Folgen der Insolvenz und Übernahme der "Universale Grund- und Sonderbau GmbH"

Vorlage: 2014/0259
Art: Anfrage
Datum: 02.12.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: KASIG
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.01.2014

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 27
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 26.11.2013 eingegangen: 26.11.2013 Gremium: 57. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.01.2014 2014/0259 27 öffentlich Dez. 4 Folgen der Insolvenz und Übernahme der "Universale Grund- und Sonderbau GmbH" A) Welche Partner sind mit Stichtag 30.11.2013 noch in der „ARGE Stadtbahn- tunnel" aktiv beteiligt? Zum Stichtag 30. November 2013 besteht die ARGE Stadtbahntunnel aus der Alpi- ne BeMo Tunnelling GmbH, Niederlassung West, sowie der spanischen FCC. Die ursprünglichen ARGE-Partner Alpine Deutschland AG sowie GSB sind in Folge In- solvenz von den verbliebenen Gesellschaften der ARGE Stadtbahntunnel aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden. B) Ist zu befürchten, dass der ARGE Partner „BeMo Tunnelling" wegen der Übernahme von Leistungen der „Universale" Mehrkosten anmelden wird? Es ist bei keinem Projekt ausgeschlossen, dass ein Vertragspartner Mehrkosten anmeldet. Vertragspartner der KASIG ist jedoch die ARGE und nicht die BeMo Tunnelling GmbH. Mehrkosten können jedoch nicht darauf gestützt werden, dass die ARGE nunmehr ursprünglich von der GSB zu erbringende Leistungen ander- weitig und gegebenenfalls auch teurer vergeben muss. Das Insolvenzrisiko ihrer Gesellschafter liegt ebenso wie das Insolvenzrisiko bezogen auf Nachunternehmer allein bei der ARGE, so dass diesbezügliche Kostenerhöhungen in den Risikobe- reich der ARGE fallen. C) Kann ausgeschlossen werden, dass auch die „BeMo Tunnelling“ Insolvenz anmelden wird? Es kann nie ausgeschossen werden, dass ein Geschäftspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder Insolvenz anmeldet. Dies gilt insbesondere bei so lang- Seite 2 fristigen Projekten wie dem der Kombilösung in Karlsruhe. Allerdings bestehen im Moment nach Übernahme der Alpine BeMo Tunnelling GmbH durch die tschechi- sche Metrostav-Gruppe keine Anhaltspunkte dafür, dass die BeMo in finanziellen Schwierigkeiten ist. D) Wurden bei der Vertragsumgestaltung anlässlich des Ausscheidens der „Al- pine“ die 2010 vereinbarten Vertragsbedingungen und Einheitspreise für den Tunnelrohbau beibehalten oder wurden neue Einheitspreise bzw. Nachbeauf- tragungen infolge Planänderungen oder Mengenmehrungen vereinbart? 1) Wenn JA, in welchen Gewerken und in welcher Höhe? Der Vertrag über die Rohbauleistungen des Tunnels Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße besteht zwischen der KASIG und der ARGE Stadtbahntunnel. Die insolventen Gesellschaften Alpine Deutschland AG und GSB wurden von den übri- gen Partnern der Arbeitsgemeinschaft aus dieser ausgeschlossen. Hiervon blieb und bleibt das Vertragsverhältnis unberührt. In diesem Zusammenhang wurden weder neue Vertragsbedingungen noch neue Preise vereinbart. E) Wurden von der Stadt, vertreten durch die KASIG, für die Beschaffung der Tunnelvortriebsmaschine Anzahlungen oder Bürgschaften an die ARGE ge- leistet, wenn ja, in welcher Höhe? Vertragspartner der ARGE Stadtbahntunnel ist die KASIG. Diese handelt im eige- nen Namen und nicht als Vertreter der Stadt. Damit hat die Stadt weder Anzahlun- gen noch Bürgschaften hinsichtlich der Beschaffung der Tunnelvortriebsmaschine an die ARGE geleistet. Im Vertragsverhältnis zwischen der KASIG und der ARGE Stadtbahntunnel ist hin- sichtlich der Beschaffung der Tunnelvortriebsmaschine ein Zahlungsplan verein- bart, auf Grund dessen die ARGE Stadtbahntunnel bezogen auf die Maschine ei- nen entsprechenden Nachlass eingeräumt hatte. Auf dieser vertraglichen Grundla- ge ist an die ARGE bei Bestellung der Tunnelvortriebsmaschine eine erste Zahlung geflossen, die in voller Höhe durch eine Bürgschaft der BeMo abgesichert ist. Seite 3 F) Welches Vorgehen ist seitens der KASIG denkbar, wenn der Insolvenzverwal- ter der „Universale" einer Personal- und Geräteübernahme durch die BeMo Tunnelling nicht zustimmt oder unannehmbar hohe Forderungen stellt? Die KASIG wird sich hinsichtlich einer vertragsgerechten Leistungserbringung an ihren Vertragspartner, die ARGE Stadtbahntunnel, wenden. Es ist Aufgabe der ARGE, das für ihre Leistungen notwendige Gerät und Personal bereitzustellen, sei dies von der GSB, aus sonstigen Mitteln oder über Nachunternehmer. G) Haben mögliche Nachforderungen oder Bauverzögerungen Auswirkungen auf das Teilprojekt „Kriegsstraße"? Nach aktuellem Planungsstand soll mit den Arbeiten für den Straßentunnel in der Kriegsstraße Ende 2014/Anfang 2015 begonnen werden. Dass bis dahin die Insol- venz der „Universale Grund- und Sonderbau GmbH“ möglicherweise eine Beein- trächtigung des vorgesehenen Bauablaufs bewirken könnte, ist zum jetzigen Zeit- punkt nicht erkennbar. H) Hält es die Verwaltung nach den gemachten Erfahrungen für geboten, einen unabhängigen Projektkontroller - für vorausschauende Kostenkontrolle - mit der erforderlichen Transparenz zu beauftragen? Neben eigenen Mitarbeitern der KASIG sind zur Termin- und Kostenkontrolle weite- re unabhängige Büros und Sachverständige bereits eingebunden. Die erforderliche Transparenz ist dadurch gewährleistet, dass der KASIG-Aufsichtsrat, die Stadtver- waltung, der Zuwendungsgeber und auch die Öffentlichkeit turnusmäßig über den aktuellen Sachstand informiert werden.

  • FW-Folgen Insolvenz
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 26. November 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 57. Plenarsitzung Gemeinderat 21.01.2014 2013/0259 27 öffentlich Folgen der Insolvenz und Übernahme der „Universale Grund- und Sonderbau GmbH“ A) Welche Partner sind mit Stichtag 30.11.2013 noch in der "ARGE Stadtbahn- tunnel" aktiv beteiligt? B) Ist zu befürchten, dass der ARGE Partner "BeMo Tunnelling" wegen der Übernahme von Leistungen der "Universale" Mehrkosten anmelden wird? C) Kann ausgeschlossen werden, dass auch die „BeMo Tunnelling“ Insolvenz anmelden wird? D) Wurden bei der Vertragsumgestaltung anlässlich des Ausscheidens der "Alpi- ne" die 2010 vereinbarten Vertragsbedingungen und Einheitspreise für den Tunnelrohbau beibehalten oder wurden neue Einheitspreise bzw. Nachbeauf- tragungen infolge Planänderungen oder Mengenmehrungen vereinbart? 1) Wenn JA, in welchen Gewerken und in welcher Höhe? E) Wurden von der Stadt, vertreten durch die KASIG, für die Beschaffung der Tunnelvortriebsmaschine Anzahlungen oder Bürgschaften an die ARGE ge- leistet, wenn ja, in welcher Höhe? F) Welches Vorgehen ist seitens der KASIG denkbar, wenn der Insolvenzverwal- ter der "Universale" einer Personal- und Geräteübernahme durch die BeMo Tunnelling nicht zustimmt oder unannehmbar hohe Forderungen stellt? G) Haben mögliche Nachforderungen oder Bauverzögerungen Auswirkungen auf das Teilprojekt "Kriegsstraße"? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ H) Hält es die Verwaltung nach den gemachten Erfahrungen für geboten, einen unabhängigen Projektkontroller - für vorausschauende Kostenkontrolle mit der erforderlichen Transparenz zu beauftragen? Nach Ausscheiden des federführenden ARGE-Partners "Alpine" im Sommer dieses Jahres hat jetzt am 21. November 2013 erneut ein ARGE-Partner, die "Universale Grund- und Sonderbau GmbH" Insolvenz, angemeldet. Es besteht die Besorgnis, dass trotz allem Optimismus der Verwaltung doch noch Mehrkosten und Bauverzögerungen auf die Stadt Karlsruhe, vertreten durch die KASIG, zukommen. Durch einen möglichen Baustillstand oder Mehrkosten ist zu befürchten, dass das Teilprojekt "Kriegsstraße" nicht termingerecht begonnen wer- den kann. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Januar 2014 Sachverhalt/Begründung:

  • Protokoll TOP 27
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 57. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 21. Januar 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 27 der Tagesordnung: Folgen der Insolvenz und Übernahme der „Universale Grund- und Sonderbau GmbH“ Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 26. November 2013 Vorlage: 2013/0259 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 31. März 2014