Altersarmut und Grundsicherung in Karlsruhe

Vorlage: 2014/0287
Art: Anfrage
Datum: 11.11.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.12.2014

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Die Linke-Altersarmut in Karlsruhe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 7. November 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2014 2014/0287 33 öffentlich Altersarmut und Grundsicherung in Karlsruhe 1. Wie viele ältere Bürger/-innen ab 65 Jahren waren vor 10 Jahren in Karlsruhe als in Armut befindlich zu bezeichnen? 2. Wie viele davon fielen in die Grundsicherung? 3. Wie viele Bürger/-innen ab 65 Jahren können heute in Karlsruhe als in Armut befindlich bezeichnet werden? 4. Wie viele dieser Bürger/-innen beziehen Grundsicherungsleistungen? a) davon wie viele Frauen, wie viele Männer? (bitte jeweils in Zahlen und Prozentanteilen/Gesamtbevölkerung) 5. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Dunkelziffer von älteren Bürgerinnen und Bürgern ein, die grundsicherungsberechtigt sind, dies aber nicht beantragen, weil sie entweder nicht dazu in der Lage sind oder sich davor scheuen? 6. Wie hoch liegt derzeit der Satz der Grundsicherung (ohne Miet- und Heizkosten)? 7. Wie viele der Bürger/-innen in Grundsicherung bekommen in Karlsruhe die Miet- und Heizkosten nicht voll erstattet? a) aus welchen Gründen? 8. Kann man nach Auffassung der Stadtverwaltung davon ausgehen, dass für Bürger/-innen in Grundsicherung ein kaputter Herd oder Kühlschrank, eine neue Brille usw. aus dem Einkommen der Grundsicherung nur zu leisten ist, wenn an anderer notwendiger Stelle entsprechend „gespart“ wird, z. B. der Ernährung? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 9. Die Sozialverbände fordern für Grundsicherungsbezieher/-innen die Wiedereinführung von Einmalleistungen – wird das von der Stadt Karlsruhe unterstützt? 10. Welche Hilfsangebote kann die Stadt Karlsruhe älteren Bürgerinnen und Bürgern in Grundsicherung derzeit anbieten? 11. Wie viele eigene Haushaltsmittel werden dafür pro Jahr (die letzten 5 Jahre) durchschnittlich aufgewendet? 12. Kann die Stadt Karlsruhe bzw. können die Kommunen auf Dauer nach Ansicht der Stadtverwaltung die v. a. von den Sozialverbänden prognostizierte massenhafte Altersarmut so kompensieren, dass diesen Bürgerinnen und Bürgern ein Altern in Würde und angemessener materieller Versorgung gewährleistet ist? 13. Wenn nein, was wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung dazu erforderlich? Laut Angaben des statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die ab 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung beziehen müssen, seit deren Einführung 2003 fast verdoppelt. Aufgrund der Rentensenkungen der letzten Jahre und der Zunahme prekärer Beschäftigung vermuten die Sozialverbände, dass ab Mitte des nächsten Jahrzehnts Millionen von Bürgerinnen und Bürgern ab 65 Jahren in die Grundsicherung fallen werden. Hier Armut wenigstens abzudämpfen, wird eine der großen Aufgaben der Kommunen in den nächsten Jahrzehnten werden. Der von der Bundespolitik in den letzten Jahren und Jahrzehnten bewusst erzeugten Massenarmut kann letztlich nur auf dieser, der Bundesebene, mit einer Politik-Korrektur wirksam begegnet werden. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 33
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 07.11.2014 eingegangen: 07.11.2014 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0287 33 öffentlich Dez. 3 Altersarmut und Grundsicherung in Karlsruhe 1. Wie viele ältere Bürger/-innen ab 65 Jahren waren vor zehn Jahren in Karlsruhe als in Armut befindlich zu bezeichnen? Als Indikator für Altersarmut wird der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) herangezogen. Erste belastbare Zahlen liegen wegen der Hartz-IV-Reform erst für das Jahr 2006 vor. Personen, die den Bedarfssatz der Grundsicherung nach dem SGB XII nur geringfügig überschreiten und als armutsnah gelten, können in einer Größenordnung von ca. 5 Pro- zent bezogen auf die Anzahl der Leistungsbeziehenden angenommen werden. 2. Wie viele davon fielen in die Grundsicherung? Im Jahr 2006 bezogen 1 973 Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren Grundsicherung nach dem SGB XII. 3. Wie viele Bürger/-innen ab 65 Jahren können heute in Karlsruhe als in Armut be- findlich bezeichnet werden? Siehe Ziffer 1 (Definition). a) davon wie viele Frauen, wie viele Männer? Sowohl in der Gesamtbevölkerung wie auch bei den Leistungsbeziehenden im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB XII kann in der Altersgruppe 65 Jahre und älter von einer Quote 60 Prozent Frauen und 40 Prozent Männer ausgegangen werden (siehe Ziffer 4). Diese Werte können auch bei den armutsnahen Personen angenommen werden. (bitte jeweils in Zahlen und Prozentanteilen/Gesamtbevölkerung) 4. Wie viele dieser Bürger/-innen beziehen Grundsicherungsleistungen? Zum Stichtag 31. Dezember 2013 bezogen 2 663 Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre Grundsicherung nach dem SGB XII. Davon waren Frauen: 1 608 Personen 60,4 % Gesamtbevölkerung: 58,1 % Männer: 1 055 Personen 39,6 % Gesamtbevölkerung: 41,9 % Seite 2 5. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Dunkelziffer von älteren Bürgerinnen und Bürgern ein, die grundsicherungsberechtigt sind, dies aber nicht beantragen, weil sie entweder nicht dazu in der Lage sind oder sich davor scheuen? Es kann davon ausgegangen werden, dass nicht jeder dem Grunde nach Leistungsberech- tigte seine Ansprüche geltend macht. Angaben zur Anzahl der Betroffenen wären rein spekulativ. 6. Wie hoch liegt derzeit der Satz der Grundsicherung (ohne Miet- und Heizkosten)? Der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 (erwachsene, alleinstehende Person mit eigenem Haushalt) beträgt derzeit 391 Euro monatlich. Ab 1. Januar 2015 steigt der Regelsatz auf 399 Euro. Rechtsgrundlage hierfür ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung (RBSFV). 7. Wie viele der Bürger/-innen in Grundsicherung bekommen in Karlsruhe die Miet- und Heizkosten nicht voll erstattet? In Karlsruhe erhalten 13 Personen im Bereich der Grundsicherung die Kosten der Unter- kunft nicht in voller Höhe als Bedarf anerkannt. a) aus welchen Gründen? Bei der Neuanmietung einer sozialhilferechtlich unangemessen teueren Wohnung wurde durch diese Leistungsbeziehenden erklärt, dass der die angemessene Miete übersteigende Betrag auf andere Weise (in der Regel durch Angehörige) gedeckt wird. 8. Kann man nach Auffassung der Stadtverwaltung davon ausgehen, dass für Bür- ger/-innen in Grundsicherung ein kaputter Herd oder Kühlschrank, eine neue Brille usw. aus dem Einkommen der Grundsicherung nur zu leisten ist, wenn an anderer notwendiger Stelle entsprechend „gespart“ wird, z. B. der Ernährung? Die Regelleistung umfasst Anteile für regelmäßig anfallende Bedarfe (wie z. B. Ernährung) und Pauschalen für unregelmäßig anfallende Bedarfe (wie z. B. Haushaltsgeräte). Zur Fi- nanzierung größerer Ersatzbeschaffungen sind aus den Anteilen für unregelmäßige Bedar- fe Rücklagen zu bilden. Bei individuellen wirtschaftlichen Notlagen besteht zusätzlich die Möglichkeit der Unter- stützung aus Spendenmitteln. 9. Die Sozialverbände fordern für Grundsicherungsbezieher/-innen die Wiederein- führung von Einmalleistungen - wird das von der Stadt Karlsruhe unterstützt? Die Pauschalierung einmaliger Bedarfe hat das Ziel, die Selbständigkeit und Selbstverant- wortung der Leistungsbeziehenden zu stärken und eine eigenverantwortliche Verwaltung des monatlichen Budgets zu ermöglichen. Die Abkehr vom Pauschalprinzip und eine Rück- kehr zur Antragspflicht und Bedarfsprüfung bei einmaligen Beihilfen kann unter diesen Aspekten nicht unterstützt werden. Seite 3 10. Welche Hilfsangebote kann die Stadt Karlsruhe älteren Bürgerinnen und Bürgern in Grundsicherung derzeit anbieten? Die Stadt Karlsruhe bietet seit 2009 (unter anderem) für ältere Menschen bei Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII den Karlsruher Pass an. Das bisherige Leistungsangebot soll ab 1. Januar 2015 für ältere Menschen ab 60 Jahren erweitert werden. Zusätzlich sollen dann auch armutsnahe Bürgerinnen und Bürger zum Erhalt des Karlsruher Passes berechtigt sein. Zu den Einzelheiten wird auf den Beschluss des Sozial- ausschusses vom 16. Juli 2014 verwiesen. 11. Wie viele eigene Haushaltsmittel werden dafür pro Jahr (die letzten fünf Jahre) durchschnittlich aufgewendet? Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 betrugen die Aufwendungen für den Karlsruher Pass jährlich 1.545.776 Euro. Die Aufwendungen für den Karlsruher Pass beliefen sich 2013 auf 1.751.367 Euro. Auf den Personenkreis der über 60-Jährigen entfielen hiervon ca. 308.000 Euro. 12. Kann die Stadt Karlsruhe bzw. können die Kommunen auf Dauer nach Ansicht der Stadtverwaltung die v. a. von den Sozialverbänden prognostizierte massen- hafte Altersarmut so kompensieren, dass diesen Bürgerinnen und Bürgern ein Altern in Würde und angemessener materieller Versorgung gewährleistet ist? Die Leistungen der Grundsicherung werden seit 2014 zu 100 Prozent vom Bund erstattet. Die Stadt Karlsruhe ist hier im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig. Ein Anstieg der Fallzahlen hat hinsichtlich der Transferleistungen keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Karlsruhe. 13. Wenn nein, was wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung dazu erforderlich? Die nachhaltige und ganzheitliche Bekämpfung von Altersarmut ist das Ziel der 2012 vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe verabschiedeten „Leitlinien gegen Altersarmut“. Die materielle Versorgung zur Existenzsicherung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erfordert auch zukünftig gezielte Maßnahmen. In einem ersten Schritt zur Umsetzung der „Leitlinien gegen Altersarmut“ wurden der Kreis der Bezugsberechtigten sowie das Ange- botsspektrum des Karlsruher Passes erweitert.

  • Protokoll TOP 33
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 33 der Tagesordnung: Altersarmut und Grundsicherung in Karlsruhe Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 7. November 2014 Vorlage: 2014/0287 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Januar 2015