Änderungsantrag AfD: Erwerb der Windpark Kerzenheim GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH
| Vorlage: | 2014/0213 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 20.10.2014 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 20. Oktober 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 3. Plenarsitzung Gemeinderat 21.10.2014 2014/0213 21 öffentlich Erwerb der Windpark Kerzenheim GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb der Windpark Kerzenheim GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH nicht zu und fordert Stadtverwaltung und Stadtwerke stattdessen dazu auf, anstelle von Photovoltaik- und Windkraft-Beteiligungen solche an Laufwasserkraftwerken zu prüfen und ggf. vorzubereiten, da diese – im Gegensatz zu Photovoltaik und Windkraft – jederzeit Strom liefern und damit auch für den Fall der prognostizierten Stromengpässe eine sichere Versorgung der Karlsruher Bevölkerung gewährleisten, wie sie durch die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen ist. Im Beisein unseres OB Dr. Frank Mentrup hat EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) am 11.10.2014 in seiner Rede zur Eröffnung des RDK8 im Karlsruher Rheinhafen darauf hingewiesen, dass von den 8 766 Stunden im Jahr die Windkraft in Deutschland nur an 2 000 Stunden und die Photovoltaik nur an 900 Stunden verfügbar ist. Die von unserem Landes-Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) beauftragte und veröffentlichte Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der Universität Stuttgart hat ergeben, dass im Zeitraum 2018 bis 2021 in Baden- Württemberg Stromausfälle zu erwarten sind („Kurzstudie_Kapazitaetsentwicklung_Sueddeutschland.pdf“, seit 17.09.2014 auf der Homepage des UM). Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Dabei gehen die Autoren dieser Studie im optimistischen Ansatz von einer 5%igen, im pessimistischen Ansatz von einer 1%igen Verfügbarkeit von Photovoltaik- und Windstrom aus. In der Realität gibt es aber Phasen noch niedriger Verfügbarkeit von Wind- und Photovoltaik-Strom: Am Mi., dem 16.01.2013 waren von rund 35.000 MW Photovoltaik und 68.000 MW Windkraft morgens um 9 Uhr in ganz Deutschland nur rund 500 MW im Netz verfügbar, also nur 0,5 % (Quellen: EEX, Leipzig, und VDI BWK 66 (2014) Nr. 1/2, S. 74). Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte bereits am 17.04.2014 vor der Belegschaft der Firma SMA Solar in Kassel öffentlich mit Bezug auf Investitionen in Photovoltaik und Windkraft verkündet: “Für die meisten anderen Länder in Europa sind wir sowieso Bekloppte.”... und: “Die Wahrheit ist, dass die Energiewende kurz vor dem Scheitern steht.” In der großen Politik sind sich also Repräsentanten aller Fraktionen einig: Weitere Investitionen in Windkraft und Photovoltaik sind fragwürdig, da diese praktisch keinen Beitrag zur Sicherstellung der Grundlast-Stromversorgung leisten und damit kaum dazu beitragen, dass Stromausfälle verhindert werden. Der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik sorgt im Gegenteil dafür, dass Stromausfälle in Deutschland immer wahrscheinlicher werden. Abgesehen von den negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit ist auch der wirtschaftliche Erfolg der Windpark-Projekte im deutschen Binnenland mehr als fraglich – trotz der hohen Subventionen durch die Stromkunden. Zwei Drittel der mehr als 1 200 Projekte der letzten 13 Jahre sind defizitär, sagt Werner Daldorf vom Bundesverband Windenergie in einem Bericht von Report Mainz, ausgestrahlt am 23.09.2014 um 21:55 Uhr, mit dem Thema „Warum Öko-Energie für Stadtwerke oft ein Verlustgeschäft ist – Windenergie ist sauber und gilt wegen der Subventionen als hochlukrativ – doch die meisten Windräder im Binnenland sind ein Verlustgeschäft. Viele Stadtwerke kommt das teuer zu stehen.“ (www.swrmediathek.de). Als Beispiele werden in diesem Bericht konkret die Stadtwerke Mainz und Erlangen behandelt, die mit Erwartungen von bis zu 8,5 % Rendite in Windkraftprojekte investiert Seite 3 __________________________________________________________________________________________ haben und seither damit jährlich mehrere Mio. Euro Verlust machen. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weist darauf hin, dass seine Organisation schon seit langem Stadtwerke und Gemeinden davor warnt, in Windkraftprojekte zu investieren, weil am Ende nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Stromkunden dafür bezahlen müssen. Auf Nachfragen bei den genannten Stadtwerken, warum man denn in diese nun defizitären Windparkprojekte investiert habe, wird auf geschönte Gutachten und jeweils letztendlich auf den Wunsch des örtlichen Gemeinderats verwiesen, 50 % des eigenen Energiebedarfs aus Erneuerbaren zu decken. Den schwarzen Peter hat also am Ende der örtliche Gemeinderat. Vor diesem Hintergrund sind weitere Investitionen der Stadt Karlsruhe in Photovoltaik und Windkraft abzulehnen. Werden Investitionen in erneuerbare Energien gewünscht, so sind zusätzliche Beteiligungen an Laufwasserkraftwerken in nicht zu großer Entfernung, also z. B. im Schwarzwald und in den Alpen zu prüfen und ggf. vorzubereiten, da diese auch Strom liefern können, wenn der Himmel bedeckt und die Luftbewegung schwach ist. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Oktober 2014
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 19.10.2014 eingegangen: 20.10.2014 Gremium: 3. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.10.2014 2014/0213 21 öffentlich Dez. 4 Erwerb der Windpark Kerzenheim GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH - Kurzfassung - Nach Feststellung des Umweltbundesamtes ist das technische Potential der Wasserkraft in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend ausgeschöpft. Aktuell liegen den Stadtwerken auch keine Beteiligungsmöglichkeiten an Wasserkraftwerken vor. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit SWK GmbH Seite 2 Nach Feststellung des Umweltbundesamtes ist das technische Potential der Wasserkraft in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend ausgeschöpft. Aktuell liegen den Stadtwerken auch keine Beteiligungsmöglichkeiten an Wasserkraftwerken vor. Ange- sichts der o.g. Aussage und der generell schwierigen und langwierigen Genehmigungs- verfahren für energietechnische Anlagen rechnen die SWK auch kurz- bis mittelfristig nicht mit solchen Angeboten. In Karlsruhe selbst gibt es ohnehin keine zu realisierenden Projekte. Eine zusätzliche Staustufe am Rhein in Höhe Neuburgweier wurde schon mehrfach verworfen. Es gibt fundamentale ökologischen Bedenken. Grundsätzlich sind zur Bewältigung der Energiewende alle „Regenerativen Energien“ gefordert. Die „Onshore-Windenergie“ ist dabei unstrittig die derzeit wirtschaftlichste Variante, auch wenn der eine oder andere Windpark in der Vergangenheit nicht die Erwartungen erfüllt hat. In erster Linie sind davon die Windparks betroffen, die nach den älteren Windgutachten in den Mittelgebirgsregionen in den Jahren 2005 und fol- gende entstanden sind. Die aktuellen Windgutachten berücksichtigen die neuesten Er- kenntnisse und gelten als weitgehend zutreffend. Diese liegen auch den Gutachten für die beiden zur Abstimmung stehenden Beteiligungen zu Grunde. Der Aufsichtsrat der SWK hat einem Ausbauziel der Windkraft von 50 MW bis zum Jahr 2020 beschlossen. Die jetzt vorliegenden Beteiligungsangebote sind wichtige Schritte zur Zielerfüllung. Die SWK sind davon überzeugt, dass die in den Vorlagen dargestellten wirtschaftlichen Ziele als realistisch einzustufen sind und auch erreicht werden können.