Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen
| Vorlage: | 2014/0255 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55), der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491, 492) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491,492), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 16.12.2014 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen erhält die aus Anlage 2 ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den................. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
Anlage 2 Geb.verz.Nr. * Abfallwirtschaft Allgemeine Stadtentwicklung Friedhof- und Bestattungswesen Gartenbau Grundstücksbewertung Liegenschaften Marktwesen Ordnungswesen Stadtplanung Tiefbau 7 8 2 9 Bereich Selbstverwaltungsangelegenheiten 4 3 11 10 5 6 1Allgemeines Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Allgemeiner Bereich Geb.verz.Nr. * Übersicht Seite 1 Anlage 2 Geb.verz.Nr. * Bauordnung Lebensmittel- und Veterinärwesen Liegenschaften Ordnungswesen Steuer- und Finanzwesen Tiefbau Juristische Dienste * = Gebührenverzeichnisnummer 16 18 12 15 13 17 14 Bereich Untere Verwaltungsbehörde Seite 2 Anlage 2 Lfd. Nr. 1 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 1.4 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.7 1.7.1Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. Öffentliche Leistung Beglaubigungen, Bestätigungen - soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist - insbes. Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden für jede weitere Seite Gebühr in Euro Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen, und dgl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorge- schrieben oder angeordnet ist Beratungen und Auskünfte gebührenfrei Allgemeines Ablichtungen (Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumente für die erste Seite bei einem Format bis DIN A4 1,20 0,90 6,70 - 100 36,50 - 5.095 2,40 - 146,50 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 für Farbkopien mündliche Auskünfte einfacher Art Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 der Satzung) gebührenfrei 61,50 - 78,50 / Stunde für jede weitere Seite für Farbkopien 5,50 - 100 bei einem Format größer DIN A4 1,40 1,70 Abhilfebescheidgebührenfrei Ablehnung Ablehnung wegen Unzuständigkeit 1/10 bis volle Gebühr mindestens 6,60 61,50 - 78,50 / Stunde für die erste Seite Seite 3 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 1.7.2 1.8 1.8.1 1.8.2 1.9 1.10 1.11 1.11.1 1.11.2 1.11.3 1.12 1.13 1.14 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art, (auch Zweit- und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist Bescheinigungen Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite Anmerkung: Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.3 und 1.11 hinzu. Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke i.S. der §§ 10 b Einkommensteuergesetz, 9 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dgl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind13,90 8,70 je angefangene 15 Minuten 1/10 bis volle Gebühr mindestens 6,60 6,60 - 10.000 Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellun g benötigt wird Zurückweisung eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) je angefangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 6,90 3,00 - 18,30 36,50 - 5.095 3,00 - 146,50 gebührenfrei 1/10 bis volle Gebühr mindestens 6,60 Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) Leistungen nach § 5 Abs. 2 der Satzung für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlassung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 der Satzung) 6,60 - 10.000 Seite 4 Anlage 2 Lfd. Nr. 2 2.1 2.2 Unzugänglichkeit der Abfallbehälter § 4 Abs. 5 Abfallgebührensatzung 99 - 654 11,50 § 12 Abs. 4 Abfallentsorgungssatzung Erstellung eines Abgabenbescheides im Falle einer zusätzlichen Abfallentsorgung aufgrund von Fehlbefüllungen, Sonderleerungen und Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpressung von Abfällen in Abfallbehältern Abfallwirtschaft Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühr in EuroÖffentliche Leistung Seite 5 Anlage 2 Lfd. Nr. 3 3.1 3.2 3.3 (Landesstatistikgesetz) zeichnis oder Baublockseiten, Einzelauskünfte 16,50 je angefangene 15 Minuten Auflistung des Bestands von Baublockseiten oder Baublöcken, Wahlbezirken, Stadtvierteln etc., Änderungsdienst Straßenver- Auskünfte über Preisindizes u.a. (Landesstatistikgesetz) Öffentliche Leistung Themen (Bundes- und Landesstatistikgesetz) Bereitstellung des städtischen Gliederungssystems: Auswertungen, Erstellung von spezifischen, bedarfsorientierten Statistische Auswertungen Allgemeine Stadtentwicklung Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen 17 Selbstverwaltungsangelegenheiten (Kommunales Informationssystem): Lieferung / Abruf vorhandener Sonderauswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten etc.) Gebühr in Euro je angefangene 15 Minuten 16,50 je angefangene 15 Minuten Seite 6 Anlage 2 Lfd. Nr. 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten28 - 112 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 49 - 122,50 14 - 57,50Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG) 14 - 93Erlaubnis zur Beisetzung von Ascheresten -Seebestattung- (§ 33 Abs. 3 BestattG) 14 - 56 14 - 57 34 - 171,50Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen in einer Kirche Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW u.ä. 16 - 64 Friedhof- und Bestattungswesen Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 14 - 42,50 Selbstverwaltungsangelegenheiten Öffentliche Leistung Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Gebühr in Euro Seite 7 Anlage 2 Lfd. Nr. 5 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2Zurücknahme des Rechtsbehelfs Öffentliche Leistung Gartenbau Zurückweisung des Rechtsbehelfs Widerspruchsverfahren aufgrund Entscheidungen nach Ziff. 5.1 s. Ziffer 1.13 6,60 - 10.000 s. Ziffer 1.14 1/10 bis volle Gebühr mind. 6,60 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Entscheidungen gem. §§ 5 - 8 der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe Gebühr in Euro Selbstverwaltungsangelegenheiten gebührenfrei Seite 8 Anlage 2 Lfd. Nr. 6 6.1 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.3 6.3.1 6.3.2 6.4 20 - 51,50 Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarktdaten Bodenrichtwertauskunt über das Internet Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen,von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte Immobilienmarktbericht Druckversion Immobilienmarktbericht als PDF-Datei Ausgabe Immobilienmarktbericht Schriftliche Bodenrichtwertauskunft 24,50 je angef. 15 Min., mind. 49 63 - 988 3 - 10 15 - 46,50 gebührenfrei 40 - 72 Grundstücksbewertung Auskunft aus der Kaufpreissammlung Auskunft über einen Bodenrichtwert Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Gebühr in EuroÖffentliche Leistung Selbstverwaltungsangelegenheiten Seite 9 Anlage 2 Lfd. Nr. 7 7.1 7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.1.4 7.1.5 7.1.6 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.3 7.3.1 Vorkaufsrecht Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je dm²1 159,50 - 2.160 52,50 - 572,50 30 - 164,50 20,50 22,50 32,50 69 - 1.665 65,50 - 566,50 32,50 - 566,50 36,50 - 1.160 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 BauGB) Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 - je Auszugskopie - Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 - je Auszugskopie - Verzeichnis der Bebauungspläne Biotopbelege - schriftliche oder digitale Ausfertigung - bis zu 30 Datensätze Erstellen von Arbeitskarten zu Waldfunktionenkarten Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) Waldbiotopkarte u. Karten-Ausschnitte; Waldbiotopverzeichnis (kein Verleih) Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 - je Auszugskopie - Ausstellung von Wildunfallbestätigungen Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Forst Öffentliche LeistungGebühr in Euro Selbstverwaltungsangelegenheiten Liegenschaften Seite 10 Anlage 2 Lfd. Nr. 8Marktwesen 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 Wochenmarktzulassung274,50 - 411,50 109,50 - 197,50Christkindlesmarktzulassung 109,50 - 197,50 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Gebühr in EuroÖffentliche Leistung Selbstverwaltungsangelegenheiten Jahrmarktzulassung Kunsthandwerkermarktzulassunggebührenfrei Wochenmarktänderungszulassung Wochenmarkt - Tageszulassung 137,50 - 240,50 9,00 - 18,50 Seite 11 Anlage 2 Lfd. Nr. 9 9.1 9.1.1 9.2 9.2.1 9.2.2 9.2.3 9.3 Eheschließung und Lebenspartnerschaften 9.3.1 9.3.2 9.3.3 9.4Feierta gsrecht 9.4.1 9.4.2 9.4.3 9.5 9.5.1 9.5.2 9.6 9.6.1 9.6.2 9.7 9.7.1 Befreiungen von den Vorschriften des § 7 Abs. 2 und § 12 FeiertagsG Fischereiwesen Ausstellung eines Fischereischeines zzgl. Fischereiabgabe Befreiungen von verbotenen öffentlichen Tanzunterhaltungen an bestimmten Tagen (§§ 11 und 12 FeiertagsG) Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen Fundsachen Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) Eheschließung und Lebenspartnerschaft außerhalb der Diensträume am Amtssitz Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft durch eine bevollmächtigte Person Separate Erhebung der Fischereiabgabe Gaststättenrecht Schulzeugnisse, je Zeugnis, unabhängig von der Seitenanzahl Öffentliche LeistungGebühr in Euro Ordnungswesen Beglaubigungen, Bestätigungen Anordnung der Bestattung (§ 31 Abs. 2 BestattG) Bestattungsrecht 16,50 - 66Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 35 BestattG) Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage Ausnahmegenehmigung nach § 55 e GewO 33 - 198 16,50 - 66 71,50 - 286 18,50 - 112 1,50 - 14,50 17,50 - 71,50 3 - 31 10 - 46,50 31 - 496 31 - 496 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 bei Sachen bis 500 € Wert: 3% des Wertes, mindestens 2,50 bei Sachen über 500 € Wert: 3% des Wertes zuzüglich 1% für den 500 € übersteigenden Wert. 10 - 31 31 - 496 Selbstverwaltungsangelegenheiten Eheschließungen und Lebenspartnerschaften im Haus Solms sowie im Trausaal und Bürgersaal der Karlsburg Durlach, Rathaus Hohenwettersbach, Rathaus Stupferich und Rathasus Wolfartsweier sind gebührenfrei. gebührenfrei Seite 12 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9.7.2 9.7.3 9.7.4 9.8 9.8.1 9.8.2 9.8.3 9.8.4 9.8.4.1 9.8.4.2 9.8.4.3 9.8.4.4 Spiele 9.8.4.5 9.8.4.6 9.8.4.7 9.8.4.8 9.8.4.9 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 9.8.4.10 9.8.4.11 9.9 9.9.1 9.9.2 9.9.3 Auskunft aus dem Gewerberegister; Bescheinigung Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, um- und - abmeldung (§ 15 GewO) Gestattung (§ 12 GastG) bis 4 Tage Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO) Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt Kirchenaustrittserklärung von Kindern unter 14 Jahren gemeinsam mit der Kirchenaustrittserklärung der Eltern Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 S.2 GastVO) 4,50 - 57,50 19 - 57,50 19 - 115,50 18,50 - 560 35,50 - 715 18,50 - 560 71,50 - 572 14,50 - 463,50 gebührenfrei 19 - 608 35,50 - 3.572 35,50 - 1.214 71,50 - 1.572 71,50 - 1.572 214,50 - 10.716 134 - 3.536 17,50 - 71,50 pro Person gebührenfrei 11,50 - 71,50 76 - 528 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO für ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, caritativen Veranstaltungen u.ä. Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungs-gewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglückspielgesetz) Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) Erlaubnis nach § 60 a Abs.2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels i.S.d. § 33 d Abs.1 S.1 GewO Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 LadenÖG Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs.1 GewO) Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs.1 Nr.1 GewO) Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) Gewerbewesen Kirchenaustrittsverfahren Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs.3 GewO) Seite 13 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9.10 9.10.1 9.10.2 9.10.3 9.10.4 9.10.5 9.10.6 9.10.7 9.10.8 9.10.9 9.10.10 9.10.11 9.10.12 9.10.13 9.10.14 9.11 9.11.1 9.11.2 9.11.3 9.11.4 9.11.5 9.11.6 9.11.7 9.11.8 9.11.9 9.11.10 Datenübermittlung Bescheinigungen der Meldebehörde 25 einmalig zuzüglich 10 Cent pro Person 2,50 - 19,50 2,50 - 472 gebührenfrei 38 - 304 38 - 304 gebührenfrei 66 - 330 66 - 330 76 - 304 38 - 304 28 je angefangene 30 Minuten gebührenfrei gebührenfrei 2,50 - 59 gebührenfrei 29,50 - 177 gebührenfrei 14 - 112 Erweiterte Auskunft (§ 32 Abs. 2 MG) Eintragung einer Auskunftssperre (§ 33 Abs. 1 MG) Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (§ 12 MG) Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG) Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (z.B. GEZ, SWR) und an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt Einfache Auskunft (§§ 32 Abs. 1, 32a Abs. 1 MG) Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) Übermittlung von Daten an den Suchdienst (§ 31 MG) sowie im Rahmen des § 34 Abs. 2 MG an Presse und Rundfunk Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (§ 18 MG) Anordnung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG) Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde Maulkorbbefreiung und Leinenbefreiung nach § 1 Abs. 4 PolVOgH 28 je angefangene 30 Minuten Meldebestätigungen, die zur Vorlage bei einer Hochschule mit dem Ziele der Studiengebührenbefreiung für Studierende mit Kindern benötigt werden Aufhebung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG) gebührenfrei 4,50 - 590 Ortspolizeibehördliche Maßnahmen Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG) 28 - 280 Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27a PolG) Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG) Transportieren von Personen, Tieren oder Sachen durch den Kommunalen Ordnungsdienst Begleiten von verkehrs- bzw. betriebsunsicheren Fahrzeugen durch den Kommunalen Ordnungsdienst Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (§§ 1, 5, 5a, 15 und 18 MG) Meldeangelegenheiten Gruppenauskünfte (§§ 32 Abs. 3, 34 Abs. 1, 2 und 3 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 10 Cent pro Person Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde, je Bescheinigung Seite 14 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 9.11.11 9.11.12 9.11.13 9.11.14 9.11.15 9.12 9.12.1 9.13 9.13.1 9.13.2 9.13.3 9.14 9.15 9.15.1 9.15.2 9.16 9.16.1 9.16.2 Überwachung des ruhenden Verkehrs 38 - 228 18,50 - 168 25 - 20.608 19 - 304 19 - 608 2,50 - 14,50 76 - 608 Andere Maßnahmen nach dem Polizeigesetz, nach Verordnungen sowie nach dem Stadtrecht, z.B. Taubenfütterungsverbot, Ausnahmen vom Lärmschutz u.a. Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Mitführen von Fahnen im Wildparkstadion (Fahnenpass) Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz) Aufforderung zur Entfernung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis Pass- und Ausweiswesen Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 LVwVG) Personenstandsbeurkundungen innerhalb der Karlsruher Standesämter Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 5 Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive anschließendem außerhalb der Karlsruher Standesämter Abgleich der Daten mit dem Melderegister, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung keine Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt wird 28 je angefangene 30 Minuten 4,50 - 19,50 Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung die Originalurkunde nicht vorgelegt wird Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion Durchführung der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG durch den Kommunalen Ordnungsdienst 28 - 448 25 - 608 Tiertransportkosten Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (§§ 8, 32, 33 PolG)18,50 - 56 4,50 - 19,50 gebührenfrei Seite 15 Anlage 2 Lfd. Nr. 10 10.1 10.2.1 10.2.2 10.2.3 10.2.4 10.3.1 10.3.2 10.3.3 10.4 10.5 10.6 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, - die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziff 10.3.2 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (20% von Ziff. 10.3.1) (Gebühr je Grundstück) 18,50 siehe Gebührenverzeichnis Liegenschaften Nrn. 7.2.1,7.2.2, 7.2.3, 7.2.4 siehe allgemeiner Teil des Gebührenver- zeichnisses Nr. 1.3 Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) Auskünfte aus Akten / Plänen gem. Umweltinformationsgesetz (§ 12 UIG) Vervielfältigung / Kopien von Textteilen / Akten usw. 16,45 je angef. Viertelstunde, mind. 65,80 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV ohne Ortstermin 117 Gebühr in EuroÖffentliche Leistung Selbstverwaltungsangelegenheiten 0,15% der Investitionssumme, mind. 111,50 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, - die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziff 10.3.1 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (50% von Ziff.10.3.1) (Gebühr je Grundstück) Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 46,50 Ablehnung der Komune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 117 Ablehnung der Komune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 187,50 93 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 187,50 Stadtplanung Steuerbescheinigung nach § 7h Abs. 2, 10f, 11a EStG Seite 16 Anlage 2 Lfd. Nr. 11 11.1 11.1.1 11.1.1.1 11.1.1.2 11.1.1.3 11.1.2 11.1.2.1 11.2 11.2.1 11.2.2 11.2.3 179,50 - 5.908 37 - 184 Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * Sonstige Leistungen verschiedener Art * * Anmerkung: s. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. Anträge auf Leitungsverlegung nach TKG Kleinaufgrabungsanzeigen Sonstige Leistungen Öffentliche Leistung Selbstverwaltungsangelegenheiten Sondernachschauen Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstückseigentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile der- selben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlamm- fänger, Neutralisations-, Entgiftungs- und Abwasseraufbereitungs- anlagen u.a.) Straßen in städtischer Baulast Gebühr in Euro 0,9 v.T. der Baukostensumme, in Anlehnung an die in Ziff. 12.5.1 des Gebühren- verzeichnisses ermittelten, auf volle 500 € aufgerundeten Gesamtbaukosten, mind. 118,50 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach 11.1.1.1 mind. 118,50 je angef. halbe Stunde 32,50 127 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inan- spruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erst- malige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücks- entwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Ab- wasserbehandlungsanlagen o.Ä.) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der LBO zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anlagen zu ermitteln. Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach lfd. Nr. 11.1.1.1 erhoben wurde Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (z.B. bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städt. Abwasseranlagen Grundstücksentwässerung Tiefbau Stadtentwässerung Seite 17 Anlage 2 Lfd. Nr. 12 All gemeines 12.1 12.1.1 12.1.2 12.1.3 12.1.3.1 12.1.3.2 12.1.4 12.1.5 12.2 12.3 12.4 12.4.1 12.4.2 12.4.3Ablehnung einer Bauvoranfrage76,00 je angef. Stunde, mind. 152 Vorbescheid sowie dessen Verlängerung 152 - 3.116 Zurücknahme einer Bauvoranfrage76 je angef. Stunde Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen 152 - 12.464 Bauvoranfrage Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 152 Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Entscheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, z.B. nach - Wasserrecht - Denkmalschutzrecht - Sanierungssatzung - Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 € aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. Bauordnung Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Öffentliche LeistungGebühr in Euro Untere Verwaltungsbehörde Akteneinsicht 15,50 - 496 Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 25 Nachbarbenachrichtigung 16 umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar44 Allgemeine Leistungen üblicher normaler Aufwand pro Nachbar Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebührenfrei, je angef. 30 Minuten 38 Nachforderung von Unterlagen38,00 je angef. 30 Min. Seite 18 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.5 12.5.1 12.5.2 12.5.3 12.5.4 12.5.5 12.5.6 12.5.7 12.5.8 12.5.9 12.6 12.6.1 12.6.2 12.7 12.7.1 12.7.2 12.7.3 12.7.4 12.8 12.8.1 12.8.2 12.8.3 12.8.4 12.8.5 12.8.6Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschauje angef. 30 Min. 38, mind. 76 Gebrauchsabnahme fliegender Bauten70 - 1.216 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen, auch Brandverhütungsschau pro notwendigem Sachbearbeiter 38 je angef. 30 Min., mind. 76 im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung 0,5% o der Baukosten, mind. 76 ab der dritten Abnahme, auch sonstige Baukontrolle69 - 1.104 für bis zu zwei angeordnete Abnahmen0,5% o der Baukosten, mind. 76 ab dem dritten bescheinigten Planansatz je38 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsvorschau für jede weitere Einheit90,50 für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 45 Abgeschlossenheitsbescheinigung für die ersten beiden Teilungseinheiten257 Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen152 - 6.332 Mitteilung über Hinderungsgründe76 je angef. Stunde, mind. 152 Ablehung eines Bauantrags20 - 90% der Gebühr für die Baugenehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Fortschritt des Verfahrens, mind. 152 Kenntnisgabeverfahren Erteilung einer Teilbaufreigabe57 Zurücknahme eines Bauantrags20 - 50% der Gebühr für die Baugenehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Fortschritt des Verfahrens, mind. 76 Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4‰ der Baukosten, mind. 152 Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung25 - 50% der Gebühr für die Baugenehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Aufwand, mind. 76 Genemigung, wenn der Berechung keine oder lediglich geringfügige Baukosten (bis 30.000 €) zugrunde liegen, je Anlage 152 - 6.332 Genehmigung von Werbeanlagen76 - 3.800 Genehmigungsverfahren5 ‰ der Baukosten, mind. 152 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren4‰ der Baukosten, mind. 152 Baugenehmigungsverfahren Seite 19 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.9 12.10 12.10.1 12.10.2 12.10.3 12.10.4 12.11 12.12 Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der PolizeiVO über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebührenfreiheit für zwanzig Plakate, soweit die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient. 76 - 3.800 Plakatierung Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungen - Erteilung von Auskünften - Erteilung von Steuerbescheinigungen sind dem Gebührenverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 304 Anordnungen im Bereich des Schornsteinfegerwesens76 je angef. Stunde Schornsteinfegerwesen Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger228 Bauordnungsbehördliche Anordnungen je angef. Stunde 76,00, mind. 152,00 Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 152 Seite 20 Anlage 2 Lfd. Nr. 13 13.1 13.1.1 13.1.2 13.1.3 13.1.4 13.1.5 13.1.6 13.1.7 13.1.8 13.1.9 13.1.10 13.1.11 13.1.12 13.2 13.2.1 13.2.2 13.2.3 13.2.4 13.3 Probenahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Lebensmittelkontrolleur Eröffnung/Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Lebensmittelkontrolleur Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis durch Lebensmittelkontrolleur Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren durch Lebensmittelkontrolleur Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Amtstierarzt Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/Überprüfung (inkl. Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis Genusstauglichkeitsbescheinigung Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Lebensmittelkontrolleur Probenahme 14 je angefangene 15 Minuten 14 Öffentliche LeistungGebühr in Euro Lebensmittel- und Veterinärwesen Betriebskontrollen 14 je angefangene 15 Minuten 19 - 608 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probenahmeverfahren Überwachung der Fleischhygiene 14 je angefangene 15 Minuten 14 je angefangene 15 Minuten 19 - 608 24,50 je angefangene 15 Minuten Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren durch Amtstierarzt Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 24,50 je angefangene 15 Minuten Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis durch Amtstierarzt 24,50 je angefangene 15 Minuten 14 je angefangene 15 Minuten 14 je angefangene 15 Minuten 4,50 Untere Verwaltungsbehörde Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt 24,50 je angefangene 15 Minuten Probenahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt24,50 je angefangene 15 Minuten 24,50 je angefangene 15 Minuten Seite 21 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.3.1 13.3.2 13.3.3 13.3.4 13.3.5 13.3.5.1 13.3.5.2 13.3.6 13.3.7 13.3.8 13.3.9 13.3.10 13.4 13.4.1 Kontrollen/Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnisse Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinen- untersuchung und bakteriologischer Untersuchung in gewerblichen Schlachtstätten Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch amtlichen Fachassistenten Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben durch amtl. Fachassistent Nachkontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amtstierarzt Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Veterinärhygienekontrolleur Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen EWR-Staaten Probenahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassung von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/Überprüfungen Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22 a Fleischhygiene- gesetz FlHG) Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 9,33 / Tier Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amtstierarzt 24,50 je angefangene 15 Minuten Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 4,50 zuzüglich externer Untersuchungskosten und km- Geld entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleischuntersuchung 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 5,75 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 5,75 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 5,75 24,50 je angefangene 15 Minuten 19 - 608 16 12,50 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 5,75 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild Seite 22 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.4.2 13.4.3 13.4.4 13.4.5 13.4.6 13.4.7 13.4.8 13.4.9 13.5 13.5.1 13.5.2 13.6 13.6.1 13.6.2 13.6.3 13.6.4 13.6.5 24,50 je angefangene 15 Minuten Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren durch Veterinärhygienekontrolleur Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr (Hunde, Katzen, Vögel, etc.) Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/Gesundheitszeugnis Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Amtstierarzt Gesundheitsbescheinigung durch Bienensachverständige Allgemeiner Tierschutz Tierarzneimittelüberwachung Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Tierimpfstoffen Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probe nahme Nachkontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Amtstierarzt Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Veterinärhygienekontrolleur Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Amtstierarzt Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen 19 - 608 19 - 608 9 - 168 24,50 je angefangene 15 Minuten 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v.13,35 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v.13,35 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v.13,35 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v.13,35 7,50 - 469 7,50 - 469 Nachkontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Veterinärhygienekontrolleur 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren durch Amtstierarzt 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 Gesundheitszeugnisse, Bescheinigungen ohne Kontrolle/Untersuchung Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen Seite 23 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.6.6 13.6.7 13.7 13.7.1 13.7.2 13.7.3 13.8 13.8.1Information, Schulung, Beratung Ernährungs- und Verbraucherinformation Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen Rassenbegutachtung bei Hunden Verhaltensprüfung bei Hunden Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/Bericht s. Ziffer 15.2 24,50 je angefangene 15 Minuten 24,50 je angefangene 15 Minuten 19 - 608 24,50 je angefangene 15 Minuten 19 - 532 Seite 24 Anlage 2 Lfd. Nr. 14 14.1 14.1.1 14.1.2 14.1.2.1 14.1.2.2 14.1.3 14.2 14.2.1 14.2.2 14.2.3 14.2.4 14.2.5 14.2.6 14.2.7 14.2.8 14.2.9 14.2.10 14.2.11 14.2.12 Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde Erschließungsbeitragsrecht Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und 3 LWaldG) Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§ 15 Abs. 3 LWaldG) Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 LWaldG) Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3 LWaldG) Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 17,50 17,50 17,50 19 je 15 Minuten, mind. 38 30,50 - 915 411 - 5.510 411 - 5.510 247 - 3.310 411 - 5.510 46,50 - 624 247 - 3.310 247 - 3.310 247 - 3.310 247 - 3.310 247 - 3.310 247 - 3.310 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht Untere Verwaltungsbehörde Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Auszug aus dem Baulastenbuch - je Grundstück - Grundstücksangelegenheiten Liegenschaften Öffentliche LeistungGebühr in Euro Seite 25 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 14.2.13 14.2.14 14.2.15 14.2.16 14.2.17Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/landkreisübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 249 - 3.320 237 - 3.280 125 - 939 62,50 - 626 122 - 610 Seite 26 Anlage 2 Lfd. Nr. 15Ordungswesen 15.1 Heime 15.1.1 15.1.2 15.2 15.3 Jagdwesen 15.3.1 15.3.2 15.3.3 15.3.4 15.3.5 15.3.6 15.3.7 15.4 Waffenwesen 15.4.1 15.4.2 15.4.3 15.4.4 15.4.5 15.4.6 15.4.7 15.4.8 15.4.9 15.4.10 15.4.11 15.4.12 15.4.13 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins Ausstellung eines Waffenscheins Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG) Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins 31,50 - 316 10,50 - 189,50 100,50 - 536 100,50 - 1.072 10,50 - 189,50 33,50 - 268 63 - 569 31,50 - 411 56 - 560 33,50 - 201 67 - 536 11 - 67 31,50 - 411 11 - 368,50 22 - 201 22 - 201 Hundeprüfung nach § 1 Abs.4 der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde , je Tier und Prüfung 38 - 608 gebührenfrei 190 - 380 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG Abmahnung Widerruf der Erlaubnis Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte Fallensachkundenachweis (§ 22 Abs.1 LJagdG) Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 3 Abs. 4 LJagdG) 16,50 - 67 Öffentliche LeistungGebühr in Euro Jagdschein (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe Jagdschein für Falkner (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe Anerkennung als bestätigter Jagdaufseher (§ 30 LJagdG) Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen (§ 5 Abs. 6 LJagdGDVO) Untere Verwaltungsbehörde 11 - 67 11 - 67 22 - 67 Zweitausfertigung eines Jagdscheins Erteilung von Anordnungen und Auflagen nach dem Heimgesetz Überwachung und Begehung von Heimen Seite 27 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 15.4.14 15.4.15 15.5 15.5.1 15.5.2 15.5.3 15.5.4 15.5.5 15.5.6 15.5.7 15.5.8 15.5.9 15.5.10 15.5.11 15.6 15.6.1 15.6.2 15.6.3 15.6.4 15.7 15.7.1 15.7.2 15.7.3 15.8 15.8.1 15.8.2 15.9 15.10 35,50 - 715 114 - 760 29 - 580 76 - 760 29 - 580 Gestattung (§ 12 GastG) über 4 Tage 18,50 - 560 Persönliche Erlaubnis (§ 2 GastG) 71,50 - 429 214,50 - 1.716 35,50 - 214,50 214,50 - 1.716 18,50 - 560 71,50 - 572 152 - 1.216 114 - 1.190 214,50 - 1.716 17,50 - 1.716 35,50 - 429 107 - 1.144 71,50 - 429 71,50 - 429 35,50 - 1.716 11 - 4.020 56 - 560 Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes (Vorverlegung des Veranstaltungsbeginns) Feiertagsgesetz Reisegewerbe Allgemeine Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz Erlaubnis nach § 34 c GewO zur Ausübung des Maklergewerbes Gaststättenerlaubnisse Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligun- gen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen Rücknahme des Antrags auf Gestattung Regelmäßige Sperrzeitverkürzung Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 S.2 GastVO) Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt (§ 30 GewO) Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs.6 GewO) Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) Befristete Erlaubnis (§ 3 Abs.2 GastG) Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG) Widerruf/Ablehnung einer persönlichen Erlaubnis Wechsel einer geschäftsführenden Person Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis Vorläufige Gaststättenerlaubnis Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) Änderung der Betriebsart Seite 28 Anlage 2 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro 15.10.1 15.10.2 15.10.3 15.10.4 15.10.5 15.11 15.11.1 15.12 15.12.1 15.12.2 15.12.3 15.12.4 15.13 15.13.1 15.13.2 15.13.3 15.13.4 14 - 336 14 - 168 14 - 112 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 28 - 560 Erweiterung einer Reisegewerbekarte Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs.2 GewO) Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste Überwachung von Gewerbebetrieben 114 - 1.216 Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone ( § 40 Abs. 3 BImschG i.V.m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) Feinstaubplakette ( 35. BImschVO) Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 18,50 - 168 4,50 - 14,00 14 - 168 28 - 168 25 -228 114 - 1.216 114 - 1.216 28 - 560 66 - 1.056 Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone ( § 40 Abs. 3 BImschG i.V.m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) Bestätigung zur Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone Karlsruhe Aufforderung an Makler bzw. Maklerinnen zur Vorlage des Prüfberichts Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs.2 GewO - Betriebsschließungen - Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) Ausnahme von der Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs.2 GewO) Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs.1 GewO) Festsetzung von Messen, Ausstellungen,Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs.2 GewO) Seite 29 Anlage 2 Lfd. Nr. 16 16.1 11 - 67 Untere Verwaltungsbehörde Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ( §§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 GüterkraftverkehrsG ) Gebühr in EuroÖffentliche Leistung Steuer- und Finanzwesen Seite 30 Anlage 2 Lfd. Nr. 17 17.1 17.2 17.3 Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * Anträge auf Leitungsverlegung nach TKG * Anmerkung: s. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. Sonstige Leistungen verschiedener Art * Kleinaufgrabungsanzeige Öffentliche Leistung Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 179,50 - 5.908 37 - 184 Sonstige Leistungen Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Gebühr in Euro Tiefbau Untere Verwaltungsbehörde Seite 31 Anlage 2 Lfd. Nr. 18 18.1 18.1.1 18.1.2 18.1.2.1 18.1.3 18.2 Altlasten 18.2.1 18.3 18.3.1 18.3.2 18.4 18.4.1.1 76 - 7.500 Denkmalschutz- und Denkmalpflege Erlaubnisse, Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen und Entscheidungen zur Durchführung des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. 57 - 4.000 Arbeitsschutz Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Ju gendarbeitsschutzgesetz 22 - 5.194 76 - 5.194 39 - 3.234 39 - 294 38 - 1274 39 - 3.234 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Zulassungen/Bestätigungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. Gebühr in EuroÖffentliche Leistung Untere Verwaltungsbehörde Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS-Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. Juristische Dienste Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen zur Durchführung des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie von Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. Erteilung und Änderung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung) Zulassungen/Bestätigungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind; dies unter Berücksichtigung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 (2006/123/EG) Abfallrechtliche Maßnahmen Seite 32 Anlage 2 Lfd. Nr. Gebühr in EuroÖffentliche Leistung 18.4.1.2 18.4.2 18.4.3 18.5 18.5.1 18.5.2 18.5.3 18.6 18.6.1 18.6.2 18.7 18.8 Umweltinformation 18.9Wasserrechtliche Maßnahmen Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen76 je Stunde Erteilung von Auskünften zu denkmalrechtlichen Fragestellungen (Denkmalstatus u.a.) gebührenfrei 38 - 784 2,5 ‰ des Bauwertes mind. 76 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen 98 - 25.000 76 - 6.000 38 - 13.710 38 - 13.710 Namensänderungen- und festellungen Gestattungen nach Naturschutzgesetz/Bundesnaturschutzgesetz und Verordnungen Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen Personenstandswesen Naturschutz und Landschafts pflege Anordnungen nach Naturschutzgesetz/Bundesnaturschutzgesetz und Verordnungen Wird nach Ergehen eines Vorbescheides ( § 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes bei überwiegend öffentlichem Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gem. §§ 7i, 10f, 11b EStG Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Hinweise Für die Namensänderungen und -feststellungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen werden Ge- bühren nach § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Ge- setzes über die Änderung von Familien- und Vornamen in der je- weils geltenden Fassung erhoben. Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffentlichungen nach dem Landesumwelt- informationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach der Verordnung des Umweltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt;der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. Seite 33 Anlage 2 Lfd. Nr. Gebühr in EuroÖffentliche Leistung 18.9.1 18.9.2 18.9.3 18.9.3.1 18.9.3.2 18.9.3.3 18.9.3.4 18.9.3.4.1 18.9.3.4.2 18.9.3.5 18.9.3.5.1 18.9.3.5.2 18.9.4 18.9.5 18.9.6 18.9.7 18.9.8 18.9.9 18.9.10 Planfeststellung Anzeigeverfahren (§ 23, 36, 37, 108 Abs. 4 WG) 114 - 42.600 76 - 11.900 sonstige Rohstoffgewinnung Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern (sonstige Rohstoffe) (§ 68 Abs. 1 WHG) Genehmigung nach § 48 WG (Abwasseranlagen) Wasserrechtliche Genehmigung oder Planfeststellung Kiesgewinnung Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern (Kiesgewinnung) (§ 68 Abs. 1 WHG) 35,50 - 536 82 - 5.320 34 - 1.376 76 je Stunde, mind. 152 82 - 5.320 152 - 19.600 152 - 19.600 114 - 13.600 114 - 13.600 38 - 760 152 - 342 38 - 2.280 76 - 32.600 44 - 3.800 Befreiungen (§ 29 Abs. 4 WG) Gewässerrandstreifen Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG) Bauüberwachung, Erteilung Abnahmeschein (§ 78 WG) Erlaubnisverfahren (§ 8 WHG) sonstige Zulassungen (z.B. § 76 Abs. 4 WHG) Nachschau, Überwachung des Vollzugs (§ 75 Abs. 1 WG, § 49 WHG) Plangenehmigung Ausbau (§ 68 Abs. 2 WHG) Genehmigungen § 78 Abs. 3 WHG (Überschwemmungsgebiete) und sonstige Genehmigungen Planfeststellung Ausbau von Gewässern und Dämmen ( § 68 WHG, §§ 64 und 70 Abs. 3 WG) Eignungsfeststellung (§ 63 WHG) Anordnungen (§ 62 Abs. 4 WHG, § 75 Abs.1 EKVO und § 1 Abs. 2 VUmwS) Seite 34
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Extrahierter Text
Allgemeines Anlage 3.1 1 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Verrstd- satz MA 2 in € 2 Verrstd- satz MA 3 in € 3 Verrstd- satz MA 3 in € 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Verrstd- satz MA 3 in € 6 gewicht. Stundensatz (1-6):6 in € 7 Kosten pro Minute in € 9 Bearb.zeit in min 10 Kost./Leist. (8x9) in € 11 separate Sachkosten in € 12 Gebührensatz in € ( 11+12 ) 13 1.3 Ablichtungen(Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumentebei einem Format bis DIN A4 1.3.1 für die erste Seite 96,00 72,00 60,00 78,00 62,00 51,00 69,83 1,16 1,1 1,28 1,20 1.3.2 für jede weitere Seite 96,00 72,00 60,00 78,00 62,00 51,00 69,83 1,16 0,8 0,93 0,90 bei einem größeren Format 0,00 0,00 1.3.4 für die erste Seite 96,00 72,00 60,00 78,00 62,00 51,00 69,83 1,16 1,5 1,75 1,70 1.3.5 für jede weitere Seite 96,00 72,00 60,00 78,00 62,00 51,00 69,83 1,16 1,2 1,40 1,40 1.11 Schreibgebühren 0,00 0,00 Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) je angefangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 0,00 1.11.1 für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 96,00 72,00 60,00 78,00 62,00 51,00 69,83 1,16 6 6,98 6,90 1.11.2 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 96,00 72,00 60,00 78,00 62,00 51,00 69,83 1,16 12 13,97 13,90 Kalkulation der Festbetragsgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Allgemeines Anlage 3.1 2 von 3 Gebühren- ziffer Verrstd- satz MA 1 in € 1 Verrstd- satz MA 2 in € 2 Verrstd- satz MA 3 in € 3 Verrstd- satz MA 4 in € 4 Verrstd- satz MA 5 in € 5 Verrstd- satz MA 6 in € 6 gewicht. Stundensatz (1-6):6 in € 8 mind. Zeit in Min. 10 separate Aspekte * in € 11 Mind.gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 1.3 Ablichtungen(Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumentebei einem Format bis DIN A4 1.3.3 für Farbkopien* 81,00 67,00 56,00 43,00 61,75 5 0,40 5,15 95,00 100,00 5,50 100,00 bei einem Format größer DIN A4 1.3.6 für Farbkopien* 81,00 67,00 56,00 43,00 61,75 5 1,60 5,15 95,00 100,00 6,70 100,00 1.6 Befreiungenvon gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen* 98,00 76,00 62,00 81,00 67,00 56,00 73,33 30 36,67 900 4.000,00 1.100,00 36,50 5.095,00 1.7.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln 98,00 76,00 62,00 81,00 67,00 56,00 73,33 2 2,44 120 146,67 2,40 146,50 1.7.2 Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite 98,00 76,00 62,00 81,00 67,00 56,00 73,33 2,5 3,06 15 18,33 3,00 18,30 1.8.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 98,00 76,00 62,00 81,00 67,00 56,00 73,33 2,5 3,06 120 146,67 3,00 146,50 1.9 Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist* 98,00 76,00 62,00 81,00 67,00 56,00 73,33 30 36,67 900 4.000,00 1.100,00 36,50 5.095,00 1.10 Leistungen nach § 5 Abs. 6 der SatzungAuffangtatbestand soll alle möglichen, nicht aufgelisteten Leistungen gerecht weden; daher fiktiver oberer Rahmen von 10.000 € 98,00 76,00 62,00 81,00 67,00 56,00 73,33 5,5 6,72 6,60 1.13 Zurückweisung eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) inkl. BaumschgutzangelegenheitenAuffangtatbestand soll allen möglichen, nicht aufgelisteten Leistungen gerecht weden; daher fiktiver oberer Rahmen von 10.000 € 98,00 76,00 62,00 81,00 67,00 56,00 73,33 5,5 6,72 6,60 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Kalkulation der Rahmengebühren *Erläuterungen: 1.3.3 und 1.3.6 Die Kosten für Farbkopien steigen bei aufwendigen/intensiven Ausdrucken stark an. 1.6 und 1.9 sind Auffangtatbestände, die allen möglichen, nicht aufgelisteten Leistungen gerecht werden sollen. Daher separater Aspekt i.H.v. 4.000,00 € Gebührenrahmen von / bis in € 17 Stadtkämmerei 19.11.2014 Allgemeines Anlage 3.1 3 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Verrstd- satz MA 2 in € 2 Verrstd- satz MA 3 in € 3 Verrstd- satz MA 4 in € 4 Verrstd- satz MA 5 in € 5 Verrstd- satz MA 6 in € 6 Verrstd- satz MA 7 in € 7 gewicht. Stundensatz (1-4) in € 8 gerundeter Stundensatz in € 9 Kosten pro Minute in € 10 Bearb.- zeit in Min. 11 Kost./Leist. 10x11) in € 12 gewicht. Stundensatz (5-7) in € 13 gerundeter Stundensatz in € 14 Gebühren- satz in € 15 1.4 Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen, und dgl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet istBeschäftigte nach TvÖD 81,00 67,00 56,00 43,00 61,75 61,50 61,50 Beamte 98,00 76,00 62,00 78,67 78,50 78,50 1.5.1 Beratungen und Auskünfte insbes. Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurdenBeschäftigte nach TvÖD 81,00 67,00 56,00 43,00 61,75 61,50 61,50 Beamte 98,00 76,00 62,00 78,67 78,50 78,50 1.11 Schreibgebühren A usfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) je angefangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.11.3 für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird* 96,00 72,00 60,00 78,00 62,00 51,00 69,83 1,16 15 17,46 8,70 je angefangene 15 Minuten Kalkulation der Zeitgebühren *Erläuterungen: 1.11.3 Reduzierung um 50 % wegen Äquivalenzprinzip Stadtkämmerei 19.11.2014 Abfallwirtschaft Anlage 3.2 1 von 2 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 2.2 Erstellung eines Abgabenbescheides imFalle einer zusätzlichen Abfallentsorgung aufgrund von Fehlbefüllungen, Sonderleerungen undUnzugänglichkeit der Abfallbehälter§ 4 Abs. 5 Abfallgebührensatzung 56,00 50 56,00 50 0,00 0 28,00 28,00 0,00 56,00 0,93 12,5 11,67 11,50 Kalkulation der Festbetragsgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Abfallwirtschaft Anlage 3.2 2 von 2 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 ** separate Aspekte * in € 12 *** Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 ** separate Aspekte * in € 15 **** Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 2.1 Erteilung einer Genehmigung für die maschinelleVerpressung von Abfällen in Abfallbehältern§ 12 Abs.4 Abfallentsorgungssatzung* 62,00 50 76,00 50 31,00 38,00 0,00 69,00 60 30 69,00 60 585 69,00 99,00 654,00 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip** = unabhängig von Tonnenanzahl und Tonnengröße*** = wirtschaftl. Vorteil 1 Tonne 770 l : 30,00 €**** = wirtschaftl. Vorteil 1 Tonne 1100 l : 39,00 € ; maximal 15 Tonnen 1100 l : 585,00 € Stadtkämmerei 19.11.2014 Allgemeine Stadtentwicklung Anlage 3.3 1 von 1 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € je angefangene 15 Minuten 17 3.1 Statistische Auswertungen (Kommunales Informationssystem): Lieferung/Abruf vorhandener Auswertungen, Erstellung von spezifischen, bedarfsorientierten Sonderauswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten etc.) und Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen Themen (Bundes- und Landesstatistikgesetz) 81,00 10 81,00 30 67,00 30 56,00 30 8,10 24,30 20,10 16,80 69,30 15 17,33 17,00 3.2 Bereitstellung des städtischen Gliederungssystems: Auflistung des Bestands von Baublockseiten oder Baublöcken, Wahlbezirken, Stadtvierteln etc., Änderungsdienst Straßenverzeichnis oder Baublockseiten, Einzelauskünfte (Landesstatistikgesetz) 67,00 60 67,00 40 40,20 26,80 0,00 0,00 67,00 15 16,75 16,50 3.3 Auskünfte über Preisindizes u.a. (Landesstatistikgesetz) 76,00 30 62,00 70 22,80 43,40 0,00 0,00 66,20 15 16,55 16,50 Kalkulation der Zeitgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Friedhof- und Bestattungswesen Anlage 3.4 1 von 1 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 4.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 56,00 80 98,00 20 44,80 19,60 0,00 64,40 15 16,10 60 64,40 16,00 64,00 4.2 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 56,00 80 62,00 20 44,80 12,40 0,00 57,20 15 14,30 45 42,90 14,00 42,50 4.3 Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG) 56,00 70 62,00 30 39,20 18,60 0,00 57,80 15 14,45 60 57,80 14,00 57,50 4.4 Erlaubnis zur Beisetzung von Ascheresten -Seebestattung- (§33 Abs. 3 BestattG) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 100 93,33 14,00 93,00 4.5 Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 56,00 70 98,00 30 39,20 29,40 0,00 68,60 30 34,30 150 171,50 34,00 171,50 4.6 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen in einer Kirche 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 30 49,00 75 122,50 49,00 122,50 4.7 Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 56,00 80 62,00 20 44,80 12,40 0,00 57,20 15 14,30 60 57,20 14,00 57,00 4.8 Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW u. ä. 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 60 56,00 14,00 56,00 4.9 Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 30 28,00 120 112,00 28,00 112,00 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Stadtkämmerei 19.11.2014 Grundstücksbewertung Anlage 3.6 1 von 2 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mindest benötigte Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 maximal benötigte Zeit in Min. 13 separate Kosten in € 14 Maximal- gebühr in € 15 6.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 50 63,33 780 988,00 63,00 988,00 6.2. Auskunft über einen Bodenrichtwert 6.2.1* Schriftliche Bodenrichtwertauskunft 62,00 100 62,00 0,00 0,00 62,00 30 31,00 45 46,50 15,00 46,50 6.2.2* Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarkdaten 3,00 10,00 6.2.3 Bodenrichtwertauskunft über das Internet 6.3 Ausgabe Immobilienmarktbericht 6.3.1* Immobilienmarktbericht Druckversion 62,00 100 62,00 0,00 0,00 62,00 30 31,00 60 10,00 62,00 40,00 72,00 6.3.2* Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 62,00 100 62,00 0,00 0,00 62,00 20 20,67 50 0,00 51,67 20,00 51,50 6.2.16.2.26.3.1 Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs beträgt die Gebühr für die Druckversion des Immobilienmarktberichts 40 €. 6.3.2 Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs beträgt die Gebühr für den Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 20 €. Auf Grundlage eines interkommunalen Gebührenvergleichs für Baden-Württemberg mit Gebühren von durchschnittlich 15 bis 30 € ist der Gebührenrahmen gerechtfertigt. Durchschnittlich werden in Karlsruhe jährlich ca. 50 bis 100 schriftliche Bodenrichtwertauskünfte erteilt.Der Gutachterausschuss gibt die von ihm ermittelten Geofachdaten (hier Bodenrichtwerte) zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis für die Entwicklung von branchenspezifischen Produkten und Diensten an Dritte in Anlehnung an die Gebühr für die schriftliche Bodenrichtwertauskunft weiter. Diese Produkte und Dienste werden im deutschen und internationalen Raum über diverse Internetportale bereitgestellt. Die Abrechnung mit der Stadt Karlsruhe erfolgt aufgrund halbjährlich zu erstellenden Umsatzlisten. *Erläuterungen: Kalkulation der Rahmengebühren Gebührenrahmen von / bis in € 16 gebührenfrei Stadtkämmerei 19.11.2014 Grundstücksbewertung Anlage 3.6 2 von 2 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 15+16 ) 17 6.4 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte* 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 30 49,00 0,00 24,50 je angef. 15 Min., mind. 49,00 6.4 Kalkulation der Zeitgebühren *Erläuterungen: Der kalkulierte Gebührenrahmen deckt den üblichen Zeitaufwand für gesonderte Erläuterungen von Gutachten wie auch für die gesonderte Erläuterungen von sonstigen Wertermittlungen, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte. Beispiel: Erläuterung eines durch den Gutachterausschuss oder durch die Grundstücksbewertungsstelle erstellten Gutachtens auf Wunsch der Antragssteller (z.B. Erbengemeinschaft) Stadtkämmerei 19.11.2014 Liegenschaften Anlage 3.7 1 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 7.2.1 Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4- je Auszugskopie - 67,00 45 67,00 10 56,00 45 30,15 6,70 25,20 62,05 1,03 20 20,68 20,50 7.2.2 Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3- je Auszugskopie - 67,00 45 67,00 10 56,00 45 30,15 6,70 25,20 62,05 1,03 20 20,68 2,00 22,50 7.2.3 Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2- je Auszugskopie - 67,00 45 67,00 10 56,00 45 30,15 6,70 25,20 62,05 1,03 20 20,68 12,00 32,50 7.2.4 Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je dm² 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Liegenschaften Anlage 3.7 2 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 7.3 Vorkaufsrecht 7.3.1 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 BauGB)* 56,00 43 62,00 53,87 76,00 3,08 24,08 33,40 2,34 59,82 65 -34,50 30,00 65 100,00 64,50 30,00 164,50 7.3.1 Bei unbebauten Flächen ist der Arbeitsaufwand etwas geringer als bei bebauten Flächen. Die Höhe des Grundstücks- bzw. Objektkaufpreises wird ebenfalls beim Zuschlag bzw. Abschlag auf die Gebühr berücksichtigt. Ab 500.000 € Grundstücks- bzw. Objektkaufpreis wird ein Zuschlag in Höhe von 100 € erhoben. Dieser Zuschlag ist im Hinblick auf das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners gerechtfertigt. Gebührenrahmen von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip *Erläuterung: 7.3.1 Stadtkämmerei 19.11.2014 Liegenschaften, Bereich Forst Anlage 3.7 3 von 4 Gebüh- ren- ziffer öffentliche Leistung Geb.auf- kommen im Jahres- schnitt in € 3 Anzahl der Fälle 4 durchschn. Gebühren- aufk. pro Fall in € 5 Äquiva- lenz-ziffer 6 erwartete Kosten im Bem.zeitr. in € 7 erwartete Fälle im Bem.zeitr. 8 Gewichtung mit Äqui- valenzziffer 9 unt. Gebüh- renrahmen centgenau in € 10 ober. Gebüh- renrahmen centgenau in € 11 7.1 Dienstleistungen für Dritte 7.1.1 Biotopbelege - schriftliche oder digitale Ausfertigung - bis zu 30 Datensätze 62,00 534,00 1 8,612903 65,00 1 65,00 1,05 69,00 1 1,05 65,82 566,86 65,50 566,50 7.1.2 Waldbiotopkarte und Karten-Ausschnitte; Waldbiotop-verzeichnis (kein Verleih) 31,00 534,00 1 17,22581 32,50 1 32,50 1,05 34,50 1 1,05 32,91 566,86 32,50 566,50 7.1.3 Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsauf-wand (Datenselektion und Datenformate) 35,00 1.100,00 1 31,42857 36,00 1 36,00 1,03 38,00 1 1,03 36,94 1.161,11 36,50 1.160,00 7.1.4 Erstellen von Arbeitskarten zu Waldfunktionenkarten 153,00 2.070,00 1 13,52941 157,00 1 157,00 1,03 164,00 1 1,03 159,82 2.162,29 159,50 2.160,00 7.1.5 Einsichtnahme in Forsteinricht.-unterlagen und Standortkarten 48,00 521,50 1 10,86458 51,00 1 51,00 1,06 56,00 1 1,06 52,71 572,63 52,50 572,50 bisheriger Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 1 Spannbreite in Äquivalenz- ziffern 2 neuer Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 12 Kalkulation der Rahmengebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Liegenschaften, Bereich Forst Anlage 3.7 4 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 7.1.6 Ausstellung von Wildunfallbestätigungen 56,00 33 76,00 67 18,48 50,92 0,00 69,40 60 69,40 1440 1.665,60 69,00 1.665,00 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Stadtkämmerei 19.11.2014 Marktwesen Anlage 3.8 1 von 1 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 8.1 Christkindlesmarktzulassung 98,00 9,09 76,00 30,30 56,00 60,61 8,91 23,03 33,94 65,88 100 109,80 180 197,63 109,50 197,50 8.2 Jahrmarktzulassung 98,00 9,09 76,00 30,30 56,00 60,61 8,91 23,03 33,94 65,88 100 109,80 180 197,63 109,50 197,50 8.3 Wochenmarktzulassung 98,00 6,25 76,00 50,00 56,00 43,75 6,13 38,00 24,50 68,63 240 274,50 360 411,75 274,50 411,50 8.4 Wochenmarktänderungszulassung 98,00 12,50 76,00 37,50 56,00 50,00 12,25 28,50 28,00 68,75 120 137,50 210 240,63 137,50 240,50 8.5 Wochenmarkt - Tageszulassung 0,00 0,00 0,00 0,00 56,00 100,00 0,00 0,00 56,00 56,00 10 9,33 20 18,67 9,00 18,50 8.6 Kunsthandwerkermarktzulassung Gebührenrahmen von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip gebührenfrei Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.9 1 von 8 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in €5 Anteils- betrag MA 2 in €6 gewicht. Stundensatz (5+6) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 9 Ordnungswesen 9.1 Beglaubigungen, Bestätigungen 9.1.1 Schulzeugnisse, je Zeugnis, unabhänig von der Seitenzahl-bei Abgangs- und Abschlusszeugnissen sind die ersten fünf Beglaubigungen durch die Schulen gebührenfrei- 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 2 1,97 15 14,75 1,50 14,50 9.2 Bestattungsrecht 9.2.1 Anordnung der Bestattung (§ 31 Abs. 2 BestattG) 56,00 50 76,00 50 28,00 38,00 66,00 30 33,00 180 198,00 33,00 198,00 9.2.2 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) 56,00 50 76,00 50 28,00 38,00 66,00 15 16,50 60 66,00 16,50 66,00 9.2.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 35 BestattG) 56,00 50 76,00 50 28,00 38,00 66,00 15 16,50 60 66,00 16,50 66,00 9.3 Eheschließungen und Lebenspartnerschaften 9.3.1 Eheschließung und Lebenspartnerschaft außerhalb der Diensträume am Amtssitz des Standesamtes 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 60 71,50 240 286,00 71,50 286,00 9.3.2 Eheschließungen und Lebenspartnerschaften im Haus Solms sowie im Trausaal und Bürgersaal der Karlsburg Durlach, Rathaus Hohenwettersbach, Rathaus Stupferich und Rathaus Wolfartsweier sind gebührenfrei. 9.3.3 Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft durch eine bevollmächtigte Person 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 15 17,88 60 71,50 17,50 71,50 9.4 Feiertagsrecht 9.4.1 Ausnahmegenehmigung nach § 55 e GewO 56,00 70 76,00 30 39,20 22,80 62,00 30 31,00 480 496,00 31,00 496,00 9.4.2 Befreiungen von den Vorschriften des § 7 Abs. 2 und § 12 FeiertagsG 56,00 70 76,00 30 39,20 22,80 62,00 30 31,00 480 496,00 31,00 496,00 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Kalkulation der Rahmengebühren gebührenfrei Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.9 2 von 8 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in €5 Anteils- betrag MA 2 in €6 gewicht. Stundensatz (5+6) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrahmen von / bis in € 16 9.4.3 Befreiungen von verbotenen öffentlichen Tanzunterhaltungen an bestimmten Tagen (§§ 11und 12 FeiertagsG) 56,00 70 76,00 30 39,20 22,80 62,00 30 31,00 480 496,00 31,00 496,00 9.5 Fischereiwesen 9.5.1 Ausstellung eines Firschereischeines zzgl. Fischereiabgabe 62,00 100 62,00 0,00 62,00 10 10,33 45 46,50 10,00 46,50 9.5.2 Separate Erhebung der Fischereiabgabe 62,00 100 62,00 0,00 62,00 10 10,33 30 31,00 10,00 31,00 9.6 Fundsachen 9.6.2 Bescheinigung an Verlierer (oder Bestohlene) eines Fahrrades für dessen Versicherung 62,00 100 62,00 0,00 62,00 3 3,10 30 31,00 3,00 31,00 9.7 Gaststättenrecht 9.7.1 Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage 56,00 100 56,00 0,00 56,00 20 18,67 120 112,00 18,50 112,00 9.7.2 Gestattung (§ 12 GastG) bis 4 Tage 56,00 100 56,00 0,00 56,00 20 18,67 600 560,00 18,50 560,00 9.7.3 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung 56,00 100 56,00 0,00 56,00 20 18,67 600 560,00 18,50 560,00 9.7.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 GastVO) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 30 35,75 600 715,00 35,50 715,00 9.8 Gewerbewesen 9.8.1 Auskunft aus dem Gewerberegister; Bescheinigung 56,00 67 62,00 33 37,52 20,46 57,98 5 4,83 60 57,98 4,50 57,50 9.8.2 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gerwerbean-, um- und -abmeldung (§ 15 GewO) 56,00 67 62,00 33 37,52 20,46 57,98 20 19,33 60 57,98 19,00 57,50 9.8.3 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) 56,00 67 62,00 33 37,52 20,46 57,98 20 19,33 120 115,96 19,00 115,50 3.8.4 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 9.8.4.1 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 60 71,50 480 572,00 71,50 572,00 9.8.4.2 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO) 56,00 67 62,00 33 37,52 20,46 57,98 15 14,50 480 463,84 14,50 463,50 9.8.4.3 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO) für ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, caritativen Veranstaltungen u.ä. Ladenöffnung 9.8.4.4 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 LadenÖG 76,00 100 76,00 0,00 76,00 15 19,00 480 608,00 19,00 608,00 gebührenfrei Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.9 3 von 8 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in €5 Anteils- betrag MA 2 in €6 gewicht. Stundensatz (5+6) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Spiele 9.8.4.5 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 30 35,75 480 3000,00 572,00 35,50 3.572,00 9.8.4.6 Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 30 35,75 180 1000,00 214,50 35,50 1.214,00 9.8.4.7 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs. 1 GewO) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 60 71,50 480 1000,00 572,00 71,50 1.572,00 9.8.4.8 Erlaubnis nach § 60 a Abs. 2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels i. S. d. 33 d Abs. 1 S. 1 GewO 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 60 71,50 480 1000,00 572,00 71,50 1.572,00 9.8.4.9 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglücksspielgesetz) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 180 214,50 1440 9000,00 1716,00 214,50 10.716,00 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 9.8.4.10 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 67,00 100 67,00 0,00 67,00 120 134,00 480 3000,00 536,00 134,00 3.536,00 9.8.4.11 Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO) 76,00 50 56,00 50 38,00 28,00 66,00 60 66,00 480 528,00 76,00 528,00 9.9 Kirchenaustrittsverfahren 9.9.1* Kirchenaustrittserklärung 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 15 17,88 60 71,50 17,50 71,50 9.9.2 Kirchenaustrittserklärung von Kindern unter 14 Jahren gemeinsam mit der Kirchenaustrittserkklärung der Eltern 9.9.3 Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 10 11,92 60 71,50 11,50 71,50 9.10 Meldeangelegenheiten 0,00 0,00 9.10.1 Einfache Auskunft (§§ 32 Abs. 1, 32 a Abs. 1 MG) 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 3 2,95 20 19,67 2,50 19,50 9.10.2 Erweiterte Auskunft (§ 32 Abs. 2 MG) 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 3 2,95 480 472,00 2,50 472,00 9.10.3* Gruppenauskünfte (§§ 32 Abs. 3, 34 Abs. 1, 2 und 3 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 gebührenfrei Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.9 4 von 8 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in €5 Anteils- betrag MA 2 in €6 gewicht. Stundensatz (5+6) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Datenübermittlungen 0,00 0,00 9.10.4* Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (z.B. GEZ, SWR) und an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bescheinigungen der Meldebehörde 9.10.5 Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde, je Bescheinigung 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 3 2,95 60 59,00 2,50 59,00 9.10.6 Meldebestätigungen, die zur Vorlage bei einer Hochschule mit dem Ziele der Studiengebührenbefreiung für Studierende mit Kindern benötigt werden 9.10.7 Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (§§ 1, 5, 5a, 15, 18 MG) 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 30 29,50 180 177,00 29,50 177,00 9.10.8 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 5 4,92 600 590,00 4,50 590,00 9.10.9 Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige 9.10.10 Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) 9.10.11 Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (§ 12 MG) 9.10.12 Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (§18 MG) 9.10.13 Übermittlung von Daten an den Suchdienst (§ 31 MG) sowie im Rahmen des § 34 Abs. 2 MG an Presse und Rundfunk 9.10.14 Eintragung einer Auskunftssperre (§ 33 Abs. 1 MG) 9.11 Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 9.11.1 Anordnung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1, 3, PolG) 76,00 50 56,00 50 38,00 28,00 66,00 60 66,00 300 2,39 330,00 66,00 330,00 9.11.2 Aufhebung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG) 76,00 50 56,00 50 38,00 28,00 66,00 60 66,00 300 2,39 330,00 66,00 330,00 gebührenfreigebührenfreigebührenfreigebührenfreigebührenfreigebührenfreigebührenfrei Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.9 5 von 8 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in €5 Anteils- betrag MA 2 in €6 gewicht. Stundensatz (5+6) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrahmen von / bis in € 16 9.11.3 Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlichr Hunde 56,00 100 56,00 0,00 56,00 15 14,00 120 112,00 14,00 112,00 9.11.4 Maulkorbbefreiung und Leinenbefreiung nach § 1 Abs. 4 PolVOgH 56,00 100 56,00 0,00 56,00 30 28,00 300 280,00 28,00 280,00 9.11.5 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (27 a PolG) 76,00 100 76,00 0,00 76,00 60 76,00 240 2,39 304,00 76,00 304,00 9.11.6 Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG) 76,00 100 76,00 0,00 76,00 30 38,00 240 2,39 304,00 38,00 304,00 9.11.7 Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG) 76,00 100 76,00 0,00 76,00 30 38,00 240 2,39 304,00 38,00 304,00 9.11.8 Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG) 76,00 100 76,00 0,00 76,00 30 38,00 240 2,39 304,00 38,00 304,00 9.11.12 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz) 76,00 100 76,00 0,00 76,00 60 76,00 480 2,39 608,00 76,00 608,00 9.11.13 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion 76,00 100 76,00 0,00 76,00 20 25,33 480 20.000,00 608,00 25,00 20.608,00 9.11.14 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Mitführen von Fahnen im Wildparkstadion (Fahnenpass) 76,00 100 76,00 0,00 76,00 15 19,00 240 304,00 19,00 304,00 9.11.15 Andere Maßnahmen nach dem Polizeigesetz, nach Verordnungen sowie nach dem Stadtrecht, z B. Taubenfütterungsverbot, Ausnahmen vom Lärmschutz u.a. 76,00 100 76,00 0,00 76,00 15 19,00 480 608,00 19,00 608,00 9.12 Pass- und Ausweiswesen 9.12.1 Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 3 2,95 15 14,75 2,50 14,50 9.13 Personenstandsbeurkundungen 9.13.1 Abgleich der Daten mit dem Melderegister, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung keine Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt wird 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 5 4,92 20 19,67 4,50 19,50 Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung die Originalurkunde nicht vorgelegt wird 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 5 4,92 20 19,67 9.13.2 außerhalb der Karlsruher Standesämter 62,00 50 56,00 50 31,00 28,00 59,00 5 4,92 20 19,67 4,50 19,50 Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.9 6 von 8 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Anteils- betrag MA 1 in €5 Anteils- betrag MA 2 in €6 gewicht. Stundensatz (5+6) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrahmen von / bis in € 16 9.13.3 innerhalb der Karlsruher Standesämter 9.14 Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 5 Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) 76,00 100 76,00 0,00 76,00 20 25,33 480 608,00 25,00 608,00 9.15 Tiertransportkosten 9.15.1 Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (§§ 8, 32. 33 PolG) 56,00 100 56,00 0,00 56,00 20 18,67 60 56,00 18,50 56,00 9.15.2 Fangen und Transportieren von Tieren mit bekannter Herkunft 56,00 100 56,00 0,00 56,00 30 28,00 480 448,00 28,00 448,00 9.16 Überwachung des ruhenden Verkehrs 9.16.1 Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 LVwVG) 56,00 100 56,00 0,00 56,00 20 18,67 180 2,39 168,00 18,50 168,00 9.16.2 Aufforderung zur Entfernung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum 76,00 100 76,00 0,00 76,00 30 38,00 180 228,00 38,00 228,00 9.9.1 pro Person 9.10.3 25 € einmalig zuzüglich 10 Cent pro Person 9.10.4 10 Cent pro Person gebührenfrei *Erläuterungen: Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.9 7 von 8 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrech- stdsatz MA/in 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrech- stdsatz MA/in 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrech- stdsatz MA/in 3 in € 5 Anteil in % 6 Betrag MA/in 1 in € 7 Betrag MA/in 2 in € 8 Betrag MA/in 3 in € 9 gewicht. Std.satz (7+8+9) in € 10 BearbZeit MA 1+2+3 in min 11 Aufwand mittlere BearbZeit in € 12 Anzahl der Fälle 13 Aufwand aller Fälle in € 14 Summe der Werteinh. In € 15 Gebührensatz in ‰ der Werteinheiten 16 9.6.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen 62,00 100 62,00 0,00 0,00 62,00 Bei Sachen bis 500 Euro Wert: 3 % des Wertes mindestens 2,50 € . Bei Sachen über 500 Euro Wert, 3% des Wertes zuzüglich 1% für den 500 Eur o übersteigenden Wert . Kalkulation der Wertgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.9 8 von 8 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 15+16 ) 17 9.11.9 Transportieren von Personen, Tieren oder Sachen durch den Kommunalen Ordnungsdienst 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 30 28,00 28 j e angefangene 30 Minuten 9.11.10 Begleiten von verkehrs- bzw. betriebsunsicheren Fahrzeugen durch den Kommunalen Ordnungsdienst 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 30 28,00 28 j e angefangene 30 Minuten 9.11.11 Durchführung der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG durch den Kommunalen Ordnungsdienst 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 30 28,00 28 j e angefangene 30 Minuten Kalkulation der Zeitgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Stadtplanung Anlage 3.10 1 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 10.2.1 Bestätigung der Komune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach §24 EneV ohne Ortstermin 98,00 90 56,00 10 88,20 5,60 93,80 75 117,25 117,00 10.2.2 Bestätigung der Komune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach §24 EneV mit Ortstermin 98,00 90 56,00 10 88,20 5,60 93,80 120 187,60 187,50 10.2.3 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach§ 24 EneV ohne Ortstermin 98,00 90 56,00 10 88,20 5,60 93,80 75 117,25 117,00 10.2.4 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach§ 24 EneV mit Ortstermin 98,00 90 56,00 10 88,20 5,60 93,80 120 187,60 187,50 10.3.1 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) 76,00 80 81,00 10 56,00 10 60,80 8,10 5,60 74,50 1,24 75 93,13 93,00 10.3.2 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, - die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet,- an Grundstück aus Ziff 10.3.1 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (50% von Ziff. 10.3.1)(Gebühr je Grundstück)* 46,50 10.3.3 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, - die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet,- an Grundstück aus Ziff 10.3.2 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (20% von Ziff.10.3.1)(Gebühr je Grundstück)* 18,50 10.4 Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen(ohne Vervielfältigung)siehe Gebührenverzeichnis Liegenschaftsamt Nr. 7.2.1, 7.2.2, 7.2.3, 7.2.4 10.6 Vervielfältigung / Kopien von Textteilen / Akten usw. siehe allgemeiner Teil des Gebührenverzeichnisses Nr. 1.3 10.3.2 Bei zwei aneinanderhängenden Grundstücken reduziert sich der Arbeitsaufwand für das zweite Grundstück. 10.3.3 Bei drei aneinanderhängenden Grundstücken reduziert sich der Arbeitsaufwand nochmals für das dritte und die folgenden Grundstücke. Kalkulation der Festbetragsgebühren *Erläuterungen: Stadtkämmerei 19.11.2014 Stadtpplanung Anlage 3.10 2 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrech- stdsatz MA/in 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrech- stdsatz MA/in 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrech- stdsatz MA/in 3 in € 5 Anteil in % 6 Betrag MA/in 1 in € 7 Betrag MA/in 2 in € 8 Betrag MA/in 3 in € 9 gewicht. Std.satz (7+8+9) in € 10 BearbZei t MA 1+2+3 in min 11 Aufwand mittlere BearbZeit in € 12 Anzahl der Fälle 13 Aufwand aller Fälle in € 14 Summe der Werteinh. In € 15 Gebührensatz in % der Werteinheiten 16 10.1 Steuerbescheinigung nach § 7h (2), 10f, 11a EStG 76,00 75 56,00 17 98,00 8 57,00 9,33 8,16 74,49 90 111,74 30 3352,19 2.251.870 0,15 der Investitions- summe,mind. 111,50 € Kalkulation der Wertgebühren in Prozent Stadtkämmerei 19.11.2014 Stadtplanung Anlage 3.10 3 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 15+16 ) 17 10.5 Auskünfte aus Akten / Plänen gem.Umweltinformationsgesetz (§12 UIG) /je angef. Viertelstunde 67,00 70 56,00 25 98,00 5 46,90 14,00 4,90 65,80 16,45 je angef. Viertelstunde, mind. 65,80 Kalkulation der Zeitgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Tiefbau Anlage 3.11 1 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 11.1.1.1 Mindestgebühr Entwässerungsgenehmigungen 67,00 30 56,00 40 56,00 30 20,10 22,40 16,80 59,30 0,99 110 108,72 10,00 118,50 11.1.1.2 Mindestgebühr Nachträge zu Entwässerungs- genehmigungen 67,00 30 56,00 40 56,00 30 20,10 22,40 16,80 59,30 0,99 110 108,72 10,00 118,50 11.1.1.3 Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (z. B. bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städt. Abwasseranlagen 62,00 45 56,00 45 56,00 10 27,90 25,20 5,60 58,70 0,98 120 117,40 10,00 127,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Tiefbau Anlage 3.11 2 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Anträge auf Leitungsverlegung Mindestgebühr 76,00 37 67,00 18 56,00 45 28,12 12,06 25,20 65,38 165 179,80 179,50 Anträge auf Leitungsverlegung Maximalgebühr 76,00 47 67,00 9 56,00 44 35,72 6,03 24,64 66,39 5.340 5.908,71 5.908 Kleinaufgrabungsanzeigen Mindestgebühr 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 40 37,33 37,00 Kleinaufgrabungsanzeigen Maximalgebühr 56,00 45 76,00 55 25,20 41,80 0,00 67,00 165 165 184,25 184 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip 11.2.111.2.2 Stadtkämmerei 19.11.2014 Tiefbau Anlage 3.11 3 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 benötigte Zeiteinheit in min 11 Kosten je Zeiteinheit in € 12 separate Sachkost. in € 13 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 14 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 60 56,00 9,00 65,00 je angefangene halbe Stunde: 32,50 Kalkulation der Zeitgebühren 11.1.2.1 Sondernachschauennach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grund- stückseigentümer oder Bauherrn zu vertretendebesondere Nachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile derselben Stadtkämmerei 19.11.2014 Bauordnung Anlage 3.12 1 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 15+16 ) 17 12.6.2. Kenntnisgabeverfahren - Mitteilung über Hinderungsgründe 76 100 76 0 0 76 120 152 76, mind. 152 12.9. Bauordnungsbehördliche Anordnungen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 76, mind. 153 12.10.4. Anordnungen im Bereich des Schornsteinfegerwesens 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 76 je angef. Std. 12.1.4. Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 bis 10 Min. gebührenfrei, danach 38 je angef. 30 Min. 12.1.5. Nachforderung von Unterlagen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 38 je angef. 30 Min. 12.8.5. Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen, auch Brandverhütungsschaupro notwendigem Sachbearbeiter 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 38 je angef. 30 Min., mind. 76 12.4.2. Zurücknahme einer Bauvoranfrage 76,00 100 76,00 76,00 60 76,00 76 je angef. Std. 12.4.3. Ablehnung eines Bauvorbescheids 76,00 100 76,00 76,00 120 76,00 76 je angef. Stunde, mind. 152 12.8.6 Nachschau 76,00 100 76,00 76,00 30 38,00 38 je angef. 30 Minuten, mind. 76 12.5.6 Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 76 je Stunde 12.5.8 Zurücknahme eines Bauantrags* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 76 je Stunde 12.5.9 Ablehnung eines Bauantrags* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 76,00 76 je Stunde, mind. 152 *Erläuterungen: Kalkulation der Zeitgebühren Der Prozentsatz zur Berechnung der Wertgebühr ist bei den unten aufgeführten Ziffern gleichbleibend, der Mindestsatz ändert sich aufgrund gestiegener Stundensätze. 12.5.6, 12.5.8, 12.5.9 Die jeweilige Gebühr errechnet sich aus der unveränderten Wertgebühr, mindestens jedoch in Höhe der in dieser Kalkulationstabelle errechneten Mindestgebühr. Stadtkämmerei 19.11.2014 Bauordnung Anlage 3.12 2 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 15+16 ) 17 12.5.1 Genehmigungsverfahren 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 76 je Stunde, mind. 152 12.5.2 vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 76 je Stunde, mind. 152 12.5.5 Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 76 je Stunde, mind. 152 12.6.1 Kenntnisgabeverfahren, Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 76 je Stunde, mind. 152 12.8.1 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme: im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung sowie für bis zu 2 angeordnete Abnahmen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 76 je Stunde 12.5.1, 12.5.2, 12.5.5 und 12.8.1 Die jeweilige Gebühr errechnet sich aus der unveränderten Wertgebühr, mindestens jedoch in Höhe der in dieser Kalkulationstabelle errechneten Mindestgebühr. 12.6.1 Die Gebühr errechnet sich erstmals aus der Wertgebühr (siehe Kalk.tabelle Wertgebühren), mindestens jedoch in Höhe der in dieser Kalkulationstabelle errechneten Mindestgebühr. *Erläuterungen:Der Promillesatz zur Berechnung der Wertgebühr ist bei den unten aufgeführten Ziffern gleichbleibend (nur bei Ziffer 12.6.1 erste Berechnung der Wertgebühr - siehe Kalk.tabelle Wertgebühr), der Mindestsatz ändert sich aufgrund gestiegener Stundensätze. Stadtkämmerei 19.11.2014 Bauordnung Anlage 3.12 3 von 4 Gebührenziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in €8 Anteil s- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten / Wertzuschlag nach Äuivalenzprinzip in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 12.5.7. Erteilung einer Teilbaufreigabe 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 45 57,00 0,00 57,00 12.7.1. Abgeschlossenheitsbescheinigung für die ersten beiden Teilungseinheiten 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 120 152,00 20% einer durchschn. Monatsmiete= 105 257,00 12.7.2. Abgeschlossenheitsbescheinigung für jede weitere Einheit 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 30 38,00 1/2 von 105 = 52,50 90,50 12.7.3. für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 15 19,00 1/4 von 105 = 26,25 45,00 12.7.4. ab 3. bescheinigtem Plansatz je 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 30 38,00 0,00 38,00 12.10.1. Bestellung als bevollmächtigterBezirksschornsteinfeger 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 180 228,00 0,00 228,00 12.10.2. Bestellung als Stellvertreter des bev. Bezirksschornsteinfegers 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 120 152,00 0,00 152,00 12.10.3. Widerruf einer Bestellung 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 240 304,00 0,00 304,00 12.1.2. Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oderöffentliche Stellen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 15 19,00 6,00 25,00 12.1.3. Nachbarbenachrichtigung 12.1.3.1* üblicher normaler Aufwand pro Nachbar 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 0,93 15 14,00 Zustellung 2,40 16,00 12.1.3.2* umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 0,93 45 42,00 2,40 44,00 12.2.. Baulastenverzeichnis :Bestellung einer Baulast und Veränderung auf Antrag 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 120 152,00 0,00 152,00 12.1.3.1 und 12.1.3.2 Genaue Beschreibung von "normal", "umfangreich " und "groß" siehe Richtlinien des BOA Kalkulation der Festbetragsgebühren *Erläuterungen: Stadtkämmerei 19.11.2014 Bauordnung Anlage 3.12 4 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in €8 A nteils - betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundens atz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind. gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € Aufschlag für wirtschaftl. o.sonst. priv.Interesse 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 Gebührenra hmen von / bis in € 17 Obergrenze Rahmen R max plus Aufschlag Q 18 12.1.1. Akteneinsicht 62,00 100 62,00 0,00 0,00 62,00 15 15,50 480 496,00 15,50 496,00 12.3.. Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen 76,00 100 76,00 76,00 120 152,00 4920 100% Aufschlag = 6.232,00 6.232,00 152,00 12.464,00 12.4.1 Bauvorbescheid : Vorbescheid sowie dessen Verlängerung 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 2460 3.116,00 152,00 3.116,00 Baugenehmigungsverfahren 12.5.3 . Genehmigung, wenn der Berechnung keine oder lediglich geringfügige Baukosten (bis 30.000 €) zugrunde liegen, je Anlage 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 2460 100% Aufschlag =3.116,00 3.116,00 152,00 6.332,00 12.5.4. Genehmigung von Werbeanlagen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 1500 100% Aufschlag = 1.900,00 1.900,00 76,00 3.800,00 12.6.1 Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen 76 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 2460 100% Aufschlag = 3.116,00 3.116,00 152,00 6.332,00 12.8.2. Baukontrolle ab der 3. Abnahme 76,00 50 62,00 50 38,00 31,00 0,00 69,00 60 69,00 960 1.104,00 69,00 1.104,00 12.8.3. Gebrauchsabnahme fliegender Bauten* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 55 69,67 960 1.216,00 70,00 1.216,00 12.12. Genehmigung von Plakatierung im Stadtgebiet 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 1500 100% Aufschlag = 1.900,00 1.900,00 76,00 3.800,00 *Erläuterungen: Kalkulation der Rahmengebühren 12.8.3 Für schnelle Abwicklung vor Ort und wegen besserer Handhabung wurde Betrag auf 70 € aufgrundet. Wechselgeldherausgabe wäre für Sachbearbeiter sonst unzumutbar. Stadtkämmerei 19.11.2014 Lebensmittel- und Veterinärwesen Anlage 3.13 1 von 5 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 17 13.1.1 Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen Anlagen und Betrieben durch Lebensmittelkontrolleuer 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 14 je angefangene 15 Minuten 13.1.2 Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen Anlagen und Betrieben durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.1.3 Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis durch Lebensmittelkontrolleur 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 14 je angefangene 15 Minuten 13.1.4 Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.1.5 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren durch Lebensmittelkontrolleur 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 14 je angefangene 15 Minuten 13.1.6 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.1.7 Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 14 je angefangene 15 Minuten 13.1.9 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Lebensmittelkontrolleur 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 14 je angefangene 15 Minuten 13.1.10 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.1.12 Genusstauglichkeitsbescheinigung 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.2.1 Probenahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Lebensmittelkontrolleur 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 14 je angefangene 15 Minuten 13.2.1 Probenahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.3.1 Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch amtl. Fachassistenten 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 5,75 14 je angefangene 15 Minuten Kalkulation der Zeitgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Lebensmittel- und Veterinärwesen Anlage 3.13 2 von 5 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 17 13.3.2 Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 5,75 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.3.3 Nachkontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch amtl. Fachassistenten 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 5,75 14 je angefangene 15 Minuten 13.3.4 Nachkontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 5,75 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.3.6 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedstaaten oder anderenEWR-Staaten 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.3.7 Probenentnahmen von Tieren und Waren (Fleischhygiene) 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.4.1 Mehraufwand bei Begutachung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Veterinärhygienekontrolleur 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 11,45 14 je angefangene 15 Minuten 13.4.2 Mehraufwand bei Begutachung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 11,45 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.4.3 Kontrolle/Untersuchung/Probeentnahme von Tieren und Tierprodukten einschl. Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/Gesundheitszeugnis 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 11,45 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.4.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren durch Veterinärhygienekontrolleur 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 11,45 14 je angefangene 15 Minuten 13.4.5 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 11,45 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.5.1 Überwachung des Verkehrs mit Tierarznei- mitteln einschließlich Tierimpfstoffen 98,00 100 98,00 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.5.2 Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probenahme 98,00 100 98,00 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 24,50 je angefangene 15 Minuten Stadtkämmerei 19.11.2014 Lebensmittel- und Veterinärwesen Anlage 3.13 3 von 5 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 17 13.6.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Veterinärhygienekontrolleur 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 13,35 14,00 je angefangene 15 Minuten 14.6.2 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 13,35 24,50 je angefangene 15 Minuten 14.6.3 Nachkontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Veterinärhygienekontrolleur 56,00 100 56,00 0,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 13,35 14,00 je angefangene 15 Minuten 14.6.4 Nachkontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Amtstierarzt 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 15 24,50 13,35 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.6.6 Rassebegutachtung bei Hunden 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 16 26,13 14,35 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.7.1 Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 17 27,77 15,35 24,50 je angefangene 15 Minuten 13.7.2 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/Bericht 98,00 100 98,00 0,00 0,00 0,00 98,00 18 29,40 16,35 24,50 je angefangene 15 Minuten Stadtkämmerei 19.11.2014 Lebensmittel- und Veterinärwesen Anlage 3.13 4 von 5 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkoste n in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 13.1.8 Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 0,93 5 4,67 4,50 13.2.4 Eröffnung/Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 56,00 100 0,00 0 0,00 0 56,00 0,00 0,00 56,00 0,93 15 14,00 0,00 14,00 13.3.5.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild* 56,00 100 0,00 0 0,00 0 56,00 0,00 0,00 56,00 0,93 10 9,33 0,00 9,33 13.3.5.2 Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 0,93 5 4,67 4,50 zuzüglich Untersuchungs- gebühr und km-Geld entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung 13.3.9 Schulungen von Jagdausübungsberechtigten(§22a Fleischhygienegesetz FlHygG) 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 1,63 10 16,33 16,00 13.3.10 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung eines Jagdausübungsberechtigten 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 1,27 10 12,67 12,50 *Erläuterungen 13.3.5.1 Gebühr je Tier Kalkulation der Festbetragsgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Lebensmittel- und Veterinärwesen Anlage 3.1 3 5 von 5 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mindest benötige Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 maximal benötige Zeit in Min. 13 separate Kosten in € 14 Maximal- gebühr in € 15 13.1.11 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen,Anerkennungen, Bescheinigungen,Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen,Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/Überprüfung (inkl. Erlaubnis milchwirtschaftl.Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 15 19,00 480 0,00 608,00 19,00 608,00 13.2.3 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probenahmeverfahren 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 15 19,00 480 0,00 608,00 19,00 608,00 13.3.8 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen,Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen,Erlaubnisse, Zulassung von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/Überprüfungen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 15 19,00 480 0,00 608,00 19,00 608,00 13.4.6 amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr(Hunde, Katzen, Vögel etc.) 98,00 90 56,00 10 88,20 5,60 0,00 93,80 5 7,82 300 0,00 469,00 7,50 469,00 13.4.7 Gesundheitszeugnisse, Bescheinigungen ohneKontrolle/Untersuchung 98,00 90 56,00 10 88,20 5,60 0,00 93,80 5 7,82 300 0,00 469,00 7,50 469,00 13.4.8 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen,Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen,Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 15 19,00 480 0,00 608,00 19,00 608,00 13.4.9 Gesundheitsbescheinigung durchBienensachverständige 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 10 9,33 180 0,00 168,00 9,00 168,00 13.6.5 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen,Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 15 19,00 480 0,00 608,00 19,00 608,00 13.7.3 Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 15 19,00 420 0,00 532,00 19,00 532,00 13.8.1 Information, Schulung, Beratung 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 15 19,00 480 608,00 19,00 608,00 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Kalkulation der Rahmengebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Liegenschaften Anlage 3.14 1 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 14.1.1 Baulastenbuch: Auszug aus dem Baulastenbuchje Grundstück 56,00 80 76,00 10 67,00 10 44,80 7,60 6,70 59,10 0,99 18 17,73 17,50 14.1.2.1 Erschließungsbeitragsrecht: Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 56,00 80 76,00 10 67,00 10 44,80 7,60 6,70 59,10 0,99 18 17,73 17,50 14.1.2.2 Erschließungsbeitragsrecht: Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks 56,00 80 76,00 10 67,00 10 44,80 7,60 6,70 59,10 0,99 18 17,73 17,50 Kalkulation der Festbetragsgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Liegenschaften Anlage 3.14 2 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 benötigte Zeiteinheit in min 11 Kosten je Zeiteinheit in € 12 separate Sachkost. in € 13 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 14 14.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 76,00 100 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 19 je angef. Viertelstunde, mind. 38 Kalkulation der Zeitgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Liegenschaftsamt, Bereich Forst Anlage 3.14 3 von 4 Gebüh- ren- ziffer öffentliche Leistung Geb.auf-kommen im Jahres- schnitt in € 3 Anzahl der Fälle 4 durchschn. Gebühren- aufk. pro Fall in € 5 Äquiva- lenz- ziffer 6 erwartete Kosten im Bem.zeitr. in € 7 erwartete Fälle im Bem.zeitr. 8 Gewichtung mit Äqui- valenzziffer 9 unt. Gebüh- renrahmen genau in € 11 ober. Gebüh- renrahmen genau in € 12 14.2 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 14.2.1 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 LWaldG) 238,00 3.190,00 1 13,40336 253,00 1 253,00 1,06 263,00 1 1,06 247,00 3.310,00 247,41 3.316,09 14.2.2 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§15 Abs. 3 LWaldG) 396,00 5.310,00 1 13,40909 421,00 1 421,00 1,06 437,00 1 1,06 411,00 5.510,00 411,05 5.511,81 14.2.3 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3 LWaldG) 396,00 5.310,00 1 13,40909 421,00 1 421,00 1,06 437,00 1 1,06 411,00 5.510,00 411,05 5.511,81 14.2.4 Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und3 LWaldG) 238,00 3.190,00 1 13,40336 253,00 1 253,00 1,06 263,00 1 1,06 247,00 3.310,00 247,41 3.316,09 14.2.5 Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 238,00 3.190,00 1 13,40336 253,00 1 253,00 1,06 263,00 1 1,06 247,00 3.310,00 247,41 3.316,09 14.2.6 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 238,00 3.190,00 1 13,40336 253,00 1 253,00 1,06 263,00 1 1,06 247,00 3.310,00 247,41 3.316,09 14.2.7 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 238,00 3.190,00 1 13,40336 253,00 1 253,00 1,06 263,00 1 1,06 247,00 3.310,00 247,41 3.316,09 14.2.8 Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 238,00 3.190,00 1 13,40336 253,00 1 253,00 1,06 263,00 1 1,06 247,00 3.310,00 247,41 3.316,09 14.2.9 Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 238,00 3.190,00 1 13,40336 253,00 1 253,00 1,06 263,00 1 1,06 247,00 3.310,00 247,41 3.316,09 14.2.10 Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 396,00 5.310,00 1 13,40909 421,00 1 421,00 1,06 437,00 1 1,06 411,00 5.110,00 411,05 5.511,81 14.2.16 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisen Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m vom Wald (§ 41 Abs.1 LWaldG) 239,00 3.190,00 1 13,34728 253,50 1 253,50 1,06 264,50 1 1,06 249,00 3.320,00 249,37 3.328,42 14.2.17 Forstaufsichtliche Anordnung innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 227,00 3.140,00 1 13,8326 244,50 1 244,50 1,08 255,50 1 1,08 237,00 3.280,00 237,21 3.281,27 bisheriger Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 1 Spannbreite in Äquivalenz- ziffern 2 neuer Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 10 Kalkulation der Rahmengebühren Stadtkämmerei 19.11.2014 Liegenschaften, Bereich Forst Anlage 3.14 4 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 14.2.11 Genehmigung organisierter Veranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) innerhalb der Grenze des Stadtkreises (Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung) 56,00 67 76,00 33 37,33 25,08 0,00 62,41 45 46,81 600 624,13 46,50 624,00 14.2.12 Genehmigung organis. Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises - Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 56,00 75 76,00 25 42,00 19,00 0,00 61,00 30 30,50 900 915,00 30,50 915,00 14.2.13 Genehmigung organis. Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises - Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 56,00 67 76,00 33 37,52 25,08 0,00 62,60 60 62,60 600 626,00 62,50 626,00 14.2.14 Genehmigung organis. Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises - Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreisübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 56,00 75 76,00 25 42,00 19,00 0,00 61,00 120 122,00 600 610,00 122,00 610,00 14.2.15 Genehmigung organis. Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 A bs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 56,00 67 76,00 33 37,52 25,08 0,00 62,60 120 125,20 900 939,00 125,00 939,00 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.15 1 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 A nteil in % 2 Verrstd - satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 15 Ordnungswesen 15.1 Heime 15.1.1 Erteilung von Anordnungen und Auflagen nach dem Heimgesetz 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 480 608,00 38,00 608,00 15.1.2 Überwachung und Begehung von Heimen 15.2 Hundeprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde, je Tier und Prüfung 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 150 190,00 300 380,00 190,00 380,00 13.3 Jagdwesen 15.3.1 Jagdschein (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 20 22,33 180 201,00 22,00 201,00 15.3.2 Jagdschein für Falkner (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 20 22,33 180 201,00 22,00 201,00 15.3.3 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 15 16,75 60 67,00 16,50 67,00 15.3.4 Fallensachkundenachweis (§ 22 Abs. 1 LJagdG) 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 10 11,17 60 67,00 11,00 67,00 15.3.5 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 3 Abs. 4 LJagdG) 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 10 11,17 60 67,00 11,00 67,00 15.3.6 Anerkennung als bestätigter Jagdaufseher (§ 30 LJagdG) 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 20 22,33 60 67,00 22,00 67,00 15.3.7 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen (§ 5 Abs. 6 LJagdGDVO) 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 10 11,17 60 67,00 11,00 67,00 15.4 Waffenwesen 15.4.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 67,00 66 56,00 34 44,22 19,04 0,00 63,26 30 31,63 390 411,19 31,50 411,00 15.4.2 Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 10 11,17 330 368,50 11,00 368,50 15.4.3 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 67,00 66 56,00 34 44,22 19,04 0,00 63,26 10 10,54 180 189,78 10,50 189,50 15.4.4 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 30 33,50 240 268,00 33,50 268,00 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Kalkulation der Rahmengebühren gebührenfrei Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.15 2 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 A nteil in % 2 Verrstd - satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrahmen von / bis in € 16 15.4.5 Ausstellung eines Waffenscheins 67,00 66 56,00 34 44,22 19,04 0,00 63,26 60 63,26 540 569,34 63,00 569,00 15.4.6 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 67,00 66 56,00 34 44,22 19,04 0,00 63,26 30 31,63 390 411,19 31,50 411,00 15.4.7 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG) 67,00 66 56,00 34 44,22 19,04 0,00 63,26 30 31,63 300 316,30 31,50 316,00 15.4.8 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 67,00 66 56,00 34 44,22 19,04 0,00 63,26 10 10,54 180 189,78 10,50 189,50 15.4.9 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 90 100,50 480 536,00 100,50 536,00 15.4.10 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 90 100,50 960 1072,00 100,50 1.072,00 15.4.11 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 60 56,00 600 560,00 56,00 560,00 15.4.12 Abmahnung 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 30 33,50 180 201,00 33,50 201,00 15.4.13 Widerruf der Erlaubnis 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 60 67,00 480 536,00 67,00 536,00 15.4.14 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 60 56,00 600 560,00 56,00 560,00 15.4.15 Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 10 11,17 3600 4020,00 11,00 4.020,00 15.5 Gaststättenerlaubnisse 15.5.1 Persönliche Erlaubnis (§ 2 GstG) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 180 214,50 1440 1716,00 214,50 1.716,00 15.5.2 Befristete Erlaubnis (§ 3 Abs. 2 GastG) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 180 214,50 1440 1716,00 214,50 1.716,00 15.5.3 Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 60 71,50 360 429,00 71,50 429,00 15.5.4 Vorläufige Gaststättenerlaubnis 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 180 214,50 1440 1.716,00 214,50 1.716,00 15.5.5 Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 30 35,75 180 214,50 35,50 214,50 15.5.6 Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 60 71,50 360 429,00 71,50 429,00 15.5.7 Änderung der Betriebsart 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 60 71,50 360 429,00 71,50 429,00 15.5.8 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 30 35,75 1440 1.716,00 35,50 1.716,00 Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.15 3 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 A nteil in % 2 Verrstd - satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrahmen von / bis in € 16 15.5.9 Wechsel einer geschäftsführenden Person 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 30 35,75 360 429,00 35,50 429,00 15.5.10 Widerruf/Ablehnung einer persönlichen Erlaubnis 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 71,50 90 107,25 960 1.144,00 107,00 1.144,00 15.5.11 Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 15 17,88 1440 1.716,00 17,50 1.716,00 15.6 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnisssen 15.6.1 Gestattung (§ 12 GastG) über 4 Tage 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 20 18,67 600 560,00 18,50 560,00 15.6.2 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf Gestattung 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 20 18,67 600 560,00 18,50 560,00 15.6.3 Regelmäßige Sperrzeitverkürzung 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 60 71,50 480 572,00 71,50 572,00 15.6.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 GastVO) 76,00 50 67,00 50 38,00 33,50 0,00 71,50 30 35,75 600 715,00 35,50 715,00 15.7 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.7.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt (§ 30 GewO) 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 960 1216,00 152,00 1.216,00 15.7.2 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 GewO) 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 90 114,00 600 760,00 114,00 760,00 15.7.3 Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 600 760,00 76,00 760,00 15.8 Feiertagsgesetz 15.8.1 Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes (Vorverlegung des Veranstaltungsbeginns) 56,00 90 76,00 10 50,40 7,60 0,00 58,00 30 29,00 600 580,00 29,00 580,00 15.8.2 Allgemeine Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz 56,00 90 76,00 10 50,40 7,60 0,00 58,00 30 29,00 600 580,00 29,00 580,00 15.9 Erlaubnis nach § 34 c GewO zur Ausübung des Maklergewerbes 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 90 114,00 940 1190,67 114,00 1.190,00 15.10 Reisegewerbe 0,00 0,00 0,00 15.10.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55 d GewO) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 30 28,00 600 560,00 28,00 560,00 15.10.2 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs. 2 GewO) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 120 112,00 14,00 112,00 15.10.3 Erweiterung einer Reisegewerbekarte 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 180 168,00 14,00 168,00 Stadtkämmerei 19.11.2014 Ordnungswesen Anlage 3.15 4 von 4 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 A nteil in % 2 Verrstd - satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrahmen von / bis in € 16 15.10.4 Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 2 GewO) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 360 336,00 14,00 336,00 15.10.5 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55 b Abs. 2 GewO) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 30 28,00 600 560,00 28,00 560,00 15.11 Messen, Ausstellungen, Märkte sowie Volksfeste 0,00 15.11.1 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten 76,00 50 56,00 50 38,00 28,00 0,00 66,00 60 66,00 960 1.056,00 66,00 1.056,00 115.12 Überwachung von Gewerbebetrieben 15.12.1 Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 90 114,00 960 1.216,00 114,00 1.216,00 15.12.2 Handwerksuntersagung (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 90 114,00 960 1.216,00 114,00 1.216,00 15.12.3 Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO -Betriebsschließungen- 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 90 114,00 960 1.216,00 114,00 1.216,00 15.12.4 Aufforderung an Makler bzw. Maklerinnen zur Vorlage des Prüfberichts 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 20 25,33 180 228,00 25,00 228,00 15.13 Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 15.13.1 Feinstaubplakette (35. BImSchV) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 5 4,67 15 14,00 4,50 14,00 15.13.2 Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImschG i. V. m. § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 15 14,00 180 168,00 14,00 168,00 15.13.3 Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImschG i. V. m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 30 28,00 180 168,00 28,00 168,00 15.13.4 Bestätigung zur Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone Karlsruhe 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 20 18,67 180 168,00 18,50 168,00 Stadtkämmerei 19.11.2014 Steuer- und Finanzwesen Anlage 3.16 1 von 1 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 16.1 Steuerliche Unbedenlichkeitsbescheinigung§§ 2 und 4 Gaststättengesetz, § 35 GewO, § 2 GüterkraftverkehrsG 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 10 11,17 60 67,00 11,00 67,00 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Stadtkämmerei 19.11.2014 Tiefbau Anlage 3.17 1 von 1 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Anträge auf Leitungsverlegung Mindestgebühr 76,00 37 67,00 18 56,00 45 28,12 12,06 25,20 65,38 165 179,80 179,50 Anträge auf Leitungsverlegung Maximalgebühr 76,00 47 67,00 9 56,00 44 35,72 6,03 24,64 66,39 5.340 5.908,71 5.908 Kleinaufgrabungsanzeigen Mindestgebühr 56,00 100 56,00 0,00 0,00 56,00 40 37,33 37,00 Kleinaufgrabungsanzeigen Maximalgebühr 56,00 45 76,00 55 25,20 41,80 0,00 67,00 165 165 184,25 184 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip 17.117.2 Stadtkämmerei 19.11.2014 Juristische Dienste Anlage 3.18 1 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € A nteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € A nteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € Anteils- betrag MA 2 in € Anteils- betrag MA 3 in € gewicht. Stundensat z (7+8+9) in mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebüh r o. Spalte 12 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 20 22,33 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 3.180,00 5.194,00 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 35 39,08 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 1.980,00 3.234,00 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 35 39,08 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 1.980,00 3.234,00 67,00 100 67,00 0,00 0,00 67,00 35 39,08 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 180,00 294,00 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 3.180,00 5.194,00 18.3.1 Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 45 57,00 1.320,00 1.672,00 57,00 4.000,00 18.3.2 Erlaubnisse, Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung* 76,00 100 76,00 76,00 60 76,00 2.400,00 3.040,00 76,00 7.500,00 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 780,00 1.274,00 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 780,00 1274,00 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 480,00 784,00 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 152,00 6.000,00 7600,00 98 , 00 100 98 , 00 0 , 00 0 , 00 98 , 00 60 98 , 00 6.000 , 00 9800 , 00 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 60 76,00 1.500,00 1900,00 98,00 100 98,00 0,00 0,00 98,00 60 98,00 1.500,00 2450,00 18.6.1 Gestattungen nach NatSchG/BNatschG/VOen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 10.824,00 13710,40 38,00 13.710,00 18.6.2 Anordnungen nach NatSchG/BNatSchG/VOen 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 30 38,00 10.824,00 13710,40 38,00 13.710,00 76,00 90 76,00 10 68,40 7,60 0,00 76,00 60 76,00 76,00 32.600,00 76,00 90 76,00 10 68,40 7,60 0,00 76,00 35 44,00 44,00 76,00 90 76,00 10 68,40 7,60 0,00 76,00 3.000,00 3800,00 3.800,00 18.9.3.1 Genehmigung nach § 48 Wassergesetz (Abwasseranlagen)* 76,00 100 76,00 76,00 90 1 €/m³ Einleitmenge im Jahr 114,00 6.000,00 1 €/m³ Einleitmenge im Jahr 7600,00 114,00 42.600,00 18.9.3.2 Genehmigungen nach § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (Überschwemmungsgebiete) und sonstige Genehmigungen* 76,00 100 76,00 76,00 60 2 €/1000 € Baukosten 76,00 4.500,00 2 €/1000 € Baukosten 5700,00 76,00 11.900,00 18.5.218.9.2 Anzeigeverfahren (§§ 18, 43 Abs. 1, 48 Abs. 2 Wassergesetz) Erlaubnisverfahren (§ 8 Wasserhaushaltsgesetz) 18.9.1 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen* 294,00 5194,00 gebührenfrei 76,00 3234,00 18.2.1 Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen und Entscheidungen zur Durchführung des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes sowie nach VO'en und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind 76,00 18.1.3 Erteilung und Änderung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislauf-wirtschaftsgesetz i.V.m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung) 39,0022,00 18.1.2.1 Zulassungen/Bestätigungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach VO'en und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind; dies unter Berücksichtigung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 39,00 Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz* 98,00 25000,00 Erteilung von Auskünften zu denkmalrechtlichen Fragestellungen (Denkmalstatus u.a.)Überwachungsmaßnahmen,Anordnungen Zulassungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzesbei überwiegend öffentlichem Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmales 784,00 Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen Zulassungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes Kalkulation der Rahmengebühren 6000,00 18.5.118.4.2 38,00 18.4.1.118.4.1.2 5194,00 18.1.2 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Zulassungen/Bestätigungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach VO'en und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind 39,00 3234,00 18.1.1 Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen zur Durchführung des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie von VO'en und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind Stadtkämmerei 19.11.2014 Juristische Dienste Anlage 3.18 2 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € A nteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € A nteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € Anteils- betrag MA 2 in € Anteils- betrag MA 3 in € gewicht. Stundensat z (7+8+9) in mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebüh r o. Spalte 12 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € Gebührenrahmen von / bis in € 17 Ü 18.9.3.4 Planfeststellung 18.9.3.4.1 Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern (Kiesgewinnung) (§ 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz)* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 15€/1000m³ 152,00 6.000,00 15€/1000m³ 7600,00 152,00 19.600,00 18.9.3.4.2 Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern (sonstige Rohstoffe) (§ 68 Abs.1 Wasserhaushaltsgesetz)* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 120 50€/1000 m² 152,00 6.000,00 50€/1000 m² 7600,00 152,00 19.600,00 18.9.3.5 Plangenehmigung Ausbau (§ 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz) 18.9.3.5.1 Kiesgewinnung* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 90 7,5€/1000 m³ 114,00 6.000,00 7,5€/1000 m³ 7600,00 114,00 13.600,00 18.9.3.5.2 sonstige Rohstoffgewinnung* 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 90 25€/1000 m² 114,00 6.000,00 25€/1000 m² 7600,00 114,00 13.600,00 18.9.3.5.3 Gewässerausbau 18.9.4 Eignungsfeststellung (§ 63 Wasserhaushaltsgesetz) 76,00 100 76,00 0,00 0,00 76,00 65 82,33 4.200,00 5320,00 82,00 5.320,00 18.9.5 Befreiungen (§ 29 Abs. 4 Wassergesetz) Gewässerrandstreifen 76,00 90 76,00 10 68,40 7,60 0,00 76,00 65 82,33 4.200,00 5320,00 82,00 5.320,00 18.9.6 Anordnungen (§ 62 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz, §75 Abs. 1 Eigenkontrollverordnung, § 1 II Verordung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) 76,00 10 76,00 10 67,00 80 7,60 7,60 53,60 68,80 30 34,40 1.200,00 1376,00 34,00 1.376,00 18.9.7 Nachschau, Überwachung des Vollzugs ( § 75 Abs. 1 Wassergesetz, § 49 Wasserhaushaltsgesetz) 76,00 25 76,00 25 67,00 50 19,00 19,00 33,50 71,50 30 35,75 450,00 536,25 35,50 536,00 18.9.8 Bauüberwachung, Erteilung Abnahmeschein (§ 78 Wassergesetz) 76,00 50 76,00 50 38,00 38,00 0,00 76,00 30 38,00 600,00 760,00 38,00 760,00 18.9.9 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 Wasserhaushaltsgesetz) 76,00 50 76,00 50 38,00 38,00 0,00 76,00 120 152,00 270,00 342,00 152,00 342,00 18.9.10 sonstige Zulassungen ( z.B. § 76 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz)* 76,00 90 76,00 10 68,40 7,60 0,00 76,00 30 38,00 1.800,00 2280,00 38,00 2.280,00 18.3.118.3.218.5.118.5.218.9.3.118.9.3.218.9.3.4.118.9.3.5.118.9.3.4.218.9.3.5.218.9.10*Erläuterungen: Zur Zeitgebühr kommen 50 € bzw. 25 € / 1000 m² Fläche (Abbaufläche bis 240.000 m² berücksichtigt)Sonstige Zulassungen sind z.B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Gestattungen - ZeitgebührZur Zeitgebühr kommen 15 € bzw. 7,5 € / 1000 m³ der abgebauten Fläche ( Abbaufläche bis 800.000 m³ erfasst)Innerhalb des Rahmens wird die Gebühr im Einzelfall festgesetzt sowohl nach dem Bearbeitungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes, die bei Genehmigungen insbesondere nach Errichtungskosten einer Anlage bemessen wird. Der obere Rahmenbetrag kommt zum Tragen bei einer Anlage mit Errichtungskosten von 18,5 Mio € anhand der Berechnung nach Ziffer 8.1.1 der Gebührenverordnung des Umweltministeriums. Innerhalb des Rahmens wird die Gebühr vor allem nach dem Bearbeitungsaufwand, in Einzelfällen auch nach der wirtschaftlichen Bedeutung für den Schuldner bemessen. Der obere Rahmenbetrag kommt zum Tragen bei einer Teilgenehmigung mit Errichtungskosten von 1,26 Mio € anhand der Berechnung nach Ziffer 8.4.1 der Gebührenverordnung des Umweltministeriums. Zeitgebühr zzgl. 1 € / m³ jährlicher Einleitmenge (Abwasser aus der Behandlungsanlage in die Kanalisation - Jahresmenge des behandelten Abwassers bis 35.000 m³ )Zeitgebühr zzgl. 2 € / 1000 Euro der Baukosten (Baukosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 3,1 Mio.€ abgedeckt) * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Innerhalb des Rahmens wird die Gebühr im Einzelfall festgesetzt sowohl nach dem Bearbeitungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes, die bei Erlaubnissen insbesondere nach Errichtungskosten einer Anlage bemessen wird. Der obere Rahmenbetrag kommt zum Tragen bei Errichtungskosten von 2,35 Mio € anhand der Berechnung nach Ziffer 9.2.4 der Gebührenverordnung des Umweltministeriums. Innerhalb des Rahmens wird die Gebühr im Einzelfall festgesetzt sowohl nach dem Bearbeitungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes, die bei Feststellungen und Bewilligungen insbesondere nach der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter des Antragstellers und der Anzahl der Arbeitstage bemessen wird. Der obere Rahmenbetrag ist festgesetzt in Anlehnung an Ziffer 12.2.2 der Gebührenverordnung des Sozialministeriums für eine Ausnahmebewilligung für mehr als 200 Arbeitnehmer für die Dauer von mehr als einem Jahr. Stadtkämmerei 19.11.2014 Juristische Dienste Anlage 3.18 3 von 3 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € ( 15+16 ) 17 18.9.3.3 Planfeststellung Ausbau von Gewässern und Dämmen(§68 WHG, §§ 64 und 70 (3) WG) 76,00 100 76,00 76,00 120 152,00 76 je Stunde, mind. 152 18.5.3 Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 76,00 100 76,00 76,00 60 76,00 76 je Stunde Kalkulation der Zeitgebühren Stadtkämmerei 19.11.2014
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Extrahierter Text
Anlage 4 Geb.verz.Nr. * Abfallwirtschaft Allgemeine Stadtentwicklung Friedhof- und Bestattungswesen Gartenbau Grundstücksbewertun g Liegenschaften Marktwesen Ordnungswesen Stadtplanung Tiefbau 5 6 7 8 2 9 Bereich Selbstverwaltungsangelegenheiten 4 3 11 10 1Allgemeines Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Januar 2015 Vergleich alt - neu Übersicht Allgemeiner Bereich Geb.verz.Nr. * Übersicht 1 von 30 Anlage 4 Geb.verz.Nr. * Bauordnung Lebensmittel- und Veterinärwesen Liegenschaften Ordnungswesen Steuer- und Finanzwesen Tiefbau Juristische Dienste * = Gebührenverzeichnisnummer 16 18 12 15 13 17 Bereich Untere Verwaltungsbehörde 14 Übersicht 2 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 1 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 1.4 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.7 1.7.1 1.7.2 1.8 1.8.1 1.8.2 5,30 - 100 1,60 1,30 5,80 - 100 2,20 - 130 36,50 - 5.095 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art, (auch Zweit- und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 2,70 - 100 2,70 - 13,50 Bescheinigungen Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite Anmerkung: Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.3 und 1.11 hinzu. Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke i.S.der §§ 10 b Einkommensteuergesetz, 9 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. bei einem Format größer DIN A4 Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen, und dgl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Beratungen und Auskünfte 1,10 gebührenfrei Öffentliche LeistungGebühr in Euro altneu Allgemeines Beglaubigungen, Bestätigungen - soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist - insbes. Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden für jede weitere Seite Ablichtungen (Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumente für die erste Seite bei einem Format bis DIN A4 6,70 - 100 1,20 0,90 gebührenfrei 61,50 - 78,50 / Stunde 2,40 - 146,50 3,00 - 18,30 3,00 - 146,50 gebührenfrei Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu 32,50 - 4.975 für Farbkopien mündliche Auskünfte einfacher Art 55 - 71 / Stunde Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 der Satzung) Ablehnung wegen Unzuständigkeitgebührenfrei 1/10 bis volle Gebühr mindestens 6,60 61,50 - 78,50 / Stunde für die erste Seite für jede weitere Seite für Farbkopien 0,80 5,50 - 100 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,50 1,40 1,70 55 - 71 / Stunde gebührenfrei Ablehnung Abhilfebescheidgebührenfreigebührenfrei Verz. Allgemein 3 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro altneu 1.9 1.10 1.11 1.11.1 1.11.2 1.11.3 1.12 1.13 1.14 13,90 8,70 je angefangene 15 Minuten 1/10 bis volle Gebühr mindestens 6,60 Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dgl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 32,50 - 4.975 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellun g benötigt wird 5,50 - 10.000 8,25 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,50 Zurückweisung eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) je angefangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) Leistungen nach § 5 Abs. 2 der Satzung 13,20 für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlassung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 der Satzung) 5,50 - 10.000 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,50 36,50 - 5.095 1/10 bis volle Gebühr mindestens 6,60 6,60 - 10.000 6,60 6,60 - 10.000 6,90 Verz. Allgemein 4 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 2 2.1 2.2 11,50 99 - 654 Unzugänglichkeit der Abfallbehälter § 4 Abs. 5 Abfallgebührensatzung Erstellung eines Abgabenbescheides im Falle einer zusätzlichen10 Abfallentsorgung aufgrund von Fehlbefüllungen, Sonderleerungen und § 12 Abs. 4 Abfallentsorgungssatzung Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpressung 80 - 635 von Abfällen in Abfallbehältern Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Gebühr in Euro altneu Öffentliche Leistung Verzeichnis AfA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Abfallwirtschaft Verz. AfA (SV) 5 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 3 3.1 3.2 3.3 Auswertungen, Erstellung von spezifischen, bedarfsorientierten Statistische Auswertungen Allgemeine Stadtentwicklung zeichnis oder Baublockseiten, Einzelauskünfte Themen (Bundes- und Landesstatistikgesetz) Bereitstellung des städtischen Gliederungssystems: Auflistung des Bestands von Baublockseiten oder Baublöcken, Wahlbezirken, Stadtvierteln etc., Änderungsdienst Straßenver- 54 / Stunde (Landesstatistikgesetz) Auskünfte über Preisindizes u.a. (Landesstatistikgesetz) Verzeichnis AfStA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro altneu Öffentliche Leistung 16,50 je angefangene 15 Minuten 16,50 je angefangene 15 Minuten Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statistischen 17 6,00 - 458 (Kommunales Informationssystem): Lieferung / Abruf vorhandener Sonderauswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten etc.) 6,00 - 458 je angefangene 15 Minuten Verz. AfStA (SV) 6 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 4 4.1 4.2 4.3 4.418 - 180 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten25 - 10028 - 112 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 49 - 122,50 14 - 57,50Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG) 14 - 93Erlaubnis zur Beisetzung von Ascheresten -Seebestattung- (§ 33 Abs. 3 BestattG) 14 - 56 14 - 57 34 - 171,50 12 - 48 14 - 42,50 Verzeichnis FBA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro altneu Öffentliche Leistung Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 5,00 - 155,50 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen in einer Kirche Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW u.ä. 44 - 110 6,00 - 60 6,00 - 60 5,00 - 52,50 12 - 36 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu 16 - 64 Friedhof- und Bestattungswesen Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) Verz. FBA (SV) 7 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 5 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2Zurücknahme des Rechtsbehelfs s. Ziffer 1.13 5,50 - 10.000 Öffentliche Leistung Gartenbau Zurückweisung des Rechtsbehelfs Widerspruchsverfahren aufgrund Entscheidungen nach Ziff. 5.1 s. Ziffer 1.14 1/10 bis volle Gebühr mind. 5,50 s. Ziffer 1.13 6,60 - 10.000 s. Ziffer 1.14 1/10 bis volle Gebühr mind. 6,60 gebührenfrei Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Entscheidungen gem. §§ 5 - 8 der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe gebührenfrei Verzeichnis GBA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro altneu Verz. GBA (SV) 8 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 6 6.1 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.3 6.3.1 6.3.2 6.4 20 - 70 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen,von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte Immobilienmarktbericht Druckversion Immobilienmarktbericht als PDF-Datei bisher nicht berücksichtigt Ausgabe Immobilienmarktbericht Schriftliche Bodenrichtwertauskunft 40 - 72 20 - 51,50 5 - 50 Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Immobilienmarktdaten bisher nicht berücksichtigt Bodenrichtwertauskunt über das Internet 24,50 je angef. 15 Min., mind. 49 63 - 988 3 - 10 15 - 46,50 gebührenfrei Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Gebühr in Euro altneu Öffentliche Leistung Verzeichnis Grdstbewstelle (Selbstverwaltungsangelegenheiten) 57,50 - 1.000 Grundstücksbewertung Auskunft aus der Kaufpreissammlung 44 - 2.000 Auskunft über einen Bodenrichtwert 5 - 50 Verz. Grdstbewst (SV) 9 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 7 7.1 7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.1.4 7.1.5 7.1.6 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.3 7.3.1 Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je dm²bisher nicht berücksichtigt1 Vorkaufsrecht 30 - 164,50 Verzeichnis LA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) 20,50 22,50 32,50 69 - 1.665 32,50 - 566,50 36,50 - 1.160 159,50 - 2.160 52,50 - 572,50 65,50 - 566,50 Verzeichnis der Bebauungspläne Biotopbelege - schriftliche oder digitale Ausfertigung - bis zu 30 Datensätze 62 - 534 31 - 534 48 - 521,50 153 - 2.070Erstellen von Arbeitskarten zu Waldfunktionenkarten Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 - je Auszugskopie - 25 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 - je Auszugskopie - 35 - 1.100 15 Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 27,50 - 157,50 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 - je Auszugskopie - 12,50 Ausstellung von Wildunfallbestätigungen63 - 320 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 BauGB) Liegenschaften Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) Waldbiotopkarte u. Karten-Ausschnitte; Waldbiotopverzeichnis (kein Verleih) Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Forst Öffentliche LeistungGebühr in Euro altneu Verz. LA (SV) 10 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 8Marktwesen 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 9,00 - 18,50 288 - 384,50Wochenmarktzulassung274,50 - 411,50 109,50 - 197,50 137,50 - 240,50 neu Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Verzeichnis MA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in EuroÖffentliche Leistung alt 96 - 173,50Christkindlesmarktzulassung 109,50 - 197,5096 - 173,50Jahrmarktzulassung bisher nicht berücksichtigtKunsthandwerkermarktzulassunggebührenfrei Wochenmarktänderungszulassung 9,00 - 24 140 - 224,50 Wochenmarkt - Tageszulassung Verz. MA (SV) 11 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 9 9.1 9.1.1 9.2 9.2.1 9.2.2 9.2.3 9.3 Eheschließung und Lebenspartnerschaften 9.3.1 9.3.2 9.3.3 9.4Feiertagsrecht 9.4.1 9.4.2 9.4.3 9.5 9.5.1 9.5.2 9.6 9.6.1 9.6.2 9.7 9.7.1 9.7.2 9.7.3 9.7.4 9.8 9.8.1 9.8.2 9.8.3 29 - 175,50 Fischereiwesen Ausstellung eines Fischereischeines zzgl. Fischereiabgabe9,50 - 44 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) Ausnahmegenehmigung nach § 55 e GewO 29,50 - 472 Befreiungen von den Vorschriften des § 7 Abs. 2 und § 12 FeiertagsG29,50 - 472 Befreiungen von verbotenen öffentlichen Tanzunterhaltungen an bestimmten Tagen (§§ 11 und 12 FeiertagsG) 29,50 - 472 Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bei Sachen bis 500 € Wert: 3% des Wertes, mindestens 2,50 bei Sachen über 500 € Wert: 3% des Wertes zuzüglich 1% für den 500 € übersteigenden Wert 2,50 - 28,50 Separate Erhebung der Fischereiabgabe9,50 - 29,50 Fundsachen Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung16 - 48 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 S.2 GastVO)32 - 640 Eheschließung und Lebenspartnerschaft außerhalb der Diensträume am Amtssitz des Standesamtes 64 - 256 Schulzeugnisse, je Zeugnis, unabhängig von der Seitenanzahl1,50 - 13 14,50 - 59 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 35 BestattG)14,50 - 59 Ordnungswesen Beglaubigungen, Bestätigungen Anordnung der Bestattung (§ 31 Abs. 2 BestattG) Bestattungsrecht Öffentliche LeistungGebühr in Euro neualt Auskunft aus dem Gewerberegister; Bescheinigung4,00 - 48 18 - 48 16 - 96 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, um- und -abmeldung (§ 15 GewO) 16,50 - 66 16,50 - 66 33 - 198 1,50 - 14,50 31 - 496 31 - 496 71,50 - 286 17,50 - 71,50 31 - 496 10 - 46,50 3 - 31 18,50 - 560 35,50 - 715 18,50 - 112 18,50 - 560 4,50 - 57,50 19 - 57,50 19 - 115,50 Gaststättenrecht Gestattung (§ 12 GastG) bis 4 Tage16 - 384 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) Gewerbewesen Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Verzeichnis OA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) bei Sachen bis 500 € Wert: 3% des Wertes, mindestens 2,50 bei Sachen über 500 € Wert: 3% des Wertes zuzüglich 1% für den 500 € übersteigenden Wert. 10 - 31 16 - 96 Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft durch eine bevollmächtigte Person bisher nicht berücksichtigt Eheschließungen und Lebenspartnerschaften im Haus Solms sowie im Trausaal und Bürgersaal der Karlsburg Durlach, Rathaus Hohenwettersbach, Rathaus Stupferich und Rathasus Wolfartsweier sind gebührenfrei. gebührenfreigebührenfrei Verz. OA (SV) 12 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro neualt 9.8.4 9.8.4.1 9.8.4.2 9.8.4.3 9.8.4.4 Spiele 9.8.4.5 9.8.4.6 9.8.4.7 9.8.4.8 9.8.4.9 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 9.8.4.10 9.8.4.11 9.9 9.9.1 9.9.2 9.9.3 9.10 9.10.1 9.10.2 9.10.3 9.10.4 9.10.5 9.10.6 9.10.7 9.10.8 9.10.9 9.10.10 9.10.11 9.10.12 9.10.13 9.10.14 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO64 - 512 Ladenöffnung Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO für ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, caritativen Veranstaltungen u.ä. gebührenfrei Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO)59 - 472 Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde, je Bescheinigung Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs.3 GewO) 64 - 512 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 LadenÖG Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs.1 GewO) 2,50 - 59 gebührenfrei Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (z.B. GEZ, SWR) und an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt 10 Cent pro Person 32 - 512 2,50 - 19,50 2,50 - 472 25 einmalig zuzüglich 10 Cent pro Person gebührenfrei 71,50 - 572 14,50 - 463,50 19 - 608 35,50 - 3.572 35,50 - 1.214 134 - 3.536 71,50 - 1.572 71,50 - 1.572 214,50 - 10.716 76 - 528 17,50 - 71,50 pro Person gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei 29,50 - 177 gebührenfrei gebührenfrei 2,50 - 420 4,50 - 590 10 Cent pro Person Erweiterte Auskunft (§ 32 Abs. 2 MG) Eintragung einer Auskunftssperre (§ 33 Abs. 1 MG) gebührenfrei Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (§ 12 MG) gebührenfrei Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde Datenübermittlung 14,50 - 472 Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren16 - 64 pro Person Kirchenaustrittsverfahren 2,50 - 52,50 Einfache Auskunft (§§ 32 Abs. 1, 32a Abs. 1 MG)2,50 - 17,50 Meldeangelegenheiten Bescheinigungen der Meldebehörde Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt Kirchenaustrittserklärung von Kindern unter 14 Jahren gemeinsam mit der Kirchenaustrittserklärung der Eltern bisher nicht berücksichtigt Übermittlung von Daten an den Suchdienst (§ 31 MG) sowie im Rahmen des § 34 Abs. 2 MG an Presse und Rundfunk 26 - 157,50 Bearbeitung einer Meldung oder Anzeigegebührenfrei Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (§ 18 MG) gebührenfrei gebührenfrei Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (§§ 1, 5, 5a, 15 und 18 MG) Meldebestätigungen, die zur Vorlage bei einer Hochschule mit dem Ziele der Studiengebührenbefreiung für Studierende mit Kindern benötigt werden gebührenfrei Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 96 - 384 24 - 256 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO in Verbindung mit § 41 Landesglückspielgesetz) 192 - 1.536 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) 64 - 512 Erlaubnis nach § 60 a Abs.2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels i.S.d. § 33 d Abs.1 S.1 GewO Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs.1 Nr.1 GewO) 12 - 384 bisher nicht berücksichtigt 4,00 - 525 Gruppenauskünfte (§§ 32 Abs. 3, 34 Abs. 1, 2 und 3 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 25 einmalig zuzüglich 10 Cent pro Person gebührenfrei 11,50 - 71,50 gebührenfrei Verz. OA (SV) 13 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro neualt 9.11 9.11.1 9.11.2 9.11.3 9.11.4 9.11.5 9.11.6 9.11.7 9.11.8 9.11.9 9.11.10 9.11.11 9.11.12 9.11.13 9.11.14 9.11.15 9.12 9.12.1 9.13 9.13.1 9.13.2 9.13.3 9.14 9.15 9.15.1 9.15.2 9.16 9.16.1 9.16.2 16 - 144 38 - 228 Überwachung des ruhenden Verkehrs Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 19 - 608 Anordnung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG)69 - 276 Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG)34,50 - 276 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27a PolG) 69 - 276 Aufhebung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG)69 - 276 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion 23 - 25.55025 - 20.608 19 - 30417 - 276 18,50 - 168 38 - 304 38 - 304 entfällt 2,50 - 14,50 76 - 608 66 - 330 66 - 330 76 - 304 38 - 304 Andere Maßnahmen nach dem Polizeigesetz, nach Verordnungen sowie nach dem Stadtrecht, z.B. Taubenfütterungsverbot, Ausnahmen vom Lärmschutz u.a. 17 - 552 34,50 - 276 Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG) Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Mitführen von Fahnen im Wildparkstadion (Fahnenpass) 34,50 - 276 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz)69 - 552 bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt 28 je angefangene 30 Minuten 28 je angefangene 30 Minuten 28 je angefangene 30 Minuten Aufforderung zur Entfernung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum bisher nicht berücksichtigt Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis Pass- und Ausweiswesen 2,50 - 13 Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 LVwVG) Personenstandsbeurkundungen innerhalb der Karlsruher Standesämter Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 5 Abs. 5 Sondernutzungsgebührensatzung) Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive anschließendem Transport Maßnahmen nach der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl.I, S. 959)34,50 - 276 Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG) Transportieren von Personen, Tieren oder Sachen durch den Kommunalen Ordnungsdienst Begleiten von verkehrs- bzw. betriebsunsicheren Fahrzeugen durch den Kommunale n Ordnungsdienst Durchführung der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG durch den Kommunalen Ordnungsdienst außerhalb der Karlsruher Standesämter Abgleich der Daten mit dem Melderegister, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung keine Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt wird bisher nicht berücksichtigt4,50 - 19,50 Vorabfaxen von Urkunden, wenn beim Antrag auf eine Personenstandsbeurkundung die Originalurkunde nicht vorgelegt wird Tiertransportkosten Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (§§ 8, 32, 33 PolG)18,50 - 56 4,50 - 19,50 gebührenfrei bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt 28 - 448 bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt 25 - 60823 - 552 Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde Maulkorbbefreiung und Leinenbefreiung nach § 1 Abs. 4 PolVOgH 14 - 112 28 - 280 bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt Verz. OA (SV) 14 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 10 10.1 10.2.1 10.2.2 10.2.3 10.2.4 10.3.1 10.3.2 10.3.3 10.4 10.5 10.6 Ablehnung der Komune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin bisher nicht berücksichtigt 117 Ablehnung der Komune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EneV mit Ortstermin bisher nicht berücksichtigt 187,50 Vervielfältigung / Kopien von Textteilen / Akten usw. 16,45 € je angef. Viertelstunde, mind. 65,80 € bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigtAuskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, - die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziff 10.3.2 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (20% von Ziff. 10.3.1) (Gebühr je Grundstück) 18,50 siehe Gebührenverzeichnis Liegenschaften Nrn. 7.2.1,7.2.2, 7.2.3, 7.2.4 siehe allgemeiner Teil des Gebührenverzeichnisses Nr. 1.3 Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) bisher nicht berücksichtigt Auskünfte aus Akten / Plänen gem. Umweltinformationsgesetz (§ 12 UIG) Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weiteren Grundstückes, - die sich an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziff 10.3.1 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält (50% von Ziff.10.3.1) (Gebühr je Grundstück) bisher nicht berücksichtigt Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grundstücken (je Einzelgrundstück) Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV ohne Ortstermin bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt 117 46,50 Verzeichnis StPlA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro altneu Öffentliche Leistung 93 1 ‰ der bescheinigten Modernisierungs- und Instandsetzungsauf- wendungen oder anderer Maßnahmen i.S.v. § 7h Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 EStG, mind. 93,50 0,15% der Investitionssumme, mind. 111,50 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausubstanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin bisher nicht berücksichtigt 187,50 Stadtplanung Steuerbescheinigung nach § 7h Abs. 2, 10f, 11a EStG Verz. StPlA (SV) 15 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 11 11.1.1 11.1.1.1 11.1.1.2 11.1.1.3 11.1.2 11.1.2.1 11.2 Straßen in städtischer Baulast 11.2.1 11.2.2 11.2.3 179,50 - 5.908 37 - 184 151 - 5.000 28 - 150 Sonstige Leistungen verschiedener Art * * Anmerkung: s. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. Kleinaufgrabungsanzeigen Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * Anträge auf Leitungsverlegung nach TKG 11.1 Stadtentwässerung Tiefbau Sondernachschauen Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstückseigentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile der- selben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlamm- fänger, Neutralisations-, Entgiftungs- und Abwasseraufbereitungs- anlagen u.a.) Verzeichnis TBA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro altneu Öffentliche Leistung 127 0,9 v.T. der Baukostensumme, in Anlehnung an die in Ziff. 12.5.1 des Gebühren- verzeichnisses ermittelten, auf volle 500 € aufgerundeten Gesamtbaukosten, mind. 118,50 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach 11.1.1.1 mind. 118,50 je angef. halbe Stunde 32,50 0,9 v.T. der Baukostensumme, in Anlehnung an die in Ziff. 12.1.2.1 des Gebühren- verzeichnisses ermittelten, auf volle 500 € aufgerundeten Gesamtbaukosten, mind. 100 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach 10.1.1.1 mind. 100 110 je angef. halbe Stunde 27 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inan- spruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erst- malige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücks- entwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Ab- wasserbehandlungsanlagen o.Ä.) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der LBO zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anlagen zu ermitteln. Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach lfd. Nr. 11.1.1.1 erhoben wurde Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (z.B. bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städt. Abwasseranlagen Grundstücksentwässerung Verz.TBA (SV) 16 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 12 12.1 12.1.1 12.1.2 12.1.3 12.1.3.1 12.1.3.2 12.1.4 12.1.5 12.2 12.3 12.4 12.4.1 12.4.2 12.4.3 12.5 12.5.1 12.5.2 12.5.3 12.5.4 12.5.5 12.5.6 12.5.7 12.5.8 12.5.9 Zurücknahme eines Bauantrags20 - 50 % von Ziffer 12.5.1 bis 12.5.3, mind. 69 20 - 50% der Gebühr für die Baugenehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Fortschritt des Verfahrens, mind. 76 Ablehung eines Bauantrags20 - 100 % von Ziffer 12.5.1 bis 12.5.3, mind. 138 20 - 90% der Gebühr für die Baugenehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Fortschritt des Verfahrens, mind. 152 Erteilung einer Teilbaufreigabe51,5057 Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4‰ der Baukosten, mind. 138 4‰ der Baukosten, mind. 152 Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung25 - 50 % von Ziffer 12.5.1 bis 12.5.3, mind. 69 25 - 50% der Gebühr für die Baugenehmigung (12.5.1 bis 12.5.5) je nach Aufwand, mind. 76 Genehmigung von Werbeanlagen69 - 1.72576 - 3.800 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren4‰ der Baukosten, mind. 69 4‰ der Baukosten, mind. 152 Genemigung, wenn der Berechung keine oder lediglich geringfügige Baukosten (bis 30.000 €) zugrunde liegen, je Anlage 138 - 5.000152 - 6.332 Genehmigungsverfahren5 ‰ der Baukosten, mind. 138 5 ‰ der Baukosten, mind. 152 Ablehnung einer Bauvoranfrage20 - 100% nach Ziffer 12.4.1, mind. 138 76,00 je angef. Stunde, mind. 152 Baugenehmigungsverfahren Vorbescheid sowie dessen Verlängerung 138 - 1.725152 - 3.116 Zurücknahme einer Bauvoranfrage20 - 50% von 12.4.1, mind. 69 76 je angef. Stunde Bauvoranfrage Baulastenverzeichnis: Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag 69 - 1.100152 Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen138 - 10.000152 - 12.464 Nachforderung von Unterlagen34,50 je angef. 30 Min.38,00 je angef. 30 Min. umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbarbisher nicht berücksichtigt44 Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebührenfrei, je angef. 30 Minuten 34,50 bis 10 Min. gebührenfrei, je angef. 30 Minuten 38 16üblicher normaler Aufwand pro Nachbar5 - 25 Allgemeines Bauordnung alt neu Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Verzeichnis BOA (UV) Öffentliche LeistungGebühr in Euro Akteneinsicht5 - 250 15,50 - 496 Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 14,5025 Nachbarbenachrichtigung Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Entscheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, z.B. nach - Wasserrecht - Denkmalschutzrecht - Sanierungssatzung - Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforder- lich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material- und Ar- beitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 € aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten ent- Allgemeine Leistungen Verz. BOA (UV) 17 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. alt neu Öffentliche LeistungGebühr in Euro 12.6 12.6.1 12.6.2 12.7 12.7.1 12.7.2 12.7.3 12.7.4 12.8 12.8.1 12.8.2 12.8.3 12.8.4 12.8.5 12.8.6 12.9 12.10 12.10.1 12.10.2 12.10.3 12.10.4 12.11 12.12 69 je angef. Stundeentfällt Anhörung bei rückständigen Schornsteinfegergebühren 69 - 1.725entfällt Plakatierung Schornsteinfegerwesen Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Nebenerwerbs (Schornsteinfeger) 34,50 je angef. 30 Min.entfällt Kehrbezirksprüfung Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungen - Erteilung von Auskünften - Erteilung von Steuerbescheinigungen sind dem Gebührenverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 276304 Anordnungen im Bereich des Schornsteinfegerwesens69 - 1.72576 je angef. Stunde Schornsteinfegerwesen Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger552228 Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsvorschauje angef. 30 Min. 34,50je angef. 30 Min. 38, mind. 76 Bauordnungsbehördliche Anordnungen138,00 - 4.500,00je angef. Stunde 76,00, mind. 152,00 Gebrauchsabnahme fliegender Bauten69 - 1.10070 - 1.216 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen, auch Brandverhütungsschau pro notwendigem Sachbearbeiter 69 - 55038 je angef. 30 Min., mind. 76 im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung 0,5 %o der Baukosten, mind. 69 0,5 %o der Baukosten, mind. 76 ab der dritten Abnahme, auch sonstige Baukontrolle69 - 1.10069 - 1.104 für bis zu zwei angeordnete Abnahmen 0,5 %o der Baukosten, mind. 69 0,5 %o der Baukosten, mind. 76 ab dem dritten bescheinigten Planansatz je 34,50 38 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsvorschau für jede weitere Einheit51,5090,50 für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) bisher nicht berücksichtigt45 Abgeschlossenheitsbescheinigung für die ersten beiden Teilungseinheiten138 - 4.400257 Mitteilung über Hinderungsgründe138 - 5.00076 je angef. Stunde, mind. 152 Kenntnisgabeverfahren Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen138 - 5.000152 - 6.332 Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 69152 Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der PolizeiVO über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebührenfreiheit für zwanzig Plakate, soweit die Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken dient. bisher enthalten in 12.5.476 - 3.800 Brandverhütungsschauje angef. 30 Min. 34,50entfällt Verz. BOA (UV) 18 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 13 13.1 13.1.1 13.1.2 13.1.3 13.1.4 13.1.5 13.1.6 13.1.7 13.1.8 13.1.9 13.1.10 13.1.11 13.1.12 13.2 13.2.1 13.2.2 13.2.3 13.2.4 13.3 13.3.1 13.3.2 bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch amtlichen Fachassistenten Kontrolle von sonstigen EU-zugelassenen Betrieben Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Lebensmittelkontrolleur 66 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 7,65 Probenahme Probenahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Lebensmittelkontrolleur Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/Überprüfung (inkl. Erlaubni s milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis Genusstauglichkeitsbescheinigung 15,50 - 504 60 Eröffnung/Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Lebensmittelkontrolleur 66 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 7,65 66 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 7,65 66 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 7,65 Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis durch Lebensmittelkontrolleur Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren durch Lebensmittelkontrolleur Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Amtstierarzt bisher nicht berücksichtigt Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amtstierarzt 20,50 je angefangene 15 Min. 88 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 9,63 Lebensmittel- und Veterinärwesen Betriebskontrollen 15 - 497,50 15,50 - 504 14 je angefangene 15 Minuten altneu Öffentliche LeistungGebühr in Euro 14 je angefangene 15 Minuten 14 je angefangene 15 Minuten 19 - 608 24,50 je angefangene 15 Minuten 14 je angefangene 15 Minuten 4,50 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 5,75 14 je angefangene 15 Minuten 19 - 608 14 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probenahmeverfahren Überwachung der Fleischhygiene 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 5,75 entfällt Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu 24,50 je angefangene 15 Minuten Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis durch Amtstierarzt bisher nicht berücksichtigt24,50 je angefangene 15 Minuten 14 je angefangene 15 Minuten Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren durch Amtstierarzt Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort Überwachung/Überprüfung von Produktrückrufen telefonisch bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarzt bisher nicht berücksichtigt24,50 je angefangene 15 Minuten Probenahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) durch Amtstierarztbisher nicht berücksichtigt24,50 je angefangene 15 Minuten 24,50 je angefangene 15 Minuten Verz. LuV (UV) 19 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. altneu Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.3.3 13.3.4 13.3.5 13.3.5.1 13.3.5.2 13.3.6 13.3.7 13.3.8 13.3.9 13.3.10 13.4 13.4.1 13.4.2 13.4.3 13.4.4 34,01 / Tier 20,88 / Tier 16,84 / Tier Probenahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassung von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/Überprüfungen Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22 a Fleischhygiene- gesetz FlHG) 21 - 210 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/Gesundheitszeugnis 22 - 725,50 bisher nicht berücksichtigt Kontrollen/Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnisse Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinen- untersuchung und bakteriologischer Untersuchung in gewerblichen Schlachtstätten Einhufer Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben durch amtl. Fachassistent 18,57 / Tier 12,87 / Tier Nachkontrolle von EU-zugelassenen Betrieben durch Amtstierarzt Schwein BSE-Probenentnahme 22 - 713,50 29,02 / Tier Schwein 23,56 / Tier Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Veterinärhygienekontrolleur 20 - 241 22 - 725,50 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen EWR-Staaten 22 - 713,50 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren durch Veterinärhygienekontrolleur 22 - 725,50 Schaf/Ziege 19,21 / Tier Schaf/Ziege Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen Einhufer Rind/Kalb Rind/Kalb entfällt entfällt entfällt 9,33 / Tier entfällt 22 - 713,50 19,50 - 635,50 5,93 / Tier entfällt 10,51 / Tier 24,50 je angefangene 15 Minuten 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 5,75 Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlachtungen bisher nicht berücksichtigt4,50 zuzüglich externer Untersuchungskosten und k m Geld entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleischuntersuchung 24,50 je angefangene 15 Minuten 19 - 608 16 12,50 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 5,75 entfällt entfällt 21,96 / Tier 9,92 / Tier Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild-Einzelansatz Gesonderte Trichinenuntersuchung Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild Mehraufwand bei Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben durch Amtstierarzt bisher nicht berücksichtigt24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 Verz. LuV (UV) 20 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. altneu Öffentliche LeistungGebühr in Euro 13.4.5 13.4.6 13.4.7 13.4.8 13.4.9 13.5 13.5.1 13.5.2 13.6 13.6.1 13.6.2 13.6.3 13.6.4 13.6.5 13.6.6 13.6.7 13.7 13.7.1 13.7.2 13.7.3 13.8 13.8.1 13 - 234 20 - 484,5024,50 je angefangene 15 Minuten Information, Schulung, Beratung Ernährungs- und Verbraucherinformation 21 - 420 20 - 484,50 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr (Hunde, Katzen, Vögel, etc.) 7,00 - 420 Gesundheitszeugnisse, Bescheinigungen ohne Kontrolle/Untersuchung Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen Gesundheitsbescheinigung durch Bienensachverständige Allgemeiner Tierschutz Tierarzneimittelüberwachung Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Tierimpfstoffen Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probenahme Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Veterinärhygienekontrolleur 88 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 9,55 88 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 9,55 88 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 9,55 18,50 - 605 21 - 420Rassenbegutachtung bei Hunden Verhaltensprüfung bei Hunden Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen durch Amtstierarzt Nachkontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Veterinärhygienekontrolleur Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen 20 - 562,50Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen22 - 565 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/Bericht Nachkontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben durch Amtstierarzt 7,00 - 420 20 - 481,50 19 - 608 19 - 608 9 - 168 24,50 je angefangene 15 Minuten 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v.13,35€ 24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v.13,35€ 14 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v.13,35€ 24,50 je angefangene 15 Minuten 19 - 532 s. Ziffer 15.2 24,50 je angefangene 15 Minuten 19 - 60819,50 - 630 24,50 je angefangene 15 Minuten 22 - 741 7,50 - 469 7,50 - 469 bisher nicht berücksichtigt24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v.13,35€ Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren durch Amtstierarzt bisher nicht berücksichtigt24,50 je angefangene 15 Minuten zuzüglich einmaliger Sachkosten i. H. v. 11,45 Verz. LuV (UV) 21 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 14 14.1 14.1.1 14.1.2 14.1.2.1 14.1.2.2 14.1.3 14.2Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 14.2.1 14.2.2 14.2.3 14.2.4 14.2.5 14.2.6 14.2.7 14.2.8 14.2.9 14.2.10 14.2.11 14.2.12 14.2.13 14.2.14 14.2.15 14.2.16 14.2.17 29 - 935 69 / Stunde 396 - 5.310 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 238 - 3.190 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Geheges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 238 - 3.190 Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 239 - 3.190 Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 227 - 3.140 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/landkreisübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 110 - 2.750 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 112 - 1.915 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 57 - 1.900 15 396 - 5.310 Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 238 - 3.190 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) Erschließungsbeitragsrecht altneu Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und 3 LWaldG) 238 - 3.190 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 15 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 LWaldG) 238 - 3.190 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3 LWaldG) Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 17,50 17,50 17,50 19 je 15 Minuten, mind. 38 30,50 - 915 411 - 5.510 411 - 5.510 43 - 965 238 - 3.190 396 - 5.310 238 - 3.190 247 - 3.310 411 - 5.510 46,50 - 624 247 - 3.310 249 - 3.320 237 - 3.280 125 - 939 247 - 3.310 247 - 3.310 247 - 3.310 247 - 3.310 62,50 - 626 122 - 610 247 - 3.310 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Auszug aus dem Baulastenbuch - je Grundstück -15 Verzeichnis LA (UV) Grundstücksangelegenheiten Liegenschaften Öffentliche LeistungGebühr in Euro Verz. LA (UV) 22 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 15Ordungswesen 15.1 Heime 15.1.1 15.1.2 15.2 15.3 Jagdwesen 15.3.1 15.3.2 15.3.3 15.3.4 15.3.5 15.3.6 15.3.7 15.4 Waffenwesen 15.4.1 15.4.2 15.4.3 15.4.4 15.4.5 15.4.6 15.4.7 15.4.8 15.4.9 15.4.10 15.4.11 15.4.12 15.4.13 15.4.14 15.4.15 15.5 15.5.1 15.5.2 Abmahnung Widerruf der Erlaubnis 59 - 472 29,50 - 118 Persönliche Erlaubnis (§ 2 GastG) 59 - 472 192 - 1.536214,50 - 1.716 27,50 - 265,50 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins29,50 - 218 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 55 - 521 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 9 - 155 88,50 - 472 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins27,50 - 355 Ausstellung eines Waffenscheins Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG) 214,50 - 1.716 31,50 - 316 10,50 - 189,50 100,50 - 536 100,50 - 1.072 56 - 560 56 - 560 33,50 - 201 67 - 536 11 - 4.020 10,50 - 189,50 33,50 - 268 63 - 569 31,50 - 411 11 - 67 31,50 - 411 11 - 368,50 22 - 201 22 - 201 Hundeprüfung nach § 1 Abs.4 der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde , je Tier und Prüfung 172,50 - 345 38 - 608 gebührenfrei 190 - 380 Jagdschein (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe Erteilung von Anordnungen und Auflagen nach dem Heimgesetz 19,50 - 177 Überwachung und Begehung von Heimengebührenfrei 34,50 - 552 Öffentliche LeistungGebühr in Euro neualt Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 88,50 - 972 Gaststättenerlaubnisse Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligun- gen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 9,50 - 3.472 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 59 - 472 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 9,50 - 318 9 - 155 Befristete Erlaubnis (§ 3 Abs.2 GastG) Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Ausstellung einer Waffenbesitzkarte Fallensachkundenachweis (§ 22 Abs.1 LJagdG)9,50 - 59 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 3 Abs. 4 LJagdG) 9,50 - 59 Verzeichnis OA (UV) 27,50 - 365,50 14,50 - 5916,50 - 67 192 - 1.536 11 - 67 11 - 67 22 - 67 Zweitausfertigung eines Jagdscheins Jagdschein für Falkner (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe19,50 - 177 Anerkennung als bestätigter Jagdaufseher (§ 30 LJagdG)19,50 - 59 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen (§ 5 Abs. 6 LJagdGDVO) 9,50 - 59 Verz. OA (UV) 23 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro neualt 15.5.3 15.5.4 15.5.5 15.5.6 15.5.7 15.5.8 15.5.9 15.5.10 15.5.11 15.6 15.6.1 15.6.2 15.6.3 15.6.4 15.7 15.7.1 15.7.2 15.7.3 15.8 15.8.1 15.8.2 15.9 15.10 15.10.1 15.10.2 15.10.3 15.10.4 15.10.5 15.11 15.11.1 15.12 15.12.1 15.12.2 15.12.3 15.12.4 35,50 - 715 114 - 760 29 - 580 76 - 760 29 - 580 18,50 - 560 71,50 - 572 Gestattung (§ 12 GastG) über 4 Tage 18,50 - 560 71,50 - 429 214,50 - 1.716 35,50 - 214,50 28 - 560 152 - 1.216 14 - 336 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs.2 GewO) Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste Überwachung von Gewerbebetrieben Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 24 - 480 Erweiterung einer Reisegewerbekarte 23 - 207 103,50 - 1.081 Festsetzung von Messen, Ausstellungen,Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten 59 - 944 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs.2 GewO) 12 - 96 114 - 1.216 25 -228 114 - 1.216 114 - 1.216 114 - 1.190 14 - 168 14 - 112 28 - 560 66 - 1.056 12 - 48 32 - 640 64 - 512 138 - 1.104 Aufforderung an Makler bzw. Maklerinnen zur Vorlage des Prüfberichts Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes (Vorverlegung des Veranstaltungsbeginns) Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs.2 GewO - Betriebsschließungen - 103,50 - 1.104 Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) Ausnahme von der Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs.2 GewO) Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs.1 GewO)103,50 - 1.104 24 - 480 Reisegewerbe 29,50 - 590Allgemeine Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz Erlaubnis nach § 34 c GewO zur Ausübung des Maklergewerbes 69 - 690 Feiertagsgesetz Vorläufige Gaststättenerlaubnis Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG)64 - 384 Änderung der Betriebsart64 - 384 Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen Rücknahme des Antrags auf Gestattung Regelmäßige Sperrzeitverkürzung Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 S.2 GastVO) Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt (§ 30 GewO) Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs.6 GewO) Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 16 - 384 32 - 192 32 - 128 103,50 - 690 96 - 1.024 Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG)64 - 384 Widerruf/Ablehnung einer persönlichen Erlaubnis Wechsel einer geschäftsführenden Person 192 - 1.536 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 32 - 1.536 103,50 - 1.104 12 - 288 12 - 144 29,50 - 590 17,50 - 1.716 35,50 - 429 16 - 1.536 107 - 1.144 71,50 - 429 71,50 - 429 35,50 - 1.716 Verz. OA (UV) 24 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro neualt 15.13 15.13.1 15.13.2 15.13.3 15.13.4 Begründung von einer Lebenspartnerschaft an Samstagen51,50 - 276 entfällt Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG 5,50 - 23 Begründung von einer Lebenspartnerschaft außerhalb der vom Amt angebotenen Diensträume 51,50 - 276 Erteilung einer Urkunde über die Mitwirkung an der Begründung einer5,50 - 23 Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG, soweit sie nich11,50 - 34,50 Mitwirkung an der Begründung auch nach ausländischem Recht80 - 276 Aufnahme einer Versicherung an Eides statt11,50 - 34,50 Mitwirkung an der Begründung nach ausschließlich deutschem Recht40 - 207 Personenstandswesen Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone ( § 40 Abs. 3 BImschG i.V.m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) Feinstaubplakette ( 35. BImschVO) 18,50 - 168 12 - 144 5 - 124,50 - 14,00 14 - 168 28 - 168Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone ( § 40 Abs. 3 BImschG i.V.m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) 24 - 144 Bestätigung zur Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone Karlsruhe 16 - 144 Verz. OA (UV) 25 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 16 16.1 11 - 67 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ( §§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 GüterkraftverkehrsG ) Verzeichnis Stk (UV) Gebühr in Euro alt Öffentliche Leistung Steuer- und Finanzwesen neu 10 - 60 Verz. Stk (UV) 26 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 17 17.1 17.2 17.3 Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten Sonstige Leistungen verschiedener Art * Kleinaufgrabungsanzeige Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * Anträge auf Leitungsverlegung nach TKG * Anmerkung: s. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 28 - 150 179,50 - 5.908 37 - 184 neu Öffentliche Leistung 151 - 5.000 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Verzeichnis TBA (UV) Gebühr in Euro Tiefbau alt Verz.TBA (UV) 27 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. 18 18.1.1 18.1.2 18.1.2.1 18.1.3 18.2.1 18.3.1 18.3.2 18.4.1.1 18.4.1.2 18.2 Altlasten 57 - 4.000 76 - 7.500 bisher nicht berücksichtigt Erlaubnisse, Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen und Entscheidungen zur Durchführung des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. 39 - 3234 39 - 29434 - 2.600 Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen zur Durchführung des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie von Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. Erteilung und Änderung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung) Zulassungen/Bestätigungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind; dies unter Berücksichtigung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 (2006/123/EG) 34 - 2.90439 - 3234 76 - 5194 22 - 5194 69 - 7.500 51,50 - 4.000 69 - 8.000 38 - 1274 gebührenfrei 34,50 - 1.500 Juristische Dienste 18.3 Arbeitsschutz Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS-Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes 18.4 Denkmalschutz- und Denkmalpflege Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.01.2015 Vergleich alt- neu Verzeichnis ZJD (UV) 34 - 5.000 18.1 Abfallrechtliche Maßnahmen 19,50 - 6.100 Zulassungen/Bestätigungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. Gebühr in Euro neu Öffentliche Leistung alt Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes bei überwiegend öffentlichem Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals Verz. ZJD (UV) 28 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. Gebühr in Euro neu Öffentliche Leistung alt 18.4.2 18.4.3 18.5.1 18.5.2 18.5.3 18.6.1 18.6.2 18.9.1 18.9.2 18.9.3 bisher nicht berücksichtigt76 je Stunde 44 - 3.800Anzeigeverfahren (§ 23, 36, 37, 108 Abs. 4 WG) Wasserrechtliche Genehmigung oder Planfeststellung 40 - 4.950 34,50 - 1.000Erteilung von Auskünften zu denkmalrechtlichen Fragestellungen (Denkmalstatus u.a.) 4 ‰ des Bauwertes mind. 69, max. 3.000 Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gem. §§ 7i, 10f, 11b EStG 76 - 32.600 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 98 - 25.000 76 - 6.000 Hinweise Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt;der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. 38 - 13.710 38 - 13.710 Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 38 - 784 2,5 ‰ des Bauwertes mind. 76 34,50 - 12.500 51,50 - 25.000 75 - 30.000 18.8 Umweltinformatio n 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen Für die Namensänderungen und -feststellungen nach dem Gesetz übe r die Änderung von Familiennamen und Vornamen werden Gebühren nach § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffentlichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach der Verordnung des Umweltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz erhoben (LUIG-GebVO). 34,50 - 12.500 18.5 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen 51,50 - 5.780 Namensänderungen- und festellungen 18.7 Personenstandswese n 18.6 Naturschutz und Landschaftspflege Anordnungen nach Naturschutzgesetz/Bundesnaturschutzgesetz und Verordnungen Erlaubnisverfahren (§ 8 WHG) Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides ( § 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. Gestattungen nach Naturschutzgesetz/Bundesnaturschutzgesetz und Verordnungen In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen Verz. ZJD (UV) 29 von 30 Anlage 4 Lfd. Nr. Gebühr in Euro neu Öffentliche Leistung alt 18.9.3.1 18.9.3.2 18.9.3.3 18.9.3.4 18.9.3.4.1 18.9.3.4.2 18.9.3.5 18.9.3.5.1 18.9.3.5.2 18.9.4 18.9.5 18.9.6 18.9.7 18.9.8 18.9.9 18.9.10 Planfeststellung Kiesgewinnung Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern (Kiesgewinnung) (§ 68 Abs. 1 WHG) bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt 114 - 13.600 114 - 13.600 103,50 - 15.000 sonstige Rohstoffgewinnung Planfeststellung für die Entnahme von festen Stoffen aus Gewässern (sonstige Rohstoffe) (§ 68 Abs. 1 WHG) 150 - 30.000 Genehmigung nach § 48 WG (Abwasseranlagen) 35,50 - 536 82 - 5.320 34 - 1.376 76 je Stunde, mind. 152 38 - 760 152 - 342 38 - 2.280 82 - 5.320 114 - 42.600 76 - 11.900 152 - 19.600 152 - 19.600 75 - 15.000 103,50 - 20.000 74,50 - 4.830 Eignungsfeststellung (§ 63 WHG)74,50 - 4.830 Anordnungen (§ 62 Abs. 4 WHG, § 75 Abs.1 EKVO und § 1 Abs. 2 VUmwS) Befreiungen (§ 29 Abs. 4 WG) Gewässerrandstreifen Plangenehmigung Ausbau (§ 68 Abs. 2 WHG) 34,50 - 10.000 30,50 - 10.000 32 - 480 34,50 - 5.000 138 - 311Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG) Bauüberwachung, Erteilung Abnahmeschein (§ 78 WG) sonstige Zulassungen (z.B. § 76 Abs. 4 WHG) Nachschau, Überwachung des Vollzugs (§ 75 Abs. 1 WG, § 49 WHG) Genehmigungen § 78 Abs. 3 WHG (Überschwemmungsgebiete) und sonstige Genehmigungen Planfeststellung Ausbau von Gewässern und Dämmen ( § 68 WHG, §§ 64 und 70 Abs. 3 WG) Verz. ZJD (UV) 30 von 30
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Anlage 5 Seite 1 Verrechnung der Leistungen städt. Stellen im Kämmereibereich Die Verrechnung der Leistungen der städt. Stellen wurde mit Beschluss vom 25.02.1994 neu geregelt; für Leistungen der Stellen untereinander und für Dritte gelten seither ein- heitliche Sätze. Lohn- und Gehaltserhöhungen der Jahre 2012-2014 machen eine Anpassung der zu- letzt ab 01.01.2012 geltenden Stundensätze erforderlich. Hinweis: Die vorliegenden Verrechnungssätze unterscheiden sich in ihrer Berechnung und somit auch Höhe von den unter der Bezeichnung „Durchschnittlicher Personalaufwand und Arbeitsplatzkosten“ dargestellten Sätzen des POA. Während die Sätze des POA vor al- lem auf eine genaue Kostenermittlung bei der Schaffung neuer Stellen ausgerichtet sind, zielen die Sätze der Stadtkämmerei auf eine möglichst umfassende Verrechnung aller im Zusammenhang mit einem Arbeitsplatz entstehenden Kosten ab und enthalten daher verschiedene zusätzliche Pauschalen. 1. Ab 01.08.2014 gelten folgende EUR-Sätze, soweit sich aus eigenen Kosten-/ Leis- tungsrechnungen nicht schon spezielle Werte ergeben: je Stunde Bis 31.07.14 Euro ab 01.08.14 Euro Beamte Höherer Dienst (A 13 h – A 16) 96 98 Gehobener Dienst (A 9 – A 13 g) 72 76 Mittlerer Dienst (A 5 m – A 9 m) 60 62 Beschäftigte h. Dienst ( E13-E15 Ü; bish. Verg.Gr. II – I) 78 81 TvÖD geh. Dienst (E9-E13, bish. Verg.Gr. Vb – II) 62 67 m. Dienst (E5-E9, bish. Verg.Gr. IX – Vb) 51 56 angelernte Beschäftigte (E2-E4) 39 43 Angefangene Viertelstunden sind auf volle Viertelstunden, Rechnungsbeträge auf 0,10 € aufzurunden. Für Arbeitsleistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit sind gegenüber Drit- ten zu den obigen Stundensätzen die Prozentsätze zu berechnen, die der Mitar- beiter für die Mehrarbeit (z. B. an Sonn- oder Feiertagen) erhält. In obigen Sätzen ist ein Zuschlag von 10 % für sog. unproduktive Zeiten enthal- ten. Rüstzeiten u. ä. sollen bei der Zeiterfassung für die Auftragsverrechnung daher unberücksichtigt bleiben. Anlage 5 Seite 2 In den Stundensätzen sind alle Raum- und Sachkosten sowie Kosten für Auf- sicht, Leitung und allgemeine Verwaltung enthalten. Die Branddirektion berechnet für den Einsatz der Feuerwehrleute besondere Stundensätze. Für vorsteuerabzugsberechtigte Einrichtungen: Nicht enthalten ist die Mehr- wertsteuer. Eintretende Änderungen infolge Besoldungs- / Tarifänderungen werden rechtzei- tig bekanntgegeben. 2. Die bisherigen Bestimmungen zur Ermittlung der Verrechnungssätze für Fahrzeug-, Geräte- und Maschineneinsätze sowie von Verkaufspreisen für Drucke gelten weiter.
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0255 3 öffentlich Dez. 4 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.12.2014 7 vorberaten Gemeinderat 16.12.2014 3 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefüg- te „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschl. des als An- lage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Anbetracht des Zeitraums seit der letzten Änderung der o. g. Satzung wird dem Gemeinderat zum neuen Doppelhaushalt eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Diese berücksichtigt neben Kostensteigerungen die Aktualisierung und teilweise auch Neuordnung der aufgeführten öffentlichen Leistungen. Das LGebG verweist die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowohl für die Selbstver- waltungsebene als auch für Aufgaben als untere Verwaltungs- bzw. untere Baurechtsbehörde auf die Gebührenregelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Zusammenführung beider Aufgabenbereiche in eine gemeinsame Satzung erfolgte zum 01.06.2010 und hat weiterhin Bestand. Das Gebührenverzeichnis, siehe Anlage 2, trennt wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten bei eventuellen Rechtsbehelfen die Selbstverwaltungs- ebene von den Aufgaben als untere Verwaltungs- und Baurechtsbehörde. Die entsprechenden Kalkulationen der Gebührenrahmen und Gebührensätze sowie ein Ver- gleich zwischen alter und neuer Gebühr ergeben sich aus der Anlage 3 und Anlage 4. 1. Grundsätze der Gebührenbemessung Gemäß § 11 Abs. 2 KAG soll die Verwaltungsgebühr die mit der öffentlichen Leistung verbun- denen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken. Dementsprechend sind bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen: die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten aller an der öffentli- chen Leistung Beteiligter. Es handelt sich dabei um Personal- und Sachkosten einschl. Ge- meinkostenanteilen und kalkulatorischer Kosten mit Ausnahme der kalkulatorischen Zinsen. Diese Verwaltungskosten sollen durch die Gebühr gedeckt werden (Kostendeckungsgebot). weitere sachgerechte Aspekte. Dies sind soziale Zwecke, Lenkungszwecke und ein beson- ders herausgehobenes öffentliches Interesse, unabhängig vom Kostendeckungsgrad. die Gebührenbemessung nach dem Äquivalenzprinzip in bestimmten Fällen. Dies besagt, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr und dem Wert der besonderen Leis- tung für den Empfänger bestehen muss. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es dabei er- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 laubt, neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung, den wirtschaftlichen Wert o- der den sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung zu berücksichtigen, was zu einer die Kosten des Verwaltungsaufwands übersteigenden Gebühr führen kann. Abweichend von der grundsätzlichen Anwendung des Äquivalenzprinzips erlaubt die EU- Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) bei der Gebührenbemessung für dienst- leistungsrichtlinienrelevante Verfahren lediglich die Anwendung des Kostendeckungsprin- zips. Das bedeutet, dass Gebühren so bemessen sein müssen, dass das geschätzte Gebüh- renaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenen durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand nicht übersteigt und somit eine zusätzliche Berücksichtigung des wirtschaftli- chen Interesses der öffentlichen Leistung für den Empfänger nicht zulässig ist. Diese Vorga- be betrifft die Wirtschaftsverwaltung einzelner Behörden, wie zum Beispiel Gewerbeämter, und wurde bei den Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Kalkulationsgrundlage für die Gebührenberechnung ist vorrangig die Kosten- und Leistungs- rechnung der Stadt Karlsruhe. Waren die Kosten derart nicht zu ermitteln, sind die jeweiligen von der Dienststelle ermittelten Stundensätze eingeflossen. Ansonsten wurden die städtischen Verrechnungsstundensätze (siehe Anlage 5) verwendet, in denen ebenfalls alle notwendigen betriebswirtschaftlichen Kosten enthalten sind (siehe oben). Bei den Gebühren wird unterschieden zwischen Gebühren nach festen Sätzen (Festbetragsge- bühr, Zeitgebühr, Wertgebühr) und Rahmengebühren, siehe § 12 LGebG. Die einzelnen Gebüh- renarten sind wie folgt kalkuliert: Festgebühr Der Aufwand für eine öffentliche Leistung bleibt immer gleich. Es wird ein feststehender Euro-Betrag je Leistungserstellung ermittelt (bei standardisierenden Leistungen). Zeitgebühr Die Gebührenhöhe wird nach dem für die öffentliche Leistung benötigten Aufwand je Zeit- einheit bemessen. Wertgebühr Die Gebührenhöhe wird in Abhängigkeit von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, bemessen. Die Bemessung erfolgt in Prozent oder Promille des Gegenstan- des. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Rahmengebühr Die öffentliche Leistung kann nur einzelfallsbezogen bemessen werden, da stark variierende Bestimmungsgrößen mit einfließen, z. B. das wirtschaftliche Interesse. Es wird eine Unter- bzw. Obergrenze (Mindest- und Höchstgebühr) gebildet. Grundsätzlich bilden die Verwaltungskosten die Untergrenze einer Gebühr. Lediglich bei Be- rücksichtigung von darüber hinausgehenden Bestimmungsgrößen der Gebührenbemessung (siehe oben) können Abweichungen entstehen, die bei sachgerechter Anwendung unschädlich sind. Bei der detaillierten Kalkulation sind oftmals Cent-Beträge entstanden, die aus Gründen der Praktikabilität gerundet wurden. Dabei ist grundsätzlich wegen des Kostenüberschreitungsver- bots für jeden einzelnen Gebührentatbestand und der Rechtssicherheit eine Abrundung auf volle Euro bzw. 50 Cent erfolgt. Lediglich bei größeren Beträgen bzw. bei den Obergrenzen der Rahmengebühren wurde großzügiger gerundet. Im Allgemeinen Teil, z. B. bei Kopien, wurde betragsgenau kalkuliert bzw. geringfügig gerundet. 2. Erläuterungen zum Gebührenverzeichnis Anlage 2 - 4 Das Gebührenverzeichnis gemäß Anlage 2 enthält alle öffentlichen Leistungen der städtischen Ämter, sowohl in der Funktion als untere Verwaltungsbehörde als auch auf der Selbstverwal- tungsebene und ist innerhalb dieser alphabetisch nach Aufgabenbereichen sortiert. Anlage 3 beinhaltet die Kalkulationen der einzelnen Gebührenrahmen und Gebührensätze durch die städtischen Dienststellen. Diese Kalkulationen werden von der Rechtsprechung als Pflichtbeila- ge gefordert, denn der Gemeinderat kann sein Ermessen hinsichtlich der neuen Gebühren nur aufgrund einer vorgelegten Kalkulation ausüben. Anlage 4 stellt zusätzlich einen Vergleich zwi- schen alter und neuer Gebühr dar. Nach wie vor wird bei den Gebühren unterschieden zwischen Gebühren nach festen Sätzen (Festbetragsgebühr, Zeitgebühr, Wertgebühr) und Rahmengebühren. Um einer unterschiedli- chen, einzelfallbezogenen Gebührenbemessung gerecht zu werden, haben die Dienststellen größtenteils Rahmengebühren festgesetzt. Lediglich vereinzelt bei dafür geeigneten öffentlichen Leistungen sind Gebühren nach festen Sätzen in Form von Wert-, Zeit- und Festbetragsgebüh- ren kalkuliert, siehe Anlage 3. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Wo es sinnvoll erschien, sind einzelne öffentliche Leistungen aus Vereinfachungsgründen zu- sammengefasst. Auch durch Gesetzesnovellierungen haben sich einige öffentliche Leistungen geändert bzw. sind neu entstanden. Beispielhaft sind hier zu nennen: a) Die öffentlichen Leistungen der Bauordnung (GebVerz. Nr. 12) und im Bereich des Lebens- mittel- und Veterinärwesens (GebVerz. Nr. 13) beinhalten Änderungen im gesamten Spekt- rum. Daraus resultieren die zahlreichen auffälligen Unterschiede in der Synopse für diese beiden Aufgabengebiete. b) Im Ordnungswesen finden sich auf der Selbstverwaltungsebene (GebVerz. Nr. 9) neue öf- fentliche Leistungen im Rahmen von Personenstandsbeurkundungen und Tätigkeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes. Die Vervielfachung des oberen Gebührenrahmens in dem Bereich "Sonstige gewerberecht- liche Erlaubnisse" (GebVerz. Nr. 9.8.4) in Zusammenhang mit Spielgeräten und Bewa- chungsgewerbe resultiert aus der Erkenntnis, dass diese öffentlichen Leistungen nicht un- ter die EU-Dienstleistungsrichtlinien fallen. Spielhallen bzw. Spielgeräte haben einen sehr hohen Publikumszulauf. Die Zahl der Geldspielgeräte ist, genau so wie der Umsatz, in den letzten Jahren sehr stark angestie- gen. Mit dem gestiegenen Bewachungsbedürfnis in der Gesellschaft boomt die private Si- cherheitsbranche. Das wirtschaftliche Interesse einer Bewachungserlaubnis ist hoch ein- zustufen, denn diese Erlaubnis gilt auf Lebenszeit und hat im ganzen Bundesgebiet Gül- tigkeit. Der Erlaubnisinhaber wird durch diese in die Lage versetzt, sich in einem wirt- schaftlichen Bereich zu betätigen, der anderen Gewerbetreibenden, die nicht im Besitz dieser Erlaubnis sind, verwehrt bleibt und insoweit gegenüber diesen einen entschei- denden Vorteil hat. Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 waren in Baden- Württemberg die Unteren Verwaltungsbehörden für die Begründung von Lebenspartner- schaften zuständig. Die Gebührenregelung erfolgte seither im Gebührenverzeichnis der Stadt Karlsruhe. Zum 1. Januar 2012 erklärte die Landesregierung die Standesämter für zu- ständig. Die Gebührenregelung für Lebenspartnerschaften ist nun der Eheschließung ange- passt und in der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstands- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 gesetzes (PStG-DVO) enthalten. Die städtischen Gebührenregelungen hierzu können daher entfallen. c) Im Bereich der Bauordnung wurde für die Plakatierung im Stadtgebiet ein eigener Gebüh- rentatbestand geschaffen (GebVerz. Nr. 12.12). Bisher war die Plakatierung im Gebühren- verzeichnis den Werbeanlagen zugeordnet. Die gesetzliche Grundlage ist jedoch unter- schiedlich, daher erfolgt nun die Trennung der Gebührentatbestände. Zwar ist noch keine Entscheidung über die grundsätzliche Struktur der zukünftigen Plakatierung im Stadtgebiet gefallen, mit der jetzigen Satzungsanpassung wird aber - basierend auf dem Antrag der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom September 2013 - eine Gebührenerleichterung für gemeinnützige Veranstalter aufgenommen. Die Beschränkung (Gebührenbefreiung nur für gemeinnützige Veranstaltungen) hält die Verwaltung aus Gründen des Wettbewerbs für er- forderlich. d) Das Tiefbauamt stellt die Unterscheidung nach Straßen in städtischer Baulast sowie in Bun- des- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten heraus (GebVerz. Nr. 11 und 17). e) Die Erteilung einer Bodenrichtwertauskunft über die Internetseiten der Stadt Karlsruhe ist momentan noch gebührenfrei (GebVerz. Nr. 6.2.3). Die Grundstücksbewertungsstelle plant jedoch einen gebührenpflichtigen Abruf über das Internet, wenn die technischen Vorausset- zungen hierfür gegeben sind. Dies wird im Rahmen einer zukünftigen Satzungsänderung berücksichtigt werden. f) Das Marktamt erhebt für Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit dem Kunsthand- werkermarkt keine Gebühren (GebVerz. Nr. 8.6) Die Überarbeitung der verschiedenen Aufgabenbereiche führte zu einer größtenteils geänderten numerischen Auflistung der öffentlichen Leistungen im Rahmen der Verwaltungsgebührensat- zung. Anlagen: 1. Änderungssatzung 2. Gebührenverzeichnis als Bestandteil der Satzung 3. Gebührenkalkulationen 4. Synopse 5. städtische Verrechnungsstundensätze Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefüg- te „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwal- tungsgebühren für öffentliche Leistungen“ einschl. des als Anlage 2 beigefügten Gebührenver- zeichnisses als Bestandteil dieser Satzung. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen Vorlage: 2014/0255 dazu: Änderungsantrag der Stadträte Lüppo Cramer und Erik Wohlfeil (KULT) vom 15. Dezember 2014 Vorlage: 2014/0829 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 zur Vorlage 2014/0255 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen“ ein- schließlich des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wie bereits im Hauptausschuss zur Sprache gebracht, sind wir mit den Kirchenaustrittsgebühren nicht zufrieden und schlagen vor, dass die Gebüh- ren freigemacht werden sollen. 1. Beim Kirchenaustritt handelt es sich um eine einfache Erklärung, die die oder der Betroffene gegenüber dem Standesamt macht. Weshalb eine Gebühr in Höhe von bis zu 71,50 € fällig wird, ist nicht nachvollziehbar. 2. Das Grundrecht der Religionsfreiheit ist hier direkt betroffen. Auch wenn eine Gebühr für den Kirchenaustritt mit dem Grundrecht vereinbar ist, so erscheint es - 2 - uns doch aus Gründen des öffentlichen Interesses billig und wünschenswert, da- rauf zu verzichten. 3. Es ist in den allermeisten Fällen so, dass die Menschen sich nicht bewusst für die- se Kirchenmitgliedschaft entschieden haben, sondern in jüngsten Jahren ihres Lebens von ihren Eltern quasi zum Mitglied gemacht wurden. Im umgekehrten Falle läuft es über das Pfarramt. Auch da ist keine Gebühr möglich. Aus Gründen der Gerechtigkeit finden wir es für besser, wenn beim Kirchenaustritt eben keine Gebühr fällig wird. (Beifall bei der KULT-Fraktion) Der Vorsitzende: Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann möchte ich erst über den Änderungsantrag abstimmen. Wir empfehlen Ablehnung. - 9 Stimmen für diesen Änderungsantrag, der Rest sind rote Karten gegen diesen Änderungsantrag. Dann haben wir jetzt 37 Ablehnungen, 9 sind dafür. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt kommen wir zur eigentlichen Vorlage. Da bitte ich um das Kartenzeichen. - Da gibt es 2 Ablehnungen, 1 Enthaltung, der Rest ist Zustimmung. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 26. Januar 2015