Raumordnerischer Vertrag zwischen Regionalverband und Stadt zur Ansiedlung eines Einrichtungskaufhauses am Weinweg
| Vorlage: | 2014/0303 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0303 23 öffentlich Dez. 6 Raumordnerischer Vertrag zwischen Regionalverband und Stadt zur Ansiedlung eines Einrichtungskaufhauses am Weinweg Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 11.12.2014 2 vorberaten Gemeinderat 16.12.2014 23 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wird um Zustimmung zum Abschluss des raumordnerischen Vertrages gebeten. Diese umfasst auch die Zustimmung der Stadt Karlsruhe zum Vertragsabschluss des Nachbarschaftsverbandes in der Verbandsversammlung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Städtebau, Enwickl.korridor Durl.Allee Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Um ein großflächiges IKEA-Einrichtungskaufhaus in Karlsruhe zu realisieren, hat der Ge- meinderat am 01.07.2014 beschlossen, dass die Stadt Karlsruhe beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) die Änderung des Regionalplans für die Region Mittlerer Ober- rhein mit dem Ziel anregt, die Fläche westlich des Weinwegs zwischen Gerwigstraße, Durla- cher Allee und Bahndamm in Karlsruhe zukünftig als "integrierte Lage Einrichtungskaufhaus" auszuweisen. Auf Grund der vorgesehenen Regionalplanänderung sind umfassende raumordnerische Absprachen für die umliegenden Gebiete in Form eines Raumordnerischen Vertrages not- wendig. Ziel ist es, im Umfeld des IKEA-Standortes, zentrenrelevanten Einzelhandel weitge- hend auszuschließen um eine nicht gewünschte Agglomeration von Einzelhandelseinrich- tungen im Unfeld von IKEA und eine dadurch forcierte Ausbildung eines Subzentrums, das der Innenstadt und den Zentren von Durlach und Mühlburg aber auch anderen Zentren in der Region Konkurrenz macht, zu verhindern. Die Stadt Karlsruhe und der Regionalverband Mittlerer Oberrhein vereinbaren, ihre Planverfahren in diesem Zusammenhang so auszuge- stalten, dass sie einen Beitrag zur vorausschauenden Sicherung der landes- und regional- planerischen Zielsetzungen für die Einzelhandelsentwicklung in den Regionen liefern. Dieser Raumordnerische Vertrag ist für den Regionalverband Voraussetzung für die Änderung des Regionalplanes. Der Raumordnerische Vertrag wurde vom Regionalverband in Abstimmung mit dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe, dem Zentralen Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe, der Wirt- schaftsförderung und dem Stadtplanungsamt aufgesetzt. Neben der Stadt Karlsruhe und dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein ist der Nachbarschaftsverband Karlsruhe eben- falls Vertragspartner für den raumordnerischen Vertrag. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Planungsausschuss - Der Gemeinderat wird um Zustimmung zum Abschluss des raumordnerischen Vertrages gebeten. Diese umfasst auch die Zustimmung der Stadt Karlsruhe zum Vertragsabschluss des Nachbarschaftsverbandes in der Verbandsversammlung. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014
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Raumordnerischer Vertrag Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein – vertreten durch Herrn VerbandsdirektorProf.Dr. Gerd Hager– und die StadtKarlsruhe –vertreten durch Herrn OberbürgermeisterDr.Frank Mentrup– und der Nachbarschaftsverband Karlsruhe –vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Johannes Arnold– schließenfolgende ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG I. 1.Die Stadt Karlsruheals Oberzentrum in der Region Mittlerer Oberrheinbeabsichtigt auf demGrundstückzwischenOstring/Weinweg und Durlacher Allee/Gerwigstraße (Vorhabensstandortin Anlage 1 als Nr. 7 bezeichnet)die Ansiedlung eines Einrich- tungskaufhauses mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 25.500 m 2 , darunter etwa 4.000 m 2 zentrenrelevante Sortimente entsprechend der Karlsruher Märkterichtlinie 2014. Zur Ermöglichung der Planung ist die Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein erforderlich. 2.DieStadt Karlsruhe und der RegionalverbandMittlerer Oberrheinvereinbaren, ihre Planverfahrenin diesem Zusammenhangso auszugestalten, dass sie einenBeitrag zurvorausschauenden Sicherungder landes- und regionalplanerischen Zielsetzun- genfür dieEinzelhandelsentwicklung in den Regionenliefern.Hierzu soll insbeson- dere eine potenzielle Sogwirkung des Vorhabens auf dasräumlicheUmfeld bezüg- lichderAnsiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sorti- mentenaufgefangen werden, um negative städtebauliche und regionalplanerische Auswirkungen zu vermeiden.Grundlage der Sortimentseinstufung dieser Vereinba- rung ist die fortgeschriebene Märkterichtlinie der Stadt Karlsruhe vom 24.06.2014.Im Zusammenhang mit der angestrebten Regionalplanänderung werden deshalb zur Umsetzung der raumordnerischen Vorgaben des Regionalplans und der Anpas- sungspflicht der städtischenBauleitplanungen an die Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) die nachfolgenden Vereinbarungen mit dem Ziel der raumverträglichen Einzelhandelssteuerung in den umliegenden Gebieten ge- troffen. -2- II. 1.Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, die folgenden Maßnahmen zur Anpassung ihrer Bau- leitplanung an das regionalplanerische Integrationsgebot in den jeweils betroffenen Gebie- ten durchzuführen: 1.1Vorhabensstandortdes Einrichtungskaufhauses (in Anlage 1 als Nr. 7 bezeichnet): Re- gelung der Sortimente entsprechend den vorgesehenen regionalplanerischen Vorgaben in diesem Bereich und den Zielen des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 sowie des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002. 1.2Großmarkt(in Anlage1als Nr. 1 bezeichnet):Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten werden ausgeschlossen. Für Einzelhan- delsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortimentwerdenraumordnungskon- formeRegelungen zu zentrenrelevanten Randsortimenten getroffen.Eine Handwerker- regelung entsprechend Ziffer 1.6 istzulässig. 1.3Gewerbegebiet zwischen Großmarkt und Vorhabensstandort (in Anlage1als Nr. 2 be- zeichnet):Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevantenHaupt- sortimentenwerdenausgeschlossen.Für Einzelhandelsbetriebe mit nicht- zentrenrelevantemHauptsortiment werdenraumordnungskonformeRegelungen zu zentrenrelevanten Randsortimenten getroffen.Eine Handwerkerregelung entsprechend Ziffer 1.6 ist zulässig. 1.4Gewerbegebiete Käppelestraße/Theodor-Rehbock-Straße/Striederstraßesowie Ost- ring/H.-Wittmann-Straße (in Anlage1als Nr. 3 bezeichnet):WeitereEinzelhandelsbe- triebe mit zentren- und nahversorgungsrelevantenHauptsortimenten werden ausge- schlossen. Für bestehende BetriebewerdenFestsetzungen im Sinne des Bestand- schutzes getroffen, die Verkaufsfläche soll dabei nicht wesentlich(Streubereich etwa bis+10%)erweitert werden.Für Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortiment werdenraumordnungskonformeRegelungen zu zentrenrelevanten Randsortimenten getroffen.Eine Handwerkerregelung entsprechend Ziffer 1.6 ist zu- lässig. 1.5Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, falls während der Verfahrenslaufzeit zur bauleitplane- rischen Anpassung entsprechend den Zielen von Kapitel I dieser Vereinbarung Vorha- ben beantragt oder Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dieser Verein- barung übereinstimmen, zur Sicherung der Planung der unter Kapitel II, Ziffern 1.1 bis 1.4bezeichneten Festsetzungenin dem betroffenen GebietPlansicherungsinstrumen- te nach § 14 ff. BauGB (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) ein- zusetzen. 1.6Handwerkerregelung:Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von max. 300 qm, soweit er in direkter Verbindung mit einem Produktions-, Handwerks-, Reparatur- oder Veredelungsbetrieb steht und dem Gewerbebetrieb auf demselben Grundstück auf einer untergeordneten Betriebsfläche zugeordnet ist. 2.Die Stadt Karlsruhebeabsichtigt, falls in nachfolgend genannten Bereichen(2.1 bis 2.3) Vorhabenmit Bezug zu Einzelhandelsnutzungen beantragt werden und diese aufgrund der planungsrechtlichen Situation zuzulassen wären, in dem betroffenen Gebieteinen -3- Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen und Instrumente zur Siche- rung der Bauleitplanung gemäß § 14 ff BauGB einzusetzen. In diesem Kontext beab- sichtigt die Stadt Karlsruhe folgende Regelungen hinsichtlich des Einzelhandels zu tref- fen: 2.1UnbebauterMessplatz (in Anlage1als Nr. 4 bezeichnet): Im Fall einer Bauleitpla- nung soll in diesem Bereich Einzelhandel ausgeschlossen werden,ausgenommen Einzelhandelsbetriebe zur Nahversorgung des Gebiets. 2.2UnbebauterBereich südlich der Durlacher AlleezwischenOstring und Autobahn (in Anlage1als Nr. 5 bezeichnet): Im Fall einer Bauleitplanung soll in diesem Bereich Einzelhandel ausgeschlossenwerden, ausgenommenEinzelhandelsbetriebe zur Nahversorgungdes Gebiets. 2.3Bereich Möbelhaus Ecke Durlacher Allee/Weinweg (in Anlage1als Nr.6 bezeich- net): Im Fall der Aufstellung eines Bebauungsplanswird sichergestellt, dass über das Maß der in dengültigenBaugenehmigungen zulässigen Verkaufsflächen und Sortimente hinausgehenderzentrenrelevanterEinzelhandelnurentsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen regionalplanerischen Festlegungen (dazuKapitelIV dieser Vereinbarung)zugelassen wird. III. Die Stadt Karlsruhe beantragt beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Einleitungdes Verfahrens für dieAnpassung der Darstellung derunterKapitel II,Ziffer1.1 dieser Verein- barung bezeichnetenFlächeim Flächennutzungsplan desNachbarschafsverbands Karlsru- he. Zudembeabsichtigt der Nachbarschaftsverband Karlsruhe, im Rahmen der vierten Ak- tualisierung die Darstellung der Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan insgesamt so zu überarbeiten, dassdie unter Kapitel II, Ziffer 2.3 bezeichnete Flächeder angestrebten raumordnerischen Vorgabe einer integrierten Lage für ein Einrichtungskaufhausentspricht. IV. Der Regionalverband Mittlerer Oberrheinbeabsichtigt den Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003entsprechend der in der Anlage2zu dieser Vereinbarung beigefügten Entwurfsauf Grundlage der in diesem Vertrag festgelegten raumordnerischen und städtebaulichen Vor- aussetzung (Kapitel I)zu ändern.Damit solldie Planungeines Einrichtungskaufhauses auf dem westlichen Teil der Bereichsfläche(Vorhabensstandort)ermöglicht und der Standort auf der östlichen Seite als Einrichtungskaufhaus gesichert werden. V. Voraussetzung für die angestrebteRegionalplanänderung ist, dass die Stadt Karlsruhe die unterKapitel II, Ziffer 1.1 dieser Vereinbarung bezeichneten Festsetzungenerst dann be- schließt,wenneine raumordnungskonforme Umsetzung der unter Kapitel IIZiffern 1.2 bis 1.4dieser Vereinbarung bezeichneten Festsetzungen erkennbar ist (Verfahrensstand: früh- zeitige Beteiligungabgeschlossenbzw. Beteiligung nach § 13 BauGBabgeschlossen).Sie beabsichtigt, dieseBebauungsplanverfahren zielgerichtet zu betreiben und zeitnah abzu- -4- schließen.Damit wird eine der regional- und landesplanerischen Vorgaben entsprechende Bauleitplanung sichergestellt. Karlsruhe, den ...................... Für die StadtKarlsruhe ................................................ Dr.Frank Mentrup Oberbürgermeister Karlsruhe, den ...................... Für denNachbarschaftsverband Karlsruhe ................................................ Johannes Arnold Oberbürgermeister Karlsruhe, den ................................ Für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein ................................................ Prof. Dr. Gerd Hager Verbandsdirektor Gesehen: Karlsruhe, den ............................. .................................................. Regierungspräsidium Karlsruhe
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Anlage 1 zum Raumordnerischen Vertrag zwischen dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein und der Stadt Karlsruhe Maßstab 1: 10.000 Übersicht Gebietsstruktur 6 1 3 4 5 7 2 3 3
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Festlegung einer "Integrierten Lage Einrichtungskaufhaus" Legende Bereich Regionalplanänderung Standort Vorhaben IKEA Ergänzungsstandort Maßstab 1: 10.000 Anlage 2 zum Raumordnerischen Vertrag zwischen dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein und der Stadt Karlsruhe
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 23 der Tagesordnung: Raumordnerischer Vertrag zwischen Regionalver- band und Stadt zur Ansiedlung eines Einrichtungskaufhauses am Weinweg Vorlage: 2014/0303 Beschluss: Der Gemeinderat wird um Zustimmung zum Abschluss des raumordnerischen Vertrags gebeten. Diese umfasst auch die Zustimmung der Stadt Karlsruhe zum Vertragsab- schluss des Nachbarschaftsverbandes in der Verbandsversammlung. Abstimmungsergebnis: 2 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme, ansonsten Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Die KULT-Fraktion hatte vorher signalisiert, dass wir dazu sprechen wollen, und zwar aus dem Grund, weil dies das erste Mal ist, dass wir uns hier im Gremium mit diesem doch recht großen Projekt befassen wollen. Es gab die erste Bürgerbeteiligungsgeschichte. Auch wenn wir heute nur über diesen regionalplaneri- schen Vorgang sprechen, so finde ich es doch richtig den Bürgern zu signalisieren, wie die einzelnen Fraktionen grundsätzlich zu diesem Projekt stehen. Da kann ich für meine Fraktion sagen - auch nach dem Ausgang des ersten Bürgertreffs beim BGV -, dass sie das Projekt unterstützen wird, wenn es gelingt, all die Schwierig- keiten, die noch verkehrsplanerisch und im sonstigen Bereich liegen, zu lösen. Es ging mir einfach darum, dass wir einmal Stellung beziehen in der Öffentlichkeit, weil es bis- her so noch nie diskutiert wurde. (Beifall bei der KULT) Der Vorsitzende: Ich möchte noch darauf hinweisen, wir haben dazu auch noch einen Bebauungsplan irgendwann zu verabschieden. Es ist nicht so, dass es heute die letzte Chance wäre, über dieses Projekt zu reden. - 2 - Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es soll hier jeder, Herr Oberbürgermeister, zu Wort kom- men, auch die KULT-Fraktion. Ich glaube, es gibt noch weitere Fraktionen, die diesem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Die CDU-Fraktion beispielsweise träumt davon, dass wir künftig Kunden aus der Stadt, aber auch aus dem Umland haben wer- den, die mit der Bahn oder dem Auto in die Innenstadt fahren und dort in einer wirklich schönen, neuen Umgebung in ruhiger Atmosphäre ihre Einkäufe, zum Teil auch bei Einzelhändlern, tätigen können und wollen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es Kunden geben wird, die dann erst einmal in einem der großen Möbelkaufhäuser anhal- ten, sich dort Angebote einholen, Anregungen über sich ergehen lassen und dann wei- ter fahren in die Innenstadt, um dort Karlsruhe zu erleben, auch als Einkaufsstadt. Genau um diese Möglichkeit zu erhalten geht es, Herr Kollege Dr. Fischer. Ich weiß nicht, warum Sie an der Sache vorbei reden. Genau um diese Möglichkeit zu erhalten, muss man jetzt arrondierte Planbereiche so gestalten, dass sie nicht weiter zentren- schädlich sind, um diese Einzigartigkeit dieses Möbelhausstandortes, den wir um den Weinweg herum haben - ich möchte hier keine Firmennamen nennen - auch zu erhal- ten, aber auch unsere wertvolle Innenstadt, die hoffentlich in absehbarer Zeit noch schöner werden wird, als sie jetzt schon ist. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Zeh (SPD): Lieber Herr Dr. Fischer, die SPD-Fraktion hat sich schon seit Jahren, schon bevor überhaupt die Ansiedlung in Rastatt bekannt wurde, für ein IKEA in Karls- ruhe ausgesprochen. Sie hat sich auch für dieses Gelände ausgesprochen, weil es opti- mal liegt im Sinne von Erschließung und Bebauungslücken. Letztendlich ist es jetzt posi- tiv, dass die Einigung eines Investors mit dem Grundstücksbesitzer vorhanden ist und dass vor allem auch IKEA - ich nenne jetzt das Möbelhaus, es ist nichts Geheimes - ein kompaktes Möbelhaus macht, bei dem nicht auf der grünen Wiese geparkt wird, son- dern ein Parkhaus vorgesehen ist, was die ganze Sache erleichtert. Ich bin auch über- zeugt, dass durch die gute ÖPNV-Anbindung sicherlich auch viele Karlsruher und Besu- cher aus der Umgebung zum Schauen vorbei kommen und dann natürlich auch die La- ge zu anderen Möbelhäusern hier in der Gegend nutzen, um sich die Angebote von allen Seiten anzuschauen und dann die besten Sachen zu wählen, bestellen und dann nach Hause bringen zu lassen, d. h. das Verkehrsproblem werden wir auch dement- sprechend lösen können. Das wird sich dann im Bebauungsplanverfahren arrondieren. Die Forderung des Regionalverbandes - deshalb schließen wir heute den Vertrag mit dem Regionalverband ab - ist, dass in der Umgebung keine weiteren Teppichhäuser, Möbelhäuser entstehen. Dem können wir auch folgen. Deshalb stimmt die SPD-Fraktion gerne der Vorlage zu. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Honné (GRÜNE): Ich schließe mich einfach einmal an, obwohl es gar nicht Thema ist, wie wir zum IKEA-Kaufhaus stehen. Wir begrüßen es auch, dass IKEA hierhin kommt. Wir begrüßen insbesondere auch, was Herr Zeh sagte, dass es ein Haus wird mit sehr geringem Flächenverbrauch. Hamburg hat gezeigt, dass das auch funktioniert. - 3 - Da gibt es jetzt schon ein vergleichbares IKEA-Haus, wo das Parkhaus halb leer steht, weil viele mit dem öffentlichen Verkehr kommen, was sich vorher viele gar nicht vorstel- len konnten bei einem IKEA-Kaufhaus, weil die anderen alle an der Autobahn sind. Bei uns kann man gut mit dem öffentlichen Verkehr hinkommen, sogar zu Fuß und mit dem Fahrrad. Insofern sind wir auch guter Hoffnung, dass sich der Pkw-Verkehr in Grenzen hält, wenn dieses Haus entstehen wird. Wir können auch der Vorlage zustimmen, dass verhindert wird, dass zusätzliche zen- trenrelevante Gebiete in der Umgebung geschaffen werden. (Beifall bei den Grünen) Stadtrat Hock (FDP): Auch die FDP-Fraktion möchte zu diesem raumordnerischen Ver- trag Stellung nehmen. Ja, wir haben uns für die Ansiedlung des IKEA hier in Karlsruhe ausgesprochen, haben das auch schon seit langem befürwortet. Ich habe - wenn Herr Dr. Fischer das schon gefragt hat - ein bisschen einen Alptraum bei dieser ganzen Ge- schichte, dass es nicht irgendwann heißt: Wir gehen nicht mehr nach Karlsruhe, weil man Karlsruhe am Wochenende fast nicht mehr erreichen kann, weil in der Durlacher Allee ein Verkehrschaos entstanden ist, was man sich nicht wünscht. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass das zuständige Dezernat uns irgendwann einen Verkehrswegeplan auferlegt, der sinnvoll ist und die Wege für die einzelnen Fahrzeuge - Pkw-Verkehr, Fahrradverkehr, Lkw-Verkehr, denn das IKEA-Haus wird auch mit Möbeln bestückt - so sind, dass das alles seinen ordentlichen Weg geht und wir dort nicht etwas erleben, was uns nachher ganz unangenehm aufstößt. Es ist für mich und meine Fraktion das aller- wichtigste, dass die Verkehre, die dort entstehen, auch so geregelt werden, dass wir uns nicht selber ins Knie schießen. Denn es darf nicht passieren, dass wir uns unsere Hauptschlagader durch die Entstehung des IKEA-Kaufhauses dort noch mehr verstop- fen. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Wenzel (FW): Sie haben gesehen, ich habe vorhin schon die rote Karte ge- hoben. Ich möchte auch kommentieren, warum. Ich habe die Sorge, dass genau das passiert, wenn wir nicht rechtzeitig zugreifen, dass unsere Durlacher Allee, die auch die Ansiedlung der dm-Zentrale bekommt, überlastet wird. Ich habe die Sorge, dass es in- nenstadtschädlich sein wird, wenn ein großes schwedisches, marketingtechnisch sehr gutes Möbelhaus hier gebaut wird. Ich hoffe das Beste, aber ich wollte damit zeigen, es gibt auch in dieser Stadt kritische Stimmen dazu. Daher in diesem Fall als Signal, dass ich Bedenken habe, dass das Schlimmsten kommt, was kommen könnte. Ich hoffe es aber nicht. Der Vorsitzende: Das war die letzte Wortmeldung. Dann bitte ich Sie um das entspre- chende Kartenzeichen. Ich sehe zwei Enthaltungen, eine Gegenstimme, der Rest ist damit mehrheitlich Zustimmung. Ich möchte mich an der Stelle noch ausdrücklich, auch ganz öffentlich, beim Regional- verband und beim Regierungspräsidium bedanken. Das waren interne und sehr diffizile Abstimmungen, weil so ziemlich jede Planungsebene bis in die Landesplanung, die - 4 - dann wieder durchs Regierungspräsidium vertreten wird, mit zu berücksichtigen war. Gerade dieser raumordnerische Vertrag ist ein guter Zwischenschritt, der es uns ermög- licht, mit IKEA jetzt zügig weiterzuplanen, ohne dass wir nicht auch die Auflagen um- setzen, die für die Umgebung dann vorzunehmen sind. Das Ganze wird dadurch aber zeitlich so entzerrt, dass nicht das eine das andere blockiert. Das ist eine sehr gute Lö- sung von allen Beteiligten. Auch ausdrücklichen Dank an unser eigenes Haus, das diese Verhandlungen maßgeblich mitgeführt hat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 29. Januar 2015