Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP - Diskussion zur Positionierung des Gemeinderates
| Vorlage: | 2014/0252 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.12.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
1/6 Anlage 1 Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) – Überblick über aktuelle Entwicklungen seit September 2014 25. Sept. 2014 Debatte zu TTIP und CETA im Deutschen Bundestag: Link zum Plenarprotokoll 18 der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18054.pdf 29. Sept. 2014 Anhörung der designierten EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström, im Handels-Ausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments: Bei der mündlichen Anhörung im EU-Parlament sprach sich die designierte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström (ALDE) klar für die umstrittenen Handelsabkommen CETA mit Kanada und TTIP mit den USA sowie - zu dem Zeitpunkt auch noch - für den Investorenschutz aus; Malmström führte aus, dass sie keinen Grund sehe, die Freihandelspolitik der EU generell auf den Prüfstand zu stellen; sie sprach sich zudem dagegen aus, die Mechanismen zur außergerichtlichen Streitschlichtung aus dem schon ausgehandelten Freihandelsabkommen mit Kanada zu streichen; allerdings werde sie dafür eintreten, dass die derzeit bei solchen außer- gerichtlichen Schiedsgerichten durchaus vorhandenen Missbrauchs- möglichkeiten ausgeschlossen würden; Malmström forderte mehr Transparenz bei den Verhandlungen; sie sprach sich für eine bessere Kommunikation mit den Abgeordneten, aber auch mit den nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft aus; Malmström schlug als Idee sog. Bürgerpanels vor. Link zur Anhörung im EU-Parlament: http://www.elections2014.eu/en/new-commission/hearing/ 20140917HEA64702 1. Okt. 2014 Gemeinsames Positionspapier der deutschen kommunalen Spitzenverbände und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen in ihrem am 1. Oktober 2014 vorgelegten Positionspapier grundsätzlich, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands für die Zukunft gesichert wird; In dem Positionspapier verdeutlichen die Verbände aber auch, dass die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie weitere Freihandelsabkommen erhebliche Risiken für die Daseinsvorsorge bringen könnten; 2/6 Sie fordern die auf europäischer und nationaler Ebene für die Verhandlungs- führung und die letztendliche Zustimmung zu Freihandelsabkommen politisch Verantwortlichen auf, folgende Punkte zu gewährleisten: 1. Kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge - Ausnahme von Marktzugangsverpflichtungen gewährleisten 2. Öffentliches Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht - Nicht über das europäische Vergabe- und Konzessionspaket hinausgehen 3. Investorenschutz - Zuständigkeit der nationalen Gerichtsbarkeit auch für Investoren aus Drittstaaten 4. Umwelt- und Verbraucherschutz - Keine Verpflichtung zum Abbau von Schutzstandards 5. Transparenz - Einbindung kommunaler Vertreter in Beratergruppen 6. TiSA - Kein Alleingang, der über GATS und WTO hinausgeht. Link zum gemeinsamen Positionspapier: http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/internet/ fachinformationen/2013/pp_ttip_20141001.pdf 2. Okt. 2014 Positionierung des europäischen Städtenetzwerks EUROCITIES: Als Reaktion auf das starke Interesse der EUROCITIES-Mitglieder an den TTIP-Verhandlungen und den Befürchtungen in Bezug auf negative Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge, veröffentlichte das EUROCITIES-Sekretariat am 2. Oktober 2014 ein Positionspapier; EUROCITIES begrüßt grundsätzlich das Handelsabkommen und stellt die potentiellen Vorteile von TTIP heraus (stärkerer Handel, größeres Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen, neue Möglichkeiten für KMU, Schaffung von globalen Standards im Industrie- und Dienstleistungs- sektor, Stärkung der transatlantischen Werte etc.); EUROCITIES spricht sich dafür aus, dass die in der EU gewachsenen hohen Standards im Verbraucher-, Umwelt-, Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz etc. gewahrt bleiben; EUROCITIES spricht sich dafür aus, dass die kommunale Organisations- freiheit bei der Daseinsvorsorge durch TTIP nicht eingeschränkt werden darf; EUROCITIES ist der Auffassung, dass die Aufnahme von Investorenschutz- Klauseln in TTIP nicht erforderlich ist, da die europäischen und US- amerikanischen Gerichte einen ausreichenden Rechtsschutz gewährleisten; EUROCITIES begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission zur Verbesserung der Transparenz des Verhandlungsprozesses, insbesondere durch öffentliche Konsultationen und einen verbesserten Dialog mit Interessensverbänden und der Zivilgesellschaft. Link zum Positionspapier: http://nws.eurocities.eu/MediaShell/media/EUROCITIES %20statement%20on%20TTIP_October%202014%20final.pdf 3/6 3. Okt. 2014 Abschluss der 7. Verhandlungsrunde über TTIP: Am 3. Oktober 2014 endete die 7. Verhandlungsrunde seit Beginn der Verhandlungen im Juli 2013; Themenschwerpunkte der 7. Verhandlungsrunde laut Abschlusserklärung: Regulierungsaspekte des künftigen Abkommens; Gegenstand waren dabei sowohl Querschnittsthemen (ordnungspolitische Kohärenz, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen) als auch einzelne Branchen, die in den vorausgegangenen Verhandlungsrunden festgelegt worden waren (wie etwa Pharma-, Automobil- und Chemieindustrie sowie Maschinen- und Anlagenbau); im Bereich der Dienstleistungen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentliche Dienstleistungen von den TTIP-Verhandlungen ausgeklammert bleiben sollen: Regierungen sollen insbesondere jederzeit frei bestimmen können, ob eine bestimmte Dienstleistung durch die öffentliche Hand erbracht werden soll; Link zur Abschluss-Erklärung und zur Abschlusspressekonferenz: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1173&serie=830&langId= de 9. Okt. 2014 Veröffentlichung des Verhandlungsmandats zu TTIP durch den Rat der Europäischen Union: Veröffentlichung des Verhandlungsmandats zu TTIP, den sog. "Leitlinien über die Verhandlungen zu der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika" vom 17. Juni 2013, durch den Rat der Europäischen Union; die vom Rat erlassenen Leitlinien dienen der EU-Kommission seit Juni 2013 als Verhandlungsgrundlage; der scheidende EU-Handelskommissar Karel de Gucht begrüßte diese Entscheidung: "... Mit dieser Entscheidung stellen wir einmal mehr unter Beweis, dass wir transparente Verhandlungen wollen. Jeder kann nun sehen, welche Ziele die EU mit diesem Abkommen verfolgt ..."; TTIP-Kritiker führen die Veröffentlichung des Mandats auf den zunehmenden Druck aus Politik, Zivilgesellschaft und von Interessengruppen zurück; das ursprünglich in einer niedrigen Geheimschutzstufe klassifizierte Dokumente war schon vor Monaten von grünen Europa-Abgeordneten der Öffentlichkeit zu zugänglich gemacht worden; der Inhalt war daher bereits bekannt, liegt nun aber offiziell vor; Link zur deutschen Übersetzung des Verhandlungsmandats: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11103-2013-DCL-1/de/pdf 4/6 9. Okt. 2014 Bundesregierung informiert Deutschen Bundestag über den aktuellen Stand und die Ergebnisse der TTIP-Verhandlungen: "Ausführliche Information" des Bundestags über den aktuellen Stand und die Ergebnisse der TTIP-Verhandlungsrunden durch die Bundesregierung; in ihrer Antwort (18/2687) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2405) heißt es, die Bundesregierung vertrete grundsätzlich in allen Verhandlungen über Freihandelsabkommen die Position, dass diese nicht zu einer Absenkung von Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits-, Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte führen dürfen; Link zur o.g. Kleinen Anfrage und der Antwort der Bundesregierung: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_10/-/333702 15. Okt. 2014 EU-Handelskommissar informiert Rat der Europäischen Union über den aktuellen TTIP-Verhandlungsstand: der scheidende EU-Handelskommissar Karel de Gucht informierte am 15. Oktober 2014 im Rahmen eines informellen Ratstreffens für Auswärtige Angelegenheiten über den aktuellen TTIP-Verhandlungsstand; de Gucht warb darum, das günstige Zeitfenster im Jahr 2015 – in den USA stehen die Kongresswahlen sowie der Beginn des Präsidentschafts- wahlkampfes an – für einen erfolgreichen Geschäftsabschluss zu nutzen. 22. Okt. 2014 Positionierung der Landeshauptstadt München zu TTIP, CETA und TiSA: Stadt München spricht sich grds. für mehr Transparenz in den Verhandlungen aus sowie dafür, dass die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung und die Freiheit der öffentlichen Daseinsvorsorge durch internationale Handelsabkommen nicht ausgehöhlt werden dürfen; die hohen europäischen Standards im Verbraucher-, Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutz dürften nicht unterlaufen werden; die Stadt München lehnt Schiedsgerichte in der aktuell vorgesehen Form ab; zudem dürften die auf nationaler und europäischer Ebene bestehenden Förderinstrumente im Kulturbereich nicht gefährdet werden. Für den umfangreichen Forderungskatalog: siehe Anlage 1. Nov. 2014 Einsetzung der neuen Europäischen Kommission unter Kommissions- präsident Jean Claude Juncker (EVP): Übergabe des Handels-Ressorts von Karel de Gucht (ALDE) auf Cecilia Malmström (ALDE); Verhandlungen und Abschluss des TTIP-Abkommens sind weiterhin Arbeitsschwerpunkte der Generaldirektion Handel; Link zu den Leitlinien der neuen EU-Kommission (u.a. auch zu TTIP): http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_de.pdf 5/6 3. Nov. 2014 Beschlussvorlage der Stadt Mannheim zu TTIP: Die Stadt Mannheim setzt sich dafür ein, dass: 1. künftig die europäischen Kommunen in der Expertengruppe zur Beratung der EU-Kommission bei den TTIP-Verhandlungen vertreten sind; 2. die Vertreter der europäischen Kommunen künftig die Möglichkeit erhalten, konsolidierte Vertragstexte, auf die sich die Verhandlungsführer geeinigt haben, zu prüfen und der EU-Kommission und dem EU-Parlament ihre Bewertung mitzuteilen; 3. sichergestellt wird, dass durch das Abkommen keine Regulierungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe eingeführt werden, die über die Regeln des europäischen Vergaberechts hinausgehen und insbesondere die europäischen Regelungen zu Inhouse-Vergaben und der interkommunalen Zusammenarbeit nicht angetastet werden; 4. dass die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, ebenso wie der gesamte Kulturbereich vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen wird und damit nicht nur die (wie vom Rat im Verhandlungsmandat beabsichtigt) gemäß Art. 1 Abs. 3 des GATS-Abkommens definierten Dienstleistungen nicht vom Abkommen erfasst werden; 5. dass auf spezielle Investitionsschutzregelungen und insbesondere die Einführung von Schiedsgerichten verzichtet wird, da dies zwischen Staaten mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und ausreichendem Rechtschutz nicht erforderlich ist. Stattdessen soll die Zuständigkeit der nationalen Gerichtsbarkeit auch für Investoren aus Drittstaaten sichergestellt werden. Keinesfalls darf der Investorenschutz dazu führen, dass Kommunen aufgrund von Beihilfen (Subventionen) zum Beispiel an Einrichtungen der Kultur, Bildung, ÖPNV, Gesundheitsvorsorge und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge, zur Zahlung von Schadensersatz an private Investoren verpflichtet werden. Link zur Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom 10.11.2014: https://www.mannheim.de/presse/stadt-mannheim-sieht-ttip- abkommen-kritisch 10. Nov. 2014 Antrittsbesuch von EU-Handelskommissarin Malmström bei Wirtschafts- minister Gabriel in Berlin - Gespräche u.a. zu TTIP und CETA: Für CETA forderte Gabriel von der EU-Kommission Nachbesserungen bei den umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren; von Seiten der EU-Kommission wurde bereits signalisiert, das in den nächsten Monaten an "Verbesserungen" und "Änderungen" diesbezüglich gearbeitet würde; mit ihrer Ankündigung reagierte Malmström auf Kritik aus mehreren Ländern, darunter auch Deutschland; allerdings werde es laut EU-Kommission nicht möglich sein, das Schiedsgerichtsverfahren vollständig aus CETA zu streichen; etwaige Auswirkungen auf TTIP bleiben abzuwarten; CETA gilt als Blaupause für das "große" Freihandelsabkommen TTIP. 6/6 10. Nov. 2014 Gemeinsames Positionspapier von BDA, BDI, DIHK und ZDH zu TTIP: Im Vorfeld des Treffens zwischen Malmström und Gabriel forderten die vier großen Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, an Investitionsschutzverträgen und Investor-Staats-Schiedsverfahren im geplanten Freihandelsabkommen TTIP festzuhalten; diese seien "seit Jahrzehnten bewährte Instrumente für deutsche Unternehmen, um ihre Investitionen im Ausland abzusichern". Link zum gemeinsamen Positionspapier: http://www.dihk.de/presse/meldungen/2014-11-10-pm-verbaende-ttip 10. Nov. 2014 Europäische Bürgerinitiative reicht EuGH-Klage ein: Die Kritik an TTIP und CETA bleibt in mehreren EU-Ländern groß: So reichten am 10. November 2014 über 290 Bürgerorganisationen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein; Gegenstand ist die Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Stop TTIP gegen die Handelsabkommen mit den USA und Kanada, TTIP und CETA". Die Bürgerinitiative fordert die EU-Kommission auf, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.
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Oktober 2014 Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen begleiten konstruktiv die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und weite- re Freihandelsabkommen. Sie unterstützen das mit den Abkommen verfolgte Ziel, durch den Abbau von Handelshemmnissen und die Verbesserung der Investitionsbedingungen die Schaffung von Ar- beitsplätzen zu befördern. Freihandelslabkommen bergen jedoch auch erhebliche Risiken für Dienst- leistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser, für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistun- gen durch Freihandelsabkommen müssen ausgeschlossen werden. Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Unternehmen fordern die auf europäischer und nationaler Ebene für die Verhand- lungsführung und die letztendliche Zustimmung zu Freihandelsabkommen politisch Verantwortlichen deshalb auf, die folgenden Punkte zu gewährleisten: 1. Kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge – Ausnahme von Marktzu- gangsverpflichtungen gewährleisten! Kommunale Selbstverwaltung heißt auch Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Da- seinsvorsorge. Die Kommunen verantworten die Leistungen der Daseinsvorsorge für Ihre Bürgerinnen und Bürger. In ihrem Interesse wird vor Ort die jeweils beste Organisationsform gewählt. Das europä- ische Recht akzeptiert grundsätzlich den weiten Handlungsspielraum der Kommunen bei der Organi- sation der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Marktzugangsverpflichtungen im Rahmen von Freihandelsabkommen, wie sie beispielsweise im TTIP vorgesehen werden sollen, sind jedoch geeignet, diese kommunale Organisationsfreiheit auszuhöhlen: Sollten typische kommu- nale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personen- nahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unter- worfen werden, würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von Kommunal- vertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt. Auch bei bisher politisch bewusst nicht liberalisierten Bereichen der Daseinsvorsorge könnte die in Deutschland vielfach übliche Eigenerbringung durch kommunale Unternehmen und Einrichtungen oder auch die Regelung eines notwendigen Anschluss- und Benutzungserfordernisses unmöglich gemacht werden. Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU, dass die kommunale Daseinsvorsorge von den Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausge- nommen wird. Der beste Weg dazu ist der sogenannte Positivlisten-Ansatz. Danach würden Dienst- leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge nur dann von Liberalisierungsvorschriften eines Han- delsabkommens betroffen sein, wenn die entsprechenden Dienstleistungen bzw. Sektoren explizit in dem Abkommen genannt würden. Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU, dass insbesondere die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in einer Positivliste nicht er- wähnt werden dürfen. Sollte für das Prinzip des Marktzugangs im TTIP jedoch der Negativlistenansatz gewählt werden, wie bereits im Rahmen des zwischen der EU und Kanada ausgehandelten Abkommens CETA (Compre- hensive Economic and Trade Agreement) geschehen, ist dort und in allen so verfahrenden Abkom- men sicherzustellen, dass die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge ausdrücklich von der Anwendung dieses Prinzips ausgenommen werden. In diesem Fall muss auch die Anwendung von Stillstands- und Ratchetklauseln, mit denen bestehende Liberalisierungsniveaus nicht mehr verändert werden könnten und das jeweils höchste Liberalisierungsniveau zum Standard erklärt wird, zwingend ausgeschlossen werden. Dazu wäre nach gegenwärtigem Stand des TTIP die Aufnahme der nicht- liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in den Annex II zum Dienstleistungskapitel notwendig. 2. Öffentliches Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht – Nicht über das europäische Vergabe- und Konzessionspaket hinausgehen! Die im vergangenen Jahr abgeschlossene Reform des europäischen Vergaberechts berücksichtigt an vielen Stellen die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge. Der darin zum Ausdruck gekommene politische Wille muss auch Leitschnur für die Verhandlungen von Handelsab- kommen sein. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern daher, dass Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht in Handelsabkommen mit Auswirkungen auf die kommunale Organisationsfreiheit nicht hinter dem reformierten europäischen Vergaberecht zu- rückbleiben dürfen. Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU, dass die Erleichte- rungen für Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Bereichsausnah- men für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkom- mens auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden dürfen. 3. Investorenschutz – Zuständigkeit der nationalen Gerichtsbarkeit auch für Investoren aus Drittstaaten! Regeln zum Investitionsschutz sind in Abkommen unter Staaten mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und ausreichendem Rechtsschutz vor nationalen Gerichten nicht notwendig. Jedenfalls darf durch solche speziellen Regelungen Investoren nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, ihnen un- liebsame, aber demokratisch legitimierte und rechtsstaatlich zustande gekommene politische und ad- ministrative Maßnahmen (z.B. Regulierung von Fracking zum Schutz der Trinkwasserressourcen) vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen. Zwar können solche Schiedsgerichte lediglich Scha- densersatz verhängen und keine Rücknahme von Maßnahme anordnen, doch alleine die Möglichkeit einer ausufernden Schadensersatzforderung soll und kann Entscheidungen der öffentlichen Hand be- reits im Vorfeld beeinflussen. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern, im TTIP und den übrigen derzeit in der Verhandlung befindlichen Abkommen auf spezielle Investitionsschutzrege- lungen zu verzichten. 4. Umwelt- und Verbraucherschutz - Keine Verpflichtung zum Abbau von Schutzstan- dards! Unterschiedliche Standards und Regulierungsansätze in der Umwelt- oder Verbraucherschutzpolitik können als nicht-tarifäre Handelshemmnisse angesehen werden. Ziel dieser Maßnahmen ist in aller Regel jedoch kein Protektionismus, sondern die Umsetzung eines gesellschaftlichen Konsenses über Verbraucher- oder umweltpolitische Fragen. Umfasst sind z.B. die Zulassung bestimmter Pflanzen- schutzmittel oder auch die Erzeugungsprozesse von Lebensmitteln. Die Anstrengungen zum Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse und zur Schaffung regulatorischer Kohärenz dürfen daher nicht da- zu führen, dass der Handlungsspielraum der EU oder der Mitgliedstaaten, z.B. in ihrer Umweltpolitik bestimmte als notwendig erachtete erhöhte Standards oder von Vertragspartnern abweichende Regu- lierungsansätze beizubehalten oder neu einzuführen, eingeschränkt wird. Die kommunalen Spitzen- verbände und der VKU fordern daher, dass bei unterschiedlichen Schutzniveaus die in der EU einheit- lich oder national geltenden Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden dürfen; dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbrau- cherschutz. 5. Transparenz – Einbindung kommunaler Vertreter in Beratergruppen Die Verhandlungsführung über so komplexe Fragestellungen, wie sie mit einem Freihandelsabkom- men verbunden sind, erfordert Vertraulichkeit. Gleichwohl besteht aufgrund der umfassenden Auswir- kungen eines solchen Abkommens schon bei diesen Verhandlungen auch ein berechtigtes Interesse an Transparenz; die kommunalen Spitzenverbände und der VKU teilen dieses Interesse. Ein guter Weg, beiden Interessen Genüge zu tun, ist u.a. die frühzeitige Einbindung relevanter Gruppen. Das Abkommen sollte nicht nur der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates bedür- fen, sondern auch der Zustimmung der Parlamente der 28 EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland sollten nicht nur der Bundestag und der Bundesrat dem Freihandelsabkommen zustimmen müssen, sondern es sollten auch die Kommunen an der Entscheidungsfindung beteiligt und über den jeweiligen Ver- handlungsstand informiert werden, damit die Interessen aller staatlichen Ebenen gewahrt bleiben. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen daher ausdrücklich die Einberufung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für TTIP unter Beteiligung der Kommu- nen. Sie fordern darüber hinaus eine Beteiligung der kommunalen Ebene und der öffentlichen Dienst- leistungen in die bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen. 6.TiSA - Kein Alleingang, der über die GATS und WTO hinausgeht! Derzeit wird zudem von den USA, der EU und 20 weiteren Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) das „Trade in Services Agreement“ (TiSA) verhandelt. Ziel dieser Verhandlungen ist der Abbau von Handelshemmnissen im öffentlichen Dienstleistungssektor, um neue Marktchancen zu eröffnen. Diese Verhandlungen werden sehr vertraulich geführt. Auch für dieses Abkommen fordern die kom- munalen Spitzenverbände und der VKU, dass die öffentliche Daseinsvorsorge und damit der öffentli- che Dienstleistungssektor nicht betroffen sein dürfen. Die entsprechenden Standards dürfen nicht über das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services – GATS) hinausgehen. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legiti- mierte Verantwortung vor Ort dürfen keinesfalls im Zuge von partiellen wirtschaftlichen Interessen zum Nachteil der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden. Die Organisationsfreiheit der Kommunen als einer der Kernbereiche des kommunalen Selbstverwaltungsrechts muss sichergestellt und Rekommunalisierungen nach den Gegebenheiten vor Ort und auf Basis des lokalen Wählerwil- lens uneingeschränkt möglich bleiben. Wir fordern für das TiSA-Abkommen ebenfalls eine breitere Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit, die Verfolgung eines Positivlistenansatzes sowie die Wah- rung des geltenden Vergaberechts.
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In summer 2013, the European Union (EU) and the United States (US) met for the first round of negotiations on a Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). The signature of the treaty is planned for early 2015. In reaction to the strong public interest in the TTIP negotiations, the European Commission invited all stakeholders to respond to a public consultation on modalities for investment protection and ISDS in TTIP. This includes consideration of improving the transparency of the ISDS system. 1 The TTIP will serve as a model for future EU trade agreements with other third parties. The current discussions on the TTIP, and the themes raised in the Commission consultation, relate very much to issues of public services, procurement, state aid and investment protection. These clearly represent areas of local interest, as TTIP provisions impacting on these issues will affect local governments on both sides of the Atlantic. As the network of Europe’s major cities, we welcome the Commission’s approach to improving transparency and to opening up discussion to public consultation. This statement is a contribution to that debate and with it an open offer to provide further expert advice on issues of local relevance. The comments made in this paper are also relevant for other multi-lateral agreements, in particular current negotiations regarding the ‘Trade in Services Agreement’ (TiSA). Potential benefits of the TTIP As cities we see that TTIP has potential benefits although the extent and magnitude of such gains are contested. These possible benefits include: • increased foreign trade and economic growth • enhanced competitiveness in a changing world market place • strengthened innovation potential • creation of new jobs • - new opportunities for small and large companies • global standards in industry and services • strengthened transatlantic values –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 1 Consultation notice: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/march/tradoc_152279.pdf EUROCITIES statement on the Transatlantic Trade and Investment Partnership October 2014 | www.eurocities.eu | EUROCITIES statement on TTIP 2 We expect the content of the final agreement will support the achievement of these targets. Maintaining European standards It is important that the TTIP does not lead to a weakening of the standards that are already established in the EU. We place a high value on the quality of our public services and it is essential that the TTIP ensures that we can protect our social, public health, consumer safety and environment standards. In particular, we would draw attention to the need to maintain existing EU and member state standards on: • public services and local self-administration • procurement laws • social and labour protection • the environment • consumer and data protection rights • health protection • culture and education • food and product safety Provision of quality public services The freedom of local governments to provide, organise and finance local public services must not be restricted through the TTIP. We see a risk of loss of freedom to make regulatory changes deemed necessary in case they affect international commitments. The provisions related to public procurement or state aid should remain within the framework of what already applies to the EU internal market. The possibility to include environmental, social and fair trade criteria in public tenders should be maintained. In the context of public services, we expect that the final agreement will be in line with the European Council mandate for the TTIP negotiations and will preserve the high quality of the EU's public utilities, in accordance with the Treaty on the Functioning of the European Union and in particular Protocol No 26 on Services of General Interest. We have specific concerns with regard to state aid for culture or reduced VAT rates. Although audio-visual services have been excluded from the negotiating mandate, it remains unclear how other public cultural services will be affected. In the light of Article 4 (2) of the Treaty of the European Union, we strongly recommend a ‘positive list’ approach, as applied in the General Agreement on Trade in Services (GATS) negotiations. This allows each EU country to specify the kinds of services it will October 2014 | www.eurocities.eu | EUROCITIES statement on TTIP 3 open up to foreign suppliers which means that only public services that are specifically listed in the attachments are covered by the agreement. The Investor-state-dispute-settlement (ISDS) In principle we consider that there is no need to include ISDS clauses in the TTIP because national courts in Europe and the US guarantee a sufficiently high standard of legal protection. This is all the more the case because we are concerned about the ISDS and its potential to impact on governmental processes. If companies gain the right to sue governments over alleged loss of profits, ie. damages caused by legislative changes, this could have consequences on national regulatory processes, the full implications of which are difficult to predict. In our view it would be undesirable for national, regional and local decision-making on issues of legitimate public concern to be influenced disproportionately by consideration of the risks of potential future dispute settlements with investors. We appreciate the intention of the European Commission to review and improve current ISDS rules and procedures (as conveyed in the public consultation on investment protection and investor-to-state dispute settlement in the TTIP). However this should be confined to a general context since ISDS regulations are not required as far as TTIP is concerned. On this issue we generally think that member states courts should prevail over specific ISDS tribunals. Strengthening the process We welcome the decision by the European Commission to improve transparency, in particular through public consultations and, civil society and stakeholders’ dialogue. A lively public dialogue would ensure the institutions approving the final deal (European Parliament, the Council and members states parliaments) will have access to a range of useful input. For this reason we would find regular update information extremely valuable and suggest that public consultations are extended to other areas of the TTIP, not only ISDS. We expect that the TTIP will be a comprehensive and ambitious agreement and as such it has to be ratified by the EU member states' parliaments after it has been approved by the European Parliament and the Council. The procedure to amend the sectoral annexes should not be different. Our national parliaments should be involved in the ratification process. We would therefore not be in favour of a simplified mechanism (fast-track ratification to amend the sectoral annexes of the TTIP). We hope that the final TTIP agreement will take into account the concerns raised above.
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Stellungnahme der Landeshauptstadt München zu den TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) Verhandlungen, sowie zu den Abkommen CETA und TISA Forderungskatalog (beschlossen in der Vollversammlung des Münchner Stadtrats am 22.10.2014) Landeshauptstadt München Anforderungen an Freihandelsgespräche zwischen der EU und den USA unter der Berücksichtigung kommunaler Interessen Derzeit verhandelt die EU mit den USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen. Der Zugang zu den Märkten für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Aufträge auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen ist wesentlicher Bestandteil der Verhandlungen. Daher ist festzustellen, dass die lokalen Gebietskörperschaften auf beiden Seiten des Atlantiks unmittelbar von den Auswirkungen eines Abkommens betroffen sein werden. Die Landeshauptstadt München 1.nimmt die Sorgen in der Bevölkerung gegenüber dem Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU und anderen ähnlichen Abkommen ernst. Über weitreichende Errungen- schaften unserer Gesellschaft wie die öffentliche Daseinsvorsorge, Umwelt- und Verbraucher- standards, Arbeitnehmerrechte oder Sozialstandards wird direkt oder indirekt verhandelt. Durch die fehlende Transparenz ist für die Menschen nicht nachvollziehbar, wie der aktuelle Sachstand der Verhandlungen tatsächlich ist. Deshalb muss sich die Stadt kritisch mit dem Abkommen und anderen auseinandersetzen. Um verlorengegangenes Vertrauen wieder zu erlangen, wäre ein Neustart der Verhandlungen sinnvoll. Grundsätzlich müssen auf jeden Fall folgende Forderungen, wie in den Punkten 2 bis 13 beschrieben, in den Verhandlungen berücksichtigt werden. 2.erkennt den Ansatz eines Handels- und Investitionsabkommens mit den USA an, das die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze unterstützen kann, Unternehmen, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), in der EU neue Möglichkeiten für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen in den USA eröffnet, und die Möglichkeiten für EU-Investitionen in den USA verbessert. 3.fordert, dass der lokalen und regionalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 4 des EUV im Rahmen eines Freihandelsabkommens Rechnung getragen wird. Die im europäischen Primär- und Sekundärrecht bezüglich der Dienstleistungen von öffentlichem Interesse geltenden Werte und Standards müssen dauerhaft gewahrt und im Sinne des Protokolls Nr. 26 AEUV weiter entwickelt werden. 4.fordert, den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Abkommen auszuklammern. Das in der EU geltende Subsidiaritätsprinzip, wonach Kommunen ihre Daseinsvorsorge weitgehend selbst gestalten, muss beibehalten werden. Der Münchner Stadtrat spricht sich für eine Positivliste aus, da es mittels einer Negativliste nicht möglich sein wird, das hohe Niveau der Daseinsvorsorge zu erhalten. 5.steht der angekündigten Erweiterung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungs- wesen kritisch gegenüber und lehnt die Erweiterung ab. Die Gefahr, dass eine mögliche Koppelung von Ausschreibungen an soziale und ökologische Kriterien erschwert oder gar verhindert wird, ist zu groß. Dies gilt auch für die Gefahr, dass das Abkommen zu einer weiteren Liberalisierung oder Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen führt, die eine Erfüllung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch Kommunen in Frage stellen. 6.erkennt an, dass das geplante Abkommen neue Chancen bei der zukünftigen Gestaltung von Freihandelsabkommen weltweit eröffnet, sieht aber auch kritisch, dass über bilaterale Abkommen der multilaterale Ansatz immer mehr in die Defensive gerät und die Verhandlungs- position und die Chancen im Welthandel von Entwicklungsländern geschwächt werden. Daher ist es besonders erforderlich, die jeweils erreichten Maßstäbe für nachhaltiges Wirtschaften und für den Arbeitnehmerschutz festzuschreiben und nicht durch das TTIP aufzuweichen. 7.fordert, dass die hohen EU-Standards für die Sicherheit und die Gesundheit der Verbraucher keinesfalls herabgesetzt werden. Jede Seite muss das Recht behalten, Umwelt-, Sicherheits-, Verbraucher-, Datenschutz-, Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten so zu regeln, wie sie es für angebracht hält. 8.sieht es als unerlässlich an, dass die lokalen Gebietskörperschaften weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Politik im kulturellen Bereich zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die bestehenden Förderinstrumente auf europäischer und nationaler Ebene für den Kultur- und Mediensektor dürfen durch das Freihandelsabkommen nicht angetastet werden. 9.begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die bisherige Informationspolitik zu lockern und sogenannte Interessenträger regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen zu informieren. Hierbei ist nicht nur die Zivilgesellschaft einzubinden, sondern im Sinne eines Multi-Level-Governance Ansatzes auch die lokalen Gebietskörperschaften. Auch wenn die ersten Schritte in Richtung Transparenz richtig sind, so ist doch noch viel mehr Information, Transparenz und Beteiligung möglich. Dies werden wir ein-fordern. Wir bedauern, dass die Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu TTIP nicht zu-gelassen wurde. 10.sieht die Notwendigkeit eine Balance zwischen der für die Verhandlungsparteien erforderlichen Vertraulichkeit der Verhandlungen und der übergreifenden Notwendigkeit von größerer Transparenz zu finden. Es gilt sicherzustellen, dass die Verhandlungen von einem breit angelegten Konsultations- und Beratungsprozess während und nach Abschluss der Verhandlungen begleitet werden. Zudem ist sicher zu stellen, dass alle nationalen Parlamente über das Abkommen abstimmen werden. 11.vertritt grundsätzlich den Standpunkt, dass das Investitionsschutzabkommen in einem Abkommen zwischen der EU und den USA nicht erforderlich ist, da bereits hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewährleistet ist. Es muss ausgeschlossen sein, dass das Regulierungsrecht des Staats beeinträchtigt wird. Der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf staatlicher Ebene muss bei Investitionsstreitigkeiten unbedingt Vorrang gegeben werden. Dies ermöglicht eine transparente Gestaltung des Verfahrens und bietet zugleich eine bessere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. 12.begrüßt den erfolgten Ansatz der öffentlichen Konsultation im Rahmen der Investitionschutzklausel, sieht jedoch auch die Notwendigkeit, diese Methode in anderen Verhandlungsfeldern anzuwenden, um der kommunalen Ebene die Einbringung der Interessen zu ermöglichen. 13.fordert, dass bei TISA die sogenannte Ratchet-Clause oder Stillstands-Klausel kein Vertragsbestandteil werden darf, da damit der bis dato erreichte Stand von Liberalisierung von Dienstleistungen auch im kommunalen Bereich zementiert und damit jede Entwicklung von einer marktorientierten zu einer staatlich organisierten Erbringung verhindert sowie alle zukünftigen Maßnahmen zur Liberalisierung von Dienstleistungen unumkehrbar gemacht würde. Oktober 2014
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 2. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.12.2014 2014/0252 1 öffentlich Dez. 1 Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP - Diskussion und Positionierung des Ge- meinderats Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.05.2014 37 Kenntnisnahme Gemeinderat 23.09.2014 21 Kennntnisn. von Stellungnahme der Verw. u. Verweisung an HA Hauptausschuss 09.12.2014 1 Kenntnisnahme Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage sowie die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Personal- u. Sach- kosten (Betrag noch nicht bezifferbar) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat sich in 2014 intensiv mit dem Transatlantischen Freihandelsabkom- men beschäftigt - zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 23. September 2014. Das Bürger- meisteramt verweist auf die ausführlichen Stellungnahmen (Vorlagen Nr. 2014/0524, 2014/0049 und 2014/0152) zum Thema. Aufgrund der erhebliche Dynamik der Diskussion seit Ende September werden die seither zu verzeichnenden wesentlichen kommunalen, na- tionalen und europäischen Entwicklungen in Anlage 1 chronologisch und stichpunktartig dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung wesentliche Dokumente und Veröffentlichungen Gemeinsames Positionspapier von deutschen kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), 1. Oktober 2014, Positionierung des europäischen Städtenetzwerks EUROCITIES zu TTIP, 02.10.2014, Stellungnahme der LHS München zu den TTIP-Verhandlungen sowie zu den Abkommen CETA und TISA - Forderungskatalog vom 22. Oktober 2014, Artikel "Handelspartner USA", iw-dienst, Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Ausgabe 38, 18.09.2014" sind dieser Vorlage darüber hinaus als Anlagen 2 bis 5 beigefügt. Über den aktuellen Stand und die Hintergründe zu TTIP sowie die Positionierung der kom- munalen Spitzenverbände wird Herr Dr. Klaus M. Nutzenberger, Direktor des Europabüros des Deutschen Städte- und Gemeindebund in Brüssel, berichten. Von Seiten der Gemeinde- ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen wurde ein weiterer Referent vorgeschlagen. Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Bürgermeisteramt zunächst auf eine Einladung verzichtet. Sollte weiterer Gesprächsbedarf zur Thematik bestehen, kann bzgl. einer Diskussion mit einem breiten Re- ferentenspektrum entschieden werden. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage sowie die Ausführungen zur Kenntnis. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. November 2014
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 2. Sitzung Hauptausschuss Termin: 9. Dezember 2014, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP - Diskus- sion zur Positionierung des Gemeinderates Vorlage: 2014/0252 dazu: Karlsruher Resolution zu TTIP, CETA und TISA Änderungsantrag der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 8. Dezember 2014 Vorlage: 2014/0810 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage sowie die Ausführungen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Antrag GRÜNE: Bei 6 Ja-Stimmen, ansonsten Ablehnung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und verweist auf die rechtzeitig zugegangene Einladung zur Sitzung. Er ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Kein Thema beschäftige im Moment die Kommunalparlamente so sehr wie das Thema TTIP. Man habe im Gemeinderat zum einen besprochen, sich eventuell in einer Resolution als Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zu diesem Thema zu äußern, zum anderen, sich im Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen. Man sei sich einig gewesen, einen Experten einzuladen, welcher über seine Kenntnisse der Diskussion in Brüssel berichte, der aber auch Auskunft geben könne, inwieweit sich schon Bestrebungen und Diskussionsstränge der Kommunen in Brüssel und auf anderen Ebenen wiederfänden. Man könne zwar eine Resolution verabschieden, wichtig sei aber, dass man innerhalb der kommunalen Vertretungen Druck mache und die Meinung des Gemeinderates einbringe. - 2 - Es werde nicht mit den Städten verhandelt, sondern mit den Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen. Er begrüßt Herrn Dr. Nutzenberger, Leiter des Brüsseler Büros des Städte- und Gemeinde- bundes, welcher anhand einer Powerpoint-Präsentation das Transatlantische Freihandels- abkommen TTIP vorstellt. In der sich anschließenden Diskussion merkt Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke) an, an- hand der Ausführungen von Herrn Dr. Nutzenberger zeige sich, dass innerhalb der Diskus- sionen weder die Städte noch die Gewerkschaften oder verschiedene gesellschaftliche Gruppierungen berücksichtigt würden. Dies widerspreche seinem Verständnis von demo- kratischer Meinungsbildung und sei ein Kernpunkt der Kritik. Er wolle es anhand eines Beispiels verdeutlichen: Wenn in einem Nachbarland ein Konzern keine Mindestlöhne zahle, daher billiger produzieren könne und dann im Wettbewerb sa- ge, er müsse den Auftrag bekommen, dann werde die Klage kommen. Am Ende sei man dann im Tarifstreit nicht wettbewerbsfähig. Man werde dann gezwungen, schlechte Be- dingungen zu machen. Prinzipiell sei er dafür, dass es Abkommen gebe, wie man weltweit miteinander wirtschaf- te. Es könne aber nicht sein, dass man von stärkeren Staaten, wie den USA, Dinge aufge- drückt bekäme, die letztlich zum Nachteil vieler Staaten, Unternehmen, Kommunen führ- ten. Die Geheimhaltung der Beratungen bestätige, dass gewisse Interessen verfolgt wür- den. Es sei wichtig, dass man als Gemeinderat eine eigene Haltung einnehme und sich positio- niere. Stadtrat Høyem (FDP) erklärt, dies sei kein Karlsruher Thema, sondern ein bundespoliti- sches. Er bedankt sich für den Vortrag. Er freue sich über die Möglichkeit der Schaffung vieler neuer Arbeitsplätze. Der Vorsitzende stellt fest, Herr Dr. Nutzenberger habe von europäischem Primärrecht gesprochen, welches durch solche Handelsabkommen nicht geändert werden könne, und von Sekundärrecht, über welches man hinausgehen könne. Er bittet um ein Beispiel, was darunter zu verstehen sei. Herr Dr. Nutzenberger antwortet, europäisches Primärrecht seien die Menschenrechte. Europäisches Sekundärrecht seien die Regeln für das öffentliche Auftragswesen. Wenn die Regeln des öffentlichen Auftragswesens bei TTIP so wären, dass sie das Auftragswesen änderten, dann gelte TTIP. Aber das werde nicht die Regel sein, denn das öffentliche Auf- tragswesen sei weitgehend liberalisiert. Es könne aber möglich sein, dass verschiedene Sekundärrechte, z. B. Umweltstandards, geändert werden können. Die Wahrscheinlichkeit sei aber relativ gering. Bezüglich der Diskussion und Offenheit stellt er fest, dass man an die Europäische Kommis- sion herangetreten sei und auch das Europäische Parlament informiert habe. Man habe beim Europäischen Parlament die Situation gehabt, dass nur eine kleine ausgewählte - 3 - Gruppe von Parlamentariern über den Stand der Dinge informiert gewesen sei. Das solle sich in den nächsten Monaten ändern. Wenn alle informiert seien, gehe es automatisch nach außen in die Gesellschaft. Es sei aber richtig, dass man Aussagen nicht nachprüfen könne, da man keinen Text habe. Es sei auch richtig, dass die Offenheit der Verhandlungen nicht gewährleistet sei. Fortschritte seien aber erreicht worden. Bezüglich des Beispiels Mindestlohn bekennt er, man könne nicht eingreifen, wie in Ameri- ka produziert oder gehandelt werde. Wenn jedoch amerikanische Unternehmen in Europa ein Tochterunternehmen gründeten, könnten sie sagen, sie produzierten in Europa und hätten dann das Recht, sich auf dem Markt in Deutschland zu betätigen. Die offensiven Interessen der deutschen Wirtschaft lägen ganz stark auf der Erfüllung von TTIP. Auch wenn sich die kommunale Seite völlig dagegen stellen würde, würde sie es poli- tisch nicht schaffen. Faustformel für die kommunale Seite müsse sein: Wenn man die Da- seinsvorsorge garantiere, sei man auch für TTIP. Stadtrat Marvi (SPD) meint, alle Meinungen des Gemeinderates müssen zum einen die Risiken widerspiegeln, die man für die kommunale Daseinsvorsorge und soziale und ökolo- gische Standards sehe. Zum anderen müsse man die Chancen sehen, die es für Beschäfti- gung, Wachstum, Innovation für kleinere und mittlere Unternehmen gebe. Seine Fraktion fühle sich ausreichend über die kommunalen Spitzenverbände in Form des Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, aber auch in Form der Position und Resolution vertreten. Man dürfe nicht zulassen, dass jede Kommune oder Großstadt eigene abwei- chende Positionen beziehe. Daher halte seine Fraktion eine Resolution des Karlsruher Ge- meinderats für verzichtbar. Eher plädiere man dafür, sich dem Positionspapier der Kommu- nalen Spitzenverbände anzuschließen. Stadträtin Lisbach (GRÜNE) sieht das Transatlantische Freihandelsabkommen kritischer als ihr Vorredner. Die Risiken überwiegten deutlich. Den Privatisierungsdruck sehe man sehr kritisch; auch die politische Einflussnahme auf die kommunale Daseinsfürsorge in den Bereichen Gesundheitswesen, Müllbeseitigung Bildung, ÖPNV wolle man behalten. Bei den Handelsabkommen gehe es darum, heute gültige Gesetze, Standards, die aus gu- tem Grund geschaffen worden seien, abzubauen. Das sehe ihre Fraktion sehr kritisch. Da- her habe man im September einen Antrag gestellt. Damals sei der Vorschlag einer eigenen Karlsruher Resolution zu diesem Thema gemacht worden. Das sei wichtig, weshalb man heute noch einmal einen Änderungsantrag gestellt habe, welcher sich an den Äußerungen des Städtetags orientiere. Dieser habe sich im Oktober deutlich kritischer positioniert. Trotzdem halte sie es für wichtig, dass man von Karlsruhe ausgehend etwas mache. Dies sei ein wichtiges Signal für die Bevölkerung und die Diskussion, die noch stattfinden müsse. Die Verwaltung könne einen eigenen Resolutionstext vorschlagen, welchen man im Aus- schuss noch diskutieren könne. Dieser könne durchaus noch kritischer sein. Ihre Fraktion habe sich jetzt auf die Punkte der Vorlage konzentriert, weil man auf breite Zustimmung hoffe. Ihrer Fraktion gehe es darum, die kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge zu erhalten und dass der Anwendungsbereich über eine Positivliste definiert werde, so dass - 4 - alles ausgeschlossen sei, was die kommunale Daseinsvorsorge betreffe und nur Ausnah- men für die Handelsabkommen definiert würden. Wichtig sei der Vorrang der nationalen Gerichtsbarkeit, auch für Investoren aus Drittstaaten. Wichtig sei auch, Umwelt- und Sozi- alstandards beizubehalten. Man wolle noch mehr Transparenz schaffen. Es sei wichtig, eine kommunale Vertretung in die Expertengruppen der EU-Kommission mit einzubeziehen. Auch die Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit in allen Verhandlungsphasen müsse gewährleistet sein. Ihrer Fraktion sei wichtig, dass diese Punkte in den Resolutionstext mit aufgenommen wür- den. Man wolle, dass Karlsruhe sich beteilige und ein klares Signal nach außen an die Be- völkerung, aber auch die Bundesregierung sende, sich klar und eindeutig zu positionieren. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU) kann sich seiner Vorrednerin nicht anschließen. Seine Frakti- on fühle sich ausreichend informiert. Den Unterlagen sei das gemeinsame Positionspapier von Städtetag, Landkreistag usw. zum internationalen Handelsabkommen beigefügt. In diesem werde darauf hingewiesen, welche Bedeutung dieses Abkommen für Baden- Württemberg aufgrund der hohen Exporte Baden-Württembergs in die USA haben werde. Stadtrat Wohlfeil (KULT) verweist auf NAFTA - North American Free Trade Agreement. Hierbei könne man sehen, dass die positiven Effekte, die Herr Høyem ausgeführt habe und die sich viele erhofften, meist weit hinter den Erwartungen zurückblieben. Seine Fraktion sehe es nicht als Schwächung anderer kommunaler Vertretungen, wenn man eine Resolution mache. Es sei legitim, über das hinauszugehen, was manche Verbän- de vertreten. Trotzdem beinhalte die Resolution auch die Punkte, die von diesen Verbän- den vertreten würden. Über die Freihandelsabkommen könne aber auch der Markt gestärkt, um unternehmens- freundlichere, wettbewerbsfreundlichere Bedingungen zu schaffen. Auch aus juristischer Sicht sei es ein Rückschritt, wenn man nicht mehr auf die nationale Gerichtsbarkeit ver- traue. Wenn man davon ausgehe, ein Rechtsstaat zu sein, solle man eventuelle Streitigkei- ten vor den eigenen Gerichten verhandeln lassen. Stadtrat Bernhard (AfD) führt aus, seine Gruppierung sei grundsätzlich für Freihandels- abkommen und insbesondere auch für die Verhandlungen mit den USA und Kanada. Grundsatz bei solchen Verhandlungen müsse aber Transparenz sein. Auch müssen die Be- troffenen über ihre Repräsentanten ausreichend beteiligt werden. Diese Beteiligung sehe er aufgrund der geheimen Verhandlungen hinter verschlossen Türen, ohne die Betroffenen zu beteiligen, nicht. Daher fordere seine Gruppierung die Stadt Karlsruhe auf, sich dem Beschluss des Haupt- ausschusses des Deutschen Städtetags vom 12. Februar 2014 anzuschließen, in welchem gefordert werde, die kommunale Daseinsvorsorge, die nicht liberalisierten Bereiche öffent- liche Wasserversorgung usw., soziale Dienstleistungen davon auszunehmen. Man müsse als Stadt Karlsruhe Stellung beziehen, dass dies nicht geschehe. Der Deutsche Städtetag stelle fest, dass die Rechte der gewählten Parlamentarier auf euro- päischer, nationaler, Länder- und kommunaler Ebene nicht wirklich berücksichtigt würden. Viele Städte hätten solche oder ähnliche Resolutionen verabschiedet. Es sei wichtig, dass - 5 - nicht nur ein Spitzenverband Stellung beziehe, sondern auch die einzelnen Kommunen klar machten, dass Handlungs- und Nachbesserungsbedarf bestehe. Die Investitionsschutzregelung halte er für überflüssig. Es gebe in Europa und Amerika für Unternehmen ausreichend internationale gerichtliche Möglichkeiten, Rechtsschutz zu er- langen. Es sei auch klar, dass europäische Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards nicht be- schränkt oder eingefroren werden dürfen. Man habe gehört, dass das Abkommen über dem Sekundärrecht stehe. Damit wäre eine demokratische Weiterentwicklung nur schwer möglich. Deshalb unterstütze seine Gruppierung den Antrag. Er enthalte nur Dinge, denen eigent- lich jeder zustimmen müsse. Niemand könne dagegen sein, dass die Daseinsvorsorge bei den Kommunen nicht sichergestellt werde, dass die Beibehaltung nationaler Umwelt-, So- zial- und Verbraucherstandards nicht gewährleistet werde. Aus seiner Sicht verstehe es sich von selbst, dieser Resolution zuzustimmen und damit als Stadt ein Zeichen zu setzen. Stadtrat Kalmbach (GfK) findet die Diskussion interessant. Das Problem sei, dass man nicht wisse, was komme. Man gehe von Vermutungen aus. Man habe noch keine Texte, noch keine Klarheiten. Aufgrund dieser Unklarheiten eine Resolution zu machen, erscheine ihm nicht sehr wirkungsvoll. Er wünsche sich mehr Klarheit, bevor man Stellung beziehe. Man solle die nationalen Ver- bände stärken. Dies sei erfolgversprechender. Stadtrat Høyem (FDP) meint, man benötige keine Resolution. Es sei logisch, dass man dann in Baden-Württemberg mit den vielen kleinen und mittleren Firmen einen Vorteil ge- genüber den internationalen großen Firmen habe. Denn die Handelsbehinderungen seien für die internationalen Großkonzerne nicht so schwierig wie für die kleineren und mittleren Firmen. Herr Dr. Nutzenberger stimmt diesem zu. Er weise aber darauf hin, dass sich die kom- munalen Spitzenverbände mit der Daseinsvorsorge beschäftigten. In jeder Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes könne man lesen, dass man einen Investiti- onsschub benötige, dass die Wirtschaft sich entfalten müsse. Das Misstrauen gegenüber TTIP beruhe darauf, dass man die genaue Satzstellung der Texte nicht kenne. Man wisse auch nicht, was geschehe, wenn man Satzungen ändere. Man könne die Satzungen nicht einfrieren. Es könne sein, dass man bei einer Änderung an die Interessen verschiedener Unternehmen stoße und diese dann dagegen klagten. Dies müsse noch geklärt werden. In einer Fernsehsendung sei gesagt worden, dass die Wasserwerke in Karlsruhe private An- teile hätten. Wenn dem so sei, müsse man bei der nächsten Ausschreibung der Konzession nicht nur europaweit, sondern TTIP-weit ausschreiben. Dies sei eine Schlussfolgerung, die aus TTIP zu ziehen sei. Bei TTIP bekomme man dann eventuell noch einen Konkurrenten aus Amerika dazu. - 6 - Bei den Sozialdienstleistungen gebe es einen Optimismus, den er nicht teilen könne. Die Dienstleistungen werden ausgeschrieben. Dann gebe es Angebote und dann werde ver- handelt. Dies sei ein Markt, welcher immer interessanter werde, auch für amerikanische Firmen. Diese könnten dann mitbieten. In den letzten Jahren sei unterschätzt worden, dass man im Sozialbereich eine etwas prekäre Situation habe. Es werde eine Nachfrage stattfin- den, die durch amerikanisches Kapital gedeckt werden könne. Es tage bereits eine Expertengruppe unter Vorsitz des Städte- und Gemeindebundes mit der Europäischen Kommission. Auch sitze der Oberbürgermeister von Nürnberg, Herr Maly, im Wirtschaftsministerium und berate mit. Der Vorsitzende entgegnet, damit sei die Frage beantwortet, wie es mit den Beteili- gungsmöglichkeiten aussehe. Inwieweit wisse Herr Dr. Nutzenberger von der Anfrage an Frau Malmström, dass auch der Rat der Gemeinden und Regionen Europas in der TTIP Advisory Group vertreten sein solle? Räume er diesem eine Erfolgsaussicht ein? Wenn er richtig informiert sei, müsse das Ganze noch durch Bundesrat und Bundestag. Wie sei der Ablauf der Entscheidungen auf nationaler Ebene? Herr Dr. Nutzenberger antwortet, man unterstütze den RGE. Der RGE bestehe jedoch aus mehr als 28 Staaten, weil noch einige Nicht-EU-Staaten dabei seien. Deshalb sei die Wahrscheinlichkeit, dass der RGE-Vertreter aus Deutschland komme, nicht sehr hoch. Momentan sei noch umstritten, ob TTIP vom Europäischen Parlament und Ministerrat ver- abschiedet werde. Es laufe eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. Die zweite Möglich- keit sei, dass es vom Europäischen Parlament, vom Ministerrat und damit auch von den einzelnen nationalen Parlamenten verabschiedet werde. Die nationalen Parlamente hätten jedoch nur die Möglichkeit, ja oder nein zu sagen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Dr. Nutzenberger für dessen Ausführungen. Er schlägt dem Hauptausschuss Kenntnisnahme der Vorlage vor. Aus den Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen entnehme er, dass es eine Mehrheit für die Resolution geben könne. In dem Fall schlage er vor, dass die Verwaltung einen Resolutionsvorschlag unter den gemachten Vorgaben formuliere und diesen zur Abstimmung bringe. Wer dem Antrag der Grünen zustimme, bitte er um ein Handzeichen. - Bei 6 Ja-Stimmen und ansonsten Nein-Stimmen ist der Antrag abgelehnt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten 27. Januar 2015