Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt
| Vorlage: | 2014/0271 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 20092010201120122013 Großmarkt - € 88.948,31 € 39.310,00 € - € 116.499,40 €- Wochenmärkte - € - € - € 8.763,66 € - € Kunsthandwerkermärkte - € - € - € 1.148,79 €- 1.468,21 €- Jahrmärkte - € - 3.245,00 € - 10.863,00 € - 17.187,49 € 1.738,59 €- Christkindlesmarkt - € - € - 7.982,00 € - 14.951,22 € 69.193,26 €- Gesamt - € 85.703,31 € 20.465,00 € 24.523,84 €- 188.899,46 €- 20092010201120122013 Großmarkt - € - € 11.758,91 € - € - € Wochenmärkte - € - € - € 8.763,66 € - € Kunsthandwerkermärkte - € - € - € 1.148,79 €- 1.468,21 €- Jahrmärkte - € - € - € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - 7.982,00 € - 14.951,22 € - 69.193,26 € Gesamt - € - € 3.776,91 € 7.336,35 €- 70.661,47 €- (siehe gesondert Gemeinderatsvorlage) und der Neukalkulation der Gebühren für Jahrmärkte und Kirchweihen für 2015 Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0271 20 öffentlich Dez. 5 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.12.2014 25 vorberaten Gemeinderat 16.12.2014 20 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - - - ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszuglei- chen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kostenüber- (+) bzw. Kostenunterdeckungen (-): 2010 + 85.703,31 € 2011 + 20.465,00 € 2012 - 24.523,84 € 2013 - 188.899,46 € Maßgebend für die Ermittlung der oben genannten Kostenüberdeckungen bzw. Kostenun- terdeckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Gebüh- renkalkulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und Kostenun- terdeckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wo- chenmärkte, Kunsthandwerkermärkte und Christkindlesmarkt. Die im Bereich der Jahrmärk- te und Kirchweihen entstandenen Unterdeckungen sind im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren für Jahrmärkte und Kirchweihen durch gesonderte Gemeinderatsvorlage berück- sichtigt. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vor- jahresergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die im Bereich Großmarkt noch bestehende Überdeckung aus 2010 in Höhe von 88.948,31 € kann vollständig und die Überdeckung aus 2011 in Höhe von 39.310,00 € kann zum Teil mit einer Unterdeckung aus dem Jahr 2013 von 116.499,40 € verrechnet werden. Die dann noch bestehende Überdeckung 2011 von 11.758,91 € ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG spätestens im Jahr 2016 auszugleichen. 2. Die im Bereich Wochenmärkte bestehende Überdeckung 2012 in Höhe von 8.763,66 € ist spätestens im Jahr 2017 auszugleichen. 3. Die Unterdeckungen in Höhe von 1.148,79 € aus dem Jahr 2012 und in Höhe von 1.468,21 € aus dem Jahr 2013 im Bereich Kunsthandwerkermärkte sind spätestens in den Jahren 2017 bzw. 2018 auszugleichen. 4. Die im Bereich Christkindlesmarkt bestehende Unterdeckung 2011 von 7.982,00 € ist spätestens im Jahr 2016 und die Unterdeckung 2012 in Höhe von 14.951,00 € im Jahr 2017 auszugleichen. Eine weitere Unterdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von 69.193,26 € ist im Jahr 2018 auszugleichen. 5. Die derzeit gültigen Gebührensätze für den Christkindlesmarkt gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2015. Die Jahrmarktgebühren werden mit Wirkung zum 01.01.2015 neu kalkuliert. Die Verwaltung wird außerdem im Jahr 2015 die Gebührensätze für den Großmarkt, die Wochen- und Kunsthandwerkermärkte überprüfen und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit eine neue Gebührenkalkulation vorlegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage) wie folgt dar: 2009 0,00 € 2010 0,00 € 2011 + 3.776,91 € 2012 - 7.336,35 € 2013 - 70.661,47 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 22 der Tagesordnung: Neustrukturierung der Wertstofferfassung: a) Vergabe von Leistungen zur Sortierung und Vermarktung des Inhalts der Wertstofftonne b) Vergabe von Leistungen zur Vermarktung von PPK aus der Papiertonne c) Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2015 Vorlage: 2014/0267 dazu: Anfrage des Stadtrats Stefan Schmitt (pl) vom 15. Dezember 2014 Vorlage: 2014/0826 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Sortierung und Vermarktung des Inhalts der Wertstofftonne an die Firma ALBA Nord- baden GmbH und der Vergabe der Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus der städtischen Papiertonne an die Firma SITA Süd GmbH zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerungsvereinbarung zwischen der Landbell AG (Betreiber duale Systeme) und der Stadt Karlsruhe zu. Abstimmungsergebnis: 3 Nein-Stimmen, ansonsten Zustimmung Anfrage: Kenntnisnahme von der Stellungnahme Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Sie möchten gleich abstimmen. Das sind 3 Nein-Stimmen, ansonsten haben Sie dem so zugestimmt. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 29. Januar 2015