Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte,
| Vorlage: | 2014/0270 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld, Mühlburg, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Als Anlagen sind beigefügt: Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Anlage 2 Berechnung des Gebührenbedarfs Anlage 3 Gebührenkalkulation Jahrmärkte Anlage 4 Gebührenkalkulation Kirchweihen Anlage 5 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 6 Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung Anlage 7 Synopse zur Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetztes für Baden- Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491,492) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 16. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Gebührennummern des Gebührenverzeichnisses 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste werden wie folgt geändert: „Jahrmärkte u.a. Jahrmarktgebühren 301 Fahrgeschäfte a) Achterbahn bis 30 m pauschal 2.900,00 Euro b) Achterbahn über 30 m pauschal 3.900,00 Euro c) Geisterbahn bis 30 m pauschal 2.100,00 Euro d) Geisterbahn über 30 m pauschal 2.800,00 Euro e) Autoscooter bis 30 m pauschal 2.300,00 Euro f) Autoscooter über 30 m pauschal 2.800,00 Euro g) Rundfahrgeschäfte bis 20 m pauschal 2.400,00 Euro h) Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 2.900,00 Euro i) Riesenrad pauschal 2.900,00 Euro j) Hochfahrgeschäfte pauschal 2.900,00 Euro k) Wildwasserbahn pauschal 3.100,00 Euro l) Go-Kart-Bahn pauschal 2.600,00 Euro m) Schiffschaukel, Kettenflieger, Rutsche pauschal 900,00 Euro 302 Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleife lfdm 90,00 Euro b) Kinderscooter lfdm 80,00 Euro c) Ponyreitbahn lfdm 80,00 Euro d) Kindereisenbahn lfdm 60,00 Euro 303 Schau und Belustigung a) Laufgeschäfte lfdm 110,00 Euro b) Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager lfdm 60,00 Euro 304 Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u. ä. lfdm 60,00 Euro b) Schießgeschäfte lfdm 55,00 Euro c) Hau den Lukas, Torwand u. ä. lfdm 80,00 Euro d) Greifer lfdm 110,00 Euro e) Elektr. Spielautomatengeschäfte lfdm 130,00 Euro 305 Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 75,00 Euro 306 Süßwaren u. ä. lfdm 70,00 Euro 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment a) bis 6 m Frontlänge pauschal 600,00 Euro b) bis 8 m Frontlänge pauschal 700,00 Euro c) über 8 m Frontlänge pauschal 800,00 Euro 308 Imbissgeschäfte mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge pauschal 1.000,00 Euro b) bis 12 m Frontlänge pauschal 1.250,00 Euro c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.500,00 Euro 309 Festzelt pauschal 2.300,00 Euro 310 Warenverkauf a) allgemeiner Verkauf lfdm 48,00 Euro b) Haushaltswaren und Kunsthandwerk lfdm 40,00 Euro 311 Automaten a) Computeranalyse pauschal 50,00 Euro b) Boxer, Fußball u. ä. pauschal 200,00 Euro 312 Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 301 bis 311 sind für eine Veranstaltungsdauer von elf Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren um 1/11 pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. Gebühren für Kirchweihen und anderer Volksfeste 313 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Geb.-Nrn. 301 bis 311 zu einem Viertel. 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünftel der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (z.B. bei schlechtem Besuch, ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer bedeutender Veranstaltungen). 315 Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 313 bis 314 sind für eine Veranstaltungsdauer von vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren um 1/4 pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen 316 - 323 entfallen" Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Anlage 2 2015 2016 92.006,90 € 94.672,60 € 173.503,97 € 173.599,97 € 25.253,35 € 22.327,44 € Ergebnisausgleich 2010 (Unterdeckung) 3.245,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2011 (Unterdeckung) 10.863,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2012 (Unterdeckung) 2.329,04 € 14.858,45 € Ergebnisausgleich 2013 (Unterdeckung) 0,00 € 1.738,59 € 307.201,26 € 307.197,05 € -37.093,76 € -37.093,76 € 270.107,50 € 270.103,29 € Gebührenaufkommen Jahrmärkte 191.399,00 € 191.399,00 € Gebührenaufkommen Kirchweihen 9.348,00 € 9.348,00 € 200.747,00 € 200.747,00 € 74,32% 74,32% Teilhaushalt 7200 - Märkte GesamtaufwandGebührenbedarf nach Berücksichtigung ErgebnisausgleichGebührenaufkommen Gesamt Berechnung der Gebührenobergrenze hier: Jahrmärkte/Kirchweihen A. Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und VersorgungsaufwendungenAufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen + ILV + ZGKAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)KostendeckungsgradBezeichnungsonstige Erträge
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Gebührenkalkulation Jahrmärkte:Anlage 3 Geb.Nr.BezeichnungGebühren- messzahl GebührensatzGebührenauf- kommen neu 301Fahrgeschäfte a)Achterbahnen bis 30 m22.900,00 €5.800,00 € b)Achterbahnen über 30 m13.900,00 €3.900,00 € c)Geisterbahn bis 30 m22.100,00 €4.200,00 € d)Geisterbahn über 30 m0 *)2.800,00 €0,00 € e)Autoscooter bis 30 m22.300,00 €4.600,00 € f)Autoscooter über 30 m22.800,00 €5.600,00 € g)Rundfahrgeschäfte bis 20 m 42.400,00 €9.600,00 € h)Rundfahrgeschäfte über 20 m42.900,00 €11.600,00 € i)Riesenrad22.900,00 €5.800,00 € j)Hochfahrgeschäfte22.900,00 €5.800,00 € k)Wildwasserbahn 13.100,00 €3.100,00 € l)Go-Kart-Bahn12.600,00 €2.600,00 € m)Schiffschaukel, Kettenflieger4900,00 €3.600,00 € Rutsche Zwischensumme66.200,00 € 302Kinderfahrgeschäfte a)Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleife b)Kinderscooter3680,00 €2.880,00 € c)Ponyreitbahn 2680,00 €2.080,00 € d)Kindereisenbahn2260,00 €1.320,00 € Zwischensumme22.390,00 € 303Schau- und Belustigung a)Laufgeschäfte81110,00 €8.910,00 € b)Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager Zwischensumme9.210,00 € 304Geschicklichkeitsspiele a)Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.ä. 6560,00 €3.900,00 € b)Schießgeschäfte10255,00 €5.610,00 € c)Hau den Lukas, Torwand u.ä.2080,00 €1.600,00 € d)Greifer40110,00 €4.400,00 € e)Elektr. Spielautomatengeschäft23130,00 €2.990,00 € Zwischensumme18.500,00 € Verlosung, Fadenziehen,11975,00 €8.925,00 € Tütenangeln 306Süßwaren u.ä.24970,00 €17.430,00 € a)bis 6 m Frontlänge 5600,00 €3.000,00 € b)bis 8 m Frontlänge 1700,00 €700,00 € c)über 8 m Frontlänge 2800,00 €1.600,00 € Zwischensumme5.300,00 € 17990,00 €16.110,00 € 560,00 €300,00 € 305 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment Geb.Nr.BezeichnungGebühren- messzahl GebührensatzGebührenauf- kommen neu Imbissgeschäft mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge 41.000,00 €4.000,00 € b) bis 12 m Frontlänge 81.250,00 €10.000,00 € c) über 12 m Frontlänge 101.500,00 €15.000,00 € Zwischensumme29.000,00 € 309Festzelt2 2.300,00 €4.600,00 € 310Warenverkauf a)allg. Verkauf158 48,00 €7.584,00 € 5440,00 €2.160,00 € Zwischensumme9.744,00 € 311Automaten a)Computeranlyse 250,00 €100,00 € b)Boxer/Fußball u.ä. 0 *)200,00 €0,00 € Zwischensumme100,00 € SUMME 191.399,00 € prozentuale Veränderung 9,51% *) Nach derzeitiger Kalkulation wird nicht von einer Aufstellung dieser Fahrgeschäfte ausgegangen. Um jedoch im Bedarfsfall auf künftige Bewerbungen kurzfristig reagieren zu können, wird ein Gebührensatz vorgesehen. b)Haushaltswaren und Kunsthandwerk 308
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Gebührenkalkulation Kirchweihen:Anlage 4 Geb.Nr.BezeichnungGebühren- messzahl *) Gebührensatz 1/4 **) Gebührenauf- kommen neu ***) 301Fahrgeschäfte a)Achterbahnen bis 30 m0725,00 €0,00 € b)Achterbahnen über 30 m0975,00 €0,00 € c)Geisterbahn bis 30 m0525,00 €0,00 € d)Geisterbahn über 30 m0700,00 €0,00 € e)Autoscooter bis 30 m ****)3575,00 €1.725,00 € f)Autoscooter über 30 m0700,00 €0,00 € g) Rundfahrgeschäfte bis 20 m ****) 3600,00 €1.800,00 € h)Rundfahrgeschäfte über 20 m0725,00 €0,00 € i)Riesenrad0725,00 €0,00 € j)Hochfahrgeschäfte0725,00 €0,00 € k)Wildwasserbahn 0775,00 €0,00 € l)Go-Kart-Bahn0650,00 €0,00 € m)Schiffschaukel, Kettenflieger1225,00 €225,00 € Rutsche Zwischensumme3.750,00 € 302Kinderfahrgeschäfte a)Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleife b)Kinderscooter020,00 €0,00 € c)Ponyreitbahn 020,00 €0,00 € d)Kindereisenbahn015,00 €0,00 € Zwischensumme1.102,50 € 303Schau- und Belustigung a)Laufgeschäfte027,50 €0,00 € b)Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager Zwischensumme0,00 € 304Geschicklichkeitsspiele a)Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.ä. 3815,00 €570,00 € b)Schießgeschäfte2213,75 €302,50 € c)Hau den Lukas, Torwand u.ä.020,00 €0,00 € d)Greifer027,50 €0,00 € e)Elektr. Spielautomatengeschäft032,50 €0,00 € Zwischensumme872,50 € Verlosung, Fadenziehen,1618,75 €300,00 € Tütenangeln 306Süßwaren u.ä.6817,50 €1.190,00 € a)bis 6 m Frontlänge 0150,00 €0,00 € b)bis 8 m Frontlänge 1175,00 €175,00 € c)über 8 m Frontlänge 0200,00 €0,00 € Zwischensumme175,00 € 4922,50 €1.102,50 € 015,00 €0,00 € 305 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment Geb.Nr.BezeichnungGebühren- messzahl *) Gebührensatz 1/4 **) Gebührenauf- kommen neu ***) Imbissgeschäft mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge 0250,00 €0,00 € b) bis 12 m Frontlänge 0312,50 €0,00 € c) über 12 m Frontlänge 1375,00 €375,00 € Zwischensumme375,00 € 309Festzelt1 575,00 €575,00 € 310Warenverkauf a)allg. Verkauf84 12,00 €1.008,00 € 010,00 €0,00 € Zwischensumme1.008,00 € 311Automaten a)Computeranlyse 012,50 €0,00 € b)Boxer/Fußball u.ä. 050,00 €0,00 € Zwischensumme0,00 € Gebührenermäßigungen SUMME 9.348,00 € prozentuale Veränderung 9,51% *) Bei der Darstellung mit 0 wird nach derzeitiger Kalkulation nicht von einer Aufstellung dieser Fahrgeschäfte ausgegangen. Um jedoch im Bedarfsfall auf künftige Bewerbungen kurzfristig reagieren zu können, wird ein Gebührensatz vorgesehen. **) Gemäß Geb.-Nr. 313 jeweils 1/4 der Gebührensätze nach Geb.-Nr. 301 - 311. ***) Die Kirchweihen in Mühlburg und Hagsfeld dauern drei Tage. Diese kürzere Ver- anstaltungsdauer wurde gemäß Geb.-Nr. 315 bei der Gebührenmesszahl berücksich- tigt und fließt somit in das prognostizierte Gebührenaufkommen mit ein. ****) Die Gebühren für Autoscooter und Rundfahrgeschäft für die Kirchweih Mühlburg wurden aufgrund von Konkurrenzveranstaltungen und schlechtem Besucherzuspruchs reduziert. b)Haushaltswaren und Kunsthandwerk 308
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Anlage 5 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Bis zum Jahr 2006 wurde zur Ermittlung des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Mischzinssatz angewendet, der das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital über einen Zeitraum von 10 Jahren widerspiegeln sollte. Beim Fremdfinanzierungsanteil wurden dabei die neu aufgenommenen Kredite während des Betrachtungszeitraums zu Grunde gelegt. Da es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Darlehensaufnahmen gekommen ist, die „alte“ Berechnungsformel aber auch Daten zur Zinshöhe aus solchen Jahrgängen enthielt, hat dies zu einer gewissen Unschärfe des Marktzinssatzes geführt. Um in Zukunft auf einen möglichst realistischen Zinssatz zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten zurückgreifen zu können und gleichzeitig im Sinne der Gebührenkontinuität wenig Schwankungen im Zinsniveau zu haben, wurde nun ein möglichst einfacher und transparenter Weg zur Zinsermittlung gewählt. Zukünftig wird allein der gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 11.04.2014 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 51 Kredite, deren Nominalhöhe 265.200.424,79 Euro betrug. Davon waren bereits 138.333.258,38 Euro getilgt, so dass sich auf den Restbestand von 126.867.166,41 Euro eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 4,363% ergab. Für den Doppelhaushalt 2015/16 wird daher weiterhin ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.
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Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der GebührenerhöhungAnlage 6 Geb.Nr.BezeichnungBsp mGeb.bem. alt Gebühr alt * Geb.bem. neu Gebühr neu % Veränd. 301Fahrgeschäfte a)Achterbahnen bis 30 m20 mpausch.2.600,00pausch.2.900,0011,54% b)Achterbahnen über 30 m46 mpausch.3.860,00pausch.3.900,001,04% c)Geisterbahn bis 30 m20 mpausch.2.000,00pausch.2.100,005,00% d)Geisterbahn über 30 m36 mpausch.2.660,00pausch.2.800,005,26% e)Autoscooter bis 30 m28 mpausch.2.080,00pausch.2.300,0010,58% f)Autoscooter über 30 m35 mpausch.2.550,00pausch.2.800,009,80% g)Rundfahrgeschäfte bis 20 m 16 mpausch.1.960,00pausch.2.400,0022,45% h)Rundfahrgeschäfte über 20 m21 mpausch.2.410,00pausch.2.900,0020,33% i)Riesenrad23 mpausch.2.430,00pausch.2.900,0019,34% j)Hochfahrgeschäfte18 mpausch.2.580,00pausch.2.900,0012,40% k)Wildwasserbahn 37 mpausch.3.270,00pausch.3.100,00-5,20% l)Go-Kart-Bahn40 mpausch.2.600,00pausch.2.600,000,00% m)Schiffschaukel,14 mpausch.990,00pausch.900,00-9,09% Kettenflieger,16 mpausch.860,00pausch.900,004,65% Rutsche8 mpausch.800,00pausch.900,0012,50% 302Kinderfahrgeschäfte a)Kinderrundfahrgeschäfte8 mpausch.680,0090 € lfdm720,005,88% Kinderschleife20 m70 € lfdm1.600,0090 € lfdm1.800,0012,50% b)Kinderscooter16 m60 € lfdm1.120,0080 € lfdm1.280,0014,29% c)Ponyreitbahn 13 m65 € lfdm975,0080 € lfdm1.000,002,56% d)Kindereisenbahn22 m40 € lfdm1.100,0060 € lfdm1.320,0020,00% 303Schau- und Belustigung a)Laufgeschäfte20 m90 € lfdm2.000,00110 € lfdm2.200,0010,00% b)Wahrsager5 m65 € lfdm375,0060 € lfdm300,00-20,00% Simulator 26 m75 € lfdm2.210,0060 € lfdm1.560,00-29,41% 304Geschicklichkeitsspiele a)Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.ä. 6 m40 € lfdm300,0060 € lfdm360,0020,00% b)Schießgeschäfte11 m45 € lfdm605,0055 € lfdm605,000,00% c)Hau den Lukas, Torwand u.Ä.5 m70 € lfdm400,0080 € lfdm400,000,00% d)Greifer9 m80 € lfdm810,00110 € lfdm990,0022,22% e)Elektr. Spielautomatengeschäft13 m75 € lfdm1.105,00130 € lfdm1.690,0052,94% Verlosung,18 m85 € lfdm1.710,0075 € lfdm1.350,00-21,05% Fadenziehen11 m75 € lfdm935,0075 € lfdm 825,00-11,76% Tütenangeln6 m40 € lfdm300,0075 € lfdm450,0050,00% 306Süßwaren u.Ä.11 m50 € lfdm660,0070 € lfdm770,0016,67% a)bis 6 m Frontlänge6 m pausch.560,00pausch.600,007,14% b)bis 8 m Frontlänge8 m pausch.580,00pausch.700,0020,69% c)über 8 m Frontlänge11m pausch.710,00pausch.800,0012,68% Imbissgeschäft mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge8 m pausch.850,00pausch.1.000,0017,65% b) bis 12 m Frontlänge10 m pausch.1.030,00pausch.1.250,0021,36% 305 307 Kleinimbissgeschäfte mit eingeschränktem Sortiment 308 Geb.Nr.BezeichnungBsp mGeb.bem. alt Gebühr alt * Geb.bem. neu Gebühr neu % Veränd. c) über 12 m Frontlänge20 m pausch.1.400,00pausch.1.500,007,14% 309Festzeltqm 2.180,00 pausch. 2.300,005,50% 310Warenverkauf a)allg. Verkauf8 m43 € lfdm 424,00 48 € lfdm 384,00-9,43% 35 € lfdm360,0040 € lfdm320,00-11,11% 311Automaten a)Computeranlyse1 Stck. pausch.50,00pausch.50,000,00% b)Boxer/Fußball u.Ä.1 Stck. pausch.50,00pausch.200,00300,00% *) Gebühr einschließlich 10 € pro lfdm. erhobenem Werbekostenanteil. b)Haushaltswaren und Kunsthandwerk 8 m
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Anlage 7 Jahrmärkte u.a. Jahrmarktgebühren Jahrmärkte u.a. Jahrmarktgebühren 301 Achterbahn u.Ä. pauschal 1.942,91 - 3.834,69 € 301 Fahrgeschäfte a) Achterbahn bis 30 m pauschal 2.900,00 € b) Achterbahn über 30 m pauschal 3.900,00 € c) Geisterbahn bis 30 m pauschal 2.100,00 € d) Geisterbahn über 30 m pauschal 2.800,00 € e) Autoscooter bis 30 m pauschal 2.300,00 € f) Autoscooter über 30 m pauschal 2.800,00 € g) Rundfahrgeschäfte bis 20 m pauschal 2.400,00 € h) Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 2.900,00 € i) Riesenrad pauschal 2.900,00 € j) Hochfahrgeschäfte pauschal 2.900,00 € k) Wildwasserbahn pauschal 3.100,00 € l) Go-Kart-Bahn pauschal 2.600,00 € m) Schiffschaukel, Kettenflieger, Rutsche pauschal 900,00 € 302 Benzin- und Eletkrobahnen, Eisen- pauschal 1.431,62 - 2.812,11 € 302 Kinderfahrgeschäfte bahnen, Geisterbahnen u.Ä. a) Kinderrundfahrgeschäfte, Kinderschleife lfdm 90,00 € b) Kinderscooter lfdm 80,00 € c) Ponyreitbahn lfdm 80,00 € d) Kindereisenbahn lfdm 60,00 € 303 Autoscooter pauschal 1.533,88 - 2.812,11 € 303 Schau und Belustigung a) Laufgeschäfte lfdm 110,00 € b) Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager lfdm 60,00 € alt neu A U S Z U G A U S D E M G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S 3 Z U § 1 D E R G E B Ü H R E N S A T Z U N G vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2014 (Amtsblatt vom 08. August 2014) vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2014 (Amtsblatt vom 08. August 2014) Anlage 7 304 Riesenrad pauschal 1.533,88 - 2.812,11 € 304 Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln, u.Ä. lfdm 60,00 € b) Schießgeschäfte lfdm 55,00 € c) Hau den Lukas, Torand u.Ä. lfdm 80,00 € d) Greifer lfdm 110,00 € e) Elektr. Spielautomatengeschäfte lfdm 130,00 € 305 Rundfahrgeschäfte pauschal 1.431,62 - 2.812,11 € 305 Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 75,00 € 306 Kinderrundfahrgeschäfte pauschal 511,29 - 1.533,88 € 306 Süßwaren u. Ä. lfdm 70,00 € 307 Schiffschaukel u.Ä. pauschal 511,29 - 1.533,88 € 307 Kleinimbissgeschäfte mit eingeschränk- tem Sortimenta) bis 6 m Frontlänge pauschal 600,00 € b) bis 8 m Frontlänge pauschal 700,00 € c) über 8 m Frontlänge pauschal 800,00 € 308 Kettenflieger pauschal 511,29 - 1.789,52 € 308 Imbissgeschäfte mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank)a) bis 8 m Frontlänge pauschal 1.000,00 € b) bis 12 m Frontlänge pauschal 1.250,00 € c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.500,00 € 309 Verkehrskindergarten, Kindereisen- 309 Festzelt pauschal 2.300,00 € bahnen, Kinderscooter, Ponyreit-bahn u.Ä, lfdm 30,68 - 86,92 € 310 Schau- und Belustigungsgeschäfte, 310 Warenverkauf Kasperletheater, Kino lfdm 51,13 - 127,82 € a) allgemeiner Verkauf lfdm 48,00 € b) Haushaltswaren und Kunsthand- werk lfdm 40,00 € Anlage 7 311 Schießgeschäfte lfdm 35,79 - 71,58 € 311 Automaten a) Computeranalyse pauschal 50,00 € b) Boxer, Fußball u.Ä. pauschal 200,00 € 312 Geschicklichkeitsspiele (Pfeil-, Ring- und Ballwerfen, Angeln, Würfeln, Kegeln) lfdm 30,68 - 61,36 € 313 Verlosung, Spielautomaten, Faden- ziehen u.Ä. lfdm 61,36 - 127,82 € 314 Geschicklichkeitsautomaten pauschal 766,94 - 2.045,17 € 315 Süß- und Backwaren, Eis, Man- deln u.Ä. lfdm 40,90 - 102,26 € 316 Festzelte mit Ausschank von Bier und Wein, Weingärten einschließlichüblichem Imbiss-Sortiment qm 3,58 - 10,23 € 317 Imbissgeschäfte (Schwarzwald- haus u.Ä.) pauschal 255,65 - 1.789,52 € 318 allg. Verkauf (Spielwaren, Haushalts- artikel, Textilien u.Ä.) lfdm 25,56 - 81,81 € 319 Automaten unter 1 qm, auch wenn sie innerhalb eines Geschäftes auf-gestellt sind, sofern dieses Geschäfteiner anderen Sparte zuzurechnen ist pauschal 40,90 - 102,26 € 320 Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 301 - 319 sind für eine Veranstaltungsdauer 312 Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 301 - 311 sind für ein e Veranstaltungsdauer von 11 Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer von elf Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranst altungsdauer sind die Gebühren anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. sind die Gebühren um 1/11 pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen . Anlage 7 Gebühren für Kichweihen und andere Volksfeste Gebühren für Kichweihen und andere Volksfeste 321 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Geb.-Nrn. 313 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sät ze nach Geb.-Nrn. 301 - 319 zu einem Viertel. 301 - 311 zu einem Viertel. 322 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünftel 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünf- der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (z.B. bei schlechtem Besuch, un- tel der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (z.B. bei schlechtem Besuch, un- günstiger Witterung, Konkurrenz anderer, bedeutender Veranstaltungen). günstiger Witterung, Konkurrenz anderer, bedeutender Vera nstaltungen). 323 Die Gebühren nach Geb.Nrn. 321 - 322 sind für eine Veranstaltung von 4 Ta- 315 Die Gebühren nach Geb.Nrn. 313 - 314 sind für e ine Veranstaltung von vier gen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Dauer sind sie anteilmäßig zu Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Dauer sind die Gebühren um erhöhen oder zu ermäßigen. 1/4 pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. 316 - 323 entfallen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0270 5 öffentlich Dez. 5 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christ- kindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis AföE 03.12.2014 6 vorberaten Hauptausschuss 09.12.2014 9 vorberaten Gemeinderat 16.12.2014 5 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 03.12.2014 und im Hauptausschuss am 09.12.2014 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christ- kindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 09. Dezember 1980 zuletzt geändert am 22. Juni 2014 b) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2010 in Höhe des Betrages von - 3.245 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 (vgl. Anlage 2) c) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2011 in Höhe des Betrages von - 10.863 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 (vgl. Anlage 2) d) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2012 in Höhe des Teilbetrages von - 2.329,04 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 und in Höhe des Teilbetrages von - 14.858,45 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 (vgl. Anlage 2) e) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2013 in Höhe des Betrages von - 1.738,59 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 (vgl. Anlage 2) f) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2015 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - - - Die Erträge und Aufwendungen wurden im Entwurf des DHH 2015/16 berücksichtigt. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Die Jahrmarktgebühren sollen geändert werden. Daraus folgt auch eine Änderung der Ge- bühren für Kirchweihen und andere Volksfeste (Gebührenverzeichnis 3). Änderungen im Text der Gebührensatzung sind nicht vorgesehen. Bislang handelte es sich bei den Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis 3, Gebührennum- mern 301 bis 319 um Rahmengebühren, die zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. Mai 1997 angepasst wurden. Das Gebührensystem wird angepasst und modernisiert. Die bisher beschlossenen Rahmengebühren werden nun durch feste Gebührensätze erneu- ert. Mit dieser Änderung des Gebührensystems wird einer zeitgemäßen Gebührensatzung im Bereich der Benutzungsgebühren Rechnung getragen und entspricht somit der gängigen Praxis. Im Rahmen der im kommenden Jahr vorgesehenen Überarbeitung der Großmarkt- gebühren erfolgt hier ebenfalls eine Anpassung des Gebührensystems. Die jeweils festge- legten Regelsätze innerhalb der Rahmengebühren entfallen somit. Der bislang als Ausla- genersatz getrennt erhobene Werbekostenzuschlag wurde durch die Neukalkulation der Gebühren in deren Berechnung miteinbezogen. Redaktionell wurden Oberbegriffe entwickelt, denen die einzelnen Sparten zugeordnet wur- den. Außerdem wurden die Bezeichnungen der einzelnen Gebührentatbestände aktualisiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Die Regelungen bezüglich einer längeren oder kürzeren Veranstaltungsdauer wurden konkretisiert (Geb.-Nrn. 312 und 315). Durch die Neukalkulation wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die Anzahl der durchschnittlich zugelassenen Beschickerinnen und Beschicker seit der letzten Kalkula- tion, bedingt durch den Wegfall der Standplätze an der Durlacher Allee sowie aufgrund der Verkleinerung des Messplatzes durch den Bau der Schlachthausstraße in den Jahren 2009/2010 deutlich verringert hat. Waren es in den Jahren 2000 bis 2008 noch jeweils zwi- schen 240 bis knapp 270 Beschickerinnen und Beschicker pro Jahr, reduzierte sich die An- zahl im Jahr 2009 auf 227 und seit 2011 auf rund 200 Beschickerinnen und Beschicker pro Jahr. Personalaufwand: Der auf die Jahrmärkte und Kirchweihen entfallende Anteil des Personalaufwands basiert auf dem für das Jahr 2013 aktuell ermittelten Anteil am Gesamtpersonalaufwand des Markt- amtes und wurde auch auf den in den Planansätzen 2014 bis 2016 eingestellten Personal- aufwand angewendet. Sachaufwand und kalkulatorische Kosten: Auch beim Sachaufwand wurde der für das Jahr 2013 ermittelte Anteil der Jahrmärkte und Kirchweihen am Gesamtsachaufwand des Marktamtes auf die für den kommenden Doppel- haushalt 2015/2016 angesetzten Planzahlen angewandt. Im Sachaufwand sind auch Auf- wendungen für interne Leistungsverrechnungen und zentrale Gemeinkosten enthalten. Die kalkulatorischen Kosten wurden konkret aus den zu erwartenden Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen der den Produkten Frühjahrs-, Herbstjahrmarkt und Kirchweihen zugeordneten Anlagen ermittelt. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulation mit ein. Bei den Personal- und Sachaufwendungen wurden allgemeine Kostensteigerungen berücksichtigt (vgl. Anlage 2). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gebührenerträge (Anlagen 3 und 4): Die ermittelten Gesamtgebührenerträge basieren auf einer unter den aktuellen Gegebenhei- ten zu erwartenden jährlichen durchschnittlichen Beschickeranzahl und -zusammensetzung für Frühjahrs- und Herbstmess' sowie der Kirchweihen (Neureut, Mühlburg und Hagsfeld). Die Gebühren für die Kirchweihen und andere Volksfeste wurden entsprechend der Sat- zungsregelung zu einem Viertel angesetzt. Bei Kinderrundfahrgeschäften wird die Gebührenbemessungsgrundlage von einer pauscha- lierten Berechnung in eine Berechnung pro laufendem Meter geändert. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung mit Kinderschleifen, Kindereisenbahn und Kinder- scooter gewährleistet. Die Gebührenbemessung bei Festzelten auf den Jahrmärkten soll in eine pauschalierte Be- rechnung geändert werden. Eine Gebühr auf Basis der bislang vorgesehenen Berechnung pro Quadratmeter ist nicht mehr zu erzielen. Aufgrund der schwierigen Marktlage in diesem Segment ist es in den vergangenen Jahren ohnehin nur mit größter Mühe gelungen, einen Festzeltbetreiber für die Jahrmärkte zu verpflichten. Diese Tendenz zeichnet sich auch in anderen Städten ab. Viele Festzeltbetreiber haben aufgrund des hohen Aufwands und hoher Kosten im Laufe der Jahre ihren Betrieb eingestellt. Die Gebührensätze wurden vom Marktamt ermittelt und der Schaustellerverband bereits vorab informiert. Bei der Ermittlung der Gebührensätze wurde zwischen Sparten unterschieden, denen auf- grund einer eher positiven Entwicklung und guten Kundenresonanz eine Gebührenerhöhung zugemutet werden kann (zum Beispiel Greifer, elektr. Spielautomatengeschäfte, Imbisse) und Sparten, die aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Schaustellergewerbe in den ver- gangenen Jahren eindeutig Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben und deren Bewer- beranzahl sich stetig reduziert (zum Beispiel traditionelle Verlosungen, Kunsthandwerker). In Anlage 6 sind diese Veränderungen anhand von Berechnungsbeispielen sowohl prozen- tual aus auch in Eurobeträgen im Einzelnen dargestellt. Die durchschnittliche Gebührenerhöhung beträgt 9,51 %. Sie wird verursacht durch gestie- gene Personalkosten (Tariferhöhung und Personalzuwachs durch Aufgabenmehrung), ver- stärkter Marketingmaßnahmen, gestiegene zentrale Gemeinkosten und den Ausgleich der vorjährigen Gebührenunterdeckungen. Künftig wird analog der bisher im Gebührenrahmen gelebten Praxis im Gebührenverzeichnis zwischen Imbissgeschäften mit Teilsortiment (Geb.-Nr. 307 a-c) und Imbissgeschäften mit Vollsortiment (Geb.-Nr. 308 a-c) unterschieden. Mit der neuen Gebührenunterteilung erfolgt eine stärkere Bezugnahme auf Warenangebot und -umfang. Die neuen Gebührenbezeich- nungen definieren die Einteilung der Sparten klarer und grenzen sie im Bereich Imbiss deut- licher voneinander ab. Kostendeckungsgrad: Die Entwicklung der Kostendeckungsgrade der Jahrmärkte/Kirchweihen stellt sich seit 2011 wie folgt dar: 2011 73,58 Prozent 2012 72,01 Prozent 2013 76,44 Prozent Der bislang vom Gemeinderat beschlossene Kostendeckungsgrad beträgt 77 Prozent. Nach der Neukalkulation ergibt sich für die Jahre 2015 und 2016 jeweils ein Kostendeckungsgrad von 74,32 Prozent (Anlage 2). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Verwaltung empfiehlt, diese Kostendeckungsgrade zu beschließen, weil größere Gebüh- rensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlagen 3 und 4) den Beschickerinnen und Beschickern der Jahrmärkte/Kirchweihen nicht zugemutet werden können. Die ebenfalls für 2014 vorgesehene Neukalkulation der Gebühren für die Großmärkte und für die Wochenmärkte (Gebührenverzeichnis Nrn. 101-205) kann aufgrund der sachlichen Komplexität erst im kommenden Jahr beschlussreif vorgelegt werden. Die Verrechnung der Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung für die Bereiche Großmarkt, Wochenmärkte, Kunsthandwerkermärkte und Christkindlesmarkt wird mit separater Vorlage ebenfalls dem Gemeinderat in der Sitzung vom 16.12.2014 nach Vorberatung im Hauptaus- schuss am 09.12.2014 zur Entscheidung vorgelegt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 03.12.2014 und im Hauptausschuss am 09.12.2014 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 09. Dezember 1980 zuletzt geändert am 22. Juni 2014, b) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2010 in Höhe des Betrages von - 3.245 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 (vgl. Anlage 2), c) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2011 in Höhe des Betrages von - 10.863 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 (vgl. Anlage 2), d) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2012 in Höhe des Teilbetrages von - 2.329,04 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 und in Höhe des Teilbetrages von - 14.858,45 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 (vgl. Anlage 2), e) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2013 in Höhe des Betrages von - 1.738,59 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 (vgl. Anlage 2), f) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2015. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezial- märkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Vorlage: 2014/0270 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen am 03.12.2014 und im Hauptausschuss am 09.12.2014 a) die in Anlage 1 der Vorlage 2014/0270 beigefügte „Satzung zur Änderung der Ge- bührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980 zuletzt geändert am 22. Juni 2014, b) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2010 in Höhe des Betrages von -3.245 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 (vgl. Anlage 2), c) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2011 in Höhe des Betrages von -10.863 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 (vgl. Anlage 2), d) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2012 in Höhe des Teilbetra- ges von -2.329,04 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 und in Höhe des Teilbe- trages von -14.858,45 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 (vgl. Anlage 2), e) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2013 in Höhe des Betrages von -1.738,59 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 (vgl. Anlage 2), f) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2015. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: - 2 - - Sie möchten auch gleich abstimmen. - Ich sehe nur gelbe Karten. Damit einstimmig so angenommen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 26. Januar 2015