Repowering der Windkraftanlagen auf dem "Energieberg"
| Vorlage: | 2014/0363 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.01.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Grünwinkel, Knielingen, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.03.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 21.01.2014 eingegangen: 21.01.2014 Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.03.2014 2014/0363 28 öffentlich Dez. 1 Repowering der Windkraftanlagen auf dem "Energieberg" 1. Liegen der Stadtverwaltung konkrete Kenntnisse über Repowering-Pläne der Betreiber vor? Die Betreibergesellschaft Windmühlenberg Windkraftanlage GmbH & Co. KG hat die Stadtverwaltung im Dezember 2012 darüber informiert, dass im Zuge eines sog. Repowerings zwei der vorhandenen drei Windräder auf dem Energieberg abgebaut und durch eine größere Windenergieanlage mit ca. 3 MW Leistung ersetzt werden sollen. Seither gab es unter anderem Gespräche mit der unteren Immissionsschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst unter Beteiligung weiterer Dienststellen über den erforderli- chen Umfang und Inhalt des notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- antrags sowie Kontakte mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, dem Amt für Abfallwirtschaft, dem Liegenschaftsamt und den Stadtwerken. 2. Wurde ein Antrag auf Genehmigung von Repowering-Maßnahmen gestellt? Ein Genehmigungsantrag liegt noch nicht vor, befindet sich aber nach Angaben der Be- treibergesellschaft in Vorbereitung. 3. In welchem Umfang ist ein Repowering der bestehenden Windkraftanlagen auf dem „Energieberg“ möglich? Der genehmigungsrechtlich zulässige Umfang richtet sich nach § 6 Bundes-Immis- sionsschutzgesetz, wonach die Genehmigung zu erteilen ist, wenn die immissionsschutz- rechtlichen Betreiberpflichten erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, z. B. des Bauplanungsrechts und des Naturschutzes, nicht entgegenstehen. Seite 2 Der "Energieberg" ist im Entwurf des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie, dem der Gemeinderat am 18.02.2014 zugestimmt hat, als bestehender Windenergiestandort mit der Möglichkeit des Repowerings dargestellt. Eine ansonsten mit der Teil-Flächennut- zungsplanung verbundene Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB gilt somit hier nicht, so dass die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beurteilung als sog. privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB vorliegen. Die Prüfung weiterer Genehmigungsvoraussetzungen kann erst nach Erhalt konkreter Antragsunterlagen erfolgen. 4. Bestehen Hinweise auf mögliche statische Probleme bzw. Beeinträchtigun- gen der Standfestigkeit der Anlagen bei einem Repowering aufgrund der vor- liegenden Bodenbeschaffenheit? Für die Errichtung des neuen, größeren Windrads ist ein Eingriff in den Deponiekörper der ehemaligen Hausmülldeponie West notwendig, der die vorherige Durchführung eines abfallrechtlichen Anzeige- oder Genehmigungsverfahrens nach § 35 Kreislaufwirtschafts- gesetz beim Regierungspräsidium als zuständiger höherer Abfallrechtsbehörde voraus- setzt. Die Anforderungen an eine sichere Durchführung dieses baulichen Eingriffs - auch unter Standsicherheitsgesichtspunkten - müssen zunächst in diesem Verfahren beurteilt werden. Ergänzend ist für die Neuerrichtung eines Windrads nach Genehmigungserteilung eine Baufreigabe erforderlich. Diese wiederum setzt eine erfolgreiche bautechnische Prüfung der statischen Nachweise durch einen unabhängigen Prüfingenieur voraus. 5. Sind zusätzliche Immissionen oder Schattenwürfe für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile Knielingen, Mühlburg, Grünwinkel und Daxlan- den durch ein Repowering zu erwarten? Die Betreibergesellschaft ist darüber informiert, dass der Genehmigungsantrag u. a. eine Schallimmissions- sowie eine Schattenwurfprognose enthalten muss. Da die Unterlagen noch nicht vorliegen, können die zu erwartenden Effekte noch nicht beurteilt werden. Sofern das Vorhaben in der Gesamtschau genehmigungsfähig ist, wird die Einhaltung der einschlägigen Grenz- bzw. Richtwerte für Lärm und Beschattungsdauer durch entspre- chende Nebenbestimmungen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid sichergestellt. Seite 3 6. Welche artenschutzrechtlich schützenswerte Vögel und sonstige Tiere sind von einem Repowering betroffen? Ein Repowering kann grundsätzlich zu Konflikten mit windkraftsensiblen Vogel- sowie Fledermausarten führen. Das größte Konfliktpotential am betreffenden Standort dürfte aus der Nähe der nordwestlich angrenzenden Schutzgebiete und der Müllumladestation am Fuße der Deponie resultieren, da letztere Futterquelle u. a. für windkraftsensible Vo- gelarten ist. Die Windmühlenberg Windkraftanlage GmbH & Co. KG hat eine fachgutachterliche Un- tersuchung in Auftrag gegeben, die im April 2013 begonnen wurde und noch bis April 2014 andauern soll. Nach den der Stadtverwaltung bislang bekannten vorläufigen Ergeb- nissen sind im Untersuchungsraum verschiedene windkraftsensible Vogelarten festge- stellt worden (u. a. Rohrweihe, Wanderfalke, Kormoran, Rotmilan, Baumfalke, Graureiher, Schwarzmilan, Weißstorch), die das Gebiet unterschiedlich intensiv nutzen. Eine erhöhte Gefährdungssituation könnte insbesondere für die Arten Schwarzmilan und Weißstorch gegeben sein. Ferner wurden im Untersuchungsgebiet im Zeitraum April 2013 bis Okto- ber 2013 zwölf Feldermausarten nachgewiesen. Betriebsbedingte Auswirkungen zeich- nen sich demnach vor allem für die Arten Abendsegler, Kleinabendsegler, Zweifarb-, Rauhaut-, Mücken-, Langohr- und Zwergfledermaus ab. Das Kollisionsrisiko von Fleder- mäusen kann erfahrungsgemäß durch tages- und/oder jahreszeitliche Abschaltalgorith- men stark verringert werden. Im Zuge der derzeit laufenden Erstellung der Antragsunterlagen für das immissions- schutzrechtliche Genehmigungsverfahren werden auch Vorschläge für ein Vermeidungs- und Minimierungskonzept erarbeitet, mit dem ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote voraussichtlich verhindert werden kann. Der Umwelt- und Arbeitsschutz erarbei- tet gemeinsam mit dem Vorhabensträger Wege, die eine Genehmigung des Vorhabens ermöglichen können. 7. Unterstützt die Stadtverwaltung ein Repowering der bestehenden Anlagen? Falls ja, aus welchen Gründen? In welcher Form wurden bzw. werden Bür- gerbeteiligungsmaßnahmen durchgeführt? Das Repowering der bestehenden Anlagen wird seitens des Bürgermeisteramts unter- stützt. Auch der Gemeinderat hat sich in seinen bisherigen Beratungen zum Teil- Flächennutzungsplan mehrheitlich für das bisherige Konzept ausgesprochen. Seite 4 Bei dem durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren handelt es sich um sog. vereinfachtes, also rein behördeninternes Verfahren, bei dem die ein- schlägigen Vorschriften keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsehen. Nach Einreichung der Antragsunterlagen plant die Windmühlenberg Windkraftanlage GmbH & Co. KG in Eigenregie mindestens eine, evtl. sogar mehrere öffentliche Informati- onsveranstaltungen, u. a. im Rahmen des 16. Tages der Erneuerbaren Energien Ende Juni 2014. Ferner ist vorgesehen, die Presse über das Vorhaben zu informieren und auch eine Bürgerbeteiligungsmöglichkeit am Windrad anzubieten.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (C’DU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 21. Januar 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 59. Plenarsitzung Gemeinderat 18.03.2014 2014/0363 28 öffentlich Repowering der Windkraftanlagen auf dem „Energieberg“ 1. Liegen der Stadtverwaltung konkrete Kenntnisse über Repowering-Pläne der Betreiber vor? 2. Wurde ein Antrag auf Genehmigung von Repowering-Maßnahmen gestellt? 3. In welchem Umfang ist ein Repowering der bestehenden Windkraftanlagen auf dem „Energieberg“ möglich? 4. Bestehen Hinweise auf mögliche statische Probleme bzw. Beeinträchtigungen der Standfestigkeit der Anlagen bei einem Repowering aufgrund der vorliegenden Bodenbeschaffenheit? 5. Sind zusätzliche Immissionen oder Schattenwürfe für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile Knielingen, Mühlburg, Grünwinkel und Daxlanden durch ein Repowering zu erwarten? 6. Welche artenschutzrechtlich schützenswerte Vögel und sonstige Tiere sind von einem Repowering betroffen? 7. Unterstützt die Stadtverwaltung ein Repowering der bestehenden Anlagen? Falls ja, aus welchen Gründen? In welcher Form wurden bzw. werden Bürgerbeteiligungsmaßnahmen durchgeführt? Sachstand/Begründung: Auf dem sogenannten „Energieberg“ im Rheinhafengebiet werden derzeit Windkraftanlagen betrieben. Als ausgewiesenes Windschwachgebiet ist Karlsruhe zur Energiegewinnung durch Windkraftanlagen weitestgehend ungeeignet, wie sich zuletzt erneut im Verfahren für die Neuaufstellung des Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ bestätigte. Die Windkraftanlagen auf dem Energieberg können technisch gesehen grundsätzlich einem Repowering zugeführt werden, um eine erhöhte Stromgewinnung zu ermöglichen. Bei einer solchen Maßnahme, die eine erhebliche Vergrößerung der Rotoren beinhaltet, sind steigende Immissionsbelastungen und verstärkte Schattenwürfe für die die in den angrenzenden Stadtteilen lebenden Bürgerinnen und Bürger zu erwarten. Fraglich ist zudem, inwieweit die Standfestigkeit der größeren Anlagen und der damit einhergehenden steigenden Kräftewirkung auf der aus Abfällen bestehenden Auffüllung Seite 2 __________________________________________________________________________________________ gewährleistet werden kann und welchen Einfluss ein mögliches Repowering auf artenschutzrechtliche schützenswerte Vögel und sonstige Tiere hat. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Detlef Hofmann Dr. Albert Käuflein Tilman Pfannkuch Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. März 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 59. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. März 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 28 der Tagesordnung: Anfrage der Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz, der Stadträte Detlef Hofmann, Dr. Albert Käuflein und Tilman Pfannkuch (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 21. Januar 2014 Repowering der Windkraftanlagen auf dem „Energieberg“ Vorlage: 2014/0363 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. April 2014