Kontrolle und Aufbewahrung von Waffen und Munition in Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0283 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 07.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) vom: 05.11.2014 eingegangen: 05.11.2014 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0283 32 öffentlich Dez. 2 Kontrolle und Aufbewahrung von Waffen und Munition in Karlsruhe Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition wird durch zwei Be- schäftigte des Ordnungs- und Bürgeramtes seit Herbst 2010 durchgeführt. Zum Stand 10.11.2014 kann das Ordnungs- und Bürgeramt eine Erfüllungsquote von 95,5 % nachweisen und liegt damit deutlich über dem landesweiten Schnitt. Zu den gestellten Fragen antwortet die Verwaltung wie folgt: 1) a. Wie viele Personen in Karlsruhe besitzen Waffen im Sinne des Waffengesetzes, über deren Aufbewahrung ein Nachweis zu führen ist? Zu Beginn der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition waren in Karlsruhe 3 048 Waffenbesitzende registriert. Zum Ende des Jahres 2013 hat sich diese Zahl auf 2 054 ver- ringert. b. Wie vielen einzelnen Waffen entspricht das? Zu Beginn der Kontrollen waren bei der Waffenbehörde 17 323 Waffen registriert. Zum Ende des Jahres 2013 waren noch 15 542 gemeldete Waffen in den Unterlagen der Waffenbehörde ver- zeichnet. c. Wie hat sich die Anzahl der Personen, die solche Waffen aufbewahren, seit der Ände- rung des Waffengesetzes 2009 in den einzelnen Jahren entwickelt? 2010 2011 2012 2013 2014 (Stand 10.11.14) Anzahl Waffen- besitzende 3 048 2 272 2 139 2 054 2 026 d. Wie hat sich der Gesamtbestand an Waffen in diesem Sinne seit 2009 verändert? 2010 2011 2012 2013 2014 (Stand 10.11.14) Registrierte Waffen 17 323 14 429 15 495 1 15 542 2 15 421 1 + 2 Der Anstieg der registrierten Waffen ist auf den Zuzug bzw. die Expansion von Bewachungsunterneh- men zurückzuführen. Seite 2 2) a. Wurde zwischenzeitlich in allen Haushalten, die erlaubnispflichtige Waffen besitzen, deren gesetzeskonforme Aufbewahrung kontrolliert? Falls nein, warum nicht? Bis wann können 100 Prozent erreicht werden? Nein, alle entsprechenden Haushalte konnten bisher noch nicht kontrolliert werden. Zum Stand 10. November 2014 teilt das Ordnungs- und Bürgeramt mit, dass 95,5 % aller Waffenbesitzenden kontrolliert wurden. Eine höhere Kontrolldichte war nicht leistbar. Die beiden Bediensteten, die mit den Aufbewahrungskontrollen befasst sind, mussten anfänglich erst für dieses sensible Geschäft grundausgebildet werden. Die Kontrolltätigkeiten umfassen nicht nur die reinen Kontrollen, son- dern auch die datenmäßige Vor- und Nachbereitung der Kontrollbesuche sowie die Einleitung entsprechender weiterer Maßnahmen, die sich aus diesen Kontrollen ergeben. Die 100-%-Quote soll zum Frühjahr 2015 erreicht werden. b. In welchem Verhältnis standen hierbei angekündigte zu unangekündigten Kontrollen? Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine angekündigte oder unangekündigte Kontrolle erfolgt? Die Kontrollkräfte führen in aller Regel die Kontrollen unangekündigt durch. Etwa die Hälfte der Waffenbesitzenden wird hierbei angetroffen. Mit den Nichtangetroffenen erfolgt eine terminverein- barte Kontrolle. Verdachtsabhängige Kontrollen erfolgen unangemeldet. c. In welchem Turnus sollen diese Kontrollen zukünftig durchgeführt werden? Hierzu gibt es aktuell keine gesetzlichen Vorgaben. Über Zeitpunkt und Abstand verdachtsunab- hängiger Überprüfungen entscheiden die Waffenbehörden in eigener Verantwortung. d. Sind die personellen Kapazitäten, die mit dieser Aufgabe in Karlsruhe betraut sind, ausreichend, um den angestrebten Turnus der Aufbewahrungskontrollen erlaubnis- pflichtiger Schusswaffen zu gewährleisten? Ja, sofern sich die gesetzlichen Vorgaben nicht ändern. e. Wie hoch ist die Anzahl der Haushalte, in denen die Aufbewahrung der erlaubnispflich- tigen Waffen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat? Wie wird in einem sol- chen Falle verfahren, um die zukünftige gesetzeskonforme Aufbewahrung zu gewähr- leisten? 2010 2011 2012 2013 2014 (Stand 10.11.14) Beanstandungen 20 103 37 22 9 Die Beanstandungen führten in der Regel zu Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und in drei Fällen zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. 3) Welche Maßnahmen werden von Seiten der Stadt neben den Kontrollen der waffenfüh- renden Haushalte unternommen, um auf die Wichtigkeit einer sicheren Waffenaufbe- wahrung hinzuwirken? Hält die Stadt ein Beratungsangebot für Personen vor, die durch Erbfall zu Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern werden? Neben den allgemeinen Hinweisen, die im Jahr 2010 vor Beginn der Kontrollen an alle Waffenbe- sitzenden verschickt wurden, gab es wiederholte Pressemitteilungen zu diesem Thema. Darüber hinaus sind Schützenvereine und Jägervereinigungen gut aufgestellt und informieren ihre Mitglie- der entsprechend. Ein Beratungsangebot für den Erbfall vorzuhalten, wird seitens der Waffenbe- hörde nicht für erforderlich gehalten. In aller Regel melden sich auch Personen, die durch Erbe in den Besitz von Waffen gekommen sind. In diesen Fällen erfolgt dann durch die Waffenbehörde auch eine entsprechende Aufklärung. Erlangt die Waffenbehörde über ein entsprechendes Erbe auf andere Art Kenntnis, werden die Erben schriftlich über die Verpflichtungen, die sich aus dem Waffenbesitz ergeben, aufgeklärt.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) vom 5. November 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2014 2014/0283 32 öffentlich Kontrolle und Aufbewahrung von Waffen und Munition in Karlsruhe 1) a. Wie viele Personen in Karlsruhe besitzen Waffen im Sinne des Waffengesetzes, über deren Aufbewahrung ein Nachweis zu führen ist? b. Wie vielen einzelnen Waffen entspricht das? c. Wie hat sich die Anzahl der Personen, die solche Waffen aufbewahren, seit der Änderung des Waffengesetzes 2009 in den einzelnen Jahren entwickelt? d. Wie hat sich der Gesamtbestand an Waffen in diesem Sinne seit 2009 verändert? 2) a. Wurde zwischenzeitlich in allen Haushalten, die erlaubnispflichtige Waffen besitzen, deren gesetzeskonforme Aufbewahrung kontrolliert? Falls nein, warum nicht? Bis wann können 100 Prozent erreicht werden? b. In welchem Verhältnis standen hierbei angekündigte zu unangekündigten Kontrollen? Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine angekündigte oder unangekündigte Kontrolle erfolgt? c. In welchem Turnus sollen diese Kontrollen zukünftig durchgeführt werden? d. Sind die personellen Kapazitäten, die mit dieser Aufgabe in Karlsruhe betraut sind, ausreichend, um den angestrebten Turnus der Aufbewahrungskontrollen erlaubnispflichtiger Schusswaffen zu gewährleisten? e. Wie hoch ist die Anzahl der Haushalte, in denen die Aufbewahrung der erlaubnispflichtigen Waffen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat? Wie wird in einem solchen Falle verfahren, um die zukünftige gesetzeskonforme Aufbewahrung zu gewährleisten? 3) Welche Maßnahmen werden von Seiten der Stadt neben den Kontrollen der waffenführenden Haushalte unternommen, um auf die Wichtigkeit einer sicheren Waffenaufbewahrung hinzuwirken? Hält die Stadt ein Beratungsangebot für Personen vor, die durch Erbfall zu Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern werden? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Durch die dramatischen Ereignisse von Winnenden im März 2009 wurde im Juli desselben Jahres eine Änderung des Waffengesetzes ausgelöst. Nach § 36 des Waffengesetzes muss, wer Waffen oder Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer/-innen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Die Stadt Karlsruhe schuf im Sommer 2010 für diese waffenrechtlichen Kontrollen zwei neue Vollzeitstellen im Ordnungsamt. Nach einer Umfrage der Deutschen Presseagentur wurden in Baden-Württemberg seit der Änderung des Waffengesetzes nur 45 Prozent der registrierten Waffenbesitzer/- innen kontrolliert. Nur drei Stadtkreise gaben an, bei mehr als zwei Drittel der Waffenbesitzer/-innen die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Waffen kontrolliert zu haben. Bei einigen Ordnungsämtern sei wegen der niedrigen Zahlen eine «angemessene Wahrnehmung der Kontrolltätigkeit» durch das Innenministerium Baden-Württemberg eingefordert worden. Ziel der Anfrage ist es, den aktuellen Stand der Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben in Karlsruhe zu erheben und sofern Bedarf an Nachsteuerung besteht, zu erfahren welche Ressourcen dafür erforderlich sind. unterzeichnet von: Alexander Geiger Johannes Honné Bettina Lisbach Daniela Reiff Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Dezember 2014 Sachverhalt/Begründung:
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 32 der Tagesordnung: Kontrolle und Aufbewahrung von Waffen und Munition in Karlsruhe Anfrage der Stadträte Alexander Geiger und Johannes Honné sowie der Stadt- rätinnen Bettina Lisbach und Daniela Reiff (GRÜNE) vom 5. November 2014 Vorlage: 2014/0283 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Januar 2015