Karlsruher Mietspiegel 2015 - Fortschreibung zum 01.01.2015

Vorlage: 2014/0220
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.10.2014
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.11.2014

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Mietspiegel 2015
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.11.2014 2014/0220 5 öffentlich Dez. 2 Karlsruher Mietspiegel 2015 - Fortschreibung zum 01.01.2015 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.11.2014 5 Der Gemeinderat nimmt von der Fortschreibung des am 20. März 2013 in Kraft getretenen Mietspiegels für die Stadt Karlsruhe Kenntnis und erkennt ihn als qualifizierten Mietspiegel ge- mäß § 558d BGB an. Die Fortschreibung des Mietspiegels tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und löst damit den bisheri- gen Mietspiegel 2013 ab. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 10.000 Euro 15.000 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.120.12.10.01.01 Kontenart: 48119000 Ergänzende Erläuterungen: Der Druck des Mietspiegels erfolgt in der städtischen Druckerei. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 10.000 Euro. Durch den Verkauf des Mietspiegels ist mit Erträgen von rund 15.000 Euro zu rechnen. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Karlsruhe zum 1. Januar 2015 Der aktuell vorliegende qualifizierte Mietspiegel der Stadt Karlsruhe wurde mit Gemeinderatsbe- schluss vom 20. März 2013 veröffentlicht und ist seitdem gültig. Die Erstellung eines (qualifizier- ten) Mietspiegels ist eine fortwährende Aufgabe, da die erhobenen Werte stets den Verände- rungen des Mietwohnungsmarktes angepasst werden müssen. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in § 558d Abs. 2 BGB, dass ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen ist. Da- bei kann entweder eine Stichprobe oder aber die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland („In- dexmethode“) zugrunde gelegt werden. Nach spätestens vier Jahren muss der qualifizierte Mietspiegel neu erstellt werden. Das Amt für Stadtentwicklung stellte die beiden gesetzlich zugelassenen Aktualisierungsmetho- den im Arbeitskreis ausführlich vor und hatte dabei auch die Meinungen der involvierten städti- schen Dienststellen einbezogen. Der Arbeitskreis Mietspiegel setzte sich aus Vertretern folgen- der Institutionen zusammen: Haus & Grund Karlsruhe e. V., Mieterverein Karlsruhe e. V., Volks- wohnung GmbH, Mieter- und Bauverein Karlsruhe eG, Gartenstadt Karlsruhe eG, Familienheim Karlsruhe Baugenossenschaft eG, Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Baugenossenschaft, Neusied- lung Durlach eG Baugenossenschaft, SVG Wohnen eG Stuttgart, VdK-Baugenossenschaft Ba- den-Württemberg eG Stuttgart, Süddeutsche Wohnen GmbH, BEWOG Beamten- Wohnungsgesellschaft Dr. Buschmann KG Geschäftsstelle Karlsruhe, Genossenschaft für Woh- nungsbau Karlsruhe 1921 eG, FLÜWO Bauen Wohnen eG, Deutsche Annington, Baugemein- schaft Ettlingen, vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunter- nehmen e. V. Stuttgart und Landgericht Karlsruhe. Seitens der Stadt Karlsruhe waren neben dem Amt für Stadtentwicklung das Liegenschaftsamt, die Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses der Stadt Karlsruhe sowie die Sozial- und Jugendbehörde beteiligt. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben sich nach eingehender Beratung einstimmig für die Durchführung der in- dexbasierten Fortschreibung ausgesprochen. Weiterhin soll der Mietspiegel künftig stets am Jahresbeginn herausgegeben werden. Der fortgeschriebene Mietspiegel 2015 soll daher zum 1. Januar 2015 erscheinen. Die indexbasierte Fortschreibung berücksichtigt die Entwicklung der Verbraucherpreise zwi- schen dem Zeitpunkt der Mietspiegelerhebung (Mai 2012) und der Fortschreibung (September 2014). In diesem Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt ermittelt, um 3,1 %-Punkte bzw. 2,98 %. Diese Preisentwicklung wird der Berech- nung der neuen Mietspiegelwerte zugrunde gelegt. Für die Berechnung wurden die Regressi- onswerte (Spannenmitten) aller Tabellenfelder sowie die Zuschläge für Wohngemeinschaften (WGs) über den Index fortgeschrieben und danach die unteren und oberen Spannenwerte um den Regressionswert eines jeden Tabellenfeldes neu berechnet. Die Spannen (±15 % bei Woh- nungen und ±16 % bei Einfamilienhäusern) blieben hierbei unverändert. Die Spannen wurden auf 5 Cent Genauigkeit gerundet, ebenso der Zuschlag für Wohngemeinschaften (WGs). Die Indexmethode zeichnet sich durch eine hohe Rechtssicherheit aus und liefert die aktuellsten verfügbaren Werte. Sie wird von zahlreichen Großstädten über viele Jahre erfolgreich ange- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 wandt, darunter z. B. Frankfurt am Main, Heidelberg, Heilbronn, Darmstadt, Pforzheim und Regensburg. Seit der Mietrechtsreform 2013 ist die Berücksichtigung des energetischen Zustands einer Wohnung in den §§ 558 ff. BGB ausdrücklich geregelt. Zum Zeitpunkt der Mietspiegelerstellung sah die seinerzeit geltende Rechtslage eine Erfassung energetischer Komponenten nicht ver- bindlich vor. Dennoch wurden diese in die Datenerhebung eingebunden und beispielsweise die Art der Energieversorgung, Maßnahmen der Wärmedämmung, der Austausch der Fenster, Mo- dernisierungsmaßnahmen bezüglich Heizung, Warmwasserversorgung und Installationen sowie die Nutzung regenerativer Energien abgefragt. Soweit sich nachweislich ein signifikanter Ein- fluss auf den Mietpreis ergeben hat, sind diese Merkmale der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den Punktekatalog zur Eingruppierung in eine Ausstattungskategorie einge- flossen. Das Amt für Stadtentwicklung hat alle erforderlichen Berechnungen durchgeführt und die Er- gebnisse der Arbeitsgruppe Mietspiegel vorgelegt. Auf dieser Grundlage und unter Berücksich- tigung einiger formaler und redaktioneller Korrekturen entsprechend den Vorschlägen aus der Arbeitsgruppe wurde der vorliegende Mietspiegel 2015 erstellt. Alle Arbeitsgruppenmitglie- der haben den neuen Mietspiegel einstimmig anerkannt. Der Mietspiegel 2015 tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und wird zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht. Die Schutzgebühr soll wie bisher 6,- Euro betragen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Fortschreibung des am 20. März 2013 in Kraft getretenen Mietspiegels für die Stadt Karlsruhe Kenntnis und erkennt ihn als qualifizierten Mietspiegel ge- mäß § 558d BGB an. Die Fortschreibung des Mietspiegels tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und löst damit den bisheri- gen Mietspiegel 2013 ab. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. November 2014

  • Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 4. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 18. November 2014, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Karlsruher Mietspiegel 2015 - Fortschreibung zum 01.01.2015 Vorlage: 2014/0220 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Fortschreibung des am 20. März 2013 in Kraft getre- tenen Mietspiegels für die Stadt Karlsruhe Kenntnis und erkennt ihn als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB an. Die Fortschreibung des Mietspiegels tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und löst damit den bisherigen Mietspiegel 2013 ab. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Da werden wir kurz eine kleine Einführung machen, denn ich denke, das ist für die Öf- fentlichkeit wichtig. Erster Bürgermeister Jäger: Die Ihnen vorliegende erste Fortschreibung des Karlsruher Mietspiegels wurde in den letzten Monaten vom Amt für Stadtentwicklung in Zusam- menarbeit mit dem Liegenschaftsamt und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Karlsruhe erarbeitet. Die Erstellung wurde von einem Arbeitskreis aus Vertre- tern der Mieter- und Vermieterverbände sowie der Wohnungswirtschaft fachlich beglei- tet, um auch bei der nach zwei Jahren erforderlichen Fortschreibung eine hohe Akzep- tanz des Mietspiegels zu erreichen. Der Karlsruher Mietspiegel trat erstmals 2013 in Kraft und ist ein so genannter qualifi- zierter Mietspiegel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt. Er genießt daher eine hohe Rechtssicherheit. - 2 - Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in § 558 d Abs. 2, dass ein qualifizierter Miet- spiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen ist. Die Mit- glieder des Arbeitskreises haben sich nach eingehender Beratung einstimmig für die Durchführung der indexbasierten Fortschreibung ausgesprochen. Diese indexbasierte Fortschreibung berücksichtigt die Entwicklung der Verbraucherpreise zwischen dem Zeitpunkt der Mietspiegelerhebung, das war der Mai 2012, und der Fortschreibung, das ist der September 2014. In diesem Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt ermittelt, um 3,1 Prozentpunkte bzw. 2,98 Prozentpunkte. Diese Preisentwicklung ist der Berechnung der neuen Mietspiegel- werte zugrunde gelegt worden. Die Indexmethode zeichnet sich durch eine hohe Rechtssicherheit aus und liefert die aktuellsten verfügbaren Werte. Sie wird von zahlreichen Großstädten über viele Jahre erfolgreich angewandt, darunter z. B. Frankfurt am Main, Heidelberg, Heilbronn, Darm- stadt, Pforzheim und Regensburg. Insgesamt bietet der Mietspiegel eine Übersicht über die Nettokaltmieten ohne Betriebskosten, die für frei finanzierte Wohnungen ortsüblich bezahlt werden. Der neue Mietspiegel tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und wird zu diesem Zeitpunkt auch veröffentlicht werden. Erfreulich ist, dass im Mittel das Nettokaltmietenniveau im neuen Mietspiegel bei 6,41 Euro pro Quadratmeter für Mietwohnungen liegt und damit immer noch sehr moderat. Wir werden auch die bisher erhobene Schutzgebühr wie bisher mit 6 Euro beibehalten. Dies zur Einführung. Der Vorsitzende: Sie wollten eben alle gleich abstimmen. Das können wir jetzt gerne tun, was ja noch mal zeigt, wie ausgesprochen akzeptiert der Mietspiegel mittlerweile in diesem Hause ist. - Ich sehe nur gelbe Karten, damit einstimmig angenommen. Zur Beurkundung: Der Schriftführer: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Januar 2015