Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen
| Vorlage: | 2014/0291 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.02.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 12. November 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 8. Plenarsitzung Gemeinderat 03.02.2015 2014/0291 17 öffentlich Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen Die Stadt Karlsruhe setzt sich dafür ein, dass der Beschäftigungsanteil von Menschen mit Behinderungen (nach § 71 SGB IX) in den städtischen Gesellschaften und in den Unternehmen, bei denen die Stadt Karlsruhe Mehrheitseignerin ist, mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 % erreicht. Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende Maßnahmen umgesetzt: 1. Mit den Gesellschaften und den Unternehmen, an denen die Stadt Mehrheitseignerin ist, wird jeweils ein unternehmensspezifisches Konzept erarbeitet mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 % für schwer behinderte Menschen zu erreichen. 2. Im jährlich erscheinenden städtischen Beteiligungsbericht wird über die Fortschritte dieser Maßnahmen in den einzelnen städtischen Tochtergesellschaften berichtet. Im Januar 2012 und im Mai 2014 hat die GRÜNE Fraktion sich in Anfragen über die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften informiert (Vorlage 2012/967 und Vorlage 2014/0490). Während im Kämmereibereich die gesetzliche Beschäftigungsquote von Behinderten immer erfüllt wurde, stellt sich das Bild bei den städtischen Gesellschaften unterschiedlich dar: Einige städtische Gesellschaften erfüllten die vorgegebene Beschäftigungsquote nicht, so dass hier eine entsprechende Ausgleichsabgabe anfiel. Diese erreichte im Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Jahr 2014 einen neuen Höchstwert von ca. 76 000 €. Die im Jahr 2014 entrichtete Ausgleichsabgabe 1 entspricht 29 anrechnungsfähigen Pflichtplätzen. Auch in Karlsruhe gibt es immer mehr Menschen mit Behinderungen ohne Arbeit: Waren im Oktober 2010 noch 345 schwer behinderte Menschen im Rechtskreis SGB II (umgangssprachlich: Hartz IV) langzeitarbeitslos gemeldet, so lag diese Zahl im Oktober 2014 bereits bei 437 Personen. Sollte dieser Trend fortbestehen, droht immer mehr Menschen mit Behinderungen wegen der Unterbrechung ihrer Erwerbsbiografie die Altersarmut. Die Zahlung einer Ausgleichsabgabe kann nur eine Übergangssituation sein. Stattdessen sollten die städtischen Gesellschaften im Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberinnen alle Anstrengungen unternehmen, um die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen. Sie können in vielerlei Hinsicht davon profitieren, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Denn wer Inklusion lebt, gewinnt: Vielfältige Teams sind kreativer. Sie schaffen ein besseres Betriebsklima und sichern den Ruf von Unternehmen als attraktive Arbeitgeber/- innen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Joschua Konrad Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Januar 2015 1 https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Ausgleichsabgabe/77c350i1p/
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 12.11.2014 eingegangen: 12.11.2014 Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 03.02.2015 2014/0291 17 öffentlich Dez. 4 Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen - Kurzfassung - Mit den vier Unternehmen, die die gesetzliche Quote von 5 % für Beschäftigte mit Be- hinderung nicht erfüllen, wird ein unternehmensspezifisches Konzept erarbeitet, mit dem Ziel, die gesetzliche Quote in Zukunft zu erfüllen. Im städtischen Beteiligungsbericht wird jährlich über die Fortschritte dieser Maßnahme berichtet werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch zu ermitteln Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KBG, AVG, KVV, KVD und KMK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN "Beschäftigungsquote von Arbeitneh- mern/Arbeitnehmerinnen mit Behinderung bei den städtischen Gesellschaften" vom 14.03.2014 wurde ermittelt, welche der städtischen Mehrheitsbeteiligungen die gesetz- liche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nicht erfüllen. Gesellschaft Quote in % Ausgleichs- abgabe in € Fehlende Pflichtplätze in Personen KVVH 3,1 0 n/a KBG 0 1.380 1 Fächerbad 8,69 0 n/a KASIG 0 0 n/a SWK 6,72 0 n/a SWK Netze 12,49 0 n/a KEK 0 0 n/a VBK 7,01 0 n/a AVG 2,87 36.800 15 KVV 0,0 1.380 1 VOLKSWOHNUNG (Konzern) 6,72 0 n/a KFG 0 0 n/a KFE 0 0 n/a Städtisches Klinikum 5,5 0 n/a KVD 2,7 10.200 4 MVZ 0 0 n/a AFB 14,29* 0 n/a KMK 5,14 0 n/a Stadtmarketing 0 0 n/a * Stammbeschäftigte ohne Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geförderten Zeitverträ- gen; n/a = nicht anwendbar Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Damit haben vier Beteiligungsunternehmen die gesetzliche Quote von 5 % nicht er- reicht: KBG, AVG, KVV und KVD. Mit diesen Unternehmen wird ein unternehmensspe- zifisches Konzept erarbeitet, mit dem Ziel, die gesetzliche Quote in Zukunft zu erfüllen. Im städtischen Beteiligungsbericht wird jährlich über die Fortschritte dieser Maßnahme berichtet werden. Beim KVD ist zu beachten, dass die Erklärung und Maßnahmen der Gesellschaft zur Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Behinderung bei der Stellungnahme zur Anfrage vom 14.03.2014 nicht richtig wiedergegeben worden sind. Alle Beschäftigten, die schon vor der Gründung des KVD angestellt waren, sind direkt beim Klinikum be- schäftigt. Seit der Gründung werden sie an den KVD überlassen. Unter diesen Beschäf- tigten beträgt die Quote von Menschen mit Behinderung 10,32 %, was aufgrund der Überlassung nicht in die Quote des KVD einfließt. Die direkt beim KVD Beschäftigten werden ermutigt, den Grad ihrer Behinderung feststellen zu lassen. Bei der KBG ist die Situation vergleichbar mit der des KVD. Seit der Eröffnung des Euro- pabades und der gleichzeitigen Schließung von städtischen Bädern im Jahr 2008 sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt dauerhaft formell an die KBG abgestellt, zurzeit 13 Beschäftigte. Unter diesen befinden sich zwei mit Schwerbehinderung.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 8. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 3. Februar 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen Antrag der Stadträtin Bettina Lisbach, der Stadträte Michael Borner, Joschua Konrad und Alexander Geiger (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 12. November 2014 Vorlage: 2014/0291 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Borner (GRÜNE): Vor bald sechs Jahren, im März 2009, trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Damit war ein Meilenstein erreicht. Nun gilt es, die Konvention mit Leben zu erfüllen und sie in die Praxis umzusetzen. Das be- trifft auch Artikel 27 Recht auf Arbeit und Beschäftigung. Behinderung darf kein Grund sein, von Arbeit ausgeschlossen zu werden. Leider erfüllen bis heute einige städtische Gesellschaften noch nicht die gesetzliche Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen. Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen haben aber öffentliche Arbeitgeberinnen eine besondere sozialpolitische Vorbildfunktion. Wir freuen uns daher, dass die Stadtverwaltung unsere Meinung teilt. Mit den vier Unter- nehmen, die die gesetzliche Quote von 5 % für Beschäftigte mit Behinderungen noch nicht erreichen, wird nun ein unternehmensspezifisches Konzept erarbeitet, um künftig die gesetzliche Quote zu erfüllen. Wir werden bei der Angelegenheit weiter am Ball bleiben und uns konstruktiv kritisch in der Sache einbringen. (Beifall bei den Grünen) - 2 - Stadträtin Wiedemann (CDU): Ich kann es nur selten sagen: Wir unterstützen den Antrag der Grünen-Antrag und sind ebenfalls mit der Antwort der Verwaltung zufrie- den. Stadträtin Fischer (SPD): Wir unterstützen nicht nur den Antrag, sondern wir bedan- ken uns ausdrücklich bei der GRÜNE-Fraktion und ihren Antragstellern für diesen An- trag. Es ist ein kleiner, aber notwendiger Schritt auf dem selbstverständlichen Weg, wei- ter die Inklusion umzusetzen. Wir möchten uns aber auch bei der Verwaltung bedan- ken. Es ist erfreulich, dass so viele städtische Gesellschaften die gesetzlich vorgeschrie- bene Beschäftigungsquote einhalten. Es ist auch erfreulich, dass mit den übrigen Gesell- schaften, die die Beschäftigungsquote noch nicht umgesetzt haben, ein unternehmens- spezifisches Konzept zur Erfüllung der Beschäftigungsquote erarbeitet wird. So weit, so gut. Allerdings sollten wir uns hierauf nicht beschränken, sondern auf die Einhaltung der Mindestquote. Wünschenswert wäre zukünftig, unabhängig von der Erfüllung der Mindestquote, eine Strategie zur deutlichen Erhöhung entsprechender Arbeitsplätze. Im Antrag wurde ja auch deutlich darauf hingewiesen, dass der Bedarf zunehmend steigt. Wir brauchen langfristig eine Zusammenarbeit mit Reha-Diensten, mit Behindertenverbänden für alle Arbeitgeber, um im direkten Austausch mit den Ar- beitgebern konkrete Arbeitsplatzangebote zu erarbeiten für Menschen mit besonderen Fähigkeiten. Ich freue mich über diesen Anfang und will uns alle auffordern, weiter auf diesem Weg der Inklusion voranzuschreiten. (Beifall bei der SPD) Stadtrat Braun (KULT): Behinderte Menschen sind ein wichtiger Teil unserer Gesell- schaft. Aufgrund physischer oder geistiger Beeinträchtigung können behinderte und schwerbehinderte Menschen meistens leider nicht jedem Beruf nachkommen. Daher muss das Ziel sein, diese möglichst gut in den Alltag zu integrieren, damit verbunden Ihnen die Möglichkeit geben, einem frei gewählten Beruf nachzukommen. Behinderte haben genug zu meisternde Alltagshürden. So müssen wir dem Defizit gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Teilhabe möglichst für sie nutzbringend entgegenwirken. Ein Kon- zept soll also erarbeitet werden, das Gesellschaft und Unternehmen, bei denen die Stadt Mehrheitseignerin ist, gerade bei AVG, KBG, KVV und KVD, künftig die Beschäfti- gungsquote von 5 % für schwerbehinderte Menschen erfüllen zu können. So würde man sich auch die Ausgaben für Ausgleichsabgaben sparen, die im vergangenen Jahr zu einem neuen Höchststand anstiegen und die, wenn es nach mir ginge, eigentlich noch viel höher sein müssten, um mit behindertenorientierter Politik endlich ein eindeu- tiges Signal zu setzen. (Beifall aus den Reihen der Grünen) Sieht man sich die Statistik an, wie viele schwerbehinderte Karlsruher 2010 langfristig noch ohne Arbeit waren, und betrachtet man dann, wie viele es bereits 2014 waren, stellt man einen Anstieg in vier Jahren von fast 27 % fest. Um diesen Anstieg in den kommenden Jahren wieder weitgehend zu reduzieren, bis wir bald den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können, hat die KULT-Fraktion ein eindeutiges Bild zum - 3 - Thema. Wir sehen absolut kein Diskussionspotential und gehen den Antrag daher selbstredend mit. (Beifall bei der KULT-Fraktion) Stadtrat Jooß (FDP): Die GRÜNE-Fraktion legt eindeutig den Finger in eine offene Wunde. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Zahlen so stark ansteigen. Die Zahlen sind natürlich sehr unterschiedlich, wenn ich mir hier die Rubrik der einzelnen städtischen Gesellschaften anschaue. Die AVG hat z. B. wesentlich mehr Straßenbahnfahrer als die VBK. Die VBK hat oft mehr Verwaltung, die AVG hat mehr Straßenbahnfahrer. Bei Stra- ßenbahnfahrern kann man nicht so viel Schwerbehinderte einsetzen wie bei den Ver- kehrsbetrieben, z. B. im Bereich der Verwaltung usw. Deswegen sind die Zahlen sehr unterschiedlich, was auch begründet ist. Zum anderen verstehe ich natürlich nicht die Gesellschaften, dass sie nicht die finanziellen Förderungen in Anspruch nehmen, die für Schwerbehinderte gewährt werden. Von daher ist es für mich unerklärlich, dass sie die Quote nicht erfüllen. Nichtsdestotrotz sind wir dafür, dass die städtischen Gesellschaf- ten daran weiterarbeiten und die Quote entsprechend erhöhen. Der Vorsitzende: Das war die letzte Wortmeldung. Sie sind mit der Antwort so weit einverstanden und wir würden berichten. Damit können wir den Tagesordnungspunkt abschließen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Februar 2015