Ergänzungsantrag SPD: Keine Leiharbeit bei der Einführung der "Blauen Tonne"
| Vorlage: | 2014/0214 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 21.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadträtin Sibel Uysal (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20.10.2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2014 2014/0214 3 öffentlich Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung): Keine Leiharbeit bei der Einführung der „Blauen Tonne“ Das Amt für Abfallwirtschaft stellt das notwendige Personal für die Einführung und den künftigen Einsatz / Betrieb der städtischen "Blauen Tonne" nicht auf Leiharbeitsbasis, sondern vorerst befristet mit der Option auf eine anschließende Festeinstellung ein. Begründung: Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, nur vorübergehend zur Bewältigung von Auftragsspitzen erfolgen sollte. Mit der Einführung der Blauen Tonne ist künftig aber ein dauerhafter Mehrbedarf an Personal notwendig. Die Stadt Karlsruhe sollte mit gutem Beispiel vorangehen und sich von den in der Privatwirtschaft missbräuchlichen Praktiken bezüglich des Einsatzes von Leihkräften distanzieren. Als Alternative bietet sich eine zeitlich befristete Einstellung an, mit der Option, dass das Personal bei Eignung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird. unterzeichnet von: Parsa Marvi Hans Pfalzgraf Michael Zeh Sibel Uysal Hauptamt - Ratsangelegenheiten . 20. Oktober 2014
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.10.2014 eingegangen: 20.10.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0214 3 öffentlich Dez. 5 Keine Leiharbeit bei der Einführung der "Blauen Tonne" - Kurzfassung - In der Einführungsphase zur Umsetzung der Neustrukturierung der Wertstofferfassung möchte das Amt für Abfallwirtschaft vorübergehend auch Leiharbeitskräfte einsetzen. Baldmöglichst und sobald der tatsächliche dauerhafte Personalmehrbedarf feststeht, soll dieser über feste Anstellungsverhältnisse abgedeckt werden. Falls möglich, soll der Umfang der Leiharbeit möglichst frühzeitig durch eine sukzessive Vorgehensweise bei den Festeinstellungen reduziert werden. Das Fachamt wird im Fachausschuss über die Entwicklung berichten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Erfüllung der Aufgaben in der Abfallwirtschaft, sofern diese durch das Amt für Ab- fallwirtschaft selbst vorgenommen werden, werden mit Festangestellten und nicht über Leiharbeitskräfte durchgeführt. Nur dort, wo temporär Stellen nicht besetzt sind oder Spitzen durch hohe Urlaubs- und Krankheitstage sonst zu Unterbesetzungen führen, werden Leiharbeitskräfte eingesetzt. Hier werden auch Verpflichtungen aus Vereinba- rungen mit dem Personalrat stets berücksichtigt. Im vorliegenden Fall der Neustrukturierung der Wertstofferfassung ist die Einführungs- und Eingewöhnungsphase von der Routinephase zu unterscheiden. Der tatsächliche Bedarf an Fahrzeugen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern richtet sich nach der letztendlichen Anzahl an Behältern für Altpapier und Wertstoff, die geleert werden müssen. Als im Dezember 2013 der grundsätzliche Beschluss für das neue System im Gemeinde- rat gefasst wurde, war die Grundlage noch eine alternierende Abfuhr von Papiertonne und Wertstofftonne jeweils im vierwöchentlichen Rhythmus. Jetzt ist die Ausgangssituation, dass die Wertstofftonne weiterhin 14-täglich geleert werden soll, die städtische Papiertonne vierwöchentlich. Damit kommt die Logistikleistung der städtischen Papiertonne hinzu, bei der Wertstoff- tonne wird erwartet, dass die Logistik gestrafft werden kann. Durch den 14-täglichen Abholrhythmus der Wertstofftonne werden an etlichen Standplätzen zu viele Behälter vorhanden sein, die reduziert werden können. Das Amt für Abfallwirtschaft rechnet in den ersten Monaten mit vielen Veränderungen bei der Aufstellung und Leerung der Papiertonnen. Die notwendigen Personalanpas- sungen können über befristete Verträge kaum terminiert werden. Die Austeilung der städtischen Papiertonne soll im Februar 2015 flächendeckend abge- schlossen sein, wobei auch in den Monaten danach in vermehrtem Umfang noch er- wartet werden kann, dass Tauschwünsche, Befreiungswünsche oder Abholwünsche beim Fachamt eingehen und Berücksichtigung finden werden. Der Prozess hierzu - auch unter Berücksichtigung der Umstellung der Gewohnheiten der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger - bis zu einer Routinesituation wird sich voraussicht- lich bis zum vierten Quartal 2015 erstrecken. Um dies im Personalbereich adäquat abzubilden, wird eine hohe Flexibilität benötigt, die aus Sicht des Fachamtes mit Leiharbeitskräften am besten zu bewerkstelligen ist. Zu Beginn der Einführung fehlen noch die Erfahrungswerte über die dauerhaft erforder- lichen Personalkapazitäten. Es wird sich im weiteren Verlauf des Jahres 2015 zeigen, wie hoch der tatsächliche dauerhafte Personalmehrbedarf sein wird, der dann - wie sonst auch üblich - über feste Anstellungsverhältnisse abgebildet wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Üblicherweise dauert ein Auswahlverfahren von der Veröffentlichung bis zum konkre- ten Dienstantritt von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mindestens 3 Monate. Dies gilt gleichermaßen für befristete wie unbefristete Anstellungsverhältnisse. Sobald der tatsächliche dauerhafte Personalmehrbedarf feststeht, soll dieser baldmög- lichst über feste Anstellungsverhältnisse abgedeckt werden. Falls möglich, soll der Umfang der Leiharbeit möglichst frühzeitig durch eine sukzessive Vorgehensweise bei den Festeinstellungen reduziert werden. Das Fachamt wird im Fachausschuss über die Entwicklung berichten. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Gleichzeitig wird zugesagt, dass sich die Stadt ihrer sozialen Verantwortung als Arbeit- geberin bewusst ist und nach Feststellung des tatsächlichen dauerhaften Personalbe- darfs, diesen durch fest angestellte Personen decken wird.