Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut

Vorlage: 2014/0251
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.11.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Badisches Konservatorium
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.12.2014

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlagen KONS GebührenSatzung
    Extrahierter Text

    Anlage I- Badisches KONServatorium Satzungsänderung Seite1 Anlage I– Nr. 1.1– KONS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für dasBadische KONServatorium Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durchGesetz vom 16.04.2013 (GBI. S. 55), sowie der §§2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GBl. S.491) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2014 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16.11.1982, zuletzt geändert durch die Satzung vom 18.12.2012, beschlossen: Artikel 1 1.§2 Absatz1 erhält folgende Fassung: „(1)Das Badische KONServatorium gliedert sich in die Fachbereiche I, II und die Orientierungsstufe: Fachbereich I -KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung -Spielkreise, instrumentaler und vokaler Unterricht in Gruppen mit vier, fünf oder mehr Teilnehmern Fachbereich II -Instrumentaler, vokaler und theoretischer Einzelunterricht -Instrumentaler und vokaler Unterricht in Gruppen bis zu drei Teilnehmern -Ensemble- und Ergänzungsfächer -Erwachsenen-Abonnements -Probe-Abonnements Orientierungsstufe Instrumentaler Gruppenunterricht in mehreren Phasen kombiniert mit Klassenunterricht in all- gemeiner Musiklehre als verbindendes Angebot zwischen beiden Fachbereichen.“ 2.§ 4 Absatz1 erhält folgende Fassung: „(1)Der Unterricht für KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und Spielkreise wird in Klassen mit i.d.R. zehn bis zwölf Kindern erteilt. Darüber hinaus ist für bestimmte Instrumentalfächer ein Unterricht in Gruppen zu vier, fünf oder mehr Teilnehmern im Fachbereich I möglich (das aktuelle Angebot kann jeweils im Sekretariat des Badischen KONServatoriums nachgefragt werden). Sollte die Teilnehmerzahl von Kursen während der Laufzeit unter die erforderliche Mindestzahl sinken, ist das BadischeKONServatorium berechtigt, Kurse zusammen zu legen. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann das Badische KONServatorium den Kurs mit einer Frist von zwei Monaten zum Monats- ende auflösen.“ 3.§5a Absatz3 erhält folgende Fassung: „(3)Beieinjährigen Kursen im Fachbereich I (KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Spiel und Spaß am Klavier) können während der dreimonatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Abmeldung nicht mehr möglich.“ 4.§ 14 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2)Eine Ermäßigung nach Absatz 1 wird auch dann gewährt, wennFamilienmitglieder die Jugend- musikschule Neureut besuchen oder ein Schüler/eine Schülerin des Badischen KONServatoriums ein weiteres Fach in der Jugendmusikschule Neureut belegt.“ Seite2 5.§ 14 Absatz 3 wird in folgender Fassung neu aufgenommen: „(3)Gebührenermäßigung, die durch Mehrfachbelegungen am Badischen KONServatoriumund der Jugendmusikschule Neureut entsteht, wird ab dem Monat gewährt, in dem die Belegungen an der Jugendmusikschule Neureut dem Badischen KONServatorium durch die Erziehungsberechtigten angezeigt werden.“ 6.Das Gebührenverzeichnis zu § 10 der Satzung für das Badische KONServatorium erhält folgende Fassung: „GEBÜHRENVERZEICHNISZU § 10 ABS. 1 DER SATZUNG DER STADT KARLSRUHE FÜR DAS BADISCHE KONSERVATORIUM VOM 16.12.2014, GÜLTIG AB 01.01.2015 FACHBEREICH I (UNTERRICHT IN KLASSEN UND GRUPPEN AB VIER TEILNEHMER/INNEN) Gebühr für 15-Minuten- Einheit Unterricht/ Woche KursdauerJahresgbührmonatl. Rate pro Jahrpro Monat KONS-Küken45 Minuten1 Jahr348,00 € 29,00 € KONS-Kindergarten45 Minuten1 Jahr348,00 € 29,00 € KONS-Käfer*45 Minuten1 Jahr348,00 € 29,00 € Musik-Mäuse*45 Minuten1 Jahr266,40€22,20€ Musikalische Früherziehung*60 Minuten2 Jahre348,00 € 29,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten1 Jahr266,40 € 22,20 € Rhythmik für Behinderte*60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 348,00 € 29,00 € Spielkreise*45 Minutenohne zeitliche Begrenzung 266,40 € 22,20 € Spielkreise*60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 348,00€29,00€ Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 278,40 € 417,60 € 556,80€ 23,20 € 34,80 € 46,40€ 139,20 € 11,60 € 4er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 312,00€ 468,00 € 624,00 € 26,00 € 39,00 € 52,00 € 156,00 € 13,00 € *Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 34,80 Euro pro Jahr bzw.2,90 Euro pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur sechs bis sieben Kindern bei unver- änderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. Seite3 FACHBEREICH II (INSTRUMENTALER UNDVOKALER EINZELUNTERRICHT UND UNTERRICHTIN GRUPPEN BIS DREITEILNEHMER/INNEN, THEORETISCHER EINZELUNTERRICHT) Gebühr für 15-Minuten- Einheit Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatl. Rate pro Jahrpro Monat Einzelunterricht30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 787,20 € 1.180,80 € 1.574,40 € 1.968,00 € 2.361,60 € 65,60 € 98,40 € 131,20 € 164,00 € 196,80 € 393,60 € 32,80 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 471,60 € 707,40 € 943,20 € 1.179,00 € 1.414,80 € 39,30 € 58,95 € 78,60 € 98,25 € 117,90 € 235,80 € 19,65 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 399,60 € 599,40 € 799,20 € 999,00 € 1.198,80 € 33,30 € 49,95 € 66,60 € 83,25 € 99,90 € 199,80 € 16,65 € PROBE-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL- UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr zwei Unterrichtseinheiten à 30 Minuten35,00 € vier Unterrichtseinheiten à 30 Minuten70,00 € ERWACHSENEN-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL- UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von sechs Monaten 415,00 € ORIENTIERUNGSSTUFE Unterricht/ Woche Jahresgebührmonatl. Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten708,00€59,00€ Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 34,80Euro im Jahr bzw.2,90 Euro pro Monat. Seite4 ERGÄNZUNGSFÄCHER (MUSIKTHEORIE IN KLASSEN MIT I.D.R. MIND. FÜNF TEILNEHMERN/INNEN) Jahresgebührmonatl. Rate bis zu 90 Minuten/Woche498,00 € 41,50 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfreigebührenfrei BLOCKSEMINARE (ZU UNTERSCHIEDLICHEN THEMENBEREICHEN IN KLASSEN MIT MINDESTENS FÜNF TEILNEHMERN/INNEN) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/ innen des Badischen KONServatoriums sind 30,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 100,00 € KAMMERMUSIK (ZWEI BIS SECHS TEILNEHMER/INNEN) Jahresgebührmonatl. Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfreigebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 150,00 € 12,50 € ENSEMBLEFÄCHER AB SIEBEN TEILNEHMERN/INNEN SIND GEBÜHRENFREI. GEBÜHRENERMÄßIGUNGEN Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei zwei Belegungen 10%, bei drei Belegungen 20%, bei vier Belegungen 30%, bei fünf und mehr Belegungen 40%. SONSTIGE GEBÜHREN Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früh- erziehung, Musikalische Grundausbildung,Spielkreis und Orientierungsstufe. 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00 € Erwachsenenzuschlagfür Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Bundes- freiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten.Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlagfür Schüler/innen des Badischen KONServatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten Einheiten erhalten möchten. Der Wahlzuschlag entfällt ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. 40 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht Seite5 INSTRUMENTENÜBERLASSUNG Gebühr im ersten JahrGebühr ab dem zweitenJahr*Wert des Instrumentes Jahresgebührmonatl. RateJahresgebührmonatl. Rate bis 500,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € über 5.000,00 € 240,00 € 20,00 € 360,00 € 30,00 € *gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 46,80 Euro/Jahr bzw. 3,90 Euro/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den .......................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16.11.1982 (Amtsblatt vom 26.11.1982) in der Fassung vom 18.12.2012 (Amtsblatt21.12.2012) Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBI. S. 65, 68), sowie der §§2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65, 68) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzungam 18.12.2012 folgende Satzung für das Badische KONServatorium beschlossen: §2 Aufbau und Organe (1)Das Badische KONServatorium gliedert sich in die Fachbereiche I, II und die Orientierungsstufe: Fachbereich I -KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse,Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung -Spielkreise, instrumentaler und vokaler Unterricht in Gruppen mit vier, fünf oder mehr Teilnehmern Fachbereich II -Instrumentaler, vokaler und theoretischer Einzelunterricht -Instrumentaler und vokaler Unterricht in Gruppen bis zu drei Teilnehmern -Ensemble- und Ergänzungsfächer Orientierungsstufe Instrumentaler Gruppenunterricht in mehreren Phasen kombiniert mit Klassenunterricht in allgemeiner Musiklehre als verbindendes Angebot zwischen beiden Fachbereichen. (2)... (3)... (4)... Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium vom 16.11.1982 (Amtsblatt vom 26.11.1982) in der Fassung vom 16.12.2014 (Amtsblatt19.12.2014) Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durchGesetz vom16.04.2013 (GBI. S.55), sowie der §§2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden- Württemberg vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durchGesetz vom 19.12.2013 (GBl. S.491) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2014 folgende Satzung für das Badische KONServatorium beschlossen: §2 Aufbau und Organe (1)Das Badische KONServatorium gliedert sich in die Fachbereiche I, II und die Orientierungsstufe: Fachbereich I -KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung -Spielkreise, instrumentaler und vokaler Unterricht in Gruppen mit vier, fünf oder mehr Teilnehmern Fachbereich II -Instrumentaler, vokaler und theoretischer Einzelunterricht -Instrumentaler und vokaler Unterricht in Gruppen bis zu drei Teilnehmern -Ensemble- und Ergänzungsfächer -Erwachsenen-Abonnements -Probe-Abonnements Orientierungsstufe Instrumentaler Gruppenunterricht in mehreren Phasen kombiniert mit Klassenunterricht in allgemeiner Musiklehre als verbindendes Angebot zwischen beiden Fachbereichen. (2)... (3)... (4)... Anlage I- Nr. 1.2- KONS Seite6 ( Alte Fassung §4 Unterrichtsform (1) Der Unterricht für KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik,Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und Spielkreise wird in Klassen mit i.d.R. zehn bis zwölf Kindern erteilt. Darüber hinaus ist für bestimmte Instrumentalfächer ein Unterricht in Gruppen zu vier, fünf oder mehr Teilnehmern im Fachbereich I möglich (das aktuelle Angebot kann jeweils im Sekretariat des Badischen KONServatoriums nachgefragt werden). Sollte die Teilnehmerzahl von Kursen während der Laufzeit unter die erforderliche Mindestzahl sinken, ist das Badische KONServatorium berechtigt, Kurse zusammen zu legen. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann das Badische KONServatorium den Kurs mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende auflösen. (2)... (3)... (4)... (5)... (6)... (7)... (8)... §5a Abmeldung (1)... (2) ... (3) Beieinjährigen Kursen im Fachbereich I (KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse) können während der dreimonatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Abmeldung nicht mehr möglich. (4)... (5)... Neue Fassung §4 Unterrichtsform (1) Der Unterricht für KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und Spiel- kreise wird in Klassen mit i.d.R. zehn bis zwölf Kindern erteilt. Darüber hinaus ist für bestimmte Instrumentalfächer ein Unterricht in Gruppen zu vier, fünf oder mehr Teil- nehmern im Fachbereich I möglich (das aktuelle Angebot kann jeweils im Sekretariat des Badischen KONServatoriums nachgefragt werden). Sollte die Teilnehmerzahl von Kursen während der Laufzeit unter die erforderliche Mindestzahl sinken, ist das Badische KONServatorium berechtigt, Kurse zusammen zu legen. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann das Badische KONServatorium den Kurs mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende auflösen. (2)... (3)... (4)... (5)... (6)... (7)... (8)... §5a Abmeldung (1)... (2)... (3)Beieinjährigen Kursen im Fachbereich I (KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Spiel und Spaß am Klavier) können während der drei- monatigen Probezeit Abmeldungen jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monats- ende erfolgen. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Abmeldung nicht mehr möglich. (4)... (5)... Seite7 Neue Fassung §14 Gebührenermäßigung bei Mehrfachbelegung (1)... (2)Eine Ermäßigung nach Absatz 1 wird auch dann gewährt, wennFamilienmitglieder die Jugendmusikschule Neureut besuchen oder ein Schüler/eine Schülerin des Badischen KONServatoriums ein weiteres Fach in der Jugendmusikschule Neureut belegt. (3) Gebührenermäßigung, die durch Mehrfachbelegungen am Badischen KONSer- vatoriumund der Jugendmusikschule Neureut entsteht, wird ab dem Monat gewährt, in dem die Belegungen an der Jugendmusikschule Neureut dem Badischen KONServatorium durch die Erziehungsberechtigten angezeigt werden. §16 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Alte Fassung §14 Gebührenermäßigung bei Mehrfachbelegung (1)... (2)Ermäßigung nach Absatz 1 wird auch dann gewährt, wenn Geschwister das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neureut besuchen. (3) Gebührenermäßigung, die durch Mehrfachbelegungen am Badischen KONServatoriumund der Jugendmusikschule Neureut entstehen, wird ab dem Monat gewährt, in dem die Belegungen an der Jugendmusikschule Neureut dem Badischen KONServatorium durch die Erziehungsberechtigten angezeigt werden. §16 In-Kraft-Treten der Satzung Diese Fassung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Seite8 GEBÜHRENVERZEICHNISZU § 10 ABS. 1 DER SATZUNG DER STADT KARLSRUHE FÜR DAS BADISCHE KONSERVATORIUM VOM 18.12.2012, GÜLTIG AB 01.01.2013 FACHBEREICH I (UNTERRICHT IN KLASSEN UND GRUPPEN AB VIER TEILNEHMER/INNEN) Gebühr für 15-Minuten- Einheit Unterricht/ Woche KursdauerJahregebührmonatl. Rate pro Jahrpro Monat KONS-Küken45 Minuten1 Jahr336,00 € 28,00 € KONS-Kindergarten45 Minuten1 Jahr336,00 € 28,00 € Rhythmik 2- 3jährige* 45 Minuten1 Jahr336,00 € 28,00 € Musik-Mäuse*45 Minuten1 Jahr256,80 € 21,40 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten2 Jahre336,00 € 28,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten1 Jahr256,80 € 21,40 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 336,00 € 28,00 € Spielkreise*45 Minutenohne zeitliche Begrenzung 256,80 € 21,40 € Spielkreise*60 Minutendto.336,00 € 28,00 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto.267,60 € 401,40 € 535,20 € 22,30 € 33,45 € 44,60 € 133,80 € 11,15 € 4er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten dto.300,00 € 450,00 € 600,00 € 25,00 € 37,50 € 50,00 € 150,00 € 12,50 € *Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 33,48 Euro pro Jahr bzw. 2,79 Euro pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur sechs bis sieben Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 MinutenUnterrichtszeit/Woche verkürzt. GEBÜHRENVERZEICHNISZU § 10ABS. 1 DER SATZUNG DER STADT KARLSRUHE FÜR DASBADISCHE KONSERVATORIUM VOM 16.12.2014,GÜLTIG AB 01.01.2015 FACHBEREICH I (UNTERRICHT IN KLASSEN UND GRUPPEN AB VIER TEILNEHMER/INNEN) Gebühr für 15-Minuten- Einheit Unterricht/ Woche KursdauerJahres- gbühr monatl. Rate pro Jahrpro Monat KONS-Küken45 Minuten1 Jahr348,00 € 29,00 € KONS-Kindergarten45 Minuten1 Jahr348,00 € 29,00 € KONS-Käfer*45 Minuten1 Jahr348,00 € 29,00 € Musik-Mäuse*45 Minuten1 Jahr266,40 € 22,20 € Musikalische Früherziehung* 60 Minuten2 Jahre348,00 € 29,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten1 Jahr266,40 € 22,20 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 348,00 € 29,00 € Spielkreise*45 Minutenohne zeitliche Begrenzung 266,40 € 22,20 € Spielkreise*60 Minutenohne zeitliche Begrenzung 348,00 € 29,00 € Gruppen mit 5 und mehr Teilnehmern 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 278,40 € 417,60 € 556,80 € 23,20 € 34,80 € 46,40 € 139,20 € 11,60 € 4er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten ohne zeitliche Begrenzung 312,00 € 468,00 € 624,00 € 26,00 € 39,00 € 52,00 € 156,00 € 13,00 € *Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um34,80 Euro pro Jahr bzw.2,90 Euro pro Monat. Kurse mit 60Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur sechs bis sieben Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. Seite9 ( FACHBEREICH II (INSTRUMENTALER UNDVOKALER EINZELUNTERRICHT UND UNTERRICHTIN GRUPPEN BIS DREI TEILNEHMER/INNEN, THEORETISCHER EINZELUNTERRICHT) Gebühr für 15-Minuten- Einheit Unterricht/ Woche Jahregebührmonatl. Rate pro Jahrpro Monat Einzelunterricht30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 753,60 € 1.130,40 € 1.507,20 € 1.884,00 € 2.260,80 € 62,80 € 94,20 € 125,60 € 157,00 € 188,40 € 376,80 € 31,40 € Unterricht in der 2er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 453,60 € 680,40 € 907,20 € 1.134,00 € 1.360,80 € 37,80 € 56,70 € 75,60 € 94,50 € 113,40 € 226,80 € 18,90 € Unterricht in der 3er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 384,00 € 576,00 € 768,00 € 960,00 € 1.152,00 € 32,00 € 48,00 € 64,00 € 80,00 € 96,00 € 192,00 € 16,00 € FACHBEREICH II (INSTRUMENTALER UNDVOKALER EINZELUNTERRICHT UND UNTERRICHTIN GRUPPEN BIS DREI TEILNEHMER/INNEN,THEORETISCHER EINZELUNTERRICHT) Gebühr für 15-Minuten- Einheit Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatl. Rate pro Jahrpro Monat Einzelunterricht30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 787,20 € 1.180,80 € 1.574,40 € 1.968,00 € 2.361,60 € 65,60 € 98,40 € 131,20 € 164,00 € 196,80 € 393,60 € 32,80 € Unterricht in der 2er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 471,60 € 707,40 € 943,20 € 1.179,00 € 1.414,80 € 39,30 € 58,95 € 78,60 € 98,25 € 117,90 € 235,80 € 19,65 € Unterricht in der 3er-Gruppe30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 399,60 € 599,40 € 799,20 € 999,00 € 1.198,80 € 33,30 € 49,95 € 66,60 € 83,25 € 99,90 € 199,80 € 16,65 € PROBE-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL- UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr zwei Unterrichtseinheiten à 30 Minuten35,00 € vier Unterrichtseinheiten à 30 Minuten70,00 € ERWACHSENEN-ABONNEMENTS (FÜR INSTRUMENTAL- UND VOKALUNTERRICHT) einmalige Gebühr neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von sechs Monaten 415,00 € Seite10 ORIENTIERUNGSSTUFE Unterricht/ Woche Jahresgebührmonatl. Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten708,00 € 59,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um34,80 Euro im Jahr bzw. 2,90 Euro pro Monat. ERGÄNZUNGSFÄCHER (MUSIKTHEORIE IN KLASSEN MIT I.D.R. MIND. FÜNF TEILNEHMERN/INNEN) Jahresgebührmonatl. Rate bis zu 90 Minuten/Woche498,00 € 41,50 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfreigebührenfrei BLOCKSEMINARE (ZU UNTERSCHIEDLICHEN THEMENBEREICHEN IN KLASSEN MIT MINDESTENS FÜNF TEILNEHMERN/INNEN) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/ innen des Badischen KONServatoriums sind 30,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 100,00 € KAMMERMUSIK (ZWEI BIS SECHS TEILNEHMER/INNEN) Jahresgebührmonatl. Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/ innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfreigebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 150,00 € 12,50 € ENSEMBLEFÄCHER AB SIEBEN TEILNEHMERN/INNEN SIND GEBÜHRENFREI. ORIENTIERUNGSSTUFE Unterricht/ Woche Jahregebührmonatl.Rate Kombinierter Unterricht in 4er-Gruppen und Klassen 75 Minuten684,00 € 57,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Orientierungsstufe, ermäßigt sich die Gebühr für jedes Kind um 33,48 Euro im Jahr bzw. 2,79 Euro pro Monat . ERGÄNZUNGSFÄCHER (MUSIKTHEORIE IN KLASSEN MIT I.D.R. MIND. FÜNF TEILNEHMERN/INNEN) Jahregebührmonatl. Rate bis zu 90 Minuten/Woche480,00 € 40,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich I oder II haben gebührenfreigebührenfrei BLOCKSEMINARE (ZU UNTERSCHIEDLICHEN THEMENBEREICHEN IN KLASSEN MIT MINDESTENS FÜNF TEILNEHMERN/INNEN) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/ innen des Badischen KONServatoriums sind 30,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 100,00 € KAMMERMUSIK (ZWEI BIS SECHS TEILNEHMER/INNEN) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/ innen des Badischen KONServatoriums sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen des Badischen KONServatoriums sind 12,00 € ENSEMBLEFÄCHER AB SIEBEN TEILNEHMERN/INNEN SIND GEBÜHRENFREI. Seite11 Seite12 GEBÜHRENERMÄßIGUNGEN Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei zwei Belegungen 10%, bei drei Belegungen 20%, bei vier Belegungen 30%, bei fünf und mehr Belegungen 40%. SONSTIGE GEBÜHREN Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme15,00 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen15,00 € Erwachsenenzuschlagfür Schüler/innen ab dem vollendeten18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlagfür Schüler/innen des Badischen KONServatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten Einheiten erhalten möchten. Der Wahlzuschlag entfällt ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. 40 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht INSTRUMENTENÜBERLASSUNG Gebühr im ersten JahrGebühr ab dem zweiten Jahr*Wert des Instrumentes Jahresgebührmonatl. RateJahresgebührmonatl. Rate bis 500,00€168,00€14,00€288,00€24,00€ über 500,00 bis 5.000,00 € 192,00 € 16,00 € 312,00 € 26,00 € über 5.000,00 € 228,00 € 19,00 € 348,00 € 29,00 € *gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 42,00 Euro/Jahr bzw. 3,50 Euro/Monat Die im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. GEBÜHRENERMÄßIGUNGEN Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei zwei Belegungen 10%, bei drei Belegungen 20%, bei vier Belegungen 30%, bei fünf und mehr Belegungen 40%. SONSTIGE GEBÜHREN Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme15,00 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Unterrichtsfächer KONS-Küken, KONS-Kindergarten, KONS-Käfer, Rhythmik, Musik-Mäuse, Musikalische Früh- erziehung, Musikalische Grundausbildung, Spielkreis und Orientierungsstufe. 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen15,00 € Erwachsenenzuschlagfür Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Ausgenommen sind solche Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten. Hier entfällt der Erwachsenenzuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Wahlzuschlagfür Schüler/innen des Badischen KONServatoriums, die Anfangsunterricht (einzel) in 45 oder 60 Minuten Einheiten erhalten möchten. Der Wahlzuschlag entfällt ab dem Monat, der dem Monat folgt, in dem eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. 40 % auf die Normal- unterrichtsgebühr für 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht INSTRUMENTENÜBERLASSUNG Gebühr im ersten JahrGebühr ab dem zweiten Jahr*Wert des Instrumentes Jahresgebührmonatl. RateJahresgebührmonatl. Rate bis 500,00€180,00€15,00€300,00€25,00€ über 500,00 bis 5.000,00 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € über 5.000,00 € 240,00 € 20,00 € 360,00 € 30,00 € *gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Harfe, Schlagzeug und Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo): 46,80 Euro/Jahr bzw. 3,90 Euro/Monat Dieim vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfassten Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 2630-430 Badisches KONServatorium Berechnung der Gebührenobergrenzen 2015 auf der Basis der Kostenrechnung 2014 HH Plan 15HH Plan 15HH Plan 15 GesamtFachbereich IIFachbereich I Ordentliche Erträge (ohne Unterrichtsgeb.) Verwaltungsgebühren ohne Erhöhung9.478,00€4.739,00€4.739,00€ Verwaltungsgebühren mit Erhöhung9.478,00€4.739,00€4.739,00€ privatrechtliche Leistungsentgelte-€-€-€ Mieten/Pachten1.060,00€848,00€212,00€ Kostenerstattungen und Umlagen16.523,00€13.218,40€3.304,60€ Erträge aus ILV-€-€-€ laufende Zuweisungen323.253,00€258.602,40€64.650,60€ sonst. Ordentliche Erträge-€-€-€ kalk. Zinsen, Aufl. SoPo aus Zuweisungen1.839,00€1.471,20€367,80€ Gesamt mit erhöhten Verwaltungsgebühren352.153,00€278.879,00€73.274,00€ Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen / Vorsorgeaufwendungen3.623.450,00€2.898.760,00€724.690,00€ Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen65.547,00€52.437,60€13.109,40€ Aufwendungen für ILV/ZGK719.694,51€575.755,61€143.938,90€ Kalkulatorische Abschreibung und Zinsen32.540,00€26.032,00€6.508,00€ sonst. ordentliche Aufwendungen20.849,00€16.679,20€4.169,80€ Transferaufwendungen (Stipendien/Jugend musiziert)47.940,00€47.940,00€-€ Gesamt4.510.020,51€3.617.604,41€892.416,10€ Gebührenbedarf (Ausgaben./.Einnahmen)4.157.867,51€3.338.725,41€819.142,10€ Kostendeckung Fachbereich IIFachbereich I Anzahl der erteilten Stunden im Jahr (45 Min./Wo.; 39 Wo. im Jahr)46.0917.391 bezogen auf 60-Minuten-Einheiten sind dies:5.543 Gebührenobergrenze pro Stunde à 45 Minuten72,44€110,83€ Gebührenobergrenze pro Stunde à 60 Minuten (FB I )147,77€ Kostendeckung nach Gebührenerhöhung Gebührenertrag nach Gebührenerhöhung1.722.141,46€1.303.310,82€418.830,64€ Gebührenertrag vor Gebührenerhöhung1.657.876,00€1.248.515,58€409.360,42€ Gebührenmehrertrag64.265,46€54.795,24€9.470,22€ Gesamtertrag (neue Gebühr)2.074.294,46€1.582.189,82€492.104,64€ Gesamterträge (bisherige Gebühr)2.010.029,00€1.527.394,58€482.634,42€ Gesamtausgaben4.510.020,51€3.617.604,41€892.416,10€ Kostendeckungsgrad neu45,99%43,74%55,14% alt (Gebühren wie 2014)44,57%42,22%54,08% Seite 13 Bezeichnung Plan 2013Ist 2013Plan 2014 Plan 2015 ohne Erhöhung Plan 2015 mit Erhöhung Plan 2016 mit Erhöhung Ordentliche Erträge 3311 0000Verwaltungsgebühren10.025,60 € 9.606,25€10.025,60 € 9.478,00€9.478,00 € 9.478,00 € 3321 0000Unterrichtsgebühren1.572.964,40€1.610.557,81€1.572.964,40€1.657.876,00€1.722.141,00€1.722.141,00€ 3461 0000sonst. pr.rechtl. Leistungsentgelte-€200,00€-€-€-€-€ 3410 0000Mieten/Pachten aus bewegl. Vermögen500,00€-€500,00€360,00€360,00 € 360,00 € 3410 0000Mieten/Pachten bebaute Grundstücke1.500,00€762,88€1.500,00€700,00€700,00 € 700,00 € 3591 0000andere sonst. ordentl. Erträge5.000,00€20.741,12€5.000,00€-€- € - € 3488 0000Ersätze für Personalausgaben10.900,00€-€10.900,00€16.523,00€16.523,00€-€ 3811 9000Erträge aus ILV-€-€-€-€-€-€ 3140 0000Zuweisungen vom Bund-€250,00€-€-€-€-€ 3141 0000Zuweisungen vom Land406.170,00€277.849,70€425.140,00€323.253,00€323.253,00€330.857,00€ 3142 0000Zuweisungen von der Gemeinde-€16.660,00€-€-€-€-€ 6817 0000Investitionszuschüsse-€-€-€-€- € - € 3148 0000Zuweisungen übr. Bereich-€3.640,61€-€-€- € - € 35710000Auflösung von sonstigen SoPo200,00€-€133,00€-€-€-€ 3161 0000Aufl. SoPo Zuweisungen, kalk. Zinsen1.839,00€ -€ 1.840,00€1.839,00€1.839,00 € 970,00 € 5012 000Realisierte außerord. Erträge-€-€-€-€- € - € 3582 0001Erträge aus Auflös. Rückstell.-€-€-€-€- € - € Gesamterträge2.009.099,00€1.940.268,37€2.028.003,00€2.010.029,00€2.074.294,00€2.064.506,00€ Ordentliche Aufwendungen 4000 0000Personalaufwand3.242.870,00€3.173.668,10€3.338.340,00€3.592.480,00€3.592.480,00€3.774.410,00€ 4100 0000Versorgungsaufwendungen29.400,00€47.576,06€29.990,00€30.970,00€30.970,00€31.760,00€ 4200 0000Sach- & Dienstleistungen61.890,00€78.285,18€61.890,00€65.548,00 € 65.548,00 € 65.548,00 € 4300 0000Transferleistungen47.940,00€30.705,72€47.940,00€47.940,00€47.940,00€47.940,00€ 4400 0000sonst. ord. Aufwendungen20.440,00€17.311,62€20.440,00€20.849,00€20.849,00€20.849,00€ 4811 0000Aufwand aus ILV /ZGK607.109,94€692.069,40€621.739,67€719.694,51€719.694,51€728.646,91€ 9800 0000kalk. Zinsen/kalk. Afa (97.../98...)35.666,00€44.966,16€34.219,00€32.540,00€32.540,00€32.439,00€ 5119 0000sonst. Aufw.+Aufw. Aus Zahlungsd.-€-€-€-€-€-€ Gesamtaufwendungen4.045.315,94€4.084.582,24€4.154.558,67€4.510.021,51€4.510.021,51€4.701.592,91€ Gesamterträge2.009.099,00€1.940.268,37€2.028.003,00€2.010.029,00€2.074.294,00€2.064.506,00€ Zuschussbedarf2.036.216,94€2.144.313,87€2.126.555,67€2.499.992,51€2.435.727,51€2.637.086,91€ nicht gebührenfähig Kostendeckungsgrad49,66%47,50%48,81%44,57%45,99%43,91% Kostendeckungsgrad ohne ILV/kalk.Kosten etc.59,05%57,96%57,97%53,49%55,20%52,39% Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 12 i. V. m. §§ 38 u. 47 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Dabei wurden der Ermittlung der Abschreibung i.d.R. die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA), veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium, zugrundegelegt. Für die Verzinsung des Anlagekapitals ist für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 ein Zinssatz von 4,5% zugrunde gelegt. Seite 14 2630-430 Badisches KONServatorium Hauptstufe Fächer/Unterrichtsart1/143/14Belegz.mit Erhöhungohne Erhöh. Mon. mit Erhöhungohne Erhöhung Einzel 15 Min.211,532,80 € 31,40 € 12 590,40 € 565,20 € Einzel 30 Min.674673673,565,60 € 62,80 € 12 530.179,20 € 507.549,60 € Einzel 45 Min452459455,598,40 € 94,20 € 12 537.854,40 € 514.897,20 € Einzel 60 Min.424443,0131,20 € 125,60 € 12 67.699,20 € 64.809,60 € Einzel 75 Min.111,0164,00 € 157,00 € 12 1.968,00 € 1.884,00 € Einzel 90 Min.000,0196,80 € 188,40 € 12 - € - € Gruppe à 2 15 Min.000,019,65 € 18,90 € 12 - € - € Gruppe à 2 30 Min.122122122,039,30 € 37,80 € 12 57.535,20 € 55.339,20 € Gruppe à 2 45 Min.575455,558,95 € 56,70 € 12 39.260,70 € 37.762,20 € Gruppe à 2 60 Min.021,078,60€75,60€ 12 943,20€907,20€ Gruppe à 2 75 Min.000,098,25 € 94,50 € 12 - € - € Gruppe à 2 90 Min.000,0117,90 € 113,40 € 12 - € - € Gruppe à 3 15 Min.000,016,65 € 16,00 € 12 - € - € Gruppe à 3 30 Min.121103112,033,30 € 32,00 € 12 44.755,20 € 43.008,00 € Gruppe à 3 45 Min.121212,049,95 € 48,00 € 12 7.192,80 € 6.912,00 € Gruppe à 3 60 Min.000,066,60 € 64,00 € 12 - € - € Gruppe à 3 75 Min.000,083,25 € 80,00 € 12 - € - € Gruppe à 3 90 Min.000,099,90 € 96,00 € 12 - € - € Zwischensumme1.287.978,30 € 1.233.634,20 € davon 6,5% Ermäßigung83.718,59 € 80.186,22 € abzgl. Ermäßigung1.204.259,71€1.153.447,98€ Ergänzungsfächer8,341,50 € 40,00 € 12 4.133,40 € 3.984,00 € Stimmbildung000,020,00 € 20,00 € 1 - € - € Kammermusik4,712,50 € 12,00 € 12 705,00 € 676,80 € Klavier- und Orgelnutzung389393391,03,90 € 3,50 € 12 18.298,80 € 16.422,00 € Schlagzeugnutzung444444,03,90 € 3,50 € 12 2.059,20 € 1.848,00 € Harfennutzung151314,03,90 € 3,50 € 12 655,20 € 588,00 € Instrumentenmiete14.182,00€13.182,00€ Erträge Hauptstufe gesamt1.244.293,31 € 1.190.148,78 € davon 2% Schulgeldermäßigung (SGE)24.885,87 € 23.802,98 € 1.219.407,44 € 1.166.345,80 € Erwachsenenabo21,0415,00 € 395,00 € 1 8.715,00 € 8.295,00 € Erwachsenenzuschlag11.943,68 € 11.943,68 € Blockseminare externe7,0100,00 € 100,00 € 1 700,00 € 700,00 € Blockseminare interne9,030,00 € 30,00 € 1 270,00 € 270,00 € Probe-Abo 2x30'20,035,00 € 34,00 € 1 700,00 € 680,00 € Probe-Abo 4x30'42,070,00 € 68,00 € 1 2.940,00 € 2.856,00 € Ende Elternteilzeit10,098,40 € 94,20 € 12 11.808,00 € 11.304,00 € Halbe Stelle wiederbesetzt14,098,40 € 94,20 € 12 16.531,20 € 15.825,60 € Schulprojekte30.295,50 € 30.295,50 € Erträge Hauptstufe abzgl. SGE zuzgl. E-Abo/Blockseminare/Probe-Abo/Schulprojekte/E-Zuschlag 1.303.310,82 € 1.248.515,58 € Gebührenkalkulation 2015 - Basis: Statistik 1/14 + 3/14 JahressummeMonatsgebührBeleger Erträge Hauptstufe abzüglich Schulgeldermäßigung Seite 15 Grundstufe Fächer/Unterrichtsart1/143/14Belegz.mit Erhöhungohne Erhöh. Mon. mit Erhöhungohne Erhöhung Gruppe à 4 15 Min.000,013,0012,50 12 - € - € Gruppe à 4 30 Min.151615,526,0025,00 12 4.836,00 € 4.650,00 € Gruppe à 4 45 Min.523945,539,0037,50 12 21.294,00 € 20.475,00 € Gruppe à 4 60 Min.000,052,0050,00 12 - € - € Gruppe à 5 15 Min.000,011,6011,15 12 - € - € Gruppe à 5 30 Min.514246,523,2022,30 12 12.945,60 € 12.443,40 € Gruppe à 5 45 Min.204187195,534,8033,45 12 81.640,80 € 78.473,70 € Gruppe à 5 60 Min.000,046,4044,60 12 - € - € Zwischensumme120.716,40 € 116.042,10 € davon 6,5% Ermäßigung7.846,57 € 7.542,74 € abzgl. Ermäßigung112.869,83 € 108.499,36 € KONS-Küken (45 Min)000,029,0028,00 12 - € - € KONS-KiGa (45 Min)333534,029,0028,00 12 11.832,00 € 11.424,00 € Rhythmik 2-3 (45 Min)111111,029,0028,00 12 3.828,00 € 3.696,00 € Musik-Mäuse (45 Min)719080,522,2021,40 12 21.445,20 € 20.672,40 € Musik.Früherziehung (60 Min)280296288,029,0028,00 12 100.224,00 € 96.768,00 € Spielkreis beh. 14-tägig655,517,4016,73 12 1.148,40 € 1.104,18 € Spielkreise (45 Min)000,022,2021,40 12 - € - € Spielkreise (60 Min)000,029,0028,0012- € - € 4er-Gruppe und Klasse Orientierungsstufe (75 Min) 202020,059,0057,00 12 14.160,00 € 13.680,00 € Musikalische Grundausbildung (45 Min)000,022,2021,40 12 - € - € Erträge Grundstufe gesamt265.507,43 € 255.843,94 € davon 2% SGE5.310,15 € 5.116,88 € Erträge Grundstufe abzgl. SGE260.197,28 € 250.727,06 € Vereinsarbeit1.980,00 € 1.980,00 € Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)91.200,00 € 91.200,00 € Musik spezial65.453,36 € 65.453,36 € Erträge Grundstufe abzgl. SGE zuzgl. Vereinsarb./SBS/MusikSpezial418.830,64 € 409.360,42 € Erträge Grund- u. Hauptstufe1.722.141,46 € 1.657.876,00 € BelegerMonatsgebührJahressumme Seite 16 Anlage II- Musikschule Neureut Satzungsänderung 1 Anlage II-Nr. 1.1-JMS Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S.55), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden- Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändertdurch Gesetz vom19. Dezember 2013(GBl. S.491) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am16.Dezember2014 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureutvom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 18. Dezember 2012,beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Satzung vom 18. Dezember 2012, wird wie folgt geändert: § 14 Absatz 2erhält folgende Fassung: "(2)Eine Ermäßigung nach Absatz 1 wird auch dann gewährt, wennFamilienmitglieder die Jugendmusikschule Neureut besuchen oder ein Schüler/eine Schülerin des Badischen KONServatoriums ein weiteres Fach in der Jugendmusikschule Neureut belegt." Nach § 14 Absatz 2 wird folgender Absatzneu aufgenommen: "(3) Gebührenermäßigung, die durch Mehrfachbelegungen am Badischen KONSer- vatoriumund der Jugendmusikschule Neureut entsteht, wird ab dem Monat gewährt, in dem die Belegungen an der Jugendmusikschule Neureut dem Badischen KONServatoriumdurch die Erziehungsberechtigten angezeigtwerden." Artikel2 Das Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung für die Jugendmusikschule Neureut erhält folgende Fassung: 2 „ Gebührenverzeichniszu § 10 Abs. 1 derSatzungder Stadt Karlsruhefür die Jugendmusikschule Neureut (gültig ab 01.01.2015) Fachbereich 1 (Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) UnterrichtKursdauerJahres-monatl. Gebühr für 15-Min. Einheit pro WochegebührRate pro Jahrmtl. Rate MinutenJahre Musikalische Früherziehung *)602348,00€29,00€ Fortsetzung601 Musikalische Grundausbildung *)452266,40€22,20€ Fortsetzung451 Rhythmik *)601348,00€29,00€ Rhythmik 2- bis 3-Jährige *)451348,00€29,00€ Rhythmik für Behinderte60keine348,00€29,00€ Begrenzung Spielkreise *)45keine266,40€22,20€ Begrenzung Spielkreise *)60keine348,00€29,00€ Begrenzung Gruppen mit 5 und mehr30keine278,40€23,20€ Schüler/innen45Begrenzung417,60€34,80€139,20 € 11,60 € 60556,80€46,40€ 4er-Gruppe30keine312,00€26,00€ 45Begrenzung468,00€39,00€156,00€13,00€ 60624,00€52,00€ *) Für Schüler, die gleichzeitig Gruppen- oder Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 34,80€ pro Jahr bzw. 2,90€ pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6- 7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 Minuten Unterrichtszeit/Woche verkürzt. 3 Fachbereich 2 (Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) UnterrichtJahres-monatl.Gebühr für 15-Min. Einheit pro WochegebührRatepro Jahrmtl. Rate Minuten Einzelunterricht30787,20€65,60€ 451 180,80€98,40€ 601 574,40€131,20€393,60 € 32,80 € 751 968,00€164,00€ 902 361,60€196,80€ Unterricht in der30471,60€39,30€ 2er-Gruppe45707,40€58,95€ 60943,20€78,60€235,80 € 19,65 € 751 179,00€98,25€ 901 414,80€117,90€ Unterricht in der30399,60€33,30€ 3er-Gruppe45599,40€49,95€ 60799,20€66,60€199,80 € 16,65 € 75999,00€83,25€ 901198,80€99,90€ Ergänzungsfächer (Musiktheorie und Dispositionstraining in Klassen mit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebührmonatliche Rate bis zu 90 Minuten/Woche498,00 € 41,50 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 habengebührenfreigebührenfrei 4 Blockseminare (zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind30,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind100,00 € Kammermusik (2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen dergebührenfrei Jugendmusikschule Neureut sind Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind12,50 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmer/innen sind gebührenfrei Gebührenermäßigungen (bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer) bei 2 Belegungen10% Gebührenermäßigungen bei 3 Belegungen20% bei 4 Belegungen30% bei 5 Belegungen und mehr40% 5 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme15,00 € Bearbeitungsgebühr*) für Fachwechsel10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen15,00 € Erwachsenenzuschlag**) für Schüler/innen ab dem vollendeten 18.Lebensjahr 40% auf die Unterrichts- gebühr Instrumentenüberlassung im ersten Jahrab dem 2. Jahr ***) Wert des InstrumentsJahresgebührmonatl. RateJahresgebührmonatl. Rate bis 500 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € über 500 € bis 5. 000 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € über 5.000 € 240,00 € 20,00 € 360,00 € 30,00 € Wartungsgebühr im Jahrim Monat für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo), Schlagzeug46,80 € 3,90 € Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.“ *) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung/Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. **) Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw.Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahrleisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechendeBescheinigung vorgelegt wurde. ***) Gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht. Artikel3 Die Änderung der Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den ........................ Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998 (Amtsblatt vom 23. Dezember 1998), in der Fassung vom 18.12.2012 (Amtsblatt 21.12.2012) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.Juli2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBL. S. 206),zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 14 Gebührenermäßigung bei Mehrfachbelegung (1)... (2) Ermäßigung nachAbsatz 1 wird auch dann gewährt, wenn Geschwister die Jugendmusikschule und das Badische Konservatorium besuchen. § 17 In-Kraft-Treten DieseFassung tritt am 01.01.2013inKraft. Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe für dieJugendmusikschule Neureut vom 15. Dezember 1998 (Amtsblatt vom 23. Dezember 1998), in der Fassung vom 16.12.2014 (Amtsblatt 19.12.2014) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000(GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 16. April 2013(GBl. S.55), sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. S.491) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am16. Dezember 2014 folgende Satzung für die Jugendmusikschule Neureut beschlossen: § 14 Gebührenermäßigung bei Mehrfachbelegung (1)... (2)Eine Ermäßigung nach Absatz 1 wirdauch dann gewährt, wennFamilien- mitglieder die Jugendmusikschule Neureut besuchen oder ein Schüler/eine Schülerin des Badischen KONServatoriums ein weiteres Fach in der Jugendmusikschule Neureut belegt. (3) Gebührenermäßigung, die durch Mehrfachbelegungen am Badischen KONSer- vatoriumund der Jugendmusikschule Neureut entsteht, wird ab dem Monat gewährt, in dem die Belegungen an der Jugendmusikschule Neureut dem Badischen KONServatorium durch die Erziehungsberechtigten angezeigt werden. § 17 In-Kraft-Treten DieseFassungtrittam01.01.2015inKraft. 1 Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureutvom18. 12. 2012, gültig ab 01.01. 2013 Fachbereich 1(Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Gebühr für 15-Minuten-Einheit Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate pro Jahrpro Monat Musikalische Früherziehung* 60 Minuten2 Jahre336,00€ 28,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten1 Jahr256,80 € 21,40 € Rhythmik* 60 Minuten1 Jahr336,00 € 28,00 € Rhythmik 2 bis3-Jährige* 45 Minuten1 Jahr336,00€ 28,00 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minutenkeine Begren- zung 336,00 € 28,00 € Spielkreise* 45 Minutenkeine Begren- zung 256,80 €21,40€ Spielkreise* 60 Minutenkeine Begren- zung 336,00 € 28,00 € Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 267,40 € 401,40 € 535,20 € 22,30 € 33,45€ 44,60 € 133,80 € 11,15 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 300,00 € 450,00 € 600,00 € 25,00 € 37,50 € 50,00 € 150,00 € 12,50 € *Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 33,45 € pro Jahr bzw. 2,79 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 MinutenUnterrichtszeit / Wocheverkürzt. Gebührenverzeichnis zur Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut vom ........2014, gültig ab 01. 01. 2015 Fachbereich 1(Unterricht in Klassen und Gruppen ab 4 Schüler/innen) Gebühr für 15-Minuten-Einheit Unterricht/ Woche Kurs- dauer Jahres- gebühr monat- liche Rate pro Jahrpro Monat Musikalische Früherziehung* 60 Minuten2 Jahre348,00€ 29,00 € Musikalische Grundausbildung* 45 Minuten1 Jahr266,40 € 22,20 € Rhythmik* 60 Minuten1 Jahr348,00 € 29,00€ Rhythmik 2 bis3-Jährige* 45 Minuten1 Jahr348,00€ 29,00 € Rhythmik für Behinderte* 60 Minutenkeine Begren- zung 348,00 € 29,00 € Spielkreise* 45 Minutenkeine Begren- zung 266,40 €22,20€ Spielkreise* 60 Minutenkeine Begren- zung 348,00 € 29,00 € Gruppen mit 5 und mehr Schüler/innen 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 278,40 € 417,60 € 556,80 € 23,20 € 34,80€ 46,40 € 139,20 € 11,60 € 4er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten keine Begren- zung 312,00 € 468,00 € 624,00 € 26,00 € 39,00 € 52,00 € 156,00 € 13,00 € *Für Schüler/innen, die gleichzeitig Gruppen- und Einzelunterricht erhalten, ermäßigt sich die Gebühr um 34,80 € pro Jahr bzw. 2,90 € pro Monat. Kurse mit 60 Minuten Unterrichtsdauer werden bei einer Belegung mit nur 6-7 Kindern bei unveränderter Gebührenhöhe auf 45 MinutenUnterrichtszeit / Wocheverkürzt. 2 Fachbereich 2(Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Gebühr für 15-Minuten-Einheit Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate pro Jahrmonatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 753,60 € 1 130,40 € 1 507,20 € 1 884,00 € 2 260,80 € 62,80 € 94,20 € 125,60 € 157,00 € 188,40 € 376,80 € 31,40 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 453,60 € 680,40 € 907,20 € 1 134,00 € 1 360,80 € 37,80 € 56,70 € 75,60 € 94,50€ 113,40 € 226,80 € 18,90 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 384,00 € 576,00 € 768,00 € 960,00 € 1 152,00 € 32,00 € 48,00 € 64,00 € 80,00 € 96,00 € 192,00 € 16,00 € Ergänzungsfächer(Musiktheorie und DispositionstraininginKlassenmit in der Regelmindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebührmonatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 480,00 € 40,00 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei Fachbereich 2(Instrumentaler und vokaler Einzelunterricht und Unterricht bis 3 Schüler/innen, theoretischer Einzelunterricht) Gebühr für 15-Minuten-Einheit Unterricht/ Woche Jahres- gebühr monatliche Rate pro Jahrmonatliche Rate Einzel- unterricht 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 787,20 € 1180,80 € 1574,40 € 1968,00 € 2361,60 € 65,60 € 98,40 € 131,20 € 164,00 € 196,80 € 393,60 € 32,80 € Unterricht in der 2er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 471,60 € 707,40 € 943,20 € 1179,00 € 1414,80 € 39,30 € 58,95 € 78,60 € 98,25€ 117,90 € 235,80 € 19,65 € Unterricht in der 3er-Gruppe 30 Minuten 45 Minuten 60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten 399,60 € 599,40 € 799,20 € 999,00 € 1198,80 € 33,30 € 49,95 € 66,60 € 83,25 € 99,90 € 199,80 € 16,65 € Ergänzungsfächer(Musiktheorie und DispositionstraininginKlassenmit in der Regel mindestens 5 Schüler/innen) Jahresgebührmonatliche Rate bis zu 90 Minuten / Woche 498,00 € 41,50 € Schüler/innen, die gleichzeitig Unterricht im Fachbereich 1 oder 2 haben gebührenfrei gebührenfrei 3 Blockseminare(zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 30,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 100,00 € Kammermusik(2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 12,00 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen10 % bei 3 Belegungen20 % bei 4 Belegungen30 % bei 5 Belegungen und mehr40 % Blockseminare(zu unterschiedlichen Themenbereichen in Klassen mit mindestens 5 Schüler/innen) einmalige Gebühr Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 30,00 € Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 100,00 € Kammermusik(2 bis 6 Teilnehmer/innen) monatliche Rate Teilnehmer/innen, die gleichzeitig Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind gebührenfrei Teilnehmer/innen, die nicht Schüler/innen der Jugendmusikschule Neureut sind 12,50 € Ensemblefächer ab 7 Teilnehmern/innen sind gebührenfrei. Gebührenermäßigungen Bei Mehrfachbelegungen im Einzel- oder Gruppenunterricht innerhalb einer Familie gelten folgende Ermäßigungen auf die Summe der Unterrichtsgebühren für diese Fächer: bei 2 Belegungen10 % bei 3 Belegungen20 % bei 4 Belegungen30 % bei 5 Belegungen und mehr40 % 4 Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00 € Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw. Wehr- oder Zivildienst leisten; hier entfällt der Zuschlag abdem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung im ersten Jahrab dem zweiten Jahr* Wert des Instrumentes Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 168,00 € 14,00 € 288,00 € 24,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 192,00 €16,00€ 312,00 €26,00€ über 5.000,00 € 228,00 € 19,00 € 348,00 € 29,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug:42,00 €/Jahr bzw. 3, 50 €/Monat. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Sonstige Gebühren Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme 15,00 € Bearbeitungsgebühr für Fachwechsel Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen der Musikalischen Früherziehung / Grundausbildung, Rhythmik und Spielkreise. 10,00 € Bearbeitungsgebühr für außerordentliche Abmeldungen 15,00€ Erwachsenenzuschlag für Schüler/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Hiervon ausgenommen sind Schüler/innen, die in Ausbildung stehen bzw.Bundesfreiwilligendienst oder einFreiwilliges Soziales Jahr leisten; hier entfällt der Zuschlag ab dem Monat, in dem eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wurde. 40 % auf die Unterrichtsgebühr Instrumentenüberlassung im ersten Jahrab dem zweiten Jahr* Wert des Instrumentes Jahresgebühr monatl. Rate Jahresgebühr monatl. Rate bis 500,00 € 180,00 € 15,00 € 300,00 € 25,00 € über 500,00 bis 5.000,00 € 204,00 € 17,00 € 324,00 € 27,00 € über 5.000,00 € 240,00 € 20,00 € 360,00 € 30,00 € * gilt nicht für den frühinstrumentalen Unterricht Wartungsgebühr für Tasteninstrumente (Klavier, Orgel, Cembalo) und Schlagzeug:46,80 €/Jahr bzw. 3, 90 €/Monat. Im vorstehenden Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen sowie Sonderkurse werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 2630-431 Jugendmusikschule Neureut kalkulierter RechnungAnsatz 20132015 EUREUR Ordentliche Erträge Laufende Zuwendungen65.47166.310 Mittel aus Landesförderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen"4.0000 Unterrichtsgebühren297.249314.087 Verwaltungsgebühren2.0302.050 Instrumentenmiete5.9386.389 Wartungsgebühren4.5085.022 Kostenerstattungen und Kostenumlagen35.00035.000 Privatrechtliche Leistungsentgelte1.4000 Gesamterträge415.596428.858 Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen712.148685.850 Versorgungsaufwendungen4.6843.940 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen4.6105.814 Planmäßige Abschreibungen9.3849.431 Sonstige ordentliche Aufwendungen2.6543.315 Summe ordentliche Aufwendungen733.480708.350 Kalkulatorische Kosten und Zinsen1.18011.095 Aufwand aus Leistungsbeziehungen + ZGK139.262151.685 Gesamtaufwendungen873.922871.130 Gesamterträge (siehe oben)415.596428.858 Zuschussbedarf458.326442.272 Kostendeckungsgrad: v.H.v.H. 48,0749,77 JMS/Gebühren 2015.Kalkulation.xls 2630-431 Jugendmusikschule Neureut Ermittlung der Gebührenobergrenzen Kalkulation -Seite 1- gesamt Fachbereich 2Fachbereich 1 EUREUREUR Ordentliche Erträge (ohne Unterrichtsgebühren) Verwaltungsgebühren2.0501.520530 Instrumentenmiete6.3896.3890 Wartungsgebühren5.0225.0220 Laufende Zuwendungen vom Land66.31063.4052.904 Förderung für Singen-Bewegen-Sprechen0,000,00 Kostenerstattungen und Kostenumlagen35.00034.769231 Gesamt114.771111.1053.665 Ordentliche Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen689.790657.42032.370 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen5.8145.223591 kalkulatorische Kosten und Zinsen11.09510.775320 Sonstige ordentliche Aufwendungen3.3151.8461.469 Zwischensumme710.014675.26534.749 Aufwendungen für interne Leistungen + ZGK151.685141.17310.512 Gesamt861.699816.43845.261 Gebührenbedarf ( Aufwendungen abzüglich Erträge )746.928705.33341.595 Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 12 i. V. m. §§ 38 u. 47 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Dabei wurden der Ermittlung der Abschreibung i.d.R. die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA), veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium, zugrundegelegt. Für die Verzinsung des Anlage- kapitals ist für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 ein Zinssatz von 4,5 % zugrundegelegt. Hhplan 2015 JMS/Gebühren.2015.Kalkulation.xls 2630-431 Jugendmusikschule Neureut Ermittlung der Gebührenobergrenzeninsg. Kalkulation -Seite 2- EUREUREUR Gebührenbedarf746.928,15705.332,6841.595,47 Std.EURStd.EUR Anzahl der erteilten Stunden im Jahr bei 45 Min./Wo und 39 Wo im Jahr sind dies:11.478,95327,00 bezogen auf 60-Minuten-Einheiten:245,25 Obergrenzen pro Stunde je 45 Minuten (Fb 1 bzw. Fb 2)61,45127,20 Obergrenzen pro Stunde je 60 Minuten (Fb 1)169,60 Ergänzende Betrachtung zur Kostendeckunginsg.Fb 2Fb1 EUREUREUR Erwartete Gebühreneinnahmen nach der Erhöhung314.087302.40411.683 Ordentliche Erträge114.771111.1053.665 Gesamterträge428.858413.51015.348 Gesamtaufwendungen861.699816.43845.261 Kostendeckungsgradnach der Gebührenerhöhung in % 49,7750,6533,91 Kostendeckungsgradohne Gebührenerhöhung in % 48,10 Jahres-Gebühreneinnahmennach der Erhöhung in Euro 314.087327.548 Jahres-Gebühreneinnahmenohne Erhöhung in Euro 300.698313.174 nur Unterrichts-mit Verwaltungs-/ gebührenWartungsgebühren und Instrumentenmiete Fachbereich 2Fachbereich 1 Fachbereich 2Fachbereich 1 JMS/Gebühren.2015.Kalkulation.xls 2630-431 Jugendmusikschule Neureut Gebührenkalkulation 2015 vorGebührenerhöhung Basis: VdM-Berichtsbogen 01.01. - 31.12.2013 Fächer/UnterrichtsartGebührenMonateGebührenprozentualer Anteil alt bis 201420152015 im Monatim JahrUnterrichtsgebühren Beleger- Min.Anzahl€Anzahl€€ Fachbereich 2 Durchschnitt Einzelunterricht15931,40123.391,20 Einzelunterricht3029562,8012222.312,00 Einzelunterricht453494,201238.433,60 Einzelunterricht600125,60120,00 Gruppe mit 2 Schüler306437,801229.030,40 Gruppe mit 2 Schüler451256,70128.164,80 Gruppe mit 2 Schüler60075,60120,00 Gruppe mit 3 Schüler301532,00125.760,00 Gruppe mit 3 Schüler45348,00121.728,00 Gruppe mit 3 Schüler60064,00120,00 Erwachsenenzuschlag51.637,92 Zwischensumme FB 2432,0310.457,92 abzüglich Anteil Gebührenermäßigung21.038,7196,23 prozentualer Anteil91 289.419,21 zuzüglich Instrumentenmiete5.938,00 Wartungsgebühren4.508,00 Anteil Verwaltungsgebühren für1.505,00 Einnahmen Fb 2 insgesamt301.370,21 Fachbereich 1 Gruppe mit 4 Schüler300,6725,0012201,00 Gruppe mit 4 Schüler45037,50120,00 Gruppe mit 4 Schüler60050,00120,00 Gruppe mit 5 Schüler30022,30120,00 Gruppe mit 5 Schüler45033,45120,00 Gruppe mit 5 Schüler60044,60120,00 Musikalische Früherziehung6029,6728,00129.969,12 Musikalische Grundausbildung4512,4221,40123.189,46 Rhythmik60028,00120,00 Rhythmik 2 bis 3-Jährige45028,00120,00 Ergänzungsfächer9040,00120,00 Spielkreise45021,40120,00 Spielkreise60028,00120,00 Einnahmen Fb 1 gesamt42,7613.359,58 abzüglich Anteil Gebührenermäßigung2.080,753,77 prozentualer Anteil9 11.278,83100,00 Anteil Verwaltungsgebühren 525,00 Einnahmen Fb 1 insgesamt11.803,83 Einnahmen Fb 1 und Fb 2 insgesamt313.174,04 Einnahmen Fb 1 und Fb 2300.698,04 (ohne Instrumentenmiete, Wartungs- und Verwaltungsgebühren) Einnahmen insgesamt313.174,04 Summe Beleger474,8 JMS/Gebühren.2015.Kalkulation.xls 2630-431 Jugendmusikschule Neureut Gebührenkalkulation 2015 nachGebührenerhöhung Basis: VdM-Berichtsbogen 01.01. - 31.12.2013 Fächer/UnterrichtsartGebührenGebührenMonateGebührenprozentualer Anteil neu 2015alt bis 2014neu 20152015 im Monatim Monatim JahrUnterrichtsgebühren Beleger- Min.Anzahl€€Anzahl€€ Fachbereich 2 Durchschnitt Einzelunterricht15932,8031,40123.542,40 Einzelunterricht3029565,6062,8012232.224,00 Einzelunterricht453498,4094,201240.147,20 Einzelunterricht600131,20125,60120,00 Gruppe mit 2 Schüler306439,3037,801230.182,40 Gruppe mit 2 Schüler451258,9556,70128.488,80 Gruppe mit 2 Schüler60078,6075,60120,00 Gruppe mit 3 Schüler301533,3032,00125.994,00 Gruppe mit 3 Schüler45349,9548,00121.798,20 Gruppe mit 3 Schüler60066,6064,00120,00 Erwachsenenzuschlag51637,921.867,23 Zwischensumme FB 2432,0324.244,23 abzüglich Anteil Gebührenermäßigung21.840,0096,27 prozentualer Anteil91 302.404,23 zuzüglich Instrumentenmiete6.389,29 Wartungsgebühren5.021,91 Anteil Verwaltungsgebühren1.519,87 Einnahmen Fb 2 insgesamt315.335,30 Fachbereich 1 Gruppe mit 4 Schüler300,6726,0025,0012209,04 Gruppe mit 4 Schüler45039,0037,50120,00 Gruppe mit 4 Schüler60052,0050,00120,00 Gruppe mit 5 Schüler30023,2022,30120,00 Gruppe mit 5 Schüler45034,8033,45120,00 Gruppe mit 5 Schüler60046,4044,60120,00 Musikalische Früherziehung6029,6729,0028,001210.325,16 Musikalische Grundausbildung4512,4222,2021,40123.308,69 Rhythmik60029,0028,00120,00 Rhythmik 2 bis 3-Jährige45029,0028,00120,00 Ergänzungsfächer9041,5040,00120,00 Spielkreise45022,2021,40120,00 Spielkreise60029,0028,00120,00 Einnahmen Fb 1 gesamt42,7613.842,89 abzüglich Anteil Gebührenermäßigung2.160,003,73 prozentualer Anteil9 11.682,89100,00 Anteil Verwaltungsgebühren 530,13 Einnahmen Fb 1 insgesamt12.213,02 Einnahmen Fb 1 und Fb 2 insgesamt327.548,32 Einnahmen Fb 1 und Fb 2314.087,12 (ohne Instrumentenmiete, Wartungs- und Verwaltungsgebühren) Einnahmen insgesamt327.548,32 Summe Beleger474,8 JMS/Gebühren.2015.Kalkulation.xls

  • GR-Satzungsänderung BadKONS
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0251 1 öffentlich Dez. 3 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Verwaltungsrat des Badi- schen KONServatoriums 04.11.2014 2 vorberaten Hauptausschuss 09.12.2014 5 vorberaten Gemeinderat 16.12.2014 1 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Satzungen zur Än- derung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anlage I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II Im Haushalt 2015 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kostendeckungsgrad von 45,99 (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungsgrad bei 55,20 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2016 beträgt voraussichtlich 43,91 % (ohne ILV und kalkula- torische Kosten 52,39 %). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 64.265,46 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Mehrerträge sind im Entwurf DHH 15/16 berücksichtigt. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 04.11.2014 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Den mit dieser Vorlage als Anlage I und II angeschlossenen Satzungsentwürfen liegt eine allge- meine Gebührenerhöhung zum 01.01.2015 zugrunde. Außerdem sind am Satzungstext des Badischen KONServatoriums und der Jugendmusikschule Neureut geringfügige Änderungen vorgesehen (vgl. die Synopse in Anlage II Nr. 1.2). Begründung: Die Gebühren für das Badische KONServatorium und die Jugendmusikschule Neureut wurden zuletzt zum 01.01.2013 angepasst. Zum anteiligen Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerungen schlägt die Verwaltung vor, zum 01.01.2015 eine Gebührenanpassung durchzuführen. Die Gebühren im Fachbereich II sollen durchschnittlich um 4,16 % und im Fachbereich I durchschnittlich um 3,12 % angepasst wer- den. Die Gebühr für den 45-minütigen Einzelunterricht läge dann bei 98,40 Euro / Monat (bis- her 94,20 Euro / Monat). Die Gebühr für den 60-minütigen Klassenunterricht läge bei 29,00 Euro / Monat (bisher 28,00 Euro / Monat). Seit dem Schuljahr 2013 / 2014 bietet das Badische KONServatorium ein Probeabonnement (wahlweise zwei oder vier Unterrichtsstunden à 30 Minuten ohne weitere vertragliche Bindung) an. Damit wurde den Wünschen zahlreicher potentieller Nutzer des KONS Rechnung getragen, zunächst einmal das Wunschinstrument und den Unterricht ausprobieren zu können und eine intensive Beratung zu erhalten, ohne sich direkt dauerhaft vertraglich binden zu müssen. Für das Probeabonnement wird eine Gebühr erhoben, die ab dem Jahr 2015 einmalig 35,00 Euro für zwei Unterrichtsstunden à 30 Minuten und einmalig 70,00 Euro für vier Unterrichtsstunden à 30 Minuten betragen soll. Nach fünf Jahren ohne Veränderung soll die Gebühr für den Besuch der Kammermusik ab dem Jahr 2015 in der monatlichen Rate von 12,00 Euro auf 12,50 Euro festgesetzt werden, ebenso sollen nach fünf Jahren die Gebühren für die Instrumentennutzung von 3,50 Euro auf 3,90 Euro monatlich angepasst werden. Die Instrumentenmiete wird pro Instrumentenkategorie und Miet- zeitraum um jeweils 1,00 Euro angepasst. Im Haushalt 2015 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kostendeckungsgrad von 45,99 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungsgrad bei 55,20 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2016 beträgt voraussichtlich 43,91 % (ohne ILV und kalkula- torische Kosten 52,39 %). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zusätzlich zur Änderung des Gebührenverzeichnisses wird in der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium in § 2 im Absatz I unter Fachbereich I die Bezeichnung „KONS-Käfer“ aufgenommen, welche die bisherige Bezeichnung Rhythmik für 2-3jährige – siehe Gebührenverzeichnis – ablöst. Unter Fachbereich II wird das Angebot des Erwachsenen- abonnements sowie des Probeabonnements aufgenommen. In § 4 wird im Absatz 1 ebenfalls das Unterrichtsangebot um die KONS-Käfer ergänzt und die Regelungen zur Abmeldung für die einjährigen Kurse werden in § 5 angepasst. Der § 14 wird um einen Absatz 3 ergänzt. Dieser regelt, dass beim Besuch von Familienmitglie- dern des KONS und der JMS Neureut nur dann eine Ermäßigung gewährt werden kann, wenn die Nutzer dies beiden Einrichtungen bei Eintritt des Falls mitteilen. Diese Regelung ist notwen- dig, da weder dem KONS noch der JMS in allen Fällen bekannt wird, wenn ein Familienmitglied bei der jeweils anderen Institution angemeldet ist bzw. wird. Für die Belegung von zwei Fä- chern, von denen ein Fach an der Jugendmusikschule Neureut und ein Fach am Badischen KONServatorium belegt werden, gilt die gleiche Regelung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die anliegenden Satzungen zur Än- derung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anlage I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut lt. Anlage II Im Haushalt 2015 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kosten-deckungsgrad von 45,99 (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungsgrad bei 55,20 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2016 beträgt voraussichtlich 43,91 % (ohne ILV und kalkula- torische Kosten 52,39 %). Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014

  • Protokoll TOP 1
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karls- ruhe für das Badische KONServatorium sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmusikschule Neureut Vorlage: 2014/0251 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung der Vorlage 2014/0251 Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Ortschaftsrat Neureut die Satzungen zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe für das Badische KONServatorium lt. Anlage I sowie der Satzung der Stadt Karlsruhe für die Jugendmu- sikschule Neureut lt. Anlage II. Im Haushalt 2015 erreicht das KONS damit voraussichtlich einen Kostendeckungsgrad von 45,99 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten läge der Kostendeckungsgrad bei 55,20 %). Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2016 beträgt voraussichtlich 43,91 % (ohne ILV und kalkulatorische Kosten 52,39 %). Abstimmungsergebnis: Bei einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Verwaltungsrat für das Badische KONServatorium und im Hauptausschuss: Ich darf um das Kartenzeichen bitten. - Ich sehe hier fast nur gelbe Karten. Bei einer Gegenstimme ansonsten mehrheitlich so entschieden. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 26. Januar 2015