Sicherstellung der Karlsruher Trinkwasserversorgung
| Vorlage: | 2014/0360 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.01.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtwerke |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 21. Januar 2014 eingegangen: 21. Januar 2014 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2014/0360 26 öffentlich Dez.4 Sicherstellung der Karlsruher Trinkwasserversorgung 1. Welche Strategien verfolgen Stadtverwaltung und Stadtwerke aktuell, um die Karls- ruher Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen? Bisherige Strategie: Bereits 1993 wurde eine Wasserbedarfsprognose erstellt, auf deren Grundlage dann 1996 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) das Wasserschutzgebiet Kastenwört aus- gewiesen wurde. Im Anschluss daran wurden die Grundlagen für die umfangreichen Un- terlagen zur Beantragung der wasserrechtlichen Bewilligung des Wasserwerkes Kasten- wört erarbeitet und im April 2009 von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH (SWK) als Vor- habensträger beim für das Verfahren zuständigen Landratsamt Karlsruhe eingereicht. Diese Antragsunterlagen tragen dem Umstand Rechnung, dass der Klimawandel gerade in Karlsruhe im Prognosehorizont bis 2040 deutliche Auswirkungen auf die Trinkwasser- versorgung haben wird. So ist nach den Berechnungen des Landesamtes für Umweltmes- sungen (LUBW) davon auszugehen, dass beispielsweise die Hitzeperioden deutlich zu- nehmen. Dies bedeutet für die Stadt Karlsruhe, dass Tage mit extrem hohem Wasserbe- darf über längere Zeit in Folge auftreten. Diesen Sachverhalt berücksichtigt die dem Wasserrechtsantrag beigefügte und zwischen den SWK und den Referaten 51 und 52 des Regierungspräsidiums abgestimmte Wasser- bedarfsprognose mit dem Planungshorizont bis 2040. Der Gutachter zeigte auf, dass zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung an den zu erwartenden Hitzeperioden eine Wassermenge von bis zu 172.000 m³/d benötigt wird, deren Bereitstellung eine Wasser- werkskapazität in einem Wasserwerk Kastenwört von 5,2 Mio. m³/a erfordert. Die durchgeführten Untersuchungen und die Bewertungen der Umweltgutachter der SWK legen dar, dass aus Sicht des Vorhabensträgers die Förderung dieser Wassermengen bei der Durchführung verschiedener Maßnahmen ohne erhebliche Auswirkungen naturver- träglich möglich ist. Status Quo: Die Trägerbeteiligung ergab, dass die im Wasserrechtsantrag dargelegten Progno- sen/Ergebnisse/Bewertungen insbesondere von der höheren Naturschutzbehörde und den Naturschutzverbänden sowohl grundlegend als auch in Detailaspekten in Zweifel ge- zogen werden. Diese Zweifel konnten auch durch intensiven Austausch und Gespräche auf allen administrativen Ebenen in den vergangenen zwei Jahren nicht ausgeräumt wer- den. Darüber hinaus wurde eine ca. 250-seitige Synopse erstellt, in der die Fachgutachter Seite 2 die Bewertung der SWK nochmals untermauert haben, auch wenn es damit nicht gelang, die grundlegenden Bedenken der höheren Naturschutzbehörde auszuräumen. Es wird vor allem ein Ausnahmeverfahren nach § 34 BNatschG gefordert. In diesem Aus- nahmeverfahren müsste nachgewiesen werden, dass es zu dem beantragten Wasserwerk genau an dieser Stelle und mit dieser Entnahmemenge keine zumutbare Alternative gibt. Es ist derzeit nicht zu erkennen, ob die höhere Naturschutzbehörde die vorgetragenen Argumente der SWK im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach BNatschG akzep- tieren könnte. Die Wahrscheinlichkeit, das Ausnahmeverfahren zu bestehen, wird seitens des Antragsstellers und aller beteiligten Gutachter aus diesen Gründen als gering einge- stuft. Darüber hinaus ist ein hoher, voraussichtlich mehrjähriger, kostenaufwändiger Ab- stimmungsprozess mit den Behörden erforderlich, dessen Ausgang zweifelhaft bleibt. Dies bringt die SWK nunmehr unter starken Handlungsdruck, da sich die dem Wasser- rechtsantrag unterlegten Prognosen für den Klimawandel laufend bestätigen (z. B. LUBW- Studie zur zukünftigen Klimaentwicklung in Baden-Württemberg vom Februar 2013 und der BNN-Artikel „Mehr Hitzetage und mehr Tropennächte – Region vom Klimawandel be- sonders betroffen“ vom 07.08.2013) und aufgrund des Versorgungsauftrages die Notwen- digkeit der rechtzeitigen Schaffung von Kapazitäten für die Deckung des prognostizierten Trinkwasserbedarfes dringend erforderlich ist. Künftige Strategie: Die SWK haben bislang den Wasserrechtsantrag Kastenwört zielstrebig verfolgt, da dieser unter Abwägung aller Kriterien sowie aus Sicht der Daseinsvorsorge die optimale und nachhaltigste Variante vor allem hinsichtlich der Redundanz und Versorgungssicherheit darstellt. Da eine Genehmigung, wie oben beschrieben, hierfür nicht absehbar ist, aber dringend Bedarf für die Schaffung der notwendigen Kapazitäten besteht, müssen die SWK nun vorrangig die vorhandenen Wasserwerke bis zur wasserrechtlich genehmigten Ent- nahmemenge baulich und funktional erweitern (z. B. durch den Neubau von Aufberei- tungsanlagen und Behältern). Dies bedeutet allerdings, dass mit der Anpassung der be- stehenden Wasserwerke die bisherigen Kriterien für die Versorgungssicherheit nicht in vollem Umfang erreicht werden können. Die SWK sehen aufgrund des Verhandlungsstan- des, deren Perspektiven und des Zeitdruckes hierzu keine Alternative. Es wird deshalb von Seiten der SWK in Übereinstimmung mit dem Regierungspräsidium angestrebt, den Wasserrechtsantrag für das Wasserwerk Kastenwört in seiner jetzigen Planungsreife aufrecht zu erhalten, aber ruhen zu lassen, bis das Ergebnis der Überprü- fung der Verstärkung der bestehenden Wasserwerke vorliegt. Ebenso soll das Wasser- schutzgebiet Kastenwört erhalten bleiben. Ein Bau des Wasserwerkes Kastenwört wäre allerdings aus Sicht der SWK in Zukunft in jedem Falle dann erforderlich, wenn sich der notwendige Ausbau vorhandener Wasserwerke aus technischen, rechtlichen oder auch naturschutzfachlichen Gründen als nicht umsetzbar erweisen sollte. Weiterhin sind Ein- schränkungen qualitativer oder quantitativer Art in den Einzugsgebieten der bestehenden Wasserwerke nicht gänzlich auszuschließen. Das Wasserwerk Durlacher Wald muss dann allerdings mit dem bestehenden Wasser- recht weiter betrieben werden, da die gutachterlich festgestellte und behördliche bestätigte künftige Bedarfsmenge ohne das Wasserwerk Durlacher Wald nicht realisiert werden kann. Auch muss es aus Redundanzgründen betrieben werden, um beispielsweise schon beim Teilausfall eines anderen Wasserwerkes im Notfall einsetzbar zu sein oder wenn die Wasserwerke Rheinwald oder Mörscher Wald nicht zur Verfügung stehen. Seite 3 Im weiteren Verfahren sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die techni- sche Anpassung des Wasserwerkes Mörscher Wald und des Wasserwerkes Hardtwald durch entsprechende Planungen zügig auf den Weg gebracht werden kann. Ebenso sind auch Anpassungen im Wasserwerk Durlacher Wald erforderlich, da diesem als stadtnahes Wasserwerk eine besondere Bedeutung zukommt. Es ist auch unerlässlich, dass die derzeit befristeten Wasserrechte für die bestehenden Wasserwerke künftig wiederum so festgesetzt werden, dass die Versorgung gerade auch an Tagen mit Bedarfsspitzen ohne Einschränkungen und mit der notwendigen Ausfallsi- cherheit sicher gestellt wird. 2. Wie wird Genehmigungsfähigkeit des geplanten Wasserwerkes Kastenwört insbe- sondere hinsichtlich der naturschutzrelevanten Fragestellungen aktuell einge- schätzt? Liegen hierzu seit der Behandlung des Themas im Gemeinderat Anfang 2012 neue Erkenntnisse oder Stellungnahmen vor? Hier wird auf die Ausführungen in Punkt 1 verwiesen. 3. Welche Alternativen sehen Stadtverwaltung und Stadtwerke, um die Karlsruher Trinkwasserversorgung auch ohne ein neues Wasserwerk Kastenwört langfristig sicherzustellen? Im Rahmen der Wasserbedarfsprognose wurden in Abstimmung mit dem Regierungsprä- sidium folgende Varianten festgelegt und durch ein Verfahren, das in der Bewertung von technischen Prozessen etabliert ist, vom Fachgutachter in einer Rangfolge bewertet: Bau eines Wasserwerkes Kastenwört Anpassung/Ausbau der bestehenden Wasserwerke Bau von dezentralen Trinkwasserbehältern Sanierung und gleichzeitiger Ausbau des Wasserwerkes Durlacher Wald Nutzung anderer Wasservorkommen, z. B. Rheinuferfiltrat Anschluss an die Bodenseewasserversorgung Anschluss an benachbarte Wasserversorgungsunternehmen Als Ergebnis kann aus Sicht des Vorhabensträgers festgehalten werden, dass der Neubau eines Wasserwerkes Kastenwört unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile die beste Variante darstellt (siehe oben). Der Ausbau der Wasserwerke ist die zweitbeste Variante. Sie ist allerdings aufgrund fehlender Redundanzen, wie oben beschrieben, mit einer ge- ringeren Versorgungssicherheit verbunden. Weitere, technisch sinnvolle und zukunftsfähige Varianten, hat das Bewertungsverfahren nicht ergeben (siehe darüber hinaus die Ausführungen zu Punkt 4 und Punkt 5). 4. Wurden bzw. werden die Alternativen zu einem Neubau des Wasserwerkes Kasten- wört geprüft? Wenn ja, liegen hierzu bereits Ergebnisse vor bzw. bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Sieben Alternativen wurden im Rahmen der Variantenprüfung geprüft (hier wird auch auf die Ausführungen in Punkt 3 verwiesen). Seite 4 Hinsichtlich der Zielsetzung, die Trinkwasserversorgung der Stadt Karlsruhe sicherzustel- len, ist die Variante Kastenwört als Ergebnis der gutachterlichen Bewertung die Vorzugs- variante. Sie liefert u. a. hinsichtlich der Kriterien Versorgungssicherheit und Redundanz gegenüber allen anderen Varianten die besten Resultate. Der alternative Ausbau der bestehenden Wasserwerke wurde im Rahmen des Wasser- rechtsantrages untersucht und neben der Vorzugsvariante, dem Bau des Wasserwerkes Kastenwört, als zweite Variante bewertet. Sie stellt die einzige technisch sinnvolle Alterna- tive dar, welche die Trinkwasserversorgung für zukünftige Generationen neben einem Neubau im Kastenwört, jedoch bei geringerer Versorgungssicherheit, sicherstellen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die für die Anpassung der Werke erforderlichen Genehmi- gungen künftig erteilt werden und das Wasserwerk Durlacher Wald weiterhin als viertes Wasserwerk uneingeschränkt zur Verfügung stehen wird. 5. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich nach derzeitiger Einschätzung beim Neu- bau des Wasserwerkes Kastenwört bzw. bei Realisierung der Alternativen zu einem Wasserwerks-Neubau hinsichtlich - der Umweltverträglichkeit - der Trinkwasserqualität - der technischen Realisierbarkeit - der Genehmigungsfähigkeit - der Wirtschaftlichkeit? Die SWK haben mit der Vorlage des Wasserrechtsantrages eine umfassende und detail- lierte gutachterliche Variantenuntersuchung vorgelegt. Als Methode zur Variantenbewer- tung wurde eine „halbquantitative, relative Bewertungsmethode im Sinne eines Punktever- fahrens“ gewählt. Dieses Vorgehen ist allgemein üblich und wird bei Projekten vergleich- barer Größenordnung eingesetzt, um die nach festgelegten Gesichtspunkten beste Vari- ante auszuwählen. Für die Auswahl der zu verfolgenden Variante wurden die folgenden Bewertungskriterien verwendet, die alle zur Variantenbeurteilung notwendig sind. Berücksichtigt wird insbe- sondere das sehr wichtige Kriterium der Versorgungssicherheit, das bei Planungen der Daseinsvorsorge eine überragende Rolle spielt. Folgende Kriterien wurden insgesamt be- rücksichtigt: Versorgungssicherheit Umweltverträglichkeit Trinkwasserqualität Kosten Wasserwirtschaft Netzmanagement Technische Machbarkeit, Randbedingungen Genehmigungsumfang Projektstand Dabei wurde das Kriterium der Umweltverträglichkeit gleichrangig mit dem Ziel der Ver- sorgungssicherheit gewichtet. Unter den weiteren sieben Kriterien wurden auch wirtschaft- liche Gesichtspunkte betrachtet. Die technische Realisierbarkeit sowie Genehmigungsfra- gen wurden ebenfalls berücksichtigt. Zu den in der Anfrage aufgeführten Kriterien kann wie folgt Stellung genommen werden: Seite 5 Umweltverträglichkeit Wie oben dargestellt, zeigen die durchgeführten Untersuchungen und Bewertungen der Umweltgutachter der SWK, dass aus Sicht des Vorhabensträgers die Förderung der er- forderlichen Wassermengen bei der Durchführung verschiedener Maßnahmen ohne er- hebliche Auswirkungen naturverträglich möglich ist. Diese gutachterlich festgestellte Auf- fassung wird von der höheren Naturschutzbehörde nicht geteilt. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass aus Sicht der SWK die De- ckung des Wasserbedarfes durch vier große Wasserwerke durch die Verteilung der Was- serentnahme/Absenkung auf einen größeren Raum wasserwirtschaftlich besser und damit umweltfreundlicher zu bewerten ist, als die Deckung des Wasserbedarfes durch drei gro- ße Wasserwerke und das bestehende Wasserwerk Durlacher Wald. Die beiden Wasserwerke Mörscher Wald und Hardtwald bestehen seit 1928 bzw. 1965. Seit dieser Zeit wird dort Grundwasser für Trinkwasserzwecke naturverträglich entnom- men, was auf eine grundsätzliche Vereinbarkeit von Naturschutz und Grundwassergewin- nung hinweist. Die technische Anpassung der bestehenden Werke kann innerhalb der derzeit bestehenden wasserrechtlichen Zulassungen erfolgen. Trinkwasserqualität: Entspricht bei beiden Varianten grundsätzlich dem natürlichen, weitgehend unbelasteten Karlsruher Grundwasser Technische Realisierbarkeit: Der Ausbau der Werke stellt im Vergleich zu einem Neubau im Kastenwört, die weitaus größere technische Herausforderung dar, da beispielsweise die bestehenden und neuen Anlagen baulich, technisch und elektrotechnisch im laufenden Betrieb miteinander ver- bunden werden müssen. Dies ist während der ca. dreijährigen Anpassungsphase der Wasserwerke Mörscher Wald und Hardtwald aus Sicht der SWK ein zusätzliches Risiko für die Versorgungssicherheit. Genehmigungsfähigkeit: Aus den mit den Genehmigungsbehörden seit Abgabe der Antragsunterlagen geführten Gesprächen in den zurückliegenden zwei Jahren wurde deutlich, dass diese den Ausbau der bestehenden Werke präferieren. Wirtschaftlichkeit: Ein neues Werk im Kastenwört, das sich auf dem neuesten Stand der Technik befinden würde, damit eine sehr geringe Störanfälligkeit hätte, ausgestattet mit modernster Aufbe- reitungstechnik läge aus heutiger Sicht bei den Investitionskosten etwas höher als der Ausbau der bestehenden Werke. Die Anpassung der bestehenden Wasserwerke Mör- scher Wald und Hardtwald ist zwar geringfügig kostengünstiger, allerdings mit Nachteilen zum Beispiel bei der Versorgungssicherheit (siehe oben) und bei der technischen Reali- sierbarkeit verbunden. Auch muss in das Wasserwerk Durlacher Wald investiert werden, da es als Trinkwasserversorgungsanlage, wie oben dargestellt, sowohl im bestimmungs- gemäßen Betrieb als auch aus Redundanzgründen weiterhin benötigt wird. Die Abwägung aller Kriterien zeigt, dass der Neubau des Wasserwerkes Kastenwört im- mer noch die Vorzugsvariante darstellen würde. Der Ausbau der bestehenden Wasser- werke stellt unter den weiteren betrachteten sechs Varianten die einzige technisch sinn- volle Alternative dar, welche die Trinkwasserversorgung für zukünftige Generationen si- cherstellen kann.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 21. Januar 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 18.02.2014 2014/0360 26 öffentlich Sicherstellung der Karlsruher Trinkwasserversorgung 1. Welche Strategien verfolgen Stadtverwaltung und Stadtwerke aktuell, um die Karlsruher Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen? 2. Wie wird die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Wasserwerks Kastenwört insbesondere hinsichtlich der naturschutzrelevanten Fragestellungen aktuell eingeschätzt? Liegen hierzu seit der Behandlung des Themas im Gemeinderat Anfang 2012 neue Erkenntnisse oder Stellungnahmen vor? 3. Welche Alternativen sehen Stadtverwaltung und Stadtwerke, um die Karlsruher Trinkwasserversorgung auch ohne ein neues Wasserwerk Kastenwört langfristig sicherzustellen? 4. Wurden bzw. werden die Alternativen zu einem Neubau des Wasserwerks Kastenwört geprüft? Wenn ja, liegen hierzu bereits Ergebnisse vor bzw. bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? 5. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich nach derzeitiger Einschätzung beim Neubau des Wasserwerks Kastenwörts bzw. bei Realisierung der Alternativen zu einem Wasserwerks-Neubau hinsichtlich - der Umweltverträglichkeit - der Trinkwasserqualität - der technischen Realisierbarkeit - der Genehmigungsfähigkeit - der Wirtschaftlichkeit? Den der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat im Januar 2012 vorgelegten Informationen zufolge gibt es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser in Karlsruhe neben dem Neubau des Wasserwerks Kastenwört verschiedene Alternativen, darunter der Ausbau der bestehenden Wasserwerke und der Bau von Trinkwasserspeichern. Diese Varianten Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ wurden im seinerzeit vorgelegten Gutachten zur Bedarfsprognose lediglich kurz vorgestellt und nur sehr grob bewertet. Das Wasserwerk Kastenwört ist in ökologisch hoch empfindlichen Schutzgebieten von europäischem Rang geplant. Diese Gebiete weisen zahlreiche stark gefährdete und streng geschützte Arten auf, die an die besonderen Feuchtlebensräume in einer Alt-Aue angepasst sind. Dennoch hatten die Stadtwerke ursprünglich nicht vorgesehen, ein naturschutzrechtliches Ausnahmeverfahren zu beantragen, obwohl dies verschiedene naturschutzfachliche Stellungnahmen, u. a. des städtischen Naturschutzbeauftragten, empfohlen hatten. Bei der Trinkwasserförderung in dem von den Stadtwerken angestrebten Umfang würde zudem Uferfiltrat des Rheins in das Wasser gelangen, was eine aufwändige Trinkwassereinigung nach sich ziehen würde. Auch konnte die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht zweifelsfrei belegt werden. Aus diesen Gründen hatte die GRÜNE Fraktion bei der Gemeinderatssitzung im Januar 2012 an Eignung und Genehmigungsfähigkeit des Wasserwerk-Neubaus gezweifelt und für eine Prüfung von Alternativen plädiert. Die Gemeinderatsmehrheit hatte dagegen für einen Wasserwerks-Neubau votiert. Seit mittlerweile zwei Jahren ist es um den Neubau des Wasserwerks allerdings still geworden. Dem Gemeinderat liegen keinerlei aktuelle Informationen zum Stand des Verfahrens vor. Die GRÜNE Fraktion möchte in Erfahrung bringen, welche Strategie Stadtverwaltung und Stadtwerke bei der Sicherstellung der Karlsruher Trinkwasserversorgung mittlerweile verfolgen und bittet deshalb um einen Sachstandsbericht zu den aktuellen Aktivitäten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 26 der Tagesordnung: Sicherstellung der Karlsruher Trinkwasserversor- gung Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Dr. Ute Leidig sowie der Stadt- räte Johannes Honné und Alexaner Geiger (GRÜNE) vom 21. Januar 2014 Vorlage: 2014/0360 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. März 2014