Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
| Vorlage: | 2014/0257 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Friedhofs- und Bestattungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebühren- obergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2015 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbarien und Grüfte Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren mit Einzelberechnungen der Teil- leistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für Umbettungen und Ausgrabungen von Ur- nen Anlage 10 Berechnung der Gebühren für Umbettungen und Ausgrabungen von Erd- bestatteten Anlage 11 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 13 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 14 Seit 01.01.2014 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 15 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
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Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBI. Seite 55), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. Seite 491,492), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 16. Dezember 2014 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2013 (Amtsblatt vom 20. Dezember 2013), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 17.12.2013, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr der Ruhezeit4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte249,00 1.1Erdbestattungsreihengrab 4.4.2Grabaushub über Normalgröße107,00 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre560,004.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 700,004.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit) an Werktagen bis 20.00 Uhr60,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld350,004.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- und Feiertagen100,00 feld des Hauptfriedhofes81,004.4.4Benutzung des Sektionsraumes160,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 755,004.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,00 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab500,004.5Besondere Gebühren 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-696,004.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 2Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesKarlsruhe beigesetzt wird an einem Wahlgrab (pro Jahr)4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre663,00 2.1Erdbestattungswahlgrab4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren527,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern67,004.5.2Einstellen und Warten90,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen110,005Umbettungen / Ausgrabungen 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,00 2.2Urnenwahlgrab62,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.277,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.549,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften127,005.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung63,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.549,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums221,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums139,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 3.4.1- 1. Größe (eintürig)190,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)316,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.185,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)442,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung249,00 4Bestattungsgebühren5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.456,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.120,005.3Umbettung von Urnen 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren709,005.3.1Umbettung einer Urne 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg469,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe331,00 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 4.2Feuerbestattungsgebühren Bestattung225,00 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre846,00 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren710,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht aufauswärts272,00 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,005.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts320,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre295,006.1- an Wegen4.310,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,006.2- in Feldern5.740,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des7.Sonstige Gebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre43,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,00entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom .......... gültig ab 01.01.2015
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Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Daue r der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre545,00560,0015,002,75 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)682,00700,0018,002,64 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld339,00350,0011,003,24 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder - feld des Hauptfriedhofes77,0081,004,005,19 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym743,00755,0012,001,62 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab485,00500,0015,003,09 1.2.2Urnenreihengrab anonym682,00696,0014,002,05 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr ) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern65,0067,002,003,08 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte46,0047,001,002,17 2.1.2- an bevorzugten Plätzen108,00110,002,001,85 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte89,0090,001,001,12 2.2Urnenwahlgrab60,0062,002,003,33 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte41,0042,001,002,44 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften120,00127,007,005,83 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung60,0063,003,005,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 213,00221,008,003,76 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 133,00139,006,004,51 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)182,00190,008,004,40 3.4.22. Größe (zweitürig)305,00316,0011,003,61 3.4.33. Größe (Eckplatz)429,00442,0013,003,03 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.100,001.120,0020,001,82 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren700,00709,009,001,29 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg465,00469,004,000,86 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre835,00846,0011,001,32 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren700,00710,0010,001,43 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht au f 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,0090,000,000,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,00295,000,000,00 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 295,00295,000,000,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,00236,000,000,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre42,0043,001,002,38 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,0021,000,000,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte243,00249,006,002,47 4.4.2Grabaushub über Normalgröße104,00107,003,002,88 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uh r58,0060,002,003,45 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn - und Feiertagen97,00100,003,003,09 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes156,00160,004,002,56 4.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,0057,000,000,00 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre662,00663,001,000,15 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren527,00527,000,000,00 4.5.2Einstellen und Warten90,0090,000,000,00 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezei t3.217,003.277,0060,001,87 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezei t2.502,002.549,0047,001,88 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.502,002.549,0047,001,88 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.144,002.185,0041,001,91 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung243,00249,006,002,47 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.429,001.456,0027,001,89 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 324,00331,007,002,16 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung220,00225,005,002,27 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 266,00272,006,002,26 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts312,00320,008,002,56 6.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahre n 6.1- an Wegen4.250,004.310,0060,001,41 6.2- in Feldern5.700,005.740,0040,000,70 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.
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Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2015 Anlage 3 Bezeichnung Reihengräber Wahlgräber Kolumbarien Baumpatenschaften Leichenhallen Trauerhallen Grabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen 144.202,96 € 331.882,01 € 317.501,80 € 13.812,79 € 22.753,58 € 64.238,19 € 283.626,52 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 3.500,00 € 500,00 € 5.250,00 € 500,00 € 16.478,13 € 250.630,13 € 7.750,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 0,00 € 6.011,00 € 190.849,00 € 0,00 € 73.748,46 € 271.832,08 € 4.068,00 € Umlagen + ILV + ZGK 498.016,94 € 2.149.548,14 € 526.017,46 € 5.298,10 € 116.428,41 329.620,96 € 168.038,69 € Gesamtkosten 645.719,89 € 2.487.941,14 € 1.039.618,26 € 19.610,89 € 229.408,59 € 916.321,36 € 463.483,20 € Verwaltungsgebühren 1.500,00 € Privatrechtliche LeistungsentgelteErstattungenErträge (ohne Bestattungsgebühren) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.500,00 € 0,00 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Fixkostenzuschuss 73.748,46 € 271.832,08 € Ergebnisausgleich 2010 (restlich) 10.000,00 € 51.000,00 € -3.950,29 € Ergebnisausgleich 2011 (teilweise) 19.439,27 € 65.000,00 € 5.260,12 € Ergebnisausgleich 2012 (teilweise) 15.440,47 € 2.820,42 € Gebührenbedarf 616.280,62 € 2.436.941,14 € 959.177,79 € 16.790,47 € 159.610,42 € 642.989,28 € 458.223,08 € Gebührenaufkommen 608.415,00 € 2.417.610,00 € 958.666,00 € 16.768,91 € 159.100,00 € 641.625,00 € 457.566,00 € Kostendeckungsgrad 98,72% 99,21% 99,95% 99,87% 99,68% 99,79% 99,86% Bezeichnung Leichenträger Einäscherungen Urnenbeisetzungen Aus-/Umbett.Erd Aus-/Umbett.Urne Gesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen 243.580,46 € 317.031,04 € 221.150,18 € 15.032,69 € 17.090,66 € 1.991.902,88 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 1.500,00 € 324.500,00 € 250,00 € 0,00 € 0,00 € 610.858,26 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 1.414,00 € 110.895,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 658.817,54 € Umlagen + ILV + ZGK 110.695,36 € 283.408,52 € 185.489,30 € 10.638,34 € 13.827,52 € 4.397.027,73 € Gesamtkosten 357.189,82 € 1.035.834,57 € 406.889,48 € 25.671,03 € 30.918,18 € 7.658.606,41 € Verwaltungsgebühren 72.000,00 € 73.500,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.000,00 € 4.000,00 € Erstattungen 0,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren) 0,00 € 76.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 77.500,00 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen 345.580,54 € Ergebnisausgleich 2010 (restlich) 70.709,06 € 127.758,77 € Ergebnisausgleich 2011 (teilweise) 9.957,15 € 71.176,25 € -2.008,86 € 1.042,78 € 169.866,71 € Ergebnisausgleich 2012 (teilweise) 7.970,87 € -1.042,78 € 25.188,98 € Gebührenbedarf 347.232,67 € 817.949,26 € 398.918,61 € 27.679,89 € 30.918,18 € 6.912.711,42 € Gebührenaufkommen 346.288,00 € 814.297,48 € 398.670,00 € 27.673,00 € 30.870,00 € 6.877.549,39 € Kostendeckungsgrad 99,73% 99,55% 99,94% 99,98% 99,84% 99,49% Jüdische Friedhöfe (-69.255,23 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil "öffentliches Grün", Vorratsgelände, Ehrengräber (-753.077,47 €) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-24.740,92 €)
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Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2015645.719,89 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-10.000,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-19.439,27 Euro Gebührenbedarf 2015616.280,62 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikator neu Euro 1.1.1Erwachsene und Kinder 560,50560,006.750189.000,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 700,62700,0060016.800,00 über 10 Jahre (Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld383,12350,0058513.650,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahren im 108,4581,001.27017.145,00 Kleinkinderfeld 1.1.5Erwachsene und Kinder 755,85755,001003.775,00 über 10 Jahre anonym 1.2.1Urnenreihengräber500,90500,0012.425310.625,00 1.2.2Urnenreihengräber anonym696,25696,001.65057.420,00 Gebührenaufkommen gesamt608.415,00 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-7.865,62 Kostendeckungsgrad98,72% noch zu verrechnen: 19.439,27 Euro 18.367,64 Euro -9.417,24 Euro * Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahr e Kleinkinder 6 Jahre Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift)
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Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20152.487.941,14 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-51.000,00 Euro Gebührenbedarf 20152.436.941,14 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikator neu Euro 2.1.1Erdbestattungswahlgrab67,5567,0027.5001.842.500,00 an Wegen und in Feldern 2.1.1.1 jede weitere Grabstätte47,0647,002.00094.000,00 2.1.2an bevorzugten Plätzen110,74110,00758.250,00 2.1.2.1 jede weitere Grabstätte90,2590,00504.500,00 2.2Urnenwahlgrab62,5262,007.500465.000,00 2.2.1jede weitere Grabstätte42,0242,00803.360,00 Gebührenaufkommen gesamt2.417.610,00 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-19.331,14 Kostendeckungsgrad 99,21% noch zu verrechnen: 98.925,28 Euro 25.982,78 Euro -80.646,61 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift)
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Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen, Grüfte u.a. Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20151.039.618,26 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-65.000,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)-15.440,47 Euro Gebührenbedarf 2015959.177,79 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikator neu Euro Urnennischen 3.1.1in Kolumbarien127,10127,007.250920.750,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung63,5563,005315,00 3.2im Bürklinschen Mausoleum (Obergeschoß)221,68221,008418.564,00 3.3im Bürklinschen Mausoleum (Kellergeschoß)139,71139,00152.085,00 3.4Grüfte 3.4.11. Größe (eintürig)190,16190,00407.600,00 3.4.22. Größe (zweitürig)316,26316,00247.584,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)442,37442,0041.768,00 Gebührenaufkommen gesamt958.666,00 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-511,79 Kostendeckungsgrad99,95% noch zu verrechnen: 60.000,00 Euro 35.091,70 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)
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Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201519.610,89 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-2.820,42 Euro Gebührenbedarf 201516.790,47 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten- obergrenze obergrenzeneu Multiplikato r Geb.Nr. Bezeichnungnettobrutto brutto EuroEuroEuro 6.1Baumpatenschaft an Wegen3.623,844.312,374.310,0085 6.2Baumpatenschaft in Feldern4.831,795.749,835.740,00110 Gebührenaufkommen gesam t neu 2015-21,56 Über-/Unterdeckung(-) in Euro99,87% Kostendeckungsgrad noch zu verrechnen: 3.620,52 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift) Anlage 7 Gebühren- aufkommen neu netto Euro 6.157,14 10.611,76 16.768,91
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Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle, Dek o90,0090,0090,0090,0090,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko295,00295,00295,00295,00236,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges350,00175,0087,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium43,0021,00 Öffnen und Schließen des Grabe s385,00149,0056,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes183,00183,00 Einäscherung des Verstorbenen228,00114,00 und Aufbewahrung der Urne7,007,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.120,00846,00709,00710,00469,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.100,00835,00700,00700,00465,00 Erhöhung/Senkung (-) in Eur o20,0011,009,0010,004,00 Anlage 8 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte249,00243,00 Erweiterter Grabaushub (Übergröße)107,00104,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle außerhalb de r regelmäßigen Arbeitszeit - an Werktagen bis 20.00 Uhr60,0058,00 - an Werktagen nach 20.00 Uhr sowie an100,0097,00 Sonn- und Feiertagen Benutzung des Sektionsraumes160,00156,00 Durchführung amtsärztliche Leichenschau57,0057,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassun g Gebührenart/nach BerechnungshinweisAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a159.100,00159.610,42 Trauerhallen8b641.625,00642.989,28 Grabaushub (Erd)8c457.566,00458.223,08 Leichenträger8d346.288,00347.232,67 Einäscherungen8e814.297,48817.949,26 Urnenbeisetzungen8f398.670,00398.918,61 2015Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-7.376,84 Kostendeckungsgrad99,74% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von345.580,54 Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b). Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze.
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Anlage 8 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2015229.408,59 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-73.748,46 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Lastschrift)3.950,29 Euro Gebührenbedarf 2015159.610,42 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1/Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung90,2990,001.750157.500,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichen- 4.4.3.1halle außerhalb der Arbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr60,0060,005300,00 4.4.3.2während sonstigen Zeiten100,00100,005500,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes160,00160,005800,00 Gebührenaufkommen gesamt159.100,00 2015 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-510,42 Kostendeckungsgrad 99,68% noch zu verrechnen: -14.559,59 Euro -4.653,06 Euro Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 73.748,46 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift)
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Anlage 8 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2015916.321,36 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-271.832,08 Euro abzgl. sonstige Erlöse -1.500,00 Euro Gebührenbedarf 2015642.989,28 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1 /Durchführung einer Trauerfeier.295,63295,002.175641.625,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 J. 4.1.2 /Erd- oder Feuerbestattung295,63295,0000,00 4.2.2Kinder bis 10 J. 4.1.3Erdbestattung295,63236,0000,00 Kinder bis 2 J. im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt641.625,00 2015 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.364,28 Kostendeckungsgrad 99,79% noch zu verrechnen: -22.909,36 Euro Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder, = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 271.832,08 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift)
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Anlage 8 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2015463.483,20 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-5.260,12 Euro Gebührenbedarf 2015458.223,08 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre385,39385,00950365.750,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre149,87149,003447,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu56,0656,00156,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1 /Tiefergraben einer Grabstätte/249,79249,0036590.885,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Übergroße Grabstätte107,05107,004428,00 Gebührenaufkommen gesamt457.566,00 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-657,08 Kostendeckungsgrad99,86% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)5.260,12 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)6.417,97 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift)-436,70 Euro
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Anlage 8 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2015357.189,82 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-9.957,15 Euro Gebührenbedarf 2015347.232,67 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.350,72350,00950332.500,00 4.1.2Kinder bis 10 Jahre175,36175,002350,00 4.1.3Kinder bis 2 J. 87,6887,00187,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erw. und Kinder über 10 J.43,8443,0031013.330,00 4.2.2Kinder bis 10 J.21,9221,00121,00 Gebührenaufkommen gesamt346.288,00 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-944,67 Kostendeckungsgrad 99,73% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)15.663,56 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)4.838,53 Euro
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Anlage 8 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20151.035.834,57 Euro abzgl. sonstige Erlöse-76.000,00 Euro Ergebnisausgleich 2010 (Gutschrift)-70.709,06 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-71.176,25 Euro Gebührenbedarf 2015817.949,26 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren- VorschlagAnzahl der obergrenzeobergrenzeneu voraussichtlichen nettobruttobruttoGebührenfälle Geb.Nr. BezeichnungEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestattete r 4.2.1Erw. und Kinder über 10 J.191,77228,20228,003.650 4.2.2Kinder bis 10 J.95,88114,10114,001 4.2.1 /Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts.6,397,617,003.650 4.4.5Durchführung Amtsärztliche Leichenschau48,5057,7257,001.950 Gebührenaufkommen gesam t 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-3.651,78 Kostendeckungsgrad 99,55% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)71.151,26 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)163.833,04 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)147.901,01 Euro Anlage 8 e Gebühren- aufkommen neu netto Euro 699.327,73 95,80 21.470,59 93.403,36 814.297,48
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Anlage 8 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2015406.889,48 Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)-7.970,87 Euro Gebührenbedarf 2015398.918,61 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1 /Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-183,10183,001.890345.870,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts320,42320,0016552.800,00 Gebührenaufkommen gesamt398.670,00 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-248,61 Kostendeckungsgrad99,94% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)7.970,87 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)21.329,32 Euro
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Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201530.918,18 Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift)-1.042,78 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift)1.042,78 Euro Gebührenbedarf 201530.918,18 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.3.1Umbettung einer Urne331,69331,004013.240,00 5.3.1.1 Umbettung einer Urne im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung225,07225,00306.750,00 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts.272,46272,004010.880,00 Gebührenaufkommen gesam t30.870,00 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-48,18 Kostendeckungsgrad99,84% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift)-1.674,62 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)516,36 Euro
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Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Ausgrabung und Umbettung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201525.671,03 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Lastschrift)2.008,86 Euro Gebührenbedarf 201527.679,89 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung Verstorbener (Ausgrabung und Wiederbestatten innerhalb Karlsruher Friedhöfe) 5.1.1.1 vor Ablauf der Ruhezeit3.277,883.277,0039.831,00 5.1.1.3 vor Ablauf der Ruhezeit im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung2.549,462.549,0037.647,00 5.1.1.2 nach Ablauf der Ruhezeit2.549,462.549,0025.098,00 5.2.1Ausgrabung Verstorbener zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung, oder zur Wiederbestattung im 2.185,252.185,0012.185,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.456,841.456,0022.912,00 Gebührenaufkommen gesamt27.673,00 2015neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-6,89 Kostendeckungsgrad99,98% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift)38,31 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)393,04 Euro
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Anlage 11 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Bis zum Jahr 2006 wurde zur Ermittlung des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Mischzinssatz angewendet, der das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital über einen Zeitraum von 10 Jahren widerspiegeln sollte. Beim Fremdfinanzierungsanteil wurden dabei die neu aufgenommenen Kredite während des Betrachtungszeitraums zu Grunde gelegt. Da es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Darlehensaufnahmen gekommen ist, die „alte“ Berechnungsformel aber auch Daten zur Zinshöhe aus solchen Jahrgängen enthielt, hat dies zu einer gewissen Unschärfe des Marktzinssatzes geführt. Um in Zukunft auf einen möglichst realistischen Zinssatz zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten zurückgreifen zu können und gleichzeitig im Sinne der Gebührenkontinuität wenig Schwankungen im Zinsniveau zu haben, wurde nun ein möglichst einfacher und transparenter Weg zur Zinsermittlung gewählt. Zukünftig wird allein der gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 11.04.2014 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 51 Kredite, deren Nominalhöhe 265.200.424,79 Euro betrug. Davon waren bereits 138.333.258,38 Euro getilgt, so dass sich auf den Restbestand von 126.867.166,41 Euro eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 4,363% ergab. Für den Doppelhaushalt 2015/16 wird daher weiterhin ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.
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Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze KostenKostenÄnderung Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestandalt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab2.643,00 2.709,002,50 mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab1.645,00 1.680,002,13 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.092,00 2.143,002,44 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische3.292,00 3.443,004,59 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld1.039,00 1.059,001,92 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.797,00 1.848,002,84 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.082,00 1.108,002,40 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb. ) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,292,00292,000,00 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,235,00235,000,00 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallen-1.608,00 1.658,003,11 benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlic h Urnenwahlgrab (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab1.903,00 1.953,002,63 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o. Verw.Geb.)
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Anlage 13 2010201120122013 Reihengräber10.000,00 € 38.878,54 € 18.367,64 € 9.417,24 €- Wahlgräber51.000,00 € 98.925,28 € 25.982,78 € 80.646,61 €- Kolumbarien- € 65.000,00 € 75.440,47 € 35.091,70 € Baumpatenschaften- € -€ 2.820,42 € 3.620,52 € Leichenhallen3.950,29 €- -€ 14.559,59 €- 4.653,06 €- Trauerhallen- € -€ 22.909,36 €- - € Grabaushub- € 10.520,24 € 6.417,97 € 436,70 €- Leichenträger- € 9.957,15 € 15.663,56 € 4.838,53 € Einäscherungen70.709,06 € 142.327,51 € 163.833,04 € 147.901,01 € Urnenbeisetzungen- € -€ 15.941,73 € 21.329,32 € Aus-/Umbett.Erd- € 2.008,86 €- 38,31 € 393,04 € Aus-/Umbett. Urne- € 1.042,78 € 2.717,40 €- 516,36 € Gesamt127.758,77 € 364.642,64 € 284.319,57 € 118.536,87 € 2010201120122013 Reihengräber- € 19.439,27 € 18.367,64 € 9.417,24 €- Wahlgräber- € 98.925,28 € 25.982,78 € 80.646,61 €- Kolumbarien- € -60.000,00 € 35.091,70 € Baumpatenschaften- € -€ -3.620,52 € Leichenhallen- € -€ 14.559,59 €- 4.653,06 €- Trauerhallen- € -€ 22.909,36 €- - € Grabaushub- € 5.260,12 € 6.417,97 € 436,70 €- Leichenträger- € -€ 15.663,56 € 4.838,53 € Einäscherungen- € 71.151,26 € 163.833,04 € 147.901,01 € Urnenbeisetzungen- € -€ 7.970,87 € 21.329,32 € Aus-/Umbett.Erd- € -38,31 € 393,04 € Aus-/Umbett. Urne- € -1.674,62 €- 516,36 € Gesamt- € 194.775,93 € 259.130,60 € 118.536,87 € Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich
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Anlage 14 Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr der Ruhezeit4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte243,00 1.1Erdbestattungsreihengrab 4.4.2Grabaushub über Normalgröße104,00 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre545,004.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 682,004.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit) an Werktagen bis 20.00 Uhr58,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld339,004.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- und Feiertagen97,00 feld des Hauptfriedhofes77,004.4.4Benutzung des Sektionsraumes156,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 743,004.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,00 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab485,004.5Besondere Gebühren 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-682,004.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 2Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesKarlsruhe beigesetzt wird an einem Wahlgrab (pro Jahr)4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre662,00 2.1Erdbestattungswahlgrab4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren527,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern65,004.5.2Einstellen und Warten90,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte46,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen108,005Umbettungen / Ausgrabungen 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte89,00 2.2Urnenwahlgrab60,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte41,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.217,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.502,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften120,005.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung60,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.502,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums213,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums133,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 3.4.1- 1. Größe (eintürig)182,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)305,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.144,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)429,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung243,00 4Bestattungsgebühren5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.429,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.100,005.3Umbettung von Urnen 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren700,005.3.1Umbettung einer Urne 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg465,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe324,00 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 4.2Feuerbestattungsgebühren Bestattung220,00 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre835,00 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren700,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht aufauswärts266,00 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,005.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts312,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre295,006.1- an Wegen4.250,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,006.2- in Feldern5.700,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des7.Sonstige Gebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre42,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,00entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.2013, gültig ab 01.01.2014
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Anlage 15 ____________________________________________________________________________________________ - 1 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2014 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 17. Dezember 2013 (Amtsblatt vom 20. Dezember 2013) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Ba- den-Württtemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geän- dert durch Art. 29 Achte AnpassungsVO vom 25. Januar 2012 (GBl. S.65), hat der Ge- meinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung ihres Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Ba- den-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 2 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2014 (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungs- gebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedho- fes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 3 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2014 g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. 1 Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. November 1987 außer Kraft. 1 Die letzte Fassung vom 17. Dezember 2013 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0257 7 öffentlich Dez. 5 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 03.12.2014 7 vorberaten Hauptausschuss 09.12.2014 11 vorberaten Gemeinderat 16.12.2014 7 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die notwendigen Gebührenerhöhungen wirken sich bei den Berechnungsbeispielen für verschiedene Bestat- tungsarten mit 0 % bis 4,6 % (Anlage 12) aus. Ursächlich hierfür sind Aufwandssteigerungen bei den tarifver- traglich gestiegenen Personalaufwendungen, steigende Gemeinkosten und Verschiebungen der Bestandszahlen der einzelnen Grabarten. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss - a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestat- tungswesen (Friedhofsgebührensatzung) laut Anlage 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft b) die Verrechnung eines Teilbetrages der Überdeckung aus 2011 in Höhe von 1.042,78 Euro mit einer Un- terdeckung aus 2012 in gleicher Höhe c) die Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse aus 2010-2012 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 322.814.46 Euro in die Gebührenkalkulation 2015. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2014 eine Änderung des Gebührenverzeichnis- ses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Bestattungsgebühren für Erdbestattungen von Kindern bis 2 Jahre sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 4 bis 10) sind die nach den Vorschrif- ten des § 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Sie enthalten weitgehende Kostendeckungen unter Be- rücksichtigung des Ergebnisausgleichs 2010 ff. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalku- lation -35.162,02 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenober- grenzen durch Rundungsdifferenzen sowie fehlende Kostendeckung bei Kinderbestat- tungen und Kindergräbern zusammen. Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anla- ge 1a bei. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 1,12 Mio. Euro. Das Anlagekapital wird seit dem 01.01.2007 mit 4,5 % verzinst (vgl. Anlage 11). 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2010 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von +127.758,77 Euro bei der Gebührenkalku- lation 2015 zu berücksichtigen. Ferner soll die Kostenüberdeckung aus 2011 mit einem saldierten Teilbetrag von +169.866,71 Euro und die Kostenüberdeckung aus 2012 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von +25.188,98 Euro in die Gebührenkalkulation 2015 einbezogen werden (Anlage 13). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2011, saldiert +194.775,93 Euro, 2012 saldiert +259.130,60 Euro und 2013 saldiert +118.536,87 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Einzelfeststellungen 2.1.1 Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Die tarifvertraglich gestiegenen Personalaufwendungen, steigende zentrale Gemeinkos- ten und die unterschiedliche Entwicklung des Bestandes der Grabarten machen eine differenzierte Gebührenanpassung bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengrä- ber, Wahlgräber sowie Kolumbarien und Grüfte erforderlich. Bei der Kalkulation der Nutzungsrechtsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Lediglich der Kostendeckungsgrad für die Nut- zungsrechtsgebühren für Kinder- und Kleinkindergräber liegt wie bisher zwischen 75 % und 92 %. 2.2 Bestattungsgebühren Trotz Einbeziehung der Überdeckungen der Jahre 2010, 2011 und 2012 sind bei den Bestattungsgebühren Gebührenerhöhungen aufgrund tarifvertraglich gestiegener Per- sonalaufwendungen und steigender zentraler Gemeinkosten nötig. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Lediglich der Kostendeckungsgrad für die Bestat- tung von Kindern bis 2 Jahre beläuft sich wie bisher auf ca. 88 %. Aufgrund der niedrigen Fallzahlen haben diese Gebühren aber nur eine untergeordnete Bedeutung. 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebühren- festsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkos- ten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2015 auf 345.580,54 Euro. Die Gebühren für die Benutzung der Kapel- len- und Leichenhallen können auf dem Niveau des Jahres 2014 gehalten werden. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberde- ckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Redu- zierung des Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls würde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebühren- zahler zu erstattende Überdeckung entstehen. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums können, trotz gestiegener Personal- und Sachaufwendun- gen, durch die teilweise Einbeziehung der Überdeckungen aus den Jahren 2010 und Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2011 und insbesondere aufgrund der ansteigenden Zahl an Kremationen die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen auf dem Niveau des Jahres 2014 gehalten werden. 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Aus- und Umbettungen von Urnen Der gestiegene Aufwand durch erhöhte Serviceleistungen, z. B. Begleiten der Angehö- rigen von der Friedhofskapelle zum Grab, und leicht rückläufige Fallzahlen machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und im Hauptausschuss - a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) laut Anlage 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft b) die Verrechnung eines Teilbetrages der Überdeckung aus 2011 in Höhe von 1.042,78 Euro mit einer Unterdeckung aus 2012 in gleicher Höhe c) die Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse aus 2010-2012 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 322.814.46 Euro in die Gebührenkalkulation 2015. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Vorlage: 2014/0257 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und im Hauptausschuss - a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) laut Anlage 1 und 1 a der Vorlage 2014/0257. Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft b) die Verrechnung eines Teilbetrages der Überdeckung aus 2011 in Höhe von 1.042,78 Euro mit einer Unterdeckung aus 2012 in gleicher Höhe c) die Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse aus 2010 - 2012 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 322.814.46 Euro in die Gebührenkalkulation 2015. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: Auch das ist ausführlich vorberaten. - Ich sehe nur gelbe Karten. Damit einstimmig an- genommen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 26. Januar 2015