Barrierefreie Schulen für inklusive Bildungsangebote in Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0311 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 19.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Grötzingen, Neureut, Rintheim, Rüppurr |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) vom 18. November 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2014 2014/0311 39 öffentlich Barrierefreie Schulen für inklusive Bildungsangebote in Karlsruhe 1. Welche Karlsruher Schulen, aufgeschlüsselt nach Schularten, sind bereits barrierefrei? 2. An welchen dieser Schulen gibt es im Schuljahr 2014/2015 gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen? 3. Gibt es eine Prioritätenliste, welche Schulen in den nächsten Jahren barrierefrei ausgestaltet werden sollen, und welche Mittel sind jeweils dafür erforderlich? 4. Für welche Schulen werden im Doppelhaushalt 2015/16 Haushaltsmittel für einen barrierefreien Umbau eingestellt? 5. An welchen Schulen in Karlsruhe, aufgeschlüsselt nach Schularten, bestehen gute Voraussetzungen, die von der Landesregierung vorgesehene Gruppeninklusion anzustreben, beispielsweise aufgrund von Raumkapazitäten für die Schaffung zusätzlicher Raumangebote für flexible Lerngruppengrößen? 6. In welchem Umfang hält die Stadtverwaltung künftig bauliche Maßnahmen für notwendig, um die ab dem Schuljahr 2015/2016 gesetzlich verankerte Inklusion schrittweise umzusetzen? Die Landesregierung hat am 29.7.2014 Eckpunkte zur schulischen Inklusion beschlossen und das Kultusministerium beauftragt, auf dieser Grundlage die Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2015/2016 vorzubereiten. Die Eckpunkte sind ein Meilenstein auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungswesen in Baden-Württemberg und ermöglichen die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenkonvention) auf kommunaler Ebene: Den Eltern wird künftig die Wahl ermöglicht, ihr Kind an einer allgemeinen oder einer Sonderschule unterrichten zu lassen. An den Schulen soll es Normalität werden, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet werden und eine Kultur des Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ wertschätzenden Umgangs miteinander gepflegt wird. In Zukunft können an allen Schularten inklusive Bildungsangebote eingerichtet werden. Ziel muss sein, wohnortnahe gruppenbezogene inklusive Bildungsangebote in Karlsruhe einzurichten. Die GRÜNE Fraktion begrüßt die geplante gesetzliche Regelung der inklusiven Bildungsangebote. In Karlsruhe muss dabei nicht bei Null angefangen werden. Bereits heute gibt es positive und erfolgreiche Beispiele gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen an Karlsruher Schulen, u. a. an der Grundschule Beiertheim, der Nebenius-Realschule und der Gemeinschaftsschule Grötzingen. Nicht alle Schulen, die sich bereits auf den Weg zur inklusiven Schule gemacht haben und sich als Lern- und Lebensraum für alle Schülerinnen und Schüler verstehen, sind barrierefrei ausgestaltet. Mit dieser Anfrage möchte die GRÜNE Fraktion erreichen, dass die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der inklusiven Angebote an den Karlsruher Schulen geklärt und – wo erforderlich – geschaffen werden. Insbesondere neue Schulgebäude müssen den heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig entsprechen. Das betrifft nicht nur die bauliche Gestaltung für bewegungseingeschränkte Schülerinnen und Schüler, sondern betrifft auch die Klassen- und Fachräume sowie das Mobiliar und die Unterrichtsmaterialien für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Handicaps. unterzeichnet von: Renate Rastätter Bettina Lisbach Alexander Geiger Joschua Konrad Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) vom: 18.11.2014 eingegangen: 18.11.2014 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0311 39 öffentlich Dez. 3 Barrierefreie Schulen für inklusive Bildungsangebote in Karlsruhe 1. Welche Karlsruher Schulen, aufgeschlüsselt nach Schularten, sind bereits barrierefrei? Der Begriff "Barrierefreies Bauen" ist durch die neue DIN 18040-1 deutlich weiter gefasst. Die neue DIN beschränkt sich nicht mehr nur auf die Zugangsmöglichkeiten für mobilitätseinge- schränkte Menschen, z. B. automatische Türöffnung, Aufzüge und behindertengerechte WC- Anlagen. Sie subsumiert alle planerischen und baulichen Maßnahmen, um allen Menschen die Benutzung eines Gebäudes ohne fremde Hilfe und ohne Einschränkung zu ermöglichen. Dabei ist davon auszugehen, dass die DIN zunächst eine Empfehlung ist, die im Rahmen der Neubauplanung sinnvoll Beachtung findet. Zu diesem weiter gefassten Begriff der Barrierefreiheit liegen der Verwaltung keine Angaben zu den Bestandsgebäuden vor. Es ist aber davon auszugehen, dass die neue DIN in vielen Be- standsgebäuden auf Grund der Gebäudestruktur und der Grundrissanordnungen nicht voll- ständig umsetzbar ist. Im Sinne einer Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer und mobilitätseingeschränkte Menschen liegt eine Auswertung zu den Schulen vor. Sie ist als Anlage beigefügt. 2. An welchen dieser Schulen gibt es im Schuljahr 2014/15 gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen? An folgenden Schulen gibt es gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinde- rungen: Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen, Eichendorffschule, Anne-Frank- Schule, Werner-von-Siemens-Schule, Oberwaldschule, Südendschule, Waldschule Neureut, Seite 2 Grundschule Rintheim. Grundschule Bulach, Weinbrennerschule, Marylandschule, Drais- Grundschule, Humboldt-Gymnasium, Lessing-Gymnasium, Realschule Neureut, Realschule Rüppurr. 3. Gibt es eine Prioritätenliste, welche Schulen in den nächsten Jahren barrierefrei ausgestaltet werden sollen, und welche Mittel sind jeweils dafür erforderlich? Mit dem Beirat für behinderte Menschen wird jedes Jahr eine Prioritätenliste zu den Be- standsgebäuden abgestimmt. Im Bereich der Schulen hat sich aber gezeigt, dass die Maß- nahmen nur im Zuge größerer Baumaßnahmen sinnvoll umzusetzen sind. Daher werden im Zuge von Sanierungen oder Neu- und Anbauten Maßnahmen zur Herstellung von Barriere- freiheit geprüft. Falls erforderlich, werden punktuell Maßnahmen ergriffen, die eine inklusive Beschulung er- möglichen. 4. Für welche Schulen werden im Doppelhaushalt 2015/16 Haushaltsmittel für einen barrierefreien Umbau eingestellt? Im DHH 2015/16 sind Mittel für Planungs- oder Baumaßnahmen zur Verbesserung der Barrie- refreiheit in folgenden Projekten vorgesehen: Eichendorffschule, Schillerschule, Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen, Anne- Frank-Schule, Hebelschule, Tulla-Realschule, Friedrich-Realschule, Fichte-Gymnasium, Max- Planck-Gymnasium, Heinrich-Hertz-Schule, Walter-Eucken-Schule. 5. An welchen Schulen in Karlsruhe, aufgeschlüsselt nach Schularten, bestehen gute Voraussetzungen, die von der Landesregierung vorgesehene Gruppeninklusion an- zustreben, beispielsweise aufgrund von Raumkapazitäten für die Schaffung zusätzli- cher Raumangebote für flexible Lerngruppengrößen? Seite 3 Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Einzelfall ist auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Federführung in diesem Prozess liegt bei der Arbeitsstelle Kooperation am Staatlichen Schulamt. 6. In welchem Umfang hält die Stadtverwaltung künftig bauliche Maßnahmen für notwendig, um die ab dem Schuljahr 2015/2016 gesetzlich verankerte Inklusion schrittweise umzusetzen? Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Nach Bedarf wird in enger Ab- stimmung zwischen Schule, Schul- und Sportamt, den Betroffenen und HGW geplant und umgesetzt.
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Stadt Karlsruhe Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Stand Dezember 2014 Schulen mit barrierefreier Erschließung bzw. ebenerdigen Zugangsmöglichkeiten SchulartSchulebarrierefrei Bemerkungen 1BFSHeinrich-Hübsch-Schulejakomplett (alle Geschosse) 2BFSWalter-Eucken-Schulejakomplett (alle Geschosse), inkl. Beh.-WC 3BFSCarl-Benz-Schulejakomplett (alle Geschosse) 4BFSCarl-Engler-Schulejakomplett (alle Geschosse) 5BFSElisabeth-Selbert-Schuleteilweise EG 6BFSHeinrich-Hertz-Schulejakomplett (alle Geschosse) 7BFSFriedrich-List-Schulejakomplett (alle Geschosse), inkl. Beh.-WC 8BFSHeinrich-Meidinger-Schuleteilweise EG 9BFSLudwig-Erhard-Schuleteilweise "Pavillon-Neubau" im Hof (komplett, einschl. Beh.-WC) 10BFSEngelbert-Bohn-Schulejakomplett (alle Geschosse) 11BFSGewerbeschule Durlachjakomplett (alle Geschosse) 12FöSWaldschule Neureutteilweise EG 13FöSKimmelmannschuleteilweise EG über Treppenlift 14FöSSchule am Weinwegteilweise nur Neubau (Erweiterungsbau, 2-geschossig) 15FöSAlbschuleteilweise Neubau komplett 16GWSGHS Grötzingenteilweise Hauptgebäude EG 17GWSSüdschule Neureutteilweise EG (über Seiteneingang), Beh.-WC 18GWSNordschule Neureutteilweise EG 19GWSEichendorffschuleteilweise EG Altbau und Nordflügel (komplett, inkl. Beh.-WC) 20GWSCarl-Benz-Schuleteilweise EG (nur Fachräume) über Eingang Pausenhof 21GWSAdam-Remmele-Schuleteilweise EG und 1.OG (nicht das 2.OG) 22GWSRiedschuleteilweise EG über Treppenlift 23GWSAnne-Frank-Schuleteilweise EG über Rampe (Hauptgebäude u. 1 Pavillon), Beh.-WC 24GWSWerner-von-Siemens-Schuleteilweise EG-Nordbau Hauptgebäude, Beh.-WC 25GWSOberwaldschuleteilweise nur EG: Aula, Verwaltung, Küche und Speisesaal 26GWSSüdendschuleteilweise Neubau Schülerhort (komplett), inkl. Beh.-WC 27GS/RS/GYM Europäische Schuleteilweise EG Bau B und EG Verwaltung 28GSWaldschule Neureutteilweise EG Altbau, zusätzliche barrierefreie Kallsenräume im Neubau Schülerhort 29GSFriedrich-Ebert-Schuleteilweise EG 30GSGS Rintheimteilweise EG Grüner Pavillon, Kübler-Pavillon 31GSSchule am Lustgartenteilweise EG 32GSBergwaldschuleteilweise EG 33GSGS Bulachteilweise EG über prov. Rampe 34GSEichelgartenschulejaOG-Räume teilweise nur über Durchgangszimmer erreichbar 35GSWeinbrennerschulejakomplett (alle Geschosse), inkl. Beh.-WC 36GSGrundschule am Wasserturmjakomplett (alle Geschosse), inkl. Beh.-WC 37GSMarylandschulejakomplett (alle Geschosse) 38GSHans-Thoma-Schuleteilweise nur Nebengebäude Kreuzstraße 15 (komplett, Zugang Aufzug im Hinterhof) 39GSRiedschuleteilweise EG über Treppenlift 40GSDrais-Grundschuleteilweise "Treppenkuli" zur Überwindung von Treppenstufen 41GYMHumboldtgymnasiumjakomplett (alle Geschosse) 42GYMHelmholtzgymnasiumteilweise EG Rückgebäude, Neubau Röntgenstr.10 komplett 43GYMFichtegymnasiumteilweise komplett inkl. Beh.-WC 44GYMOtto-Hahn-Gymnasiumteilweise EG (Verwaltung, Kunstsäle, NWT, Kantine, Bibliothek) 45GYMLessinggymnasiumjakomplett (Zugang seitlich über Uhlandstraße und Schulhof) 46GYMGymnasium Neureutteilweise EG, Beh.-WC vorhanden 47GYMGoethegymnasiumteilweise Neubau Ganztageseinrichtung im Hof (komplett, einschl. Beh.-WC) 48GMSDrais-GMSteilweise nur Gebäudeteil Erweiterungsbau (2-geschossig) 49RSRealschule Neureutteilweise EG, Beh.-WC vorhanden 50RSRealschule Rüppurrteilweise EG komplett, OG teilweise 51RSSophie-Scholl-Realschulejakomplett (alle Geschosse) Legende BFSBerufliche Schule FöSFörder-/ Sonderschule GWS Grundschule mit Werkrealschule GMS Gemeinschaftsschule GSGrundschule GYM Gymnasium RSRealschule Hinweis Alle Angaben beschreiben schwellenlose bzw. ebenerdige Erschließungsmöglichkeiten. Barrierefreiheit im erweiterten Sinn (z.B. kraftbetätigte Türen, barrierefrei ausgestattete Aufzüge, barrierefreie Leit- und Orientierungssysteme, "inklusive Raumzuschnitte und -ausstattungen", etc.) besteht in der Regel nicht. 1
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 39 der Tagesordnung: Barrierefreie Schulen für inklusive Bildungsange- bote in Karlsruhe Anfrage der Stadträtinnen Renate Rastätter und Bettina Lisbach sowie der Stadträte Alexander Geiger und Joschua Konrad (GRÜNE) vom 18. November 2014 Vorlage: 2014/0311 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Januar 2015