Countdown-Ampeln für Fußgänger/Fußgängerinnen in Karlsruhe

Vorlage: 2014/0298
Art: Antrag
Datum: 19.11.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.02.2015

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Countdown-Ampeln
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. November 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 03.02.2015 2014/0298 18 öffentlich Countdown-Ampeln für Fußgängerinnen und Fußgänger in Karlsruhe 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Vorschlag, an welchen Fußgängerüberquerungen im Rahmen eines Pilotprojektes Countdown-Ampeln aufgestellt werden könnten. 2. Dabei werden Vor- und Nachteile verschiedener Typen von Countdown- Ampeln und von Ampeln mit einem Blinksignal am Ende der Grünphase beschrieben. Die Belange von Menschen mit Behinderungen fließen in die Bewertung mit ein. 3. Es werden Kosten für Installation und Betrieb der verschiedenen Typen von Countdown-Ampeln dargestellt. 4. Der Planungsausschuss berät über die Ergebnisse. 5. Als Sofortmaßnahme werden darüber hinaus die Räumgeschwindigkeiten an verschiedenen repräsentativen Fußgängerüberwegen überprüft und über die Ergebnisse ebenfalls im Planungsausschuss berichtet. Grundsätzlich sollte die Rotzeit für den Fußverkehr möglichst gering sein. Wo aber längere Rotzeiten nicht zu vermeiden sind, können Countdown-Ampeln dazu beitragen, dass möglichst wenige Fußgänger/-innen bei Rot überqueren. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Countdown-Ampeln können sowohl die verbleibende Grün- als auch die verbleibende Rotzeit mit Zeitzählern sekundengenau angeben. In Teilen Nordamerikas, Dänemark und anderen Ländern sind sie für Fußgänger/-innen bereits Standard. Auch einzelne deutsche Städte wie Hamburg und Bochum haben bereits erste Erfahrungen mit Countdown-Ampeln gemacht. Möglich sind sie dort, wo die restliche Rot- bzw. Grünzeit von Anfang an feststeht, also nicht z. B. durch Anforderung einer Straßenbahn verändert wird. Als Alternative oder ergänzend zu Countdown-Ampeln kann auch ein Blinken am Ende der Grünzeit realisiert werden. Solche Fußgängerampeln werden aktuell in Berlin mit Sondergenehmigung getestet. Die Darstellung der verbleibenden Grünzeit oder das „Grünblinken“ ermöglicht es Personen, je nach persönlicher Mobilität und Schnelligkeit zu entscheiden, ob ein Überqueren der Furt noch problemlos möglich ist oder nicht. Gerade für mobilitätseingeschränkte Personen kann das von Bedeutung sein. Die Anzeige der verbleibenden Rotzeit kann einerseits dazu beitragen, die Akzeptanz der Wartenden zu erhöhen. Andererseits kann eine zu lange Rotzeit auch kontraproduktiv sein und zum frühzeitigen Überqueren bei Rot provozieren. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) hat 2012 eine Studie zur Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger an Lichtsignalanlagen erarbeitet (http://www.bast.de/DE/Publikationen/Foko/2013-2012/2013-01.html?nn=605396). Demzufolge zeigen empirische Messungen keine signifikanten Änderungen des Verhaltens der Fußgänger/-innen. Aus Hamburg und Bochum wird dagegen berichtet, dass deutlich weniger Fußgänger/-innen bei Rot überquerten, wenn die verbleibende Rotzeit angezeigt wird. Die GRÜNE Fraktion sieht im Einsatz von Countdown-Ampeln eine Möglichkeit, den Komfort für Fußgänger/-innen in Karlsruhe zu steigern und regt die Durchführung eines Pilotprojektes an. Damit könnten zunächst eigene Erfahrungen gesammelt und dann über das weitere Vorgehen entschieden werden. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Da die o. g. BAST-Studie aufgezeigt hat, dass mehr als 70 % der Fußgänger/-innen langsamer gehen als nach den gültigen Richtlinien für Signalanlagen vorgesehen, sollte auch in Karlsruhe eine Überprüfung der Räumgeschwindigkeiten und ggf. Verlängerung der Grünzeiten erfolgen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Daniela Reiff Johannes Honné Alexander Geiger Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Januar 2015

  • Stellungnahme TOP 18
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.11.2014 eingegangen: 14.11.2014 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2014/0298 18 öffentlich Dez. 6 Countdown-Ampeln für Fußgängerinnen und Fußgänger in Karlsruhe - Kurzfassung - Die im Antrag genannten Countdown-Ampeln können in Karlsruhe bei den hiesigen modernen verkehrsabhängig gesteuerten Lichtsignalanlagen nicht sinnvoll eingesetzt werden. Der Gemeinderat beschließt daher, den Einsatz der Countdown-Ampeln nicht weiterzuverfol- gen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Stadtverwaltung sind die besonderen Bedürfnisse der zu Fuß gehenden Personen insbeson- dere an Lichtsignalanlagen bewusst. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen geänderten Anforderungen an die Lichtsignalsteuerungen werden bei diesen mittlerweile deutlich andere Prioritäten gesetzt als beispielsweise noch vor fünfzehn Jahren. Beispielhaft kann hier die bereits an vielen Stellen im Stadtgebiet eingerichtete sehbe- hindertengerechte Signalisierung von Gleisquerungen genannt werden. Das Ziel der Verkehrs- planer der Stadtverwaltung ist es, den Verkehrsablauf so flüssig wie möglich zu halten und da- bei einen angemessenen Komfort für alle Verkehrsarten zu bieten. Hierbei sind auch die Warte- und Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen für die zu Fuß gehenden Personen ein zentrales Kri- terium. Die Wartezeiten der Verkehrsteilnehmer werden insbesondere durch die in Karlsruhe sehr weit reichende Versorgung verkehrsabhängiger Lichtsignalsteuerungen reduziert. Bei diesen wird der Verkehr über Detektoren erfasst und im Rahmen der jeweiligen räumlichen und zeitlichen Mög- lichkeiten der Knotenpunkte so schnell wie möglich, jedoch auch nur so lange wie nötig, auf Grün geschaltet. Dadurch sind Variationen von Warte-, aber auch von Grünzeiten im Stadtge- biet der Regelfall. Eine Countdown-Anzeige erfordert jedoch entweder unveränderliche Rotzei- ten oder aber fixe Grünzeiten, die nur in Lichtsignalanlagen mit Sicherheit vorhergesagt werden können, die ohne eine verkehrsabhängige Steuerung betrieben werden. Ansonsten würde sich ggf. die zunächst prognostizierte Wartezeit verlängern, was unbestritten auch zu sog. Rotläu- fern führen würde. Von den 250 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet trifft dies aktuell noch auf zwei Anlagen zu, von denen eine innerhalb der nächsten Wochen umgerüstet und dann, unter anderem mit einer beschleunigten Freigabe für den Busverkehr versehen, ebenfalls eine ver- kehrsabhängige Steuerung aufweisen wird. Die zweite Anlage befindet sich südlich des Haupt- bahnhofs und wird im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans "Hauptbahnhof Süd" grundlegend modernisiert. Nachrüstungen von Signalgebern sind an dem veralteten Steuergerät nicht mehr möglich, auch keine Zeitanzeigen. Auch bei Lichtsignalanlagen, die in eine Grüne Welle eingebunden sind, erfolgt die Grünschal- tung der Fußgänger-/Radfahrersignale quer zu den koordinierten Verkehrsströmen ebenfalls verkehrsabhängig. Die Rotzeiten der Fußgänger-/Radfahrersignale können dadurch auch inner- halb des gleichen Signalprogramms unterschiedlich lang sein. Die Dauer der Rotzeiten ist damit auch in diesen Fällen von der aktuellen Verkehrsbelastung abhängig und kann dementspre- chend erst kurz vor dem Grünschalten der Fußgänger-/Radfahrersignale zuverlässig angegeben werden. Bei einer sogenannten „Restgrünanzeige“ besteht die Gefahr, dass sich die zu Fuß Gehenden, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen zu sehr gedrängt fühlen und hierdurch bereits vor Ablauf des Fußgängergrüns auf die Querung der Fahrbahn verzichten. Dies kann unter dem Aspekt der Barrierefreiheit nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht das Ziel einer Verkehrspla- nung sein. Aus diesem Grund wird im Stadtgebiet auch nicht der obere zulässige Grenzwert als einzurech- nende Räumgeschwindigkeit angesetzt, auf den im angegebenen Artikel der BASt Bezug ge- nommen wird. In Karlsruhe wird eine maximale Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s (BASt: 1,5 m/s) zugrunde gelegt, was im von der BASt empfohlenen Bereich liegt. Zudem werden keine kürzeren Grünzeiten als 7 s gezeigt (Mindestwert nach den Richtlinien: 5 s). In Einzelfällen - beispielsweise vor einigen Schulen - werden auch deutlich längere Grünzeiten geschaltet, als diese in Anbetracht der zu querenden Fahrbahnbreite erforderlich wären. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nach Rückfrage bei den in Karlsruhe bundesweit und international tätigen Signalbaufirmen (Siemens, Swarco, Stührenberg) ist keine Lichtsignalanlagensteuerung mit einer verkehrsabhän- gigen Verkehrssteuerung und gleichzeitigem Betrieb von Countdown-Ampeln bekannt. Auch in der Fachzeitschrift "Straßenverkehrstechnik" wird als Randbedingung für den Einsatz von Countdown-Ampeln explizit ein "Betrieb der LSA mit einem Festzeitprogramm", also dem Verzicht auf eine verkehrsabhängige Steuerung genannt (Celikkan, Yasemin; Hoffmann, Axel und Schlabbach, Klaus: Restrotanzeige für Fußgänger, in „Straßenverkehrstechnik“, Ausgabe 1/2008, Kirschbaum Verlag, Bonn, S. 20 - 25). Der Fachbeitrag berichtet über ein Pilotprojekt in Hamburg mit umfangreicher Vorher-/Nachheruntersuchung. Die Untersuchung „ergab deutlich reduzierte Rotläuferanteile bei den verkehrstechnischen Messungen und eine überwiegend posi- tive Resonanz der zu Fuß gehenden Bevölkerung.“ Allerdings sind auch die Randbedingungen für die Einrichtung der Restrotanzeige wie „der Betrieb mit einem Festzeitprogramm“ ge- nannt. Gleichzeitig wird prognostiziert, „mittel- und langfristig muss sicher auch mit gewissen Gewöhnungseffekten gerechnet werden, die das positive Bild eintrüben können“. Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Stadtverwaltung, von der Einführung der Countdown-Ampeln in Karlsruhe abzusehen.

  • Protokoll TOP 18
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Countdown-Ampeln für Fußgängerinnen und Fuß- gänger in Karlsruhe Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Daniela Reiff, der Stadträte Johannes Honné, Alexander Geiger und Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. November 2014 Vorlage: 2014/0298 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Auch wenn es schwerfällt, sich von dieser eigentlich schönen und innovativen Idee zu verabschieden, aber die Antwort der Verwaltung ist schon nachvollziehbar. Wenn es tatsächlich nur flexibel gesteuerte Ampelanlagen in Karlsruhe gibt, dann macht es keinen Sinn. Dann macht auch ein Pilotprojekt keinen Sinn. Insofern hat sich der Antrag für uns damit erledigt. Der Vorsitzende: Jetzt habe ich noch ganz viele Wortmeldungen. - Sie ziehen alle zu- rück. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Februar 2015