Kommunale/r (ehrenamtliche/r) Tierschutzbeauftragte/r für die Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0238 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2014
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. Oktober 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 6. Plenarsitzung Gemeinderat 16.12.2014 2014/0238 26 öffentlich Kommunale/-r (ehrenamtliche/-r) Tierschutzbeauftragte/-r für die Stadt Karlsruhe 1. Die Stadt Karlsruhe richtet die Stelle eines/einer (ehrenamtlichen) kommunalen Tierschutzbeauftragte/n ein. 2. Der/Die Tierschutzbeauftragte berichtet einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit. Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staats- ziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Für die Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzlicher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evalu- iert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden. Eine ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter wäre An- sprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger/-innen und auch für Tierschutzverei- ne. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung und Bürger- schaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsru- he hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises 2012 unter Beweis gestellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist. Mit einem/einer ehrenamtlichen kommunalen Tierschutzbeauftragte/-n sehen die GRÜNEN keine Konkurrenz zu den ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten. Die Naturschutzbeauftragten sind zuständig für alle Angelegenheiten des Artenschutzes. Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte dagegen ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden im Heim-, Haus- und Zootierbereich, Streunerschutz sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der/die Tierschutzbeauftragte sollte ehrenamtlich, politisch und administrativ unabhän- gig arbeiten. Aufgabenfelder des/der Tierschutzbeauftragten könnten sein: Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Karlsruher Behörden Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes in Karlsruhe Ansprechpartner/-in für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden Beteiligung bei der Auswahl der Preisträger/-innen für den Karlsruher Tierschutzpreis Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragen, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen. Der/Die Tierschutzbeauftragte berichtet einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Zoe Mayer Renate Rastätter Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Dezember 2014
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 23.10.2014 eingegangen: 23.10.2014 Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.12.2014 2014/0238 26 öffentlich Dez. 2 Kommunale/-r (ehrenamtliche/-r) Tierschutzbeauftragte/-r für die Stadt Karlsruhe - Kurzfassung - Für alle Belange des öffentlichen Tierschutzes sind die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte beim Ordnungs- und Bürgeramt zuständig und hinreichend kompetent. Deswegen und aufgrund der gegebenen Strukturen sieht das Bürgermeisteramt keinen Bedarf für eine kommunale Tierschutzbeauftragte bzw. einen kommunalen Tierschutzbeauftragten. Ein Mehrwert für die Belange des Tierschutzes würde sich hierdurch nicht ergeben. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Rechte von Tieren und Pflichten von Tierhaltern sind im Tierschutzgesetz normiert. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften ist eine öffentliche Aufgabe, die gemäß Verord- nung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach dem Tierschutzrecht (Tierschutzzuständigkeitsverordnung) überwiegend den unteren Verwal- tungsbehörden übertragen wurde. Nur die Genehmigung zur Haltung von Tieren für wissen- schaftliche Zwecke und zu Tierversuchen erfolgt durch die Regierungspräsidien (§ 2 Nr. 2 und § 3 Tierschutzzuständigkeitsverordnung). Die unteren Verwaltungsbehörden sind berechtigt, alle Tierhaltungen zu überprüfen und bei Verstößen verwaltungsrechtliche Maßnahmen zu erlassen. Das Spektrum der Maßnahmen reicht hierbei von einfachen Belehrungen und Beratungen über artgerechte Tierhaltungen bis hin zur Einziehung von Tieren und dem Erlass von Tierhaltungsverboten. Zentrale Bedeutung für den Vollzug des Tierschutzgesetzes haben beamtete Tierärztinnen und -ärzte (§ 15 Absatz 2, § 16 a Absatz 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz). Im Einzelnen: 1. Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Karlsruher Behörden Für die Bewertung der Tiergesundheit und des Tierwohls aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist allein das Gutachten des beamteten Tierarztes bzw. der beamteten Tierärztin maßgeblich (§ 16 a Absatz 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz). Sollte zur Beurteilung von Tierhaltungen spezielles Wissen zu exotischen Tierarten erforderlich sein, kann auf das Expertenwissen des Naturkundemuseums Karlsruhe zurückgegriffen werden. Eine darüber hinaus gehende Expertise ist fachlich nicht erforderlich. 2. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen In Karlsruhe werden vorrangig Heimtiere in Wohnräumen gehalten. Die amtliche Überwachung privater, nicht erlaubnispflichtiger Heimtierhaltungen erfolgt schon heute anlassbezogen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. Beim Verdacht der nicht artgerechten Haltung von Tieren oder Verstößen gegen das Tierschutzgesetz haben Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen die Möglichkeit, dies anzuzeigen. Ausnahmslos alle eingehenden Anzeigen und Beschwerden werden daraufhin durch Experten überprüft. Daneben existieren registrierungs- und/oder erlaubnispflichtige Tierhaltungen, bei denen regel- mäßig amtliche Routinekontrollen durchgeführt werden (z. B. gewerbsmäßige Tierhaltungen, Versuchstiereinrichtungen am KIT, Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere). Die Haltung land- wirtschaftlicher Nutztiere spielt naturgemäß in einem Stadtkreis eine eher untergeordnete Rolle. Auch hier erfolgen allerdings regelmäßig amtliche Routinekontrollen. Die meisten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden demgemäß auch bei privaten Heimtierhaltern festgestellt, insbesondere bei solchen, die sich in einem problematischen sozialen Umfeld befinden. Überwiegend sind die Verstöße auf mangelhafte Kenntnisse hinsichtlich der tierartspezifischen Bedürfnisse zurückzuführen. Erfahrungsgemäß können hier nur Maßnahmen des Verwaltungsvollzuges Abhilfe schaffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden Die einschlägigen Tierschutzorganisationen in Karlsruhe sind der Verwaltung nicht nur bekannt, sondern es besteht eine gute und bewährte Zusammenarbeit (z. B. Tierheim Karlsruhe, Katzenschutzverein, Katzenhilfe, AG Tierschutz). 4. Beteiligung bei der Auswahl der Preisträger/-innen für den Karlsruher Tierschutzpreis Seit dem Jahr 2012 wird eine im Tierschutz engagierte Person oder Organisation für ihre Verdienste zum Wohl von Tieren geehrt. Die letzten beiden Jahre haben jedoch gezeigt, dass nur eine überschaubare Anzahl von Personen und Organisationen in Betracht kommen. Auch für den Tierschutzpreis 2014 wurden keine neuen Vorschläge eingereicht. 5. Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragten, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen Die Tätigkeit der Landesbeauftragten für den Tierschutz umfasst vorrangig Vorträge, Pressemit- teilungen und Stellungnahmen zu tierschutzfachlichen und tierschutzrechtlichen Fragestellun- gen. Die Stellungnahmen zu Fachthemen können von den zuständigen Behörden für die Bewer- tung tierschutzrelevanter Sachverhalte genutzt werden. Über das Tierschutztelefon werden An- zeigen und Beschwerden über mangelhafte Tierhaltungen entgegengenommen und an die zu- ständigen Behörden weitergeleitet. Insofern besteht schon heute eine Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragten. Zusammenfassend wird für eine Tierschutzbeauftragte bzw. einen Tierschutzbeauftragten auf kommunaler Ebene kein Bedarf gesehen. Der in der Antragstellung vorgenommene Vergleich mit dem Naturschutzbeauftragten erscheint nicht tragfähig. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte kennt. In der Vergangenheit, als die Naturschutzbehörden noch keinerlei Fachpersonal hatten, war nur durch sie eine halbwegs ge- ordnete Naturschutzarbeit möglich (so die Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes BaWü vom 26.03.2013) - eine Situation, wie sie im öffentlichen Veterinärwesen nie existierte.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 6. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 16. Dezember 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 26 der Tagesordnung: Kommunale/-r (ehrenamtliche/-r) Tierschutzbeauf- tragter für die Stadt Karlsruhe Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Zoe Mayer und Renate Rastätter, des Stadtrats Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. Oktober 2014 Vorlage: 2014/0238 Beschluss: Der Gemeinderat verweist den Antrag in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme. Stadtrat Borner (GRÜNE): Wir wollen heute mit unserem Antrag nicht die Arbeit des Veterinäramtes aushebeln, sondern möchten mit dem Einsatz eines kommunalen eh- renamtlichen Tierschutzbeauftragten die Arbeit der hauptamtlichen Amtstierärztinnen sinnvoll ergänzen. Eine Tierschutzbeauftragte, ein Tierschutzbeauftragter, ist eine nicht weisungsgebunde- ne Person, die Probleme ganz offen und unabhängig von jeder politischen Couleur vor- bringen kann. Sie kann Konzepte verfassen und der Stadt Vorschläge für mehr Tier- schutz unterbreiten. Sie kann sich in Arbeitsgruppen und an runden Tischen engagie- ren. Sie kann Kinder und Jugendliche in entsprechenden städtischen Einrichtungen über Tierschutz informieren, denn über die tiergerechte Haltung - sofern sie möglich ist - von Tieren in Wohnungen und vor allem in Kinderzimmern, muss noch stärker informiert werden. Sie könnte einen Tierschutzbericht erstellen und damit die Karlsruher Öffent- lichkeit auf tierschutzrelevante Themen hinweisen. Damit würde Karlsruhe einen ver- stärkten präventiveren Weg beschreiten und nicht nur bei Problemen mit Kontrolle und Vollzug reagieren müssen. - 2 - Dass der Stadt Karlsruhe Tierschutz wichtig ist, hat sie schon mit der Einrichtung des Tierschutzfonds und mit der Auslobung des Tierschutzpreises dokumentiert. Mit der Einrichtung eines kommunalen Tierschutzbeauftragten würde die Stadt den nächsten logischen Schritt gehen. Die Tierrechts- und Tierschutzszene Karlsruhe schaut gespannt auf die Entwicklungen und hegt große Hoffnungen. Karlsruhe wäre nach Mannheim die zweite Stadt in Deutschland, die ein solches Amt innehätte. Ich mache jetzt hier einen Vorschlag, denn wir haben schon im Vorfeld ein bisschen darüber gesprochen. Wir wären bereit, unser Antragsbegehen in einen Ausschuss ver- weisen zu lassen. Ich gebe hier zu Protokoll, dass ich mit einigen Ausführungen der Stadtverwaltung nicht einverstanden bin, und würde diese gerne einmal in einer kleine- ren Runde besprechen. (Beifall bei den Grünen) Stadträtin Mußgnug (CDU): Herr Borner, Sie nehmen mir im Prinzip die Worte vor- weg. Wir sehen heute eine Entscheidung auch nicht für sinnvoll an, denn weiter ausei- nander sein wie Sie im Antrag und die Stadtverwaltung in ihrer Antwort kann man ja eigentlich nicht. Deswegen Verweisung in den Ausschuss. Bevor man aber eine Entscheidung auch im Ausschuss treffen kann, sollte die Ist- Situation umfassend analysiert werden, und zwar sollten wir da ein Aufgabentableau zur Verfügung gestellt bekommen mit jetzt schon klaren Abgrenzungen der Zuständig- keiten und Ansprechpartner in der Verwaltung. Jetzt im Jahr 2014/2015 sollte man ei- gentlich auch in der Stadtverwaltung den Eigenanspruch bzw. das Selbstverständnis als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger insoweit haben, dass man so aufgestellt und organisiert ist, dass alles klar strukturiert ist, dass dieses Bindeglied zwischen Ver- waltung und Bevölkerung, Bürgern, Vereinen und Naturschutzorganisationen vielleicht gar nicht erforderlich sein sollte, sondern per se schon in der Arbeit der Verwaltung aufgestellt sein. (Beifall bei der CDU) Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Aus der Sicht unserer Fraktion ist eigentlich die Antwort der Verwaltung schlüssig. Wir sehen den Bereich Tierschutz auf ehrenamtlicher bzw. hauptamtlicher Ebene beim Bürger- und Ordnungsamt, speziell bei den Amtstierärztin- nen und Amtstierärzten, hinreichend aufgehoben. Nichtsdestotrotz, wenn Interesse be- steht, das Ganze in einer kleineren Runde zu diskutieren, sind wir gern dazu bereit. Was wir kritisch sehen oder wovor wir uns ein bisschen fürchten - ich nenne es jetzt einmal so -, ist, dass aus einem ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten dann mittelfris- tig ein hauptamtlicher Tierschutzbeauftragter gemacht wird. Wir hatten diese Diskussi- on auch in der Vergangenheit hinsichtlich der Haushaltssituation. Das können wir aber gerne im Ausschuss besprechen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir würden dem Antrag der Grünen zustimmen. Wir kön- nen es aber auch in einen Ausschuss verweisen. - 3 - Aus unserer Sicht entstehen keine Kosten, und wir wären zuversichtlich, dass durch eine oder einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten in Karlsruhe der Tierschutz gestärkt wird. Wir sehen durchaus auch mögliche Aufgaben für eine solche Stelle, die nicht von den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten erfüllt werden. Dies betrifft Beratungsmög- lichkeiten zur Anschaffung und Haltung von Haustieren, die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt bezüglich Maßnahmen zum Artenschutz und ähnliche Aufgaben wie die des Lan- destierschutzbeauftragten. Wenn man dann so eine Stelle schaffen würde, ist es immer noch so, sollte sich in der Praxis dann doch kein Mehrwert ergeben oder die derzeitige Struktur durch unklare Zuständigkeiten geschwächt werden - das sind wohl die Fälle, die die Verwaltung hier befürchtet -, dann kann die Stelle auch wieder abgeschafft werden. Wir halten den Vorschlag prinzipiell für wünschenswert und gut. (Beifall bei der KULT-Fraktion) Stadtrat Hock (FDP): Auch hier ist es so, wie ich es schon vorhin gesagt habe. Bei der Verwaltung mit ihren Ämtern, wie jetzt in dem Amt mit den Veterinären, sehe ich diese Aufgabe hervorragend angesiedelt. Die führen diese Aufgaben auch hervorragend durch. Deshalb ist es für uns umso unverständlicher, wie man so einen Antrag schreiben kann. Wir können da überhaupt nicht mitgehen und sind auch genau derselben Mei- nung wie der Kollege Fechler. Da wird nämlich aus einem Ehrenamt irgendwann eine Vollzeitstelle gemacht. Deshalb sagen ich und meine Fraktion, wir lehnen diesen Antrag ab, und wir möchten auch diesen Antrag nicht weiter diskutieren. (Beifall bei der FDP) Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Die Tierschutzvereine im Raum Karlsruhe leisten gute Ar- beit. Diese gute Arbeit kommt allen Bürgern zugute. Was ihnen fehlt, ist die offizielle Anerkennung durch die Stadt, und ihnen fehlt auch eine koordinierende Person, die aus ihrer Mitte kommt. Wenn wir die einführen würden, gerade nicht als Stelle bei der Stadt, sondern als jemand, der aus dem Ehrenamt kommt, denke ich, würden wir den Vereinen helfen. Davon hätten wir als Bürger der Stadt auch einen Mehrwert, der weit über das bisschen Aufwandsentschädigung, die jemand, der ehrenamtlich arbeitet, be- kommt, hinausgeht. Deswegen würde ich den Antrag der Grünen unterstützen. Der Vorsitzende: Also, die Verwaltung bleibt dabei, dass sie eigentlich kein Bindeglied zwischen einzelnen Bürgern und der Verwaltung braucht. Wenn die Bürger eine Frage haben, sollen sie bei uns anrufen und kriegen sie beantwortet. Das Zweite. Ich weiß nicht, ob es realistisch ist, dass die ehrenamtlichen Strukturen der Naturschutzverbände darauf gewartet haben, dass wir einen weiteren Ehrenamtlichen ausweisen, der dann die Koordinierung machen soll. Ich würde nicht nachvollziehen können, warum die das nicht untereinander geregelt kriegen. Ich schließe mich den vielen Vorschlägen an und verweise das in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. - Wir diskutieren hier gerade mehrere Varianten. Die Experten wünschen sich den Aus- schuss für öffentliche Einrichtungen (AföE). Dann geht es halt in den AföE und gegebe- nenfalls auch noch in den Hauptausschuss. - 4 - (Heiterkeit, Unruhe) Dann diskutieren wir es da noch einmal im Detail. Damit ist es verwiesen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Januar 2015