinbar. (§ 52 Abs.1 WHG; WEE B-W, Kap. 4.4 und 5.6.4.4) Bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen sollten – vorbe-haltlich der Abwägung mit anderen Belangen, insbesondere der Windhöffigkeit – Gebiete außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten gegenüber anderen Standorten vorgezogen werden. (WEE B-W, Kap.4.4) N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 27 / 36 Ausschlussflächen: aufgrund rechtlicher Restriktionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Kriterium Fläche Abstand Schutzgut Begründung Arten und Biotope Naturschutzgebiet x flächenhaftes Naturdenk-mal x gesetzlich geschütztes Bio-top > 1ha x 200m Rast- und Überwinterungs-gebiete von Zugvögeln in-ternationaler und nationaler Bedeutung (RAMSAR Ge-biet Oberrhein) x 700m Pflanzen, Tiere u.Biologische Vielfalt vgl. WEE B-W Kap. 4.2.1 Beeinträchtigung des Schutzzwecks, de r Gebietsfunktionen und/ oder der Er- haltungsziele; Zerstörung und Beeinträchtigung der Biotope, Lebensräume und Flora, Tötung und Störung von Tieren Stellungnahme 26.07.2012 RP KA, Abt. 5: Besprechung 07.08.13; Dr. Mast (UNB Karlsruhe): Der Abstand von 200m zum NSG ist einzuhalten. ZJD Stadt Karlsruhe (UNB) 03.08.2012: Unterstreichung der Schutzbedürftigkeit und Empfindlichkeit der angrenzenden Gebiete um Ramsar-Gebiet Europäische Vogelschutz-gebiete (SPA) mit Vor-kommen windenergieemp-findlicher Vogelarten x - Gem. §§33 und 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Bestimmte Vogelarten reagieren besonders empfindlich auf WEA – sei es durch die Scheuchwirkung, Lärm oder durch Vogelschlag. Daher sind Vogelschutzgebiete mit Vorkommen windenergieempfindlicher Ar-ten prinzipiell von einem Ausbau der Windenergienutzung auszunehmen, es sei denn, eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks und der Erhal-tungsziele des Gebietes kann auf Grund einer FFH-Vorprüfung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Bauleitplanung ausgeschlossen wer-den. N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 28 / 36 Ausschlussflächen: aufgrund rechtlicher Restriktionen nicht zur Verfügung stehende Flächen Kriterium Fläche Abstand Schutzgut Begründung Besonderer Artenschutz: Bereiche, in denen das Vorkommen windenergie-empfindlicher Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen ist x Einzelfall Pflanzen, Tiere u.Biologische Vielfalt Zerstörung und Beeinträchtigung der Lebensräume, Tötung und Störung von Tieren vgl. WEE B-W Kap. 4.2.5 Artenschutzrechtliche Untersuchung 2013: sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential innerhalb der Flächen A 1, B13, C 5/6/7, G II 2/23, H 34, J 15/18 Denkmalschutz Kulturdenkmale von be-sonderer Bedeutung x - Kultur- und Sachgüter vgl. WEE B-W Kap. 4.5 Zerstörung besonders bedeutsamer Kulturgüter Archäologische Denkmale (§§ 2,12, 22 DSchG) x - Kultur- und Sach-güter Stellungnahme RP KA; Abt. 2; 03.08.2012: Bereiche mit archäologischen Denkmälern sind unbedingt auszusparen. N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 29 / 36 Tab 2: Ausschluss aufgrund Weicher Kriterien / städtebaulich begründeter Aspekte (Weicher Ausschluss) Weiche Kriterien:Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachlicher Empfehlungen Kriterium Fläche Vorsorgeabstand Schutzgut Begründung Siedlung Kurgebiete, Krankenhäu-ser, Pflegeanstalten, (FNP, ALK) (ohne Reine Wohngebiete) x von 1100 bis 1500 m Wohngebiete (FNP) x 750 bis 1000 m Misch-, Dorf- und Kernge-biete (FNP) x wohngenutzte Einzelhäuser im Außenbereich (ALK) bzw. Einzelfallprüfung x 500 bis 750 m Sondergebiete (ohne SO Bund), Gebiete für den Gemeinbedarf, störungs-empfindliche Grün- und Er-holungsflächen x 300 bis 500 m Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Vermeidung von akustischen Beeinträchtigungen der Wohn- und Aufenthalts-funktion. Die Abstände ergeben sich aus der TA-Lärm unter Zugrundelegung der Emis-sionswerte für drei WEA der Referenzanlage E 82. Für Reine Wohngebiete werden aufgrund der Siedlungsdichte im NVK und ei-ner Einzelfallbetrachtung die erweiterten Vorsorgeabstände für drei WEA nicht angewendet, sondern die nach TA-Lärm vorgeschriebene Mindestabstände zugrunde gelegt. Die verbleibenden Flächen wurden zusammen und in Abstimmung mit den zu-ständigen Fachbehörden in einer mehrstufigen Einzelfallbetrachtung geprüft und bewertet: ein wichtiger Aspekt war hierbei der Ausschluss aufgrund von im Einzelfall geprüfter städtebaulich begründeter Vorsorgeabstände über die auf-grund immissionsschutzrechtlich ausz uschließende Bereiche hinaus . (Anwendung der erweiterten Vorsorgeabstände laut Beschluss der VV am 03.12.2012) sonstige technische Infrastruktur VOR Anlagenschutzbereich Fläche Ausschluss 15 bzw. 10 km Radialbereiche 90-125°; 135-210°, 320-360° Stellungnahme DFS 10.09.2013: Radialbereiche 90-125°; 135-210°, 320-360°: - bis 10 km ist mit erheblichen Auflagen zu rechnen - bis 15 km Akzeptanz einzelner WEA möglich zivile und BOS Richtfunk-strecken x i.d.R. 50 m im immissionsschutz-rechtlichen Genehmi-gungsverfahren zu prü-fen Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Gemäß §35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB darf die Errichtung von WEA nicht die Funkti-onsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stören. Für Richtfunkverbin-dungen verwendete Frequenzen breiten sich im Funkfeld, das zwischen der Sende- und Empfangsantenne liegt, geradlinig aus. Eine Richtfunklinie kann daher nur dann einwandfrei betrieben werden, wenn zwischen den Richtfunk-sendern und Richtfunkempfängern quasi optische Sicht besteht. Daher ist i.d.R. ein Abstand von 50 m einzuhalte n. Bei BOS-Richtfunkstrecken (Behör- den, Organisationen, Sicherheitsaufgaben) ist unter Umständen ein größerer Abstand einzuhalten; hier gilt für in einem beiderseitigen Abstand von 250m ein Prüfvorbehalt. Inwiefern die Errichtung oder der Betrieb von Windenergie-anlagen zu einer Störung führt, kann erst im Genehmigungsverfahren geklärt N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 30 / 36 Weiche Kriterien:Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachlicher Empfehlungen Kriterium Fläche Vorsorgeabstand Schutzgut Begründung werden. Dies ist u.a. auch abhängig von der Höhe der verlaufenden Richt-funkstrecke. (WEE B-W; Kap. 4.6 und 5.6.4.13) sonstige kommunale und regionale Planungen Regionaler Grünzug x - Schutzbedürftiger Bereich für Erholung x - Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Schutzbedürftige Bereiche für Natur und Landschaft bzw. Erholung, Regionale Grünzüge werden im Regionalplan festgelegt. Die Nutzung der Windenergie kann den dort festgelegten Zielen und Grundsätzen widersprechen. Sie sind mit dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen und bei Entscheidungen über Abweichungen zu berück-sichtigen. Stellungnahme RV MO 01.08.2012: Gemäß Stellungnahme RV MO ist eine Überplanung dieser Bereiche möglich. Eine Alternativenprüfung ist notwendig. (WEE B-W; Kap.4.2.8) Gewässerschutz Wasserschutzgebiet Zone III x - Heilquellenschutzgebiet x - Wasserschutzgebiete werden per Rechtsverordnung festgesetzt. Diese enthal-ten zur Sicherung des Schutzzwecks Ge- und Verbote. Mit der Errichtung von WEA ist v. a. eine Minderung der schützenden Deckschicht verbunden, wo-durch das Risiko einer nachteiligen Veränderung des Grundwassers steigt. (§ 52 Abs.1 WHG; WEE B-W, Kap. 4.4 und 5.6.4.4) Bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen sollten – vorbe-haltlich der Abwägung mit anderen Belangen, insbesondere der Windhöffigkeit – Gebiete außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten bzw. Gebie-te der Schutzzone III gegenüber anderen Standorten vorgezogen werden. (WEE B-W, Kap.4.4) Überschwemmungsgebie-te, wasserrechtlich festge-setzt x - Überschwemmungsflächen x - Schutzgut Wasser; Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Die Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten bedarf der wasserrechtlichen Genehmigung. (HQ 10, HQ 50, HQ 100, HQ 200 am Rhein, HQ extrem nach Tragfähigkeits-studie) (§78 WHG BW; WEE B-W, Kap.5.6.4.4) N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 31 / 36 Weiche Kriterien:Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachlicher Empfehlungen Kriterium Fläche Vorsorgeabstand Schutzgut Begründung Arten- und Biotopschutz Europäische Vogelschutz-gebiete (SPA) mit Vor-kommen windenergieemp-findlicher Vogelarten Fläche Ausschluss i.d.R. 700 m der genaue Abstand ist im Einzelfall festzulegen Pflanzen, Tiere u.Biologische Vielfalt Auch außerhalb der Vogelschutzgebiete liegende WEA können zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vor-sorgeabstand im Einzelfall unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörde festzulegen. (§§33 u. 34 BNatSchG; Anhang 1 VSG-VO; WEE B-W, Kap. 4.2.1 und 4.2.2) Sonstige Natura 2000-Gebiete (z.B. FFH-Gebiete mit Vor-kommen windenergieemp-findlicher Arten des An-hangs IV der FFH-Richtlinie) x i.d.R. 1000 m (der genaue Abstand ist im Rahmen der FFH-VP festzulegen) Sonstige Natura 2000-Gebiete (sonstige FFH-Gebiete) x - Gem. §§33 und 34 BNatSchG sind Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sind mögli-che erhebliche Beeinträchtigungen durch WEA auszuschließen. Können er-hebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele nicht ausge-schlossen werden, so ist das Vorhaben i. d. R. nicht zulässig. Auch außerhalb der FFH-Gebiete liegende WEA können zu erheblichen Be-einträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele führen. Daher ist ein Vorsor-geabstand im Einzelfall unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörde festzu-legen. (§§33 u. 34 BNatSchG; WEE B-W, Kap. 4.2.3.2) Stellungnahme RP KA, Abt. 5 vom 26.07.2012: „Windkraftstandorte in Nähe von FFH-Gebieten mit windkraftempfindlichen Fledermausarten müssen einer genaueren Überprüfung unterzogen werden oder sind wegen des Konfliktpotentials zu streichen.“ Der Prüfbereich beträgt in Anlehnung an BRINKMANN et al. 1000m. Besonderer Artenschutz: Bereiche, in denen das Vorkommen windenergie-empfindlicher Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen ist x Einzelfall Pflanzen, Tiere u.Biologische Vielfalt Zerstörung und Beeinträchtigung der Lebensräume, Tötung und Störung von Tieren vgl. WEE B-W Kap. 4.2.5 Artenschutzrechtliche Untersuchung 2013: Einschätzung des Konfliktpotentials: hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo- tential (D 9) N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 32 / 36 Weiche Kriterien:Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachlicher Empfehlungen Kriterium Fläche Vorsorgeabstand Schutzgut Begründung Generalwildwegeplan x - Biotopverbund x Pflanzen, Tiere u.Biologische Vielfalt Biotopverbundflächen, die nicht bereits von der Standortwahl für Windenergie-anlagen ausgeschlossen sind, gilt es bei der Planung der Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populationen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung von funktionsfähigen ökologischen Wech-selbeziehungen Wildtierkorridore, Kernflächen Biotopverbund Baden-Württemberg. Die in § 21 Abs. 1 BNatSchG geregelten Funktionen sind mit dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwä-gen. (§ 21 Abs. 1 BNatSchG, WEE B-W, Kap.4.2.8) Landschaftsschutz Landschaftsschutzgebiet x - Schutzgüter Land-schaft sowie Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Landschaftsschutzgebiete werden per Rechtverordnung ausgewiesen. Sie dienen insbesondere der Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes sowie der Erhol ungsfunktion. WEA führen in Hinblick auf diese Schutzzwecke regelmäßig zu Konflikten. Die Schutzgebietsverord-nungen umfassen daher meist ein Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das auch für WEA gilt. D. h., dass die Errichtung von WEA in Landschaftsschutzgebie- ten i. d. R. nur mit einer Befreiung durch die Naturschutzbehörde möglich ist. Im Wege der Befreiung können nur singuläre, keine großflächigen Eingriffe zugelassen werden. Bei großflächiger Betroffenheit oder der (teilweisen) Funk-tionslosigkeit des Gebiets durch die Realisierung der Planung ist eine Ände-rung der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Diese kann in einer vollständi-gen Aufhebung oder in einer entsprechend dem jeweiligen Schutzzweck ab-gestufter Zonierung bestehen. Diese Änderung hat vor der Beschließung des Teilflächennutzungsplans zu geschehen. (§ 26 BNatSchG; WEE B-W, Kap. 4.2.3.1) Stellungnahmen RP KA vom 26.7.2012 sowie ZJD Stadt Karlsruhe 7.8.2012: Einschätzungen zu Suchräumen mit Lage in LSG Stellungnahme LRA KA; Termin Hr. Schneider (Koordinationsstelle) 2013: Flächen im LSG des Zuständigkeitsbereiches LRA sollten erst in die Planung mit einbezogen werden, wenn keine anderen Flächen zur Verfügung stehen. N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 33 / 36 Weiche Kriterien:Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachlicher Empfehlungen Kriterium Fläche Vorsorgeabstand Schutzgut Begründung Landschaften von heraus-ragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit x - Schutzgut Land-schaft Die Landschaft ist auch im Hinblick auf ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu schützen (§1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Daher ist bei der Standortsuche für WEA das Landschafsbild zu berücksichtigen u. ggf. zwischen einer Nutzung der Windenergie und dem Schutz des Landschaftsbildes (neben anderen Be-langen) abzuwägen. Landschaftsbildbewertung sehr hoch (Vertiefung Land-schaftsbild zur UP; HHP 2013) (§1 BNatSchG; WEE B- W, Kap. 4.2.6) Naturpark x - Schutzgüter Land-schaft und Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Gemäß § 27 BNatSchG sind Naturparke u. a. von besonderer Bedeutung für die Erholung des Menschen. Auf den Schutz des Landschaftsbildes vor visuel-len Beeinträchtigungen ist daher in Naturparken ein besonderes Augenmerk zu legen. Auf Flächen der Naturparke, die keinen anderen Schutzgebietsregelungen un-terworfen sind und für die keine Erschließungszonen festgelegt sind, gilt für die Errichtung von Windenergieanlagen ein Erlaubnisvorbehalt nach den Natur-parkverordnungen. Bei nicht nur singulärer Betroffenheit oder der teilweisen Funktionslosigkeit des Gebiets durch die Realisierung der Planung ist eine Änderung der Schutzgebietsverordnung erforderlich, bevor eine Genehmigung erteilt wird. Bei der Standortsuche sollten die Schutzzwecke des Naturparks (neben anderen Belangen) und die für die Windenergienutzung sprechenden Belange berücksichtigt und abgewogen werden. (§27 BNatSchG; WEE B-W, Kap.4.2.4 und 5.6.4.1.3) Land- und Forstwirtschaft Bodenschutzwälder x - Schutzgut Boden Bodenschutzwald dient dem Schutz erosionsgefährdeter Standorte. Dieser Be-lang ist bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen In-teresse an der Windenergienutzung, abzuwägen. (§30 LWaldG; WEE B-W, Kap. 4.2.3.3 und 4.2.7) N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 34 / 36 Weiche Kriterien:Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachlicher Empfehlungen Kriterium Fläche Vorsorgeabstand Schutzgut Begründung Sonstiger Wald mit Schutz- und Erholungsfunktion (Waldfunktionskartierung der FVA) x - Schutzgut Boden Die Waldfunktionskartierung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg (FVA) erfasst auch die Schutzfunktionen von Wald wie Immissions-, Klima- , Wasse r- und Sichtschutzwald sowie sonstiger Erholungswald. Auch wenn diese Kategorisierung keiner rechtlichen Sicherung gleich kommt, sollte im Einzelfall geprüft werden, inwiefern Errichtung oder Be-trieb von WEA zu Konflikten mit den Waldfunktionen führen können. Die Be-lange der Waldfunktionen sind mit dem öffentlichen Interesse an der Wind-energienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen. (WEE B-W, Kap.4.2.7) Erholungswald mit Recht-verordnung x - Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Wald kann per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, sofern es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Dieser Belang ist bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an der Windenergie-nutzung, abzuwägen. Durch die Errichtung von WEA in Erholungswäldern können sich Nutzungskonflikte ergeben. Im Einzelfall kann auch das Einhalten von Vorsorgeabständen zum Erholungswald empfehlenswert sein. (§ 33 LWaldG; WEE B-W, Kap. 4.2.3.3 und 4.2.7) Schutzwald gegen schädli-che Umwelteinwirkungen x - Schutzgüter Was-ser, Klima, Boden Gemäß § 31 LWaldG kann Wald per Rechtsverordnung zu Schutzwald gegen schädliche Umwelteinflüsse erklärt wer den. Er dient v. a. dem Schutz des Grund- und Oberflächenwassers sowie des Klimas. Diese Belange sind bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit den übrigen öffentlichen und privaten Belangen, wie etwa dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung, abzuwägen. (§ 31 LWaldG; WEE B-W, Kap. 4.2.3.3 und 4.2.7) N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE B EGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 P LANUNGSSTELLE N ACHBARSCHAFTSVERBAND K ARLSRUHE 35 / 36 Weiche Kriterien:Einzelfallbetrachtung aufgrund rechtlicher Restriktionen und fachlicher Empfehlungen Kriterium Fläche Vorsorgeabstand Schutzgut Begründung Denkmalschutz Umgebungsschutz für Kul-turdenkmale von besonde-rer Bedeutung x Einzelfall Kultur- und Sachgüter Zerstörung von besonders bedeutsamen Kulturgütern (vgl. WEE B-W Kap. 4.5) Stellungnahme RP KA, Abt. 2 vom 10.07.2012: Benennung der Kulturgüter mit Umgebungsschutz gem. § 12; 28 DSchG Stellungnahme RP KA, Abt. 2 vom 20.06.2013: zu den entsprechenden Flä-chen des RV MO gab es Besprechungen /Termin mit Hr. Keller bzgl. Wall-fahrtskapelle Untergrombach; vertiefende Betrachtungen durch Visualisierung werden als sinnvoll angesehen. Gegenüber der Flächen H 34 und I 43 liegen voraussichtlich keine erheblichen Bedenken vor. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE BEGRÜNDUNG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Stand: 20. Januar 2014 PLANUNGSSTELLE NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 36 / 36 Windenergie im Nachbarschaftsverband Karlsruhe Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie (15. Januar 2014) HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner raumplaner I landschaftsarchitekten D 72108 Rottenburg a.N. IMPRESSUM HHP Hage+Hoppenstedt Partner raumplaner I landschaftsarchitekten Gartenstr.88 D-72108 Rottenburg am Neckar Fon: 07472 9622 0 Fax: 07472 9622 22 Mail: info@hhp-raumentwicklung.de Web: www.hhp-raumentwicklung.de Bearbeiter/-innen Renate Galandi, Gottfried Hage, Jacqueline Rabus Rottenburg, den 15.Januar 2014 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 INHALT 1 VORBEMERKUNG UND EINLEITUNG 7 1.1 Abschichtung von Prüferfordernissen 7 1.2 Änderungen während des Planungsprozesses 8 2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES UND DESSEN VORAUSSICHTLICHER ENTWICKLUNG BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLANS SOWIE DARSTELLUNG DER RELEVANTEN UMWELTZIELE 9 2.1 Bevölkerung und Gesundheit des Menschen 9 2.1.1 Definition und Funktionen 9 2.1.2 Derzeitiger Umweltzustand 10 2.1.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele 14 2.1.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans 15 2.2 Kultur- und Sachgüter 16 2.2.1 Definitionen und Funktionen 16 2.2.2 Derzeitiger Umweltzustand 16 2.2.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele 18 2.2.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans 20 2.3 Landschaft 20 2.3.1 Definitionen und Funktionen 20 2.3.2 Derzeitiger Umweltzustand 21 2.3.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele 24 2.3.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans 26 2.4 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 26 2.4.1 Definitionen und Funktionen 26 2.4.2 Derzeitiger Umweltzustand 27 2.4.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele 33 2.4.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans 34 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 2.5 Boden 35 2.5.1 Definition und Funktionen 35 2.5.2 Derzeitiger Umweltzustand 35 2.5.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele 37 2.5.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans 39 2.6 Wasser 39 2.6.1 Definition und Funktionen 39 2.6.2 Derzeitiger Umweltzustand 40 2.6.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele 41 2.6.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans 43 2.7 Klima und Luft 44 2.7.1 Definition und Funktionen 44 2.7.2 Derzeitiger Umweltzustand 44 2.7.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele 45 2.7.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans 46 2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 47 3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN UND ALTERNATIVENPRÜFUNG 48 3.1 Anlagencharakterisierung und Wirkung von Windenergieanlagen 48 3.2 Würdigung des Planungsansatzes zur Ermittlung und Ausweisung geeigneter Konzentrationszonen Windenergie aus Umweltsicht 54 3.3 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, Alternativenprüfung, Vermeidungs- und Minimierungsmassnahmen 57 4 GESAMTPLANBETRACHTUNG, KUMULATIVE WIRKUNGEN UND WECHSELWIRKUNGEN 61 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 5 FFH-VERTRÄGLICHKEIT 62 5.1 Anlass und rechtliche Rahmenbedingungen 62 5.2 FFH-Vorprüfung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie 63 6 BESONDERER ARTENSCHUTZ 67 7 GEPLANTE ÜBERWACHUNGSMASSNAHMEN 70 8 ZUSÄTZLICHE ANGABEN 72 8.1 zusammenstellung von Daten 72 9 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 73 QUELLEN 85 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 ABBILDUNGEN Abb. 1 Kurorte, Erholungswald und Naturpark im NVK ............................................................................ 12 Abb. 2 Flächen für die Naherholung .......................................................................................................... 13 Abb. 3 landschaftsprägende regionalbedeutsame Kulturdenkmale ......................................................... 18 Abb. 4 Naturräume des Nachbarschaftsverband Karlsruhe ..................................................................... 22 Abb. 5 Landschaftsschutzgebiete, Regionaler Grünzug und relativ unzerschnittene Räume im Nachbarschaftsverband Karlsruhe ................................................................................................. 24 Abb. 6 NATURA 2000-Gebiete .................................................................................................................. 29 Abb. 7 Schutzgebiete Natur- und Waldschutz, Wildtierkorridor sowie Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz u. Landschaftspflege ............................................................................... 31 Abb. 8 Biotopverbund und Generalwildwegeplan ..................................................................................... 32 Abb. 9 Bodenschutzwald, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Sonderstandort für naturnahe Vegetation sowie Schutzbedürftiger Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz ...................... 37 Abb. 10 Flächenausweisungen der Wasser- und Forstwirtschaft ............................................................... 41 Abb. 11 Klima- und Immissionsschutzwald ................................................................................................. 45 Abb. 12 Schema eines WEA –Standorts ..................................................................................................... 49 Abb. 13 Konzeptansatz im NVK .................................................................................................................. 74 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 TABELLEN Tab. 1 landschaftsprägende regionalbedeutsame Kulturdenkmale im NVK ............................................ 17 Tab. 2 Technische Daten ENERCON E-82 I E-101 .................................................................................. 48 Tab. 3 Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkung von Windenergieanlagen auf die Schutzgüter ............................................................................................................................... 51 Tab. 4 Übersichtstabelle der Bewertung der potentiellen Windnutzungsgebiete ..................................... 59 Tab. 5 potentielle Windnutzungsgebiete in NATURA 2000-Gebieten, die voraussichtlich zu umfangreichen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgegenstandes führen würden ............................................................................................................................................ 63 Tab. 6 potentielle Windnutzungsgebiete für die von einer erheblichen Beeinträchtigung der NATURA 2000-Gebiete auszugehen ist ........................................................................................ 65 Tab. 7 potentielle Windnutzungsgebiete innerhalb FFH-Gebieten ohne windenergieempfindlichen Arten als Schutzzweck bzw. die im 200 m Abstand zu diesen liegen (sonstige FFH-Gebiete) ........................................................................................... 66 Tab. 8 Übersichtstabelle der Bewertung der einzelnen potentiellen Windnutzungsgebiete .................... 80 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 7 1 Vorbemerkung und Einleitung Im Umweltbericht werden gemäß BauGB die voraussichtlichen erheblichen Auswir- kungen, die die Durchführung des Flächennutzungsplans auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Zielsetzungen und des räumlichen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht zeigt dabei auch auf, wie erhebliche negative Umweltauswirkungen vermieden oder vermindert wurden. In der Umweltprüfung wird der derzeitige Umweltzustand und dessen voraussichtli- cher Entwicklung bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans (Status-quo- Prognose, auch sog. „Nullvariante“) (siehe Kap. 3) beschrieben. Bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen wird dreistufig vorgegangen: Zunächst wird der verfolgte Ansatz der Flächennutzungsplanentwicklung hin- sichtlich seiner konfliktvermeidenden Wirkung von Umweltauswirkungen ge- würdigt. In einem weiteren Schritt werden die einzelnen möglichen Konzentrationszo- nen Windenergie insbesondere hinsichtlich erheblicher nachteiliger Umwelt- auswirkungen vertiefend untersucht. Abschließend werden die Umweltauswirkungen der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen und sonstiger Wechselwirkungen betrachtet. 1.1 ABSCHICHTUNG VON PRÜFERFORDERNISSEN Um Doppelprüfungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber vorgesehen, die Prüfer- fordernisse auf den unterschiedlichen Planungsebenen „abzuschichten“. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die wesentlichen Aspekte eines Teilflächen- nutzungsplanes auch auf dieser Ebene zu prüfen sind und nicht auf die verbindli- che Bauleitplanungsebene „abgeschichtet“ werden können. Nur mit einem vollstän- digen Vergleich der Entwicklungsalternativen und auch der Betrachtung weitge- hend aller Prüfkriterien kann die Umweltprüfung gelingen. Zu berücksichtigen ist, dass die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) für manche Fragen und Prüferfordernisse aufgrund der maßstabsbezogenen An- sprache der zukünftigen Nutzung oder auch der notwendigen Detailkartierungen ungeeignet ist. Somit ist in diesen Fällen eine weitgehende „Abschichtung“ der Prü- fung auf die verbindliche Bauleitplanung bzw. Genehmigungsebene zu empfehlen. Anzusprechen sind hierbei insbesondere artenschutzrechtliche Aspekte: sie lassen sich lediglich entsprechend der Maßstabsebene prüfen, um grundlegend den ge- setzlichen Anforderungen zu genügen und die Wirksamkeit des Teilflächennut- zungsplanes nicht zu gefährden. Eine vertiefte Betrachtung kann und muss auf- grund der Detailschärfe sowie auch aufgrund des Zeitaspektes der Prüfungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Bebauungsplanverfahren oder im Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen (BImSch) erfolgen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 8 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 1.2 ÄNDERUNGEN WÄHREND DES PLANUNGSPROZESSES Die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung Mitte 2012 wur- den geprüft und soweit möglich im Planungskonzept und Umweltprüfung berück- sichtigt (s. Synopse zur frühzeitigen Beteiligung des FNP - Windenergie). Für die Umweltprüfung führten v.a. die zusätzlichen Hinweise auf faunistische Vorkommen zu weiteren Erkenntnissen bzgl. der Umweltauswirkungen. Diese wurden in den Steckbriefen zu den potentiellen Windnutzungsgebieten aufgenommen und hin- sichtlich des Besonderen Artenschutzes berücksichtigt. Ebenso wurden die Ein- schätzungen zu den Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung von Seiten der zuständigen Fachbehörde konkretisiert. Auch diese wurden in der Umweltprüfung aufgenommen. Aufgrund zusätzlicher Kenntnis zu vorhandenen Infrastrukturen wie Ölleitungen, Navigationsanlagen der Deutschen Flugsicherung u.a. mussten einige potentielle Windnutzungsgebiete nach der Frühzeitigen Beteiligung anders abgegrenzt wer- den. Ebenso konnten Flächen aufgrund vertiefender Untersuchungen nicht mehr als Konzentrationszonen vorgesehen werden. So ergab die Beurteilung der Geräusch- immissionen durch Windenergieanlagen bei der benachbarten Bebauung im Be- reich um Karlsruhe-Knielingen, dass sich diese Flächen nicht als Konzentrations- zone eignen. Änderungen während des Planungsprozesses können im Vergleich zum Konzept zur Windenergie (Stand Oktober 2012) zu abweichenden Einschätzungen der Um- weltauswirkungen führen. Diese werden auch in den Gebietssteckbriefen dargelegt. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 9 2 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzu- standes und dessen voraussichtlicher Entwicklung bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans sowie Darstellung der relevanten Umweltziele Im Rahmen der Umweltprüfung wird nicht das Ziel verfolgt, eine umfassende öko- logische Analyse für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe anzufertigen, sondern vielmehr eine Beurteilung des Zustands der im Gesetz aufgeführten Schutzgüter aus einer kommunalen Perspektive vorzunehmen. Der Umweltzustand wird anhand folgender Gliederung schutzgutbezogen beschrieben: Definition und Funktionen Derzeitiger Zustand Darstellung der relevanten Umweltziele Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans Im Mittelpunkt stehen die Angaben zum derzeitigen Zustand der einzelnen Schutz- güter. Dabei wird auch auf bestehende Belastungen der Schutzgüter hingewiesen, die im Zusammenhang mit der Wirkungsprognose bewertungsrelevant sind. Bei der Beurteilung des derzeitigen Zustandes konnte auf die umweltrelevanten Geodaten des Landes, der Region und des Nachbarschaftsverbandes zurückgegriffen wer- den. Die Darstellung der voraussichtlichen Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planungen macht deutlich, wie sich der Umweltzustand ohne die Realisierung des Teilflächennutzungsplans („Nullvariante“) vermutlich weiterentwickeln würde. Es handelt sich dabei um eine Trendbewertung der Umweltentwicklung. Die „Null- variante“ beinhaltet demnach nicht, dass keine Windenergieanlagen gebaut wer- den, sondern lediglich dass kein Teilflächennutzungsplan Windenergie aufgestellt wird. 2.1 BEVÖLKERUNG UND GESUNDHEIT DES MENSCHEN 2.1.1 Definition und Funktionen Das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen wird abgebildet durch die Teilaspekte: Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen Wohn- und Wohnumfeldfunktion Erholungs- und Freizeitfunktion Für den Teilaspekt Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen sind insbesonde- re die gesetzlichen Standards des BImSchG sowie der 16., der 22. sowie der 33. BImSchV heranzuziehen, die verbindliche Vorgaben für die Vermeidung schädli- cher Umwelteinflüsse, insbesondere Lärmbelastung und Luftverunreinigung, bein- halten. Im Sinne des zu beachtenden Vorsorgegebotes sind darüber hinaus die Orientierungswerte zum Schallschutz im Städtebau der DIN 18005 relevant. Als primäre Aufenthaltsorte des Menschen kommen den bewohnten Siedlungsbe- reichen mit ihrem näheren Umfeld eine besondere Bedeutung für die Gesundheit, die Lebensqualität und das Wohlbefinden zu. Im Sinne des Vorsorgegedankens sind unter dem Aspekt der Wohn- und Wohnumfeldfunktion auch solche Flächen Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 10 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten zu berücksichtigen, die für künftige Wohn- und Wohnumfeldnutzungen vorgehalten werden. Hinsichtlich der Erholungs- und Freizeitfunktion sind zum einen erholungsrelevante Freiflächen im Wohnumfeld, zum anderen aber auch wichtige landschaftliche Erho- lungsgebiete sowie Erholungszielpunkte und Elemente der freizeitbezogenen Infra- struktur relevant. Darüber hinaus geht es im Hinblick auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung darum, Menschen vor negativen Umwelteinflüssen wie u.a. Lärm und visuelle Beeinträchtigungen zu schützen. 2.1.2 Derzeitiger Umweltzustand Lärmimmissionen Lärmbelastungen können sehr massive negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen haben. Die Hauptquellen für Lärmbelastun- gen sind der Straßenverkehr, der Schienen- und Luftverkehr und die Industrie. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation ist ab einem Lärmpegel von mehr als 55 dB(A) am Tage sowie 45 dB(A) in der Nacht von einer Beeinträchti- gung der Lebensqualität bzw. des Wohlbefindens auszugehen. Überschreiten die Werte 65 dB(A), werden sie als gesundheitsgefährdend eingestuft. Entlang der übergeordneten Verkehrstrassen wie der A 5, A 8, B 3, B 36 werden die Lärmbelastungen werden die oben genannten Tag- und Nachtwerte erreicht bzw. überschritten (LUBW 2013). Gleiches gilt für die Bereiche entlang der Schie- nenstrecken. Kartierungen des Umgebungslärms bzw. der Lärmminderungsplan werden derzeit für den Bereich der Stadt Karlsruhe aktualisiert, für Ettlingen liegt der Entwurf eines Lärmaktionsplans vor, in Waldbronn, Karlsbad und Weingarten wird die Thematik diskutiert. Für die Erholungsnutzung sind insbesondere die ruhigen Bereiche von Interesse. Hierzu gehören in erster Linie die eher ländlichen Gebiete südlich von Ettlingen und Waldbronn – Spessart, Schöllbronn, Spielberg, Marxzell- sowie im Kraichgau öst- lich Hohenwettersbach. Durch die sehr hohe Nutzungsintensität des Ballungsraums Karlsruhe sind diese etwas ruhigeren Bereiche von besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung und hoch empfindlich gegenüber Störungen. Erholungs- und Freizeitfunktionen Die sehr unterschiedlichen Landschaftsräume des Nachbarschaftsverbands Karls- ruhe bieten für die freiraumbezogene Erholung eine außerordentliche landschaftli- che Erlebnisqualität. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, insbeson- dere des Schwarzwaldes, das vorherrschende land- und forstwirtschaftliche Nut- zungsmuster, die baukulturellen Sehenswürdigkeiten sowie die infrastrukturellen Erholungseinrichtungen führen zu attraktiven Freizeit- und Erholungsbedingungen. Von besonderer Bedeutung für landschaftsbezogene Erholung und nachhaltigen Tourismus ist der Naturpark Schwarzwald Mitte/ Nord (s. Abb. 1). Wälder mit besonderer Erholungsfunktion sind aufgrund einer auffallenden Inan- spruchnahme durch Erholungssuchende erfasst worden. Die letzte Erhebung von Daten für die Abgrenzung von Erholungswald wurde in den Jahren 1989/90 durch- geführt. Da sich seitdem das Freizeitverhalten und die Bevölkerungsstruktur in wei- ten Teilen des Landes verändert haben, ist davon auszugehen, dass nicht alle Wälder, die Erholungsfunktionen erfüllen, auch als solche ausgewiesen sind. An methodischen Grundlagen für eine Neuausweisung des Erholungswaldes wird ge- arbeitet (FVA 2012). Erholungswälder zeichnen sich durch ein dichtes Wegenetz aus, die forstliche Nutzung und der Naturschutz sind hier gegenüber der Erho- lungsnutzung als zweitrangig anzusehen. Je nach Frequentierung wird nach Erho- Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 11 lungswald Stufe I und II unterschieden. Als Erholungswald der Stufe I sind in erster Linie folgende Bereiche ausgewiesen: Waldbereiche bei Rappenwört/ Kastenwört, Hardt zwischen Rheinstetten und Ettlingen, Weiherwald, Hardtwald nördlich Karls- ruhe, Rittnert, Unterwald, Großer Wald südlich von Karlsbad. Erholungswald der Stufe II befindet sich im gesamten Gebiet des Nachbarschafts- verbandes v.a. in den Schwarzwaldbereichen bei Marxzell, im Kraichgau sowie auf der Hardtebene (Hardtwald) (s. Abb. 1). Der gesetzliche Erholungswald nach § 33 LWaldG bietet Möglichkeiten der frei- raumbezogenen Erholung in Verdichtungsräumen und im Nahbereich von größeren Siedlungen, Kur- und Erholungsorten. Folgende Bereiche sind als Erholungswald ausgewiesen: Teilbereiche des Hardtwalds / südlicher Wildpark; Teilbereiche des Schloßgartens; Vockenau; Lutherisch Wäldele; Rappenwörth; Teilbereiche des Weiherwalds; Wolfartsweierer Wald; am Turmberg; Teilbereiche der Hardt; Teilbe- reiche Rißnert / Oberwald; Bergwald; Teilbereiche Rittnert. Die südlichen Bereiche des Nachbarschaftsverbands im Schwarzwald sind dem Naturpark Schwarzwald Mitte/ Nord zugehörig. Ziel ist es, diese wertvolle Kultur- landschaft in ihrer heutigen Form zu bewahren und Natur und Landschaft für den Menschen erlebbar zu machen. Die Vielfalt im Schwarzwald soll erhalten und We- ge in eine nachhaltige Zukunft der Region aufgezeigt werden. Um eine Landschaft in einem größeren Zusammenhang erleben zu können, sind Aussichtspunkte wichtig. Der Blick von diesen Punkten ist besonders empfindlich gegenüber Störungen des Landschaftsbildes und des Erlebnispotentials einer Landschaft. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 12 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Abb. 1 Kurorte, Erholungswald und Naturpark im NVK (Regionalverband MITTLERER OBER- RHEIN 2003, FVA 2013, RIPS-Datenpool 2011) Für die Naherholung stehen Grün- und Freizeitflächen sowie Landschaftsbereiche in fußläufiger Entfernung zu den Wohn- und Mischbauflächen zur Verfügung. Als fußläufig gut erreichbare Entfernung werden 750 m angenommen. Erholungs- schwerpunkte sind neben zahlreichen anderen Bereichen insbesondere der Epp- lesee bei Rheinstetten, der Grötzinger Baggersee sowie der Baggersee Eggenstein (s. Abb. 2). Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 13 Abb. 2 Flächen für die Naherholung (AROK 2011) Bioklima und Schadstoffimmissionen Aspekte des Bioklimas und der Schadstoffimmissionen, die wesentliche Aspekte des Schutzgutes Bevölkerung und Gesundheit des Menschen sind, werden durch Nutzung von regenerativen Energien nicht direkt tangiert. Aus diesem Grund wird auf eine Darstellung des derzeitigen Umweltzustands verzichtet. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 14 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 2.1.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele Die Umweltziele ergeben sich aus den allgemeinen Zielsetzungen des Baugesetz- buches und der Fachgesetzgebung sowie aus den Zielsetzungen des Landesent- wicklungsplanes, des Regionalplans und des Landschaftsplans 2010. Im Nachfolgenden werden diejenigen rechtlichen Vorgaben und Umweltziele aufge- führt, die durch eine Nutzung erneuerbarer Energie durch Windenergieanlagen tangiert werden können. rechtliche Vorgaben und Umweltziele Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes §1 (5) BauGB (s. Kap. 4.2.6 Windener- gieerlass) Berücksichtigung der umweltbezogenen Auswirkungen auf den Men- schen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse; Berücksichtigung der Belange von Freizeit und Erholung; Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes; Vermeidung von Emissionen; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität § 1 (6) BauGB Sicherung von Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen § 1 (1) BNatSchG Sicherung des Erholungswertes von Natur und Landschaft Erhalt der für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutsa- men Freiräume § 1 (4) BNatSchG LEP 2002 Kap. 1.9 S.7; Kap. 2.4.1 S. 15; Kap. 2.4.3.6, 2.4.3.9 S. 18; Kap. 5.1.1 S. 45 (s. Kap. 4.2.3.3, 4.2.6 und 4.2.7 Windenergieerlass) Erhalt und Schaffung der innerörtlichen und siedlungsnahen Frei- räume (Naherholungsbereiche) §1 (6) BNatSchG (s. Kap. 4.2.6 WEE) Sicherung von Naturlandschaften und historische gewachsene Kul- turlandschaften, inkl. ihrer Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler in ihrer Eigenart, Vielfalt und Schönheit sowie wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum §1 (4) Nr. 1 BNatSchG (s. Kap 4.2.3.3, 4.2.6 und 4.2.7 Windenergieerlass) Schutz der Allgemeinheit vor Lärm; Reinhaltung der Luft § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG § 45 BImSchG Umweltplan, S. 92; S. 113 Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und erheblichen Belästigungen (Lärmbelastung und Luftverunreinigung) § 1 (1) BImSchG BImSchG sowie 16. , 22., 33. und 39. BImSchV 34. BImSchV Richtlinie 1999/30/EG (Grenzwerte für Schwe- feldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Parti- kel und Blei) Richtlinie 2002/49EG (Umgebungslärmrichtlinie) DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) (s. Kap. 4.2.7 und 4.3 Windenergieerlass) Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 15 Zielsetzungen aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 (G) Bei der Entwicklung des Freiraums, der Siedlungs- und Infrastruktur sind die wechselseitigen Zusammenhänge und Abhängigkeiten zu berücksichtigen. Raum- beeinflussende Maßnahmen sollen so aufeinander ausgerichtet werden, dass sowohl die Lebensqualität in den Siedlungen für die Menschen vor Ort als auch die ökologische Qualität der Freiräume gesichert und verbessert werden. Kap. 1.3.1 (G) (...) Hierzu sollen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Land- schaft bewahrt (...) werden. Kap. 1.6.1 (G) Trassen und Standorte der Infrastruktureinrichtungen sind auf die Siedlungs- und Freiraumentwicklung abzustimmen. (...) Kap. 1.7 (G) Die vielfältige Eignung der Region für die Erholung ist zu erhalten. Hierzu sind insbesondere die Räume mit günstigen natürlichen Voraussetzungen für die Erho- lung zu sichern und so zu entwickeln, dass sie ihre unterschiedlichen Funktionen erfüllen. (...) Kap. 3.3.4.1 (G) In den Freiräumen ist ein den natürlichen Standortbedingungen möglichst entsprechendes Landschaftsbild zu erhalten oder zu entwickeln. Kap. 3.3.1.1 Zielsetzungen aus dem Landschaftsplan 2010 NVK Unterscheidung und Erhaltung zonal differenzierter Ökosysteme: im Außenbereich land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie relativ ungestörte, d.h. weniger vom Menschen beeinflusste Standorte; (...) Kap. 6.2.5 Bewahrung historischer Kulturlandschaften (...) Kap. 6.2.5 2.1.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflä- chennutzungsplans Bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzent- rationszonen Windenergie würde der städtebauliche Rahmen für eine geordnete, nachhaltige Entwicklung in dem Bereich der Windenergienutzung im Hinblick auf das Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit des Menschen fehlen. Mit dem FNP werden Konzentrationszonen ausgewiesen, die auch die Aspekte von Natur und Landschaft berücksichtigen. Es werden Bereiche ermittelt, die für eine Nutzung mit WEA besonders geeignet sind und eine Bündelung von WEA ermögli- chen. Alle raumbeanspruchenden Nutzungen des Nachbarschaftsverbandes wer- den bei der Ausweisung dieser Konzentrationszonen berücksichtigt. Eine gezielte Flächenausweisung und Bündelung kann zur Vermeidung einer flächigen Überprä- gung der Landschaft durch WEA beitragen. Gerade in Gebieten mit hoher Erho- lungsnutzung ist dies von großer Bedeutung. Im Hinblick auf das Schutzgut `Bevöl- kerung und Gesundheit des Menschen ́ betrifft die Vermeidungs- und Bündelungs- funktion v. a. die Aspekte der Flächeninanspruchnahme für die Erschließung, Be- einträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsfunktionen durch Lärmimmissionen und visuelle Störungen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 16 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 2.2 KULTUR- UND SACHGÜTER 2.2.1 Definitionen und Funktionen Kulturgüter Die im BNatSchG formulierten Grundsätze des Naturschutzes und der Land- schaftspflege beziehen sich außer auf den Naturhaushalt und die Naturgüter auch auf die Erhaltung von historischen Kulturlandschaften und von Landschaftsbestand- teilen mit besonderer Eigenart, einschließlich solcher mit besonderer Bedeutung für geschützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- und Bodendenkmale (BNatSchG § 2 Abs. 1 Nr. 14). Schutz, Erhaltung und Pflege der Kulturgüter im Einzelnen werden darüber hinaus im Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Unter Kulturgütern werden insbesondere denkmalschutzrelevante Flächen und Ob- jekte wie z. B. historische Gebäude und Ensembles, architektonisch / ingenieur- technisch wertvolle Bauten, archäologische Schätze oder kunsthistorisch bedeut- same Gegenstände verstanden. Dabei sind im Rahmen der UP zum Teilflächen- nutzungsplan insbesondere die Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung gem. § 12 und ihr Umgebungsschutz gem. § 15 (3) Denkmalschutzgesetz BW sowie ar- chäologische Fundstätten außerhalb der Ortslagen von Interesse. Des Weiteren werden kulturhistorisch bedeutsame Landschaften sowie Kultur- und Naturlandschaften, die in die „Liste des Erbes der Welt“ der UNESCO eingetragen sind, als Kulturgüter erfasst. Sonstige Sachgüter Unter dem Begriff der Sachgüter ist zunächst rechtlich alles gefasst was § 90 BGB unter Sache versteht. Unter ‚sonstige Sachgüter‘ werden i.d.R. die Objekte betrach- tet, die von allgemeinem Wert für die Bevölkerung sind und mit der räumlichen Umwelt in einem engen Zusammenhang stehen. Die sonstigen Sachgüter sind überwiegend bereits aufgrund der angewendeten Ausschlusskriterien berücksichtigt worden. Weitergehende Aspekte sind auf Ge- nehmigungsebene zu untersuchen und zu berücksichtigen. 2.2.2 Derzeitiger Umweltzustand Im Nachbarschaftsverband befinden sich bedeutsame Kulturdenkmale als kulturge- schichtliche Zeugnisse. Die Erlebbarkeit kulturgeschichtlicher Zeugnisse in ihrer Gesamtheit ist zu ermöglichen. Hier gilt es das gesamte Ensemble d.h. die kulturel- len Elemente samt ihrer direkten Umgebung zu wahren und insbesondere vor stö- renden visuellen Veränderungen zu schützen. Für das Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung nach §12 DSchG ist die Umgebung von erheblicher Bedeutung (s. Abb. 5). Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um ein Kulturdenkmal in landschaftlich exponier- ter Lage handelt bzw. der Bezug des Kulturdenkmals zur umgebenden Landschaft wesentlich zur Ablesbarkeit des historischen räumlichen und funktionalen Zusam- menhangs beiträgt (vgl. Windenergieerlass, 5.6.4.5 Denkmalschutz). Sie genießen daher Umgebungsschutz gemäß § 15 Abs. 3 DSchG. Laut RP Karlsruhe Abt. 2 be- trifft dies die Kulturdenkmale der nachfolgenden Tabelle. Aufgeführt sind nicht nur die Kulturdenkmale im Nachbarschaftsverband selbst, sondern auch Kulturdenkmale, deren Umgebungsschutz in den Planungsraum einwirken kann, wie es bei der Wallfahrtskirche St. Michael in Bruchsal-Unter- grombach sowie der Burgruine und Schloss Obergrombach der Fall ist (s. Abb. 3). Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 17 Tab. 1 landschaftsprägende regionalbedeutsame Kulturdenkmale im NVK Kulturdenkmal Standort Klosterruine Frauenalb Marxzell-Schielberg Gutshof Metzlinschwander Hof, Kapelle Marxzell-Burbach Turmberg-Ruine Karlsruhe-Durlach Gesamtanlage ‚Altstadt Durlach‘ Karlsruhe-Durlach Wallfahrtskirche St. Michael Bruchsal-Untergrombach Burgruine und Schloss Obergrom- bach Bruchsal-Obergrombach Archäologische Kulturdenkmale sind im gesamten Gebiet des NVK zu finden. Ge- nerell kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch auf anderen Flächen bisher unbekannte archäologische Bodenfunde zutage treten können. Kulturlandschaften werden durch einzelne Kulturgüter, aber vor allem durch Land- nutzungen geprägt, die die Eigenart der unterschiedlichen Landschaften prägen. Hierunter werden Landnutzungen zusammengefasst, die das Erscheinungsbild und damit das Spezifische der Landschaft stark formen. Dies sind insbesondere Berei- che mit einer hohen Dichte an Streuobstwiesen, Rodungsinseln im Bereich des Schwarzwaldes, Weinbaugebiet bei Weingarten. Die sonstigen Sachgüter wurden größtenteils durch die Ausschlusskriterien berück- sichtigt. Während des Planungsverlaufs sind zusätzliche Sachgüter bekannt ge- worden, die fortlaufend in die Planung eingearbeitet wurden. Zu nennen sind insbe- sondere Richtfunkstrecken sowie die VOR-Navigationsanlage der Deutschen Flug- sicherung, die neben dem eigentlichen Standort einen Puffer benötigen, der die Funktionsfähigkeit der Anlage gewährleistet. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 18 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Abb. 3 landschaftsprägende regionalbedeutsame Kulturdenkmale 2.2.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele Die Umweltziele ergeben sich aus den allgemeinen Zielsetzungen des Baugesetz- buches und der Fachgesetzgebung sowie aus den Zielsetzungen des Landesent- wicklungsplanes, des Regionalplans und des Landschaftsplans. Im Nachfolgenden werden diejenigen rechtlichen Vorgaben und Umweltziele aufge- führt, die durch eine Nutzung erneuerbarer Energie durch Windenergieanlagen tangiert werden können. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 19 Zielsetzungen aus den rechtlichen Vorgaben und Umweltzielen Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbil- des; Berücksichtigung der Belange der Baukultur, des Denkmalschut- zes und der Denkmalpflege und die Gestaltung des Orts- und Land- schaftsbildes §1 (5); §1 (6) Nr. 5, 7d BauGB Sicherung der Naturlandschaften und historisch gewachsenen Kultur- landschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern § 1 (4) Nr. 1 BNatSchG LEP 2002 Kap. 1.4 S. 5; Kap. 2.4.1 S. 15 (s. Kap. 4.2.6 und 4.5 Windenergieerlass) Sicherung der Landschaft als Zeugnis historisch bedeutsamer und regional typischer Kulturlandschaften und Nutzungsformen Umweltplan S. 172 (s. Kap. 4.2.6 Windener- gieerlass) Gestaltung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft für die Allgemeinheit durch die Land- und Forstwirtschaft §2 LLG Erhalt, Pflege und Gefahrenabwehr von Kulturdenkmälern; Einbezie- hung der Kulturdenkmäler in die städtebauliche Entwicklung und in den Naturschutz und die Landschaftspflege §§ 1, 2, 4, sowie §12 und 15 DSchG (s. Kap. 4.2.6 und 4.5 Windenergieerlass) Zielsetzungen aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 G (1) „die Landschaft soll als Grundlage für alle Raumnutzungen so entwickelt und geschützt werden, dass die Stabilität und die Wohlfahrtswirkung des Naturhaushaltes erhalten und nachhaltig gesichert werden, hierzu sollen (...) - die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und die Vielfalt der Naturausstattung er- halten und soweit erforderlich wieder hergestellt werden, - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft bewahrt und soweit erforderlich wiederhergestellt werden. Kap. 1.6 Zielsetzungen aus dem Landschaftsplan 2010 NVK (...) Erhalt vielfältig strukturierter und empfindlicher Landschaftsbereiche (...) Kap 6.1 Die Freiräume sollen durch ihre Lage, Größe und Beschaffenheit die Bedeutung der natürlichen Gegebenheiten der Landschaft als Standortfaktoren der historischen und aktuellen Entwicklung erkennen lassen; (...) Kap. 6.1.1 - (...) landschaftliche Großformen als Gestaltungselemente (...) sichern Zielsetzungen für einzelne Landschaftsräume: - Rheinniederung: erhalt intakter Wiesenlandschaften - Erhalt der Hochgestadekante in ihrer Ausprägung; Freihaltung des Hochufers von Bebauung, um den Geländesprung von der Rheinniederung zur Nieder- terrasse als landschaftstypische, natürliche Grenzlinie zu erhalten - die Kinzig-Murg-Rinne ist als Erholungsraum vor weiterer Zersiedlung und Zerschneidung durch Verkehrstrassen zu schützen - Vorbergzone: (...) „Diese Kulturlandschaft soll unbedingt erhalten bleiben und durch keine weitere Bebauung beeinträchtigt werden. „ (...) Kap. 6.1.2 Bewahrung historischer Kulturlandschaften, um alte, stabile und selten gewordene Ökosysteme als Zeugnisse und Refugien zu erhalten Kap. 6.2.5 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 20 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 2.2.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflä- chennutzungsplans Bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzent- rationszonen für Windenergie würde der städtebauliche Rahmen für eine geordne- te, nachhaltige Entwicklung in dem Bereich der Windenergienutzung im Hinblick auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter fehlen. Für den FNP werden Bereiche ermittelt, die für eine Nutzung mit WEA besonders geeignet sind und eine Bündelung mehrerer WEA ermöglichen. Alle raumbean- spruchenden Nutzungen des Nachbarschaftsverbands werden bei der Ausweisung dieser Konzentrationszonen berücksichtigt. Eine gezielte Flächenausweisung und Bündelung kann zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Kultur- und Sachgütern durch WEA beitragen. Dies betrifft v. a. die Aspekte: Beseitigung oder Veränderung von Bodendenkmalen Beseitigung, Veränderung oder Störung von Kulturdenkmalen; Veränderungen in deren Umfeld Veränderung bau- und siedlungshistorischer Zusammenhänge 2.3 LANDSCHAFT 2.3.1 Definitionen und Funktionen Das Schutzgut Landschaft beinhaltet folgende Teilaspekte: Naturräumlicher Aspekt: Ausdruck des spezifischen, strukturellen und funktio- nalökologischen Zusammenspiels der Einzelkomponenten des Naturhaushalts, der sich als Einheit geografisch abgrenzen lässt Ästhetischer Aspekt: ästhetischer Zusammenhang der Landschaft, der durch die Wahrnehmung des Menschen erlebbar wird Kulturhistorischer Aspekt: Landschaft als Zeugnis historischer Landnutzungs- formen Unzerschnittenheit von Räumen Der ästhetische Aspekt beinhaltet auch die natürliche Eignung der Landschaft für die Erholung des Menschen, deren Grundlage die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sind. Neben dem Schutz des Eigenwertes der Landschaft sieht das BNatSchG auch die Sicherung der Qualität der Landschaft als Ressource der na- turgebundenen Erholung des Menschen vor. Die durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert beschriebene Landschaft lässt sich zudem nicht als von den anderen Schutzgütern unabhängige Komponente auffassen, da das Erscheinungsbild ursächlich mit den physischen Strukturen der Natur zusammenhängt. Gegenstand der Bewertung ist der über alle Sinne als Einheit erlebbare Beziehungszusammenhang zwischen den biotischen und abiotischen Schutzgütern einschließlich des Menschen. So stellt die Erfassung der anderen Schutzgüter eine wesentliche Grundlage für die Bewertung des Schutzgutes Landschaft dar. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 21 2.3.2 Derzeitiger Umweltzustand Die Landschaften im Nachbarschaftsverband werden in erster Linie durch die ver- schiedenen naturräumlichen Einheiten mit ihren charakteristischen Erscheinungs- bildern geprägt (s. Abb. 6). „Die naturräumlichen Einheiten Rheinniederung, Niederterrasse / Hardtebene, Kinzig- Murg- Rinne (mit einmündenden Talräumen), Vorbergzone und Kraichgau, Schwarzwald (Vorhügel und Randplatten) sind sowohl geprägt durch ihre individuelle Oberflächengestalt, ihre Höhen- und Klimastufe als auch durch unterschiedliche Vegetationsbedeckung sowie geologi- sche und hydrologische Verhältnisse.“ (Landschaftsplan 2010) Rheinniederung: Derzeit gibt es nur noch Relikte der ursprünglich verbreiteten naturnahen Silber- weiden- Auerwälder, da diese durch die Eindeichung des Rheins verschwunden sind. Die Rheinniederungen werden hauptsächlich durch Landwirtschaft, Garten- nutzung und Waldbereichen sowie durch Raffinerie- und Hafenanlagen geprägt. Niederterrasse / Hardtebene: Die Hochgestadekante (das Hochufer) grenzt die östlich der Rheinniederung gele- gene Niederterrasse (das Hochgestade) von dieser ab. Durch die günstigen geolo- gischen und hydrologischen Voraussetzungen dient die Niederterrasse als Standort für einen großen Teil der Karlsruher Siedlungen. Die Niederterrassen werden auch landwirtschaftlich genutzt. Hier sind hauptsächlich große Ackerschläge vorhanden, welche durch vereinzelte Bäume, Feldhecken oder sonstige Biotopstrukturen auf- gelockert werden. Nördlich und südlich von Karlsruhe bestehen auf der Hardtebene noch große Waldflächen, die sogenannten Hardtwälder. Kinzig- Murg- Rinne (mit einmündenden Talräumen): Die Kinzig- Murg- Rinne wird größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Neben großen Ackerschlägen prägen Wiesen und Weiden die Landschaft. Außerdem sind die na- turnahen Waldbestände der forstwirtschaftlich genutzten Flächen bemerkenswert. Vorbergzone und Kraichgau: Mit der Vorbergzone wird der Übergang der Kinzig-Murg-Niederung zum Schwarz- wald bezeichnet. Sie besteht aus einem 15- 20m hohen Gürtel aus Erhebungen, dessen Hangkante als besondere geomorphologische Formation stark land- schaftsprägend ist. An sonnigen Hängen entstehen durch den fruchtbaren Lößbo- den Obst- und Gemüsegärten, Äcker und Weinberge. Die Schwemmflächen in Talausgängen der Vorbergzone bilden die Grundlage für Ansiedlungen wie Malsch, Ettlingen, Grötzingen, Weingarten und Untergrombach. Schwarzwald (Vorhügel und Randplatten) Das Albgau ist durch großflächige Waldgebiete mit Rodungsinseln geprägt. Der Wald nördlich der Linie Busenbach- Langensteinbach- Auerbach tritt wegen Wie- sen- und Ackernutzung mit ausgeprägtem Obstbaumbestand zurück. Diese Alb- Pfinz- Hochfläche bildet den Übergangsbereich zwischen Schwarzwald und Krai- chgau. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 22 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Abb. 4 Naturräume des Nachbarschaftsverband Karlsruhe Im Nachbarschaftsverband sind verschiedene Landschaftsschutzgebiete ausge- wiesen, die dem Schutz und der Entwicklung der Landschaft dienen. Sie geben Hinweise über die besondere Ausprägung der Landschaft und damit einhergehend über ihre hohe Empfindlichkeit gegenüber Störungen. Folgende Gebietsauswei- sungen liegen im Nachbarschaftsverband (s. Abb. 5): Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 23 LSG Burgau LSG Rheinniederung zwischen Insel Aubügel und Neuburgweier LSG Grötzinger Bergwald- Knittelberg LSG Pfinzgau LSG Grünwettersbacher Wald- Hatzen- graben LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge LSG Blankenlocher Wiesen LSG Wilhelmsäcker LSG Oberes Beierbachtal LSG Taglöhnergärten LSG südliche Hardt LSG Watthalde LSG Weingartner Wiesental LSG Kinzig-Murg-Rinne zwischen Ettlin- gen und Malsch LSG Vorderau LSG Vorbergzone nördlich von Ettlingen LSG Elfmorgenbruch LSG Stufericher Wald-Schönberg LSG Lutherisch Wäldele LSG Oberwald LSG Bruchwaldgebiet der alten Kinzig- Murg-Rinne LSG Bergwald- Rappeneigen LSG Rheinaue nördlich von Karlsruhe LSG Füllbruch- Vokkenau LSG Karlsbader Bachlandschaften LSG Vorbergzone zwischen Ettlingen und Malsch LSG Turmberg – Augustenberg LSH Heglachaue LSG Waldteil bei der Lochmühle LSG Hardtwald nördlich von Karlsruhe LSG Rheinaue LSG Bruchwald Grötzingen LSG Nördliche Hardt LSG Gefällwald LSG Bruchwaldgebiet der alten Kinzig- Murg-Rinne LSG Hardtwald bei Ettlingen und Rheinstetten LSG Waldbronner Albgau LSG Bocksbachtal Die regionalen Grünzüge des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 sind, wie in Abb. 7 dargestellt, ausgewiesen. „Sie sind als großflächige, zusammenhängende Teile der freien Landschaft für ökologische Funktionen oder für Freiraumnutzungen einschließlich der Erholung zu erhalten. Die bauliche Nutzung der Regionalen Grünzüge über die in G (2) genannten Ausnahmen hinaus ist ausgeschlossen. G (2) Die Inanspruchnahme für Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für Vorha- ben, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des Sied- lungsbestandes errichtet werden können, ist in begründeten Fällen möglich, wenn ihre Realisierung der genannten Zielsetzung nicht entgegensteht. (...)“ (Regional- plan Mittlerer Oberrhein 2003) Der Landschaftszerschneidungsgrad der Stadt und des Kreises Karlsruhe liegt bei 2 -6,38 km 2 . Im Vergleich zum durchschnittlichen Zerschneidungsgrad des NVK ist der in Abb. 7 dargestellte Bereich östlich von Pfinztal verhältnismäßig unzerschnit- ten und damit besonders empfindlich gegenüber einer weiteren Zerschneidung durch Infrastrukturen. (http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/20995/Kreise) Teile des NVK zählen zu den im Landesentwicklungsplan 2002 dargestellten über- regional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräumen. Dies sind die Gebiete, die Teil des künftigen, europaweiten, kohärenten Schutzgebietsnetzes ‚NATURA 2000‘ sind sowie Gebiete, die sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdi- ger Biotope oder überdurchschnittlicher Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeichnen. Hierzu gehört auch das im westlichen Randbereich des NVK gelege- ne PLENUM-Kerngebiet Rheinaue nördlich von Rastatt. In diesen Gebieten besteht eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 24 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Abb. 5 Landschaftsschutzgebiete, Regionaler Grünzug und relativ unzerschnittene Räume im Nachbarschaftsverband Karlsruhe (Regionalplan 2003, LUBW 2004) 2.3.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele Die Umweltziele ergeben sich aus den allgemeinen Zielsetzungen des Baugesetz- buches und der Fachgesetzgebung sowie aus den Zielsetzungen des Landesent- wicklungsplanes, des Regionalplans und des Landschaftsplans 2010. Im Nachfolgenden werden diejenigen rechtlichen Vorgaben und Umweltziele aufge- führt, die durch eine Nutzung erneuerbarer Energie durch Windenergieanlagen tangiert werden können. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 25 Zielsetzungen aus den rechtlichen Vorgaben und Umweltzielen Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbil- des §1 (5); §1 (6) Nr. 5, 7a BauGB Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft §1 (1) Nr. 3 BNatSchG §1 (4) BNatSchG LEP 2002, Kap. 1.9 S. 7, Kap. 2.4.1 S. 15; Kap. 2.4.3.9 S. 18; Kap. 5.1.1 S. 45 (s. Kap. 4.2.6 Windener- gieerlass) Sicherung der Naturlandschaften sowie historisch gewachsener Kultur- landschaften §1 (4) Nr. 1 BNatSchG (s. Kap. 4.2.6 Windener- gieerlass) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren §1 (5) BNatSchG Zielsetzungen aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 G (1) „Die Landschaft soll als Grundlage für alle Raumnutzungen so entwickelt und geschützt werden, dass die Stabilität und die Wohlfahrtswirkung des Naturhaushaltes erhalten und nachhaltig gesichert werden. Hierzu sollen (...) die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft bewahrt und soweit erforderlich wieder hergestellt werden.“ Kap. 1.6.1 G (3) Trassen und Standorte der Infrastruktureinrichtungen sind auf die Siedlungs- und Freiraumentwicklung abzustimmen. Die Errichtung neuer Anlagen und die Wahl der technischen Verfahren sollen so erfolgen, dass die Belastungen des Raums (...) mög- lichst gering gehalten werden.“ Kap. 1.7 Regionale Grünzüge G (2) Die Inanspruchnahme für Verkehrsanlagen oder Leitungen sowie für Vorhaben, die aufgrund besonderer Standortanforderungen nur außerhalb des Siedlungsberei- ches errichtet werden können, ist in begründeten Fällen möglich, wenn ihre Realisie- rung der genannten Zielsetzung nicht entgegensteht. Bei der Durchführung unver- meidbarer Maßnahmen ist dem Schutz ökologisch sensibler Bereiche eine besondere Bedeutung beizumessen. Kap. 3.2.2 Landschaftsbild G (12) „Die natürlichen Erscheinungsformen der Landschaft sollen erhalten und wie- derhergestellt werden (...).“ Kap. 3.3.1.1 Zielsetzungen aus dem Landschaftsplan 2010 Erhalt ökologisch und landschaftsgestalterisch besonders wertvoller Flächen Erhalt von besonders hochwertigen Wäldern; naturnahe Verjüngung Orientierung bei Neuaufforstungen an der natürlichen potentiellen Vegetation Beseitigung von störenden Aufforstungen auf Wiesenflächen Sicherung hochwertiger Biotope wir Streuobstwiesen Erhalt größerer zusammenhängender Flächen Kap. 6.2.4 Erhalt empfindlicher Biotoptypen v.a. Fließgewässer, Stillgewässer, Streuobstwiesen, heckenreiche Landschaftsteile Eingrünung von Gebäuden, die das Landschaftsbild beeinträchtigen mit Hilfe heimi- scher Gehölze Raumwirksame Eingrünung von Siedlungsrändern Kap. 6.2.5 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 26 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 2.3.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflä- chennutzungsplans Bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzent- rationszonen Windenergie würde der städtebauliche Rahmen für eine geordnete, nachhaltige Entwicklung in dem Bereich der Windenergienutzung im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft fehlen. Mit dem FNP werden Konzentrationszonen ausgewiesen, die auch die Aspekte von Natur und Landschaft berücksichtigen. Es werden Bereiche ermittelt, die für eine Nutzung mit WEA besonders geeignet sind und eine Bündelung von WEA ermögli- chen. Alle raumbeanspruchenden Nutzungen des gesamten Nachbarschaftsver- bands werden bei der Ausweisung dieser Konzentrationszonen berücksichtigt. Eine gezielte Flächenausweisung und Bündelung kann zur Vermeidung einer Beein- trächtigung des Schutzgutes Landschaft durch WEA beitragen. Dies betrifft v. a. die Aspekte: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Zerschneidung bzw. Beanspruchung von Freiräumen und Beeinträchtigung von Freiraumfunktionen Unterbrechung von Sichtbeziehungen Veränderung seltener oder regionaltypischer Kulturlandschaften Verlust von Naturnähe Verlärmung 2.4 PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT 2.4.1 Definitionen und Funktionen Wesentliche Funktion der Landschaft einschließlich ihrer Strukturen und Standort- gegebenheiten ist Lebensraum für spezialisierte und typische Tier- und Pflanzenar- ten sowie Lebensgemeinschaften zu bieten. Entscheidend für das Vorkommen be- stimmter Arten und Lebensgemeinschaften sind die jeweils spezifische Ausprägung des abiotischen Milieus (Boden, Wasser, Klima/Luft) sowie die unterschiedliche Art und Intensität der Flächennutzung. Die Vielfalt an Biotopen ergibt sich aus der speziellen Kombination charakteristi- scher Standortmerkmale (z.B. nass, trocken, sauer) und Nutzungsaspekte (z.B. in- tensiver Ackerbau, Schafbeweidung von Magerrasenstandorten). Daher gibt es zwischen Biotopen, in denen allein die Flächennutzung bestimmend ist (z.B. Acker- flächen) und Biotopen mit einer nutzungsunbeeinflussten, in erster Linie milieube- stimmten Eigendynamik ihrer Biozönose (z.B. Moore, Felsen), ein breites Spektrum unterschiedlicher Biotoptypen. Grundsätzlich übernimmt jede Fläche eine bestimmte Funktion indem sie den Le- bensraum oder Teile eines Lebensraumes für bestimmte Pflanzen- und Tierarten darstellt. Zu unterscheiden sind folgende drei Themenkomplexe Tiere Pflanzen Biologische Vielfalt Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 27 Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere wird der Schwerpunkt der Erfassung auf gegen- über den Auswirkungen von WEA empfindliche Artengruppen und Arten gesetzt. Hierzu zählen insbesondere Säugetiere wie bestimmte Fledermausarten und Vö- gel. Hinweise hierzu geben die Artenlisten mit windenergieempfindlichen Arten der LUBW. Das Schutzgut Pflanzen wird im Wesentlichen über die Erfassung und Darstellung der besonderen und geschützten Biotoptypen abgedeckt. Zur Beurteilung, ob und in welchem Maß die Ziele des Teilflächennutzungsplans negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben können, kann insbeson- dere das auf EU-rechtlichen sowie auf nationalen Bestimmungen basierende Schutzgebietssystem herangezogen werden. Es wird unterstellt, dass insbesonde- re das kohärente Netz NATURA 2000 inklusive der Vernetzungselemente nach Art. 10 FFH-RL (bzw. § 3 BNatSchG), aber auch die nach deutschem Recht ausgewie- senen Schutzgebiete (NSG, NP, BR etc.), Biotopverbundsysteme und auch die ge- setzlich geschützten Kleinstrukturen (Einzelbiotope, ND) dazu dienen, die biologi- sche Vielfalt zu schützen. Außerhalb der Schutzgebietssysteme wird die biologische Vielfalt zum einen über die Thematisierung des Besonderen Artenschutzes abgedeckt, da auch der Schutz der Arten und ihrer Lebensräume wesentlich zur Sicherung der biologischen Vielfalt beiträgt. Aus dieser Betrachtung für das Teilschutzgut Biologische Vielfalt sind ins- besondere die Lebensräume und Funktionen derjenigen Arten zu beachten und darzustellen, die eine besondere Schutzbedürftigkeit besitzen (hohe Gefährdung „Rote Liste“, besondere Verantwortung der BR Deutschland) und damit bei Zerstö- rung oder Funktionsbeeinträchtigung zu einer Verarmung der biologischen Vielfalt führen. 2.4.2 Derzeitiger Umweltzustand Die NATURA 2000-Gebiete, Natur- und Waldschutzgebiete sowie die Waldrefugien geben Hinweise auf die Bedeutung dieser Bereiche für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (s. Abb. 8 bis 10). Sie besitzen eine hohe bis sehr ho- he Leistungs- und Funktionsfähigkeit, die es zu schützen und zu entwickeln gilt. Die Empfindlichkeit dieser Bereiche gegenüber Beeinträchtigungen wie Flächeninan- spruchnahme, Zerschneidung und Störung funktionaler Zusammenhänge geht ein- her mit der Leistungs- und Funktionsfähigkeit und wird dementsprechend als hoch bis sehr hoch eingestuft. Einige FFH-Gebiete haben als Schutzgegenstand Fledermausarten. Diese Gebiete sind auch außerhalb ihrer Gebietskulisse in einem 1000 m-Abstandsbereich ge- genüber Windenergienutzung potentiell empfindlich. Zu den FFH-Gebieten mit Fle- dermausarten als Schutzgegenstand gehören im NVK: Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe (6916342) Albtal mit Seitentälern (7116341) Rheinniederung von Karlsruhe bis Phillippsburg (6816341) Lußhardt zwischen Reilingen und Karlsdorf (6717341) Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe (7015341) Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 28 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Weitere FFH-Gebiete im NVK: Alter Flughafen Karlsruhe (6916341) Bruchsaler Kraichgau mit Silzenwiesen ( 6917342) Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm (7016342) Wiesen und Wälder bei Ettlingen (7016342) Brettener Kraichgau (6917341) Kinzig-Murg-Rinne zwischen Bruchsal und Karlsruhe (6917343) Pfinzgau Ost (7017341) Pfinzgau West (7017342) Bocksbach und obere Pfinz (7117341) Unteres Murgtal und Seitentäler (7216341) Oberwald und Alb in Karlsruhe (7016343) Wälder und Wiesen bei Malsch (7116342) Zum Teil liegen Europäische Vogelschutzgebiete mit windenergieempfindlichen Ar- ten als Schutzgegenstand innerhalb des NVK. Ein 700 m Abstandsbereich zum Schutzgebiet gilt als besonders empfindlich gegenüber Windenergienutzung. Aber auch darüber hinaus können je nach Vogelart innerhalb eines 1000 m bis 6.000 m- Abstandsbereichs potentiell empfindliche Bereiche vorhanden sein. Kälberklamm und Hasenklamm (SPA-Gebiet 7016401) Rheinniederung Karlsruhe- Rheinsheim (SPA-Gebiet 6816401) Hardtwald nördlich von Karlsruhe (SPA-Gebiet 6916441) Rheinniederung Elchesheim-Karlsruhe (SPA-Gebiet 7015441) Nordschwarzwald (SPA-Gebiet 7415441) Im Westen angrenzend in der Rheinniederung befinden sich weitere Vogelschutz- gebiete, die allerdings keine windenergieempfindlichen Vogelarten als Schutzzweck haben. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 29 Abb. 6 NATURA 2000-Gebiete (RIPS-Datenpool 2013) Teilbereiche der Rheinniederung am Knielinger See und bei Rappenwört sind als Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (RAMSAR-Gebiet) ausgewiesen (s. Abb. 7). Sie sind von großer ökologischer Bedeutung und dienen Wat- und Wasservö- geln als Rast- und Überwinterungsplatz. Zudem liegen diese Teile der Rheinniede- rung auch in der PLENUM-Gebietskulisse ‚Rheinaue nördlich von Rastatt‘. Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe sind zahlreiche Naturschutzgebiete ausge- wiesen (s. Abb. 7). Naturschutzgebiete können auch außerhalb ihrer Gebietskulisse aufgrund ihres Schutzzwecks gegenüber Windenergienutzung potentiell empfind- lich sein. Beispielsweise wenn in Verordnung, Würdigung oder Datenblatt Rast- und Überwinterungsgebiete als Schutzzweck dargestellt oder aktuelle Daten zu Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 30 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten brütenden windenergieempfindliche Vogelarten vorhanden sind. Folgende Natur- schutzgebiete mit windenergieempfindlichen Arten liegen im NVK: Fritschlach (2104) Oberbruchwiesen (2127) Bremengrund (2093) Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen (2017) Allmendäcker (2203) Rheinniederung zwischen Au am Rhein, Durmersheim und Rheinstetten (2181) Altrhein Kleiner Bodensee (2081) Alter Flugplatz Karlsruhe (2229) Folgende weitere Naturschutzgebiete sind im NVK ausgewiesen: Wilhelmsäcker (2211) Albtal und Seitentäler (2178) Lehmgrube am Heulenberg (2132) Zwölf Morgen (2141) Kälberklamm und Hasenklamm (2162) Altrhein Neuburgweier (2109) Glasbächle, Krebsbächle und Farlickwiesen (2112) Erlachsee (2066) Kohlplattenschlag (2074) Altrhein-Königsee (2016) Rottlichwald (2029) Altrhein Maxau (2049) Burgau (2122) Michaelsberg und Habichtsbuckel (2200) Ungeheuerklamm (2199) Sandgrube im Dreispitz-Mörsch (2197) Mistwiesen (2213) Ellmendinger Roggenschleh (2125) Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe sind verschiedene Waldbereiche als Bann- und Schonwälder geschützt (s. Abb. 7). Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. „Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesell- schaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist“ (§ 32 Abs. 3 LWaldG). Schonwälder werden gepflegt, um ein spezielles Schutzziel langfristig zu erhalten. Waldschutzgebiete können auch außerhalb ihrer Gebietskulisse auf- grund ihres Schutzzwecks gegenüber Windenergienutzung potentiell empfindlich sein. Bannwälder: Hohberg (100103) Vorsenz (100104) Rißnert (100047) Maienberg (100093) Sägberghang (100082) Schonwälder: Rappenwört-Großgrund (200235) Oberwald-Rißnert (200236) Mittelwald-Kastenwört (200240) Ittersbacher Teich (200334) Kirchberg (200258) Bellenkopf (200225) Lochenwald (200387) Füllbruch (200389) Birkheck (200375) Bruchsaler Aue (200386) Ungeheuerklamm (200345) Die Ergebnisse der im Auftrag des NVK durchgeführten artenschutzrechtlichen Kar- tierung windenergieempfindlicher Vogelarten liegen seit November 2013 vor. Hier- bei wurden auch bereits vorhandene Angaben zu Vorkommen und Brutstandorten verschiedener Vogelarten ausgewertet (vgl. Bioplan 2013). Die gutachterliche Ein- schätzung des zu erwartenden Konfliktpotentials wird bei der Ermittlung von Kon- zentrationszonen berücksichtigt und in den Steckbriefen aufgenommen. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 weist schutzbedürftige Bereiche für Na- turschutz und Landschaftspflege aus (s. Abb. 7). Diese Bereiche bzw. Biotope sind als naturnahe Lebensräume zu erhalten. Sie erfüllen wichtige ökologische Funktio- Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 31 nen und dienen dem Fortbestand gefährdeter oder seltener Tier- und Pflanzenar- ten. „In den Schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz und Landschaftspflege sollen nur solche Nutzungen zugelassen werden, die die ökologischen Qualitäten nicht beeinträchtigen oder zu ihrer Sicherung beitragen.“ (Regionalverband Mittlerer Oberrhein 2003:73). Abb. 7 Schutzgebiete Natur- und Waldschutz, Wildtierkorridor sowie Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz u. Landschaftspflege (RIPS-Datenpool 2013, FVA 2012, Regionalplan 2003) Neben den Schutzgebieten und Waldrefugien sind Schutzobjekte (gesetzlich ge- schützte Biotope, Naturdenkmale), besondere Lebensraumstrukturen und Lebens- räume (u.a. Habitatbaumgruppen) sowie der Verbund von Lebensräumen von be- sonderer Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 32 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Diese Bereiche sind gegenüber Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung und Stö- rung funktionaler Zusammenhänge besonders empfindlich. Der Generalwildwegeplan zeigt Wildtierkorridore von internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung auf (s. Abb. 8). Sie stellen die teilweise letzten verbliebe- nen Möglichkeiten eines großräumigen Verbundes von Waldflächen in der bereits weiträumig stark fragmentierten Kulturlandschaft Baden-Württembergs dar und sind vor einer weiteren Zerschneidung oder einem Flächenverlust zu bewahren. Wild- tierkorridore internationaler Bedeutung verlaufen im Bereich des Schwarzwaldes Marxzell- Karlsbad und im Kraichgau bei Pfinztal. In den nördlichen Bereichen des NVK bei Weingarten bis nach Linkenheim- Hochstetten ist ein Wildtierkorridor nati- onaler Bedeutung verzeichnet, der ergänzt wird durch Korridore mit landesweiter Bedeutung. Abb. 8 Biotopverbund und Generalwildwegeplan (RIPS-Datenpool 2013) Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 33 Eine potentiell hohe Leistungs- und Funktionsfähigkeit für den Arten- und Bio- topschutz und damit eine potentiell hohe Empfindlichkeit gegenüber Flächeninan- spruchnahme und Störung funktionaler Zusammenhänge weisen Flächen mit be- sonderen Standortvoraussetzungen auf (s. Kap. 2.5.2; Abb. 9). Hierbei sind insbe- sondere Böden mit hoher und sehr hoher Eignung als Standorte für die natürliche Vegetation von großer Bedeutung. 2.4.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele Die Umweltziele ergeben sich aus den allgemeinen Zielsetzungen des Baugesetz- buches und der Fachgesetzgebung sowie aus den Zielsetzungen des Landesent- wicklungsplans, des Regionalplans und des Landschaftsplans. Im Nachfolgenden werden diejenigen rechtlichen Vorgaben und Umweltziele aufge- führt, die durch eine Nutzung erneuerbarer Energie durch Windenergieanlagen tangiert werden können. Zielsetzungen aus den rechtlichen Vorgaben und Umweltzielen Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen; Be- rücksichtigung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologi- sche Vielfalt §1 (5); §1 (6) Nr. 7a BauGB dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt (wildlebende Tiere, natürlich vorkommende Ökosysteme, repräsentative Verteilung von Lebensgemeinschaften und Biotope) § 1 (2) BNatSchG §§ 26-33 NatSchG Europäische Nachhaltigkeits- strategie 2010 LEP 2002, Kap. 1.9 S. 7, Kap. 2.4.1 S. 15; Kap. 2.4.3.6, 2.4.3.8 S. 18; Kap. 5.1 S. 45ff (s. Kap. 4.2 Windenergieer- lass) Sicherung eines guten Erhaltungszustandes der zu schützenden Lebensräume und Arten (NATURA 2000) § 31 BNatSchG §§ 36-38 NatSchG FFH-Richtlinie 92/43/EWG; Richtlinie 79/409/EWG §1a (4) BauGB (s. Kap. 4.2.3.2 Windenergie- erlass) Sicherung und Entwicklung seltener und bedeutsamer Lebensräu- me §§ 22-23 BNatSchG § 30 BNatSchG §1 BWaldG §13 LWaldG s. Kap. 4.2.1, 4.2.2 und Kap. 4.2.5 Windenergieerlass) Sicherung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbund- systems § 21 BNatSchG LEP 2002, Kap. 5.1.2 S. 45f s. Kap. 4.2.8 Windenergieer- lass) Sicherung der unzerschnittenen Räume § 1 (5) BNatSchG § 3 NatSchG LEP 2002, Kap. 5.1.2.2 S. 46 s. Kap. 4.2.6 Windenergieer- lass) Zielsetzungen aus dem Regionalplan 2003 der Region Mittlerer Oberrhein Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 34 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Die Region MO ist in ihrer räumlichen Struktur so zu ordnen und zu entwickeln, dass (...) auch der individuelle Charakter der Region (...) gepflegt und erhalten wird. Kap. 1.1 G (2) „Wertvolle Biotope und andere landschaftstypische Ökosysteme sollen geschützt und durch aktive Sanierungsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Die Extensivierung der Freiraumnutzung ist zu fördern.“ Kap. 1.6.1 (G) G (10) „Die heimische und standorttypische Tier- und Pflanzenwelt soll in ihren natürli- chen Lebensräumen erhalten werden.“ Kap. 1.6.5 G (1) „Das natürliche Leistungsvermögen der Landschaft und ihre Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen soll bei der Entwicklung der Region als grundlegende Vorausset- zung beachtet werden.“ G(3) „In den Freiräumen ist ein den natürlichen Standortbedingungen möglichst ent- sprechendes Landschaftsbild zu erhalten und zu entwickeln. G (12) „Die natürlichen Erscheinungsformen der Landschaft sollen erhalten (...) wer- den.“ Kap. 3.3.1.1 Z (1) „Die vorhanden wertvollen Biotope sind als Schutzbedürftige Bereiche für Natur- schutz und Landschaftspflege zu sichern und gemäß den natürlichen Gegebenheiten ihrer Standorte nachhaltig zu entwickeln.“ G (5) „Die einzelnen Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz und Landschaftspfle- ge sollen durch linienhafte naturnahe Biotope (...) miteinander verbunden werden. Kap. 3.3.1.2 Zielsetzungen aus dem Landschaftsplan 2010 Erhalt ökologisch und landschaftsgestalterisch besonders wertvoller Flächen mit Bio- top-, Boden- oder Klimafunktion Kap. 6.2.4 Im Bereich der Wälder sollten hochwertige Biotope, besonders Altholzbestände und gut strukturierte Waldränder, erhalten werden. (...) Sicherung hochwertiger Biotope wie insbesondere Streuobstwiesen und Wiesen mittle- rer Standorte (...) 2.4.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflä- chennutzungsplans Bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzent- rationszonen für Windenergie würde der städtebauliche Rahmen für eine geordne- te, nachhaltige Entwicklung in dem Bereich der Windenergienutzung im Hinblick auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt fehlen. Mit dem FNP werden Konzentrationszonen ausgewiesen, die auch die Aspekte von Natur und Landschaft berücksichtigen. Es werden Bereiche ermittelt, die für eine Nutzung mit WEA besonders geeignet sind und eine Bündelung von WEA ermögli- chen. Alle raumbeanspruchenden Nutzungen des gesamten Nachbarschaftsver- bands werden bei der Ausweisung von Konzentrationszonen berücksichtigt. Eine gezielte Flächenausweisung und Bündelung kann zur Vermeidung einer Beein- trächtigung des Schutzgutes Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt durch WEA beitragen. Dies betrifft v. a. die Aspekte: Lebensraumverlust, Verlust von Tier- und Pflanzenbeständen Zerschneidung funktionaler Zusammenhänge; Störung bzw. Verinselung von Lebensräumen Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch Verminderung von Artenreich- tum und -vielfalt, Beeinflussung des typischen Artenspektrums (insbesondere Rote-Liste-Arten) Veränderung von Biotopen und Ökosystemen Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 35 Barriereeffekt / Überflughindernis bei Windenegieanlagen in Vogelzug- bzw. bedeutenden Bewegungskorridoren windenergieempfindlicher Arten Optische und akustische Beunruhigung von Tieren; “Scheucheffekt“ für stör- empfindliche Vögel (Störung von Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungsge- bieten) Schädigung der Vegetation und Tierwelt durch chemische Schadstoffe wie Öle, Fette 2.5 BODEN 2.5.1 Definition und Funktionen Der Boden ist in das komplexe Wirkungsgefüge des Naturhaushalts eingebunden und wirkt sich in vielfältiger Weise auf andere Naturgüter aus. Boden ist ein nicht vermehrbares Gut. Er bedarf deshalb, als natürliche Lebensgrundlage der Lebewe- sen einschließlich des Menschen, eines besonderen Schutzes. Es gilt vor allem den Gefahren langfristiger und zum Teil irreversibler Belastungen vorzubeugen, um die Lebensgrundlage für künftige Generationen zu erhalten und die Voraussetzun- gen für die weitere Evolution von Pflanzen und Tieren zu schaffen. Bei der Erfassung des Bodens sind sowohl die natürlichen als auch die nutzungs- bezogenen Bodenfunktionen zu berücksichtigen, die sich in die drei zentralen Teil- aspekte Boden als Lebensraum und Teil des Naturhaushaltes (inkl. der Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen), Boden als die natur- und kulturgeschichtliches Archiv und Boden in seiner natürlichen Nutzungsfunktion für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft untergliedern lassen. Die unterschiedlichen Ansprüche an den Boden stehen vielfach in Konkurrenz zu- einander. Der Schutz des Bodens und seine Nutzung als Ressource und Fläche sind häufig nicht vereinbar. Angesichts der anhaltenden Funktionsbeeinträchtigun- gen und -verluste der Böden, verpflichtet der Bodenschutz zu einer sparsamen und schonenden Nutzung. Als Ausgangspunkt für die Bewertung der Bodenfunktionen und -teilfunktionen dient die Bestimmung wesentlicher bodenkundlicher Parameter wie z.B. Bodenart und Bodentyp. Zur Einschätzung der natürlichen Bodenfunktionen sind repräsenta- tive Teilfunktionen auszuwählen. Die Erfassung der Nutzungsfunktion beschränkt sich hier auf die Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung im Sinne der Charakterisierung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie auf die Funktion als Standort für die natürliche Vegetation. 2.5.2 Derzeitiger Umweltzustand Der Bodenschutzwald nach §30 LWaldG schützt seinen Standort sowie benachbar- te Flächen vor Erosionsschäden. Er wird insbesondere auf rutschgefährdeten Hän- gen, felsigen oder flachgründigen Steilhängen, Standorten, die zur Verkarstung neigen, und Flugsandböden ausgewiesen. Gesetzliche Bodenschutzwälder befin- den sich in erster Linie in den Hangbereichen des Albtals, an der Pfinz, an der Hangkante zur Vorbergzone sowie im nördlichen Hardtwald. Diese Flächen sind Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 36 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten hoch empfindlich gegenüber einer Beeinträchtigung der Schutzfunktion durch Ab- holzung bzw. Aufgabe der Waldnutzung. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 legt die pflegliche Nutzung des Bodens als Grundsatz fest. Ausweisungen, die auch den Boden betreffen, sind Schutzbe- dürftige Bereiche für die Landwirtschaft. Die Schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft der Stufe I sind für die land- wirtschaftliche Nutzung zu sichern und nur im begründeten Fällen ist die Inan- spruchnahme dieser Bereiche möglich. Die Bereiche der Stufe II sollen nur dann von anderen Nutzungen und nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang in An- spruch genommen werden, wenn agrarstrukturelle Belange nicht wesentlich berührt werden (RV MO 2003). Diese Bereiche liegen zum größsten Teil innerhalb der Be- reiche mit einer hohen bis sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit. Böden mit einer besonderen Eignung für die natürliche Vegetation sind in erster Li- nie für den Arten- und Biotopschutz von besonderer Bedeutung. Es handelt sich hierbei größtenteils um extreme Standortverhältnisse, die für Arten mit speziellen Standortansprüchen notwendig sind. Zur Förderung der Biodiversität ist der Erhalt dieser Standorte besonders wichtig. Im NVK sind dies beispielsweise die feuchten Standorte der Niedermoorböden im Bereich der Rheinniederung und der Kinzig- Murg-Rinne sowie die Flugsanddünenreste der Niederterrasse. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 37 Abb. 9 Bodenschutzwald, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Sonderstandort für naturnahe Vegetation sowie Schutzbedürftiger Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz (FVA 2013, Regio- nalplan MITTLERER OBERRHEIN 2003) 2.5.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele Die Umweltziele ergeben sich aus den allgemeinen Zielsetzungen des Baugesetz- buches und der Fachgesetzgebung sowie aus den Zielsetzungen des Landesent- wicklungsplanes, des Regionalplans und des Landschaftsplans. Im Nachfolgenden werden diejenigen rechtlichen Vorgaben und Umweltziele aufge- führt, die durch eine Nutzung erneuerbarer Energie durch Windenergieanlagen tangiert werden können. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 38 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Zielsetzungen aus den rechtlichen Vorgaben und Umweltzielen Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen Sparsamer Umgang mit Grund und Boden Begrenzung der Bodenverdichtung §1 (5); §1 (6) Nr. 7a; §1a (2) BauGB Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (2002) Schutz der Leistungs- und Funktionsfähigkeit, Regenerations- und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter Erhalt der Böden § 1 BNatSchG § 1 (3) Nr. 2 LEP 2002 Kap. 1.9 S. 7; Kap. 2.4.1 S. 15; Kap. 2.4.3.6, 2.4.3.8 S. 18 s. Kap. 4.2.9 Windenergieer- lass) Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Abwehren von schädlichen Bodenveränderung § 1 BBodSchG (s. Kap. 4.2.9, 4.2.3.3 Wind- energieerlass) nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen; Schutz wertvol- ler Böden Umweltplan, S. 155 (s. Kap. 4.2.9 WEE) Zielsetzungen aus dem Regionalplan 2003 der Region Mittlerer Oberrhein G(1) „Die Landschaft soll als Grundlage für alle Raumnutzungen so entwickelt und geschützt werden, dass die Stabilität und die Wohlfahrtswirkung des Naturhaushaltes erhalten und nachhaltig gesichert werden. Hierzu sollen (...) die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und die Vielfalt der Naturausstattung erhalten (...) werden (...).“ Kap. 1.6.1 G(4) Der Boden soll in seinem Ausmaß bewahrt und pfleglich genutzt werden. Dazu sollen insbesondere die Flächeninanspruchnahmen (...) begrenzt, Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit von anderen Nutzungen freigehalten, (...) Erosion verhindert werden. Kap. 1.6.2 G (5) Der Boden soll in seinen natürlichen Eigenschaften erhalten werden. Z (1) Die Schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft der Stufe I sind für die landwirtschaftlichen Nutzung zu sichern. Kap. 3.3.2.2 G (2) „Die Inanspruchnahmen der Schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft (...) ist in begründeten Fällen möglich, wenn keine alternativen mit geringerer Belas- tung der Landwirtschaft zur Verfügung stehen.“ G (5) „In den Schutzbedürftigen Bereichen beider Stufen sollen mit der Landwirtschaft verträgliche Nutzungen zugelassen werden. Ebenso sollen Umnutzungen durchgeführt werden können, sofern eine Rückführung in die landwirtschaftliche Nutzung kurzfristig und ohne hohen Aufwand möglich ist.“ Zielsetzungen aus dem Landschaftsplan 2010 Maßnahmen in erosionsgefährdeten Hanglagen Erhalt seltener Böden Reduzierung des Bodenverbrauchs durch Überbauung Kap. 6.2.1 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 39 2.5.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflä- chennutzungsplans Bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzent- rationszonen für Windenergie würde der städtebauliche Rahmen für eine geordne- te, nachhaltige Entwicklung in dem Bereich der Windenergienutzung im Hinblick auf das Schutzgut Boden fehlen. Mit den Konzentrationszonen werden Bereiche ermittelt, die für eine Nutzung mit WEA besonders geeignet sind und eine Bündelung von WEA ermöglichen. Alle raumbeanspruchenden Nutzungen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wer- den bei der Ausweisung dieser Konzentrationszonen berücksichtigt. Eine gezielte Flächenausweisung und Bündelung kann zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden durch WEA beitragen. Dies betrifft v. a. die Aspekte Verlust von Boden und Flächeninanspruchnahme durch Überbauung. 2.6 WASSER 2.6.1 Definition und Funktionen Wasser übernimmt im Ökosystem wesentliche Funktionen als das Grundwasser und Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen, Transportmedium für Nährstoffe und belebendes und gliederndes Landschaftselement. Zudem stellt es eine entscheidende Produktions- und Reproduktionsgrundlage für den Menschen (Nutzenfunktionen) dar, wie z.B. zur Gewinnung von Trink- und Brauchwasser, als Vorfluter für Abwässer, in der Fischerei, zur Bewässerung land- wirtschaftlicher Flächen, zur Freizeit- und Erholungsnutzung. Die Betrachtung des Schutzgutes Wasser bezieht sich auf das Grundwasser und das Oberflächenwasser und die Gewässer. Sie sind hoch empfindliche Lebensgrundlagen bzw. Lebensräume, die langfristig zu schützen sind. Grundwasser Die Grundwasserverhältnisse, die Ausbildung und Bedeutung der Grundwasser- vorkommen werden maßgeblich durch die geologischen Verhältnisse geprägt. Es gilt speziell die Quantität und Qualität des Grundwassers zu betrachten. Wesentli- che Hinweise hierzu geben die Wasserschutzgebiete. Oberflächenwasser Als Oberflächenwasser werden alle oberirdischen Wasser, d.h. die Fließ- und Still- gewässer sowie der Oberflächenabfluss bezeichnet. Im Vordergrund des Aspektes Oberflächenwasser stehen der ökomorphologische Zustand der Oberflächenge- wässer sowie die Hochwasserrückhaltung durch Überschwemmungsflächen (Re- tentionsvermögen in Zuordnung zu Fließgewässern). Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 40 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 2.6.2 Derzeitiger Umweltzustand Für den Teilflächennutzungsplan sind in erster Linie die Wasserschutzgebiete Zone I und II sowie die Überschwemmungsgebiete innerhalb des Nachbarschaftsver- bands von Bedeutung (s. Abb. 12). Im NVK sind in folgenden Bereichen Wasserschutzgebiete der Zone I und II aus- gewiesen: Mörscher Wald Stutensee/ Friedrichstal Grundwasserwerk Ettlingen Weingarten-Walzbachtal-Jöhlingen Durlacher Wald Eggenstein-Leopoldshafen; Tiefgestade Hardtwald bei Linkenheim-Hochstetten Eggenstein Kastenwörth Südlich von Waldbronn und Karlsbad ist ein Heilquellenschutzgebiet ausgewiesen. Hier gelten die gleichen Regelungen wie in Wasserschutzgebieten. Von der Forstverwaltung wurden im nördlichen Teil des NVK sonstige Wasser- schutzwälder ausgewiesen. Sonstiger Wasserschutzwald wird zum überwiegenden Teil aus geplanten Schutzgebieten nach Wasserrecht abgeleitet. Wald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflä- chengewässer. Außerdem verbessert er die Stetigkeit der Wasserspende und min- dert die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion (FVA 2013a). Überschwemmungsgebiete sind im Bereich des Rheins, im Verlauf der Alb sowie am Malscher Landgraben ausgewiesen. Eine Beeinflussung des Retentionsvermö- gens entsteht durch den Bau und die Anlage von Windenergieanlagen sowie durch deren Zuwegung. Die Fließ- und Stillgewässer werden durch die Konzentrationszonen Windenergie nicht in ihren Funktionen tangiert und deshalb hier nicht näher betrachtet. Für die Gewässerrandstreifen kommt wegen deren Schutzbedürftigkeit eine Ausweisung von Konzentrationszonen nicht in Betracht (Windenergieerlass Kap. 4.4). Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 41 Abb. 10 Flächenausweisungen der Wasser- und Forstwirtschaft (RIPS-Datenpool 2013, FVA 2013) 2.6.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele Die Umweltziele ergeben sich aus den allgemeinen Zielsetzungen des Baugesetz- buches und der Fachgesetzgebung sowie aus den Zielsetzungen des Landesent- wicklungsplanes, des Regionalplans und des Landschaftsplans. Im Nachfolgenden werden diejenigen rechtlichen Vorgaben und Umweltziele aufge- führt, die durch eine Nutzung erneuerbarer Energie durch Windenergieanlagen tangiert werden können. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 42 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Zielsetzungen aus den rechtlichen Vorgaben und Umweltzielen Oberirdische Gewässer Schutz der Binnengewässer vor Beeinträchtigungen; Erhaltung ihrer natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik; Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes §1 (5); §1 (6) Nr. 7a u. c BauGB § 1 (1) Nr. 2; §1 (3) Nr. 3 BNatSchG LEP 2002 Kap. 1.9 S. 7; Kap. 2.4.1 S. 15; Kap. 2.4.3.6, 2.4.3.8 S. 18; Kap. 4.3 S. 39 (s. Kap. 4.4 Windenergie- erlass) Grundwasser Schutz der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ein- schließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfä- higkeit der Naturgüter; Schutz des Grundwassers als Lebensgrundlage des Menschen §1 (5); §1 (6) Nr. 7a u. c BauGB § 1 (1) Nr. 2; § 1 (3) Nr. 3 BNatSchG Kap. 1.9 S. 7; Kap. 2.4.1 S. 15; Kap. 2.4.3.6, 2.4.3.8 S. 18; Kap. 4.3 S. 39 LEP 2002 (s. Kap. 4.4 Windenergie- erlass) Erhalt der Nutzbarkeit des Grundwassers WRRL § 1 (1) Nr. 2 BNatSchG § 1 (3) Nr. 1BNatSchG § 2 BNatSchG Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung vorsorgender Grundwasserschutz – Ziel einer flächendeckend hohen Grundwasserqualität § 1 WHG; § 6 Abs. 2 WHG Richtlinie 2006/118/EG Umweltplan, S. 92ff Zielsetzungen aus dem Regionalplan 2003 der Region Mittlerer Oberrhein G (7) „Zur Gewährleistung einer hohen Qualität und ausreichender Menge des Grund- wassers sollen (...) Drainagen feuchter Gebiet unterlassen, der Eintrag von Stoffen in das Grundwasser (...) verhindert werden.“ Kap. 1.6.3 G (3) „In den bestehenden, fachtechnisch abgegrenzten und im Verfahren befindlichen Wasserschutzgebieten sowie in Heilquellenschutzgebieten sollen alle Nutzungen aus- geschlossen werden, die die Wasserversorgung der Bevölkerung beeinträchtigen kön- nen. (...) Böden und Deckschichten sollen in ihrer Art und Mächtigkeit erhalten (...) werden. (...) Wald und Grünland sollen erhalten werden“. Kap. 3.3.5.1 G (10) „An Fließgewässern sollen im Außenbereich (...) in vorhandenen und ehemali- gen Überschwemmungsbereichen alle Nutzungen vermeiden werden, die einer Re- tention von Hochwässern entgegenstehen. Dazu gehören vor allem baulich Nutzungen aller Art (...)“. G (23) „Fließgewässer und ihre Auen sollen unter Berücksichtigung ihrer ökologischen Funktionen und ihrer Bedeutung für Landschaft, Naturhaushalt und Hochwasserschutz gesichert und naturnah entwickelt werden.“ Kap. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 43 Zielsetzungen aus dem Landschaftsplan 2010 Sicherung des Grundwassers besonders in Bereichen mit niedrigen Grundwasser- Flurabstand und durchlässigen Deckschichten (Sandböden) Kap. 6.2.2 2.6.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflä- chennutzungsplans Bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzent- rationszonen für Windenergie würde der städtebauliche Rahmen für eine geordne- te, nachhaltige Entwicklung in dem Bereich der Windenergienutzung im Hinblick auf das Schutzgut Wasser fehlen. Mit dem FNP werden Konzentrationszonen ausgewiesen, die auch die Aspekte von Natur und Landschaft berücksichtigen. Es werden Bereiche ermittelt, die für eine Nutzung mit WEA besonders geeignet sind und eine Bündelung von WEA ermögli- chen. Alle raumbeanspruchenden Nutzungen des Nachbarschaftsverbands Karls- ruhe werden bei der Ausweisung dieser Konzentrationszonen berücksichtigt. Eine gezielte Flächenausweisung und Bündelung kann zur Vermeidung einer Beein- trächtigung des Schutzgutes Wasser durch WEA beitragen. Dies betrifft v. a. die Aspekte Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch Flächeninanspruchnah- me, Veränderung von Grundwasserleitern und Deckschichten, Veränderung von Grundwasserfließsystemen (Grundwasserhaltung, - absenkung, -stauung). Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 44 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 2.7 KLIMA UND LUFT 2.7.1 Definition und Funktionen Das Klima hat Bedeutung als abiotischer Bestandteil des Ökosystems, z.B. über die Klimafaktoren Son- neneinstrahlung, Niederschlag, Luftfeuchtigkeit etc. und als Lebensgrundlage des Menschen (z.B. bioklimatische Situation). Die Landschaft bzw. Teilräume der Landschaft besitzen die Fähigkeit über lokale und regionale Luftaustauschprozesse sowie raumstrukturelle Gegebenheiten klima- und lufthygienischen Belastungen entgegenzuwirken, sie zu vermindern oder auch zu verhindern (klimatische Regenerationsfunktion). Es lassen sich folgende klimarelevante Raumkategorien unterscheiden: Der klimaökologische Ausgleichsraum ist einem benachbarten, belasteten Raum zugeordnet und trägt dazu bei, die in diesem Raum bestehenden klima- hygienischen Belastungen aufgrund von Lagebeziehungen und Luftaustausch- vorgängen abzubauen. Der klimaökologische Wirkungsraum ist ein bebauter Raum, der einem kli- maökologischen Ausgleichsraum zugeordnet ist und in dem die im Ausgleichs- raum erzeugten Leistungen zum Abbau von klimahygienischen und lufthygieni- schen Belastungen führen. 2.7.2 Derzeitiger Umweltzustand In Hinblick auf die Nutzung von Windenergie spielen klimatische Aspekte eine eher untergeordnete Rolle. Lediglich durch den Bau und die Anlage von Windenergiean- lagen inkl. deren Zuwegung, Netzanbindung etc. werden unter Umständen Flächen in Anspruch genommen, die einem klimatischen Ausgleichsraum zugeordnet sind. Hierzu gehören u.a. die Klima- und Immissionsschutzwälder. Das Ausmaß der Be- einträchtigungen durch Inanspruchnahme lässt sich allerdings erst auf Ebene der Bauleitplanung bzw. des Genehmigungsverfahrens benennen. Klimaschutzwald ist, mit Ausnahme der ländlichen Gebiete des Schwarzwaldes, in allen Bereichen des NVK zu finden. Wald verhindert die Entstehung von Kaltluft und schwächt die Windeinwirkung ab. „Klimaschutzwald schützt die besiedelten Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen, Erholungsbereiche, landwirtschaftli- che Nutzflächen und Sonderkulturen vor nachteiligen Kaltluft- und Windeinwirkun- gen. Grundsätzlich wird zwischen lokalem Klimaschutzwald, welcher Ausgleich zwischen Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen schafft, und regionalem Klima- schutzwald unterschieden. Letzterer verbessert in Siedlungsbereichen und auf Frei- flächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch“ (FVA 2013a). Die Lage der Immissionsschutzwälder überschneidet sich größtenteils mit der der Klimaschutzwälder. „Immissionsschutzwald hat die Aufgabe Schaden verursachen- de oder belästigende Einwirkungen, die den Menschen direkt oder indirekt über die Luft erreichen, zu mindern.“ (FVA 2013a). Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 45 Abb. 11 Klima- und Immissionsschutzwald (FVA 2013) 2.7.3 Rechtliche Vorgaben und Umweltziele Die Umweltziele ergeben sich aus den allgemeinen Zielsetzungen des Baugesetz- buches und der Fachgesetzgebung sowie aus den Zielsetzungen des Landesent- wicklungsplanes, des Regionalplans und des Landschaftsplans. Im Nachfolgenden werden diejenigen rechtlichen Vorgaben und Umweltziele aufge- führt, die durch eine Nutzung erneuerbarer Energie durch Windenergieanlagen tangiert werden können. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 46 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Zielsetzungen aus den rechtlichen Vorgaben und Umweltzielen Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung Berücksichtigung der Nutzung von erneuerbarer Energie sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie §1 (5), (6) Nr. 7f, §1a (5) BauGB Erhaltung bestmöglicher Luftqualität Erhalt, Sicherung oder auch Wiederherstellung und Entwicklung von Gebieten mit hoher Bedeutung für Klima und Luftreinhaltung §1 (6) Nr. 7h BauGB § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG LEP 2002 Kap. 1.9 S. 7; Kap. 2.4.1 S. 15; Kap. 2.4.3.6, 2.4.3.8 S. 18 (s. Kap. 4.2.7 Windener- gieerlass) Klimaschutz: Reduzierung der CO 2 -Emissionen (rationelle Energiebereitstellung und –versorgung, verstärkter Einsatz erneuerbarer Energiequellen § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG UWP 2000, S. 67 Zielsetzungen aus dem Regionalplan 2003 der Region Mittlerer Oberrhein G (9) Belastungen von Luft und Klima sollen gering gehalten werden. Hierzu sollen (...) natürliche Belüftungs- Ausgleichssysteme funktionsfähig erhalten werden. Kap. 1.6.4 Zielsetzungen aus dem Landschaftsplan 2010 Für die Funktion Frischluft bzw. Kaltluft an Siedlungsflächen heranzuführen, sollen die zu den Siedlungsflächen führenden Luftaustauschbahnen in den Seitentälern des Rheingrabens und die zum Rheingraben gerichteten Hangzonen als Kaltluftentste- hungsgebiete und Lüftungsschneisen gesichert und entwickelt werden. - Erhalt der klimatischen Ausgleichräume in ihrer Flächengröße bzw. Ausdeh- nung Kap. 6.2.3 2.7.4 Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Teilflä- chennutzungsplans Der Ersatz konventioneller Energieträger durch regenerative Energieträger sowie die Nutzung möglichst moderner Anlagen mit hohen Wirkungsgraden zur Versor- gung mit Strom und Wärme können dazu beitragen, die CO 2 -Emissionen zu redu- zieren und dienen damit dem Klimaschutz. Eine raumbezogene Prognose für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe kann nicht erfolgen. Im Hinblick auf das Lokal- klima nimmt der FNP einen eher untergeordneten Einfluss. Durch den Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie wird der Bau von Windenergieanlagen mitsamt ihrer negativen Um- weltauswirkungen gezielt gesteuert und gebündelt und damit anderswo vermieden. Im Hinblick auf das Schutzgut `Klima und Luft ́ betrifft dies v. a. die Aspekte: Verlust an klimatischen Ausgleichsräumen wie Wälder sowie Verlust von C-Speicher und Senken. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 47 2.8 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN Zielsetzungen aus den rechtlichen Vorgaben und Umweltzielen Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Be- langen des Umweltschutzes §1 (6) Nr. 7i BauGB Die Umweltprüfung umfasst nicht nur die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die einzeln genannten Schutzgüter (Bevölkerung und Gesundheit der Menschen, Kulturgüter und Sachgü- ter, Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft), sondern auch auf die Wechselwirkung zwischen ihnen. Dies verdeutlicht, dass neben der Behandlung der Schutzgüter für sich auch deren Wirkungsgefüge untereinander, also das „Gesamtsystem Umwelt“ Gegenstand der Betrachtung sein soll. Demnach werden unter Wechselbeziehungen die strukturellen und funktiona- len Beziehungen innerhalb und zwischen den einzelnen Umweltschutzgütern und ihren Teilkomponenten sowie zwischen und innerhalb von Ökosystemen verstan- den. Aufgrund der systemimmanenten Komplexität des Ökosystems ist es kaum möglich spezifisch auftretende Wechselwirkungen für den Nachbarschaftsverband Karlsru- he zu benennen. Grundsätzlich ist mit Wechselwirkungen zwischen den Schutzgü- tern bei jeder auftretenden Veränderung zu rechnen. Besonders deutliche Auswir- kungen gehen von Veränderungen in Bereichen mit extremen Standortbedingun- gen aus, da diese äußerst empfindlich gegenüber Veränderungen sind. Auf mögliche Summationswirkungen von Veränderungen und Eingriffen ist beson- deres Augenmerk zu legen, da ökosystemare Zusammenhänge nicht immer ab- schätzbar und kalkulierbar sind. Ein `zu Viel ́ an Veränderungen kann ein Ökosys- tem oder eine Landschaft so stark aus dem Gleichgewicht bringen, dass bestimmte Ereignisse nicht mehr abgepuffert werden können. Im Fall der Windenergienutzung könnte es beispielsweise zu einer Überprägung der Landschaft durch technische Elemente kommen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 48 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEB- LICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN UND ALTERNA- TIVENPRÜFUNG Mit dem Teilflächennutzungsplan werden Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen. Aus diesem Grunde werden im Nachfolgenden auf die Anlagencha- rakteristik und die Wirkungen von Windenergieanlagen eingegangen. 3.1 ANLAGENCHARAKTERISIERUNG UND WIRKUNG VON WINDENERGIEANLAGEN Um zu entsprechenden Wirkungsaussagen von Windenergieanlagen zu gelangen, nutzt man Referenzanlagen, da bei der Erstellung einer Konzeption zur Steuerung von Windenergieanlagen nicht bekannt ist, welcher konkrete Anlagentyp errichtet wird. Somit ist nicht definitiv bekannt, mit welchen konkreten Auswirkungen durch die Windenergieanlagen zu rechnen sind. Um Anlagenbetreibern, Anwohnern so- wie Natur und Landschaft eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wird ein häufig genutzter Anlagentyp als Referenzanlage gewählt, um die Wirkungen dieser Anlage in die Konzeption einzubeziehen. Die Verwendung von Referenzanlagen bedeutet jedoch nicht, dass dieser Anlagentyp dort zwingend gebaut werden muss. Die Vorgabe dient lediglich der planerischen Operationalisierung. Als Referenzanlage wurde die ENERCON E-82 ausgewählt, da sie derzeit dem Stand der Technik entspricht. Die Produktpalette von Enercon wurde durch die E- 101 und wird im Jahr 2014 mit der E-115 erweitert. Der Trend geht in Schwach- windregionen wie Baden-Württemberg hin zu größeren Anlagen, die höher und ins- besondere größere Rotoren besitzen. Tab. 2 Technische Daten ENERCON E-82 I E-101 Technische Daten E- 82 E-101 Nennleistung 2.300 KW 3.000 KW Nabenhöhe 78m/85m/98m/108m/138m 99 m/135 m Rotordurchmesser 82 m 101 m Gesamthöhe 119 - 179 m 150 – 185 m Blattanzahl 3 3 Drehrichtung Uhrzeigersinn Uhrzeigersinn Einschaltgeschwindigkeit 2,5 m/s 2,0 m/s Drehzahl variabel, 6-19,5 U/min variabel, 4-14,5 U/min Maximalleistung 12 m/s 13 m/s Abschaltgeschwindigkeit 28 -34 m/s 28 -34 m/s Schallleistungspegel bei einer Referenzgeschwindig- keit von 10m/s in 10m Höhe 104 dB(A) 106 dB(A) Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 49 Anforderungen an den Standort 1 Bei der Errichtung einer WEA bedarf es abgesehen von der eigentlichen Stellfläche und dem Fundament, das ca. 200-400 m² in Anspruch nimmt - noch weiterer Flä- chen für den Kran, die Vormontage oder die Lagerung von Material. Insgesamt liegt der Flächenbedarf daher etwa in einer Größenordnung von 0,3-1,1 ha. Nach Ab- schluss der Arbeiten können Teile der Fläche wieder zurückgebaut bzw. aufgefors- tet werden. Laut Bundesverband WindEnergie e.V. (2011) muss im Wald mit einer dauerhaft gerodeten Fläche von ca. 3.500 m² und zusätzlich mit einer Fläche von etwa 1.500 m², die vorübergehend von Gehölzen freizuhalten ist, gerechnet wer- den. Der Windenergiehersteller ENERCON gibt für die Referenzanlage E-82 einen Wert von 0,7 ha im Wald an; von dieser Fläche sind 0,3 ha dauerhaft freizuhalten. Abb. 12 Schema eines WEA –Standorts Fundament: Der Turmsockel (Ø ca. 6-9 m) benötigt ein Fundament, das in kreis- runder Form aus Stahlbeton vor Ort gegossen wird. Der Durchmesser des Funda- ments beträgt ca. 17-23 m. Die sichtbare Fundamentfläche lässt sich durch Erd- überdeckung reduzieren. In einem gedachten Kreis von ca. 50-60 m Ø um den Turmsockel dürfen sich (bis zum Abschluss der Arbeiten) keine Hindernisse befin- den. Der Erdaushub kann auf der Rückseite des Fundaments gelagert werden. Kranstellfläche: Die Kranstellfläche zur Errichtung der Anlage muss dauerhaft und frostsicher sein. Zur Ableitung des Niederschlagswassers bedarf es einer Drainage. Die Kranstellfläche muss eine Achslast von mind. 12 t und eine Flächenpressung von 18,5 t/m 2 aufnehmen können. Vormontagefläche: Für die Vormontage der Betonturmfertigteile bedarf es einer ebenen, wurzelstockfreien, grobkörnigen Fläche, die nach Abschluss der Arbeiten zurückgebaut bzw. wieder aufgeforstet werden kann. Eine Mindesttragfähigkeit von 1 Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um grobe Orientierungswerte, die je nach konkreter Anla- gengröße, Anlagentyp und örtlicher Gegebenheit variieren können. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 50 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 6,0 t/m² ist erforderlich. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer zusätzlichen Lagerflä- che möglich. Auch diese kann nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgeforstet bzw. zurückgebaut werden. Zuwegung: Die Zuwegung muss einer ganzen Reihe von Mindestanforderungen entsprechen. Sie ist dauerhaft und frostsicher herzustellen und muss über eine nutzbare Fahrbreite von mind. 4 m, im Bereich der Auslegermontage und in Kur- venbereichen, von mind. 6 m verfügen. Darüber hinaus hat sie eine Achslast von mind. 12 t und ein Gesamtgewicht von 120 bis 165 t zu tragen. Außerdem sind eine ausreichende Durchfahrtshöhe (4,80 m), eine ausreichende Tragfähigkeit von Brü- cken, Durchlässen, Verrohrungen etc. erforderlich. In einem Bereich von 0,5 m ne- ben der Zuwegung dürfen sich keine Hindernisse (Bäume, Zäune, Wände etc.) be- finden. Durch die Wahl des Standorts an oder in unmittelbarer Nähe von Flurwegen und Straßen können zusätzliche Erschließungsflächen minimiert werden. Um die elektrische Leistung abführen zu können, wird die Windenergieanlage an ein Mittelspannungsnetz angeschlossen. Hierfür wird eine Übergabestation benö- tigt, in der sich eine Mittelspannungsschaltanlage befindet. Der Transformator wird i. d. R. in die Windenergieanlage integriert. Laut Bundesverband WindEnergie e.V. (2011) ist ein wirtschaftlicher Betrieb im Wald bei modernen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von etwa140 m und einem Rotortiefpunkt über 90 m möglich. Das bedeutet einen freien Luftraum über Baumkronen von > 60 m. Windparks Bei der Bündelung von WEA zu Windparks können v. a. bei der Erschließung Sy- nergieeffekte genutzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass entsprechende Si- cherheitsabstände zwischen den einzelnen WEA eingehalten werden müssen. Als Richtwert für Abstände dienen der 6-fache Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung und der 3-fache Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung. Für einen Windpark mit fünf Anlagen (E-82) bedeutet das einen ungefähren Flächenbedarf von 25-30 ha. Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die Zunahme von Schallimmissio- nen bei einer steigenden Zahl von WEA. Während um eine einzelne WEA des Typs E-82 in einem Abstand von 780 m 35dB(A) erreicht werden, so benötigt man bei drei WEA desselben Typs bereits einen Abstand von 1120 m um auf 35dB(A) zu kommen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 51 Tab. 3 Mögliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkung von Windenergieanlagen auf die Schutzgüter Vorhabensbedingte Wirkungen Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt Wasser Boden Klima und Luft Baubedingte Auswirkungen Abspannseile zur Sicherung - - - Vogelschlag - - - Baustelleneinrichtung visuelle Störung - technische Elemente in der freien Land- schaft Zerschneidung von Funktionszusammen- hängen; Zerstörung von Lebensräumen Bodenverdichtung, Versiegelung ein- geschränkte Versi- ckerung, Gefahr von Schadstoffeinträgen Versiegelung; Boden- verdichtung, -abtrag, -umlagerung - Betrieb von Baustel- lenfahrzeugen und -maschinen Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissio- nen - erhöhtes Verkehrs- aufkommen mit Lärm, Schadstoff- und Staubimmissionen Zerstörung von Pflan- zen; Beunruhigung von Tieren Schadstoffeinträge ins Grundwasser Schadstoffeinträge in den Boden; Bodenverdichtung Schadstoff- und Staubimmissionen; evt. kleinräumiger Verlust klimarelevan- ter Bereiche (Aus-)bau von Zu- fahrts-/ Erschlie- ßungswegen; im Wald u.a. Rodung für Zuwegung, Kranstell- fläche, Kranmontage- ausleger Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissio- nen, visuelle Störung - Zerschneidung/ Störung landschaftli- cher Zusammenhän- ge Zerstörung/ Zer- schneidung von Lebensräumen; Verlust von Pflanzen und Tieren Bodenverdichtung, Versiegelung eingeschränkte Versi- ckerung; Schadstoffe- inträge Verlust aller Boden- funktionen durch Versiegelung, Boden- verdichtung, -abtrag, -umlagerung; Schad- stoffeinträge Schadstoff- und Staubimmissionen; evt. kleinräumiger Verlust klimarelevan- ter Bereiche Fundamenterstellung Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissio- nen, visuelle Störung - Zerschneidung/ Störung landschaftli- cher Zusammenhän- ge Zerstörung/ Zer- schneidung von Lebensräumen; Verlust von Pflanzen und Tieren Gefahr von Schad- stoffeinträgen, Ver- siegelung Verlust aller Boden- funktionen durch Versiegelung, Boden- verdichtung, -abtrag, -umlagerung; Schad- stoffeinträge Schadstoff- und Staubimmissionen; evt. kleinräumiger Verlust klimarelevan- ter Bereiche Errichtung von Be- triebsgebäuden (Trafostation + Um- spannwerk) Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissio- nen, visuelle Störung - Zerschneidung/ Störung landschaftli- cher Zusammenhän- ge Zerstörung/ Zer- schneidung von Lebensräumen; Verlust von Pflanzen und Tieren Gefahr von Schad- stoffeinträgen, Ver- siegelung Verlust aller Boden- funktionen durch Versiegelung, Boden- verdichtung, -abtrag, -umlagerung; Schad- stoffeinträge Schadstoff- und Staubimmissionen; evt. kleinräumiger Verlust klimarelevan- ter Bereiche Netzanbindung über Freileitungen; in abgelegenen Waldgebieten Bau Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissio- nen, visuelle Störung; Beeinträchtigung der visuelle Beeinträchti- gungen durch techni- sche Elemente Anreicherung der Landschaft mit tech- nischen Elementen Zerstörung/ Zer- schneidung von Lebensräumen; Verlust von Pflanzen Gefahr von Schad- stoffeinträgen, Ver- siegelung Verlust aller Boden- funktionen durch Versiegelung, Boden- verdichtung, -abtrag, Schadstoff- und Staubimmissionen; evt. kleinräumiger Verlust klimarelevan- Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 52 Vorhabensbedingte Wirkungen Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt Wasser Boden Klima und Luft sehr langer Kabel- trassen aufgrund abgelegener Lage im Waldgebiet erforder- lich Erholungsfunktion und Tieren -umlagerung; Schad- stoffeinträge ter Bereiche Netzanbindung über Erdkabel; im Wald s.o. Lärmemissionen, visuelle Störungen, Schadstoff-, Staube- missionen - Zerschneidung/ Störung landschaftli- cher Zusammenhän- ge Zerstörung/ Zer- schneidung von Lebensräumen; Verlust von Pflanzen und Tieren Eingriff ins Grund- wasserregime Bodenverdichtung, -abtrag, -umlagerung Schadstoff- und Staubimmissionen; evt. kleinräumiger Verlust klimarelevan- ter Bereiche Anlagebedingte Auswirkungen Mastanlage mit Rotor Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Störung von Blickbeziehungen, visuelle Beeinträchti- gungen visuelle Beeinträchti- gungen Anreicherung der Landschaft mit tech- nischen Elementen; Gefahr der Verein- heitlichung der Land- schaft durch Aus- tauschbarkeit der Elemente; je nach Anzahl Ge- fahr der Überprägung der Landschaft; Veränderung der Maßstäblichkeit in der Landschaft durch die große Höhe der WEA; Fernwirkung; Störung von Blickbeziehun- gen; Veränderungen der Nachtsituation durch Befeuerung der Anlagen Barriereeffekt / Über- flughindernis bei Windparks quer zu Vogelzug- bzw. be- deutenden Bewe- gungskorridoren, Kollisionsgefahr durch Mastanlage - kleinräumige Versie- gelung - Abspannseile - - - Vogelschlag - - - Betriebsgebäude (Trafostation, Um- spannwerk) visuelle Beeinträchti- gung, akustische Beeinträchtigungen z.B. Knistergeräusche - Anreicherung der Landschaft mit tech- nischen Elementen Zerschneidung von Lebensgemeinschaf- ten - kleinräumige Versie- gelung - Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 53 Vorhabensbedingte Wirkungen Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur- und sonstige Sachgüter Landschaft Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt Wasser Boden Klima und Luft Zufahrts- und Er- schließungswege Visuelle Beeinträchti- gungen, - Zerschneidung/ Störung landschaftli- cher Zusammenhän- ge; Ausbau der bisheri- gen land- und forst- wirtschaftlichen We- ge; Anpassung der Wege an notwendige Radien etc. Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen und ihren Lebensgemein- schaften - kleinräumige Versie- gelung - Oberirdische Strom- freileitungen - - Anreicherung der Landschaft mit tech- nischen Elementen Vogelschlag; Zerschneidung und Verinselung von (Teil-) Lebensräumen der Avifauna - kleinräumige Versie- gelung - Betriebsbedingte Auswirkungen Rotordrehung Eiswurf, Lärmimmis- sion, Schattenwurf optische Bedrängung, Bewegungsunruhe - Bewegungsunruhe; sich bewegende Elemente ziehen die Aufmerksamkeit auf sich; je nach Anzahl und Anordnung kann eine bedrängende Wirkung hervorgeru- fen werden. “Scheucheneffekt“ für störempfindliche Vögel (Störung von Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinte- rungsgebieten); Vogel- und Fleder- mauskollisionen - - - Licht- und Lärmemis- sionen akustische Beein- trächtigungen (Schall- immissionen), opti- sche Beeinträchti- gungen durch Blink- lichter; Schattenwurf - Schallimmissionen durch technische Elemente werden in der freien Landschaft als störend wahrge- nommen. Optische und akusti- sche Beunruhigung von Tieren; Anlocken von Vögeln durch WEA -Befeuerung bei schlechten Sichtbe- dingungen - - - Betriebsführung, Wartungsarbeiten - - - Beunruhigung von Tieren; Schädigung der Veg. und Tierwelt durch chem. Schad- stoffe (Öle, Fette) - - - Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 54 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 3.2 WÜRDIGUNG DES PLANUNGSANSATZES ZUR ERMITT- LUNG UND AUSWEISUNG GEEIGNETER KONZENTRATI- ONSZONEN WINDENERGIE AUS UMWELTSICHT Bei der Erarbeitung des Teilflächennutzungsplans Windenergie wurden die Um- weltbelange sehr frühzeitig einbezogen. Eine stufenweise Herangehensweise er- möglichte die Berücksichtigung der Umweltbelange schon während des Pla- nungsprozesses: Stufe 1: Allgemeine planerische Leitlinien Bei der heutigen Größe von Windenergieanlagen ist die Wirkung der Anlagen auf die Landschaft beträchtlich. Um eine raumverträgliche und insbesondere land- schaftsverträgliche Windenergienutzung zu erzielen, wurden bei der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans folgende allgemeine planerische Leitlinien soweit möglich beachtet: Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten für eine Windenergienut- zung mit geringem Konfliktpotential Konzentration und Bündelung mehrerer Windenergieanlagen zur Vermeidung zahlreicher Einzelanlagen Vermeidung von Windenergieanlagen in Gebieten mit hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes und Schonung von großräumig unbelasteten Gebieten Mit diesen planerischen Leitsätzen wurden die Weichen für eine möglichst um- weltverträgliche Flächennutzungsplanung gestellt. Stufe 2: Ermittlung von für die Nutzung von Windenergie nicht geeigneten Flächen – Betrachtung des Gebiets des gesamten Nachbarschaftsverbands Karlsruhe Als Bereiche, die für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen, wurden die Bereiche definiert, deren Zweckbestimmung der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich entgegenstehen. Sie betreffen neben technischen Aspekten, vor allem Gesichtspunkte, die der Vermeidung von Um- weltkonflikten dienen. Durch diese Bestimmung der zwingend nicht zur Verfügung stehenden Gebiete wurden die möglichen Windnutzungsbereiche ermittelt (poten- tielle Windnutzungsgebiete). Die Bestimmung erfolgte nicht begrenzt auf die be- sonders windhöffigen Bereiche, sondern flächendeckend für das gesamte Unter- suchungsgebiet. Die Festlegung dieser nicht zur Verfügung stehenden Gebieten ergab sich einer- seits aufgrund eindeutiger rechtlicher Ausschlusstatbestände gem. WE-Erlass BW sowie aufgrund besonderer städtebaulicher Leitlinien der Planung und städtebau- lich begründeter Vorsorgeabstände. Ausschluss aufgrund anzutreffender sachlicher und rechtlicher Gründe - harte Kriterien (vgl. Kriterien-Tab. 1 bzw. Karte 1): Zu geringe Windhöffigkeit gem. WE-Erlass BW: Keine Ausweisung von Konzentrationszonen auf Flächen mit Windgeschwin- digkeiten <5,3 m/s in 100m Höhe, da hier die grundlegenden Bedingungen zum Betrieb einer Windkraftanlage nicht gegeben sind. (Bei Angaben zur Windhöffigkeit wurde die im Windaltas angesprochene Modellierungsunsi- cherheit mit einem Korrekturfaktor von 0,25m/s berücksichtigt. Demnach Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 55 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten wurden Bereiche untersucht, die laut Windatlas mindestens eine Windhöffig- keit von 5,0m/s aufweisen.) Ausschluss aufgrund eindeutiger rechtlicher Ausschlusstatbeständen gem. WE-Erlass BW: Keine Ausweisung von Konzentrationszonen auf Flächen, die nach der ver- tieften Untersuchung eindeutig als Ausschluss zu definieren sind und in de- nen ein Antrag auf Genehmigung von WEA keine Aussicht auf Erfolg hätte: - Flächenhaft geltende Tabukriterien gem. WE-Erlass BW wie Natur- schutzgebiete, Naturmonumente, Nationalpark, Kernzonen Biosphä- rengebiete, Bann- und Schonwälder - Flächenhaft geltender Ausschluss gem. WE- Erlass BW wie z.B. ein- zuhaltende Abstände zu dauerhaft zur Wohnnutzung festgelegte Flä- chen - Flächenhaft geltender Ausschluss von pauschal geprüften Restrikti- onskriterien wie z.B. Grünzäsur - Flächenhaft geltender Ausschluss von geprüften Restriktionskriterien wie z.B. SPA mit Vorkommen windenergieempfindlicher Arten Ausschluss aufgrund besonderer städtebaulicher Leitlinien wie die Zielset- zung der Bündelung von Windenergieanlagen Durch dieses Vorgehen konnten bereits wesentliche Umweltkonflikte vermieden werden. Stufe 3: Ermittlung potentieller Windnutzungsgebiete – Einzelfallbetrachtung Durch die Überlagerung der Ergebnisse von Stufe 1 und 2 wurden die Flächen dargestellt, die einerseits über eine ausreichende Windhöffigkeit verfügen und an- dererseits nicht durch eindeutig erkennbare „harte“ Kriterien belegt sind. Dies sind die potentiellen Windnutzungsgebiete. Diese Gebiete wurden in einer mehrstufi- gen Einzelfallbetrachtung geprüft und die ermittelten Umweltauswirkungen bewer- tet. Ein wesentliches Ziel war die Ermittlung möglichst konfliktarmer Flächen, auf denen ein wirtschaftlicher Betrieb sowie eine Bündelung von Windenergieanlagen möglich sind. Stufe 4: Vergleichende Beurteilung der potentiellen Windnutzungsgebiete mit Dar- stellung der Ergebnisse in Steckbriefen – Prüf- und Restriktionsflächen ‚Weiche‘ Kriterien Anhand einer konkreten Betrachtung aller potentiellen Windnutzungsgebiete hin- sichtlich ihrer Eignung (Windverhältnisse, Geländesituation, Bewuchs, Netzanbin- dung, Wegeerschließung, etc.) sowie ihrer Umweltverträglichkeit, wurden eine vergleichende Beurteilung und eine Einschätzung des Konfliktrisikos erarbeitet. Das Ergebnis wurde in Form von Steckbriefen dokumentiert. Die hier verwende- ten Prüf- und Restriktionskriterien unterliegen im Wesentlichen der Abwägung und führten dazu, dass im Zuge der Abwägung einzelne Flächen zunächst zurückge- stellt wurden. Die verbleibenden Flächen wurden zusammen und in Abstimmung mit den zu- ständigen Fachbehörden in einer mehrstufigen Einzelfallbetrachtung geprüft und bewertet (vgl. Kriterien-Tab. 2 bzw. Karte 2): Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 56 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Flächenhaft geltender Ausschluss von im Einzelfall geprüften Artenschutzas- pekten gem. WE-Erlass BW (sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpo- tential) Ausschluss aufgrund von im jeweiligen Einzelfall geprüfter städtebaulich be- gründeter Vorsorgeabstände wie z.B. erweiterte Siedlungsabstände über aufgrund immissionsschutzrechtlich auszuschließender Bereiche hinaus Ausschluss der Bereiche mit technischen Infrastrukturen wie VOR – Radial- bereiche mit eindeutiger Ausschlusswirkung Ausschluss von Schutzzonen wie WSG II, Landschaftsschutzgebiete Ausschluss von flächenhaft städtebaulich begründeter Aspekte wie z.B. be- sondere Erholungsflächen oder historische Stadtkulisse Ausschluss aufgrund besonders hoher ökologischer Restriktionen und/oder der Kumulation von gravierenden Restriktionen Durch dieses Vorgehen konnten weitere Umweltkonflikte vermieden werden. Die Auflistungen der unterschiedlichen Kriterien sowie deren Begründung sind im An- hang zu finden (Kriterien-Tab. 2). Stufe 5: Konzentrationszonen Windenergienutzung im Flächennutzungsplan Aufbauend auf dem stufenweise begründeten Ausschluss der potentiell zur Ver- fügung stehenden Windnutzungsgebieten, wurden die Konzentrationszonen Windenergie im Flächennutzungsplan abgeleitet und begründet. Dies erfolgte zu- nächst im Konzept zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bau- leitplanung (Oktober 2012) sowie anhand vertiefender Kenntnisse (siehe oben) zu den betreffenden Gebieten, die im Laufe des FNP-Verfahrens erhoben und zu- sammengetragen wurden. Frühzeitige Beteiligung Die Frühzeitige Beteiligung gemäß BauGB erfolgte zwischen Juni und September 2012. Dies ermöglichte eine frühzeitige Abstimmung der Planungen mit Fachbe- hörden, Verbänden und weiteren Trägern öffentlicher Belange, sodass verschie- dene Belange bereits in einem frühen Planungsstand eingearbeitet werden konn- ten. Hierdurch konnten mögliche negative Umweltauswirkungen vermieden bzw. vermindert werden. 1 . 3 . Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 57 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 3.3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN, ALTERNATIVENPRÜFUNG, VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMASSNAHMEN Ziel der Umweltprüfung ist es, insbesondere die geplanten Ausweisungen hin- sichtlich möglicher erheblicher Umweltauswirkungen zu untersuchen. Gleichzeitig gilt es aber auch die schon im Planungsprozess erfolgte Vermeidung bzw. Minde- rung möglicher negativer Umweltauswirkungen zu dokumentieren. Um die Bewertungsmethodik nachvollziehbar zu gestalten, wurden Erheblich- keitsschwellen definiert. Neben qualitativen Erheblichkeitsschwellen bietet es sich in bestimmten Fällen an, quantitative Erheblichkeitsschwellen festzulegen. Diese basieren i. d. R. auf Erfahrungs- und Schätzwerten. Sofern nicht anders angege- ben, beziehen sich die Prozentangaben der Erheblichkeitsschwellen auf die Flä- chen für Konzentrationszonen. Diese Erheblichkeitsschwellen sind Bestandteil des methodischen Vorgehens bei der Prüfung der Umweltauswirkungen der po- tentiellen Konzentrationszonen Windenergie auf die Schutzgüter. Die Bewer- tungsmethodik ist im Anschluss an die Steckbriefe zu finden. Die Prüf- und Restriktionskriterien dienen als Grundlage zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit. Die Einstufung erfolgt nach dem derzeitigen Kenntnisstand. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden dabei schutzgutbezogen anhand einer 4-stufigen Skala bewertet: -- erhebliche negative Umweltauswirkung - negative Umweltauswirkungen o geringe negative Umweltauswirkung + positive Umweltauswirkung Die zu prüfenden Flächen wurden für die Bewertung der Umweltauswirkungen mit ihren Flächenansprüchen und ihrer Wirkzonen mit den jeweils relevanten Raum- kategorien der Schutzgüter (Schutzgebiete etc.) in einem Geoinformationssystem überlagert. Auf diese Weise konnten positive und negative Auswirkungen ermittelt werden. Eine ausführliche Beschreibung der Umweltauswirkungen der potentiellen Kon- zentrationszonen Windenergie auf die Schutzgüter, einschließlich einer Einschät- zung der Vorhabenauswirkungen auf Schutzzweck und Erhaltungsziele von NA- TURA 2000 sind in Form von Gebietssteckbriefen dokumentiert. Die nachfolgen- de Tabelle gibt einen zusammenfassenden Überblick. Die Gebietssteckbriefe wurden im Verlauf der Planung aufgrund weiterer Informa- tionen fortlaufend ergänzt. Verschiedene Aspekte wurden detaillierter untersucht. Diese Detailüberprüfung führte teilweise zu einer anderen Einstufung der Um- weltauswirkungen als zu Beginn der Planung im Konzept 2012. Die Informationen der Detailüberprüfung werden in den Gebietssteckbriefen aufgeführt. Differenzen der Einstufungen der Umweltauswirkungen zwischen dem Konzept 2012 und der hier vorliegenden Umweltprüfung werden in der nachfolgenden Tabelle durch die Ergänzungen – höhere bzw. geringe Einstufung – kenntlich gemacht. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 58 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Zum Teil wirkten sich die Ergebnisse der Detailuntersuchungen auch auf die Flä- chenkulisse der potentiellen Windnutzungsgebiete aus. Detailuntersuchungen konnten z.T. nur im Einzelfall durchgeführt werden. So lie- gen nicht für alle potentiellen Windnutzungsgebiete Informationen in der gleichen Detaillierungsdichte vor. Dies gilt v.a. für die artenschutzrechtlichen Untersuchun- gen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 59 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Tab. 4 Übersichtstabelle der Bewertung der potentiellen Windnutzungsgebiete Suchraum Potentielle Windnut- zungs- gebiete Gemeinde/ Stadt Auswirkungen auf die Schutzgüter Einstufung der Umweltkonflikte nach möglichen Minimierungsmaßnahmen Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur - und Sa chgüter Landschaft Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – ohne FFH VP Boden Wasser Klima und Luft Wechselwirkungen Besonderer Arte n- schutz A Nr. 1, 1a, 1b Karlsruhe - - 0 0 - - 0 0 0 0 - - sehr konfliktreiche Konzentrationszone (Schallimmissionen lassen keine WEA mehr zu; sehr hohes artenschutzrechtli- ches Konfliktpotential) höhere Einstu- fung FFH–VP notwen- dig B Nr. 13 Rheinstetten 0 0 0 - - 0 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone (sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential) geringe- re Ein- stufung höhere Einstu- fung C Nr. 5, 6, 7 Karlsruhe/ Ettlingen - - - - - - 0 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone (Richtfunk, VOR-Navigationsanlage, sehr hohes artenschutzrechtliches Kon- fliktpotential) höhere Einstu- fung höhere Einstu- fung FFH benach- bart D Nr. 8, 9, 10 Ettlingen 0 0 - - 0 0 0 0 - konfliktreiche Konzentrationszone (D 9: hohes artenschutzrechtliches Kon- fliktpotential; historische Stadtkontur Ettlingen) geringe- re Ein- stufung geringe- re Ein- stufung FFH–VP notwen- dig F Nr. 24, 25, 26, 27, 28 Karlsbad 0 0 - - 0 - 0 0 0 geeignete Konzentrationszone (Fläche 27) (geringes artenschutzrechtliches Kon- fliktpotential) geringe- re Ein- stufung FFH–VP notwen- dig G I/ G II Nr. 2, 31, 32, 23 Weingarten/ Pfinztal/ Karlsruhe 0 - - - - - 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone geringe- re Ein- stufung höhere Einstu- fung höhere Einstu- fung Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 60 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Suchraum Potentielle Windnut- zungs- gebiete Gemeinde/ Stadt Auswirkungen auf die Schutzgüter Einstufung der Umweltkonflikte nach möglichen Minimierungsmaßnahmen Bevölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur - und Sa chgüter Landschaft Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – ohne FFH VP Boden Wasser Klima und Luft Wechselwirkungen Besonderer Arte n- schutz H Nr. 33, 34, 35 Weingarten 0 0 - - - - 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone geringe- re Ein- stufung - geringe- re Ein- stufung + I Nr. 40, 42, 43 Marxzell - 0 - - - - 0 0 0 0 sehr konfliktreiche Konzentrationszone geringe- re Ein- stufung geringe- re Ein- stufung geringe- re Ein- stufung FFH–VP notwen- dig J Nr. 15, 16, 17, 18, 19 Pfinztal - - - -- - - 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone höhere Einstu- fung höhere Einstu- fung Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 61 4 GESAMTPLANBETRACHTUNG, KUMULATIVE WIRKUN- GEN UND WECHSELWIRKUNGEN Nachdem die Umweltauswirkungen von möglichen WEA in den jeweiligen potentiell möglichen Konzentrationszonen einer Einzelfallbetrachtung unterzogen wurden, werden nun die Auswirkungen des FNPs Windenergie auf die Umwelt im Gesamt- zusammenhang des NVK betrachtet. Der starke Nutzungsdruck, der aufgrund der Bevölkerungsdichte in einem Gebiet wie dem Nachbarschaftsverband herrscht sowie die vorherrschende relativ geringe Windhöffigkeit macht die Ausweisung von Konzentrationszonen schwierig. Zum ei- nen sollten aus Gründen der Effektivität die windhöffigsten Bereiche berücksichtigt werden, zum anderen ist in diesem Verdichtungsraum besonders auf die lokalen Eigenarten und landschaftlichen Qualitäten als Voraussetzung für die Erholungs- nutzung zu achten. Durch die schrittweise Reduzierung der potentiellen Windnutzungsgebiete konnten zahlreiche Konflikte vermieden und minimiert werden. In einem ersten Schritt wurde die Flächenkulisse der 47 grundsätzlich möglichen Flächen zusammengefasst in zwölf Suchräume mit einer Gesamtfläche von 2.020 ha in die Frühzeitige Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gegeben (August 2012). Die Er- kenntnisse hieraus sowie aus nachfolgend eingegangenen Informationen und de- taillierten Untersuchungen wurden in die Steckbriefe eingearbeitet. Hieraus konnten eine Eingrenzung der Suchräume und eine Ausarbeitung eines planerischen Kon- zeptes erfolgen. Im zweiten Schritt wurden von den zwölf Suchräumen fünf Suchräume zurückge- stellt, da sie aufgrund unterschiedlicher Kriterien (ökologische Konflikte, Konflikte mit übergeordneten Planungen, entgegenstehende Schutzausweisungen, sonstige Restriktionen wie unterirdische Leitungen etc.) sich nicht als Konzentrationszone eignen. Diese Reduzierung dient der Konfliktvermeidung. Dies betrifft die Such- räume K, E, GI, GII. Gleichzeitig reduzierten sich auch aufgrund der oben aufge- führten Kriterien die Flächen der verbliebenden Suchräume. Die dadurch entstan- dene Flächenkulisse umfasst 321 ha. Für Teilbereiche der Suchräume A, B, C, D, H, I, F und J erfolgten Detailuntersu- chungen, insbesondere bezüglich des Vorkommens von windenergieempfindlichen Vogelarten. Die Ergebnisse der Detailüberprüfungen sind in den Gebietssteckbrie- fen dokumentiert. Die Einstufung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials war Grundlage für eine weitere Differenzierung der vorgesehenen Konzentrationszonen. Da es aufgrund der zahlreichen Restriktionen und Ausschlusskriterien in dem stark besiedelten Raum des Nachbarschaftsverbands zu der Ausweisung von nur einer Konzentrationszone kommt, sind kumulative Wirkungen sowohl innerhalb des NVK als auch mit den Nachbargemeinden nicht zu erwarten. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 62 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 5 FFH-VERTRÄGLICHKEIT 5.1 ANLASS UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Mit dem Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), des Rates vom 21. Mai 1992 zur "Erhaltung der natürlichen Lebens- räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" ist erstmals ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz in der Europäi- schen Union geschaffen worden. Zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes natür- licher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen sind die Mitglied- staaten aufgerufen Gebiete zu ihrem Schutz auszuweisen. Diese Gebiete sind Bestandteil eines zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes. Die Vogelschutzrichtlinie fordert zur Erhaltung der Lebensstätten und Lebensräu- me aller wildlebenden, in den Mitgliedstaaten heimischen Vogelarten, neben der Einrichtung von Schutzgebieten, die Lebensräume in und außerhalb von Schutz- gebieten zu pflegen und ökologisch richtig zu gestalten. Verschmutzung oder Be- einträchtigung der Lebensräume außerhalb der Schutzgebiete sind zu vermeiden, zerstörte Lebensräume wiederherzustellen und Lebensstätten neu zu schaffen (Art. 3 (2); Art. 4 (4) Satz 2 VSchRL). Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plä- nen oder Projekten ein Gebiet des Netzes „NATURA 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszie- len des betreffenden Gebietes vor. Im Baugesetzbuch ist diese Prüfverpflichtung entsprechend aufgenommen worden (vgl. § 1a Abs. 4 BauGB). Die Konzentrationszonen Windenergie sind daraufhin zu überprüfen, ob sie zu er- heblichen Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebiets in seinen für die Er- haltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können. Prüfgegenstände einer FFH- Verträglichkeitsprüfung sind folgende Aspekte: natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o. g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind. Im Rahmen der Umweltprüfung bzw. in diesem Umweltbericht erfolgt eine FFH- Vorprüfung zu den Flächenausweisungen Windenergie des Teilflächennutzungs- plans. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 63 5.2 FFH-VORPRÜFUNG ZUM TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDENERGIE Aufgrund des Kollisionsrisikos stellen Windenergieanlagen v. a. für einige Vogel- arten (v. a. Greifvögel) und Fledermausarten eine potentielle Gefahr dar. Da es sich sowohl bei Vögeln als auch bei Fledermäusen um hochmobile Arten handelt, ist eine mögliche Beeinträchtigung auch außerhalb der NATURA 2000-Gebiete zu prüfen. Die Ausweisung der potentiellen Windnutzungsgebiete als Konzentrationszonen Windenergie erfolgte über mehrere Arbeitsschritte (vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Im Sinne der Vorsorge sollen Konzentrations- zonen, die u.a. zu umfangreichen Konflikten mit den Schutzzweck und Erhal- tungszielen von NATURA 2000-Gebieten führen können, weitestgehend vermie- den werden. Im Hinblick auf NATURA 2000 wurden deshalb folgende Kriterien für eine Zurückstellung der potentiellen Windnutzungsgebiete herangezogen: Lage innerhalb eines Europäischen Vogelschutzgebietes Lage innerhalb eines FFH-Gebiets mit Fledermausarten In diesen Bereichen wäre voraussichtlich mit umfangreichen erheblichen Beein- trächtigungen zu rechnen. Dies trifft für folgende Flächen zu: Tab. 5 potentielle Windnutzungsgebiete in NATURA 2000-Gebieten, die voraussichtlich zu umfangreichen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgegenstandes führen würden Potentielles Windnut- zungsgebiet NATURA 2000-Gebiet Begründung A 1b Knielinger Feldflur Europäisches Vogelschutzgebiet Rheinniederung Karlsruhe- Rheinsheim (Nr. 6816 401) Flächen liegen innerhalb des Vogelschutz- gebietes. Schutzgegenstand: windener- gieempfindliche Arten wie Rohrweihe, Schwarzmilan, Baumfalke und Kormoran sowie Zugvögel 40 Klosterwald FFH-Gebiet Albtal und Seitentä- lern (7116 341) Die Fläche liegt zu großen Teilen innerhalb des FFH-Gebiets (Lebensraumtypen 3150, 3260, 6230, 6410, 6430, 6510, 6520, 8220, 8310, 9110, 9130,9180, 91E0). Schutzge- genstand sind u.a. Fledermausarten (Bech- steinfledermaus, Mausohr). Der Manage- mentplan ist in Bearbeitung. 36 37 38 Brandkopf Unterer Kloster- wald Brückberg FFH-Gebiet Albtal mit Seitentä- lern (7116 341) Die Flächen liegen innerhalb des FFH- Gebiets (Lebensraumtypen 3150, 3260, 6230, 6410, 6430, 6510, 6520, 8220, 8310, 9110, 9130,9180, 91E0). Schutzgegen- stand sind u.a. Fledermausarten (Mausohr, Bechsteinfledermaus). Der Management- plan ist in Bearbeitung. Für die verbleibenden Flächen ist somit voraussichtlich nicht mit umfangreichen erheblichen Konflikten im Hinblick auf NATURA 2000 zu rechnen. Erhebliche ne- gative Auswirkungen sind jedoch nicht vollständig auszuschließen. Um diese Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 64 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten möglichst zu vermeiden, wurden die potentiellen Windnutzungsgebiete weiterhin auf eine mögliche Betroffenheit mit NATURA 2000-Gebieten untersucht. Eine Be- troffenheit ist nicht auszuschließen bei Lage innerhalb eines 700m Prüfbereichs eines Europäischen Vogelschutzgebiets mit windenergieempfindlichen Vogelarten, innerhalb des 1 km-Prüfbereichs eines FFH-Gebietes mit Fledermausarten, innerhalb eines 1 km-Radius um FFH-Gebiete mit Lebensraumtypen, die aufgrund ihrer charakteristischen Arten gegenüber Windenergieanlagen po- tentiell empfindlich sein können, innerhalb sonstiger FFH-Gebiete (ohne windenergieempfindliche Arten), innerhalb eines 200m-Radius um sonstige FFH-Gebiete. Für die restlichen Flächen kann eine erhebliche Beeinträchtigung von Schutz- zweck und Erhaltungszielen von NATURA-2000-Gebieten ausgeschlossen wer- den. Hinweis: Zählen gegenüber WEA besonders empfindliche Tierarten zu den charakteristi- schen Arten der in den FFH-Gebiet zu schützenden Lebensraumtypen, so kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgegenstände des FFH-Gebiets nicht ausgeschlossen werden. Eine vom BUND herausgegebene Liste charakteristi- scher Arten der FFH-Lebensräume wird hier als eine erste Orientierung herange- zogen (BUND 2010). Welche Arten tatsächlich als charakteristisch für die Lebens- raumtypen gelten können und ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, ist durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung im Einzelfall (Genehmigungsverfahren) zu prüfen. Bislang liegt für eines der betroffenen NATURA 2000-Gebiete ein Management- plan vor (Nr. 7016342 - Wiesen und Wälder bei Ettlingen). Daher konnten für die restlichen Gebiete lediglich die Schutz- und Erhaltungsziele in die Betrachtung einbezogen werden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die po- tentiellen Windnutzungsgebiete, für die eine erhebliche Beeinträchtigung der NA- TURA 2000-Gebiete nicht ausgeschlossen werden kann. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 65 Tab. 6 potentielle Windnutzungsgebiete für die von einer erheblichen Beeinträchtigung der NATURA 2000-Gebiete auszugehen ist Potentielles Windnut- zungsgebiet NATURA 2000-Gebiet Begründung A 1a Knielinger Feld- flur FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Win- tersdorf und Karlsruhe (Nr. 7015 341) FFH-Gebiet im 1km Prüfradius (Lebens- raumtypen 3130, 3140, 3150, 3260, 3270, 6210, 6410, 6430, 6510, 9130, 9160, 91E0, 91F0). Schutzgegenstand u.a. Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr. Derzeit ist kein Managementplan vorhan- den. Das Vorkommen der Schutzgegen- stände ist daher unbekannt. C 7 Wattkopf/ Kälber- kopf im 1000m Abstand zum Vogel- schutzgebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016-401) (FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016 342)) Für das Vogelschutzgebiet 7016-401 ist das Vorkommen des Wanderfalken als windenergieempfindliche Art gemeldet. Hierfür wird ein 1000m Abstand empfoh- len; genaue Abstände sind ggfls. festzule- gen. Fläche 7 liegt direkt im FFH-Gebiet (LRT 6510, 6230, 6431, 9110, 9130, 8220). Windenergieempfindliche Arten sind nicht Schutzgegenstand des FFH-Gebietes. F 24 F 25 F 26 F 27 F 28 Im Großen Wald Spielberg – Hinterwald Birkenau Mülldeponie Hagbuckel Jakobsbrunnen FFH-Gebiet Albtal mit Seitentä- lern (Nr. 7116 341) Die Flächen liegen größtenteils im 1km Prüfradius zum FFH-Gebiet (Lebensraum- typen 3150, 3260, 6230, 6410, 6430, 6510, 6520, 8220, 8310, 9110, 9130,9180, 91E0). Schutzgegenstand sind u.a. Fledermausar- ten (Bechsteinfledermaus, Mausohr). Der Managementplan ist in Bearbeitung. 42 43 Glaskopf Hartkopf 45 46 47 Knielinger See Schlehert/ Burgau Daxlanden FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karls- ruhe (Nr. 7015 341) Die Flächen liegen direkt angrenzend zum FFH-Gebiet (Lebensraumtypen 3130, 3140, 3150, 3260, 3270, 6210, 6430, 6510, 9160, 91E0, 91F0). Schutzgegenstand sind u.a. Fledermausarten wie Mausohr und Bech- steinfledermaus. 39 41 westl. Burbach Zellerberg FFH-Gebiet Albtal mit Seitentä- lern (Nr. 7116 341) Die Flächen liegen direkt benachbart zum FFH-Gebiet (Lebensraumtypen 3150, 3260, 6230, 6410, 6430, 6510, 6520, 8220, 8310, 9110, 9130,9180, 91E0). Schutzgegen- stand sind u.a. Fledermausarten wie Maus- ohr und Bechsteinfledermaus. Der MaP ist in Bearbeitung. 44 Weißreut FFH-Gebiet Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karls- ruhe (Nr. 7015 341) Europäisches Vogelschutzgebiet Rheinniederung Elchesheim- Karlsruhe (Nr. 7015 441) Die Fläche liegt im 1000m Puffer zum FFH- Gebiet (Lebensraumtypen 3130, 3140, 3150, 3260, 3270, 6210, 6430, 6510, 9160, 91E0, 91F0). Schutzgegenstand sind u.a. Fledermausarten wie Mausohr und Bech- steinfledermaus. Direkt angrenzend an das Vogelschutzge- biet mit windenergieempfindlichen Arten wie Schwarzmilan und Rohrweihe. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 66 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Bei den folgenden potentiellen Windnutzungsgebieten wird nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen, dass durch die Standortwahl der Anlagen und Zuwegung erhebliche Beeinträchtigungen des NATURA 2000-Gebietes vo- raussichtlich vermieden werden können. Da auf der Ebene der Flächennutzungs- planung noch keine genauen Angaben über Art und Umfang der Baumaßnahmen (genaue Lage der Anlage, Zuwegung etc.) sowie dem Betrieb der Windenergiean- lagen vorliegen, können diese Belange jedoch erst auf der untergeordneten Pla- nungs- bzw. Genehmigungsebene sinnvoll geprüft werden (Abschichtung). Durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist auf untergeordneter Planungs- bzw. Geneh- migungsebene die Verträglichkeit nachzuweisen. Dies gilt für Konzentrationszo- nen innerhalb eines sonstigen FFH-Gebietes (ohne windenergieempfindliche Ar- ten) innerhalb eines 200m- Prüfradius zum sonstigen FFH-Gebiete (ohne wind- energieempfindliche Arten). Tab. 7 potentielle Windnutzungsgebiete innerhalb FFH-Gebieten ohne windenergieempfindli- chen Arten als Schutzzweck bzw. die im 200 m Prüfradius zu diesen liegen (sonstige FFH- Gebiete) Potentielles Windnut- zungsgebiet NATURA 2000-Gebiet Begründung C 5 C 6 Kohlplatte Edelberg FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016 342) Die Flächen liegen im 200m Prüfradius zum FFH-Gebiet (LRT 6510, 6230, 6431, 9110, 9130, 8220). Windenergieempfindli- che Arten sind nicht als Schutzgegenstand aufgeführt. MaP liegt vor. C 8 C 9 C 10 Wilhelmshöhe Vorderer Kreu- zelberg Oberweier / Kirchberg FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016 342) Die Flächen liegen größtenteils innerhalb des FFH-Gebiets. Windenergieempfindli- che Arten sind nicht als Schutzgegenstand aufgeführt. MaP liegt vor. (LRT 6510, 6230, 6431, 9110, 9130, 8220) H 33 H 34 H 35 Heiliger Berg Pfadberg Katzenberg in Benachbarung zum FFH- Ge- biet Bruchsaler Kraichgau mit Silzwiesen (6917 342) Die Flächen liegen z.T. im 200m Prüfradius zum FFH-Gebiet. Windenergieempfindliche Arten sind nicht als Schutzgegenstand aufgeführt. (Lebensraumtypen 3150, 6210, 6410, 6430, 6510, 8160, 9110, 9130, 9150, 9170, 9180); MaP liegt nicht vor. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzzweck des FFH-Gebietes ist gegebenenfalls durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfah- ren nachzuweisen. Die Möglichkeit der Betroffenheit eines NATURA 2000- Gebietes kann im Einzelfall auch erst durch das Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen gegeben sein. Kumulationen durch mehrere Konzentrationszonen Windenergie treten nicht auf, da voraussichtlich lediglich eine Konzentrationszone Windenergie ausgewiesen wird. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 67 6 Besonderer Artenschutz Die Begriffsbestimmung der besonders und streng geschützten Arten finden sich in § 7 BNatSchG. Grundlegend ist, dass die streng geschützten Arten eine Teil- menge der besonders geschützten Arten sind. Besonders geschützt sind: Arten der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverordnung 338/97 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie "europäische Vögel" im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung Darüber hinaus streng geschützt sind: Arten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung Für die besonders geschützten Arten gelten nach § 44 BNatSchG bestimmte Zu- griffsverbote. Unter anderem ist es verboten sie der Natur zu entnehmen, zu be- schädigen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie während der Fortpflan- zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Ferner gelten für die besonders geschützten Arten bestimmte Besitz- und Vermarktungsverbote. Windenergieanlagen können insbesondere Auswirkungen auf rastende, brütende, nahrungssuchende sowie ziehende Vögel und Fledermäuse haben. Eine Gefähr- dung ist betriebs- und anlagenbedingt durch die Kollision mit der Anlage sowie durch den direkten und indirekten Verlust von Lebensräumen und durch Störun- gen möglich. Die Empfindlichkeit von Vogelarten gegenüber Windenergieanlagen wurde von der LUBW für Baden-Württemberg präzisiert (LUBW 2013). Für Fle- dermäuse wird derzeit an der LUBW ein entsprechendes Konzept erarbeitet. An Windenergieanlagen können insbesondere bestimmte Vögel wie z. B. Rotmi- lan und Fledermausarten direkt verunfallen. Hierdurch kann gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstoßen werden. Da eine Kollision von einzelnen Exemplaren mit einer Windenergieanlage nie völlig auszuschließen ist, verlangt die Rechtsprechung für die Erfüllung des Verbotstat- bestands, dass sich das Tötungs- oder Verletzungsrisiko durch das Vorhaben im Vergleich zum allgemeinen Risiko in signifikanter Weise erhöht. Gegen das Ver- bot wird daher nicht verstoßen, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht. Demnach müsste die Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleiben, der mit dem Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelnen Exemplare einer Art im Rahmen des Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (BVerwG Urt. vom 09.07.2008 - 9 A 14.07, Rn. 91). Für die Erfüllung des Ver- Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 68 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten botstatbestands genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der fraglichen Art angetroffen werden oder einzelne Exemplare zu Tode kommen, er- forderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Tötungsrisiko deutlich erhöht (BVerwG, Urt. vom 09.07.2009 - 4 C 12.07, Rn. 99). Umstände, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen, sind insbesondere spezifische Ver- haltensweisen, häufige Frequentierung des Einflussbereichs der Anlage und die Maßnahmen, mit deren Hilfe die Kollisionen vermieden werden sollen (BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10, Rn. 99). Da für die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos keine standardisierten Maßstäbe vorliegen, bleibt der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Entscheidungsprärogative, bei der die gerichtliche Prüfung grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle be- schränkt ist (BVerwG, Urt. vom 09.07.2008 - 9 A 14.07, Rn. 64ff). Der Auffassung, wonach im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Tötungsri- sikos auf die Auswirkungen auf die lokale Population abzustellen ist (OVG Müns- ter, Urt. vom 30.07.2001 - 8 A 2357/08, Rn. 148ff), folgte das BVerwG nicht. Auch wenn stabile Vorkommen einer Art entstehen (oder bestehen bleiben), lässt dies den individuenbezogen gefassten Tötungstatbestand nicht entfallen (BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10, Rn. 116). Das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG kann durch von der Wind- energieanlage ausgehenden Beunruhigungen und Scheuchwirkungen (z. B. durch Bewegung und Lärm) verwirklicht werden, sofern sich der Erhaltungszu- stand der lokalen Population der betroffenen Art hierdurch verschlechtert. Denk- bar ist auch eine erhebliche Störung durch eine von einer oder mehreren Wind- energieanlagen ausgehenden Barrierewirkung. Das Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten besonders geschützter Arten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann vor allem bei Beeinträchtigungen durch bauliche Anlagen (wie Fundament, Zuwegung oder Nebenanlagen) relevant werden. Bei Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusam- menhang liegt auch bei Anhang-IV-Arten (FFH-RL) und Vögeln keine Verwirkli- chung dieses Tatbestandes vor, gegebenenfalls können hierzu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen („CEF“) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 5 S. 2 und 3 BNatSchG). Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit von Anlagen wird bei bestimm- ten Vogelarten auf Grund von (Mindest-) Abständen von Windenergieanlagen zu Brut- und Nahrungsplätzen beurteilt. Bei Beachtung der Abstandsregelungen werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in der Regel nicht er- füllt. Anders als im Zusammenhang mit dem Verschlechterungsverbot in NATU- RA-2000-Gebieten, wo bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung nach § 33 Abs. 1 BNatSchG unzulässig ist, verbieten die besonderen arten- schutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG nur solche Handlungen, die die einschlägigen Tatbestandsmerkmale verwirklichen oder zu der dargestellten signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos führen. Aufgrund der Maßstabsebene und den in ihrer Erfassungstiefe sehr unterschiedli- chen zur Verfügung stehenden Daten kann sich diesem Aspekt nur angenähert werden. Generell ist von einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos inner- halb eines artspezifischen Radius um bekannte Brutstandorte windenergieemp- findlicher Vogelarten auszugehen. Für die meisten Arten beträgt dieser 1000m, für Schwarzstorch und Alpensegler 3000m, für Raubwürger und Ziegenmelker 500m (vgl. LUBW 2013, LAG-VSW 2007). Für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden zunächst die vorliegenden Da- ten und Informationen zu Artenvorkommen aufgenommen. In Bereichen der Vor- Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 69 schlagsflächen der Konzentrationszonen Priorität 1 und 2 (Konzept 2012) sowie einiger weiterer Bereiche wurden vertiefende avifaunistische Untersuchungen durchgeführt (vgl. Bioplan 2013). Die Ergebnisse liegen seit Dezember 2013 vor. Bei sechs der neun untersuchten Bereiche ist von einem sehr hohen artenschutz- rechtlichen Konfliktpotential auszugehen (A1, B13, C 5,6,7 GII 2, 23, J 15, 18, H 34). Für den Bereich D 9 bei Ettlingen ist ein hohes Konfliktpotential zu erwarten, wogegen bei den Bereichen I 43 bei Marxzell und F 27 Hagbuckel von einem ge- ringen bis mäßigen Konfliktpotential auszugehen ist. Im Bereich des Suchraums F mit den Flächen F 24, 26,27 ist der Rotmilan als windenergieempfindliche Vogelart als Nahrungsgast gesichtet worden. Aufgrund der durchgeführten Kartierung konnten hier Brutstätten weder nachgewiesen wer- den, noch besteht eine Brutverdacht. In den später folgenden Genehmigungsverfahren sind die entsprechenden vertie- fenden artenschutzrechtlichen Erfassungen und Bewertungen durchzuführen. Eine Betroffenheit ist auch außerhalb des von der LUBW angegebenen Radius im Einzelfall möglich, beispielsweise in Flugkorridoren oder regelmäßig frequentierte Nahrungshabitaten. Da auf Ebene der Flächennutzungsplanung noch keine ge- nauen Angaben über Art und Umfang der Baumaßnahmen, wie z.B. die Lage und Zuwegung der Anlage, sowie dem Betrieb der Windenergieanlagen vorliegen, können diese Belange erst auf der untergeordneten Planungs- bzw. Genehmi- gungsebene sinnvoll geprüft und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung oder zum vorgezogenen Ausgleich erarbeitet werden (Abschichtung). Eine Betroffenheit von Fledermausarten ist durch Kollision, den Verlust ihrer Jagdhabitate oder Quartiere, die Tötung durch Fällung von Quartiersbäumen möglich. Satz 2 des vorherigen Absatzes gilt entsprechend. Der Verlust von Quar- tiersbäumen oder die Tötung durch Fällung von Quartiersbäumen kann durch die Standortwahl der Windenergieanlage vermieden und eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen durch entsprechende Maßnahmen (v.a. Abschaltlogarithmen der Windenergieanlagen) wesentlich gemindert werden. Umwelthaftung Eine „Enthaftung“ von Kommune, Behörden und Planer im Kontext der EU- Umwelthaftungsrichtlinie und des nationalen Umweltschadensgesetzes kann nur erfolgen, wenn der konkret später eintretende Umweltschaden an Arten und na- türlichen Lebensräumen im Verfahren ermittelt und ggf. kompensiert wurde. Der Rahmen wird in § 19 BNatSchG definiert: Eine Schädigung von Arten und natürli- chen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten hat. Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen zum strengen Artenschutz müssen gemäß der Vorgaben des Umweltschadensgesetzes auch außerhalb von NATURA 2000- Gebieten Vorkommen von Anhang II-Arten und Lebensraumtypen der FFH- Richtlinie betrachtet und einbezogen werden. In der konkreten Anwendung des Teilflächennutzungsplans Windenergie ist hier wiederum auf die Maßstabsebene und die Datenlage hinzuweisen. Mit der oben bereits angesprochenen Betrachtung des Artenschutzes wird versucht die Frage- stellung für die einzelnen potentiellen Konzentrationszonen abzuarbeiten und in die Abwägung einzubeziehen. Eine erforderliche Kompensation muss nach Mög- lichkeit im Rahmen des Landschaftsplans erarbeitet werden. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 70 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 7 GEPLANTE ÜBERWACHUNGSMASSNAHMEN Gemäß §4c BauGB ist vorzusehen, dass die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Flächennutzungspläne auf die Umwelt zu überwachen sind. Das Monitoring hat folgende Funktionen zu erfüllen: Ermittlung erheblicher Umweltauswirkungen bei der Umsetzung der Planung (prognostizierte und unvorhergesehene Umweltauswirkungen) Informationsbereitstellung zu den Umweltauswirkungen Verlässliche und reproduzierbare Überwachung Qualitätssicherung der Planung – Hinweise auf mögliche / erforderliche Nachbesserungen Verbesserung zukünftiger Planungen Der Umweltbericht enthält Angaben zu: Art und Umfang der geplanten Überwachungsmaßnahmen konkreten Zuständigkeiten für einzelne Maßnahmen einer Zeitplanung für Ermittlung, Auswertung und Bewertung von Informatio- nen sowie der Dokumentation der Überwachungsergebnisse Der Erfolg der Überwachung wird entscheidend von der treffsicheren Auswahl der zu erfassenden Parameter abhängen. Eine Konzentration im Monitoring des Teil- flächennutzungsplans auf zentrale Entwicklungsschwerpunkte im Sinne von Ku- mulationsgebieten und im Hinblick auf die originären bauleitplanerischen Instru- mente, ist zielführend. Vor allem die Fragen der Zuständigkeit und der Möglichkeit der Abschichtung sind hierbei zu lösen. Aufbau des Monitorings Um sowohl die in der Umweltprüfung prognostizierten erheblichen Auswirkungen als auch die unvorhergesehenen Umweltauswirkungen mit dem Monitoring zu er- fassen, wird folgender Ansatz verfolgt: Für das Monitoring der Umweltauswirkungen, die aus der Durchführung des Teilflächennutzungsplans in seiner Gesamtheit resultieren, wird ein Set rele- vanter Indikatoren benannt. Diese sollen nach Abschluss des Planverfahrens erhoben werden, um mittel- und langfristig die Auswirkungen der Durchfüh- rung des Plans bzw. der Pläne auf die Umwelt zu überwachen. Um die prak- tische Anwendbarkeit des Monitoringsystems zu erleichtern, wird soweit mög- lich auf Indikatoren zurückgegriffen, die bereits im Nachbarschaftsverband angewendet werden. Das Monitoring orientiert sich an den Umweltzielen, die als übergeordneter Bewertungsmaßstab für die Umweltprüfung dienen. Sie werden, wenn keine konkreteren Umwelthandlungsziele oder andere Zielvor- gaben vorliegen, auch für die Bewertung der Monitoringindikatoren herange- zogen. Von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung des Monitorings ist eine transparente Dokumentation und regelmäßige Veröffentlichung der Überwachungsergebnisse. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 71 Es muss sowohl der Umsetzungsstand des Teilflächennutzungsplans (Anzahl und räumliche Verortung der Windenergieanlagen) als auch die Auswirkungen auf die übergeordneten Umweltziele erhoben werden. Die nachfolgende Tabelle gibt das Grundgerüst für die geplanten Überwachungs- kriterien. Es soll die Auswirkungen des Teilflächennutzungsplanes auf die über- geordneten Umweltziele überwachen. Wesentliche Beeinträchtigungen sind v.a. für die Schutzgüter „Bevölkerung und Gesundheit des Menschen“, „Landschaft“ sowie „Tiere, Pflanzen und biologischen Vielfalt“ zu erwarten. Die Schutzgüter „Boden“, „Wasser“ und „Klima/Luft“ sind durch die Festlegungen zur Windenergie nicht im gleichen Maße betroffen und werden deshalb für ein Monitoring nicht wei- ter berücksichtigt. Es wird versucht, weitestgehend auf bereits bestehende Indikatoren zurückzugrei- fen. Teilweise werden die Indikatoren im Rahmen der Analyse des Landschafts- plans erfasst. Hinsichtlich dem Erhaltungszustand windenergieempfindlicher Fle- dermausarten des Anhangs II und IV FFH-RL und windenergieempfindlicher Vo- gelarten der Vogelschutzrichtlinie ist eine Auswertung der Monitoringergebnisse der immissionsrechtlichen Genehmigungsplanungen in regelmäßigen Abständen denkbar. Ansonsten ist eine Abschichtung dieses Themenkomplexes auf die Ebene der Genehmigungsplanung von Windenergieanlagen sinnvoll. Schutzgut Überwachungs- thema Monitoringindikator Bevölkerung und Ge- sundheit des Menschen Freiraumqualität Flächenanteil der unzerschnitte- nen, unverlärmten hochwertigen Landschaftsräume an der gesam- ten Fläche des NVK Landschaft Landschaftsbild Flächenanteil visuell hochwertigen Landschaftsbildräume an der ge- samten Fläche des NVK Tiere, Pflanzen u. biolo- gische Vielfalt NATURA 2000 / Artenschutz Erhaltungszustand windenergie- empfindlicher Vogel- und Fleder- mausarten Umsetzungsstand verfügbare Fläche für den Bau von WEA Anzahl der errichteten WEA Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 72 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 8 ZUSÄTZLICHE ANGABEN 8.1 ZUSAMMENSTELLUNG VON DATEN Bei der Umweltprüfung hat sich gezeigt, dass die Zusammenstellung folgender Daten Schwierigkeiten bereitet: Der Umgang mit Schutzgebietsausweisungen wie Landschaftsschutzgebiet ist unklar. Eine Einstufung, ab welcher Windhöffigkeit eine Fläche für die Windenergienutzung von öffentlichem Interesse ist, sodass eine Freistellung bzw. Änderung der Schutzgebietsverordnung erfolgen sollte, ist nicht geklärt. FFH-Gebiete: es liegt nur für das FFH-Gebiet ‚Wiesen und Wälder bei Ettlin- gen‘ (Nr. 7016 342) ein Managementplan vor. Avifauna: Die Vorgaben der LUBW zur Erhebung der Avifauna lagen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt vor. Fledermäuse: Die Vorgaben zum Kartierumfang und zeitlichen Rahmen zur Erhebung der Fledermäuse liegen bislang nicht abschließend vor. Artenschutz: eine Flächenkulisse zu Zugkonzentrationskorridoren von Vögeln liegt nicht vor. Artenschutz: artenschutzrechtliche Untersuchungen konnten nicht für alle po- tentiellen Windnutzungsgebiete durchgeführt werden, da mit immensen Kos- ten zu rechnen war. Die Kartierergebnisse lagen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt vor (Dezember 2013). Kumulative Wirkungen: die angrenzenden Gemeinden oder Verwaltungsein- heiten befinden sich ebenfalls im Planungsverfahren zur Ausweisung von Konzentrationszonen Windenergie. Sie sind hierbei an unterschiedlichen Punkten im Verfahren, so dass noch keine abschließenden Aussagen zu den kumulativen Wirkungen getroffen werden können. Netzanbindung: Informationen zur Netzanbindung sind nur bedingt aussage- kräftig, da die tatsächliche Einspeisungsmöglichkeit stark von der jeweiligen Netzauslastung abhängt. Die Einschätzung der EnBW dient als Anhaltspunk- te. Die Einschätzung der baubedingten Eingriffe kann nicht abschließend erfol- gen. Die Aspekte der Erschließung können lediglich grob eingestuft werden, da zur Flächennutzungsplanung weder der konkrete Standort der WEA noch die letztendlich benötigten Erschließungswege (Tragfähigkeit, Radien in Kur- venbereichen etc.) bekannt sind. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 73 9 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Die Landesregierung hat das Landesplanungsgesetz geändert und die Regio- nalpläne zum 31.12.2012 aufgehoben. Eine Festlegung von Ausschlussgebieten in künftigen Regionalplänen ist nicht mehr vorgesehen. Mit dieser Änderung soll den Kommunen mehr Steuerungsmöglichkeiten für die Errichtung von Windener- gieanlagen gegeben werden. Dieser Aufgabe stellt sich auch der Nachbarschafts- verband Karlsruhe. Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe hat am 11.01.2012 beschlossen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen. In diesem Plan sollen Konzentrationszonen Windenergie ausgewie- sen werden. Der Teilflächennutzungsplan Windenergie des NVK wird durch Aussagen zur Umwelt und zur Fauna begleitet. Die Umweltprüfung wurde durch folgende Fach- gutachten und Ausarbeitungen unterstützt: Kartierung windenergieempfindlicher Vogelarten – Sommer 2013 (Bioplan, Bühl) Windenergie im Nachbarschaftsverband Karlsruhe Studie zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitpla- nung (Entwurf), HHP Hage+Hoppenstedt Partner 23. Oktober 2013 Im Rahmen der Umweltprüfung ist nach §2 Abs. 4 und §2a Nr. 2 BauGB ein Um- weltbericht zu erarbeiten. Er ist nicht nachträglich zu einem Bauleitplan aufzustel- len, sondern wächst mit der Planerarbeitung. ZULÄSSIGKEIT VON WINDENERGIEANLAGEN „Um den Anteil erneuerbarer Energie an der Energieversorgung zu steigern und eine Beseitigung baurechtlicher Hemmnisse zu erreichen“ wurden Windenergie- anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB den privilegierten und somit erleichtert genehmigungsfähigen Vorhaben zugeordnet. Damit besteht für Windenergieanla- gen ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Umfassender Planvorbehalt (§ 35 Abs. 3 BauGB) Bei isolierter Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB würden Windenergiean- lagen im Außenbereich bei entsprechender Antragstellung zugelassen werden müssen. Um eine damit befürchtete flächendeckende Bebauung des Außenbe- reichs zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Gemeinden in § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB durch einen sogenannten Planvorbehalt eine Steuerungsmöglichkeit ge- geben. Danach können Gemeinden und Planungsverbände im Rahmen der Flä- chennutzungsplanung Windenergieanlagen durch entsprechende Darstellungen an geeigneten Stellen ermöglichen und damit umgekehrt an ungeeigneten Stellen im Außenbereich wegen des dann entgegenstehenden öffentlichen Belangs ver- hindern. Schlüssiges Planungskonzept Erforderlich für eine Steuerung ist immer, dass der Planungsverband eine Unter- suchung des gesamten Verbandsgebiets vorgenommen hat und ein schlüssiges Planungskonzept vorlegt, mit dem er die besondere Eignung der konkret ausge- wiesenen Fläche darlegt und auf der anderen Seite ungeeignete Flächen aus- schließt. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 74 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Verfahren bei der Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windener- gie im Teilflächennutzungsplan Die planerische Darstellung von „Konzentrationszonen Windenergie“ oder „Son- dergebieten mit Zweckbestimmung Windenergieanlagen“ kann mit § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder als Versorgungsflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB dargestellt werden. Planungsansatz Die weitreichende rechtliche Wirkung setzt ein schlüssiges Planungskonzept vo- raus. Auf seiner Basis ist eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Pla- nungsraumes auf geeignete und nicht geeignete Flächen unter umfassender Ab- wägung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorzu- nehmen. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgt in mehreren Stufen im Rahmen der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung (Trich- termethodik). Diese Einengung erfolgt v.a. unter dem Gesichtspunkt der Umwelt- verträglichkeit. Dieser Ansatz wird in drei Module untergliedert: MODUL I: Grundlagen und Gesamtkonzept MODUL II: Entwicklung von Konzentrationszonen WEA MODUL III: Umsetzung in die Flächennutzungsplanung Abb. 13 Konzeptansatz im NVK Entwicklung von Leitlinien Bei der heutigen Größe von Windenergieanlagen ist die Wirkung der Anlagen auf die Landschaft beträchtlich. Um eine raumverträgliche und insbesondere land- schaftsverträgliche Windenergienutzung zu erzielen, muss sich die Windenergie- nutzung mit seinen spezifischen Bedingungen wie auch Wirkfaktoren in vielfältige Nutzungskonkurrenzen in der Fläche einpassen. Grundlage des Konzeptes sind Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 75 deshalb auch Leitlinien zur Windenergienutzung, die sich aus dem Windenergie- erlass BW (2012) ableiten: Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Flächen für eine Windenergienutzung mit geringem Konfliktpotential soweit möglich Konzentration und Bündelung mehrerer Windenergieanlagen zur Vermeidung zahlreicher Einzelanlagen Vermeidung von Windenergieanlagen in Gebieten mit hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes Raumübersicht Mit Windstärken von bis zu 6,0 m/s ist der Hartkopf in der Gemeinde Marxzell im Süden des NVK das windhöffigste Gebiet, gefolgt von den benachbarten Höhen- rücken des Klosterwalds sowie den Bereichen an der Hangkante bei Ettlingen und Weingarten. Hier sind Windhöffigkeiten von bis zu 6,0 m/s anzutreffen und weisen somit eine gute Nutzbarkeit auf. Bereiche innerhalb der Rheinniederung sowie im Kraichgau werden laut Windat- las Baden-Württemberg mit einer Windhöffigkeit von 5,25-5,5m/s eingestuft. Hier spricht man von einer bedingten Nutzbarkeit. Weite Teile des Nachbarschaftsverbands verfügen über eine so geringe Windhö- ffigkeit, dass eine Windenergienutzung zum heutigen Stand der Technik nicht sinnvoll erfolgen kann. Die Ergebnisse der Umweltprüfung Zusammengefasst können folgende Ergebnisse vorläufig herausgestellt werden: Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen: Lärmimissionen: Entlang der übergeordneten Verkehrstrassen der A 5, A 8, B 3, B 36 sowie der Schienentrassen sind erhöhte Lärmbelastungen zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu sind die für eine Erholungsnutzung bedeutsamen ruhigen Bereich von Inte- resse. Hierzu gehören in erster Linie die eher ländlichen Gebiete südlich von Ett- lingen und Waldbronn – Spessart, Schöllbronn, Spielberg, Marxzell- sowie im Kra- ichgau östlich Hohenwettersbach. Durch die sehr hohe Nutzungsintensität des Ballungsraums Karlsruhe sind diese etwas ruhigeren Bereiche von besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung und hoch empfindlich gegenüber Störungen. Erholungs- und Freizeitfunktionen: gesetzlicher Erholungswald nach § 33 LWaldG: Teilbereiche des Hardtwalds / südlicher Wildpark; Teilbereiche des Schloßgartens; Vockenau; Lutherisch Wäl- dele; Rappenwörth; Teilbereiche des Weiherwalds; Wolfartsweierer Wald; am Turmberg; Teilbereiche der Hardt; Teilbereiche Rißnert / Oberwald; Bergwald; Teilbereiche Rittnert Erholungswald Stufe I bei bei Rappenwört/ Kastenwört, Hardt zwischen Rhein- stetten und Ettlingen, Weiherwald, Hardtwald nördlich Karlsruhe, Rittnert, Unter- wald, Großer Wald südlich von Karlsbad Erholungswald Stufe II befindet sich im gesamten Gebiet des Nachbarschaftsver- bandes v.a. in den Schwarzwaldbereichen bei Marxzell, im Kraichgau sowie auf der Hardtebene (Hardtwald) Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 76 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord: südliche Bereiche des NVK; zahlreiche Aus- sichtspunkte, Blickbeziehungen sowie Schwerpunkte der Naherholung wie z.B. Baggerseen. Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Für das Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung nach § 12 DSchG ist die Umgebung von erheblicher Bedeutung (s. Abb. 5). Sie genie- ßen daher Umgebungsschutz gemäß § 15 Abs. 3 DSchG. Laut Landesdenkmal- amt betrifft dies insbesondere die Klosterruine Frauenalb (Schielberg), Gutshof Metzlinschwander Hof (Burbach), Turmberg-Ruine (Durlach), Wallfahrtskirche St. Michael (Untergrombach), Schloss Obergrombach. Die Kulturlandschaften werden vor allem durch Landnutzungen geprägt, die die Eigenart der unterschiedlichen Landschaften prägen. Von besonderer Bedeutung sind Bereiche mit einer hohen Dichte an Streuobstwiesen, Rodungsinseln im Be- reich des Schwarzwaldes, Weinbaugebiete bei Weingarten. Schutzgut Landschaft: Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe ist geprägt durch die eine große Vielfalt an Landschaften, die durch die fünf verschiedenen Naturräume entsteht. Rheinniederung, Niederterrasse / Hardtebene, Kinzig- Murg- Rinne (mit einmündenden Talräumen), Vorbergzone und Kraichgau, Schwarzwald (Vorhügel und Randplatten) Von besonderer Bedeutung sind geomorphologische Erscheinungen wie die Hochgestadekante zwischen Rheinebene und Niederterrasse sowie die Hangkan- te der Vorbergzone. Das Albtal prägt den Bereich des Schwarzwaldes im NVK. Eine Vielzahl an Landschaftsschutzgebieten dient dem Schutz und der Entwick- lung der Landschaft. Ergänzt werden diese durch die im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 ausgewiesenen Regionalen Grünzüge. Beide haben den Schutz der freien Landschaft als Zielsetzung. Große unzerschnittenen Räume > 25-36km 2 sind im Osten des NVK bei Pfinztal zu finden. Ansonsten wird der Nachbarschaftsverband durch einen hohen Zer- schneidungsgrad geprägt. Dies begründet sich durch die hohe Siedlungsdichte mit den dazugehörigen Infrastrukturen wie Straßen und Schienen. Die Plenum-Kerngebietskulisse Rheinaue nördlich von Rastatt gehört zu den überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräumen gemäß Landesent- wicklungsplan. In diesen Gebieten besteht eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Die NATURA 2000-Gebiete, Natur- und Waldschutzgebiete geben Hinweise auf die Bedeutung dieser Bereiche für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt. Einige FFH-Gebiete haben als Schutzgegenstand Fledermausarten. Die- se Gebiete sind auch außerhalb ihrer Gebietskulisse in einem 1000 m- Abstandsbereich gegenüber Windenergienutzung potentiell empfindlich. Im NVK sind zahlreich NSG ausgewiesen (vgl. Abb. 7). Naturschutzgebiete kön- nen auch außerhalb ihrer Gebietskulisse aufgrund ihres Schutzzwecks gegenüber Windenergienutzung potentiell empfindlich sein. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 77 Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe sind verschiedene Waldbereiche als Bann- und Schonwälder geschützt (s. Abb. 7). Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Schonwälder werden gepflegt, um ein spezielles Schutzziel lang- fristig zu erhalten. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 weist schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege aus (s. Abb. 7), die als naturnahe Lebens- räume zu erhalten sind. Neben den Schutzgebieten sind Schutzobjekte (gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale), besondere Lebensraumstrukturen und Lebensräume (u.a. Habi- tatbaumgruppen) sowie der Verbund von Lebensräumen von besonderer Bedeu- tung für Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt. Diese Bereiche sind gegenüber Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung und Störung funktionaler Zusammen- hänge besonders empfindlich. Der Generalwildwegeplan ergänzt diese Verbund- planung und zeigt Wildtierkorridore von internationaler, nationaler und landeswei- ter Bedeutung auf (s. Abb. 8). Schutzgut Boden: Der Bodenschutzwald nach §30 LWaldG schützt seinen Standort sowie benach- barte Flächen vor Erosionsschäden. Gesetzliche Bodenschutzwälder befinden sich in erster Linie in den Hangbereichen des Albtals, an der Pfinz, an der Hang- kante zur Vorbergzone sowie im nördlichen Hardtwald. Schutzgut Wasser: Für den Teilflächennutzungsplan sind in erster Linie die Wasserschutzgebiete Zo- ne I und II sowie die Überschwemmungsgebiete innerhalb des NVK von Bedeu- tung. Südlich von Waldbronn und Karlsbad ist ein Heilquellenschutzgebiet ausgewie- sen. Hier gelten die gleichen Regelungen wie in Wasserschutzgebieten. Von der Forstverwaltung wurden im nördlichen Teil des NVK sonstige Wasser- schutzwälder ausgewiesen. Überschwemmungsgebiete sind im Bereich des Rheins, im Verlauf der Alb sowie am Malscher Landgraben ausgewiesen. Schutzgut Klima: In Hinblick auf die Nutzung von Windenergie spielen klimatische Aspekte eine e- her untergeordnete Rolle. Klimaschutzwald ist, mit Ausnahme der ländlichen Ge- biete des Schwarzwaldes, in allen Bereichen des NVK zu finden. Die Lage der Immissionsschutzwälder überschneidet sich größtenteils mit der der Klimaschutzwälder. Wechselwirkungen: Die Umweltprüfung umfasst nicht nur die Ermittlung, Beschreibung und Bewer- tung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die einzeln genannten Schutzgüter, sondern auch auf die Wechselwirkung zwischen ihnen. Aufgrund der systemimmanenten Komplexität des Ökosystems ist es kaum mög- lich spezifisch auftretende Wechselwirkungen für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe zu benennen. Grundsätzlich ist mit Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern bei jeder auftretenden Veränderung zu rechnen. Anzumerken ist, dass auf mögliche Summationswirkungen von Veränderungen und Eingriffen be- sonderes Augenmerk zu legen ist, da ökosystemare Zusammenhänge nicht im- mer abschätzbar und kalkulierbar sind. Im Fall der Windenergienutzung könnte es Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 78 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten demnach zu einer Überprägung der Landschaft durch technische Elemente kom- men. Umweltprognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung des Teil- flächennutzungsplans Bei Nichtdurchführung des Teilflächennutzungsplans Windenergie würde der städtebauliche Rahmen für eine geordnete, nachhaltige Entwicklung in dem Be- reich der Windenergienutzung fehlen. Bei Nichtdurchführung des Plans ist davon auszugehen, dass eine ‚ungeordnete‘ Ansiedlung von WEA erfolgt. Die Tabukriterien des Windenergieerlasses müssten gleichermaßen beachtet werden. Die steuernde Wirkung wie zum Beispiel ein er- weiterter Siedlungsabstand zum Schutz der Bevölkerung wäre jedoch nicht ein- forderbar. Es wäre lediglich ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzge- setz sowie die erforderlichen artenschutzrechtlichen Prüfungen durchzuführen. In diesem Fall wäre davon auszugehen, dass im Zweifelsfall ein Ausnahmeverfah- ren nach § 45 BNatschG angestrebt wird, was, bei mehreren Bauanträgen wiede- rum zur Folge hat, dass der Blick auf den Gesamtraum als Lebensraum verloren geht und fachlich nur Einzelfallbetrachtungen erfolgen. Lebensraumverlust, Zer- schneidung funktionaler Zusammenhänge, Störung und Verinselung von Lebens- räumen, Barriereeffekt / Überflughindernis bei Windparks quer zu Vogelzug- bzw. zu bedeutenden Bewegungskorridoren wären die Folge. Ruhige, von Windener- gieanlagen freie Landschaftsbereiche wären nicht mehr gewährleistet. Dies kann zudem zu einer flächigen Überprägung und Verlärmung der Landschaft durch WEA beitragen. Gerade in Gebieten mit hoher Erholungsnutzung ist dies von großer Bedeutung. Auch die Aspekte Flächeninanspruchnahme für die Er- schließung, Beeinträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsfunktionen durch Lärm und visuelle Störungen sowie Einschränkung der Erholungs- und Freizeitfunktio- nen wären verstärkt betroffen. Umweltprognose der Umweltauswirkungen bei Plandurchführung Bei Durchführung des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrati- onszonen für Windenergie ist der städtebauliche Rahmen für eine geordnete, nachhaltige Entwicklung in dem Bereich der Windenergienutzung gegeben. Mit dem Teilflächennutzungsplan wird eine Konzentrationszone ausgewiesen, die auch die Aspekte von Natur und Landschaft berücksichtigt. Dieser Bereich ist für eine Nutzung mit WEA besonders geeignet. Alle raumbeanspruchenden Nutzun- gen des gesamten Nachbarschaftsverbands wurden bei der Ausweisung dieser Konzentrationszone F 26 – Deponie Hagbuckel- berücksichtigt. Planungsverlauf Im Rahmen der Umweltprüfung wurde eine Vielzahl an Alternativen untersucht. Im Planungsverlauf wurden ökologische und landschaftsplanerische Konflikte an- gesprochen, verschiedene Varianten diskutiert und soweit wie möglich bereits in die Planung eingearbeitet. Alle potentiellen Windnutzungsgebiete wurden anhand ausführlicher Steckbriefen diskutiert. Für sieben dieser Suchräume wurden detail- lierte Untersuchungen vorgenommen. Zum Teil ergaben sich durch neue Er- kenntnisse für die Flächennutzungsplanung Änderungen wie bspw. in der Ge- bietsabgrenzungen. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen wurden bereits zur Erstellung der Konzeption zur Windenergienutzung berücksichtigt und eingestuft. Auf Grundlage Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 79 der jetzt vorliegenden Detailuntersuchungen und durch Kenntnisse aus der früh- zeitigen Beteiligung ergaben sich teilweise Änderungen der Einstufung der Um- weltauswirkungen. Diese Änderungen sind in den Steckbriefen sowie in der nach- folgenden Tabelle dokumentiert*. Eine Übersicht zu den Beurteilungen der Steckbriefe fasst die nachfolgende Ta- belle zusammen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 80 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Tab. 8 Übersichtstabelle der Bewertung der einzelnen potentiellen Windnutzungsgebiete Suchraum Potentielle Windnut- zungs- gebiete Gemeinde/ Stadt Auswirkungen auf die Schutzgüter Einstufung der Umweltkonflikte nach möglichen Minimierungsmaßnahmen Bev ölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur - und Sachgüter Landschaft Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – ohne FFH VP Boden Wasser Klima und Luft Wechselwirkungen Besonderer Arte n- schutz A Nr. 1, 1a, 1b Karlsruhe - - 0 0 - - 0 0 0 0 - - sehr konfliktreiche Konzentrationszone (Schallimmissionen lassen keine WEA mehr zu; sehr hohes artenschutzrechtli- ches Konfliktpotential) höhere Einstu- fung FFH–VP notwen- dig B Nr. 13 Rheinstetten 0 0 0 - - 0 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone (sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential) geringe- re Ein- stufung höhere Einstu- fung C Nr. 5, 6, 7 Karlsruhe/ Ettlingen - - - - - - 0 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone (Richtfunk, VOR-Navigationsanlage, sehr hohes artenschutzrechtliches Kon- fliktpotential) höhere Einstu- fung höhere Einstu- fung FFH benach- bart D Nr. 8, 9, 10 Ettlingen 0 0 - - 0 0 0 0 - konfliktreiche Konzentrationszone (D 9: hohes artenschutzrechtliches Kon- fliktpotential; historische Stadtkontur Ettlingen) geringe- re Ein- stufung geringe- re Ein- stufung FFH–VP notwen- dig F Nr. 24, 25, 26, 27, 28 Karlsbad 0 0 - - 0 - 0 0 0 geeignete Konzentrationszone (Fläche 27) (geringes artenschutzrechtliches Kon- fliktpotential) geringe- re Ein- stufung FFH–VP notwen- dig Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 81 Suchraum Potentielle Windnut- zungs- gebiete Gemeinde/ Stadt Auswirkungen auf die Schutzgüter Einstufung der Umweltkonflikte nach möglichen Minimierungsmaßnahmen Bev ölkerung und Gesundheit des Menschen Kultur - und Sachgüter Landschaft Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – ohne FFH VP Boden Wasser Klima und Luft Wechselwirkungen Besonderer Arte n- schutz G I/ G II Nr. 2, 31, 32, 23 Weingarten/ Pfinztal/ Karlsruhe 0 - - - - - 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone geringe- re Ein- stufung höhere Einstu- fung höhere Einstu- fung H Nr. 33, 34, 35 Weingarten 0 0 - - - - 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone geringe- re Ein- stufung - geringe- re Ein- stufung + I Nr. 40, 42, 43 Marxzell - 0 - - - - 0 0 0 0 sehr konfliktreiche Konzentrationszone geringe- re Ein- stufung geringe- re Ein- stufung geringe- re Ein- stufung FFH–VP notwen- dig J Nr. 15, 16, 17, 18, 19 Pfinztal - - - -- - - 0 0 0 -- sehr konfliktreiche Konzentrationszone höhere Einstu- fung höhere Einstu- fung -- erhebliche negative Umweltauswirkung - negative Umweltauswirkungen o geringe negative Umweltauswirkung + positive Umweltauswirkung Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 82 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Aufgrund der besonderen Wirkung der Windenergieanlagen durch ihre Größe auf das Landschaftsbild und das Landschaftserleben wurden alle weiter zu konkretisie- renden potentiellen Konzentrationszonen aus typischen Blickrichtungen fotografiert und mögliche Windenergieanlagen maßstabsgetreu in die Fotos eingesetzt. Diese Visualisierungen sollen die möglichen Auswirkungen auf die Umgebung veran- schaulichen. Sie sind in den ausführlichen Gebietssteckbriefen zu finden. Gesamtplanbetrachtung, kumulative Wirkungen Gesamtplanbetrachtung: Durch die verwendete mehrstufige Methodik zur Festlegung der Konzentrationszo- ne konnten wesentliche Gesichtspunkte einer umweltverträglichen Ausweisung be- reits bei der Planerstellung berücksichtigt werden. Einbezogen wurden dabei eben- falls die städtebauliche Zielsetzung der Bündelung und Konzentration von Wind- energieanlagen. Ebenso wurden verschiedene Flächenalternativen geprüft und bewertet. Eine gänzliche Vermeidung von Konflikten ist aufgrund der baubedingten Charakteristik von Windenergieanlagen nicht möglich. Kumulative Wirkungen Da es aufgrund der zahlreichen Restriktionen und Ausschlusskriterien in dem stark besiedelten Raum des Nachbarschaftsverbands zu der Ausweisung von nur einer Konzentrationszone kommt, sind kumulative Wirkungen sowohl innerhalb des NVK als auch mit den Nachbargemeinden nicht zu erwarten. Auch die angrenzenden Kommunen befinden sich derzeit in der Planungsphase. Hinsichtlich der Kumulationswirkungen sind insbesondere die Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft von Bedeutung. Dieser Aspekt kann wegen der Ausweisung nur einer Konzentrationszone im Nachbarschaftsverband vernachlässigt werden. FFH-Verträglichkeit Nr. 27 Hagbuckel: Durch die Konzentrationszone Windenergie sind keine Vogelschutzgebiete betrof- fen. Die Konzentrationszone liegt in direkter Benachbarung zu den FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116 341) mit Schutzgegenstand Fledermausarten. Für die geplante Konzentrationszone können erhebliche Beeinträchtigungen im Einzelfall nicht vollständig ausgeschlossen werden. Da für dieses FFH-Gebiet der- zeit kein Managementplan vorliegt, kann eine FFH-Vorprüfung nur unter Beachtung der Standard-Datenbögen der LUBW erfolgen. In diesem Gebiet kommen die windenergieempfindlichen Fledermausarten Bechsteinfledermaus (Myotis bech- steini) und das Große Mausohr (Myotis myotis) vor. Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb des FFH-Gebiets würden erhebliche negative Umweltauswirkungen einhergehen. Dies kann bei der Konzentrationszone ausgeschlossen werden. Gleichzeitig kann aber durch WEA der Aktionsradius von Fledermäusen auch außerhalb des FFH- Gebietes beeinträchtigt werden. Eine umfangreiche erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks des FFH- Gebiets durch die Konzentrationszone kann voraussichtlich ausgeschlossen wer- den, da das FFH-Gebiet nicht direkt betroffen ist. Bei der Erschließung der Fläche ist auf die Aspekte des FFH-Gebietes zu achten. Es wird davon ausgegangen, dass durch Standortwahl der Anlagen und Zuwegung erhebliche Beeinträchtigun- gen des FFH-Gebiets vermieden werden können. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 83 Zu einer abschließenden Einschätzung der Umweltauswirkungen sind im Geneh- migungsverfahren weitergehende Untersuchungen sowie eine FFH- Verträglichkeitsprüfung notwendig. Besonderer Artenschutz Der besondere Artenschutz berücksichtigt verschiedene Verbotstatbestände (Tö- tungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, Verbot der Beschädigung oder Zerstörung von Fort- pflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Bei Windenergieanlagen können insbesondere Greifvögel (z. B. der Rotmilan) und verschiedene Fledermausarten betroffen sein. Für die potentiellen Windnutzungsgebiete lagen bei Planungsbeginn keine ausrei- chenden Datengrundlagen bezüglich des Artenschutzes vor. Für die vorgeschlagenen Konzentrationszonen Priorität 1 und 2 sowie für einzelne andere Bereiche wurden artenschutzrechtliche Unterungen durchgeführt. In den Suchräumen A, B, C, G I, H, J wurden windenergieempfindliche Arten nachgewie- sen. Durch die Zurückstellung dieser Bereiche können artenschutzrechtliche Kon- flikte vermieden werden. Im Bereich der Konzentrationszone Hagbuckel konnten durch die artenschutzrecht- lichen avifaunistischen Untersuchungen keine geschützten, windenergieempfindli- chen Vogelarten beobachtet werden. Als windenergieempfindliche Art ist der Rot- milan lediglich als Nahrungsgast gesichtet worden; ein Brutnachweis oder – verdacht konnte nicht ermittelt werden. Der Aspekt der Fledermäuse ist nicht näher untersucht worden. Artenschutzrechtliche Konflikte können grundsätzlich noch nicht ausgeschlossen werden. Im später folgenden Genehmigungsverfahren sind die entsprechenden ar- tenschutzrechtlichen Erfassungen und Bewertungen durchzuführen. geplante Überwachungsmaßnahmen Ziel der Umweltüberwachung ist die Prüfung, ob bei der Durchführung von Plänen Umweltauswirkungen eintreten, die bei den Prognosen der Umweltauswirkungen in der Erstellung des Umweltberichtes nicht bzw. nicht in der entsprechenden Aus- prägung ermittelt worden sind. Gegenstand der Umweltüberwachung sind erhebli- che prognostizierte Umweltauswirkungen im Hinblick darauf, ob sie bspw. in prog- nostizierter Intensität, räumlicher Ausbreitung und zeitlichem Verlauf auftreten und unvorhergesehene Umweltauswirkungen. Um sowohl die in der Umweltprüfung prognostizierten erheblichen Auswirkungen als auch unvorhergesehene Umweltauswirkungen mit dem Monitoring zu erfassen, wird folgendes Indikatorenset vorgeschlagen: Schutzgut Überwachungs- thema Monitoringindikator Bevölkerung und Ge- sundheit des Menschen Freiraumqualität Flächenanteil der unzerschnitte- nen, unverlärmten hochwertigen Landschaftsräume an der gesam- ten Fläche des NVK Landschaft Landschaftsbild Flächenanteil visuell hochwertigen Landschaftsbildräume an der ge- samten Fläche des NVK Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 84 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Schutzgut Überwachungs- thema Monitoringindikator Tiere, Pflanzen u. biolo- gische Vielfalt NATURA 2000 / Artenschutz Erhaltungszustand windenergie- empfindlicher Vogel- und Fleder- mausarten Umsetzungsstand verfügbare Fläche für den Bau von WEA Anzahl der errichteten WEA ZUSÄTZLICHE ANGABEN Bei der Umweltprüfung hat sich gezeigt, dass die Zusammenstellung folgender Da- ten Schwierigkeiten bereitet: Der Umgang mit Schutzgebietsausweisungen wie Landschaftsschutzgebiet ist unklar. Eine Einstufung, ab welcher Windhöffigkeit eine Fläche für die Wind- energienutzung so im öffentlichen Interesse steht, dass eine Freistellung bzw. Änderung der Schutzgebietsverordnung erfolgen sollte, ist nicht geklärt. FFH-Gebiete: es liegt nur für ein FFH-Gebiet ein Managementplan vor. Avifauna: Die Vorgaben der LUBW zur Erhebung der Avifauna lagen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt vor. Fledermäuse: Die Vorgaben zum Kartierumfang und zeitlichen Rahmen zur Erhebung der Fledermäuse liegen bislang nicht abschließend vor. Artenschutz: eine Flächenkulisse zu Zugkonzentrationskorridoren von Vögeln liegt nicht vor. Artenschutz: artenschutzrechtliche Untersuchungen konnten nicht für alle po- tentiellen Windnutzungsgebiete durchgeführt werden, da mit immensen Kosten zu rechnen war. Der Umgang mit den Ergebnissen der Untersuchungen ist nicht eindeutig geklärt. Die Untersuchungsergebnisse lagen erst zu einem spä- ten Zeitpunkt vor. Kumulative Wirkungen: die angrenzenden Gemeinden oder Verwaltungsein- heiten befinden sich ebenfalls im Planungsverfahren zur Ausweisung von Kon- zentrationszonen Windenergie. Sie sind hierbei an unterschiedlichen Punkten im Verfahren, so dass noch keine abschließenden Aussagen zu den kumulati- ven Wirkungen getroffen werden können. Netzanbindung: Informationen zur Netzanbindung sind nur bedingt aussage- kräftig, da die tatsächliche Einspeisungsmöglichkeit stark von der jeweiligen Netzauslastung abhängt. Die Einschätzung der EnBW dienen als Anhaltspunk- te. Die Einschätzung der baubedingten Eingriffe kann nicht abschließend erfolgen. Die Aspekte der Erschließung können lediglich grob eingestuft werden, da zur Flächennutzungsplanung weder der konkrete Standort der WEA noch die letztendlich benötigten Erschließungswege (Tragfähigkeit, Radien in Kurvenbe- reichen etc.) bekannt sind. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 85 QUELLEN Literatur AGF - ARBEITSGEMEINSCHAFT FLEDERMAUSSCHUTZ BADEN-WÜRTTEM- BERG (2011): Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg – Positionspapier, Stand 08.12.2011 AGW – Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz Baden-Württemberg (2013): digi- tale Daten zu Schutzzonen um Wanderfalkenhorste und Prüfbereiche um Uhu- Brutstandorte. 04.02.2013 BACH, L. (2001): Fledermäuse und Windenergienutzung – reale Probleme oder Einbildung? - Vogelkundliche Berichte Niedersachsen, H. 33:119-124 BACH, L. (2009): Hinweise zur Erfassungsmethodik und zu planerischen Aspekten von Fledermäusen.- Vortrag gehalten auf der Fachtagung „Methoden zur Untersu- chung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore- Windenergieanlagen“ in Hannover am 09.06.2009 BOSCH & PARTNER (2011): Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten. Aus: Windenergie im Wald. Fachtagung BMU und DNR. 13. September 2011 BMU Berlin. BRINKMANN, R., SCHAUER-WEISSHAHN, H. & BONTADINA, F. 2006: Untersu- chungen zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse im Regierungsbezirk Freiburg, unveröffentlichtes Gutachten im Auf- trag des Regierungspräsidiums Freiburg gefördert durch die Stiftung Naturschutz- fonds Baden-Württemberg. www.rp-freiburg.de/servlet/Pb/show/1158478/rpf-windkraft-fledermäuse.pdf BRINKMANN, R. (2011): Kollisionsrisiko für Fledermäuse an Windkraftanlagen. – Vortrag im Rahmen der Fachtagung des Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit und des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am 13.09.2011 BRINKMANN, R. (Uni Hannover), NIERMANN, I. (Uni Hannover) BEHR, O. (Uni Erlangen) & REICH, M. (Uni Hannover) (2011): Entwicklung von Methoden zur Un- tersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore- Windenergieanlagen. Forschungsprojekt.- Gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.- Laufzeit: Januar 2007 - Dezember 2009 BUND (2010): Liste der charakteristischen Arten der FFH-Lebensräume in Baden- Württemberg, Teil 2: Grünland und Moore; Teil 3: Wälder BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. (BWE) (2010): A bis Z. Fakten zur Windenergie. Berlin. BUNDESVERBAND WINDENERGIE e.V. –Arbeitskreis Naturschutz- (2011): Windkraft über Wald. –Vortrag im Rahmen der Fachtagung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Deutschen Naturschutz- rings in Berlin am 13.09.2011 DEWI GmbH, J. P. Molly: Status der Windenergienutzung in Deutschland – Stand 30.06.2011 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 86 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten ENBW Regional AG (2013): Windeinspeisung im Bereich Nachbarschaftsverband Karlsruhe; Betrachtung zur 110-kV-Netzsituation von Vorranggebieten für regional bedeutsame Windenergieanlagen; n. v.; 19.07.2013 ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung und Kranstellfläche E-101. 133 m Be- tonfertigteilturm. ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung und Kranstellfläche E-101. 133 m Be- tonfertigteilturm. ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung und Kranstellfläche E-82 & E-82 E2 & E-82 E3. 107m Betonfertigteilturm; Schallabstände ENERCON E-82 ENERCON GmbH: Spezifikation. Zuwegung und Kranstellfläche E-82 & E-82 E2 & E-82 E3. 107m Betonfertigteilturm EXPERTENGESPRÄCH WINDENERGIE UND ARTENSCHUTZ in der Region Bodensee-Oberschwaben am 02.02.2012 im Landratsamt Ravensburg.- Protokoll FREIBURGER INSTITUT FÜR ANGEWANDTE TIERÖKOLOGIE GmbH (2012): Ausbau der Windenergie und Fledermausschutz in Baden-Württemberg. Metho- denstandards und Handlungsempfehlungen. Teilleistung: Definition windkraftemp- findlicher Fledermausarten. Tabellarische Übersicht über das Gefährdungspotenti- al. Auftraggeber: LUBW FUCHS, D., HÄNEL, K., LIPSKI, A., REICH, M., FINK, P., & RIECKEN, U. (2010): Länderübergreifender Biotopverbund in Deutschland – Grundlagen und Fachkon- zept. –Naturschutz und Biologische Vielfalt FVA (2013 a):Definitionen der Funktionen der Schutzwälder http://www.fva-bw.de/forschung/index2.html FVA (2013): Waldfunktionenkartierung (http://www.fva-bw.de/indexjs.html?http://www.fva- bw.de/forschung/wg/wfk/wfk_themen.php?thema=3&funktion=5); Zugriff: 29.08.2013 HÖTKER, H. (2006): Auswirkungen des „Repowering“ von Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse.- Untersuchung im Auftrag des Landes Schleswig- Holstein, Bergenhusen HÖTKER, H., THOMSEN, K-M. & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fle- dermäuse – Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologi- sche Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen.- Geför- dert vom Bundesamt für Naturschutz. ILPÖ – Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart (2012): Landschaftsbildbewertung – Pilotprojekt für eine flächendeckende GIS- gestützte Modellierung der landschaftsästhetischen Qualität in sechs Planungsre- gionen Baden-Württembergs; Auftraggeber: Verband Region Stuttgart, Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; 12.8.2012 KONRAD, J. (2012): Repowering von Windenergieanlagen.- Naturschutz und Landschaftsplanung 44 (1), 2012: 24-30 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 87 LAMBRECHT, H. TRAUTNER, J. 2007: Die Berücksichtigung von Auswirkungen auf charakteristische Arten der Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie in der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Anmerkungen zum Urteil des Bundesverwal- tungsgerichts vom 16. März 2006 – 4A 1075.04 (Großflughafen Berlin- Brandenburg). NuR, 29: 181-186 LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007): Ab- standsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten (LAG-VSW).- Berichte zum Vogel- schutz 44 (2007): 152-153 LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (2005): Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete, Karlsruhe LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (2011): Standarddatenbogen für besondere Schutzgebiete (SPA) und Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in Frage kommen (GGB) und be- sondere Erhaltungsziele (BEG), Stand 2003 / 2011 LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (2012): Ausbau der Windenergie und Fledermausschutz in Baden-Württemberg; Mindeststandards und Handlungsempfehlungen; 2. Entwurf 16.3.2012 LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ (2013): Hinweise und Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen; 1.3.2013 LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1990): Archäologische Denkmäler in Baden-Württemberg; Landesdenkmalamt Baden-Württemberg LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (1990): Schlösser, Bur- gen, Kirchen und Klöster in Baden-Württemberg; Landesfremdenverkehrsverband Baden-Württemberg LORTHO, F. (2011): Naturschutzrechtlicher Rahmen für den Ausbau der Wind- kraft.- Naturschutz Info 1/2011: 48-51 MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN- WÜRTTEMBERG & LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (2005): Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete, Karls- ruhe MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN- WÜRTTEMBERG (2010): Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländli- chen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010, Anlage 1 III: Gebietsbezogene Erhaltungsziele NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe; Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensations- ermittlung NOHL, W. (2010): Landschaftsästhetische Auswirkungen von Windkraftanlagen. Schöne Heimat - Erbe und Auftrag. Bayrischer Landesverein für Heimatpflege e.V. 99. Jahrgang. 2010/Heft 1. PETERS, W. (2011): Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung.- Vortrag im Rahmen der Fachtagung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit und des Deutschen Naturschutzrings in Berlin am 13.09.2011 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 88 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten RATZBOR, G. (2011): Windenergieanlagen und Landschaftsbild; Zur Auswirkung von Windrädern auf das Landschaftsbild REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (2007): Auswirkungen von Windkraftanla- gen auf Fledermäuse. -Ergebnisse aus dem Regierungsbezirk Freiburg mit einer Handlungsempfehlung für die Praxis, Freiburg REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN (2011): Managementpläne - Endfassun- gen und aktuelle Auslegungen, Stand 12.12.2011 REGIONALVERBAND MITTLERER- OBERRHEIN (2003): Regionalplan Mittlerer- Oberrhein 2003 REICH, M. (Universität Hannover), BEHR, O. (Universität Erlangen) & I. NIER- MANN (Universität Hannover) (in Bearb.): Reduktion des Kollisionsrisikos von Fle- dermäusen an Onshore-Windenergieanlagen.- Forschungsprojekt FKZ 0327638C und 0327638D.- Gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Laufzeit September 2011 - August 2013 ENERCON E-82: Schallabstände SPERLE, T. (2010): Liste der charakteristischen Arten der FFH-Lebensräume in Baden-Württemberg, Stand 30.09.2010 STÜBING, S. (2011): Vögel und Windenergieanlagen im Mittelgebirge.- Der Falke 58: 495-498 WINDENERGIEERLASS BADEN-WÜRTTEMBERG (2011): Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infra- struktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG: Landesentwicklungs- plan 2002 Baden-Württemberg WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN WÜRTTEMBERG (2003): Hinweise für die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen mit re- gionsweiter außergebietlicher Ausschlusswirkung (Az.: 5R-458/2) Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten 89 Gesetze/Richtlinien Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. IS. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. IS. 1509) geändert worden Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBI. IS. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. IS. 2585) geändert worden ist Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBI. I S. 148) geändert worden ist Denkmalschutzgesetz (DSchG) in der Fassung vom 6. Dezember 1983. Letzte be- rücksichtigte Änderung: §3 geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBI. S. 252, 253) Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBI. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 69 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. I S. 3044) geändert worden ist. Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 22.Mai 2012 (GBl. Nr. 8 vom 25.05.2012) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntma- chung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Geset- zes vom 6. Oktober 2011 (PGBI. I S. 1986) geändert worden ist. Landeseisenbahngesetz (LEisenbG) vom 8. Juni 1995 Landeswaldgesetz (LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995. Letzte berück- sichtigte Änderung: §64 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10 November 2009 (GBI. S. 645, 658) Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBI. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBI. IS. 1126) geändert worden. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Hrsg.) 2011: Windatlas Baden-Württemberg. Bearb. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503) Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz – StrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1992. Letzte berücksichtigte Änderung: §§3, 34, 50 und 63 geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBI. S. 252) Wassergesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1.1.1999 (GBI. S. 1) zu- letzt geändert durch Gesetz vom 29.7.2010 (GBI. S. 565) m. W. v. 01.01.2011 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBI. IS. 2585), das zuletzt durch Arti- kel 2 Absatz 67 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. IS. 3044) geändert worden ist. Windenergieerlass Baden-Württemberg. Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 15.01.2014 90 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner – landschaftsarchitekten Verbraucherschutz, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministe- riums für Finanzen und Wirtschaft. Stand 09.05.2012 fachliche Gutachten und Detailuntersuchungen BIOPLAN (2013): Kartierung windenergieempfindlicher Arten, Bühl Deutsche Funkturm GmbH (2013): Schreiben vom 27.05.2013; Teilflächennut- zungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe; Beeinträchtigung des Fernsehturms Karlsruhe 1 HHP Hage+Hoppenstedt Partner (2013a): Detailuntersuchungen zu Möglichkeiten der Erschließung von möglichen Konzentrationszonen HHP Hage+Hoppenstedt Partner (2013b): vertiefende Landschaftsbildbewertung in Bezug auf mögliche Konzentrationszonen iNeG (2013): Schattenwurfprognose für potentielle Windenergieflächen Vorschlags- fläche C; Teil-FNP Windenergie Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Bereich Ettlin- gen/KA-Grünwettersbach; i.A. NVK KI-Werkstatt (2013): Visualisierungen potentieller Windnutzungsgebiete; Karlsruhe KURZ UND FISCHER GMBH (2013): Gutachten 8798-01; Ermittlung und Beurtei- lung der Geräuschimmissionen bei der benachbarten Bebauung durch Windener- gieanlage im Rahmen der Aufstellung des Teil-FNP Windenergie an alternativen Standorten nordwestlich von Karlsruhe- Knielingen – Schallprognose. 22. Februar 2013 Internet: Internetseite der Deutschen Energie-Agentur dena: http://www.thema-energie.de/energie-erzeugen/erneuerbare- energien/windenergie/grundlagen/geschichte-der-windenergienutzung.html (Aufruf: 14.02.2012) Internetseite des TÜV Süd: http://www.tuevsued.de/anlagen_bau_industrietechnik/branchenloesungen/energie/ erneuerba- re_energien/aktuelles_meldungen/windatlas_informiert_ueber_beste_wind- standorte (Aufruf: 15.02.2012) Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82723/ (Aufruf: 29.02.2012) Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 1 STECKBRIEFE ZU DEN VERTIEFT UNTERSUCHTEN WINDNUTZUNGSGEBIETEN Die Untersuchungsergebnisse der vertieft untersuchten Windnutzungsgebiete wer- den in den nachfolgenden Steckbriefen nach einheitlichen Kriterien und Bewer- tungskriterien dokumentiert. Die Erläuterungen der Methodik befinden sich im An- schluss der Steckbriefe. Übersicht zur Gliederung der Steckbriefe: Gebietsübersicht: Kartographische Darstellung des Suchraums mit Darstellungen des Raumes anhand von Orthofoto, Fotos des Suchrau- mes; Ausgangspunkt sind die potentiellen Windnutzungsgebiete (Stand Oktober 2012) Gebietseinordnung und Beschreibung: Landkreis, Gemeinde, Ge- bietsgröße, Raumordnung Formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restrikti- onskriterien: FNP-Ausweisung sowie weitere rechtliche Ausweisungen Eignungsbeschreibung: Windhöffigkeit in 100m Höhe Windatlas BW 2012 (bei der Angabe ist der im Windaltas empfohlene Korrekturfaktor enthalten), Netzanbindung, Erschließung, Vorbelastungen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten: Gebietsbeschreibung, voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Pla- nung. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Wechselwirkungen. Den Schutzgütern liegt folgendes Bewertungsschema zugrunde: erhebliche negative Umweltauswirkungen negative Umweltauswirkungen geringe negative Umweltauswirkungen positive Umweltauswirkungen Während des Planungsprozesses konnten detaillierte Erkenntnisse und nähere Informationen zu den einzelnen Schutzgütern erlangt werden. Aufgrund dessen kann sich die Bewertung der Umweltprüfung von der im Konzept 2012 dargestellten Bewertung unterscheiden. Dies wird in den einzelnen Steckbriefen kenntlich gemacht. Natura 2000, Besonderer Artenschutz: hier wird die Betroffenheit der jeweiligen Aspekte dargestellt. Die artenschutzrechtlichen Untersu- chungen in 2013 geben Hinweise zu Vorkommen besonders geschütz- ter windkraftempfindlicher Vogelarten (Bioplan 2013). Kumulative Wirkungen, Einstufung der Umweltkonflikte, Alternativen- prüfung stellen die jeweiligen betrachteten Gebiete in den Gesamtzu- sammenhang des NVK. Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 2 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zu Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkun- gen: Abgrenzungsempfehlung für den Suchraum bei Darstellung der verbliebenen Restriktionen; ggf. Darstellung der potentiellen Konzentrati- onszone mit Orthofoto und veränderter Gebietskulisse; Darstellung der Sichtbarkeiten von WEA im Offenland anhand von Sichtbarkeitsanalysen mit Radien von 0-2,5 km, 2,5-5 km sowie 5-10 km. Hierdurch wird die vi- suelle Betroffenheit der umliegenden Bereiche deutlich, was für den Al- ternativenvergleich möglicher Konzentrationszonen von Bedeutung ist. Die Sichtbarkeit aus Waldgebieten und Siedlungsbereichen ist nicht dar- gestellt, da die spezifischen Situationen nicht erfasst werden können. Visualisierungen: Für diejenigen Gebiete, die sich während des Pla- nungsverlaufs zunächst als geeignet für eine Ausweisung als Konzentra- tionszone herausstellten, wurden Visualisierungen im Auftrag des NVK angefertigt (Holger Tuttas Media). Ergebnis der Umweltprüfung: Zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Umweltauswirkungen Änderungen während des Planungsprozesses: Zusammenfassende Darstellung der Änderungen aufgrund von Erkenntnissen und Informatio- nen während des Planungsverlaufs. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 3 Suchraum A potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 1, Knielinger Feldflur Nr. 1a, Nr. 1b Gebietsübersicht Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Stadtkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Karlsruhe Größe des Such- raums Nr. 1: 19 ha Nr. 1a: 1,3 ha Nr. 1b: 4 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Nr. 1: tangiert Regionalen Grünzug im Osten Nr. 1a: keine Aussagen Nr. 1b: Regionaler Grünzug Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 4 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Nr. 1: geplantes Industriegebiet Nr. 1a: Fläche für die Landwirtschaft Nr. 1b: Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) Nr. 1: keine Restriktionen Nr. 1 a: • < 1000m (ca. 850m) Entfernung zum FFH-Gebiet Nr. 7015341 (Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe) Nr. 1b: • Wald mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen (Klimaschutzwald; Im- missionsschutzwald, Wasserschutzwald, Sichtschutzwald) • < 700m Entfernung zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Karls- ruhe- Rheinsheim“ (6816401) mit windenergieempfindlichen Vogelarten Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25 bis 5,5m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung Stromleitungstrassen vorhanden; genauere Abfragen der Netzanbindung not- wendig Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): günstige Anschlussmöglichkeiten (ENBW Regional 2013) Erschließung gegeben Vorbelastungen Industriegelände direkt angrenzend Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das ebene Gelände wird charakterisiert durch die großflächige Ackerflur. Vereinzelt sind Obstbäume und Gehölze zu finden. Fläche 1b ist Wald. Die Landschaft wird durch die angrenzenden Nutzungen, insbe- sondere durch die Industrieanlagen mitsamt ihrer Zuwegungen sowie durch die Freileitungen stark über- prägt. Derzeitig dient der Bereich auch der Erholungsnutzung (Radfahren, Spazierengehen etc.). weitere Hinweise Fläche 1 b: bestehend aus Teilflächen mit sehr geringer Flächengröße (insg. 4 ha); eine Nutzbarkeit als Konzentrati- onszone ist nicht gegeben. Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin landwirtschaftlich und als Wald genutzt. Eine FNP-Ausweisung und Nutzung der Fläche Nr. 1 als Industriegebiet wird derzeit geprüft. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsverfahren zu prü- fen. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 5 Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölke- rung und Gesundheit des Men- schen Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Das pot. Windnutzungsgebiet liegt innerhalb des empfohlenen Vorsorgeabstandes von 750- 1000m zu Wohnbauflächen in Knielingen. Der Bereich ist für die freiraumbezogene Erho- lungsnutzung in fußläufiger Entfernung von großer Bedeutung. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Genauere Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen bei der benachbarten Siedlungsbebauung unter dem Gesichtspunkt der Summation mit bereits vorhandenen Geräuschimmissionen ergaben Überschreitungen der zulässigen Immissions- grenzwerte. Dies betrifft mögliche WEA auf den Flächen 1a. Innerhalb der Flächen 1b und am nördlichen Randbereich der Fläche 1 wäre unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer deutlichen Reduzierung der Nennleistung, der Betrieb von insgesamt zwei WEA mög- lich. (vgl. Schallimmissionsprognose: Kurz und Fischer GmbH 2013) - - - o + Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden voraussichtlich nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - 0 + Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Die Landschaft ist in diesem Bereich durch die benachbarten Gewerbe-/ Industrieanlagen stark überprägt. Die Fläche wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Einstufung des Landschaftsbildes nach ILPÖ (2012): überwiegend Stufe 2 und 4 - - - 0 + Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Ein Hinweis über eine Saatkrähenkolonie liegt vor, deren Lebensraum durch eine Flächen- inanspruchnahme reduziert werden könnte. In ca. 550 m Abstand sowohl in nördlicher (Raffineriegelände) als auch in südlicher (Knielingen) Richtung sind Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten kartiert. Hinweise über Jagdhabitate und Wochenstuben liegen z.Zt. nicht vor (RP Karlsruhe; 7.9.12). Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Brutvögel Wanderfalke, Weißstorch < 1km Entfernung; regelmäßige Nahrungsgäste Grau- reiher, Rohrweihe, Schwarz- und Rotmilan Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Die Aspekte bzgl. NATURA 2000 sowie des Besonderen Artenschutzes werden nachfol- gend in der entsprechenden Rubrik dargestellt. - - - 0 + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 6 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Der östliche Teil der Fl. 1 sowie Fl. 1a tangieren Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Zusätzlich werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbe- dingt gegeben. Es ist von geringen negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - 0 + Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Das potentielle Windnutzungsgebiet liegt im Überschwemmungsgebiet HQ 200. Dieser Be- reich ist nach Tragfähigkeitsstudie als hoch empfindlich gegenüber Störungen eingestuft. Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtl. < 500m 2 pro WEA betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallen- den Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - 0 + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - 0 + Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Der Betrieb der Anlage kann zudem zu Veränderungen in den Po- pulationen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Landschaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. - - - 0 + NATURA 2000 Die Fläche 1a liegt in ca. 850m Entfernung zum FFH-Gebiet Nr. 7015341 „Rheinniederung zwischen Win- tersdorf und Karlsruhe“. Die Fläche 1b liegt in < 700m Entfernung zum Europäischen Vogelschutzgebiet Nr. 6816401 „Rheinnie- derung Karlsruhe- Rheinsheim“ mit windenergieempfindlichen Vogelarten wie Rohrweihe, Schwarzmilan, Baumfalke und Kormoran. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgegenstände kann nicht ausgeschlossen werden. Eine abschließende Einschätzung der Umweltauswirkungen und der benötigten Vorsorgeabstände kann erst nach detaillierten Kartierungen der vorkommenden Arten (Flugkorridore, Brutstandorte) erfolgen. Da die Flächen im Verlauf der Planung zurückgestellt wurden, sind keine vertiefenden Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit durchgeführt worden. Besonderer Artenschutz Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): Die Flächen liegen in rheinnaher Lage zwischen zwei Naturschutzgebieten und zwei Vogelschutzgebieten. Regelmäßige Ansammlungen von Wasservögeln sowie Massenschlafplätze sind zu beobachten. Als Win- tergäste sind der Raubwürger und die Kornweihe anzusprechen. Brutstandorte von Wanderfalke und Weißstorch sind in < 1km Entfernung kartiert. Als regelmäßige Nah- rungsgäste wurden Graureiher, Rohrweihe, Schwarz- und Rotmilan gesichtet. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 7 Dieser Bereich wird mit einem sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential eingestuft. Weitere detaillierte Untersuchungen zum Artenschutz sind ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfah- rens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bzgl. Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebensstät- ten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots wie z.B. durch Kollision ist ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu klären. Kumulative Wirkungen Kumulative Wirkungen sind hauptsächlich mit den angrenzenden Industrieanlagen (MIRO) in Bezug zu Ge- räuschimmissionen zu erwarten (vgl. Schallimmissionsprognose – Kurz und Fischer 2013). Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um potentiell nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden bzw. zu verringern, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände angewendet. Bei Anwendung dieser erweiterten Abstände stehen die Flä- chen aufgrund ihrer geringen Flächengröße nicht mehr als Konzentrationszone zur Verfügung. Aufgrund der vorhandenen Vorbelastungen durch die MIRO wurde dieser Bereich dennoch im Planungsver- lauf weiteren Untersuchungen unterzogen. 1b 1a Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 8 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ergebnis der Umweltprüfung In dem potentiellen Windnutzungsgebiet ist mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen zu rechnen. Die Flächen liegen inner- halb der städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Ortschaften Knielingen (Fl. 1, 1a) und Neureut (Fläche 1b). Das gesamte Gebiet gilt als wichtiger Bereich für die freiraumbezogene Erho- lungsnutzung (Feierabenderholung) für Knielingen Nord. Durch die Summation der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch mögliche WEA mit den bereits bestehenden der MIRO werden voraussichtlich die zulässigen Immissionsgrenzwerte übersteigen. Zwei WEA mit reduzierter Nennleistung könnten unter bestimmten Bedingungen in Betrieb genommen wer- den. Es würde voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevöl- kerung und Gesundheit der Menschen kommen (Kurz und Fischer GmbH 2013: Schallimmissionsprog- nose). Die vorliegenden Hinweise zu Artenvorkommen weisen auf erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte hin (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten). Änderungen während des Planungsprozesses Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen: Änderung der Flächenkulisse durch Lage und benötigte Abstandsflächen der Mineralölfernleitung In- golstadt- Karlsruhe (TAL-OR 26). detaillierte Erhebungen zu Geräuschimmissionen; Schlussfolgerungen für den Bau und Betrieb von möglichen WEA (vgl. Schallimmissionsprognose – Kurz und Fischer 2013): Hinweise zu sehr hohem artenschutzrechtlichen Konfliktpotential Die Einstufung der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen wurde aufgrund der Detailun- tersuchungen angepasst. Im Laufe des Planungsprozesses stellten sich die potentiellen Windnutzungsgebiete 1, 1a,1b infolge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Bewertungen als nicht geeignet für eine Konzentra- tionszone Windenergie heraus. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 9 Suchraum B potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 13 Obere Hardt Gebietsübersicht Scheibenhardter Weg Richtung Epplesee (Nord) südl. L566 Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 10 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Rheinstetten Ortsteil Forchheim/ Mörsch Größe des Such- raums 116,6 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe II (G) formale Rahmenbedingungen sowie weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Flächen für die Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) WSG Zone IIIA direkt angrenzend NSG Allmendäcker (Nr. 2.203); innerhalb 200m Abstand Richtfunkstrecke Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25 – 5,5 m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich möglich, genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): günstige Anschlussmöglichkeiten Erschließung gegeben Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): sehr gut gegeben Eine Erschließung der Fläche B 13 erscheint aufgrund ihrer direkten Lage an der L566 gut möglich und ohne größere Aufwendungen umsetzbar. Vorbelastungen gleichartige Vorbelastungen: kleinere Strommasten; Hochspannungsleitung in der Nähe; Industrietürme in Sichtwei- te sonstige Vorbelastungen: B36 in Sichtbeziehung; L566 durchläuft die Fläche; Industriegebiet; Kiesgrube; Ge- werbeflächen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Der Bereich wird z.Zt landwirtschaftlich genutzt. Ein Nutzungsmuster bestehend aus Grün- und Ackerflä- chen (Mais) ist prägend für die ebene Fläche. Ein nach § 32 NatSchG geschützter Gehölzbestand befin- det sich in diesem Offenlandbereich. Zudem werden einige Flächen nördlich der L 566 als Ausgleichsflä- chen genutzt. Weitere Flächen werden in diesem Bereich vermutlich zukünftig benötigt. Südlich der L 566 sind auch Ausgleichsflächen vorhanden. Der Bereich wird für die Erholung genutzt (Wegeverbindung zum Epplesee). Es besteht eine weite Einsehbarkeit; in östlicher Richtung bilden die Randhügel der Vorbergzone die Ho- rizontlinie. Der Suchraum wird durch die K 566 geteilt. Das angrenzende NSG Allmendäcker umfasst in erster Linie Sandgruben als Pionierstandorte mit denen an die extremen Standorte angepassten Tier- und Pflanzenarten. Als Vogelarten sind Schwarzkehlchen und Kiebitz aufgeführt (Gebietsbeschreibung LUBW; Zugriff 6.9.2013). Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 11 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsverfahren zu prü- fen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölke- rung und Gesundheit des Men- schen Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen. Teilbereiche des Suchraums liegen im 750m Vorsorgeabstand zur Ortschaft Mörsch. Hier ist mit negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Teilweise wird der Bereich sehr stark von Erholungssuchenden frequentiert (Epplesee). Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Die Fläche wurde auf Bereiche südlich der L 566 reduziert. Aufgrund der geänderten Flä- chenkulisse konnten die voraussichtlichen negativen Umweltauswirkungen verringert wer- den. - - - 0 + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund der Re- duzierung der Flächenkulisse geringer als im Konzept 2012 eingestuft. Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden voraussichtlich nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - 0 + Landschaft Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Der südliche Bereich der Fläche tangiert die Grünzäsur zwischen Rheinstetten und Durmersheim. Einstufung des Landschaftsbildes nach ILPÖ: überwiegend Stufe 4 Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Landschaftsbild: mittel (vgl. HHP 2013 - Landschaftsbildbewertung) Visualisierungen möglicher WEA liegen vor. Das Landschaftsbild ist geprägt durch großflächige und intensiv genutzte Landwirtschaft in einer großflurigen Landschaft. Im Hintergrund sind Industrie und Gewerbeflächen zu erkennen, wenige Feldgehölze strukturieren das ebene Offenland. Die Bedeutung für die örtliche Naherholung hin zum „Epplesee“ und die Sichtbezüge zu den Bergrücken der Vorbergzone des Schwarzwaldes ist hervorzuheben. - - - 0 + Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Teilbereiche der Planung liegen innerhalb des 200m Vorsorgeabstandes zum NSG Allmen- däcker (Nr. 2.203). Hier sind Vogelarten wie Schwarzkehlchen und Kiebitz gemeldet. Der Kiebitz gilt als windenergieempfindliche Art. Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb eines 1000m Puffers um Quartiere windener- gieempfindlicher Fledermausarten. Informationen über Wochenstuben und Jagdhabitate liegen hierzu z.Zt. nicht vor (RP Karlsruhe 7.9.2012). Für Bereiche von >1,5 km nördlich zur Fläche 13 liegen Untersuchungen über Wochenstu- ben und Flugrouten u.a. des Großen Mausohrs (Jagdgebiet Kastenwört) vor. Aspekte der Fledermäuse wurden bislang nicht näher untersucht. Der Untersuchungsum- fang ist noch unklar; Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 12 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Arten- und Biotopschutzprogramm 2012: Das ASP sieht für angrenzende Bereiche den Schutz verschiedenen Bienenarten vor (Schmalbienen; Sandbienen). Ein Teilbereich der Fläche B 13 ist ein durch CEF-Maßnahme entwickelter Lebensraum für Feldlerchen. Feldlerchen gelten zwar laut LUBW nicht als windkraftempfindliche Brutvogel- art, dennoch würden WEA den Lebensraum der Feldlerchen an dieser Stelle stark einen- gen. Jagdgebiet Rohrweihe; evt. Austausch rastender und brütender Wasservögel; denkbar als Nahrungsgebiet für Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke; Rotmilan nahrungssu- chend (artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bioplan 2013). Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Die Aspekte bzgl. NATURA 2000 sowie des Besonderen Artenschutzes werden nachfol- gend in der entsprechenden Rubrik dargestellt. -- - 0 + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Zusätzlich werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbedingt gegeben. Es werden voraussichtlich keine Aspekte des Schutzgutes Boden betroffen, die zu erhebli- chen negativen Umweltauswirkungen führen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Wasserschutzgebiet Zone IIIA bzw. IIIB Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtlich < 500m 2 pro WEA betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallen- den Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Ebenso kann der Betrieb der Anlage zu Veränderungen in den Populationen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Landschaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. -- - 0 + Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 13 NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): Die Fläche wird sowohl durch regelmäßige Ansammlungen von Wasservögeln als auch als Massenschlaf- plätze genutzt. Als Wintergäste sind hier Raubwürger und Kornweihe zu erwarten sowie Rastvögel. Brutvö- gel bzw. regelmäßige Nahrungsgäste sind der Weißstorch, Graureiher, Rohrweihe, Schwarz- und Rotmilan. Es ist mit einem sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential zu rechnen. Weitere detaillierte Untersuchungen zum Artenschutz sind gegebenenfalls im Rahmen eines Genehmi- gungsverfahrens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bezüglich Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Le- bensstätten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots bzw. einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos wie z.B. durch Kollision ist ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu klären. Kumulative Wirkungen Kumulative Wirkungen sind innerhalb des NVK nicht zu erwarten. Da die Planung zur Windenergie der benachbarten Gemeinde Durmersheim noch nicht abgeschlossen ist, können derzeit die kumulativen Wirkungen nicht abschließend bestimmt werden. Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 14 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Siedlungen angewen- det (Ausschluss aufgrund städtebaulicher Leitlinien). Aufgrund Detailüberprüfungen im Einzelfall (2013) wurden weitere Bereiche ausgeschlossen. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 15 `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Hinweise zur Minderung negativer Umweltauswirkungen: Aspekte des Artenschutzes sind zu beachten Berücksichtigung der Aspekte WSG III; Vermeidung von Verschmutzungen des Grundwassers Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 16 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Sichtbarkeitsanalyse Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Bereichen des Offenlands aus sichtbar: Visualisierung Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 17 Ergebnis der Umweltprüfung Das potentielle Windnutzungsgebiet ruft in erster Linie negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Bevölkerung und Gesundheit der Menschen sowie Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt hervor. Eine Eingrenzung des Bereiches auf die Fläche südlich der L566 trägt zu einer Minimierung bzw. Vermeidung negativer Umweltauswirkungen bei, in dem von Erholungssuchenden stark frequentierte Bereiche sowie der Nahbereich des NSG von WEA freigehalten werden. Das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt wird voraussichtlich durch das Vorhaben stark beein- trächtigt. Insbesondere im räumlichen Bezug zur Rheinebene und den dort stattfindenden Vogelzug und Austausch von Wasservögeln, ist bei Durchführung des Vorhabens mit erheblichen negativen Umweltaus- wirkungen zu rechnen. Änderungen während des Planungsprozesses Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen Reduzierung des pot. Windnutzungsgebietes aufgrund städtebaulich begründeter Vorsorgeabstän- de zu den Siedlungsbereichen Mörsch sowie zu wohngenutzten Einzelhäusern bei Mörsch, um er- hebliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Reduzierung der Fläche auf die Bereiche südlich der L566 zur Vermeidung negativer Umweltaus- wirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt. Der Abstand zum NSG Allmend- äcker wurde vergrößert. Hinweisen zu windenergieempfindlichen Arten konnte damit entsprochen werden. Reduzierung der Fläche auf die Bereiche südlich der L566 zur Vermeidung negativer Umweltaus- wirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen. Der hohen Frequentie- rung des Epplesees als Erholungsraum wurde durch die Flächeneingrenzung entsprochen. Herausstellung der Bedeutung dieses Bereiches für den Austausch insbesondere von Wasservö- geln innerhalb der Rheinebene, Hardtebene / -platte. Die Einstufung der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen wurde aufgrund der Detail- untersuchungen angepasst. Im Laufe des Planungsprozesses stellte sich das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 13 infolge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Bewertungen als nicht geeignet für eine Konzentrati- onszone Windenergie heraus. Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 18 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum C potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 5 Kohlplatte Nr. 6 Edelberg Nr. 7 Wattkopf /Kälberkopf Gebietsübersicht Fl. 5, 6 Fl. 7 Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 19 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe; Stadtkreis Karlsruhe Gemeinde Stadt Ettlingen; Stadt Karlsruhe Gemarkung Ettlingen; Durlach Größe des Such- raums Nr. 5: 19,8 ha Nr. 6: 76,2 ha Nr. 7: 91,2 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Regionaler Grünzug Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) Nr. 5: LSG Grünwettersbacher Wald –Hatzengraben (Nr. 2.12.020) Teilbereiche: FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) Nr. 6: westl. Teilbereiche: Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord große Teile: LSG Grünwettersbacher Wald –Hatzengraben (Nr. 2.12.020) südl. Teilbereiche: FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) nördl. Teilfläche: überw. Klimaschutzwald nördl. Teilfläche: überw. Immissionsschutzwald überw. Erholungswald Stufe 2; teilw. Stufe 1 südl. Teilfläche: Abstand < 700m zum europäischen Vogelschutzgebiet Kälber- klamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) Nr. 7: Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) große Teile Klimaschutzwald Immissionsschutzwald Erholungswald Stufe 2 östl. Teile im 700m Puffer des Europäischen Vogelschutzgebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) weitere Restriktionen: In allen Teilflächen, insbesondere in Fläche 6 (Fernmeldeturm), befinden sich Richt- funkstrecken, die mit notwendigen Puffern im Rahmen der Flächennutzungsplanung berücksichtigt werden müssen. Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Nr. 5: 5,25-5,5 m/s; Nr. 6: 5,25 – 5, 5 m/s; stellenweise 5,5 - 5,75 m/s (inkl. + 0,25m/s); (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Nr. 7: 5,25 bis zu 5,75 m/s (inkl. + 0,25m/s) (gut nutzbare Windhöffigkeit) für den NVK stellenweise vergleichsweise hohe Windhöffigkeit Netzanbindung Stromleitungen im Talbereich zwischen Fläche 6 und 7 vorhanden; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): günstige bis grundsätzlich geeignete Anschlussmöglichkeiten (ENBW Regional AG 2013) Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 20 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Erschließung von der B 3 bis zum Wald gegeben; im Wald Wirtschaftswege (Schotter) vorhanden Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): → möglich von Grünwettersbach aus → sehr schwierig von B3 aus Eine Erschließung der Flächen C5 und C6 erscheint möglich, wäre aber mit großen infrastrukturellen Eingriffen verbunden. Beide Flächen wären über die A8, B3, und dann die L623 durch die Ortslage Grünwettersbach zu erschlie- ßen. Im Bereich der Bergwälder ist durchweg mit einer notwendigen Verbreite- rung und Befestigung der Forstwege zu rechnen, wobei die Zufahrtsstraße stellenweise in steile Hangbereiche hinein geht. Zahlreiche Gräben und flä- chendeckend alte Baumbestände könnten hier die Erschließung erschweren. Vorbelastungen BAB A8; Stromleitungstrassen, Fernmeldeturm angrenzend B 3, BAB A5 Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Bereich der Hangkante der Ettlinger Randhügel (Watt- kopf, Edelberg, Bergwald), einem für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe charakteristischen Relief- übergang. Im östlichen Bereich grenzt die Siedlung Grünwettersbach an den Fuß der Kohlplatte. Natur- nahe Buchenwälder sind vorherrschend. Die umgebenden östlichen Bereiche werden charakterisiert durch ein bewegtes Relief, viele Strukturen, welche aus einem Nutzungsmuster aus Ackerflächen, Gehölzen, Hecken, Streuobstwiesen und Einzelhö- fen entstehen. Die Bezüge der Nutzungen zueinander sind erkennbar. Die B 3 mit ihrem starken Verkehrsaufkommen und Lärmimmissionen wirkt sich prägend auf den westlich angrenzenden Talraum aus. Die starke Frequentierung der Bereiche durch Erholungssuchenden wird durch Streuobstwiesen, Klein- gärten, Pferdeweiden, Wanderwege, Bänke etc. deutlich. Die Nutzungen bilden ein harmonisches Gefü- ge. Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsverfahren zu prü- fen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölke- rung und Gesundheit des Men- schen Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Siedlungsnahe Bereiche, die eine hohe Frequentierung von Erholungssuchenden aufwei- sen, werden betroffen. Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb des städtebaulich be- gründeten Vorsorgeabstands zu Grünwettersbach (Fläche 5, 6) und Ettlingen (Fläche 7). Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Die Abgrenzung der Flächen wurde aufgrund einzuhaltender Abstände zu Reinen Wohnge- bieten in Grünwettersbach, Bergwald, Hohenwettersbach und Ettlingen angeglichen. Im Verlauf der Planung wurde von Seiten der Bevölkerung verschiedentlich auf die hohe Erholungsfunktion insbesondere der Fläche 6 hingewiesen. Untersuchungen zum Schattenwurf ergaben mögliche zeitliche Überschreitungen der im- missionsschutzrechtlich festgelegten Einwirkzeiten. Durch technische Möglichkeiten wie Abschaltautomatiken könnten die geforderten Grenzwerte eingehalten werden (vgl. iNeG 2013 - Schattenwurfprognose). - - - 0 + Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 21 Kultur- und Sachgüter Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): insbesondere im Bereich des Funkturms (Fl. 6) sind zahlreiche Richtfunkstrecken vorhan- den. Der Suchraum C liegt innerhalb des 15 km Schutzbereiches der VOR-Navigationsanlage der deutschen Flugsicherung in Wöschbach. „Innerhalb des Radialbereiches 210° bis 320° ist das Fehlerbudget von 1° bereits ausgeschöpft, sodass die Flächen zur Ausweisung als Konzentrationszone gänzlich ungeeignet sind“ (Stellungnahme Deutsche Flugsicherung 10.9.2013). Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen. - - - 0 + Landschaft Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Bei der Hangkante der Ettlinger Randhügel handelt es sich um eine geomorphologische Erscheinung der Landschaft, die eine besondere Eigenart aufweist. Sie stellt eine spezifi- sche Besonderheit der Landschaft dar. Der Wattkopf (Fläche 7) steht im Zusammenhang mit der Ettlinger Stadtsilhouette. Mögliche WEA widersprechen dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes als Naherholungsgebiet für die stille Erholungssuche der Bevölkerung und dem Gebietscha- rakter als unverbauter Teil der Karlsruher Vorbergzone und dem Hangwald. Eine technische Überprägung durch WEA würde das Landschaftsbild zusätzlich negativ beeinträchtigen. Landschaftsbildbewertung ILPÖ: Fläche 5 - Stufe 7; Fläche 6 - Stufe 6/5; Fläche 7 Stufe 6 Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Landschaftsbild: hoch (vgl. HHP 2013 - Landschaftsbildbewertung) Das Landschaftsbild weist sehr hohe bis hohe Potentiale in seiner naturräumlichen Aus- stattung und den Sichtbeziehungen zu den umliegenden Bergrücken auf (Vielfalt: sehr hoch; Eigenart/ Schönheit: Sehr hoch – hoch). Aufgrund der technischen Vorbelastung und der Lärmbelastung durch die angrenzenden Schnellstraßen erfolgt eine Abwertung der Bewertung. Visualisierungen möglicher WEA liegen vor. - - - 0 + Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 22 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Buchenbestände dienen als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten u.a. dem Schwarz- specht. Ebenfalls ist der Wander- und Baumfalke als windenergieempfindliche Vogelarten in unmittelbarer Nähe vorhanden (NSG Kälberklamm und Hasenklamm). Demnach gelten insbesondere Teile der Flächen 6 und 7 als empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen (s.a. Natura 2000; Besonderer Artenschutz). Der Bereich der Fläche 7 wird laut Tragfähigkeits- studie als sehr hoch empfindlich gegenüber Störungen eingestuft. Bei Fläche 5 beträgt z.T. der Abstand zu Quartieren windenergieempfindlicher Fledermaus- arten in Grünwettersbach < 1000m (RP Karlsruhe 7.9.2012). Über Jagdreviere und Wo- chenstuben liegen z.Zt. keine Informationen vor. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Brutvögel: Wanderfalke, Rotmilan Brutplätze < 1 km; Wespenbussard regelmäßige Nahrungsgäste: Wespenbussard, Wanderfalke, Rotmilan Zugkonzentration entlang der Hangkante Die Aspekte bzgl. NATURA 2000 sowie des Besonderen Artenschutzes werden nachfol- gend in der entsprechenden Rubrik dargestellt. -- - 0 + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Boden Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Zusätzlich werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbedingt gegeben. Es werden keine Aspekte des Schutzgutes Boden betroffen, die zu besonderen negativen Umweltauswirkungen führen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Informationen bzgl. Geotechnik (vgl. Stellungnahme LGRB 10.08.2012): Stellenweise treten im Bereich der Fläche 6 zahlreiche Verkarstungserscheinungen auf, die an der Erdoberfläche nicht ohne weitere Untersuchungen erkannt werden können. Hier können Rutschungen und setzungsempfindliche Schichten bei der Errichtung von WEA zu geotechnisch bedingten Mehraufwendungen führen. -- - 0 + Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtlich < 500m 2 pro WEA betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallen- den Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht wei- ter vertieft. -- - 0 + Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 23 Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Ebenso kann der Betrieb der Anlage zu Veränderungen in den Populationen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Landschaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. -- - 0 + NATURA 2000 Durch die Lage innerhalb bzw. direkt angrenzend an das FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Das Gebiet ist als ‚Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung‘ (GGB vom 20.07.11) eingestuft. Schutzge- genstand sind Lebensraumtypen des Anhang I (LRT 6510, 6230, 6431, 9110, 9130, 8220) sowie wirbellose Arten und Pflanzen des Anhangs II der Richtlinie 92/34/ EWG. Erhaltungs- und Entwicklungsziele sind im Managementplan für die Lebensraumtypen formuliert. Insbesondere die Lebensraumtypen 9110 - Hainsim- sen-Buchenwald - und 9130 – Waldmeister-Buchenwald- wären durch die geplante Konzentrationszone betroffen. Erhaltungsziele sind Erhaltung der lebensraumtypischen Bodenvegetation, Verjüngung und Baumartenzusammensetzung, Erhaltung eines angemessenen Totholzvorrates, Erhaltung einer angemessenen Anzahl an Habitat- bäumen, Erhaltung der natürlichen Standorteigenschaften im Hinblick auf Boden- und Wasserhaushalt. Entwicklungsziel ist die Verbesserung des bestehenden Erhaltungszustandes insb. durch die Erhöhung der Anzahl an Habitatbäumen. Eine Verschlechterung des Schutzgegenstandes durch den Bau und die Anlage einer WEA ist nicht voll- ständig auszuschließen. Da auf bauleitplanerischer Ebene noch keine genauen Angaben über Art und Umfang der Baumaßnahmen (u.a. Lage der Anlage und Zuwegung) sowie dem Betrieb der Windenergie- anlagen vorliegen, können die Belange erst auf der nachgelagerten Planungs- bzw. immissionsschutz- rechtlichen Genehmigungsebene sinnvoll geprüft werden (Abschichtung). Zu einer abschließenden Einschätzung der Umweltauswirkungen sind im Genehmigungsverfahren weiter- gehende Untersuchungen sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Hierbei ist auch die erforder- liche Erschließung zu bedenken. Eine abschließende Einschätzung der Beeinträchtigung kann erst nach umfassenden Kartierungen erfolgen. Da die Flächen im Verlauf der Planung zurückgestellt wurden, sind keine vertiefenden Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit durchgeführt worden. Besonderer Artenschutz Aussage Konzept 2012: Teilbereiche des Suchraums liegen innerhalb des 700 m Puffers um das Europäische Vogelschutzgebiet Kälberklamm und Hasenklamm. Die besondere Schutzwürdigkeit besteht in den Bereichen Wattkopf und Kälberkopf u.a. durch das Vorkommen des Schwarzspechtes und Wanderfalken. Das Vorkommen des Wanderfalkens ist mit zwei Nester in einem Abstand < 1 km zur Fläche 7 (Wattkopf) kartiert. Der Wanderfal- ke gilt als empfindlich gegenüber WEA. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Auswertung des Artenschutzprogramm Baden-Württemberg: Die geplante Konzentrationszone liegt teilweise innerhalb der Abgrenzung von Flächen des Artenschutz- programmes des Landes Baden-Württemberg. Windenergieempfindliche Arten unterliegen nicht dem Schutzzweck (Schutzzweck Heldbock; Käfer). Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): Die Brutvögel Wanderfalke und Rotmilan haben ihre Brutplätze in < 1 km Entfernung. Als regelmäßige Nah- rungsgäste sind der Wespenbussard, Wanderfalke und Rotmilan kartiert. Von einem Zugvogelkorridor ent- lang der Hangkante der Vorbergzone hinein ins Albtal ist auszugehen. Die Hangkante wirkt hier als Leitlinie. Fläche C7 liegt teilweise im 1 km Radius zum Neststandort eines Wanderfalkens; der Wanderfalke wurde nachbrutzeitlich regelmäßig gesichtet. Der Funkturm wird als Ruheplatz genutzt, die Klammbereiche (Horn- Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 24 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten klamm, Essigwiesklamm) bieten den Vögeln Orientierung, um von den Offenlandbereichen bei Grünwet- tersbach – Wettersbach in die Ebene zu gelangen. Der Bereich weist ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential auf. Weitere detaillierte Untersuchungen zum Artenschutz sind gegebenenfalls im Rahmen eines Genehmi- gungsverfahrens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bzgl. Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebensstät- ten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots bzw. einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- risikos wie z.B. durch Kollision ist ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu klären. Kumulative Wirkungen Kumulative Wirkungen könnten sowohl durch den Bau von WEA auf den Einzelflächen des Suchraumes entstehen als auch durch den Bau von WEA auf dem potentiellen Windnutzungsgebiet D 9 (Kreuzelberg) süd-westlich von Ettlingen. Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Siedlungen angewen- det (Ausschluss aufgrund städtebaulicher Leitlinien). Aufgrund Detailüberprüfungen im Einzelfall (2013) wurden weitere Bereiche ausgeschlossen. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 25 `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 26 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 27 Weitere Hinweise zur Minderung negativer Umweltauswirkungen: Der Bau von WEA sollte in Bereichen mit setzungsempfindlichen Schichten und zu Rutschungen nei- genden Gesteinen vermieden werden. Ggf. sind Standortuntersuchungen notwendig. Die Funktionsfähigkeit bereits vorhandener Richtfunkstrecken muss weiterhin gewährleistet bleiben. Ausreichende Abstände sind einzuhalten. Die Funktionsfähigkeit der VOR-Navigationsanlage der deutschen Flugsicherung muss weiterhin ge- währleistet bleiben. Auf ausreichende Abstände zu Brutstätten windenergieempfindlicher Arten ist zu achten. Die Aspekte des Artenschutzes und die Erhaltungs- und Entwicklungsziele Natura 2000 sind bei der konkreten Standortwahl der WEA zu beachten. Die Standortwahl für zukünftige WEA ist in Hinblick auf die notwendige Erschließung so zu bestimmen, dass für die Erschließung und den Bau möglichst geringe Flächen in Anspruch genommen werden und möglichst wenig Waldflächen gerodet werden müssen. Aufgrund der Vielzahl der beim Bau von WEA notwendig zu beachtenden Aspekten eigenen sich die poten- tiellen Windnutzungsgebiete voraussichtlich nicht als Konzentrationszone Windenergie. Sichtbarkeitsanalyse Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Bereichen im Offenland aus sichtbar: Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 28 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Visualisierung Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 29 Visualisierung Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 30 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Visualisierung Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 31 Ergebnis der Umweltprüfung In diesem Bereich entlang der Hangkante der Vorbergzone ist mit Zugverdichtungen und Zugwegen von Vögeln zu rechnen. Das Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten ist der Grund des sehr ho- hen artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials. Fläche 5/ 6: Die Flächengröße reduziert sich stark aufgrund der Richtfunkstrecken inkl. der notwendigen Pufferbereiche. Die geologischen Voraussetzungen im Bereich der Hangkante können zu Schwierigkeiten beim Bau von WEA führen. Es kann zu Rutschungen kommen, die sich nachteilig auf das Schutzgut Boden auswirken können. Aufgrund der Anwendung der städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zur Minderungen nachteiliger Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen konnte auch ein 700m Vorsorgeabstand zum Europäischen Vogelschutzgebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) so- wie zum FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) eingehalten werden. Fläche Nr. 7: Mit negativen Umweltauswirkungen ist in erster Linie in Bezug auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, biologi- sche Vielfalt sowie Landschaft zu rechnen. Für die Fläche 7 sind Aspekte des Artenschutzes wie das Vorkommen des Wanderfalkens im 700m entfern- ten Europäischen Vogelschutzgebiet Kälberklamm und Hasenklamm (Nr. 7016401) von besonderer Bedeu- tung. Der Wanderfalke gilt als windenergieempfindliche Art, der regelmäßig als Brutvogel im Steinbruch südöstlich des Wattkopfs registriert ist (Managementplan 2010). Baden-Württemberg hat eine sehr hohe Verantwortung für den Wanderfalken in Deutschland. Der Wattkopf ist als ‚Hausberg‘ in direktem Zusammenhang mit der Stadtsilhouette Ettlingens zu sehen. Änderungen während des Planungsprozesses und Einstufung Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen: Die notwendigen Abstände (TA-Lärm; 35 db(A)) zu den Reinen Wohngebieten der Ortschaften Grün- wettersbach, Bergwald, Wolfartsweier und Hohenwettersbach wurden ergänzt; daraus resultiert eine leicht veränderte Flächenabgrenzung. Der Bau von WEA auf den Flächen 5 und 6 (Kohlplatte, Edelberg) würde die von dem Fernmeldeturm Karlsruhe 1 aus gewährleistete Versorgung mit Telekommunikation erheblich stören (vgl. Deutsche Funkturm GmbH; 27.05.2013).. Insbesondere der nördliche Teil der Fläche C6 wird aufgrund der vor- handenen Richtfunkstrecken und der dafür notwendigen beidseitigen 50m Puffer stark segmentiert. Die verbleibenden Restflächen bieten eingeschränkte planerische Möglichkeiten für die Anlage eines Wind- parks mit mehreren WEA, ohne vorhandene Sachgüter zu beeinträchtigen Die Flächen des Suchraums liegen innerhalb des Anlagenschutzbereiches der VOR- Navigationsanlage (Deutsche Flugsicherung). „Hier liegen bereits Störungen durch Umgebungseinflüsse vor, die das ver- fügbare Fehlerbudget von 1° ausschöpfen. Diese Radialbereiche sind daher für die Ausweisung mit Windvorranggebieten gänzlich ungeeignet.“ (DFS 10.9.2013) Innerhalb der Flächen ist mit einem sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential zu rechnen. Die Einstufung der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen wurde aufgrund der Detail- untersuchungen angepasst. Im Laufe des Planungsprozesses stellten sich die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 5, 6, 7 infol- ge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Bewertungen als nicht geeignet für eine Konzent- rationszone Windenergie heraus. Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 32 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum D potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 8 Wilhelmshöhe Nr. 9 Vorderer Kreuzelberg Nr. 10 Oberweier / Kirchberg Gebietsübersicht Fl. 9 Fl. 10 Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 33 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Ettlingen Gemarkung Oberweier Größe des Such- raums Nr. 8: 12,2 ha Nr. 9: 152 ha Nr. 10: 54,1 ha Raumordnung FNP (2010) Wald; Fläche Nr. 8 z.T. Landwirtschaft Ausweisung im Regionalplan z.T. Regionaler Grünzug z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) z.T. Bereich zur Sicherung der Wasserversorgung z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft (Fl. 8) formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien (Benachbarung) sämtliche Teilflächen liegen im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord überwiegend FFH- Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342) Fläche Nr. 8: überwiegend WSG Zone IIIB (Brudergartenquellen Ettlingen) östl. Teilbereich LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) westl. Teilbereich Klima- und Immissionsschutzwald überw. Erholungswald Stufe 2 Fläche Nr. 9: mittig WSG III B (Stadt Ettlingen) nördl. Teilbereich Klimaschutzwald Immissionsschutzwald Erholungswald Stufe 2 teilw. im 200m Bereich zum Waldschutzgebiet teilw. geschütztes Biotop (Altholz SO Ettlingenweier) Fläche Nr. 10: südlicher Teilbereich WSG III (Stadt Ettlingen) überw. Klimaschutzwald westl. Teilbereich Immissionsschutzwald südl. Teilbereich Erholungswald Stufe 2 teilw. im 200m Bereich zum Waldschutzgebiet Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Fl. 8: 5,25 bis 5,5 m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fl. 9, 10:stellenweisen 5,25 bis 6,0 m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit); für den NVK stellenweise vergleichsweise hohe Windhöffigkeit Netzanbindung Netzanbindung durch Nähe zu Ettlingen voraussichtlich möglich; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): grundsätzlich geeignete Anschlussmöglichkeiten (ENBW Regional 2013) Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 34 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Erschließung möglich (bis zum Wald auf K 3546; im Wald Wirtschaftswege vorhanden; Er- weiterungen notwendig) Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): aus Richtung L613 möglich sehr schwierig vom nordöstlichen Bereich aus Vorbelastungen keine gleichartigen Vorbelastungen Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die Flächen 9 und 10 liegen im Bereich der Ettlinger Randhügel, die einen für den Nachbarschaftsver- band Karlsruhe charakteristischen Reliefübergang darstellen (Vorderer und Hinterer Kreuzelberg). Sie sind mit naturnah ausgeprägten Buchenwäldern bestockt. Die Umgebung zeichnet sich durch einen Wechsel verschiedener Nutzungen und Nutzungsintensitäten wie Ackerflächen, Streuobstwiesen, Gehöl- ze aus, die erkennbare Bezüge zueinander erkennen lassen. Richtung Westen sind weite Fernblicke möglich. Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsverfahren zu prü- fen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölke- rung und Gesundheit des Men- schen Aussagen Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Durch die Anwendung der städtebaulich begründeten erweiterten Siedlungsabstände wer- den siedlungsnahe Bereiche deutlich, die i.d.R. eine hohe Frequentierung von Erholungs- suchenden aufweisen und im direkten funktionalen Zusammenhang mit den Siedlungsbe- reichen stehen. Dies gilt insbesondere für die Flächen Nr. 8, die im Zusammenhang mit der Ortschaft Spessart sowie Nr. 10, die im direkten Zusammenhang mit den Ortschaften Oberweier und Schluttenbach zu sehen sind. Hier ist von negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Die Flächenkulisse wurde aufgrund der o. g. Aspekte reduziert. Die Abgrenzung der Flächen wurde aufgrund einzuhaltender Abstände zu Reinen Wohnge- bieten in Spessart, Schluttenbach und Ettlingenweier angeglichen. -- - 0 + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse geringer als im Konzept 2012 eingestuft. Kultur- und Sachgüter Aussagen Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. Vereinzelt sind im Bereich der Fläche 9 Bo- dendenkmale vorhanden. Von negativen Umweltauswirkungen ist nicht auszugehen. As- pekte, die das historische Ortsbild von Ettlingen und Ettlingenweier betreffen, werden durch Visualisierungen dargestellt. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Der nördliche Teil der Fläche D 9 liegt innerhalb des 15 km Schutzbereiches der VOR- Navigationsanlage der deutschen Flugsicherung in Wöschbach. Innerhalb des Radialbe- reiches 210° bis 320° ist das tolerierbare Fehlerbudget von 1° bereits ausgeschöpft. Dieser Radialbereich ist für die Ausweisung als Konzentrationszone gänzlich ungeeignet (Stel- lungnahme Deutsche Flugsicherung 10.9.2013). Dies gilt für den westlichen Teilbereich der Flächen D 9. -- - 0 + Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 35 Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Das Landschaftsbild ist insbesondere auch im Zusammenhang mit den Ortschaften (Ettlin- ger Gesamtkulisse) als hoch empfindlich gegenüber Beeinträchtigung einzustufen. Die Flächen sind als bislang relativ unbelastete und ruhige Bereiche einzustufen. Das LSG Albtalplatten wird von Fläche Nr. 8 tangiert. Landschaftsbildbewertung ILPÖ: Stufe 6 Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Landschaftsbild: hoch (vgl. HHP 2013 - Landschaftsbildbewertung) Der „Vordere Kreuzelberg“ und der „Hintere Kreuzelberg“ sind als räumliche Einheit zu ver- stehen und in Verbindung mit dem „Edelberg“ Bestandteil der „Ettlinger Randplatten“. Die Hangkante ist weitläufig sichtbar, liegt an der äußeren Kante der Schwarzwald-Randplatten und bildet den städtebaulichen Rahmen von Ettlingen sowie den umliegenden Siedlungen verbunden. Der Kreuzelberg gilt als „Hausberg“ und ist für die Ettlinger Gesamtkulisse so- wie für Ettlingerweier mit seiner historischen Stadtkontur stark prägend. Das Landschaftsbild weist hohe Potentiale in seiner naturräumlichen Ausstattung und den Sichtbeziehungen zu den umliegenden Bergrücken auf. Als fernwirksamer Orientierungs- punkt wäre der Kreuzelberg von einer möglichen Windenergienutzung erheblich in seiner Raumwirkung betroffen. Visualisierungen möglicher WEA liegen vor. -- - 0 + Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Empfindlichkeit gegenüber Störungen wird nach Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch empfindlich eingestuft. Fläche Nr. 8 liegt z.T. ca. 850m entfernt von Quartieren mit wind- energieempfindlichen Fledermausarten (Spessart). Informationen über Jagdreviere und Wochenstuben liegen derzeit nicht vor (RP Karlsruhe 7.9.2012). Lage im bzw. direkt angrenzend an FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Brutvögel: Rotmilan in < 6 km Entfernung; Wespenbussard Nahrungsgäste: Wespenbussard, Wanderfalke, Rotmilan Die Aspekte bzgl. NATURA 2000 sowie des Besonderen Artenschutzes werden nachfol- gend in der entsprechenden Rubrik dargestellt. -- - 0 + Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Zusätzlich werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbedingt gegeben. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 36 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht betroffen. Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtl. < 500m 2 pro WEA betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallen- den Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden geringen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen liegen zu >50% innerhalb des Immissionsschutzwaldes. Die tatsächliche Inan- spruchnahme von Immissionsschutzwald durch WEA wird allerdings wesentlich geringer ausfallen, sodass lediglich von geringen negativen Umweltauswirkungen auszugehen ist. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Der Betrieb der Anlage kann zu Veränderungen in den Populatio- nen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Land- schaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. -- - 0 + NATURA 2000 Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im bzw. direkt angrenzend an das FFH-Gebiet Wiesen und Wälder bei Ettlingen (Nr. 7016342). Das Gebiet ist als ‚Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung‘ (GGB vom 20.07.11) eingestuft. Schutzge- genstand sind Lebensraumtypen (Hainsimsen-Buchenwald) des Anhang I sowie wirbellose Arten und Pflanzen des Anhangs II der Richtlinie 92/34/ EWG. Erhaltungs- und Entwicklungsziele sind im Manage- mentplan für den Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald formuliert. Insbesondere die Lebensraumtypen 9110 - Hainsimsen-Buchenwald - und 9130 – Waldmeister-Buchenwald- wären durch die geplante Kon- zentrationszone betroffen. Erhaltungsziele sind Erhaltung der lebensraumtypischen Bodenvegetation, Verjüngung und Baumartenzusammensetzung, Erhaltung eines angemessenen Totholzvorrates, Erhaltung einer angemessenen Anzahl an Habitat- bäumen, Erhaltung der natürlichen Standorteigenschaften im Hinblick auf Boden- und Wasserhaushalt. Entwicklungsziel ist die Verbesserung des bestehenden Erhaltungszustandes insb. durch die Erhöhung der Anzahl an Habitatbäumen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgegenstände durch das Vorhaben kann nicht vollständig aus- geschlossen werden. Inwiefern das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzziele beiträgt, ist im Falle einer Aus- weisung als Konzentrationszone anhand einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu klären. Eine abschließende Einschätzung der Beeinträchtigung kann erst nach umfassenden Kartierungen erfol- gen. Da die Flächen im Verlauf der Planung zurückgestellt wurden, sind keine vertiefenden Untersuchun- gen zur FFH-Verträglichkeit durchgeführt worden. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 37 Besonderer Artenschutz Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): In diesem Bereich ist von einem hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential auszugehen. Zugverdichtungen und Zugwege sind in diesem Bereich nicht so stark ausgeprägt wie im Bereich des Such- raums C. Die Zugverdichtungen verlaufen keilförmig auf den Suchraum C zu, sodass sich diese in Bezug zur Fläche D 9 eher westlich und östlich Richtung Albtal befinden. Als Brutvögel sind Rotmilan in < 6 km Entfernung sowie der Wespenbussard kartiert. Nahrungsgäste sind Wespenbussard, Wanderfalke und Rotmilan. Weitere detaillierte Untersuchungen zum Artenschutz sind ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfah- rens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bzgl. Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebens- stätten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots bzw. einer signifikanten Erhöhung des Tö- tungsrisikos wie z.B. durch Kollision ist ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu klären. Kumulative Wirkungen Kumulative Wirkungen insbesondere in Hinblick auf das Landschaftsbild und das Landschaftserleben kön- nen sowohl durch den Bau von WEA innerhalb des Suchraums C (Edelberg, Wattkopf) als auch mit WEA der Gemeinde Malsch entstehen. Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 38 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Siedlungen angewen- det (Ausschluss aufgrund städtebaulicher Leitlinien). Aufgrund Detailüberprüfungen im Einzelfall (2013) wurden weitere Bereiche ausgeschlossen. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 39 `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 40 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Hinweise zur Minderung negativer Umweltauswirkungen: Weitere Eingrenzung der Fläche D9: Schaffung eines möglichst großen Abstandes zur Ortschaft Spes- sart, um mögliche Beeinträchtigungen u.a. durch Schattenwurf zu vermeiden. Einhaltung eines möglichst großen Abstandes zu den Ortschaften, um Beeinträchtigungen der Ettlinger Gesamtkulisse und der historischen Stadtkontur von Ettlingerweier möglichst gering zu halten. Eine Flächeninanspruchnahme innerhalb des Immissionswaldes ist möglichst gering zu halten. Bodendenkmale sind bei der Inanspruchnahme von Flächen zu erhalten. Die Standortwahl für zukünftige WEA ist so zu bestimmen, dass für die Erschließung und den Bau mög- lichst wenig Waldflächen gerodet werden müssen. Besonders in Hinblick auf den Bau von WEA und die Erschließung sind die Aspekte und Schutzgegen- stände des FFH-Gebietes zu beachten (FFH-VP). Berücksichtigung landschaftlicher Aspekte Berücksichtigung der Aspekte des Naturparks Berücksichtigung der Aspekte der VOR- Navigationsanlage im nördlichen Teilbereich Berücksichtigung der Aspekte des WSG III Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 41 Sichtbarkeitsanalyse Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Offenlandbereichen aus sichtbar: Visualisierung Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 42 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 43 Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 44 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ergebnis der Umweltprüfung Der Suchraum D mit den Flächen 8, 9 und 10 wurde zur Vermeidung negativer Umweltauswirkungen auf- grund der besonderen städtebaulichen Leitlinien flächenmäßig stark reduziert. Die Flächen 8 und 10 eignen sich demnach aufgrund ihrer siedlungsnahen Lage nicht als Konzentrationszone. Die Inanspruchnahme von Immissionsschutzwald durch WEA wird voraussichtlich geringfügig ausfallen, sodass lediglich von geringen negativen Umweltauswirkungen auszugehen ist. Das hohe artenschutzrechtliche Konfliktpotential sowie die Lage im FFH-Gebiet stellen die Empfindlichkeit der Fläche D 9 gegenüber Eingriffen heraus. Änderungen während des Planungsprozesses und Einstufung Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen Da Flächen innerhalb von Grünzäsuren und Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Land- schaftspflege nicht für die Ausweisung als Konzentrationszone zur Verfügung stehen (Stellungnahme RV MO 01.08.2012), steht die Fläche Nr. 11 als Konzentrationszone nicht zur Verfügung. Abstände nach TA-Lärm zu Reinen Wohngebieten (750 bzw. 1100m) in Spessart, Ettlingenweier und Schluttenbach wurden angewendet. Durch die Anwendung der städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände wurde die Flächengröße der Fläche Nr. 9 reduziert; die anderen Flächen des Suchraums wurden zurückgestellt. Das nach gemäß Waldbiotopkartierung geschützte Biotop (Altholz SO Ettlingenweier) wurde aus der Fläche 9 herausgenommen. Die Einstufung der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen wurde aufgrund der Detailun- tersuchungen angepasst. Im Laufe des Planungsprozesses stellten sich die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 8, 10, 11 infolge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Betrachtungen als nicht geeignet für eine Konzentrationszone Windenergie heraus. Die Fläche D 9 wird aufgrund städtebaulicher Aspekte nicht als Konzentrationszone vorgesehen. Dem Schutz und räumlichen Zusammenhang mit der his- torischen Stadtkulisse der Stadt Ettlingen wird hierdurch Rechnung getragen. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 45 Suchraum F potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 24 Im Großen Wald (Karlsbad) Nr. 25 Spielberg- Hinterwald Nr. 26 Birkenau Nr. 27 Mülldeponie Hagbuckel Nr. 28 Beim Jakobsbrunnen Gebietsübersicht Fl. 24Fl. 25 Fl. 26Fl.28 Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 46 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Karlsbad Größe des Such- raums Nr. 24: 14,8 ha Nr. 25: 9,3 ha Nr. 26: 18,8ha Nr. 27: 11,3ha Nr. 28: 4,4ha Raumordnung FNP (2010) Nr. 24/ 26: Wald Nr. 25/ 28: Wald bzw. Landwirtschaft Nr. 27: Deponie (geschlossen) Ausweisung im Regionalplan Nr. 24: Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen Nr. 25: Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege Nr. 26: z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege Nr. 27: keine Aussagen Nr. 28: z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien alle Flächen Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord Fläche 24 WSG IIIB Erholungswald Stufe 1 Wildtierkorridor internationaler Bedeutung wird tangiert Fläche 25 tangiert FFH- Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkom- men (Bechsteinfledermaus; Mausohr) Fläche 26 tangiert FFH- Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkom- men (Bechsteinfledermaus; Mausohr) westl. Bereich LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) Erholungswald Stufe 2 Wildtierkorridor internationaler Bedeutung wird tangiert Fläche 27 überwiegende Fläche nach Planfeststellungsbeschluss stillgelegte Deponie Fläche 28 tangiert FFH- Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkom- men (Bechsteinfledermaus; Mausohr) westl. Bereich LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) größtenteils Erholungswald Stufe 2 Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25-5,5 m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich möglich; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Detailüberprüfung 2013(Einzelfallprüfung): Fl. 27: günstige Anschlussmöglichkeiten Fl. 24, 26: grundsätzlich geeignete Anschlussmöglichkeiten (ENBW Regional 2013) Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 47 Erschließung im Offenlandbereich gegeben; im Wald Wirtschaftswege vorhanden Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): sehr gute Erschließungsmöglichkeiten für Flächen 26, 27; gute Erschlie- ßungsmöglichkeiten für Fläche 24 Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Offenland im Bereich der Hochebene der Pfinz-Albplatte (Flächen 25, teilw. 28). Überwiegend ackerbau- lich genutzt mit zahlreichen Strukturen (Hecken, Streuobstwiesen). Unterschiedliches Nutzungsmosaik aus verschiedenen Nutzungen und Nutzungsintensitäten im Wechsel. Leicht welliges Gelände mit weiten Fernblicken. Flächen 24, 28: Waldflächen mit naturnahem Mischwald (Buche, Kiefer) unterschiedlicher Altersklassen. Fläche 27 liegt im Bereich der Deponie Hagbuckel. Große befestigte Fläche mit stellenweisem Birken- aufwuchs. Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin forst- bzw. landwirt- schaftlich genutzt. Die bisherige Nutzung innerhalb der Fläche 27 als Deponiestandort wird voraussichtlich weiterhin fortbestehen. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsver- fahren zu prüfen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die gleichzeitig der Erholungsnutzung dienen. Insbesondere bei den Flächen 25, 26 und 28 ist von erheblichen negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Sie liegen im städtebaulich begründeten erweiterten Vorsorgeabstand zu den Ortschaften Spielberg und Ittersbach (750m) bzw. zu Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke in Langensteinbach (1500m). Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Die Flächenkulisse des Suchraums F wurde auf die Fläche 27 reduziert. Das Vorhaben führt aufgrund dessen voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen auf die- ses Schutzgut. -- - 0 + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund der Re- duzierung der Fläche geringer als im Konzept 2012 eingestuft. Kultur- und Sachgüter Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Die Flächen liegen innerhalb des Anlagenschutzbereiches der VOR-Navigationsanlage der Deutschen Flugsicherung. Innerhalb des Radialbereiches 210° bis 320° ist das tolerierbare Fehlerbudget von 1° bereits ausgeschöpft. Dieser Radialbereich ist für die Ausweisung als Konzentrationszone gänzlich ungeeignet (Stellungnahme Deutsche Flugsicherung 10.9.2013). Dies gilt für die Fläche 26 sowie für den westlichen Teilbereich der Fläche F 27. Die Flächen 24 und 27 (östlicher Teilbereich) liegen innerhalb des Radialbereiches 135° bis 210° mit einem Abstand > 10km zur Navigationsanlage in Wöschbach. Hier könnten laut Deutsche Flugsicherung einzelstehende WEA akzeptiert werden. Richtfunkstrecken befinden sich innerhalb der Fläche 27. -- - 0 + Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 48 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Landschaft Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Der Suchraum befindet sich in einem großräumig relativ unbelasteten Bereich. Es ist von einer hohen Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber Störungen auszugehen. Fläche 26 liegt z.T. im LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060). Landschaftsbildbewertung ILPÖ: Stufe 6 Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Landschaftsbild: hoch (vgl. HHP 2013 - Landschaftsbildbewertung) Der Suchraum F befindet sich in einer großräumig relativ unberührten Landschaft mit weitreichenden Sichtbarkeiten und ist mit seiner Teilfläche Nr. 24 ein fernwirksamer Ori- entierungspunkt und Bestandteil zahlreicher Horizontlinien im südlichen Raum des Nach- barschaftsverbandes. Das Landschaftsbild ist geprägt durch sein bewegtes Relief und die bewaldeten Bergkuppen. Visualisierungen möglicher WEA liegen für Fläche 27 vor (s.u.). -- - 0 + Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich im direkten Randbereich des FFH-Gebietes Albtal mit Seitentä- lern (Nr. 7116341) mit Fledermausvorkommen (Bechsteinfledermaus; Mausohr). Quartiere sind in Spielberg, Ittersberg und Reichenbach kartiert (RP Karlsruhe 7.9.2012). Aussagen zum Lebensraum (Wochenstube, Jagdgebiet) und dessen Empfindlichkeit gegenüber WEA liegen nicht vor. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Bei der artenschutzrechtlichen Untersuchung konnten keine windenergieempfindlichen Vo- gelarten beobachtet werden. Die Nähe zum FFH-Gebiet mit Schutzzweck Fledermaus und den Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald (9130), Hainsimsen-Buchenwald (9110) gibt Hinweise, dass vo- raussichtlich dennoch mit negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut durch das Vorhaben zu rechnen ist. Die Aspekte bzgl. NATURA 2000 sowie des Besonderen Artenschutzes werden nachfol- gend in der entsprechenden Rubrik dargestellt. -- - 0 + Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation bzw. für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden nicht im größeren Umfang betroffen. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Zusätzlich werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbedingt gegeben. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 49 Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Das Heilquellenschutzgebiet wird durch die Planung der Flächen 25, 26, 27, 28 betroffen (Tragfähigkeitsstudie). Die dauerhafte versiegelte Fläche würde voraussichtl. < 500m 2 pro WEA betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallen- den Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. -- - 0 + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht tangiert. Die Aspekte werden nicht weiter vertieft. -- - 0 + Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Der Betrieb der Anlage kann zu Veränderungen in den Populatio- nen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Land- schaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. -- - 0 + NATURA 2000 Die Flächen grenzen direkt an das FFH- Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fledermausvor- kommen wie Bechsteinfledermaus und Mausohr an. Schutzgegenstand sind u.a. die Lebensraumtypen 3150, 3260, 6230, 6410, 6430, 6510, 6520, 8220, 8310, 9110, 9130,9180, 91E0. Ein Managementplan, in denen die Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert werden, ist derzeit in Bearbeitung. Das genaue Vor- kommen und die Lage der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet sind derzeitig unbekannt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgegenstände des NATURA 2000 Gebietes kann aufgrund der Lage innerhalb des 1000m Abstands nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Konzentrations- zone Fläche 27 liegt etwa 200m zum FFH-Gebiet entfernt. Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb des FFH-Gebiets wür- den erhebliche negative Umweltauswirkungen einhergehen. Dies kann bei der Konzentrationszone aus- geschlossen werden. Gleichzeitig kann aber durch WEA der Aktionsradius von Fledermäusen auch au- ßerhalb des FFH-Gebietes beeinträchtigt werden. Eine umfangreiche erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks des FFH-Gebiets durch die Konzent- rationszone kann voraussichtlich ausgeschlossen werden, da das FFH-Gebiet nicht direkt betroffen ist. Bei der Erschließung der Fläche ist auf die Aspekte des FFH-Gebietes zu achten. Es wird davon ausge- gangen, dass durch Standortwahl der Anlagen und Zuwegung erhebliche Beeinträchtigungen des FFH- Gebiets vermieden werden können. Da auf bauleitplanerischer Ebene noch keine genauen Angaben über Art und Umfang der Baumaßnah- men (u.a. Lage der Anlage und Zuwegung) sowie dem Betrieb der Windenergieanlagen vorliegen, kön- nen die Belange erst auf der nachgelagerten Planungs- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsebene sinnvoll geprüft werden (Abschichtung). Zu einer abschließenden Einschätzung der Umweltauswirkungen sind im Genehmigungsverfahren weiter- gehende Untersuchungen sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Besonderer Artenschutz Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): Aspekte zum Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten wurden 2013 geprüft (Bioplan 2013). Als windenergieempfindliche Vogelart wurde der Rotmilan als Nahrungsgast gesichtet. Ein Brutverdacht Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 50 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten oder –nachweis besteht nicht. Den Flächen F 24, 26, 27 wird somit ein geringes bis mäßiges artenschutzrechtliches Konfliktpotential im Hinblick auf das Vorkommen von windenergieempfindlichen Vogelarten zugeordnet. Weitere detaillierte Untersuchungen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Aspekte sind im Rahmen des Ge- nehmigungsverfahrens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bezüglich Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Le- bensstätten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots bzw. einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos wie z.B. durch Kollision ist im Genehmigungsverfahren zu klären. Kumulative Wirkungen Mit kumulativen Wirkungen ist voraussichtlich nicht zu rechnen, da die Flächen des Suchraums I nicht als Konzentrationszone vorgesehen werden. Gleiches gilt für die Flächen F 24, 25, 26. Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Siedlungen angewen- det (Ausschluss aufgrund städtebaulicher Leitlinien). Aufgrund Detailüberprüfungen im Einzelfall (2013) wurden weitere Bereiche ausgeschlossen. Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 51 `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 52 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Für Fläche 27 können weitere Hinweise zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen gegeben werden: Die im Bereich der stillgelegten Deponie erforderlichen baulichen Einschränkungen und Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses sind unbedingt einzuhalten. Berücksichtigung der Aspekte von NATURA 2000: möglichst geringe Inanspruchnahme von Altholzbe- ständen als Lebensräume von Fledermäusen Berücksichtigung der Aspekte des Besonderen Artenschutzes: Erhalt der Lebensstätten von Fleder- mäusen; evt. Betriebsbeschränkungen zur Vermeidung bzw. Reduzierung des Kollisionsrisikos Die Standortwahl für zukünftige WEA ist in Hinblick auf die notwendige Erschließung so zu bestimmen, dass für die Erschließung und den Bau möglichst geringe Flächen in Anspruch genommen werden und möglichst wenig Waldflächen gerodet werden müssen. Die Belange des Heilquellenschutzes sind zu berücksichtigen. Auf eine ordnungsgemäße Handhabung insbesondere beim Bau der WEA ist zu achten. Eine Verschmutzung durch austretende flüssige Schad- stoffe wie Öl, Kraftstoff etc. ist unbedingt zu vermeiden. Die Belange des Naturparks sind zu berücksichtigen. Berücksichtigung der Aspekte der VOR-Navigationsanlage der deutschen Flugsicherung Berücksichtigung der Aspekte des privaten und BOS-Richtfunks Berücksichtigung der Belange des Zweckverbandes Wasserversorgung Albgau Sichtbarkeitsanalyse Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Bereichen des Offenlands aus sichtbar: Umweltbericht zur FNP-Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 53 Visualisierung Umweltbericht zur FNP - Teilfortschreibung Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 54 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ergebnis der Umweltprüfung Mit der Reduzierung des Suchraums auf die Fläche 27 zur Ausweisung als Konzentrationszone werden erhebliche negative Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen vermieden. Änderungen während des Planungsprozesses Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen Reduzierung des Suchraums durch Anwendung der städtebaulich begründeten erweiterten Vorsorge- abständen um Spielberg, Ittersbach, Langensteinbach (Flächen 24, 26, 28) Berücksichtigung der Freiraumfestsetzung des Regionalplans ‚Schutzbedürftiger Bereich für Natur- schutz und Landschaftspflege‘ (Fläche 28) Vermeidung negativer Umweltauswirkungen aufgrund der Zurückstellung der - Fläche 24 (Berücksichtigung der WSG Zone III, des Erholungswalds Stufe I, Landschaftsbild (fernwirk- samer Orientierungspunkt)) sowie der - Fläche 26 (Berücksichtigung LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge; Berücksichtigung der Aspekte des angrenzenden FFH-Gebiets mit Fledermausvorkommen sowie der VOR-Navigationsanlage der Deutschen Flugsicherung) Die Einstufung der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen wurde aufgrund der Detailun- tersuchungen sowie aufgrund der reduzierten Flächengröße angepasst. Im Laufe des Planungsprozesses stellten sich die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 24, 25, 26, 28 infolge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Betrachtungen als nicht geeignet für eine Konzentrationszone Windenergie heraus. Abgrenzung Konzentrationszone Windenergie (Nr. 27) Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 55 Suchraum G I / G II potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 2 Silzberg Nr. 31 Heuberg Nr. 32 Kirchberg Nr. 23 Im Großen Wald (Pfinztal) Gebietsübersicht Fl. 2 Fl. 23 Fl. 31Fl. 31 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 56 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Karlsruhe, Pfinztal, Weingarten Ortsteil Grötzingen (Karlsruhe), Berghausen (Pfinztal), Weingarten Größe des Such- raums Nr. 2: 24 ha Nr. 23: 23,6 ha Nr. 31: 82,4 ha Nr. 32: 74 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Nr. 2: z.T. Regionaler Grünzug Nr. 23: Regionaler Grünzug Nr. 31: größtenteils Regionaler Grünzug ; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe II Nr. 32: z.T. Regionaler Grünzug; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirt- schaft Stufe II formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Nr. 2: Wald; z.T. Deponie (geschlossen) Nr. 23, 31: Wald Nr. 32: Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien Fläche 2 LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg (Nr. 2.12.017) Klimaschutzwald Immissionsschutzwald z.T. Erholungswald Stufe 2 z.T. Deponie Grötzingen (geschlossen) ca. 600m zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit windenergieemp- findlichen Arten (Schwarzmilan, Rohrweihe) Fläche 23 LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Klimaschutzwald Erholungswald Stufe 2 ca. 300m zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit windenergie- empfindlichen Arten (Schwarzmilan, Rohrweihe) Fläche 31 östl. Teilbereich WSG III südl. Teilbereich LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Wildtierkorridor nationaler Bedeutung teilw. Klimaschutzwald teilw. Erholungswald Stufe 2 ca. 800m Abstand zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen mit wind- energieempfindlichen Arten (Schwarzmilan) Fläche 32 östl. Teilbereich WSG III Teilbereiche im 200m Puffer zum flächenhaften Naturdenkmal Bockshäldenhohl Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5, 25 – 5,5 m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fläche Nr. 2: tw. 5,5 – 5,75 m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich gegeben Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 57 Erschließung gegeben; überwiegend Wirtschaftswege Vorbelastungen B 3; keine gleichartigen Vorbelastungen befristet genehmigte WEA in ca. 600m Entfernung Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die potentiellen Windnutzungsgebiete liegen im Bereich der Bruchsaler Randhügel, ein bewaldeter Hö- henzug mit naturnahen Buchenwäldern. Umliegend ist Ackernutzung vorzufinden. Der Bereich westlich der B 3 wird stark durch Erholungssuchende frequentiert (Radwanderwege etc.). Teil der Fläche Nr. 2 befindet sich im Bereich der ehemaligen Deponie Grötzingen. Die Flächen Nr. 31 und Nr. 32 (Kirchberg) liegen im Mauertal. Sie erstrecken sich teilweise im Waldbe- reich, zum anderen aber im Offenland. Das Offenland ist charakterisiert durch ein leicht bewegtes Relief mit einem kleinteiligen Nutzungsmuster bestehend aus Feldern, Kleingärten, Hecken, Gehölzen und Obstwiesen. Kulturlandschaftliche Elemente wie Trockenmauern sind mehrfach vorhanden. Sehr homo- gener, landschaftlich hochwertiger Bereich. Zahlreiche Rad- und Wanderwege vorhanden. Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsverfahren zu prü- fen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die gleichzeitig der Erholungsnutzung dienen. Dies gilt für die Flächen 31 und 32, die im direkten funktionalem Zusammenhang zu Weingarten stehen. Fläche Nr. 2 befindet sich sowohl innerhalb der städtebaulich begründeten Vorsorgeab- stände zum Sondergebiet Gartenhausgebiet (500m) als auch zur Ortschaft Grötzingen (750m). Der Erholungswert der Landschaft ist u.a. in dem Schutzzweck zum LSG Grötzin- ger Bergwald-Knittelberg dokumentiert. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände wurden angewendet. Daher kommt es zu einer Reduzierung der Flächenkulisse, wodurch negative Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut verringert werden. - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund der Re- duzierung der Flächenkulisse geringer als im Konzept 2012 eingestuft. Kultur- und Sachgüter Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden voraussichtlich nicht betroffen. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Die Flächen 2 und 23 liegen innerhalb des 15 km Schutzbereiches der VOR- Navigationsanlage der deutschen Flugsicherung in Wöschbach. Innerhalb des Radialberei- ches 210° bis 320° ist das tolerierbare Fehlerbudget von 1° bereits ausgeschöpft. Dieser Radialbereich ist für die Ausweisung als Konzentrationszone gänzlich ungeeignet (Stellung- nahme Deutsche Flugsicherung 10.9.2013). Die Flächen 31 und 32 liegen im Radialbereich 320° bis 360°. Die Entfernung zur VOR- Navigationsanlage in Wöschbach beträgt < 10km. Hier ist eine Ablehnung der Genehmi- gung zum Bau von WEA wahrscheinlich bzw. es ist mit erheblichen Auflagen zu rechnen. Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund der Re- duzierung der Flächenkulisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 58 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen 31 und 32 befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Insbesondere im Bereich des Mauertals wirken sich kulturlandschaftliche Elemente stark prägend auf die Landschaft aus. Hier sind zahlreiche kulturlandschaftstypische Elemente wie Trockenmauern, Geländeterrassierungen, alte Streuobstwiesen vorhanden. Es ist ein besonders charakteristischer Landschaftsraum mit hoher Eigenart. Das bewegte Relief lässt abwechslungsreiche, weite Fernblicke zu. Teilbereiche der Fläche Nr. 31 befinden sich im LSG Pfinzgau mit dem Schutzzweck der „(...) Erhaltung und langfristigen Sicherung der verbliebenen Streuobstwiesen als extensiv genutzte Kulturlandschaft von hoher ökologi- scher Bedeutung und großer Anziehungskraft für die erholungssuchende Bevölkerung; Be- wahrung des für große Teile der Pfinztäler Gemarkung typischen Landschaftsbildes“ (Ver- ordnung LSG Pfinzgau, 1991). Flächen Nr.2 und Nr. 23 liegen im LSG Grötzinger Bergwald-Knittelberg mit dem Schutz- zweck der Sicherung des größten zusammenhängenden Gebietes der Karlsruher Berg- hangzone. Die Flächen befinden sich im Bereich der für den Raum charakteristischen Hangkante der Bruchsaler Randhügel. Der Silzberg (Fl. Nr. 2) bildet im Zusammenhang mit dem Knittelberg eine klare definierte Abgrenzung zwischen Stadt – Landschaft. Landschaftsbildbewertung ILPÖ: Stufe 6 - - - o + Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Die Empfindlichkeit des Schutzgutes gegenüber Störungen wird laut Tragfähigkeitsstudie im Bereich der Flächen Nr. 2 und Nr. 23 als hoch eingestuft. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind bei Werrabrunn kartiert sowie im Bereich des Wanderheims Grötzingen. Sie liegen innerhalb eines 1000m Radius zu den Flächen 2 und 23; die Flächen Nr. 31 und 32 werden westlich tangiert. Kenntnisse über Jagdhabitate und Wochenstuben liegen derzeit nicht vor (RP-Karlsruhe 7.9.2012). Vorkommen von Schwarzmilan und Rohrweihe als windenergieempfindliche Arten sind im NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen kartiert. Die Flächen Nr. 2 und Nr. 23 liegen innerhalb eines 1000m Vorsorgeabstands (vgl. LUBW Vorsorgeabstände zu windenergie- empfindlichen Arten). Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Flächen 2; 23: Rotmilan: Brutverdacht in < 1 km; Schwarzmilan: Brutplatz in 2-3 km; Baumfalke: Brutzeit- beobachtung; Weißstorch < 6km; regelmäßige Nahrungsgäste: Wespenbussard, Graurei- her, Rot- und Schwarzmilan Flächen 31; 32: Zu diesen Flächen erfolgten keine vertiefenden artenschutzrechtlichen Kartierungen. Auf- grund der Lage zu den kartierten Flächen 2 und 23 als auch der Fläche H 34 lassen sich folgende Aussagen ableiten: Der Austausch zwischen den Flächen G 2/ 23 und H 34 erfolgt über die Flächen 31/ 32; rege Flugaktivitäten von Rotmilanen wurde beobachtet. Die Flächen gehören demselben Landschaftsraum wie Suchraum H an. Offenland mit angrenzenden Waldflächen dient dem Rotmilan typischerweise als Nahrungsreviere und Brutstandorte. Zudem Wespenbussard- horst in 3-4 km Entfernung auf Bruchsaler Gemarkung. Demnach lässt sich ein mindestens hohes Konfliktpotential ableiten. Die Aspekte bzgl. NATURA 2000 sowie des Besonderen Artenschutzes werden nachfol- gend in der entsprechenden Rubrik dargestellt. - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 59 Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit treten in den poten- tiellen Windnutzungsgebieten Fl. 31, 32 im größeren Umfang auf. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Hinzu werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbe- dingt gegeben. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Wasser werden nicht betroffen. Die dauerhafte versiegelte Fläche wird voraussichtlich < 500m 2 pro WEA betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallen- den Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Der Betrieb der Anlage kann zu Veränderungen in den Populatio- nen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Land- schaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. - - - o + NATURA 2000 Natura 2000 Gebiete sind nicht betroffen. Besonderer Artenschutz Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): Die Kartierung windenergieempfindlicher Vogelarten erfolgte im Sommer 2013. Sowohl die Nähe zum NSG Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen als auch die Lage im Bereich der Hangkante, die als Leitlinie für Zugwege und Zugverdichtungen dient, geben Anlass zur Einstufung als einen Bereich mit sehr hohem Kon- fliktpotential. Rastvögel und Zugkonzentrationen sind charakteristisch für diesen Bereich. Flächen 2; 23: Für die Flächen 2; 23 liegt ein Brutverdacht in < 1 km des Rotmilans vor. Brutplatz von Schwarzmilan ist in 2-3 km kartiert worden. Brutzeitbeobachtung des Baumfalkens wurde kartiert; Weißstorchnest in < 6km Ent- fernung. Als regelmäßige Nahrungsgäste sind Wespenbussard, Graureiher, Rot- und Schwarzmilan anzu- sprechen. Flächen 31; 32: Zu diesen Flächen erfolgten keine flächenhaften artenschutzrechtlichen Untersuchungen. Aufgrund der Lage zu den kartierten Flächen bei Grötzingen (2, 23) und Weingarten (H 34) lassen sich allerdings folgen- de Aussagen ableiten: Der Austausch der beobachteten Rotmilane zwischen den Flächen G 2/ 23 und H 34 erfolgt über die Flä- chen 31/ 32. Hier wurden rege Flugaktivitäten beobachtet. Zudem befindet sich ein Wespenbussardhorst in 3-4 km Entfernung auf Bruchsaler Gemarkung. Demnach ist hier mindestens von einem hohen Konfliktpo- Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 60 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten tential auszugehen. Weitere detaillierte Untersuchungen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Aspekte sind gegebenenfalls im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bzgl. Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebensstät- ten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots bzw. einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- risikos wie z.B. durch Kollision ist ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu klären. Kumulative Wirkungen Kumulative Wirkungen insbesondere in Hinblick auf das Landschaftsbild und das Landschaftserleben könn- ten sowohl durch den Bau von WEA auf den potentiellen Windnutzungsgebieten der Suchräume G und H als auch mit WEA auf Flächen der Gemeinde Walzbachtal auftreten. Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Siedlungen angewen- det (Ausschluss aufgrund städtebaulicher Leitlinien). Aufgrund Detailüberprüfungen im Einzelfall (2013) wurden weitere Bereiche ausgeschlossen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 61 `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 62 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Hinweise zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen: Berücksichtigung der Aspekte des Biotopverbundes Die Belange des Wasserschutzgebietes sind zu berücksichtigen. Auf eine ordnungsgemäße Hand- habung insbesondere beim Bau der WEA ist zu achten. Eine Verschmutzung durch austretende flüssige Schadstoffe wie Öl, Kraftstoff etc. ist unbedingt zu vermeiden. Berücksichtigung der Aspekte der VOR-Navigationsanlage der Deutschen Flugsicherung (Radialbereich 320°- 360° - Ablehnung von WEA wahrscheinlich) möglichst geringe Inanspruchnahme von Böden mit sehr hoher bis hoher natürlichen Bodenfrucht- barkeit soweit möglich Aufrechterhaltung der Waldfunktionen (Klimaschutzwald, Erholungswald) Berücksichtigung der besonderen Empfindlichkeit der herausragenden Landschaft gegenüber Stö- rungen Berücksichtigung der regionalplanerischen Ausweisung ‚Regionaler Grünzug‘ Berücksichtigung des voraussichtlich hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials Aufgrund der Vielzahl der beim Bau von WEA notwendig zu beachtenden Aspekten eigenen sich die poten- tiellen Windnutzungsgebiete voraussichtlich nicht als Konzentrationszone Windenergie. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 63 Ergebnis der Umweltprüfung Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt sowie Landschaft und Boden ist voraussichtlich mit z.T. erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Durch die Zurückstellung der Flächen werden die negativen Umweltauswirkungen auf die o.g. Schutzgüter vermieden. Für die Flächen 31 und 32 ist ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential aufgrund der land- schaftlichen Ausprägung sehr wahrscheinlich. Durch die Zurückstellung auch dieser Flächen wird auch hier einer Verschlechterung der Lebensbedingungen windenergieempfindlicher Arten entgegengewirkt. Änderungen während des Planungsprozesses Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen: • Reduzierung der Flächen durch Anwendung der städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände • Die Einstufung der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen wurde den Detailuntersuchun- gen angepasst. • Aufgrund des sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials sowie negativer Umweltauswirkun- gen auf das Schutzgut Landschaft wurden die Flächen 2 und 23 als nicht geeignet für eine Konzentrati- onszone Windenergie eingestuft. • Sehr hohe Restriktionen auf den Flächen 31 und 32 Im Laufe des Planungsprozesses stellten sich die potentiellen Windnutzungsgebiete 2 und 23 infol- ge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Bewertungen als nicht geeignet für eine Kon- zentrationszone Windenergie heraus. Die Flächen 31 und 32 werden aufgrund der voraussichtlich sehr hohen Restriktionen nicht als Konzentrationszone vorgesehen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 64 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum H potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 33 Heiliger Berg Nr. 34 Pfadberg Nr. 35 Katzenberg und Hinterkatzenberg Gebietsübersicht Fl. 34 Fl. 35 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 65 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Weingarten Größe des Such- raums Nr. 33: 16,7 ha Nr. 34: 156,5 ha Nr. 35: 47,1 ha Raumordnung FNP (2010) Wald sowie Landwirtschaft Ausweisung im Regionalplan Fläche Nr. 33: Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft, Stufe I Fläche 34: z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe I; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft; z.T. Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege, z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe II Fläche 35: Regionaler Grünzug, z.T. Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien evt. Umgebungsschutz zu den regionalbedeutsamen Kulturdenkmalen Wallfahrts- kirche St. Michael (Untergrombach), Burgruine und Schloss Obergrombach Fläche 33 WSG III Fläche 34 ca. 50% der Fläche WSG III teilw. Erholungswald Stufe 2 Fläche 35 überw. Klimaschutzwald teilw. WSG III teilw. im 200m Abstand zum NSG Ungeheuerklamm (Nr. 2.199) teilw. Erholungswald Stufe 2 in direkter Benachbarung zum FFH-Gebiet Bruchsaler Kraichgau mit Silzenwiesen (Nr.6917342) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Fl. 33: 5,25 bis zu 5,5m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fl. 34, 35: 5,25-5,75m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung aufgrund der Siedlungsnähe voraussichtlich möglich; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Fl. 34: grundsätzlich geeignete Anschlussmöglichkeiten (ENBW Regional AG, 2013) Erschließung Erschließung: möglich; überwiegend Wirtschaftswege Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Erschließung: erschwert → gut zugängliches Gebiet im Offenland → Erschließung der Waldflächen möglich, stellenweise („Pfadberg“) schwierig → Verbreiterung der Zufahrtswege notwendig Eine Erschließung der Fläche H 34 über die L559 erscheint möglich. Im Be- reich der Waldflächen und schmalen Feldwege und innerhalb der Ortschaft ist mit größeren Aufwendungen zu rechnen. Vorbelastungen B 3 westlich Fl. 35 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 66 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das östlich gelegene potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 34 (Höheforst) liegt im Bereich der Bruchsaler Randhügel. Ein bewegtes Relief sowie zahlreiche Strukturen zeichnen den Bereich aus. Neben einem Teilbereich, bestehend aus Buchenwald, prägt Offenland dieses Gebiet. Das Gebiet wird landwirtschaftlich genutzt; vorherrschend ist ein Nutzungsmuster aus Ackerland, Weinbergen mit Feldge- hölzen und Einzelbäumen. Verbreitet sind kulturlandschaftliche Elemente wie Trockenmauern und He- cken anzutreffen. Die Nutzungen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 35 (Katzenberg; Hinterkatzenberg) befindet sich gut einsehbar westlich der Siedlung Sohl im Bereich der charakteristischen Hangkante. Naturnaher Mischwald über- wiegt; angrenzend sind Ackerflächen, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Pferdekoppeln. Im Westen prägt die B 3 den angrenzenden Bereich. Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin land- und forstwirt- schaftlich genutzt. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsverfah- ren zu prüfen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden geringen negativen Umweltauswirkungen: Trotz der Einhaltung der Mindestabstände der TA-Lärm werden siedlungsnahe Bereiche betroffen, die der Erholungsnutzung dienen. Die Fläche 35 ist im direkten Zusammenhang mit Weingarten, die Flächen 33, 34 mit der Ortschaft Sallenbusch zu sehen. Die Flächen befinden sich z.T. innerhalb der 750m Vorsorgeabstände zu den Ortschaften. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Durch die Einhaltung erweiterter Vorsorgeabstände zu Siedlungen werden die negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut verringert. - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund der Re- duzierung der Fläche geringer als im Konzept 2012 eingestuft. Kultur- und Sachgüter Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Der Suchraum liegt überwiegend im 2,5 km Radius zu den regionalbedeutsamen Kultur- denkmalen der Wallfahrtskirche St. Michael in Untergrombach sowie zur Burgruine und Schloss Obergrombach. Die mögliche Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes nach § 15 (3) DSchG durch WEA werden anhand von Visualisierungen veranschaulicht. Vereinzelt sind im Bereich der Fläche 34 kulturgeschichtliche Bodenzeugnisse / Boden- denkmale vorhanden. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Einschätzungen von Seiten des RP – Abt. 2; Denkmalamt – sehen für die Fläche H 34 kei- ne Bedenken in Bezug auf das Schloss Obergrombach sowie auf die Wallfahrtskirche St. Michael vor. Visualisierungen bzgl. dieser Kulturdenkmale werden im Rahmen der Regio- nalplanung angefertigt. Sie liegen noch nicht vor. Die VOR-Navigationsanlage der deutschen Flugsicherung in Wöschbach hat Auswirkungen bis in diese Flächen. Innerhalb des Radialbereiches 0° bis 90° ist das Fehlerbudget von 1° bereits ausgeschöpft, sodass Bereiche der Fläche 34 zur Ausweisung als Konzentrations- zone gänzlich ungeeignet sind. Für die anderen Bereiche dieser Flächen ist eine Ablehnung wahrscheinlich bzw. muss mit erheblichen Auflagen gerechnet werden. - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse niedriger als im Konzept 2012 eingestuft. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 67 Landschaft Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Die Offen- landbereiche sind als hoch empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen einzustufen. Für Fläche 35 besteht ein direkter Landschaftsbildbezug zum NSG Ungeheuerklamm. Kat- zenberg und Hinterkatzenberg stellen charakteristische Landmarken in der Übergangzone zur Rheinebene dar. ILPÖ: Stufe 6 Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Landschaftsbildbewertung: hoch (vgl. HHP 2013 - Landschaftsbildbewertung) Das Landschaftsbild der Fläche 34 ist geprägt durch eine kleinflächige und reich struktu- rierte Kulturlandschaft im westlichen Bereich mit zahlreichen Pferdekoppeln. Die Ortschaft Sallenbusch fügt sich harmonisch in den Fußbereich der Höhenrücken ein und ist mit ihrer Umgebung gut verzahnt. Die naturnahen Bergrücken des „Pfadberg und Höheforst“ bilden die Horizontlinie und sind gleichzeitig fernwirksame Raumelemente mit Sichtbezug zu den Höhenrücken des Pfinzgau. Die relativ unberührte und unzerschnittene Landschaft zeigt hier ein sehr hochwertiges Landschaftsbild und eine hohe Empfindlichkeit bezüglich einer eventuellen technischen Überprägung durch WEA. Der östliche Bereich des Suchraum H 34 ist durch eine großflächige und intensiver genutzte Agrarlandschaft geprägt sowie strukturärmer als das westliche Gebiet. Die Landschaftsbild- bewertung fällt hier weniger hochwertig aus, wobei die weitläufigen Sichtbeziehungen zur Bereicherung des Landschaftsbildes beitragen. - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind in Weingarten kartiert. Sie liegen innerhalb eines 1000m Radius zur Fläche 35. Kenntnisse über Jagdhabitate und Wochen- stuben liegen derzeit nicht vor (RP Karlsruhe – 7.9.2012). Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Kartierungen der vorkommenden Vogelarten stellen zwei Brutplätze des Rotmilans, Wes- penbussards, Weißstorch und Uhu heraus. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotential wird als sehr hoch eingestuft. Die Aspekte bzgl. NATURA 2000 sowie des Besonderen Artenschutzes werden nachfol- gend in der entsprechenden Rubrik dargestellt. - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden im größeren Umfang betroffen. Demnach ist von negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Hinzu werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbe- dingt gegeben. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 68 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Die dauerhafte versiegelte Fläche wird voraussichtlich < 500m 2 pro WEA betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallen- den Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Der Betrieb der Anlage kann zu Veränderungen in den Populatio- nen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Land- schaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. - - - o + NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Besonderer Artenschutz Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): Aspekte zum Vorkommen von Vogelarten wurden im Sommer 2013 geprüft (Untersuchung Bioplan 2013). Das Gebiet stellt ein Rastgebiet dar, in dem nachbrutzeitliche Greifvogeltrupps u.a. des Rotmilans gesichtet wurden. Sowohl Kleinvögel als auch der Kiebitz sind hier kartiert. Als Wintergäste sind der Raubwürger und die Kornweihe wahrscheinlich. Brutvögel und Nahrungsgäste sind hier der Rotmilan – zwei Brutplätze <1 km bzw. 1,5 km Entfernung Wespenbussard – Brutplatz <2 km Entfernung Weißstorch – zwei Brutplätze <6km Entfernung Uhu – Brutplatz < 6 km Entfernung Der Bereich wird mit einem sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential eingestuft. Weitere detaillierte Untersuchungen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Aspekte sind gegebenenfalls im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bzgl. Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebensstät- ten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots bzw. einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- risikos wie z.B. durch Kollision ist ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu klären. Kumulative Wirkungen Kumulative Wirkungen können im Zusammenhang mit den Vorhaben zur Windenergie in den VVG Bruchsal und VVG Bretten auftreten. Da die Planungen zur Windenergie der benachbarten Verwaltungsverbände noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit die kumulativen Wirkungen nicht abschließend bestimmt werden. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 69 Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Siedlungen angewen- det (Ausschluss aufgrund städtebaulicher Leitlinien). Dadurch werden größere Abstände zu den Ortschaften Weingarten, Sohl und Sallenbusch (mind. 750m) eingehalten. Aufgrund Detailüberprüfungen im Einzelfall (2013) wurden weitere Bereiche ausgeschlossen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 70 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 71 Hinweise zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen: Die Belange des Wasserschutzgebietes sind zu berücksichtigen. Auf eine ordnungsgemäße Hand- habung insbesondere beim Bau der WEA ist zu achten. Eine Verschmutzung durch austretende flüssige Schadstoffe wie Öl, Kraftstoff etc. ist unbedingt zu vermeiden. Berücksichtigung der Aspekte der VOR-Navigationsanlage der Deutschen Flugsicherung (Radialbereich 320°- 360° - Ablehnung von WEA wahrscheinlich) soweit möglich Aufrechterhaltung der Waldfunktionen (Klimaschutzwald, Erholungswald) Berücksichtigung der besonderen Empfindlichkeit der herausragenden Landschaft gegenüber Stö- rungen Berücksichtigung der regionalplanerischen Ausweisung ‚Regionaler Grünzug‘ Berücksichtigung des hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials der Fläche 34 (voraussichtlich auch Fläche 35) Berücksichtigung der Aspekte des Biotopverbundes Aufgrund der Vielzahl der beim Bau von WEA notwendig zu beachtenden Aspekten eigenen sich die poten- tiellen Windnutzungsgebiete voraussichtlich nicht als Konzentrationszone Windenergie. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 72 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Sichtbarkeitsanalyse Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 73 Visualisierung Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 74 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ergebnis der Umweltprüfung Aufgrund exponierten Lage entlang der Hangkante der Bruchsaler Randhügel sowie der vorherrschenden Restriktionen (Nähe NSG, Benachbarung FFH-Gebiet, 2,5 km zum Kulturdenkmal Wallfahrtskirche St. Mi- chael) wird die Fläche 35 als sehr konfliktreich eingestuft. Sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential für die Flächen 34. Änderungen während des Planungsprozesses und Einstufung Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen Änderung der Flächenkulisse durch Lage und benötigte Abstandsflächen der Mineralölfernleitung In- golstadt- Karlsruhe (TAL-OR 26) Berücksichtigung der Reinen Wohngebiete in Jöhlingen, Obergrombach; die Fläche 33 entfällt durch die Abstände zum Reinen Wohngebiet in Jöhlingen. Berücksichtigung der Aspekte der VOR Navigationsanlage (DFS) Die Einstufung der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen wurde aufgrund der Detailun- tersuchungen angepasst. Im Laufe des Planungsprozesses stellten sich die Windnutzungsgebiete Nr. 33, 34, 35 infolge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Bewertungen als nicht geeignet für eine Ausweisung als Konzentrationszone Windenergie heraus. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 75 Suchraum I potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 40 Klosterwald Nr. 42 Glasberg Nr. 43 Hartkopf Gebietsübersicht Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 76 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Fl. 43 Fl. 40 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Marxzell Ortsteil Schielberg Größe des Such- raums Nr. 40: 175,1 ha Nr. 42: 15 ha Nr. 43: 87,3 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan z.T. Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 77 formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Wald rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien alle Teilflächen: Naturpark Schwarzwald Mitte /Nord LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) innerhalb 2,5 km Radius zu den regionalbedeutsamen Kulturdenkmalen Kloster Frauenalb; Metzlinschwander Hof Fläche Nr. 40: z.T. innerhalb des FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) Flächen Nr. 42: Erholungswald Stufe 2 innerhalb 1000m Abstand zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) Fläche 43: Erholungswald Stufe 2 innerhalb 1000m Abstand zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) 500m zum NSG Albtal und Seitentäler (Nr. 2178) Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit Flächen Nr. 40 und Nr. 42: 5,25 – 5,75 m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Fläche 43: stellenweise bis zu 6,0 m/s (inkl. + 0,25m/s) (gut nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung voraussichtlich gegeben; genauere Abfragen der Netzanbindung notwendig Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Fl. 43: grundsätzlich geeignete Anschlussmöglichkeiten (ENBW Regional AG, 2013) Erschließung Wirtschaftswege vorhanden; Ausbau notwendig Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Fl. 43: Erschließung schwierig → aus Richtung der Herrenalberstraße schwierig → aus Richtung Pfaffenrot sehr schwierig Eine Erschließung der Fläche 43 erscheint schwierig und ist mit starken inf- rastrukturellen Eingriffen verbunden. Im Bereich des Bergwaldes ist durch- weg mit einer notwendigen Verbreiterung und Befestigung der Forst,- und Zufahrtswege zu rechnen, wobei die Zufahrtsstraße stellenweise in steile Hangbereiche hinein geht. Ein stark bewegtes Relief, flächendeckend alte Baumbestände sowie enge Straßen im Siedlungsbereich könnten hier die Erschließung erheblich erschweren. Vorbelastungen keine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Das stark bewegte Relief mit seinen tiefen Einschnitten, Talhängen und Hochplateaus der Albtalplatten ist charakteristisch für den Suchraum. Die Umgebung ist ländlich geprägt mit einem Nutzungsmuster beste- hend aus vielfältigen Strukturen wie Streuobstwiesen, Grünland, Hecken. Die Nutzungen unterschiedli- cher Intensität fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Stellenweise sind weite Fernblicke möglich. Der Landschaftsraum mit seinen großen Waldflächen, ist als großräumig unberührter Bereich einzustu- fen. Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin forstwirtschaftlich genutzt. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsverfahren zu prüfen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 78 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölkerung und Ge- sundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: Trotz der eingehaltenen Mindestabstände der TA-Lärm kommt es zu Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes. Insbesondere die vorhandene Reha-Klinik in Schielberg sowie die Ort- schaften der Nachbargemeinden Rotensol, Neusatz und Bernbach werden durch die Pla- nung betroffen. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Durch die Einhaltung erweiterter Vorsorgeabstände zu den Siedlungen werden die Umwelt- auswirkungen auf das Schutzgut verringert. - - - o + Kultur- und Sachgüter Aussagen Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Der Suchraum liegt im 2,5 km Radius zum Kloster Frauenalb und zum Metzlinschwander Hof als regionalbedeutsame Kulturdenkmale. Die genaue Betroffenheit des Umgebungs- schutzes der Kulturdenkmale nach § 15 (3) DSchG ist ggfs. festzulegen. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Kloster Frauenalb: Durch die Lage im Albtal ist trotz des geringen Abstandes mit keinen erheblichen Beein- trächtigungen des Erscheinungsbildes des Klosters Frauenalb nach § 15 (3) DSchG zu rechnen (Stellungnahme Ref. 56 vom 27.06.13). . Trotzdem können WEA die Erlebbarkeit der Klosterruine tangieren. Visualisierungen verdeutlichen diesen Aspekt. Metzlinschwander Hof: Die geplante Konzentrationszone stellt voraussichtlich eine Beeinträchtigung des Erschei- nungsbildes des Gutshofes dar; aufgrund der topographischen Gegebenheiten ist allerdings in Hinblick auf § 15 Abs. 3 DSchG mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. - - - o + Landschaft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Der Bereich westlich der L564 ist als unzerschnittener Raum mit einer Größe von > 16-25km 2 eingestuft. Alle Flächen liegen inmitten des LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060). Es steht im funktionalen Zusammenhang mit dem NSG Albtal und Seitentäler. Die Bereiche dienen der Erholung (Erholungswald). Landschaftsbildbewertung ILPÖ: 6 und 7 Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Landschaftsbildbewertung: sehr hoch (vgl. HHP 2013 - Landschaftsbildbewertung) Der Bergrücken des „Hartkopf“ ist weitläufig sichtbar und Bestandteil zahlreicher Horizont- linien im südlichen Gebiet des Nachbarschaftsverbandes. Das Landschaftsbild weist sehr hohe Potentiale in seiner naturräumlichen Ausstattung und den Sichtbeziehungen zu den umliegenden Bergrücken des Albtal auf. Als Orientierungs- punkt und raumbildendes Element der Marxzeller Gemarkung wäre der „Hartkopf“ von einer möglichen Windenergienutzung erheblich in seiner Raumwirkung betroffen. Potentielle Windenergieanlagen auf der Bergkuppe würden das Landschaftsbild mit seinem unberühr- ten naturnahen Bergwald deutlich verändern. § 3 (2) der LSG VO Albtalplatten und Herrenalber Berge beschreibt als Schutzzweck des LSG (...) „die Erhaltung und Entwicklung der Erholungsnutzung in den verschiedenen Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 79 Landschaftsbereichen (Wald, Flur), die insbesondere für den Großraum Karlsruhe von Be- deutung ist.“ Ferner zeigt § 6 die Verbote für das LSG auf. „Im LSG sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere, wenn (...) das Landschaftsbild nachteilig geändert oder die natürliche Eigen- art der Landschaft (...) beeinträchtigt oder der Naturgenuss oder der besondere Erholungs- wert der Landschaft beeinträchtigt wird.“ - - - o + Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Aussagen Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden (erheblichen ) negativen Umweltauswir- kungen: Die Flächen liegen in direkter Benachbarung zum FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern mit Vorkommen von Fledermausarten. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind innerhalb eines 1000m Radius in Rotensol und in der Ruine Frauenalb kartiert. Anga- ben über Wochenstuben und Jagdhabitate sind derzeit nicht vorhanden (RP Karlsruhe 7.9.2012). Es bestehen Hinweise zum Vorkommen des Rotmilans als windenergieempfindliche Art sowie zum Kolkraben. Der Bereich der Fläche Nr. 40 wird laut Tragfähigkeitsstudie als sehr hoch bis hoch emp- findlich gegenüber Störungen eingestuft. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Im Zuge der artenschutzrechtlichen Kartierungen konnten keine windenergieempfindlichen Vogelarten beobachtet werden. Die Nähe zum FFH-Gebiet mit Schutzzweck Fledermaus und den Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald (9130), Hainsimsen-Buchenwald (9110) gibt Hinweise, dass vo- raussichtlich dennoch mit negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut durch das Vorhaben zu rechnen ist. Die Aspekte bzgl. NATURA 2000 sowie des Besonderen Artenschutzes werden nachfol- gend in der entsprechenden Rubrik dargestellt. - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse geringer als im Konzept 2012 eingestuft. Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung als Standort für die natürliche Vegetation werden voraus- sichtlich im größeren Umfang betroffen. Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Hinzu werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbe- dingt gegeben. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Die dauerhafte versiegelte Fläche wird voraussichtl. < 500m 2 pro WEA betragen. Der Ober- flächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zu- wegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspektes des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 80 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Der Betrieb der Anlage kann zu Veränderungen in den Populatio- nen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Land- schaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. - - - o + NATURA 2000 Aussagen Konzept 2012: Fläche 40 liegt überwiegend innerhalb des FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fleder- mausarten wie Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr als Schutzgegenstand. Ebenfalls Schutzgegen- stand sind u.a. die Lebensraumtypen 3150, 3260, 6230, 6410, 6430, 6510, 6520, 8220, 8310, 9110, 9130,9180, 91E0. Ein Managementplan ist in Bearbeitung. Die Flächen 42 und 43 liegen innerhalb des 1000 m Vorsorgeabstandes zum o.g. FFH-Gebiet. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Fläche 40: Das FFH-Gebiet Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) umfasst zum einen den Schutz der o.g. Lebensraum- typen des Anhangs I FFH-Richtlinie sowie bestimmter windenergieempfindlicher Säugetierarten der Anhän- ge II und IV. Flächen 42, 43: Diese Flächen liegen innerhalb eines 1000m Abstandes zum FFH-Gebiet. Dieser Pufferbereich gilt als Prüf- bereich, in dem eine hohe Empfindlichkeit der vorkommenden Arten möglich ist (Brinkmann 2006). Insbesondere die im FFH-Gebiet geschützten Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) und 9130 (Waldmeister-Buchenwald) sind Lebensräume von Fledermausarten wie Bechstein-Fledermaus, Großes Mausohr und Wimpernfledermaus. Durch den Bau von WEA kann eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Schutzgegenstände nicht ausge- schlossen werden. Im Genehmigungsverfahren ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, um die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgegenständen nachzuweisen. Eine Einschätzung der Beeinträchtigung kann erst nach umfassenden Kartierungen erfolgen. Da die Flä- chen im Verlauf der Planung zurückgestellt wurden, sind keine vertiefenden Untersuchungen zur FFH- Verträglichkeit durchgeführt worden. Besonderer Artenschutz Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): Im Zuge der artenschutzrechtlichen Untersuchungen konnten für die Fläche I 43 keine besonders geschütz- ten, windenergieempfindlichen Vogelarten beobachtet werden. Ein Brutplatz des Wanderfalkens liegt in 2 km. Es ist von einem geringen bis mäßigen Konfliktpotential auszugehen. Weitere detaillierte Untersuchungen zum Artenschutz sind gegebenenfalls im Rahmen eines Genehmi- gungsverfahrens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bzgl. Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebensstät- ten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots bzw. einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- risikos wie z.B. durch Kollision ist ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu klären. Kumulative Wirkungen Kumulative Wirkungen innerhalb des NVK sind nicht zu erwarten. Da die Planungen zur Windenergie der benachbarten Gemeinden bzw. Verwaltungsverbände noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit die kumulativen Wirkungen nicht abschließend bestimmt werden. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 81 Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Siedlungen angewen- det (Ausschluss aufgrund städtebaulicher Leitlinien). Die Flächenreduzierung erfolgt aufgrund erweiterter Abstände zu Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke (Reha-Klinik bei Schielberg) sowie zu den Ortschaf- ten der Nachbargemeinden Rotensol, Neusatz und Bernbach. Aufgrund Detailüberprüfungen im Einzelfall (2013) wurden weitere Bereiche ausgeschlossen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 82 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 83 Weitere Hinweise zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen: Die Belange des LSG Albtalplatten sind zu berücksichtigen. Schutzzweck ist die Erhaltung unterschiedlich strukturierten Wälder, die Erhaltung und Entwicklung der Erholungsnutzung in den verschiedenen Landschaftsbereichen, die insbesondere für den Großraum Karlsruhe von großer Bedeutung sind. Berücksichtigung der Belange des Naturparks Schwarzwald Mitte/ Nord Berücksichtigung der Aspekte des FFH-Gebietes Albtal mit Seitentälern soweit möglich Aufrechterhaltung der Waldfunktionen (Erholungswald) Berücksichtigung der besonderen Empfindlichkeit der herausragenden Landschaft gegenüber Störun- gen Die Standortwahl für zukünftige WEA ist in Hinblick auf die notwendige Erschließung so zu bestimmen, dass für die Erschließung und den Bau möglichst geringe Flächen in Anspruch genommen werden und möglichst wenig Waldflächen gerodet werden müssen. Aufgrund der Vielzahl der beim Bau von WEA notwendig zu beachtenden Aspekten eigenen sich die poten- tiellen Windnutzungsgebiete voraussichtlich nicht als Konzentrationszone Windenergie. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 84 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Sichtbarkeitsanalyse Visualisierung Die Visualisierungen für die Fläche 43 liegen derzeit noch nicht vor. Ergebnis der Umweltprüfung Der Landschaftsbereich ist als sehr hochwertig und damit sehr hoch empfindlich gegenüber Störungen ein- gestuft. Die großräumigen, naturnahen Mischwälder als auch die strukturreichen Hangbereiche bieten Lebensraum für zahlreiche Arten. Die Schutzgebietsausweisungen wie NSG, LSG sowie FFH-Gebiet sind Hinweise auf die hohe Bedeutung dieses Bereiches für die vorkommenden Arten und Biotope. Die Flächen liegen alle inmitten des LSG Albtalplatten und Herrenalber Berge (Nr. 2.15.060) mit u.a. dem Schutzzweck der Erhaltung und Entwicklung der Erholungsnutzung. Fläche 40: Die Fläche liegt größtenteils innerhalb des FFH-Gebiets Albtal mit Seitentälern (Nr. 7116341) mit Fleder- mausarten. Der Bau von WEA sowie die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich zu Lebensraumverlusten führen. Die Fläche wird aufgrund der zu erwartenden negativen Umweltauswir- kungen nicht als Konzentrationszone vorgesehen. Fläche 43: Der Bau von WEA würde voraussichtlich erhebliche Eingriffe zur Folge haben. Insbesondere durch die not- wendigen Erschließungsmaßnahmen ist mit hohen Lebensraumverlusten zu rechnen. Aufgrund der für den NVK relativ hohen Windhöffigkeit wurde diese Fläche vertieft untersucht. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 85 Änderungen während des Planungsprozesses und Einstufung Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen Ausschluss von Schutzbedürftigen Bereichen für Natur und Landschaftspflege Reduzierung des Suchraums I auf Fläche 43 Eingrenzung der Fläche 43 zur Einhaltung größerer Siedlungsabstände Zurückstufung der Bewertung der Umweltauswirkungen der Schutzgüter Gesundheit der Menschen, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und Kultur- und Sachgüter aufgrund von Detailinformationen und Einschätzungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung. Im Laufe des Planungsprozesses stellte sich die potentiellen Windnutzungsgebiete Nr. 40, 42, 43 infolge der detaillierten Untersuchungen und vertieften Bewertungen als nicht geeignet für eine Konzentrationszone Windenergie heraus. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 86 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Suchraum J potentielle Windnutzungsgebiete: Nr. 15 Stanzenberg Nr. 16 Birkenbiegel Nr. 17 Sennwald Nr. 18 südl. Forlenwald Nr. 19 Hohe Warte Gebietsübersicht Fl. 19 Fl. 18 Fl. 15 Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 87 Gebietseinordnung und Beschreibung Landkreis Landkreis Karlsruhe Gemeinde Pfinztal Ortsteil Größe des Such- raums Nr. 15: 34,9 ha Nr. 16: 8,4 ha Nr. 17: 4,8 ha Nr. 18: 4 ha Raumordnung Ausweisung im Regionalplan Nr. 15-17: Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft Nr. 18-19: Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe I formale Rahmenbedingungen / weitere Prüf- und Restriktionskriterien FNP (2010) Flächen Nr. 15 – 17: Wald Flächen Nr. 18, Nr. 19: Landwirtschaft rechtliche Restriktionen und sonstige Prüfkriterien Fläche Nr. 15: LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) wird durchzogen von Wildkorridor internationaler Bedeutung Fläche Nr. 16: LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Erholungswald Stufe 2 Fläche Nr. 17: LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Erholungswald Stufe 2 Fläche 18: keine Restriktionen Fläche Nr. 19: LSG Pfinzgau (Nr. 2.15.056) Erholungswald Stufe 2 wird durchzogen von Wildkorridor internationaler Bedeutung Eignungsbeschreibung Windhöffigkeit 5,25- 5,5 m/s (inkl. + 0,25m/s) (bedingt nutzbare Windhöffigkeit) Netzanbindung Fl. 15: günstige Anschlussmöglichkeiten (ENBW Regional AG, 2013) Erschließung bis zum Wald gegeben; im Wald Wirtschaftswege vorhanden Erschließung Fläche 18 gegeben Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Fl. 15: → Erschließung schwierig → sehr schwierig vom nordöstlichen Bereich aus Eine Erschließung der Fläche J15 erscheint schwierig und wäre mit hohen infrastrukturellen Eingriffen verbunden. Im Bereich des Bergwaldes ist durchweg mit einer notwendigen Verbreiterung und Befestigung der Forst- wege zu rechnen, wobei die Zufahrtsstraße stellenweise in Hangbereiche hinein geht. Viele Gräben, steilere Hanglagen, flächendeckend alte Baumbe- stände sowie enge Straßen im Siedlungsbereich könnten hier die Erschlie- ßung erheblich erschweren. Vorbelastungen keine Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 88 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die Flächen Nr. 15-17 liegen im Bereich des Westlichen Pfinzgau, wobei die Flächen Nr. 18 und 19 dem Brettener Hügelland zugeordnet werden. Der Bereich ist charakterisiert durch ein leicht bewegtes Relief. Die Flächen Nr. 15-17 und 19 liegen in einem landschaftlichen Bereich, der als sehr hochwertig einzustu- fen ist. Vorherrschend ist Buchenwald, umgeben von sehr strukturreichem Offenland. Die Nutzungen wie Streuobstwiesen, Acker- und Grünlandflächen fügen sich harmonisch in die Landschaft ein. Hecken als kulturlandschaftliche Elemente sind vielfach anzutreffen. Die Fläche Nr. 18 wird als Maisacker genutzt. Dieser Bereich ist durch intensive ackerbauliche Nutzung mit großen Flurstücken und wenig Strukturen geprägt. Golfclub Johannesthal e.V. (Königsbach-Stein) liegt in direkter Benachbarung der angrenzenden Gemarkung der Gemeinde Königbach-Stein. Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung werden die Flächen vermutlich auch weiterhin land- und forstwirt- schaftlich genutzt. Die Errichtung von WEA nach § 35 BauGB wäre möglich und im Genehmigungsverfahren zu prüfen. Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Auswirkung der Planung Bevölke- rung und Gesundheit des Men- schen Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Flächen Nr.16, 17 und Nr. 19 befinden sich im städtebaulich begründeten erweiterten Vor- sorgeabstand zum Sondergebiet Gartenhausgebiet (500m). Gleichzeitig sind die Bereiche als Erholungswald Stufe 2 eingestuft. Aufgrund der hohen Erholungsnutzung ist durch die Planung mit negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. - - - o + Kultur- und Sachgüter Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Kultur- und Sachgüter werden nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Die Flächen liegen im Anlagenschutzbereich der VOR-Navigationsanlage der Deutschen Flugsicherung in Wöschbach. Die Flächen liegen innerhalb des Radialbereiches 210° bis 320°. Hier ist das tolerierbare Fehlerbudget von 1° bereits ausgeschöpft. Dieser Radialbe- reich ist für die Ausweisung als Konzentrationszone gänzlich ungeeignet (Stellungnahme Deutsche Flugsicherung 10.9.2013). - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Landschaft Aussage Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen: Die Flächen befinden sich in einem großräumig, relativ unbelasteten Bereich. Alle Teilflä- chen, mit Ausnahme der Fläche Nr. 18, liegen im LSG Pfinzgau mit dem Schutzzweck, der „(.)Bewahrung des für große Teile der Pfinztäler Gemarkung typischen Landschaftsbildes(.) Landschaftsbildbewertung ILPÖ: Stufe 6 Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Fläche 15: Landschaftsbildbewertung: sehr hoch (vgl. HHP 2013 - Landschaftsbildbewertung) Die Hangkante des „Stranzenberg“ ist weitläufig sichtbar und als Bestandteil des LSG „Pfinzgau“ in seinem Landschaftsbild geschützt. Das Landschaftsbild weist sehr hohe Potentiale in seiner naturräumlichen Ausstattung und den Sichtbeziehungen zu den umliegenden Bergrücken des Albtal auf. Als Orientierungs- punkt und raumbildendes Element der Pfinztaler Gemarkung wäre der „Stranzenberg“ von einer möglichen Windenergienutzung unmittelbar in seiner Raumwirkung betroffen. Potenti- elle Windenergieanlagen auf der Bergkuppe würden das Landschaftsbild deutlich verän- dern und damit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Pfinzgau“ widerspre- chen. - - - o + Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 89 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Aussagen Konzept 2012: Das Vorhaben führt voraussichtlich zu negativen Umweltauswirkungen: z.T. werden Korridore des GWP tangiert; ansonsten liegen derzeit keine Hinweise zu arten- schutzrechtlichen Aspekten vor. Vereinzelt werden geschützte Biotope (Riedwald bei Söllingen) tangiert. Quartiere windenergieempfindlicher Fledermausarten sind innerhalb eines 1000m Abstandes zur Fläche Nr. 16 in Pfinztal kartiert. Kenntnisse über Wochenstu- ben und Jagdhabitate liegen nicht vor (RP Karlsruhe – 7.9.2012). Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Auf den Flächen J 15 und J18 konnten Vorkommen von Rotmilan beobachtet werden (nah- rungssuchend, Brutverdacht liegt vor). Im Bereich der Fläche J 18 wurde der Schwarzmilan als nahrungssuchend beobachtet. - - - o + Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden aufgrund detaillier- ter Kenntnisse höher als im Konzept 2012 eingestuft. Boden Das Vorhaben führt voraussichtlich zu folgenden negativen Umweltauswirkungen: Böden mit besonderer Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit werden im größeren Umfang betroffen (Ausnahme Fläche Nr. 15). Eine dauerhafte Inanspruchnahme von Boden erfolgt durch das Fundament der WEA in einer Größe von < 500m 2 . Hinzu werden Flächen für den Bau und den Betrieb der WEA benötigt. Ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen ist in diesen Bereichen nicht unbe- dingt gegeben. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Wasser Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Die dauerhafte versiegelte Fläche wird voraussichtlich < 500m 2 pro WEA betragen. Der Oberflächenabfluss wird dadurch nur gering erhöht werden. Die benötigten Flächen für die Zuwegung können in Schotterbauweise angelegt werden. Eine Versickerung des anfallen- den Oberflächenwassers ist ortsnah weiterhin möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes bzw. der Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten. Der Aspekt wird nicht weiter vertieft. - - - o + Klima und Luft Das Vorhaben führt voraussichtlich zu geringen negativen Umweltauswirkungen: Aspekte des Schutzgutes Klima und Luft werden nicht betroffen. Der Aspekt wird nicht wei- ter vertieft. - - - o + Wechsel- wirkungen Das Vorhaben ruft keine erheblichen Wechselwirkungen hervor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stattfinden. Insbesondere können Windenergieanlagen das Landschaftsbild beeinträchtigen, was Auswirkungen auf die visuellen Aspekte der Erholungsqualität der Landschaft haben kann. Der Betrieb der Anlage kann zu Veränderungen in den Populatio- nen und Lebensgemeinschaften von Flora und Fauna führen, was sich wiederum auf Land- schaftsbild und Naturerlebnis auswirken kann. - - - o + NATURA 2000 Es werden keine Natura 2000 Gebiete betroffen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 90 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Besonderer Artenschutz Detailüberprüfung 2013 (Einzelfallprüfung): Vögel (Bioplan 2013: artenschutzrechtliche Untersuchungen windenergieempfindlicher Vogelarten): Im Zuge der Kartierungen konnten für die Flächen J 15/ 18 als Brutvögel Wespenbussard (Brutverdacht / Balz < 1km) sowie der Uhu (Brutplatz < 6 km) festgestellt werden. Regelmäßige Nahrungsgäste sind Rotmi- lan, Schwarzmilan und Graureiher. Es ist von einem sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential auszugehen. Weitere detaillierte Untersuchungen zum Artenschutz sind gegebenenfalls im Rahmen eines Genehmi- gungsverfahrens durchzuführen. Fledermäuse: Erfassungs- und Bewertungsstandards für windenergieempfindliche Fledermausvorkommen werden derzeit an der LUBW erarbeitet. Die Konfliktsituation bzgl. Verlust von Lebensraum und Zerstörung von Lebens- stätten für Fledermausarten sowie Aspekte des Tötungsverbots bzw. einer signifikanten Erhöhung des Tö- tungsrisikos wie z.B. durch Kollision ist ggfls. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu klären. Kumulative Wirkungen Kumulative Wirkungen sind innerhalb des NVK nicht zu erwarten. Da die Planungen zur Windenergie der benachbarten Gemeinden Remchingen, Walzbachtal, GVV Kämpfelbachtal noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit die kumulativen Wirkungen nicht abschließend bestimmt werden. Einstufung der Umweltkonflikte sehr konfliktreiche Konzentrationszone konfliktreiche Konzentrationszone geeignete Konzentrationszone Geprüfte Alternativen Im Nachbarschaftsverband Karlsruhe wurden insgesamt 43 potentielle Windnutzungsgebiete, in elf Such- räumen zusammengefasst, geprüft. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 91 Hinweise zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Um den negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit der Menschen entgegenzuwirken, wurden die städtebaulich begründeten Vorsorgeabstände zu den Siedlungen angewen- det (Ausschluss aufgrund städtebaulicher Leitlinien). Aufgrund Detailüberprüfungen im Einzelfall (2013) wurden weitere Bereiche ausgeschlossen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 92 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten `Weiche Kriterien ́ / Restriktionen Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 93 Hinweise zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen: Berücksichtigung der Aspekte der VOR-Navigationsanlage (DFS) (Radialbereiche 210°-320° -für WEA ungeeignet) Berücksichtigung der Belange des LSG Pfinzgau; Überprüfung der Vereinbarkeit der Belange des LSG mit WEA Berücksichtigung des sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials Berücksichtigung der besonderen Empfindlichkeit der herausragenden Landschaft gegenüber Störun- gen Die Standortwahl zukünftiger WEA ist in Hinblick auf die notwendige Erschließung so zu bestimmen, dass für die Erschließung und den Bau möglichst geringe Flächen in Anspruch genommen werden und möglichst wenig Waldflächen gerodet werden müssen. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 94 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten Sichtbarkeitsanalyse Mögliche Windenergieanlagen sind von folgenden Bereichen des Offenlands aus sichtbar: Visualisierung Visualisierungen wurden für diesen Bereich nicht angefertigt. Umweltbericht zum Teilflächennutzungsplan Windenergie – NVK Stand 16.01.2014 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 95 Ergebnis der Umweltprüfung Aufgrund der hohen Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber Störungen wird die Fläche 15 als sehr kon- fliktreiche Konzentrationszone eingestuft. Die Fläche liegt im LSG Pfinzgau. Die Erschließung der Fläche wird voraussichtlich mit hohen Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand verbunden sein. Alle Flächen liegen im Anlagenschutzbereich der VOR-Navigationsanlage der deutschen Flugsicherung. Änderungen während des Planungsprozesses und Einstufung Dokumentation der verfahrensbegleitenden Änderungen Reduzierung der Flächen aufgrund Berücksichtigung der Schutzbedürftigen Bereiche für Natur- schutz und Landschaftspflege Reduzierung der Flächen aufgrund städtebaulich begründeter Vorsorgeabstände zu den Siedlun- gen Wöschbach und Pfinztal Detailuntersuchungen für Fläche J 15 zum Artenschutz, Landschaftsbild und Erschließungsmög- lichkeiten; höhere Einstufung der negativen Umweltauswirkungen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen biologische Vielfalt aufgrund Detailuntersuchung Während des Planungsverfahrens wurden erhebliche Bedenken bzgl. der VOR-Navigationsanlage der Deutschen Flugsicherung bekannt. Die Flächen des Suchraums liegen in Radialbereichen, die als Konzentrationszonen gänzlich ungeeignet eingestuft werden (Stellungnahme Deutsche Flugsi- cherung 10.9.2013) Im Laufe des Planungsprozesses stellten sich die potentiellen Windnutzungsgebiete 15, 16, 17, 18, 19 aufgrund der detaillierten Untersuchungen und vertieften Bewertungen als nicht geeignet für eine Konzentrationszone Windenergie heraus. HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 97 Methodik 98 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 99 METHODIK ZUR SCHUTZGUTBEZOGENEN EINSTUFUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT DER POTENTIELLEN KONZENTRA- TIONSZONEN Rechtliche Restriktionen für planerische Festlegungen zur Siedlungs- und Infrastruk- turentwicklung wurden anhand der Tabukriterien bereits im Sinne der planungsintegrier- ten Vermeidungsstrategie bei der Auswahl potentieller Windnutzungsgebiete berücksich- tigt (Ausschlussbereiche). Um Umweltauswirkungen berücksichtigen zu können, die über die Tabukriterien hinaus- gehen, wurden erweiterte Vorsorgeabstände festgelegt. Diese Vorsorgeabstände resultie- ren überwiegend aus fachlichen Empfehlungen. Hierauf gründen sich die Prüf- und Rest- riktionsflächen (vgl. Tab. 5). Auch können die tatsächlichen Umweltauswirkungen im Einzelfall über die Vorsorgeab- stände hinausreichen oder geringere Reichweiten aufweisen. Dies liegt einerseits daran, dass die zukünftige Nutzung zum Zeitpunkt der Ausweisung i. d. R. noch nicht im Detail bekannt ist. Hinzu kommt das weitgehende Fehlen rechtlicher Vorgaben bezüglich der Vorsorgeabstände, so dass diese z. T. auf Grundlage von Erfahrungs-, Schätz- und Durchschnittswerten bestimmt werden. Ziel ist es insbesondere die geplanten Konzentrationszonen hinsichtlich möglicher erheb- licher Umweltauswirkungen zu untersuchen. Um die Bewertungsmethodik nachvollzieh- bar zu gestalten, werden Erheblichkeitsschwellen definiert. Neben qualitativen Erheblich- keitsschwellen bietet es sich in bestimmten Fällen an, quantitative Erheblichkeitsschwel- len festzulegen. Auch diese basieren i. d. R. auf Erfahrungs- und Schätzwerten. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Prozentangaben der Erheblichkeitsschwel- len auf die Suchräume für Konzentrationszonen. Die Erheblichkeitsschwellen werden in der nachfolgenden Tabelle 15 dargelegt. Die Tabelle 15 dient als Grundlage zur Einstufung der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Umweltprüfung zum FNP. Die Einstufung erfolgt nach dem derzeitigen Kenntnis- stand. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden dabei schutzgutbezogen anhand einer 4-stufigen Skala bewertet: - - erhebliche negative Umweltauswirkungen - negative Umweltauswirkungen 0 geringe negativen Umweltauswirkungen + positive Umweltauswirkungen 100 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Methodik zur schutzgutbezogenen Einstufung der Umweltverträglichkeit der potentiellen Konzentrationszonen Windenergie Kriterien zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits- schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen erweiterte Abstände zu Kurgebie- ten, Krankenhäusern, Pflegean- stalten (FNP, ALK) 1100 - 1500m Vorsorgeabstand < 30% 0 akustische Beeinträchtigung von Bereichen, die für die Wohnnutzung von Bedeutung sind Der nach TA-Lärm einzuhaltende Abstand zu Siedlungen (K, W, M) wird durch einen Vor- sorgeabstand erweitert. Dieser Vorsorgeab- stand dient zum einen einer höheren Umwelt- verträglichkeit, zum anderen der Ermögli- chung zukünftiger Planungen. Ebenfalls werden Aspekte der freiraumbezo- genen Erholungsnutzung in fußläufiger Ent- fernung von 750m berücksichtigt. 30-70 % - > 70% -- erweiterte Abstände zu allgemeine Wohngebiete (FNP) 750m - 1000m Vorsorgeabstand < 30% 0 30-70 % - > 70% -- erweiterte Abstände zu Misch-, Dorf- und Kerngebieten (FNP) 500m - 750m Vorsorgeabstand < 30% 0 30-70 % - > 70% -- erweiterte Abstände zu wohnge- nutzten Einzelhäusern im Außen- bereich (ALK) 500m -750m Vorsorgeabstand < 30% 0 30-70 % - > 70% -- erweiterte Abstände zu Gewerbe- gebieten (FNP) erweiterte Abstände zu Sonderge- bieten (ohne SO Bund und Gebie- te für den Gemeinbedarf) 300 - 500m Vorsorgeabstand < 30% 0 30-70 % - > 70% -- Erholungswald mit Rechtsverord- nung Fläche inkl. 750m - 1000m <50% 0 akustische Beeinträchtigung von Bereichen, die für die Erholungsnutzung von besonderer Bedeutung Die durch Rechtsverordnung als Erholungs- wald festgelegten Bereiche sind mit einem HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 101 Kriterien zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits- schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen Vorsorgeabstand >50% - sind Vorsorgeabstand von 1000m zu ergänzen. Dieser Vorsorgeabstand ergibt sich aus der TA-Lärm (Abstand zur Erreichung von 40 dB(A) bei drei WEA). Bereiche mit besonderer Erho- lungsfunktion: sonstiger Erholungswald Stufe I Fläche inkl. 300m Vorsorge- abstand < 30% 0 visuelle und akustische Beeinträchtigung von Berei- chen, die die durch Erholungssuchende stark fre- quentiert werden In der direkten Umgebung von Bereichen mit hoher Frequentierung von Erholungssuchen- den ist ebenfalls von einer hohen Erholungs- funktion auszugehen. Deshalb ist es zweck- mäßig einen Vorsorgeabstand von 300m (Abstand zur Erreichung von 50 dB(A) bei drei WEA) einzuhalten. 30-70 % - > 70% -- Bereiche mit besonderer Erho- lungsfunktion: sonstiger Erholungswald Stufe II Fläche inkl. 300m Vorsorge- abstand <50 % 0 >50 % - störungsempfindliche Grün- und Erholungsflächen (Sondergebiet Gartenhausgebiet, Friedhof, etc.) 300m - 500m Vorsorgeabstand <50% 0 visuelle und akustische Beeinträchtigung störungsempfindliche Grünflächen haben tagsüber ein besonderes Ruhebedürfnis. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Menschen ist ein Vorsorgeabstand von 500m zur Ver- hinderung von Beeinträchtigungen durch Lärm und Schattenwurf vorzusehen (Abstand zur Erreichung von 45 dB(A) bei drei WEA) >50% - Schutzgut Kultur- und Sachgüter Archäologische Denkmale, Gra- bungsschutzgebiete, kulturge- schichtliche Bodenzeugnisse; Bodendenkmale (DSchG) Fläche <50% 0 Zerstörung / Beschädigung archäologischer Kultur- denkmäler - >50% - Bereiche mit besonderen Blickbe- ziehungen zu Kulturdenkmalen mit besonderer Bedeutung (Umge- bungsschutz § 15 (3) DSchG) Vorsorgeabstand im Einzelfall festzulegen Abstand zum KD > 5 km 0 Störung besonderer Sichtachsen und Blickbezüge durch technische Elemente; Überprägung des unmit- telbaren Umfeldes des Kulturdenkmals bzw. des sonstigen landschaftsprägenden Sachgutes Der Abstand zu landschaftsprägenden Kultur- und sonstigen Sachgütern wurde im Einzelfall durch Sichtbarkeitsanalysen festgelegt. Hierzu wurden besondere Sichtachsen (sogenannte Postkartenansichten) im Bereich der Schloss- ruine Obergrombach analysiert und die Be- troffenheit ermittelt. Auch städtebauliche Ensembles, die nicht nach § 15 DSchG geschützt sind, können zu einer besonderen Eigenart der Region beitra- Abstand zum KD 2,5 – 5 km (Einzel- fall) - Abstand zum KD < 2,5 km (Einzelfall) -- Bereiche mit besonderen Blickbe- ziehungen zu sonstigen besonders markanten Sachgütern z.B. histo- Vorsorgeabstand im Einzelfall festzulegen Abstand > 5 km 0 Abstand 2,5 – 5 - 102 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterien zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits- schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen rische Ortsbilder km (Einzelfall) gen. Hierunter ist beispielsweise die histori- sche Altstadt der Stadt Ettlingen zu fassen. Abstand < 2,5 km (Einzelfall) -- Schutzgut Landschaft Landschaften von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit (Landschaftsbildbewertung: sehr hoch) Fläche < 30% 0 Vereinheitlichung der Landschaft durch Einbringen technischer Elemente; Verlust der spezifischen und Identität schaffenden landschaftlichen Besonderheit; Überprägung besonderer geomorphologischer Er- scheinungen der Landschaft (Hangkante Vorbergzo- ne) Sichtbarkeitsanalysen und Ortsbegehungen Detailüberprüfung Landschaftsbildbewertung 30-70 % - > 70% -- Regionaler Grünzug Fläche <50 % 0 Beeinträchtigung der Funktion als ökologische Aus- gleichsflächen Bei Inanspruchnahme der Regionalen Grün- züge für besondere Vorhaben (...) „ist dem Schutz ökologisch sensibler Bereiche eine besondere Bedeutung beizumessen“. (Kap. 3.2.2 G (2) Regionalplan MO); Eine möglichst weitgehende Reduzierung der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist anzustreben (Kap. 3.2.3 Regionalplan MO) >50 % - Landschaftsschutzgebiet Fläche < 50 % - Beeinträchtigung des Schutzzwecks WEA greifen i.d.R. in den Schutzzweck der LSG ein. Die Ausweisung zum LSG gibt allg. Hinweise auf die Besonderheit und damit auch auf die Empfindlichkeit des Gebietes. Um erhebliche Umweltauswirkungen zu ver- meiden, ist eine Inanspruchnahme von Flä- chen innerhalb der LSG möglichst zu vermei- den. > 50 % -- Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord Fläche < 50 % 0 Beeinträchtigung des Ausweisungszwecks Zweck des Naturparks ist das Gebiet als vorbildliche Erholungslandschaft zu entwi- ckeln, zu pflegen und zu fördern (Verordnung RP Karlsruhe); Bei der Ausweisung von Kon- zentrationszonen ist von negativen Umwelt- auswirkungen auszugehen. > 50 % - HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 103 Kriterien zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits- schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Naturschutzgebiete 200 m Vorsor- geabstand - - Störung, Kollision und Meideverhalten von Arten Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Je nach Schutzzweck und dem Vorhanden- sein windenergieempfindliche Arten ist der Abstand zum Schutz dieser Arten im Einzelfall unter Beteiligung der zuständigen Fachbehör- de festzulegen. Gleichzeitig gibt die Ausweisung eines NSG Hinweis auf besondere, landschaftliche Ge- gebenheiten. Zum Schutz dieser Land- schaftsbestandteile und zur Vermeidung ne- gativer Umweltauswirkungen ist ein Abstand von 200m als zweckmäßig anzusehen. flächenhaftes Naturdenkmal 200 m Vorsor- geabstand - - Beeinträchtigung des Schutzzwecks; Störung, Kollisi- on und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Flächenhafte Naturdenkmale dienen in be- sonderem Maße dem Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit oder in einzel- nen Teilen. Zum Schutz dieser Landschaftsbestandteile und zur Vermeidung negativer Umweltauswir- kungen ist ein Abstand von 200m als zweck- mäßig anzusehen. gesetzlich geschützte Biotope Abstand ist im Einzelfall festzu- legen <30 % 0 Verlust von ökologisch hochwertigen Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme Ein Vorsorgeabstand ist ggfs. im Einzelfall festzulegen 30-70 % - >70 % -- Europäische Vogelschutzgebiete mit windenergieempfindlichen Vogelarten Fläche - -- Beeinträchtigung des Schutzzweckes; Störung, Kolli- sion und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Auf den Flächen ist nur dann eine Auswei- sung von Konzentrationszonen möglich sofern eine Beeinträchtigung des Schutzzweckes durch eine Vorprüfung oder eine Verträglich- keitsprüfung nach § 7 Abs. 6 ROG ausge- schlossen werden kann. Sofern dieser Nach- weis nicht vorliegt, ist von einer hohen Emp- findlichkeit auszugehen. Je nach Artenvorkommen kann eine Beein- 104 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterien zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits- schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen 700 m Vorsor- geabstand - - trächtigung windenergieempfindlicher Arten auch außerhalb des Schutzgebietes erfolgen. Deshalb ist es zweckmäßig Vorsorgeabstand vorzusehen. In Anlehnung an den Windener- gieerlass (Kap. 4.2.2) wird ein Vorsorgeab- stand von 700m vorgesehen. Eine genaue Festlegung des Vorsorgeabstandes ist im Einzelfall mit der zuständigen Fachbehörde zu bestimmen. RAMSAR-Gebiet 700 m Vorsor- geabstand - - Beeinträchtigung des Schutzzweckes; Störung, Kolli- sion und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Je nach Artenvorkommen kann eine Beein- trächtigung windkraftempfindlicher Arten auch außerhalb des Schutzgebietes erfolgen. Des- halb ist es zweckmäßig Vorsorgeabstand vorzusehen. In Anlehnung an den Windener- gieerlass (Kap. 4.2.2) wird ein Vorsorgeab- stand von 700m vorgesehen. Eine genaue Festlegung des Abstandes ist im Einzelfall mit der zuständigen Fachbehörde zu bestimmen. FFH-Gebiete mit Fledermausarten Fläche - -- Beeinträchtigung des Schutzzweckes Störung, Kollision und Meideverhalten von Fleder- mausarten; Verlust von Lebensräumen insb. an Waldstandorten Mit dem Verlust von Lebensraum und der Zerstörung von Lebensstätten innerhalb FFH- Gebiete gehen erhebliche negative Umwelt- auswirkungen einher. Gleichzeitig kann durch WEA der Aktionsradius von Fledermausvor- kommen beeinträchtigt werden. Mit der Aus- weisung von Konzentrationszonen innerhalb der FFH-Gebiete mit Fledermausvorkommen (Mausohr, Bechsteinfledermaus) ist mit erheb- lichen negativen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zur Vermeidung negativer Umwelt- auswirkungen in Randbereichen des FFH- Gebietes wird ein Abstand von 1000m emp- fohlen (vgl. Brinkmann et. al.). 1000 m Vorsor- geabstand - Sonstige NATURA 2000-Gebiete Fläche - Beeinträchtigung des Schutzzweckes Die Ausweisung NATURA-2000 Gebiete gibt u.a. Hinweise auf eine hohe Bedeutung dieser Bereiche für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt. Deshalb ist mit der Inan- spruchnahme von Flächen innerhalb dieser Bereiche von negativen Umweltauswirkungen auszugehen. Eine FFH-VP klärt die Beein- trächtigung und die Zulässigkeit des Vorha- HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 105 Kriterien zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits- schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen bens im Einzelfall. Arten- und Biotopschutzprogramm 50m Vorsorge- abstand sonstige Arten <30% 0 Kollision, Störung und Meideverhalten windenergie- empfindlicher Arten; Inanspruchnahme von Verbund- flächen für jeweilige Tierart zu prüfen; in Bezug auf Vögel erster Hinweis auf mögli- che Beeinträchtigung; >30% - Vorsorgeabstand windenergie- empfindliche Vögel im Einzel- fall festzulegen <30% 0 >30% - Bannwald 200 m Vorsor- geabstand - - Beeinträchtigung des Schutzzwecks; Störung, Kollisi- on und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Bann- und Schonwälder dienen in erster Linie der Entwicklung von Natur und Landschaft. Sie sind laut Windenergieerlass als Tabube- reiche anzusehen. Um diesen Flächen mit ihren vielfältigen Funktionen ausreichend Raum zu geben, wird ein Abstand von 200m auf regionaler Ebene empfohlen (ebda). Die- ser Abstand wird auch auf kommunaler Ebene als zweckmäßig angesehen, um negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Schonwald 200 m Vorsor- geabstand - - Beeinträchtigung des Schutzzwecks; Störung, Kollisi- on und Meideverhalten windenergieempfindlicher Arten Biotopverbund Karlsruhe/ Generalwildwegeplan Kern- u. Verbin- dungsflächen / Korridore <50% 0 Inanspruchnahme von Verbundflächen; Beeinträchti- gung wandernder Großsäuger durch Habitatverlust (Zerstörung der Fortpflanzungsstätten durch Anla- genbau und Zuwegung) auf Genehmigungsebene genauer zu prüfen >50% + Lage in Verbundachse - Schutzgut Boden Böden mit einer besonderen Be- deutung als Standort für die natür- liche Vegetation Fläche: hohe bis sehr hohe Bedeutung <50 % 0 Verlust bzw. Beeinträchtigung seltener und ökolo- gisch hochwertiger Böden Grundsätzlich kann im Zusammenhang mit Windenergieanlagen von einer relativ gerin- gen, dauerhaften Bodeninanspruchnahme ausgegangen werden. Werden jedoch beson- ders seltene/ökologisch hochwertige oder hochproduktive Böden in Anspruch genom- men bzw. beeinträchtigt, ist mit negativen >50 % - 106 HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner - landschaftsarchitekten Kriterien zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits- schwelle Art der Beeinträchtigung Begründung / Anmerkungen Böden mit einer besonderen Be- deutung für die natürliche Boden- fruchtbarkeit Fläche: hohe bis sehr hohe Bedeutung <50 % 0 Verlust bzw. Beeinträchtigung hochproduktiver Bö- den Umweltauswirkungen zu rechnen. >50 % - Gesetzlicher Bodenschutzwald Fläche <30 % 0 Verringerung des Erosionsschutzes - >30 % - Schutzgut Wasser Sonstiger Wasserschutzwald Fläche <50 % 0 Verringerung der Schutzwirkung gegenüber Schad- stoffeintrag und Hochwasserschäden - >50 % - oberirdischen Gewässer (inkl. Gewässer 1. Ordnung und stehende Gewässer > 1 ha 50 m - - Verlust/Beeinträchtigung geschützter Biotope bzw. Störung sensibler Arten Als Mindestabstand sind 10m Gewässerrand- streifen einzuhalten sofern die Wasserbehör- de durch Rechtsverordnung keine breiteren Gewässerrandstreifen festgelegt hat. Der erweiterte Abstand von 50m gilt der Vorsorge nach § 61 BNatSchG. Wasserschutzgebiet Zone II Fläche - -- Verringerung der Schutzwirkung gegenüber Schad- stoffeintrag Es bedarf der Befreiung durch die Genehmi- gungsbehörde wasserrechtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet Fläche - - Verringerung des Retentionsvermögens Die Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten bedarf der was- serrechtlichen Genehmigung. Schutzgut Klima und Luft Klimaschutzwald Fläche <50 % 0 Beeinträchtigung des großräumigen Luftaustausches (und der Ausgleichsfunktion) Im Einzelfall prüfen, ob Ausbau der Wind- energienutzung zu einer wesentlichen Beein- trächtigung der Immissionsschutzfunktion führen kann (v.a. Breite des Schutzwaldes) >50 % - Immissionsschutzwald Fläche <50 % 0 Beeinträchtigung der Immissionsschutzfunktion >50 % - HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 107 Kriterien für die Einschätzung positiver Umweltauswirkungen Kriterien zur Einstufung der Um- weltverträglichkeit Prüffläche Erheblichkeits- schwelle Art der Auswirkungung Begründung / Anmerkungen Vorbelastung Fläche - + Schonung der Landschaft durch die Bündelung von WEA an Orten mit gleichartigen Vorbelastungen Der Ausbau der Windenergienutzung soll landschaftsverträglich erfolgen. Hierzu ist die Nutzung technisch bereits vorbelasteter Be- reiche zu präferieren. innerhalb 500m Radius zu Flä- chen mit gleich- artigen Vorbelas- tungen - 0
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ - Sachstandsbericht Vorlage: 2014/0365 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - die Offenlage des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung bei 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf: Sie haben zur Kenntnis genommen, dass der Nachbarschaftsverband seinen Beitrag zur Energiewende leisten möchte und sich in einer sehr intensiven und ausgiebigen Unter- suchungskaskade auf den Weg gemacht hat, hier substanzielle Beiträge zum Thema Windenergie in der Region in unserem Nachbarschaftsverband zu identifizieren. Das ist nun überhaupt nichts Neues. Mit unseren Windkraftanlagen auf dem Müllberg ist die Stadt Karlsruhe sowieso schon Vorreiterin gewesen in dieser Frage. Es war ein echtes Anliegen, hier noch zusätzliche Flächen zu identifizieren, auch vor dem Hintergrund, dass wir es nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen wollten, wo denn dann für ein- zelne Flächen durch einen Investor, der möglicherweise auch schon Zugriff auf diese Flächen hat, solche Untersuchungen angestrengt werden, sondern so etwas in einer gemeinsamen politischen und auch fachlichen Abstimmung ein Stückchen weit vorzube- reiten und damit eben auch viele Flächen von vornherein auszuschließen. Im Rahmen dieser etwas umfangreicheren Erkundung und auch entsprechenden Begut- achtung stellte sich dann eben aber doch heraus, dass wir ein sehr eng besiedeltes Ge- biet sind, dass wir hier große Einflüsse der Flugsicherung, des Natur- und Artenschutzes verschiedene andere Voraussetzungen zu erfüllen haben und damit ein Stück weit die ursprünglich mal herausgefilterte Anzahl der Flächen wie Butter in der Sonne wegge- schmolzen ist und wirklich unkritisch eigentlich nur unser bestehender Müllberg auf der einen Seite und eine kleine Fläche im südöstlichen Nachbarschaftsverbandsgebiet auf der anderen Seite möglich ist. Es ist auch sehr deutlich geworden - und wir hätten uns - 2 - der Diskussion mit vielen Bürgerinnen und Bürgern sicherlich gestellt -, dass es an der einen oder anderen Stelle auch von den Bürgerinnen und Bürgern nicht so goutiert worden wäre, solche Anlagen zu ermöglichen. Die meisten dieser umstrittenen Flächen sind dann aber aus anderen objektivierbaren Gründen weggefallen, nämlich wegen des Artenschutzes und der Flugsicherung. Bei der Flugsicherung ist es deshalb ein bisschen ärgerlich, weil man ein Jahr vorher hier eher noch andere Signale bekommen hat. Jetzt es noch mal untersucht worden. Es gab aber auch in anderen Bundesländern entspre- chende Vorfälle. Dadurch sind die Maßnahmen auch etwas verschärft worden. Da sind uns dann doch viele der umstrittenen Flächen von vornherein weggefallen, so dass wir hier vieles gar nicht mehr vorschlagen, was auch durchaus in der Bevölkerung sehr kri- tisch diskutiert worden ist. Wir wissen, dass wir damit die Erwartungen an die Menge und an die Flächigkeit der zur Windenergie vorgesehenen Möglichkeiten, dass wir die jetzt nicht erfüllen, wie sie ei- gentlich ursprünglich vorgesehen sind. Aber wir können und glauben auch nachweisen zu können, dass dies eben aufgrund der verschiedenen Einschränkungen im Verbands- gebiet des Nachbarschaftsverbandes eben gar nicht geht. Wir wünschen uns jetzt ein starkes Signal des Gemeinderates, dass er das genauso sieht, dass wir damit dann in die entsprechende Offenlage und die Erörterung gehen und damit auch noch einmal unter- streichen, wir sind für den Ausbau der Windenergie, wir würden auch die Flächen zur Verfügung stellen. Nur wenn es objektivierbare und nachvollziehbare Kriterien gibt, wa- rum das eben weder sinnvoll noch möglich ist, dann muss man am Ende auch zu dem Ergebnis stehen, dass das gerade in dieser Region eben doch nur auf einigen wenigen Flächen möglich ist, dass hier eben nicht der große Beitrag aus diesem Nachbarschafts- verband erfolgen kann zum Thema Energiewende - zumindest, soweit es die Windener- gie betrifft. Das ist ein bisschen die Vorgeschichte - und auch der weitere Ausblick. Sie kennen das weitere Verfahren. Wir werden das jetzt offenlegen, es wird erörtert. Dann wird das Regierungspräsidium am Ende entscheiden, ob es dieses Ergebnis so akzeptiert. Wir werden natürlich die Diskussion fortsetzen, wenn wir hier zu weiteren Ergebnissen kommen und dann ggf. auch sicherlich die eine oder andere Diskussion wieder aufneh- men müssen. Zunächst mal ist das aber ein sehr umfassendes Ergebnis einer sehr inten- siven Untersuchung, wo wir auch nichts gescheut haben, den Hinweisen nachzugehen. Es ist ein sehr nachvollziehbares Ergebnis, für das ich hier um Zustimmung werbe und auch gleichzeitig mich bei allen bedanken möchte, die in vielen Workshops, bei vielen Untersuchungen, bei vielen Diskussionen im Nachbarschaftsverband, aber auch draußen vor Ort, sich dieser Thematik in einer sehr ernsthaften und einer sehr verantwortlichen Weise gestellt haben. Das umfasst auch ganz viele Mitglieder hier aus dem Gemeinde- rat, die zu diesem Thema schon heftig in Diskussionen verstrickt waren. Frau Müllerschön hat sich für befangen erklärt, das ist fürs Protokoll noch mal wichtig. Jetzt gehen wir in die Diskussion. - Herr Stadtrat Pfannkuch. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es ist schon an dieser Stelle noch mal erforderlich, die Ausgangslage hier im Gremium des Gemeinderates ein wenig zu beleuchten. Es war zum Teil turbulent, die Diskussion. Da gab es Äußerungen, dass man doch gerne an sei- nem Windrad wohnen würde. Andere haben sich gut vorstellen können, auf dem Turm so ein Rad drehen zu lassen. Als ich mir erlaubte darauf hinzuweisen, dass in diesen - 3 - Waldbereichen bei uns oben auch Vogelarten zu schützen sein könnten und ich das Wort Roter Milan in den Mund nahm, brach blanker Hohn über meine Fraktion aus. Das war damals - - (Oh-Rufe aus der Mitte des Gemeinderates - Vorsitzender: Dass Sie sich für rote Vögel einsetzen, ist schon ungewöhnlich.) - Herr Oberbürgermeister, ich hatte es damals unterlassen, auf die Schwarzmilane hin- zuweisen. Ich habe den Eindruck, hier im Kreise ist es ruhiger geworden unter den Eu- phorikern. Die sind froh, dass sich der Sturm in der Windkraft als laues Lüftchen verzo- gen hat. Daran hat auch die Bürgerinitiative „Pro Bergdörfer“ einen beachtenswerten Anteil, deren Existenz von manchen als lästig empfunden wurde. Das war aber gut so. Diese haben sich nämlich stets um eine hohe Sachlichkeit bemüht. (Widerspruch - Stadtrat Dr. Maul/SPD: Das ist eine Unverschämtheit, das zu behaupten! - Vorsitzender: Können wir das bitte draußen diskutieren?) - Ich erkenne, dass das bei aber bei allen Mitgliedern dieses Gremiums wohl nicht ange- kommen ist. Das tut mir außerordentlich leid, kann es aber nicht nachvollziehen. (Stadtrat Pfalzgraf/SPD: Wir sind persönlich beleidigt worden!) Denn auch der Ortschaftsrat in Wettersbach hat sich von Anfang an klar positioniert. Da ging es zunächst einmal um das Schutzgut Mensch und um die Erhaltung unserer Wäl- der als Erholungsfunktion und die Bewahrung des Landschaftsbildcharakters unserer Gebiete in den Höhenstadtteilen. Nun haben harte Restriktionen wie Artenschutz und Flugnavigation die Abwägungspro- zesse erspart. Wir haben daher nicht so weit diskutieren müssen, das alles bei einer kla- ren Erkenntnis. Es muss deutlich gesagt werden, dass bei uns Windkraftanlagen wirt- schaftlich nicht betrieben werden können. Es ist ein Irrweg, Schwachwindstandorte nur durch Subventionen des Stromzahlers künstlich oder scheinbar wirtschaftlich betreiben zu wollen. Das gilt auch für Windräder am Müllberg. Nicht anderes, wenn hier nicht Bestandsschutz gelte. Was bringt uns nun der Windenergieplan für den Nachbarschaftsverband? Er ist auf- wändig und gründlich, sachlich und fachlich erarbeitet. Dafür gilt ausdrücklich mein Dank an die entsprechende Planungsstelle. Allerdings: Irgendwann wollen wir auch wis- sen, was uns dieser Planungsaufwand gekostet hat, denn am liebsten würde ich diese Rechnung nach Stuttgart schicken. Der Berg kreiste und gebar eine Maus. Die Deponie Hagbuckel in Karlsbad: substanzieller Raum für Windenergie, Fragezeichen, oder Ver- hinderungsplanung, was immer wieder dem Regionalverband in seiner früheren Pla- nungsweise vorgeworfen wurde. Wir haben jetzt 3,4 % mit 11 ha Windenergiefläche ausgewiesen. Das Regierungspräsidium wird das zu prüfen haben. Wir hoffen, der Geist ruht und es bleibt dabei. Wie gehen wir jetzt nun weiter damit um? Ich denke, dass die Verunsicherungspolitik der Landesregierung nicht verstanden werden konnte. Sie war und ist unverantwortlich, die frühere Planung des Regionalverbandes als Verhinderungsplanung abzuqualifizieren, - 4 - kann nach den aufwändigen Untersuchungen des Nachbarschaftsverbandes nicht auf- recht erhalten werden. Auch der Traum der Grünen, die Prüfflächen hätten erweitert werden müssen, ist gottlob vom Tisch. Das gilt ausdrücklich aus Sicht meiner Fraktion auch für die abgelehnten Gebiete um den Kreuzelberg in Ettlingen. Der Windenergieplan für den Nachbarschaftsverband wird von der CDU gutgeheißen. Was bleibt ist die klare Forderung, dass Windkraftanlagen nur noch dort in Erwägung gezogen werden, wo sie wirtschaftlich ohne Subvention betrieben werden können. Bundeswirtschaftsminister Gabriel sieht das auch so: kein Engel, aber wo er recht hat, hat er recht. Ein Letztes: Wir warten auf die Versuchswindkraftanlage zwischen Grötzingen und Berghausen und hoffen ausdrücklich, dass damit Windstrom gepuffert werden kann. Das wäre eine revolutionäre Entwicklung in der Energiewende. Die Technologieregion könnte damit mehr von sich reden machen als mit ideologischen Placebo-Windkraft- anlagen. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Geiger (GRÜNE): Herr Pfannkuch, dass Ihnen seinerzeit im November und Dezember des Jahres 2012 hier in besonderer Weise Aufmerksamkeit geschenkt wurde, als Sie plötzlich den Artenschutz bemüht haben, war deshalb, weil Sie ihn sonst fast nie bemühen. (Unruhe, Zurufe von der rechten Seite des Hauses) - Doch, doch, doch. Ich bin mal sehr gespannt, wenn es jetzt dann auch um andere Teil- Flächennutzungsplanungen geht, inwieweit Ihnen der Artenschutz dann auch wichtig ist. (Beifall bei den Grünen, Zurufe) Auf jeden Fall ist es so. Ich kann auch Ihre Kritik an der Änderung des Landesplanungs- gesetzes nicht nachvollziehen, denn definitiv war es so - Sie sind ja Jurist, das ist ein rechtlicher Fakt -, dass die Regionalverbände vorher nicht nur eine reine Positivplanung machen konnten, sondern dass diese Positivplanung Auswirkung darauf hatte, dass der Rest dieses beplanten Gebietes Ausschlussfläche war. (Stadtrat Pfannkuch/CDU: Was kommt jetzt dabei heraus?) Jetzt haben wir diese Möglichkeit, also sozusagen eine zweiphasige Windenergiepla- nung. Die Regionalverbände können immer noch Festlegungen für regional bedeutsame Windenergieanlagenstandorte machen, aber nur noch in Form von Vorranggebieten. Es entsteht daraus nicht grundsätzlich ein Ausschluss. Das ist jetzt den Kommunen oder den Trägern der Flächennutzungsplanung überlassen. Diese Möglichkeit hat einfach der Nachbarschaftsverband in Angriff genommen, wobei man dazu sagen muss, er hätte es nicht tun müssen. Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie aufzustellen. Das muss man nicht. Da muss man sich die rechtliche Grund- lage einfach angucken. - 5 - Faktische Ausschlussflächen: Wenn man das steuern will, dann müssen die Kommunen oder die Träger der Flächennutzungsplanung halt ran, aber dieser Ausschluss von Flä- chen für die Windenergie ist an eine essentielle Bedingung geknüpft. Der Windenergie- nutzung muss nämlich substanziell Raum eingeräumt werden, d. h. eine reine Negativ- planung oder eine solche, die so anmutet, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Wenn Gebiete ausgeschlossen werden für die Betreibung von Windenergieanlagen dann ist das nur zu rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass an anderen Stellen im Pla- nungsgebiet der Windenergie gegenüber konkurrierenden Nutzungen Raum eingeräumt wird. Das steht im Windenergieerlass, der ist Ihnen auch zur Verfügung gestellt worden. Es ist jetzt nicht so, dass das nicht klar gewesen wäre. Ich gebe zu, 51 Seiten, die muss man erst mal lesen, aber wenn man es getan hat, dann ist das eigentlich relativ gut ver- ständlich. Dass wir im Dezember in einem zweiten Aufwasch dann den Beschluss gefasst haben, uns diese Vertiefungskulisse zu betrachten, hat uns nicht ganz zufrieden gestellt. Das ist auch bekannt. Deswegen haben wir sowohl im November wie auch im Dezember diesen Beschluss nicht mitgetragen, weil wir gerne mehr Prüfflächen gesehen hätten und ge- nauso in der Art und Weise, wie das hervorragend durch die Planungsstelle des Nach- barschaftsverbandes geschehen ist, an objektivierbaren Kriterien aufzuzeigen, wo Wind- energienutzung sinnvoll ist und wo sie nicht sinnvoll ist. Dass wir hier jetzt mit erweiter- ten Vorsorgeabständen gearbeitet haben, ist einfach auch dem Umstand geschuldet, dass wir uns mit 60 % Stimmeninhaber im Nachbarschaftsverband nicht gegenüber den anderen Mitgliedskommunen durchsetzen wollten, denn das wäre ein unfairer Schritt gewesen. Dort war einfach der Wunsch da gewesen, mit diesen vergrößerten Vorsorge- abständen zu arbeiten. Das haben wir dann auch akzeptiert, aber für uns in der Abwä- gung, wie wir uns dazu stellen, dazu entschieden, dass wir das nicht mittragen wollen. Dennoch haben wir jetzt die Prüfung der Vorschlagsflächen interessiert verfolgt und konstruktiv begleitet. Wir haben uns auch mehrfach mit der Bürgerinitiative „Pro Berg- dörfer“ getroffen. Wir als GRÜNE-Fraktion haben auch einen guten Umgang mit dieser Initiativer gefunden, denn sie haben genauso wie wir anerkannt, dass trotz der unter- schiedlichen Einschätzung, wie substanziell Windenergie bei uns genutzt werden sollte oder nicht, man sich auf fachliche Art und Weise und ohne Polemik austauschen kann. Dafür danke ich auch der Initiative genauso, wie sie uns gegenüber dem Dank zum Ausdruck gebracht haben, dass wir uns mit ihnen auseinandergesetzt und sie nicht ein- fach ad acta gelegt haben als Form störender Bürgerbeteiligung oder so, denn das ist im Windenergieerlass ausgeführt, gerade die Bürgerinnen und Bürger müssen mitgenom- men werden, teilweise in Form von Bürgerwindenergieanlagen, teilweise halt im Pla- nungsprozess. Jetzt - das wurde auch schon von Herrn Pfannkuch gesagt - möchten wir uns herzlich beim Nachbarschaftsverband bedanken. Hier möchte ich jetzt stellvertretend Frau Dede- rer nennen, die in sehr vielen Gesprächen, gerade auch mit der Initiative „Pro Bergdör- fer“, dabei war, die in den Sitzungen des Nachbarschaftsverbandes immer hervorragend auskunftsfähig war und das, was noch nachzuholen war, dann immer relativ fix nach- geholt hat. Wir müssen anerkennen, dass der Großteil der Prüfflächen, die so wie sie mal als Vertiefungsbetrachtungskulisse vorgesehen waren, schlicht und ergreifend auf- grund von harten Restriktionsgründen aus dem Plan jetzt rausgestrichen wurden. Das gilt insbesondere auch für die Flächen C 5 und C 6, auf die Sie vorher rekurriert haben - 6 - im Gemarkungsgrenzbereich zwischen Karlsruhe, in den Höhenstadtteilen und Ettlingen. Es gibt aber auch - das muss man dazu sagen - drei Flächen, die alle nicht auf der Karls- ruher Gemarkung liegen, die nicht aus harten Restriktionsgründen herausgefallen sind, sondern jetzt erst einmal in einem Abwägungsprozess durch die Planungsstelle heraus- genommen wurden. Das ist eine weitere Fläche in Karlsbad, das ist eine Fläche in Wald- bronn und der von Ihnen von Ihnen schon bemühte Kreuzelberg in Ettlingen. Da wur- den jetzt städtebaulich gravierende Gründe angeführt. Das kann man so sehen oder nicht. Jetzt ist es erst mal in dieser Beschlussvorlage so drin, und dementsprechend müs- sen wir uns verhalten. Was jetzt für uns allerdings relevant ist, ist noch die Frage nach dem substanziellen Raum-Geben. Es ist jetzt so, wir haben momentan eine einzige Kon- zentrationsfläche als Vorschlag. Das ist uns definitiv zu wenig. Jetzt ist in der Vorlage vorgesehen, das ist jetzt in Relation gesetzt, diese 11 ha zu der Überprüfungskulisse von 321 ha. Dann kommen wir auf diese 3,4 %, die der Herr Pfannkuch auch schon bemüht hat. Real bedeutet das aber, ich möchte jetzt nicht nur auf die Fläche gehen, in dieser Konzentrationszone werden maximal drei Windenergieanlagen entstehen können bei maximalem Investoreninteresse, das wir als nicht besonders windhöffiger Standort ein- fach nicht haben. Deswegen kommen wir in der Abwägungsentscheidung dazu, dass wir nicht glauben, dass mit diesem Planwerk der Windenergie stubstanziell Raum gege- ben wird. Dann muss man entscheiden, will man den Teil-Flächennutzungsplan Wind- energie aufstellen oder nicht. Wir sehen in diesem Fall nicht, dass dem Planungsgrund, der Windenergie substanziell Raum zu geben, Genüge getan wird und möchten deswe- gen heute die Vorlage ablehnen. Wir glauben in dem Fall wäre es besser, wenn wir auf den Teil-Flächennutzungsplan verzichten, d. h., es würde dann nach § 35 Baugesetz- buch abgehandelt werden. Konzentrationszonen wären nicht möglich, sondern nur Ein- zelvorhaben, und jedes Einzelvorhaben müsste gleichwertige Prüfinstanzen durchlaufen, wie wir sie jetzt für die Konzentrationszonen durchlaufen haben. So würde den Anwoh- nerinnen und Anwohnern ein ähnliches Schutzniveau geboten und der Windenergie eher die Möglichkeit gegeben, sich auch im Nachbarschaftsverband Karlsruhe positiv zu entwickeln. Das hätten wir gerne. Daher lehnen wir die Vorlage ab. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Zeh (SPD): Eine heftige Winddiskussion geht nun nach diesen umfangreichen Vorarbeiten in die Auslegung des Entwurfes. Wir wussten eigentlich schon vom Windat- las her, dass die Zahl der Flächen mit etwas kräftigerem Wind bei uns in der Gegend bescheiden ist. Mit dem 2012 beschlossenen Konzept mit Konzentration und Abstands- fläche gab es dann verschiedene Prüfflächen. Eine einzige wird nun ausgelegt zusätzlich zu der Bestandsfläche des Energiebergs. Wichtig aber für uns ist, wir haben ein sachliches, gerichtsfestes Verfahren zur Bestim- mung durchgeführt. Sachliche Argumente und nicht Trillerpfeifen auf der Straße haben zu unserer Entscheidung geführt. Für sachliche Argumente und Hinweise sind wir als SPD immer offen und gesprächsbereit. Ich möchte hier für die Fraktion der Verwaltung, insbesondere Frau Dederer danken, dass sie in vielen Diskussionen den sachlichen Weg verteidigt hat. Es ging sicher vielen Bürgern, gerade von der Bürgerinitiative, zu langsam bei der Berücksichtigung ihrer Argumente, aber Gutachter brauchen eben ihre Zeit. So ist halt gut ein Jahr vergangen zwischen dem ersten Statement und der Auslegung jetzt. - 7 - Noch einmal zum Ergebnis: Hier sieht man, dass der Naturschutz und der Klimaschutz nicht immer konform gehen - oder etwas zugespitzter formuliert, der Rotmilan hat ge- gen die Windräder gesiegt. Wir brauchen mehr Windkraft. Auch die CDU- Landtagsfraktion beklagt ja den langsamen Ausbau der Windenergie in Baden- Württemberg, den sie vorher jahrelang verschlafen hat. Aber auch das von der CDU ausgegebene Ziel, (Stadträtin Luczak-Schwarz/CDU: Das Land ist groß!) 600 neue Windräder bis 2020 zu bauen, ist wohl kaum zu erreichen. Momentan steht in unserer Region vor allen Dingen das Repowering auf dem Energieberg an. Auch hier müssen erneut umfangreiche Gutachten eingeholt werden. So einfach ist es nicht, Herr Geiger, mit § 34 oder 35 zu machen. Auch dort fliegt der Rotmilan. In den vergangenen Jahren bis jetzt haben die Vögel erfolgreich die Windräder umflogen. Kein einziger ist zu Schaden gekommen. Die SPD hofft natürlich, dass das Projekt des Repowerings hier auf jeden Fall doch durchgeführt werden kann, um den Beitrag Karlsruhes für die regenerativen Energien zu stärken. Für den Klimaschutz und die Energiewende in Karlsruhe müssen wir noch eini- ges tun. Aber es gibt ja noch weitere Felder wie den Ausbau der Fernwärme, mit dem wir unser Klima schützen können. Auch hier setzt die SPD die Akzente. Herr Pfannkuch, ganz kann ich Ihren Argumenten da nicht folgen. Wahrscheinlich ken- nen Sie keinen Wirtschaftsplan von einem Energieunternehmen. Ich kann Ihnen versi- chern, dass die Energie preiswerter produziert wird, als Sie je Kilowattstunde nachher auf Ihrer Stromrechnung zahlen. Billiger wird natürlich Atomstrom produziert. Ich weiß jetzt nicht, ob das ein Plädoyer dafür war, dass die CDU wieder rein will in die Atom- energie. Auch wenn wir den Planungsaufwand und die Kosten dafür beklagen, muss man sehen, wir brauchen sachliche Entscheidungen und können uns nicht auf Weniges beschränken. Deshalb ist dieser Weg der richtige. Auch bei den Grünen bin ich eigentlich nicht ganz davon überzeugt, dass zuerst die Vorgaben für das Suchen - das waren natürlich die vergrößerten Abstands- und Kon- zentrationsflächen - wichtig waren. Sie bestätigen jetzt aber, sie wollen es nicht mehr. Wir haben noch nicht einmal alle Gutachten in Auftrag gegeben. Es fehlt z. B. noch das Fledermausgutachten, weil das mehr Zeit und mehr Geld gekostet hätte, wenn man es auch noch in Auftrag gegeben hätte. Auch das hätte wahrscheinlich noch weitere Kon- sequenzen gehabt. Man kann nicht einfach ein Ergebnis haben wollen, ich will mehr Windenergie, und wenn das Ergebnis nicht passt, dann einfach nicht entsprechend ab- stimmen. Auch das ist nicht der richtige Weg. Wir sind, glaube ich, auf dem sachlich richtigen Weg. Wir werden deshalb der Vorlage und der Auslegung zustimmen. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Fromm (FDP): Von Anfang an hat die FDP-Fraktion bei dieser Thematik, als sie in den Planungsausschuss und in den Nachbarschaftsverband kam, gesagt, wir lassen die Fakten sprechen. Fakt ist, bundesweit alle wollten die Energiewende. Demzufolge - 8 - müssen wir uns auch sorgen, wie kann man die Lücke zwischen dem Atomstrom auf der Suche nach anderen Energien schließen. Dabei ist es natürlich sehr wichtig, dass es ob- jektive Kriterien gibt, nicht dass der eine ganz andere Anwendung hat. Ich sage ja, so etwas gibt es ja auch bundesweit z. B. bei der Verkehrsplanung, bundesweite Kriterien. Hier im Land war es anders. Das Land hat dem Nachbarschaftsverband den Auftrag ge- geben zu untersuchen, wo gibt es in Baden-Württemberg bzw. auf unserer Gemarkung im Nachbarschaftsverband überhaupt Konzentrationsflächen. Schon da, bei der ersten Beratung, hat meine Fraktion gesagt, wenn Fakt ist, dass vieles auf unserer Gemarkung rausfällt - das hat die FDP-Fraktion auch immer in den Gremien und auch in der Bevölke- rung so gesagt -, wird es zu keinem Konzentrationspunkt in Karlsruhe kommen. Den Grünen war das nicht recht, die wollten mehr ausgewiesen haben, aber jetzt nehmen sie ja auch zur Kenntnis, dass die objektiven Kriterien so eine Konzentrationsfläche nicht möglich machen. Das kann man ja machen. Das war eine politische Haltung. So war eben, dass wir von Anfang an wussten, es gibt keine Konzentrationsflächen, dass wir aber auch von Anfang an gesagt haben, die Windenergieanlagen auf dem Müllberg sollen Bestandsschutz haben. Wenn wir da Repowering machen können, umso besser. Kein Verständnis hat die FDP-Fraktion aber für die Kollegen, die da mit Argumenten in der Bevölkerung für Unruhe gesorgt haben. Das, liebe Kollegen, ist nicht der Weg von Transparenz. Denken Sie mal, wie viel Wind wurde oben in den östlichen Stadtteilen um eine Konzentrationsfläche gemacht, wo wir alle schon wussten, die fällt raus. Gäbe es diese objektiven Kriterien nicht in unserem ganzen Nachbarschaftsverband bzw. in Ba- den-Württemberg, dann könnte das passieren, was wir eigentlich alle überhaupt nicht wollen, dass uns im Außenbereich solche Dinger von anderen Kommunen vielleicht hin- gestellt werden könnten. Ich sage immer wieder, es sind die Fakten, die hier beleuchtet werden müssen und nicht das Bauchgefühl. In dem Zusammenhang ist es natürlich wichtig, dass mit großer Mühe in vielen öffentlichen Veranstaltungen und in den Gremi- en für Ruhe gesorgt wurde. Diese Ruhe zeigt sich eigentlich jetzt auch. Der Gemeinderat muss dabei bleiben, nicht Ängste schüren, sondern Ängste wegnehmen. Deshalb wer- den wir der Auslegung zustimmen, zumal deutlich wird, im gesamten Nachbarschafts- verband gibt es nur eine Konzentrationsfläche, und das ist die in Karlsbad. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Wenzel (FW): Erst einmal die volle Zustimmung für die Vorlage, von der ich hoffe, dass die von mir im Planungsausschuss vorgetragenen Ergänzungen ihren Einzug genommen haben. Ich will aufgrund der Vordebatte nicht auf die ideologische Ebene abgleiten, sondern heute ausschließlich den Beitrag der Bürgerinnen und Bürger der Bergdörfer und im be- sonderen der Bürgerinitiative „Pro Bergdörfer“ für ihre sachliche und fachliche Unter- stützung danken, die dazu geführt hat, dass der für das Stadtklima wichtige stadtnahe und artenreiche Wald am Edelberg erhalten bleibt. Hier sind Bürger für ihr Anliegen und das Anliegen der Stadt eingetreten. Das nenne ich persönlich Bürgerbeteiligung par exczellence. (Stadtrat Pfalzgraf/SPD: Der 25. Mai lässt grüßen! - Stadtrat Borner/GRÜNE: Wahlkampf!) - 9 - Stadtrat Dr. Maul (SPD): Einige der Anmerkungen zu dieser Bürgerinitiative, die insbe- sondere Herr Wenzel jetzt in erstaunlicher Weise noch einmal hervorgehoben hat, ge- ben mir doch Anlass, dazu einige Worte zu sagen. Ich gehöre diesem Haus jetzt 34 Jah- re an, aber so etwas ist mir niemals passiert, was sich diese Bürgerinitiative geleistet hat. Wir haben uns hier oft gestritten, aber es blieb immer sachlich. Wir haben uns mit zahl- reichen Bürgerinitiativen auseinandergesetzt, alles fair, ordentlich, sachgerecht. Als es darum ging, die U-Strab zu bauen, hat Harry Block eine Großkundgebung vor dem Rat- haus eingerichtet. Es kamen nicht sehr viele Leute, aber es war trotzdem eine Stim- mung, die war in Ordnung, die war locker. Hier ist es das erste Mal passiert, dass mehr- mals nach Gemeinderatssitzungen, auch wenn wir uns gar nicht mit der Windkraft be- fasst hatten, sämtliche Mitglieder dieses Hauses in übelster Weise von den Anhängern dieser Initiative beleidigt, ausgepfiffen und mit Buh-Rufen bedeckt wurden. (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Mir haben sie Blumen geschenkt!) - Nix Blumen. Erst als die Sache vorbei war, mein lieber Kollege. Solange es noch offen war, wurden wir jedes Mal beleidigt, beschimpft und ausgepfiffen. So etwas ist ein ab- solutes undemokratisches, unsachliches Verhalten. Ich denke, das muss man hier mal in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall Stadträtin Baitinger/SPD und andere SPD- Mitglieder) Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle mir vorliegenden Wortmeldungen. Dann bitte ich Sie, zur Entscheidung zu kommen und Ihr Kärtchen zu zücken. - 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, der Rest Ja-Stimmen. Es fehlen 5 Gemeinderatsmitglieder. Dann müs- sen es 32 Zustimmungen sein. - Sie sehen das auch alle so. Das Ergebnis ist aber so- wieso recht eindeutig. Dann geht diese Diskussion weiter. Je nachdem, wie sich dann das Regierungspräsidium dazu verhält, wird das ggf. sowieso noch weiter ein Thema sein. (Zurufe: Pause!) Es wird hier jetzt Pause gewünscht. Das ist doch noch ein bisschen früh - oder? (Widerspruch) Wer möchte von Ihnen eine Pause? - Wer möchte keine Pause? - Das Erstere ist die Mehrheit. Wir treffen uns um zwanzig nach Sechs wieder. (Unterbrechung der Sitzung von 17:58 bis 18:27 Uhr) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. April 2014 - 10 -