Bebauungsplan "Walther-Rathenau-Platz", Karlsruhe-Nordweststadt
| Vorlage: | 2014/0364 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.01.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2014/0364 4 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Walther-Rathenau-Platz", Karlsruhe-Nordweststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.02.2014 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit voll- ständigem Wortlaut siehe Seite 5). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Anlass der Planung und Allgemeines zum Planinhalt Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt in der Karlsruher-Nordweststadt. Hier fusionierten An- fang 2010 die beiden evangelischen Kirchengemeinden Petrus und Jakobus. Die evangeli- sche Kirche in Karlsruhe plant deshalb im Bereich des Walther-Rathenau-Platzes und der bestehenden Petruskirche ein den neuen Anforderungen entsprechendes Gemeindezent- rum, das aus einer neuen Kirche, verschiedenen Gemeinderäumen und einem neuen Pfarramt bestehen soll. Ergänzt wird das Gemeindezentrum um Wohnbebauung im südli- chen Bereich. Hierzu wurde im Sommer 2011 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt, die dem jetzigen Planentwurf zugrunde liegt. In den Bebauungsplan sollen nicht nur die Flächen der Petrusgemeinde, sondern auch die nördlich hiervon gelegenen Grün- und Freiflächen mit dem Wochenmarkt einbezogen werden. Das Plangebiet wird östlich begrenzt durch die Wilhelm-Hausenstein-Allee und westlich durch die Bienwaldstraße. Ziel der Planung ist es, die oben genannte Nutzung in einem an die Umgebung angepassten Umfang zu ermöglichen, im Falle einer Abkehr von der vorgesehenen kirchlichen Nutzung aber auch eine Planungsgrundlage zu schaffen, die eine insgesamt städtebaulich verträgli- che Nutzung erlaubt. Hierzu sollen die bislang dort gültigen Bebauungspläne Nr. 234, 519 und 614 aufgehoben und durch die Regelungen des neuen Bebauungsplanes ersetzt wer- den, der sich in seinen Festsetzungen weitgehend an den Vorgaben der Baunutzungsver- ordnung orientiert. Als Art der baulichen Nutzung ist allgemeines Wohngebiet (WA) vorge- sehen. Entsprechend § 4 BauNVO werden damit neben Wohngebäuden auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen. Der Glo- ckenturm wurde zur weiteren Konkretisierung ebenfalls in die Festsetzungen mit aufgenom- men und kann im nordwestlichen Baufenster errichtet werden. Hingegen sollen Gartenbau- betriebe und Tankstellen, die nach § 4 BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet aus- nahmsweise zulässig wären, im Plangebiet nicht zulässig sein, da hierfür zum einen keine geeigneten Flächen verfügbar erscheinen und auch die möglichen Beeinträchtigungen der Wohnnutzung innerhalb und außerhalb des Plangebietes verhindert werden sollen. Zur Regelung des Maßes der baulichen Nutzung wurde neben der zeichnerischen Darstel- lung von Baugrenzen auch die maximal zulässige Wandhöhe und Dachneigung festgesetzt. Für den Fall, dass ein Kirchengebäude errichtet werden soll, sieht der Bebauungsplan aus- drücklich eine Ausnahme bezüglich der Wandhöhe und der Höhe des Glockenturmes vor, wonach die Wandhöhe dann maximal 16 m und der Glockenturm maximal 20 m erreichen darf. Da eine kirchliche Nutzung auch einen erhöhten Stellplatzbedarf nach sich zieht, soll dieser oberirdisch östlich der Bienwaldstraße befriedigt werden. Für diesen Fall wird es auch erforderlich werden, die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO vorgesehene GRZ für ein allge- meines Wohngebiet mit den einzurechnenden Garagen und Stellplätzen zu überschreiten. Der Bebauungsplan sieht deshalb in seinen Festsetzungen vor, dass beim Bau eines Kir- chengebäudes und der hierfür erforderlichen Stellplätze die an sich zulässige GRZ von 0,4 überschritten werden darf. Die dann zulässige GRZ von 0,75 liegt noch in dem durch die BauNVO vorgegebenen Rahmen, der bei der Ermittlung von Grundflächen unter Einbezie- hung von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen eine GRZ von bis zu 0,8 zulässt. Ange- sichts der angrenzenden Grün- und Freiflächen bleiben selbst bei Ausnutzung dieser GRZ gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet. Zum weiteren Planungskonzept wird auf die Ziff. 4 der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. Der Flächennutzungsplan sieht für die gesamte Fläche des Plangebietes wie auch darüber hinaus bis hinauf zur kreuzenden Landauer Straße als Zweckbestimmung „religiöse Einrich- tung“ vor. Die nun im Plangebiet vorgesehene Nutzung geht über diese Zweckbestimmung hinaus, so dass der FNP im Wege der Berichtigung anzupassen sein wird. Dies ist nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auch zulässig, da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gemeindegebietes durch die Planung nicht beeinträchtigt wird. Sowohl südlich als auch westlich des Plangebiets schließt sich bereits heute Wohnnutzung an. II. Zum Verfahren und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Die Größe und Lage des Plangebietes im Innenbereich ermöglicht die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB unter erleichterten Voraussetzungen. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Zwecke dieser Planung aufgrund einer im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 08.03.2013 erfolgten Bekanntmachung in einer Veranstal- tung am 20.03.2013 in der Petruskirche Karlsruhe-Nordweststadt informieren und sich zur Planung äußern. In dieser Veranstaltung wie auch in schriftlichen Beiträgen von Anwohnern im Nachgang zu dieser Veranstaltung äußern sich diese kritisch über die Tiefgaragenaus- fahrt zur Bienwaldstraße, die Stellplatzzahl, die Verkehrssituation und die nachteiligen Aus- wirkungen eines Glockenturms. Mit diesen Einwänden konnte sich der Gemeinderat bereits anlässlich des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses in seiner Sitzung am 24.09.2013 beschäftigen. Er ist dabei diesen Einwänden nicht gefolgt, sondern hat sich in seiner Abwägung für die Fortführung des Ver- fahrens auf der Grundlage der bisherigen Planung ausgesprochen, deren Konzeption aus einer Mehrfachbeauftragung hervorging. Aufgrund des Auslegungsbeschlusses des Gemeinderates vom 24.09.2013 erfolgte nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe vom 25.10.2013 die öf- fentliche Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 04.11. bis 06.12.2013. Außerdem wurden die Träger öffentlicher Belange nochmals zur Planung gehört. Die beiden von Anwohnern eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf beinhalten im Wesentlichen die bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetra- genen Einwände. Zum einen betrifft dies den Standort des Glockenturms. Die Anwohner fordern hier ein Abrücken von der Wohnbebauung. Ein Abstand zwischen dem Turm und den übrigen oberirdischen Gebäuden im Plangebiet ist städtebaulich erwünscht. Alternativ wäre somit allenfalls ein Standort auf dem Marktplatz in Erwägung zu ziehen, weshalb dort mehrere Standortvarianten untersucht wurden, die in der Anlage zur Synopse der Stadtpla- nung (Anlage 1) ersichtlich sind. Der Marktplatz soll jedoch nicht durch den Glockenturm dominiert, sondern unter Einbeziehung der Öffentlichkeit neu gestaltet und den gewünschten Nutzung auch freien Raum gegeben werden. Bereits in seinen Beratungen zum Aufstel- lungs- und Auslegungsbeschluss hatte der Gemeinderat deshalb dem im Bebauungsplan dargestellten Standort den Vorzug gegeben. Der geplante Standort für den Turm führt weder wegen einer möglichen Verschattung noch aus Lärmgründen zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der umliegenden Wohnnutzung. Hinsichtlich der Verschattung sind die Abstände selbst zum nächstgelegenen Wohngebäude genügend groß um eine ausreichende Belüftung und Belichtung weiterhin zu gewährleisten und bezüglich der möglichen Lärmemissionen ist festzustellen, dass durch bauliche und organisatorische Maßnahmen ein ausreichender Schallschutz erreicht werden kann. Dies ist im Baugenehmigungsverfahren zu klären und ggf. festzuschreiben. Des Weiteren wird von den Anwohnern die zu geringe Zahl an Stellplätzen beanstandet. Das künftige Stellplatzangebot, das Gegenstand der Planung ist, entspricht jedoch in etwa der heutigen Situation. Die Stadtplanung geht daher davon aus, dass auch bei einer zukünf- tigen kirchlichen Nutzung im Plangebiet genügend Stellplätze errichtet werden können. Im Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Übrigen wird im Baugenehmigungsverfahren in Kenntnis der dann beantragten Bebauung ein Stellplatznachweis für die tatsächliche künftige Nutzung zu erbringen sein. Die baupla- nungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür sind in ausreichendem Maße geschaffen, da die Stellplätze sowohl in den überbaubaren Grundstücksflächen als auch in den ausdrücklich hierfür ausgewiesenen Flächen und der unterirdischen Garage zulässig sein sollen. Im Übri- gen befindet sich auch entlang der Wilhelm-Hausenstein-Allee eine große Anzahl an öffent- lichen Parkmöglichkeiten. Ob der Zu- und Abfahrtsverkehr einer zukünftigen Nutzung dann wie von den Anwohnern befürchtet über die Bienwaldstraße oder über die Wilhelm-Hausenstein-Allee erfolgen wird, bleibt ebenfalls einer weiteren Konkretisierung im Bauantragsverfahren vorbehalten. Der Bebauungsplan sieht Zufahrtsmöglichkeiten von beiden Straßen vor. Seitens der Träger öffentlicher Belange haben das Regierungspräsidium - Denkmalschutz -, die IHK und die Deutsche Telekom sich geäußert. Anregungen und Einwände, über deren Berücksichtigung im Rahmen des zu fassenden Satzungsbeschlusses zu entscheiden wäre, sind dabei nicht eingegangen. Eine Zusammenstellung der Einwendungen mit einer Stel- lungnahme der Stadtplanung ist als Anlage 1 beigefügt. Abschließend ist noch anzumerken, dass durch die bisherige kirchliche Nutzung mit der nun vorgesehenen Planung keine weitergehenden Eingriffe von erheblicher Bedeutung in Natur und Landschaft und auch keine weiteren Auswirkungen zu erwarten sind. Die Erstellung eines ansonsten nach § 2 a BauGB vorgeschriebenen Umweltberichts sowie eine Umwelt- prüfung entfallen nach § 13 Abs. 3 BauGB. III. Abschluss des Verfahrens Im Rahmen des Satzungsbeschlusses sind die öffentlichen und privaten Belange gegenei- nander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Unter Berücksichtigung dieser vom Abwägungsgebot gezogenen Grenzen bewegen sich die vorgesehenen Rege- lungen zur künftigen städtebaulichen Entwicklung in einem Spektrum, in dem sich der Ge- meinderat bei der Ausübung seines Planungsermessens bewegen kann ohne dabei be- stimmte Belange außer Verhältnis zu ihrem Gewicht und damit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßend zurückzusetzen. Dem Gemeinderat kann nach all dem empfohlen werden, bei seiner Entscheidung den Wer- tungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 01.03.2013 in der Fassung vom 21.01.2014 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, die Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zu- sammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Regelungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“, Karlsruhe-Nordweststadt, vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 01.03.2013 in der Fassung vom 21.01.2014 und den ergänzenden Ausführungen in der Vorbemerkung zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeister- amt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“, Karlsruhe-Nordweststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Lan- desbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbin- dung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergän- zungen den Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ zusammen mit den örtli- chen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Plan- zeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 01.03.2013 in der Fassung vom 21.01.2014. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. Dem Be- bauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit Datum vom 21.01.2014 beigefügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2014
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Anlage 1 Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“, Karlsruhe-Nordweststadt hier: Öffentliche Auslegung vom 04.11. - 06.12. 2013 Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich nachfolgend aufgeführte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Be- lange ergeben: Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Stellungnahme Stadtverwaltung Anwohnerin vom 01.12.2013 ▪ Stellplätze sind nicht ausreichend für Kirchenbesucher geplant (heu- tiger Gottesdienst z.B. 21 PKWs allein in der Bienwaldstraße und Parkplatz vor Kirche) ▪ Zufahrt für Tiefgarage sollte über Wilhelm-Hausenstein-Allee erfol- gen ▪ Standort Glockenturm inkl. Höhe nicht akzeptabel, da zu nahe an Wohnhäuser Bienwaldstraße, Flä- che wäre ausreichend vorhanden, an anderen Standorten auf Kirch- engrundstück wäre Glockenturm nicht so nahe an Wohnhäusern. Warum man hier keine andere Lage finden kann bzw. will ist nicht nachvollziehbar für Anwoh- ner ▪ In diesem Wohngebiet besteht re- Das Stellplatzangebot entspricht in etwa der heutigen Situation. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Darüber hinaus gibt es entlang der Wilhelm-Hausenstein-Allee ein großes Angebot an öffentlichen Stellplät- zen. Für größere Veranstaltungen ist es gut, dass der Marktplatz mit genutzt werden kann. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist im Bebauungs- plan nicht festgelegt und wird im Rahmen der Baugenehmigung zu regeln sein. Der Bebau- ungsplan lässt eine Zufahrt sowohl zur Bien- waldstraße als auch zur Wilhelm-Hausensein- Allee zu. Es wurden mehrere Alternativen für einen an- deren Glockenturm-Standort untersucht (s. letzte Seite). Da städtebaulich ein Mindestab- stand des Turms zur restlichen Bebauung ge- währleistet sein muss, kommt hierfür praktisch nur ein Standort auf dem Marktplatz in Frage (s. Anlage). Dies führt jedoch zu einer Domi- nanz des Turms auf dem öffentlichen Platz, der die weiteren Gestaltungsmöglichkeiten stark einschränkt. Dies ist nicht erwünscht, da der Platz unter Einbeziehung der Öffentlich- keit neu gestaltet werden soll. Für die Lärmentwicklung ist die Lage des Glo- ckenturms eher unerheblich. Die Lautstärke wird für alle in der Umgebung des Walther- Rathenau-Platz gleich sein. Es wird kein Stundenschlag geben, die Glocke wird nur zum Gottesdienst rufen. Die Regulie- rung der Lautstärke wird im Rahmen der Bau- genehmigung thematisiert werden. Nach fachlicher Einschätzung des Umwelt- - 2 - ger Flugverkehr durch Fledermäu- se, also Bäume vorher prüfen (da- nach ist für mich sehr unlogisch) zudem ist zuprüfen inwieweit ein Glockenturm evtl. die Fledermäu- se auch beeinträchtigen könnte. und Arbeitsschutzes genügt es aus arten- schutzrechtlicher Sicht, die entfallenden Bäume hinsichtlich vorhandener Fleder- maushöhlen zu überprüfen. In der Be- gründung und den Hinweisen zum Bebau- ungsplan wurde hierauf ausdrücklich hinge- wiesen. Die Überprüfung geschieht im Rah- men der Baugenehmigung. Ansonsten sind gerade Kirchtürme sehr be- liebte Brutplätze für Fledermäuse. Von einer Beeinträchtigung durch den Glockenturm kann deshalb keine Rede sein. Anwohnerin vom 05.12.2013 ▪ Da die Bienwaldstraße Tempo 30 Zone ist und sich ein Schülerhort in dieser Straße befindet, wäre die Tiefgaragenzufahrt von der Wil- helm-Hausenstein-Allee sinnvoller. Die Parksituation ist momentan schon sehr schlecht. Durch Behin- derungen gegenüber von Einfahr- ten können auch die Grundstücke und Garagen der Anwohner nur schwierig erreicht werden. ▪ Parkplätze der Kirche nicht ausrei- chend, da regelmäßig Räumlich- keiten an die orthodoxe uns kore- anische Gemeinde vermietet wer- den. ▪ Widerspruch gegen die Aufstel- lung eines Glockenturms: Die Anwohnerin wohnt direkt gegen- über. Das Haus ist bereits seit 1951 (noch vor dem Bau der Kir- che) im Besitz ihrer Familie. Die Petrusgemeinde hat sich vor 50 Jahren bewusst gegen einen Glo- ckenturm entschieden. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist im Bebauungs- plan nicht festgelegt und wird im Rahmen der Baugenehmigung zu regeln sein. Der Bebau- ungsplan lässt eine Zufahrt sowohl zur Bien- waldstraße als auch zur Wilhelm-Hausensein- Allee zu. Das Stellplatzangebot entspricht in etwa der heutigen Situation. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Darüber hinaus gibt es entlang der Wilhelm-Hausenstein-Allee ein großes Angebot an öffentlichen Stellplät- zen. Für größere Veranstaltungen ist es gut, dass der Marktplatz mit genutzt werden kann. Es wurden mehrere Alternativen für einen an- deren Glockenturm-Standort untersucht. Da städtebaulich ein Mindestabstand des Turms zur restlichen Bebauung gewährleistet sein muss, kommt hierfür praktisch nur ein Stand- ort auf dem Marktplatz in Frage (s. Anlage). Dies führt jedoch zu einer Dominanz des Turms auf dem öffentlichen Platz, der die wei- teren Gestaltungsmöglichkeiten stark ein- schränkt. Dies ist nicht erwünscht, da der Platz unter Einbeziehung der Öffentlichkeit neu ge- staltet werden soll. Für die Lärmentwicklung ist die Lage des Glo- ckenturms eher unerheblich. Die Lautstärke wird für alle in der Umgebung des Walther- Rathenau-Platz gleich sein. Es wird kein Stun- - 3 - denschlag geben, die Glocke wird nur zum Gottesdienst rufen. Die Regulierung der Laut- stärke wird im Rahmen der Baugenehmigung thematisiert. Bürgergemeinschaft Nordweststadt, 05.12.2013 Es bestehen keine besonderen Ein- wände. Die Planung soll jedoch in ei- ne Gesamtplanung für den Stadtteil eingebunden werden. Die Planung läuft einer Gesamtplanung für den Stadtteil nicht zuwider. Die Freiflächen werden zusammen mit der an- stehenden Bebauung gesichert. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich einmal eine andere Nutzung für diese Flächen erge- ben, so ist das jetzt zu schaffende Planungs- recht immer auch veränderbar. Regierungspräsidium, Denkmalschutz, 06.11.2013 Beruft sich auf seine Stellungnahme vom 05.04.2013: Diese enthält lediglich Hinweise auf die Vorgehensweise bei archäologi- schen Funden bei Erdarbeiten. Die Hinweise wurden übernommen. IHK, 02.12.2013 Keine Stellungnahme Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 12.11.2013 Der gültige Flächennutzungsplan 2010 stellt den Planbereich als beste- hende „Einrichtung für den Gemein- bedarf“ mit der Zweckbestimmung „Religiöse Einrichtung“ dar. Der Be- bauungsplan weist „Allgemeines Wohngebiet“ aus, was auch eine kirchliche Nutzung mit abdeckt. Da es sich hier um einen Bebauungs- plan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt, kann der Flächen- nutzungsplan nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Wege der Berich- tigung angepasst werden. Wird zur Kenntnis genommen. Der Nachbarschaftsverband wird von dem In- krafttreten des Bebauungsplans informiert. Deutsche Telekom, 22.11.2013 - 4 - Beruft sich auf ihre Stellungnahme vom 13.06.2013: Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationsli- nien vermieden werden und der un- gehinderte Zugang zu den Telekom- munikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckun- gen von Abzweigkästen und Kabel- schächten sowie oberirdische Gehäu- se soweit frei gehalten werden, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefahren werden können. Es ist deshalb erfor- derlich, dass sich die Bauausführen- den vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauaus- führung vorhandenen Telekommuni- kationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Tele- kom ist zu beachten. Die Ausführungen wurden an die Evangelische Kirche als betroffene Grundstückseigentümerin zur Beachtung weitergegeben. Öffentliche Grundstücke sind nicht betroffen, da an dem vorhandenen Weg vorläufig keine baulichen Veränderungen vorgenommen wer- den sollen. - 5 - Glockenturm-Alternativen - 6 -
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Bebauungsplan „Walther-Rathenau- Platz“, Karlsruhe – Nordweststadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Vorentwurf - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Entwurf Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Textfestsetzungen - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen .......................................................... 3 1. Art der baulichen Nutzung .......................................................................... 3 2. Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 4 3. Stellplätze ................................................................................................... 4 4. Nebenanlagen............................................................................................. 4 5. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ......................................... 4 6. Aufschüttungen und Abgrabungen ............................................................. 5 7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ................................................................. 5 II. Örtliche Bauvorschriften .......................................................................... 6 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen .................................................. 6 2. Werbeanlagen und Automaten ................................................................... 6 3. Einfriedigungen ........................................................................................... 6 4. Abfallbehälterstandplätze ............................................................................ 6 5. Außenantennen .......................................................................................... 7 6. Niederspannungsfreileitungen ..................................................................... 7 7. Niederschlagswasser ................................................................................... 7 III. Sonstige Festsetzungen ........................................................................... 8 Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Textfestsetzungen - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 11. 06. 2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Zulässig sind - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirt- schaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwe- cke, einschließlich eines Glockenturms im nordwestlichen Baufenster bei den Stellplätzen Ausnahmsweise können zugelassen werden - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, - Anlagen für Verwaltungen. Nicht zulässig sind - Gartenbaubetriebe - Tankstellen. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Textfestsetzungen - 4 - 2. Maß der baulichen Nutzung Die maximale Höhe der baulichen Anlagen ist durch die Festlegung der Wandhö- hen und der Dachneigung bestimmt. Ausnahme: Kirchengebäude (Kirche, Gemeindezentrum, Glockenturm); Kirche und Gemeindezentrum dürfen eine Wandhöhe bis zu maximal 16 m, der Glockenturm bis zu maximal 20 m erreichen. Bei der Bebauung durch Kirchenge- bäude erhöht sich die zulässige Überbauung im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO (Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Tiefgarage, Nebenanlagen) auf ein Höchstmaß der Grundflächenzahl von 0,75. Als Wandhöhe gilt das Maß der Hinterkante des erschließenden, öffentlichen Gehwegs / Platzes bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. 3. Stellplätze Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, auf den da- für festgesetzten Flächen und in Tiefgaragen zulässig. 4. Nebenanlagen Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beschränkt auf: Abfallbehälterstandplätze, Kinderspieleinrich- tungen und unüberdachte Pergolen; außerdem Terrassen mit je einer Tiefe von maximal 3 m – gemessen ab hinterer Baugrenze. Es ist je Gebäude nur eine Gartenhütte bis max. 12 m³ und nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. 5. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Bäume: An den im Bebauungsplan ausgewiesenen Baumstandorten sind standorttypi- sche, mittelkronige Laubbaumarten zu pflanzen. Diese und die in der Planzeich- nung gekennzeichneten Bäume sind zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang durch standortgerechte mittelkronige Laubbäume zu ersetzten. Geringfügige Abweichungen von den eingetragenen Baumstandorten können in begründeten Fällen (z.B. Zufahrt, Leitungstrasse, Grenzveränderung) als Ausnah- me zugelassen werden. Tiefgarage: Die nicht überbaubaren Teile der Tiefgarage sind mit 40 cm für Rasen und 60 cm für Sträucher durchwurzelbarer Vegetationstragschicht zu überdecken und zu Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Textfestsetzungen - 5 - begrünen. Dabei sind maximal 2/3 der Flächen mit Rasen, mindestens 1/3 mit Gehölzen zu begrünen. Eine Nutzung dieser Flächen als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. Unbebaute Flächen: Alle unbebauten Flächen sind bis auf die notwendigen Versiegelungen für Wege und Terrassen sowie zulässige Nebenanlagen als Vegetationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Das Anlegen von vegetationslosen Flächen mit Schotter, Kies oder vergleichbaren Materialien, sowie eine Nutzung dieser Flächen als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. 6. Aufschüttungen und Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen sind außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen nicht zulässig. 7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte In der Fläche mit Geh-, Fahr- bzw. Leitungsrechten sind Geh-, Fahr- und Lei- tungsrechten zugunsten der Versorgungsträger zu begründen. Diese Flächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Textfestsetzungen - 6 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dächer: Es sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° zulässig. Dacheinschnitte sind unzulässig. Dachaufbauten wie Dachgauben, Zwerchgiebel oder Querhäuser dürfen insge- samt nur eine Breite von maximal der Hälfte der jeweiligen Gebäudelänge ein- nehmen. Sie haben zu First und Ortgang und untereinander einen Abstand von mindestens 1m (parallel zur Dachfläche gemessen) einzuhalten. Ausnahme: Die vorgenannten Vorschriften gelten nicht für Kirchengebäude (Kir- che, Gemeindezentrum, Glockenturm). 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig. - Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3. Einfriedigungen Als Einfriedigungen der Wohnbaugrundstücke sind nur geschnittene Laubge- hölzhecken von 1,50 m Höhe zulässig, in die ein Maschendrahtzaun eingezogen werden kann. 4. Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Textfestsetzungen - 7 - 5. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 6. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 7. Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – über Versi- ckerungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gar- tenbewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbo- denschicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deut- schen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Textfestsetzungen - 8 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne Nr. 234 „Landauer Straße, Hertzstraße, Madenburgweg, Postweg (Binsenschlauch Süd)“ vom 23.04.1951 und Nr. 519 „Postweg“ vom 25.02.1977, sowie Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzung“ vom 22.02.1985 werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Karlsruhe, 01.03.2013 Fassung vom 21.01.2014 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner
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Bebauungsplan „Walther-Rathenau- Platz“, Karlsruhe – Nordweststadt beigefügt: Begründung und Hinweise Entwurf Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ....................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................. 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ..................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ........................................................................ 4 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 4 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................ 4 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz, ........... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ..................................... 5 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................. 5 3.5 Belastungen ................................................................................................ 5 4. Planungskonzept ...................................................................................... 5 4.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................................... 7 4.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 7 4.3. Erschließung ............................................................................................... 7 4.3.1 ÖPNV .......................................................................................................... 7 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr .................................................................... 7 4.3.3 Ruhender Verkehr ....................................................................................... 7 4.3.4 Geh- und Radwege ..................................................................................... 8 4.3.5 Ver- und Entsorgung ................................................................................... 8 4.4 Gestaltung .................................................................................................. 8 4.5 Grünordnung, Artenschutz ......................................................................... 8 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ......................................................................... 8 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz .............................................. 8 4.6 Klima .......................................................................................................... 8 5. Umweltbericht .......................................................................................... 9 6. Sozialverträglichkeit ................................................................................ 9 7. Statistik ..................................................................................................... 9 7.1 Flächenbilanz .............................................................................................. 9 7.2 Geplante Bebauung .................................................................................... 9 7.3 Bodenversiegelung .................................................................................... 10 8. Bodenordnung ....................................................................................... 10 9. Kosten ..................................................................................................... 10 10. Finanzierung ........................................................................................... 10 Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 3 - B. Hinweise ................................................................................................. 11 1. Versorgung und Entsorgung ..................................................................... 11 2. Entwässerung ........................................................................................... 11 3. Niederschlagswasser ................................................................................. 11 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ....................................................... 12 5. Baumschutz .............................................................................................. 12 6. Altlasten ................................................................................................... 12 7. Erdaushub / Auffüllungen ......................................................................... 12 8. Private Leitungen ...................................................................................... 12 9. Barrierefreies Bauen .................................................................................. 13 10. Erneuerbare Energien ................................................................................ 13 11. Artenschutz .............................................................................................. 13 Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Durch die Fusion der beiden evangelischen Gemeinden Petrus und Jakobus in der Nordweststadt Anfang 2010 ergeben sich für das Grundstück der bisherigen Pet- rus-Gemeinde mit der bestehenden Petrus-Kirche völlig neue Anforderungen. Dort soll nun ein Gemeindezentrum mit Kirche für die neue Petrus-Jakobus- Gemeinde entstehen. Die evangelische Kirche in Karlsruhe hat deshalb im Sommer 2011 eine Mehr- fachbeauftragung für eine neue Kirche, verschiedene Gemeinderäume, ein neues Pfarramt sowie eine im Süden anschließende Wohnbebauung durchgeführt. Da- bei wurde am 28.09.2011 der Entwurf des Architekten Peter Krebs ausgewählt, mit der Empfehlung, diesen der weiteren Bearbeitung zu Grunde zu legen. Auf diesem Entwurf basiert der vorliegende Angebotsbebauungsplan, der nicht nur die Flächen der evangelischen Gemeinde regelt, sondern auch die Flächen des nördlich gelegenen öffentlichen Walther-Rathenau-Platzes mit seinen Grün- flächen, dem Wochenmarkt und den Spielflächen mit einbezieht. und damit die planungsrechtliche Grundlage für eine spätere Umgestaltung der Anlage bildet. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Planbereich als bestehende „Einrichtung für den Gemeinbedarf“ mit Zweck- bestimmung „religiöse Einrichtung“ dar. Der Bebauungsplan wird Allgemeines Wohngebiet ausweisen, das auch die geplante kirchliche Nutzung mit abdeckt. Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt, ist der Flächennutzungsplan nach Inkrafttreten des Bebauungs- plans im Wege der Berichtigung anzupassen. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet gelten derzeit die Bebauungspläne Nr. 234 „Landauer Straße, Hertzstraße, Madenburgweg, Postweg (Binsenschlauch Süd)“ vom 23.04.1951 und Nr. 519 „Postweg“ vom 25.02.1977, sowie Nr. 614 „Nutzungsartfestset- zung“ vom 22.02.1985. Diese Bebauungspläne werden im Bereich des vorlie- genden Bebauungsplanes aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Nordweststadt. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 5 - Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz, Das Plangebiet liegt auf der Niederterrasse des Rheins in der Karlsruher Hardt. Der Buchen-Eichenwald bildet die heutige potentiell natürliche Vegetation. Der Boden ist kiesig oder sandig und ist, soweit nicht bereits versiegelt, antropogen überformt. Im Plangebiet sind keine geschützten Biotope und Lebensraumtypen vorhanden. Streng geschützte Arten sind nicht zu erwarten. Eine vertiefte artenschutzrechtli- che Prüfung ist deshalb nicht erforderlich. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ge- nügt es, die entfallenden Bäume hinsichtlich vorhandener Fledermaushöhlen zu überprüfen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Auf dem Grundstück befindet sich zurzeit die bestehende Petrus-Kirche mit Sozi- alräumen und einem Kindergarten mit baumbestandenen Freiflächen, sowie ein asphaltierter Platz, auf dem ein Wochenmarkt stattfindet. Die restlichen Grünflä- chen dienen als Spielmöglichkeit. Nördlich des Plangebiets befindet sich ein evangelischer Schülerhort, im Westen und Süden schließt sich Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist über die Wilhelm-Hausenstein-Allee und die Bienwaldstra- ße auf seiner Ost- und West-Seite zu erreichen. Das Gebiet ist verkehrlich vollkommen erschlossen. Eine Versorgung mit Wasser und Gas ist vorhanden. Für die Stromversorgung gibt eine vorhandene Niederspannungsfreileitung, die auch der Versorgung des Wochenmarktes und dessen Beleuchtung dient. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke befinden sich zum Großteil im Eigentum der Stadt Karlsruhe, zu einem kleineren Teil im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde Karlsruhe. 3.5 Belastungen Vorbelastungen in größeren Umfang liegen nicht vor. Ebenso gibt es keine Hin- weise, die einen Altlastenverdacht begründen. Die Klimafunktionskartierung der Tragfähigkeitsstudie für Karlsruhe vom 14.02.2011 weist das Gebiet als Siedlungsraum mit mäßiger bioklimatischer Be- lastung und günstigeren Bedingungen mit einer mittlere Empfindlichkeit gegen- über Nachverdichtung bei Beachtung klimaökologischer Aspekte aus. 4. Planungskonzept Grundlage für das Planungskonzept war zunächst der Entwurf des Architekten Peter Krebs, der in einen allgemeinen Angebotsbebauungsplan umgesetzt wurde. Die geplante Kirche wird als solche Bestandteil eines Allgemeinen Wohngebiets, in welchem Kirchliche Nutzungen generell allgemein zulässig sind. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 6 - Nach dem Entwurf von Peter Krebs wird das Gemeindezentrum mit Kirche und Gemeindehaus auf einem lang gestreckten Baufeld über die gesamte Breite der Grundstücksfläche in Ost-West-Richtung vorgesehen. Es grenzt südlich an den Walther-Rathenau-Platz an, über den die fußläufige Erschließung erfolgt. Im Süden des Gemeindezentrums schließt die neue Wohnbebauung an mit ei- nem Feld, das den Auftakt für den weiter südlich gelegenen Wohnbaubestand bildet. Es entsteht eine eindeutige Trennung und Zonierung auf dem Grundstück, die eine unabhängige und freie Entwicklung der Wohnbebauung erlaubt und das Gemeindezentrum sinnfällig an der Nahtstelle zwischen Platz und Wohnbebau- ung anordnet. So kommt es nicht zu Beeinträchtigungen zwischen Wohnnutzung und Gemeindehausnutzung. Die Zufahrten in die Tiefgarage und zu den Park- plätzen erfolgen gebündelt von Westen über die Bienwaldstraße. Die Kirche liegt an der Ostseite des Baufeldes und setzt mit der hohen Altarwand ein Zeichen an der Wilhelm-Hausenstein-Allee. Es folgt nach Westen der zentrale Gemeindehof, über den Kirche und Gemeindehaus erschlossen sind und der ge- genüber der Kirche an der Westseite des Innenhofs liegt. Parkplätze und der Glo- ckenturm schließen das Baufeld nach Westen ab. Mit den geneigten Dachflächen fügt sich das Gemeindezentrum in die Umge- bung ein. Gleichzeitig entsteht ein eigenständiges, charakteristisches Bild des neuen Ensembles im städtischen Zusammenhang am Walter-Rathenau-Platz. Der zentrale Innenhof bindet die Kirchen- und Gemeindehausnutzung zu einem Ort für ein lebendiges Gemeindeleben zusammen. Zur Deckung des Bedarfs an öffentlichen Grün- und Spielflächen in diesem Ge- biet wird ein Großteil der Flächen als öffentliche Grünfläche, teilweise mit Baum- bestand gesichert, in deren Bereich Spielplatznutzungen bzw. ein Ballspielplatz zugelassen werden. Für den Spielplatz soll die Option offen gehalten werden, ihn über die bestehende Tischtennisplatte hinaus sowohl für kleinere Kinder als auch für ältere Menschen zu entwickeln. Bei dem Ballspielplatz handelt es sich auf kei- nen Fall um einen Bolzplatz. Spiele sind hier vorgesehen wie Federball, Ballspiel mit kleineren Kindern, jedoch keine Spielgeräte. Der bereits vorhandene Marktplatz mit der Wochenmarktnutzung soll im Rahmen der Planung gesichert werden. Der Bebauungsplan setzt für die Planung des Walther-Rathenau-Platzes einen groben rechtlichen Rahmen. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll nach Fertig- stellung der Kirche mit Beteiligung der Bürgerschaft erfolgen. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 7 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Als Nutzungsart wird entsprechend der näheren Umgebung Allgemeines Wohn- gebiet (WA) festgesetzt. Im Rahmen des hier zulässigen Nutzungskatalogs ist auch der Bau der Kirche mit den Gemeinderäumen zulässig. Tankstellen und Gartenbaubetriebe sollen auch nicht ausnahmsweise zulässig sein, da die Wohnnutzung nicht zusätzlich beeinträchtigt werden soll bzw. diese nicht der Maßstäblichkeit des Gebietes entsprechen . 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt, was der von der Baunutzungsverordnung für Allgemeines Wohnge- biet vorgesehenen Obergrenze entspricht. In Anpassung an die Maßstäblichkeit der Umgebung sollen für die Wohnbebau- ung zwei Geschosse mit zusätzlichem Dachgeschoss ermöglicht werden, was sich in der festgesetzten Wandhöhe von maximal 7,50 m niederschlägt. Für das von der evangelischen Kirche geplante Kirchengebäude sind die Wand- höhen - speziell für diese Nutzung - als Ausnahmen zugelassen. Den Erfordernis- sen der Kirchengebäude entsprechend, die einen erhöhten Stellplatzbedarf und Bedarf an Begegnungsflächen mit sich bringen, wird die durch Garagen, Zufahr- ten, Tiefgaragen und Nebenanlagen maximal zu versiegelnde Flächen im Sinne des § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung ebenso als Ausnahme auf eine Grund- flächenzahl von 0,75 festgesetzt. 4.3. Erschließung 4.3.1 ÖPNV Das Plangebiet ist durch den vorhandenen öffentlichen Nahverkehr mit zwei Bus- linien und einer S-Bahnlinie bereits sehr gut erschlossen. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung des Plangebietes ist bereits durch die Wilhelm-Hausenstein-Allee und die Bienwaldstraße im Osten und Westen ausreichend gewährleistet. Die interne Erschließung erfolgt zusätzlich durch einen privaten Erschließungs- weg, der Wilhelm-Hausenstein-Allee und die Bienwaldstraße verbindet. Die Tief- garage wird von der Bienwaldstraße her angefahren. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die baurechtlich notwendigen Stellplätze für die Besucher des Gemeindezent- rums werden auf einem Parkplatz westlich des Hauptgebäudes und als Längspar- kierung entlang des Erschließungsweges auf dem Grundstück der Kirche nach- gewiesen. Die Stellplätze für die Wohnbebauung sollen in einer gemeinsamen Tiefgarage unterhalb der Wohnhäuser untergebracht werden. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 8 - 4.3.4 Geh- und Radwege Die Erschließungsstraßen des Gebiets werden von Gehwegen flankiert. Entlang der Wilhelm-Hausenstein-Allee verläuft ein separater Geh- und Radweg. Zusätz- lich verbindet ein Geh- und Radweg südlich der geplanten Wohnbebauung die Bienwaldstraße mit der Wilhelm-Hausenstein-Allee. Diese im Bestand vorhandene Erschließung ist auch für die geplante Bebauung ausreichend. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Die bestehende Freileitung soll mit der Bebauung entfernt und durch ein Nieder- spannungskabel ersetzt werden. Ein vorhandener Freileitungsmast im Weg zwi- schen Post- und Bienwaldstraße wird im Zuge der Umstellung von Freiliegung auf Kabel voraussichtlich bis Ende 2013 entfernt. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wassergesetzes zur Versickerung gebracht, Wege und Durchfahrten soweit ver- tretbar mit wasserdurchlässigen Belägen angelegt werden. 4.4 Gestaltung In Anpassung an die Umgebung werden Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° - 35° festgesetzt. Für unbebaute Flächen, Nebenanlagen und Werbeanlagen wurden die städti- schen Standards auf dieses Gebiet angewendet. 4.5 Grünordnung, Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Der Walter-Rathenau-Platz ist als Quartiersplatz, als Treffpunkt beim Einkaufen, zum Spielen und Aufenthalt im Grünen entstanden. Mit seinen auffällig weiß und gelb blühenden Trompetenbäumen im Nordwesten übernimmt er auch die Funk- tion eines Schmuckplatzes, während die Bepflanzung der Straßenseite mit Eichen und Hainbuchen standorttypisch ist. Ziel der Planung ist es, diesen Baumbestand weitgehend zu erhalten. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz Im Zuge der Umgestaltung des Kirchengeländes erfolgt ein Eingriff in den Baum- bestand. Auch findet gegenüber dem derzeitigen Bestand eine zusätzliche Ver- siegelung statt. Da es sich bei vorliegendem Bebauungsplan jedoch um einen Be- bauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des §13 a BauGB handelt, ist ein Ausgleich nicht erforderlich. Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen derzeit nicht. Die entfallenden Bäume sollten vorsorglich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nochmals auf artenschutzrelevante Arten untersucht werden. (s. a. Hinweise) 4.6 Klima Die evangelische Kirche beabsichtigt einen Anschluss sämtlicher Gebäude an die im Gebiet vorhandene Fernwärme und garantiert damit einen schonenden Um- gang mit Ressourcen und eine emissionsarme Energieversorgung. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 9 - Aufgrund der bisher mäßigen bioklimatischer Belastung des Gebiets mit einer mittlere Empfindlichkeit gegenüber einer Nachverdichtung ist eine mäßige Nach- verdichtung wie vorgesehen klimatisch unproblematisch. Die niedrige offene Wohnbebauung und die luftdurchlässige Form des geplanten Kirchengebäudes zusammen mit der Sicherung der Freiflächen des Walther-Rathenau-Platzes lassen weiterhin eine gute Durchlüftung zu. Die Festsetzungen zur Begrünung gewähr- leisten, einen hohen klimagünstigen Grünanteil und verhindern das Anlegen von vegetationslosen Flächen mit Schotter, Kies oder vergleichbaren Materialien. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprü- fung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: ▪ Ausbau eines bestehenden Gebietes und damit Nutzung der bereits vorhan- denen Verkehrs- und sonstigen Infrastruktur ▪ Durch die Konzentration von Siedlungsflächen im Nahbereich der Haltepunk- te ÖPNV Vermeidung einer Struktur, die den privaten Pkw erforderlich macht ▪ Förderung eines Gemeinwesens mit wirksamen Nachbarschaften, Förderung der Kommunikation im Quartier und der Stadtteilkultur durch Bereitstellung und Sicherung quartiersbezogener, gut zugänglicher Infrastrukturangebote, Kultur- und Kommunikationsangebote, Treffpunkte, Erholungsflächen sowie Flächen für Freizeitaktivitäten. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz A llg e m e in e s W o h n g e b ie tc a . 3 .6 0 0m²3 3 ,6 % Ö ffe n tlic h e G rü n flä c h e nc a . 4 .0 0 0m²3 7 ,4 % Ö ffe n tlic h e V e rk e h rs flä c h e nc a . 3 .1 0 0m²2 9 ,0 % G e s a m tc a . 1 0 .7 0 0m²1 0 0 ,0 0 % 7.2 Geplante Bebauung A n z a h lW o h n e in h e ite nB ru tto g e s c h o s s flä c h e G e s c h o s s w o h n u n g s b a u5181 6 1 1 m ² Eine Kirche mit Gemeindezentrum Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 10 - 7.3 Bodenversiegelung 1 G e s a m tflä c h ec a .1 0 .7 0 0m²1 0 0 ,0 0 % D e rze itig e V e rs ie g e lu n gc a .4 .3 0 0m²4 0 ,1 9 % D u rc h d e n B e b a u u n g s p la n m a x. zu lä s s ig e ve rs ie g e lte F lä c h e c a .5 .8 0 0m²5 4 ,2 1 % Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahr- ten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. 8. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans soll die notwendige Grundstücksneu- ordnung durch Grundstückstausch erfolgen. 9. Kosten Durch Erschließung und Baumaßnahmen entstehen der Stadt Karlsruhe keine Kosten. Die Kostenübernahme durch die Evangelische Kirche wird im Rahmen ei- nes städtebaulichen Vertrags geregelt. Kosten können je nach weiterer Ausgestaltung durch eine Neugestaltung des Walther-Rathenau-Platzes entstehen. Diese sind erst nach Konkretisierung der Planung zu beziffern. 10. Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksich- tigen. Karlsruhe, 21.01.2014 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 11 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bau- vorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 12 - Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Mel- dung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidi- um einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ 21.01.2014 Begründung - 13 - 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Artenschutz Die entfallenden Bäume sollten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens noch auf artenschutzrelevante Arten untersucht werden.
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GPLNG 24233 24259 24244 24209/1 26977 26978 24254 24245 24246 24253 26971 26988 26983 26980 22803/13 24219 24226 24201 24240 24229 24241 24211 24248 26985 26986 24268 24404 24260 26976 24206 24207 26853 26861 24225 24217 24215 24427 24202 24242 26972 26974 26975 24249 26984 24227 24232 24270 24417 24216 24228 24230 24255 26979 26981 19581 24223 24224 24231 24267 24239 24269 24214 24213 24219 24258 24252 24204 26970 26973 24205 24208 22810 24209 24249/1 26863/1 26863 26862 26865 24203 24212 24257 24256 24243 24247 26982 26855 3 9 6 48 15 25 4 6a 12 17 35 49 29 39 4 18 23 2 13 37 14 15 23 24 25 14 1 8 19 21 28 31 34 57 16 27 31 16 7 20 29 22 45a 26 32 50 53 27 11 30 33 51 55 33 35 10 2 2b 5 2a 45 10 47 52 13 11 17 28 Whs WGhs Whs Whs Schu Whs Gar Whs Whs Whs Whs Schu Whs Gar Whs Gar Whs Gar Whs Gar Whs Gar Gar Schu Gar Whs Gar Gar Gar Gar Whs Gar Gar Whs Tkst Gar Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Gar Gar Gar Whs Gar Gar Kirche Btrg Wkst Whs Whs Gar Gar Whs Gths Whs Whs Whs Gar Whs Gar Gar Tgar Whs Whs Whs Gar Gar Whs Whs Gar Whs Whs Gar Stall Whs Gar Whs Tgar Tgar Tgar Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Wkst Whs Whs Gar Gdehs Whs Schu Gar Whs Gar Whs Tgar Tgar Gar Gar Whs Gar Whs Whs Stall Whs Stall Whs Whs Kiga WC Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Schu Whs Whs Gar Gar Whs Gar Wkst Gar Whs Gar Whs Gar Whs Gar Tgar Gar Whs GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW Pl GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFGI Anl GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S Anl GFW GFW GFW GFW Weg GFW GFW GFW GFW GFW GFW Anl GFW GFW GFW S GFW GFW Anl GFW GFW GFW GFW GFW S GFW Anl *)g *)g GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW Weg GFW GFW S GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW Weg %LHQZDOGVWUDH %LHQZDOGVWUDH +DPEDFKHU6WUDH Postweg Walther-Rathenau-Platz 6WUHVHPDQQVWUDH Petruskirche Marktplatz P P P P St St GGau Wilhelm-Hausenstein-Allee WA 0,4 o '1 7,40m Liegenschaftsamt gefertigt am 15.03.2012 SD 3,50 V V gr,fr,lr BEBAUUNGSPLAN Fassung: 01.03.2013 / 18.06.2013 / 26.08.2013 / 21.01.2014 STADT KARLSRUHENORDWESTSTADT - Entwurf - Dr. Frank Mentrup 2EHUEUJHUPHLVWHU $EV6DW]%DX*%$EV/%2 24.09.2013$EV%DX*%$EV/%2 $EV%DX*%$EV/%2 6DW]XQJVEHVFKOXVVJHPl gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJJHPl $EV%DX*%$EV/%2 am am vom bis am 04.11.201306.12.2013 des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, am ab $EV%DX*%24.09.2013 $XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVJHPl Billigung durch den Gemeinderat XQG$XVOHJXQJVEHVFKOXVVJHPl 'HU%HEDXXQJVSODQXQGGLH|UWOLFKHQ%DXYRUVFKULIWHQVLQGXQWHU%HDFKWXQJ In Kraft getreten $EV6DW]%DX*%$EV/%2 mit der Bekanntmachung Beim Stadtplanungsamt zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten STADTPLANUNGSAMT: M 1:500 KARLSRUHE, 01.03.2013 Walther-Rathenau-Platz Allgemeines Wohngebiet Bauweise: offen Baugrenze 6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH Parkanlage Spielplatz Ballspielplatz 9HUNHKUVIOlFKHEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJ0DUNWSODW] *HK)DKU/HLWXQJVUHFKW]XJXQVWHQGHU9HUVRUJXQJVWUlJHU WA Fahrbahn Geh- und Radweg HQWIDOOHQGH%lXPH G+R Marktplatz 9HUNHKUVJUQ =HLFKHQHUNOlUXQJ 1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB o gIIHQWOLFKH3DUNLHUXQJVIOlFKH P gIIHQWOLFKH*UQIOlFKH *5=*UXQGIOlFKHQ]DKO 0,4 PD[LPDOH:DQGK|KHLQ0HWHUQDOV+|FKVWPD WH 7,40 =XHUKDOWHQGH%lXPH =XSIODQ]HQGH%lXPH St6WHOOSOlW]H Gemeinschaftsgarage unterirdisch GGau gUWOLFKH%DXYRUVFKULIWHQQDFK/%2 Dachform - Satteldach Dachneigung Firstrichtung SD '1 :DQGK|KH Nutzungsart *UXQGIOlFKHQ]DKO Bauweise Dachneigung Nutzungsschablone Dachform 3. Sonstige Planzeichen EHU0HWHU+|KHIUHL]XKDOWHQVLQG )OlFKHQGLHYRQ%HEDXXQJXQG%HSIODQ]XQJ V gr,fr,lr *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKHV NORDWESTSTADT Stadtplanausschnitt 1 : 10 000
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“, Karlsru- he-Nordweststadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2014/0364 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“, Karlsruhe-Nordweststadt, vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des Planentwurfes vom 01.03.2013 in der Fassung vom 21.01.2014 und den ergänzenden Ausfüh- rungen in der Vorbemerkung zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bür- germeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entschei- dung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“, Karlsruhe-Nordweststadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Lan- desbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Ver- bindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Neu- fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Walther-Rathenau-Platz“ zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen ge- mäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungs- planes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbin- dung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selbständige Sat- zung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 01.03.2013 in der Fassung vom 21.01.2014. Sie sind Bestandteil dieser - 2 - Satzung. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit Datum vom 21.01.2014 beigefügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf: Dem möchten Sie auch alle sofort begeistert zustimmen. - Das ist der Fall. Dann stelle ich auch da einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. April 2014