Förderfähige Kosten der Kombilösung

Vorlage: 2014/0346
Art: Anfrage
Datum: 17.01.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: KASIG
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2014

    TOP: 23

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Kosten Kombilösung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 15. Januar 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 58. Plenarsitzung Gemeinderat 18.02.2014 2014/0346 23 öffentlich Förderfähige Kosten der Kombilösung Anknüpfend an die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage vom 30. Oktober 2013 „Kostenexplosion bei der Kombilösung“ zur 56. Plenarsitzung des Gemeinderat vom 17.12.2013 – Vorlage Nr. 2013/0189 – TOP 8.1 stellen wir folgende ergänzenden Fragen: A.) Wann wurde ... B.) von welchem Ministerium ... C.) mit welchem Schreiben ... die förderfähige Summe von bisher 500 Millionen Euro auf 696,3 Millionen erhöht? Die von uns in unserer Anfrage – vom 30. Oktober 2013 – genannten förderfähige Zuschusssumme zu den derzeit bekannten Gesamtkosten der Kombilösung betrug laut BNN-Artikel „500 Millionen sind förderfähig“, vom Dienstag, 19. Februar 2013. Andere Informationen sind der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt geworden, weder durch die Medien wie BNN oder StadtZeitung. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In der Antwort der Verwaltung auf unsere oben genannte Anfrage ist lediglich aufgeführt: „Die Kostenprognose 2019 geht insgesamt von förderfähigen Kosten in Höhe von ca. 696,3 Millionen Euro aus...“ unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Februar 2014

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 15.01.2014 eingegangen: 15.01.2014 Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.02.2014 2014/0346 23 öffentlich Dez. 4 Förderfähige Kosten der Kombilösung Anknüpfend an die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage vom 30. Oktober 2013 „Kostenexplosion bei der Kombilösung“ zur 56. Plenarsitzung des Gemeinde- rat vom 17.12.2013 – Vorlage Nr. 2013/0189 – TOP 8.1 stellen wir folgende ergän- zenden Fragen: A.) Wann wurde ... B.) von welchem Ministerium ... C.) mit welchem Schreiben ... die förderfähige Summe von bisher 500 Millionen Euro auf 696,3 Millionen erhöht? Nach der Methodik des GVFG ist dem Zuwendungsgeber ein Ergänzungsantrag erst dann vorzulegen, wenn nach Fertigstellung von Teilmaßnahmen oder anhand von weiteren Ausschreibungsergebnissen entsprechende festgestellte Mehrkosten vorliegen. Mehrkos- ten aufgrund einer pauschal abgeschätzten Kostenprognose werden vom Zuwendungs- geber im Rahmen eines Ergänzungsantrags nicht berücksichtigt. Unabhängig davon wird der Zuwendungsgeber turnusmäßig über die voraussichtlich zu erwartende Kostenent- wicklung informiert. Der Zeitpunkt zur Einreichung eines weiteren GVFG- Ergänzungsantrags mit festgestellten Mehrkosten erfolgt in Abstimmung mit dem Zuwen- dungsgeber.

  • Protokoll TOP 23
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 58. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. Februar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 23 der Tagesordnung: Förderfähige Kosten der Kombilösung Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 15. Januar 2014 Vorlage: 2014/0346 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. März 2014