Situation von Menschen syrischer Herkunft in Karlsruhe
| Vorlage: | 2014/0232 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.11.2014
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom 21.10.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 4. Plenarsitzung Gemeinderat 18.11.2014 2014/0232 17.3 öffentlich Situation von Menschen syrischer Herkunft in Karlsruhe 1. Wie viele Menschen syrischer Herkunft leben aktuell in Karlsruhe? 2. Wie viele davon haben eine - Duldung? - Aufenthaltserlaubnis? - Niederlassungserlaubnis? - deutsche Staatsangehörigkeit? 3. Wie viele Anträge von hier lebenden syrischen Verwandten zur Aufnahme ihrer geflüchteten Angehörigen wurden bei der Ausländerbehörde Karlsruhe gestellt, und wie viele davon wurden positiv beschieden (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landes- und Bundesaufnahmeprogramm 1, 2, 3 1 )? 4. Wie viele Anträge wurden negativ beschieden - und aus welchen Gründen? 5. Wie viele Anträge zur Aufnahme auf der Flucht befindlicher syrischer Angehöriger liegen der Ausländerbehörde noch ohne Entscheidung vor? Wie lange dauert die Antragsbearbeitung im Durchschnitt? 6. Können derzeit noch neue Anträge zur Aufnahme geflüchteter Verwandter gestellt werden? 7. Wie viele Menschen haben im Rahmen der Antragsstellung eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Lebensunterhaltskosten bei Aufnahme syrischer Angehöriger unterschrieben? 1 Siehe auch http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/20141015-SyriaHAP- Background.pdf Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 8. Welchen Ermessensspielraum hat die Stadt, um beim Lebensunterhalt zur Vermeidung besonderer Härte ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze als Nachweis der Bonität gelten zu lassen? 9. Gibt es Fälle, in denen sich hier lebende Verwandte an die Ausländerbehörde gewandt haben, weil sie die Kosten (z. B. Arztkosten) für aufgenommene syrische Angehörige nicht mehr finanzieren können, und wenn ja, wie viele? 10. Welche Beratungsangebote erhalten Verwandten derzeit, wenn Sie Fragen zum Verfahren oder zu möglichen finanziellen Auswirkungen haben? Wie werden diese Beratungen finanziert? 11. Inwiefern sieht die Verwaltung derzeit und zukünftig weiteren Bedarf an solchen Beratungsangeboten sowie an der inhaltlichen Erweiterung der Beratung? Auf Grundlage eines Bundestagsbeschluss vom Juni 2013 hatte Baden-Württemberg zusammen mit fast allen anderen Bundesländern im Herbst letzten Jahres beschlossen, über die Bundesquote hinaus syrische Menschen aus der Krisenregion im Rahmen eines eigenen Länderprogramms einreisen zu lassen. Dabei sollen die hier lebenden Syrer/-innen die Lebensunterhaltskosten für ihre Angehörigen übernehmen. Neben anderen Hürden zur Aufnahme von Verwandten müssen die in Deutschland lebenden syrischen Angehörigen unterschreiben, dass sie sämtliche Lebensunterhaltskosten der aufgenommen Flüchtlinge tragen. Auch Dritte können sich zur Kostenübernahme verpflichten. Die Ausländerbehörden führen eine Bonitätsprüfung über ausreichendes Einkommen für die Familie hier und die nachziehenden Verwandten durch. In einigen Bundesländern, wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt wurden die Kosten, die bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Behinderung und Pflegebedürftigkeit entstehen, ausdrücklich von der Verpflichtungserklärung ausgenommen und werden dort über das Asylbewerber-Leistungsgesetz durch die zuständige Behörde übernommen Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Ziel der Anfrage ist es, die Handhabung durch die Karlsruher Ausländerbehörde zu ermitteln sowie den speziellen Beratungs- und Unterstützungsbedarfs für Menschen, die bereit sind, in einer Fluchtsituation befindliche syrische Verwandte bei sich aufzunehmen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Daniela Reiff Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. November 2014
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Daniela Reiff (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom: 21.10.2014 eingegangen: 21.10.2014 Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2014 2014/0232 17.3 öffentlich Dez. 2 Situation von Menschen syrischer Herkunft in Karlsruhe 1. Wie viele Menschen syrischer Herkunft leben aktuell in Karlsruhe? Aktuell sind in Karlsruhe 2 158 syrische Staatsangehörige gemeldet. Davon fallen 203 Perso- nen in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe. Für 1 955 gemeldete Per- sonen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe/Landeserstaufnahmestelle zuständig. 2. Wie viele Menschen davon haben eine Duldung? Aufenthaltserlaubnis? Niederlassungserlaubnis? deutsche Staatsangehörigkeit? Von den 203 syrischen Staatsangehörigen mit Zuständigkeit der Ausländerbehörde haben 0 Personen eine Duldung, 130 Personen eine Aufenthaltserlaubnis und 21 Personen eine Niederlassungserlaubnis. 52 Personen besitzen ein sonstiges Aufenthaltsrecht (Fiktion, Gestattung) bzw. die Mehr- staatlichkeit. Der vierte Spiegelstrich (deutsche Staatsangehörigkeit) kann statistisch nicht erhoben wer- den. 3. Wie viele Anträge von hier lebenden syrischen Verwandten zur Aufnahme ihrer geflüch- teten Angehörigen wurden bei der Ausländerbehörde Karlsruhe gestellt, und wie viele davon wurden positiv beschieden (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landes- und Bun- desaufnahmeprogramm 1, 2 , 3)? Von der Ausländerbehörde Karlsruhe wurden 66 Anträge bearbeitet. Viele Anträge mussten abgewiesen werden, da keine Kontingente mehr vorhanden waren. Durch das Bundeskontingent 1 wurden 5 Personen aufgenommen. Im Rahmen des Bundes- kontingentes 2 erfolgten 24 Vorschläge. Davon erfolgten 3 Einreisen von Angehörigen im Rahmen des Bundeskontingentes 3 und 4 Angehörige bekamen eine Aufnahmezusage im Bundeskontingent 3. Im Rahmen des Landeskontingentes Baden-Württemberg 1 konnten 12 Anträge positiv be- schieden werden. 27 Vorabzustimmungen konnte die Ausländerbehörde Karlsruhe im Rahmen des Landeskon- tingentes Baden-Württemberg 2 ausstellen. Davon sind 21 Personen nach Karlsruhe zugezo- Seite 2 gen, 5 Personen davon sind außerhalb Karlsruhe zugezogen und eine Person ist noch nicht nach Deutschland eingereist. 4. Wie viele Anträge wurden negativ beschieden - und aus welchen Gründen? Die Ausländerbehörde macht lediglich die Aufnahmevorschläge. Über diese entscheidet dann im Rahmen des Bundeskontingentes das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bisher erfolgte noch keine Rückmeldung über den Ausgang der Aufnahmevorschläge seitens des Bundesamtes. Beim Landeskontingent Baden-Württemberg wurden nur vollständig eingereichte Anträge ent- gegengenommen, das heißt, die Voraussetzungen mussten vorliegen. 5. Wie viele Anträge zur Aufnahme auf der Flucht befindlicher syrischer Angehöriger lie- gen der Ausländerbehörde noch ohne Entscheidung vor? Wie lange dauert die Antrags- bearbeitung im Durchschnitt? Die Ausländerbehörde Stadt Karlsruhe hat alle vorgelegten Anträge abschließend bearbeitet. Offen sind derzeit noch 17 Aufnahmevorschläge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die dortige Bearbeitungsdauer kann nicht durch die Stadtverwaltung beeinflusst wer- den. 6. Können derzeit noch neue Anträge zur Aufnahme geflüchteter Verwandter gestellt wer- den? Nein, es können derzeit keine neuen Anträge zur Aufnahme geflüchteter Verwandter gestellt werden, da keine Landes- und Bundeskontingente mehr offen sind. 7. Wie viele Menschen haben im Rahmen der Antragsstellung eine Verpflichtungserklä- rung zur Übernahme der Lebensunterhaltskosten bei Aufnahme syrischer Angehöriger unterschrieben? Es wurden 39 Verpflichtungserklärungen zur Übernahme der Lebensunterhaltskosten abgege- ben. 8. Welchen Ermessensspielraum hat die Stadt, um beim Lebensunterhalt zur Vermeidung besonderer Härte ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze als Nachweis der Bonität gelten zu lassen? Bei der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung ist die Bonität des Gastgebers zu prüfen. Ei- nen Ermessensspielraum gibt es hierbei nicht. 9. Gibt es Fälle, in denen sich hier lebende Verwandte an die Ausländerbehörde gewandt haben, weil sie die Kosten (z. B. Arztkosten) für aufgenommene syrische Angehörige nicht mehr finanzieren können, und wenn ja, wie viele? Bislang sind weder an die Ausländerbehörde noch an das Sozialamt oder an das Jobcenter diesbezüglich Anfragen gestellt worden. 10. Welche Beratungsangebote erhalten Verwandte derzeit, wenn Sie Fragen zum Verfahren oder zu möglichen finanziellen Auswirkungen haben? Wie werden diese Beratungen fi- nanziert? Diesbezügliche Beratungsangebote erfolgen über den Ökumenischen Migrationsdienst bei der Diakonie. Seite 3 11. Inwiefern sieht die Verwaltung derzeit und zukünftig weiteren Bedarf an solchen Bera- tungsangeboten sowie an der inhaltlichen Erweiterung der Beratung? Nach Einschätzung der Verwaltung reicht das derzeitige Beratungsangebot aus.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. November 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Hilfe für Flüchtlinge 17.1 Koordination der Hilfeangebote für Flüchtlinge Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Reinhold Yabo (GfK) vom 26. September 2014 Vorlage: 2014/0182 17.2 Private Sicherheitsdienste in Flüchtlingseinrichtungen in Karlsruhe Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 1. Oktober 2014 Vorlage: 2014/0190 17.3 Situation von Menschen syrischer Herkunft in Karlsruhe Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig und Daniela Reiff so- wie des Stadtrats Michael Borner (GRÜNE) vom 21. Oktober 2014 Vorlage: 2014/0232 Beschluss: Kenntnisnahme von den Stellungnahmen der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahmen der Verwaltung liegen vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genom- men. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Januar 2015