Neustrukturierung der Wertstofferfassung:

Vorlage: 2014/0267
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.11.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.12.2014

    TOP: 22

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Wertstofferfassung
    Extrahierter Text

    Anlage 1: Wirtschaftliche Wertung zur Ausschreibung *Zur genauen Herleitung der Wertungspreise zu Los 1 siehe auch Seite 2. Herleitung der Wertungspreise zu Los 1: 123 -893.676,50 -826.946,50 -525.769,10 * kommunaler Anteil wurde brutto/ DSD-Anteil netto gewertet EURO/Jahr (netto)EURO/Jahr (netto) 58.360,00 Vergütung an den AG -952.500,00 -886.000,00 rechnerische Gesamtvergütung (nach Abzug Aufwand und Preismalus) 343.740,40 Übernahme, Transport und HandlingEURO/Jahr (brutto/netto)*Preismalus 463,50 693,50 490,50 Transport zu Verwertungsanlagen -870.000,00 Nr. 1 525.769,10 1.550.000,00 58.360,00 RangAngebotspreis 3 Nr. 3 2 Nr. 4 Nr. 4 826.946,50 1.430.000,00 1 Nr. 2 Nr. 3 893.676,50 1.412.000,00 "Übernahme, Sortierung sowie Verwertung von Wertstoffen aus der behältergestützten Erfassung der Stadt Karlsruhe" Rang Los 1: Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen Los 2: Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne Angebotsnr./EURO pro Jahr (netto) Angebotsnr./EURO pro Jahr (netto) Angebotswertung für ein Jahr stellt Vergütung vom AN an den AG dar.* Angebotswertung für ein Jahr. Anlage 1: Wirtschaftliche Wertung / Preisspiegel Seite 1 von 1

  • Anlage 2 Wertstofferfassung Entwurf Verlängerungsvereinbarungdoc
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Verlängerungsvereinbarung zum Vertrag vom 21.07.2010 über die Erfassung gebrauchter Leichtverpackungen (LVP) und Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) in der Fassung der Ergänzungsvereinbarung vom 30.1.2013 und der Änderungsvereinbarung vom 28.2.2014 zwischen Landbell AG für Rückhol-Systeme Rheinstraße 4 L 55116 Mainz (nachfolgend „Systembetreiber“ genannt) und Stadt Karlsruhe - Amt für Abfallwirtschaft Ottostraße 21 76227 Karlsruhe (nachfolgend „Leistungspartner“ genannt) (gemeinsam auch „die Parteien“ genannt) für das Vertragsgebiet BW022 (Stadt Karlsruhe) Die Stadt Karlsruhe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beabsichtigt, spätestens zum 1.1.2015 die Erfassung der Materialfraktionen bei den Haushalten im Vertragsgebiet neu zu ge- stalten. Ab dem 1.1.2015 sollen Papier, Pappe und Kartonage (PPK) einerseits und sonstige Wertstoffe einschließlich Leichtstoffverpackungen (LVP) andererseits im Vertragsgebiet in ge- trennten Tonnen erfasst werden. Die Stadt Karlsruhe geht davon aus, dass die Umstellungsphase zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Aus Sicht der Parteien lässt sich nicht verlässlich vorher- sagen, wie sich die Mengen an PPK, die in der städtischen Papiertonne erfasst werden, und die Mengen an Wertstoffen einschließlich PPK, die weiterhin in der Wertstofftonne erfasst werden, in der Umstellungsphase entwickeln. Die Parteien sind sich daher einig, dass für die Umstel- lungsphase die bisherigen Vereinbarungen weitergelten sollen, soweit nachfolgend nichts ande- res geregelt ist. Die Parteien vereinbaren vor diesem Hintergrund folgendes: § 1 Laufzeit Die Parteien vereinbaren, dass die Laufzeit gemäß § 15 Abs. 1 des Vertrags, mit allen Rechten und Pflichten des Vertrages vom 21.07.2010, in der Fassung der Ergänzungsvereinbarung vom 30.01.2013 und der Änderungsvereinbarung vom 28.2.2014, bis zum 31.12.2016 verlängert wird. § 2 Vergütung Die Vergütung gemäß § 13 Abs. 1 des Vertrags wird für den Leistungszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016 wie folgt festgelegt: Für die Leistung der LVP-Erfassung: 917.000,00 EUR/a Für die Leistung der PPK-Erfassung: 73.000,00 EUR/a Damit sind sämtliche Ansprüche des Leistungspartners hinsichtlich der LVP-Erfassung und der PPK-Erfassung – unabhängig davon, ob diese über die Wertstofftonne oder die Papiertonne er- folgt – abgegolten. Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für die PPK-Erfassung in der Papier- tonne besteht nicht. § 3 Mengen Der auf die dualen Systeme insgesamt entfallende Anteil an der gesamten Menge an Verkaufs- verpackungen, für den nach § 4 Abs. 1 der Vertrages die Übergabe durch den Leistungspartner erfolgt, wird für den Leistungszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016 für die Zwecke dieses Ver- trags wie folgt festgelegt: 8.716 Tonnen („DS-Menge“) Der auf den Systembetreiber entfallende Anteil an der DS-Menge wird dem Systembetreiber als unsortierte Sammelmenge aus der Wertstofftonnensammlung übergeben. Bei der Übergabe von Verkaufsverpackungen gemäß § 4 Abs. 1, Anlage 4 des Vertrags an den Sortiervertragspartner des Systembetreibers wird die auf den Systembetreiber entfallende Menge wie folgt festgelegt: Der auf den Systembetreiber entfallende Anteil an der DS-Menge ergibt sich durch Addition des auf den Systembetreiber entfallenden PPK-Mengenanteils („PPK-Mengenanteil“) und des ent- sprechenden LVP-Mengenanteils („LVP-Mengenanteil“). Zur Bestimmung des PPK-Mengenanteils und des LVP-Mengenanteils wird die DS-Menge für die Zwecke dieses Vertrags wie folgt aufgeteilt. DS-PPK-Menge: 1.716 Tonnen DS-LVP-Menge: 7.000 Tonnen Der PPK-Mengenanteil bestimmt sich nach dem Anteil an der DS-PPK-Menge, der nach dem Mengenclearing gemäß der zwischen den dualen Systemen geschlossenen Vereinbarung über die Ermittlung von Lizenz- bzw. Vertragsmengenanteilen für Verkaufsverpackungen aus PPK in der jeweils geltenden Fassung auf den Systembetreiber entfällt. Der LVP-Mengenanteil bestimmt sich nach dem Anteil an der DS-LVP-Menge, der nach dem Mengenclearing gemäß der zwi- schen den dualen Systemen geschlossenen Vereinbarung über die Ermittlung von Lizenz- bzw. Vertragsmengenanteilen (LVP/Glas) in der jeweils geltenden Fassung auf den Systembetreiber entfällt. § 4 Vertragsanpassung Die Parteien sind sich einig, den Vertrag anzupassen, sofern und soweit dies durch eine vollzieh- bare Entscheidung oder andere Vorgaben des Bundeskartellamtes in einem Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren, an dem mindestens eine der Vertragsparteien oder der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in der Stadt Karlsruhe Beteiligte(r) im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 2 GWB ist, notwendig werden sollte. Das Recht der Parteien, Rechtsmittel gegen eine etwaige Entscheidung des Bundeskartellamtes einzulegen, bleibt hiervon unberührt. Mainz, den ___________ Karlsruhe, den ___________ ________________________ Landbell AG für Rückhol-Systeme Stadt Karlsruhe

  • GR-Neustruktuierung Wertstofferfassung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0267 22 öffentlich Dez. 5 Neustrukturierung der Wertstofferfassung: a) Vergabe von Leistungen zur Sortierung und Vermarktung des Inhaltes der Wertstofftonne b) Vergabe von Leistungen zur Vermarktung von PPK aus der Papiertonne c) Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2015/2016 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis AUG 26.11.2014 1 vorberaten Hauptausschuss 09.12.2014 27 vorberaten Gemeinderat 16.12.2014 22 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Sortierung und Vermarktung des Inhalts der Wertstofftonne an die Firma ALBA Nordbaden GmbH (Kosten 141,20 €/Mg = 1.412.000 €/a bei 10.000 Mg) und der Vergabe zur Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus der städtischen Papiertonne an die Firma SITA Süd GmbH (Erlö- se 893.676,50 €/a = 89,36 €/Mg), zu (Kosten und Erlöse netto). Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerungsvereinbarung zwischen der Landbell AG (Betreiber duale Systeme) und der Stadt Karlsruhe (990.000 €/a netto) zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.680.280,00 €/a Sor- tierung Wertstoff 893.676,50 €/a Verwer- tung PPK 990.000 €/a duale Systeme Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe hat mit einem privaten Dritten einen Vertrag zur Sortierung und Verwertung des Inhalts der Wertstofftonne am 30.04.2010 abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft, nach noch- maliger einjähriger Verlängerung, am 31. Dezember 2014 aus. Aufgrund der Neustrukturierung der Wertstofferfassung (Einführung der städtischen Papiertonne zum 01.01.2015) ist eine Neu- ausschreibung nicht nur vor dem Hintergrund des auslaufenden Vertrages erforderlich, sondern auch der geänderten Leistung. Somit war es erforderlich, die Verwertung und Vermarktung des Inhalts der Wertstofftonne sowie die Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus der städtischen Papiertonne europaweit auszuschreiben. Ausschreibungsgrundlagen und Vertragslaufzeiten Die Ausschreibung wurde am 13.09.2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote war auf den 28.10.2014 festgelegt. Der Titel der Ausschreibung lautete: Übernahme, Sortierung sowie Verwertung von Wert- stoffen aus der behältergestützten Erfassung der Stadt Karlsruhe. Die Vergabeunterlagen beinhalten somit zwei Lose: Los 1: Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Papiertonne der Stadt Karlsruhe Los 2: Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe Die Leistungen zu Los 1 werden auf die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2015 vergeben. Die Stadt Karlsruhe kann den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre zu unveränderten Bedin- gungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2018. Die Leistungen zu Los 2 werden auf die Dauer von einem Jahr ab dem 01.01.2015 vergeben. Die Stadt Karlsruhe kann den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedin- gungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2016. Vergabekriterien Los 1: Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Papiertonne der Stadt Karlsruhe Hinsichtlich der Übernahme und Verwertung von PPK muss der Auftragnehmer (AN) eine ei- gens gewählte Ablade- bzw. Übernahmestelle für die PPK-Fraktion anzubieten, die die Stadt dann anfährt, um die gesammelte PPK-Fraktion dort abzuladen. Diese Ablade- bzw. Übernah- mestelle war mit Angebotsabgabe zu benennen. Die vom AN bereitzustellende Ablade- bzw. Übernahmestelle muss sich innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Karlsruhe befinden. Weiter entfernt gelegene Ablade- bzw. Übernahmestellen durften vom AN nicht benannt werden. Vergabekriterium war insbesondere die Wirtschaftlichkeit des Angebotes, wobei neben den Preisen auch Klimaschutzaspekte bei der Wertung der Angebote berücksichtigt wurden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 In einem ersten Schritt wurde die Vergütung für die Verwertung der PPK-Fraktion ermittelt und der Vergütungsbetrag pro Mg gemäß den prognostizierten Mengenangaben im Leistungsver- zeichnis gewertet. In einem zweiten Schritt wurde das Entgelt für die Handlings- und Nach- transportaufwendungen ermittelt. In einem dritten Schritt wurde ein Preismalus ermittelt, der die Kosten des CO 2 -Ausstoßes hin- sichtlich der Durchführung von Nachtransporten von der Übernahmestelle bis hin zu der/den bedienten Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage/n bewertet. Hier wird ein Umweltkosten- faktor in Höhe von 50,00 Euro je Mg CO 2 Emission veranschlagt (Auswirkungen von bis zu 5 % auf den Angebotspreis). Basierend auf einer CO 2 Äquivalente von 0,09 kg CO 2 /Mg km werden die Belastungskosten pro Tonne (Mg) und Kilometer (km) bezogen auf den einfachen Transportweg von der Übernahmestelle hin zu der/den Behandlungs- bzw. Verwertungsanla- ge/n errechnet. Sodann wird dieser Wert mit entsprechend im Angebot durch den Bieter bezo- gen auf die Anlage jeweils zugewiesenen Jahresmengen multipliziert. Für die Ermittlung der Entfernungen der Übernahmestelle bis hin zu der/den durch den AN bedienten Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage/n, sind die genauen Adressen im Angebot zu benennen. Ebenso sind die Mengen zu benennen, die der AN plant der/den Anlage/n zuzuführen. Der Preismalus be- einflusst den Angebotspreis somit je Kilometer Transportweg. Vorliegend sind Entfernungen unter 10 km angeboten worden, der Preismalus ist somit gering. Los 2: Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe Hinsichtlich der Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus der Wertstoff- tonne hatte der Auftragnehmer eine eigens gewählte Ablade- bzw. Übernahmestelle für die entsprechende Fraktion anzubieten, die die Stadt dann anfährt, um die gesammelten Wertstof- fe dort abzuladen. Diese hat er mit der Angebotsabgabe zu benennen. Die vom AN bereitzu- stellende Ablade- bzw. Übernahmestelle muss sich innerhalb des Stadtgebietes befinden. Wei- ter entfernt gelegene Ablade- bzw. Übernahmestellen durften nicht benannt werden. Wurde dennoch eine weiter entfernte Ablade- bzw. Übernahmestelle angegeben, führte dies zum Ausschluss des Angebots. Es wurden für die Wertung die im Leistungsverzeichnis angegebenen, prognostizierten Men- genangaben berücksichtigt. Zu Wertungszwecken wird jeweils der Zeitraum von einem Kalen- derjahr betrachtet. Das wirtschaftlichste Angebot war jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis und das nach Ab- zug der Handlings- und Nachtransportaufwendungen, sowie nach Abzug des Preismalus für die Kosten des CO 2 -Ausstoßes den höchsten Vergütungsbetrag aufzeigte. Angebotswertung (Los 1 und Los 2, Kosten + Erlöse netto) Von den neun Firmen, die Unterlagen angefordert haben, wurden bis zum Ablauf der Angebots- frist drei Angebote zu Los 1 und drei Angebote zu Los 2 abgegeben. Nach Öffnung und Prüfung der eingegangenen Angebote fand am 28.10.2014 die Submission mit anschließender Auswer- tung der Angebote unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien statt (siehe Anlage 1). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der Auftrag für Los 1 soll nach Ablauf der Rügefrist nach § 101 a GWB an die Firma SITA Süd GmbH mit einem Erlös für die Stadt Karlsruhe in Höhe von 893.676,50 €, entspricht 89,36 €/Mg (Planansatz gemäß Fortschrittsbericht 70,00 €/Mg), vergeben werden. Der Auftrag für Los 2 soll nach Ablauf der Rügefrist nach § 101 a GWB an die Firma ALBA Nordbaden GmbH in Höhe von 1.412.000,00 € netto, entspricht 141,20 €/Mg (Planansatz ge- mäß Fortschrittsbericht 151,26 €/Mg), vergeben werden. Zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer er- geben sich Kosten in Höhe von 1.680.280,00 €. Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern dualer Systeme (Landbell AG) Die Stadt Karlsruhe hat zur Erfassung von Wertstoffen seit Jahren ein Sondersammelsystem etabliert. Die Betreiber der dualen Systeme sind über eine Abstimmungsvereinbarung an die Mitbenutzung dieses Systems gebunden. Derzeit besteht zwischen den Betreibern dualer Systeme und der Stadt Karlsruhe Verträge über die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus PPK und Leichtstoffverpackungen (LVP) vom 30.04.2010. Über Verlängerungsvereinbarungen wurden dieser Verträge jährlich und zuletzt bis zum 31.12.2014 verlängert. Die Stadt Karlsruhe erhält hieraus von den Betreibern dualer Systeme eine Pauschalvergütung von 917.000 Euro/Jahr (netto) für LVP und 73.000 Euro/Jahr (netto) für PPK. In mehreren Gesprächen im Jahr 2014 diskutierte man die Neugestaltung der Wertstofferfas- sung und die Weiterführung der Verlängerungsvereinbarung auch für die Jahre 2015/16. Die Wertstofftonne wird damit für die Jahre 2015 und 2016 weiterhin unter der Trägerschaft der Stadt Karlsruhe betrieben. Die Vereinbarung ist im Entwurf als Anlage 2 beigefügt. Eckpunkte sind:  Die Stadt Karlsruhe erfasst die Wertstofftonne mit eigenen Fahrzeugen und Personal und erhält eine Kostenbeteiligung dafür in Höhe von 917.000 Euro/Jahr (netto) für LVP und 73.000 Euro/Jahr (netto) für PPK. Die Höhe der Kostenbeteiligung entspricht derje- nigen des Jahres 2014.  Die Dualen Systeme übernehmen an der Übergabestelle im Sammelgebiet einen fixen Anteil mit 8.716 Mg/a von der gesammelt en Menge aus der Wertstofftonne und füh- ren diese Teilmenge der ordnungsgemäßen Sortierung und Verwertung zu. Bis 2014 be- trug dieser Anteil 7.000 Mg/a.  Die Stadt Karlsruhe führt die restliche Menge einer ordnungsgemäßen Sortierung und Verwertung auf der Grundlage KrWG zu. Da die Gesamtmenge aus der Wertstofftonne nicht bekannt ist, ist auch die Differenz und damit der Anteil, der auf die Stadt Karlsruhe entfällt, nicht bekannt.  Alle weiteren Betreiber dualer Systeme richten sich nach der mit der Landbell AG abzu- schließenden Verlängerungsvereinbarung. Für die Zukunft streben die Dualen Systeme auf Druck des Bundeskartellamtes an, die Träger- schaft über die Erfassung und Verwertung der Wertstoffe aus den Haushalten auf der Grundla- ge der Verpackungsverordnung auch in der Stadt Karlsruhe zu übernehmen. Fast überall in Deutschland sind die Dualen Systeme von Anfang an Träger des Systems (gelbe Tonne, gelber Sack). In Karlsruhe wird seit Einführung der Verpackungsverordnung ein sogenanntes Sonder- system gelebt, d. h. Träger des Systems ist die Stadt Karlsruhe und die Dualen Systeme haben eine Mitbenutzungspflicht. Damit erbringt die Stadt Karlsruhe Leistungen bei der Einsammlung, die entsprechend vergütet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Frage der künftigen Trägerschaft ist neben den unmittelbaren Leistungen für die Bürgerin- nen und Bürger bei der Wertstofferfassung in den anstehenden Verhandlungen mit den Dualen Systemen zu klären. Die Stadt möchte die derzeitige Regelung mit der städtischen Wertstoff- tonne beibehalten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im AUG am 26.11.2014 und im Hauptausschuss am 09.12.2014. Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Sortierung und Vermarktung des Inhalts der Wertstofftonne an die Firma ALBA Nordbaden GmbH und der Vergabe zur Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus der städtischen Papier- tonne an die Firma SITA Süd GmbH zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerungsvereinbarung zwischen der Landbell AG (Betreiber duale Systeme) und der Stadt Karlsruhe zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014

  • Protokoll TOP 22
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 22 der Tagesordnung: Neustrukturierung der Wertstofferfassung: a) Vergabe von Leistungen zur Sortierung und Vermarktung des Inhalts der Wertstofftonne b) Vergabe von Leistungen zur Vermarktung von PPK aus der Papiertonne c) Verlängerungsvereinbarung mit den Betreibern der dualen Systeme für 2015 Vorlage: 2014/0267 dazu: Anfrage des Stadtrats Stefan Schmitt (pl) vom 15. Dezember 2014 Vorlage: 2014/0826 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Sortierung und Vermarktung des Inhalts der Wertstofftonne an die Firma ALBA Nord- baden GmbH und der Vergabe der Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus der städtischen Papiertonne an die Firma SITA Süd GmbH zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinderat stimmt der Verlängerungsvereinbarung zwischen der Landbell AG (Betreiber duale Systeme) und der Stadt Karlsruhe zu. Abstimmungsergebnis: 3 Nein-Stimmen, ansonsten Zustimmung Anfrage: Kenntnisnahme von der Stellungnahme Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Sie möchten gleich abstimmen. Das sind 3 Nein-Stimmen, ansonsten haben Sie dem so zugestimmt. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 29. Januar 2015